Reglement ADAM Rally Cup 2019 - ADAM Rally Cup Denmark

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Reglement ADAM Rally Cup 2019 - ADAM Rally Cup Denmark
Reglement ADAM Rally Cup 2019
Reglement ADAM Rally Cup 2019 - ADAM Rally Cup Denmark
ADAM Rally Cup Reglement 2019

Indholdsfortegnelse:
ADAM Rally Cup Reglement Danmark                2
FairPlay reglement                              6
Reglement tillæg                                7
DMSB ADAC Rallye Cup reglement 2019             8

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Reglement ADAM Rally Cup 2019 - ADAM Rally Cup Denmark
ADAM Rally Cup Reglement 2019

Reglement:
Som udgangspunkt er alt hvad der ikke udtrykkeligt er nævnt som tilladt, forbudt.

Hvis det viser sig nødvendigt, forbeholder arrangørerne sig retten til at efterse og foretage
plombering af tekniske komponenter.

Definition på biler som kan deltage
•   ADAC Opel Rallye Cup byggede biler, med papir fra Holzer og som overholder ADAC Opel
    Rallye Cup reglementet, herunder også Vauxhall modellen af samme bil, defineret i reglement
    DMSB-Genehmigungs-Nummer 754/19.

Sikkerhed:
•   Bilen skal overholde DANSK AUTOMOBIL SPORTS UNION 253 Sikkerhedsbestemmelser for Gr.
    N, A og R-GT biler.

Teknik:
•   Der skal foretages en national grundhomologering (GHG) af hver bilmodel, i henhold til DASU-
    reglement 2, kapitel 293 som omhandler gruppe DK, eller homologeret i National R2
    reglement 295.
•   Enhver bil skal altid være opbygget inden for rammerne af nærværende reglement for ADAC
    Opel Rallye Cuppen og DASU-reglement 2, kapitel 293 for gruppe DK, eller homologeret i
    National R2 reglement 295.
•   Hver enkelt bil skal rallysynes
•   Bilen skal til enhver tid overhold minimumsvægten jf. ADAC Opel Rallye Cup reglementet på
    1090kg.

Bilen skal i sin helhed bevares 100% originalt, dog må følgende
ændres/udskiftes:
Støddæmpere, fjedre, styrtøj, undervogn og bremser

    •   Rat må udskiftes. (snap-on er tilladt)
    •   Sæder er fri, såfremt de overholder gællende reglement for sikkerhed
    •   Seler er fri, såfremt de overholder gællende reglement for sikkerhed
    •   Bagerste hjulvinkler må justeres.
    •   Bremseklodser er fri

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ADAM Rally Cup Reglement 2019

Motor/gearkasse 1)

   •   Der skal køres på standerbrændstof fra en offentlig tankstation med brændstofnorm
       EN228.
   •   Spær differentiales spærring må ændres.
   •   Gearkassens indhold, såvel gearhjul som slut gearing skal beholdes standard jf. ADAC
       reglementet.
   •   Væsker i form af olie m.v. er fri

Dæk og kompounds.

   •   Dæk og kompounds er fri
   •   Maksimum fælgstørrelse er 16 tommer.

Generelt

   •   Der må monteres beskyttelse af undervogn, materiale er frit.
   •   Der må monteres stænklapper.
   •   Der må monteres tagudluftning
   •   Udvendige spejle er fri, men skal være funktionsduelige og have et minimumsspejlareal på
       90cm2 pr. spejl.

Løb:
De tællende løb, for sæsonen 2019.
Cimbern Rallye            Nordtyskland               27-04-2019 til 27-04-2019
Rally Kjellerup. DM       Kjellerup/Silkeborg        25-05-2019 til 25-05-2019
Sydjysk Rally. DM. MRS Sydjylland                    29-06-2019 til 29-06-2019
DM Sorø                   Sorø                       31-08-2019 til 31-08-2019
Rally Roskilde            Roskilde                   21-09-2019 til 21-09-2019
KDAK-Rally. DM. MRS       Sønderjylland/Fyn          12-10-2019 til 12-10-2019

Point:
Bilerne tilmeldes i klasse 4, hvor man kan optage points jf. DASU reglementsregler for
mesterskaber, og dertil optager man points i Cuppen, ifølge nedenstående:

Deltagere kan opnå points som følgende:
Placering i klassen: 25-20-15-12-10-9-8-7 osv.

Dertil er der også Power stage point, som uddeles efter de 3 hurtigste tider på prøven, med
henholdsvis 3, 2 og 1 point, hvorved det maksimale antal points man kan opnå ved en afdeling er
28.

Alle løb er tællende.

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Deltagere:
   •   Alle nationaliteter kan deltage, såfremt deltagerne via Deres lands ASN har en gyldig licens
       for deltagelse i Internationale løb.
   •   Der skal være løbssponsor mærker på bilen, udleveret og styret af Cuppen.
   •   Inviterede gæstekører kan deltage i cuppen, dog uden af kunne opnå Cup points

Deltager pris:
Hver deltagende team, er fastsat på 1. kører og det er denne der optager points i Cuppen.

For at deltage i Cuppen i 2019, er der følgende krav om betaling, som følgende:

Der laves en deltager (1. kører), kontrakt med Cuppen, og der betales kr. 6.000,00 for de tællende
løb, for sæsonen.

Såfremt der kommer nye deltagere, hen over sæson, skal disse også lave en kontrakt og betale det
fulde Cup deltager beløb.

Deltageren returneres kr. 800,00, pr. løb, hvor deltageren er kørt over startrampen, og dermed er
startet i løbet.

Deltageren er først registreret, når deltagerkontrakten er underskrevet og returneret til Cup
sekretariatet, og det fulde deltager beløb er indbetalt, og kan herefter optage points.

Deltager bil dekoration (Sponsor salgsområder)
Felterne markeret med rød, er reserverede og solgt, og markeringerne med blåt, er mulige
områder der kan blive solgt inden sæsonstart.

Såfremt du har et område, der er reserveret, og som du har solgt til egen sponsor, kan man frikøbe
denne plads til en pris, der er svarende til den sponsorydelse cuppen modtager for pladsen. 2)

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FairPlay reglement. 3)
FairPlay reglementet, er en del af ADAM Rally Cup Reglementet, og dermed en del af det samlede
reglement for deltagelsen i Cuppen.

FairPlay reglementet er indført for at sikre ordentlig takt og tone blandt deltagerne, og for at sikre
at der ikke opstår og kommer dårlig omtalt af cuppen og cuppens deltagere.

Det er ene og alene Cuppen der afgør og udsteder nedenstående straffe og de er ikke til
diskussion, dog kan denne ankes, jf. beskrivelse i reglement tillæg.

a) Dårlig, upassende og usportslige opførelse på alle former på offentlige og sociale medier,
tillades ikke og vil blive straffet efter FairPlay reglerne, og DASU’s reglement 1.

b) Usportslig optræden af en hver form, uagtet sted og situation, straffes generelt efter FairPlay
reglerne, og DASU’s reglement 1.

c) Usportslig eller dårligoptræden i forhold til Cuppen støtter og sponsorere, straffes efter FairPlay
reglerne, og DASU’s reglement 1.

Overtrædelse af FairPlay reglerne straffes som følgende:

1. gang – fratages deltageren/det deltagende team 10 Cup mesterskabs points pr. forseelse

2. gang – pointsfratagelse = første straf gange 2

Ved 3 eller flere gentagende forseelser, kan deltageren/det deltagende team bliver udelukket,
eller frataget alle Cup points.

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Reglement tillæg.
I reglement tillæg, beskrives og defineres reglementspunkter, i uddybende teknisk punktform.

          1) For at sikre at alle deltager med ens biler, som overholder reglement, er der en
             obligatorisk kontrol/test og dokumentation, af alle biler, som udføres på Cup
             opstartssamlingen.

              Dette udføres af og hos Søgaard Effekt, i samarbejde med Cuppen, dette er gratis
              for deltagerne, i forbindelse med opstartssamlingen. Såfremt man ikke kan deltage
              på opstartssamlingen, eller ikke har mulighed for at møde op med bilen her, er man
              selv ansvarlig for af få lavet denne kontrol hos Søgaard Effekt, til en hver tid
              gællende priser.

              Dette er ikke en kontrol, som kan fører til udelukkelse, dog såfremt en bil skiller sig
              ud, i forhold til de andre, vil vi naturligvis se nærmere på denne.

              Dette gøres i den sportslige ånd, for at sikre ensartethed, imellem alle deltagere, og
              derved, kender vi også bilen, således at når den bliver udtaget til kontrol, som kan
              forventes 1-2 gange over sæsonen, så kan det hurtigt og effektivt vurderes om der
              er lavet ændringer på bilen.

              Motor bliver plomberet, efter ovenstående effekt måling.

          2) Frikøb af reklameplads, kan kun ske ved at man kontakter cuppen og herigennem
             får en pris og laver en frikøbsaftale for sæsonen.

          3) Som skrevet i FairPlay reglementet, så er det ene og alene, Cuppen der udsteder
             straffe, og disse er ikke til diskussion, dog kan straf modtageren, vælge at anke
             afgørelsen, hvor modtageren står for alle udgifter, forbundet med dette, uagtet
             resultatet af anken.

              Ved en anke, etableres der et midlertidigt anke udvalg, til netop denne anke,
              bestående af Cuppen, plus 4 deltagere, som trækkes imellem de aktive deltager,
              ved at ligge en seddel i en skål eller lignende, med deltagernes navn, og så trækkes
              der 4 stk. af en vilkårlig person, og disse 4 deltagere, er dermed ankeudvalget.
              Dette gøres i et ønske om at dette klares internt i Cuppen.

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Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien
                                    (Stand: 22.01.2019)

Name der Serie:
                                 ADAC Rallye Cup

                             DMSB-Genehmigungs-Nummer:
                                      754/19

Status der Serie/Veranstaltungen
☐ International
☐ National A Plus inkl. NSAFP
☒ National A inkl. NEAFP
☐ National A

Ausschreiber/Organisation: ADAC e.V.
                           Ressort Motorsport
                           Hansastraße 19
                           80686 München

Ansprechpartner:           Timo Lewerenz
                           Tel.-Nr.:             +49 89 7676 4410
                           Mobil-Nr.:            +49 171 5555 417
                           Homepage:             www.adac.de/opel-rallye-cup
                           E-Mail:               timo.lewerenz@adac.de
ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019

Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Sportliches Reglement

1.       Einleitung

2.       Organisation
         2.1   Einzelheiten zu den Titeln und Prädikaten der Serie
         2.2   Name des zuständigen ASN
         2.3   ASN Visum/Genehmigungs-Nummer
         2.4   Name des Veranstalters/Promoters, Adresse und Kontaktdaten
         2.5   Zusammensetzung des Organisationskomitees
         2.6   Permanente DMSB Offizielle
         2.7   Liste aller Offiziellen

3.       Bestimmungen und Rechtsgrundlagen der Serie
         3.1   Offizielle Sprache
         3.2   Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung

4.       Nennungen
         4.1  Einschreibungen/Nennungen, Nennschluss und Teilnahmeverpflichtung
         4.2  Nenngeld für die Saison und je Veranstaltung
         4.3  Enthaltene Leistungen in der Einschreibegebühr
         4.4  Startnummern

5.       Lizenzen
         5.1   Erforderliche Lizenzstufen
         5.2   Bedingungen für Bewerber außerhalb ihres nationalen Gebiets

6.       Versicherung, Haftungsausschluss und Verzichtserklärung
         6.1   Versicherung des Veranstalters/Promoters
         6.2   Haftungsausschluss von Bewerber, Fahrer und Beifahrer
         6.3   Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers

7.       Veranstaltungen
         7.1   Terminkalender
         7.2   Durchführung der Wettbewerbe
         7.2.1 Allgemeines
         7.2.2 Offizielle Termine
         7.2.3 Siegerehrung
         7.2.4 Servicepark

8.       Wertung
         8.1   Wertung und Punkteverteilung
         8.2   Punktegleichheit

9.       Dokumentenabnahme
10.      Technische Abnahme/Technische Kontrollen
         10.1 Reparatur, Verplombung und Kennzeichnung von Fahrzeugteilen
         10.2 Technische Abnahme vor dem Start und Schlussabnahme: Ort und Zeitplan

11.      Kontrollstellen

12.      Veranstaltungsablauf/Programm

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ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019

13.      Vorauswagen

14.      Titel, Preisgeld und Pokale
         14.1 Titel Gesamtsieger
         14.2 Preisgeld und Pokale
         14.3 Nachwuchsförderung

15.      Protest und Berufung

16.      Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung

17.      TV-Rechte/Werbe- und Fernsehrechte

18.      Besondere Bestimmungen

Teil 2: Technisches Reglement
1.       Technische Bestimmungen der Serie
         1.1    Übersicht der ausgeschriebenen Gruppen/Klassen
         1.2    Grundlagen der Technischen Bestimmungen
         1.3    Allgemeines/Präambel
         1.4    Fahrerausrüstung
         1.5    Generelle Bestimmungen, Erlaubte Änderungen und Einbauten
         1.6    Fahrzeug-Mindestgewichte und Ballast
         1.7    Hubraumfaktor für aufgeladene Motoren
         1.8    Abgasvorschriften
         1.9    Geräuschbestimmungen
         1.10 Werbung an Fahrerausrüstung/Wettbewerbsfahrzeug und Startnummern
         1.11 Sicherheitsausrüstung
         1.12 Kraftstoff und ggf. Einheits-Kraftstoff
         1.12.1 Kraftstoffkontrollen
         1.12.2 Nachtanken, Tankanlagen und Kontrolle
         1.13 Definitionen Technik
2.       Besondere Technische Bestimmungen
         2.1    Allgemeines
         2.2    Motor
         2.2.1 Abgasanlage
         2.3    Kraftübertragung
         2.4    Bremsen
         2.5    Lenkung
         2.6    Radaufhängung
         2.7    Räder (Radschüssel + Felge) und Reifen
         2.7.1 Limitierung
         2.8    Karosserie und Abmessungen
                a) Karosserie außen (inkl. Scheiben)
                b) Fahrgastraum/Cockpit
                c) Zusätzliches Zubehör
         2.9    Aerodynamische Hilfsmittel
         2.10 Elektrische Ausrüstung
         2.11 Kraftstoffkreislauf
         2.12 Schmierungssystem
         2.13 Datenübertragung
         2.14 Lampenbaum/Zusatzscheinwerfer
         2.15 Sonstiges

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ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019

Teil 3: Anlagen/Zeichnungen

Anlage   1:       Beklebungsvorschrift Fahrzeuge / Sponsorenfläche Fahrer-/Beifahreroverall
Anlage   2:       Fahrer-/Beifahrersitzbefestigung
Anlage   3:       Empfehlung Fahrwerkgrundeinstellung
Anlage   4:       Ersatzteilkatalog

                Diese Ausschreibung besteht aus 34 Seiten und inkl. 4 Anlagen.

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ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019

Teil 1: Sportliches Reglement
1.       Einleitung

Die Serie ADAC Rallye Cup wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Inter-
nationalen Sportgesetzes und seiner Anhänge und den nationalen Wettbewerbsbestimmungen
des DMSB durchgeführt. Sie findet in Übereinstimmung mit den Wettbewerbsbestimmungen
und den Technischen Bestimmungen der Serie statt, wobei die Technischen Bestimmungen
mit den Sicherheitsbestimmungen des Anhang J der FIA (Artikel 253 inkl. 8.3) übereinstimmen.

Die Wettbewerbe werden nach dem Veranstaltungs- und Rallyereglement des DMSB durch-
geführt, soweit nachfolgend oder in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstalter nichts
anderes bestimmt ist.

Die Serie wird von folgenden Organisationen/Firmen unterstützt:
ADAC e.V.

2.       Organisation

2.1      Einzelheiten zu den Titeln und Prädikaten der Serie

Der ADAC e.V., nachfolgend auch Serienausschreiber genannt, schreibt für das Jahr 2019 den
ADAC Rallye Cup aus.

2.2      Name des zuständigen ASN

DMSB – Deutscher Motor Sport Bund e.V.

2.3      ASN Visum/Genehmigungs-Nummer

Die ausgeschriebene Serie mit dem vorliegenden sportlichen und technischen Reglement ist
vom Deutschen Motor Sport Bund mit Datum am 22.01.2019 unter Reg.-Nr.: 754/19
genehmigt.

2.4      Name des Veranstalters/Promoters, Adresse und Kontaktdaten

ADAC e.V.
Hansastraße 19
80686 München
Ansprechpartner: Timo Lewerenz
Tel: 089 7676 4410
Mobil: 0171 5555 417
E-Mail: timo.lewerenz@adac.de

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ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019

2.5      Zusammensetzung des Organisationskomitees

Leiter ADAC Automobilsport:                       Andreas Bachmeier
Serienmanager ADAC Rallye Cup:                    Timo Lewerenz
ADAC Sporting Delegate:                           Josef Kaspar

2.6      Permanente DMSB Offizielle

Vorsitzende der Sportkommissare
Wolfgang Gastorfer                                      SPA 1061002
Michael Heß                                             SPA 1141572

Obmann der Technischen Kommissare
Ralf Kleebusch                                          SPA 1039795

2.7      Liste aller Offiziellen

Die Offiziellen und Delegierten sind in den jeweiligen Veranstaltungsausschreibungen
aufgeführt.

3.       Bestimmungen und Rechtsgrundlagen der Serie

Diese Serie unterliegt den folgenden Bestimmungen:
    Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) mit Anhängen
    DMSB Veranstaltungsreglement
    DMSB Rallye-Reglement
    DMSB Lizenzbestimmungen
    Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO)
    Rechts- und Verfahrensregeln der FIA
    Beschlüsse und Bestimmungen des DMSB
    Umweltrichtlinien des DMSB
    Anti-Doping Regelwerk der nationalen und internationalen Anti-Doping Agentur
    (WADA/NADA-Code) sowie den Anti-Dopingbestimmungen der FIA
    Sportliches und Technisches Reglement dieser Serie mit den vom DMSB genehmigten
    Änderungen und Ergänzungen (Bulletins)
    Ausschreibungen der Veranstaltungen mit eventuellen Änderungen und Ergänzungen
    (Bulletins)
    Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland
    dem Ethikkodex und Verhaltenskodex der FIA und dem Ethikkodex des DMSB
    den sonstigen Bestimmungen der FIA und des DMSB

3.1      Offizielle Sprache

Die offizielle Sprache ist Deutsch. Nur der deutsche, vom DMSB genehmigte Reglementtext ist
verbindlich.

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ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019

3.2      Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung

Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und Halter)
nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und straf-
rechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verur-
sachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.

Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicher-
heitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der
Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung oder einzelne Wettbewerbe
abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche
Schadensersatzpflichten zu übernehmen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. Im
Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht
Haftungsausschluss vereinbart ist.

4.       Nennungen

4.1      Einschreibungen/Nennungen, Nennschluss und Teilnahmeverpflichtung

Der Bewerber und/oder Fahrer/Beifahrer muss sich mit dem vom Serienausschreiber heraus-
gegebenen „Antrag auf Einschreibung“ bis Freitag, 08.02.2019, im ADAC Rallye Cup
einschreiben.

Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor, auch später eingehende Anträge
anzunehmen. Grundsätzlich ist die Teilnehmerzahl des ADAC Rallye Cups 2019 auf 38
Fahrer/Fahrzeuge begrenzt.

Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antrag ist an folgende Adresse zu senden:

ADAC e.V.
Herrn Timo Lewerenz
Ressort Motorsport
Hansastraße 19
80686 München

Die Einschreibung gilt erst nach Eingang der vollständigen Einschreibung sowie dem Eingang
der Einschreibegebühr und mit schriftlicher Bestätigung durch den Serienausschreiber als
angenommen. Erst durch die Bestätigung sind Bewerber und/oder Fahrer/Beifahrer punkt- und
preisgeld-berechtigt. Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor, eine Einschreibung mit
Angabe von Gründen abzulehnen.

Nur Bewerber und/oder Fahrer/Beifahrer, die sich mit einem Opel ADAM Rallye Cup-Fahrzeug
gemäß den Einschreibebedingungen eingeschrieben haben, können am ADAC Rallye Cup
2019 teilnehmen.

Mit dem „Antrag auf Einschreibung“ beauftragen und bevollmächtigen Bewerber und Fahrer/
Beifahrer den Serienausschreiber, in seinem Namen Nennungen zu den Veranstaltungen bei
denen Wertungsläufe zum ADAC Rallye Cup durchgeführt werden, abzugeben
(Blocknennung).

Mit der Einschreibung verpflichtet sich der Bewerber und/oder Fahrer/Beifahrer an allen
Wertungsläufen teilzunehmen, außer in Fällen von höherer Gewalt.

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ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019

Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor, die Serie ADAC Rallye Cup bei weniger als
8 eingeschriebenen Teilnehmern nicht durchzuführen.

4.2      Nenngeld für die Saison und je Veranstaltung

Die Einschreibegebühr sowie eine eventuelle Kaution sind gemäß dem „Antrag auf
Einschreibung“ fällig. Folgende Einschreibgebühr ist zu entrichten:
Pro Teilnehmer-Fahrzeug ist eine Einschreibegebühr in Höhe von 3.900,00 € zzgl. USt. an den
ADAC zu zahlen. Nach dem 06.02.2019 beträgt die Einschreibegebühr 4.900,00 € zzgl. USt.
unter Voraussetzung der Annahme des Antrags zur Einschreibung durch den ADAC.

Sollte ein Bewerber und/oder Fahrer/Beifahrer trotz Einschreibung nicht an der Serie oder an
einzelnen Wertungsläufen zur Serie teilnehmen, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung
des Nenngeldes.

4.3      Enthaltene Leistungen in der Einschreibgebühr

Bewerber und/oder Fahrer/Beifahrer deren Einschreibung vom Serienausschreiber bestätigt
wurde, erhalten mit Bestätigung der Einschreibung folgende Leistungen:
  Blocknennung zu den jeweiligen Wertungsläufen des ADAC Rallye Cups 2019
  Preisgeldberechtigung bei den jeweiligen Wertungsläufen des ADAC Rallye Cups 2019

4.4      Startnummern

Die Teams erhalten vom Serienausschreiber permanente Startnummern für die komplette
Saison.

5.       Lizenzen

5.1      Erforderliche Lizenzstufen

a) Fahrer
Fahrer mit einer für das Jahr 2019 gültigen Internationalen Bewerber- und Fahrerlizenz des
DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN der Stufen
   ☒ A,          ☒ B,     ☒ C,      ☒ D,         ☐ C/D-historisch
die bei dem ADAC Rallye Cup eingeschrieben sind und die Einschreibegebühren entrichtet
haben, sind teilnahmeberechtigt.

Fahrer mit einer für das Jahr 2019 gültigen Nationalen Bewerber- und Fahrerlizenz des DMSB
oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN der Stufe
   ☒ A,          ☒ nationalen EU-Profilizenz
die bei dem ADAC Rallye Cup eingeschrieben sind und die Einschreibegebühren entrichtet
haben, sind teilnahmeberechtigt.

Die Fahrer dürfen in den vergangenen zwei Jahren nicht Prioritätsfahrer der FIA oder eines
ASN gewesen sein.

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ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019

b) Beifahrer
Beifahrer mit einer für das Jahr 2019 gültigen Internationalen Bewerber- und Beifahrerlizenz
des DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN der Stufen
   ☒ A,          ☒ B,      ☒ C,      ☒ D,         ☐ C/D-historisch
die bei dem ADAC Rallye Cup eingeschrieben sind und die Einschreibegebühren entrichtet
haben, sind teilnahmeberechtigt.

Fahrer mit einer für das Jahr 2019 gültigen Nationalen Bewerber- und Fahrerlizenz des DMSB
oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN der Stufe
   ☒ A,        ☒B             ☒C
die bei dem ADAC Rallye Cup eingeschrieben sind und die Einschreibegebühren entrichtet
haben, sind teilnahmeberechtigt.

c) Bewerber
Bewerber, die sich mit dem Fahrer einschreiben, müssen eine internationale Firmen- oder
internationale Club-Bewerberlizenz des DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen
ASN für das Jahr 2019 besitzen und die Einschreibegebühr entrichtet haben.

d) DMSB-Sponsor-Card
Sponsoren oder Namensgeber, die neben dem Fahrernamen im offiziellen Programmteil sowie
Nenn-, Starter- und Ergebnislisten genannt werden wollen, ohne gleichzeitig die Funktion eines
Bewerbers zu übernehmen, können dies durch den Erwerb einer „DMSB-Sponsor-Card“ für
Firmen, Clubs, Teams erreichen (nur für DMSB-genehmigte Veranstaltungen mit Ausnahme
von Veranstaltungen mit FIA-Prädikat und internationale Serien in Deutschland).

e) Gastteams
Der Serienausschreiber kann Gastteams mit einer gültigen
☒internationalen Bewerber- und Fahrerlizenz gemäß Art. 5.1
☒nationalen Lizenz der Stufe A
☒einer nationalen EU-Profilizenz
☒der nationalen Lizenz Stufe B (nur für Beifahrer)
☒nationalen Lizenz Stufe C (nur für Beifahrer)

zu den Wertungsläufen zulassen.

Wenn diese die Bedingungen der Serienausschreibung sowie der Ausschreibung zu der
jeweiligen Veranstaltung erfüllen, können sie außerhalb der Punkte- und Preisgeldwertung
teilnehmen. Die eingeschriebenen Teilnehmer haben vorrangige Startberechtigung. Für die
Punkte- bzw. die Preisgeldwertung rücken die eingeschriebenen Teilnehmer nach. Eine
Ablehnung eines Gaststarts kann mit Angabe von Gründen durch den Serienausschreiber
erfolgen.

f)   Altersregelung
Gemäß den gültigen DMSB-Lizenzbestimmungen

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ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019

5.2      Bedingungen für Bewerber außerhalb ihres nationalen Gebiets

Bei allen Veranstaltungen benötigen Ausländische Bewerber/Fahrer/Beifahrer die Zustimmung
des eigenen ASN nach Art. 2.3 des ISG.

Bei Veranstaltungen mit dem Status National A (NEAFP) sind DMSB-Lizenznehmer sowie
Lizenznehmer eines anderen der FIA angeschlossenen ASN teilnahmeberechtigt und erhalten
Punkte für diese Serie.

6.       Versicherung, Haftungsausschluss und Verzichtserklärung

6.1      Versicherung des Veranstalters/Promotors

Gemäß DMSB-Veranstaltungsreglement

6.2      Erklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer (=Teilnehmer) zum Ausschluss
         der Haftung, Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers

Gemäß DMSB-Veranstaltungsreglement

7.       Veranstaltungen

7.1      Terminkalender

08./09.03.19            ADAC Saarland-Pfalz Rallye, St. Wendel
24./25.05.19            AvD-Sachsen-Rallye, Zwickau
14./15.06.19            ADAC Rallye Stemweder Berg, Lübbecke
26./27.07.19            ADAC Rallye Wartburg, Eisenach
09./10.08.19            ADAC Rallye „Rund um die Sulinger Bärenklaue“, Sulingen
04./05.10.19            ADMV Rallye Erzgebirge, Stollberg
18./19.10.19            ADAC 3-Städte-Rallye, Freyung

Eine Wertung zur Serie erfolgt ausschließlich bei oben genannten Veranstaltungen.

7.2      Durchführung der Wettbewerbe

Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen des DMSB Rallye-Reglements mit folgenden Be-
sonderheiten.

7.2.1    Allgemeines

Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen des DMSB Rallye-Reglements mit folgenden
Besonderheiten:
-  Die sportliche Durchführung der jeweiligen Veranstaltung findet grundsätzlich an zwei
   Tagen statt.
-  Es wird eine verbindliche Fahrerbesprechung durch den lokalen Veranstalter durchgeführt.
   Diese Fahrerbesprechung informiert die Teilnehmer (Fahrer und Beifahrer) über
   allgemeine und veranstaltungsspezifische Regelungen. Die Fahrerbesprechung ist für alle
   Teilnehmer verpflichtend und wird in der Ausschreibung mit Nennung von Uhrzeit und Ort
   entsprechend frühzeitig kommuniziert. Über die Anwesenheit bei der Fahrerbesprechung
   wird eine Liste angefertigt. Teilnehmer, die nicht oder zu spät an der Fahrerbesprechung

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ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019

     teilgenommen haben, werden mit einer Geldbuße gemäß Veranstaltungsausschreibung
     bestraft.
-    Die gesamten Wertungsprüfungskilometer pro Veranstaltung betragen mind. 120 km und
     max. 160 km.
-    Bei allen Veranstaltungen wird für die Sicherheit der Teilnehmer ein Tracking System und
     Data Logger eingesetzt. Der Einbau erfolgt nach gesondert veröffentlichten Anweisungen.

Erster Tag
-   Dokumentenabnahme
-   Besichtigung der Wertungsprüfungen
-   Technische Abnahme
-   Verpflichtende Fahrerbesprechung
-   Etappe 1 mit einer WP-Länge von mindestens 10% der gesamten WP-Kilometer
-   Die Starterliste der Etappe 2 ergibt sich aus dem DMSB Rallye-Reglement
-   Ein Re-Start (Rallye 2) zur Etappe 2 erfolgt gemäß DMSB Rallye-Reglement

Zweiter Tag
-  Etappe 2 mit Durchführung einer Power Stage
-  Siegerehrung (an der Zielrampe oder als gesonderter Teil der Veranstaltung)
-  Der Aushang der vorläufigen Endergebnisse sowie die Siegerehrung der Veranstaltung
   finden unbenommen einer noch nicht beendeten Schlusskontrolle und des Abschlusses
   von sportrechtlichen Untersuchungen möglichst pünktlich gemäß Zeitplan der
   Ausschreibung statt.

7.2.2    Offizielle Termine

Pflichttermine (wie z.B. offizielle Fahrerbesprechungen) am Veranstaltungswochenende
werden den Teilnehmern im Bedarfsfall schnellstmöglich schriftlich oder durch Aushang
bekannt gegeben. Nichtteilnahme oder verspätetes Erscheinen kann vom ADAC Sporting
Delegate mit einer Geldbuße geahndet werden. Im mehrfachen Wiederholungsfall droht der
Ausschluss aus dem ADAC Rallye Cup.

7.2.3    Siegerehrung

Pro Veranstaltung findet eine Siegerehrung statt. Ausnahmen werden vorab von dem/dem
Veranstalter/Serienausschreiber bekanntgegeben. Fahrer und Beifahrer, die einen der ersten
zehn Plätze bei einer Veranstaltung belegen, sind verpflichtet, an den Siegerehrungen
teilzunehmen. Der ADAC behält sich vor, Fahrer oder Beifahrer aus besonderem Grund für
einzelne Veranstaltungen von diesen Verpflichtungen zu befreien.
Teilnehmer, die eine Platzierung unter den ersten zehn im ADAC Rallye Cup bei der jeweiligen
Veranstaltung erreichen, erhalten das entsprechende Preisgeld nach der Veranstaltung per
Überweisung an die in der Einschreibung angegebene Bankverbindung.

7.2.4      Servicepark

Die entsprechenden Stellflächen im jeweiligen Servicepark werden zentral durch den ADAC
zugewiesen.

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ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019

8.       Wertung

8.1      Wertung und Punkteverteilung

Bei den Veranstaltungen wird ein gesondertes Klassement für den ADAC Rallye Cup erstellt.
Punkte und Preisgeld erhalten ausschließlich die Fahrer eines Teams, die grundsätzlich als
Fahrzeuglenker (1. Fahrer) die Wertungsprüfungen fahren. Zusätzlich werden die Teilnehmer
bei der Divisionswertung im ADAC Rallye Masters gewertet. Diese Divisionswertung fließt
jedoch nicht in die Gesamtwertung des ADAC Rallye Masters ein.

Die Wertung zum ADAC Rallye Cup erfolgt auf Grundlage der offiziellen Ergebnislisten der
jeweiligen Veranstaltung.

Bei jeder Veranstaltung werden nachstehende Punkte vergeben:

Platz      1    2     3    4     5   6    7    8    9    10   11   12   13   14   15   16   17   18   19   20
Punkte    40    30   24    20   17   15   14   13   12   11   10   9    8    7    6    5    4    3    2    1

Die ersten fünf bestplatzierten Fahrer der Power Stage der jeweiligen Veranstaltung erhalten 5,
4, 3, 2, 1 Zusatzpunkte für die ADAC Rallye Cup-Wertung. Des Weiteren erhält der einge-
schriebene Fahrer des ADAC Rallye Cups, der die meisten Wertungsprüfungs -Bestzeiten
erzielt hat, 5 Bonuspunkte. Sollten zwei oder mehr Fahrer gleich viele Bestzeiten gefahren
haben, so erhält jeder dieser Fahrer die Bonuspunkte.

8.2      Punktegleichheit

Bei Punktgleichheit (ex aequo) entscheidet die größere Anzahl der erzielten ersten, dann der
zweiten und eventuell weiteren Plätze aller für die ADAC Rallye Cup durchgeführten Wettbe-
werbe der laufenden Saison. Sofern dann noch Punktgleichheit besteht, entscheidet die
bessere Platzierung im letzten Wertungslauf.

9.       Dokumentenabnahme

Folgende Dokumente müssen vom Fahrer/Bewerber vorgelegt werden:
-   Bewerber- und/oder Sponsorenlizenzen
-   Fahrer- und Beifahrer-Lizenzen
-   Fahrer- und Beifahrer-Personalausweis/Reisepässe
-   Führerschein (Fahrer/Beifahrer)
-   Medizinische Eignungsbestätigung
-   ASN Genehmigung für ausländische Teilnehmer (falls erforderlich)
-   Vervollständigung aller Details im Nennungsformular
-   Versicherungsbestätigung
-   Zulassungsbescheinigung, Nachweis Haftpflichtversicherung
-   Zustimmung des Fahrzeugbesitzers (wenn Fahrer nicht Besitzer des Fahrzeuges ist)

10.      Technische Abnahme/Technische Kontrollen

Bei der Technischen Abnahme müssen die Fahrer oder von ihnen beauftragte Personen mit
dem Wettbewerbsfahrzeug und der vorgeschriebenen Fahrer-Sicherheitsausrüstung
erscheinen. Das Fahrzeug muss so vorgeführt werden, wie es im Wettbewerb eingesetzt wird

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ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019

(inkl. Startnummern und Beklebevorschrift der Serie) und muss den geltenden technischen
Bestimmungen entsprechen. Das komplette Tracking System muss installiert sein.

Folgende Fahrzeug-Dokumente sind vorzulegen:
-   Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
-   Homologationsblatt für Katalysator
-   Zertifikat der Überrollvorrichtung
-   DMSB Kraftfahrzeugpass (KFP), für Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland
-   SOS/OK-Schild mindestens Größe DIN A3

10.1     Reparatur, Verplombung und Kennzeichnung von Fahrzeugteilen

Gemäß Art. 2.2 des Technischen Reglements dieser Ausschreibung.

10.2     Zeitplan Technische Abnahme/Technische Kontrollen

Gemäß jeweiliger Veranstaltungsausschreibung.

11. Kontrollstellen

Es gelten die Bestimmungen des DMSB Rallye-Reglements 2019, Art. 31.

12. Veranstaltungsablauf/Programm

Siehe Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung sowie Rallye-Guide.

13. Vorauswagen

Es gelten die Bestimmungen des DMSB Rallye-Reglements 2019, Art. 5.1.4 im Anhang III.

14.      Titel, Preisgeld und Pokale

14.1     Titel Gesamtsieger

Das Team mit der insgesamt höchsten Punktzahl nach allen Wertungsläufen im ADAC Rallye
Cup erhält den Titel:

                                     ADAC Rallye Cup-Sieger 2019

Der jeweilige Sieger (inkl. Beifahrer), die jeweiligen Zweit- sowie die Drittplatzierten verpflichten
sich, eine eventuelle Einladung zur ADAC SportGala oder zu einer Messe wie z.B. der Essen
Motor Show anzunehmen. Der Sieger verpflichtet sich, das Sieger-Fahrzeug für die Essen
Motor Show sowie für die ADAC SportGala kostenfrei dem ADAC zur Verfügung zu stellen.

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ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019

14.2     Preisgeld und Pokale

Das Preisgeld pro Veranstaltung beträgt für die eingeschriebenen Fahrer/innen im ADAC
Rallye Cup:

 Platz                1         2      3      4        5         6         7     8     9    10

 Preis brutto €     1.500     1.250   1000   750      650       550       450   350   250   150

Sämtliche Preisgelder verstehen sich inkl. USt. und werden grundsätzlich nach jeder Veranstal-
tung an die Bewerber bzw. Fahrer/Teams laut Einschreibung ausbezahlt.

Die USt. kann aus verwaltungstechnischen Gründen nur ausgezahlt werden, wenn dem ADAC
eine Bestätigung des Bewerbers bzw. Fahrer/Teams hinsichtlich seiner inländischen
Unternehmereigenschaft bis zum 15. Oktober 2019 vorliegt.

Evtl. noch ausstehende Forderungen an Fahrer/Teams/Bewerber seitens ADAC oder der Opel
Automobile GmbH, den offiziellen Ausrüstern der Serie, dem Ersatzteillieferanten und/oder
beim lokalen Veranstalter können mit dem Preisgeld verrechnet werden.

Gemäß der Platzierung im Gesamtklassement der Jahresendwertung des ADAC Rallye Cups
2019 werden Pokale an die besten zehn gewerteten Teilnehmer ausgegeben.

14.4     Nachwuchsförderung

Dem ADAC steht es in der Saison 2020 grundsätzlich frei, ein Nachwuchsförderprogramm
durchzuführen. Wird das weitergehende Förderprogramm in der Saison 2020 umgesetzt, wird
ein Sichtungslehrgang am Ende der Saison 2019 geplant, bei dem die drei Erstplatzierten des
ADAC Rallye Cups 2019 sowie weitere Talente aus der Serie eingeladen werden können.
Anschließend werden die Details des Nachwuchsförderungsprogramms 2020 bekanntgegeben.

15.      Protest und Berufung

Bei Protesten und Berufungen gelten das Internationale Sportgesetz der FIA, das
Veranstaltungsreglement des DMSB, die Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB sowie bei
Berufungen zur FIA die Rechts- und Verfahrensordnung der FIA.

Protestkaution – zahlbar an den zu genehmigenden ASN der Veranstaltung:
Status International / National: siehe jeweilige Veranstaltungsausschreibung

Berufungskaution – zahlbar an den DMSB:
Status National A                       1.000,00 €

Berufungskaution – zahlbar an die FIA:                     EUR 6,000.00

zzgl. DMSB-Kostenpauschale für Internationale Berufung (FIA) 3.000,00€
(Protest- und Berufungskautionen sind mehrwertsteuerfrei)

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ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019

16.      Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung

Bei Entscheidung der FIA, DMSB, deren Gerichtsbarkeit, der Sportkommissare, des Serienaus-
schreibers oder des Veranstalters als Preisrichter im Sinne des § 661 BGB ist der Rechts weg
ausgeschlossen.

Aus Maßnahmen und Entscheidungen des DMSB bzw. seiner Sportgerichtsbarkeit sowie der
Beauftragten des DMSB und des Serienausschreibers können keine Ersatzansprüche irgend-
welcher Art hergeleitet werden, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadens -
verursachung.

17.      TV-Rechte/Werbe- und Fernsehrechte

Alle Copyright- und Bildrechte liegen beim ADAC einschließlich der Bilder, die von Fernseh-
übertragungen des ADAC Rallye Cup übernommen werden.

Alle Fernsehrechte des ADAC Rallye Cups, sowohl für terrestrische Übertragung als auch für
Kabel- und Satellitenfernsehübertragung, alle Videorechte und alle Rechte zur Verwertung
durch sämtliche elektronische Medien, einschließlich Internet liegen beim ADAC.

Jede Art von Aufnahmen, Ausstrahlung, Wiederholung oder Reproduktion zu kommerziellen
Zwecken ist ohne schriftliche Zustimmung des ADAC verboten.

Der ADAC und vom ADAC autorisierte Personen bzw. Unternehmen sind berechtigt, für die
Produktion von Spielen über die Serie, für die Vermarktung der Serie oder einzelner Elemente
sämtliche Logos und Aufkleber der Sponsoren des Fahrers und/oder des Bewerbers, sämtliche
Bilder und Darstellung der teilnehmenden Fahrzeuge, den Fahrer- und Bewerbernamen, sowie
sämtliche Bilder und Darstellungen des Fahrers, des Bewerbers und deren Aus rüstung (betrifft
auch die Team- und Fahrerbekleidung) zu verwenden.

Alle Copyright- und Bildrechte liegen beim ADAC einschließlich der Bilder, die von möglichen
Fernsehübertragungen der Serie übernommen werden.

Speziell darf im Aufnahmebereich der On-Board-Kamera in und am Fahrzeug keine Werbung
angebracht werden.

Teilnehmer dürfen keine Werbetafel (On-Board-Schilder) mit privaten Sponsoren im Fahrzeug
platzieren. Es darf das offizielle ADAC Rallye Cup-Logo in keiner Weise in Videoveröffent-
lichungen von Dritten (auch Teilnehmer) ohne vorheriger Zustimmung des ADAC verwendet
werden. Folgende teilnehmerspezifischen Informationen dürfen in Videoveröffentlichungen
(inkl. On-Board-Aufnahmen) eingebaut werden:

-     Bewerbername inkl. Bewerberlogo
-     Namen Fahrer und Beifahrer
-     Name des offiziellen Sponsors (Sponsor mit offizieller Sponsorcard)

Die benannten Informationen dürfen graphisch eingefügt werden. Die Einblendungen dürfen
aber keinen offiziellen Charakter haben.

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ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019

Teilnehmer, die im ADAC Rallye Cup 2019 eingeschrieben sind, erhalten auf Anfrage durch
den ADAC, die Rechte zur Nutzung von möglichem Fernsehmaterial für Messen und interne
Zwecke ohne Rechtegebühren unter Übernahme der technischen Kosten. Rechtenutzung
durch Sponsoren, Werbetreibende oder für jegliche andere Art der kommerziellen Verwertung
müssen schriftlich beim ADAC beantragt werden und können mit Rechtegebühr belegt werden.

Während allen offiziellen Veranstaltungen an denen der ADAC Rallye Cup 2019 teilnimmt
(Recce, Test- und Einstellfahrten und Wertungsprüfungen) dürfen in den Rennfahrzeugen nur
nach Genehmigung des ADAC Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte (z.B. TV-Kameras, Digicam
usw.) installiert werden. Diese müssen vom Technischen Kommissar bei der Technischen
Abnahme abgenommen werden.

Ausgenommen hiervon sind Kameras für eventuelles Fernsehmaterial, welche in Absprache
zwischen dem ADAC und dem Technischen Kommissar an den Fahrzeugen verbaut werden
dürfen. Dieses Bildmaterial steht nur dem ADAC zur Verfügung.

Die Reproduktion und Verwendung des ADAC Logos sowie des offiziellen ADAC Rallye Cup-
Logos ist für alle Bewerber, Teams, Fahrer und alle Personen, die mit ihnen in Verbindung
stehen, verboten. Die Verwendung von ADAC-registrierten Namen und/oder Titeln, mit der
Ausnahme des Titels „ADAC Rallye Cup“, ist ebenso verboten.

Die Verwendung des Titels „ADAC Rallye Cup“ ist nur nach vorheriger Genehmigung durch
den ADAC erlaubt. Weiterhin muss grundsätzlich bei allen durch Bewerber, Teams, Fahrer,
Beifahrer und alle zugehörigen Personen produzierten Materialien jederzeit der volle Titel
„ADAC Rallye Cup“ angegeben werden. Darüber hinaus darf nur das vom ADAC freigegebene
ADAC Rallye Cup-Logo verwendet werden.

18.      Besondere Bestimmungen

Es gibt keine weiteren Besonderen Serienbestimmungen.

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ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019

Teil 2: Technisches Reglement

1.       Technische Bestimmungen der Serie

1.1      Übersicht der ausgeschriebenen Gruppen/Klassen

Im ADAC Rallye Cup kommen ausschließlich Fahrzeuge zum Einsatz, die den technischen
Vorgaben dieses Reglements entsprechen müssen.

Zugelassene Fahrzeuge und Klasseneinteilung

Opel ADAM Rallye Cup-Version

1.2      Grundlagen der Technischen Bestimmungen gemäß

-     Art. 253 des Anhang J (ISG der FIA)
-     Technische Bestimmungen des ADAC Rallye Cup
-     Allgemeine Bestimmungen, Definitionen und Klarstellungen zu technischen
      Reglements (DMSB-Handbuch, blauer Teil)
-     Vorliegendes Technisches Reglement
-     Reifenbestimmungen gemäß Anhang IV des DMSB Rallye-Reglements 2019
-     DMSB genehmigte Technik Bulletins von ADAC e.V. und Opel Motorsport
-     Serviceleitfaden und Ersatzteilkatalog des ADAC Rallye Cup 2019

1.3      Allgemeines/Präambel

Der ADAC setzt einen permanenten Technischen Kommissar für den ADAC Rallye Cup 2019
ein.

Alles durch dieses Reglement, den FIA Anhang J, die DMSB-genehmigten Bulletins des ADAC,
die allgemeinen Bestimmungen des DMSB, den Kraftfahrzeugpass (KFP) sowie den Service-
leitfaden und Ersatzteilkatalog des ADAC Rallye Cup nicht ausdrücklich Erlaubte ist verboten.
Erlaubte Arbeiten bzw. Änderungen dürfen keine unerlaubten Änderungen oder Reglement-
verstöße nach sich ziehen. Der Teilnehmer ist verantwortlich, dass sein Fahrzeug jederzeit
dem Technischen Reglement entspricht.

Verplombung:

Das Öffnen der vorgeschriebenen Plomben an Motor, Getriebe und Steuergerät ist nur durch
den Technischen Kommissar, durch von ihm autorisierte Personen oder mit seiner
ausdrücklichen, schriftlichen Freigabe zulässig. Ebenso müssen der Ablauf nach Öffnen der
Plombe, die dann zulässigen Arbeiten am Fahrzeug und die Vorgehensweise bei der
Wiederverplombung eindeutig durch den Technischen Kommissar vorgegeben sein.
Die Nachweispflicht über die Zulässigkeit des Entfernens einer Plombe, sowie den Ablauf nach
deren Entfernung bis zur Wiederverplombung, liegt in jedem Fall beim Teilnehmer, d.h. er
muss die Freigabe der Öffnung und aller weiteren Vorgänge durch den Technischen
Kommissar zweifelsfrei belegen können.

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ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019

1.4      Fahrer- und Beifahrerausrüstung

Das Tragen von Overalls gemäß gültiger FIA-Norm sowie Unterwäsche (mit langen Ärmeln und
Beinen), Kopfhaube, Socken, Schuhe und Handschuhe gemäß den gültigen FIA-
Bestimmungen ist vorgeschrieben.

Aufnäher an Overalls gemäß FIA-Standard 8856-2000 (Bull. 384); bei der Anbringung von Auf-
nähern (z.B. Werbeaufnäher) auf Overalls des FIA-Standards 8856-2000 ist folgendes zu
beachten:
 - Das Befestigungsmaterial bzw. Garn (z.B. Nomexfaden), welches den Aufnäher mit dem
    FIA-homologierten Overall verbindet, muss flammenhemmend sein. (siehe detaillierte
    Anforderungen und Instruktionen im Anhang 1 des FIA-Standards 8856-2000 oder 8856-
    2018).
-   Auch die komplette untere Lage des Aufnäher-Trägermaterials, also die Fläche, welche mit
    der äußeren Lage des Overalls Kontakt hat, muss aus flammenhemmendem Material, z. B.
    Nomex, bestehen und der ISO-Norm 15025 entsprechen. Weiterhin wird empfohlen, dass
    auch die übrigen Bestandteile des Aufnähers aus flammenhemmendem Material bestehen.

DMSB-Hinweis:
Der Text, dass das Nähgarn von Aufnähern nur durch die äußere Lage gehen darf, wurde
gestrichen. Dies bedeutet, dass es nun auch erlaubt ist, mit Hilfe flammenhemmendem Garn
die Aufnäher durch alle vorhandenen Lagen des Overalls zu befestigen.
Bisher durfte dies nur durch die äußere Lage des Overalls realisiert werden. Vorstehendes
betrifft ausschließlich Aufnäher. Es bleibt bei der Regelung, dass eingestickte Schriftzüge oder
Zeichen nur an der äußeren Lage des Overalls befestigt sein dürfen.

Des Weiteren muss ein Helm gemäß FIA-Bestimmungen (Anhang L des ISG) getragen
werden.

Darüber hinaus           ist   die   Verwendung   des    FIA-Kopfrückhaltesystems   (z.B.   HANS®)
vorgeschrieben.

1.5      Generelle Bestimmungen, Erlaubte Änderungen und Einbauten

Es dürfen Arbeiten durchgeführt werden, die zum normalen Unterhalt des Fahrzeugs gehören
oder dem Ersetzen von durch Verschleiß oder Unfall schadhaft gewordenen Teilen dienen.

Änderungen und Einbauten dürfen nur innerhalb des nachfolgend bestimmten Rahmens durch-
geführt werden. Durch Verschleiß oder Unfall beschädigte Teile dürfen nur durch identische
Originalteile ausgetauscht werden.

Am kompletten Fahrzeug dürfen die Befestigungs-Normteile, wie: Muttern, Schrauben,
Unterlegscheiben, Federringe, Federscheiben, Splinte durch gleichwertige, der Originalform
entsprechende, Normteile ersetzt werden. Bei Gewinden sind Gewindeart, -größe und -
steigung (Bsp. M 8 x 1,25) beizubehalten.

1.6      Fahrzeug-Mindestgewichte und Ballast

(Gewichtswert, Ermittlung, ggf. Referenzwaage, Befestigung von Ballast)

Das Mindestgewicht des Fahrzeugs muss zu jeder Zeit der Veranstaltung 1240 kg inkl. Fahrer
und Beifahrer mit deren Ausrüstung (z.B. Helme, HANS Systeme, Headsets, Overalls etc.) be-

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ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019

tragen. Dies ist das reale Gewicht des Fahrzeugs mit Insassen und ohne Ablassen oder Nach-
füllen von Flüssigkeiten.

Sollte für das Erreichen des Mindestgewichts der Einbau von Zusatzgewichten erforderlich
sein, so ist dies ausschließlich mittels der im Ersatzteilkatalog aufgeführten Gewichtswannen
mit den Artikelnummern 1212 882 211 000 0100, bzw. 1212 882 212 000 0100 zulässig. Die
wahlweise links, bzw. rechts unter den Sitzen angebrachten Wannen sind mit jeweils 2
Schrauben M10 (Güteklasse 12.9), Sicherungsmuttern und Unterlegscheiben am
Fahrzeugboden zu befestigen und können mit zusätzlichen Gewichtsplatten gemäß
Ersatzteilkatalog aufgefüllt werden. Die Befestigung muss einer Verzögerung von mind. 25g
standhalten.

Der Einbau der Gewichtswannen muss bei der Technischen Abnahme vor Beginn der
jeweiligen Veranstaltung durch den Technischen Kommissar abgenommen werden. Sollte
dieser die Verplombung der Zusatzgewichte anordnen, so können über die Fa. Holzer
entsprechend präparierte Schrauben zur Anbringung von Plombendraht bezogen werden.

Wenn ein Fahrzeug während der Wertungsläufe ein im Reglement vorgeschriebenes Teil
verliert, so kann das Gewicht dieses Teils beim Wiegen berücksichtigt werden. Nach
Abstimmung mit dem permanenten Technischen Kommissar liegt es im Ermessen der
Sportkommissare, ob und welches verlorene Teil beim Wiegen berücksichtigt wird.

Fahrer und Beifahrer werden am Tag der Veranstaltung während eines für jede Veranstaltung
individuell definierten Zeitfensters, im rennbereiten Zustand (inkl. Helme, Overalls, Headsets
und Hans Systeme) durch den Technischen Kommissar gewogen.

DMSB-Hinweis: Die DMSB-Richtlinien für die Fahrzeugwägung (inkl. Kalibrierung bzw. Eichung
von Waagen) müssen vom Veranstalter/Serienausschreiber beachtet werden. Demnach
müssen mobile Waagen in Jahresabständen im Regelfall durch den Waagen-Hersteller
überprüft werden. In Ausnahmefällen ist auch eine Kalibrierung/Überprüfung von einem
staatlichen Eichamt zulässig, jedoch muss die Waage mindestens alle 2 Jahre durch den
Hersteller kalibriert werden

1.7      Hubraumfaktor für aufgeladene Motoren

N/A

1.8      Abgasvorschriften

Die aktuellen DMSB-Abgasvorschriften (s. DMSB-Handbuch, blauer Teil) sind einzuhalten.

Die Fahrzeuge müssen mit einem Einheits-Katalysator mit folgender Spezifikation ausgerüstet
sein: Hersteller HJS, DMSB Homologationsnummer WRC 1112/10 PE

1.9      Geräuschbestimmungen

Der max. zulässige Geräuschgrenzwert beträgt 95 dB(A) + 2 dB(A) + 3 dB(A)

Dieser Geräuschwert wird nach der DMSB-Nahfeld-Messmethode ermittelt.

Die aktuellen DMSB Geräuschvorschriften (s. DMSB Handbuch, blauer Teil) sind einzuhalten.

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1.10     Werbung an Fahrerausrüstung/Wettbewerbsfahrzeug und Startnummern

Die        aktuellen       FIA/DMSB-Vorschriften      für       Werbung          an
Fahrerausrüstung/Wettbewerbsfahrzeugen und Startnummern sind einzuhalten (s . DMSB-
Handbuch, blauer Teil).

Abweichungen von den FIA/DMSB-Bestimmungen bedürfen einer Sondergenehmigung des
DMSB.

Unter Beachtung der FIA/DMSB-Vorschriften für Startnummern und Werbung an Fahrzeugen
ist folgende verbindliche Werbung am Wettbewerbsfahrzeug vorgeschrieben. (siehe auch
Anlage 3 dieses Reglements).

Kennzeichnung der Cup-Fahrzeuge (Siehe Anlage 1)

Der ADAC hat das Recht auf Flächen der Fahrzeuge ihre eigene Kennzeichnung bzw. die
Kennzeichnung von Partnern in Form von entsprechenden Aufklebern anbringen zu lassen. Die
vorgeschriebene Beklebung der Fahrzeuge ist in Anlage 1 dargestellt. Die Flächen, auf denen
offizielle Sponsoren aufgebracht werden, müssen einfarbig sein. Der Kontrast der Sponsor-
Logos zur Farbe des Untergrundes muss gewährleistet sein.

Die offiziellen Sponsorflächen sind, wie in Anlage 1 dargestellt, einzuhalten. Zwischen den
offiziellen Sponsorflächen des ADAC sowie den teameigenen Sponsoren ist jeweils ein
Mindestabstand von 30 mm einzuhalten. Flächen, die nicht als offizielle Sponsorflächen
ausgewiesen sind, stehen dem Teilnehmer zur Verfügung.

Die Fahrzeugbeklebung muss während allen ADAC Rallye Cup-Veranstaltungen, bei offiziellen
Testfahrten/Testveranstaltungen, auf Messen und auf Foto- und Videomaterial den oben auf-
geführten Bedingungen entsprechen.

Nur die Serienaufkleber, die vom ADAC zur Verfügung gestellt werden, dürfen verwendet
werden. Jeder Teilnehmer erhält vor der Saison zwei komplette Sätze Serienaufkleber. Jeder
weitere Bedarf wird den Teilnehmern zum Selbstkostenpreis berechnet.
Während der Technischen Abnahme wird die korrekte Anbringung der Serienaufkleber über-
prüft.

Der jeweils erste Buchstabe des Vornamens und die Nachnamen des Fahrers und des Beifah-
rers, zusammen mit der jeweiligen Nationalflagge, müssen auf den hinteren Seitenscheiben
unter folgenden Richtlinien angebracht sein:
-   Weiß, Helvetica
-   Anfangsbuchstaben in Großschrift, restliche Buchstaben in Kleinschrift
-   Höhe 6 cm (für Großbuchstaben), Strichstärke: 1,0 cm

Der Fahrername muss der obere Name auf beiden Seitenscheiben sein.

Für die Fahrerausrüstung gelten folgende besondere Werbevorschriften (siehe auch
Anlage 1):

Der ADAC hat das Recht auf Flächen der Fahrerausrüstung die eigene Kennzeichnung bzw.
die Kennzeichnung von Partnern der Serie in Form von entsprechenden Aufnähern anbringen
zu lassen.

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Die offiziellen Sponsor-Aufnäher müssen, wie in Anhang 1 dargestellt, angebracht werden und
dürfen in keiner Weise verändert werden. Aufnäher müssen mit einem nicht brennbaren Faden
(Nomex) angebracht werden (entsprechend DMSB Handbuch, blauer Teil).
Die offiziellen Sponsorflächen sind, wie in Anlage 1 dargestellt, einzuhalten. Es dürfen keine
Sponsoren der Teilnehmer auf diese Flächen aufgebracht werden. Alle anderen Flächen des
Fahreranzuges stehen den Teilnehmern zur Verfügung. Es muss jeweils ein Abstand von 10
mm zur offiziellen Sponsorfläche eingehalten werden.

Während der Technischen Abnahme wird die korrekte Anbringung der Serien-Sponsoren über-
prüft.

1.11     Sicherheitsausrüstung

Die Fahrzeuge müssen folgende Sicherheitsausrüstung aufweisen.

-    Die Artikelangaben beziehen sich, falls nicht anders angegeben auf den aktuellen Anhang
     J zum ISG.
-    Leitungen und Pumpen gemäß Art. 253.3.1 und 253.3.2
-    2-Kreis-Bremsanlage gemäß Art. 253.4
-    Haubenhalter gemäß Art. 253.5
-    Sicherheitsgurte gemäß Art. 253.6
-    Hand-Feuerlöscher gemäß Art. 253.7.3
-    Feuerlöschanlage gemäß Art. 253.7.2
-    Überrollvorrichtung gemäß Art. 253.8
-    Rückspiegel gemäß Art. 253.9
-    Abschleppösen/-vorrichtungen gemäß Art. 253.10
-    Sicherheitsfolie an Fensterscheiben gemäß DMSB-Bestimmungen und allgemeiner
     Bauartgenehmigung mit Kennzeichnung (z.B.: D~5178)
-    Verbundglas-Windschutzscheibe
-    Stromkreisunterbrecher gemäß Art. 253.13
-    Feuerschutzwand gemäß Art. 253.15
-    Sitze und Befestigungen gemäß Art. 253.16
-    FIA-homologierter Fahrersitz gemäß Art. 253.16
-    Verbot von Reifen-Druckkontrollventilen gemäß Art. 253.17

Achtung: Bei Veranstaltungen im Ausland ist der Serienorganisator dafür verantwortlich
eventuell abweichende bzw. zusätzliche Sicherheitsbestimmungen des jeweiligen ASN zu
beachten und umzusetzen.

1.12     Kraftstoff und gegebenenfalls Einheits-Kraftstoff

Es gelten die Bestimmungen des DMSB-Rallye-Reglements, V1 - Art. 59.

Der für den Cup zuständige Technische Kommissar darf jederzeit zur Kontrolle eine Kraftstoff-
probe entnehmen. Die Analyse erfolgt gemäß DMSB-Vorschriften für die Probeentnahmen von
Kraftstoff aus Wettbewerbsfahrzeugen.
Darüber hinaus gilt für Otto-Kraftstoff der Oktangrenzwert von max. 103 ROZ.

1.12.1 Kraftstoffkontrollen

Kraftstoffproben können zu jeder Zeit der Veranstaltung durch die Technischen Kommissare
entnommen werden. Es gelten die DMSB-Kraftstoffbestimmungen inklusive Kraftstoff-

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ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019

Restmengen      (DMSB-Handbuch,      blauer     Teil)    sowie   die   DMSB-Richtlinien   für
Kraftstoffprobeentnahmen.

1.12.2 Nachtanken, Tankanlagen und Kontrolle

Es gelten die Bestimmungen des DMSB Rallye-Reglement 2019 - V1 - Art. 58

Fahrzeuge welche über einen FT-Sicherheitstank (gem. Art. 253-14, Anhang J, ISG) mit FIA-
homologierten Tankanschlüssen - so genannte FIA- Ventile (z. B. der Firma Stäubli) - verfügen
und über vorgenannte Ventile betankt werden müssen können nach Beantragung, in vom
Veranstalter eingerichteten Tankzonen (TZ) oder Remote-Tankzonen, Kraftstoffe gem. Art. 59
DMSB Rallye-Reglement nachtanken.

1.13     Definitionen Technik

Neben den Definitionen gemäß dieses Artikels und Art. 3.3 (Teil 1) dieser Ausschreibung
gelten die „Allgemeinen Bestimmungen, Definitionen und Klarstellungen zu Technischen
Reglements“ (DMSB-Handbuch, blauer Teil) sowie die Definitionen gemäß Art. 251 des
Anhang J (ISG).

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2.       Besondere Technische Bestimmungen

2.1      Allgemeines

Zusätzlich zum Technischen Reglement gemäß Teil 2 dieser Ausschreibung gelten darüber
hinaus nachfolgende Besondere Technische Bestimmungen.

Alles durch dieses Reglement, den Anhang J zum ISG, die DMSB-genehmigten Technik
Bulletins des ADAC, die allgemeinen Bestimmungen des DMSB, den Kraftfahrzeugpass
(KFP) sowie den Serviceleitfaden und Ersatzteilkatalog des ADAC Rallye Cup nicht
ausdrücklich Erlaubte ist verboten.

Erlaubte Arbeiten bzw. Änderungen dürfen keine unerlaubten Änderungen oder
Reglementverstöße nach sich ziehen.

Bei Änderungen an Serienbauteilen bleiben die nicht mehr lieferbaren Vorgängerteile weiterhin
zulässig, wenn nicht eindeutig per Bulletin auf eine andere Vorgehensweise hingewiesen wird.

Sollten Serienbauteile nicht mehr verfügbar sein und der Teilnehmer deshalb Teile verwenden,
die nicht durch den Ersatzteilkatalog 2019, bzw. durch dieses Reglement ausdrücklich
freigegeben sind, ist er selbst dafür verantwortlich, den permanenten technischen Kommissar
vor einem Einsatz darüber zu informieren.
Dieser entscheidet über die Zulässigkeit des Bauteils und kann den Teilnehmer dazu
auffordern, einen entsprechenden Nachweis hierüber zu erbringen, z.B. durch einen Ausdruck
des Opel-Ersatzteilkatalogs (EPC).

2.2      Motor

Der Motor und das dazugehörige Steuergerät müssen während der ganzen Veranstaltung dem
Cup-Motor entsprechen.

Jeder Cup-Motor und das dazugehörige Steuergerät sind verplombt und die Plomben müssen
während der gesamten Veranstaltung unbeschädigt, sichtbar und gut leserlich vorhanden sein.
Vor jeder Veranstaltung wird die Verplombung durch den für den Cup zuständigen
Technischen Kommissar überprüft. Ein Fahrzeug ohne korrekte Verplombung wird nicht zur
Veranstaltung zugelassen.

Jegliche Veränderung am Cup-Motor und am dazugehörigen Steuergerät, insbesondere an
dessen Programmierung, führt zum sofortigen Wertungsausschluss.
Für die korrekte Verplombung und den Zustand der Plomben während der Veranstaltung ist der
Teilnehmer verantwortlich.

Es wird jeweils eine Plombe an der Ölwanne, am Ventildeckel mit Anbindung vom Saugrohr an
den Zylinderkopf und am Stecker des Steuergeräts angebracht. Sollte für den Austausch von
beschädigten Bauteilen, das Öffnen einer Plombe erforderlich sein, muss der für den Cup
zuständige Technische Kommissar hierüber vorab informiert werden. Die in dem Technischen
Reglement in Punkt 1.3 im Absatz „Verplombung“ beschriebenen Abläufe und Vorgaben sind
exakt einzuhalten.

2.2.1 Abgasanlage

Siehe Ersatzteilkatalog 2019.

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