Vernehmlassungsvorlage zu einem Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur - (MODIG) Februar 2022 - BAV
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Vernehmlassungsvorlage zu einem Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG) Februar 2022 Bundesamt für Verkehr 1
WARUM? Daten sind zentral für das Mobilitätssystem & Individuellere Bedürfnisse Datenflüsse DatenTransformation Ziel ist, Mobilitätsystem durch vernetzte systemrelevante Daten effizienter zu machen Infrastruktur Verkehrsmanagement • Mobilitätsangebote gezielter als Wachsende planen und besser auslasten Digitale • Infrastrukturen effizienter betreiben Ausbaubeschränkungen und nutzen • Mobilitätsbedürfnisse individuell und nachhaltig befriedigen Verkehrswachstum • Innovationen fördern und Abhängigkeiten von privaten Anbietern reduzieren Bundesamt für Verkehr 3
WAS? NADIM und Verkehrsnetz CH im Mobilitätssystem Die staatliche Mobilitäts-Daten-Infrastruktur (MODI) macht Mobilitätsdaten besser verfügbar, einfacher nutzbar und vernetzbar Bundesamt für Verkehr 4
WAS? Verkehrsnetz CH als räumliche Basis Einheitliche digitale Abbildung des gesamten, vernetzten, multimodalen Verkehrssystems der Schweiz von der Autobahn bis zum Wanderweg. Basis für die Referenzierung, für den Austausch und für die Kombination von Verkehrs- und Mobilitätsdaten über die NADIM. Bundesamt für Verkehr 5
WOMIT? MODI als rechtliches Dach / MODIG als Rechtsrahmen Rechtlicher Dachbegriff MODI Mobilitäts-Daten-Infrastruktur Rechtlicher Rahmen flexibel, verkehrsträger- MODIG übergreifend Gesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur NADIM Aufbau und Betrieb Konkrete durch Nationale Bestandteile Mobilitätsdatenanstalt Weitere Weitere der Mobilitätsdaten- MDA Datenvernetzungs- Bestandteile Bestandteile infrastruktur Infrastruktur nach Bedarf nach Bedarf Mobilität Bekannt: NADIM VnCH Aufbau: swisstopo Verkehrsnetz CH Weitere: i.A. BR Betrieb: zu regeln (BR) VnCH Bundesamt für Verkehr 6
WIE? Grundsätze für die MODI Folgende Grundsätze gelten für den Betrieb der MODI: • Staatliche Aufgabe / keine Gewinnorientierung • Offenheit / Freiwilligkeit • Unabhängigkeit / Nichtdiskriminierung • Partizipation / Transparenz • Open Data / grundsätzlich kostenlos • Qualität • Verlässlichkeit / Cybersecurity • Flexibilität / Anpassungsfähigkeit Finanzierung: Kosten der MODI während 10 Jahren durch Bund vollständig finanziert – anschliessend Nutzerfinanzierung angestrebt. Bundesamt für Verkehr 7
WELCHE? Aufgaben im Rahmen der NADIM Standardisierung Überprüfung Umsetzung von Vorgaben Integration von Daten Technischer / fachlicher Support Bezüger Lieferanten von Daten / von Daten Konsolidierung Diensten Bereitstellung von Daten und Diensten Betrieb und Weiterentwicklung Einbezug der Anspruchsgruppen Bundesamt für Verkehr 8
WER? Die Mobilitätsdatenanstalt (MDA) Die MDA betreibt die NADIM als Teil der MODI verkehrsträgerneutral, bedürfnisorientiert und ohne kommerzielle Interessen. Unabhängige Anstalt des Bundes ist erforderlich, weil • Zugang zu Mobilitätsdaten gewährleistet sein muss - auch international Thema; • Beispiel öV (SKI) zeigt: Standardisierung ist wichtig, reicht aber nicht - für ein effizientes System sind Koordination, Konsolidierung, Beratung und gewisse Services nötig; • Aufgaben aufwändig und kein Geschäftsmodell sind (SPOC, Beratung, Qualitätssicherung etc); • Betreiber der NADIM institutionell neutral sein muss (kein Mobilitätsanbieter); • die Aufwärtskompatibilität gewährleistet sein muss für künftige Entwicklungen/Aufgaben im Auftrag des Bundesrates. Bundesamt für Verkehr 9
WANN? Rechtsetzungsprozess MODIG Vernehmlassung bis 3.5.22 - sagen Sie uns Ihre Meinung! Bundesamt für Verkehr 10
Fazit: Was wollen wir mit dem MODIG erreichen? Fördern von Innovation durch Zugang zu Mobilitätsdaten für alle. • Effizienteres Mobilitätssystem (ökologisch, finanziell) • Kundenorientierte Angebote • neue Geschäftsmodelle • Reduktion von Abhängigkeiten Bundesamt für Verkehr 11
Vielen Dank! Haben Sie Fragen? Bundesamt für Verkehr 12
Sie können auch lesen