FERIENJOBS - STEUERTIPPS FÜR SCHÜLER UND STUDENTEN

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FERIENJOBS - STEUERTIPPS FÜR SCHÜLER UND STUDENTEN
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BdSt-INFO-Service Nr. 19 | Stand 8. Juli 2021

FERIENJOBS – STEUERTIPPS FÜR SCHÜLER UND STUDENTEN
Viele Schüler ar beiten in den Ferien, um i hr Taschengeld aufzubesser n oder um
erste praktische Erfahrungen im Ar beitsleben z u s ammeln. A uch für Unter nehmen
kann dies vorteilhaft sein, da diese die Möglichkeit haben, Bedarfsspitzen flexibel
abzudecken. Doch auc h bei s olchen Feri enj obs dürfen di e Steuer n und Sozial abga-
ben nicht außer Acht gelassen werden. Was es dabei zu beachten gibt, zeigt der
Bund der Steuerzahl er in dies em Überblick.

1. Steuern                                        der Arbeitgebe r häufig zu viel Lohn-
Auch be i Fe rienjobs gilt: Der Arbe its-         steuer ein, da be i der monatliche n
lohn ist grundsätzlich steuerpflichtig.           Lohnsteuerberechnung ge nerell unte r-
Je nach Hö he de s Arbe itslohns und des          stellt wird, dass im gesamten Kalen-
Beschäftigungsverhältnisses e rge ben             derjahr e in gle ich ho hes Einkommen
sich jedoch unterschie dliche Belastun-           erzielt wird. In der Re gel erstattet das
gen für Schüler und Arbeitge ber.                 Finanzamt daher eine n Teil oder sogar
                                                  die ge samte Lohnste uer zurück, vo-
Abruf der el ektr onisc hen Lohnsteuer -          rausgesetzt der Schüler fertigt eine
abzugsm erkmal e (ELStAM)                         Einkommensteuererklärung an.
Am einfachsten erfolgt die Besteue -
rung von Fe rienjobs, wenn de r Schüler
                                                   Hinweis: Weitere Infor mationen hält
dem Arbe itge ber se ine Steueride ntifi-
                                                   der BdSt in der Bros chüre „Meine
kationsnummer und sein Geburtsda-
                                                   erste Steuererklärung“ bereit, die
tum sowie die Information mitteilt, ob
                                                   beim jeweiligen L andesverband be-
es nebe n dem Fe rienjob noch weite re
                                                   stellt werden kann.
Beschäftigungsverhältnisse gibt (so g.
Minijobs sind dabei unbeachtlich). In
                                                  Minijob
diesem Fall kann der Arbeitgebe r die
                                                  Als Alternative kommt ein Minijob-
sogenannte n ELStAM-Daten des Schü-
                                                  Verhältnis in Betracht. Hier darf de r
lers abrufen und den L ohnsteue rabzug
                                                  Schüler maximal 450 Euro im Monat
wie bei gewöhnliche n Arbeitnehmern
                                                  verdiene n. Eine festgeschrie bene ma-
vornehmen. Durch den Grundfre ibe -
                                                  ximale Stunde nanzahl gibt es be im Mi-
trag sowie verschie dene Frei- und
                                                  nijob-Arbeitsverhältnis nicht. Aller-
Pauschbeträge wird bis zu einem mo-
natliche n Bruttolohn von rund 1 .100             dings ist prinzipiell de r Mindestlohn zu
Euro keine Steuer fällig. Übersteigt de r         beachte n, de nn diese r gilt grundsätz-
Verdie nst des Schülers den Betrag, so            lich auch für Minijobs. Seit dem 1. Juli
müssen hingege n Lohnsteuern entrich-             2021 beträgt dieser 9,60 Euro die
tet werden. Be i einem Ferie njob behält          Stunde.

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 Hinweis zum Mindestl ohn: Für nach-              Pauschalsteuer
 folgende Personen s ind Arbeitgeber              Handelt es sich hinge gen um ein kurz-
 nicht an die Zahlung des gesetzlichen            fristiges Beschäftigungsverhältnis, so
 Mindestlohns gebunden:                           kann auf den Abruf der ELStAM-Daten
     - Minderjährige ohne abge-                   verzichtet und eine pauschale Lohnbe -
        schlossene Berufs aus bildung;            steuerung mit einem Steuersatz von
        insbes ondere Schüler                     25 Prozent vorge no mmen werden.
     - Auszubildende (in Bezug auf                Diese dritte Möglichkeit ist an e nge
        die Ausbildungsver gütung)
                                                  Voraussetzunge n geknüpft: Die Be-
     - Pflichtpraktikanten oder Ab-
                                                  schäftigung de s Schüle rs dauert höchs-
        solventen eines freiwilligen
                                                  tens 18 zusammenhängende Tage und
        Praktikums bis zu drei Mona-
                                                  der durchschnittliche Tageslohn darf
        ten in dieser Tätigkeit
     - ehrenamtlich Tätigen.                      120 Euro sowie der Stundenlohn
                                                  15 Euro nicht überschreiten. Der Vor-
Das Arbeitse ntgelt von Minijobbern ist           teil der Pauschalbe steuerung lie gt
zwar steue rpflichtig, muss aber nicht            auch hier darin, dass der Arbeitgeber
vom Minijobber selbst versteuert wer-             die Lohnste uer an das Finanzamt ab-
den: Der Arbe itge ber muss 2 Prozent             führt, so dass für Schüler keine weite -
des Arbeitse ntgelts an das Finanzamt             ren Verpflichtunge n gegenübe r dem
zahlen. In dieser Pauschalsteuer sind             Finanzamt anfallen. Für Fe rienjobs in
neben der Lohnsteue r auch Kirche n-              Betriebe n der Land- und Forstwirt-
steuer und de r Solidaritätszuschlag              schaft ge lten weitere Sonderre gelun-
enthalten. Zusätzlich hat der Arbeitge-           gen.
ber Sozialabgabe n zu trage n (13 Pro-
                                                   Hinweis: Neben der paus chalen
zent Kranke nversicherung, 15 Proze nt
                                                   Lohnsteuer muss der Arbeitgeber zu-
Rentenversicherung). Der Vorteil der
                                                   sätzlich Kir chensteuer und den Soli-
Variante ist, dass sämtliche Steuern
                                                   daritätszuschlag an das zuständige
und Abgaben vom Arbeitge ber abge -
                                                   Finanzamt zahlen.
führt werden, sodass sich der Schüler
wegen steuer- und sozialrechtlicher               Ferienjob als Betr euer
Ange lege nheite n nicht mit dem Finanz-          Wer währe nd der Ferien als Betreuer
amt auseinandersetze n muss. Die Ein-             auf einer Jugendfre izeit oder im Feri-
nahmen ge hören dann auch nicht in                enlager tätig wird, kann ge gebe nen-
die Ste uererklärung.                             falls de n sog. Übungsleiterfreibetrag
                                                  nutzen. Danach ble ibe n Einnahmen aus
Bei Minijobs besteht grundsätzlich                einer ne benberuflichen Tätigke it als
eine Rentenversicherungspflicht. Von              Übungsleiter, Ausbilder, Erzie her, Be-
                                                  treuer ode r die ne benberufliche Pfle ge
dieser kann man sich jedoch be freie n
                                                  alter, kranker oder behinderter Men-
lassen. Der Arbeitge ber zahlt dann
                                                  schen bis zu einem Jahresbetrag von
weiterhin den Pauschalbeitrag von
                                                  3.000 Euro steuerfrei. Der Betrag
15 Prozent, während der Eige nanteil              wurde 2021 angehobe n und betrug bis
des Minijobbers entfällt. Details dazu            zum Vorjahr noch 2.40 0 Euro.
erhalte n Sie e benfalls bei der Minijob-
Zentrale.

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Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit             Die Höhe der Sozialv ersiche rungsbei-
im Auftrag einer öffentlichen oder öf-            träge hängt grundsätzlich davon ab, ob
fentlich-rechtlichen Institution (z. B.           es sich um eine n Minijob (bis maximal
Stadt, Gemeinde, Schule, Hochschule,              450 Euro im Monat), eine n Midijob
Volkshochschule, Kam mer) oder eines              (Übergangsbe reich zwischen 450,01
gemeinnützige n Vereins, einer Kirche
                                                  und 1.300 Euro im Mo nat) o der um ein
oder vergleichbaren Einrichtung aus-
                                                  normales sozialversicherungspflichti-
geübt wird.
                                                  ges Arbeitsverhältnis handelt.
2. Sozialversicherung
                                                   Hinweis: Arbeitgeber sollten beach-
Für Schüler, die nur in den Sommerfe-
                                                   ten, dass für die Ferienjobber Bei-
rien arbe iten, m üssen keine Sozialab-
                                                   träge zur gesetzlichen Unfallversi-
gabe n ge zahlt werden, wenn die Tätig-            cherung anfallen können.
keit maximal dre i Monate oder 70 Ar-
beitstage umfasst.
                                                  3. Kinderfreibetrag und Kinder-
  Hinweis: Auf Gr und der Corona-Pan-
                                                  geld
  demie hat der Gesetzgeber hier vo-
                                                  Das Kinderge ld bzw . der Kinderfreibe -
  rübergehend eine L ockerung ge-
                                                  trag werde n durch de n Ferie njob nicht
  schaffen. Die Zeitgrenzen für die
                                                  gefährdet. Für die Zahlung des Kinder-
  kurzfristige Bes chäftigung w urden
                                                  geldes bzw. die Berücksichtigung des
  übergangsweise vom 1. März 2021
                                                  Kinde rfreibetrages ist es grundsätzlich
  bis 31. Oktober 2021 von 3 Monaten
  oder 70 Arbeitstagen auf 4 Monate               unerheblich, wieviel Geld de r Schüler
  oder 102 Arbeitstage angehoben.                 hinzuverdie nt. Eine Ausnahme gibt es
                                                  allerdings für Kinder, die bereits über
                                                  eine Berufsausbildung oder ein abge -
Aber aufge passt, hat der Schüler be -            schlosse nes Erststudium verfüge n. Für
reits im gleichen Jahr gejobbt, so wird           diese Kinder wird das Kinderge ld nur
die Daue r die ser Tätigkeiten ebe nfalls         gezahlt, wenn sie sich noch in einer
berücksichtigt. Übe rschreite n diese             weiteren Berufsausbildung oder im
zusammen den ze itlichen Rahmen, so               Zweitstudium befinde n und die regel-
besteht ke ine Versicherungsfreiheit.             mäßige wöchentliche Arbeitsze it nicht
Auch bei Schulabgängern könne n an-               mehr als 20 Stunde n beträgt. Wird die
dere Rege ln gelte n: Sollte sich an de n         Beschäftigung     nur     vorübergehe nd
Sommerferienjob e ine Berufsausbil-               (d. h. in den Ferie n für höchste ns zwei
dung anschließe n, wird schon die Tä-             Monate) ausgeweitet, ist dies unbe -
tigkeit des Ferie njobs versicherungs-            achtlich, we nn währe nd de s gesamten
pflichtig.                                        Kalenderjahres die durchschnittliche
                                                  Arbeitsze it nicht mehr als 20 Stunden
 Tipp: Arbeitgeber sollten unbedingt
                                                  beträgt. Auch die T ätigkeit als Minijob-
 nachfragen, was der Bewerber nach
                                                  ber ge fährdet das Kinderge ld bzw . de n
 den Sommerferien plant. So können
                                                  Kinde rfreibetrag nicht.
 Nachzahlungen nach einer Außen-
 prüfung der Deutschen Rentenversi-
 cherung Bund vermieden werden.

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4. Erlaubte Einsatzbereiche und                     5. Eigene Kinder als Mitarbeiter
Arbeitszeiten bei Ferienjobbern                     Besonders in Familienunternehmen
Eine Beschäftigung v on Juge ndlichen,              werden häufig die eigenen Kinde r ein-
die noch zur Schule gehen, ist nach                 gestellt, um sowohl das Intere sse als
dem Jugendschutzgesetz verboten. Le-                auch die Eignung des Kindes an eine r
diglich jobben ist erlaubt. Dabei müs-              Anstellung oder e ine r Geschäftsüber-
sen zwinge nd die maximal zulässigen                nahme festzustellen. Der Lohn von
Arbeitsze iten eingehalten we rden. So              Tochter oder Sohn kann, wie bei je dem
dürfen 13- und 14-jährige täglich nur               andere n Angestellten auch, als Be-
zwei Stunden arbe ite n, je doch nicht              triebsausgabe abgesetzt werden. Wird
vor oder währe nd des Schulunterrichts              der Ferie njob als Minijob ausgestaltet,
und nicht zwische n 18 und 8 Uhr. Le-               können bis zu 450 Euro im Monat an
diglich leichte Aushilfsjobs, wie bei-              den Nachwuchs ge he n. Aber aufge-
spielsweise das Austragen von Pros-                 passt: Das Arbeitsv erhältnis muss
pekten, dürfe n dabe i ausgeübt wer-                fremdüblich se in, d. h. Arbe itsbe din-
den. Schüler in eine m Alter zwischen               gungen, Arbe itsze it und Lohn müssen
15 und 17 Jahre n dürfen nur an 20 Ta-              so ausgestaltet sein, als wenn e in
gen im Jahr Vollzeit (40 Stunde n/Wo-               fremder Dritter ange stellt wird (sog.
che) arbeiten. Dabe i wurde die Ar-                 Fremdvergleich).
beitszeit auf 8 Stunden (zw ische n 6
und 20 Uhr) und ausschließlich auf                  6. Steuern und BAföG
Werktage beschränkt. Ferner darf die                Aufpasse n müssen Studente n, die ei-
Arbeit ihre Ge sundhe it nicht gefähr-              nen Ne benjob haben und BAföG be zie-
den, so dass e s Schülern beispielsweise            hen. Denn das Einko mmen aus e inem
untersagt ist, schwere Lasten zu tra-               Nebenjob wird grundsätzlich beim BA-
                                                    föG angerechnet. Minijob-Einkommen
gen oder sonstige gefährliche Funktio-
                                                    von bis zu 450 Euro monatlich werden
nen zu übe rne hmen. Auch regelmäßige
                                                    nicht auf das BAföG angerechnet. Ar-
Tätigkeiten be i Hitze, Kälte, Nässe
                                                    beitet der Student aber nicht monat-
oder Lärm sind nicht gestattet. Grund-
                                                    lich, sonde rn z. B. in den Semesterfe-
sätzlich be darf es bei jeder Beschäfti-
                                                    rien Vollzeit, können auf das Jahr ge-
gung de r Erlaubnis der Eltern. Dies gilt
                                                    rechnet 5.400 Euro hinzuverdie nt wer-
nicht be i volljährige n Schülern. Für
                                                    den.
diese gelte n auch die sonstigen Be-
schränkunge n nicht.

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Bund der Steuerzahler Deutschland e. V., Reinhardtstr. 52, 10117 Berlin

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