Weisungen Saison 2018/19 1.Liga überregional Gruppen Ost & West - Swiss Ice Hockey Federation

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Weisungen Saison 2018/19 1.Liga überregional Gruppen Ost & West - Swiss Ice Hockey Federation
Weisungen
  Saison 2018/19

1.Liga überregional
Gruppen Ost & West
Inhaltsverzeichnis

1.   Spielplan (Art.42) ...................................................................................................... 4
2.   Spielverschiebungen (Art.44, 45, 46, 47, 48, 135, 136, 138, 139) ....................................... 4
     Meldung von Spielabsagen (Art.44) ................................................................................... 4
     Absage/Verschiebung von Meisterschaftsspielen (Art.45) ........................................................ 4
     Absage von Meisterschaftsspielen wegen höherer Gewalt (Art.46) ............................................. 4
     Absage/Verschiebung von Meisterschaftsspielen wegen Unfall/Krankheit (Art.47) ......................... 5
     Spielabbruch (Art.52) ................................................................................................... 5
     Stadionsperre / Spielverlegung (Art.54) ............................................................................. 5
3.   Ordentliche Kostenfolge: Meisterschaft Hin- und Rückspiele (Art.55) .................................... 5
4.   Forfait (Art.66, 68) .................................................................................................... 5
5.   Schiedsrichter / Platzorganisation (Art.129) .................................................................... 6
6.   Strafbankbetreuer (Art.129) ........................................................................................ 6
7.   Tenü Farben / Werberegulativ (Art.43, 128, 131) ............................................................. 6
8.   Unterschrift auf dem Spielbericht (Art.8)........................................................................ 6
9.   Bestätigung des Spielfeldprotestes (Art.8, 58, 59) ............................................................ 6
10. Resultatmeldung (Weisungen für den elektronischen Spielbericht) ....................................... 6
11. Einträge im Reporter-System ....................................................................................... 7
12. Spielerregistrierung (Art.8, 10, 16) ............................................................................... 7
13. Anspielzeiten ........................................................................................................... 7
14. Spielmodus Qualifikation, Spielrecht (Art.38) .................................................................. 7
     Kriterien bei Punktgleichheit .......................................................................................... 7
     Punktevergabe (3-Punkte-Regel während den Qualifikationsrunden) .......................................... 7
     Verlängerung (Overtime) (Art.71) .................................................................................... 7
     Penalty-Schiessen ........................................................................................................ 7
     Bestimmungen für das Penalty-Schiessen – in der Qualifikationsrunde mit 5 Penaltys ..................... 8
15. Extra Spiele Gruppe West ............................................................................................ 8
16. Regionalrunde Gruppe Ost, Spielrecht ............................................................................ 8
17. Abstiegsrunde .......................................................................................................... 8
18. Playout, Spielrecht (Art.38) ......................................................................................... 8
     Verlängerung (Overtime) Playout ..................................................................................... 8
     Penalty-Schiessen Playout .............................................................................................. 9
     Bestimmungen Penalty-Schiessen ..................................................................................... 9
19. Gruppen Playoff (Finalspiele) um den 1.Liga Gruppensieger Ost und West .............................. 9
     Verlängerung (Overtime) Playoff (Finalspiele) ..................................................................... 9
     Penalty-Schiessen Playoff (Finalspiele) ............................................................................ 10
     Bestimmungen Penalty-Schiessen ................................................................................... 10
20. Final Playoff best of 5 um den Schweizermeister 1. Liga, Spielrecht .................................... 10
21. Final Spiel um Rang 3, Spielrecht ................................................................................. 10
22. Spielende - Verlassen des Spielfeldes ............................................................................ 10
23. Garderoben ............................................................................................................ 10
24. Kommunikation zwischen Schiedsrichtern & Kluboffiziellen ............................................... 11
25. Sanitätsdienst und besondere Pflichten des veranstaltenden Klub (Art.6) ............................. 11

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Es müssen alle Massnahmen getroffen werden, damit das Spielfeld den Verbandsvorschriften, die in
den Statuten, Reglementen, Spielregeln und Regulativen enthalten sind, entspricht. .................... 11
Bei allen Spielen muss ein Notfalldienst organisiert sein. ......................................................... 11
26. Ordnung und Sicherheit (Regionale Sicherheitsverantwortliche für Heimspiele) ..................... 11
27. Spiele im Freien (Kälte) ............................................................................................. 11
28. Meisterschaftspokal (Art.96, 105) ................................................................................ 11
29. Eintrittskarten und Programmdruck (Art.58) .................................................................. 11
30. Trainerreglement (Art.1 - 16) ..................................................................................... 11
31. Mindestzahl Nachwuchsmannschaften (Art.97) ................................................................ 12
32. Trainingsspiele, offizielle Spiele (Art.9) ......................................................................... 12
33. Bewilligungspflichtige Spiele (Art.135, 140) ................................................................... 12
34. Ligaversammlung ..................................................................................................... 12
35. Zeitlicher Rahmen der Meisterschaft (Art.98) =>Eckdaten können nicht verschoben werden ..... 12
36. SIHF Funktionäre 1.Liga überregional ........................................................................... 12

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Weisungen zum Spielplan 1.Liga der Saison 2018/19 Gruppen Ost & West
Grundlage: Spielreglement, Rechtspflegereglement, Regulative, Spielregeln, Weisungen, Statuten der
Swiss Ice Hockey Federation & 1.Liga Versammlungen

1. Spielplan (Art.42)
Der definitive Spielplan ist verbindlich und gilt als Aufgebot für die Mannschaften. Spiele, die anlässlich
der Spielplanung im gegenseitigen Einverständnis trotz Sperrdaten abgemacht und bestätigt wurden, kön-
nen nicht verschoben werden.

2. Spielverschiebungen (Art.44, 45, 46, 47, 48, 135, 136, 138, 139)
Verschiebungen von Meisterschaftsspielen können nur aus triftigen Gründen bewilligt werden.
Verschobene Spiele müssen innert 10 Tagen neu angesetzt werden. Verschiebungen sind kostenpflichtig
(Fr. 20.-), sofern keine höhere Gewalt vorliegt.
Folgendes muss eingehalten werden:
Orientierung des Ligaleiters, dieser entscheidet ob auf den Antrag eingegangen werden kann.
Sollte dies zutreffen ist der Antragstellende Klub verpflichtet:
Mit dem Gegner sofort Verbindung aufzunehmen und ein neues Datum festlegen.
Die neuen Daten sind dem Ligaleiter sofort via Spielmanagement mitzuteilen.

Meldung von Spielabsagen (Art.44)
1. Eine Spielabsage muss bis spätestens 12.00 Uhr des Vortages des Spieles durch den organisierenden
   Klub dem Gegner, den Schiedsrichtern, dem zuständigen Ligaleiter und der SR-aufbietenden Stelle mit-
   geteilt werden.
2. Verletzungen dieser Bestimmungen begründen die Haftbarkeit des organisierenden Klubs für eventuelle
   Kosten.

Absage/Verschiebung von Meisterschaftsspielen (Art.45)
1. Verschiebungen von Meisterschaftsspielen können nur aus triftigen Gründen bewilligt werden. Triftige
   Gründe sind insbesondere höhere Gewalt sowie Unfall oder Krankheit von Spielern.
2. Als höhere Gewalt gilt ein unvorhersehbares und unvermeidliches Ereignis, das mit unabwendbarer Ge-
   walt von aussen hereinbricht.
3. Als Unfall gilt die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusse-
   ren Faktors auf den menschlichen Körper.
4. Als Krankheit gilt jede Schädigung der physischen oder psychischen Gesundheit, die nicht auf einen Un-
   fall oder dessen direkte Folgen zurückzuführen ist.
5. Verschiebungsgesuche sind bis spätestens zwei Tage vor dem Spiel, 12.00 Uhr, per Antrag über die
   Spielmanagementplattform an den Ligaleiter zu richten. Gesuche, die später eingereicht werden, kön-
   nen nur noch bei Fällen von höherer Gewalt, nicht jedoch bei Unfall oder Krankheit beurteilt werden.
   In den letzteren Fällen hat der betroffene Klub das Spiel auszutragen oder Forfait zu erklären.
6. Bei Unfällen oder Krankheit sind dem Verschiebungsgesuch die entsprechenden Arztzeugnisse von sei-
   nem Klub Arzt beizulegen.
7. Der Ligaleiter entscheidet endgültig über das Gesuch.
8. Der Entscheid über die Spielabsage muss bis spätestens 16.00 Uhr des Vortages des Spiels durch den
   Ligaleiter den betroffenen Klubs, den Schiedsrichtern und der Schiedsrichter aufbietenden Stelle mit-
   geteilt werden.
9. Verletzungen der ihm obliegenden Pflichten begründen die Haftbarkeit des betroffenen Klubs für allfäl-
   lige im Zusammenhang mit der Verschiebung entstehende Kosten.

Absage von Meisterschaftsspielen wegen höherer Gewalt (Art.46)
1. Muss ein Meisterschaftsspiel infolge höherer Gewalt abgesagt, verschoben oder abgebrochen werden,
   ohne dass einem beteiligten Klub ein Fehler nachgewiesen werden kann, so werden die entstandenen
   Kosten wie folgt aufgeteilt:
   • Reise: zu Lasten des reisenden Klubs
   • Unterkunft, Verpflegung, Kosten der Spielorganisation: zu Lasten des organisierenden Klubs
2. Die Kostenfolge bei Freundschafts- oder Trainingsspielen wird unter den beteiligten Klubs in gegenseiti-
   gem Einvernehmen festgelegt. Nur schriftliche Vereinbarungen können vom Verband geschützt werden.
3. Muss ein Spiel infolge Verschuldens eines oder beider Klubs verschoben, abgesagt, abgebrochen, später
   begonnen oder als Forfait gewertet werden, so werden die entstandenen Kosten nach Entscheid des
   Einzelrichters dem oder den fehlbaren Klubs auferlegt, sofern nicht innert 10 Tagen seit dem Vorfall ei-
   ne gütliche Einigung unter den involvierten Klubs erfolgt.

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4. Die SIHF ist von der Haftung für jegliche Kosten ausgeschlossen, die sich im Zusammenhang mit Ver-
   schiebung, Absage, Abbruch, Verzögerung des Spielbeginns oder Forfait ergeben soweit nicht grobe
   Fahrlässigkeit seitens SIHF vorliegt.

Absage/Verschiebung von Meisterschaftsspielen wegen Unfall/Krankheit (Art.47)
1. Falls ein Klub nicht mehr in der Lage ist, aufgrund von Spielerausfällen wegen Unfall oder Krankheit
   mindestens 12 Spieler (ohne Torhüter) auf dem Matchblatt aufzuführen, ist er berechtigt, ein Ver-
   schiebungsgesuch einzureichen. Die kranken oder verunfallten Spieler müssen in der laufenden Meis-
   terschaft mindestens je auf fünf offiziellen Spielberichten aufgeführt sein. Von dieser Bestimmung
   kann bei zu Beginn einer Meisterschaft auftretenden Epidemie artigen Erkrankungen oder Massenunfäl-
   len abgewichen werden, wobei auch hier für die Beurteilung der Grundlage des Gesuches die massen-
   weise Absenz von Stammspielern ausschlaggebend ist.
2. Krankheit oder Unfälle müssen ein Ausmass erreichen, welches die Teilnahme des betroffenen Spielers
   an einem Meisterschaftsspiel als nicht mehr verantwortbar erscheinen lassen. Die entsprechende Beur-
   teilung der Schwere der Krankheit oder des Unfalls obliegt dem Klub Arzt.
3. Die Krankheit oder Unfälle der Spieler hat der betroffene Klub im Verschiebungsgesuch von seinem Klub
   Arzt bestätigen zu lassen.
4. Das Nachwuchs- und Amateursport Committee kann nach Eingang des Verschiebungsgesuches umgehend
   einen Vertrauensarzt beauftragen, der die kranken oder verunfallten Spieler des betroffenen Klubs
   stichprobenweise auf die Diagnosen des Klubarztes untersucht.
5. Sobald die Bestätigung der Diagnose des Klubarztes durch den Vertrauensarzt vorliegt, wird dem Gesuch
   stattgegeben, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Die massgebenden Stellen werden um-
   gehend informiert.

Spielabbruch (Art.52)
1. Als Spielabbruch wird gewertet, wenn eine Mannschaft zu einem Spiel nicht antritt, das Spiel nach einer
   Spielunterbrechung nicht wieder aufnimmt oder das Spiel entgegen den IIHF offiziellen Regeln vor
   Spielende abbricht, wenn eine Mannschaft mit einem oder mehreren nicht spielberechtigten Spielern
   ein Spiel gespielt hat, oder wenn der Schiedsrichter bei Vorliegen schwerwiegender Gründe das Spiel
   abbricht. Als schwerwiegende Gründe gelten insbesondere Gefährdung der Sicherheit der Spieler, Offi-
   ziellen oder Zuschauern.
2. Diejenige Mannschaft, die für den Spielabbruch verantwortlich ist, verliert das Spiel mit dem Ergebnis
   von 0:5. Hat die Mannschaft, die den Spielabbruch nicht verursacht hat, ein besseres Ergebnis erzielt,
   so gilt dieses.
3. Haben beide Mannschaften einen Spielabbruch verursacht, so wird für beide Mannschaften eine Nieder-
   lage eingetragen, mit dem Resultat von 0 Punkten und 0:0 Toren.
4. Der Fall wird den Rechtspflegeorganen zur Abklärung weiterer einzuleitender Massnahmen unterbreitet.

Stadionsperre / Spielverlegung (Art.54)
1. Die Klubs haben die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Stadion während eines Meister-
   schafts- oder Freundschaftsspiels jederzeit zu gewährleisten.
2. Der Einzelrichter kann gegen Klubs, die die Ordnung und Sicherheit im Stadion nicht gewährleisten,
   Sanktionen gemäss Rechtspflegereglement verhängen.
3. Ein mit einer Stadionsperre belegter Klub hat während der Dauer der Sperre seine Meisterschaftsspiele
   in einem Stadion auszutragen, welches ausserhalb eines Radius von 40 km um sein angestammtes Stadi-
   on liegt.
4. Die aus der Verlegung des Spiels entstehenden Kosten (z.B. Stadionmiete, Werbung, Differenz der Rei-
   sekosten des Gastklubs, Tickets, Personalkosten etc.) gehen zu Lasten des fehlbaren Klubs. Die Netto-
   Einnahmen aus Einzeleintritten des verlegten Spiels gehen nach Deckung der entstandenen Kosten zu
   Gunsten des fehlbaren Klubs. Die Zutrittsberechtigung für Inhaber von Saison-Abos für die Heimspiele
   des fehlbaren Klubs und weitere Fragen zur Organisation des verlegten Spiels sind zwischen dem fehl-
   baren Klub und der Platzorganisation am Austragungsort des verlegten Spiels auszuhandeln.

3. Ordentliche Kostenfolge: Meisterschaft Hin- und Rückspiele (Art.55)
Bei Meisterschaftsspielen, welche mit Hin- und Rückspielen ausgetragen werden, übernimmt in allen
Ligen jeder Klub seine Spesen punkto Reise, Unterkunft, Verpflegung und Eis Miete selbst.
Die Schiedsrichterspesen gehen zu Lasten des Heimklubs.

4. Forfait (Art.66, 68)
Bei Forfaiterklärungen wird der nicht antretende Klub verpflichtet, nebst den Strafgebühren gemäss
Rechtspflegereglement der Swiss Ice Hockey Federation, dem geschädigten Klub die effektiv entstandenen
Unkosten zu bezahlen.

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Untersuchung für alle Forfaits (Art.68)
1. Der regionale Einzelrichter prüft jeden einzelnen Fall von Forfait und bestraft den fehlbaren Klub ge-
mäss Rechtspflegereglement.
2. Bei verspäteter Forfait-Erklärung kann der fehlbare Klub ausserdem durch den regionalen Einzelrichter
zum Ersatz des gesamten Schadens des anderen Klubs verurteilt werden.
4. Zusätzlich zu den Kosten gemäss Rechtspflege-Reglement ist der fehlbare Klub in der Meisterschaft der
Moskito bis Junioren Top (alle Nachwuchsklassen) sowie in allen Aktivligen (ausser Frauenligen) verpflich-
tet, innert 15 Tagen nach Spieldatum den Pauschalbetrag von CHF 1'000.-- dem gegnerischen Klub für die
entstandenen Kosten zu vergüten. Dieser Passus kommt dann zum Tragen, wenn der fehlbare Klub das
Spiel vorgängig als Forfait erklärt oder nicht zum Spiel antritt.
5. Wenn der fehlbare Klub den gegnerischen Klub nicht innerhalb von 15 Tagen nach dem Spieldatum
entschädigt hat, kann der gegnerische Klub die Eröffnung eines ordentlichen Verfahrens wegen Nicht-
bezahlung sowie ein Tarifverfahren wegen Nichteinhalten von Verbandsfristen (Code 11 Bussentarif)
beantragen.

5. Schiedsrichter / Platzorganisation (Art.129)
Für Meisterschaftsspiele werden die Schiedsrichter vom Verband aufgeboten. Der Heimklub ist für die Be-
treuung der Schiedsrichter verantwortlich. Die Entschädigung richtet sich gemäss dem offiziellen Regle-
ment und wird zentral durch die SIHF ausbezahlt.
Für die Platzorganisation ist der Heimklub verantwortlich und er hat auch die Kosten zu tragen.
Sind 60 Minuten vor Spielbeginn die Verbandschiedsrichter nicht vor Ort, muss der Heimklub sofort die
Schiedsrichteraufbietungsstelle anrufen (siehe Punkt 36).

6. Strafbankbetreuer (Art.129)
Bei sämtlichen Spielen der 1. und 2.Liga sowie bei allen Elite- und Top-Nachwuchsspielen muss auf jeder
Strafbank ein Strafbankbetreuer vorhanden sein. Ebenfalls bei Eisbahnen, wo die Strafbank durch ein Ple-
xiglas geschützt ist. Er ist dem Punkterichter unterstellt.

7. Tenü Farben / Werberegulativ (Art.43, 128, 131)
Bei Farbähnlichkeiten der Tenüs zweier Mannschaften bei Meisterschaftsspielen hat der Heimklub das
Recht sein Originaltenü zu tragen. Der Gast Klub muss in einem von diesen Farben abweichenden Tenü
antreten. Auf neutralem Platz entscheidet in diesem Falle das Los. Die Schiedsrichter entscheiden, ob
Farbähnlichkeit vorliegt oder nicht. Der reisende Klub sollte immer zwei Tenüs dabei haben oder sich vor-
her mit dem Heimklub absprechen. Die ganze Mannschaft muss einheitlich gekleidet sein, was die Farbe
der Helme (Ausnahme Torhüter), Leibchen, Hosen und Strümpfe betrifft.
Alle Spieler müssen während der Aufwärmphase auf dem Eis die gleiche Teambekleidung und Trikotnum-
mern tragen wie während des Spiels.

8. Unterschrift auf dem Spielbericht (Art.8)
Der Spielbericht muss spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn von den Coaches als Bestätigung der Richtig-
keit der Mannschaftsaufstellung unterzeichnet und den Schiedsrichtern vorgelegt werden. Nach
Spielschluss ist der Spielbericht vom Punktrichter und den Schiedsrichtern zu unterzeichnen.

9. Bestätigung des Spielfeldprotestes (Art.8, 58, 59)
Der Spielfeldprotest ist vom betreffenden Klub unmittelbar nach Spielschluss, d.h. beim Verlassen des
Eisfeldes, durch den Captain beim Schiedsrichtern zu bestätigen. Wird dies nicht gemacht, gilt der Spiel-
feldprotest als nicht bestätigt. Der Schiedsrichter hat dafür zu sorgen, dass der bestätigte Spielfeldprotest
auf dem offiziellen Matchblatt festgehalten wird. Auf dem Spielbericht ist explizit festzuhalten: „Spiel-
feldprotest nicht bestätigt“ oder „Spielfeldprotest bestätigt“. Innert 36 Stunden nach dem Spiel muss der
Spielfeldprotest mittels schriftlicher und begründeter Eingabe auf der Geschäftsstelle der Swiss Ice Hockey
Federation eingereicht werden.
Ab 1/4 Final Playoff, Playout und Abstiegsrunde wird diese Frist auf 12 Stunden verkürzt.

10. Resultatmeldung (Weisungen für den elektronischen Spielbericht)
Der Heimklub führt zwingend via Reporter-System den Spielbericht online.
Kann ein Spiel nicht online geführt werden, muss der Ligaleiter sofort per SMS, E-Mail oder per Tele-
fon informiert werden. Sollte infolge technischer Störung es nicht möglich sein, das Resultat zu übermit-
teln, so ist das Resultat via Reporter Hotline zu melden (siehe Punkt 36).
Klubs, welche nicht oder zu spät melden, werden nach einmaliger Verwarnung mit einer Busse gemäss
Bussentarif Code 10 gebüsst. Unregelmässigkeiten sind unverzüglich dem Ligaleiter zu melden.

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11. Einträge im Reporter-System
Einträge wie Torschützen etc., welche nicht richtig bis Ende Spiel im Reporter-System eingetragen wur-
den, dürfen nach dem der Schiedsrichter das Matchblatt unterzeichnet hat, nicht mehr geändert werden.
Korrekturen von falschen Einträgen wie z.B. Resultate, Anzahl Tore etc., können nur mit einem schriftli-
chen Antrag an den Reporterverantwortlichen der Swiss Ice Hockey Federation erfolgen.

12. Spielerregistrierung (Art.8, 10, 16)
Bezüglich Registrierung von Spielern gelten die Rahmenbedingungen für Registrierungen und Transfers von
Spielern der Swiss Ice Hockey Federation. Klubs, welche Spieler ohne gültige Registrierung an einem Spiel
teilnehmen lassen, werden gemäss Rechtspflegereglement geahndet.
Ausländische Spieler sind gemäss dem Reglement Rahmenbedingungen für Registrierungen und Transfers
von Spielern, im Art.16 geregelt und zugelassen.

13. Anspielzeiten
Der späteste Spielbeginn für Qualifikation-, Abstiegsrunden-, Playoff- und Playout Spiele ist 20:30 Uhr.
Sonntag: Ausnahme und nur mit Einverständnis des Gegners, Spielbeginn spätestens 17:00 Uhr.

14. Spielmodus Qualifikation, Spielrecht (Art.38)
Die 1.Liga Meisterschaft wird wie folgt gespielt: Gruppe West-> Hin- und Rückrunde, Gruppe Ost-> Hin-,
Rück- und Regional Runde. Für die letzten zwei Runden haben die Heimklubs bei schlechter Witterung für
die Möglichkeit zu sorgen, dass die Spiele auf einem gedeckten Eisfeld oder in einer Eishalle ausgetragen
werden können. Sollte es bei Spielen zu Problemen kommen (z.B. Regen, Schneefall, Nebel, zu hohe Mi-
nustemperaturen, usw.), die einen Spielabbruch zur Folge haben, so wird das Spiel für den Heimklub 0:5
als verloren gewertet; es gibt keine Möglichkeit das Spiel zu wiederholen.
Der Entscheid wo gespielt wird, ist bis spätestens 17.00 Uhr am Vorabend des Spieles dem Ligaleiter und
dem Gast Klub schriftlich und via Spielmanagement zu melden. Auf offenen Eisfeldern muss sichergestellt
sein, dass die Sonneneinstrahlung kein Team benachteiligt.

Die letzte Runde wird vom Ligaleiter so angesetzt, dass für keinen Klub Vor- oder Nachteile entstehen
können. Das heisst, gleiches Datum und Anspielzeit für alle Paarungen (siehe Punkt 35).

Spieltage: Dienstag oder Mittwoch und Freitag, Samstag oder Sonntag (Sonntag nur mit Einverständnis des
Gegners und Spielbeginn bis spätestens 17.00 Uhr)

Kriterien bei Punktgleichheit
Die Schlussrangliste bei Punktgleichheit von zwei oder mehreren Teams ist im Spielreglement unter Art.72
und Art.73 Kriterien bei Punktgleichheit geregelt.

Punktevergabe (3-Punkte-Regel während den Qualifikationsrunden)
Ist ein Spiel nach der regulären Spielzeit entschieden, erhält der Sieger drei Punkte, die unterlegene
Mannschaft keinen Punkt.

Verlängerung (Overtime) (Art.71)
Steht ein Spiel nach 60 Minuten unentschieden, so folgt ein "Overtime" (Verlängerung)
• es findet keine Eisreinigung statt, die Pause dauert 3 Minuten; es ist den Mannschaften nicht erlaubt
  sich in die Garderoben zu begeben, die bestraften Spieler müssen während der Pause auf der Strafbank
  bleiben.
• für das „Overtime“ beziehen die Mannschaften die gleichen Spielfeld-Seiten wie zu Beginn des 3. Drit-
  tels;
• das „Overtime“ wird von beiden Mannschaften - bei keinen laufenden Strafen nach 60 Minuten - mit je
  3 Feldspielern plus Torhüter in Angriff genommen;
• das „Overtime“ dauert maximal 5 Minuten;
• jene Mannschaft, die im "Overtime" das 1. Tor erzielt (sudden death), gewinnt das Spiel und erhält 1
  zusätzlichen Punkt; der Verlierer behält 1 Punkt.

Penalty-Schiessen
Steht ein Spiel auch nach Ablauf des "Overtime" immer noch unentschieden, folgt ein Penalty-Schiessen:
• das „Penalty-Schiessen“ beginnt sofort - ohne Pause;
• die Mannschaften beziehen die gleiche Spielfeld-Seite wie in der Verlängerung;
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• 5 Penaltys pro Team
• jene Mannschaft, die das „Penalty-Schiessen“ gewinnt, erhält 1 zusätzlichen Punkt; der Verlierer be-
  hält 1 Punkt

Bestimmungen für das Penalty-Schiessen – in der Qualifikationsrunde mit 5 Penaltys
Steht es nach 5 Penaltys jeder Mannschaft immer noch unentschieden, wird das Penalty-Schiessen mit
einem „tie-break“-Verfahren mit Serien 1 gegen 1, also mit jeweils einem Spieler je Mannschaft fortge-
setzt. Es beginnt die Mannschaft mit den „tie-break“-Penaltys, die in der 1. Penalty-Serie als Zweite be-
gonnen hat. Das Spiel ist beendet, sobald im Vergleich von zwei Gegenspielern das entscheidende Tor er-
zielt wird. Als Penalty-Schützen können die gleichen oder neue Spieler (sofern diese nicht unter Ziffer 6
fallen) eingesetzt werden. Nur das entscheidende Tor wird dem Schützen des Gewinners in der Torschüt-
zen-Statistik gutgeschrieben.
Generell: Dem Sieger werden nach 60 Minuten 3 Punkte gutgeschrieben
Unentschieden nach 60 Minuten: je 1 Punkt für jede Mannschaft
Sieger nach Verlängerung oder Penalty-Schiessen: erhält einen weiteren Punkt, der Verlierer behält den
einen Punkt.

15. Extra Spiele Gruppe West
Die Teams auf Rang 9 und 10 nach der Qualifikation spielen best of 5. Heimrecht hat das Team auf Rang 9.
Verlängerungen werden gespielt wie in der Qualifikation.
Spieltage: Dienstag oder Mittwoch und Freitag, Samstag oder Sonntag (Sonntag nur mit Einverständnis des
Gegners und Spielbeginn bis spätestens 17.00 Uhr

16. Regionalrunde Gruppe Ost, Spielrecht
Die zwei Gruppen erfolgen nach geographischen Kriterien und werden durch das NAC genehmigt. Ligazu-
gehörigkeit und Klassement der letzten Saison sind für das zusätzliche Heimspiel Massgebend.
Die letzte Runde der wird vom Ligaleiter so angesetzt, dass für keinen Klub Vor- oder Nachteile entstehen
können. Das heisst, gleiches Datum und Anspielzeit für alle Paarungen (siehe Punkt 35).

17. Abstiegsrunde
Die Teams auf den vier letzten Rängen pro Gruppe spielen je eine Abstiegsrunde. Die Punkte und Tore aus
der Qualifikation werden mitgenommen. Das Letzt platzierte Team der Gruppe West steigt direkt in die 2.
Liga ab. Verlängerungen werden gespielt wie in der Qualifikation.

Spieltage: Dienstag oder Mittwoch und Freitag, Samstag oder Sonntag (Sonntag nur mit Einverständnis des
Gegners und Spielbeginn bis spätestens 17.00 Uhr)

Die letzte Runde wird vom Ligaleiter so angesetzt, dass für keinen Klub Vor- oder Nachteile entstehen
können. Das heisst, gleiches Datum und Anspielzeit für alle Paarungen (siehe Punkt 35).

18. Playout, Spielrecht (Art.38)
Die Teams auf den Rängen 12 der Gruppe Ost und 13 von der Gruppe West nach der Abstiegsrunde, spielen
eine Playout (best of 5). Das Team mit mehr Punkten ungeachtet der Anzahl gespielten Spiele hat Heim-
recht. Bei Punkte Gleichheit ist Art.72 massgebend. Der Verlierer der Playout, steigt in die 2.Liga ab.
Gibt es nicht genügend Aufsteiger aus der 2.Liga, wird gemäss Reglement Artikel 73 der Gruppen Mindest-
bestand sichergestellt. Endgültige Entscheidungen können erst nach Anmeldeschluss (30.04.) für die neue
Saison getroffen werden. Das Ziel soll sein, dass immer 12 Teams pro Gruppe an der Meisterschaft teil-
nehmen.

Spielverschiebungen gemäss Punkt 2, mit der Ausnahme, dass Spiele die verschoben werden (höhere Ge-
walt), am darauf folgenden Tag gespielt werden müssen.
Auf offenen Eisfeldern muss sichergestellt sein, dass die Sonneneinstrahlung kein Team benachteiligt.

Spieltage: Dienstag, Donnerstag und Samstag oder Sonntag (Sonntag nur mit Einverständnis des Gegners
und Spielbeginn bis spätestens 17.00 Uhr)

Der definitive Spielplan auf www.sihf.ch ist verbindlich und gilt als Aufgebot für die Mannschaften und die
Schiedsrichter.

Verlängerung (Overtime) Playout
Steht ein Spiel nach 60 Minuten unentschieden, so folgt ein "Overtime" (Verlängerung)
• es findet eine Eisreinigung statt, die Pause dauert 15 Minuten;
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• für das „Overtime“ beziehen die Mannschaften die gleichen Spielfeld-Seiten wie im 2. Drittel (nach 10
  Spielminuten Seitenwechsel, wenn Eisfeld ohne Dach);
• das „Overtime“ wird von beiden Mannschaften - bei keinen laufenden Strafen nach 60 Minuten - mit je
  5 Feldspielern plus Torhüter in Angriff genommen;
• das „Overtime“ dauert maximal 20 Minuten;
• jene Mannschaft, die im "Overtime" das 1. Tor erzielt (sudden death), gewinnt das Spiel

Penalty-Schiessen Playout
Steht das Spiel auch nach Ablauf des "Overtime" immer noch unentschieden, folgt ein "Penalty-Schiessen":
• das „Penalty-Schiessen“ beginnt sofort - ohne Pause;
• die Mannschaften beziehen die gleiche Spielfeld-Seite wie in der Verlängerung;
• jene Mannschaft, die das „Penalty-Schiessen“ gewinnt, ist der Sieger.

Bestimmungen Penalty-Schiessen
Der Schiedsrichter wirft eine Münze, um zu entscheiden welches Team den ersten Schuss ausführt. Der
Gewinner der Auslosung hat die Wahl, ob sein Team oder der Gegner mit dem Penalty-Schiessen beginnt.
Jedes Team tritt mit 5 verschiedenen Spielern an.
Steht es nach 5 Penaltys jeder Mannschaft immer noch unentschieden, wird das Penalty-Schiessen mit
einem "tie-break"- Verfahren mit Serien 1 gegen 1, also mit jeweils einem Spieler je Mannschaft, fortge-
setzt. Es beginnt die Mannschaft mit den "tie-break"- Penaltys, die in der 1. Penalty-Serie als Zweite be-
gonnen hat. Das Spiel ist beendet, sobald im Vergleich von zwei Gegenspielern das entscheidende Tor er-
zielt wird. Als Penaltyschützen können die gleichen oder neue Spieler (sofern diese nicht unter Ziffer 6
fallen) eingesetzt werden.
Ein Spieler, dessen Strafe nach Beendigung der 20-minütigen "sudden death" Verlängerung nicht beendet
ist, kann nicht für das Penalty-Schiessen nominiert werden und muss auf der Strafbank verbleiben. Auch
Spieler die während dem Penalty-Schiessen eine Strafe erhalten, müssen auf der Strafbank verbleiben und
zwar bis das Penalty-Schiessen beendet ist. Weigert sich ein Team am Penalty-Schiessen teilzunehmen,
wird das Spiel für dieses Team als Verloren gewertet. Weigert sich ein Spieler einen Penalty auszuführen,
wird dies für das Team als verschossen gewertet.

19. Gruppen Playoff (Finalspiele) um den 1.Liga Gruppensieger Ost und West
Klubs die an Finalspielen um den Gruppensieger Ost oder West und der sportlichen Qualifikation zur
MySports League teilnehmen, müssen bei schlechter Witterung für die Möglichkeit sorgen, dass die Spiele
auf einem gedeckten Eisfeld oder in einer Eishalle ausgetragen werden können (Art.5).
Auf offenen Eisfeldern muss sichergestellt sein, dass die Sonneneinstrahlung kein Team benachteiligt.

Spieltage: Dienstag, Donnerstag und Samstag oder Sonntag (Sonntag nur mit Einverständnis des Gegners
und Spielbeginn bis spätestens 17.00 Uhr). Das besser rangierte Team hat Heimrecht.

1/4 - Final (best of 5)
Spieltage: siehe Spieldatenplan vom 26.05.2018
Paarungen gemäss Platzierung nach der Qualifikation: Rang 1-8, Rang 2-7, Rang 3-6, Rang 4-5
Die Sieger der Viertelfinals qualifizieren sich für die Halbfinals

1/2 - Final (best of 5)
Spieltage: siehe Spieldatenplan vom 26.05.2018
Die verbleibenden vier Mannschaften werden gemäss der Platzierung nach der Qualifikation rangiert. Der
verbleibende Beste gegen den verbleibenden Viertbesten, der verbleibende Zweitbeste gegen den verblei-
benden Drittbesten. Die Sieger der Halbfinals qualifizieren sich für den Final.

Final um den Gruppensieger und Regionen Finalrunden Teilnehmer (best of 5)
Spieltage: siehe Spieldatenplan vom 26.05.2018
Die verbleibenden zwei Mannschaften werden erneut gemäss der Platzierung nach der Qualifikation ran-
giert. Es spielt der verbleibende Beste gegen den verbleibenden Zweitbesten. Der Gewinner ist Gruppen-
sieger und nimmt am Playoff Final um den Schweizermeister teil.

Verlängerung (Overtime) Playoff (Finalspiele)
Steht ein Spiel nach 60 Minuten unentschieden, so folgt ein "Overtime" (Verlängerung)
• es findet eine Eisreinigung statt, die Pause dauert 15 Minuten;

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• für das „Overtime“ beziehen die Mannschaften die gleichen Spielfeld-Seiten wie im 2. Drittel (nach 10
  Spielminuten Seitenwechsel, wenn Eisfeld ohne Dach);
• das „Overtime“ wird von beiden Mannschaften - bei keinen laufenden Strafen nach 60 Minuten - mit je
  5 Feldspielern plus Torhüter in Angriff genommen;
• das „Overtime“ dauert maximal 20 Minuten;
• jene Mannschaft, die im "Overtime" das 1. Tor erzielt (sudden death), gewinnt das Spiel

Penalty-Schiessen Playoff (Finalspiele)
Steht das Spiel auch nach Ablauf des "Overtime" immer noch unentschieden, folgt ein "Penalty-Schiessen":
• das „Penalty-Schiessen“ beginnt sofort - ohne Pause;
• die Mannschaften beziehen die gleiche Spielfeld-Seite wie in der Verlängerung;
• jene Mannschaft, die das „Penalty-Schiessen“ gewinnt, ist der Sieger.

Bestimmungen Penalty-Schiessen
Der Schiedsrichter wirft eine Münze, um zu entscheiden welches Team den ersten Schuss ausführt. Der
Gewinner der Auslosung hat die Wahl, ob sein Team oder der Gegner mit dem Penalty-Schiessen beginnt.
Jedes Team tritt mit 5 verschiedenen Spielern an.
Steht es nach 5 Penaltys jeder Mannschaft immer noch unentschieden, wird das Penalty-Schiessen mit
einem "tie-break"- Verfahren mit Serien 1 gegen 1, also mit jeweils einem Spieler je Mannschaft, fortge-
setzt. Es beginnt die Mannschaft mit den "tie-break"- Penaltys, die in der 1. Penalty-Serie als Zweite be-
gonnen hat. Das Spiel ist beendet, sobald im Vergleich von zwei Gegenspielern das entscheidende Tor er-
zielt wird. Als Penaltyschützen können die gleichen oder neue Spieler (sofern diese nicht unter Ziffer 6
fallen) eingesetzt werden. Ein Spieler, dessen Strafe nach Beendigung der 20-minütigen "sudden death"
Verlängerung nicht beendet ist, kann nicht für das Penalty-Schiessen nominiert werden und muss auf der
Strafbank verbleiben. Auch Spieler die während dem Penalty-Schiessen eine Strafe erhalten, müssen auf
der Strafbank verbleiben und zwar bis das Penalty-Schiessen beendet ist. Weigert sich ein Team am Penal-
ty-Schiessen teilzunehmen, wird das Spiel für dieses Team als Verloren gewertet. Weigert sich ein Spieler
einen Penalty auszuführen, wird dies für das Team als verschossen gewertet.

20. Final Playoff best of 5 um den Schweizermeister 1. Liga, Spielrecht
Spieltage: siehe Spieldatenplan vom 26.05.2018
Die zwei Mannschaften werden gemäss der Platzierung nach der Qualifikation rangiert und das höher klas-
sierte Team hat Heimrecht. Bei Ranggleichheit sind die Punkte massgebend ungeachtet der Anzahl ge-
spielter Spiele. Bei Punkte Gleichheit ist Art.72 massgebend.
Der Playoff Final wird durch die Geschäftsstelle des SIHF organisiert und durchgeführt.

Art.73: Die Absicht nicht in die MySports League Aufzusteigen, muss bis spätestens 31.01. dem Direktor
Regio League und dem Ligaleiter schriftlich gemeldet werden.

21. Final Spiel um Rang 3, Spielrecht
Spieltag: siehe Spieldatenplan vom 26.05.2018
Die Verlierer der Gruppen Playoff Finals, spielen ein Spiel um Rang 3. Die zwei Mannschaften werden ge-
mäss der Platzierung nach der Qualifikation rangiert und das höher klassierte Team hat Heimrecht.
Bei Ranggleichheit sind die Punkte massgebend ungeachtet der Anzahl gespielter Spiele. Bei Punkte
Gleichheit ist Art.72 massgebend.
Das Spiel wird durch die Geschäftsstelle des SIHF organisiert und durchgeführt.

Art.73: Die Absicht nicht in die MySports League Aufzusteigen, muss bis spätestens 31.01. dem Direktor
Regio League und dem Ligaleiter schriftlich gemeldet werden.

22. Spielende - Verlassen des Spielfeldes
Am Ende jedes Spieldrittels sowie am Ende des Spiels, verlässt zuerst der Gast Klub das Spielfeld. Sofern
beide Teams den gleichen Ausgang benützen, hat der Heim Klub entsprechend zu warten. Wenn jedoch
noch Spieler auf der Bank verweilen, kann der Heim Klub das Spielfeld verlassen.
Falls eine "Best Player" Wahl stattfindet, haben beide Teams auf dem Eis zu bleiben.

23. Garderoben
Der Garderobenbereich und insbesondere der Umziehraum muss frei von jeglichen anderen Teams (z.B.
Nachwuchs, Eisläufer) oder Zuschauer sein.

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24. Kommunikation zwischen Schiedsrichtern & Kluboffiziellen
Die Weisungen für Kommunikation in den Pausen und nach Spielschluss sind verbindlich und einzuhalten.
Vor dem Spiel kann eine Kommunikation zwischen Schiedsrichtern, Spielern und Team- Offiziellen im Sinne
einer kurzen Begrüssung stattfinden.
In den Pausen findet keine Kommunikation zwischen den Schiedsrichtern, Spielern und Team-Offiziellen
statt. Der Captain kann Korrekturen bezüglich Scorerpunkte anbringen.
20 Minuten nach Spielende kann die Kommunikation zwischen Schiedsrichtern/ Supervisors und Team-
Offiziellen stattfinden, sofern die Schiedsrichter/ Supervisors unter Einhaltung der Punkte aus dem Art.
81. Reglement über die Rechtspflege NAS (Loyalität, Integrität, Fairness, sportliche Gesinnung) einwilli-
gen.

25. Sanitätsdienst und besondere Pflichten des veranstaltenden Klub (Art.6)
Es müssen alle Massnahmen getroffen werden, damit das Spielfeld den Verbandsvorschriften, die in den
Statuten, Reglementen, Spielregeln und Regulativen enthalten sind, entspricht.
Bei allen Spielen muss ein Notfalldienst organisiert sein.

26. Ordnung und Sicherheit (Regionale Sicherheitsverantwortliche für Heimspiele)
Als Grundlage gilt das technische Reglement Ordnung und Sicherheit. Jeder Klub bezeichnet einen Ver-
antwortlichen, der für die Kontakte mit den für die Liga zuständigen Sicherheitsverantwortlichen, den
anderen Klubs, den Fan- Organisationen und den Behörden einschliesslich der Polizei zuständig ist.
Die eingereichten und bewilligten Sicherheitskonzepte und Sicherheitsdispositive sind verbindlich und
dementsprechend umzusetzen.

Art. 16 Rapport über Vorkommnisse vor, während und nach dem Eishockeyspiel
1. Der Verantwortliche für Ordnung und Sicherheit (Heim- und Gastklub) erstellt im Fall, dass es beson-
deren Vorkommnisse gab, nach dem Spiel einen schriftlichen Rapport und überweist diesen spätestens 48
Std. nach Spielschluss an die Geschäftsstelle der Regio League. Die Geschäftsstelle Regio League sendet
die Rapporte an den entsprechenden Regionalligapräsidenten und dem regionalen Sicherheitsverantwort-
lichen des zuständigen Regionalligakomitees weiter.
2. Bei ausserordentlichen Vorkommnissen (Leib und Leben, grosse Schäden) muss sofort nach dem Spiel
per E-Mail ein Bericht an die Geschäftsstelle der Regio League und an den Direktor Regio League gesendet
werden. Die Geschäftsstelle sendet die Berichte an den entsprechenden Regionalligapräsidenten und dem
regionalen Sicherheitsverantwortlichen des zuständigen Regionalligakomitees weiter.
Kontaktdaten siehe unter Punkt 36.

27. Spiele im Freien (Kälte)
Spiele, welche trotz Empfehlungen in der Halle zu spielen, im Freien durchgeführt werden, dürfen bei
-18°C und höher (-19°C, -20°C, etc.) nicht angepfiffen werden. Sollte ein Spiel zum Beispiel bei -17°C
angepfiffen werden, wird durchgespielt, egal wie tief die Temperaturen bis Spielende fallen. Die Messung
der Temperatur erfolgt bei der Eisbahn (Eismeister) wo gespielt wird.
Die Entscheidung wird immer durch die Schiedsrichter gefällt.

28. Meisterschaftspokal (Art.96, 105)
Dem Schweizermeister 1.Liga wird ein Wanderpokal übergeben.
Der Gewinner des Pokals ist verpflichtet diesen graviert und in gutem Zustand vor Beendung der folgenden
Meisterschaft dem Ligaleiter zurückzugeben. Für Schäden, Verlust oder Diebstahl des Pokals haftet der
jeweilige besitzende Klub.

29. Eintrittskarten und Programmdruck (Art.58)
Die Spieler und Betreuer (25 Personen) der Gastmannschaft haben freien Eintritt auf die Sportanlagen.
Der Heimklub hinterlegt vor Spielbeginn dem Gegner 10 Tickets für Vorstandsmitglieder (Sitzplätze sofern
vorhanden) an der Hauptkasse.
Die Tickets sind auf den Namen des aktuellen Präsidenten, Geschäftsführers, Sportchefs oder TK-Chefs
(siehe Adressliste) deponiert.
Ebenfalls sind 10 Tage vor Beginn der Meisterschaft, eine aktuelle Kaderliste für den Programmdruck den
Klubs und dem Ligaleiter per E-Mail zu senden.
Die Schiedsrichter / Linienrichter haben Anrecht auf eine Eintrittskarte (Sitzplatz wenn vorhanden) für je
eine Begleitperson.

30. Trainerreglement (Art.1 - 16)
Ein 1.Liga Trainer muss im Besitz des gültigen SIHF Trainer Diplom „Leistung“ (ex Diplom A) sein.

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31. Mindestzahl Nachwuchsmannschaften (Art.97)
Ein 1.Liga Verein muss mindestens 5 Nachwuchsteams stellen.
Jeder Klub der von der 2. Liga in die 1. Liga aufsteigt, ist in der 1. Saison der höheren Liga von
dieser Mindestzahl befreit.

32. Trainingsspiele, offizielle Spiele (Art.9)
Trainingsspiele sind Spiele, die klubintern ausgetragen werden, bei denen Spieler des gleichen Klubs ge-
geneinander spielen.
Sobald zwei Klubs gegeneinander spielen, sind es Freundschaftsspiele und somit offizielle Spiele.
Für 1.Liga Freundschaftsspiele müssen immer 1.Liga- oder höher qualifizierte Schiedsrichter aufgeboten
werden.

33. Bewilligungspflichtige Spiele (Art.135, 140)
Gemäss dem Spielreglement ist in folgenden Fällen eine schriftliche Spielbewilligung des Verbandes erfor-
derlich: Internationale Klubspiele, Tournee ausländischer Teams in der Schweiz, Turniere jeder Art und
Neuansetzung von Meisterschaftsspielen

34. Ligaversammlung
Vor der Regionalversammlung findet jeweils eine gemeinsame 1. Liga Versammlung beider Gruppen statt.
Im Januar findet jeweils die 1.Liga Versammlung in getrennten Gruppen statt.

35. Zeitlicher Rahmen der Meisterschaft (Art.98) =>Eckdaten können nicht verschoben werden

Beginn Meisterschaft                                   Samstag:          22.09.2018
Ende Qualifikation Gruppe Ost                          Samstag:          12.01.2019
Ende Qualifikation Gruppe West                         Samstag:          09.02.2019 (18.30 Uhr Anspielzeit   alle Spiele)
Beginn Regionalrunde Gruppe Ost                        Samstag:          19.01.2019
Ende Regionalrunde Gruppe Ost (Qualifikation)          Samstag:          09.02.2019 (17.30 Uhr Anspielzeit   alle Spiele)
Beginn Playoff 1/4 Final                               Dienstag:         12.02.2019
Ende Playoff 1/4 Final                                 Donnerstag:       21.02.2019 (oder früher)
Beginn Playoff 1/2 Final                               Samstag:          23.02.2019
Ende Playoff 1/2 Final                                 Dienstag:         05.03.2019 (oder früher)
Beginn Gruppen Playoff Final                           Donnerstag:       07.03.2019
Ende Gruppen Playoff Final                             Samstag:          16.03.2019 (oder früher)
Beginn Playoff Final                                   Mittwoch:         20.03.2019
Ende Playoff Final                                     Samstag:          30.03.2019 (oder früher)
Final Spiel um Rang 3                                  Samstag:          23.03.2019
Beginn Abstiegsrunde                                   Mittwoch:         13.02.2019
Ende Abstiegsrunde Gruppe Ost                          Samstag:          02.03.2019 (17.30 Uhr Anspielzeit   alle Spiele)
Ende Abstiegsrunde Gruppe West                         Samstag:          02.03.2019 (18.30 Uhr Anspielzeit   alle Spiele)
Beginn Playout                                         Mittwoch:         06.03.2019
Ende Playout                                           Mittwoch:         20.03.2019 (oder früher)
Beginn Extra Spiele Gruppe West                        Mittwoch:         13.02.2019
Ende Extra Spiele Gruppe West                          Mittwoch:         27.02.2019 (oder früher)

Swiss Cup
3. Runde Swiss   Cup            Samstag:         10.11.2018    (Zeitfenster: 10.11. oder 11.11.2018)
4. Runde Swiss   Cup            Dienstag:        20.11.2018    (Zeitfenster: 20.11. oder 21.11.2018)
5. Runde Swiss   Cup            Dienstag:        11.12.2018    (Zeitfenster: 11.12. oder 12.12.2018)
6. Runde Swiss   Cup            Dienstag:        05.02.2019    (Zeitfenster: 05.02. oder 06.02.2019)

36. SIHF Funktionäre 1.Liga überregional

Ligaleiter Gruppe Ost                                      Ligaleiter Gruppe West
Flückiger Roland                                           Ghiggia Sergio
Telefon: +41 79 322 06 84                                  Telefon: +41 79 341 06 30
E-Mail: roland.flueckiger@sihf.ch                          E-Mail: sergio.ghiggia@sihf.ch

Schiedsrichter- Aufbietungsstelle Ostschweiz               SR Regionalverantwortlicher Ostschweiz
Riedi Gion-Andri                                           Eichenberger Marco
Telefon: +41 78 760 82 62                                  Telefon: +41 76 381 59 91
E-Mail: gioni-riedi@kizzkorner.ch                          E-Mail: marco.eichenberger@sihf.ch

16.08.2018/RF                   Weisungen 1. Liga Gruppen Ost & West 2018/19                       Seite 12 / 13
Schiedsrichter- Aufbietungsstelle Zentralschweiz            SR Regionalverantwortlicher Zentralschweiz
Badertscher Hans                                            Borga Cédric
Telefon: +41 79 769 27 53                                   Telefon: +41 76 429 46 72
E-Mail: hans.badertscher@sihf.ch                            E-Mail: cedric.borga@sihf.ch

Schiedsrichter- Aufbietungsstelle Westschweiz               SR Regionalverantwortlicher Westschweiz
Henninger Rolf                                              Niquille Julien
Telefon: +41 79 436 74 15                                   Telefon: +41 79 220 66 88
E-Mail: r.henninger@bluewin.ch                              E-Mail: julien.niquille@sihf.ch

Sicherheitsbeauftragter Ostschweiz                          Sicherheitsbeauftragter Zentralschweiz
Felder Markus                                               Kallen Bernhard
Telefon: +41 79 478 01 41                                   Telefon: +41 79 689 60 38
E-Mail: markus.felder@sihf.ch                               E-Mail: bernhard.kallen@sihf.ch

Sicherheitsbeauftragter Westschweiz                         Reporter Hotline (Deutsch)
Nussberger Stephan                                          Oprandi Diego
Telefon: +41 79 272 97 00                                   Telefon: +41 79 233 24 23
E-Mail: stephan.nussberger@sihf.ch                          E-Mail: diego.oprandi@sihf.ch

Direktor Regio League                                       Reporter Hotline (Französisch)
Angeloni Paolo                                              Dubi Sandra
Telefon: +41 79 205 04 98                                   Telefon: +41 79 420 86 39
E-Mail: paolo.angeloni@sihf.ch                              E-Mail: sandra.dubi@sihf.ch

Geschäftsstelle Regio League
Flughofstrasse 50 / Postfach, 8152 Glattbrugg
Telefon: +41 44 306 50 50
E-Mail: info@sihf.ch

Gegen diese Weisungen kann beim Direktor Regio League, Paolo Angeloni, innerhalb von 5 Tagen nach
Erhalt, Einsprache erhoben werden. Gibt es innerhalb der Frist keine Einsprachen, erlangen die Weisungen
ihre Gültigkeit.

Verteiler
1.Liga Klubs Gruppen Ost & West          an die Klubverantwortlichen
Jean-Marie Viaccoz                       Präsident Regio League
Paolo Angeloni                           Direktor Regio League
Harry-Louis Beringer                     Regionalpräsident Region Ostschweiz
Markus Andres                            Regionalpräsident Region Zentralschweiz
Philippe Raboud                          Regionalpräsident Region Westschweiz
Geschäftsstelle SIHF                     Regio League Nachwuchs & Amateursport

Luzern, 1. September 2018

Swiss Ice Hockey Federation                                Swiss Ice Hockey Federation

Flückiger Roland                                           Ghiggia Sergio
Ligaleiter Gruppe Ost                                      Ligaleiter Gruppe West

16.08.2018/RF                    Weisungen 1. Liga Gruppen Ost & West 2018/19                   Seite 13 / 13
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