Virtuelle Mitgliederversammlung 2021 - Nepal Kinderhilfe

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Virtuelle Mitgliederversammlung 2021 - Nepal Kinderhilfe
Virtuelle
Mitgliederversammlung 2021
 (gilt auch als Sitzungsprotokoll)

Philipp von Gossler-Kubitz
– Vorsitzender des Vorstands –

Dreieich, 21. August 2021
* Gemäß den Regelungen des
Gesetzes über Maßnahmen im
Gesellschafts-Genossenschafts-
Vereins-Stiftungs-und
Wohnungseigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie“ vom
27. März 2020
Virtuelle Mitgliederversammlung 2021 - Nepal Kinderhilfe
Agenda

   1. Begrüßung und Eröffnung
   2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden über das Geschäftsjahr 2020 sowie das 1. Halbjahr
      2021
   3. Bericht der Kassenprüfer und anschließende Entlastung des aktuellen Vorstandes durch
      die Mitgliederversammlung
   4. Verabschiedung der neuen Vereinssatzung
   5. Neuwahl von mindestens drei Vorständen für die Geschäftsjahre 2021 bis 2024
      (Amtszeit 3 Jahre)
   6. Wahl des Vorstandsvorsitzenden für die Geschäftsjahre 2021 bis 2024 (Amtszeit 3
      Jahre)
   7. Wahl der beiden Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2021
   8. Ausblick auf das laufende Jahr 2021
   9. Verschiedenes

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1. Begrüßung und Eröffnung

• Führung der Teilnehmerliste (Dr. Detlev Günz)

• Wahl des Protokollführers (einstimmig gewählt: Nicolle Range)

• Feststellung der Beschlussfähigkeit

• Bekanntgabe etwaiger Änderungen der Tagesordnung/ Anträge an
  die Mitgliederversammlung

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2. Geschichten aus dem 2. HJ 2020 und dem 1. HJ 2021

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2. Erfolgsmeldungen

Spendenaktionen über Facebook

•    19 Aktionen in diesem Berichtsjahr
•    Zwischen 30 und 300 Euro

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2. Erfolgsmeldungen

Neue Schulpatenschaften und neue Mitglieder

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2. Paten und ihre Patenkinder

Patenbesuche / Geschenkaktionen

An dieser Stelle berichten wir gerne über Besuche
von Paten bei ihren Patenkindern oder besondere
Aktionen.

Corona bedingt fanden leider keine Besuche
statt.

Umso öfter baten uns Paten, Gelder zu ihren
Kindern Gelder zukommen zu lassen. Auf Grund von
Corona und dem Lockdown in Nepal, konnten de
„Geschenke“ jedoch nicht zugestellt werden.

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2. Paten und ihre Patenkinder

Zeugnisse, Schülerausweise, Weihnachtsbriefe         Onlineunterricht

Auch hier war coronabedingt vieles anders. Mehrere
Lockdowns, Ferienverschiebungen, keine
Einschulungen, Onlineunterricht u.v.m. führten zu

•    verzögerten Zeugnisübersendungen
•    fehlenden Kinderbildern und Schülerausweisen
•    fehlendem Kontakt zwischen den Kindern und
     den Betreuern vor Ort
•    verzögerten oder ausbleibenden
     Weihnachtsbriefen, die oft in den
     Schulen geschrieben werden

Trotzdem haben uns das eine Bild oder die andere
Nachricht erhalten.

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2. Unsere Kinder

Schulabgänger                                       Einschulungen

Trotz des ungewöhnlichen Schuljahres haben einige   Trotz Corona konnten wir neue Kinder (wieder)ein-
unserer Kinder die Schule erfolgreich abschließen   schulen lassen. Hierzu hatten unsere nepalesischen
Können. Auf unsere obligatorischen Fragebögen       NGO Kinder vorgeschlagen bzw. die seit einem Jahr
mussten wir dieses Jahr jedoch verzichten.          geplanten Einschulungen vornehmen können.
                                                    Für die Übernahme von Patenschaften wird über
                                                    unsere Internetseite und Facebook aufgerufen.

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2. Unsere Kinder

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2. Aktionen

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2. Bericht über die Aktivitäten im 1. Halbjahr 2020

         • Versand Spendenbescheinigungen                      Januar 2020

         • Neuprüfung der Gemeinnützigkeit durch          Februar 2020
           das Finanzamt Langen auf Grund von Sitzverlegung

         • Corona-Unterstützung/ Partnerschaft Clinic Nepal      März 2020

         • Flyer Spendenaktion                                seit April 2020

         • Kassenprüfung                                 April – Juni 2020

         • Versand der Zeugnisse                                   Mai 2020

         • Teilnahme Sparda-Vereinsaktion                          Juli 2020

         • Mitgliederversammlung 2020                     29. August 2020

         • Projekt- und Patenbesuche
                  – DG, Februar 2020
                  – MB, März 2020
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2. Bericht über die Aktivitäten im 2. Halbjahr 2020

         • Start des Auswahlverfahrens                  Herbst 2020
           „Neuer Partner“ in Nepal

         • Corona-Hilfe über Clinic Nepal   September/ Oktober 2020

         • Schließung des Kinderhauses                Oktober 2020

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2. Bericht über die Aktivitäten im 1. Halbjahr 2021

         • Versand Spendenbescheinigungen                   Januar 2021

         • Corona-Hilfe über Clinic Nepal           Januar/ Februar 2021

         • Verträge mit neuen Partnern                        April 2021
           Himalayan Trust/ Riverkunda Helping Society

         • Kassenprüfung 2021                                 Juni 2021

         • Corona-Hilfe über Clinic Nepal und HT          Mai/ Juni 2021

         • Versand der Zeugnisse und Bilder               Mai/ Juni 2021

         • Mitgliederversammlung 2021                    21. August 2021

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2. Zusammensetzung Vorstand und Beirat

         Vorstand (Amtszeit bis zur MV 2021)

         • Philipp von Gossler-Kubitz (Vorsitzender)

         • Dr. Detlev Günz

         • Laura Schaldach

         Beirat (keine Amtszeit; vom Vorstand ernannt)

         • Morija Bönning                 • Jörg Reuter

         • Dr. Ralph Bönning              • Vanessa Sauer-Stephan

         • Monika Gehrke

         • Sabine Jung

         • Nicolle Range

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2. Bericht über die Patenschaften 2020/ 2021

         • Ende 2020: 129 Patenkinder; 128 ungekündigte Patenschaften

         • April 2021: 17 Patenkinder beenden die Schule; die meisten davon
           planmäßig

         • August 2021: 109 Patenkinder; 108 ungekündigte Patenschaften

         • Allgemein: Patenbestand grundsätzlich sehr stabil/ wenige
           Kündigungen; sehr viele Patenkinder in den Abschlussklassen; für das
           Schuljahr 2021/ 2022 (Start im Juni 2021) wurden 6 neue Patenkindern
           aufgenommen

         • Grundvoraussetzung für die Aufnahme ist eine offizielle Bescheinigung
           über die Bedürftigkeit der Familie

         • Aber: Anzahl der Patenkinder nimmt sukzessive ab

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2. Projekt: Corona-Spendenaktionen 2020/ 2021

                             • Seit April 2020 Unterstützung von Clinic Nepal
                                • Medizinische und hygienische Hilfe vor Ort
                                • Lebensmittelversorgung der Landbevölkerung

                              • Seit Frühjahr 2021 erneut strenger Lockdown
                                 • Fokus auf Ausgabe medizinischer Güter und
                                    Masken für Bevölkerung
                                 • Gleichmäßige Verteilung von Geräten zur
                                    Sauerstoffmessung und –sättigung

                             • Bisherige Corona Hilfen: 15.500 € für Clinic Nepal
                               (davon 1.500 € aus einem Trauerfall) sowie 2.000 €
                               an Himalayan Trust
                             • Hinweis: Ca. 12.000 € an Schulgebühren konnten durch die
                               Schulschließungen „gespart“ werden und wurden entsprechend des
                               Beschlusses der MV 2020 in diesem und im letzten Jahr verwendet.

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2. Projekt: Corona-Spendenaktionen 2020/ 2021

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2. Projekt: Nepalmyhome 2020

      • Bereits 2019 planten wir einige Maßnahmen, die aber nicht mehr
        durchgeführt werden konnten. Problematisch war z.B., dass wir keine
        Möglichkeit hatten, die Transporte von Material durchzuführen, weil der
        einzige Weg aus dem Tal durch den Monsun unbefahrbar wurde.
        Deswegen ließen wir die Arbeiten 2020 durchführen.

      • Eine Maßnahme war ein
        neuer Putz in unserer
        Schule in Amalbas. Absicht
        war es beim Bau der Schule,
        ein gesundes Raumklima in
        den Klassen zu haben. Der
        daraufhin aufgebrachte
        Lehmputz eignete sich aber
        im Alltag nicht zur Nutzung der Wände und zum Aufhängen von Material,
        so dass wir einen Zementputz aufbringen ließen.

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2. Projekt: Nepalmyhome 2020
      • Da die Schule etwas außerhalb des Ortes liegt, war es
        den Verantwortlichen vor Ort wichtig, dass das Schulge-
        lände gesichert wird.

      • Ein weiterer Grund war auch, dass Kinder in der schul-
        freien Zeit mit Bällen gegen die Wände schossen, die
        dann je nach Wetterlage entsprechend sehr schmutzig
        wurden.

      • Deshalb investierten wir in eine Umzäunung mit
        verschließbarem Eingangstor.

      • Mit erheblichen Mitteln haben wir unsere beiden
        Secondary-Schools ausgestattet. Die Schule in
        Bhadaure erhielt eine kpl. Computerklasse mit
        Möbeln und Computern. Die Schule in Shikharpur,
         der wir schon eine Klasse mit Computern ausge-
        stattet hatten, bat uns, für Computer geeignete Möbel zu finanzieren, da
        der Wille, mit den alten Möbeln weiter zu arbeiten, nicht funktionierte. Sie
        waren ungeeignet. Deshalb finanzierten wir auch hier in geeignetes
        Mobiliar.
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2. Projekt: Nepalmyhome 2020

      Unterstützung der Bevölkerung wegen Corona

      • Aufgrund von Corona trat auch in der von uns
        betreuten Großgemeinde, Bhimkhori, das Problem auf,
        dass viele Menschen nicht mehr arbeiten konnten. Aus
        diesem Grund gab es natürlich kein Einkommen. So
        haben wir uns entschlossen, zuerst an die ärmsten
        Familien in Amalbas Lebensmittel auszuteilen. Unser
        Freund Shyam hat das organisiert und verteilt. Da kein
        Bus mehr fuhr, lieh er sich kurzerhand ein Motorrad
        um nach Amalbas zu kommen.

      • Einige Monate später, im Oktober, wurde die Lage
        auch für die anderen Familien schwieriger. In unserem
        Auftrag beschaffte Shyam insgesamt 63 Sack Reis a
        25kg um auch den Menschen in Amalbas, Magarphudi
        und Jogidil zu versorgen. Im Dezember bekamen dann
        noch die Orte Manegaoun und Bamreldada eine
        Reislieferung.
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2. Langtang-Projekt und neuer Partner 2021

                             • Update Projekt:

                                • Langtang-Tal seit Jahren ohne Schulen

                                • Schulbildung für Kinder nur im
                                  Internatsbetrieb, z.B. in Kathmandu

                                • Betreuung von Kindern und Eltern erfolgt
                                  durch einen Ortsansässigen: Lhakpa Tamang

                                • Schulstart durch Corona ein Jahr verzögert

                                • Start ins Schuljahr im Homeoffice

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2. Langtang-Projekt und neuer Partner 2021

                             • Aus Projekt wird NGO

                                • Um dauerhaft unterstützen zu können,
                                  gründete Lhakpa 2020 eine eigene NGO:

                                    • Riverkunda Helping Society (RHS)

                                    • 7 Mitglieder

                                • RHS seit April 2021 vertraglich Partner
                                  der Nepal Kinderhilfe e.V.

                                • Aktuell verantwortlich für 10 Schulkinder
                                  und 2 zwei Studenten

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2. Partnerwechsel 2021: Von Mandala-Welfare…

                             • Mandala-Welfare Nachruf

                                •   Gründung des Kinderhauses 2006
                                    mit 8 Kindern, Höhepunkt 28,
                                    zuletzt noch 11 Kinder

                                •   Schließung Oktober 2020
                                    Pachtvertrag wurde nicht
                                    verlängert

                                •   Langjährige Betreuung durch Mim
                                    Lal und Gita Shrestha

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2. Partnerwechsel 2021: … zu Himalayan Trust

                             • Ausschreibung

                                • Suche nach passender NGO in Nepal
                                • Budget mit wenig Verwaltungskosten
                                  und Erfahrung mit Schulpatenschaften
                                • Fragebogen, Klärung von Details
                                • 3 NGO´s in finaler Auswahl

                                    •   Gründung Sir Edmund Hillary 1960
                                    •   Dr. Mingma Norbu Sherpa CEO
                                    •   Bildung, Gesundheit, Kultur
                                    •   Aktuell 60 Schulen
                                    •   Unterstützung bei Berufsausbildung
                                        oder Studium
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2. Einnahmen und Ausgaben im Geschäftsjahr 2020

1. Einnahmen

                                           • Patenschaftsbeiträge

                                                            57.223,00 €

                                           • Spenden

                             89.833,83 €                    29.770,83 €
                                               davon Projekte: 10.514,36 €
                                                  davon NKH: 19.256,47 €

                                           • Mitgliedsbeiträge

                                                              2.840,00 €

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2. Einnahmen und Ausgaben im Geschäftsjahr 2020

2. Ausgaben

                                                         • Projektzuwendungen

                                                                          67.550,00 €
                                                              davon Projekte: 17.805,00 €

                             69.850,63 €                         davon NKH: 49.745,00 €

                                                         • Bankgebühren
                                                                               931,58 €

                                                         • Anderes
                                                                            1.369,05 €

            2,53% Kostenquote; d.h. von 100 Euro Spende wurden ca. 97,47 Euro nach Nepal
           überwiesen
Mitgliederversammlung 2021                                                                  27
2. Einnahmen und Ausgaben im Geschäftsjahr 2020

2. Ausgaben: Aufschlüsselung Kosten

 Position                      Betrag            Bemerkung
                                                Notar-/ Rechtanwaltskosten für
 Rechts- und Beratungskosten        136,41 €
                                                Satzungsänderung

 Zinsen, Bankspesen                 931,58 €    Kontoführung, Banküberweisungen nach
                                                Nepal und Altruja Gebühren
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                                                übernommen/ einmalig
 Porto                              135,00 €

 Internet-Hosting                   203,38 €

 Büromaterial                       81,48 €

Summe                              2.300,63 €

Summe (ohne Einmalausgaben)        1.487,85 €

Mitgliederversammlung 2021                                                             28
3. Bericht der Kassenprüfer und anschließende
Entlastung des Vorstandes

Kassenprüfung des Geschäftsjahres 2020

Datum                        :   28. Juni bis 30. Juni 2021
Kassenprüfer                 :   Alfred Baumann
                                 Herbert Exner
Prüfungsgegenstand           :   - drei Geschäftskonten
                                 - die Bargeldkasse
                                 - Paypal Konto
Zur Prüfung vorgelegt :          - Kontoauszüge (VR und HVB)
                                 - Transaktionsübersicht (Paypal)
                                 - zugehörige Rechnungsbelege
                                 - Zusammenstellung aller Buchungen

Mitgliederversammlung 2021                                            29
3. Bericht der Kassenprüfer und anschließende
Entlastung des Vorstandes
Kontoübersicht
       Konto                  VR Girokonto   VR Sparbuch       HVB            Paypal     Bargeldkasse

                             BLZ 314 602 90 BLZ 314 602 90 BLZ 700 202 70 Kto XCDGJFK2
Kontonummer                                                                                   -
                             Kto 2012151015 Kto 2012151414 Kto 660942483 H4CCA
      Stand
                               35.538,91 €    6.500,86 €     3.097,85 €      181,29 €       2,20 €
     1.1.2020

     Stand
                               50.310,91 €    6.500,86 €     8.492,54 €       0,00 €        0,00 €
   31.12.2020

Liquidität Stand 1.1.2020:                                  45.321,11 €
Liquidität Stand 31.12.2020:                                65.304,31 €

Die Kassenprüfung hat keine Beanstandungen ergeben. Die
Konten wurden für den Zeitraum ordnungsgemäß und ordentlich
geführt.

08.07.2021 Alfred Baumann, Herbert Exner
Mitgliederversammlung 2021                                                                              30
3. Bericht der Kassenprüfer und anschließende
Entlastung des Vorstandes

Entlastung

     Die Mitgliederversammlung beschließt, dem Vorstand der Nepal
     Kinderhilfe e.V., gemäß § 9, Ziff. 4 der Satzung, für das
     Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.*

     [Der Beschluss wurde mit 80% der
     abgegebenen gültigen Stimmen angenommen.]                                   Anzahl Stimmen

                                                         Zustimmung              12

                                                         Ablehnung               -

                                                         Enthaltung              3
     (Stimmberechtigt sind Mitglieder und Paten!!!)      Nicht stimmberechtigt   -

  * Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Bei
  Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.

Mitgliederversammlung 2021                                                                        31
4. Verabschiedung der neuen Vereinssatzung

Ziele der Satzungsänderung

     • Einführung der Durchführung der Mitgliederversammlung im
       Umlaufverfahren oder als virtuelle Mitgliederversammlung (§ 11
       Abs. 8)
     • Im Falle eine Auflösung kann die Mitgliederversammlung
       bestimmen, dass das verbleibende Vermögen des Verein den
       aktuellen Partnern in Nepal zur Weiterführung der Geschäfte zu
       zahlen ist (§ 16 Abs. 3)
     • Satzungsänderungen wurden zusammen mit der Einladung zu
       MV veröffentlicht unter:
                     http://www.nepalkinderhilfe.de/mv2021

Mitgliederversammlung 2021                                              32
4. Verabschiedung der neuen Vereinssatzung
                                                                               Hinweis: Die Ergänzungen im Vergleich
                                                                               zur aktuellen Satzung sind
Vorgeschlagene Satzungsänderungen:                                             unterstrichen.

§ 11 Ablauf der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung

8.      Die Mitgliederversammlung hat grundsätzlich in persona stattzufinden. Erfordert es hingegen die öffentliche
        Lage (z.B. auf Grund einer vorherrschenden Pandemie) oder die Praktikabilität (z.B. Einberufung einer
        außerordentlichen Mitgliederversammlung, die lediglich den Zweck hat, eine Satzungsänderungen o.ä. zu
        beschließen) kann der Vorstand in eigenem Ermessen eine Mitgliederversammlung im Umlaufverfahren oder
        eine virtuelle Mitgliederversammlung beschließen. Dazu hat er die Mitglieder und Paten entsprechend den
        Regelungen dieser Satzung schriftlich (per Post oder Email) einzuladen und Materialien zur
        Mitgliederversammlung in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Es reicht hier die Veröffentlichung der
        Materialien zum Abruf auf der Webseite des Vereins. Ein Austausch zu den Tagesordnungspunkten mit den
        Mitglieder und Paten entfällt damit. Der Vorstand hat den Austausch mit den Mitgliedern und Paten, wo eine
        Mitgliederversammlung im Umlaufverfahren oder als virtuelle Mitgliederversammlung stattgefunden hat, bei der
        nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung, die in persona stattfindet, nachzuholen. Alle Regelungen dieser
        Satzung sind analog auf eine Mitgliederversammlung im Umlaufverfahren oder die virtuelle
        Mitgliederversammlung anzuwenden.

Mitgliederversammlung 2021                                                                                        33
4. Verabschiedung der neuen Vereinssatzung
                                                                                 Hinweis: Die Ergänzungen im Vergleich
                                                                                 zur aktuellen Satzung sind
Vorgeschlagene Satzungsänderungen:                                               unterstrichen.

§ 16 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung

3.      Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen
        sowie etwaige vertragliche Forderungen oder Ansprüche des Vereins an den „Hermann Gmeiner Fond, SOS
        Kinderdörfer“, mit der Maßgabe es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche
        Zwecke zu verwenden. Die Mitgliederversammlung, die auch über die Auflösung des Vereins abstimmt, kann
        hiervon abweichend bestimmen, dass das Vermögen sowie etwaige vertragliche Forderungen oder Ansprüche
        des Vereins den aktuellen Projektpartnern in Nepal zur Weiterführung der satzungsgemäßen Zwecke
        auszuzahlen / zu übertragen sind.

Mitgliederversammlung 2021                                                                                           34
4. Verabschiedung der neuen Vereinssatzung

Beschlussfassung

     Die Mitgliederversammlung beschließt, die neue Satzung in der
     vorgestellten Version sowie besprochener Änderungen
     anzunehmen. Diese neue Satzung löst dann die alte Satzung
     (beschlossen in der Mitgliederversammlung des Vereins am
     29.8.2020) ab.*

     Ergebnis der Abstimmung:
                                                                                 Anzahl Stimmen
     (Stimmberechtigt sind nur Mitglieder!!!)            Zustimmung              14

                                                         Ablehnung               -
                                                                                 -
     [Der Beschluss wurde mit 100% der                   Enthaltung

     abgegebenen gültigen Stimmen                        Nicht stimmberechtigt   1

     angenommen.]
  * Stimmenenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte
  Antrag als abgelehnt. Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins
  ist eine Dreiviertel-Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich.
Mitgliederversammlung 2021                                                                        35
5. Neuwahl von mindestens drei Vorständen für die
Geschäftsjahr 2021 bis 2024 (Amtszeit 3 Jahre)

Auszug aus der Satzung: § 12 Absatz 1 (verkürzte Darstellung)

     • Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen und bilden den
       Vorstand iSd. § 26 BGB. Der Vorstand soll maximal aus 5
       Personen bestehen.
     • Wählbar als Vorstandsmitglied sind Mitglieder des Vereins.
     • Der Vorstand führt die Geschäfte und vertritt den Verein in
       sämtlichen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich.

Mitgliederversammlung 2013                                         36
5. Neuwahl von mindestens drei Vorständen für die
Geschäftsjahr 2018 bis 2021 (Amtszeit 3 Jahre)

Zur Wahl stellen sich:
 Vorname/ Nachname           (M=Mitglied/ P= Pate)         X = wurde gewählt
 Dr. Ralph Bönning           M/ P                          X
 Monika Gehrke               M/ P                          X
 Dr. Detlev Günz             M                             X
 Sabine Jung                 M/ P                          X
 Laura Schaldach             M/ P                          X
Die 5 Kandidaten wurden mit 66,6% der
                                                                             Anzahl Stimmen
abgegebenen gültigen Stimmen
                                                     Zustimmung              10
gewählt und nehmen die Wahl an.
                                                     Ablehnung               -

                                                     Enthaltung              5

                                                     Nicht stimmberechtigt   -

(Stimmberechtigt sind Mitglieder und Paten!!!)

Mitgliederversammlung 2013                                                                    37
6. Wahl des Vorstandsvorsitzenden für die
Geschäftsjahre 2021 bis 2024 (Amtszeit 3 Jahre)

Auszug aus der Satzung: § 12 Absatz 1 (verkürzte Darstellung)

     • Die Mitgliederversammlung wählt aus dem neu gewählten
       Vorstand einen Vorsitzenden.
     • Zur Wahl stellen kann sich nur ein Mitglied des Vorstandes.
     • Kann kein Vorsitzender gewählt werden, weil sich entweder keine
       Person zur Wahl stellt oder keiner der Kandidaten nach
       wiederholter Wahl die erforderliche Mehrheit erhält, bleibt die
       Position bis zur darauf folgenden Mitgliederversammlung vakant.
     • Die Amtszeit des so gewählten Vorsitzenden läuft nur für die
       verbleibenden Jahre bis zur nächsten turnusmäßigen
       Vorstandswahl.
     • Die Aufgaben des Vorsitzenden sind in der Zwischenzeit unter
       den verbleibenden Vorständen aufzuteilen.

Mitgliederversammlung 2013                                           38
6. Wahl des Vorstandsvorsitzenden für die
Geschäftsjahre 2021 bis 2024 (Amtszeit 3 Jahre)

Zur Wahl stellen sich:
 Vorname/ Nachname           (M=Mitglied/ P= Pate)   X = wurde gewählt

Von den neu gewählten Vorständen hat keiner zur Wahl als Vorsitzender des
Vorstandes kandidiert. Die Aufgaben des Vorsitzenden werden daraus
resultierend lt. Satzung §12.1 bis zur nächsten Mitgliederversammlung unter
den Vorständen aufgeteilt.

(Stimmberechtigt sind Mitglieder und Paten!!!)

Mitgliederversammlung 2013                                                    39
7. Wahl der beiden Kassenprüfer für das Geschäftsjahr
2021 (Amtszeit 1 Jahr)

Auszug aus der Satzung: § 15 Kassenprüfung

1. Die Mitgliederversammlung wählt für jedes Geschäftsjahr einen
   Kassenprüfer sowie einen stellvertretenden Kassenprüfer, die
   weder dem Vorstand oder dem Beirat angehören dürfen. Der
   Kassenprüfer, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter,
   prüft die Buchführung und den Jahresabschluss, berichtet über
   die Prüfungsergebnisse in der Mitgliederversammlung und gibt
   eine Empfehlung zur Beschlussfassung über die Entlastung des
   Vorstands ab.

2. Die Wiederwahl des Kassenprüfers und des stellvertretenden
   Kassenprüfers ist zulässig.

Mitgliederversammlung 2021                                           40
7. Wahl der beiden Kassenprüfer für das Geschäftsjahr
2021 (Amtszeit 1 Jahr)

Zur Wahl stellen sich:

 Vorname/ Nachname           (M= Mitglied/ P= Pate)         X= wurde gewählt
 Volker Bartuschka           P                              X
 Dr. Dirk Steinritz          M                              X

                                                                              Anzahl Stimmen

                                                      Zustimmung              15
Die Kandidaten wurden mit 100% der
                                                      Ablehnung               -
abgegebenen gültigen Stimmen
                                                      Enthaltung              -
gewählt und nehmen die Wahl an.
                                                      Nicht stimmberechtigt   -

(Stimmberechtigt sind Mitglieder und Paten!!!)

Mitgliederversammlung 2021                                                                     41
8. Ausblick auf das laufende Jahr 2021

 Vorname/ Nachname           Ausblick
 Dr. Detlev Günz                •   Reise nach Nepal in Oktober geplant
                                •   Treffen mit neuen Partnern
                                •   Kosten in den Schulen angehen (Inflation, Corona-Auszeit, ggf.
                                    Zuzahlung durch Eltern)
                                •   Bedürftigkeitsnachweis als Förderungsnachweis für Kinder
Laura Schaldach                 •   Coronabedingter Online-Unterricht kann insbesondere in den Dörfern
                                    kaum stattfinden (Internet, Geräte)
                                •   Hier ist Hilfe notwendig
Monika Gehrke                   •   Geschenke an Patenkinder
                                      •     Bisher: gemeinsames Einkaufen mit dem Kind + Fotos davon für
                                            den Paten
                                      •      HT hat bisher keine Erfahrungen mit Geschenkaktionen
                                      •     Kostengünstige Alternativen sind zu klären
                                •   Kontakte zu Patenkindern
                                      •     Grundsätzlich ist NKH dafür aber Kinder schützen und nicht
                                            unter Druck setzten
                                      •     Bis 15 Jahre – kein direkter Kontakt – Kontakt (Briefe…) durch
                                            uns
                                      •     Ab 15 Jahre: Patenkind soll selbst entscheiden, ob Kontakt
                                            gewünscht – Adressenaustausch durch uns

Mitgliederversammlung 2021                                                                                   42
Die Mitgliederversammlung wurde um 12:40 Uhr geschlossen.

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Vielen Dank !

Veröffentlichung und Nachdruck (auch auszugsweise) nur mit
   ausdrücklicher, schriftlicher vorheriger Genehmigung der
      Nepal Kinderhilfe e.V., Rheinstr. 55, 63303 Dreieich
                   (www.nepalkinderhilfe.de)
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