Vorlage - zur Kenntnisnahme-Drucksache 18/3288 Neu 28.12.2020 - Abgeordnetenhaus Berlin

 
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Vorlage - zur Kenntnisnahme-Drucksache 18/3288 Neu 28.12.2020 - Abgeordnetenhaus Berlin
Drucksache 18/3288 Neu
                                                                           28.12.2020
18. Wahlperiode

Vorlage – zur Kenntnisnahme –

Beschlüsse und Berichte der 22. Sitzung des Stabilitätsrats
Abgeordnetenhaus von Berlin   Seite 2   Drucksache 18/3288 Neu
18. Wahlperiode
Senatsverwaltung für Finanzen
SenFin II A - FV 4005-4/2015-12-3
Tel.: 9020 (920) 3027

An das

Abgeordnetenhaus von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

Vorlage

- zur Kenntnisnahme -
über die Beschlüsse und Berichte der 22. Sitzung des Stabilitätsrats

Der Senator für Finanzen unterrichtet das Abgeordnetenhaus gemäß § 8 StabiRatG
über die Beschlüsse und Berichte der 22. Sitzung des Stabilitätsrats am 18. Dezember
2020. Die Tagesordnung, die Übersicht über alle Dokumente sowie die Pressemittei-
lung zur Sitzung sind dieser Vorlage beigefügt.

Die Beschlüsse und Berichte des Stabilitätsrates stehen auf der Web-Site des Stabili-
tätsrats unter der nachfolgenden Seite zur Verfügung.

https://www.stabilitaetsrat.de/DE/Beschluesse-und-
Beratungsunterlagen/Beschluesse-und-Beratungsunterlagen_node.html

Die unmittelbar das Land Berlin betreffenden Berichte – der im Rahmen von TOP 2
und TOP 3 behandelte Stabilitätsbericht 2020 des Landes Berlin sowie der im Rahmen
von TOP 5 behandelte Fortschrittsbericht Aufbau Ost für das Jahr 2019 – lagen dem
Abgeordnetenhaus bereits nach ihrer Verabschiedung durch den Senat von Berlin vor
(Drucksache 18/3171 bzw. Drucksache 18/2947).

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
keine

Berlin, den 21. Dezember 2020

Dr. Matthias Kollatz
Senator für Finanzen
22. Sitzung des Stabilitätsrates am 18. Dezember 2020

         Übersicht der Dokumente zur Unterrichtung der Parlamente
                       gemäß § 8 Stabilitätsratsgesetz

Tagesordnung und Pressemitteilung

TOP 1
Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits nach
§ 51 Absatz 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes gemäß § 6 Stabilitätsratsgesetz
- Beschluss und Beratungsunterlagen
- 15. Stellungnahme des Unabhängigen Beirats

TOP 2
Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse gemäß § 5a Stabilitätsratsgesetz
- Beschluss und Beratungsunterlagen

TOP 3
Haushaltsüberwachung gemäß § 3 Stabilitätsratsgesetz
- Zusammenfassende Übersicht über die Beschlüsse
- Beschluss und Stabilitätsbericht für den Bund und für jedes einzelne Land

TOP 4
Sanierungsverfahren gemäß § 5 Stabilitätsratsgesetz
- Bremen
  Beschluss, Bewertung durch den Evaluationsausschuss und Sanierungsbericht
- Saarland
  Beschluss, Bewertung durch den Evaluationsausschuss und Sanierungsbericht

TOP 5
Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“
- Beschluss und Fortschrittsberichte der ostdeutschen Länder und Stellungnahme der
  Bundesregierung zu den Fortschrittsberichten

Umfrageverfahren 12/2020
Änderung des Kompendiums zu einer Ausnahmesituation
- Beschluss vom 11.12.2020

Umfrageverfahren 10/2020
Haushaltspolitik in einer Ausnahmesituation und Einhaltung Defizitobergrenze
- Pressemitteilung
- Beschluss vom 27.10.2020
- 14. Stellungnahme des Unabhängigen Beirats
Stabilitätsrat
                                                                                               Vorsitzender

Stabihtätsrat. Bundesmin sterium der Finanzen. 11016 Be r   In

                                                                                    Hausansch ft:    Wilhelmstraße 97. 10117 Berkn
                                                                                          Telefon:   030-18 682-1922
                                                                                              Fax:   030-18 682-88-1922
Mitglieder des Stabilitätsrates                                                            E-Mail:   poststehe@stabihtaetsrat de

                                                                                              Az.    FV 4004/20/10005
                                                                                           Datum     .
                                                                                                         Dezember 2020

22. Sitzung des         Stabilitätsrates am 18. Dezember 2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zur 22. Sitzung des Stabilitätsrates im Rahmen einer Videokonferenz lade ich Sie,
auch im Namen der Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz, Frau Finanzministerin Doris
Ahnen (Rheinland-Pfalz), cin                flir

                                      Freitag, 18. Dezember 2020, 13:30 Uhr.

Für die Sitzung ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
1.   Überwachung der Einhaltung der strukturellen gesamtstaatlichen Defizitobergrenze nach
     § 51 Absatz 2 Haushaltsgrundsätzegesetz

2.   Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse gemäß                            §   5a Stabilitätsratsgesetz

3.   Haushaltsüberwachung gemäß                     § 3     Stabilitätsratsgesetz

4.   Sanierungsverfahren gemäß                  § 5   Stabilitätsratsgesetz

5.   Fortschrittsberichte ,,Auíbau Ost" der neuen Länder und Berlins sowie Stellungnahme der
     Bundesregierung hierzu gemäß § 11 Finanzausgleichsgesetz

6.    Verschiedenes.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz
Stabilitätsrat

                  22. Sitzung des Stabilitätsrates am 18. Dezember 2020

Bund und Länder betreiben verantwortungsvolle Haushaltspolitik in der Corona-Krise –
                       Ausnahmesituation besteht 2021 fort

Der Stabilitätsrat hat am 18. Dezember 2020 unter dem Vorsitz des Bundesministers der
Finanzen, Olaf Scholz, und der Finanzministerin des Landes Rheinland-Pfalz, Doris Ahnen, als
Vorsitzende der Finanzministerkonferenz per Videokonferenz getagt.
In ihrer Herbstprojektion rechnet die Bundesregierung für dieses Jahr infolge der Pandemie mit
einem Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 5,5 %. Für das Jahr
2021 wird ein Wachstum von 4,4 % erwartet. Im Einklang mit der prognostizierten
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung werden die Steuereinnahmen laut Arbeitskreis
„Steuerschätzungen“ im laufenden Jahr um 8,9 % einbrechen. Für die Jahre 2021 und 2022
wird ein kräftiger Anstieg erwartet. Allerdings wird das Niveau des Jahres 2019 voraussichtlich
frühestens im Jahr 2022 wieder erreicht. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hängt dabei
maßgeblich von den Auswirkungen des aktuell beschlossenen Lockdowns und dem weiteren
Verlauf der COVID-19-Pandemie ab.
Zur Bekämpfung der gesundheitlichen Gefahren der Pandemie und zur Stärkung der
Gesamtwirtschaft sind auch im Jahr 2021 staatliche Maßnahmen geboten. Der Stabilitätsrat ist
der Ansicht, dass für das Jahr 2021 weiterhin eine Naturkatastrophe bzw. außergewöhnliche
Notsituation im Sinne des Art. 109 Grundgesetz festgestellt werden kann.

Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz:
„Trotz der massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie sind die Finanzen von Bund und
Ländern in einem guten Zustand. Die Stabilitätsregeln werden eingehalten, der Schuldenstand
bleibt auch im internationalen Vergleich niedrig. Gleichzeitig tun Bund und Länder alles, um
sich mit voller Kraft gegen diese Krise zu stemmen. Diese entschlossene Politik ist im Sinne der
kommenden Generationen, denn wir halten unsere Wirtschaft auch in schweren Zeiten am
Laufen.“

Finanzministerin des Landes Rheinland-Pfalz, Doris Ahnen:
„In der Corona-Krise hat sich der Bund sehr stark im Bereich der Wirtschaftshilfen engagiert,
wofür die Länder dankbar sind. Aber auch die Länder haben erhebliche finanzielle Mittel
aufgewendet, um die Pandemie unmittelbar zu bekämpfen, öffentliche Leistungen insbesondere
im Bildungsbereich aufrechtzuerhalten und die Konjunkturprogramme des Bundes zu
-2-

flankieren. Insgesamt umfassen die aktuellen Haushaltspläne der Länder eine Ausweitung der
Nettokreditaufnahme von über 100 Milliarden Euro im Vergleich zur Planung vor der
Pandemie. Sollte kritisch diskutiert werden, ob die ergriffenen Maßnahmen auch über das Jahr
2020 notwendig sind, sehen wir insbesondere in diesen Tagen, dass wir bei der Bekämpfung
der Corona-Pandemie und ihrer Folgen einen etwas längeren Atem brauchen.“

Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Lutz Lienenkämper:
„Auch in den kommenden zwei Jahren werden wir in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der
verfassungsrechtlichen Schuldenbremse weitere notwendige und ökonomisch sinnvolle
Maßnahmen zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie
ergreifen müssen. Damit stärken wir die wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen unseres
Landes auch im Interesse künftiger Generationen.“

Der Stabilitätsrat erwartet, dass die Obergrenze von ½ % des BIP für das strukturelle Defizit
aus dem Fiskalvertrag in den Jahren 2020 und 2021 in zulässiger Weise überschritten wird. Das
gesamtstaatliche Defizit wird in diesem Jahr voraussichtlich bei 5 % des BIP, im Jahr 2021 bei
rd. 7 % des BIP liegen. Die Projektion für das Jahr 2021 hat sich im Vergleich zum Oktober
verschlechtert, da die pandemiebedingten Unternehmenshilfen nach Beschluss des Deutschen
Bundestages über den Bundeshaushalt 2021 im kommenden Jahr fortgesetzt werden; dafür ist
im laufenden Jahr mit einem geringeren Staatsdefizit zu rechnen als ursprünglich erwartet.
Nach derzeitigem Stand kann die Obergrenze für das strukturelle Defizit von ½ % des BIP ab
dem Jahr 2024 wieder eingehalten werden.
Der Stabilitätsrat begrüßt das Vorgehen in der europäischen Haushaltsüberwachung, die
Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspaktes auch für
2021 beizubehalten. In den Jahren 2022 und 2023 wird mit dem erwarteten Abbau des
gesamtstaatlichen strukturellen Finanzierungsdefizits um jeweils mehr als ½ % des BIP der
Richtwert der europäischen Haushaltsüberwachung für eine Rückführung des strukturellen
Defizits erfüllt.
Der Stabilitätsrat vertritt vor diesem Hintergrund die Auffassung, dass die Überschreitung der
Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits bis 2023 zulässig ist.
Der Beirat geht ebenfalls davon aus, dass das Überschreiten der Defizitobergrenze 2020 und
2021 eine zulässige Abweichung darstellt. Die geschätzte Überschreitung der
Defizitobergrenze in den Jahren 2022 und 2023 befinde sich auf einem Abwärtspfad im
Einklang mit den europäischen Fiskalregeln.
Der Stabilitätsrat hat zum ersten Mal die Einhaltung der grundgesetzlichen Schuldenbremse
überwacht. Er nimmt zur Kenntnis, dass der Bund und alle Länder in den Jahren 2020 und 2021
die bundes- bzw. jeweilige landesrechtliche Schuldenbremse einhalten. Aus dem
harmonisierten Analysesystem des Stabilitätsrats, das die Ausnahmesituation ebenfalls explizit
berücksichtigt, ergeben sich weder beim Bund noch bei den Ländern Beanstandungen.
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Der Stabilitätsrat gelangt im Rahmen seiner Haushaltsüberwachung zur Vermeidung einer
drohenden Haushaltsnotlage zu der Erkenntnis, dass die Ergebnisse des Kennziffernsystems
lediglich bei Bremen und Saarland auffällig sind. Beide Länder verfolgen
Sanierungsprogramme, die Ende dieses Jahres auslaufen. Ihre Landeshaushalte sehen sich in
den nächsten Jahren erheblichen Herausforderungen gegenüber, insbesondere auch mit Blick
auf die zukünftigen Tilgungsverpflichtungen für aufgenommene Notkredite bei einer
voraussichtlich dauerhaft geringeren Einnahmebasis. Vor diesem Hintergrund beauftragt der
Stabilitätsrat den Evaluationsausschuss, im Frühjahr 2021 neben der Evaluation der
Abschlussberichte zu den Sanierungsprogrammen zu prüfen, ob für Bremen und Saarland
weiterhin eine Haushaltsnotlage droht. Dabei wäre auch die pandemiebedingte
Ausnahmesituation zu berücksichtigen.
Der Stabilitätsrat hat letztmalig die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ der neuen Länder und
Berlins sowie die Stellungnahme der Bundesregierung hierzu zur Kenntnis genommen. Der
Stabilitätsrat stellt fest, dass die ostdeutschen Länder eine zweckgerechte Verwendung der
Solidarpaktmittel nachgewiesen haben. Für den gesamten Solidarpakt II hat der Bund von 2005
bis 2019 mehr als 161 Mrd. Euro bereitgestellt und damit die Planung übertroffen. Mit diesen
Zahlungen hat der Bund die ostdeutschen Länder maßgeblich dabei unterstützt, den
teilungsbedingten Infrastrukturrückstand zu überwinden, die Lebensqualität zu verbessern und
die wirtschaftliche Entwicklung voranzubringen.

Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen werden veröffentlicht unter:
www.stabilitaetsrat.de.
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