Wettermeldungen für die Luftfahrt

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Wettermeldungen für die Luftfahrt

 Wettermeldungen für
 die Luftfahrt
 Handbuch Flugwetterdienste
 (Handbuch zur Richtlinie Flugwetterdienste)
 Band Obs

 Stand: 26.01.2023

 Version 4.0

Erstellt: Geprüft: Freigabe:

Dr. Adam Wollny, WV11 Markus Fuchs, PB14 Alexander Diehl, WV11
Kai Jellinghaus, WV11 Tony Jäckel, WV23
 Felix Salzinger, TI23 Datum: 31.1.2023

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Änderungsdokumentation

 Revision Geänderte Kapitel/Seiten/ Datum Bearbeiter Dienststelle
 Änderungsgrund
 01 Versionszähler auf 1.0 16.02.2015 Jellinghaus WV22
 02 Versionszähler auf 2.0 13.06.2018 Wollny, Jellinghaus WV22
 03 Versionszähler auf 3.0 01.07.2020 Wollny, Jellinghaus WV11
 04 Versionszähler auf 3.1 07.06.2021 Jellinghaus WV11
 05 Regelungen zur TAF-Erstellung 30.09.2022 Jellinghaus WV11
 und -Überwachung gemäß
 „Dienstanweisung für den
 Flugwetterberatungsdienst
 hier: TAF Erstellung mit
 AutoMETAR für
 Regionalflughäfen“
 vom 28.06.2022 angepasst
 (3.1)
 05 Umformulierung bezgl. 20.10.2022 Wollny, Jellinghaus WV11
 Bereitstellungszeit von
 Wettermeldungen gemäß
 DVO(EU) 2017/373
 MET.TR.200 c) (1.1, 2.1)
 05 gemäß Abstimmung in „DWD- 20.10.2022 Wollny, Jellinghaus WV11
 Flugkonferenz“ sowie zwischen
 DFS und DWD im Sept. 2022
 kann SPECI-Erstellung bei
 SPECIAL-Erstellung entfallen
 (1.1, 1.4)
 05 Bedingung zur Meldung von 20.10.2022 Wollny, Jellinghaus WV11
 FZFG an Regelungen in Band
 Tech angepasst (1.3.8.3)
 05 Trübungserscheinungen 20.10.2022 Wollny, Jellinghaus WV11
 werden anhand der gemeldeten
 Sichtweite bestimmt (1.3.8.5,
 1.3.8.6)
 05 Ergänzung zur Meldung von 20.10.2022 Wollny, Jellinghaus WV11
 NCD bei AWOS_Auto-Klasse 3
 und AWOS_Auto-Klasse 4
 gemäß AMC1 MET.TR.200 d)
 (1.3.9.3)
 05 Steuerzeichen im RMK sind 27.10.2022 Wollny, Jellinghaus WV11
 nicht zulässig (1.3.13.4)
 05 Sperrzeiten für 27.10.2022 Wollny, Jellinghaus WV11
 Sonderwettermeldungen
 können vereinbart werden, da
 alternative Informationswege an
 ATS-Dienst über Wetter-
 Änderungen gemäß GM1
 MET.OR.200 a) (2)(a) und
 ICAO Annex 3 APP3, 3.2.2
 möglich (1.4)
 05 Ermöglichung flexiblerer 27.10.2022 Wollny, Jellinghaus WV11
 Stabilisierungszeiten bei
 automatischer Erzeugung von
 Sonderwettermeldungen bei
 Verbesserungen, um auf
 betriebliche Anforderungen des

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 ATS-Dienstes eingehen zu
 können (1.4)
05 Wechsel der Niederschlagsart 27.10.2022 Wollny, Jellinghaus WV11
 als Sonderwettermeldungs-
 Kriterium aufgenommen und
 Auflistung der Kriterien beim
 gegenwärtigen Wetter an
 DVO(EU) 2017/373
 MET.TR.200 e), f) angepasst
 (1.4, 5.4)
05 Konkretisierung des 27.10.2022 Wollny, Jellinghaus WV11
 Sonderwettermeldungs-
 Kriteriums Bildung und
 Auflösung einer Ceiling unter
 1500 ft gemäß DVO(EU)
 2017/373 MET.TR.200 e) (11)
 (1.4, 5.4)
05 Weiteres 27.10.2022 Wollny, Jellinghaus WV11
 Sonderwettermeldungs-
 Kriterium aufgenommen:
 Ermittlung eines Parameters
 fällt aus (1.4, 5.4)
05 Regelungen zu Schrägstrichen 27.10.2022 Wollny, Jellinghaus WV11
 im MET REPORT gemäß
 Realisierung im Projekt
 AutoMETAR aufgenommen
 (2.3.1 bis 2.3.8)
05 Regelungen zur Bezugshöhe 27.10.2022 Wollny, Jellinghaus WV11
 für Bestimmung der
 Wolkenuntergrenze analog zu
 Band Tech erweitert (2.3.5)
05 Tabelle zur Umrechnung der 27.10.2022 Wollny, Jellinghaus WV11
 Luftdruckwerte von hPa in Inch
 Hg entfällt (1.3.12, 5.3)
05 Nach Rücksprache mit 16.12.2022 Wollny, Jellinghaus WV11
 Projektgruppe AutoMETAR
 Erläuterungen zu
 Mittelungszeiten und markanten
 Änderungen bei
 vollautomatischer Bestimmung
 der vorherrschenden sowie der
 minimalen horizontalen
 Sichtweite eingefügt (1.3.6)
05 Nach Rücksprache mit 16.12.2022 Wollny, Jellinghaus WV11
 Projektgruppe AutoMETAR
 Ausfallkennung R/////// für RVR
 hinzugefügt; IWXXM-Converter
 soll gemäß Auskunft D. Zinkhan
 entsprechend angepasst
 werden, damit Verarbeitung
 sichergestellt ist (1.3.7)
05 Maximale Anzahl der 16.12.2022 Wollny, Jellinghaus WV11
 Wolkengruppen auf 3 + ggf. 1 x
 TCU/CB nach Rücksprache mit
 Projektgruppe AutoMETAR
 festgelegt (1.3.9)
05 SPECIAL-Auslösung kann auf 16.12.2022 Wollny, Jellinghaus WV11
 TDZ-Sensorik reduziert werden
 (2.4)
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Wettermeldungen für die Luftfahrt

05 Abkürzungsverzeichnis (wie in 20.12.2022 Jellinghaus WV11
 Band Pers u. Tech) eingefügt
 (5.5)
05 Das Ende einer signifikanten 11.01.2023 Fuchs, Jäckel, PB14, WV23,
 Wettererscheinung ist bezgl. Salzinger, Wollny, TI23, WV11
 Herausgabe von Jellinghaus
 Sonderwettermeldungen als
 Verbesserung zu werten (1.4)
05 Konkretisierung zu 11.01.2023 Fuchs, Jäckel, PB14, WV23,
 Meldegrenzen der RVR (1.3.7) Salzinger, Wollny, TI23, WV11
 Jellinghaus
05 Versionszähler auf 4.0 26.01.2023 Jellinghaus WV11

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Inhaltsverzeichnis
Allgemeines ................................................................................................................................. 7
1. METAR / SPECI .............................................................................................................. 9
1.1 Allgemeine Bemerkungen.............................................................................................. 9
1.2 Aufbau .......................................................................................................................... 9
1.3 Schlüsselgruppen .........................................................................................................12
 1.3.1 Schlüsselname METAR, SPECI...................................................................................12
 1.3.2 Internationale Buchstabenortskennung der ICAO (CCCC) ..........................................12
 1.3.3 Monatstag der Beobachtung und Beobachtungszeit (YYGGggZ) ................................13
 1.3.4 Kenngruppen NIL und AUTO ....................................................................................13
 1.3.5 Bodenwind (dddffGfmfmKT dndndnVdxdxdx) ................................................................14
 1.3.6 Sichtweite (VVVV VNVNVNVNDV) ................................................................................16
 1.3.7 Pistensichtweite RVR (RDRDR[L,C,R]/VRVRVRVRi) ........................................................18
 1.3.8 Gegenwärtiges Wetter (w´w´) ..................................................................................20
 1.3.8.1 Intensität ..................................................................................................................... 21
 1.3.8.2 In der Umgebung (VC) ................................................................................................. 21
 1.3.8.3 Deskriptoren................................................................................................................ 22
 1.3.8.4 Hagel GR und GS.......................................................................................................... 23
 1.3.8.5 Trübungserscheinungen BR und FG ............................................................................ 23
 1.3.8.6 Trübungserscheinungen HZ, SA und SS ....................................................................... 23
 1.3.8.7 Markante Böen SQ ...................................................................................................... 24
 1.3.8.8 Zusammenfassung von Meldungsbedingungen (Auszug) ........................................... 24
 1.3.9 Bewölkung (NsNsNshshshs (CC) oder VVhshshs oder NSC oder NCD) .............................25
 1.3.9.1 Meldung der Vertikalsicht VVhshshs ............................................................................ 27
 1.3.9.2 Meldung von NSC (Nil Significant Cloud) .................................................................... 28
 1.3.9.3 Meldung von NCD (No Clouds Detected) .................................................................... 28
 1.3.10 CAVOK ....................................................................................................................28
 1.3.11 Luft- und Taupunkttemperatur (T'T'/Td'Td') .............................................................28
 1.3.12 Luftdruck (QPHPHPHPH) .............................................................................................29
 1.3.13 Ergänzende Informationen ......................................................................................30
 1.3.13.1 Vergangenes signifikantes Wetter (REw´w´) ............................................................... 30
 1.3.13.2 Angaben über Windscherung (WS RDRDR oder WS ALL RWY) .................................... 33
 1.3.13.3 Landewettervorhersage (TREND)................................................................................ 33
 1.3.13.4 Bemerkung (RMK) ....................................................................................................... 33
1.4 Sonderwettermeldungen SPECI ....................................................................................33
2. MET REPORT / SPECIAL.................................................................................................37
2.1 Allgemeine Bemerkungen.............................................................................................37
2.2 Aufbau .........................................................................................................................37
2.3 Schlüsselgruppen .........................................................................................................40
 2.3.1 Schlüsselname - ICAO-Ortskennung - Datum / Zeitgruppe - AUTO .............................40
 2.3.2 Bodenwind ..............................................................................................................40
 2.3.3 Horizontale Sichtweite am Boden ............................................................................42
 2.3.4 RVR, Gegenwärtiges Wetter.....................................................................................43

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Wettermeldungen für die Luftfahrt

 2.3.5 Bewölkung, Ersatzgruppe CAVOK .............................................................................44
 2.3.6 Luft- und Taupunkttemperatur ................................................................................46
 2.3.7 Luftdruck.................................................................................................................46
 2.3.8 Ergänzende Informationen ......................................................................................47
 2.3.8.1 Signifikante Wettererscheinung .................................................................................. 47
 2.3.8.2 Vergangenes signifikantes Wetter (REw´w´) ............................................................... 48
 2.3.8.3 Landewettervorhersage (TREND)................................................................................ 48
2.4 Sonderwettermeldungen SPECIAL.................................................................................48
3. TAF ..............................................................................................................................49
3.1 TAF-Erstellung und -Überwachung ................................................................................49
4. Besonderheiten an internationalen Verkehrsflughäfen .................................................51
5. Anlagen .......................................................................................................................52
5.1 Tabelle 4678_DWD mit REw`w` "Luftfahrtrelevante Wettererscheinungen" ..................53
5.2 Kriterien zur Bestimmung der Intensitätsstufe fallender Niederschläge .........................56
5.3 ENTFÄLLT Umrechnung der Luftdruckwerte von Hektopascal (hPa) in Zoll
 Quecksilbersäule (inHg) ................................................................................................60
5.4 Übersicht über die SPECI-Kriterien in Deutschland ........................................................61
5.5 Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................63

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Wettermeldungen für die Luftfahrt

Der vorliegende Band mit der Versionsnummer 4.0 tritt zum 01.06.2023 (00:00 UTC) in Kraft und
ersetzt die Vorgängerversion 3.1. Inhaltliche Änderungen gegenüber der Vorgängerversion sind gelb
markiert, Änderungen redaktioneller Art sind aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht kenntlich
gemacht. Per E-Mail an luftfahrt@dwd.de können die Herausgeber kontaktiert werden.

Allgemeines

Die Kenntnis über die Wetterbedingungen an einem Flugplatz trägt wesentlich dazu bei, Starts und
Landungen sicher durchführen zu können. Messung und Beobachtung von Wetterelementen und -
parametern erfolgen so weit wie möglich innerhalb der für die jeweiligen Phasen des Flugbetriebs
maßgeblichen Bereiche. Die Inhalte der Meldungen orientieren sich am Verwendungszweck.

Die aus der Flugwetterbeobachtung resultierenden meteorologischen Daten informieren
Luftfahrzeugführende, Flugsicherung und andere Nutzer über den Wetterzustand an einem Flugplatz.
Sie dienen in erster Linie der Sicherheit des Luftverkehrs bei Start und Landung.

Die Flugwetterbeobachtung wird zur meteorologischen Sicherung der Luftfahrt an einem Flugplatz und
dessen unmittelbarer Umgebung durchgeführt. Sie ist eine Dienstleistung, deren Erkenntnisse
unmittelbar in die Bereitstellung aktueller meteorologischer Informationen und in die Erstellung von
Produkten für die Luftfahrt einfließen.

Die Mess- und Beobachtungsergebnisse sind Grundlage
• für die Entscheidung über die Anfliegbarkeit eines Flugplatzes,
• für die Anwendung verschiedener Flugverfahren und für die Durchführung des Flugbetriebes,
• für die FVK (Flugverkehrskontrolle) bei der Festlegung der zu benutzenden Piste sowie der
 Start- und Anflugrichtung,
• für den Luftfahrzeugführer zur Berechnung der Endanfluggeschwindigkeit und der Rollstrecke
 beim Start,
• für die Ermittlung der Crosswindkomponente, und ob diese für den jeweiligen Flugzeugtyp
 noch im zulässigen Bereich liegt,
• für die Erstellung von Vorhersagen und Warnungen durch den Flugwetterberatungsdienst,
• für die Erstellung von Flugunfallgutachten.

Der vorliegende Handbuchband entstand auf Basis folgender Dokumente:
• die internationalen Standards und Empfehlungen des ICAO Annex 3,
• ICAO Doc 9377 – Manual on Coordination between Air Traffic Services, Aeronautical
 Information Services and Aeronautical Meteorological Services,
• ICAO EUR Doc 013 – European Guidance Material on All Weather Operations at Aerodromes,
• Guide on Meteorological Observations and Information Distribution Systems at Aerodromes
 (WMO-No. 731),
• Guide to Meteorological Instruments and Methods of Observation (WMO-No. 8),
• Manual on Codes WMO No. 306,
• das Wetterschlüsselhandbuch des DWD (VuB Nr. 2, Band D),
• das Beobachterhandbuch für Wettermeldestellen des synoptisch-klimatologischen Mess- und
 Beobachtungsnetzes des DWD (VuB Nr. 3),
• DVO (EU) 2017/373.

Aus der Flugwetterbeobachtung resultieren folgende Produkte:
• Routinewettermeldungen (METAR und MET REPORT),
• Sonderwettermeldungen (SPECI und SPECIAL).

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Wettermeldungen für die Luftfahrt

Die Wettermeldungen bestehen aus codierten aktuellen Beobachtungen und Messwerten. Die
Messwerte werden durch automatische Systeme zur Datenerfassung und -verbreitung (AWOS)
bereitgestellt.

Bereits vor Beginn der veröffentlichten Betriebszeiten (inkl. Öffnung des Flugplatzes für PPR) ist der
Wetterbeobachtungs- und Wettermeldedienst aufzunehmen und mindestens eine
Routinewettermeldung herauszugeben.

Erfolgt der Wetterbeobachtungs- und Wettermeldedienst unter der Verantwortung eines
Flugwetterbeobachters(m/w/d), so handelt es sich um einen teilautomatischen Betrieb. Im
teilautomatischen Betrieb sind teilweise oder ganz automatisch generierte Flugplatzwettermeldungen
vom im Wetterbeobachtungs- und Wettermeldedienst eingesetzten Personal zu kontrollieren und,
sofern erforderlich, zu korrigieren bzw. zu ergänzen.

Die Einführung eines automatischen Wetterbeobachtungs- und Wettermeldedienstes findet sowohl
an den internationalen Verkehrsflughäfen als auch an den Regionalflugplätzen statt. Dabei werden –
je nach dem realisierten Umfang der Automatisierung – die ASDUV_Auto-Klassen an internationalen
Verkehrsflughäfen und die AWOS_Auto-Klassen (AWAK) an Regionalflugplätzen unterschieden.

AWOS_Auto-Klasse 4 ist vorgesehen für den Einsatz an Flugplätzen, die nur bestimmte
Wetterparameter für die Durchführung von IFR-Anflugverfahren und/oder LVTO-Verfahren benötigen.
Im AWOS_Auto-Klasse 4-Modus werden reduzierte, vollautomatische Flugplatzwettermeldungen des
Typs MET REPORT und SPECIAL erstellt, die zumindest die Parameter Luftdruck, Lufttemperatur und
Wind enthalten. Flugplatzwettermeldungen des Typs METAR und SPECI werden nicht erstellt.

ASDUV/AWOS_Auto-Klasse 3 ist vorgesehen für den Einsatz außerhalb der Betriebszeiten. Im Modus
ASDUV/AWOS_Auto-Klasse 3 werden unvollständige, vollautomatische Flugplatzwettermeldungen
ohne Wettererscheinungen (w’w’), Wolkengattungen (TCU/CB) und ergänzende Informationen
erstellt.

AWOS_Auto-Klasse 2 ist vorgesehen für den Einsatz während der Betriebszeiten. Im Modus
AWOS_Auto-Klasse 2 werden vollständige, teilautomatisierte Flugplatzwettermeldungen, falls
erforderlich mit manuellen Ergänzungen zu Wettererscheinungen (w’w’), Wolkengattungen (TCU/CB)
und ergänzenden Informationen erstellt, es handelt sich also um einen teilautomatischen Betrieb.
Außerhalb der Betriebszeiten ist AWOS_Auto-Klasse 2 nicht zulässig, es kann aber in den Modus
AWOS_Auto-Klasse 3 (s.o.) gewechselt werden.

Im Modus ASDUV/AWOS_Auto-Klasse 1 werden im 24/7-Einsatz vollständige, vollautomatische
Flugplatzwettermeldungen erstellt.

Wegen der hohen räumlichen und zeitlichen Variabilität der einzelnen Wetterparameter und auf
Grund der technischen Grenzen bei deren Erfassung, sollte man sich bei der Interpretation von
Wettermeldungen stets bewusst sein, dass es sich bei den angegebenen Werten nur um eine
bestmögliche Annäherung der tatsächlichen Bedingungen zur Zeit der Beobachtung handelt.

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Wettermeldungen für die Luftfahrt

 1. METAR / SPECI

1.1 Allgemeine Bemerkungen
Routinewettermeldungen METAR sind halbstündlich zu den Beobachtungsterminen H (volle Stunde) +
20 Minuten und H + 50 Minuten zu erstellen, sodass der DWD die METAR-Meldungen spätestens 5
Minuten nach den Beobachtungsterminen zur weltweiten Verbreitung bereitstellen kann. Die
Routinewettermeldungen sind bei Bedarf durch Sonderwettermeldungen SPECI zu ergänzen. Die
Meldungen sind spätestens 5 Minuten nach dem Beobachtungstermin zu übermitteln.

Sonderwettermeldungen SPECI sind dann zu erstellen, wenn definierte Schwellenwerte der einzelnen
Wetterelemente seit der letzten Wettermeldung (letzte planmäßige Routinewettermeldung oder
Sonderwettermeldung) bei einer Verschlechterung durch- oder unterschritten oder bei einer
Besserung erreicht oder durchschritten werden.

Die SPECI-Erstellung kann nach Abstimmung mit dem örtlich zuständigen ATS-Dienst entfallen, falls
lokale Sonderwettermeldungen SPECIAL herausgegeben werden.

Die Einhaltung von Meldeterminen für die Routinewettermeldungen METAR sowie die Abgabe von
Sonderwettermeldungen SPECI aufgrund besonderer Wetterbedingungen werden durch
automatische Systeme zur Datenerfassung und -verbreitung unterstützt.

Offensichtlich falsche meteorologische Parameter dürfen nicht in die Meldungen METAR und SPECI
eingehen und dürfen in keiner Weise verbreitet und verwendet werden.

Werden im zuletzt erstellten METAR Fehler (inhaltlicher oder formeller Art) erkannt, so ist die
entsprechend korrigierte Meldung unter Verwendung von COR (siehe 1.3.1) erneut zu verbreiten.

Bei formalen Fehlern im zuletzt übermittelten METAR wird das im Wetterbeobachtungs- und
Wettermeldedienst eingesetzte Personal von einem automatischen Kontrollverfahren per E-Mail zur
Korrektur aufgefordert. Auch bei verspätetem oder nicht eingegangenem METAR während der für den
jeweiligen Flugplatz hinterlegten Betriebszeiten werden entsprechende Aufforderungen verschickt.

1.2 Aufbau
Die Schlüsselform METAR (METeorological Aerodrome Report) dient der Verschlüsselung von Flugplatz-
Routinewettermeldungen (in der Regel halbstündlich). Die Schlüsselform SPECI
(special report) dient der Verschlüsselung von Flugplatz-Sonderwettermeldungen über für die Luftfahrt
bedeutsame Wettererscheinungen an Flugplätzen. Sowohl METAR als auch SPECI setzen sich
zusammen aus definierten Schlüsselgruppen für die Meldung der meteorologischen Parameter. Inhalt
und Reihenfolge sind international verbindlich und wie folgt festgelegt:
Kennworte, die in der Meldung unverändert angegeben werden, sind im Schema und Text fett
gedruckt. Optionale Kenngruppen sind durch […] markiert1.
• METAR [COR] oder SPECI
• Internationale Buchstabenortskennung (Location Indicator)

1
 Gemäß 1.3.10 sind CAVOK oder vorherrschende horizontale Sichtweite mit Bewölkungsverhältnissen und ggf.
minimale horizontale Sichtweite am Boden, Pistensichtweite und gegenwärtiges Wetter zu melden.
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Wettermeldungen für die Luftfahrt

• Monatstag der Beobachtung und Beobachtungszeit
• [NIL oder AUTO]
• Bodenwind
• Vorherrschende horizontale Sichtweite am Boden1
• [Minimale horizontale Sichtweite am Boden] 1
• [Pistensichtweite] 1
• [Gegenwärtiges Wetter] 1
• Bewölkungsverhältnisse1
• CAVOK1
• Luft- und Taupunkttemperatur
• Luftdruck
• [Vergangenes signifikantes Wetter]
• [Windscherung]
• [TREND]

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Wettermeldungen für die Luftfahrt

Verschlüsselung von METAR / SPECI Meldungen (FM 15 / FM 16)

Die folgende Schnellübersicht soll den Einstieg in die Verschlüsselung erleichtern. Kennbuchstaben und Kennworte, die in der Meldung unverändert angegeben
werden, sind im Schema und Text fett gedruckt. Optionale Kenngruppen sind durch […] markiert1.

1. ICAO-Ortskennung - Datum/Zeitgruppe - Bodenwind/Schwankungsbreite

 Schlüsselname ICAO-Ortskennung Datum / Zeitgruppe Kenngruppe Bodenwind Schwankungsbreite
 dddffKT oder
 METAR [COR] [NIL dddffGfmfmKT
 CCCC YYGGggZ [dndndnVdxdxdx]
 oder SPECI oder AUTO] oder VRBffKT
 oder VRBffGfmfmKT
 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.5

2. Bodensichtweite/minimale Bodensichtweite - Pistensichtweite - Wettererscheinungen - Bewölkungsverhältnisse/Vertikalsicht - CAVOK

 Vorherrschende
 Minimale Sichtweite1 Pistensichtweite1 Gegenwärtiges Wetter1 Bewölkungsverhältnisse1 Ersatzgruppe1
 Sichtweite1
 NSNSNshshshs[CC]
 VVVV [VNVNVNVNDV] [RDRDR[L,C,R]/VRVRVRVRi] [w´w´] oder VVhshshs CAVOK
 oder NSC oder NCD
 1.3.6 1.3.7 1.3.8 1.3.9 1.3.10

3. Temperatur/Taupunkt - Luftdruck - Ergänzende Informationen

 Luft-/Taupunkttemperatur Luftdruck Ergänzende Informationen
 [WS RDRDR[L,C,R]
 T´T´/T´dT´d QPHPHPHPH [REw´w´] [TREND] [RMK]
 oder WS ALL RWY]
 1.3.11 1.3.12 1.3.13.1 1.3.13.2 1.3.13.3 1.3.13.4

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Wettermeldungen für die Luftfahrt

1.3 Schlüsselgruppen
Die Anzahl von Zeichen je Schlüsselgruppe ist unterschiedlich. Tritt ein Element oder eine
Wettererscheinung nicht auf, entfällt die entsprechende Gruppe bzw. die entsprechende Erweiterung
der Gruppe.

Ggf. können Schlüsselgruppen wiederholt werden.

Wenn ein oder mehrere Wetterparameter nicht erfasst werden können, wird in den betroffenen
Schlüsselgruppen die entsprechende Anzahl von Schrägstrichen (/) gemeldet. Die entsprechenden
Regelungen sind in der Tabelle am Anfang der jeweiligen Abschnitte aufgeführt.

 Beispiel: Nicht erfasstes gegenwärtiges Wetter wird als // und
 fehlender Bodenwind wird als /////KT verschlüsselt.

METAR- und SPECI-Meldungen können eine Landewettervorhersage (TREND) für die der Beobachtung
folgenden 2 Stunden beinhalten.

Die Kriterien für die Herausgabe von SPECI-Meldungen in Deutschland sind in Kapitel 1.4 festgelegt.

Kennbuchstaben und Kennworte, die in der Meldung unverändert angegeben werden, sind im Schema
und Text fett gedruckt.

1.3.1 Schlüsselname METAR, SPECI

 METAR [COR] Schlüsselname für die Flugplatz-Routinewettermeldung
 (mit oder ohne Landewettervorhersage)
 COR wird für korrigierte Meldungen verwendet.
 SPECI Schlüsselname für die Flugplatz-Sonderwettermeldung
 (mit oder ohne Landewettervorhersage)

Der Schlüsselname METAR, METAR COR oder SPECI steht am Anfang jeder Einzelmeldung.

1.3.2 Internationale Buchstabenortskennung der ICAO (CCCC)

 CCCC Internationale Buchstabenortskennung der ICAO

Die internationale Buchstabenortskennung (Location Indicator) CCCC dient der Erkennung der
meldenden Station einer jeden Einzelmeldung. Sie ist festgelegt in der ICAO-Veröffentlichung Doc
7910/93 (Location Indicators).

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Wettermeldungen für die Luftfahrt

1.3.3 Monatstag der Beobachtung und Beobachtungszeit (YYGGggZ)

 YY Monatstag des Beobachtungstermins
 GG Beobachtungszeit Std. UTC
 gg Beobachtungszeit Min.
 Z Kennbuchstabe zur Kennzeichnung von UTC

Als Zeitpunkt der Beobachtung werden der Monatstag und die offizielle Beobachtungszeit in UTC
angegeben.
Der Buchstabe Z dient der Kennzeichnung von UTC

1.3.4 Kenngruppen NIL und AUTO
Das Schlüsselwort NIL wird für eine fehlende METAR Meldungen verwendet. NIL beendet die Meldung,
es folgen keine weiteren Kenngruppen.

Das Schlüsselwort AUTO wird verwendet, wenn die METAR / SPECI-Meldung in Zeiten erstellt wird, in
denen ein automatischer Wetterbeobachtungs- und Wettermeldedienst erfolgt und kein Eingriff eines
Wetterbeobachters(m/w/d) in die Erstellung der Meldung stattfand.

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Wettermeldungen für die Luftfahrt

1.3.5 Bodenwind (dddffGfmfmKT dndndnVdxdxdx)
 fehlt vorübergehend oder
 kann bei automatischer
 Beobachtung nicht
 bestimmt werden

 Richtung in Grad, aus der der Wind kommt auf 10-er Grad
 ddd ///
 (rechtweisend, d.h. auf geografisch Nord bezogen) gerundet
 Kennbuchstaben, wenn keine eindeutige
 VRB
 Windrichtung festgestellt werden kann
 Mittlere Windgeschwindigkeit der letzten 10
 Minuten
 ff KT //KT
 oder eines kürzeren Zeitraums nach einer
 markanten Änderung
 G Kennbuchstabe zur Kennzeichnung von Böen
 höchste Bö im 10-Minuten-Zeitraum vor der
 fmfm KT
 Beobachtung
 KT Kennbuchstaben zur Kennzeichnung der
 verwendeten Maßeinheit des Windes
 Extremer Wert der Windrichtung entgegen dem auf 10-er Grad
 dndndn
 Uhrzeigersinn gerundet

 V Kennbuchstabe zur Kennzeichnung der
 Schwankung der Windrichtung
 auf 10-er Grad
 dxdxdx Extremer Wert der Windrichtung im Uhrzeigersinn
 gerundet

Der Bodenwind wird grundsätzlich in 10 m ± 1 m über Grund gemessen. Die Messwerte sind
repräsentativ für den Höhenbereich von 6 bis 10 m über der Piste, bei mehreren Pisten für den
entsprechenden Höhenbereich über dem gesamten Pisten-System. Bei Flugplätzen mit mehreren
Windmessstellen Bahnen wird ein Referenzwindmessgerät für die Meldung im METAR / SPECI
festgelegt.

Gemeldet werden die Windrichtung, die Windgeschwindigkeit, sowie bei bestimmten Bedingungen
(siehe unten) die Windböen und die Schwankung der Windrichtung.

Mit ddd und ff werden die mittlere Windrichtung und die mittlere Windgeschwindigkeit der letzten 10
Minuten vor der Beobachtung gemeldet. Tritt in diesem Zeitraum eine markante, plötzliche Änderung
dieser Elemente ein, sind die entsprechenden Mittelwerte und ggf. die Windrichtungsschwankung nach
dieser Veränderung zu melden (d. h. für einen entsprechend kleineren Mittelungszeitraum von < 10
Minuten).

Es gelten als markante Änderung
für die Windrichtung: ≥ ± 30 Grad bei einer Windgeschwindigkeit von ≥ 10 KT vor
 und/oder nach der Änderung, mindestens 2 Minuten anhaltend
für die Windgeschwindigkeit: ≥ ± 10 KT, mindestens 2 Minuten anhaltend.

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Wettermeldungen für die Luftfahrt

Die Angabe der mittleren Windrichtung erfolgt rechtweisend. Sie wird bestimmt nach dem Polarwinkel
(Azimut) und angegeben in Grad, d.h. alle Richtungsangaben sind rechtweisend, d.h. auf geografisch
Nord bezogen (rechtweisend ist im Sinne von "richtig weisend" - TRUE - zu verstehen). Gemeldet wird
grundsätzlich dreistellig auf volle Zehnergrad gerundet. Kommt der Wind aus einer Richtung
Wettermeldungen für die Luftfahrt

 Böen ≥ 100 Knoten dddffGfmfm = 24055GP99KT
 Wind schwankt zwischen 140 und 220 Grad dndndnVdxdxdx = 140V220
 Wind schwankt zwischen 300 Grad und 060 Grad dndndnVdxdxdx = 300V060

Aus den o.g. Verschlüsselungsvorschriften können z.B. folgende Meldungen der Schlüsselgruppe
Bodenwind resultieren:

 18005KT 140V220
 21010G21KT 170V230
 VRB04G18KT

1.3.6 Sichtweite (VVVV VNVNVNVNDV)
 fehlt vorübergehend oder kann
 bei automatischer Beobachtung
 nicht bestimmt werden

 Vorherrschende horizontale
 VVVV m ////
 Sichtweite am Boden
 Minimale horizontale
 VNVNVNVN m
 Sichtweite am Boden
 8-teilige Himmelsrichtungsskala
 (N, NE, E, SE ...)
 Richtung, in der VNVNVNVN
 DV 22,5 Grad bis 67,4 Grad = NE entfällt
 beobachtet wird
 67,5 Grad bis 112,5 Grad = E
 ...

Die Angabe der Sichtweite erfolgt in Metern wie folgt:

 bis 800 m abgerundet auf die nächste 50-m-Stufe
 über 800 bis 5000 m abgerundet auf die nächste 100-m-Stufe
 über 5000 bis 9999 m abgerundet auf die nächste 1000-m-Stufe
 10 km und darüber VVVV = 9999

Sowohl die vorherrschende als auch ggf. die minimale horizontale Sichtweite am Boden werden stets
vierstellig angegeben. Dabei wird bei Bedarf mit vorangestellten Nullen aufgefüllt.

Bsp.: Bei einer vorherrschenden Sichtweite von 800 m wird 0800 verschlüsselt.

Richtungsangaben werden unter Dv (ein oder zwei Buchstaben nach der achtteiligen Kompassrose2)
gemeldet.

Bei Erfüllung der Voraussetzungen für CAVOK (siehe 1.3.10) wird keine Sichtweite gemeldet.

Vorherrschende horizontale Sichtweite am Boden (VVVV)
Mit VVVV wird die vorherrschende horizontale Sichtweite3 (Prevailing Visibility) gemeldet.

2
 Nord = N, Nordost = NE, Ost = E, Südost = SE, Süd = S, Südwest = SW, West = W, Nordwest = NW
3
 Die vorherrschende Sichtweite dient in der Regel u.a. zur Einstufung des Kontrollzonenstatus (VMC / IMC).
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Wettermeldungen für die Luftfahrt

Wenn die Voraussetzungen zur Meldung der minimalen horizontalen Bodensicht gegeben sind, wird
diese immer zusätzlich unter VNVNVNVNDV gemeldet.

Automatische Bestimmung
Die Bestimmung der vorherrschenden horizontalen Sichtweite am Boden mittels Sensoren ist im
Handbuch Flugwetterdienste, Band Tech geregelt. Die unter VVVV verbreitete vorherrschende
horizontale Sichtweite ist ein Mittelwert, der sich auf die letzten 10 Minuten vor dem
Beobachtungszeitpunkt bezieht. Tritt an einem oder mehreren Messpunkten in diesem Zeitraum eine
markante Änderung (z.B. durch Nebeleinbruch, Durchzug von Schneeschauern) ein, werden die
entsprechenden Werte nach dieser Veränderung (d.h. für einen kürzeren Mittelungszeitraum) bei der
Bestimmung verwendet. Eine markante Änderung liegt dann vor, wenn diese Änderung mindestens 2
Minuten anhält und bei alleiniger Betrachtung des jeweils betroffenen Messpunktes die Ausgabe einer
Sonderwettermeldung (SPECI) erfordern würde.

Manuelle Bestimmung
Zur Bestimmung dienen dem Flugwetterbeobachtungspersonal Sichtmarken.

Die vorherrschende horizontale Sichtweite am Boden beschreibt in Übereinstimmung mit der
Sichtweitendefinition diejenige horizontale Sichtweite am Boden, die mindestens in der Hälfte des
Horizontkreises oder mindestens innerhalb der Hälfte des Flugplatzgeländes erreicht oder
überschritten wird. Diese Bereiche können zusammenhängende oder nicht zusammenhängende
Himmelsrichtungssektoren enthalten.

Wenn Sensoren zur Bestimmung der horizontalen Sichtweite am Boden verwendet werden und kein
vollautomatischer Wetterbeobachtungs- und Wettermeldedienst erfolgt, dann ist der von den
Sensoren generierte Wert für die horizontale Sichtweite am Boden zwingend durch den
Wetterbeobachter(m/w/d) mit seiner Beobachtung abzugleichen und gegebenenfalls zu korrigieren,
bevor die horizontale Sichtweite am Boden per Flugplatzwettermeldung verbreitet wird.

Minimale horizontale Sichtweite am Boden / Markanter richtungsabhängiger
Sichtweitenunterschied (VNVNVNVNDV)
Ein zu meldender markanter richtungsabhängiger Sichtweitenunterschied liegt dann vor, wenn die
geringste Sichtweite
• von der im METAR / SPECI gemeldeten vorherrschenden Sichtweite abweicht und weniger als
 1500 m oder
• weniger als 50 % der im METAR / SPECI gemeldeten vorherrschenden Sichtweite und weniger als
 5 km beträgt.

Manuelle Bestimmung
VNVNVNVNDV wird immer dann zusätzlich zur vorherrschenden horizontalen Sichtweite am Boden
gemeldet, wenn ein markanter richtungsabhängiger Sichtweitenunterschied vorliegt. In diesen Fällen
ist die geringste Sichtweite VNVNVNVN und deren Himmelsrichtung DV in Bezug auf den
Flugplatzbezugspunkt gemäß der achtteiligen Himmelsrichtungsskala zusätzlich zu melden.
Falls die geringste Sichtweite in mehr als einer Himmelsrichtung auftritt, ist die für den Flugbetrieb
bedeutendste Himmelsrichtung anzugeben.

Automatische Bestimmung
Bei einer vollautomatischen Bestimmung entfällt die Richtungsangabe DV. Die unter VNVNVNVN ggf.
verbreitete minimale horizontale Sichtweite ist ein Mittelwert, der sich auf die letzten 10 Minuten vor
dem Beobachtungszeitpunkt bezieht. Tritt in diesem Zeitraum eine markante Änderung (z.B. durch

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Wettermeldungen für die Luftfahrt

 Nebeleinbruch, Durchzug von Schneeschauern) ein, werden die entsprechenden Werte nach dieser
 Veränderung (d.h. für einen kürzeren Mittelungszeitraum) gemeldet. Eine markante Änderung der
 minimalen horizontalen Sichtweite liegt dann vor, wenn diese Änderung mindestens 2 Minuten anhält
 und die Ausgabe einer Sonderwettermeldung (SPECI) erfordert bzw. nach Entfall der SPECI-Meldungen
 erfordern würde.

 Treten keine markanten himmelsrichtungsabhängigen Unterschiede der horizontalen Sichtweite am
 Boden auf, so entfällt die Gruppe VNVNVNVNDV.

 Verschlüsselungsbeispiele (bei manueller Bestimmung):

Beobachtung Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Beispiel 4 Beispiel 5 Beispiel 6
 Sektor (VIS in m) (VIS in m) (VIS in m) (VIS in m) (VIS in m) (VIS in m)

1 (E) 3000 8000 2000 2500 25000 11000
2 (SE) 3500 6000 1300 3300 18000 15000
3 (S) 4000 7000 2000 4400 18000 15000
4 (SW) 2900 5000 1900 2800 19000 7000
5 (W) 2500 9000 2500 1600 25000 9000
6 (NW) 2000 8000 1600 3500 30000 15000
7 (N) 2000 6000 1800 4000 25000 8000
8 (NE) 2600 6000 1600 2900 9000 4800
Sichtmeldung 2900 7000 1900 1300SE 3300 1600W 9999 9999 4800NE

 1.3.7 Pistensichtweite RVR (RDRDR[L,C,R]/VRVRVRVRi)
 fehlt vorübergehend oder kann bei
 automatischer Beobachtung nicht bestimmt
 werden

 RDRDR[L, C, R]/ Start- und Landebahn, Left, Center, Right R///////
 Pistensichtweite RVR, ggf. wird M oder P
 VRVRVRVR m RDRDR[L, C, R]/////
 vorangestellt
 i Tendenz der Pistensichtweite = U, D, N

 Die RVR (Runway Visual Range) ist die Sichtweite über die Entfernung, bis zu welcher der Pilot eines
 Flugzeuges auf der Mittellinie der Piste aus einer Höhe von 5 m über der Piste die
 Pistenmarkierungen oder die Rand- bzw. Mittellinienfeuer dieser Piste erkennen kann. Die RVR wird
 automatisch bestimmt. Die Messhöhe beträgt in der Regel 2,5 m über Pistenniveau.

 Die unter VRVRVRVR verbreitete RVR ist ein Mittelwert, der sich auf die letzten 10 Minuten
 vor dem Beobachtungszeitpunkt bezieht. Tritt in diesem Zeitraum eine markante Änderung (z.B. durch
 Nebeleinbruch, Durchzug von Schneeschauern) ein, werden die entsprechenden Werte nach dieser
 Veränderung (d.h. für einen kürzeren Mittelungszeitraum) gemeldet. Eine markante Änderung der

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Wettermeldungen für die Luftfahrt

Pistensichtweite liegt dann vor, wenn diese Änderung mindestens 2 Minuten anhält und die Ausgabe
einer Sonderwettermeldung (SPECI) erfordern würde.4

Die RVR-Gruppe ist unter Beachtung der folgenden Regelungen zu melden, wenn die vorherrschende
horizontale Sichtweite VVVV (siehe 1.3.6) und/oder die minimale horizontale Sichtweite VNVNVNVN
und/oder die Pistensichtweite VRVRVRVR auf einer oder mehreren Landebahnen < 1500 m ist. Die RVR-
Gruppe ist mehrfach (max. 4-mal) zu melden, wenn für mehrere Landebahnen die RVR bestimmt wird.

Mit RDRDR wird die Schwellenbezeichnung der Start- und Landebahn angegeben, für die die RVR
gemeldet wird. Parallele Landebahnen werden durch die Buchstaben L (für Left), C (für Center) und R
(für Right) gekennzeichnet, die unmittelbar zwischen DRDR und VRVRVRVR einzufügen sind.
 Beispiel: R25L/0450U
Die gemeldete RVR soll für den Aufsetzpunkt der jeweiligen aktiven Landebahn repräsentativ sein.

VRVRVRVR wird
von 50 bis 400 m in Stufen von 25 m
über 400 bis 800 m in Stufen von 50 m
über 800 bis 2000 m in Stufen von 100 m
gemeldet.

Stimmt ein RVR-Wert nicht mit dem Wert einer dieser Stufen überein, ist auf die nächsttiefere Stufe
abzurunden.
 Beispiel: RVR = 470 m: VRVRVRVR = 0450
Mit i wird die RVR-Tendenz gemeldet.

Zeigt die RVR im 10-Minuten-Mittelungszeitraum vor der Beobachtung eine deutliche Tendenz zur
Verbesserung oder Verschlechterung (wenn das Mittel des ersten 5-Minuten-Abschnittes um 100 m und
mehr vom Mittel des zweiten 5-Minutenabschnittes abweicht) ist das mit i (= U bzw. D) zu melden; sonst
ist i = N zu melden.
 i=U bei Verbesserung der RVR (upward)
 i=D bei Verschlechterung der RVR (downward)
 i=N keine deutliche Änderung der RVR (no distinct tendency)

Liegen die aktuellen RVR-Werte außerhalb des Messbereiches des benutzten RVR-Messsystems, ist
wie folgt zu verfahren:

Wenn die RVR größer ist als 2000 m, so ist zwischen / und VRVRVRVR ein P einzufügen und mit VRVRVRVR
wird 2000 gemeldet.

 Beispiel: Wert > 2000 m, Kodierung: R27/P2000

Wenn die RVR kleiner ist als 50 m oder der kleinste mit dem Messsystem zu erfassende Wert, so ist
zwischen / und VRVRVRVR ein M einzufügen und mit VRVRVRVR wird die minimale mit dem Gerät zu
erfassende RVR oder 50 gemeldet. Werte unter 50 sind nicht zulässig.

4
 Die Meldung einer Schwankungsbreite der RVR ist nicht zulässig. Der Einsatz von AWOS-Altsystemen, die von
dieser Vorgabe abweichen, wird bis 30.11.2023 toleriert, die vorgeschlagene Schwankungsbreite muss in diesem
Fall manuell ersetzt werden (gemäß flugplatzspezifischer DWD-Verfahrensabsprache).
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Wettermeldungen für die Luftfahrt

 Beispiele: a) Wert < 50 m, Kodierung: R27/M0050
 b) Wert < Messsystemgrenze von 125 m, Kodierung: R27/M0125

1.3.8 Gegenwärtiges Wetter (w´w´)
 fehlt vorübergehend oder kann bei automatischer
 Beobachtung nicht bestimmt werden

w´w´ Gegenwärtiges Wetter Tabelle 5.1 //

Das bestimmte und gemeldete gegenwärtige Wetter (w´w´) muss repräsentativ für den Flugplatz und
dessen unmittelbare Umgebung sein. Es wird das gegenwärtige Wetter angegeben, das zum Zeitpunkt
der Beobachtung auftritt.

Die Bestimmung von w´w´ erfolgt in einem Radius von 8 bzw. 16 km um den Flugplatzbezugspunkt
(ARP).

Bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß CAVOK (siehe 1.3.10) wird die Gruppe w´w´ nicht gemeldet.

Mit einer oder zwei w´w´-Gruppen wird das gegenwärtige Wetter gemeldet. Dabei sollte möglichst der
vorherrschende Wetterzustand genau abgebildet werden.

Die Gruppe w´w´ besteht in nachstehender Reihenfolge aus einer Kombination von Zeichen und
Buchstaben für:

• die Intensität oder die Nähe der Wettererscheinung
• einen Deskriptor
• die Wettererscheinungen - Niederschlag
 - Trübungserscheinungen
 - andere.

Die Zeichen/Buchstaben sind zu melden, sofern sie zutreffen.
Damit besteht eine w´w´-Gruppe aus mindestens 2 und höchstens 7 Zeichen/Buchstaben.

Automatische Bestimmung
Es gilt Tabelle 5.1, welche alle zu verwendenden Kombinationen von w´w´-Gruppen enthält und deren
Priorität festlegt.

Manuelle Bestimmung
Es gilt Tabelle 5.1, welche alle zu verwendenden Kombinationen von w´w´-Gruppen enthält und deren
Priorität festlegt. Nur das beobachtete Wetter, das mit Hilfe der Tabelle 5.1 verschlüsselt werden kann,
wird gemeldet. Z.B. wird Rauch (FU) als trockener Dunst (HZ) gemeldet und bei Auftreten von
Schneegriesel (SG) wird Schnee (SN) verschlüsselt.

Treten mehrere gegenwärtige Wettererscheinungen auf, sind entsprechend der Priorität der
Wettererscheinungen nach Tabelle 5.1 die zwei w´w´-Gruppen mit der höchsten Priorität zu melden.

 Beispiel: TSRA SQ

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Wettermeldungen für die Luftfahrt

Treten mehrere Niederschlagsarten auf, so sind diese in einer w´w´-Gruppe nach Tabelle 5.1 zu
kombinieren, dabei spielt die Intensität der einzelnen Niederschlagsarten keine Rolle.

 Beispiel: +SNRA auch bei starkem Regen mit einzelnen Schneeflocken

Wenn Sensoren zur Bestimmung des gegenwärtigen Wetters (w´w´) verwendet werden und kein
vollautomatischer Wetterbeobachtungs- und Wettermeldedienst erfolgt, dann ist der von den
Sensoren generierte Wert für w´w´ zwingend durch den Wetterbeobachter(m/w/d) mit seiner
Beobachtung und Einschätzung des w´w´ (inkl. Bewölkung) abzugleichen und gegebenenfalls zu
korrigieren, bevor w´w´ per Flugplatzwettermeldung verbreitet wird.

Nur wenn ein vollautomatischer Wetterbeobachtungs- und Wettermeldedienst erfolgt und die
Niederschlagsart vom verwendeten AWOS nicht erkannt wird, dann wird die Buchstabenabkürzung UP
für diesen Niederschlag verwendet. UP kann nötigenfalls mit einem der folgenden Deskriptoren
kombiniert werden: SH und TS. UP ist bei Anwesenheit eines Wetterbeobachters(m/w/d) durch eine oder
mehrere konkrete Niederschlagsart(en) zu ersetzen.

1.3.8.1 Intensität
Die Intensität ( - , , + ) der Wettererscheinung zur Zeit der Beobachtung ist nur zu melden bei

• Niederschlag (DZ, RA, SN, PL)5 , ggf. unterkühlt (FZ..)
• Niederschlag (RA, SN, GR, GS) in Verbindung mit Schauer (SH..) oder Gewitter (TS..)5
• Sandsturm (SS)
• Wolkenschlauch, Tornado oder Wasserhose (FC)

 - = geringe Intensität
 = mäßige Intensität (kein Zeichen)
 + = starke Intensität

Die Kriterien zur Bestimmung der Intensitätsstufe fallender Niederschläge sind Anlage 5.2 zu
entnehmen.

Die Intensitätsstufe bei Sandsturm (SS) wird anhand der horizontalen Sichtweite festgelegt:
Geringe Intensität (-): Die horizontale Sichtweite beträgt mindestens 500 m und weniger als 1000 m.
Mäßige Intensität: Die horizontale Sichtweite beträgt mindestens 200 m und weniger als 500 m.
Starke Intensität (+): Die horizontale Sichtweite beträgt weniger als 200 m.

Tornado oder Wasserhose (+FC) wird gemeldet, wenn der Wolkenschlauch den Boden erreicht. Wenn
der Wolkenschlauch den Boden nicht erreicht, wird FC gemeldet. –FC ist nicht zulässig.

1.3.8.2 In der Umgebung (VC)
Die Buchstabenabkürzung VC ist zu melden bei
 Wolkenschlauch, Tornado oder Wasserhose (FC),
 Gewitter (TS),
 Schauer (SH),
wenn diese Erscheinungen innerhalb einer Entfernung von 8 km bis 16 km vom Flugplatzbezugspunkt

5
 Bei UP, SHUP und TSUP wird keine Intensität gemeldet.
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Wettermeldungen für die Luftfahrt

(ARP) auftreten. Treten mehrere der o.g. Wettererscheinungen in der Umgebung auf, ist nur die
Wettererscheinung mit der höchsten Priorität gemäß Tabelle 5.1 zu melden.
 Beispiele: -SHRA VCTS
 VCFC SHRA

1.3.8.3 Deskriptoren
In jeder w´w´-Gruppe ist maximal ein Deskriptor zu melden.

Der Deskriptor BC (-schwaden) ist nur bei Auftreten von Nebelschwaden (s.u.) zu verwenden: BCFG.
BCFG wird auch bei Schwaden gefrierenden Nebels (d.h. bei Lufttemperaturwerten unter 0 °C)
gemeldet.

Der Deskriptor BL (-treiben) ist nur bei Auftreten von Schnee- oder Sandtreiben, d.h. die Teilchen
werden 2 m über Grund und darüber aufgewirbelt, zu verwenden: BLSN, BLSA.

Wenn Schneetreiben zusammen mit Schneefall beobachtet wird, und kein weiteres w´w´ mit höherer
Priorität auftritt, sind beide Erscheinungen zu melden (in zwei w´w´-Gruppen).
 Beispiel: SN BLSN
Wenn wegen zu starken Schneetreibens nicht erkannt werden kann, ob gleichzeitig Schneefall auftritt,
ist nur BLSN zu melden.

Der Deskriptor SH ist zu melden, wenn der Niederschlag Schauercharakter hat. SH kann ggf. mit
mehreren Buchstabenabkürzungen für Niederschlag verbunden werden.
 Beispiel: +SHSNRA
SH wird nur in Verbindung mit RA, SN, GS und GR gemeldet.

Tritt ein Schauer in der Umgebung (VC) auf, werden Intensität und Niederschlagsart nicht gemeldet.
 Beispiel: VCSH
Der Deskriptor TS ist zu melden, wenn im 10-Minuten-Zeitraum vor der Beobachtungszeit ein Donner
hörbar war oder ein Blitz in einer Entfernung < 8 km vom Flugplatzbezugspunkt beobachtet wurde.
a) Tritt in diesem Zusammenhang kein Niederschlag auf, ist TS ohne weitere Buchstabenabkürzung
 zu melden.
 Beispiel: TS
b) Tritt gleichzeitig Niederschlag auf, ist TS in Verbindung mit einer oder ggf. mehreren der
 Buchstabenabkürzungen RA, SN, GS, GR zu melden.
 Beispiel: -TSSNRA (Gewitter mit leichtem Schneeregen)
 Intensitätsangaben bei Gewitter mit Niederschlag beziehen sich immer auf den Niederschlag.
c) Tritt ein Gewitter in einer Entfernung von 8 bis 16 km vom Flugplatzbezugspunkt auf, ist VCTS zu
 melden. Wird bereits ein Gewitter mit oder ohne Niederschlag gemeldet, kann die Meldung eines
 Gewitters in der Umgebung (VCTS) entfallen.
Beim Übergang von TS zu VCTS und umgekehrt von VCTS zu TS muss ein SPECI abgesetzt werden (siehe
Kriterien für die Ausgabe in Abschnitt 1.4).

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Wettermeldungen für die Luftfahrt

Wird das gegenwärtige Wetter mittels Sensoren ermittelt, und liegt im AWOS kein Verfahren zur
Detektion von konvektiven Erscheinungen vor, darf der Deskriptor SH oder TS nicht verwendet
werden. SH und TS sind ggf. durch den Flugwetterbeobachter(m/w/d) zu ergänzen.

Der Deskriptor FZ ist zu melden:
a) bei Nebel und gemessener Lufttemperatur ≤ 0,0 °C, unabhängig davon, ob gleichzeitig
 Nebelfrostablagerungen beobachtet werden.
 Beispiel: FZFG
b) bei unterkühltem Niederschlag (nur Sprühregen und Regen).
 Beispiel: FZRA
Unterkühlter Sprühregen/Regen wird gemeldet, wenn Sprühregen/Regen durch eine bodennahe
Kaltluft mit Temperaturen < 0 °C fällt und dieser als unterkühlter Sprühregen/Regen an Gegenständen
gefriert.

Sprühregen/Regen mit Temperatur der Tropfen über 0 °C, der nur aufgrund negativer
Erdbodentemperaturen gefriert, wird nicht als unterkühlter Sprühregen/Regen gemeldet.

1.3.8.4 Hagel GR und GS
Die Buchstabenabkürzung GR ist zu melden, wenn der Durchmesser der größten Hagelkörner
mindestens 5 mm beträgt. Die Buchstabenabkürzung GS ist zu melden, wenn der Durchmesser der
größten Hagelkörner bzw. der Reif- oder Frostgraupel weniger als 5 mm beträgt.

1.3.8.5 Trübungserscheinungen BR und FG
Die Buchstabenabkürzung BR ist zu melden, wenn die Sichtbehinderung durch Wassertröpfchen oder
Eisnadeln verursacht wird, und die gemeldete vorherrschende oder die gemeldete minimale
horizontale Sichtweite mindestens 1000 m, jedoch nicht mehr als 5000 m beträgt, sowie die relative
Luftfeuchte ≥ 80 % ist.

Die Buchstabenabkürzung FG ist zu melden, wenn die Sichtbehinderung durch schwebende
Wassertröpfchen (Nebel) oder Eiskristalle (Eisnebel) verursacht wird und die gemeldete
vorherrschende oder die gemeldete minimale horizontale Sichtweite geringer als 1000 m ist. Wird
BCFG gemeldet, kann die mit VVVV gemeldete vorherrschende Sichtweite auch größer als 1000 m sein.

Die Buchstabenabkürzung BCFG (Nebelschwaden) ist zu melden, wenn einzelne, irregulär
verteilte (mehr oder weniger große) Schwaden Teile des Flugplatzes bedecken, und der Nebel eine
Höhe von 2 m überschreitet.

1.3.8.6 Trübungserscheinungen HZ, SA und SS
Die Buchstabenabkürzungen HZ und SA sind zu melden, wenn die Sichtbehinderung vorwiegend von
schwebenden Lithometeoren verursacht wird, und die gemeldete vorherrschende oder die gemeldete
minimale horizontale Sichtweite ≤ 5000 m beträgt, sowie die relative Luftfeuchte < 80 % ist.

Beträgt die gemeldete horizontale Sichtweite auf Grund von Sand unter 1000 m und treten Böen von
mehr als 40 KT auf, so ist Sandsturm (SS) mit der entsprechenden Intensitätsstufe (s.o.) zu melden.

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Wettermeldungen für die Luftfahrt

1.3.8.7 Markante Böen SQ
Die Buchstabenabkürzung SQ ist zu melden, wenn die mittlere Windgeschwindigkeit plötzlich um
mindestens 16 KT auf mindestens 21 KT zunimmt und so mindestens 1 Minute anhält. Wie die
Windsensorwerte per Algorithmus der AWOS-Software auf dieses Kriterium hin ausgewertet werden,
ist in Band Tech beschrieben.

1.3.8.8 Zusammenfassung von Meldungsbedingungen (Auszug)

 Zeichen, Deskriptor,
 Meldebedingungen
 Buchstabenabkürzung
 nur bei: DZ, RA, SN, PL, FZ.., SH.., TS.. 5
 - [] + SS,
 FC (-FC nicht zulässig)
 nur bei:
 VC TS, SH, FC

 BC nur bei: FG
 nur bei:
 BL SA, SN (≥ 2 m aufwirbelnd)
 nur bei:
 SH RA, SN, GS, GR

 nur bei: Donner hörbar oder Blitz sichtbar im 10-Minuten-
 TS Zeitraum vor der Beobachtung; ohne Niederschlag oder
 mit fallendem Niederschlag (RA, SN, GS, GR)
 nur bei: DZ, RA, wenn unterkühlt
 FZ
 FG bei T´T´ < 0 °C
 nur bei: Sichteinschränkung durch Wassertröpfchen oder
 FG
 Eiskristalle auf < 1000 m (außer ggf. bei BCFG)
 nur bei: Sichteinschränkung durch Wassertröpfchen oder
 BR
 Eiskristalle auf 1000 m ≤ VVVV ≤ 5000 m
 nur bei: Sichteinschränkung vorwiegend durch Lithometeore
 HZ, SA
 auf ≤ 5000 m
 wenn Nebelschwaden Teile des Flugplatzes bedecken und eine
 BCFG
 Höhe von ≥ 2 m
 wenn ff plötzlich um ≥ 16 KT auf ≥ 21 KT zunimmt und
 SQ
 mindestens eine Minute anhält
 wenn ein vollautomatischer Wetterbeobachtungs- und
 UP Wettermeldedienst erfolgt, und die Niederschlagsart vom
 verwendeten AWOS nicht erkannt wird

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Wettermeldungen für die Luftfahrt

1.3.9 Bewölkung (NsNsNshshshs (CC) oder VVhshshs oder NSC oder NCD)
 fehlt vorübergehend oder kann bei
 automatischer Beobachtung nicht
 bestimmt werden

 1-2/8 = FEW
 3-4/8 = SCT
NsNsNs Bedeckung des Himmels mit Wolken ///
 5-7/8 = BKN
 8/8 = OVC
 Höhe der Wolkenuntergrenze über
hshshs 100 ft ///
 Flugplatzreferenzhöhe (aerodrome elevation)
 Kennzeichnung von signifikanten konvektiven
CC CB, TCU ///
 Wolken
 Kennbuchstaben zur Verschlüsselung der
VV
 Vertikalsicht

hshshs Vertikalsicht 100 ft VV///

 Kennbuchstaben für keine signifikanten
NSC Wolken
 (nil signifcant clouds)

 Kennbuchstaben für keine gemessenen Wolken
NCD
 (no clouds detected)

Die gemeldete Bewölkung soll repräsentativ für den Flugplatz und seine nähere Umgebung sein.

Bei Vorhandensein mehrerer Wolkenschichten können bis zu kann die Wolkengruppe mehrmals, in
der Regel maximal dreimal drei Wolkengruppen gemeldet werden. Bei Beobachtung signifikanter
konvektiver Wolken werden diese als eine Wolkengruppe ergänzt. können weitere Wolkengruppen
gemeldet werden.

Signifikante konvektive Wolken sind:
 a) Cumulonimbus (CB)
 b) Cumulus congestus mit großer vertikaler Mächtigkeit (TCU)
TCU (towering cumulus) wird gemeldet, wenn hochaufgetürmte Cumulus congestus mit einer
vertikalen Mächtigkeit von ca. 10000 ft und mehr beobachtet werden.

Die einzelnen Wolkenschichten sind in folgender Reihenfolge entsprechend den Kriterien zu melden:
1. Gruppe: tiefste Wolkenschicht, unabhängig vom Bedeckungsgrad
 NsNsNs = FEW oder SCT oder BKN oder OVC

2. Gruppe: nächsthöhere Wolkenschicht bei einer Bedeckung ≥ 3/8
 NsNsNs = SCT oder BKN oder OVC

3. Gruppe: nächsthöhere Wolkenschicht bei einer Bedeckung ≥ 5/8
 NsNsNs = BKN oder OVC

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Wettermeldungen für die Luftfahrt

weitere Gruppen:
 Wenn CB oder TCU vorhanden sind und diese Wolken nicht bereits in einer der drei
 vorstehenden Gruppen gemeldet wurden, ist diese Gruppe entsprechend der Höhe
 der Wolkenuntergrenze einzuordnen. Ggf. ist CB und TCU in 2 Gruppen zu melden,
 wenn die Höhe der Wolkenuntergrenze unterschiedlich ist.

Es sind nur die signifikanten Wolken zu melden.

Signifikante Wolken sind:

 a) Wolken mit Wolkenuntergrenze unterhalb von 5000 ft oder unterhalb der höchsten
 Sektormindesthöhe6, falls diese mehr als 5000 ft GND beträgt.

 b) Signifikante konvektive Wolken (TCU, CB), unabhängig von ihrer Wolkenuntergrenze.

Bei Erfüllung aller Voraussetzungen gemäß CAVOK (siehe 1.3.10) wird weder eine Wolkengruppe noch
eine Vertikalsicht gemeldet.

Der Bedeckungsgrad NsNsNs wird in 4 Klassen angegeben:
 1-2/8 = FEW (few = gering)
 3-4/8 = SCT (scattered = aufgelockert)
 5-7/8 = BKN (broken = durchbrochen)
 8/8 = OVC (overcast = bedeckt)

NsNsNs soll für jede Wolkenschicht so bestimmt werden, als ob keine anderen Wolken vorhanden
wären. Das heißt, es ist für jede Wolkenschicht der gesamte Bedeckungsgrad zu melden und nicht nur
der sichtbare Teil.
 Beispiel: SCT012 SCT030 OVC049

Wenn Sensoren zur Bestimmung des Bedeckungsgrades verwendet werden und kein
vollautomatischer Wetterbeobachtungs- und Wettermeldedienst erfolgt, dann ist der von den
Sensoren generierte Wert für den Bedeckungsgrad zwingend durch den Wetterbeobachter(m/w/d) mit
seiner Beobachtung abzugleichen und gegebenenfalls zu korrigieren, bevor der Bedeckungsgrad per
Flugplatzwettermeldung verbreitet wird.

Die Höhe der Wolkenuntergrenze hshshs ist stets dreistellig als Vielfaches von 100 ft anzugeben (z.B.
003 bei einer Wolkenuntergrenze von 300 ft). Sie ist bis 10000 ft in 100-ft-Stufen zu melden. Liegen
Messwerte zwischen zwei 100-ft-Stufen, ist die jeweils nächst niedrigere 100-ft-Stufe zu melden.
 Beispiel: Wolkenuntergrenze 760 ft hshshs = 007
Bei signifikanten konvektiven Wolken ist die Wolkenuntergrenze auch oberhalb von 10000 ft zu
melden. Dabei sind 1000-ft-Stufen zu verwenden. Liegen Messwerte zwischen zwei 1000-ft-Stufen, ist
die jeweils nächst niedrigere 1000-ft-Stufe zu melden.
 Beispiel: Wolkenuntergrenze CB od. TCU 10600 ft hshshs = 100
Wenn Sensoren zur Bestimmung der Wolkenuntergrenze(n) verwendet werden und kein
vollautomatischer Wetterbeobachtungs- und Wettermeldedienst erfolgt, dann ist der von den

6
 In der Bundesrepublik Deutschland gibt es derzeit 3 Verkehrsflughäfen (Friedrichshafen, Memmingen,
Oberpfaffenhofen) mit einer im AIP veröffentlichten Sektormindesthöhe (MSA) über 5000 ft GND.
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