Michael Walz, Michael Wucherer & Reinhard Loose - Was bringt die neue Strahlenschutzverordnung? - TÜV Süd

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Michael Walz, Michael Wucherer & Reinhard Loose - Was bringt die neue Strahlenschutzverordnung? - TÜV Süd
Was bringt die neue
Strahlenschutzverordnung?

Michael Walz, Michael Wucherer &
Reinhard Loose

Der Radiologe
Zeitschrift für diagnostische
und interventionelle Radiologie,
Radioonkologie, Nuklearmedizin

ISSN 0033-832X

Radiologe
DOI 10.1007/s00117-019-0508-7

                                   1 23
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1 23
Der Radiologe                                Author's personal copy
 Informationstechnologie und Management

Radiologe                                       Michael Walz1 · Michael Wucherer2 · Reinhard Loose2
https://doi.org/10.1007/s00117-019-0508-7       1
                                                  Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hessen,
                                                  TÜV SÜD Life Service GmbH, Frankfurt, Deutschland
© Springer Medizin Verlag GmbH, ein Teil von    2
                                                  Institut für Medizinische Physik, Klinikum Nürnberg, Nürnberg, Deutschland
Springer Nature 2019

                                                Was bringt die neue
                                                Strahlenschutzverordnung?

Seit dem 31.12.2018 gilt die neue Strah-       trollen (Genehmigungs- und Anzeige-                    Befundung. Begrifflich davon abgegrenzt
lenschutzverordnung (StrlSchV [2]) in          verfahren), die Organisation des Strah-                wurden die medizinischen „Anlagen zur
Kombination mit dem Strahlenschutz-            lenschutzes in den Krankenhäusern und                  Erzeugung ionisierender Strahlung“, z. B.
gesetz (StrlSchG, [1]). Beide bauen wie-       Praxen, Grenzwerte, Meldepflichten so-                  Elektronen- oder Ionenbeschleuniger,
derum auf der seit 17.01.2014 gelten-          wie den Umgang mit personenbezogenen                   was wegen der physikalisch-technischen
den EURATOM-Richtlinie 2013/59 auf.            Daten und die Aufgaben von Behörden,                   Überschneidungen das Lesen und die In-
Dadurch werden Röntgenverordnung               auf Gesetzesebene.                                     terpretation von StrlSchG und StrlSchV
(RöV) sowie bisherige StrlSchV ersetzt.           Nach Aussagen seitens mehrerer Mi-                  manchmal erschwert.
Die neue Systematik bedingt, dass sich         nisterien und Behörden sollen die bis-                     Die Anwendung ionisierender Strah-
für die Radiologie relevante Regelun-          her gültigen Richtlinien, z. B. QS-RL, SV-             lung umfasst die technische Durchfüh-
gen sowohl in der StrlSchV als auch            RL, Fachkunde-RL, inhaltlich bis zu ih-                rung und die Befundung einer Un-
im StrlSchG befinden können. Oft ist            rer Überarbeitung bzw. Erstellung neuer                tersuchung. Der Betrieb entsteht durch
es erforderlich, zu einem bestimmten           Vorschriften weiterhin angewandt wer-                  eigenverantwortliches Verwenden oder
Thema, z. B. der Teleradiologie, in bei-       den. Am 12.12.2018 wurde vom BMU                       Bereithalten einer Röntgeneinrichtung.
den Regelwerken nachzuschauen. Die             erstmals eine allgemeine Verwaltungs-                  Nach § 69 StrlSchG ist der Betreibende,
StrlSchV hatte im Bundesratsverfahren          vorschrift (AVV) auf Basis des StrlSchG                der eine Anzeige eines Gerätes zu erstat-
(Beschluss vom 19.10.2018) noch ei-            erlassen (bzgl. Bewertung von Früher-                  ten hat oder einer Genehmigung bedarf,
nige Änderungen erfahren, die in der           kennungsuntersuchungen); weitere wer-                  Strahlenschutzverantwortlicher (SSV) [1].
Beschlussdokumentation nachvollzogen           den wahrscheinlich folgen.                             Die Anzeige einer Röntgeneinrichtung
werden können [4]. Die StrlSchG und               In diesem Artikel werden mehrere für                muss zukünftig innerhalb von 4 Wochen
StrlSchV beinhalten auch viele Rege-           die Radiologie mit ihren vielfältigen An-              (früher: 2 Wochen) durch die Behörde
lungen aus dem nichtmedizinischen              wendungsbereichen relevante Themen                     geprüft werden. Ein SSV muss der Behör-
Bereich.                                       vorgestellt. Eine detaillierte Analyse,                de melden, wenn eine weitere Person die
   Die grundsätzlichen Anforderungen           Interpretation und Diskussion wird in                  Röntgeneinrichtung eigenverantwortlich
des Strahlenschutzes gelten fort, wurden       den nächsten Monaten sicher an mehre-                  nutzt. Die SSVen müssen ihre Pflichten
aber in einigen Aspekten ergänzt oder in       ren Stellen von StrlSchV und StrlSchG                  vertraglich regeln (nach § 188 StrlSchV
der Umsetzung bzw. in Details überar-          erforderlich werden. Behörden und Mi-                  für bereits bestehende Fälle bis zum
beitet, z. B. bzgl. Einsatz von Medizin –      nisterien suchen teilweise noch nach                   31.12.2019) und den Vertrag auf Verlan-
Physik – Experten (MPE), Umgang mit            geeigneten Umsetzungen bzw. arbeiten                   gen der zuständigen Behörde vorlegen.
Vorkommnissen oder Erstellung von Ar-          an Lösungen. Es wird auch eine Überar-                 Ein Strahlenschutzbeauftragter (SSB) be-
beitsanweisungen. An mehreren Stellen          beitung einiger gesetzlicher Regelungen                sitzt zukünftig einen Kündigungsschutz
wurden deshalb Übergangsvorschriften           erwartet.                                              und erweiterte Befugnisse, z. B. bezüglich
definiert. Die neue Systematik mit Zu-                                                                 Einbeziehung der Behörde.
sammenführung von Röntgen, Nukle-              Begriffsdefinition, Strahlen-                                In den alten Verordnungen war die
armedizin und Strahlentherapie erfor-          schutzverantwortliche und                              Verantwortlichkeit der SSVen und der
dert teilweise neue Begriffsdefinitionen         -beauftragte, Behörden                                 SSBen in sog. Sammelparagraphen zu-
und verursacht voraussichtlich Umstruk-                                                               sammengefasst (z. B. § 15 RöV). In
turierungen, z. B. bei Aufsichtsbehörden       Der Begriff Röntgeneinrichtung ist nach                 der neuen StrlSchV [2] beginnen viele
und Ministerien oder bei Fachkunde-            § 5 StrlSchG [1] auf Geräte mit max.                   Paragraphen mit dem Satz „Der Strah-
Kursen(Aktualisierungen). Das StrlSchG         1 MeV begrenzt und umfasst auch das                    lenschutzverantwortliche hat dafür zu
hebtviele grundsätzliche Schutzmaßnah-         Zubehör, die erforderliche Software so-                sorgen, dass . . . “. In § 184 sind die zu-
men, wie die behördlichen Vorabkon-            wie Vorrichtungen zur medizinischen                    gehörigen Ordnungswidrigkeiten auf-

                                                                                                                                       Der Radiologe
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gelistet. Das neue Strahlenschutzrecht       Ausführungen vorliegen, bleibt offen,         dadurch für die Qualitätssicherung nutz-
ist auch in der Terminologie neuen           welche Referenzwerte man in welcher          bar macht (nach § 195 StrlSchV muss
Standards angepasst worden, und der          Weise zum Vergleich heranziehen soll.        diese Anforderung für neu installier-
Leser der StrlSchV wird direkter darauf      Nach § 1 StrlSchV [2] sind diagnostische     te CTs oder Durchleuchtungsgeräte ab
hingewiesen, was in der Verantwortung        Referenzwerte auf Patientengruppen be-       01.01.2021 erfüllt werden, ansonsten ab
des SSV zu beachten ist. In der Konse-       zogen, und auch Anlage 14 unterscheidet      01.01.2023). Bei Interventionen muss das
quenz bedeutet dies, dass auch alle für      zwischen Werten, die für eine einzelne       Durchleuchtungsgerät während der An-
Teilbereiche zuständigen oder an Strah-      Untersuchung gegenüber einer Grup-           wendung die Parameter zur Ermittlung
lenanwendungen beteiligten Mitarbeiter       pe von Untersuchungen gelten. Ein            der Exposition anzeigen (für Geräte, die
die jeweilig geltenden Strahlenschutz-       Bezug eines DRW auf eine einzelne            vor dem 31.12.2018 in Betrieb genom-
vorschriften beachten müssen.                Untersuchung ist nach aktuellen euro-        men wurden, erst ab 01.01.2021).
    Diagnostische Referenzwerte (DRW)        päischen Vorlagen (Radiation Protection          Nach § 122 StrlSchV [2] müssen für
sind nach § 1 StrlSchV [2] definiert als      185 der European Commission [5]) nicht       jede Untersuchungsart die Expositionen
Dosiswerte für typische Untersuchun-         vorgesehen. Zur Erfüllung dieser An-         der Personen, an denen ionisierende
gen, bezogen auf Standardphantome oder       forderung wird zumindest ein regelmä-        Strahlung angewendet wird, regelmä-
Patientengruppen, für einzelne Geräte-       ßiger Vergleich von Dosiswerten mit den      ßig ausgewertet und bewertet werden.
kategorien.                                  nationalen DRW (z. B. aus 10 aufeinan-       Zwar wird im Strahlenschutzrecht an
    Eine Intervention wird beschrieben als   derfolgenden Röntgenanwendungen der          keiner Stelle ein Dosismanagementsys-
Einsatz von Röntgenbildgebungstechni-        entsprechenden Untersuchungsart ge-          tem gefordert, aber in Verbindung mit
ken, um zu medizinischen Zwecken die         mittelt) erforderlich, auch auf Basis der    den Aufgaben für einen Medizinphy-
Einbringung von Geräten und Substan-         Aufgaben des MPE nach § 132 StrlSchV         sik-Experten (MPE), den Anforderun-
zen in den Körper und ihre Steuerung zu      [2]. Der Leitfaden des Bundesamts für        gen bei Vorkommnissen und DRW-
ermöglichen. Diese Definition ist sehr        Strahlenschutz (BfS) zur Handhabung          Vergleichen sowie den europäischen
weitgehend und führt auch zu unter-          der DRW in der Röntgendiagnostik vom         Empfehlungen ist für radiologische Ab-
schiedlichen Begriffswelten zwischen          15.08.2017 beschreibt eine entsprechen-      teilungen und Praxen im Regelfall davon
den Bekanntmachungen des BfS zu den          de Vorgehensweise zur Überprüfung            auszugehen, dass ein bedarfsgerechtes
DRW und der Anlage 14 der StrlSchV           einer Überschreitung [6]. Das BfS soll       DMS, egal ob eigenständig oder z. B.
(z. B. „Diagnostische Durchleuchtungs-       nach § 125 Abs. 2 StrlSchV [2] spätestens    in PACS oder RIS integriert, zukünftig
untersuchungen“ vs. „Interventionen          alle 3 Jahre überprüfen, ob die nationalen   notwendig sein wird. Für die baldige
zum Zweck der Untersuchung“ sowie            DRW aktualisiert werden müssen.              praktische Umsetzung gibt es allerdings
„Interventionell-radiologische Eingriffe“         Als Schlussfolgerungen wurden die        noch einige Hürden zu überwinden,
vs.ersus „Interventionen zum Zweck der       gut zur StrlSchV passenden Anforde-          z. B. bzgl. Bereitstellung der Daten und
Behandlung“).                                rungen an radiologische Abteilungen und      der Zuordnung zu den relevanten oder
    Die zuständige Aufsichtsbehörde          Praxen beschrieben: Upgrade der Moda-        gewünschten Untersuchungsarten sowie
muss nach § 149 StrlSchV [2] ein             litätenfüreinenautomatischenelektroni-       der zugrundeliegenden Prozeduren und
Programm für aufsichtliche Prüfungen         schen Dosisdatentransfer, Übertragung        Terminologie.
festlegen. Im Abstand von 1 bis 6 Jahren     der Dosisberichte an ein RIS (Radiolo-           Die Vorgaben zur Archivierung bei
sind regelmäßige Vor-Ort-Prüfungen           gieinformationssystem), PACS (Picture        Untersuchungen und Behandlungen
vorgesehen (außer für Tätigkeiten mit        Archiving and Communication System)          (nach § 127 StrlSchV) haben sich grund-
geringem Risiko).                            oder Dosismanagementsystem (DMS),            sätzlich nicht geändert. Allerdings sind
                                             Installation eines Qualitätsmanagement-      die Formulierungen und Einzelausfüh-
Dokumentationspflichten,                      systems zur Dosis (z. B. auch mit lokalen    rungen teilweise anders; dies kann sich
Arbeitsanweisung, Dosis-                     DRWs), Etablierung von Warnschwellen         beispielsweise auf Normen auswirken,
managementsystem, Röntgen-                   zur Erkennung von auffälligen Exposi-         die Begriffe aus der RöV verwendet ha-
pass, Ausbildung                             tionen.                                      ben. Es sollen alle erhobenen Daten, die
                                                 Schon bisher war die Erfassung und       zur Befundung genutzt wurden oder zur
Nach § 85 StrlSchG wurden die Doku-          Dokumentation der Patientendosis bei         Verlaufsbeurteilung oder zur Vermei-
mentationspflichten bei Strahlenanwen-        den meisten Geräten und Strahlenan-          dung weiterer Expositionen erforderlich
dungen am Menschen erweitert [1]: Bei        wendungen vorgegeben, nach § 195             sind, aufbewahrt werden. Manche De-
den Angaben zur Exposition sollen die        StrlSchV [2] gilt dies ab 01.01.2024 für     tails sind auch mit aktuellen Systemen
Aufzeichnungen auch eine Begründung          alle Geräte. Neu ist die Anforderung in      schwer umsetzbar, z. B. dass nachträg-
im Falle der Überschreitung diagnosti-       § 114 StrlSchV, dass eine Röntgenein-        liche Ergänzungen wie eine zusätzliche
scher Referenzwerte (DRW), die nach          richtung über eine Funktion verfügen         Bildrekonstruktion mit Urheber und
§ 122 StrlSchV [2] den Untersuchungen        muss, die die Parameter zur Ermitt-          Zeitpunkt aufbewahrt werden müssen.
zugrunde zu legen sind, enthalten. Da        lung der Exposition der untersuchten         Nach § 85 StrlSchG sind die Aufzeich-
in der StrlSchV keine weitergehenden         Personen elektronisch aufzeichnet und        nungen gegen unbefugten Zugriff und

 Der Radiologe
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                                               Zusammenfassung · Abstract

unbefugte Änderung zu sichern [1].             Radiologe https://doi.org/10.1007/s00117-019-0508-7
Die Aufbewahrungsfristen liegen un-            © Springer Medizin Verlag GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019
verändert für volljährige Personen bei
10 Jahren und bei Minderjährigen bis           M. Walz · M. Wucherer · R. Loose
zur Vollendung des 28. Lebensjahres.           Was bringt die neue Strahlenschutzverordnung?
Abnahmeprüfungen müssen für die
Dauer des Betriebs, jetzt auch mindes-         Zusammenfassung
                                               Die seit 31.12.2018 gültige Strahlen-            und bei Dosisgrenzwerten. Die erweiterten
tens 3 Jahre nach einer neu erfolgten
                                               schutzverordnung (StrlSchV) und das              Anforderungen zu Dokumentationen und
Abnahmeprüfung aufbewahrt werden,              Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) haben            Auswertungen machen in größeren radiolo-
Konstanzprüfungen mindestens 10 Jah-           viele Neuerungen gebracht: Ein System            gischen Abteilungen oder Praxen Funktionen
re.                                            zur Erfassung und Bearbeitung von                wie in einem Dosismanagementsystem
    Die Regelung zum Röntgenpass (§ 28         Vorkommnissen muss aufgebaut werden,             praktisch erforderlich. An mehreren Stellen
                                               und bedeutsame unbeabsichtigte Ereignisse        im Regelwerk besteht noch Interpretations-
Abs. 2 RöV) entfällt, das heißt, der Rönt-
                                               werden meldepflichtig. Medizinphysik-             spielraum oder Nachbearbeitungsbedarf. Die
genpass muss nicht mehr aktiv dem Pa-          Experten sind zukünftig bei Hochdosis-           bisherigen Richtlinien sollen inhaltlich bis auf
tienten angeboten werden. In § 85 (3)          arbeitsplätzen heranzuziehen. Es können          Weiteres verwendet werden.
StrlSchG [1] findet sich bereits die Aussa-     weitere Früherkennungsuntersuchungen
ge, dass dem untersuchten Patienten auf        vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)           Schlüsselwörter
                                               geprüft und genehmigt werden. Änderungen         Vorkommnisse · Grenzwerte · Dosismanage-
seinen Wunsch eine Abschrift der Auf-
                                               gibt es z. B. für Arbeitsanweisungen, Telera-    mentsystem · Früherkennung · Medizinphysik-
zeichnungen zu überlassen ist. Obwohl          diologie, Aufgaben der ärztlichen Stellen        Experten
§ 85 Abs. 4 StrlSchG eine Ermächti-
gung gibt, konnten in der StrlSchV kei-
ne spezifischen Regelungen zur dosis-           What are the implications of the new radiation protection
bezogenen Informationsweitergabe ge-           ordinance?
funden werden, sodass ggf. auch andere
Rechtsgrundlagen wie Patientenrechte-          Abstract
gesetz/SGB V oder ärztliche Berufsord-         The new regulatory basis in Germa-               descriptions, tasks of the medical institutions
                                               ny for medical radiation protection              for quality assurance and dose limits. Because
nung zu prüfen sind. Eine Fortführung
                                               (“Strahlenschutzverordnung” and “Strah-          of extended requirements for documentation
bestehender Röntgenpässe bis zum Ein-          lenschutzgesetz”) went into effect on 31          and evaluations, the functionality of a dose
satz von elektronischen, für Patienten zu-     December 2018 and has brought many               management system will practically be
gänglichen Dosisdokumentationen wird           changes. A system for record keeping and         necessary in bigger radiology departments
wahrscheinlich den Regelfall darstellen.       analysis of unintended exposures must be         or offices. Uncertainties in interpretation still
                                               established and the occurrence of significant     exist for several parts of the regulations. The
    Nach § 121 (1) StrlSchV [2] müs-                                                            existing complementing guidelines shall be
                                               events must be reported to the competent
sen Arbeitsanweisungen ab 2019 für alle        authority. In the future, medical physics        used for the time being.
Verfahren erstellt werden (nicht nur für       experts have to be consulted for equipment
„häufige Untersuchungsarten“ wie bis-           with high doses. Further programs for            Keywords
her). Schriftliche Arbeitsanweisungen          the early detection of diseases may be           Incidents · Radiation exposure limits · Dose
                                               considered and approved by the federal           management system · Early detection of
für selten durchgeführte Anwendun-                                                              diseases · Medical physics experts
                                               office for radiation protection. Changes have
gen verhindern im besonderen Maße              been defined for teleradiology, procedure
Anwendungsfehler außerhalb normaler
Routineaufgaben; zudem sind sie hilf-
reiche Instrumente im Rahmen der Ein-
arbeitung neuer Mitarbeiter. Oft kann es         Nach § 82 StrlSchV [2] muss die be-           geführt haben könnte oder führen könn-
passend sein, das System zur Erkennung       aufsichtigende Lehrkraft für Schüler und          te und für den Strahlenschutz relevant ist
und Handhabung von Vorkommnissen             Auszubildende, z. B. in MTRA-Schu-                (z. B. auf Grund der Höhe der Expositi-
zusammen mit den Arbeitsanweisungen          len, über die erforderliche Fachkunde             on). Kriterien für bedeutsame Vorkomm-
niederzulegen. In den Arbeitsanweisun-       im Strahlenschutz verfügen. MTRAs                 nisse, die nach § 90 StrlSchG [1] der Auf-
gen kann auch beschrieben werden, wie        (medizinisch-technische Radiologieas-             sichtsbehörde gemeldet werden müssen,
eine elektronische Erfassung, Zuord-         sistenten/-innen) erfüllen diese Voraus-          sind in Anlage 14 und 15 der StrlSchV
nung, Archivierung und Auswertung            setzung. Bisher war ein hierfür Strah-            aufgeführt. § 90 StrlSchG [2] gibt auch
der Strahlenexposition erfolgen soll,        lenschutzbeauftragter gefordert.                  bereits eine unverzügliche Aufzeichnung
z. B. von Dosisflächenprodukt (DFP),                                                            von Daten und deren Übermittlung an die
Dosis-Längen-Produkt (DLP), CTDIvol          Vorkommnisse                                      zuständige Behörde vor (inkl. Pflicht zu
(Computed Tomography Dose Index)                                                               30-jähriger Aufbewahrung und anschlie-
und mittlerer Parenchymdosis (AGD)           Nach Definition in § 1 StrlSchV [2] ist            ßender unverzüglicher Datenlöschung).
in RIS, PACS oder DMS.                       einVorkommnis einEreignis, das zu einer           In §§ 108, 109 StrlSchV [2] erfolgen er-
                                             unbeabsichtigten Exposition geführt hat,          gänzende Ausführungen, z. B. dass spä-

                                                                                                                               Der Radiologe
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 Informationstechnologie und Management

Tab. 1 Ausgewählte Kriterien zur Meldung bedeutsamer Ereignisse in der Radiologie
Ansatz       Anwendungsart             Schwellenart           Schwellenwert                     Häufigkeit/Bemerkungen
 Gruppe          CT                       Aktionsschwelle       3-mal DRW                       Einmalig, danach Prüfung Meldeschwelle
 (kollektiv)     Durchleuchtung           Meldeschwelle         2-mal DRW                       Mittelwert der letzten 20 Anwendungen
                 Intervention
 Person          CT                       Meldeschwelle         Gehirn: CTDIvol >120 mGy        Einmalig
 (individuell)                                                  Körper: CTDIvol >80 mGy
                 Diagnostische Fluoro-    Meldeschwelle         DFP >20.000 cGy × cm2           Einmalig
                 skopie
                 Fluoroskopische Inter-   Meldeschwelle         DFP >50.000 cGy × cm2           Einmalig, wenn innerhalb 21 Tagen ein deter-
                 vention                                                                        ministischer Hautschaden auftritt
 CT Computertomographie, DRW Diagostischer Referenzwert, CTDI Computed Tomography Dose Index, DFP Dosisflächenprodukt

testens 6 Monate nach einem bedeutsa-           wird wahrscheinlich nur sehr selten auf-         koppelte Werte und lokale differenzierte
men Vorkommnis eine Darlegung der               treten: In der Strahlentherapie oder bei         DRWs könnten einen geeigneten Ansatz
Maßnahmen der Aufsichtsbehörde vor-             Interventionen könnte beispielsweise die         darstellen.
gelegt werden muss.                             Bestrahlung einer verwechselten Person               Bei einer CT-Untersuchung einer Ein-
   Nach § 105 StrlSchV [2] muss der             nur deshalb nicht erfolgt sein, weil ein         zelperson muss jede Überschreitung des
SSV dafür sorgen, dass in systematischer        akuter Gerätedefekt dies verhinderte.            CTDIvol bei einer Gehirnuntersuchung
Weise geeignete Maßnahmen getroffen                  Bei Röntgenanwendungen wird bzgl.            von 120 mGy und bei sonstigen CTs von
werden, um Vorkommnisse zu vermei-              der Kriterien für bedeutsame Vorkomm-            80 mGy unverzüglich geprüft werden.
den, zu erkennen und nachteilige Auswir-        nisse zwischen einer erhöhten Strahlen-          Bei Durchleuchtungsuntersuchungen
kungen von Vorkommnissen so gering wie          exposition von Personengruppen (kollek-          oder „Interventionen zum Zweck der
möglich zu halten (unter Berücksichti-          tiver Ansatz) oder einer einzelnen Person        Untersuchung“ liegt das Kriterium zum
gung des jeweiligen Risikos). Nach §109         (individueller Ansatz) differenziert. Eine        Gesamtdosisflächenprodukt bei 20.000
StrlSchV muss der SSV auch eine unver-          Aktion wird erforderlich, wenn der di-           cGy*cm2. Weiterhin kann eine Melde-
zügliche Untersuchung der Ursachen und          agnostische Referenzwert bei einer Un-           pflicht entstehen, wenn bei fluoroskopi-
Auswirkungen eines Vorkommnisses in             tersuchung um mehr als 200 % überschrit-         schen „Interventionen zum Zweck der
systematischer Weise (inkl. Aufzeich-           ten wird (entspricht dem Faktor 3 des            Behandlung“ innerhalb von 21 Tagen
nung) sicherstellen (auch bei Vorkomm-          DRW). Dann muss der Mittelwert der               deterministische Hautschäden zweiten
nissen, die nicht unter die Kriterien           letzten 20 Untersuchungen gleicher Unter-        oder höheren Grades auftreten und der
nach Anlage 14 fallen); dabei sollen die        suchungsart ermittelt werden. Liegt die-         DFP-Wert 50.000 cGy*cm2 überstie-
nach § 131 StrlSchV erforderlichen MPE          ser über dem Doppelten des DRW (Über-            gen hat. Bei „Interventionen“ sind jede
mitwirken. Nach § 130 StrlSchV sollen           schreitung um mehr als 100 %), ist das           Personenverwechslung und bei Behand-
ärztliche Stellen das Vorliegen eines Ver-      Kriterium für ein bedeutsames Ereignis           lungsabsicht auch eine Körperteilver-
fahrens zur Erkennung und Bearbeitung           erfüllt. Wenn die deutlich erhöhte Expo-         wechslung, generell eine nicht erwartete
von Vorkommnissen überprüfen.                   sition beabsichtigt war (z. B. bei komple-       deterministische Wirkung meldepflichtig.
   Von der Meldepflicht wurden die               xen Untersuchungen oder Adipositas),                 Einige Kriterien für bedeutsame Er-
Projektionsradiographie (einschließlich         handelt es sich nicht um ein Vorkommnis          eignisse sind in . Tab. 1 zusammenge-
Mammographie) und die digitale Vo-              im Sinne der StrlSchV und eine Meldung           fasst. Da es bisherkeine Definitionenoder
lumentomographie der Zähne und des              ist nicht erforderlich (aber eine interne        tiefer gehende Kriterien für die Unter-
Kiefers ausgenommen. Es wird zwischen           Dokumentation). Für die praktische Um-           suchungsarten mit DRW gibt, stellt sich
Untersuchungen (Röntgendiagnostik/              setzung stellen sich aber noch mehrere           oft die Frage, welche Strahlenanwendung
Nuklearmedizin), Interventionen und             Fragen, z. B. gilt die Mittelwertermittlung      bei den 20 aufeinanderfolgenden Unter-
Behandlungen mit ionisierender Strah-           für dasselbe Gerät, den gleichen Geräte-         suchungen einbezogen bzw. ausgeschlos-
lung bzw. mit offenen radioaktiven Stof-         typ oder die gleiche Modalität sowie für         sen werden soll. Hier sind ggf. Einzelbe-
fen sowie den Bereichen „Betreuungs-            den identischen oder auch weitere Strah-         trachtungen sinnvoll, z. B. bei erweiter-
und Begleitpersonen“, „medizinische             lenschutzverantwortliche und wie wer-            ten CT-Thorax-Scans bei onkologischen
Forschung“ und „Ereignisse mit beina-           den einzelne beabsichtigt höhere Strah-          Fragestellungen oder ergänzenden Hirn-
he erfolgter Exposition“ unterschieden.         lenexpositionen berücksichtigt. Für die          perfusion-CTs. Auch können beim CTDI
Jedes außerhalb der qualitätssichernden         Herstellung eines sinnvollen Bezugs zwi-         die unter I. 2b) und 2c) der Anlage 14 auf-
Maßnahmen entdeckte „Beinahe“-Er-               schen dem auf Gruppen bezogenen DRW              geführten gesamten Expositionen nicht
eignis muss gemeldet werden, wenn ein           und der Bewertung einer einzelnen Pati-          angewandt werden.
Kriterium der Anlage 14 erfüllt worden          entendosis müssen noch mehrere Aspek-                Die zuständige Aufsichtsbehörde soll
wäre. Ein solches „glückliches“ Ereignis        te geklärt werden; an die Konstitution ge-       nach § 110 StrlSchV [2] eine Meldung

 Der Radiologe
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Tab. 2      Aufgaben des Medizinphysik-Experten nach § 132 StrlSchV [2]                           zuständigen Behörde nachgewiesen wer-
         Ein MPE übernimmt die Verantwortung der Dosimetrie von Personen und die Wahr-            den, dass die (neuen) Anforderungen des
         nehmung der Optimierung des Strahlenschutzes und wirkt bei folgenden Aufgaben            StrlSchG erfüllt sind. An der Forderung,
         mit:                                                                                     dass nur eine MTRA die Untersuchung
 1       Qualitätssicherung bei der Planung und Durchführung von Anwendungen radioaktiver         im Rahmen der Teleradiologie durchfüh-
         Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen einschließlich der physikalisch-techni-   ren darf, hat sich nichts geändert. Sie ist
         schen Qualitätssicherung
                                                                                                  vor Ort im direkten Kontakt mit dem
 2       Auswahl der einzusetzenden Ausrüstungen, Geräte und Vorrichtungen                        Patienten die relevante Person mit der
 3       Überwachung der Exposition von Personen, an denen radioaktive Stoffe oder ionisierende    erforderlichen Fachkunde und Verant-
         Strahlung angewendet werden                                                              wortung für die technische Durchfüh-
 4       Überwachung der Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte                              rung.
 5       Untersuchung von Vorkommnissen                                                               In § 5 (38) StrlSchG „Begriffsbestim-
 6       Durchführung der Risikoanalyse für Behandlungen und                                      mungen“ wird beschrieben, dass der Te-
 7       Unterweisung und Einweisung der bei der Anwendung tätigen Personen                       leradiologe die „erforderliche Fachkunde“
                                                                                                  im Strahlenschutz besitzen muss [1]. Es
                                                                                                  ist allerdings weder in StrlSchG noch in
erfassen, prüfen und bewerten sowie das             der eingesetzten Geräte. Aktuell ist in       StrlSchV festgelegt, was die erforderliche
BMU informieren und Daten an das BfS                Deutschland nicht sichergestellt, ob eine     Fachkunde für den Teleradiologen dar-
in pseudonymisierter Form übermitteln.              ausreichende Anzahl von MPE mit der           stellt. Dies könnte, wie in RöV und ersten
Als zentrale Stelle nach § 111 StrlSchV             erforderlichen Fachkunde rechtzeitig zur      Entwurfsfassungen der StrlSchV, die vol-
soll das BfS ein elektronisches System              Verfügung steht; Ausbildungsprogram-          le Fachkunde in der Radiologie sein, oder
zur Erfassung und Auswertung der Infor-             me und Fördermaßnahmen auf Landes-            nur die Fachkunde für die teleradiolo-
mationen einrichten und z. B. systemati-            ebene sind in Diskussion. In der RöFo         gisch betreute Modalität (typischerwei-
sche wissenschaftliche Veröffentlichungen            publizierte Bedarfszahlen an MPE lassen       se CT), die je nach Handhabung in den
mit Empfehlungen erstellen.                         erwarten, dass für etwa 15 dosisintensi-      Bundesländern nach 6, 12 oder mehr Mo-
                                                    ve Anlagen eine Vollzeitkraft als MPE         naten erworben werden kann, oder eine
Medizinphysik-Experten,                             erforderlich sein wird [7].                   Variante, die bzgl. der qualitativen Anfor-
Sachverständige                                        Die Sachverständigen müssen wie            derungen dazwischen liegt. Eine baldige
                                                    bisher bei Installation oder bestimm-         Klärung der „erforderlichen“ Fachkun-
Die Hinzuziehung und Mitwirkung eines               ten wesentlichen Änderungen an einer          de für den Teleradiologen ist wichtig, da
MPE (nach § 14 StrlSchG [1] und §§ 131,             Röntgeneinrichtung sowie wiederkeh-           dieser die Verantwortung für die gesam-
132 StrlSchV [2]) muss bei dosisinten-              rend alle 5 Jahre eine Prüfung durchfüh-      te teleradiologische Strahlenanwendung
siven Röntgenuntersuchungen, d. h. laut             ren. Der Bestimmung, Qualifikationen           hat, dementsprechend weisungsberech-
StrlSchV bei CT oder Geräten mit 3-D-               und Pflichten des Sachverständigen sind        tigt gegenüber MTRA und den Ärzten
Bildgebung von Objekten mit niedrigem               die Paragraphen 177–183 StrlSchV [2]          vor Ort sein und sich mit den Rahmen-
Röntgenkontrast (außer Tomosynthe-                  gewidmet, mit einigen Änderungen ge-          bedingungen vor Ort, inkl. Geräteeigen-
se) sowie bei durchleuchtungsgestützten             genüber der RöV. Für Strahlenanwender         schaften, auskennen muss. Gleichzeitig
Interventionen mit erheblicher Exposi-              kann z. B. relevant sein, dass die Sach-      ist der Facharztstandard zu gewährleis-
tion, für Geräteneuinstallationen ohne              verständigen jetzt bundesweit tätig sein      ten.
Übergangsfrist und für Geräte, die zum              dürfen und gerätebezogene Dienstleis-             Als neue Anforderung wird in § 14
31.12.2018 bereits in Betrieb waren,                tungen, z. B. die technische Qualitätssi-     (2) c) StrlSchG „eine regelmäßige und en-
bis Ende 2022 (§ 200 StrlSchG, [1])                 cherung wie Konstanzprüfungen, stärker        ge Einbindung des Teleradiologen in den
sichergestellt werden.                              von den Sachverständigenprüfungen ge-         klinischen Betrieb des Strahlenschutzver-
    Der MPE muss über die erforderliche             trennt sein müssen.                           antwortlichen“ aufgeführt [1]. Dies ist für
Fachkunde verfügen; ggf. wird er als zu-                                                          eine gute Patientenversorgung grund-
sätzlicher SSB benannt. Im StrlSchG [1]             Teleradiologie                                sätzlich sinnvoll. Diese Regelung soll
ist geregelt, dass ein Masterabschluss in                                                         auch das sog. „Regionalprinzip“ fördern,
medizinischer Physik bzw. Physik als Vor-           Die bisherigen Anforderungen wurden           d. h. eine engere regionale Kooperation,
aussetzung für die MPE-Ausbildung vor-              überwiegend beibehalten, aber teilweise       bei der der Teleradiologe zusätzlich zur
zuweisen ist. In der StrlSchV werden                in den Details geändert. Beispielsweise       Befundung in klinische Konferenzen
die Aufgaben des MPE (. Tab. 2) und                 kann jetzt die Befristung einer Telera-       und/oder Fallbesprechungen eingebun-
die Einbindung in die Strahlenschutz-               diologiegenehmigung über den Nacht-,          den wird. Die praktische Umsetzung
organisation festgelegt. Der Umfang der             Wochenend- und Feiertagsdienst hinaus         sollte abhängig von der spezifischen
Einbindung von MPE ist abhängig von                 (24-h-Teleradiologie) von 3 auf 5 Jahre er-   Situation und dem jeweiligen Bedarf
der Art und Anzahl der Untersuchungen               weitert werden. Für bestehende Geneh-         geplant werden. In Hessen werden bei-
oder Behandlungen und von der Anzahl                migungen muss bis zum 31.12.2022 der          spielsweise von der zuständigen Behörde

                                                                                                                              Der Radiologe
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 Informationstechnologie und Management

für den Regelfall eine wöchentliche Be-      chen Fachgesellschaften beim BfS ein-        Forschung
sprechung, die auch mit elektronischer       gebracht werden. Nach wissenschaftli-
Kommunikation durchgeführt werden            cher Prüfung des höheren Nutzens ge-         Bezüglich der Abläufe bei Forschungs-
kann, und eine persönliche Anwesenheit       genüber den Risiken des Verfahrens soll      vorhaben hatte bereits das StrlSchG
des Teleradiologen in längeren Abstän-       ein enger rechtlicher Rahmen als Verord-     Änderungen beinhaltet, die vom BfS fol-
den als geeignet angesehen.                  nung für das jeweils eingereichte Unter-     gendermaßen zusammengefasst wurden:
    In § 14 (2) StrlSchG [1] wird expli-     suchungsverfahren erstellt werden, der       Die Genehmigungsvoraussetzungen für
zit ausgedrückt, dass die Verfügbarkeit      von den Behörden und ggf. ärztlichen         das bisherige ausführliche Genehmi-
des Teleradiologen während der Untersu-      Stellen überwacht wird. Aktuell wird die     gungsverfahren werden gestrafft, und
chung gewährleistet sein muss. Relevante     Früherkennung von Lungenkrebs mittels        das Verfahren ist nunmehr an Fristen
Verzögerungen, z. B. bei der Erstellung      Low-dose-CT für Personen mit hohem           gebunden (§ 31 StrlSchG, [1]). Das bis-
des Befundes dringlicher Fälle durch         Tabakkonsum diskutiert.                      herige vereinfachte Verfahren für die
Inanspruchnahme des Teleradiologen               Das bis zum 31.12.2018 geltende          Fälle der sog. Begleitdiagnostik ist als
für andere Strahlenanwendungen, sollen       Programm zur Brustkrebsfrüherkennung         Anzeigeverfahren ausgestaltet (§§ 32
vermieden werden, d. h. es ist verstärkt     bleibt inhaltlich bestehen, wird aber ab     bis 35 StrlSchG, [1]) und ist eben-
auf eine ausreichende Personalbereit-        01.01.2019 an das neue Strahlenschutz-       falls an Fristen gebunden. Wesentliche
schaft zu achten. Auch die erforderli-       recht angepasst. Während bei der Brust-      Neuerung ist dabei, dass nun auch ein-
che Verfügbarkeit des Teleradiologiesys-     krebsfrüherkennung als Programm keine        willigungsunfähige, volljährige, kranke
tems muss gewährleistet werden. Dieser       individuelle Rechtfertigung gestellt wer-    Personen einbezogen werden dürfen
Aspekt wurde schon bisher bei Einhal-        den muss, ist dies z. B. bei der individu-   [3]. Die Anzeige wird unabhängig von
tung der Teleradiologie – Norm (DIN          ellen Früherkennung von Lungenkrebs          der Stellungnahme der Ethikkommis-
6868-159) abgedeckt, ggf. in Kombina-        notwendig, da für jede in Frage kom-         sion geprüft. Mit der Anwendung darf
tion mit weiteren informationstechni-        mende Person ein Risikoprofil (z. B. mit      jedoch erst begonnen werden, wenn
schen Qualitätssicherungsmaßnahmen,          Alter, Raucheranamnese) zu erstellen         das zustimmende Votum einer beim BfS
z. B. Netzwerküberwachung. Unverän-          ist. Weitere wissenschaftlich diskutier-     registrierten Ethikkommission zum For-
dert gilt auch die im Einzelfall erforder-   te Früherkennungsuntersuchungen sind         schungsvorhaben vorliegt (§ 33 Absatz 3
liche persönliche Anwesenheit des Telera-    die CT Untersuchung der Koronargefäße        Nr. 2 StrlSchG, [1]).
diologen oder eines Vertreters innerhalb     und die CT-Kolonographie. Es ist zu be-          In der StrlSchV [2] finden sich in den
eines für eine Notfallversorgung erfor-      achten, dass nach § 19 (2) StrSchG eine      §§ 133 bis 143 spezifische Ausführungen
derlichen Zeitraums.                         Genehmigung benötigt wird, wenn eine         zu Einwilligung, Aufklärung, Anwen-
    Je nach Ausgestaltungsvorgaben           Röntgeneinrichtung im Zusammenhang           dungsbeschränkungen, weitere Pflichten
durch die zuständige Behörde können in       mit Früherkennung betrieben wird.            und Qualitätssicherung, in die auch
der Kombination von § 49 Abs. 1 Nr. 2            Am 12.12.2018 wurden in einer allge-     ärztliche Stellen und MPEs einbezogen
StrlSchV [2] mit § 74 Abs. 2 StrlSchG [1]    meinen Verwaltungsvorschrift des BMU         sind.
nicht nur eine Einweisung bzw. Ausbil-       die Grundsätze und die Vorgehenswei-
dung und praktische Erfahrung sondern        se zur wissenschaftlichen Bewertung          Vorgaben für beruflich
verstärkt auch die erfolgreiche Teilnah-     von Früherkennungsuntersuchungen             exponierte Personen
me an anerkannten Kursen für die Ärzte       (bei nicht übertragbaren Krankheiten)        und Betreuungs- oder
vor Ort gefordert werden. Bisher wurde       beschrieben, die sich in erster Linie        Begleitpersonen
oft seitens der Behörden die erfolgrei-      an das BfS richtet, aber z. B. auch die
che Teilnahme am Unterweisungs- und          Beteiligung von Sachverständigen und         Grenzwerte der beruflich exponierten
Grundkurs bzw. eine bereits vorhandene       Fachkreisen beschreibt. In § 86 StrlSchG     Personen nach § 78 StrlSchG bleiben
Teilfachkunde statt eines Teleradiologie-    [1] wurde eine Ermächtigung erteilt, mit     unverändert bei 20 mSv für die Ganzkör-
Kurses akzeptiert; eine dokumentierte        der die besonderen Anforderungen bei         perdosis und bei 500 mSv für die Haut
Einweisung bleibt dabei erforderlich.        Früherkennungsuntersuchungen fest-           und Extremitäten [1]. Einer Empfehlung
                                             gelegt werden können. Am 17.12.2018          der ICRP folgend wurde der Grenz-
Früherkennungs-                              wurde die Brustkrebs-Früherkennungs-         wert zur Augenlinsendosis auf 20 mSv/
untersuchungen                               Verordnung ausgefertigt. Andere Früh-        Jahr herabgesetzt. Dieser Wert kann ins-
                                             erkennungs-Verordnungen sind bisher          besondere bei interventionellen fluoro-
In Zukunft können neben dem bisher           nicht bekannt. Zu diesem Thema ist auch      skopischen Verfahren in der Radiologie,
als Programm genehmigten Früherken-          die Empfehlung der Strahlenschutzkom-        Kardiologie und Gefäßchirurgie über-
nungsverfahren – dem Mammographie-           mission (SSK) „Anforderungen an die          schritten werden. Hieraus ergeben sich
Screening – weitere Früherkennungsver-       Rechtfertigung individueller Früherken-      neue Anforderungen an eine Optimie-
fahren für Personengruppen genehmigt         nungsuntersuchungen mit ionisierender        rung des beruflichen Strahlenschutzes
werden (§§ 84, 14 (3) StrlSchG, [1]).        Strahlung“ von Juli 2006 relevant.           des interventionellen Radiologen, aber
Anträge können z. B. von wissenschaftli-                                                  auch weiterer im Kontrollbereich täti-

 Der Radiologe
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ger Personen, sowie für bisher weniger      Arbeit der ärztlichen Stellen                ten oder in der Teleradiologie, ist derzeit
betrachtete Anwendungsbereiche (z. B.                                                    nur möglich, wenn landesspezifische
mobile C-Bögen mit geringen Schutz-         Die ärztlichen Stellen (ÄS) sind von den     Gesetze dies regeln.
vorrichtungen oder nicht-radiologische      Änderungen in der Strahlenschutzge-              Die zunehmende Mitwirkung von
Fachgebiete mit höheren Expositions-        setzgebung in vielen Punkten betroffen,       MPEs dürfte die Qualität von Strah-
werten).                                    einerseits, gemeinsam mit den Strah-         lenanwendungen verbessern und sich
   Nach § 173 StrlSchV [2] und § 170        lenanwendern, bzgl. der Prüfungsinhal-       positiv auf die Ergebnisse der Über-
StrlSchG [1] sollen unter Einbezie-         te und -abläufe, andererseits in ihrer       prüfungen der ÄS auswirken. In einer
hung des BfS eindeutige, persönliche,       Organisation. Mit § 128 StrlSchV [2]         verstärkten Zusammenarbeit von MPE
lebenslang geltende Strahlenschutzregis-    wurden grundsätzliche Anforderungen          und ÄS ist ein größeres Optimierungs-
ter-Nummern für überwachte Personen         an ÄS aufgenommen, die zuvor nur             potenzial zu erwarten, ebenso wie durch
verwendet werden. Diese sollen die bis-     über Richtlinien und Verträge abgedeckt      den Einsatz von Dosismanagement-
herigen Strahlenpassnummern bis zum         waren. Zukünftig wird nicht nur eine         systemen (DMS). Diese werden zwar
30.06.2019 ersetzen, so dass kurzfristige   Anmeldung, sondern auch eine Abmel-          in der Gesetzgebung nicht gefordert,
Beantragungen beim BfS erforderlich         dung von Tätigkeiten, die einer Anzeige      aber die neuen Anforderungen lassen
sind, und zukünftig die Zuordnung der       oder Genehmigung bedürfen, bei den           sich in den meisten radiologischen Ab-
individuellen Dosiswerte aus der beruf-     ÄS durch den SSV gefordert. Gleichzei-       teilungen oder Praxen praktisch nur
lichen Strahlenexposition verbessern.       tig muss ein Abdruck der Mitteilung an       mit einer geeigneten Software erfüllen,
   Die Exposition von Betreuungs- oder      die zuständige Behörde gesandt werden.       sodass auch die Voraussetzungen für
Begleitpersonen soll begrenzt werden.       Die Nichtdurchführung ist jeweils als        einen vereinfachten und verbesserten
Deshalb sollen nach §122 StrlSchV [2]       Ordnungswidrigkeit in § 184 StrlSchV         Datenaustausch mit ärztlichen Stellen
ein Leitfaden erstellt, nach § 124 aufge-   aufgeführt. Leider wurde die Planung         geschaffen werden.
klärt sowie Hinweise angeboten werden.      des BMU, dass die SSVen sich zukünftig           Damit die notwendigen Daten für die
Als bedeutsames Vorkommnis gilt hier        nur noch bei der zuständigen Behörde         Qualitätssicherung und Optimierung
bereits eine unbeabsichtigte Überschrei-    anmelden müssen und diese die ÄS             inkl. DMS und Übermittlung an ÄS
tung der effektiven Dosis von 1 mSv.         informiert, im Gesetzgebungsverfahren        erfasst und ausgewertet werden können,
Wie auch bei beruflich exponierten Per-      nicht fortgeführt; es besteht nun noch die   müssen sie von den Modalitäten bereitge-
sonen (s. § 72 StrlSchV) soll innerhalb     Hoffnung, dass in der Zukunft informa-        stellt werden, z. B. entsprechend der DIN
von 6 Monaten nach Aufnahme einer           tionstechnische Abläufe den derzeitigen      6862-2. In der AG Informationstechnik
Tätigkeit die Festlegung von Dosisricht-    Aufwand für alle Beteiligten reduzieren      (AGIT der DRG), im Normenausschuss
werten als Instrument zur Optimierung       werden.                                      Radiologie (NAR) und seitens AK/AG
des Strahlenschutzes geprüft werden             In § 130 StrlSchV [2] werden die         RöV wird an Sicherstellung der wei-
(für bestehende Tätigkeiten bis zum         Aufgaben der ÄS beschrieben. Neu sind        teren Voraussetzungen gearbeitet, z. B.
01.01.2020, s. § 191 StrlSchV).             insbesondere die Überprüfung eines sys-      bezüglich Terminologie, Austauschfor-
                                            tematischen Verfahrens zur Erkennung         mat oder Anwendung von Normen oder
Unterweisungen und                          und Bearbeitung von Vorkommnissen            anderen spezifischen Vorgaben.
Aktualisierungen                            bei den Strahlenanwendern sowie von
                                            Forschungsvorhaben im Hinblick auf den       Fazit für die Praxis
Die jährlichen Unterweisungen dürfen        Strahlenschutz. Prüftiefe und -aufwand
nach § 63 (3) auch als E-Learning von       sowie entstehende Kosten sind dabei          4 In Zukunft müssen insbesondere in
der zuständigen Behörde zugelassen wer-     noch offen. Die StrlSchV legt auch fest,          radiologischen Abteilungen Medizin-
den. Dann ist jedoch eine Prüfung erfolg-   dass die vom SSV übermittelten Daten             physik-Experten verfügbar sein.
reich abzulegen und es müssen Nachfra-      nur für Prüfungen und Optimierungs-          4   Ein System zur Erkennung und
gen möglich sein. Damit kann ein größe-     vorschläge verarbeitet werden dürfen.            Bearbeitung von Vorkommnissen
rer Anteil des Personals rechtzeitig un-    Nach bisher vorliegenden Auffassun-               muss aufgebaut werden.
terwiesen werden.                           gen von Landesdatenschutzbeauftragten        4   Ein Dosismanagementsystem er-
   Aktualisierungen von Fachkunden          sind damit mehrere Aufgaben und Tä-              leichtert Dokumentationen und
oder Kenntnissen müssen unverändert         tigkeiten von ÄS in Frage gestellt, z. B.        Auswertungen erheblich, ist jedoch
innerhalb von 5 Jahren erfolgen. Die        die Übermittlung von Daten (u. a. zur            nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Einteilungen der Kurse, die zugehörigen     Dosis) an Behörden und BfS (§§ 125,          4   In der Teleradiologie sollen die Än-
Kurszeiten und spezifische Anforde-          130 StrlSchV) sowie wissenschaftliche            derungen bzgl. verstärkter Einbezie-
rungen werden wahrscheinlich noch           Auswertungen. Eine Zusammenarbeit                hung, Verfügbarkeit und Fachkunde
Änderungen erfahren, z. B. im Rahmen        von (zahn)ärztlichen Stellen, z. B. bei          des Teleradiologen beachtet werden.
einer neuen Fachkunde-Richtlinie.           von Zahnärzten und Ärzten genutzten          4   Arbeitsanweisungen (SOP) sind für
                                            DVT-Geräten, in mehreren Bundeslän-              alle Anwendungen zu erstellen.
                                            dern regelmäßig eingesetzten Leihgerä-

                                                                                                                     Der Radiologe
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 Informationstechnologie und Management

4 Beantragung und Verwendung der                         7. Arbeitsgemeinschaft Physik und Technik in der
                                                            bildgebenden Diagnostik (2014) Positionspapier
    neuen Strahlenschutzregisternum-                        zur Umsetzung des Entwurfs der EU-Richtlinie
    mern sollen in der ersten Jahreshälfte                  „EURATOM Basic Safety Standards“. Rofo Fortschr
    2019 erfolgen.                                          Rontgenstr 186(4):419–422. https://doi.org/10.
                                                            1055/s-0034-1368939
4   Eine Festlegung von Dosisricht-
    werten für bestimmte exponierte
    Personen soll geprüft werden.
4   Die Aufgaben der ärztlichen Stellen
    wurden erweitert.
4   Früherkennungsuntersuchungen
    können durch eine Verordnung
    außer für Brustkrebs auch für weitere
    Erkrankungen genehmigt werden.
4   Der Grenzwert der jährlichen Au-
    genlinsendosis wird von 150 auf
    20 mSv/a gesenkt.

Korrespondenzadresse
PD Dr. Michael Walz
Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung
in der Radiologie, Nuklearmedizin und
Strahlentherapie Hessen, TÜV SÜD Life Service
GmbH
Am Römerhof 15, 60486 Frankfurt, Deutschland
Michael.Walz@tuev-sued.de

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt. M. Walz, M. Wucherer und
R. Loose geben an, dass kein Interessenkonflikt be-
steht.

Dieser Beitrag beinhaltet keine von den Autoren
durchgeführten Studien an Menschen oder Tieren.

Literatur
 1. Strahlenschutzgesetz (StrlSchG): Bundesgesetz-
    blatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu
    Bonn am 3. Juli 2017
 2. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): Bundesge-
    setzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 41, ausgegeben
    zu Bonn am 5. Dezember 2018
 3. Informationen und Links des BfS (auch zu
    StrlSchG und StrlSchV): http://www.bfs.de/DE/
    themen/ion/anwendung-medizin/forschung/
    neuregelung-strahlenschutzrecht.html. Zugegrif-
    fen: 7.2.2019
 4. Beschluss und Änderungen zur StrlSchV im Bun-
    desrat: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/
    drucksachen/2018/0401-0500/423-18(B).pdf?__
    blob=publicationFile&v=1. Zugegriffen: 7.2.2019
 5. EuropeanCommission(2018)RadiationProtection
    N°185: European Guidelines on Diagnostic Refe-
    rence Levels for Paediatric Imaging. http://www.
    eurosafeimaging.org/wp/wp-content/uploads/
    2018/09/rp_185.pdf. Zugegriffen: 7.2.2019
 6. Leitfaden des BfS zur Handhabung der DRW in der
    Röntgendiagnostik vom 15.08.2017: https://www.
    bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/fachinfo/
    ion/leitfaden-drw-roe.html. Zugegriffen: 7.2.2019

  Der Radiologe
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