Informationen 2021 / 2022 - www.mawe-bern.ch - Schulkreis Mattenhof-Weissenbühl
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte Liebe Eltern, Liebe liebe liebe Eltern, Erziehungsberechtigte Erziehungsberechtigte Mit unserer Broschüre erhalten Sie zu Beginn des Schuljahres die wichtigsten Mit unserer Broschüre erhalten Sie zu Beginn des Schuljahres die wichtigsten nformationen zu unserer Mit unserer Schule in gebündelter Broschüre erhaltenForm. Diese Sie zu und mehr Beginn desfinden Schuljahres Informationen zu unserer Schule in gebündelter Form. Diese und mehr finden Sie jeweils auch die auf unserer wichtigstenWebseite http://mawe-bern.ch/ Informationen zu unserer Schule in Sie jeweils auch auf unserer Webseite http://mawe-bern.ch/ gebündelter Form. Diese und mehr finden Sie jeweils auch auf unserer Wir wünschenWirIhnen und den wünschen Kindern Ihnen unserer und den Schule Kindern einen unserer erfolgreichen Schule einen erfolgreichen Webseite Start ins Schuljahr www.mawe-bern.ch Start ins2020/2021 und danken Schuljahr 2020/2021 Ihnen und für Ihr danken entgegengebrachtes Ihnen für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen! Vertrauen! Wir wünschen allen einen erfolgreichen Start ins Schuljahr Beste Grüsse Beste 2021Grüsse / 2022 und danken Ihnen für Ihr entgegengebrachtes Ver- trauen. Beste Grüsse Annekäthi Flückiger Annekäthi Flückiger Joceline Gerber Joceline Gerber Annekäthi SchulleiterinSchulleiterin Flückiger Zyklus 1 Zyklus Joceline Gerber Schulleiterin Zyklus 2 & Zyklus SpezU2 & SpezU 1 Schulleiterin Schulleiterin Zyklus 1 Schulleiterin Zyklus 2 und Spezialunterricht
Inhaltsverzeichnis Kontaktangaben Schulstandort Marzili / Sulgenbach 6–9 Unterrichtsausfälle 10 Kommunikation 11 Zuteilung zum Schulstandort 12 Zuteilung im Schulstandort 12 Mutationen 13 Hausaufgaben 13 Beurteilung 14 Absenzen 15 Umgang mit den freien fünf Halbtagen 15 Gesuche um Dispensation vom Unterricht 15 –16 Dispensation Musik und Sport 16 Dispensation bei religiösen Feiertagen 17 Unterrichtsbesuche 17 Unterrichtsbesuche durch die Schulleitung 17–18 Unterrichtsbesuche durch Lehrpersonen 18 Schulweg 18 –19 Informationen der Lehrperson bei Vorfällen 19
Ansprechen von Kindern durch unbekannte Personen 19 Bild- und Filmaufnahmen an Schulanlässen 20 Bild- und Filmaufnahmen im Unterricht 20 Basisschrift 21 –22 Schlüer*innenpartizipation 23 Elternmitwirkung 23 Landschulwochen 23 Diebstahl 24 Massnahmen zur Bekämpfung von Kopfläusen 25 Erdnüsse 26 Muttertag 26 Informatikkonzept der Stadt Bern base4kids2 27 – 28 Ferienordnung (2021–2023) 29
Kontaktangaben Schulstandort Marzili / Sulgenbach Schule Marzili, Sulgeneckstrasse 59, 3005 Bern 031 321 28 00 Schulleitung Zyklus 1 Flückiger Annekäthi (annekaethi.flueckiger@bern.ch) 031 321 28 01 Schulleitung Zyklus 2 und Spezialunterricht Gerber Joceline (joceline.gerber@bern.ch) 031 321 28 18 Sekretariat Sütterlin Li (li.suetterlin@bern.ch) 031 321 28 26 Pausenzimmer Marzili 031 321 21 00 Hausdienstleiter Marzili Schäfer Bruno (hw.vs.munzinger@bern.ch) 031 321 28 24 Hausdienst Marzili Biedermann Beat (hw.vs.marzili@bern.ch) 031 321 28 27 Klassen 1–2 a M und 1–2 b M Schule Marzili, Pavillon 1, Sulgeneckstrasse 59a, 3005 Bern 031 321 28 28 Klassen 2d M und 1–2 c M Schule Marzili, Pavillon 2, Sulgeneckstrasse 59 b, 3005 Bern Schule Sulgenbach, Eigerstrasse 38, 3007 Bern 031 321 28 17 Pausenzimmer Sulgenbach 031 321 20 60 Hausdienstleiter Sulgenbach Cirelli Angelo (hw.vs.pestalozzi@bern.ch) 6
031 321 28 16 Hausdienst Sulgenbach Krebs Hansueli (hw.vs.sulgenbach@bern.ch) 031 321 28 20 Klasse 1–2b S Schule Sulgenbach, KleinSulgenbach, Eigerstrasse 38a, 3007 Bern Bibliothek Verantwortliche Bibliothek Marzili Karin Mosimann (karin.mosimann@base4kids.ch) Verantwortliche Bibliothek Sulgenbach Karin Böjte (karin.boejte@base4kids.ch) Cornelia Zangger (cornelia.zangger@base4kids.ch) Kindergärten Marzili / Sulgenbach 031 321 28 03 Bürenpark I Bürenstrasse 26, 3005 Bern 031 321 28 02 Bürenpark II Bürenstrasse 26, 3005 Bern 031 321 28 05 Marzili I Schule Marzili, Pavillon 3, Sulgeneckstrasse 59c, 3005 Bern 031 321 28 06 Marzili II Schule Marzili, Pavillon 3, Sulgeneckstrasse 59c, 3005 Bern 031 321 28 04 Seftigenstrasse Seftigenstrasse 14, 3007 Bern 031 321 28 07 Sulgenbach I Schule Sulgenbach, KleinSulgenbach, Eigerstrasse 38 a, 3007 Bern 7
031 321 28 10 Sulgenbach II Schule Sulgenbach, KleinSulgenbach, Eigerstrasse 38a, 3007 Bern 031 321 28 08 Sulgenbach III Schule Sulgenbach, KleinSulgenbach, Eigerstrasse 38 a, 3007 Bern Spezialunterricht 031 321 28 21 Integrative Förderung (Schulische Heilpädagogik) Marzili / Sulgenbach Schule Marzili, Sulgeneckstrasse 59, 3005 Bern 031 321 28 12 Integrative Förderung (IF), Sulgenbach Schule Sulgenbach, Eigerstrasse 38, 3005 Bern 031 321 28 29 Logopädie Marzili Schule Marzili, Pavillon 3, Sulgeneckstrasse 59c, 3005 Bern 031 321 28 15 Logopädie Sulgenbach Schule Sulgenbach, Eigerstrasse 38, 3007 Bern 031 321 20 97 Psychomotorik (PMT) Marzili / Sulgenbach Morillonstrasse 14, 3007 Bern Schulsozialarbeit Marzili / Sulgenbach 076 314 59 67 Büro Schulsozialarbeit Rothen Michael (michael.rothen@bern.ch) Schule Sulgenbach, Eigerstrasse 38, 3007 Bern und Schule Marzili, Sulgeneckstrasse 59, 3005 Bern 8
Tagesschule Marzili/Sulgenbach 031 321 28 25 Co-Leitung Tagesschule Marzili Sulgeneckstrasse 59, 3005 Bern Tschanz Brigitte (brigitte.tschanz@bern.ch) 031 321 28 14 Co-Leitung Tagesschule Sulgenbach Tscharnerstrasse 39a, 3007 Bern Ahuja Stephanie (stephanie.ahuja@bern.ch) Tagesschule Marzili, Schule Marzili, Sulgeneckstrasse 59, 3005 Bern 031 321 28 23 Tagesschule Marzili 076 403 94 36 Tagesschule Sulgenbach, Tscharnerstrasse 39a, 3007 Bern 079 857 78 77 Tagesschule Sulgenbach 079 665 22 81 Frühbetreuung Tagesschule Sulgenbach Schule Sulgenbach, Eigerstrasse 38, 3007 Bern 9
Unterrichtsausfälle Gemäss Kapitel 4.2.1 der allgemeinen Hinweise und Bestim- mungen (AHB) Lehrplan 21 können die Schulleitung oder die entsprechende Gemeindebehörde bis zu zehn Schulhalbtage pro Schuljahr als unterrichtsfrei erklären. Darin enthalten sind u. a. lokale Feiertage und Veranstaltungen, Schulhalbtage vor Ferienbeginn und Halbtage zur Verlängerung von Feiertagswo- chenenden (z. B. Auffahrtswoche). Ein Teil der unterrichtsfreien Halbtage setzen wir für die Schul- und Unterrichtsentwicklung (z. B. schulinterne Weiterbildungen, Unterrichtshospitationen oder kollegiale Coachings der Lehrpersonen) ein. An folgenden Tagen fällt der Unterricht für Ihr Kind aus: Donnerstag, 11. November 2021 Kollegiumstag, Tagesschule geschlossen Montag, 22. November 2021 Zibelemärit, Schulschluss 11.50 Uhr, Tagesschule offen Freitag, 24. Dezember 2021 Heiligabend, Schulschluss 11.50 Uhr, Tagesschule geschlossen, Frühbetreuung findet statt Montag, 21. März 2022 Kollegiumstag, Tagesschule geschlossen Freitag, 27. Mai 2022 Brückentag nach Auffahrt, Tagesschule geschlossen Freitag, 8. Juli 2022 , Schulschluss 11.50 Uhr Tagesschule geschlossen, Frühbetreuung findet statt Die Tagesschule (falls offen) übernimmt die Betreuung der Kinder während der Unterrichtszeit, auch wenn sie die Tagesschule sonst nicht besuchen. Sie erhalten pro Semester eine separate Übersicht mit Anmeldemöglichkeit. Sollte Ihr normalerweise anwesendes Kind die Tagesschule nicht besuchen, sind wir froh um eine frühzeitige Abmeldung. 10
Kommunikation Es ist uns ein Anliegen, Sie möglichst zuverlässig erreichen und kontaktieren zu können. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir Ihre aktuelle E-Mail-Adresse kennen. So können wir rasch und einfach kommunizieren. An den Elternversamm- lungen haben Sie die Gelegenheit, Ihre Daten anzugeben oder zu aktualisieren. Mehrheitlich sind wir elektronisch unterwegs: Alle Lehrper- sonen erreichen Sie in der Regel via vorname.nachname@ base4kids.ch. Alle anderen Mailadressen entnehmen Sie Kapitel 1 oder unserer Homepage www.mawe-bern.ch Die Klassenlehrperson ist Ihre erste Ansprechperson. Sie werden regelmässig von ihr mit einem Quartalsbrief informiert. Analoge Post der Schule bekommen Sie in der Regel diens- tags nach Hause. 11
Zuteilung zum Schulstandort Die Zuteilung der Schüler*innen zu den Schulstandorten unse- res Schulkreises erfolgt anhand eines stadtinternen Strassen- verzeichnisses. Ein Umzug kann auch einen Schulwechsel in einen anderen Schulstandort mit sich ziehen. Sollten Sie planen, innerhalb des Schulkreises umzuziehen, erkundigen Sie sich idealerweise vorgängig bei unserem Sekretariat, ob die neue Wohnadresse zu unserem Einzugsgebiet gehört. Für die Zuteilung zu einem Schulhaus wird im Kindergarten der Betreuungsort des Kindes ab 45% Präsenzzeit berücksichtigt, ab der 1. Klasse zählt einzig die Wohnadresse. Zuteilung im Schulstandort Wir sind bemüht, Geschwister möglichst in dasselbe Schulhaus einzuteilen, solange diese dort mehrere gemeinsame Jahre verbringen werden. Für die Zuteilung in die erste Klasse kommen in den meisten Fällen beide Schulhäuser in Frage. Dass der Kindergarten neben einem Schulhaus besucht wird, bedeutet nicht automatisch, dass die Kinder auch dort eingeschult werden können. Die definitive Einteilung, die Klassenliste und den Stundenplan erhalten Sie jeweils Mitte Mai. Ebenfalls werden Sie dann mit den Unterlagen zur Tagesschule bedient. Damit Sie vor- her planen können, erhalten Sie im März einen provisorischen Überblick über die durch Unterricht besetzten Nachmittage. An den Nachmittagen können zwei oder drei Lektionen besetzt sein. Der Nachmittagsunterricht beginnt jeweils um 13.30 Uhr. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Klassen nicht linear in die nächste Stufe zu übergeben. Dabei berücksichtigen wir die Klassenkonstellationen und die Kinderzahlen. Für die Klassenzuteilung werden keine Wünsche von Eltern und Kindern eingeholt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Be- rücksichtigung von Wünschen die Bildung von ausgewogenen Klassen erschwert oder gar verunmöglicht. Die Klassenzuteilung liegt in der Kompetenz der Schulleitung und ist nicht beschwerdefähig. 12
Mutationen Bitte melden Sie alle Mutationen (Umzug, Mail, Telefon, neue Adresse infolge Trennung, Namensänderungen, Vereinbarungen zum Sorgerecht,…) dem Sekretariat und der Klassenlehrperson. Jegliche Änderungen bezüglich Ihrer Adresse melden Sie immer auch zeitnah der Einwohner*innenkontrolle. Hausaufgaben Die Einführung des Lehrplans 21 (LP21) hatte eine Erhöhung der Lektionenzahl in den Fachbereichen Deutsch, Mathematik sowie Medien und Informatik zur Folge. Das heisst für die Schüler*innen, dass sie mehr Zeit in der Schule verbringen, was wiederum Auswirkungen auf die Art und die Menge der Hausaufgaben hat. Neben der Schule müssen Kinder genügend Zeit finden, sich zu erholen und einer Freizeitbeschäftigung nachzugehen (z. B. Spiel, Sport, Musik). Deshalb finden Übungseinheiten grund- sätzlich während des Unterrichts statt. Im Sinne der Chancengerechtigkeit: Die Lehrpersonen sind sich bewusst, dass nicht alle Lernenden zu Hause gleich fördernde und unterstützende Rahmenbedingungen vorfinden und tragen diesem Umstand bei der Erteilung von Hausaufgaben Rechnung. Es ist unser Ziel, dass Schüler*innen über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, ihre Hausaufgaben ohne Hilfe der Eltern oder anderer erwachsener Personen zu be- arbeiten. Hausaufgaben dienen nicht dazu, Unterricht zu Hause nachzuholen bzw. ergänzend weiterzuführen, sondern bieten Gelegenheit zur Vertiefung von bereits erlangtem Wissen und dem Festigen von Fertigkeiten. Lehrpersonen können auch ganz auf das Erteilen von Hausaufgaben verzichten, was wir als Schulleitung unterstützen. Unser Hausaufgabenkonzept finden Sie auf unserer Homepage. Aus diesem Grund braucht ihr Kind auch keinen grossen Schul- sack. Ein Rucksack in A4-Grösse reicht. Ebenfalls werden in vielen 1. Klassen keine persönlichen Etuis benötigt. Vor Beginn eines Schuljahres erhalten Sie die Liste der benötigten Mate- rialen von der Lehrperson. 13
Beurteilung %LOGXQJVXQG.XOWXUGLUHNWLRQ %LOGXQJVXQG.XOWXUGLUHNWLRQ des des Kantons Kantons Bern; Bern; «Lightfaden» «Lightfaden» zurzur Beurteilung Beurteilung Die Beurteilung Zeitpunkte Zeitpunktefür an unserem Schulstandort fürBeurteilungsberichte Beurteilungsberichteund entspricht den Vor- undSchullaufbahnentscheide Schullaufbahnentscheide gaben des Kantons Bern und ist Teil vom Konzept Lehrplan 21. Der DerLehrplan Lehrplan2121gibt gibtder derförderorientierten förderorientiertenBeurteilung BeurteilungininForm Formvon vonBegleitung, Begleitung,Rückmeldung Rückmeldungund und Wir empfehlen Unterstützung Unterstützung der Ihnen die und derSchülerinnen Schülerinnen Lektüre undSchülerder Schüler ein Elterninformationsbro- ein zentrales zentralesGewicht. Gewicht.Dauerndes DauerndesBilanzieren Bilanzierenmit mit häufigen häufigen schüreBeurteilungsberichten Beurteilungsberichten der Bildungs- undhindernhinderndiesen diesenProzess Kulturdirektion Prozess (BKD).und underzeugen erzeugenunnötigen unnötigenDruck. Druck.Auf Aufallen allen Stufen Stufentritt trittdie diegrosse grosseMehrheit Mehrheitder derSchülerinnen SchülerinnenundundSchüler Schülerininder derRegel Regelinindas dasnächste nächsteSchuljahr Schuljahr https://bit.ly/2ZwvJih über. über. Zeitpunkt für Beurteilungsberichte und Schullaufbahnentscheid Dokumentationen Dokumentationen zur zursummativen summativenBeurteilung Beurteilung Zeitpunkt für Beurteilungsberichte und Schullaufbahnentscheid. AbFormulare Die Die dem Formulare1. Kindergartenjahr dienen dienenden führenals denLehrpersonen Lehrpersonen wir für jedeszur alsInstrument Instrument Kind die kanto- der zurDokumentation Dokumentation dersummativen summativenBeur- Beur- nale Dokumentenmappe. teilung teilung ininallen allenFachbereichen. Sie Fachbereichen.Die wird die DieNutzung Nutzung Kinder dieser dieser bis zum Formulare Formulare Ende istist derFür freiwillig. freiwillig. Fürden den1.1.Zyklus Zykluswer- wer- den den sie sienicht nichtempfohlen. obligatorischen empfohlen. Schulzeit begleiten. Darin werden die Protokolle des Für Für jährlichen jeden jeden Standortgesprächs, Fachbereich Fachbereich steht stehtzudem zudemeine die Bestätigung einekommentierte kommentierteVersiondes Versionzur Unter- zurVerfügung. Verfügung.Sie Sieenthält: enthält: richtsbesuchs und die Beurteilungsberichte abgelegt. EinEinausgefülltes ausgefülltesMusterbeispiel Musterbeispielmit miteiner einerkurzen kurzenErläuterung, Erläuterung,wie wieeine eineabschliessende abschliessendeNote Note Die Dokumentenmappe fürfürden denBeurteilungsbericht mitzustande Beurteilungsbericht dem kompletten zustande kommt Inhalt geben Sie kommt bis spätestens Ende der ersten Schulwoche nach den Som- JeJeeineeineillustrierte illustrierteLernsituation Lernsituationzum zumProdukt, Produkt,Lernkontrolle Lernkontrolleund undzum zumLernprozess Lernprozess merferien Ihrem Kind zur Abgabe an die Klassenlehrperson mit in die Schule. Zwischen 1. und 2. Kindergartenjahr wird die Dokumentenmappe nicht nach Hause gegeben, da keine Umsetzungshilfen Umsetzungshilfen Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich ist. Für Fürjeden jedenFachbereich Fachbereichund undZyklus Zyklusfinden findensich sichPlanungsgrundlagen Planungsgrundlagenund undexemplarische exemplarischeBeispiele Beispiele BeiUnterrichtssequenzen Verlust kann dieinklusive fürfürUnterrichtssequenzen Schule gegen inklusivezur eine Gebühr zurformativen formativenund ein Duplikat undsummativen summativenBeurteilungssituation Beurteilungssituationauf aufdem dem erstellen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall bei unserem Fächernet. Fächernet. Sekretariat. http://www.faechernet21.erz.be.ch/ http://www.faechernet21.erz.be.ch/ 14 ERZ2DB-#798499-v5-Lightfaden_Beurteilung.docx ERZ2DB-#798499-v5-Lightfaden_Beurteilung.docx 2 2
Absenzen Wenn Ihr Kind krank ist, sind Sie verpflichtet, es vor Unterrichts- beginn abzumelden. Die genauen Angaben erhalten Sie von der Klassenlehrperson. Bitte behalten Sie Ihr Kind zu Hause, wenn es krank ist. Kranke Kinder brauchen Ruhe und Erholung. Als Faustregel vor dem Wiedereinstieg gilt: Das Kind ist einen Tag fieberfrei. Wir bitten Sie – wann immer möglich – Arzt- oder Zahnarzt- besuche ausserhalb der Schulzeit anzusetzen, z. B. an freien Nachmittagen oder nach Unterrichtsschluss. Dies erspart Ihrem Kind zusätzlichen Arbeitsaufwand und ermöglicht uns einen ungestörten Unterricht. Im Krankheitsfall oder beim Bezug freier Halbtage melden Sie Ihr Kind selber in der Tagesschule ab. Umgang mit den freien fünf Halbtagen Für den Bezug von freien Halbtagen wenden Sie sich immer an die Lehrpersonen. Als Eltern sind Sie berechtigt, Ihre Kinder nach vorgängiger schriftlicher Benachrichtigung an fünf Halbtagen pro Schuljahr aus der Schule zu nehmen. Sie erhalten von der Klassenlehr- person das entsprechende Formular oder laden es von unserer Homepage herunter (www.mawe-bern.ch). Die Lehrpersonen wie auch die Eltern führen Buch über die bezogenen Halbta- ge. Der Bezug eines freien Halbtages muss mindestens ein Arbeitstag im Voraus schriftlich angemeldet werden. Wir dan- ken Ihnen, dass Sie die Halbtage in der Regel nicht vor den Ferien einsetzen. Gesuche um Dispensation vom Unterricht In der Schweiz besteht Schulpflicht (Volksschulgesetz Art. 27). Alle Kinder haben ab Kindergartenalter Anrecht auf geregelten 15
Schulunterricht und besuchen den Unterricht regelmässig. Dis- pensationsgesuche richten Sie schriftlich begründet mindestens vier Schulwochen im Voraus per Mail an die zyklusverantwort- liche Schulleitung (siehe Kontaktangaben). Die Beurteilung von Gesuchen erfolgt in Absprache mit der Klassenlehrperson. Ab- senzen, die länger als eine Woche dauern, werden in der Schul- leitungskonferenz des Schulkreises Mattenhof-Weissenbühl behandelt. Diese findet ca. alle drei bis vier Wochen statt. Im Schulkreis werden den Schüler*innen Urlaube in der Regel maximal alle drei bis vier Jahre bewilligt, ungeachtet der Länge des bezogenen Urlaubs. Bei einem Urlaub ab acht Wochen wird Ihr Kind bei uns abge- meldet. Die Lehrpersonen sind in diesem Fall nicht verpflichtet, den Schulstoff mitzugeben und es besteht keine Garantie, dass das Kind wieder in dieselbe Klasse eingeteilt wird. . Dispensation Musik und Sport Vom Musikunterricht dispensiert werden können Schüler*innen – welche das Intensivförderprogramm des Konservatoriums Bern besuchen, als Talente im Sinne von Art. 4.1 DVAD akzep- tiert werden. Es muss eine Bestätigung «Unterrichtsbesuch Intensivprogramm» – eingereicht werden. Oder, – wenn kumulativ die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Die Schülerin oder der Schüler besucht bereits das Angebot der Schule und erreicht mit dem Unterricht an der Musikschule eine hohe Lektionenzahl. Der Kanton legt mit den AHB 4.3.2 pro Stufe fest, welches die Richtwerte pro Stufe sind. Werden diese überschritten, kann entweder eine höhere Lektionenzahl oder eine Entlastung bewilligt werden. Sport Es muss eine Talent Card vorliegen. Entlastet werden kann in Fachbereichen, in denen die Schüler*innen deutlich mehr als die Grundansprüche auch mit reduziertem Pensum erreichen können. 16
Dispensation bei religiösen Feiertagen 1. Die Eltern stellen fristgerecht vier Wochen im Voraus schriftlich einen Antrag auf Dispensation an die Schulleitung. Der Antrag kann über die Klassenlehrperson (KLP) eingereicht werden, die Einreichung muss dementsprechend früher erfolgen. 2. Die KLP nimmt Vorprüfung vor und leitet das Gesuch der Schulleitung zum Entscheid weiter. 3. Die Schulleitung bewilligt das Gesuch oder lehnt es ab und informiert die Eltern über den Entscheid schriftlich. Unterrichtsbesuche Um Ihnen einen Einblick in den Unterricht zu ermöglichen und die Besuchszeiten flexibler zu gestalten, heissen wir Sie für Unterrichtsbesuche herzlich in der Klasse Ihres Kindes will- kommen. Bitte informieren Sie die Lehrpersonen vorgängig über Ihren Besuch. Verzichten Sie Ihrem Kind zuliebe darauf, weitere Kinder mitzubringen. Haben Sie auch Verständnis dafür, wenn sowohl die Lehrpersonen als auch die Schüler*innen während der Lektionen keine Zeit für Gespräche haben. Diese flexiblen Besuchszeiten ersetzen die bis anhin bestehenden fixen Besuchstage. Unterrichtsbesuche durch die Schulleitung Wir führen unsere Unterrichtsbesuche nach dem Prinzip des Classroom Walkthrough (CWT) durch. Mehrmals pro Jahr be- sucht die Schulleitung die Lehrpersonen und Klassen kurz (drei bis fünfzehn Minuten) im Unterricht. Diese Besuche sind nicht angekündigt, finden an verschiedenen Tagen und zu verschie- denen Zeiten statt. Damit der Unterricht nicht gestört wird, gibt es keine offizielle Begrüssung und Verabschiedung. Die Schulleitung beobachtet das Geschehen nach festgelegten Beobachtungsschwerpunkten. Sollte es die Situation möglich 17
machen, kann sie auch mit den Schüler*innen über ihr Lernen sprechen. Die Lehrpersonen erhalten nach jedem Besuch eine schriftliche Kurzrückmeldung. Nach einigen Kurzbesuchen findet ein Feedbackgespräch statt. Ziele des CWT – Schulleitung gewinnt tieferen Einblick in den Unterricht und kann die Lehrpersonen so besser unterstützen – Pflege des Schulklimas – voneinander lernen durch regelmässiges Feedback – Förderung von professionellen, kollegialen Gesprächen und Diskussionen über die Wirkung des Lehrens und Lernens Wir machen sehr gute Erfahrungen mit unserem Prinzip der offenen Klassenzimmer. Es ist uns wichtig, auf diesem Weg vermehrt in Kontakt zu den Kindern zu treten und Einblick in ihre Lernumgebung zu gewinnen. Unterrichtsbesuche durch Lehrpersonen Im Rahmen des Konzeptes zur schulinternen Hospitation be- suchen die Lehrpersonen einander während des Unterrichtes und geben einander Rückmeldung. Ziel ist es, die Unterrichts- entwicklung zu begünstigen und zu fördern. Schulweg Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Kinder bekommen einen Leuchtgurt (Kindergarten) oder einen Hut und eine Leuchtweste (1. Klasse), damit sie gut im Strassenverkehr sichtbar sind. Ihr Kind soll den Leuchtgurt / die Leuchtweste täg- lich tragen. Bitte helfen Sie mit, daran zu denken. Wir empfehlen Ihnen, den Weg mit Ihrem Kind zu besprechen und zu üben. Die Begleitung der Kinder zu Schulbeginn ist empfehlenswert. Die Verkehrsinstruktorin besucht die Klassen einmal jährlich und arbeitet mit der Klasse zum Thema Verkehrskunde. Die 18
Fahrradprüfung findet in der 5. Klasse statt. Wir empfehlen, dass die Kinder erst dann alleine mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Das Bestreiten des Schulwegs mit Trottinetts emp- fehlen wir frühestens ab der zweiten Klasse. Der Gebrauch von Rollbrettern ist auf dem Schulareal während der Unterrichtszeiten nicht erlaubt. Das Tragen eines Helms sehen wir als selbstverständlich an. Informationen der Lehrperson bei Vorfällen Es ist uns ein Anliegen, dass sich alle Kinder unserer Schule wohlfühlen. Ihre Informationen sind hilfreich, um Ihrem Kind beratend und unterstützend zur Seite zu stehen. Informieren Sie die Lehrperson, falls sich Ihr Kind geplagt oder bedroht fühlt. Vor allem wenn die Vorfälle ausserhalb der Schulzeiten oder auf dem Schulweg passieren, bemerken die Lehrpersonen dies oft nicht und können somit auch nicht dar- auf reagieren. Wenn Sie feststellen, dass Ihr Kind schwierige Situationen nicht selbständig lösen oder melden kann, wenden Sie sich an uns. Ansprechen von Kindern durch unbekannte Personen Kinder, die von Unbekannten angesprochen werden oder sich von solchen bedroht fühlen, sollen sich umgehend bei einer Betreuungsperson melden. Für alle Betreuungspersonen der Schüler*innen gilt, dass SOFORT die Polizei (117) zu alarmieren ist und im zweiten Schritt die Schulleitung informiert wird. Die Schule reagiert bei solchen Vorfällen immer und kommu- niziert intern wie auch extern mit den Betroffenen. Die Lehr- personen besprechen Vorfälle mit den Schüler*innen präventiv und nach Bedarf. 19
Bild- und Filmaufnahmen an Schulanlässen Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Aufnahmen an Schul- anlässen nur für den Privatgebrauch bestimmt sind, solange nicht alle Anwesenden einer Publikation zugestimmt haben. Wir bitten Sie, keine Bilder anderer Personen ungefragt im Internet zu veröffentlichen. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir entschieden, keine Klassenfotos mehr auf unsere Homepage zu stellen. Informationen zu den Rechten am eigenen Bild finden Sie unter diesem Link: https://www.skppsc.ch/de/wpcontent/uploads/ sites/2/2016/12/ rechteigenesbild.pdf Bild- und Filmaufnahmen im Unterricht In den Klassen werden die Kinder zu Unterrichtszwecken foto- grafiert oder gefilmt. Diese Bilder werden nicht veröffentlicht und nach Gebrauch wieder gelöscht oder den Kindern als Er- innerung zugänglich gemacht. Das Erstellen von Klassenfotos zur Erinnerung liegt in der Kom- petenz der Klassenlehrperson. 20
Basisschrift 1 Seit einigen Jahren vermitteln wir den Kindern 1 1 die deutsch- schweizerische Basisschrift. Wir erachten es als wichtig, dass 1 die Kinder von Anfang an die richtigen Schreibabläufe für die Buchstaben kennenlernen, andernfalls müssen sie später müh- sam umstellen. Sobald Kinder Interesse am Schreiben zeigen, kann ihnen mit der Buchstabentabelle bewusstgemacht werden, dass es Schreibrichtungen für die Buchstaben gibt. 1 1 1 2 1 1 2 1 1 1 1 2 1 1 1 2 2 Für weitere Schriftbeispiele der deutschschweizer Basisschrift siehe S. 22. 21
2 1 1 1 1 1 2 1 2 2 2 1 1 1 1 1 3 3 2 1 1 1 2 1 1 1 2 1 3 1 1 2 1 1 1 1 2 2 1 1 1 2 1 1 1 1 2 1 2 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 2 2 1 1 1 1 2 1 1 1 2 1 1 1 1 22 1 1 1
Schlüer*innenpartizipation An beiden Schulen besteht aktive Partizipation der Lernenden. Die Gefässe dafür sind Sulgenbach Schüler*innenrat mit je zwei Kindern pro 1.– 6. Klasse Marzili Unendliche Hilfe mit je zwei Kindern pro 1.– 6. Klasse Die Kommunikation liegt in der Verantwortung der Schüler*innen. Begleitet werden die beiden Räte durch je zwei Lehrpersonen. Elternmitwirkung An der ersten Elternversammlung wird der Elternrat vorgestellt. Alle Eltern einer Klasse wählen zwei Elternvertretungen. Diese nehmen Einsitz im Elternrat. Der Elternrat befasst sich mit Fragen, die die Elternschaft der gesamten Schule betref- fen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage. Landschulwochen Aufgrund begrenzter Ressourcen und eines Entscheids des Bundesgerichts im Dezember 2017 über die Höhe der Kosten- beiträge der Eltern können pro Schuljahr an unserem Schul- standort grundsätzlich maximal drei bis vier Landschulwochen finanziert und durchgeführt werden. Das Durchführen von Landschulwochen ist für die Lehrperso- nen freiwillig. 23
Diebstahl Auch an unserem Schulstandort geschehen manchmal Dieb- stähle und Vandalismus. Bitte reagieren Sie umgehend und kontaktieren Sie die Klassenlehrperson bei solchen Vorkomm- nissen. Die Schule behält sich vor, die Polizei zu alarmieren, wenn in der Klasse keine Lösung gefunden wird und sich die Fälle häufen. Es besteht für Eltern die Möglichkeit, bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Die Schule ist hierbei immer zu informieren. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind keine Wertgegenstände mit in die Schule bringt; wir haben keine Schliessfächer vor Ort. 24
Massnahmen zur Bekämpfung von Kopfläusen Sollten Sie bei Ihrem Kind einen Läusebefall feststellen, melden Sie dies bitte sofort der Klassenlehrperson und halten Sie sich an die Weisungen des Gesundheitsdienstes. Das entsprechende Dokument finden Sie auf unserer Webseite. Ihre Kinder werden nach den Herbst-, Winter- und Frühlings- ferien auf Kopfläuse untersucht. Dies geschieht durch freiwil- lige Eltern. Die Termine der Läusekontrolle entnehmen Sie der Agenda oder online auf unserer Homepage. Kontrolltag Sulgenbach – Donnerstag (1. Schulwoche) Verantwortliche Lehrperson: Zohra El Haoulani zohra.elhaoulani@base4kids.ch Kontrolltag Marzili – Freitag (1. Schulwoche) Verantwortliche Lehrperson: Zohra El Haoulani zohra.elhaoulani@base4kids.ch Die Termine der Läusekontrolle entnehmen Sie der Agenda oder online auf unserer Homepage. Abwesende Kinder werden kontrolliert, sobald sie wieder in die Schule kommen. Bitte sorgen Sie dafür, dass am Kontrolltag bei Ihrem Kind die Haare gewaschen und gekämmt sind. Präventiv sollten lange Haare bis zum Kontrolltag zusammengebunden sein. Falls bei Ihrem Kind Läuse oder Nissen festgestellt werden, rufen wir Sie an (Telefonnummer Notfallliste) und besprechen die notwendigen Massnahmen mit Ihnen. Bei Läusebefall muss Ihr Kind spätestens um 12 Uhr an diesem Tag die Schule / den Kindergarten verlassen (Tagesschulkinder um 14 Uhr), damit eine Übertragung auf weitere Kinder vermieden werden kann. Wir möchten Sie ferner darum bitten, während des ganzen Jahres daran zu denken, dass Ihr Kind von Läusen befallen werden könnte. Kontrollieren Sie darum zu Hause regelmässig. Sollten Sie bei Ihrem Kind einen Läusebefall feststellen oder vermuten, melden Sie dies bitte sofort der Klassenlehrperson. 25
Erdnüsse Zurzeit besuchen in beiden Schulhäusern Kinder den Unter- richt, welche von einer starken Erdnussallergie betroffen sind. Kommen sie mit Spuren von Erdnüssen in Berührung, kann eine schwere allergische Reaktion eintreten. Ein anaphylaktischer Schock ist ohne entsprechende Gegenreaktion lebensbedrohlich. Bitte helfen Sie mit, die betroffenen Kinder zu schützen und geben Sie Ihrem Kind keine erdnusshaltigen Produkte mit. Zusätzliche Informationen zu diesem Thema und den verschie- denen Produkten finden Sie auf unserer Homepage. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung bei der Wahl der Zwischenverpflegung Ihres Kindes! Muttertag Die Lehrpersonen entscheiden, ob sie auf Bastelarbeiten zum Muttertag verzichten oder der Mutter- wie auch der Vatertag berücksichtigt werden. 26
Informatikkonzept der Stadt Bern base4kids2 Jede Klasse ist mit iPads ausgerüstet. Das Mengengerüst Kindergarten bis 2. Klasse ist 4:1 (4 Kinder pro Gerät), 3. bis 6. Klasse 2:1. Zu Beginn jedes Zyklus muss eine Nutzungsvereinbarung durch die Eltern unterschrieben werden. In der Nutzungsvereinba- rung wird das Mitbringen von privaten Geräten thematisiert, unsere schulinterne Regelung zu «Bring your own device» – BYOD (Einsatz privater Geräte) richtet sich dabei nach folgenden Grundsätzen: Schule Kindergarten Die Lernenden bringen keine eigenen Geräte mit in die Schule. 1. – 4. Klasse Im Unterricht werden die schuleigenen iPads eingesetzt. Persönliche Geräte bleiben während der gesamten Schulzeit inkl. Pausen ausgeschaltet in der Schultasche. 5. – 6. Klasse Im Unterricht werden in der Regel die schuleigenen iPads eingesetzt. Mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrperson kön- nen private Geräte im Unterricht genutzt werden. Ansonsten sind diese während der Unterrichtszeit inkl. Pausen auf dem ganzen Schulareal nicht sicht- und hörbar (ausgeschaltet). Tagesschule Zyklus 1 und Zyklus 2, 3. – 4. Klasse Persönliche Geräte bleiben während der gesamten Tages- schulzeit ausgeschaltet in der Schultasche. 27
Zyklus 2, 5. – 6. Klasse Mit Erlaubnis der Betreuungspersonen darf zu bestimmten Zeiten und in definierten Räumen das private Gerät leise genutzt werden. Der private Zugriff zum Internet über ein entsprechendes eigenes Abonnement der Kinder kann nicht kontrolliert werden. Generelle Regel für Schule und Tagesschule Es ist verboten, unbewilligt Bild- und Videoaufnahmen von Personen zu machen und zu verwenden, auch nicht mit schul- eigenen Geräten. Vorgehen bei Regelverstössen Die Lehrpersonen und Betreuungspersonen achten darauf, dass die Vorgaben eingehalten werden. Sollte es zu Regelübertritten kommen, erfolgt eine Verwarnung. Diese muss der Klassen- lehrperson / Tagesschulbetreuungsperson mitgeteilt werden. Beim zweiten Verstoss wird das Gerät eingezogen und der Schulleitung / Tagesschulleitung übergeben. Das Gerät ist von einer gesetzlichen Vertretung bei der Schulleitung / Tagesschul- leitung abzuholen. 28
FERIENORDNUNG FÜR DEN KINDERGARTEN UND DIE VOLKSSCHULE DER STADT BERN « » nach der Kalenderwochenzählung (DIN-Norm) àImmerwährender Ferienkalenderñ Februar-Ferienwoche Woche 6 Frühlingsferien Wochen 15 und 16 Sommerferien Wochen 28 bis 32 Herbstferien Wochen 39 bis 41 Winterferien Wochen 52 und 1 (oder 53 und 1) Feriendaten 2021 bis 2023 2021 Februar-Ferienwoche Sa 06.02.2021 - So 14.02.2021 Frühlingsferien Sa 10.04.2021 - So 25.04.2021 Sommerferien Sa 03.07.2021 - So 15.08.2021 Herbstferien Sa 25.09.2021 - So 17.10.2021 Winterferien Sa 25.12.2021 - So 09.01.2022 2022 Februar-Ferienwoche Sa 05.02.2022 - So 13.02.2022 Frühlingsferien Sa 09.04.2022 - So 24.04.2022 Sommerferien Sa 09.07.2022 - So 14.08.2022 Herbstferien Sa 24.09.2022 - So 16.10.2022 Winterferien Sa 24.12.2022 - So 08.01.2023 2023 Februar-Ferienwoche Sa 04.02.2023 - So 12.02.2023 Frühlingsferien Fr 07.04.2023 - So 23.04.2023 Sommerferien Sa 08.07.2023 - So 13.08.2023 Herbstferien Sa 23.09.2023 - So 15.10.2023 Winterferien Sa 23.12.2023 - So 07.01.2024 Die Daten enthalten den ersten und letzten vollen Ferientag. Schulschluss ist jeweils am Vortag nach Stundenplan (Ausnahmen: Vor den Sommerferien ist Schulschluss am Freitagmittag). Im Jahr, welches einem Jahr mit 53 Wochen folgt, dauern die Sommerferien sechs Wochen (Sommerferien 2021). Unterrichtsfrei sind: Nachmittag Zibelemärit, Nachmittag Gründonnerstag, Nachmittag 1. Mai, Freitag nach Auffahrt, Nachmittag Heiliger Abend (24.12.2021) 29
Sie können auch lesen