Circular Economy - Agieren statt reagieren: Blick auf Gesetzesvorhaben - Klimadiskurs-NRW

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Circular Economy - Agieren statt reagieren: Blick auf Gesetzesvorhaben - Klimadiskurs-NRW
Circular Economy – Agieren statt reagieren:
Blick auf Gesetzesvorhaben

Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE (Madrid)
Kopp-Assenmacher & Nusser Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Cirquality OWL
Workshop Politik & Praxis: Circular Economy für KMU
Webinar, 27.05.2021
Circular Economy - Agieren statt reagieren: Blick auf Gesetzesvorhaben - Klimadiskurs-NRW
Warum sollte man handeln?

                         Vorteile                    Nachfrage

                 Vorbereitung                               Überzeugung

                                        Zwang

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Was sind die Themenfelder für Hersteller/Vertreiber?

     Ressourceneffizienz, mehrfache Verwendbarkeit, Langlebigkeit,
      Reparierbarkeit, Entsorgbarkeit
     Einsatz von verwertbaren Abfällen oder sekundären Rohstoffen,
      insbesondere Rezyklaten bei der Herstellung
     sparsamer Einsatz und Kennzeichnung von kritischen Rohstoffen
     Stärkung der Wiederverwendung von Erzeugnissen (v.a. Systeme zur
      Wiederverwendung und Reparatur)
     Senkung des Gehalts an gefährlichen Stoffen, Kennzeichnung
     Hinweise auf Rückgabe-, Wiederverwendungs-, Verwertungs- und
      Beseitigungsmöglichkeiten oder -pflichten und Pfandregelungen

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Was sind die Themenfelder für Hersteller/Vertreiber?

     Rücknahme der Erzeugnisse und der nach Gebrauch der Erzeugnisse
      entstandenen Abfälle
     Übernahme der finanziellen und organisatorischen Verantwortung für
      Bewirtschaftung der nach Erzeugnis-Gebrauch entstandenen Abfälle
     Information und Beratung der Öffentlichkeit über Abfallbewirtschaftung
     Beteiligung an Kosten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die
      Reinigung der Umwelt
     Obhutspflicht, insbesondere Erhalt der Gebrauchstauglichkeit und
      Vermeidung von Abfällen beim Vertrieb (auch Rücknahme oder Rückgabe)

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Wer ist aktuell betroffen? Einweg-Kunststoffprodukte

     Verbrauchsminderung
           – Mehrweg-Alternativen-Pflicht: §§ 33, 34 VerpackG
     generelle Verbote für Marktzugang
           – Inverkehrbringen-Verbote für bestimmte EWK: § 3 EWK-VerbotsV
     Anforderungen an die Verkehrsfähigkeit
           – Befestigung von Verschlüssen etc. EWK-Getränkebehältern: § 3 EWK-KennzV
           – Mindest-Rezyklat-Anteil für PET-Flaschen: § 30a VerpackG
     Kennzeichnungspflichten
           – Verbraucherinformationen zu Kunststoffgehalt und Entsorgung:
             § 4 EWK-KennzV
     getrennte Sammlung:
           – Sammelquoten für EWK-Getränkeflaschen: § 1 Abs. 3 und § 33 VerpackG
     Kostenbeteiligung der Hersteller an Abfallentsorgung
           – …
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Wer muss sich auf was einstellen?

     Europäischer Grüner Deal
           – Mitteilung der EU-Kommission vom 11.12.2019 COM(2019) 640 final
     Neuer Aktionsplan Kreislaufwirtschaft
           – Mitteilung der EU-Kommission vom 11.03.2020 COM(2020) 98 final

     Elektronik und IKT
           – Ankündigung „Initiative für kreislauforientierte Elektronik“
           – u.a. Ökodesign-Richtlinie, Recht auf Reparatur

     Batterien und Fahrzeuge
           – Vorschlag für Novelle der Batterie-RL in 2020
           – u.a. Rezyklatanteil, Verbesserung der Sammel- und Recyclingquoten

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Wer muss sich auf was einstellen?

     Verpackungen
           – Wiederverwendung oder Recycling von 100 % der Verpackungen bis 2030
           – Novelle zur Verschärfung der Verpackungs-RL
               Verringerung übertrieben aufwendiger Verpackungen
               recycling-orientiertes Design
               Materialverbote

     Kunststoffe
           –     Rezyklatanteil, Abfallvermeidung
           –     Mikroplastik (Beschränkung gezielter Zusatz und ungewollte Freisetzung)
           –     biobasierte Kunststoffe (Vor- und Nachteile, Anwendungen)
           –     Umsetzung der Einwegkunststoffprodukte-RL

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Wer muss sich auf was einstellen?

     Textilien
           – Ankündigung „EU-Strategie für Textilien“
           – Ökodesign, Verwendung von Sekundärrohstoffen, kreislauffähige Materialien,
             Beschränkung gefährlicher Chemikalien, Informationen für Verbraucher und
             Unternehmen

     Bauwirtschaft und Gebäude
           – Ankündigung „Strategie für eine nachhaltige bauliche Umwelt“
           – Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in Bauproduktenverordnung, Rezyklatanteil,
             digitale Gebäude-Logbücher, öffentliche Auftragsvergabe

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