FERIENJOBS - STEUERTIPPS FÜR SCHÜLER UND STUDENTEN
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-1- BdSt-INFO-Service Nr. 19 | Stand 8. Juli 2021 FERIENJOBS – STEUERTIPPS FÜR SCHÜLER UND STUDENTEN Viele Schüler ar beiten in den Ferien, um i hr Taschengeld aufzubesser n oder um erste praktische Erfahrungen im Ar beitsleben z u s ammeln. A uch für Unter nehmen kann dies vorteilhaft sein, da diese die Möglichkeit haben, Bedarfsspitzen flexibel abzudecken. Doch auc h bei s olchen Feri enj obs dürfen di e Steuer n und Sozial abga- ben nicht außer Acht gelassen werden. Was es dabei zu beachten gibt, zeigt der Bund der Steuerzahl er in dies em Überblick. 1. Steuern der Arbeitgebe r häufig zu viel Lohn- Auch be i Fe rienjobs gilt: Der Arbe its- steuer ein, da be i der monatliche n lohn ist grundsätzlich steuerpflichtig. Lohnsteuerberechnung ge nerell unte r- Je nach Hö he de s Arbe itslohns und des stellt wird, dass im gesamten Kalen- Beschäftigungsverhältnisses e rge ben derjahr e in gle ich ho hes Einkommen sich jedoch unterschie dliche Belastun- erzielt wird. In der Re gel erstattet das gen für Schüler und Arbeitge ber. Finanzamt daher eine n Teil oder sogar die ge samte Lohnste uer zurück, vo- Abruf der el ektr onisc hen Lohnsteuer - rausgesetzt der Schüler fertigt eine abzugsm erkmal e (ELStAM) Einkommensteuererklärung an. Am einfachsten erfolgt die Besteue - rung von Fe rienjobs, wenn de r Schüler Hinweis: Weitere Infor mationen hält dem Arbe itge ber se ine Steueride ntifi- der BdSt in der Bros chüre „Meine kationsnummer und sein Geburtsda- erste Steuererklärung“ bereit, die tum sowie die Information mitteilt, ob beim jeweiligen L andesverband be- es nebe n dem Fe rienjob noch weite re stellt werden kann. Beschäftigungsverhältnisse gibt (so g. Minijobs sind dabei unbeachtlich). In Minijob diesem Fall kann der Arbeitgebe r die Als Alternative kommt ein Minijob- sogenannte n ELStAM-Daten des Schü- Verhältnis in Betracht. Hier darf de r lers abrufen und den L ohnsteue rabzug Schüler maximal 450 Euro im Monat wie bei gewöhnliche n Arbeitnehmern verdiene n. Eine festgeschrie bene ma- vornehmen. Durch den Grundfre ibe - ximale Stunde nanzahl gibt es be im Mi- trag sowie verschie dene Frei- und nijob-Arbeitsverhältnis nicht. Aller- Pauschbeträge wird bis zu einem mo- natliche n Bruttolohn von rund 1 .100 dings ist prinzipiell de r Mindestlohn zu Euro keine Steuer fällig. Übersteigt de r beachte n, de nn diese r gilt grundsätz- Verdie nst des Schülers den Betrag, so lich auch für Minijobs. Seit dem 1. Juli müssen hingege n Lohnsteuern entrich- 2021 beträgt dieser 9,60 Euro die tet werden. Be i einem Ferie njob behält Stunde. 1
-2- Hinweis zum Mindestl ohn: Für nach- Pauschalsteuer folgende Personen s ind Arbeitgeber Handelt es sich hinge gen um ein kurz- nicht an die Zahlung des gesetzlichen fristiges Beschäftigungsverhältnis, so Mindestlohns gebunden: kann auf den Abruf der ELStAM-Daten - Minderjährige ohne abge- verzichtet und eine pauschale Lohnbe - schlossene Berufs aus bildung; steuerung mit einem Steuersatz von insbes ondere Schüler 25 Prozent vorge no mmen werden. - Auszubildende (in Bezug auf Diese dritte Möglichkeit ist an e nge die Ausbildungsver gütung) Voraussetzunge n geknüpft: Die Be- - Pflichtpraktikanten oder Ab- schäftigung de s Schüle rs dauert höchs- solventen eines freiwilligen tens 18 zusammenhängende Tage und Praktikums bis zu drei Mona- der durchschnittliche Tageslohn darf ten in dieser Tätigkeit - ehrenamtlich Tätigen. 120 Euro sowie der Stundenlohn 15 Euro nicht überschreiten. Der Vor- Das Arbeitse ntgelt von Minijobbern ist teil der Pauschalbe steuerung lie gt zwar steue rpflichtig, muss aber nicht auch hier darin, dass der Arbeitgeber vom Minijobber selbst versteuert wer- die Lohnste uer an das Finanzamt ab- den: Der Arbe itge ber muss 2 Prozent führt, so dass für Schüler keine weite - des Arbeitse ntgelts an das Finanzamt ren Verpflichtunge n gegenübe r dem zahlen. In dieser Pauschalsteuer sind Finanzamt anfallen. Für Fe rienjobs in neben der Lohnsteue r auch Kirche n- Betriebe n der Land- und Forstwirt- steuer und de r Solidaritätszuschlag schaft ge lten weitere Sonderre gelun- enthalten. Zusätzlich hat der Arbeitge- gen. ber Sozialabgabe n zu trage n (13 Pro- Hinweis: Neben der paus chalen zent Kranke nversicherung, 15 Proze nt Lohnsteuer muss der Arbeitgeber zu- Rentenversicherung). Der Vorteil der sätzlich Kir chensteuer und den Soli- Variante ist, dass sämtliche Steuern daritätszuschlag an das zuständige und Abgaben vom Arbeitge ber abge - Finanzamt zahlen. führt werden, sodass sich der Schüler wegen steuer- und sozialrechtlicher Ferienjob als Betr euer Ange lege nheite n nicht mit dem Finanz- Wer währe nd der Ferien als Betreuer amt auseinandersetze n muss. Die Ein- auf einer Jugendfre izeit oder im Feri- nahmen ge hören dann auch nicht in enlager tätig wird, kann ge gebe nen- die Ste uererklärung. falls de n sog. Übungsleiterfreibetrag nutzen. Danach ble ibe n Einnahmen aus Bei Minijobs besteht grundsätzlich einer ne benberuflichen Tätigke it als eine Rentenversicherungspflicht. Von Übungsleiter, Ausbilder, Erzie her, Be- treuer ode r die ne benberufliche Pfle ge dieser kann man sich jedoch be freie n alter, kranker oder behinderter Men- lassen. Der Arbeitge ber zahlt dann schen bis zu einem Jahresbetrag von weiterhin den Pauschalbeitrag von 3.000 Euro steuerfrei. Der Betrag 15 Prozent, während der Eige nanteil wurde 2021 angehobe n und betrug bis des Minijobbers entfällt. Details dazu zum Vorjahr noch 2.40 0 Euro. erhalte n Sie e benfalls bei der Minijob- Zentrale. 2
-3- Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit Die Höhe der Sozialv ersiche rungsbei- im Auftrag einer öffentlichen oder öf- träge hängt grundsätzlich davon ab, ob fentlich-rechtlichen Institution (z. B. es sich um eine n Minijob (bis maximal Stadt, Gemeinde, Schule, Hochschule, 450 Euro im Monat), eine n Midijob Volkshochschule, Kam mer) oder eines (Übergangsbe reich zwischen 450,01 gemeinnützige n Vereins, einer Kirche und 1.300 Euro im Mo nat) o der um ein oder vergleichbaren Einrichtung aus- normales sozialversicherungspflichti- geübt wird. ges Arbeitsverhältnis handelt. 2. Sozialversicherung Hinweis: Arbeitgeber sollten beach- Für Schüler, die nur in den Sommerfe- ten, dass für die Ferienjobber Bei- rien arbe iten, m üssen keine Sozialab- träge zur gesetzlichen Unfallversi- gabe n ge zahlt werden, wenn die Tätig- cherung anfallen können. keit maximal dre i Monate oder 70 Ar- beitstage umfasst. 3. Kinderfreibetrag und Kinder- Hinweis: Auf Gr und der Corona-Pan- geld demie hat der Gesetzgeber hier vo- Das Kinderge ld bzw . der Kinderfreibe - rübergehend eine L ockerung ge- trag werde n durch de n Ferie njob nicht schaffen. Die Zeitgrenzen für die gefährdet. Für die Zahlung des Kinder- kurzfristige Bes chäftigung w urden geldes bzw. die Berücksichtigung des übergangsweise vom 1. März 2021 Kinde rfreibetrages ist es grundsätzlich bis 31. Oktober 2021 von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen auf 4 Monate unerheblich, wieviel Geld de r Schüler oder 102 Arbeitstage angehoben. hinzuverdie nt. Eine Ausnahme gibt es allerdings für Kinder, die bereits über eine Berufsausbildung oder ein abge - Aber aufge passt, hat der Schüler be - schlosse nes Erststudium verfüge n. Für reits im gleichen Jahr gejobbt, so wird diese Kinder wird das Kinderge ld nur die Daue r die ser Tätigkeiten ebe nfalls gezahlt, wenn sie sich noch in einer berücksichtigt. Übe rschreite n diese weiteren Berufsausbildung oder im zusammen den ze itlichen Rahmen, so Zweitstudium befinde n und die regel- besteht ke ine Versicherungsfreiheit. mäßige wöchentliche Arbeitsze it nicht Auch bei Schulabgängern könne n an- mehr als 20 Stunde n beträgt. Wird die dere Rege ln gelte n: Sollte sich an de n Beschäftigung nur vorübergehe nd Sommerferienjob e ine Berufsausbil- (d. h. in den Ferie n für höchste ns zwei dung anschließe n, wird schon die Tä- Monate) ausgeweitet, ist dies unbe - tigkeit des Ferie njobs versicherungs- achtlich, we nn währe nd de s gesamten pflichtig. Kalenderjahres die durchschnittliche Arbeitsze it nicht mehr als 20 Stunden Tipp: Arbeitgeber sollten unbedingt beträgt. Auch die T ätigkeit als Minijob- nachfragen, was der Bewerber nach ber ge fährdet das Kinderge ld bzw . de n den Sommerferien plant. So können Kinde rfreibetrag nicht. Nachzahlungen nach einer Außen- prüfung der Deutschen Rentenversi- cherung Bund vermieden werden. 3
-4- 4. Erlaubte Einsatzbereiche und 5. Eigene Kinder als Mitarbeiter Arbeitszeiten bei Ferienjobbern Besonders in Familienunternehmen Eine Beschäftigung v on Juge ndlichen, werden häufig die eigenen Kinde r ein- die noch zur Schule gehen, ist nach gestellt, um sowohl das Intere sse als dem Jugendschutzgesetz verboten. Le- auch die Eignung des Kindes an eine r diglich jobben ist erlaubt. Dabei müs- Anstellung oder e ine r Geschäftsüber- sen zwinge nd die maximal zulässigen nahme festzustellen. Der Lohn von Arbeitsze iten eingehalten we rden. So Tochter oder Sohn kann, wie bei je dem dürfen 13- und 14-jährige täglich nur andere n Angestellten auch, als Be- zwei Stunden arbe ite n, je doch nicht triebsausgabe abgesetzt werden. Wird vor oder währe nd des Schulunterrichts der Ferie njob als Minijob ausgestaltet, und nicht zwische n 18 und 8 Uhr. Le- können bis zu 450 Euro im Monat an diglich leichte Aushilfsjobs, wie bei- den Nachwuchs ge he n. Aber aufge- spielsweise das Austragen von Pros- passt: Das Arbeitsv erhältnis muss pekten, dürfe n dabe i ausgeübt wer- fremdüblich se in, d. h. Arbe itsbe din- den. Schüler in eine m Alter zwischen gungen, Arbe itsze it und Lohn müssen 15 und 17 Jahre n dürfen nur an 20 Ta- so ausgestaltet sein, als wenn e in gen im Jahr Vollzeit (40 Stunde n/Wo- fremder Dritter ange stellt wird (sog. che) arbeiten. Dabe i wurde die Ar- Fremdvergleich). beitszeit auf 8 Stunden (zw ische n 6 und 20 Uhr) und ausschließlich auf 6. Steuern und BAföG Werktage beschränkt. Ferner darf die Aufpasse n müssen Studente n, die ei- Arbeit ihre Ge sundhe it nicht gefähr- nen Ne benjob haben und BAföG be zie- den, so dass e s Schülern beispielsweise hen. Denn das Einko mmen aus e inem untersagt ist, schwere Lasten zu tra- Nebenjob wird grundsätzlich beim BA- föG angerechnet. Minijob-Einkommen gen oder sonstige gefährliche Funktio- von bis zu 450 Euro monatlich werden nen zu übe rne hmen. Auch regelmäßige nicht auf das BAföG angerechnet. Ar- Tätigkeiten be i Hitze, Kälte, Nässe beitet der Student aber nicht monat- oder Lärm sind nicht gestattet. Grund- lich, sonde rn z. B. in den Semesterfe- sätzlich be darf es bei jeder Beschäfti- rien Vollzeit, können auf das Jahr ge- gung de r Erlaubnis der Eltern. Dies gilt rechnet 5.400 Euro hinzuverdie nt wer- nicht be i volljährige n Schülern. Für den. diese gelte n auch die sonstigen Be- schränkunge n nicht. Hinweis: Unser BdSt-INFO-Service erhebt keinen Anspruch auf eine vollständige Darstellung und er- setzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Angaben erfolgen ohne Haftung und rechtliche Gewähr. Weitere BdSt-Info-Themen finden Sie im Mitgliederbereich von www.steuerzahler.de. Herausgeber: Bund der Steuerzahler Deutschland e. V., Reinhardtstr. 52, 10117 Berlin 4
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