Reglement ADAM Rally Cup 2019 - ADAM Rally Cup Denmark
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ADAM Rally Cup Reglement 2019 Indholdsfortegnelse: ADAM Rally Cup Reglement Danmark 2 FairPlay reglement 6 Reglement tillæg 7 DMSB ADAC Rallye Cup reglement 2019 8 Reglement 2019 rev. 1.5 (11. februar 2019) Side 2 af 7
ADAM Rally Cup Reglement 2019 Reglement: Som udgangspunkt er alt hvad der ikke udtrykkeligt er nævnt som tilladt, forbudt. Hvis det viser sig nødvendigt, forbeholder arrangørerne sig retten til at efterse og foretage plombering af tekniske komponenter. Definition på biler som kan deltage • ADAC Opel Rallye Cup byggede biler, med papir fra Holzer og som overholder ADAC Opel Rallye Cup reglementet, herunder også Vauxhall modellen af samme bil, defineret i reglement DMSB-Genehmigungs-Nummer 754/19. Sikkerhed: • Bilen skal overholde DANSK AUTOMOBIL SPORTS UNION 253 Sikkerhedsbestemmelser for Gr. N, A og R-GT biler. Teknik: • Der skal foretages en national grundhomologering (GHG) af hver bilmodel, i henhold til DASU- reglement 2, kapitel 293 som omhandler gruppe DK, eller homologeret i National R2 reglement 295. • Enhver bil skal altid være opbygget inden for rammerne af nærværende reglement for ADAC Opel Rallye Cuppen og DASU-reglement 2, kapitel 293 for gruppe DK, eller homologeret i National R2 reglement 295. • Hver enkelt bil skal rallysynes • Bilen skal til enhver tid overhold minimumsvægten jf. ADAC Opel Rallye Cup reglementet på 1090kg. Bilen skal i sin helhed bevares 100% originalt, dog må følgende ændres/udskiftes: Støddæmpere, fjedre, styrtøj, undervogn og bremser • Rat må udskiftes. (snap-on er tilladt) • Sæder er fri, såfremt de overholder gællende reglement for sikkerhed • Seler er fri, såfremt de overholder gællende reglement for sikkerhed • Bagerste hjulvinkler må justeres. • Bremseklodser er fri Reglement 2019 rev. 1.5 (11. februar 2019) Side 3 af 7
ADAM Rally Cup Reglement 2019 Motor/gearkasse 1) • Der skal køres på standerbrændstof fra en offentlig tankstation med brændstofnorm EN228. • Spær differentiales spærring må ændres. • Gearkassens indhold, såvel gearhjul som slut gearing skal beholdes standard jf. ADAC reglementet. • Væsker i form af olie m.v. er fri Dæk og kompounds. • Dæk og kompounds er fri • Maksimum fælgstørrelse er 16 tommer. Generelt • Der må monteres beskyttelse af undervogn, materiale er frit. • Der må monteres stænklapper. • Der må monteres tagudluftning • Udvendige spejle er fri, men skal være funktionsduelige og have et minimumsspejlareal på 90cm2 pr. spejl. Løb: De tællende løb, for sæsonen 2019. Cimbern Rallye Nordtyskland 27-04-2019 til 27-04-2019 Rally Kjellerup. DM Kjellerup/Silkeborg 25-05-2019 til 25-05-2019 Sydjysk Rally. DM. MRS Sydjylland 29-06-2019 til 29-06-2019 DM Sorø Sorø 31-08-2019 til 31-08-2019 Rally Roskilde Roskilde 21-09-2019 til 21-09-2019 KDAK-Rally. DM. MRS Sønderjylland/Fyn 12-10-2019 til 12-10-2019 Point: Bilerne tilmeldes i klasse 4, hvor man kan optage points jf. DASU reglementsregler for mesterskaber, og dertil optager man points i Cuppen, ifølge nedenstående: Deltagere kan opnå points som følgende: Placering i klassen: 25-20-15-12-10-9-8-7 osv. Dertil er der også Power stage point, som uddeles efter de 3 hurtigste tider på prøven, med henholdsvis 3, 2 og 1 point, hvorved det maksimale antal points man kan opnå ved en afdeling er 28. Alle løb er tællende. Reglement 2019 rev. 1.5 (11. februar 2019) Side 4 af 7
ADAM Rally Cup Reglement 2019 Deltagere: • Alle nationaliteter kan deltage, såfremt deltagerne via Deres lands ASN har en gyldig licens for deltagelse i Internationale løb. • Der skal være løbssponsor mærker på bilen, udleveret og styret af Cuppen. • Inviterede gæstekører kan deltage i cuppen, dog uden af kunne opnå Cup points Deltager pris: Hver deltagende team, er fastsat på 1. kører og det er denne der optager points i Cuppen. For at deltage i Cuppen i 2019, er der følgende krav om betaling, som følgende: Der laves en deltager (1. kører), kontrakt med Cuppen, og der betales kr. 6.000,00 for de tællende løb, for sæsonen. Såfremt der kommer nye deltagere, hen over sæson, skal disse også lave en kontrakt og betale det fulde Cup deltager beløb. Deltageren returneres kr. 800,00, pr. løb, hvor deltageren er kørt over startrampen, og dermed er startet i løbet. Deltageren er først registreret, når deltagerkontrakten er underskrevet og returneret til Cup sekretariatet, og det fulde deltager beløb er indbetalt, og kan herefter optage points. Deltager bil dekoration (Sponsor salgsområder) Felterne markeret med rød, er reserverede og solgt, og markeringerne med blåt, er mulige områder der kan blive solgt inden sæsonstart. Såfremt du har et område, der er reserveret, og som du har solgt til egen sponsor, kan man frikøbe denne plads til en pris, der er svarende til den sponsorydelse cuppen modtager for pladsen. 2) Reglement 2019 rev. 1.5 (11. februar 2019) Side 5 af 7
ADAM Rally Cup Reglement 2019 FairPlay reglement. 3) FairPlay reglementet, er en del af ADAM Rally Cup Reglementet, og dermed en del af det samlede reglement for deltagelsen i Cuppen. FairPlay reglementet er indført for at sikre ordentlig takt og tone blandt deltagerne, og for at sikre at der ikke opstår og kommer dårlig omtalt af cuppen og cuppens deltagere. Det er ene og alene Cuppen der afgør og udsteder nedenstående straffe og de er ikke til diskussion, dog kan denne ankes, jf. beskrivelse i reglement tillæg. a) Dårlig, upassende og usportslige opførelse på alle former på offentlige og sociale medier, tillades ikke og vil blive straffet efter FairPlay reglerne, og DASU’s reglement 1. b) Usportslig optræden af en hver form, uagtet sted og situation, straffes generelt efter FairPlay reglerne, og DASU’s reglement 1. c) Usportslig eller dårligoptræden i forhold til Cuppen støtter og sponsorere, straffes efter FairPlay reglerne, og DASU’s reglement 1. Overtrædelse af FairPlay reglerne straffes som følgende: 1. gang – fratages deltageren/det deltagende team 10 Cup mesterskabs points pr. forseelse 2. gang – pointsfratagelse = første straf gange 2 Ved 3 eller flere gentagende forseelser, kan deltageren/det deltagende team bliver udelukket, eller frataget alle Cup points. Reglement 2019 rev. 1.5 (11. februar 2019) Side 6 af 7
ADAM Rally Cup Reglement 2019 Reglement tillæg. I reglement tillæg, beskrives og defineres reglementspunkter, i uddybende teknisk punktform. 1) For at sikre at alle deltager med ens biler, som overholder reglement, er der en obligatorisk kontrol/test og dokumentation, af alle biler, som udføres på Cup opstartssamlingen. Dette udføres af og hos Søgaard Effekt, i samarbejde med Cuppen, dette er gratis for deltagerne, i forbindelse med opstartssamlingen. Såfremt man ikke kan deltage på opstartssamlingen, eller ikke har mulighed for at møde op med bilen her, er man selv ansvarlig for af få lavet denne kontrol hos Søgaard Effekt, til en hver tid gællende priser. Dette er ikke en kontrol, som kan fører til udelukkelse, dog såfremt en bil skiller sig ud, i forhold til de andre, vil vi naturligvis se nærmere på denne. Dette gøres i den sportslige ånd, for at sikre ensartethed, imellem alle deltagere, og derved, kender vi også bilen, således at når den bliver udtaget til kontrol, som kan forventes 1-2 gange over sæsonen, så kan det hurtigt og effektivt vurderes om der er lavet ændringer på bilen. Motor bliver plomberet, efter ovenstående effekt måling. 2) Frikøb af reklameplads, kan kun ske ved at man kontakter cuppen og herigennem får en pris og laver en frikøbsaftale for sæsonen. 3) Som skrevet i FairPlay reglementet, så er det ene og alene, Cuppen der udsteder straffe, og disse er ikke til diskussion, dog kan straf modtageren, vælge at anke afgørelsen, hvor modtageren står for alle udgifter, forbundet med dette, uagtet resultatet af anken. Ved en anke, etableres der et midlertidigt anke udvalg, til netop denne anke, bestående af Cuppen, plus 4 deltagere, som trækkes imellem de aktive deltager, ved at ligge en seddel i en skål eller lignende, med deltagernes navn, og så trækkes der 4 stk. af en vilkårlig person, og disse 4 deltagere, er dermed ankeudvalget. Dette gøres i et ønske om at dette klares internt i Cuppen. Reglement 2019 rev. 1.5 (11. februar 2019) Side 7 af 7
Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien (Stand: 22.01.2019) Name der Serie: ADAC Rallye Cup DMSB-Genehmigungs-Nummer: 754/19 Status der Serie/Veranstaltungen ☐ International ☐ National A Plus inkl. NSAFP ☒ National A inkl. NEAFP ☐ National A Ausschreiber/Organisation: ADAC e.V. Ressort Motorsport Hansastraße 19 80686 München Ansprechpartner: Timo Lewerenz Tel.-Nr.: +49 89 7676 4410 Mobil-Nr.: +49 171 5555 417 Homepage: www.adac.de/opel-rallye-cup E-Mail: timo.lewerenz@adac.de
ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019 Inhaltsverzeichnis Teil 1: Sportliches Reglement 1. Einleitung 2. Organisation 2.1 Einzelheiten zu den Titeln und Prädikaten der Serie 2.2 Name des zuständigen ASN 2.3 ASN Visum/Genehmigungs-Nummer 2.4 Name des Veranstalters/Promoters, Adresse und Kontaktdaten 2.5 Zusammensetzung des Organisationskomitees 2.6 Permanente DMSB Offizielle 2.7 Liste aller Offiziellen 3. Bestimmungen und Rechtsgrundlagen der Serie 3.1 Offizielle Sprache 3.2 Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung 4. Nennungen 4.1 Einschreibungen/Nennungen, Nennschluss und Teilnahmeverpflichtung 4.2 Nenngeld für die Saison und je Veranstaltung 4.3 Enthaltene Leistungen in der Einschreibegebühr 4.4 Startnummern 5. Lizenzen 5.1 Erforderliche Lizenzstufen 5.2 Bedingungen für Bewerber außerhalb ihres nationalen Gebiets 6. Versicherung, Haftungsausschluss und Verzichtserklärung 6.1 Versicherung des Veranstalters/Promoters 6.2 Haftungsausschluss von Bewerber, Fahrer und Beifahrer 6.3 Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers 7. Veranstaltungen 7.1 Terminkalender 7.2 Durchführung der Wettbewerbe 7.2.1 Allgemeines 7.2.2 Offizielle Termine 7.2.3 Siegerehrung 7.2.4 Servicepark 8. Wertung 8.1 Wertung und Punkteverteilung 8.2 Punktegleichheit 9. Dokumentenabnahme 10. Technische Abnahme/Technische Kontrollen 10.1 Reparatur, Verplombung und Kennzeichnung von Fahrzeugteilen 10.2 Technische Abnahme vor dem Start und Schlussabnahme: Ort und Zeitplan 11. Kontrollstellen 12. Veranstaltungsablauf/Programm Seite 2 von 34
ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019 13. Vorauswagen 14. Titel, Preisgeld und Pokale 14.1 Titel Gesamtsieger 14.2 Preisgeld und Pokale 14.3 Nachwuchsförderung 15. Protest und Berufung 16. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung 17. TV-Rechte/Werbe- und Fernsehrechte 18. Besondere Bestimmungen Teil 2: Technisches Reglement 1. Technische Bestimmungen der Serie 1.1 Übersicht der ausgeschriebenen Gruppen/Klassen 1.2 Grundlagen der Technischen Bestimmungen 1.3 Allgemeines/Präambel 1.4 Fahrerausrüstung 1.5 Generelle Bestimmungen, Erlaubte Änderungen und Einbauten 1.6 Fahrzeug-Mindestgewichte und Ballast 1.7 Hubraumfaktor für aufgeladene Motoren 1.8 Abgasvorschriften 1.9 Geräuschbestimmungen 1.10 Werbung an Fahrerausrüstung/Wettbewerbsfahrzeug und Startnummern 1.11 Sicherheitsausrüstung 1.12 Kraftstoff und ggf. Einheits-Kraftstoff 1.12.1 Kraftstoffkontrollen 1.12.2 Nachtanken, Tankanlagen und Kontrolle 1.13 Definitionen Technik 2. Besondere Technische Bestimmungen 2.1 Allgemeines 2.2 Motor 2.2.1 Abgasanlage 2.3 Kraftübertragung 2.4 Bremsen 2.5 Lenkung 2.6 Radaufhängung 2.7 Räder (Radschüssel + Felge) und Reifen 2.7.1 Limitierung 2.8 Karosserie und Abmessungen a) Karosserie außen (inkl. Scheiben) b) Fahrgastraum/Cockpit c) Zusätzliches Zubehör 2.9 Aerodynamische Hilfsmittel 2.10 Elektrische Ausrüstung 2.11 Kraftstoffkreislauf 2.12 Schmierungssystem 2.13 Datenübertragung 2.14 Lampenbaum/Zusatzscheinwerfer 2.15 Sonstiges Seite 3 von 34
ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019 Teil 3: Anlagen/Zeichnungen Anlage 1: Beklebungsvorschrift Fahrzeuge / Sponsorenfläche Fahrer-/Beifahreroverall Anlage 2: Fahrer-/Beifahrersitzbefestigung Anlage 3: Empfehlung Fahrwerkgrundeinstellung Anlage 4: Ersatzteilkatalog Diese Ausschreibung besteht aus 34 Seiten und inkl. 4 Anlagen. Seite 4 von 34
ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019 Teil 1: Sportliches Reglement 1. Einleitung Die Serie ADAC Rallye Cup wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Inter- nationalen Sportgesetzes und seiner Anhänge und den nationalen Wettbewerbsbestimmungen des DMSB durchgeführt. Sie findet in Übereinstimmung mit den Wettbewerbsbestimmungen und den Technischen Bestimmungen der Serie statt, wobei die Technischen Bestimmungen mit den Sicherheitsbestimmungen des Anhang J der FIA (Artikel 253 inkl. 8.3) übereinstimmen. Die Wettbewerbe werden nach dem Veranstaltungs- und Rallyereglement des DMSB durch- geführt, soweit nachfolgend oder in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstalter nichts anderes bestimmt ist. Die Serie wird von folgenden Organisationen/Firmen unterstützt: ADAC e.V. 2. Organisation 2.1 Einzelheiten zu den Titeln und Prädikaten der Serie Der ADAC e.V., nachfolgend auch Serienausschreiber genannt, schreibt für das Jahr 2019 den ADAC Rallye Cup aus. 2.2 Name des zuständigen ASN DMSB – Deutscher Motor Sport Bund e.V. 2.3 ASN Visum/Genehmigungs-Nummer Die ausgeschriebene Serie mit dem vorliegenden sportlichen und technischen Reglement ist vom Deutschen Motor Sport Bund mit Datum am 22.01.2019 unter Reg.-Nr.: 754/19 genehmigt. 2.4 Name des Veranstalters/Promoters, Adresse und Kontaktdaten ADAC e.V. Hansastraße 19 80686 München Ansprechpartner: Timo Lewerenz Tel: 089 7676 4410 Mobil: 0171 5555 417 E-Mail: timo.lewerenz@adac.de Seite 5 von 34
ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019 2.5 Zusammensetzung des Organisationskomitees Leiter ADAC Automobilsport: Andreas Bachmeier Serienmanager ADAC Rallye Cup: Timo Lewerenz ADAC Sporting Delegate: Josef Kaspar 2.6 Permanente DMSB Offizielle Vorsitzende der Sportkommissare Wolfgang Gastorfer SPA 1061002 Michael Heß SPA 1141572 Obmann der Technischen Kommissare Ralf Kleebusch SPA 1039795 2.7 Liste aller Offiziellen Die Offiziellen und Delegierten sind in den jeweiligen Veranstaltungsausschreibungen aufgeführt. 3. Bestimmungen und Rechtsgrundlagen der Serie Diese Serie unterliegt den folgenden Bestimmungen: Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) mit Anhängen DMSB Veranstaltungsreglement DMSB Rallye-Reglement DMSB Lizenzbestimmungen Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO) Rechts- und Verfahrensregeln der FIA Beschlüsse und Bestimmungen des DMSB Umweltrichtlinien des DMSB Anti-Doping Regelwerk der nationalen und internationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADA-Code) sowie den Anti-Dopingbestimmungen der FIA Sportliches und Technisches Reglement dieser Serie mit den vom DMSB genehmigten Änderungen und Ergänzungen (Bulletins) Ausschreibungen der Veranstaltungen mit eventuellen Änderungen und Ergänzungen (Bulletins) Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland dem Ethikkodex und Verhaltenskodex der FIA und dem Ethikkodex des DMSB den sonstigen Bestimmungen der FIA und des DMSB 3.1 Offizielle Sprache Die offizielle Sprache ist Deutsch. Nur der deutsche, vom DMSB genehmigte Reglementtext ist verbindlich. Seite 6 von 34
ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019 3.2 Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und straf- rechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verur- sachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicher- heitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung oder einzelne Wettbewerbe abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflichten zu übernehmen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluss vereinbart ist. 4. Nennungen 4.1 Einschreibungen/Nennungen, Nennschluss und Teilnahmeverpflichtung Der Bewerber und/oder Fahrer/Beifahrer muss sich mit dem vom Serienausschreiber heraus- gegebenen „Antrag auf Einschreibung“ bis Freitag, 08.02.2019, im ADAC Rallye Cup einschreiben. Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor, auch später eingehende Anträge anzunehmen. Grundsätzlich ist die Teilnehmerzahl des ADAC Rallye Cups 2019 auf 38 Fahrer/Fahrzeuge begrenzt. Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antrag ist an folgende Adresse zu senden: ADAC e.V. Herrn Timo Lewerenz Ressort Motorsport Hansastraße 19 80686 München Die Einschreibung gilt erst nach Eingang der vollständigen Einschreibung sowie dem Eingang der Einschreibegebühr und mit schriftlicher Bestätigung durch den Serienausschreiber als angenommen. Erst durch die Bestätigung sind Bewerber und/oder Fahrer/Beifahrer punkt- und preisgeld-berechtigt. Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor, eine Einschreibung mit Angabe von Gründen abzulehnen. Nur Bewerber und/oder Fahrer/Beifahrer, die sich mit einem Opel ADAM Rallye Cup-Fahrzeug gemäß den Einschreibebedingungen eingeschrieben haben, können am ADAC Rallye Cup 2019 teilnehmen. Mit dem „Antrag auf Einschreibung“ beauftragen und bevollmächtigen Bewerber und Fahrer/ Beifahrer den Serienausschreiber, in seinem Namen Nennungen zu den Veranstaltungen bei denen Wertungsläufe zum ADAC Rallye Cup durchgeführt werden, abzugeben (Blocknennung). Mit der Einschreibung verpflichtet sich der Bewerber und/oder Fahrer/Beifahrer an allen Wertungsläufen teilzunehmen, außer in Fällen von höherer Gewalt. Seite 7 von 34
ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019 Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor, die Serie ADAC Rallye Cup bei weniger als 8 eingeschriebenen Teilnehmern nicht durchzuführen. 4.2 Nenngeld für die Saison und je Veranstaltung Die Einschreibegebühr sowie eine eventuelle Kaution sind gemäß dem „Antrag auf Einschreibung“ fällig. Folgende Einschreibgebühr ist zu entrichten: Pro Teilnehmer-Fahrzeug ist eine Einschreibegebühr in Höhe von 3.900,00 € zzgl. USt. an den ADAC zu zahlen. Nach dem 06.02.2019 beträgt die Einschreibegebühr 4.900,00 € zzgl. USt. unter Voraussetzung der Annahme des Antrags zur Einschreibung durch den ADAC. Sollte ein Bewerber und/oder Fahrer/Beifahrer trotz Einschreibung nicht an der Serie oder an einzelnen Wertungsläufen zur Serie teilnehmen, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes. 4.3 Enthaltene Leistungen in der Einschreibgebühr Bewerber und/oder Fahrer/Beifahrer deren Einschreibung vom Serienausschreiber bestätigt wurde, erhalten mit Bestätigung der Einschreibung folgende Leistungen: Blocknennung zu den jeweiligen Wertungsläufen des ADAC Rallye Cups 2019 Preisgeldberechtigung bei den jeweiligen Wertungsläufen des ADAC Rallye Cups 2019 4.4 Startnummern Die Teams erhalten vom Serienausschreiber permanente Startnummern für die komplette Saison. 5. Lizenzen 5.1 Erforderliche Lizenzstufen a) Fahrer Fahrer mit einer für das Jahr 2019 gültigen Internationalen Bewerber- und Fahrerlizenz des DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN der Stufen ☒ A, ☒ B, ☒ C, ☒ D, ☐ C/D-historisch die bei dem ADAC Rallye Cup eingeschrieben sind und die Einschreibegebühren entrichtet haben, sind teilnahmeberechtigt. Fahrer mit einer für das Jahr 2019 gültigen Nationalen Bewerber- und Fahrerlizenz des DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN der Stufe ☒ A, ☒ nationalen EU-Profilizenz die bei dem ADAC Rallye Cup eingeschrieben sind und die Einschreibegebühren entrichtet haben, sind teilnahmeberechtigt. Die Fahrer dürfen in den vergangenen zwei Jahren nicht Prioritätsfahrer der FIA oder eines ASN gewesen sein. Seite 8 von 34
ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019 b) Beifahrer Beifahrer mit einer für das Jahr 2019 gültigen Internationalen Bewerber- und Beifahrerlizenz des DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN der Stufen ☒ A, ☒ B, ☒ C, ☒ D, ☐ C/D-historisch die bei dem ADAC Rallye Cup eingeschrieben sind und die Einschreibegebühren entrichtet haben, sind teilnahmeberechtigt. Fahrer mit einer für das Jahr 2019 gültigen Nationalen Bewerber- und Fahrerlizenz des DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN der Stufe ☒ A, ☒B ☒C die bei dem ADAC Rallye Cup eingeschrieben sind und die Einschreibegebühren entrichtet haben, sind teilnahmeberechtigt. c) Bewerber Bewerber, die sich mit dem Fahrer einschreiben, müssen eine internationale Firmen- oder internationale Club-Bewerberlizenz des DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN für das Jahr 2019 besitzen und die Einschreibegebühr entrichtet haben. d) DMSB-Sponsor-Card Sponsoren oder Namensgeber, die neben dem Fahrernamen im offiziellen Programmteil sowie Nenn-, Starter- und Ergebnislisten genannt werden wollen, ohne gleichzeitig die Funktion eines Bewerbers zu übernehmen, können dies durch den Erwerb einer „DMSB-Sponsor-Card“ für Firmen, Clubs, Teams erreichen (nur für DMSB-genehmigte Veranstaltungen mit Ausnahme von Veranstaltungen mit FIA-Prädikat und internationale Serien in Deutschland). e) Gastteams Der Serienausschreiber kann Gastteams mit einer gültigen ☒internationalen Bewerber- und Fahrerlizenz gemäß Art. 5.1 ☒nationalen Lizenz der Stufe A ☒einer nationalen EU-Profilizenz ☒der nationalen Lizenz Stufe B (nur für Beifahrer) ☒nationalen Lizenz Stufe C (nur für Beifahrer) zu den Wertungsläufen zulassen. Wenn diese die Bedingungen der Serienausschreibung sowie der Ausschreibung zu der jeweiligen Veranstaltung erfüllen, können sie außerhalb der Punkte- und Preisgeldwertung teilnehmen. Die eingeschriebenen Teilnehmer haben vorrangige Startberechtigung. Für die Punkte- bzw. die Preisgeldwertung rücken die eingeschriebenen Teilnehmer nach. Eine Ablehnung eines Gaststarts kann mit Angabe von Gründen durch den Serienausschreiber erfolgen. f) Altersregelung Gemäß den gültigen DMSB-Lizenzbestimmungen Seite 9 von 34
ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019 5.2 Bedingungen für Bewerber außerhalb ihres nationalen Gebiets Bei allen Veranstaltungen benötigen Ausländische Bewerber/Fahrer/Beifahrer die Zustimmung des eigenen ASN nach Art. 2.3 des ISG. Bei Veranstaltungen mit dem Status National A (NEAFP) sind DMSB-Lizenznehmer sowie Lizenznehmer eines anderen der FIA angeschlossenen ASN teilnahmeberechtigt und erhalten Punkte für diese Serie. 6. Versicherung, Haftungsausschluss und Verzichtserklärung 6.1 Versicherung des Veranstalters/Promotors Gemäß DMSB-Veranstaltungsreglement 6.2 Erklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer (=Teilnehmer) zum Ausschluss der Haftung, Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers Gemäß DMSB-Veranstaltungsreglement 7. Veranstaltungen 7.1 Terminkalender 08./09.03.19 ADAC Saarland-Pfalz Rallye, St. Wendel 24./25.05.19 AvD-Sachsen-Rallye, Zwickau 14./15.06.19 ADAC Rallye Stemweder Berg, Lübbecke 26./27.07.19 ADAC Rallye Wartburg, Eisenach 09./10.08.19 ADAC Rallye „Rund um die Sulinger Bärenklaue“, Sulingen 04./05.10.19 ADMV Rallye Erzgebirge, Stollberg 18./19.10.19 ADAC 3-Städte-Rallye, Freyung Eine Wertung zur Serie erfolgt ausschließlich bei oben genannten Veranstaltungen. 7.2 Durchführung der Wettbewerbe Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen des DMSB Rallye-Reglements mit folgenden Be- sonderheiten. 7.2.1 Allgemeines Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen des DMSB Rallye-Reglements mit folgenden Besonderheiten: - Die sportliche Durchführung der jeweiligen Veranstaltung findet grundsätzlich an zwei Tagen statt. - Es wird eine verbindliche Fahrerbesprechung durch den lokalen Veranstalter durchgeführt. Diese Fahrerbesprechung informiert die Teilnehmer (Fahrer und Beifahrer) über allgemeine und veranstaltungsspezifische Regelungen. Die Fahrerbesprechung ist für alle Teilnehmer verpflichtend und wird in der Ausschreibung mit Nennung von Uhrzeit und Ort entsprechend frühzeitig kommuniziert. Über die Anwesenheit bei der Fahrerbesprechung wird eine Liste angefertigt. Teilnehmer, die nicht oder zu spät an der Fahrerbesprechung Seite 10 von 34
ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019 teilgenommen haben, werden mit einer Geldbuße gemäß Veranstaltungsausschreibung bestraft. - Die gesamten Wertungsprüfungskilometer pro Veranstaltung betragen mind. 120 km und max. 160 km. - Bei allen Veranstaltungen wird für die Sicherheit der Teilnehmer ein Tracking System und Data Logger eingesetzt. Der Einbau erfolgt nach gesondert veröffentlichten Anweisungen. Erster Tag - Dokumentenabnahme - Besichtigung der Wertungsprüfungen - Technische Abnahme - Verpflichtende Fahrerbesprechung - Etappe 1 mit einer WP-Länge von mindestens 10% der gesamten WP-Kilometer - Die Starterliste der Etappe 2 ergibt sich aus dem DMSB Rallye-Reglement - Ein Re-Start (Rallye 2) zur Etappe 2 erfolgt gemäß DMSB Rallye-Reglement Zweiter Tag - Etappe 2 mit Durchführung einer Power Stage - Siegerehrung (an der Zielrampe oder als gesonderter Teil der Veranstaltung) - Der Aushang der vorläufigen Endergebnisse sowie die Siegerehrung der Veranstaltung finden unbenommen einer noch nicht beendeten Schlusskontrolle und des Abschlusses von sportrechtlichen Untersuchungen möglichst pünktlich gemäß Zeitplan der Ausschreibung statt. 7.2.2 Offizielle Termine Pflichttermine (wie z.B. offizielle Fahrerbesprechungen) am Veranstaltungswochenende werden den Teilnehmern im Bedarfsfall schnellstmöglich schriftlich oder durch Aushang bekannt gegeben. Nichtteilnahme oder verspätetes Erscheinen kann vom ADAC Sporting Delegate mit einer Geldbuße geahndet werden. Im mehrfachen Wiederholungsfall droht der Ausschluss aus dem ADAC Rallye Cup. 7.2.3 Siegerehrung Pro Veranstaltung findet eine Siegerehrung statt. Ausnahmen werden vorab von dem/dem Veranstalter/Serienausschreiber bekanntgegeben. Fahrer und Beifahrer, die einen der ersten zehn Plätze bei einer Veranstaltung belegen, sind verpflichtet, an den Siegerehrungen teilzunehmen. Der ADAC behält sich vor, Fahrer oder Beifahrer aus besonderem Grund für einzelne Veranstaltungen von diesen Verpflichtungen zu befreien. Teilnehmer, die eine Platzierung unter den ersten zehn im ADAC Rallye Cup bei der jeweiligen Veranstaltung erreichen, erhalten das entsprechende Preisgeld nach der Veranstaltung per Überweisung an die in der Einschreibung angegebene Bankverbindung. 7.2.4 Servicepark Die entsprechenden Stellflächen im jeweiligen Servicepark werden zentral durch den ADAC zugewiesen. Seite 11 von 34
ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019 8. Wertung 8.1 Wertung und Punkteverteilung Bei den Veranstaltungen wird ein gesondertes Klassement für den ADAC Rallye Cup erstellt. Punkte und Preisgeld erhalten ausschließlich die Fahrer eines Teams, die grundsätzlich als Fahrzeuglenker (1. Fahrer) die Wertungsprüfungen fahren. Zusätzlich werden die Teilnehmer bei der Divisionswertung im ADAC Rallye Masters gewertet. Diese Divisionswertung fließt jedoch nicht in die Gesamtwertung des ADAC Rallye Masters ein. Die Wertung zum ADAC Rallye Cup erfolgt auf Grundlage der offiziellen Ergebnislisten der jeweiligen Veranstaltung. Bei jeder Veranstaltung werden nachstehende Punkte vergeben: Platz 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Punkte 40 30 24 20 17 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Die ersten fünf bestplatzierten Fahrer der Power Stage der jeweiligen Veranstaltung erhalten 5, 4, 3, 2, 1 Zusatzpunkte für die ADAC Rallye Cup-Wertung. Des Weiteren erhält der einge- schriebene Fahrer des ADAC Rallye Cups, der die meisten Wertungsprüfungs -Bestzeiten erzielt hat, 5 Bonuspunkte. Sollten zwei oder mehr Fahrer gleich viele Bestzeiten gefahren haben, so erhält jeder dieser Fahrer die Bonuspunkte. 8.2 Punktegleichheit Bei Punktgleichheit (ex aequo) entscheidet die größere Anzahl der erzielten ersten, dann der zweiten und eventuell weiteren Plätze aller für die ADAC Rallye Cup durchgeführten Wettbe- werbe der laufenden Saison. Sofern dann noch Punktgleichheit besteht, entscheidet die bessere Platzierung im letzten Wertungslauf. 9. Dokumentenabnahme Folgende Dokumente müssen vom Fahrer/Bewerber vorgelegt werden: - Bewerber- und/oder Sponsorenlizenzen - Fahrer- und Beifahrer-Lizenzen - Fahrer- und Beifahrer-Personalausweis/Reisepässe - Führerschein (Fahrer/Beifahrer) - Medizinische Eignungsbestätigung - ASN Genehmigung für ausländische Teilnehmer (falls erforderlich) - Vervollständigung aller Details im Nennungsformular - Versicherungsbestätigung - Zulassungsbescheinigung, Nachweis Haftpflichtversicherung - Zustimmung des Fahrzeugbesitzers (wenn Fahrer nicht Besitzer des Fahrzeuges ist) 10. Technische Abnahme/Technische Kontrollen Bei der Technischen Abnahme müssen die Fahrer oder von ihnen beauftragte Personen mit dem Wettbewerbsfahrzeug und der vorgeschriebenen Fahrer-Sicherheitsausrüstung erscheinen. Das Fahrzeug muss so vorgeführt werden, wie es im Wettbewerb eingesetzt wird Seite 12 von 34
ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019 (inkl. Startnummern und Beklebevorschrift der Serie) und muss den geltenden technischen Bestimmungen entsprechen. Das komplette Tracking System muss installiert sein. Folgende Fahrzeug-Dokumente sind vorzulegen: - Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I - Homologationsblatt für Katalysator - Zertifikat der Überrollvorrichtung - DMSB Kraftfahrzeugpass (KFP), für Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland - SOS/OK-Schild mindestens Größe DIN A3 10.1 Reparatur, Verplombung und Kennzeichnung von Fahrzeugteilen Gemäß Art. 2.2 des Technischen Reglements dieser Ausschreibung. 10.2 Zeitplan Technische Abnahme/Technische Kontrollen Gemäß jeweiliger Veranstaltungsausschreibung. 11. Kontrollstellen Es gelten die Bestimmungen des DMSB Rallye-Reglements 2019, Art. 31. 12. Veranstaltungsablauf/Programm Siehe Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung sowie Rallye-Guide. 13. Vorauswagen Es gelten die Bestimmungen des DMSB Rallye-Reglements 2019, Art. 5.1.4 im Anhang III. 14. Titel, Preisgeld und Pokale 14.1 Titel Gesamtsieger Das Team mit der insgesamt höchsten Punktzahl nach allen Wertungsläufen im ADAC Rallye Cup erhält den Titel: ADAC Rallye Cup-Sieger 2019 Der jeweilige Sieger (inkl. Beifahrer), die jeweiligen Zweit- sowie die Drittplatzierten verpflichten sich, eine eventuelle Einladung zur ADAC SportGala oder zu einer Messe wie z.B. der Essen Motor Show anzunehmen. Der Sieger verpflichtet sich, das Sieger-Fahrzeug für die Essen Motor Show sowie für die ADAC SportGala kostenfrei dem ADAC zur Verfügung zu stellen. Seite 13 von 34
ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019 14.2 Preisgeld und Pokale Das Preisgeld pro Veranstaltung beträgt für die eingeschriebenen Fahrer/innen im ADAC Rallye Cup: Platz 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Preis brutto € 1.500 1.250 1000 750 650 550 450 350 250 150 Sämtliche Preisgelder verstehen sich inkl. USt. und werden grundsätzlich nach jeder Veranstal- tung an die Bewerber bzw. Fahrer/Teams laut Einschreibung ausbezahlt. Die USt. kann aus verwaltungstechnischen Gründen nur ausgezahlt werden, wenn dem ADAC eine Bestätigung des Bewerbers bzw. Fahrer/Teams hinsichtlich seiner inländischen Unternehmereigenschaft bis zum 15. Oktober 2019 vorliegt. Evtl. noch ausstehende Forderungen an Fahrer/Teams/Bewerber seitens ADAC oder der Opel Automobile GmbH, den offiziellen Ausrüstern der Serie, dem Ersatzteillieferanten und/oder beim lokalen Veranstalter können mit dem Preisgeld verrechnet werden. Gemäß der Platzierung im Gesamtklassement der Jahresendwertung des ADAC Rallye Cups 2019 werden Pokale an die besten zehn gewerteten Teilnehmer ausgegeben. 14.4 Nachwuchsförderung Dem ADAC steht es in der Saison 2020 grundsätzlich frei, ein Nachwuchsförderprogramm durchzuführen. Wird das weitergehende Förderprogramm in der Saison 2020 umgesetzt, wird ein Sichtungslehrgang am Ende der Saison 2019 geplant, bei dem die drei Erstplatzierten des ADAC Rallye Cups 2019 sowie weitere Talente aus der Serie eingeladen werden können. Anschließend werden die Details des Nachwuchsförderungsprogramms 2020 bekanntgegeben. 15. Protest und Berufung Bei Protesten und Berufungen gelten das Internationale Sportgesetz der FIA, das Veranstaltungsreglement des DMSB, die Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB sowie bei Berufungen zur FIA die Rechts- und Verfahrensordnung der FIA. Protestkaution – zahlbar an den zu genehmigenden ASN der Veranstaltung: Status International / National: siehe jeweilige Veranstaltungsausschreibung Berufungskaution – zahlbar an den DMSB: Status National A 1.000,00 € Berufungskaution – zahlbar an die FIA: EUR 6,000.00 zzgl. DMSB-Kostenpauschale für Internationale Berufung (FIA) 3.000,00€ (Protest- und Berufungskautionen sind mehrwertsteuerfrei) Seite 14 von 34
ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019 16. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung Bei Entscheidung der FIA, DMSB, deren Gerichtsbarkeit, der Sportkommissare, des Serienaus- schreibers oder des Veranstalters als Preisrichter im Sinne des § 661 BGB ist der Rechts weg ausgeschlossen. Aus Maßnahmen und Entscheidungen des DMSB bzw. seiner Sportgerichtsbarkeit sowie der Beauftragten des DMSB und des Serienausschreibers können keine Ersatzansprüche irgend- welcher Art hergeleitet werden, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadens - verursachung. 17. TV-Rechte/Werbe- und Fernsehrechte Alle Copyright- und Bildrechte liegen beim ADAC einschließlich der Bilder, die von Fernseh- übertragungen des ADAC Rallye Cup übernommen werden. Alle Fernsehrechte des ADAC Rallye Cups, sowohl für terrestrische Übertragung als auch für Kabel- und Satellitenfernsehübertragung, alle Videorechte und alle Rechte zur Verwertung durch sämtliche elektronische Medien, einschließlich Internet liegen beim ADAC. Jede Art von Aufnahmen, Ausstrahlung, Wiederholung oder Reproduktion zu kommerziellen Zwecken ist ohne schriftliche Zustimmung des ADAC verboten. Der ADAC und vom ADAC autorisierte Personen bzw. Unternehmen sind berechtigt, für die Produktion von Spielen über die Serie, für die Vermarktung der Serie oder einzelner Elemente sämtliche Logos und Aufkleber der Sponsoren des Fahrers und/oder des Bewerbers, sämtliche Bilder und Darstellung der teilnehmenden Fahrzeuge, den Fahrer- und Bewerbernamen, sowie sämtliche Bilder und Darstellungen des Fahrers, des Bewerbers und deren Aus rüstung (betrifft auch die Team- und Fahrerbekleidung) zu verwenden. Alle Copyright- und Bildrechte liegen beim ADAC einschließlich der Bilder, die von möglichen Fernsehübertragungen der Serie übernommen werden. Speziell darf im Aufnahmebereich der On-Board-Kamera in und am Fahrzeug keine Werbung angebracht werden. Teilnehmer dürfen keine Werbetafel (On-Board-Schilder) mit privaten Sponsoren im Fahrzeug platzieren. Es darf das offizielle ADAC Rallye Cup-Logo in keiner Weise in Videoveröffent- lichungen von Dritten (auch Teilnehmer) ohne vorheriger Zustimmung des ADAC verwendet werden. Folgende teilnehmerspezifischen Informationen dürfen in Videoveröffentlichungen (inkl. On-Board-Aufnahmen) eingebaut werden: - Bewerbername inkl. Bewerberlogo - Namen Fahrer und Beifahrer - Name des offiziellen Sponsors (Sponsor mit offizieller Sponsorcard) Die benannten Informationen dürfen graphisch eingefügt werden. Die Einblendungen dürfen aber keinen offiziellen Charakter haben. Seite 15 von 34
ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019 Teilnehmer, die im ADAC Rallye Cup 2019 eingeschrieben sind, erhalten auf Anfrage durch den ADAC, die Rechte zur Nutzung von möglichem Fernsehmaterial für Messen und interne Zwecke ohne Rechtegebühren unter Übernahme der technischen Kosten. Rechtenutzung durch Sponsoren, Werbetreibende oder für jegliche andere Art der kommerziellen Verwertung müssen schriftlich beim ADAC beantragt werden und können mit Rechtegebühr belegt werden. Während allen offiziellen Veranstaltungen an denen der ADAC Rallye Cup 2019 teilnimmt (Recce, Test- und Einstellfahrten und Wertungsprüfungen) dürfen in den Rennfahrzeugen nur nach Genehmigung des ADAC Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte (z.B. TV-Kameras, Digicam usw.) installiert werden. Diese müssen vom Technischen Kommissar bei der Technischen Abnahme abgenommen werden. Ausgenommen hiervon sind Kameras für eventuelles Fernsehmaterial, welche in Absprache zwischen dem ADAC und dem Technischen Kommissar an den Fahrzeugen verbaut werden dürfen. Dieses Bildmaterial steht nur dem ADAC zur Verfügung. Die Reproduktion und Verwendung des ADAC Logos sowie des offiziellen ADAC Rallye Cup- Logos ist für alle Bewerber, Teams, Fahrer und alle Personen, die mit ihnen in Verbindung stehen, verboten. Die Verwendung von ADAC-registrierten Namen und/oder Titeln, mit der Ausnahme des Titels „ADAC Rallye Cup“, ist ebenso verboten. Die Verwendung des Titels „ADAC Rallye Cup“ ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den ADAC erlaubt. Weiterhin muss grundsätzlich bei allen durch Bewerber, Teams, Fahrer, Beifahrer und alle zugehörigen Personen produzierten Materialien jederzeit der volle Titel „ADAC Rallye Cup“ angegeben werden. Darüber hinaus darf nur das vom ADAC freigegebene ADAC Rallye Cup-Logo verwendet werden. 18. Besondere Bestimmungen Es gibt keine weiteren Besonderen Serienbestimmungen. Seite 16 von 34
ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019 Teil 2: Technisches Reglement 1. Technische Bestimmungen der Serie 1.1 Übersicht der ausgeschriebenen Gruppen/Klassen Im ADAC Rallye Cup kommen ausschließlich Fahrzeuge zum Einsatz, die den technischen Vorgaben dieses Reglements entsprechen müssen. Zugelassene Fahrzeuge und Klasseneinteilung Opel ADAM Rallye Cup-Version 1.2 Grundlagen der Technischen Bestimmungen gemäß - Art. 253 des Anhang J (ISG der FIA) - Technische Bestimmungen des ADAC Rallye Cup - Allgemeine Bestimmungen, Definitionen und Klarstellungen zu technischen Reglements (DMSB-Handbuch, blauer Teil) - Vorliegendes Technisches Reglement - Reifenbestimmungen gemäß Anhang IV des DMSB Rallye-Reglements 2019 - DMSB genehmigte Technik Bulletins von ADAC e.V. und Opel Motorsport - Serviceleitfaden und Ersatzteilkatalog des ADAC Rallye Cup 2019 1.3 Allgemeines/Präambel Der ADAC setzt einen permanenten Technischen Kommissar für den ADAC Rallye Cup 2019 ein. Alles durch dieses Reglement, den FIA Anhang J, die DMSB-genehmigten Bulletins des ADAC, die allgemeinen Bestimmungen des DMSB, den Kraftfahrzeugpass (KFP) sowie den Service- leitfaden und Ersatzteilkatalog des ADAC Rallye Cup nicht ausdrücklich Erlaubte ist verboten. Erlaubte Arbeiten bzw. Änderungen dürfen keine unerlaubten Änderungen oder Reglement- verstöße nach sich ziehen. Der Teilnehmer ist verantwortlich, dass sein Fahrzeug jederzeit dem Technischen Reglement entspricht. Verplombung: Das Öffnen der vorgeschriebenen Plomben an Motor, Getriebe und Steuergerät ist nur durch den Technischen Kommissar, durch von ihm autorisierte Personen oder mit seiner ausdrücklichen, schriftlichen Freigabe zulässig. Ebenso müssen der Ablauf nach Öffnen der Plombe, die dann zulässigen Arbeiten am Fahrzeug und die Vorgehensweise bei der Wiederverplombung eindeutig durch den Technischen Kommissar vorgegeben sein. Die Nachweispflicht über die Zulässigkeit des Entfernens einer Plombe, sowie den Ablauf nach deren Entfernung bis zur Wiederverplombung, liegt in jedem Fall beim Teilnehmer, d.h. er muss die Freigabe der Öffnung und aller weiteren Vorgänge durch den Technischen Kommissar zweifelsfrei belegen können. Seite 17 von 34
ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019 1.4 Fahrer- und Beifahrerausrüstung Das Tragen von Overalls gemäß gültiger FIA-Norm sowie Unterwäsche (mit langen Ärmeln und Beinen), Kopfhaube, Socken, Schuhe und Handschuhe gemäß den gültigen FIA- Bestimmungen ist vorgeschrieben. Aufnäher an Overalls gemäß FIA-Standard 8856-2000 (Bull. 384); bei der Anbringung von Auf- nähern (z.B. Werbeaufnäher) auf Overalls des FIA-Standards 8856-2000 ist folgendes zu beachten: - Das Befestigungsmaterial bzw. Garn (z.B. Nomexfaden), welches den Aufnäher mit dem FIA-homologierten Overall verbindet, muss flammenhemmend sein. (siehe detaillierte Anforderungen und Instruktionen im Anhang 1 des FIA-Standards 8856-2000 oder 8856- 2018). - Auch die komplette untere Lage des Aufnäher-Trägermaterials, also die Fläche, welche mit der äußeren Lage des Overalls Kontakt hat, muss aus flammenhemmendem Material, z. B. Nomex, bestehen und der ISO-Norm 15025 entsprechen. Weiterhin wird empfohlen, dass auch die übrigen Bestandteile des Aufnähers aus flammenhemmendem Material bestehen. DMSB-Hinweis: Der Text, dass das Nähgarn von Aufnähern nur durch die äußere Lage gehen darf, wurde gestrichen. Dies bedeutet, dass es nun auch erlaubt ist, mit Hilfe flammenhemmendem Garn die Aufnäher durch alle vorhandenen Lagen des Overalls zu befestigen. Bisher durfte dies nur durch die äußere Lage des Overalls realisiert werden. Vorstehendes betrifft ausschließlich Aufnäher. Es bleibt bei der Regelung, dass eingestickte Schriftzüge oder Zeichen nur an der äußeren Lage des Overalls befestigt sein dürfen. Des Weiteren muss ein Helm gemäß FIA-Bestimmungen (Anhang L des ISG) getragen werden. Darüber hinaus ist die Verwendung des FIA-Kopfrückhaltesystems (z.B. HANS®) vorgeschrieben. 1.5 Generelle Bestimmungen, Erlaubte Änderungen und Einbauten Es dürfen Arbeiten durchgeführt werden, die zum normalen Unterhalt des Fahrzeugs gehören oder dem Ersetzen von durch Verschleiß oder Unfall schadhaft gewordenen Teilen dienen. Änderungen und Einbauten dürfen nur innerhalb des nachfolgend bestimmten Rahmens durch- geführt werden. Durch Verschleiß oder Unfall beschädigte Teile dürfen nur durch identische Originalteile ausgetauscht werden. Am kompletten Fahrzeug dürfen die Befestigungs-Normteile, wie: Muttern, Schrauben, Unterlegscheiben, Federringe, Federscheiben, Splinte durch gleichwertige, der Originalform entsprechende, Normteile ersetzt werden. Bei Gewinden sind Gewindeart, -größe und - steigung (Bsp. M 8 x 1,25) beizubehalten. 1.6 Fahrzeug-Mindestgewichte und Ballast (Gewichtswert, Ermittlung, ggf. Referenzwaage, Befestigung von Ballast) Das Mindestgewicht des Fahrzeugs muss zu jeder Zeit der Veranstaltung 1240 kg inkl. Fahrer und Beifahrer mit deren Ausrüstung (z.B. Helme, HANS Systeme, Headsets, Overalls etc.) be- Seite 18 von 34
ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019 tragen. Dies ist das reale Gewicht des Fahrzeugs mit Insassen und ohne Ablassen oder Nach- füllen von Flüssigkeiten. Sollte für das Erreichen des Mindestgewichts der Einbau von Zusatzgewichten erforderlich sein, so ist dies ausschließlich mittels der im Ersatzteilkatalog aufgeführten Gewichtswannen mit den Artikelnummern 1212 882 211 000 0100, bzw. 1212 882 212 000 0100 zulässig. Die wahlweise links, bzw. rechts unter den Sitzen angebrachten Wannen sind mit jeweils 2 Schrauben M10 (Güteklasse 12.9), Sicherungsmuttern und Unterlegscheiben am Fahrzeugboden zu befestigen und können mit zusätzlichen Gewichtsplatten gemäß Ersatzteilkatalog aufgefüllt werden. Die Befestigung muss einer Verzögerung von mind. 25g standhalten. Der Einbau der Gewichtswannen muss bei der Technischen Abnahme vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung durch den Technischen Kommissar abgenommen werden. Sollte dieser die Verplombung der Zusatzgewichte anordnen, so können über die Fa. Holzer entsprechend präparierte Schrauben zur Anbringung von Plombendraht bezogen werden. Wenn ein Fahrzeug während der Wertungsläufe ein im Reglement vorgeschriebenes Teil verliert, so kann das Gewicht dieses Teils beim Wiegen berücksichtigt werden. Nach Abstimmung mit dem permanenten Technischen Kommissar liegt es im Ermessen der Sportkommissare, ob und welches verlorene Teil beim Wiegen berücksichtigt wird. Fahrer und Beifahrer werden am Tag der Veranstaltung während eines für jede Veranstaltung individuell definierten Zeitfensters, im rennbereiten Zustand (inkl. Helme, Overalls, Headsets und Hans Systeme) durch den Technischen Kommissar gewogen. DMSB-Hinweis: Die DMSB-Richtlinien für die Fahrzeugwägung (inkl. Kalibrierung bzw. Eichung von Waagen) müssen vom Veranstalter/Serienausschreiber beachtet werden. Demnach müssen mobile Waagen in Jahresabständen im Regelfall durch den Waagen-Hersteller überprüft werden. In Ausnahmefällen ist auch eine Kalibrierung/Überprüfung von einem staatlichen Eichamt zulässig, jedoch muss die Waage mindestens alle 2 Jahre durch den Hersteller kalibriert werden 1.7 Hubraumfaktor für aufgeladene Motoren N/A 1.8 Abgasvorschriften Die aktuellen DMSB-Abgasvorschriften (s. DMSB-Handbuch, blauer Teil) sind einzuhalten. Die Fahrzeuge müssen mit einem Einheits-Katalysator mit folgender Spezifikation ausgerüstet sein: Hersteller HJS, DMSB Homologationsnummer WRC 1112/10 PE 1.9 Geräuschbestimmungen Der max. zulässige Geräuschgrenzwert beträgt 95 dB(A) + 2 dB(A) + 3 dB(A) Dieser Geräuschwert wird nach der DMSB-Nahfeld-Messmethode ermittelt. Die aktuellen DMSB Geräuschvorschriften (s. DMSB Handbuch, blauer Teil) sind einzuhalten. Seite 19 von 34
ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019 1.10 Werbung an Fahrerausrüstung/Wettbewerbsfahrzeug und Startnummern Die aktuellen FIA/DMSB-Vorschriften für Werbung an Fahrerausrüstung/Wettbewerbsfahrzeugen und Startnummern sind einzuhalten (s . DMSB- Handbuch, blauer Teil). Abweichungen von den FIA/DMSB-Bestimmungen bedürfen einer Sondergenehmigung des DMSB. Unter Beachtung der FIA/DMSB-Vorschriften für Startnummern und Werbung an Fahrzeugen ist folgende verbindliche Werbung am Wettbewerbsfahrzeug vorgeschrieben. (siehe auch Anlage 3 dieses Reglements). Kennzeichnung der Cup-Fahrzeuge (Siehe Anlage 1) Der ADAC hat das Recht auf Flächen der Fahrzeuge ihre eigene Kennzeichnung bzw. die Kennzeichnung von Partnern in Form von entsprechenden Aufklebern anbringen zu lassen. Die vorgeschriebene Beklebung der Fahrzeuge ist in Anlage 1 dargestellt. Die Flächen, auf denen offizielle Sponsoren aufgebracht werden, müssen einfarbig sein. Der Kontrast der Sponsor- Logos zur Farbe des Untergrundes muss gewährleistet sein. Die offiziellen Sponsorflächen sind, wie in Anlage 1 dargestellt, einzuhalten. Zwischen den offiziellen Sponsorflächen des ADAC sowie den teameigenen Sponsoren ist jeweils ein Mindestabstand von 30 mm einzuhalten. Flächen, die nicht als offizielle Sponsorflächen ausgewiesen sind, stehen dem Teilnehmer zur Verfügung. Die Fahrzeugbeklebung muss während allen ADAC Rallye Cup-Veranstaltungen, bei offiziellen Testfahrten/Testveranstaltungen, auf Messen und auf Foto- und Videomaterial den oben auf- geführten Bedingungen entsprechen. Nur die Serienaufkleber, die vom ADAC zur Verfügung gestellt werden, dürfen verwendet werden. Jeder Teilnehmer erhält vor der Saison zwei komplette Sätze Serienaufkleber. Jeder weitere Bedarf wird den Teilnehmern zum Selbstkostenpreis berechnet. Während der Technischen Abnahme wird die korrekte Anbringung der Serienaufkleber über- prüft. Der jeweils erste Buchstabe des Vornamens und die Nachnamen des Fahrers und des Beifah- rers, zusammen mit der jeweiligen Nationalflagge, müssen auf den hinteren Seitenscheiben unter folgenden Richtlinien angebracht sein: - Weiß, Helvetica - Anfangsbuchstaben in Großschrift, restliche Buchstaben in Kleinschrift - Höhe 6 cm (für Großbuchstaben), Strichstärke: 1,0 cm Der Fahrername muss der obere Name auf beiden Seitenscheiben sein. Für die Fahrerausrüstung gelten folgende besondere Werbevorschriften (siehe auch Anlage 1): Der ADAC hat das Recht auf Flächen der Fahrerausrüstung die eigene Kennzeichnung bzw. die Kennzeichnung von Partnern der Serie in Form von entsprechenden Aufnähern anbringen zu lassen. Seite 20 von 34
ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019 Die offiziellen Sponsor-Aufnäher müssen, wie in Anhang 1 dargestellt, angebracht werden und dürfen in keiner Weise verändert werden. Aufnäher müssen mit einem nicht brennbaren Faden (Nomex) angebracht werden (entsprechend DMSB Handbuch, blauer Teil). Die offiziellen Sponsorflächen sind, wie in Anlage 1 dargestellt, einzuhalten. Es dürfen keine Sponsoren der Teilnehmer auf diese Flächen aufgebracht werden. Alle anderen Flächen des Fahreranzuges stehen den Teilnehmern zur Verfügung. Es muss jeweils ein Abstand von 10 mm zur offiziellen Sponsorfläche eingehalten werden. Während der Technischen Abnahme wird die korrekte Anbringung der Serien-Sponsoren über- prüft. 1.11 Sicherheitsausrüstung Die Fahrzeuge müssen folgende Sicherheitsausrüstung aufweisen. - Die Artikelangaben beziehen sich, falls nicht anders angegeben auf den aktuellen Anhang J zum ISG. - Leitungen und Pumpen gemäß Art. 253.3.1 und 253.3.2 - 2-Kreis-Bremsanlage gemäß Art. 253.4 - Haubenhalter gemäß Art. 253.5 - Sicherheitsgurte gemäß Art. 253.6 - Hand-Feuerlöscher gemäß Art. 253.7.3 - Feuerlöschanlage gemäß Art. 253.7.2 - Überrollvorrichtung gemäß Art. 253.8 - Rückspiegel gemäß Art. 253.9 - Abschleppösen/-vorrichtungen gemäß Art. 253.10 - Sicherheitsfolie an Fensterscheiben gemäß DMSB-Bestimmungen und allgemeiner Bauartgenehmigung mit Kennzeichnung (z.B.: D~5178) - Verbundglas-Windschutzscheibe - Stromkreisunterbrecher gemäß Art. 253.13 - Feuerschutzwand gemäß Art. 253.15 - Sitze und Befestigungen gemäß Art. 253.16 - FIA-homologierter Fahrersitz gemäß Art. 253.16 - Verbot von Reifen-Druckkontrollventilen gemäß Art. 253.17 Achtung: Bei Veranstaltungen im Ausland ist der Serienorganisator dafür verantwortlich eventuell abweichende bzw. zusätzliche Sicherheitsbestimmungen des jeweiligen ASN zu beachten und umzusetzen. 1.12 Kraftstoff und gegebenenfalls Einheits-Kraftstoff Es gelten die Bestimmungen des DMSB-Rallye-Reglements, V1 - Art. 59. Der für den Cup zuständige Technische Kommissar darf jederzeit zur Kontrolle eine Kraftstoff- probe entnehmen. Die Analyse erfolgt gemäß DMSB-Vorschriften für die Probeentnahmen von Kraftstoff aus Wettbewerbsfahrzeugen. Darüber hinaus gilt für Otto-Kraftstoff der Oktangrenzwert von max. 103 ROZ. 1.12.1 Kraftstoffkontrollen Kraftstoffproben können zu jeder Zeit der Veranstaltung durch die Technischen Kommissare entnommen werden. Es gelten die DMSB-Kraftstoffbestimmungen inklusive Kraftstoff- Seite 21 von 34
ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019 Restmengen (DMSB-Handbuch, blauer Teil) sowie die DMSB-Richtlinien für Kraftstoffprobeentnahmen. 1.12.2 Nachtanken, Tankanlagen und Kontrolle Es gelten die Bestimmungen des DMSB Rallye-Reglement 2019 - V1 - Art. 58 Fahrzeuge welche über einen FT-Sicherheitstank (gem. Art. 253-14, Anhang J, ISG) mit FIA- homologierten Tankanschlüssen - so genannte FIA- Ventile (z. B. der Firma Stäubli) - verfügen und über vorgenannte Ventile betankt werden müssen können nach Beantragung, in vom Veranstalter eingerichteten Tankzonen (TZ) oder Remote-Tankzonen, Kraftstoffe gem. Art. 59 DMSB Rallye-Reglement nachtanken. 1.13 Definitionen Technik Neben den Definitionen gemäß dieses Artikels und Art. 3.3 (Teil 1) dieser Ausschreibung gelten die „Allgemeinen Bestimmungen, Definitionen und Klarstellungen zu Technischen Reglements“ (DMSB-Handbuch, blauer Teil) sowie die Definitionen gemäß Art. 251 des Anhang J (ISG). Seite 22 von 34
ADAC Ra l lye Cup – Reglement 2019 2. Besondere Technische Bestimmungen 2.1 Allgemeines Zusätzlich zum Technischen Reglement gemäß Teil 2 dieser Ausschreibung gelten darüber hinaus nachfolgende Besondere Technische Bestimmungen. Alles durch dieses Reglement, den Anhang J zum ISG, die DMSB-genehmigten Technik Bulletins des ADAC, die allgemeinen Bestimmungen des DMSB, den Kraftfahrzeugpass (KFP) sowie den Serviceleitfaden und Ersatzteilkatalog des ADAC Rallye Cup nicht ausdrücklich Erlaubte ist verboten. Erlaubte Arbeiten bzw. Änderungen dürfen keine unerlaubten Änderungen oder Reglementverstöße nach sich ziehen. Bei Änderungen an Serienbauteilen bleiben die nicht mehr lieferbaren Vorgängerteile weiterhin zulässig, wenn nicht eindeutig per Bulletin auf eine andere Vorgehensweise hingewiesen wird. Sollten Serienbauteile nicht mehr verfügbar sein und der Teilnehmer deshalb Teile verwenden, die nicht durch den Ersatzteilkatalog 2019, bzw. durch dieses Reglement ausdrücklich freigegeben sind, ist er selbst dafür verantwortlich, den permanenten technischen Kommissar vor einem Einsatz darüber zu informieren. Dieser entscheidet über die Zulässigkeit des Bauteils und kann den Teilnehmer dazu auffordern, einen entsprechenden Nachweis hierüber zu erbringen, z.B. durch einen Ausdruck des Opel-Ersatzteilkatalogs (EPC). 2.2 Motor Der Motor und das dazugehörige Steuergerät müssen während der ganzen Veranstaltung dem Cup-Motor entsprechen. Jeder Cup-Motor und das dazugehörige Steuergerät sind verplombt und die Plomben müssen während der gesamten Veranstaltung unbeschädigt, sichtbar und gut leserlich vorhanden sein. Vor jeder Veranstaltung wird die Verplombung durch den für den Cup zuständigen Technischen Kommissar überprüft. Ein Fahrzeug ohne korrekte Verplombung wird nicht zur Veranstaltung zugelassen. Jegliche Veränderung am Cup-Motor und am dazugehörigen Steuergerät, insbesondere an dessen Programmierung, führt zum sofortigen Wertungsausschluss. Für die korrekte Verplombung und den Zustand der Plomben während der Veranstaltung ist der Teilnehmer verantwortlich. Es wird jeweils eine Plombe an der Ölwanne, am Ventildeckel mit Anbindung vom Saugrohr an den Zylinderkopf und am Stecker des Steuergeräts angebracht. Sollte für den Austausch von beschädigten Bauteilen, das Öffnen einer Plombe erforderlich sein, muss der für den Cup zuständige Technische Kommissar hierüber vorab informiert werden. Die in dem Technischen Reglement in Punkt 1.3 im Absatz „Verplombung“ beschriebenen Abläufe und Vorgaben sind exakt einzuhalten. 2.2.1 Abgasanlage Siehe Ersatzteilkatalog 2019. Seite 23 von 34
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