Michael Walz, Michael Wucherer & Reinhard Loose - Was bringt die neue Strahlenschutzverordnung? - TÜV Süd
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Was bringt die neue Strahlenschutzverordnung? Michael Walz, Michael Wucherer & Reinhard Loose Der Radiologe Zeitschrift für diagnostische und interventionelle Radiologie, Radioonkologie, Nuklearmedizin ISSN 0033-832X Radiologe DOI 10.1007/s00117-019-0508-7 1 23
Your article is protected by copyright and all rights are held exclusively by Springer Medizin Verlag GmbH, ein Teil von Springer Nature. This e-offprint is for personal use only and shall not be self-archived in electronic repositories. If you wish to self-archive your article, please use the accepted manuscript version for posting on your own website. You may further deposit the accepted manuscript version in any repository, provided it is only made publicly available 12 months after official publication or later and provided acknowledgement is given to the original source of publication and a link is inserted to the published article on Springer's website. The link must be accompanied by the following text: "The final publication is available at link.springer.com”. 1 23
Der Radiologe Author's personal copy Informationstechnologie und Management Radiologe Michael Walz1 · Michael Wucherer2 · Reinhard Loose2 https://doi.org/10.1007/s00117-019-0508-7 1 Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hessen, TÜV SÜD Life Service GmbH, Frankfurt, Deutschland © Springer Medizin Verlag GmbH, ein Teil von 2 Institut für Medizinische Physik, Klinikum Nürnberg, Nürnberg, Deutschland Springer Nature 2019 Was bringt die neue Strahlenschutzverordnung? Seit dem 31.12.2018 gilt die neue Strah- trollen (Genehmigungs- und Anzeige- Befundung. Begrifflich davon abgegrenzt lenschutzverordnung (StrlSchV [2]) in verfahren), die Organisation des Strah- wurden die medizinischen „Anlagen zur Kombination mit dem Strahlenschutz- lenschutzes in den Krankenhäusern und Erzeugung ionisierender Strahlung“, z. B. gesetz (StrlSchG, [1]). Beide bauen wie- Praxen, Grenzwerte, Meldepflichten so- Elektronen- oder Ionenbeschleuniger, derum auf der seit 17.01.2014 gelten- wie den Umgang mit personenbezogenen was wegen der physikalisch-technischen den EURATOM-Richtlinie 2013/59 auf. Daten und die Aufgaben von Behörden, Überschneidungen das Lesen und die In- Dadurch werden Röntgenverordnung auf Gesetzesebene. terpretation von StrlSchG und StrlSchV (RöV) sowie bisherige StrlSchV ersetzt. Nach Aussagen seitens mehrerer Mi- manchmal erschwert. Die neue Systematik bedingt, dass sich nisterien und Behörden sollen die bis- Die Anwendung ionisierender Strah- für die Radiologie relevante Regelun- her gültigen Richtlinien, z. B. QS-RL, SV- lung umfasst die technische Durchfüh- gen sowohl in der StrlSchV als auch RL, Fachkunde-RL, inhaltlich bis zu ih- rung und die Befundung einer Un- im StrlSchG befinden können. Oft ist rer Überarbeitung bzw. Erstellung neuer tersuchung. Der Betrieb entsteht durch es erforderlich, zu einem bestimmten Vorschriften weiterhin angewandt wer- eigenverantwortliches Verwenden oder Thema, z. B. der Teleradiologie, in bei- den. Am 12.12.2018 wurde vom BMU Bereithalten einer Röntgeneinrichtung. den Regelwerken nachzuschauen. Die erstmals eine allgemeine Verwaltungs- Nach § 69 StrlSchG ist der Betreibende, StrlSchV hatte im Bundesratsverfahren vorschrift (AVV) auf Basis des StrlSchG der eine Anzeige eines Gerätes zu erstat- (Beschluss vom 19.10.2018) noch ei- erlassen (bzgl. Bewertung von Früher- ten hat oder einer Genehmigung bedarf, nige Änderungen erfahren, die in der kennungsuntersuchungen); weitere wer- Strahlenschutzverantwortlicher (SSV) [1]. Beschlussdokumentation nachvollzogen den wahrscheinlich folgen. Die Anzeige einer Röntgeneinrichtung werden können [4]. Die StrlSchG und In diesem Artikel werden mehrere für muss zukünftig innerhalb von 4 Wochen StrlSchV beinhalten auch viele Rege- die Radiologie mit ihren vielfältigen An- (früher: 2 Wochen) durch die Behörde lungen aus dem nichtmedizinischen wendungsbereichen relevante Themen geprüft werden. Ein SSV muss der Behör- Bereich. vorgestellt. Eine detaillierte Analyse, de melden, wenn eine weitere Person die Die grundsätzlichen Anforderungen Interpretation und Diskussion wird in Röntgeneinrichtung eigenverantwortlich des Strahlenschutzes gelten fort, wurden den nächsten Monaten sicher an mehre- nutzt. Die SSVen müssen ihre Pflichten aber in einigen Aspekten ergänzt oder in ren Stellen von StrlSchV und StrlSchG vertraglich regeln (nach § 188 StrlSchV der Umsetzung bzw. in Details überar- erforderlich werden. Behörden und Mi- für bereits bestehende Fälle bis zum beitet, z. B. bzgl. Einsatz von Medizin – nisterien suchen teilweise noch nach 31.12.2019) und den Vertrag auf Verlan- Physik – Experten (MPE), Umgang mit geeigneten Umsetzungen bzw. arbeiten gen der zuständigen Behörde vorlegen. Vorkommnissen oder Erstellung von Ar- an Lösungen. Es wird auch eine Überar- Ein Strahlenschutzbeauftragter (SSB) be- beitsanweisungen. An mehreren Stellen beitung einiger gesetzlicher Regelungen sitzt zukünftig einen Kündigungsschutz wurden deshalb Übergangsvorschriften erwartet. und erweiterte Befugnisse, z. B. bezüglich definiert. Die neue Systematik mit Zu- Einbeziehung der Behörde. sammenführung von Röntgen, Nukle- Begriffsdefinition, Strahlen- In den alten Verordnungen war die armedizin und Strahlentherapie erfor- schutzverantwortliche und Verantwortlichkeit der SSVen und der dert teilweise neue Begriffsdefinitionen -beauftragte, Behörden SSBen in sog. Sammelparagraphen zu- und verursacht voraussichtlich Umstruk- sammengefasst (z. B. § 15 RöV). In turierungen, z. B. bei Aufsichtsbehörden Der Begriff Röntgeneinrichtung ist nach der neuen StrlSchV [2] beginnen viele und Ministerien oder bei Fachkunde- § 5 StrlSchG [1] auf Geräte mit max. Paragraphen mit dem Satz „Der Strah- Kursen(Aktualisierungen). Das StrlSchG 1 MeV begrenzt und umfasst auch das lenschutzverantwortliche hat dafür zu hebtviele grundsätzliche Schutzmaßnah- Zubehör, die erforderliche Software so- sorgen, dass . . . “. In § 184 sind die zu- men, wie die behördlichen Vorabkon- wie Vorrichtungen zur medizinischen gehörigen Ordnungswidrigkeiten auf- Der Radiologe
Author's personal copy Informationstechnologie und Management gelistet. Das neue Strahlenschutzrecht Ausführungen vorliegen, bleibt offen, dadurch für die Qualitätssicherung nutz- ist auch in der Terminologie neuen welche Referenzwerte man in welcher bar macht (nach § 195 StrlSchV muss Standards angepasst worden, und der Weise zum Vergleich heranziehen soll. diese Anforderung für neu installier- Leser der StrlSchV wird direkter darauf Nach § 1 StrlSchV [2] sind diagnostische te CTs oder Durchleuchtungsgeräte ab hingewiesen, was in der Verantwortung Referenzwerte auf Patientengruppen be- 01.01.2021 erfüllt werden, ansonsten ab des SSV zu beachten ist. In der Konse- zogen, und auch Anlage 14 unterscheidet 01.01.2023). Bei Interventionen muss das quenz bedeutet dies, dass auch alle für zwischen Werten, die für eine einzelne Durchleuchtungsgerät während der An- Teilbereiche zuständigen oder an Strah- Untersuchung gegenüber einer Grup- wendung die Parameter zur Ermittlung lenanwendungen beteiligten Mitarbeiter pe von Untersuchungen gelten. Ein der Exposition anzeigen (für Geräte, die die jeweilig geltenden Strahlenschutz- Bezug eines DRW auf eine einzelne vor dem 31.12.2018 in Betrieb genom- vorschriften beachten müssen. Untersuchung ist nach aktuellen euro- men wurden, erst ab 01.01.2021). Diagnostische Referenzwerte (DRW) päischen Vorlagen (Radiation Protection Nach § 122 StrlSchV [2] müssen für sind nach § 1 StrlSchV [2] definiert als 185 der European Commission [5]) nicht jede Untersuchungsart die Expositionen Dosiswerte für typische Untersuchun- vorgesehen. Zur Erfüllung dieser An- der Personen, an denen ionisierende gen, bezogen auf Standardphantome oder forderung wird zumindest ein regelmä- Strahlung angewendet wird, regelmä- Patientengruppen, für einzelne Geräte- ßiger Vergleich von Dosiswerten mit den ßig ausgewertet und bewertet werden. kategorien. nationalen DRW (z. B. aus 10 aufeinan- Zwar wird im Strahlenschutzrecht an Eine Intervention wird beschrieben als derfolgenden Röntgenanwendungen der keiner Stelle ein Dosismanagementsys- Einsatz von Röntgenbildgebungstechni- entsprechenden Untersuchungsart ge- tem gefordert, aber in Verbindung mit ken, um zu medizinischen Zwecken die mittelt) erforderlich, auch auf Basis der den Aufgaben für einen Medizinphy- Einbringung von Geräten und Substan- Aufgaben des MPE nach § 132 StrlSchV sik-Experten (MPE), den Anforderun- zen in den Körper und ihre Steuerung zu [2]. Der Leitfaden des Bundesamts für gen bei Vorkommnissen und DRW- ermöglichen. Diese Definition ist sehr Strahlenschutz (BfS) zur Handhabung Vergleichen sowie den europäischen weitgehend und führt auch zu unter- der DRW in der Röntgendiagnostik vom Empfehlungen ist für radiologische Ab- schiedlichen Begriffswelten zwischen 15.08.2017 beschreibt eine entsprechen- teilungen und Praxen im Regelfall davon den Bekanntmachungen des BfS zu den de Vorgehensweise zur Überprüfung auszugehen, dass ein bedarfsgerechtes DRW und der Anlage 14 der StrlSchV einer Überschreitung [6]. Das BfS soll DMS, egal ob eigenständig oder z. B. (z. B. „Diagnostische Durchleuchtungs- nach § 125 Abs. 2 StrlSchV [2] spätestens in PACS oder RIS integriert, zukünftig untersuchungen“ vs. „Interventionen alle 3 Jahre überprüfen, ob die nationalen notwendig sein wird. Für die baldige zum Zweck der Untersuchung“ sowie DRW aktualisiert werden müssen. praktische Umsetzung gibt es allerdings „Interventionell-radiologische Eingriffe“ Als Schlussfolgerungen wurden die noch einige Hürden zu überwinden, vs.ersus „Interventionen zum Zweck der gut zur StrlSchV passenden Anforde- z. B. bzgl. Bereitstellung der Daten und Behandlung“). rungen an radiologische Abteilungen und der Zuordnung zu den relevanten oder Die zuständige Aufsichtsbehörde Praxen beschrieben: Upgrade der Moda- gewünschten Untersuchungsarten sowie muss nach § 149 StrlSchV [2] ein litätenfüreinenautomatischenelektroni- der zugrundeliegenden Prozeduren und Programm für aufsichtliche Prüfungen schen Dosisdatentransfer, Übertragung Terminologie. festlegen. Im Abstand von 1 bis 6 Jahren der Dosisberichte an ein RIS (Radiolo- Die Vorgaben zur Archivierung bei sind regelmäßige Vor-Ort-Prüfungen gieinformationssystem), PACS (Picture Untersuchungen und Behandlungen vorgesehen (außer für Tätigkeiten mit Archiving and Communication System) (nach § 127 StrlSchV) haben sich grund- geringem Risiko). oder Dosismanagementsystem (DMS), sätzlich nicht geändert. Allerdings sind Installation eines Qualitätsmanagement- die Formulierungen und Einzelausfüh- Dokumentationspflichten, systems zur Dosis (z. B. auch mit lokalen rungen teilweise anders; dies kann sich Arbeitsanweisung, Dosis- DRWs), Etablierung von Warnschwellen beispielsweise auf Normen auswirken, managementsystem, Röntgen- zur Erkennung von auffälligen Exposi- die Begriffe aus der RöV verwendet ha- pass, Ausbildung tionen. ben. Es sollen alle erhobenen Daten, die Schon bisher war die Erfassung und zur Befundung genutzt wurden oder zur Nach § 85 StrlSchG wurden die Doku- Dokumentation der Patientendosis bei Verlaufsbeurteilung oder zur Vermei- mentationspflichten bei Strahlenanwen- den meisten Geräten und Strahlenan- dung weiterer Expositionen erforderlich dungen am Menschen erweitert [1]: Bei wendungen vorgegeben, nach § 195 sind, aufbewahrt werden. Manche De- den Angaben zur Exposition sollen die StrlSchV [2] gilt dies ab 01.01.2024 für tails sind auch mit aktuellen Systemen Aufzeichnungen auch eine Begründung alle Geräte. Neu ist die Anforderung in schwer umsetzbar, z. B. dass nachträg- im Falle der Überschreitung diagnosti- § 114 StrlSchV, dass eine Röntgenein- liche Ergänzungen wie eine zusätzliche scher Referenzwerte (DRW), die nach richtung über eine Funktion verfügen Bildrekonstruktion mit Urheber und § 122 StrlSchV [2] den Untersuchungen muss, die die Parameter zur Ermitt- Zeitpunkt aufbewahrt werden müssen. zugrunde zu legen sind, enthalten. Da lung der Exposition der untersuchten Nach § 85 StrlSchG sind die Aufzeich- in der StrlSchV keine weitergehenden Personen elektronisch aufzeichnet und nungen gegen unbefugten Zugriff und Der Radiologe
Author's personal copy Zusammenfassung · Abstract unbefugte Änderung zu sichern [1]. Radiologe https://doi.org/10.1007/s00117-019-0508-7 Die Aufbewahrungsfristen liegen un- © Springer Medizin Verlag GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019 verändert für volljährige Personen bei 10 Jahren und bei Minderjährigen bis M. Walz · M. Wucherer · R. Loose zur Vollendung des 28. Lebensjahres. Was bringt die neue Strahlenschutzverordnung? Abnahmeprüfungen müssen für die Dauer des Betriebs, jetzt auch mindes- Zusammenfassung Die seit 31.12.2018 gültige Strahlen- und bei Dosisgrenzwerten. Die erweiterten tens 3 Jahre nach einer neu erfolgten schutzverordnung (StrlSchV) und das Anforderungen zu Dokumentationen und Abnahmeprüfung aufbewahrt werden, Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) haben Auswertungen machen in größeren radiolo- Konstanzprüfungen mindestens 10 Jah- viele Neuerungen gebracht: Ein System gischen Abteilungen oder Praxen Funktionen re. zur Erfassung und Bearbeitung von wie in einem Dosismanagementsystem Die Regelung zum Röntgenpass (§ 28 Vorkommnissen muss aufgebaut werden, praktisch erforderlich. An mehreren Stellen und bedeutsame unbeabsichtigte Ereignisse im Regelwerk besteht noch Interpretations- Abs. 2 RöV) entfällt, das heißt, der Rönt- werden meldepflichtig. Medizinphysik- spielraum oder Nachbearbeitungsbedarf. Die genpass muss nicht mehr aktiv dem Pa- Experten sind zukünftig bei Hochdosis- bisherigen Richtlinien sollen inhaltlich bis auf tienten angeboten werden. In § 85 (3) arbeitsplätzen heranzuziehen. Es können Weiteres verwendet werden. StrlSchG [1] findet sich bereits die Aussa- weitere Früherkennungsuntersuchungen ge, dass dem untersuchten Patienten auf vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Schlüsselwörter geprüft und genehmigt werden. Änderungen Vorkommnisse · Grenzwerte · Dosismanage- seinen Wunsch eine Abschrift der Auf- gibt es z. B. für Arbeitsanweisungen, Telera- mentsystem · Früherkennung · Medizinphysik- zeichnungen zu überlassen ist. Obwohl diologie, Aufgaben der ärztlichen Stellen Experten § 85 Abs. 4 StrlSchG eine Ermächti- gung gibt, konnten in der StrlSchV kei- ne spezifischen Regelungen zur dosis- What are the implications of the new radiation protection bezogenen Informationsweitergabe ge- ordinance? funden werden, sodass ggf. auch andere Rechtsgrundlagen wie Patientenrechte- Abstract gesetz/SGB V oder ärztliche Berufsord- The new regulatory basis in Germa- descriptions, tasks of the medical institutions ny for medical radiation protection for quality assurance and dose limits. Because nung zu prüfen sind. Eine Fortführung (“Strahlenschutzverordnung” and “Strah- of extended requirements for documentation bestehender Röntgenpässe bis zum Ein- lenschutzgesetz”) went into effect on 31 and evaluations, the functionality of a dose satz von elektronischen, für Patienten zu- December 2018 and has brought many management system will practically be gänglichen Dosisdokumentationen wird changes. A system for record keeping and necessary in bigger radiology departments wahrscheinlich den Regelfall darstellen. analysis of unintended exposures must be or offices. Uncertainties in interpretation still established and the occurrence of significant exist for several parts of the regulations. The Nach § 121 (1) StrlSchV [2] müs- existing complementing guidelines shall be events must be reported to the competent sen Arbeitsanweisungen ab 2019 für alle authority. In the future, medical physics used for the time being. Verfahren erstellt werden (nicht nur für experts have to be consulted for equipment „häufige Untersuchungsarten“ wie bis- with high doses. Further programs for Keywords her). Schriftliche Arbeitsanweisungen the early detection of diseases may be Incidents · Radiation exposure limits · Dose considered and approved by the federal management system · Early detection of für selten durchgeführte Anwendun- diseases · Medical physics experts office for radiation protection. Changes have gen verhindern im besonderen Maße been defined for teleradiology, procedure Anwendungsfehler außerhalb normaler Routineaufgaben; zudem sind sie hilf- reiche Instrumente im Rahmen der Ein- arbeitung neuer Mitarbeiter. Oft kann es Nach § 82 StrlSchV [2] muss die be- geführt haben könnte oder führen könn- passend sein, das System zur Erkennung aufsichtigende Lehrkraft für Schüler und te und für den Strahlenschutz relevant ist und Handhabung von Vorkommnissen Auszubildende, z. B. in MTRA-Schu- (z. B. auf Grund der Höhe der Expositi- zusammen mit den Arbeitsanweisungen len, über die erforderliche Fachkunde on). Kriterien für bedeutsame Vorkomm- niederzulegen. In den Arbeitsanweisun- im Strahlenschutz verfügen. MTRAs nisse, die nach § 90 StrlSchG [1] der Auf- gen kann auch beschrieben werden, wie (medizinisch-technische Radiologieas- sichtsbehörde gemeldet werden müssen, eine elektronische Erfassung, Zuord- sistenten/-innen) erfüllen diese Voraus- sind in Anlage 14 und 15 der StrlSchV nung, Archivierung und Auswertung setzung. Bisher war ein hierfür Strah- aufgeführt. § 90 StrlSchG [2] gibt auch der Strahlenexposition erfolgen soll, lenschutzbeauftragter gefordert. bereits eine unverzügliche Aufzeichnung z. B. von Dosisflächenprodukt (DFP), von Daten und deren Übermittlung an die Dosis-Längen-Produkt (DLP), CTDIvol Vorkommnisse zuständige Behörde vor (inkl. Pflicht zu (Computed Tomography Dose Index) 30-jähriger Aufbewahrung und anschlie- und mittlerer Parenchymdosis (AGD) Nach Definition in § 1 StrlSchV [2] ist ßender unverzüglicher Datenlöschung). in RIS, PACS oder DMS. einVorkommnis einEreignis, das zu einer In §§ 108, 109 StrlSchV [2] erfolgen er- unbeabsichtigten Exposition geführt hat, gänzende Ausführungen, z. B. dass spä- Der Radiologe
Author's personal copy Informationstechnologie und Management Tab. 1 Ausgewählte Kriterien zur Meldung bedeutsamer Ereignisse in der Radiologie Ansatz Anwendungsart Schwellenart Schwellenwert Häufigkeit/Bemerkungen Gruppe CT Aktionsschwelle 3-mal DRW Einmalig, danach Prüfung Meldeschwelle (kollektiv) Durchleuchtung Meldeschwelle 2-mal DRW Mittelwert der letzten 20 Anwendungen Intervention Person CT Meldeschwelle Gehirn: CTDIvol >120 mGy Einmalig (individuell) Körper: CTDIvol >80 mGy Diagnostische Fluoro- Meldeschwelle DFP >20.000 cGy × cm2 Einmalig skopie Fluoroskopische Inter- Meldeschwelle DFP >50.000 cGy × cm2 Einmalig, wenn innerhalb 21 Tagen ein deter- vention ministischer Hautschaden auftritt CT Computertomographie, DRW Diagostischer Referenzwert, CTDI Computed Tomography Dose Index, DFP Dosisflächenprodukt testens 6 Monate nach einem bedeutsa- wird wahrscheinlich nur sehr selten auf- koppelte Werte und lokale differenzierte men Vorkommnis eine Darlegung der treten: In der Strahlentherapie oder bei DRWs könnten einen geeigneten Ansatz Maßnahmen der Aufsichtsbehörde vor- Interventionen könnte beispielsweise die darstellen. gelegt werden muss. Bestrahlung einer verwechselten Person Bei einer CT-Untersuchung einer Ein- Nach § 105 StrlSchV [2] muss der nur deshalb nicht erfolgt sein, weil ein zelperson muss jede Überschreitung des SSV dafür sorgen, dass in systematischer akuter Gerätedefekt dies verhinderte. CTDIvol bei einer Gehirnuntersuchung Weise geeignete Maßnahmen getroffen Bei Röntgenanwendungen wird bzgl. von 120 mGy und bei sonstigen CTs von werden, um Vorkommnisse zu vermei- der Kriterien für bedeutsame Vorkomm- 80 mGy unverzüglich geprüft werden. den, zu erkennen und nachteilige Auswir- nisse zwischen einer erhöhten Strahlen- Bei Durchleuchtungsuntersuchungen kungen von Vorkommnissen so gering wie exposition von Personengruppen (kollek- oder „Interventionen zum Zweck der möglich zu halten (unter Berücksichti- tiver Ansatz) oder einer einzelnen Person Untersuchung“ liegt das Kriterium zum gung des jeweiligen Risikos). Nach §109 (individueller Ansatz) differenziert. Eine Gesamtdosisflächenprodukt bei 20.000 StrlSchV muss der SSV auch eine unver- Aktion wird erforderlich, wenn der di- cGy*cm2. Weiterhin kann eine Melde- zügliche Untersuchung der Ursachen und agnostische Referenzwert bei einer Un- pflicht entstehen, wenn bei fluoroskopi- Auswirkungen eines Vorkommnisses in tersuchung um mehr als 200 % überschrit- schen „Interventionen zum Zweck der systematischer Weise (inkl. Aufzeich- ten wird (entspricht dem Faktor 3 des Behandlung“ innerhalb von 21 Tagen nung) sicherstellen (auch bei Vorkomm- DRW). Dann muss der Mittelwert der deterministische Hautschäden zweiten nissen, die nicht unter die Kriterien letzten 20 Untersuchungen gleicher Unter- oder höheren Grades auftreten und der nach Anlage 14 fallen); dabei sollen die suchungsart ermittelt werden. Liegt die- DFP-Wert 50.000 cGy*cm2 überstie- nach § 131 StrlSchV erforderlichen MPE ser über dem Doppelten des DRW (Über- gen hat. Bei „Interventionen“ sind jede mitwirken. Nach § 130 StrlSchV sollen schreitung um mehr als 100 %), ist das Personenverwechslung und bei Behand- ärztliche Stellen das Vorliegen eines Ver- Kriterium für ein bedeutsames Ereignis lungsabsicht auch eine Körperteilver- fahrens zur Erkennung und Bearbeitung erfüllt. Wenn die deutlich erhöhte Expo- wechslung, generell eine nicht erwartete von Vorkommnissen überprüfen. sition beabsichtigt war (z. B. bei komple- deterministische Wirkung meldepflichtig. Von der Meldepflicht wurden die xen Untersuchungen oder Adipositas), Einige Kriterien für bedeutsame Er- Projektionsradiographie (einschließlich handelt es sich nicht um ein Vorkommnis eignisse sind in . Tab. 1 zusammenge- Mammographie) und die digitale Vo- im Sinne der StrlSchV und eine Meldung fasst. Da es bisherkeine Definitionenoder lumentomographie der Zähne und des ist nicht erforderlich (aber eine interne tiefer gehende Kriterien für die Unter- Kiefers ausgenommen. Es wird zwischen Dokumentation). Für die praktische Um- suchungsarten mit DRW gibt, stellt sich Untersuchungen (Röntgendiagnostik/ setzung stellen sich aber noch mehrere oft die Frage, welche Strahlenanwendung Nuklearmedizin), Interventionen und Fragen, z. B. gilt die Mittelwertermittlung bei den 20 aufeinanderfolgenden Unter- Behandlungen mit ionisierender Strah- für dasselbe Gerät, den gleichen Geräte- suchungen einbezogen bzw. ausgeschlos- lung bzw. mit offenen radioaktiven Stof- typ oder die gleiche Modalität sowie für sen werden soll. Hier sind ggf. Einzelbe- fen sowie den Bereichen „Betreuungs- den identischen oder auch weitere Strah- trachtungen sinnvoll, z. B. bei erweiter- und Begleitpersonen“, „medizinische lenschutzverantwortliche und wie wer- ten CT-Thorax-Scans bei onkologischen Forschung“ und „Ereignisse mit beina- den einzelne beabsichtigt höhere Strah- Fragestellungen oder ergänzenden Hirn- he erfolgter Exposition“ unterschieden. lenexpositionen berücksichtigt. Für die perfusion-CTs. Auch können beim CTDI Jedes außerhalb der qualitätssichernden Herstellung eines sinnvollen Bezugs zwi- die unter I. 2b) und 2c) der Anlage 14 auf- Maßnahmen entdeckte „Beinahe“-Er- schen dem auf Gruppen bezogenen DRW geführten gesamten Expositionen nicht eignis muss gemeldet werden, wenn ein und der Bewertung einer einzelnen Pati- angewandt werden. Kriterium der Anlage 14 erfüllt worden entendosis müssen noch mehrere Aspek- Die zuständige Aufsichtsbehörde soll wäre. Ein solches „glückliches“ Ereignis te geklärt werden; an die Konstitution ge- nach § 110 StrlSchV [2] eine Meldung Der Radiologe
Author's personal copy Tab. 2 Aufgaben des Medizinphysik-Experten nach § 132 StrlSchV [2] zuständigen Behörde nachgewiesen wer- Ein MPE übernimmt die Verantwortung der Dosimetrie von Personen und die Wahr- den, dass die (neuen) Anforderungen des nehmung der Optimierung des Strahlenschutzes und wirkt bei folgenden Aufgaben StrlSchG erfüllt sind. An der Forderung, mit: dass nur eine MTRA die Untersuchung 1 Qualitätssicherung bei der Planung und Durchführung von Anwendungen radioaktiver im Rahmen der Teleradiologie durchfüh- Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen einschließlich der physikalisch-techni- ren darf, hat sich nichts geändert. Sie ist schen Qualitätssicherung vor Ort im direkten Kontakt mit dem 2 Auswahl der einzusetzenden Ausrüstungen, Geräte und Vorrichtungen Patienten die relevante Person mit der 3 Überwachung der Exposition von Personen, an denen radioaktive Stoffe oder ionisierende erforderlichen Fachkunde und Verant- Strahlung angewendet werden wortung für die technische Durchfüh- 4 Überwachung der Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte rung. 5 Untersuchung von Vorkommnissen In § 5 (38) StrlSchG „Begriffsbestim- 6 Durchführung der Risikoanalyse für Behandlungen und mungen“ wird beschrieben, dass der Te- 7 Unterweisung und Einweisung der bei der Anwendung tätigen Personen leradiologe die „erforderliche Fachkunde“ im Strahlenschutz besitzen muss [1]. Es ist allerdings weder in StrlSchG noch in erfassen, prüfen und bewerten sowie das der eingesetzten Geräte. Aktuell ist in StrlSchV festgelegt, was die erforderliche BMU informieren und Daten an das BfS Deutschland nicht sichergestellt, ob eine Fachkunde für den Teleradiologen dar- in pseudonymisierter Form übermitteln. ausreichende Anzahl von MPE mit der stellt. Dies könnte, wie in RöV und ersten Als zentrale Stelle nach § 111 StrlSchV erforderlichen Fachkunde rechtzeitig zur Entwurfsfassungen der StrlSchV, die vol- soll das BfS ein elektronisches System Verfügung steht; Ausbildungsprogram- le Fachkunde in der Radiologie sein, oder zur Erfassung und Auswertung der Infor- me und Fördermaßnahmen auf Landes- nur die Fachkunde für die teleradiolo- mationen einrichten und z. B. systemati- ebene sind in Diskussion. In der RöFo gisch betreute Modalität (typischerwei- sche wissenschaftliche Veröffentlichungen publizierte Bedarfszahlen an MPE lassen se CT), die je nach Handhabung in den mit Empfehlungen erstellen. erwarten, dass für etwa 15 dosisintensi- Bundesländern nach 6, 12 oder mehr Mo- ve Anlagen eine Vollzeitkraft als MPE naten erworben werden kann, oder eine Medizinphysik-Experten, erforderlich sein wird [7]. Variante, die bzgl. der qualitativen Anfor- Sachverständige Die Sachverständigen müssen wie derungen dazwischen liegt. Eine baldige bisher bei Installation oder bestimm- Klärung der „erforderlichen“ Fachkun- Die Hinzuziehung und Mitwirkung eines ten wesentlichen Änderungen an einer de für den Teleradiologen ist wichtig, da MPE (nach § 14 StrlSchG [1] und §§ 131, Röntgeneinrichtung sowie wiederkeh- dieser die Verantwortung für die gesam- 132 StrlSchV [2]) muss bei dosisinten- rend alle 5 Jahre eine Prüfung durchfüh- te teleradiologische Strahlenanwendung siven Röntgenuntersuchungen, d. h. laut ren. Der Bestimmung, Qualifikationen hat, dementsprechend weisungsberech- StrlSchV bei CT oder Geräten mit 3-D- und Pflichten des Sachverständigen sind tigt gegenüber MTRA und den Ärzten Bildgebung von Objekten mit niedrigem die Paragraphen 177–183 StrlSchV [2] vor Ort sein und sich mit den Rahmen- Röntgenkontrast (außer Tomosynthe- gewidmet, mit einigen Änderungen ge- bedingungen vor Ort, inkl. Geräteeigen- se) sowie bei durchleuchtungsgestützten genüber der RöV. Für Strahlenanwender schaften, auskennen muss. Gleichzeitig Interventionen mit erheblicher Exposi- kann z. B. relevant sein, dass die Sach- ist der Facharztstandard zu gewährleis- tion, für Geräteneuinstallationen ohne verständigen jetzt bundesweit tätig sein ten. Übergangsfrist und für Geräte, die zum dürfen und gerätebezogene Dienstleis- Als neue Anforderung wird in § 14 31.12.2018 bereits in Betrieb waren, tungen, z. B. die technische Qualitätssi- (2) c) StrlSchG „eine regelmäßige und en- bis Ende 2022 (§ 200 StrlSchG, [1]) cherung wie Konstanzprüfungen, stärker ge Einbindung des Teleradiologen in den sichergestellt werden. von den Sachverständigenprüfungen ge- klinischen Betrieb des Strahlenschutzver- Der MPE muss über die erforderliche trennt sein müssen. antwortlichen“ aufgeführt [1]. Dies ist für Fachkunde verfügen; ggf. wird er als zu- eine gute Patientenversorgung grund- sätzlicher SSB benannt. Im StrlSchG [1] Teleradiologie sätzlich sinnvoll. Diese Regelung soll ist geregelt, dass ein Masterabschluss in auch das sog. „Regionalprinzip“ fördern, medizinischer Physik bzw. Physik als Vor- Die bisherigen Anforderungen wurden d. h. eine engere regionale Kooperation, aussetzung für die MPE-Ausbildung vor- überwiegend beibehalten, aber teilweise bei der der Teleradiologe zusätzlich zur zuweisen ist. In der StrlSchV werden in den Details geändert. Beispielsweise Befundung in klinische Konferenzen die Aufgaben des MPE (. Tab. 2) und kann jetzt die Befristung einer Telera- und/oder Fallbesprechungen eingebun- die Einbindung in die Strahlenschutz- diologiegenehmigung über den Nacht-, den wird. Die praktische Umsetzung organisation festgelegt. Der Umfang der Wochenend- und Feiertagsdienst hinaus sollte abhängig von der spezifischen Einbindung von MPE ist abhängig von (24-h-Teleradiologie) von 3 auf 5 Jahre er- Situation und dem jeweiligen Bedarf der Art und Anzahl der Untersuchungen weitert werden. Für bestehende Geneh- geplant werden. In Hessen werden bei- oder Behandlungen und von der Anzahl migungen muss bis zum 31.12.2022 der spielsweise von der zuständigen Behörde Der Radiologe
Author's personal copy Informationstechnologie und Management für den Regelfall eine wöchentliche Be- chen Fachgesellschaften beim BfS ein- Forschung sprechung, die auch mit elektronischer gebracht werden. Nach wissenschaftli- Kommunikation durchgeführt werden cher Prüfung des höheren Nutzens ge- Bezüglich der Abläufe bei Forschungs- kann, und eine persönliche Anwesenheit genüber den Risiken des Verfahrens soll vorhaben hatte bereits das StrlSchG des Teleradiologen in längeren Abstän- ein enger rechtlicher Rahmen als Verord- Änderungen beinhaltet, die vom BfS fol- den als geeignet angesehen. nung für das jeweils eingereichte Unter- gendermaßen zusammengefasst wurden: In § 14 (2) StrlSchG [1] wird expli- suchungsverfahren erstellt werden, der Die Genehmigungsvoraussetzungen für zit ausgedrückt, dass die Verfügbarkeit von den Behörden und ggf. ärztlichen das bisherige ausführliche Genehmi- des Teleradiologen während der Untersu- Stellen überwacht wird. Aktuell wird die gungsverfahren werden gestrafft, und chung gewährleistet sein muss. Relevante Früherkennung von Lungenkrebs mittels das Verfahren ist nunmehr an Fristen Verzögerungen, z. B. bei der Erstellung Low-dose-CT für Personen mit hohem gebunden (§ 31 StrlSchG, [1]). Das bis- des Befundes dringlicher Fälle durch Tabakkonsum diskutiert. herige vereinfachte Verfahren für die Inanspruchnahme des Teleradiologen Das bis zum 31.12.2018 geltende Fälle der sog. Begleitdiagnostik ist als für andere Strahlenanwendungen, sollen Programm zur Brustkrebsfrüherkennung Anzeigeverfahren ausgestaltet (§§ 32 vermieden werden, d. h. es ist verstärkt bleibt inhaltlich bestehen, wird aber ab bis 35 StrlSchG, [1]) und ist eben- auf eine ausreichende Personalbereit- 01.01.2019 an das neue Strahlenschutz- falls an Fristen gebunden. Wesentliche schaft zu achten. Auch die erforderli- recht angepasst. Während bei der Brust- Neuerung ist dabei, dass nun auch ein- che Verfügbarkeit des Teleradiologiesys- krebsfrüherkennung als Programm keine willigungsunfähige, volljährige, kranke tems muss gewährleistet werden. Dieser individuelle Rechtfertigung gestellt wer- Personen einbezogen werden dürfen Aspekt wurde schon bisher bei Einhal- den muss, ist dies z. B. bei der individu- [3]. Die Anzeige wird unabhängig von tung der Teleradiologie – Norm (DIN ellen Früherkennung von Lungenkrebs der Stellungnahme der Ethikkommis- 6868-159) abgedeckt, ggf. in Kombina- notwendig, da für jede in Frage kom- sion geprüft. Mit der Anwendung darf tion mit weiteren informationstechni- mende Person ein Risikoprofil (z. B. mit jedoch erst begonnen werden, wenn schen Qualitätssicherungsmaßnahmen, Alter, Raucheranamnese) zu erstellen das zustimmende Votum einer beim BfS z. B. Netzwerküberwachung. Unverän- ist. Weitere wissenschaftlich diskutier- registrierten Ethikkommission zum For- dert gilt auch die im Einzelfall erforder- te Früherkennungsuntersuchungen sind schungsvorhaben vorliegt (§ 33 Absatz 3 liche persönliche Anwesenheit des Telera- die CT Untersuchung der Koronargefäße Nr. 2 StrlSchG, [1]). diologen oder eines Vertreters innerhalb und die CT-Kolonographie. Es ist zu be- In der StrlSchV [2] finden sich in den eines für eine Notfallversorgung erfor- achten, dass nach § 19 (2) StrSchG eine §§ 133 bis 143 spezifische Ausführungen derlichen Zeitraums. Genehmigung benötigt wird, wenn eine zu Einwilligung, Aufklärung, Anwen- Je nach Ausgestaltungsvorgaben Röntgeneinrichtung im Zusammenhang dungsbeschränkungen, weitere Pflichten durch die zuständige Behörde können in mit Früherkennung betrieben wird. und Qualitätssicherung, in die auch der Kombination von § 49 Abs. 1 Nr. 2 Am 12.12.2018 wurden in einer allge- ärztliche Stellen und MPEs einbezogen StrlSchV [2] mit § 74 Abs. 2 StrlSchG [1] meinen Verwaltungsvorschrift des BMU sind. nicht nur eine Einweisung bzw. Ausbil- die Grundsätze und die Vorgehenswei- dung und praktische Erfahrung sondern se zur wissenschaftlichen Bewertung Vorgaben für beruflich verstärkt auch die erfolgreiche Teilnah- von Früherkennungsuntersuchungen exponierte Personen me an anerkannten Kursen für die Ärzte (bei nicht übertragbaren Krankheiten) und Betreuungs- oder vor Ort gefordert werden. Bisher wurde beschrieben, die sich in erster Linie Begleitpersonen oft seitens der Behörden die erfolgrei- an das BfS richtet, aber z. B. auch die che Teilnahme am Unterweisungs- und Beteiligung von Sachverständigen und Grenzwerte der beruflich exponierten Grundkurs bzw. eine bereits vorhandene Fachkreisen beschreibt. In § 86 StrlSchG Personen nach § 78 StrlSchG bleiben Teilfachkunde statt eines Teleradiologie- [1] wurde eine Ermächtigung erteilt, mit unverändert bei 20 mSv für die Ganzkör- Kurses akzeptiert; eine dokumentierte der die besonderen Anforderungen bei perdosis und bei 500 mSv für die Haut Einweisung bleibt dabei erforderlich. Früherkennungsuntersuchungen fest- und Extremitäten [1]. Einer Empfehlung gelegt werden können. Am 17.12.2018 der ICRP folgend wurde der Grenz- Früherkennungs- wurde die Brustkrebs-Früherkennungs- wert zur Augenlinsendosis auf 20 mSv/ untersuchungen Verordnung ausgefertigt. Andere Früh- Jahr herabgesetzt. Dieser Wert kann ins- erkennungs-Verordnungen sind bisher besondere bei interventionellen fluoro- In Zukunft können neben dem bisher nicht bekannt. Zu diesem Thema ist auch skopischen Verfahren in der Radiologie, als Programm genehmigten Früherken- die Empfehlung der Strahlenschutzkom- Kardiologie und Gefäßchirurgie über- nungsverfahren – dem Mammographie- mission (SSK) „Anforderungen an die schritten werden. Hieraus ergeben sich Screening – weitere Früherkennungsver- Rechtfertigung individueller Früherken- neue Anforderungen an eine Optimie- fahren für Personengruppen genehmigt nungsuntersuchungen mit ionisierender rung des beruflichen Strahlenschutzes werden (§§ 84, 14 (3) StrlSchG, [1]). Strahlung“ von Juli 2006 relevant. des interventionellen Radiologen, aber Anträge können z. B. von wissenschaftli- auch weiterer im Kontrollbereich täti- Der Radiologe
Author's personal copy ger Personen, sowie für bisher weniger Arbeit der ärztlichen Stellen ten oder in der Teleradiologie, ist derzeit betrachtete Anwendungsbereiche (z. B. nur möglich, wenn landesspezifische mobile C-Bögen mit geringen Schutz- Die ärztlichen Stellen (ÄS) sind von den Gesetze dies regeln. vorrichtungen oder nicht-radiologische Änderungen in der Strahlenschutzge- Die zunehmende Mitwirkung von Fachgebiete mit höheren Expositions- setzgebung in vielen Punkten betroffen, MPEs dürfte die Qualität von Strah- werten). einerseits, gemeinsam mit den Strah- lenanwendungen verbessern und sich Nach § 173 StrlSchV [2] und § 170 lenanwendern, bzgl. der Prüfungsinhal- positiv auf die Ergebnisse der Über- StrlSchG [1] sollen unter Einbezie- te und -abläufe, andererseits in ihrer prüfungen der ÄS auswirken. In einer hung des BfS eindeutige, persönliche, Organisation. Mit § 128 StrlSchV [2] verstärkten Zusammenarbeit von MPE lebenslang geltende Strahlenschutzregis- wurden grundsätzliche Anforderungen und ÄS ist ein größeres Optimierungs- ter-Nummern für überwachte Personen an ÄS aufgenommen, die zuvor nur potenzial zu erwarten, ebenso wie durch verwendet werden. Diese sollen die bis- über Richtlinien und Verträge abgedeckt den Einsatz von Dosismanagement- herigen Strahlenpassnummern bis zum waren. Zukünftig wird nicht nur eine systemen (DMS). Diese werden zwar 30.06.2019 ersetzen, so dass kurzfristige Anmeldung, sondern auch eine Abmel- in der Gesetzgebung nicht gefordert, Beantragungen beim BfS erforderlich dung von Tätigkeiten, die einer Anzeige aber die neuen Anforderungen lassen sind, und zukünftig die Zuordnung der oder Genehmigung bedürfen, bei den sich in den meisten radiologischen Ab- individuellen Dosiswerte aus der beruf- ÄS durch den SSV gefordert. Gleichzei- teilungen oder Praxen praktisch nur lichen Strahlenexposition verbessern. tig muss ein Abdruck der Mitteilung an mit einer geeigneten Software erfüllen, Die Exposition von Betreuungs- oder die zuständige Behörde gesandt werden. sodass auch die Voraussetzungen für Begleitpersonen soll begrenzt werden. Die Nichtdurchführung ist jeweils als einen vereinfachten und verbesserten Deshalb sollen nach §122 StrlSchV [2] Ordnungswidrigkeit in § 184 StrlSchV Datenaustausch mit ärztlichen Stellen ein Leitfaden erstellt, nach § 124 aufge- aufgeführt. Leider wurde die Planung geschaffen werden. klärt sowie Hinweise angeboten werden. des BMU, dass die SSVen sich zukünftig Damit die notwendigen Daten für die Als bedeutsames Vorkommnis gilt hier nur noch bei der zuständigen Behörde Qualitätssicherung und Optimierung bereits eine unbeabsichtigte Überschrei- anmelden müssen und diese die ÄS inkl. DMS und Übermittlung an ÄS tung der effektiven Dosis von 1 mSv. informiert, im Gesetzgebungsverfahren erfasst und ausgewertet werden können, Wie auch bei beruflich exponierten Per- nicht fortgeführt; es besteht nun noch die müssen sie von den Modalitäten bereitge- sonen (s. § 72 StrlSchV) soll innerhalb Hoffnung, dass in der Zukunft informa- stellt werden, z. B. entsprechend der DIN von 6 Monaten nach Aufnahme einer tionstechnische Abläufe den derzeitigen 6862-2. In der AG Informationstechnik Tätigkeit die Festlegung von Dosisricht- Aufwand für alle Beteiligten reduzieren (AGIT der DRG), im Normenausschuss werten als Instrument zur Optimierung werden. Radiologie (NAR) und seitens AK/AG des Strahlenschutzes geprüft werden In § 130 StrlSchV [2] werden die RöV wird an Sicherstellung der wei- (für bestehende Tätigkeiten bis zum Aufgaben der ÄS beschrieben. Neu sind teren Voraussetzungen gearbeitet, z. B. 01.01.2020, s. § 191 StrlSchV). insbesondere die Überprüfung eines sys- bezüglich Terminologie, Austauschfor- tematischen Verfahrens zur Erkennung mat oder Anwendung von Normen oder Unterweisungen und und Bearbeitung von Vorkommnissen anderen spezifischen Vorgaben. Aktualisierungen bei den Strahlenanwendern sowie von Forschungsvorhaben im Hinblick auf den Fazit für die Praxis Die jährlichen Unterweisungen dürfen Strahlenschutz. Prüftiefe und -aufwand nach § 63 (3) auch als E-Learning von sowie entstehende Kosten sind dabei 4 In Zukunft müssen insbesondere in der zuständigen Behörde zugelassen wer- noch offen. Die StrlSchV legt auch fest, radiologischen Abteilungen Medizin- den. Dann ist jedoch eine Prüfung erfolg- dass die vom SSV übermittelten Daten physik-Experten verfügbar sein. reich abzulegen und es müssen Nachfra- nur für Prüfungen und Optimierungs- 4 Ein System zur Erkennung und gen möglich sein. Damit kann ein größe- vorschläge verarbeitet werden dürfen. Bearbeitung von Vorkommnissen rer Anteil des Personals rechtzeitig un- Nach bisher vorliegenden Auffassun- muss aufgebaut werden. terwiesen werden. gen von Landesdatenschutzbeauftragten 4 Ein Dosismanagementsystem er- Aktualisierungen von Fachkunden sind damit mehrere Aufgaben und Tä- leichtert Dokumentationen und oder Kenntnissen müssen unverändert tigkeiten von ÄS in Frage gestellt, z. B. Auswertungen erheblich, ist jedoch innerhalb von 5 Jahren erfolgen. Die die Übermittlung von Daten (u. a. zur nicht gesetzlich vorgeschrieben. Einteilungen der Kurse, die zugehörigen Dosis) an Behörden und BfS (§§ 125, 4 In der Teleradiologie sollen die Än- Kurszeiten und spezifische Anforde- 130 StrlSchV) sowie wissenschaftliche derungen bzgl. verstärkter Einbezie- rungen werden wahrscheinlich noch Auswertungen. Eine Zusammenarbeit hung, Verfügbarkeit und Fachkunde Änderungen erfahren, z. B. im Rahmen von (zahn)ärztlichen Stellen, z. B. bei des Teleradiologen beachtet werden. einer neuen Fachkunde-Richtlinie. von Zahnärzten und Ärzten genutzten 4 Arbeitsanweisungen (SOP) sind für DVT-Geräten, in mehreren Bundeslän- alle Anwendungen zu erstellen. dern regelmäßig eingesetzten Leihgerä- Der Radiologe
Author's personal copy Informationstechnologie und Management 4 Beantragung und Verwendung der 7. Arbeitsgemeinschaft Physik und Technik in der bildgebenden Diagnostik (2014) Positionspapier neuen Strahlenschutzregisternum- zur Umsetzung des Entwurfs der EU-Richtlinie mern sollen in der ersten Jahreshälfte „EURATOM Basic Safety Standards“. Rofo Fortschr 2019 erfolgen. Rontgenstr 186(4):419–422. https://doi.org/10. 1055/s-0034-1368939 4 Eine Festlegung von Dosisricht- werten für bestimmte exponierte Personen soll geprüft werden. 4 Die Aufgaben der ärztlichen Stellen wurden erweitert. 4 Früherkennungsuntersuchungen können durch eine Verordnung außer für Brustkrebs auch für weitere Erkrankungen genehmigt werden. 4 Der Grenzwert der jährlichen Au- genlinsendosis wird von 150 auf 20 mSv/a gesenkt. Korrespondenzadresse PD Dr. Michael Walz Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hessen, TÜV SÜD Life Service GmbH Am Römerhof 15, 60486 Frankfurt, Deutschland Michael.Walz@tuev-sued.de Einhaltung ethischer Richtlinien Interessenkonflikt. M. Walz, M. Wucherer und R. Loose geben an, dass kein Interessenkonflikt be- steht. Dieser Beitrag beinhaltet keine von den Autoren durchgeführten Studien an Menschen oder Tieren. Literatur 1. Strahlenschutzgesetz (StrlSchG): Bundesgesetz- blatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 3. Juli 2017 2. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): Bundesge- setzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 5. Dezember 2018 3. Informationen und Links des BfS (auch zu StrlSchG und StrlSchV): http://www.bfs.de/DE/ themen/ion/anwendung-medizin/forschung/ neuregelung-strahlenschutzrecht.html. Zugegrif- fen: 7.2.2019 4. Beschluss und Änderungen zur StrlSchV im Bun- desrat: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/ drucksachen/2018/0401-0500/423-18(B).pdf?__ blob=publicationFile&v=1. Zugegriffen: 7.2.2019 5. EuropeanCommission(2018)RadiationProtection N°185: European Guidelines on Diagnostic Refe- rence Levels for Paediatric Imaging. http://www. eurosafeimaging.org/wp/wp-content/uploads/ 2018/09/rp_185.pdf. Zugegriffen: 7.2.2019 6. Leitfaden des BfS zur Handhabung der DRW in der Röntgendiagnostik vom 15.08.2017: https://www. bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/fachinfo/ ion/leitfaden-drw-roe.html. Zugegriffen: 7.2.2019 Der Radiologe
Sie können auch lesen