Volksabstimmung vom 7. März 2021 - Botschaft des Gemeinderates Eschlikon - GEMEINDE ESCHLIKON
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GEMEINDE ESCHLIKON Volksabstimmung vom 7. März 2021 Botschaft des Gemeinderates Eschlikon Botschaft zur Volksabstimmung «Totalrevision Gemeindeordnung Politische Gemeinde Eschlikon»
2 Politische Gemeinde Eschlikon Ausgangslage und Revisionsgründe Die Gemeindeordnung ergänzt das kanto- se kann in der heutigen Gemeindeordnung nale Recht in jenen Organisationsfragen, nach wie vor der Begriff Gemeindeammann welche von den Politischen Gemeinden au- gelesen werden. Dieser wurde bereits im tonom geregelt werden können. Sie legt die Jahr 2015 durch die Bezeichnung Gemein- wichtigsten Kompetenzen und Handlungs- depräsident ersetzt. Allein aus diesen Grün- grundsätze der Organe, Behörden und der den ist eine Überarbeitung des Regelwerkes Verwaltung fest. angezeigt. Mit dieser Botschaft unterbreitet Ihnen der Der Gemeinderat hat allerdings bereits An- Gemeinderat eine total revidierte Gemein- fang 2017 entschieden, die Totalrevision der deordnung. Die heute gültige Gemeindeord- Gemeindeordnung mit einer Behörden- und nung stammt aus dem Jahr 2002. Seither Verwaltungsreorganisation zu verknüpfen. hat die Gemeindeordnung lediglich eine Die neue Gemeindeordnung kommt somit Änderung erfahren. Im Jahr 2013 wurde nach Ansicht des Gemeinderates nicht nur anlässlich einer Urnenabstimmung entschie- moderner, kompakter und besser strukturiert den, dass über grössere Ausgaben an der daher, sie bildet auch gleichzeitig die Basis Urne und nicht mehr an der Gemeindever- für die Reorganisation. sammlung abgestimmt werden soll. Diese Die Entwürfe des neuen Organisationsregle- Anpassung wurde eins zu eins in die neue ments für Gemeinderat und Verwaltung, des Gemeindeordnung übernommen. neuen Organigramms sowie der Kompeten- Die mittlerweile 18-jährige Gemeindeord- zordnung sowie die heute gültige Gemein- nung ist ein wenig angestaubt. Sie beinhal- deordnung sind auf der Homepage der Ge- tet viele begriffliche Unklarheiten und nicht meinde Eschlikon unter www.eschlikon.ch/ mehr aktuelle Bezeichnungen. Beispielswei- gemeinde/politik/reorganisation einsehbar. Die Abstimmungsfrage lautet: Wollen Sie die neue Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Eschlikon annehmen?
Politische Gemeinde Eschlikon 3 Wichtigste Änderungen neue Gemeindeordnung Die Gemeindeverwaltung soll neu durch eine Quoren für Initiativen und das fakultative Geschäftsleitung operativ geführt werden. Referendum wurden nicht angepasst. Dem Dies ist im Entwurf der neuen Gemeindeord- fakultativen Referendum wird mit der neuen nung so definiert. Ebenso, dass es weiterhin Gemeindeordnung eine höhere Bedeutung eine Baukommission (neu: Baubehörde) zugewiesen, da zukünftig sämtliche Regle- geben wird. Über die Anzahl Mitglieder der mente dem fakultativen Referendum unter- Baubehörde bzw. auch über die Grösse der stellt werden und auf eine Abstimmung an Geschäftsleitung macht die Gemeindeord- der Gemeindeversammlung verzichtet wird. nung hingegen keine Aussagen. Hier liegt nach Ansicht des Gemeinderates die Stärke Einbürgerungen beim Gemeinderat der neuen Gemeindeordnung: Sie regelt das Das vorhin erwähnte «fast» bei den Befug- Notwendigste, lässt aber Raum für Flexibi- nissen der Gemeindeversammlung begrün- lität. Ein Raum der durch den Gemeinderat det zudem der neuen Regelung bezüglich mit entsprechenden Reglementen und Ver- den Einbürgerungen. Während bisher über ordnungen gefüllt werden muss. Mit diesem die Bürgerrechtserteilung die Gemeindever- Vorgehen werden nach Ansicht des Gemein- sammlung entschied, soll dies zukünftig der derates den Stimmberechtigten keine Kom- Gemeinderat erledigen. Der Gemeinderat petenzen weggenommen, im Gegenteil, den hat schon bisher sämtliche Einbürgerungs- Organen (Stimmberechtigte, Gemeinderat, gesuche sorgfältig geprüft und nur die aus Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommis- seiner Sicht geeigneten Gesuche der Ge- sion und Wahlbüro) werden klare Aufträge meindeversammlung zur Genehmigung zugewiesen. Die Details der Auftragsertei- vorgelegt. Die neue Gemeindeordnung sieht lung regelt der Gemeinderat. zudem vor, dass neu Jugendliche ab 16 Jah- ren sowie niedergelassene Ausländer an der Keine wesentlichen Änderungen bei Gemeindeversammlung beratend mitwirken den Kompetenzen können. Generell wurden an den Kompetenzen keine wesentlichen Änderungen vorgenommen. Den Stimmberechtigten an der Gemein- deversammlung stehen fast die gleichen Befugnisse wie bis anhin zu. Ebenfalls blei- ben die Geschäfte, welche eine Urnenab- stimmung verlangen, dieselben. Auch die
4 Politische Gemeinde Eschlikon Die wesentlichen Änderungen im Überblick: (Die Änderungen beziehen sich auf die neue Gemeindeordnung ab Seite 15 in dieser Bot- schaft. Auf eine Gegenüberstellung mit der bisherigen Gemeindeordnung wird zugunsten der Lesbarkeit verzichtet.) Abschnitt/Artikel in der Art. Änderung neuen Gemeindeordnung I. Grundlagen Begriff Art. 1 Während in der heute gültigen Gemeindeordnung die drei Ortsteile Eschlikon, Wallenwil sowie Hur- nen noch erwähnt werden, wird in der neuen Ge- meindeordnung darauf verzichtet. Aufgaben Art. 2 In der neuen Gemeindeordnung wird darauf ver- zichtet, einzelne spezifische Aufgaben wie bei- spielsweise die Erhebung der Steuern zu erwäh- nen. Solche Aufgaben sind in der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung geregelt. Hinge- gen bestimmt die neue Gemeindeordnung wie bis anhin die für die Gemeinde Eschlikon wichtigsten Aufgaben (Art. 2 Abs. 4), wobei die Aufgaben leicht angepasst wurden. Explizit wird unter Art. 2 Abs. 5 die Zusammenarbeit mit der Volksschulge- meinde Eschlikon erwähnt. II. Organisation Organe Art. 3 Gemäss neuer Gemeindeordnung sind die Organe der Gemeinde die Stimmberechtigten als oberstes Organ, der Gemeinderat, die Rechnungs- und Ge- schäftsprüfungskommission sowie das Wahlbüro. Bisher waren auch die Kommissionen Organe der Gemeinde. Gemäss neuer Gemeindeordnung gibt es keine Kommissionen mehr (siehe Art. 26).
Politische Gemeinde Eschlikon 5 III. Politische Rechte Stimm- und Wahlrecht Art. 7 Gemäss neuer Gemeindeordnung sollen in der Gemeinde wohnhafte schweizerische Jugendliche ab 16 Jahren sowie in der Gemeinde wohnhafte, niedergelassene Ausländer beratend an der Ge- meindeversammlung mitwirken können. Stimm- berechtigt sind nach wie vor nur in der Gemeinde wohnhafte Schweizer Bürgerinnen und Bürger die das 18. Altersjahr erreicht haben. Wahlen an der Urne Art. 9 An der Urne werden gemäss neuer Gemein- deordnung weiterhin der Gemeindepräsident, die weiteren Mitglieder des Gemeinderates, die Mit- glieder des Wahlbüros sowie die Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission gewählt. Die Mitglieder der beiden letztgenann- ten Organe können weiterhin mittels stiller Wahl gewählt werden. Somit erfährt die neue Gemein- deordnung gegenüber der bisherigen Gemein- deordnung diesbezüglich keine Änderung. Abstimmungen an der Urne Art. 10 Bezüglich Abstimmungen an der Urne wurden ebenfalls keine wesentlichen Änderungen vorge- nommen. Einzig die Bestimmung über die Mit- gliedschaft in Zweckverbänden ist nicht mehr bei den Abstimmungen an der Urne angesiedelt. Entscheide über die Mitgliedschaften in Zweck- verbänden liegen ebenso beim Gemeinderat wie andere Zusammenarbeiten beispielsweise mit anderen Gemeinden, sofern die finanziellen Kom- petenzen eingehalten werden. Neu ist vermerkt, dass die Stimmberechtigten an der Urne über all- fällige Änderungen am Bestand oder im Gebiet der Gemeinde beschliessen.
6 Politische Gemeinde Eschlikon Fakultatives Referendum Art. 11 Dem fakultativen Referendum wird mit der neuen Gemeindeordnung eine wichtigere Rolle zugemes- sen. Während beim fakultativen Finanzreferendum keine Änderungen vorgenommen werden, sind neu sämtliche Reglemente dem fakultativen Re- ferendum zu unterstellen. Die neue Gemeindeord- nung sieht nicht mehr vor, dass über Reglemente inkl. Gebührenanhänge etc. an der Gemeindever- sammlung abgestimmt wird. Die Anzahl an einzu- reichenden Unterschriften wurde nicht verändert. Im öffentlich aufgelegten Entwurf der Gemein- deordnung war die Anzahl an einzureichenden Unterschriften auf 200 angepasst. Anlässlich der Vernehmlassung wurde der Wunsch geäussert, die Zahl bei 100 Unterschriften zu belassen, diesem Wunsch hat der Gemeinderat entsprochen. Initiative Art. 12 Am Initiativrecht wurden keine Änderungen vor- genommen. Die Anzahl einzureichende Unter- schriften werden in der neuen Gemeindeordnung gegenüber der bisherigen Gemeindeordnung nicht angepasst. Im öffentlich aufgelegten Ent- wurf der Gemeindeordnung war die Anzahl an einzureichenden Unterschriften auf 400 ange- passt. Anlässlich der Vernehmlassung wurde der Wunsch geäussert, die Zahl bei 200 Unterschriften zu belassen, diesem Wunsch hat der Gemeinderat entsprochen.
Politische Gemeinde Eschlikon 7 IV. Gemeindeversammlung Befugnisse Art. 13 Die Aufzählung der Befugnisse der Stimmberech- tigten an der Gemeindeversammlung wurden ver- schlankt. Weiterhin setzen die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung den Steuerfuss fest und genehmigen das Budget für das Folgejahr. Zudem genehmigt die Gemeindeversammlung weiterhin die Jahresrechnung, was gleichzeitig bedeutet, dass der Gemeinderat an der Praxis mit zwei ordentlichen Gemeindeversammlungen pro Jahr festhält. Gemäss neuer Gemeindeordnung erteilt neu nicht mehr die Gemeindeversammlung das Bürgerrecht, sondern der Gemeinderat (siehe Art. 18). Die weiteren Befugnisse der Gemeinde- versammlung sind abhängig von den finanziel- len Auswirkungen der jeweiligen Geschäfte. Den Stimmberechtigten stehen an der Gemeindever- sammlung Beschlüsse über neue Ausgaben aus- serhalb des Budgets über 250‘000 Franken und Beschlüsse über neue und jährlich wiederkehren- de Ausgaben ausserhalb des Budgets über 50‘000 Franken zu. Weiter ist zu erwähnen, dass gemäss neuer Gemeindeordnung unter Art. 8 festgelegt ist, dass die Stimmberechtigten ihr Recht an der Gemeindeversammlung ausüben, soweit nicht besondere Bestimmungen die Wahl oder Abstim- mung an der Urne verlangen. Einladung, Ablauf, Protokoll Art. 14 Das kantonale Gesetz über die Gemeinden so- bis 16 wie das kantonale Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht regeln den Ablauf und die Eigenheiten der Gemeindeversammlung. Die neue Gemein- deordnung beschränkt sich in seinen Regelungen auf diejenigen Punkte, die den Gemeinden selber überlassen sind.
8 Politische Gemeinde Eschlikon V. Weitere Organe Gemeinderat Art. 17 Der Gemeinderat soll auch nach neuer Gemein- deordnung aus dem Gemeindepräsidenten als Vor- sitzendem und sechs weiteren Mitgliedern bestehen. In der neuen Gemeindeordnung ist das Ressortsys- tem nicht mehr vorgesehen. In der neuen Gemein- deordnung wird geregelt, dass der Gemeinderat ein Organisationsreglement für sich selbst und die Ver- waltung erlässt. In diesem Organisationsreglement wird internes und organisatorisches geregelt, was bis anhin in der Gemeindeordnung vermerkt war. Weiter ist in der neuen Gemeindeordnung explizit erwähnt, dass der Gemeinderat für alle Geschäfte zuständig ist, die nicht ausdrücklich im übergeord- netem Recht oder in der Gemeindeordnung einem anderen Organ zugewiesen sind oder die der Ge- meinderat nicht in einem Reglement anderen Be- hörden oder Verwaltung zugewiesen hat. Befugnisse Art. 18 Die Aufzählung der Befugnisse des Gemeindera- tes wurden in der neuen Gemeindeordnung stark verschlankt. Auf die Auflistung von Aufgaben, die sowieso gemäss übergeordnetem Recht dem Ge- meinderat zugewiesen sind, wurde verzichtet. Es werden nur noch die wichtigsten Aufgaben und Be- fugnisse erwähnt. Diese beschränken sich auf die Vor- und Nachbereitung der Urnenabstimmungen und Gemeindeversammlungen, den Erlass, Ände- rung oder Aufhebung von Reglementen und Wei- sungen, die Oberaufsicht der Gemeindeverwaltung sowie die Wahl der Behördenmitglieder. Zudem ist unter den Befugnissen aufgeführt, dass neu der Gemeinderat über die Erteilung des Gemeindebür- gerrechts entscheidet (siehe Art. 13). Weitere Be- fugnisse sind im Organisationsreglement geregelt.
Politische Gemeinde Eschlikon 9 Beschlussfähigkeit / Art. 19 In der neuen Gemeindeordnung wird darauf ver- Sitzungen bis 20 zichtet zu erklären, wie sich der Gemeinderat organisiert. Dies ist sinnvollerweise im Organi- sationsreglement geregelt. Einzig die Beschluss- fähigkeit (wenn mind. vier Mitglieder anwesend sind) sowie die Tatsache, dass die Sitzungen des Gemeinderates nicht öffentlich sind, wird geregelt. Rechnungs- und Geschäfts- Art. 21 Hier wurden nur redaktionelle Anpassungen vor- prüfungskommission bis 23 genommen. Die Rolle und die Aufgaben der Rech- nungs- und Geschäftsprüfungskommission blei- ben die gleichen wie bis anhin. Wahlbüro Art. 24 Hier wurden keine wesentlichen Änderungen vor- bis 25 genommen, ausser dass in einem Satz die wich- tigsten Aufgaben zusammengefasst wurden. Das Wahlbüro ist in der neuen Gemeindeordnung neu bei den übrigen Organen erwähnt und nicht wie bis anhin bei der Organisation der Gemeinde. VI. Behörden Behörden Art. 26 Eine der weitreichendsten Änderung in der neu- en Gemeindeordnung ist die Aufhebungen der Kommissionen. Neu werden anstelle der rund 15 Kommissionen, nur noch vier Behörden eingesetzt. Es sind dies die Behörde für Flurklagen (ehemals Flurkommission), die Sozialhilfebehörde (ehemals Fürsorgebehörde), Behörde für Hochbau (ehemals Baukommission) sowie die Schlichtungsbehörde für das Mietwesen. Die vier Behörden entscheiden selbstständig und abschliessend, während die bis- herigen Kommissionen vor allem operative Tätig- keiten wahrgenommen haben.
10 Politische Gemeinde Eschlikon VII. Gemeindeverwaltung Aufgaben, Geschäftsleitung, Art. 27 In der neuen Gemeindeordnung ist der Gemein- Verwaltungsleiter bis 29 depräsident bzw. früher Gemeindeammann nicht mehr unter dem Kapitel Gemeindeverwaltung aufgeführt. Dies darum, weil für den Gemeinde- präsidenten oder die Gemeindepräsidentin keine operativen Verwaltungsaufgaben vorgesehen sind. Neu ist geregelt, dass die Geschäftsleitung die Gemeinde operativ führt. Deren Aufgaben und Befugnisse sind im Organisationsreglement fest- gelegt. Weiter ist in der neuen Gemeindeordnung der Verwaltungsleiter erwähnt. Die Gemeindeord- nung regelt, dass der Verwaltungsleiter gleich- zeitig Gemeindeschreiber ist und den Vorsitz der Geschäftsleitung führt. Die Aufgaben des Gemein- deschreibers sind gegenüber der bisherigen Ge- meindeordnung nicht wesentlich verändert. VIII. Rechtsmittel Rechtsmittel Art. 30 Im Kapitel Rechtsmittel wird lediglich auf die über- geordneten Gesetzgebungen verwiesen. Es wird darauf verzichtet, einzelne Rekursmöglichkeiten aufzuführen. IX. Schlussbestimmungen B Schlussbestimmungen Art. 31 In den Schlussbestimmungen sind keine Über- A und vorgesehen. gangsbestimmungen notwendig
Politische Gemeinde Eschlikon 11 Reorganisation Behörden und Verwaltung Wie bereits in dieser Abstimmungsbotschaft tungsleiter ist Vorsitzender der Geschäfts- erwähnt, bildet die neue Gemeindeorgani- leitung, die Abteilungsleiter nehmen Einsitz. sation die Basis für die Reorganisation der Sie führen je eine Abteilung. Der Gemeinde- Behörden und Verwaltung. Obwohl die neue präsident ist nicht Mitglied der Geschäftslei- Gemeindeordnung die neue Organisation tung, ihm stehen allerdings, wie auch allen nur im Kapitel VII Gemeindeverwaltung (Art. anderen Mitgliedern des Gemeinderates, 27 bis Art. 29) festmacht, möchte der Ge- sämtliche Informationen aus der Geschäfts- meinderat an dieser Stelle transparent über leitung zur Verfügung. Da die operative Füh- die Auswirkungen der Reorganisation hin- rung der Gemeinde gänzlich der Geschäfts- weisen. Die wesentlichen Punkte der Reor- leitung übertragen wird, reduziert sich das ganisation kann der Gemeinderat jederzeit Arbeitspensum des Gemeindepräsidenten durch Anpassung des Organisationsregle- auf 60 Stellenprozente. Je nach Engagement ments wieder ändern. Eine Anpassung des in regionalen Gremien sowie wie in Projekt- Organisationsreglements ist neu dem fakul- gruppen kann das Arbeitspensum bei bis zu tativen Referendum zu unterstellen. maximal 80 Stellenprozenten liegen. Gemäss Artikel 2 des Organisationsregle- ments ist der Gemeinderat «das strategisch- Neues Organigramm politische Führungsorgan» der Gemeinde. Das Organigramm der Gemeinde Eschlikon Er bestimmt somit die Handlungsfelder und erfährt mit der Reorganisation erhebliche die langfristige Ausrichtung der Gemeinde. Veränderungen und wird gestrafft. Es wer- Ausserdem führt der Gemeinderat die Ober- den die Abteilungen «Einwohner- und Be- aufsicht über die Verwaltung und bestimmt hördendienste», «Finanzen und Steuern», über das Anstellungsverhältnis der Mitglie- «Bau und Umwelt», «Gesellschaft» und der der Geschäftsleitung. «Technische Werke» geschaffen. Jede Ab- teilung teilt sich in mehrere thematisch zu- Führungsmodell: sammengehörende Bereiche auf. Während Geschäftsleitungsmodell die Technischen Werke wie gehabt bestehen Die Geschäftsleitung ist gemäss Artikel 20 bleiben, werden bisherigen Abteilungen «Fi- des Organisationsreglements das operati- nanzen» und «Steuern» zusammengefasst. ve Führungsorgan der Gemeinde, das sich Gleiches gilt bei den Diensten, wo Einwoh- aus dem Verwaltungsleiter und den Abtei- ner- und Behördendienst (Gemeindekanzlei) lungsleitenden zusammensetzt. Die Ge- zu einer Abteilung verschmolzen werden. schäftsleitung vollzieht die Beschlüsse des Mit der Abteilung «Bau und Umwelt» wird Gemeinderates und koordiniert die abtei- die heutige Praxis auch im Organigramm lungsübergreifenden Projekte. Der Verwal- abgebildet. Die Abteilung «Gesellschaft»
12 Politische Gemeinde Eschlikon ist hingegen komplett neu. Alle Dienstleis- Die Rolle des Gemeindepräsidenten tungen rund um die Menschen in Eschlikon Der Gemeindepräsident ist im Gemeinderat werden darin zusammengefasst: Soziale ein «primus inter pares», d.h. der Erste unter Dienste, Jugend, Alter, Gesundheit und Kul- Gleichen. Er hat den Vorsitz im Gemeinderat tur. und vertritt die Gemeinde nach aussen. Dies bedeutet unter anderem, dass er sich im Die Rolle der Gemeinderäte Kanton und der Region speziell zu vernetzen Das allseits bekannte Ressortsystem wird und die Interessen der Gemeinde Eschlikon aufgehoben. Der Gemeinderat hat im Un- zu vertreten hat. Mit dem Wegfall der ope- terschied zu heute keine direkte Führungs- rativen Verwaltungsaufgaben, werden dem kompetenz in den Abteilungen, er bleibt Gemeindepräsidenten hierfür genügend Zeit aber selbstverständlich das strategisch-po- und Möglichkeiten eingeräumt. Der Gemein- litische Führungsorgan der Gemeinde. Um depräsident soll sich auf diese Aufgaben die Aufsichtsfunktion und die Aufgabe der konzentrieren und die operative Führung der strategischen Führung wahrnehmen zu kön- Verwaltung der Geschäftsleitung übergeben nen, sind die Gemeinderäte aber auf Infor- können. Der Einfluss auf die Verwaltung ist mationen aus der Verwaltung angewiesen. sowohl für den Gemeindepräsidenten wie Deshalb bildet der Gemeinderat neu vier auch für den Gemeinderat nach wie vor Steuerungsgruppen (Finanzen, Gesellschaft, gegeben, zumal der Gemeinderat für die Infrastruktur und Feuerwehr), welche die Ab- Anstellung der Abteilungsleiter zuständig ist teilungen beaufsichtigen und begleiten. Da- und über die notwendigen Controlling Inst- rüber hinaus präsidieren die Gemeinderäte rumente verfügt. die gesetzlich vorgeschriebenen Behörden, die einem Verwaltungsbereich zugeordnet Führungsinstrumente sind. Auch in den Projektteams, welche pri- Damit der Gemeinderat seinen Führungs- mär der Ausarbeitung und Entwicklung von anspruch durchsetzen kann, vertraut er neuen Dienstleistungen dienen, wirken die auf ausgebaute Controlling Instrumente. Gemeinderäte bei Bedarf gestaltend mit. Der Im Umgang mit den «Strategischen Hand- Gemeinderat ist zuständig für alle Geschäf- lungsfeldern» haben Gemeinderat und Ver- te, die nicht ausdrücklich im übergeordneten waltung bereits Erfahrung, auch der Budget- Recht oder in der Gemeindeordnung einem prozess ist bestens bekannt. Erst seit kurzem anderen Organ zugewiesen sind, oder die er ist das «Interne Kontrollsystem» in Funkti- nicht in einem Reglement anderen Behörden on. Die «Aufgaben- und Finanzplanung» oder der Verwaltung delegiert hat. ist ebenfalls ein bekanntes Instrument, wird allenfalls noch um Elemente im Bereich der
Politische Gemeinde Eschlikon 13 Aufgabenplanung erweitert werden müs- derat, Geschäftsleitung und Verwaltung ein- sen. Neu ist das Management-Informations- heitlich zu regeln. Die Regelung betrifft Fi- system, das der Gemeinderat aufbauen will nanzkompetenzen, aber auch Kompetenzen und auch die Geschäftsplanung als eine Art im Bereich des Zahlungswesens. Ausserdem Projektportfolio ist noch nicht im Einsatz. ist die Unterschriftenregelung an einem Ort festgehalten. Kompetenzordnung Der Gemeinderat nutzt die Reorganisation zudem, um die Kompetenzen von Gemein- Planungsbericht Seit der Gemeinderat 2017 entschieden hat, che Vernehmlassung lief vom 3. September die neue Gemeindeordnung und auch die bis am 31. Oktober 2020. Sie startete mit Behörden- und Verwaltungsreorganisation einer öffentlichen Informationsveranstaltung in Angriff zu nehmen, hat er sich an meh- am 3. September 2020 an der rund 45 Ein- reren Sitzungen mit den geplanten Ände- wohnerinnen und Einwohner teilnahmen. rungen auseinandergesetzt. Zu Beginn des Während der öffentlichen Vernehmlassun- Prozesses wurde er dabei von der Firma gen sind vier Stellungnahmen eingegangen. PuMaConsult GmbH, Bern, beraten. Am 23. Der Gemeinderat hat sich an seinen Sitzun- Mai 2019 hat der Gemeinderat den Entwurf gen vom 5. November, 19. November sowie der neuen Gemeindeordnung zur Vorprüfung 3. Dezember 2020 mit den Stellungnahmen durch das kantonale Departement für Inne- auseinandergesetzt und teilweise auch Be- res und Volkswirtschaft (DIV) freigegeben. sprechungen mit den Verfassern der Stel- Am 20. September 2019 ging der Vorprü- lungnahmen durchgeführt. Einige Hinweise fungsbericht des DIV ein, dies mit dem Fa- aus den Vernehmlassungen wurden seitens zit, dass der Entwurf der Gemeindeordnung des Gemeinderates übernommen, so dass er nur in ganz wenigen Punkten zwingend nun mit der vorliegenden Botschaft den defi- anzupassen ist. Diese Anpassungen wurden nitiven Entwurf der Gemeindeordnungen zur seitens des Gemeinderates vorgenommen, Abstimmung vorlegen kann. so dass er am 18. Juni 2020 den Entwurf der Gemeindeordnung zur öffentlichen Ver- nehmlassung freigeben konnte. Die öffentli-
14 Politische Gemeinde Eschlikon Weiteres Vorgehen Die neue Gemeindeordnung tritt nach An- nahme durch die Stimmberechtigten und nach Genehmigung durch den Regierungs- rat des Kantons Thurgau in Kraft und löst die Gemeindeordnung vom 2. Juli 2002 ab. Der Gemeinderat geht davon aus, dass dies im Frühjahr 2021 der Fall sein wird. Sobald die neue Gemeindeordnung in Kraft ist, wird der Gemeinderat das neue Organisations- reglement dem fakultativen Referendum unterstellen. Sollte die Referendumsfrist un- benutzt ablaufen, rechnet der Gemeinderat damit, dass die gesamte Reorganisation mit Sämtliche Unterlagen zur Abstimmung sind der Basis der neuen Gemeindeordnung im unter www.eschlikon.ch/gemeinde/politik/ zweiten Halbjahr 2021 starten kann. reorganisation einsehbar. Antrag des Gemeinderates Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Der Gemeinderat beantragt Ihnen, der vorliegenden Gemeindeordnung zuzu- stimmen. Der Vize-Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Bernhard Braun Marcel Aeschlimann
Politische Gemeinde Eschlikon Gemeindeordnung 15 15 GEMEINDE ESCHLIKON Gemeindeordnung Hinweis zur Schreibform: Um die Lesbarkeit zu erhalten, wird auf die parallele Schreibform männlicher und weiblicher Bezeichnungen verzichtet. Es gelten alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in der Gemeindeord- nung für sämtliche Geschlechter.
16 Gemeindeordnung Politische Gemeinde Eschlikon I. Grundlagen Begriff Art. 1 1 Die Gemeinde Eschlikon, nachfolgend Gemeinde ge- nannt, ist eine Politische Gemeinde gemäss §§ 57 ff der Verfassung des Kantons Thurgau. 2 Die Gemeindegrenzen gemäss der amtlichen Vermessung beschreiben das Gebiet der Gemeinde. 3 Die Gemeinde besorgt innerhalb der Schranken von Ver- fassung und Gesetz ihre Angelegenheiten selbständig. Aufgaben Art. 2 1 Die Gemeinde wahrt die öffentlichen Interessen ihrer Ein- wohner. 2 Darüber hinaus erfüllt sie die ihr durch die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung übertragenen Aufgaben. 3 Wenn es im Interesse einer zweckmässigen Aufgabener- füllung liegt, arbeitet die Gemeinde mit anderen Gemein- den, öffentlichen oder privaten Institutionen zusammen. Sie kann sich insbesondere an Zweckverbänden oder an- deren Trägerschaften beteiligen, vertragliche Regelungen treffen, mit anderen Körperschaften Leistungsvereinba- rungen abschliessen und sich an Unternehmen beteiligen. 4 Die wichtigsten Aufgaben der Gemeinde sind insbeson- dere: 1. Die Förderung der Gesundheit und der sozialen Si- cherheit 2. Die Förderung des dörflichen Zusammenlebens 3. Die Förderung des sorgsamen Umgangs mit der Umwelt 4. Die Pflege der Infrastruktur 5. Die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung 6. Die Förderung des kulturellen Schaffens 5 Die Zusammenarbeit mit der Volksschulgemeinde Eschli- kon ist prioritär.
Politische Gemeinde Eschlikon Gemeindeordnung 17 II. Organisation Organe Art. 3 Die Organe der Gemeinde sind: 1. Die Stimmberechtigten als oberstes Organ 2. Der Gemeinderat 3. Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission 4. Das Wahlbüro Amtsdauer Art. 4 Die Amtsdauer der gewählten Organe gemäss lit. 2 bis 4 beträgt vier Jahre. Unvereinbarkeit und Aus- Art. 5 1 Es gelten die Regeln der Unvereinbarkeit und des Ver- stand wandtenausschlusses gemäss §§ 29 und 30 der Kantons- verfassung. 2 Es gelten die Ausstandsregeln gemäss § 7 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege. Öffentlichkeitsprinzip Art. 6 1 Der Gemeinderat informiert regelmässig über seine eige- ne Tätigkeit sowie die Angelegenheiten von Verwaltung und Behörden. 2 Der Gemeinderat und die Behörden gewähren Einsicht in amtliche Akten, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. 3 Für die Mitglieder der Organe, Behörden sowie für die Mitarbeitenden der Verwaltung gilt das Amtsgeheimnis gemäss § 76 der Verordnung des Regierungsrates über Rechtsstellung des Staatspersonals. III. Politische Rechte Stimm- und Wahlrecht Art. 7 1 Das Stimm- und Wahlrecht ist in § 18 der Kantonsverfas- sung geregelt. 2 In der Gemeinde wohnhafte, schweizerische Jugendliche ab 16 Jahren können an der Gemeindeversammlung be- ratend mitwirken. 3 In der Gemeinde wohnhafte, niedergelassene Ausländer ab 16 Jahren können an der Gemeindeversammlung be- ratend mitwirken. Ausübung der Art. 8 Die Stimmberechtigten üben ihr Recht an der Gemeinde- Politischen Rechte versammlung aus, soweit nicht besondere Bestimmungen die Wahl oder Abstimmung an der Urne verlangen.
18 Gemeindeordnung Politische Gemeinde Eschlikon Wahlen an der Urne Art. 9 1 Die Stimmberechtigten wählen an der Urne: 1. Den Gemeindepräsidenten 2. Die weiteren Mitglieder des Gemeinderates 3. Die Mitglieder des Wahlbüros 4. Die Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprü- fungskommission 2 Die Wahlen gemäss lit. 3 bis 4 können in stiller Wahl er- folgen. 3 Die stille Wahl ist erfolgt, wenn die Zahl der Wahlvor- schläge mit der Zahl der zu Wählenden übereinstimmt. 20 Stimmberechtigte können innert 20 Tagen nach Be- kanntmachung der stillen Wahl unterschriftlich die Durch- führung des Wahlganges verlangen. Abstimmungen Art. 10 1 An der Urne beschliessen die Stimmberechtigten über fol- an der Urne gende Geschäfte: 1. Änderungen am Bestand oder im Gebiet der Ge- meinde mit Ausnahme von Grenzbereinigungen 2. Die Gemeindeordnung 3. Das Baureglement und den Zonenplan (Rahmen- nutzungsplan) 4. Neue Ausgaben von mehr als 1‘000‘000 Franken; 5. Jährlich wiederkehrende, neue Ausgaben von mehr als 100‘000 Franken. 2 Auf Beschluss der Gemeindeversammlung kann auch über Geschäfte gemäss Art. 13 der Gemeindeordnung an der Urne abgestimmt werden. Fakultatives Referendum Art. 11 Wenn es 100 Stimmberechtigte innert 30 Tagen nach Ver- öffentlichung im amtlichen Publikationsorgan verlangen, ist über folgende Beschlüsse des Gemeinderates an der Urne zu befinden: 1. Beschlüsse über nicht budgetierte, neue Ausgaben über 100‘000 Franken. 2. Beschlüsse über nicht budgetierte, neue und jährlich wiederkehrende Ausgaben über 25‘000 Franken. 3. Beschlüsse über den Erlass, die Änderung oder Auf- hebung von Reglementen.
Politische Gemeinde Eschlikon Gemeindeordnung 19 Initiative Art. 12 1 Mit einer Initiative kann der Erlass, die Änderung oder Aufhebung von Reglementen oder Beschlüssen verlangt werden, die obligatorisch oder fakultativ der Volksabstim- mung unterliegen. 2 Die Initiative ist zustande gekommen, wenn sie innerhalb von drei Monaten ab Publikation des Initiativbegehrens von mindestens 200 Stimmberechtigten unterzeichnet worden ist. 3 Der Gemeinderat hat den Vorschlag zu prüfen und spä- testens innert einem Jahr nach Einreichung mit einem An- trag oder einem Gegenvorschlag den Stimmberechtigten an der Urne zum Entscheid zu unterbreiten. 4 Es gelten die Verfahrensvorschriften in der Kantonsver- fassung und im Gesetz über Wahlen und Abstimmungen sinngemäss. IV. Gemeindeversammlung Befugnisse Art. 13 1 Den Stimmberechtigten stehen an der Gemeinde- versammlung folgende Befugnisse zu: 1. Festsetzung des Steuerfusses 2. Genehmigung des Budgets 3. Genehmigung der Jahresrechnung 4. Beschlüsse über neue Ausgaben ausserhalb des Budgets über 250‘000 Franken 5. Beschlüsse über neue und jährlich wiederkehren- de Ausgaben ausserhalb des Budgets über 50‘000 Franken Einladung Art. 14 1 Die Einberufung der Stimmberechtigten zur Gemeinde- versammlung erfolgt mindestens 14 Tage vor der Ver- sammlung durch eine schriftliche Einladung. 2 Mit der Einladung sind die Traktanden anzugeben. 3 Die Stimmrechtsausweise werden rechtzeitig vor der Ver- sammlung verschickt. Ablauf Art. 15 1 Der Ablauf der Versammlung richtet sich nach dem Ge- meindegesetz §§ 5 ff und dem Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht §§ 65 ff.
20 Gemeindeordnung Politische Gemeinde Eschlikon 2 Darüber hinaus gelten folgende Regelungen: 1. Wer sprechen will, verlangt das Wort. 2. Nach geschlossener Diskussion wird das Wort nicht mehr erteilt. Protokoll Art. 16 Über die Versammlung ist gemäss § 35 des Gemeindege- setzes ein Protokoll zu erstellen. Es ist vom Vorsitzenden und dem Gemeindeschreiber zu unterschreiben und der nächsten Gemeindeversammlung zur Genehmigung vor- zulegen. V. Weitere Organe Gemeinderat Art. 17 1 Der Gemeinderat ist das strategisch-politische Führungs- organ der Gemeinde. 2 Er besteht aus dem Gemeindepräsidenten als Vorsitzen- dem und sechs weiteren Mitgliedern. Der Gemeinderat konstituiert sich selbst. 3 Der Gemeinderat ist zuständig für alle Geschäfte, die nicht ausdrücklich im übergeordneten Recht oder in der Gemeindeordnung einem anderen Organ zugewiesen sind oder die der Gemeinderat nicht in einem Reglement anderen Behörden oder der Verwaltung zugewiesen hat. 4 Der Gemeinderat erlässt ein Organisationsreglement, welches für ihn selbst und die Verwaltung gilt. Befugnisse Art. 18 Dem Gemeinderat obliegen: 1. Vorbereitung und Durchführung einer Urnenabstim- mung; 2. Die Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Gemeindeversammlung; 3. Der Vollzug der Beschlüsse einer Gemeindever- sammlung und Urnenabstimmung; 4. Erlass, Änderung oder Aufhebung von Reglementen und Weisungen; 5. Der Entscheid über die Erteilung des Gemeindebür- gerrechts; 6. Die Oberaufsicht über die gesamte Gemeindever- waltung; 7. Die Wahl der Mitglieder und Vorsitzenden der Be- hörden gemäss Art. 26 der Gemeindeordnung.
Politische Gemeinde Eschlikon Gemeindeordnung 21 Beschlussfähigkeit Art. 19 Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind. Sitzungen Art. 20 Die Sitzungen des Gemeinderates sind nicht öffentlich. Rechnungs- und Art. 21 1 Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission be- Geschäftsprüfungs- steht aus fünf Mitgliedern. Diese wählen aus ihrer Mitte kommission den Präsidenten. 2 Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Aufgaben und Befugnisse Art. 22 1 Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission prüft die Buchhaltung und die Jahresrechnung. 2 Sie prüft zudem die Verwaltungstätigkeit auf ihre Überein- stimmung mit den Beschlüssen der Gemeindeversamm- lung, des Gemeinderates und der weiteren Behörden. 3 Die Einhaltung des Organisationsreglements, der Kom- petenzordnung und der übrigen Reglemente untersteht ebenfalls der Überprüfung durch die Rechnungs- und Ge- schäftsprüfungskommission. 4 Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission kann bei der Prüfung der Buchhaltung und Jahresrechnung durch eine aussenstehende Revisionsstelle unterstützt werden. Der Auftrag wird in gegenseitiger Absprache vom Gemeinderat erteilt. Berichterstattung Art. 23 1 Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission er- stattet dem Gemeinderat jährlich schriftlich Bericht über Umfang und Ergebnis ihrer Prüfungstätigkeit. 2 Zur Genehmigung der Jahresrechnung erstellt die Rech- nungs- und Geschäftsprüfungskommission zuhanden der Stimmberechtigten einen schriftlichen Bericht. Wahlbüro Art. 24 Das Wahlbüro besteht aus: 1. Von Amtes wegen: Dem Gemeindepräsidenten als Vorsitzendem und dem Gemeindeschreiber als Ak- tuar; 2. Sechs weiteren Mitgliedern. Aufgaben und Befugnisse Art. 25 1 Das Wahlbüro überwacht die Stimmabgabe und ermittelt die Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen an der Urne. 2 Es kann zur Ermittlung der Ergebnisse zusätzliche Perso- nen beiziehen.
22 Gemeindeordnung Politische Gemeinde Eschlikon VI. Behörden Behörden Art. 26 1 Der Gemeinderat setzt folgende Behörden ein: 1. Behörde für Flurklagen (Flurkommission vgl. § 1 des Gesetzes über Flur und Garten); 2. Sozialhilfebehörde; 3. Behörde für Hochbau; 4. Schlichtungsbehörde für das Mietwesen. 2 Der Gemeinderat wählt deren Mitglieder. 3 Für jede Behörde erlässt der Gemeinderat ein Reglement, in dem die Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse der Behörde festgeschrieben werden. VII. Gemeindeverwaltung Aufgaben Art. 27 1 Die Gemeindeverwaltung übt selbständig alle Befugnisse aus, die ihr durch Gesetzgebung, Gemeindereglement, Stellenbeschriebe und Beschlüsse des Gemeinderates übertragen sind. Geschäftsleitung Art. 28 Die Geschäftsleitung führt die Gemeinde operativ. Die Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse der Ge- schäftsleitung sind im Organisationsreglement festgelegt. Verwaltungsleiter Art. 29 1 Der Verwaltungsleiter ist gleichzeitig Gemeindeschreiber. Er führt den Vorsitz der Geschäftsleitung. Seine Aufgaben und Befugnisse sind im Organisationsreglement festge- legt. 2 In der Funktion des Gemeindeschreibers nimmt er an den Sitzungen des Gemeinderates mit beratender Stimme und Antragsrecht teil. Dem Gemeindeschreiber obliegen insbesondere folgende Aufgaben: 1. Er protokolliert die Gemeindeversammlung und die Sitzungen des Gemeinderates. 2. Er führt den Schriftverkehr des Gemeinderates und unterzeichnet gemeinsam mit dem Gemeindepräsi- denten alle Weisungen und Verfügungen im Namen der Gemeinde und des Gemeinderates, sofern die Unterschriftsberechtigung vom Gemeinderat nicht delegiert wurde.
Politische Gemeinde Eschlikon Gemeindeordnung 23 VIII. Rechtspflege Rechtsmittel Art. 30 1 Die Rechtsmittel richten sich nach der kantonalen Gesetz- gebung, insbesondere dem Gesetz über die Gemeinden, dem Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht sowie dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege. IX. Schlussbestimmungen Inkrafttreten Art. 31 Die Gemeindeordnung tritt nach Annahme durch die Stimmberechtigten und nach Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Thurgau in Kraft und löst die Gemeindeordnung vom 2. Juli 2002 ab. An der Urnenabstimmung vom XXX durch die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Eschlikon beschlossen. Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Vom Regierungsrat genehmigt am: XX mit RRB Nr. XXX
24 Gemeindeordnung Politische Gemeinde Eschlikon Notizen
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