Was jeder Jäger ab sofort beachten muss - LJV nrw
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
4 AKTUELL Nicht nur diese Rehe schauen in eine ungewisse Zukunft – ein behördlicher Abschussplan auf diese Wildart entfällt jedenfalls ab sofort. Neues Landesjagdgesetz in Kraft getreten neuen Ge- und Verbote im LJG verstößt, begeht bußgeldbewehrte Ordnungswid- Was jeder Jäger rigkeiten – in Einzelfällen sogar eine Straftat. Auf behördliche Nachsichtig- keit wegen Unkenntnis der gesetzlichen ab sofort beachten muss Neuregelungen sollte man vorsorglich je- denfalls nicht vertrauen … Tierartenkatalog und Jagdzeiten Zahlreiche Bestimmungen im neuen Landesjagdgesetz sind rechtlich überaus Abweichend vom Bundesjagdgesetz fragwürdig, viele Regelungen sind zudem jagdlich völlig unpraktikabel und unterliegen in NRW dem Jagdrecht nur noch 29 Tierarten: stellen in Bezug auf Tier- und Artenschutz eine eklatante Verschlechterung dar. Haarwild: Wisent, Rotwild, Damwild, Dennoch müssen die neuen Bestimmungen ab sofort von jedem Jäger genau Sikawild, Rehwild, Muffelwild, Schwarz- beachtet werden, weil anderenfalls nicht nur ein Bußgeld- oder Strafverfahren, wild, Feldhasen, Wildkaninchen, Stein- marder, Iltis, Hermelin, Dachs, Fuchs, sondern unter Umständen auch der Entzug des Jagdscheins drohen kann. Mink, Waschbär, Marderhund Federwild: Rebhuhn, Fasan, Wildtrut- A m 29. April hat der NRW-Landtag Durchführungsverordnung zum LJG so- hahn, Ringeltaube, Grau-, Kanada- und die Änderung des Landesjagd- wie die Landesjagdzeiten-Verordnung Nilgans, Stockente, Rabenkrähe, Elster, gesetzes und anderer Vorschriften sind am Tage nach ihrer Verkündung in Höckerschwan, Waldschnepfe (Ökologisches Jagdgesetz) in nament- Kraft getreten, die Veröffentlichung im Alle übrigen Tiere unterliegen nun dem licher Abstimmung mit 137 Ja- bei 86 Gesetz- und Verordnungsblatt NRW war allgemeinen Artenschutz und sind für Gegenstimmen und drei Enthaltungen noch im Mai 2015 geplant (nach Redak- Jäger absolut tabu, d. h. jedes Aufsuchen, endgültig beschlossen. Eine Sachdebatte tionsschluss dieses Juni-RWJ). Nachstellen, Fangen, Erlegen oder An- oder Diskussion zu rund 100 Änderungs- Damit ist das neue Landesjagdgesetz eignen dieser Arten ist im Rahmen der punkten des Gesetzespaketes gab es unmittelbar gültig – einzige Ausnahme Jagdausübung verboten. während des gesamten, knapp fünfmo- sind Übergangsregelungen zur Verwen- Bei den Jagd- und Schonzeiten gab es natigen Gesetzgebungsverfahrens weder dung bleihaltiger Büchsen- und Klein- nur moderate Veränderungen, neben der im Parlament noch im zuständigen Um- kalibermunition. Alle anderen Neurege- Verlängerung der Jagdzeit für den Reh- weltausschuss. Ein umfangreicher CDU- lungen sind ab sofort von jedem Jäger bock (neu bis 15. Januar) ist besonders Gegenentwurf (86 Änderungspunkte) bei der Jagdausübung zu beachten ! die ganzjährige Vollschonung der Wald- fand im Parlament keine Mehrheit. Wer jetzt noch im Rahmen des Jagd- schnepfe (bis 31.12.2020) zu erwähnen. Das neue Landesjagdgesetz und die schutzes wildernde Katzen schießt oder Alle ab sofort gültigen Jagd- und damit im Zusammenhang stehende gegen eines der zahlreichen anderen, Schonzeiten in NRW s. Tabelle S. 7. Rheinisch-Westfälischer Jäger · 6/2015
5 Bei Bewegungsjagden auf Schalenwild obliegt dem verantwortlichen Jagdleiter ab sofort nicht nur die Kontrolle der gültigen Jagdscheine – Fotos (8): M. Breuer er muss sich auch davon überzeugen, dass jeder Teilnehmer im Besitz eines aktuellen Schießnachweises ist … Die Baujagd auf Dachse ist generell verboten, Füchse darf man an Kunstbauten in Ausnahmefällen auch weiter bejagen. Schießnachweis und Munition Die Verwendung bleihaltiger Büchsen- Der Einsatz von Totschlagfallen ist ge- Für jede Teilnahme an einer Bewe- munition oder Flintenlaufgeschosse zur nerell verboten. gungsjagd (also nicht nur im Staatswald, Jagd ist ab dem 1. April 2016 in NRW Lebendfangfallen muss man dauerhaft sondern generell !) auf Schalenwild wird verboten. Munitionsrestbestände können und jederzeit sichtbar so kennzeichnen, ein Schießleistungsnachweis gefordert, danach nur noch auf dem Schießstand dass ihre Besitzer feststellbar sind. Ferner der nicht älter als ein Jahr sein darf. So oder zur Jagd in anderen Bundesländern muss man diese Fallen mit einem elekt- einen Nachweis kann man auf einem aufgebraucht werden. Für bleihaltige ronischen Fangmeldesystem ausstatten, au- Schießstand oder in einem Schießkino Kleinkalibermunition gilt eine Über- ßer wenn dem kommunikationstechni- erbringen. Zur Erlangung sind drei Dis- gangsfrist bis zum 31. März 2018. sche Gründe entgegenstehen (Funkloch). ziplinen durchzuführen, wobei auf dem Bleihaltige Schrotmunition darf zur Wer Fallen zum Lebendfang verwendet, Schießstand bei je drei Schüssen mindes- Jagd an und über Gewässern nicht einge- muss dies vorher seiner Unteren Jagdbe- tens 50 von 90 Ringen, im Schießkino setzt werden (wie bisher), im Übrigen hörde anzeigen (Anzahl, Art und Kenn- fünf von neun möglichen Treffern erzielt bleibt die Verwendung von Bleischrot- zeichen der Fallen, Einsatzort/Jagd- werden müssen. Die Disziplinen munition bis auf Weiteres erlaubt. revier, Verwendungszeitraum). Tiere aus Lebendfangfallen mit elek- stehend freihändig flüchtiger Überläufer stehend freihändig lfd. Keiler angehalten Bau- und Fangjagd tronischem Fangmeldesystem sind außer- Die Baujagd auf Füchse oder Dachse halb der Nachtzeit unverzüglich nach sitzend lfd. Keiler angehalten ist verboten – in Natur- und Kunstbauen. Eingang der Fangmeldung zu entnehmen. sind in einem für Schwarzwild zugelas- Zur Baujagd auf Füchse im Kunstbau senen Kaliber durchzuführen. kann die Untere Jagdbehörde auf Basis Wegen dieser weitreichenden Wer künftig in NRW ohne gültigen einer von der Forschungsstelle für Jagd- Änderungen ist jedem Fallenjäger Schießleistungsnachweis an Bewegungs- kunde und Wildschadenverhütung erar- dringend zu empfehlen, unverzüglich jagden auf Schalenwild teilnimmt, begeht beiteten Gebietskulisse zeitweise eine sämtliche Totschlagfallen aus dem eine Ordnungswidrigkeit, die im Wieder- Erlaubnis aussprechen. Revier zu entfernen und Lebendfallen holungsfall zum Jagdscheinverlust füh- Die Fangjagd darf man nur noch aus- so lange nicht mehr fängisch zu stellen, ren kann. Die Kontrolle dieser Nachweise üben, wenn man an einem vom Umwelt- bis erforderliche Kennzeichnungen, obliegt wie schon bei den Jagdscheinen ministerium anerkannten Lehrgang teil- Umrüstungen und Anzeigen bei der dem zuständigen Jagdleiter. genommen hat. UJB stattgefunden haben ! Rheinisch-Westfälischer Jäger · 6/2015
6 AKTUELL Abschussplanung/Jagdverbote Rehe dürfen ohne behördlichen Ab- schussplan erlegt werden. Ob bestehende Abschusspläne automatisch ungültig sind oder durch die UJB förmlich aufzu- heben sind, ist noch ungeklärt. Unbeschadet dessen sind Abschussver- einbarungen zwischen Verpächter und Jagdpächter wünschenswert. Abschusspläne für Rot-, Dam-, Sika- und Muffelwild müssen künftig die Er- gebnisse der alle drei bis fünf Jahre von den Forstbehörden zu erstellenden Ver- Erlaubt zur Wasserarbeit bissgutachten berücksichtigen. (Prüfung und Ausbildung) Zur Kontrolle der Abschusserfüllung sind nur noch flugfähige müssen Jagdausübungsberechtigte inner- Stockenten. halb von zwei Jahren der UJB auf Verlan- gen nicht nur Geweihe erlegter Hirsche, sondern auch Unterkiefer von erlegtem Der Abschuss wildernder Hunde ist im zuständige Veterinärbehörde zulässig. Rotwild (auch des weiblichen !) vorlegen. Rahmen des Jagdschutzes nur zulässig, Wiederkäuendes Schalenwild darf man Neu sind das Verbot der Jagdaus- wenn der Hund Wild hetzt, in der Lage nur vom 1. Januar bis 31. März füttern übung 300 m um Wildunterführungen ist, Wild zu reißen und andere mildere (ausschließlich mit Heu o. Anwelksilage). und Grünbrücken (auch das Aufstellen und zumutbare Maßnahmen (Einfangen) Für eine Verlängerung der Fütterungs- von Einrichtungen zur Ansitzjagd) sowie keinen Erfolg versprechen. periode oder andere Futtermittel (Rüben) das Verbot der Tötung von Katzen. braucht man eine behördliche Ausnahme- Nicht zulässig ist auch die Lockjagd auf Füttern und Kirren genehmigung, die Menge des Kirrmittels Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd Füttern von Schwarzwild ist nur nach für Sauen ist auf einen halben Liter je und die Verwendung elektrisch betriebener Feststellung einer Notzeit (Forschungs- Kirrstelle beschränkt, die Kirrstellen sind Lock-Karusselle. stelle) und Genehmigung durch die der UJB anzuzeigen (GPS-Koordinaten). Ausbildung und Einsatz von Jagdhunden Zur Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden in Schliefenanlagen dürfen Jagdhunde nur auf der Duftspur eines lebenden Fuchses arbeiten. Die Ausbildung unmittelbar am leben- den Fuchs ist verboten. Zur Ausbildung und Prüfung an leben- dem Wasserwild dürfen ausschließlich flugfähige Stockenten eingesetzt werden. Überjagende Hunde bei Bewegungs- jagden stellen keine Störung der Jagdaus- übung dar, wenn betroffene Jagdbezirks- inhaber im Vorfeld unterrichtet wurden, Die Lockjagd auf Krähen außerhalb der Einzeljagd ist ab sofort verboten, ebenso wie … … der Einsatz von elektronischen Hilfen (Karusselle). Rheinisch-Westfälischer Jäger · 6/2015
7 zumutbare Maßnahmen gegen Überjagen getroffen wurden und in dem Revier Neue Jagdzeiten für Nordrhein-Westfalen nicht mehr als drei Bewegungsjagden im Jagdjahr durchgeführt werden. WILDART JAGDZEIT ROTWILD 1. August bis 15. Januar Sonstige wichtige Neuerungen Schmaltiere/Schmalspießer 1. bis 31. Mai Bei den Regelungen zur Wildfolge wird nicht mehr zwischen Schalen- und DAM- UND SIKAWILD 1. September bis 15. Januar anderem Wild differenziert. Anderes Wild als Schalenwild ist dem Jagdaus- Schmaltiere/Schmalspießer 1. bis 31. Mai übungsberechtigten des Jagdbezirkes, in REHWILD dem es zur Strecke kam, abzuliefern. Das Aussetzen von heimischem Feder- Kitze und Ricken 1. September bis 15. Januar und Haarwild (außer Schalenwild) in die Schmalrehe 1. bis 31. Mai, 1. September bis 15. Januar freie Wildbahn ist ausschließlich zur Be- Böcke 1. Mai bis 15. Januar standsstützung oder Wiederansiedlung in Jagdbezirken und nur mit schriftlicher MUFFELWILD 1. August bis 15. Januar Genehmigung der Unteren Jagdbehörde SCHWARZWILD 1. August bis 15. Januar zulässig. Die Genehmigung darf nur er- teilt werden, wenn biotopverbessernde Frischlinge ganzjährig Hegemaßnahmen für die auszusetzende (bis einjährige Stücke) Wildart nachgewiesen wurden und die FELDHASEN 16. Oktober bis 31. Dezember Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung ihr Einverneh- WILDKANINCHEN 16. Oktober bis 28. Februar men erteilte. Für aufgezogene Fasane aus Jungkaninchen ganzjährig verlassenen Gelegen des jeweiligen Jagd- bezirkes gelten Sonderregelungen. STEINMARDER 16. Oktober bis 28. Februar Nach der Auswilderung von Fasanen und Stockenten dürfen diese Wildarten ILTISSE 16. Oktober bis 28. Februar im betreffenden Jagdbezirk frühestens im HERMELINE 1. September bis 28. Februar nächsten Kalenderjahr bejagt werden. Abweichend von der bundesgesetz- DACHSE 1. September bis 30. November lichen Regelung wurde die Anmeldefrist FÜCHSE 16. Juli bis 28. Februar für Wildschäden an nicht forstwirt- schaftlich genutzten Grundstücken von Jungfüchse ganzjährig einer auf zwei Wochen nach Kenntniser- langung vom Schaden verlängert. MINKE 16. Oktober bis 28. Februar In den nächsten RWJ-Ausgaben werden WASCHBÄREN 1. September bis 28. Februar die wesentlichen Änderungen im Landes- jagdgesetz näher erläutert und Hinweise Jungwaschbären ganzjährig zum praxisgerechten Umgang mit den MARDERHUNDE 1. September bis 28. Februar neuen Vorschriften gegeben. Jungmarderhunde ganzjährig Hans-Jürgen Thies 1. September bis 15. Dezember Rechtsanwalt, Justiziar des LJV NRW REBHÜHNER (ganzjährig geschont bis Ende 2020) 16. Oktober bis 15. Dezember WALDSCHNEPFEN (ganzjährig geschont bis Ende 2020) FASANE 16. Oktober bis 15. Januar WILDTRUTHÄHNE 16. März bis 30. April RINGELTAUBEN 1. November bis 20. Februar 16. Juli bis 31. Januar GRAU-, KANADA- UND NILGÄNSE am unteren Niederrhein und in der Weseraue geschont vom 15. Oktober bis 31. Januar STOCKENTEN 16. September bis 15. Januar RABENKRÄHEN 1. August bis 20. Februar ELSTERN 1. August bis 28. Februar „Überjagende“ Hunde werden nicht mehr als HÖCKERSCHWÄNE 1. November bis 20. Februar Störung der Jagdausübung bewertet, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. WISENTE ganzjährig geschont Rheinisch-Westfälischer Jäger · 6/2015
Sie können auch lesen