Wahlanleitung Wahl des Grossen Rats 18. Oktober 2020 - Kanton Aargau

 
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Wahl des Grossen Rats
18. Oktober 2020

Wahlanleitung

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Am 18. Oktober 2020 wählen Sie Ihre Vertretung im Kan­-
tonsparlament. Diese Anleitung soll Ihnen helfen, den
Wahlzettel richtig auszufüllen. Nutzen Sie Ihr Stimmrecht
und wählen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten, die
                                                             Wie wählen –
Ihre Meinung am besten vertreten.
                                                              kurz erklärt
Staatskanzlei des Kantons Aargau                            www.ag.ch/wahlen2020

                                                                               1
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Herausgeberin
Staatskanzlei Kanton Aargau

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Ausgangslage

Die Legislative
Der Grosse Rat ist das kantonale Parlament und bildet die gesetzgebende und damit
oberste Behörde des Kantons Aargau. Er besteht aus 140 Mitgliedern, die vom Volk in
den 11 Bezirken gewählt werden.

Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Sie beginnt am 1. Januar 2021 und endet am 31. De­­
zember 2024.

Der Kanton ist in 11 Wahlkreise (Bezirke) eingeteilt. Jedem Wahlkreis ist entsprechend
seiner Einwohnerzahl eine Anzahl Mandate (Sitze) zugeteilt. Die Mandatszuteilung
wird vom Grossen Rat vor jeder Wahl neu festgelegt.

Bezirk            Sitze         Bezirk           Sitze           Bezirk           Sitze
Aarau                 16        Kulm                   9         Rheinfelden           10
Baden                 30        Laufenburg             7         Zofingen              15
Bremgarten            16        Lenzburg             13          Zurzach               7
Brugg                 10        Muri                   7

Sitzverteilung 2016

Bezirk          SVP        SP   FDP      CVP   Grüne       GLP    EVP      BDP   EDU        Total
Aarau             4        4      3       1      1          1      1        1     0            16
Baden             8        6      4       5      2          2      1        2     0            30
Bremgarten        6        3      3       2      1          1      0        0     0            16
Brugg             4        2      2       1      1          0      1        0     0            11
Kulm              4        1      1       0      1          0      1        0     1             9
Laufenburg        2        2      1       1      1          0      0        0     0             7
Lenzburg          3        2      2       1      1          1      1        1     0            12
Muri              3        1      1       2      0          0      0        0     0             7
Rheinfelden       3        2      2       1      1          1      0        0     0            10
Zofingen          5        3      2       1      1          1      1        0     1            15
Zurzach           3        1      1       2      0          0      0        0     0             7
Total Sitze      45        27    22      17     10          7      6        4     2           140

Dem heutigen Grossen Rat gehören 47 Frauen (33,6 %) und 93 Männer (66,4 %) an. Der
Altersdurchschnitt beträgt rund 51 Jahre (Stand Juni 2020).

                                                                                                    3
Wahlsystem

Der doppelte Pukelsheim
Die 140 Mitglieder des Grossen Rats werden im Verhältniswahlverfahren (Proporz)
gewählt. Parteien oder Gruppierungen (Listengruppen) können in allen oder nur in
einzelnen Wahlkreisen (Bezirken) Listen einreichen. Listenverbindungen sind bei den
Grossratswahlen nicht zulässig.

Stimmberechtigte können mit ihrem Wahlzettel maximal so viele Stimmen vergeben,
wie ihrem Bezirk Sitze zugeteilt sind. Jede Stimme für eine Kandidatin oder einen Kan-
didaten ist gleichzeitig eine Stimme für die jeweilige Listengruppe.

Seit 2009 werden die Sitze des Grossen Rats nach dem sogenannten «doppelten Pu-
kelsheim»-System verteilt. Mit diesem Verfahren werden die Sitze zunächst gesamt-
kantonal den Listengruppen zugeteilt – proportional zur Anzahl Stimmen, die sie im
ganzen Kanton erhalten haben. In einem nächsten Schritt werden die Sitze der Lis-
tengruppen auf die einzelnen Listen in den Bezirken verteilt. Schliesslich werden die
Sitze den Kandidierenden zugeteilt, die innerhalb der Listen pro Bezirk am meisten
Stimmen erzielt haben.

Ausserdem gilt bei den Grossratswahlen ein direktes Quorum. Damit eine Partei/Grup-
pierung bei der Sitzverteilung berücksichtigt wird, muss sie im gesamten Kanton min-
destens 3 % oder in einem Bezirk mindestens 5 % der Stimmen erhalten.

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Listen 2020

Eingereichte Listen für die Grossratswahlen vom 18. Oktober 2020

Liste           Bezeichnung
Liste 01        SVP – Schweizerische Volkspartei
Liste 02        SP – Sozialdemokratische Partei, JUSO und Gewerkschaften
Liste 03        FDP.Die Liberalen und Jungfreisinnige
Liste 04        CVP Die Mitte
Liste 05        Grüne und Junge Grüne
Liste 06        glp – Grünliberale Partei
Liste 07        EVP – Evangelische Volkspartei
Liste 08        EDU – Eidgenössisch-Demokratische Union
Liste 09        LOVB – Lösungs-Orientierte Volks-Bewegung
Liste 10        FFF – Frecher Frischer Fischer
Liste 11        PPAG – Piratenpartei Aargau

Einzelne Parteien / Gruppierungen nehmen nicht in allen Wahlkreisen (Bezirken) an den
Grossratswahlen teil.

                                                      Liste
Wahlkreis (Bezirk)   01     02    03    04       05    06     07   08   09   10   11
Aarau                                                                   
Baden                                                           
Bremgarten                                                      
Brugg                                                       
Kulm                                                            
Laufenburg                                                               
Lenzburg                                                        
Muri                                                            
Rheinfelden                                                 
Zofingen                                                    
Zurzach                                                         

                                                                                       5
Ausfüllen des Wahlzettels

Verwendbare Wahlzettel
Sie erhalten alle Listen Ihres Bezirks sowie eine leere Liste zugeschickt. Die Wahlzettel
sind in Blockform zusammengefasst. Trennen Sie den von Ihnen gewünschten Wahlzettel
ab. Es darf nur ein amtlich vorgedruckter Wahlzettel oder die leere Liste verwendet
werden – selbst hergestellte Wahlzettel oder Listen sind ungültig.

Wahlzettel ausfüllen
• Vorgedruckte Wahlzettel können Sie unverändert lassen oder abändern. Bei leeren
  Wahlzetteln können Sie die Kandidierenden frei zusammenstellen.

• Der Wahlzettel darf nur handschriftlich ausgefüllt oder abgeändert werden.

• Änderungen müssen gut leserlich und eindeutig sein.

• Um Verwechslungen unter den Kandidatinnen und Kandidaten auszuschliessen, sol-
  len mindestens Name und Vorname sowie die Kandidatennummer der gewünschten
  Kandidatin oder des gewünschten Kandidaten aufgeschrieben werden.

• Wahlzettel mit ehrverletzenden Bemerkungen und Kommentierungen sind ungültig.

Wählbare Kandidatinnen und Kandidaten
In den Grossen Rat wählbar sind nur Kandidatinnen und Kandidaten, die auf einer der
amtlichen Listen (Wahlzettel) Ihres Bezirks stehen.

Anzahl Kandidatinnen und Kandidaten
• Ein Wahlzettel darf nicht mehr Kandidatennamen enthalten, als im betreffenden Be-
  zirk Grossrätinnen und Grossräte zu wählen sind (Anzahl Linien auf dem Wahlzettel).

• Eine Kandidatin/ein Kandidat darf nicht mehr als zweimal aufgeführt werden.

• Überzählige Kandidatinnen und Kandidaten werden vom Wahlbüro gestrichen.

• Der Wahlzettel muss auf jeden Fall mindestens eine wählbare Kandidatin oder einen
  wählbaren Kandidaten enthalten. Ansonsten wird ein vorgedruckter Wahlzettel als
  ungültig und eine leere Liste als leer gezählt.

    Wichtig: Sie dürfen nur einen Wahlzettel verwenden. Falls Sie mehr als einen
    Wahlzettel ins Stimmzettelkuvert legen, ist Ihre Stimmabgabe ungültig.

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Veränderter Wahlzettel

Streichen 1
Sie können vorgedruckte Kandidatennamen durchstreichen. Dadurch erhalten diese
Personen keine Kandidatenstimmen von Ihnen.

Panaschieren 2
Sie können Namen von anderen Listen auf den Wahlzettel schreiben. Die entsprechen-
den Kandidatenstimmen fallen damit den anderen Listen als Parteistimmen zu.

Kumulieren 3
Sie können einen vorgedruck-                    Wahl von 16 Mitgliedern des Grossen Rats                   Bezirk
                                                vom 18. Oktober 2020                                       Beispiel
ten Namen handschriftlich
                                                                                                      Wahlzettel-Nr.
wiederholen oder den Namen
beim Panaschieren zweimal
                                 01      Argoviapartei
schreiben. Dadurch erhält die-   01.01   Mustermann Hans, 1971, Projektleiter, Beispieldorf, bisher
                                                                                                           1
se Person zwei Stimmen.
                                                                                                                        1

                                 01.02   Platzhalter Patrizia, 1984, Lehrperson, Utopia, bisher
                                                                                                                        2

Sind neben den vorgedruck-       01.03   Niemand Norbert, 1979, Handwerker, Traumstadt, bisher
                                                                                                                        3

ten Namen auf einem Wahl-        01.04   Beispiel Berta, 1980, Assistentin, Musterhausen
                                                                                                                        4

zettel auch noch leere Zeilen    01.05 Stellvertreter Stefan, 1975, Geschäftsführer, Fantasiedorf
                                                                                                           2
                                 02.11 Neutral
                                          utral Nadine                                                                  5

vorhanden, kann auf diesen       01.06 Mitsitzer Mirjam, 1985, Selbständige, Überall
                                                                                                                        6

leeren Zeilen kumuliert und/     01.07   Teilnehmer Tim, 1992, Student, Nirgendwo
                                                                                                                        7

oder panaschiert werden,         01.08 Substitut Susanne, 1968, Wissenschaftlerin, Wahlgemeinde
                                 01.07 Tim Teilnehmer                                                      3            8

ohne dass dabei ein ande-        01.09   Mitredner Michael, 1970, Kaufmännischer Angestellter, Modellstadt
                                                                                                                        9

rer Name gestrichen werden       01.10   Wählbar Walter, 1965, Technischer Mitarbeiter, Musterdorf
muss.
                                                                                                                       10

                                 03.05 Anna Aufderlauer                                                    2           11

                                                                                                                       12

 Wichtig: Die Namen
                                                                                                                       13

 müssen ausgeschrieben
 werden. Gänsefüsschen
                ­
                                                                                                                       14

 ("), «dito», «idem» oder
                                                                                                                       15

 «do.» und Ähnliches sind
                                                                                                                       16

 ungültig.                       Vom Wahlbüro
                                 auszufüllen
                                                    Kandidatenstimmen:    Zusatzstimmen:         Total:

                                                                                                                            7
Unveränderter Wahlzettel
Wer einen vorgedruckten Wahlzettel benutzt, kann ihn unverändert einlegen. Die Partei
erhält so viele Stimmen (Parteistimmen), wie Namen (Kandidatenstimmen) und leere
Zeilen (Zusatzstimmen) auf dem Wahlzettel aufgeführt sind.

Zusatzstimmen
Leere Zeilen auf Wahlzetteln werden derjenigen Liste als Zusatzstimmen angerechnet,
deren Parteibezeichnung oder Nummer im Kopf des Wahlzettels genannt ist. Fehlen
Bezeichnung und Nummer, werden die leeren Zeilen nicht gezählt. Sie werden als
leere Stimmen ausgewiesen.

Leere Liste                                      Wahl von 16 Mitgliedern des Grossen Rats            Bezirk
                                                 vom 18. Oktober 2020                                Beispiel
Wer eine leere Liste benützt,
                                                                                                Wahlzettel-Nr.
kann die Parteibezeichnung
oder Nummer eines vorge-
druckten Wahlzettels darauf
                                  01.05   Mustermann Hans
schreiben – muss aber nicht.                                                                                      1

                                  01.07   Teilnehmer Tim
Fehlen Bezeichnung und                                                                                            2

                                  02.02   Beisitzer Bruno
Nummer, werden die leeren                                                                                         3

                                  02.04   Köbi Kandidat
Zeilen nicht gezählt, sondern                                                                                     4

als leere Stimmen ausgewie-       03.05   Anna Aufderlauer                                                        5

sen.                              04.06   Verena Vorschlag                                                        6

                                  04.06   Vorschlag Verena
Der Wahlzettel muss mindes-
                                                                                                                  7

tens eine wählbare Kandida-
                                                                                                                  8

tin oder einen wählbaren Kan-                                                                                     9

didaten enthalten. Ansonsten                                                                                     10

wird der Wahlzettel als leer                                                                                     11

gezählt. Auch hier ist Kumu-                                                                                     12

lieren möglich.                                                                                                  13

                                                                                                                 14

                                                                                                                 15

                                                                                                                 16

                                  Vom Wahlbüro       Kandidatenstimmen:   Zusatzstimmen:    Total:
                                  auszufüllen
                                                 

8
Stimmabgabe

Briefliche Stimmabgabe
Bei der brieflichen Stimmabgabe ist das amtliche Stimm- und Wahlkuvert zu verwen-
den. Wer brieflich stimmen will,

• 

• unterschreibt eigenhändig den Stimmrechtsausweis,

• verschliesst das Stimmzettelkuvert und den Stimmrechtsausweis im Antwortkuvert,

• übergibt das Antwortkuvert bis spätestens Dienstag, 13. Oktober 2020 der Post be-
  ziehungsweise wirft es vor der Urnenschliessung in den entsprechend bezeichneten
  Briefkasten des Gemeindehauses ein.

Stimmabgabe an der Urne
Die Stimmenden müssen ihren Stimmrechtsausweis im Abstimmungs- und Wahllokal
ihrer Gemeinde abgeben, ihren Wahlzettel amtlich stempeln lassen und in die Urne
legen.

 Eine Wahlanleitung in leichter Sprache finden Sie unter
 www.ag.ch/wahlen2020-leichtesprache.

 Eine Übersicht der Kandidierenden und weitere Informationen
 zu den Grossratswahlen finden Sie unter www.ag.ch/grw2020.

                                                                                 9
Wahl des Regierungsrats
18. Oktober 2020

Wahlanleitung

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Am 18. Oktober 2020 wählen Sie die fünf Mitglieder des
Regierungsrats. Diese Anleitung soll Ihnen helfen, Ihren
Wahlzettel so auszufüllen, dass Ihre Stimme zählt.
                                                            Wie wählen –
Nutzen Sie Ihr Stimmrecht.
                                                             kurz erklärt
Staatskanzlei des Kantons Aargau                           www.ag.ch/wahlen2020

                                                                             11
Herausgeberin
Staatskanzlei Kanton Aargau

12
Ausgangslage

Die Exekutive
Der aus fünf Mitgliedern bestehende Regierungsrat ist die leitende und oberste vollzie-
hende Behörde des Kantons Aargau. Jedes Mitglied des Regierungsrats steht einem
der fünf Departemente vor. Die Sitzungen des Regierungsrats werden vom Landam-
mann geleitet. Dieser wird vom Regierungsrat unter seinen Mitgliedern für jeweils
eine einjährige Amtsdauer nach dem Rotationsprinzip gewählt.

Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Sie beginnt am 1. Januar 2021 und endet am 31. De­
zember 2024.

Regierungsrat 2005–2020
Zusammensetzung des Regierungsrats nach den letzten vier Wahlen (Anzahl Sitze):

                                                        Amtsperiode
Partei                                   2005–09     2009–13     2013–16     2016–20
SVP – Schweizerische Volkspartei            1           1           1           2
SP – Sozialdemokratische Partei                         1           1           1
FDP.Die Liberalen                           1           1           1           1
CVP – Christlichdemokratische Partei        2           1           1           1
Grüne                                                   1           1
Parteilose                                  1

                                                                                       3
Wahlsystem

Das Majorzwahlverfahren
Die fünf Mitglieder des Aargauer Regierungsrats werden vom Volk im Mehrheitswahl-
verfahren (Majorz) gewählt. Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer das absolute Mehr
erreicht. Erreichen mehr Kandidierende das absolute Mehr, als Sitze zu vergeben sind,
sind jene mit den meisten Stimmen gewählt.

Das absolute Mehr berechnet sich wie folgt: Die Gesamtzahl der gültigen Stimmen
wird durch die Anzahl der zu wählenden Behördenmitglieder geteilt und das Ergeb-
nis halbiert. Die nächsthöhere ganze Zahl ist das absolute Mehr. Ungültige oder leere
Stimmen beziehungsweise Wahlzettel werden bei der Ermittlung des absoluten Mehrs
nicht berücksichtigt.

Werden im ersten Wahlgang nicht alle fünf Mitglieder des Regierungsrats gewählt,
kommt es am 29. November 2020 zu einem zweiten Wahlgang. Dabei ist auch eine stil-
le Wahl möglich, sofern weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandi-
daten vorgeschlagen sind, wie zu wählen sind. Falls mehr Personen kandidieren, als
Sitze zu vergeben sind, kommt es zu einer Urnenwahl. Im zweiten Wahlgang sind die
Kandidierenden beziehungsweise ist die/der Kandidierende mit den meisten Stimmen
gewählt (relatives Mehr).

4
Ausfüllen des Wahlzettels

Verwendbare Wahlzettel
Die Stimmabgabe ist nur mit dem amtlich vorgedruckten Wahlzettel gültig. Trennen Sie
den Wahlzettel entlang der Perforation ab. Das Informationsblatt mit den Namen der
Kandidierenden darf nicht als Wahlzettel verwendet werden.

Wahlzettel ausfüllen
• Der Wahlzettel darf nur handschriftlich ausgefüllt werden.

•                                                                                  -

• Eine Kandidatin/ein Kandidat darf nur einmal auf den Wahlzettel geschrieben werden.

•                                                                                  -

• Wahlzettel mit ehrverletzenden Bemerkungen und Kommentierungen sind ungültig.

Wählbare Kandidatinnen und Kandidaten
Die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden auf dem Informationsblatt
zusammen mit dem Wahlzettel aufgeführt. Die Namen der Kandidierenden werden
auf diesem Informationsblatt – gegebenenfalls mit dem Vermerk «bisher» – nach An-
zahl Amtsjahren absteigend aufgeführt. Bisherige Mandatsträger mit gleicher Anzahl
Amtsjahre und neu kandidierende Personen werden alphabetisch in der Reihenfolge
ihrer Nachnamen aufgeführt.

Im ersten Wahlgang sind nicht nur die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten,
sondern alle im Kanton Aargau wohnhaften Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
wählbar. In einem allfälligen zweiten Wahlgang können hingegen nur angemeldete
Personen gültige Stimmen erhalten. Dabei kann es sich auch um Personen handeln,
die im ersten Wahlgang noch nicht offiziell kandidiert haben.

                                                                                    5
Anzahl Kandidatinnen und Kandidaten
       • Auf einen Wahlzettel dürfen nicht mehr Kandidatennamen geschrieben werden, als
         Mitglieder des Regierungsrats zu wählen sind (Anzahl Linien auf dem Wahlzettel).
         Das heisst, im ersten Wahlgang dürfen nicht mehr als fünf Namen aufgeführt werden.

       • 

       • Überzählige Namen werden vom Wahlbüro gestrichen.

m
           Wahlzettel
           für die Wahl von fünf Mitgliedern des Regierungsrats für die
           Amtsperiode 2021/2024

           Sonntag, 18. Oktober 2020

           Mitglieder des Regierungsrats:

           1. Anbieter Albert, Aarau

           2. Musterhauser Michelle, Muri

           3. Freidenker Friedrich, Fislisbach

           4. Neuling Nella, Niederwil

           5. Obermann Otto, Oftringen

           Für die gleiche Kandidatin/den gleichen Kandidaten kann nur eine Stimme abgege-
           ben werden. Das Kumulieren (mehrfache Stimmabgabe für die gleiche Person) ist bei
           den Regierungsratswahlen nicht gestattet.

                                 (Nach dem Ausfüllen des Wahlzettels bitte abtrennen!)

ang
 als

       6
Stimmabgabe

Briefliche Stimmabgabe
Bei der brieflichen Stimmabgabe ist das amtliche Stimm- und Wahlkuvert zu verwen-
den. Wer brieflich stimmen will,

• 

• unterschreibt eigenhändig den Stimmrechtsausweis,

• verschliesst das Stimmzettelkuvert und den Stimmrechtsausweis im Antwortkuvert,

• übergibt es bis spätestens Dienstag, 13. Oktober 2020 der Post beziehungsweise wirft
  es vor der Urnenschliessung in den entsprechend bezeichneten Briefkasten des Ge-
  meindehauses ein.

Stimmabgabe an der Urne
Die Stimmenden müssen ihren Stimmrechtsausweis im Abstimmungs- und Wahllokal
ihrer Gemeinde abgeben und ihren Wahlzettel in die Urne legen.

 Eine Wahlanleitung in leichter Sprache finden Sie unter
 www.ag.ch/wahlen2020-leichtesprache.

 Eine Übersicht der Kandidierenden und weitere Informationen
 zu den Regierungsratswahlen finden Sie unter www.ag.ch/rrw2020.

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