Vorlage - zur Kenntnisnahme-Drucksache 18/3288 Neu 28.12.2020 - Abgeordnetenhaus Berlin
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Drucksache 18/3288 Neu 28.12.2020 18. Wahlperiode Vorlage – zur Kenntnisnahme – Beschlüsse und Berichte der 22. Sitzung des Stabilitätsrats
Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Drucksache 18/3288 Neu 18. Wahlperiode
Senatsverwaltung für Finanzen SenFin II A - FV 4005-4/2015-12-3 Tel.: 9020 (920) 3027 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Vorlage - zur Kenntnisnahme - über die Beschlüsse und Berichte der 22. Sitzung des Stabilitätsrats Der Senator für Finanzen unterrichtet das Abgeordnetenhaus gemäß § 8 StabiRatG über die Beschlüsse und Berichte der 22. Sitzung des Stabilitätsrats am 18. Dezember 2020. Die Tagesordnung, die Übersicht über alle Dokumente sowie die Pressemittei- lung zur Sitzung sind dieser Vorlage beigefügt. Die Beschlüsse und Berichte des Stabilitätsrates stehen auf der Web-Site des Stabili- tätsrats unter der nachfolgenden Seite zur Verfügung. https://www.stabilitaetsrat.de/DE/Beschluesse-und- Beratungsunterlagen/Beschluesse-und-Beratungsunterlagen_node.html Die unmittelbar das Land Berlin betreffenden Berichte – der im Rahmen von TOP 2 und TOP 3 behandelte Stabilitätsbericht 2020 des Landes Berlin sowie der im Rahmen von TOP 5 behandelte Fortschrittsbericht Aufbau Ost für das Jahr 2019 – lagen dem Abgeordnetenhaus bereits nach ihrer Verabschiedung durch den Senat von Berlin vor (Drucksache 18/3171 bzw. Drucksache 18/2947). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: keine Berlin, den 21. Dezember 2020 Dr. Matthias Kollatz Senator für Finanzen
22. Sitzung des Stabilitätsrates am 18. Dezember 2020 Übersicht der Dokumente zur Unterrichtung der Parlamente gemäß § 8 Stabilitätsratsgesetz Tagesordnung und Pressemitteilung TOP 1 Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits nach § 51 Absatz 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes gemäß § 6 Stabilitätsratsgesetz - Beschluss und Beratungsunterlagen - 15. Stellungnahme des Unabhängigen Beirats TOP 2 Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse gemäß § 5a Stabilitätsratsgesetz - Beschluss und Beratungsunterlagen TOP 3 Haushaltsüberwachung gemäß § 3 Stabilitätsratsgesetz - Zusammenfassende Übersicht über die Beschlüsse - Beschluss und Stabilitätsbericht für den Bund und für jedes einzelne Land TOP 4 Sanierungsverfahren gemäß § 5 Stabilitätsratsgesetz - Bremen Beschluss, Bewertung durch den Evaluationsausschuss und Sanierungsbericht - Saarland Beschluss, Bewertung durch den Evaluationsausschuss und Sanierungsbericht TOP 5 Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ - Beschluss und Fortschrittsberichte der ostdeutschen Länder und Stellungnahme der Bundesregierung zu den Fortschrittsberichten Umfrageverfahren 12/2020 Änderung des Kompendiums zu einer Ausnahmesituation - Beschluss vom 11.12.2020 Umfrageverfahren 10/2020 Haushaltspolitik in einer Ausnahmesituation und Einhaltung Defizitobergrenze - Pressemitteilung - Beschluss vom 27.10.2020 - 14. Stellungnahme des Unabhängigen Beirats
Stabilitätsrat Vorsitzender Stabihtätsrat. Bundesmin sterium der Finanzen. 11016 Be r In Hausansch ft: Wilhelmstraße 97. 10117 Berkn Telefon: 030-18 682-1922 Fax: 030-18 682-88-1922 Mitglieder des Stabilitätsrates E-Mail: poststehe@stabihtaetsrat de Az. FV 4004/20/10005 Datum . Dezember 2020 22. Sitzung des Stabilitätsrates am 18. Dezember 2020 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zur 22. Sitzung des Stabilitätsrates im Rahmen einer Videokonferenz lade ich Sie, auch im Namen der Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz, Frau Finanzministerin Doris Ahnen (Rheinland-Pfalz), cin flir Freitag, 18. Dezember 2020, 13:30 Uhr. Für die Sitzung ist folgende Tagesordnung vorgesehen: 1. Überwachung der Einhaltung der strukturellen gesamtstaatlichen Defizitobergrenze nach § 51 Absatz 2 Haushaltsgrundsätzegesetz 2. Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse gemäß § 5a Stabilitätsratsgesetz 3. Haushaltsüberwachung gemäß § 3 Stabilitätsratsgesetz 4. Sanierungsverfahren gemäß § 5 Stabilitätsratsgesetz 5. Fortschrittsberichte ,,Auíbau Ost" der neuen Länder und Berlins sowie Stellungnahme der Bundesregierung hierzu gemäß § 11 Finanzausgleichsgesetz 6. Verschiedenes. Mit freundlichen Grüßen Olaf Scholz
Stabilitätsrat 22. Sitzung des Stabilitätsrates am 18. Dezember 2020 Bund und Länder betreiben verantwortungsvolle Haushaltspolitik in der Corona-Krise – Ausnahmesituation besteht 2021 fort Der Stabilitätsrat hat am 18. Dezember 2020 unter dem Vorsitz des Bundesministers der Finanzen, Olaf Scholz, und der Finanzministerin des Landes Rheinland-Pfalz, Doris Ahnen, als Vorsitzende der Finanzministerkonferenz per Videokonferenz getagt. In ihrer Herbstprojektion rechnet die Bundesregierung für dieses Jahr infolge der Pandemie mit einem Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 5,5 %. Für das Jahr 2021 wird ein Wachstum von 4,4 % erwartet. Im Einklang mit der prognostizierten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung werden die Steuereinnahmen laut Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ im laufenden Jahr um 8,9 % einbrechen. Für die Jahre 2021 und 2022 wird ein kräftiger Anstieg erwartet. Allerdings wird das Niveau des Jahres 2019 voraussichtlich frühestens im Jahr 2022 wieder erreicht. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hängt dabei maßgeblich von den Auswirkungen des aktuell beschlossenen Lockdowns und dem weiteren Verlauf der COVID-19-Pandemie ab. Zur Bekämpfung der gesundheitlichen Gefahren der Pandemie und zur Stärkung der Gesamtwirtschaft sind auch im Jahr 2021 staatliche Maßnahmen geboten. Der Stabilitätsrat ist der Ansicht, dass für das Jahr 2021 weiterhin eine Naturkatastrophe bzw. außergewöhnliche Notsituation im Sinne des Art. 109 Grundgesetz festgestellt werden kann. Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz: „Trotz der massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie sind die Finanzen von Bund und Ländern in einem guten Zustand. Die Stabilitätsregeln werden eingehalten, der Schuldenstand bleibt auch im internationalen Vergleich niedrig. Gleichzeitig tun Bund und Länder alles, um sich mit voller Kraft gegen diese Krise zu stemmen. Diese entschlossene Politik ist im Sinne der kommenden Generationen, denn wir halten unsere Wirtschaft auch in schweren Zeiten am Laufen.“ Finanzministerin des Landes Rheinland-Pfalz, Doris Ahnen: „In der Corona-Krise hat sich der Bund sehr stark im Bereich der Wirtschaftshilfen engagiert, wofür die Länder dankbar sind. Aber auch die Länder haben erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet, um die Pandemie unmittelbar zu bekämpfen, öffentliche Leistungen insbesondere im Bildungsbereich aufrechtzuerhalten und die Konjunkturprogramme des Bundes zu
-2- flankieren. Insgesamt umfassen die aktuellen Haushaltspläne der Länder eine Ausweitung der Nettokreditaufnahme von über 100 Milliarden Euro im Vergleich zur Planung vor der Pandemie. Sollte kritisch diskutiert werden, ob die ergriffenen Maßnahmen auch über das Jahr 2020 notwendig sind, sehen wir insbesondere in diesen Tagen, dass wir bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen einen etwas längeren Atem brauchen.“ Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Lutz Lienenkämper: „Auch in den kommenden zwei Jahren werden wir in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse weitere notwendige und ökonomisch sinnvolle Maßnahmen zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie ergreifen müssen. Damit stärken wir die wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen unseres Landes auch im Interesse künftiger Generationen.“ Der Stabilitätsrat erwartet, dass die Obergrenze von ½ % des BIP für das strukturelle Defizit aus dem Fiskalvertrag in den Jahren 2020 und 2021 in zulässiger Weise überschritten wird. Das gesamtstaatliche Defizit wird in diesem Jahr voraussichtlich bei 5 % des BIP, im Jahr 2021 bei rd. 7 % des BIP liegen. Die Projektion für das Jahr 2021 hat sich im Vergleich zum Oktober verschlechtert, da die pandemiebedingten Unternehmenshilfen nach Beschluss des Deutschen Bundestages über den Bundeshaushalt 2021 im kommenden Jahr fortgesetzt werden; dafür ist im laufenden Jahr mit einem geringeren Staatsdefizit zu rechnen als ursprünglich erwartet. Nach derzeitigem Stand kann die Obergrenze für das strukturelle Defizit von ½ % des BIP ab dem Jahr 2024 wieder eingehalten werden. Der Stabilitätsrat begrüßt das Vorgehen in der europäischen Haushaltsüberwachung, die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspaktes auch für 2021 beizubehalten. In den Jahren 2022 und 2023 wird mit dem erwarteten Abbau des gesamtstaatlichen strukturellen Finanzierungsdefizits um jeweils mehr als ½ % des BIP der Richtwert der europäischen Haushaltsüberwachung für eine Rückführung des strukturellen Defizits erfüllt. Der Stabilitätsrat vertritt vor diesem Hintergrund die Auffassung, dass die Überschreitung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits bis 2023 zulässig ist. Der Beirat geht ebenfalls davon aus, dass das Überschreiten der Defizitobergrenze 2020 und 2021 eine zulässige Abweichung darstellt. Die geschätzte Überschreitung der Defizitobergrenze in den Jahren 2022 und 2023 befinde sich auf einem Abwärtspfad im Einklang mit den europäischen Fiskalregeln. Der Stabilitätsrat hat zum ersten Mal die Einhaltung der grundgesetzlichen Schuldenbremse überwacht. Er nimmt zur Kenntnis, dass der Bund und alle Länder in den Jahren 2020 und 2021 die bundes- bzw. jeweilige landesrechtliche Schuldenbremse einhalten. Aus dem harmonisierten Analysesystem des Stabilitätsrats, das die Ausnahmesituation ebenfalls explizit berücksichtigt, ergeben sich weder beim Bund noch bei den Ländern Beanstandungen.
-3- Der Stabilitätsrat gelangt im Rahmen seiner Haushaltsüberwachung zur Vermeidung einer drohenden Haushaltsnotlage zu der Erkenntnis, dass die Ergebnisse des Kennziffernsystems lediglich bei Bremen und Saarland auffällig sind. Beide Länder verfolgen Sanierungsprogramme, die Ende dieses Jahres auslaufen. Ihre Landeshaushalte sehen sich in den nächsten Jahren erheblichen Herausforderungen gegenüber, insbesondere auch mit Blick auf die zukünftigen Tilgungsverpflichtungen für aufgenommene Notkredite bei einer voraussichtlich dauerhaft geringeren Einnahmebasis. Vor diesem Hintergrund beauftragt der Stabilitätsrat den Evaluationsausschuss, im Frühjahr 2021 neben der Evaluation der Abschlussberichte zu den Sanierungsprogrammen zu prüfen, ob für Bremen und Saarland weiterhin eine Haushaltsnotlage droht. Dabei wäre auch die pandemiebedingte Ausnahmesituation zu berücksichtigen. Der Stabilitätsrat hat letztmalig die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ der neuen Länder und Berlins sowie die Stellungnahme der Bundesregierung hierzu zur Kenntnis genommen. Der Stabilitätsrat stellt fest, dass die ostdeutschen Länder eine zweckgerechte Verwendung der Solidarpaktmittel nachgewiesen haben. Für den gesamten Solidarpakt II hat der Bund von 2005 bis 2019 mehr als 161 Mrd. Euro bereitgestellt und damit die Planung übertroffen. Mit diesen Zahlungen hat der Bund die ostdeutschen Länder maßgeblich dabei unterstützt, den teilungsbedingten Infrastrukturrückstand zu überwinden, die Lebensqualität zu verbessern und die wirtschaftliche Entwicklung voranzubringen. Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen werden veröffentlicht unter: www.stabilitaetsrat.de.
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