Wahlanleitung Wahl des Grossen Rats 18. Oktober 2020 - Kanton Aargau
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Wahl des Grossen Rats 18. Oktober 2020 Wahlanleitung Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Am 18. Oktober 2020 wählen Sie Ihre Vertretung im Kan- tonsparlament. Diese Anleitung soll Ihnen helfen, den Wahlzettel richtig auszufüllen. Nutzen Sie Ihr Stimmrecht und wählen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten, die Wie wählen – Ihre Meinung am besten vertreten. kurz erklärt Staatskanzlei des Kantons Aargau www.ag.ch/wahlen2020 1 1
Herausgeberin Staatskanzlei Kanton Aargau 2
Ausgangslage Die Legislative Der Grosse Rat ist das kantonale Parlament und bildet die gesetzgebende und damit oberste Behörde des Kantons Aargau. Er besteht aus 140 Mitgliedern, die vom Volk in den 11 Bezirken gewählt werden. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Sie beginnt am 1. Januar 2021 und endet am 31. De zember 2024. Der Kanton ist in 11 Wahlkreise (Bezirke) eingeteilt. Jedem Wahlkreis ist entsprechend seiner Einwohnerzahl eine Anzahl Mandate (Sitze) zugeteilt. Die Mandatszuteilung wird vom Grossen Rat vor jeder Wahl neu festgelegt. Bezirk Sitze Bezirk Sitze Bezirk Sitze Aarau 16 Kulm 9 Rheinfelden 10 Baden 30 Laufenburg 7 Zofingen 15 Bremgarten 16 Lenzburg 13 Zurzach 7 Brugg 10 Muri 7 Sitzverteilung 2016 Bezirk SVP SP FDP CVP Grüne GLP EVP BDP EDU Total Aarau 4 4 3 1 1 1 1 1 0 16 Baden 8 6 4 5 2 2 1 2 0 30 Bremgarten 6 3 3 2 1 1 0 0 0 16 Brugg 4 2 2 1 1 0 1 0 0 11 Kulm 4 1 1 0 1 0 1 0 1 9 Laufenburg 2 2 1 1 1 0 0 0 0 7 Lenzburg 3 2 2 1 1 1 1 1 0 12 Muri 3 1 1 2 0 0 0 0 0 7 Rheinfelden 3 2 2 1 1 1 0 0 0 10 Zofingen 5 3 2 1 1 1 1 0 1 15 Zurzach 3 1 1 2 0 0 0 0 0 7 Total Sitze 45 27 22 17 10 7 6 4 2 140 Dem heutigen Grossen Rat gehören 47 Frauen (33,6 %) und 93 Männer (66,4 %) an. Der Altersdurchschnitt beträgt rund 51 Jahre (Stand Juni 2020). 3
Wahlsystem Der doppelte Pukelsheim Die 140 Mitglieder des Grossen Rats werden im Verhältniswahlverfahren (Proporz) gewählt. Parteien oder Gruppierungen (Listengruppen) können in allen oder nur in einzelnen Wahlkreisen (Bezirken) Listen einreichen. Listenverbindungen sind bei den Grossratswahlen nicht zulässig. Stimmberechtigte können mit ihrem Wahlzettel maximal so viele Stimmen vergeben, wie ihrem Bezirk Sitze zugeteilt sind. Jede Stimme für eine Kandidatin oder einen Kan- didaten ist gleichzeitig eine Stimme für die jeweilige Listengruppe. Seit 2009 werden die Sitze des Grossen Rats nach dem sogenannten «doppelten Pu- kelsheim»-System verteilt. Mit diesem Verfahren werden die Sitze zunächst gesamt- kantonal den Listengruppen zugeteilt – proportional zur Anzahl Stimmen, die sie im ganzen Kanton erhalten haben. In einem nächsten Schritt werden die Sitze der Lis- tengruppen auf die einzelnen Listen in den Bezirken verteilt. Schliesslich werden die Sitze den Kandidierenden zugeteilt, die innerhalb der Listen pro Bezirk am meisten Stimmen erzielt haben. Ausserdem gilt bei den Grossratswahlen ein direktes Quorum. Damit eine Partei/Grup- pierung bei der Sitzverteilung berücksichtigt wird, muss sie im gesamten Kanton min- destens 3 % oder in einem Bezirk mindestens 5 % der Stimmen erhalten. 4
Listen 2020 Eingereichte Listen für die Grossratswahlen vom 18. Oktober 2020 Liste Bezeichnung Liste 01 SVP – Schweizerische Volkspartei Liste 02 SP – Sozialdemokratische Partei, JUSO und Gewerkschaften Liste 03 FDP.Die Liberalen und Jungfreisinnige Liste 04 CVP Die Mitte Liste 05 Grüne und Junge Grüne Liste 06 glp – Grünliberale Partei Liste 07 EVP – Evangelische Volkspartei Liste 08 EDU – Eidgenössisch-Demokratische Union Liste 09 LOVB – Lösungs-Orientierte Volks-Bewegung Liste 10 FFF – Frecher Frischer Fischer Liste 11 PPAG – Piratenpartei Aargau Einzelne Parteien / Gruppierungen nehmen nicht in allen Wahlkreisen (Bezirken) an den Grossratswahlen teil. Liste Wahlkreis (Bezirk) 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 Aarau Baden Bremgarten Brugg Kulm Laufenburg Lenzburg Muri Rheinfelden Zofingen Zurzach 5
Ausfüllen des Wahlzettels Verwendbare Wahlzettel Sie erhalten alle Listen Ihres Bezirks sowie eine leere Liste zugeschickt. Die Wahlzettel sind in Blockform zusammengefasst. Trennen Sie den von Ihnen gewünschten Wahlzettel ab. Es darf nur ein amtlich vorgedruckter Wahlzettel oder die leere Liste verwendet werden – selbst hergestellte Wahlzettel oder Listen sind ungültig. Wahlzettel ausfüllen • Vorgedruckte Wahlzettel können Sie unverändert lassen oder abändern. Bei leeren Wahlzetteln können Sie die Kandidierenden frei zusammenstellen. • Der Wahlzettel darf nur handschriftlich ausgefüllt oder abgeändert werden. • Änderungen müssen gut leserlich und eindeutig sein. • Um Verwechslungen unter den Kandidatinnen und Kandidaten auszuschliessen, sol- len mindestens Name und Vorname sowie die Kandidatennummer der gewünschten Kandidatin oder des gewünschten Kandidaten aufgeschrieben werden. • Wahlzettel mit ehrverletzenden Bemerkungen und Kommentierungen sind ungültig. Wählbare Kandidatinnen und Kandidaten In den Grossen Rat wählbar sind nur Kandidatinnen und Kandidaten, die auf einer der amtlichen Listen (Wahlzettel) Ihres Bezirks stehen. Anzahl Kandidatinnen und Kandidaten • Ein Wahlzettel darf nicht mehr Kandidatennamen enthalten, als im betreffenden Be- zirk Grossrätinnen und Grossräte zu wählen sind (Anzahl Linien auf dem Wahlzettel). • Eine Kandidatin/ein Kandidat darf nicht mehr als zweimal aufgeführt werden. • Überzählige Kandidatinnen und Kandidaten werden vom Wahlbüro gestrichen. • Der Wahlzettel muss auf jeden Fall mindestens eine wählbare Kandidatin oder einen wählbaren Kandidaten enthalten. Ansonsten wird ein vorgedruckter Wahlzettel als ungültig und eine leere Liste als leer gezählt. Wichtig: Sie dürfen nur einen Wahlzettel verwenden. Falls Sie mehr als einen Wahlzettel ins Stimmzettelkuvert legen, ist Ihre Stimmabgabe ungültig. 6
Veränderter Wahlzettel Streichen 1 Sie können vorgedruckte Kandidatennamen durchstreichen. Dadurch erhalten diese Personen keine Kandidatenstimmen von Ihnen. Panaschieren 2 Sie können Namen von anderen Listen auf den Wahlzettel schreiben. Die entsprechen- den Kandidatenstimmen fallen damit den anderen Listen als Parteistimmen zu. Kumulieren 3 Sie können einen vorgedruck- Wahl von 16 Mitgliedern des Grossen Rats Bezirk vom 18. Oktober 2020 Beispiel ten Namen handschriftlich Wahlzettel-Nr. wiederholen oder den Namen beim Panaschieren zweimal 01 Argoviapartei schreiben. Dadurch erhält die- 01.01 Mustermann Hans, 1971, Projektleiter, Beispieldorf, bisher 1 se Person zwei Stimmen. 1 01.02 Platzhalter Patrizia, 1984, Lehrperson, Utopia, bisher 2 Sind neben den vorgedruck- 01.03 Niemand Norbert, 1979, Handwerker, Traumstadt, bisher 3 ten Namen auf einem Wahl- 01.04 Beispiel Berta, 1980, Assistentin, Musterhausen 4 zettel auch noch leere Zeilen 01.05 Stellvertreter Stefan, 1975, Geschäftsführer, Fantasiedorf 2 02.11 Neutral utral Nadine 5 vorhanden, kann auf diesen 01.06 Mitsitzer Mirjam, 1985, Selbständige, Überall 6 leeren Zeilen kumuliert und/ 01.07 Teilnehmer Tim, 1992, Student, Nirgendwo 7 oder panaschiert werden, 01.08 Substitut Susanne, 1968, Wissenschaftlerin, Wahlgemeinde 01.07 Tim Teilnehmer 3 8 ohne dass dabei ein ande- 01.09 Mitredner Michael, 1970, Kaufmännischer Angestellter, Modellstadt 9 rer Name gestrichen werden 01.10 Wählbar Walter, 1965, Technischer Mitarbeiter, Musterdorf muss. 10 03.05 Anna Aufderlauer 2 11 12 Wichtig: Die Namen 13 müssen ausgeschrieben werden. Gänsefüsschen 14 ("), «dito», «idem» oder 15 «do.» und Ähnliches sind 16 ungültig. Vom Wahlbüro auszufüllen Kandidatenstimmen: Zusatzstimmen: Total: 7
Unveränderter Wahlzettel Wer einen vorgedruckten Wahlzettel benutzt, kann ihn unverändert einlegen. Die Partei erhält so viele Stimmen (Parteistimmen), wie Namen (Kandidatenstimmen) und leere Zeilen (Zusatzstimmen) auf dem Wahlzettel aufgeführt sind. Zusatzstimmen Leere Zeilen auf Wahlzetteln werden derjenigen Liste als Zusatzstimmen angerechnet, deren Parteibezeichnung oder Nummer im Kopf des Wahlzettels genannt ist. Fehlen Bezeichnung und Nummer, werden die leeren Zeilen nicht gezählt. Sie werden als leere Stimmen ausgewiesen. Leere Liste Wahl von 16 Mitgliedern des Grossen Rats Bezirk vom 18. Oktober 2020 Beispiel Wer eine leere Liste benützt, Wahlzettel-Nr. kann die Parteibezeichnung oder Nummer eines vorge- druckten Wahlzettels darauf 01.05 Mustermann Hans schreiben – muss aber nicht. 1 01.07 Teilnehmer Tim Fehlen Bezeichnung und 2 02.02 Beisitzer Bruno Nummer, werden die leeren 3 02.04 Köbi Kandidat Zeilen nicht gezählt, sondern 4 als leere Stimmen ausgewie- 03.05 Anna Aufderlauer 5 sen. 04.06 Verena Vorschlag 6 04.06 Vorschlag Verena Der Wahlzettel muss mindes- 7 tens eine wählbare Kandida- 8 tin oder einen wählbaren Kan- 9 didaten enthalten. Ansonsten 10 wird der Wahlzettel als leer 11 gezählt. Auch hier ist Kumu- 12 lieren möglich. 13 14 15 16 Vom Wahlbüro Kandidatenstimmen: Zusatzstimmen: Total: auszufüllen 8
Stimmabgabe Briefliche Stimmabgabe Bei der brieflichen Stimmabgabe ist das amtliche Stimm- und Wahlkuvert zu verwen- den. Wer brieflich stimmen will, • • unterschreibt eigenhändig den Stimmrechtsausweis, • verschliesst das Stimmzettelkuvert und den Stimmrechtsausweis im Antwortkuvert, • übergibt das Antwortkuvert bis spätestens Dienstag, 13. Oktober 2020 der Post be- ziehungsweise wirft es vor der Urnenschliessung in den entsprechend bezeichneten Briefkasten des Gemeindehauses ein. Stimmabgabe an der Urne Die Stimmenden müssen ihren Stimmrechtsausweis im Abstimmungs- und Wahllokal ihrer Gemeinde abgeben, ihren Wahlzettel amtlich stempeln lassen und in die Urne legen. Eine Wahlanleitung in leichter Sprache finden Sie unter www.ag.ch/wahlen2020-leichtesprache. Eine Übersicht der Kandidierenden und weitere Informationen zu den Grossratswahlen finden Sie unter www.ag.ch/grw2020. 9
Wahl des Regierungsrats 18. Oktober 2020 Wahlanleitung Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Am 18. Oktober 2020 wählen Sie die fünf Mitglieder des Regierungsrats. Diese Anleitung soll Ihnen helfen, Ihren Wahlzettel so auszufüllen, dass Ihre Stimme zählt. Wie wählen – Nutzen Sie Ihr Stimmrecht. kurz erklärt Staatskanzlei des Kantons Aargau www.ag.ch/wahlen2020 11
Herausgeberin Staatskanzlei Kanton Aargau 12
Ausgangslage Die Exekutive Der aus fünf Mitgliedern bestehende Regierungsrat ist die leitende und oberste vollzie- hende Behörde des Kantons Aargau. Jedes Mitglied des Regierungsrats steht einem der fünf Departemente vor. Die Sitzungen des Regierungsrats werden vom Landam- mann geleitet. Dieser wird vom Regierungsrat unter seinen Mitgliedern für jeweils eine einjährige Amtsdauer nach dem Rotationsprinzip gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Sie beginnt am 1. Januar 2021 und endet am 31. De zember 2024. Regierungsrat 2005–2020 Zusammensetzung des Regierungsrats nach den letzten vier Wahlen (Anzahl Sitze): Amtsperiode Partei 2005–09 2009–13 2013–16 2016–20 SVP – Schweizerische Volkspartei 1 1 1 2 SP – Sozialdemokratische Partei 1 1 1 FDP.Die Liberalen 1 1 1 1 CVP – Christlichdemokratische Partei 2 1 1 1 Grüne 1 1 Parteilose 1 3
Wahlsystem Das Majorzwahlverfahren Die fünf Mitglieder des Aargauer Regierungsrats werden vom Volk im Mehrheitswahl- verfahren (Majorz) gewählt. Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer das absolute Mehr erreicht. Erreichen mehr Kandidierende das absolute Mehr, als Sitze zu vergeben sind, sind jene mit den meisten Stimmen gewählt. Das absolute Mehr berechnet sich wie folgt: Die Gesamtzahl der gültigen Stimmen wird durch die Anzahl der zu wählenden Behördenmitglieder geteilt und das Ergeb- nis halbiert. Die nächsthöhere ganze Zahl ist das absolute Mehr. Ungültige oder leere Stimmen beziehungsweise Wahlzettel werden bei der Ermittlung des absoluten Mehrs nicht berücksichtigt. Werden im ersten Wahlgang nicht alle fünf Mitglieder des Regierungsrats gewählt, kommt es am 29. November 2020 zu einem zweiten Wahlgang. Dabei ist auch eine stil- le Wahl möglich, sofern weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandi- daten vorgeschlagen sind, wie zu wählen sind. Falls mehr Personen kandidieren, als Sitze zu vergeben sind, kommt es zu einer Urnenwahl. Im zweiten Wahlgang sind die Kandidierenden beziehungsweise ist die/der Kandidierende mit den meisten Stimmen gewählt (relatives Mehr). 4
Ausfüllen des Wahlzettels Verwendbare Wahlzettel Die Stimmabgabe ist nur mit dem amtlich vorgedruckten Wahlzettel gültig. Trennen Sie den Wahlzettel entlang der Perforation ab. Das Informationsblatt mit den Namen der Kandidierenden darf nicht als Wahlzettel verwendet werden. Wahlzettel ausfüllen • Der Wahlzettel darf nur handschriftlich ausgefüllt werden. • - • Eine Kandidatin/ein Kandidat darf nur einmal auf den Wahlzettel geschrieben werden. • - • Wahlzettel mit ehrverletzenden Bemerkungen und Kommentierungen sind ungültig. Wählbare Kandidatinnen und Kandidaten Die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden auf dem Informationsblatt zusammen mit dem Wahlzettel aufgeführt. Die Namen der Kandidierenden werden auf diesem Informationsblatt – gegebenenfalls mit dem Vermerk «bisher» – nach An- zahl Amtsjahren absteigend aufgeführt. Bisherige Mandatsträger mit gleicher Anzahl Amtsjahre und neu kandidierende Personen werden alphabetisch in der Reihenfolge ihrer Nachnamen aufgeführt. Im ersten Wahlgang sind nicht nur die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten, sondern alle im Kanton Aargau wohnhaften Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wählbar. In einem allfälligen zweiten Wahlgang können hingegen nur angemeldete Personen gültige Stimmen erhalten. Dabei kann es sich auch um Personen handeln, die im ersten Wahlgang noch nicht offiziell kandidiert haben. 5
Anzahl Kandidatinnen und Kandidaten • Auf einen Wahlzettel dürfen nicht mehr Kandidatennamen geschrieben werden, als Mitglieder des Regierungsrats zu wählen sind (Anzahl Linien auf dem Wahlzettel). Das heisst, im ersten Wahlgang dürfen nicht mehr als fünf Namen aufgeführt werden. • • Überzählige Namen werden vom Wahlbüro gestrichen. m Wahlzettel für die Wahl von fünf Mitgliedern des Regierungsrats für die Amtsperiode 2021/2024 Sonntag, 18. Oktober 2020 Mitglieder des Regierungsrats: 1. Anbieter Albert, Aarau 2. Musterhauser Michelle, Muri 3. Freidenker Friedrich, Fislisbach 4. Neuling Nella, Niederwil 5. Obermann Otto, Oftringen Für die gleiche Kandidatin/den gleichen Kandidaten kann nur eine Stimme abgege- ben werden. Das Kumulieren (mehrfache Stimmabgabe für die gleiche Person) ist bei den Regierungsratswahlen nicht gestattet. (Nach dem Ausfüllen des Wahlzettels bitte abtrennen!) ang als 6
Stimmabgabe Briefliche Stimmabgabe Bei der brieflichen Stimmabgabe ist das amtliche Stimm- und Wahlkuvert zu verwen- den. Wer brieflich stimmen will, • • unterschreibt eigenhändig den Stimmrechtsausweis, • verschliesst das Stimmzettelkuvert und den Stimmrechtsausweis im Antwortkuvert, • übergibt es bis spätestens Dienstag, 13. Oktober 2020 der Post beziehungsweise wirft es vor der Urnenschliessung in den entsprechend bezeichneten Briefkasten des Ge- meindehauses ein. Stimmabgabe an der Urne Die Stimmenden müssen ihren Stimmrechtsausweis im Abstimmungs- und Wahllokal ihrer Gemeinde abgeben und ihren Wahlzettel in die Urne legen. Eine Wahlanleitung in leichter Sprache finden Sie unter www.ag.ch/wahlen2020-leichtesprache. Eine Übersicht der Kandidierenden und weitere Informationen zu den Regierungsratswahlen finden Sie unter www.ag.ch/rrw2020. 7
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