Volksabstimmung vom 7. März 2021 - Botschaft des Gemeinderates Eschlikon - GEMEINDE ESCHLIKON

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Volksabstimmung vom 7. März 2021 - Botschaft des Gemeinderates Eschlikon - GEMEINDE ESCHLIKON
GEMEINDE ESCHLIKON

       Volksabstimmung
       vom 7. März 2021

       Botschaft des
       Gemeinderates Eschlikon

       Botschaft zur Volksabstimmung
       «Totalrevision Gemeindeordnung
       Politische Gemeinde Eschlikon»
2                                                             Politische Gemeinde Eschlikon

Ausgangslage und Revisionsgründe
Die Gemeindeordnung ergänzt das kanto-          se kann in der heutigen Gemeindeordnung
nale Recht in jenen Organisationsfragen,        nach wie vor der Begriff Gemeindeammann
welche von den Politischen Gemeinden au-        gelesen werden. Dieser wurde bereits im
tonom geregelt werden können. Sie legt die      Jahr 2015 durch die Bezeichnung Gemein-
wichtigsten Kompetenzen und Handlungs-          depräsident ersetzt. Allein aus diesen Grün-
grundsätze der Organe, Behörden und der         den ist eine Überarbeitung des Regelwerkes
Verwaltung fest.                                angezeigt.
Mit dieser Botschaft unterbreitet Ihnen der     Der Gemeinderat hat allerdings bereits An-
Gemeinderat eine total revidierte Gemein-       fang 2017 entschieden, die Totalrevision der
deordnung. Die heute gültige Gemeindeord-       Gemeindeordnung mit einer Behörden- und
nung stammt aus dem Jahr 2002. Seither          Verwaltungsreorganisation zu verknüpfen.
hat die Gemeindeordnung lediglich eine          Die neue Gemeindeordnung kommt somit
Änderung erfahren. Im Jahr 2013 wurde           nach Ansicht des Gemeinderates nicht nur
anlässlich einer Urnenabstimmung entschie-      moderner, kompakter und besser strukturiert
den, dass über grössere Ausgaben an der         daher, sie bildet auch gleichzeitig die Basis
Urne und nicht mehr an der Gemeindever-         für die Reorganisation.
sammlung abgestimmt werden soll. Diese          Die Entwürfe des neuen Organisationsregle-
Anpassung wurde eins zu eins in die neue        ments für Gemeinderat und Verwaltung, des
Gemeindeordnung übernommen.                     neuen Organigramms sowie der Kompeten-
Die mittlerweile 18-jährige Gemeindeord-        zordnung sowie die heute gültige Gemein-
nung ist ein wenig angestaubt. Sie beinhal-     deordnung sind auf der Homepage der Ge-
tet viele begriffliche Unklarheiten und nicht   meinde Eschlikon unter www.eschlikon.ch/
mehr aktuelle Bezeichnungen. Beispielswei-      gemeinde/politik/reorganisation einsehbar.

Die Abstimmungsfrage lautet:
Wollen Sie die neue Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Eschlikon
annehmen?
Politische Gemeinde Eschlikon                                                           3

Wichtigste Änderungen neue Gemeindeordnung
Die Gemeindeverwaltung soll neu durch eine     Quoren für Initiativen und das fakultative
Geschäftsleitung operativ geführt werden.      Referendum wurden nicht angepasst. Dem
Dies ist im Entwurf der neuen Gemeindeord-     fakultativen Referendum wird mit der neuen
nung so definiert. Ebenso, dass es weiterhin   Gemeindeordnung eine höhere Bedeutung
eine Baukommission (neu: Baubehörde)           zugewiesen, da zukünftig sämtliche Regle-
geben wird. Über die Anzahl Mitglieder der     mente dem fakultativen Referendum unter-
Baubehörde bzw. auch über die Grösse der       stellt werden und auf eine Abstimmung an
Geschäftsleitung macht die Gemeindeord-        der Gemeindeversammlung verzichtet wird.
nung hingegen keine Aussagen. Hier liegt
nach Ansicht des Gemeinderates die Stärke      Einbürgerungen beim Gemeinderat
der neuen Gemeindeordnung: Sie regelt das      Das vorhin erwähnte «fast» bei den Befug-
Notwendigste, lässt aber Raum für Flexibi-     nissen der Gemeindeversammlung begrün-
lität. Ein Raum der durch den Gemeinderat      det zudem der neuen Regelung bezüglich
mit entsprechenden Reglementen und Ver-        den Einbürgerungen. Während bisher über
ordnungen gefüllt werden muss. Mit diesem      die Bürgerrechtserteilung die Gemeindever-
Vorgehen werden nach Ansicht des Gemein-       sammlung entschied, soll dies zukünftig der
derates den Stimmberechtigten keine Kom-       Gemeinderat erledigen. Der Gemeinderat
petenzen weggenommen, im Gegenteil, den        hat schon bisher sämtliche Einbürgerungs-
Organen (Stimmberechtigte, Gemeinderat,        gesuche sorgfältig geprüft und nur die aus
Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommis-        seiner Sicht geeigneten Gesuche der Ge-
sion und Wahlbüro) werden klare Aufträge       meindeversammlung zur Genehmigung
zugewiesen. Die Details der Auftragsertei-     vorgelegt. Die neue Gemeindeordnung sieht
lung regelt der Gemeinderat.                   zudem vor, dass neu Jugendliche ab 16 Jah-
                                               ren sowie niedergelassene Ausländer an der
Keine wesentlichen Änderungen bei              Gemeindeversammlung beratend mitwirken
den Kompetenzen                                können.
Generell wurden an den Kompetenzen keine
wesentlichen Änderungen vorgenommen.
Den Stimmberechtigten an der Gemein-
deversammlung stehen fast die gleichen
Befugnisse wie bis anhin zu. Ebenfalls blei-
ben die Geschäfte, welche eine Urnenab-
stimmung verlangen, dieselben. Auch die
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Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
(Die Änderungen beziehen sich auf die neue Gemeindeordnung ab Seite 15 in dieser Bot-
schaft. Auf eine Gegenüberstellung mit der bisherigen Gemeindeordnung wird zugunsten
der Lesbarkeit verzichtet.)

Abschnitt/Artikel in der Art.         Änderung
neuen Gemeindeordnung
I. Grundlagen
Begriff                      Art. 1   Während in der heute gültigen Gemeindeordnung
                                      die drei Ortsteile Eschlikon, Wallenwil sowie Hur-
                                      nen noch erwähnt werden, wird in der neuen Ge-
                                      meindeordnung darauf verzichtet.
Aufgaben                     Art. 2   In der neuen Gemeindeordnung wird darauf ver-
                                      zichtet, einzelne spezifische Aufgaben wie bei-
                                      spielsweise die Erhebung der Steuern zu erwäh-
                                      nen. Solche Aufgaben sind in der eidgenössischen
                                      und kantonalen Gesetzgebung geregelt. Hinge-
                                      gen bestimmt die neue Gemeindeordnung wie bis
                                      anhin die für die Gemeinde Eschlikon wichtigsten
                                      Aufgaben (Art. 2 Abs. 4), wobei die Aufgaben
                                      leicht angepasst wurden. Explizit wird unter Art. 2
                                      Abs. 5 die Zusammenarbeit mit der Volksschulge-
                                      meinde Eschlikon erwähnt.
II. Organisation
Organe                       Art. 3   Gemäss neuer Gemeindeordnung sind die Organe
                                      der Gemeinde die Stimmberechtigten als oberstes
                                      Organ, der Gemeinderat, die Rechnungs- und Ge-
                                      schäftsprüfungskommission sowie das Wahlbüro.
                                      Bisher waren auch die Kommissionen Organe der
                                      Gemeinde. Gemäss neuer Gemeindeordnung gibt
                                      es keine Kommissionen mehr (siehe Art. 26).
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 III. Politische Rechte
 Stimm- und Wahlrecht           Art. 7   Gemäss neuer Gemeindeordnung sollen in der
                                         Gemeinde wohnhafte schweizerische Jugendliche
                                         ab 16 Jahren sowie in der Gemeinde wohnhafte,
                                         niedergelassene Ausländer beratend an der Ge-
                                         meindeversammlung mitwirken können. Stimm-
                                         berechtigt sind nach wie vor nur in der Gemeinde
                                         wohnhafte Schweizer Bürgerinnen und Bürger die
                                         das 18. Altersjahr erreicht haben.
 Wahlen an der Urne             Art. 9   An der Urne werden gemäss neuer Gemein-
                                         deordnung weiterhin der Gemeindepräsident, die
                                         weiteren Mitglieder des Gemeinderates, die Mit-
                                         glieder des Wahlbüros sowie die Mitglieder der
                                         Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission
                                         gewählt. Die Mitglieder der beiden letztgenann-
                                         ten Organe können weiterhin mittels stiller Wahl
                                         gewählt werden. Somit erfährt die neue Gemein-
                                         deordnung gegenüber der bisherigen Gemein-
                                         deordnung diesbezüglich keine Änderung.
 Abstimmungen an der Urne       Art. 10 Bezüglich Abstimmungen an der Urne wurden
                                        ebenfalls keine wesentlichen Änderungen vorge-
                                        nommen. Einzig die Bestimmung über die Mit-
                                        gliedschaft in Zweckverbänden ist nicht mehr
                                        bei den Abstimmungen an der Urne angesiedelt.
                                        Entscheide über die Mitgliedschaften in Zweck-
                                        verbänden liegen ebenso beim Gemeinderat wie
                                        andere Zusammenarbeiten beispielsweise mit
                                        anderen Gemeinden, sofern die finanziellen Kom-
                                        petenzen eingehalten werden. Neu ist vermerkt,
                                        dass die Stimmberechtigten an der Urne über all-
                                        fällige Änderungen am Bestand oder im Gebiet
                                        der Gemeinde beschliessen.
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Fakultatives Referendum   Art. 11 Dem fakultativen Referendum wird mit der neuen
                                  Gemeindeordnung eine wichtigere Rolle zugemes-
                                  sen. Während beim fakultativen Finanzreferendum
                                  keine Änderungen vorgenommen werden, sind
                                  neu sämtliche Reglemente dem fakultativen Re-
                                  ferendum zu unterstellen. Die neue Gemeindeord-
                                  nung sieht nicht mehr vor, dass über Reglemente
                                  inkl. Gebührenanhänge etc. an der Gemeindever-
                                  sammlung abgestimmt wird. Die Anzahl an einzu-
                                  reichenden Unterschriften wurde nicht verändert.
                                  Im öffentlich aufgelegten Entwurf der Gemein-
                                  deordnung war die Anzahl an einzureichenden
                                  Unterschriften auf 200 angepasst. Anlässlich der
                                  Vernehmlassung wurde der Wunsch geäussert, die
                                  Zahl bei 100 Unterschriften zu belassen, diesem
                                  Wunsch hat der Gemeinderat entsprochen.
Initiative                Art. 12 Am Initiativrecht wurden keine Änderungen vor-
                                  genommen. Die Anzahl einzureichende Unter-
                                  schriften werden in der neuen Gemeindeordnung
                                  gegenüber der bisherigen Gemeindeordnung
                                  nicht angepasst. Im öffentlich aufgelegten Ent-
                                  wurf der Gemeindeordnung war die Anzahl an
                                  einzureichenden Unterschriften auf 400 ange-
                                  passt. Anlässlich der Vernehmlassung wurde der
                                  Wunsch geäussert, die Zahl bei 200 Unterschriften
                                  zu belassen, diesem Wunsch hat der Gemeinderat
                                  entsprochen.
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 IV. Gemeindeversammlung
 Befugnisse                     Art. 13 Die Aufzählung der Befugnisse der Stimmberech-
                                        tigten an der Gemeindeversammlung wurden ver-
                                        schlankt. Weiterhin setzen die Stimmberechtigten
                                        an der Gemeindeversammlung den Steuerfuss fest
                                        und genehmigen das Budget für das Folgejahr.
                                        Zudem genehmigt die Gemeindeversammlung
                                        weiterhin die Jahresrechnung, was gleichzeitig
                                        bedeutet, dass der Gemeinderat an der Praxis mit
                                        zwei ordentlichen Gemeindeversammlungen pro
                                        Jahr festhält. Gemäss neuer Gemeindeordnung
                                        erteilt neu nicht mehr die Gemeindeversammlung
                                        das Bürgerrecht, sondern der Gemeinderat (siehe
                                        Art. 18). Die weiteren Befugnisse der Gemeinde-
                                        versammlung sind abhängig von den finanziel-
                                        len Auswirkungen der jeweiligen Geschäfte. Den
                                        Stimmberechtigten stehen an der Gemeindever-
                                        sammlung Beschlüsse über neue Ausgaben aus-
                                        serhalb des Budgets über 250‘000 Franken und
                                        Beschlüsse über neue und jährlich wiederkehren-
                                        de Ausgaben ausserhalb des Budgets über 50‘000
                                        Franken zu. Weiter ist zu erwähnen, dass gemäss
                                        neuer Gemeindeordnung unter Art. 8 festgelegt
                                        ist, dass die Stimmberechtigten ihr Recht an der
                                        Gemeindeversammlung ausüben, soweit nicht
                                        besondere Bestimmungen die Wahl oder Abstim-
                                        mung an der Urne verlangen.
 Einladung, Ablauf, Protokoll   Art. 14 Das kantonale Gesetz über die Gemeinden so-
                                bis 16 wie das kantonale Gesetz über das Stimm- und
                                        Wahlrecht regeln den Ablauf und die Eigenheiten
                                        der Gemeindeversammlung. Die neue Gemein-
                                        deordnung beschränkt sich in seinen Regelungen
                                        auf diejenigen Punkte, die den Gemeinden selber
                                        überlassen sind.
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V. Weitere Organe
Gemeinderat         Art. 17 Der Gemeinderat soll auch nach neuer Gemein-
                            deordnung aus dem Gemeindepräsidenten als Vor-
                            sitzendem und sechs weiteren Mitgliedern bestehen.
                            In der neuen Gemeindeordnung ist das Ressortsys-
                            tem nicht mehr vorgesehen. In der neuen Gemein-
                            deordnung wird geregelt, dass der Gemeinderat ein
                            Organisationsreglement für sich selbst und die Ver-
                            waltung erlässt. In diesem Organisationsreglement
                            wird internes und organisatorisches geregelt, was
                            bis anhin in der Gemeindeordnung vermerkt war.
                            Weiter ist in der neuen Gemeindeordnung explizit
                            erwähnt, dass der Gemeinderat für alle Geschäfte
                            zuständig ist, die nicht ausdrücklich im übergeord-
                            netem Recht oder in der Gemeindeordnung einem
                            anderen Organ zugewiesen sind oder die der Ge-
                            meinderat nicht in einem Reglement anderen Be-
                            hörden oder Verwaltung zugewiesen hat.
Befugnisse          Art. 18 Die Aufzählung der Befugnisse des Gemeindera-
                            tes wurden in der neuen Gemeindeordnung stark
                            verschlankt. Auf die Auflistung von Aufgaben, die
                            sowieso gemäss übergeordnetem Recht dem Ge-
                            meinderat zugewiesen sind, wurde verzichtet. Es
                            werden nur noch die wichtigsten Aufgaben und Be-
                            fugnisse erwähnt. Diese beschränken sich auf die
                            Vor- und Nachbereitung der Urnenabstimmungen
                            und Gemeindeversammlungen, den Erlass, Ände-
                            rung oder Aufhebung von Reglementen und Wei-
                            sungen, die Oberaufsicht der Gemeindeverwaltung
                            sowie die Wahl der Behördenmitglieder. Zudem ist
                            unter den Befugnissen aufgeführt, dass neu der
                            Gemeinderat über die Erteilung des Gemeindebür-
                            gerrechts entscheidet (siehe Art. 13). Weitere Be-
                            fugnisse sind im Organisationsreglement geregelt.
Politische Gemeinde Eschlikon                                                             9

 Beschlussfähigkeit /           Art. 19 In der neuen Gemeindeordnung wird darauf ver-
 Sitzungen                      bis 20 zichtet zu erklären, wie sich der Gemeinderat
                                        organisiert. Dies ist sinnvollerweise im Organi-
                                        sationsreglement geregelt. Einzig die Beschluss-
                                        fähigkeit (wenn mind. vier Mitglieder anwesend
                                        sind) sowie die Tatsache, dass die Sitzungen des
                                        Gemeinderates nicht öffentlich sind, wird geregelt.
 Rechnungs- und Geschäfts- Art. 21 Hier wurden nur redaktionelle Anpassungen vor-
 prüfungskommission        bis 23 genommen. Die Rolle und die Aufgaben der Rech-
                                   nungs- und Geschäftsprüfungskommission blei-
                                   ben die gleichen wie bis anhin.
 Wahlbüro                       Art. 24 Hier wurden keine wesentlichen Änderungen vor-
                                bis 25 genommen, ausser dass in einem Satz die wich-
                                        tigsten Aufgaben zusammengefasst wurden. Das
                                        Wahlbüro ist in der neuen Gemeindeordnung neu
                                        bei den übrigen Organen erwähnt und nicht wie
                                        bis anhin bei der Organisation der Gemeinde.
 VI. Behörden
 Behörden                       Art. 26 Eine der weitreichendsten Änderung in der neu-
                                        en Gemeindeordnung ist die Aufhebungen der
                                        Kommissionen. Neu werden anstelle der rund 15
                                        Kommissionen, nur noch vier Behörden eingesetzt.
                                        Es sind dies die Behörde für Flurklagen (ehemals
                                        Flurkommission), die Sozialhilfebehörde (ehemals
                                        Fürsorgebehörde), Behörde für Hochbau (ehemals
                                        Baukommission) sowie die Schlichtungsbehörde
                                        für das Mietwesen. Die vier Behörden entscheiden
                                        selbstständig und abschliessend, während die bis-
                                        herigen Kommissionen vor allem operative Tätig-
                                        keiten wahrgenommen haben.
10                                                        Politische Gemeinde Eschlikon

VII. Gemeindeverwaltung
Aufgaben, Geschäftsleitung, Art. 27 In der neuen Gemeindeordnung ist der Gemein-
Verwaltungsleiter           bis 29 depräsident bzw. früher Gemeindeammann nicht
                                    mehr unter dem Kapitel Gemeindeverwaltung
                                    aufgeführt. Dies darum, weil für den Gemeinde-
                                    präsidenten oder die Gemeindepräsidentin keine
                                    operativen Verwaltungsaufgaben vorgesehen
                                    sind. Neu ist geregelt, dass die Geschäftsleitung
                                    die Gemeinde operativ führt. Deren Aufgaben und
                                    Befugnisse sind im Organisationsreglement fest-
                                    gelegt. Weiter ist in der neuen Gemeindeordnung
                                    der Verwaltungsleiter erwähnt. Die Gemeindeord-
                                    nung regelt, dass der Verwaltungsleiter gleich-
                                    zeitig Gemeindeschreiber ist und den Vorsitz der
                                    Geschäftsleitung führt. Die Aufgaben des Gemein-
                                    deschreibers sind gegenüber der bisherigen Ge-
                                    meindeordnung nicht wesentlich verändert.
VIII. Rechtsmittel
Rechtsmittel                Art. 30 Im Kapitel Rechtsmittel wird lediglich auf die über-
                                    geordneten Gesetzgebungen verwiesen. Es wird
                                    darauf verzichtet, einzelne Rekursmöglichkeiten
                                    aufzuführen.
IX. Schlussbestimmungen
                 B
Schlussbestimmungen         Art. 31 In den Schlussbestimmungen sind keine Über-
                                                             A und vorgesehen.
                                    gangsbestimmungen notwendig
Politische Gemeinde Eschlikon                                                           11

Reorganisation Behörden und Verwaltung
Wie bereits in dieser Abstimmungsbotschaft    tungsleiter ist Vorsitzender der Geschäfts-
erwähnt, bildet die neue Gemeindeorgani-      leitung, die Abteilungsleiter nehmen Einsitz.
sation die Basis für die Reorganisation der   Sie führen je eine Abteilung. Der Gemeinde-
Behörden und Verwaltung. Obwohl die neue      präsident ist nicht Mitglied der Geschäftslei-
Gemeindeordnung die neue Organisation         tung, ihm stehen allerdings, wie auch allen
nur im Kapitel VII Gemeindeverwaltung (Art.   anderen Mitgliedern des Gemeinderates,
27 bis Art. 29) festmacht, möchte der Ge-     sämtliche Informationen aus der Geschäfts-
meinderat an dieser Stelle transparent über   leitung zur Verfügung. Da die operative Füh-
die Auswirkungen der Reorganisation hin-      rung der Gemeinde gänzlich der Geschäfts-
weisen. Die wesentlichen Punkte der Reor-     leitung übertragen wird, reduziert sich das
ganisation kann der Gemeinderat jederzeit     Arbeitspensum des Gemeindepräsidenten
durch Anpassung des Organisationsregle-       auf 60 Stellenprozente. Je nach Engagement
ments wieder ändern. Eine Anpassung des       in regionalen Gremien sowie wie in Projekt-
Organisationsreglements ist neu dem fakul-    gruppen kann das Arbeitspensum bei bis zu
tativen Referendum zu unterstellen.           maximal 80 Stellenprozenten liegen.
Gemäss Artikel 2 des Organisationsregle-
ments ist der Gemeinderat «das strategisch-   Neues Organigramm
politische Führungsorgan» der Gemeinde.       Das Organigramm der Gemeinde Eschlikon
Er bestimmt somit die Handlungsfelder und     erfährt mit der Reorganisation erhebliche
die langfristige Ausrichtung der Gemeinde.    Veränderungen und wird gestrafft. Es wer-
Ausserdem führt der Gemeinderat die Ober-     den die Abteilungen «Einwohner- und Be-
aufsicht über die Verwaltung und bestimmt     hördendienste», «Finanzen und Steuern»,
über das Anstellungsverhältnis der Mitglie-   «Bau und Umwelt», «Gesellschaft» und
der der Geschäftsleitung.                     «Technische Werke» geschaffen. Jede Ab-
                                              teilung teilt sich in mehrere thematisch zu-
Führungsmodell:                               sammengehörende Bereiche auf. Während
Geschäftsleitungsmodell                       die Technischen Werke wie gehabt bestehen
Die Geschäftsleitung ist gemäss Artikel 20    bleiben, werden bisherigen Abteilungen «Fi-
des Organisationsreglements das operati-      nanzen» und «Steuern» zusammengefasst.
ve Führungsorgan der Gemeinde, das sich       Gleiches gilt bei den Diensten, wo Einwoh-
aus dem Verwaltungsleiter und den Abtei-      ner- und Behördendienst (Gemeindekanzlei)
lungsleitenden zusammensetzt. Die Ge-         zu einer Abteilung verschmolzen werden.
schäftsleitung vollzieht die Beschlüsse des   Mit der Abteilung «Bau und Umwelt» wird
Gemeinderates und koordiniert die abtei-      die heutige Praxis auch im Organigramm
lungsübergreifenden Projekte. Der Verwal-     abgebildet. Die Abteilung «Gesellschaft»
12                                                           Politische Gemeinde Eschlikon

ist hingegen komplett neu. Alle Dienstleis-    Die Rolle des Gemeindepräsidenten
tungen rund um die Menschen in Eschlikon       Der Gemeindepräsident ist im Gemeinderat
werden darin zusammengefasst: Soziale          ein «primus inter pares», d.h. der Erste unter
Dienste, Jugend, Alter, Gesundheit und Kul-    Gleichen. Er hat den Vorsitz im Gemeinderat
tur.                                           und vertritt die Gemeinde nach aussen. Dies
                                               bedeutet unter anderem, dass er sich im
Die Rolle der Gemeinderäte                     Kanton und der Region speziell zu vernetzen
Das allseits bekannte Ressortsystem wird       und die Interessen der Gemeinde Eschlikon
aufgehoben. Der Gemeinderat hat im Un-         zu vertreten hat. Mit dem Wegfall der ope-
terschied zu heute keine direkte Führungs-     rativen Verwaltungsaufgaben, werden dem
kompetenz in den Abteilungen, er bleibt        Gemeindepräsidenten hierfür genügend Zeit
aber selbstverständlich das strategisch-po-    und Möglichkeiten eingeräumt. Der Gemein-
litische Führungsorgan der Gemeinde. Um        depräsident soll sich auf diese Aufgaben
die Aufsichtsfunktion und die Aufgabe der      konzentrieren und die operative Führung der
strategischen Führung wahrnehmen zu kön-       Verwaltung der Geschäftsleitung übergeben
nen, sind die Gemeinderäte aber auf Infor-     können. Der Einfluss auf die Verwaltung ist
mationen aus der Verwaltung angewiesen.        sowohl für den Gemeindepräsidenten wie
Deshalb bildet der Gemeinderat neu vier        auch für den Gemeinderat nach wie vor
Steuerungsgruppen (Finanzen, Gesellschaft,     gegeben, zumal der Gemeinderat für die
Infrastruktur und Feuerwehr), welche die Ab-   Anstellung der Abteilungsleiter zuständig ist
teilungen beaufsichtigen und begleiten. Da-    und über die notwendigen Controlling Inst-
rüber hinaus präsidieren die Gemeinderäte      rumente verfügt.
die gesetzlich vorgeschriebenen Behörden,
die einem Verwaltungsbereich zugeordnet        Führungsinstrumente
sind. Auch in den Projektteams, welche pri-    Damit der Gemeinderat seinen Führungs-
mär der Ausarbeitung und Entwicklung von       anspruch durchsetzen kann, vertraut er
neuen Dienstleistungen dienen, wirken die      auf ausgebaute Controlling Instrumente.
Gemeinderäte bei Bedarf gestaltend mit. Der    Im Umgang mit den «Strategischen Hand-
Gemeinderat ist zuständig für alle Geschäf-    lungsfeldern» haben Gemeinderat und Ver-
te, die nicht ausdrücklich im übergeordneten   waltung bereits Erfahrung, auch der Budget-
Recht oder in der Gemeindeordnung einem        prozess ist bestens bekannt. Erst seit kurzem
anderen Organ zugewiesen sind, oder die er     ist das «Interne Kontrollsystem» in Funkti-
nicht in einem Reglement anderen Behörden      on. Die «Aufgaben- und Finanzplanung»
oder der Verwaltung delegiert hat.             ist ebenfalls ein bekanntes Instrument, wird
                                               allenfalls noch um Elemente im Bereich der
Politische Gemeinde Eschlikon                                                          13

Aufgabenplanung erweitert werden müs-         derat, Geschäftsleitung und Verwaltung ein-
sen. Neu ist das Management-Informations-     heitlich zu regeln. Die Regelung betrifft Fi-
system, das der Gemeinderat aufbauen will     nanzkompetenzen, aber auch Kompetenzen
und auch die Geschäftsplanung als eine Art    im Bereich des Zahlungswesens. Ausserdem
Projektportfolio ist noch nicht im Einsatz.   ist die Unterschriftenregelung an einem Ort
                                              festgehalten.
Kompetenzordnung
Der Gemeinderat nutzt die Reorganisation
zudem, um die Kompetenzen von Gemein-

Planungsbericht
Seit der Gemeinderat 2017 entschieden hat,    che Vernehmlassung lief vom 3. September
die neue Gemeindeordnung und auch die         bis am 31. Oktober 2020. Sie startete mit
Behörden- und Verwaltungsreorganisation       einer öffentlichen Informationsveranstaltung
in Angriff zu nehmen, hat er sich an meh-     am 3. September 2020 an der rund 45 Ein-
reren Sitzungen mit den geplanten Ände-       wohnerinnen und Einwohner teilnahmen.
rungen auseinandergesetzt. Zu Beginn des      Während der öffentlichen Vernehmlassun-
Prozesses wurde er dabei von der Firma        gen sind vier Stellungnahmen eingegangen.
PuMaConsult GmbH, Bern, beraten. Am 23.       Der Gemeinderat hat sich an seinen Sitzun-
Mai 2019 hat der Gemeinderat den Entwurf      gen vom 5. November, 19. November sowie
der neuen Gemeindeordnung zur Vorprüfung      3. Dezember 2020 mit den Stellungnahmen
durch das kantonale Departement für Inne-     auseinandergesetzt und teilweise auch Be-
res und Volkswirtschaft (DIV) freigegeben.    sprechungen mit den Verfassern der Stel-
Am 20. September 2019 ging der Vorprü-        lungnahmen durchgeführt. Einige Hinweise
fungsbericht des DIV ein, dies mit dem Fa-    aus den Vernehmlassungen wurden seitens
zit, dass der Entwurf der Gemeindeordnung     des Gemeinderates übernommen, so dass er
nur in ganz wenigen Punkten zwingend          nun mit der vorliegenden Botschaft den defi-
anzupassen ist. Diese Anpassungen wurden      nitiven Entwurf der Gemeindeordnungen zur
seitens des Gemeinderates vorgenommen,        Abstimmung vorlegen kann.
so dass er am 18. Juni 2020 den Entwurf
der Gemeindeordnung zur öffentlichen Ver-
nehmlassung freigeben konnte. Die öffentli-
14                                                          Politische Gemeinde Eschlikon

Weiteres Vorgehen
Die neue Gemeindeordnung tritt nach An-
nahme durch die Stimmberechtigten und
nach Genehmigung durch den Regierungs-
rat des Kantons Thurgau in Kraft und löst
die Gemeindeordnung vom 2. Juli 2002 ab.
Der Gemeinderat geht davon aus, dass dies
im Frühjahr 2021 der Fall sein wird. Sobald
die neue Gemeindeordnung in Kraft ist, wird
der Gemeinderat das neue Organisations-
reglement dem fakultativen Referendum
unterstellen. Sollte die Referendumsfrist un-
benutzt ablaufen, rechnet der Gemeinderat
damit, dass die gesamte Reorganisation mit      Sämtliche Unterlagen zur Abstimmung sind
der Basis der neuen Gemeindeordnung im          unter www.eschlikon.ch/gemeinde/politik/
zweiten Halbjahr 2021 starten kann.             reorganisation einsehbar.

Antrag des Gemeinderates
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Der Gemeinderat beantragt Ihnen, der vorliegenden Gemeindeordnung zuzu-
stimmen.

Der Vize-Gemeindepräsident 			 Der Gemeindeschreiber
Bernhard Braun 					Marcel Aeschlimann
Politische Gemeinde Eschlikon                             Gemeindeordnung             15 15

           GEMEINDE ESCHLIKON

                            Gemeindeordnung

                            Hinweis zur Schreibform:
                            Um die Lesbarkeit zu erhalten, wird auf die parallele Schreibform
                            männlicher und weiblicher Bezeichnungen verzichtet. Es gelten
                            alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in der Gemeindeord-
                            nung für sämtliche Geschlechter.
16          Gemeindeordnung                                 Politische Gemeinde Eschlikon

I. Grundlagen

Begriff              Art. 1   1 Die Gemeinde Eschlikon, nachfolgend Gemeinde ge-
                                nannt, ist eine Politische Gemeinde gemäss §§ 57 ff der
                                Verfassung des Kantons Thurgau.
                              2 Die Gemeindegrenzen gemäss der amtlichen Vermessung
                                beschreiben das Gebiet der Gemeinde.
                              3 Die Gemeinde besorgt innerhalb der Schranken von Ver-
                                fassung und Gesetz ihre Angelegenheiten selbständig.

Aufgaben             Art. 2   1 Die Gemeinde wahrt die öffentlichen Interessen ihrer Ein-
                                wohner.
                              2 Darüber hinaus erfüllt sie die ihr durch die eidgenössische
                                und kantonale Gesetzgebung übertragenen Aufgaben.
                              3 Wenn es im Interesse einer zweckmässigen Aufgabener-
                                füllung liegt, arbeitet die Gemeinde mit anderen Gemein-
                                den, öffentlichen oder privaten Institutionen zusammen.
                                Sie kann sich insbesondere an Zweckverbänden oder an-
                                deren Trägerschaften beteiligen, vertragliche Regelungen
                                treffen, mit anderen Körperschaften Leistungsvereinba-
                                rungen abschliessen und sich an Unternehmen beteiligen.
                              4 Die wichtigsten Aufgaben der Gemeinde sind insbeson-
                                dere:
                                1. Die Förderung der Gesundheit und der sozialen Si-
                                      cherheit
                                2. Die Förderung des dörflichen Zusammenlebens
                                3. Die Förderung des sorgsamen Umgangs mit der
                                      Umwelt
                                4. Die Pflege der Infrastruktur
                                5. Die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung
                                6. Die Förderung des kulturellen Schaffens
                              5 Die Zusammenarbeit mit der Volksschulgemeinde Eschli-
                                kon ist prioritär.
Politische Gemeinde Eschlikon                               Gemeindeordnung                  17

II. Organisation

Organe                    Art. 3       Die Organe der Gemeinde sind:
                                       1. Die Stimmberechtigten als oberstes Organ
                                       2. Der Gemeinderat
                                       3. Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission
                                       4. Das Wahlbüro
Amtsdauer                 Art. 4       Die Amtsdauer der gewählten Organe gemäss lit. 2 bis 4
                                       beträgt vier Jahre.
Unvereinbarkeit und Aus- Art. 5    1   Es gelten die Regeln der Unvereinbarkeit und des Ver-
stand                                  wandtenausschlusses gemäss §§ 29 und 30 der Kantons-
                                       verfassung.
                                   2   Es gelten die Ausstandsregeln gemäss § 7 des Gesetzes
                                       über die Verwaltungsrechtspflege.
Öffentlichkeitsprinzip    Art. 6   1   Der Gemeinderat informiert regelmässig über seine eige-
                                       ne Tätigkeit sowie die Angelegenheiten von Verwaltung
                                       und Behörden.
                                   2   Der Gemeinderat und die Behörden gewähren Einsicht
                                       in amtliche Akten, soweit nicht überwiegende öffentliche
                                       oder private Interessen entgegenstehen.
                                   3   Für die Mitglieder der Organe, Behörden sowie für die
                                       Mitarbeitenden der Verwaltung gilt das Amtsgeheimnis
                                       gemäss § 76 der Verordnung des Regierungsrates über
                                       Rechtsstellung des Staatspersonals.

III. Politische Rechte

Stimm- und Wahlrecht      Art. 7   1 Das Stimm- und Wahlrecht ist in § 18 der Kantonsverfas-
                                     sung geregelt.
                                   2 In der Gemeinde wohnhafte, schweizerische Jugendliche
                                     ab 16 Jahren können an der Gemeindeversammlung be-
                                     ratend mitwirken.
                                   3 In der Gemeinde wohnhafte, niedergelassene Ausländer
                                     ab 16 Jahren können an der Gemeindeversammlung be-
                                     ratend mitwirken.
Ausübung der              Art. 8     Die Stimmberechtigten üben ihr Recht an der Gemeinde-
Politischen Rechte                   versammlung aus, soweit nicht besondere Bestimmungen
                                     die Wahl oder Abstimmung an der Urne verlangen.
18             Gemeindeordnung                                  Politische Gemeinde Eschlikon

Wahlen an der Urne        Art. 9  1 Die Stimmberechtigten wählen an der Urne:
                                    1. Den Gemeindepräsidenten
                                    2. Die weiteren Mitglieder des Gemeinderates
                                    3. Die Mitglieder des Wahlbüros
                                    4. Die Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprü-
                                          fungskommission
                                  2 Die Wahlen gemäss lit. 3 bis 4 können in stiller Wahl er-
                                    folgen.
                                  3 Die stille Wahl ist erfolgt, wenn die Zahl der Wahlvor-
                                    schläge mit der Zahl der zu Wählenden übereinstimmt.
                                    20 Stimmberechtigte können innert 20 Tagen nach Be-
                                    kanntmachung der stillen Wahl unterschriftlich die Durch-
                                    führung des Wahlganges verlangen.
Abstimmungen              Art. 10 1 An der Urne beschliessen die Stimmberechtigten über fol-
an der Urne                         gende Geschäfte:
                                    1. Änderungen am Bestand oder im Gebiet der Ge-
                                          meinde mit Ausnahme von Grenzbereinigungen
                                    2. Die Gemeindeordnung
                                    3. Das Baureglement und den Zonenplan (Rahmen-
                                          nutzungsplan)
                                    4. Neue Ausgaben von mehr als 1‘000‘000 Franken;
                                    5. Jährlich wiederkehrende, neue Ausgaben von mehr
                                          als 100‘000 Franken.
                                  2 Auf Beschluss der Gemeindeversammlung kann auch
                                    über Geschäfte gemäss Art. 13 der Gemeindeordnung an
                                    der Urne abgestimmt werden.
Fakultatives Referendum   Art. 11   Wenn es 100 Stimmberechtigte innert 30 Tagen nach Ver-
                                    öffentlichung im amtlichen Publikationsorgan verlangen,
                                    ist über folgende Beschlüsse des Gemeinderates an der
                                    Urne zu befinden:
                                    1. Beschlüsse über nicht budgetierte, neue Ausgaben
                                          über 100‘000 Franken.
                                    2. Beschlüsse über nicht budgetierte, neue und jährlich
                                          wiederkehrende Ausgaben über 25‘000 Franken.
                                    3. Beschlüsse über den Erlass, die Änderung oder Auf-
                                          hebung von Reglementen.
Politische Gemeinde Eschlikon                              Gemeindeordnung                  19

Initiative                Art. 12 1 Mit einer Initiative kann der Erlass, die Änderung oder
                                    Aufhebung von Reglementen oder Beschlüssen verlangt
                                    werden, die obligatorisch oder fakultativ der Volksabstim-
                                    mung unterliegen.
                                  2 Die Initiative ist zustande gekommen, wenn sie innerhalb
                                    von drei Monaten ab Publikation des Initiativbegehrens
                                    von mindestens 200 Stimmberechtigten unterzeichnet
                                    worden ist.
                                  3 Der Gemeinderat hat den Vorschlag zu prüfen und spä-
                                    testens innert einem Jahr nach Einreichung mit einem An-
                                    trag oder einem Gegenvorschlag den Stimmberechtigten
                                    an der Urne zum Entscheid zu unterbreiten.
                                  4 Es gelten die Verfahrensvorschriften in der Kantonsver-
                                    fassung und im Gesetz über Wahlen und Abstimmungen
                                    sinngemäss.

IV. Gemeindeversammlung

Befugnisse                Art. 13 1         Den Stimmberechtigten stehen an der Gemeinde-
                                            versammlung folgende Befugnisse zu:
                                       1. Festsetzung des Steuerfusses
                                       2. Genehmigung des Budgets
                                       3. Genehmigung der Jahresrechnung
                                       4. Beschlüsse über neue Ausgaben ausserhalb des
                                            Budgets über 250‘000 Franken
                                       5. Beschlüsse über neue und jährlich wiederkehren-
                                            de Ausgaben ausserhalb des Budgets über 50‘000
                                            Franken
Einladung                 Art. 14 1    Die Einberufung der Stimmberechtigten zur Gemeinde-
                                       versammlung erfolgt mindestens 14 Tage vor der Ver-
                                       sammlung durch eine schriftliche Einladung.
                                   2   Mit der Einladung sind die Traktanden anzugeben.
                                   3   Die Stimmrechtsausweise werden rechtzeitig vor der Ver-
                                       sammlung verschickt.
Ablauf                    Art. 15 1    Der Ablauf der Versammlung richtet sich nach dem Ge-
                                       meindegesetz §§ 5 ff und dem Gesetz über das Stimm-
                                       und Wahlrecht §§ 65 ff.
20            Gemeindeordnung                               Politische Gemeinde Eschlikon

                              2 Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:
                                1. Wer sprechen will, verlangt das Wort.
                                2. Nach geschlossener Diskussion wird das Wort nicht
                                     mehr erteilt.
Protokoll             Art. 16   Über die Versammlung ist gemäss § 35 des Gemeindege-
                                setzes ein Protokoll zu erstellen. Es ist vom Vorsitzenden
                                und dem Gemeindeschreiber zu unterschreiben und der
                                nächsten Gemeindeversammlung zur Genehmigung vor-
                                zulegen.

V. Weitere Organe

Gemeinderat           Art. 17 1 Der Gemeinderat ist das strategisch-politische Führungs-
                                organ der Gemeinde.
                              2 Er besteht aus dem Gemeindepräsidenten als Vorsitzen-
                                dem und sechs weiteren Mitgliedern. Der Gemeinderat
                                konstituiert sich selbst.
                              3 Der Gemeinderat ist zuständig für alle Geschäfte, die
                                nicht ausdrücklich im übergeordneten Recht oder in der
                                Gemeindeordnung einem anderen Organ zugewiesen
                                sind oder die der Gemeinderat nicht in einem Reglement
                                anderen Behörden oder der Verwaltung zugewiesen hat.
                              4 Der Gemeinderat erlässt ein Organisationsreglement,
                                welches für ihn selbst und die Verwaltung gilt.
Befugnisse            Art. 18   Dem Gemeinderat obliegen:
                                1. Vorbereitung und Durchführung einer Urnenabstim-
                                      mung;
                                2. Die Vorbereitung, Einberufung und Durchführung
                                      der Gemeindeversammlung;
                                3. Der Vollzug der Beschlüsse einer Gemeindever-
                                      sammlung und Urnenabstimmung;
                                4. Erlass, Änderung oder Aufhebung von Reglementen
                                      und Weisungen;
                                5. Der Entscheid über die Erteilung des Gemeindebür-
                                      gerrechts;
                                6. Die Oberaufsicht über die gesamte Gemeindever-
                                      waltung;
                                7. Die Wahl der Mitglieder und Vorsitzenden der Be-
                                      hörden gemäss Art. 26 der Gemeindeordnung.
Politische Gemeinde Eschlikon                                Gemeindeordnung                   21

Beschlussfähigkeit        Art. 19       Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn mindestens
                                        vier Mitglieder anwesend sind.
Sitzungen                 Art. 20       Die Sitzungen des Gemeinderates sind nicht öffentlich.
Rechnungs- und            Art. 21 1     Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission be-
Geschäftsprüfungs-                      steht aus fünf Mitgliedern. Diese wählen aus ihrer Mitte
kommission                              den Präsidenten.
                                    2   Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder
                                        anwesend sind.
Aufgaben und Befugnisse   Art. 22 1     Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission prüft
                                        die Buchhaltung und die Jahresrechnung.
                                    2   Sie prüft zudem die Verwaltungstätigkeit auf ihre Überein-
                                        stimmung mit den Beschlüssen der Gemeindeversamm-
                                        lung, des Gemeinderates und der weiteren Behörden.
                                    3   Die Einhaltung des Organisationsreglements, der Kom-
                                        petenzordnung und der übrigen Reglemente untersteht
                                        ebenfalls der Überprüfung durch die Rechnungs- und Ge-
                                        schäftsprüfungskommission.
                                    4   Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission kann
                                        bei der Prüfung der Buchhaltung und Jahresrechnung
                                        durch eine aussenstehende Revisionsstelle unterstützt
                                        werden. Der Auftrag wird in gegenseitiger Absprache vom
                                        Gemeinderat erteilt.
Berichterstattung         Art. 23 1     Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission er-
                                        stattet dem Gemeinderat jährlich schriftlich Bericht über
                                        Umfang und Ergebnis ihrer Prüfungstätigkeit.
                                    2   Zur Genehmigung der Jahresrechnung erstellt die Rech-
                                        nungs- und Geschäftsprüfungskommission zuhanden der
                                        Stimmberechtigten einen schriftlichen Bericht.
Wahlbüro                  Art. 24       Das Wahlbüro besteht aus:
                                        1. Von Amtes wegen: Dem Gemeindepräsidenten als
                                              Vorsitzendem und dem Gemeindeschreiber als Ak-
                                              tuar;
                                        2. Sechs weiteren Mitgliedern.
Aufgaben und Befugnisse   Art. 25 1     Das Wahlbüro überwacht die Stimmabgabe und ermittelt
                                        die Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen an der
                                        Urne.
                                    2   Es kann zur Ermittlung der Ergebnisse zusätzliche Perso-
                                        nen beiziehen.
22             Gemeindeordnung                                  Politische Gemeinde Eschlikon

VI. Behörden

Behörden                  Art. 26 1 Der Gemeinderat setzt folgende Behörden ein:
                                    1. Behörde für Flurklagen (Flurkommission vgl. § 1 des
                                          Gesetzes über Flur und Garten);
                                    2. Sozialhilfebehörde;
                                    3. Behörde für Hochbau;
                                    4. Schlichtungsbehörde für das Mietwesen.
                                  2 Der Gemeinderat wählt deren Mitglieder.
                                  3 Für jede Behörde erlässt der Gemeinderat ein Reglement,
                                    in dem die Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse
                                    der Behörde festgeschrieben werden.

VII. Gemeindeverwaltung

Aufgaben                  Art. 27 1 Die Gemeindeverwaltung übt selbständig alle Befugnisse
                                    aus, die ihr durch Gesetzgebung, Gemeindereglement,
                                    Stellenbeschriebe und Beschlüsse des Gemeinderates
                                    übertragen sind.
Geschäftsleitung          Art. 28   Die Geschäftsleitung führt die Gemeinde operativ. Die
                                    Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse der Ge-
                                    schäftsleitung sind im Organisationsreglement festgelegt.
Verwaltungsleiter         Art. 29 1 Der Verwaltungsleiter ist gleichzeitig Gemeindeschreiber.
                                    Er führt den Vorsitz der Geschäftsleitung. Seine Aufgaben
                                    und Befugnisse sind im Organisationsreglement festge-
                                    legt.
                                  2 In der Funktion des Gemeindeschreibers nimmt er an den
                                    Sitzungen des Gemeinderates mit beratender Stimme und
                                    Antragsrecht teil.
                                    Dem Gemeindeschreiber obliegen insbesondere folgende
                                    Aufgaben:
                                    1. Er protokolliert die Gemeindeversammlung und die
                                          Sitzungen des Gemeinderates.
                                    2. Er führt den Schriftverkehr des Gemeinderates und
                                          unterzeichnet gemeinsam mit dem Gemeindepräsi-
                                          denten alle Weisungen und Verfügungen im Namen
                                          der Gemeinde und des Gemeinderates, sofern die
                                          Unterschriftsberechtigung vom Gemeinderat nicht
                                          delegiert wurde.
Politische Gemeinde Eschlikon                              Gemeindeordnung                 23

VIII. Rechtspflege

Rechtsmittel              Art. 30 1 Die Rechtsmittel richten sich nach der kantonalen Gesetz-
                                    gebung, insbesondere dem Gesetz über die Gemeinden,
                                    dem Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht sowie dem
                                    Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege.

IX. Schlussbestimmungen

Inkrafttreten             Art. 31     Die Gemeindeordnung tritt nach Annahme durch die
                                      Stimmberechtigten und nach Genehmigung durch den
                                      Regierungsrat des Kantons Thurgau in Kraft und löst die
                                      Gemeindeordnung vom 2. Juli 2002 ab.

An der Urnenabstimmung vom XXX durch die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Eschlikon
beschlossen.

Der Gemeindepräsident:     Der Gemeindeschreiber:

Vom Regierungsrat genehmigt am: XX
mit RRB Nr. XXX
24    Gemeindeordnung   Politische Gemeinde Eschlikon

Notizen
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