Was jeder Jäger ab sofort beachten muss - LJV nrw

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Was jeder Jäger ab sofort beachten muss - LJV nrw
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                                                                            Nicht nur diese Rehe schauen in eine ungewisse Zukunft –
                                                          ein behördlicher Abschussplan auf diese Wildart entfällt jedenfalls ab sofort.

 Neues Landesjagdgesetz in Kraft getreten                                                  neuen Ge- und Verbote im LJG verstößt,
                                                                                           begeht bußgeldbewehrte Ordnungswid-

 Was jeder Jäger
                                                                                           rigkeiten – in Einzelfällen sogar eine
                                                                                           Straftat. Auf behördliche Nachsichtig-
                                                                                           keit wegen Unkenntnis der gesetzlichen

 ab sofort beachten muss                                                                   Neuregelungen sollte man vorsorglich je-
                                                                                           denfalls nicht vertrauen …

                                                                                           Tierartenkatalog und Jagdzeiten
 Zahlreiche Bestimmungen im neuen Landesjagdgesetz sind rechtlich überaus                    Abweichend vom Bundesjagdgesetz
 fragwürdig, viele Regelungen sind zudem jagdlich völlig unpraktikabel und                 unterliegen in NRW dem Jagdrecht nur
                                                                                           noch 29 Tierarten:
 stellen in Bezug auf Tier- und Artenschutz eine eklatante Verschlechterung dar.           Haarwild: Wisent, Rotwild, Damwild,
 Dennoch müssen die neuen Bestimmungen ab sofort von jedem Jäger genau                     Sikawild, Rehwild, Muffelwild, Schwarz-
 beachtet werden, weil anderenfalls nicht nur ein Bußgeld- oder Strafverfahren,            wild, Feldhasen, Wildkaninchen, Stein-
                                                                                           marder, Iltis, Hermelin, Dachs, Fuchs,
 sondern unter Umständen auch der Entzug des Jagdscheins drohen kann.                      Mink, Waschbär, Marderhund
                                                                                           Federwild: Rebhuhn, Fasan, Wildtrut-

 A
        m 29. April hat der NRW-Landtag     Durchführungsverordnung zum LJG so-            hahn, Ringeltaube, Grau-, Kanada- und
        die Änderung des Landesjagd-        wie die Landesjagdzeiten-Verordnung            Nilgans, Stockente, Rabenkrähe, Elster,
        gesetzes und anderer Vorschriften   sind am Tage nach ihrer Verkündung in          Höckerschwan, Waldschnepfe
 (Ökologisches Jagdgesetz) in nament-       Kraft getreten, die Veröffentlichung im          Alle übrigen Tiere unterliegen nun dem
 licher Abstimmung mit 137 Ja- bei 86       Gesetz- und Verordnungsblatt NRW war           allgemeinen Artenschutz und sind für
 Gegenstimmen und drei Enthaltungen         noch im Mai 2015 geplant (nach Redak-          Jäger absolut tabu, d. h. jedes Aufsuchen,
 endgültig beschlossen. Eine Sachdebatte    tionsschluss dieses Juni-RWJ).                 Nachstellen, Fangen, Erlegen oder An-
 oder Diskussion zu rund 100 Änderungs-        Damit ist das neue Landesjagdgesetz         eignen dieser Arten ist im Rahmen der
 punkten des Gesetzespaketes gab es         unmittelbar gültig – einzige Ausnahme          Jagdausübung verboten.
 während des gesamten, knapp fünfmo-        sind Übergangsregelungen zur Verwen-             Bei den Jagd- und Schonzeiten gab es
 natigen Gesetzgebungsverfahrens weder      dung bleihaltiger Büchsen- und Klein-          nur moderate Veränderungen, neben der
 im Parlament noch im zuständigen Um-       kalibermunition. Alle anderen Neurege-         Verlängerung der Jagdzeit für den Reh-
 weltausschuss. Ein umfangreicher CDU-      lungen sind ab sofort von jedem Jäger          bock (neu bis 15. Januar) ist besonders
 Gegenentwurf (86 Änderungspunkte)          bei der Jagdausübung zu beachten !             die ganzjährige Vollschonung der Wald-
 fand im Parlament keine Mehrheit.             Wer jetzt noch im Rahmen des Jagd-          schnepfe (bis 31.12.2020) zu erwähnen.
    Das neue Landesjagdgesetz und die       schutzes wildernde Katzen schießt oder                 Alle ab sofort gültigen Jagd- und
 damit im Zusammenhang stehende             gegen eines der zahlreichen anderen,                Schonzeiten in NRW s. Tabelle S. 7.

                                                Rheinisch-Westfälischer Jäger · 6/2015
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                                                                                                                                  Bei Bewegungsjagden
                                                                                                                                  auf Schalenwild obliegt
                                                                                                                                  dem verantwortlichen
                                                                                                                                  Jagdleiter ab sofort nicht
                                                                                                                                  nur die Kontrolle der
                                                                                                                                  gültigen Jagdscheine –
Fotos (8): M. Breuer

                                                                                                                                  er muss sich auch davon
                                                                                                                                  überzeugen, dass jeder
                                                                                                                                  Teilnehmer im Besitz
                                                                                                                                  eines aktuellen
                                                                                                                                  Schießnachweises ist …

                       Die Baujagd auf Dachse ist generell verboten, Füchse darf man an Kunstbauten in Ausnahmefällen auch weiter bejagen.

                       Schießnachweis und Munition                    Die Verwendung bleihaltiger Büchsen-          Der Einsatz von Totschlagfallen ist ge-
                         Für jede Teilnahme an einer Bewe-          munition oder Flintenlaufgeschosse zur        nerell verboten.
                       gungsjagd (also nicht nur im Staatswald,     Jagd ist ab dem 1. April 2016 in NRW            Lebendfangfallen muss man dauerhaft
                       sondern generell !) auf Schalenwild wird     verboten. Munitionsrestbestände können        und jederzeit sichtbar so kennzeichnen,
                       ein Schießleistungsnachweis gefordert,       danach nur noch auf dem Schießstand           dass ihre Besitzer feststellbar sind. Ferner
                       der nicht älter als ein Jahr sein darf. So   oder zur Jagd in anderen Bundesländern        muss man diese Fallen mit einem elekt-
                       einen Nachweis kann man auf einem            aufgebraucht werden. Für bleihaltige          ronischen Fangmeldesystem ausstatten, au-
                       Schießstand oder in einem Schießkino         Kleinkalibermunition gilt eine Über-          ßer wenn dem kommunikationstechni-
                       erbringen. Zur Erlangung sind drei Dis-      gangsfrist bis zum 31. März 2018.             sche Gründe entgegenstehen (Funkloch).
                       ziplinen durchzuführen, wobei auf dem          Bleihaltige Schrotmunition darf zur           Wer Fallen zum Lebendfang verwendet,
                       Schießstand bei je drei Schüssen mindes-     Jagd an und über Gewässern nicht einge-       muss dies vorher seiner Unteren Jagdbe-
                       tens 50 von 90 Ringen, im Schießkino         setzt werden (wie bisher), im Übrigen         hörde anzeigen (Anzahl, Art und Kenn-
                       fünf von neun möglichen Treffern erzielt     bleibt die Verwendung von Bleischrot-         zeichen der Fallen, Einsatzort/Jagd-
                       werden müssen. Die Disziplinen               munition bis auf Weiteres erlaubt.            revier, Verwendungszeitraum).
                                                                                                                    Tiere aus Lebendfangfallen mit elek-
                       stehend freihändig flüchtiger Überläufer
                       stehend freihändig lfd. Keiler angehalten
                                                                    Bau- und Fangjagd                             tronischem Fangmeldesystem sind außer-
                                                                       Die Baujagd auf Füchse oder Dachse         halb der Nachtzeit unverzüglich nach
                       sitzend            lfd. Keiler angehalten
                                                                    ist verboten – in Natur- und Kunstbauen.      Eingang der Fangmeldung zu entnehmen.
                       sind in einem für Schwarzwild zugelas-          Zur Baujagd auf Füchse im Kunstbau
                       senen Kaliber durchzuführen.                 kann die Untere Jagdbehörde auf Basis               Wegen dieser weitreichenden
                         Wer künftig in NRW ohne gültigen           einer von der Forschungsstelle für Jagd-         Änderungen ist jedem Fallenjäger
                       Schießleistungsnachweis an Bewegungs-        kunde und Wildschadenverhütung erar-           dringend zu empfehlen, unverzüglich
                       jagden auf Schalenwild teilnimmt, begeht     beiteten Gebietskulisse zeitweise eine          sämtliche Totschlagfallen aus dem
                       eine Ordnungswidrigkeit, die im Wieder-      Erlaubnis aussprechen.                         Revier zu entfernen und Lebendfallen
                       holungsfall zum Jagdscheinverlust füh-          Die Fangjagd darf man nur noch aus-        so lange nicht mehr fängisch zu stellen,
                       ren kann. Die Kontrolle dieser Nachweise     üben, wenn man an einem vom Umwelt-             bis erforderliche Kennzeichnungen,
                       obliegt wie schon bei den Jagdscheinen       ministerium anerkannten Lehrgang teil-          Umrüstungen und Anzeigen bei der
                       dem zuständigen Jagdleiter.                  genommen hat.                                        UJB stattgefunden haben !

                                                                         Rheinisch-Westfälischer Jäger · 6/2015
Was jeder Jäger ab sofort beachten muss - LJV nrw
6 AKTUELL

 Abschussplanung/Jagdverbote
   Rehe dürfen ohne behördlichen Ab-
 schussplan erlegt werden. Ob bestehende
 Abschusspläne automatisch ungültig sind
 oder durch die UJB förmlich aufzu-
 heben sind, ist noch ungeklärt.
   Unbeschadet dessen sind Abschussver-
 einbarungen zwischen Verpächter und
 Jagdpächter wünschenswert.
   Abschusspläne für Rot-, Dam-, Sika-
 und Muffelwild müssen künftig die Er-
 gebnisse der alle drei bis fünf Jahre von
 den Forstbehörden zu erstellenden Ver-                                                                             Erlaubt zur Wasserarbeit
 bissgutachten berücksichtigen.                                                                                    (Prüfung und Ausbildung)
   Zur Kontrolle der Abschusserfüllung                                                                              sind nur noch flugfähige
 müssen Jagdausübungsberechtigte inner-                                                                                          Stockenten.
 halb von zwei Jahren der UJB auf Verlan-
 gen nicht nur Geweihe erlegter Hirsche,
 sondern auch Unterkiefer von erlegtem              Der Abschuss wildernder Hunde ist im          zuständige Veterinärbehörde zulässig.
 Rotwild (auch des weiblichen !) vorlegen.       Rahmen des Jagdschutzes nur zulässig,            Wiederkäuendes Schalenwild darf man
   Neu sind das Verbot der Jagdaus-              wenn der Hund Wild hetzt, in der Lage            nur vom 1. Januar bis 31. März füttern
 übung 300 m um Wildunterführungen               ist, Wild zu reißen und andere mildere           (ausschließlich mit Heu o. Anwelksilage).
 und Grünbrücken (auch das Aufstellen            und zumutbare Maßnahmen (Einfangen)                Für eine Verlängerung der Fütterungs-
 von Einrichtungen zur Ansitzjagd) sowie         keinen Erfolg versprechen.                       periode oder andere Futtermittel (Rüben)
 das Verbot der Tötung von Katzen.                                                                braucht man eine behördliche Ausnahme-
 Nicht zulässig ist auch die Lockjagd auf        Füttern und Kirren                               genehmigung, die Menge des Kirrmittels
 Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd              Füttern von Schwarzwild ist nur nach           für Sauen ist auf einen halben Liter je
 und die Verwendung elektrisch betriebener       Feststellung einer Notzeit (Forschungs-          Kirrstelle beschränkt, die Kirrstellen sind
 Lock-Karusselle.                                stelle) und Genehmigung durch die                der UJB anzuzeigen (GPS-Koordinaten).

                                                                                                  Ausbildung und
                                                                                                  Einsatz von Jagdhunden
                                                                                                    Zur Ausbildung und Prüfung von
                                                                                                  Jagdhunden in Schliefenanlagen dürfen
                                                                                                  Jagdhunde nur auf der Duftspur eines
                                                                                                  lebenden Fuchses arbeiten.
                                                                                                    Die Ausbildung unmittelbar am leben-
                                                                                                  den Fuchs ist verboten.
                                                                                                    Zur Ausbildung und Prüfung an leben-
                                                                                                  dem Wasserwild dürfen ausschließlich
                                                                                                  flugfähige Stockenten eingesetzt werden.
                                                                                                    Überjagende Hunde bei Bewegungs-
                                                                                                  jagden stellen keine Störung der Jagdaus-
                                                                                                  übung dar, wenn betroffene Jagdbezirks-
                                                                                                  inhaber im Vorfeld unterrichtet wurden,

 Die Lockjagd auf Krähen außerhalb der Einzeljagd ist ab sofort verboten, ebenso wie …

 … der Einsatz von elektronischen Hilfen (Karusselle).

                                                         Rheinisch-Westfälischer Jäger · 6/2015
Was jeder Jäger ab sofort beachten muss - LJV nrw
7

 zumutbare Maßnahmen gegen Überjagen
 getroffen wurden und in dem Revier
                                                  Neue Jagdzeiten für Nordrhein-Westfalen
 nicht mehr als drei Bewegungsjagden im
 Jagdjahr durchgeführt werden.
                                                  WILDART                                      JAGDZEIT
                                                  ROTWILD                                      1. August bis 15. Januar
 Sonstige wichtige Neuerungen
                                                              Schmaltiere/Schmalspießer        1. bis 31. Mai
    Bei den Regelungen zur Wildfolge
 wird nicht mehr zwischen Schalen- und            DAM- UND SIKAWILD                            1. September bis 15. Januar
 anderem Wild differenziert. Anderes
 Wild als Schalenwild ist dem Jagdaus-                        Schmaltiere/Schmalspießer        1. bis 31. Mai
 übungsberechtigten des Jagdbezirkes, in          REHWILD
 dem es zur Strecke kam, abzuliefern.
    Das Aussetzen von heimischem Feder-                                   Kitze und Ricken     1. September bis 15. Januar
 und Haarwild (außer Schalenwild) in die                                       Schmalrehe      1. bis 31. Mai, 1. September bis 15. Januar
 freie Wildbahn ist ausschließlich zur Be-                                            Böcke    1. Mai bis 15. Januar
 standsstützung oder Wiederansiedlung
 in Jagdbezirken und nur mit schriftlicher        MUFFELWILD                                   1. August bis 15. Januar
 Genehmigung der Unteren Jagdbehörde              SCHWARZWILD                                  1. August bis 15. Januar
 zulässig. Die Genehmigung darf nur er-
 teilt werden, wenn biotopverbessernde                                           Frischlinge
                                                                                               ganzjährig
 Hegemaßnahmen für die auszusetzende                                 (bis einjährige Stücke)
 Wildart nachgewiesen wurden und die              FELDHASEN                                    16. Oktober bis 31. Dezember
 Forschungsstelle für Jagdkunde und
 Wildschadenverhütung ihr Einverneh-              WILDKANINCHEN                                16. Oktober bis 28. Februar
 men erteilte. Für aufgezogene Fasane aus
                                                                             Jungkaninchen     ganzjährig
 verlassenen Gelegen des jeweiligen Jagd-
 bezirkes gelten Sonderregelungen.                STEINMARDER                                  16. Oktober bis 28. Februar
    Nach der Auswilderung von Fasanen
 und Stockenten dürfen diese Wildarten            ILTISSE                                      16. Oktober bis 28. Februar
 im betreffenden Jagdbezirk frühestens im         HERMELINE                                    1. September bis 28. Februar
 nächsten Kalenderjahr bejagt werden.
    Abweichend von der bundesgesetz-              DACHSE                                       1. September bis 30. November
 lichen Regelung wurde die Anmeldefrist
                                                  FÜCHSE                                       16. Juli bis 28. Februar
 für Wildschäden an nicht forstwirt-
 schaftlich genutzten Grundstücken von                                          Jungfüchse     ganzjährig
 einer auf zwei Wochen nach Kenntniser-
 langung vom Schaden verlängert.                  MINKE                                        16. Oktober bis 28. Februar
    In den nächsten RWJ-Ausgaben werden           WASCHBÄREN                                   1. September bis 28. Februar
 die wesentlichen Änderungen im Landes-
 jagdgesetz näher erläutert und Hinweise                                  Jungwaschbären       ganzjährig
 zum praxisgerechten Umgang mit den
                                                  MARDERHUNDE                                  1. September bis 28. Februar
 neuen Vorschriften gegeben.
                                                                         Jungmarderhunde       ganzjährig
                         Hans-Jürgen Thies
                                                                                               1. September bis 15. Dezember
            Rechtsanwalt, Justiziar des LJV NRW   REBHÜHNER
                                                                                                 (ganzjährig geschont bis Ende 2020)
                                                                                               16. Oktober bis 15. Dezember
                                                  WALDSCHNEPFEN
                                                                                                 (ganzjährig geschont bis Ende 2020)

                                                  FASANE                                       16. Oktober bis 15. Januar
                                                  WILDTRUTHÄHNE                                16. März bis 30. April
                                                  RINGELTAUBEN                                 1. November bis 20. Februar
                                                                                               16. Juli bis 31. Januar
                                                  GRAU-, KANADA- UND NILGÄNSE                  am unteren Niederrhein und in der Weseraue
                                                                                               geschont vom 15. Oktober bis 31. Januar

                                                  STOCKENTEN                                   16. September bis 15. Januar
                                                  RABENKRÄHEN                                  1. August bis 20. Februar
                                                  ELSTERN                                      1. August bis 28. Februar
„Überjagende“ Hunde werden nicht mehr als         HÖCKERSCHWÄNE                                1. November bis 20. Februar
  Störung der Jagdausübung bewertet, wenn
 bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.          WISENTE                                      ganzjährig geschont

                                                     Rheinisch-Westfälischer Jäger · 6/2015
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