Förderprogramm 2020 "Bewegt GESUND bleiben in NRW!" für die Stadt-/Kreissportbünde und Fachverbände im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V ...

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Förderprogramm 2020 "Bewegt GESUND bleiben in NRW!" für die Stadt-/Kreissportbünde und Fachverbände im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V ...
Förderprogramm 2020
„Bewegt GESUND bleiben in NRW!“

für die Stadt-/Kreissportbünde und Fachverbände
im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V.
Stand: 05.08.2019

unterstützt durch:

                                                  Seite 1 von 64
Förderprogramm 2020 "Bewegt GESUND bleiben in NRW!" für die Stadt-/Kreissportbünde und Fachverbände im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V ...
Inhalt

Allgemeine Informationen....................................................................................................3
Basisförderung................................................................................................................... 14
I.       Allgemeine Grundlagen .............................................................................................. 17
      Informationsveranstaltung „Überblick verschaffen: Gesundheit, Prävention, Rehabilitation und
      Lebenswelten im und mit Sportvereinen“ ................................................................................ 18
      Informationsveranstaltung „Qualifizierungs- und Beratungs-Kompass“ ................................... 20
      Workshop „Vereinsanalyse: Wo stehen wir – wo wollen wir hin?“ ........................................... 22
II.      Grundlagen zum jeweiligen Thema ............................................................................ 24
      Themenfeld: „Sportvereine und Sportarten im gesundheitsbezogenen Wandel“ ..................... 24
      Kurzbeschreibung „Sportvereine und Sportarten im gesundheitsbezogenen Wandel“ ............ 25
      Informationsveranstaltung „Möglichkeiten gesundheitsorientierter Ausrichtung im Sport“ ....... 26
      Workshop „Den Sportverein als Lebenswelt gestalten“ ........................................................... 28
      Workshop „Gesundheitsthemen und Sport verbinden“ ............................................................ 30
II.      Grundlagen zum jeweiligen Thema ............................................................................ 32
      Themenfeld: „Sportvereine in der Kommune“ ......................................................................... 32
      Kurzbeschreibung – Sportvereine in der Kommune ................................................................ 33
      Informationsveranstaltung „Profilbildung und Netzwerkarbeit in der gesunden Kommune“ ..... 34
      Workshop „Sportvereine als Player in kommunalen Netzwerken“ ........................................... 36
      Workshop „Gesundheitsprofil schärfen- Aufmerksamkeit gewinnen“....................................... 38
II.      Grundlagen zum jeweiligen Thema ............................................................................ 40
      Themenfeld: „SPORT PRO GESUNDHEIT und Deutscher Standard Prävention“ .................. 40
      Kurzbeschreibung - Prävention ............................................................................................... 41
      Informationsveranstaltung „Zertifizierte Präventionsangebote im Sportverein“ ........................ 42
      Workshop „Einstieg in zertifizierte Präventionsangebote“ ....................................................... 44
      Workshop „Erweiterung/Gestaltung von (bestehenden) Präventionsangeboten im Verein“ ..... 46
II.      Grundlagen zum jeweiligen Thema ............................................................................ 48
      Themenfeld: „REHASPORT“ .................................................................................................. 48
      Kurzbeschreibung - REHASPORT .......................................................................................... 49
      Informationsveranstaltung „REHASPORT im Sportverein“ ...................................................... 50
      Workshop „Einstieg in den REHASPORT“ .............................................................................. 52
      Workshop „Erweiterung/Gestaltung von bestehenden REHASPORT-Angeboten“ .................. 54
III.        Spezifische Ausrichtung auf das Thema ............................................................... 56
      Netzwerktreffen ...................................................................................................................... 57
      Klausur ................................................................................................................................... 59
      Angebotseinführung................................................................................................................ 61
      Aktionstag ............................................................................................................................... 63

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Förderprogramme 2020
„Bewegt ÄLTER werden in NRW!“ und
„Bewegt GESUND bleiben in NRW!“

Allgemeine Informationen

für die Stadt-/Kreissportbünde und Fachverbände im
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V.

Stand: 05.08.2019

unterstützt durch:

                                                     Seite 3 von 64
1. Ziele

Die Ziele der Programme „Bewegt ÄLTER werden in NRW!“ (BÄw) und „Bewegt GESUND
bleiben in NRW!“ (BGb) sollen über die Förderprogramme als zentrale Instrumente im Ver-
bundsystem des Sports in NRW umgesetzt werden.

Die Förderprogramme
     schaffen nachhaltige vereinsunterstützende Strukturen vor Ort,
     stärken die Stadt- und Kreissportbünde (SSB/KSB) sowie Fachverbände (FV) in ihrer
      programmbezogenen Handlungsfähigkeit,
     gewährleisten u. a. Impulsgebung, Koordination, Ressourcenschaffung, Steuerung,
      Weiterentwicklung, Innovation und Verbreitung von Erfahrungen,
     unterstützen die Entwicklung von Lösungen zu erkannten Handlungsbedarfen.

Die Förderprogramme ermöglichen spezifische Entwicklungen in den Kreissportbünden,
Stadtsportbünden und Fachverbänden. Die aus den Zielsetzungen der Programme bzw.
Schwerpunkte/Handlungsfelder      abgeleiteten    Maßnahmenpakete ermöglichen eine
systematische bedarfs- und ressourcenorientierte Umsetzung.

Ausgehend vom IST-Stand klärt und entscheidet jeder Verband/Bund für sich:
     welche spezifischen Ziele im Rahmen der Programme gesetzt werden,
     mit welchen Maßnahmen diese erreicht werden sollen,
     welche Ressourcen (Personal, Finanzen etc.) eingesetzt werden.

Die Förderprogramme stellen einen Rahmen dar, in dem jeder Programmpartner die indi-
viduelle Strategie zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Programmziele festlegt.

Leitende Prinzipien sind Hilfe zur Selbsthilfe, Nachhaltigkeit, Qualitätsmanagement, Berück-
sichtigung von Chancengleichheit, Handeln im Verbundsystem, Transparenz und Kooperation.

Die Transparenz und die Zusammenarbeit im Verbundsystem sollen ausgebaut werden. Des-
halb werden alle Fördermaßnahmen bereits in der Planungsphase online erfasst und sind für
alle Programmpartner einsehbar.

2. Förderbedingungen

Für beide Programme müssen im Jahr 2020 folgende Bedingungen als Bestandteil der Förder-
zusage erfüllt werden:
     Ansprechpartner/-innen sind benannt und Kontakte zwischen diesen und den Betreuer/-
      innen des Landessportbundes NRW finden statt
     Umsetzung mindestens eines Maßnahmenpakets
     Verwendung des jeweiligen Fördersiegels bei Veröffentlichungen, Ausschreibungen,
      etc.
     Einhaltung der „verpflichtenden Rahmenbedingungen“ gemäß der Ausschreibungen
     Nachweis der tatsächlichen Durchführung der Maßnahmen über den Verwendungs-
      nachweis (siehe Punkt 4)

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2.1 Qualitätskriterien

Folgende Kriterien zur Qualitätssicherung sind zu beachten:
     Alle Maßnahmen werden vor Durchführung der Fördermaßnahme im Maßnahmenportal
      erfasst
     Das Handlungskonzept wird auf der Grundlage einer (Bestands-)Analyse alle 3 bis 5
      Jahre aktualisiert – dazu gehören u.a. die Aufarbeitung von demografischen Daten,
      Anbieterstrukturen,      (Bewegungs-)Angeboten,       Netzwerken,   Bedarfen und
      Mitgliederstrukturen in den Sportvereinen, der eigenen Organisation
     Zur programmbezogenen Öffentlichkeitsarbeit werden die eigenen Internetseiten zu
      den Internetseiten des Landessportbundes NRW von BÄw und/oder BGb sowie ÜdiS
      verlinkt
     Über eine (zertifizierte) Buchhaltungssoftware werden die Ausgaben erfasst, z.B. über
      separate Kostenstellen oder Produkte für die Programme BÄw und/oder BGb
     Teilnahme an mindestens einem programmbezogenen Arbeitstreffen des
      Landessportbundes NRW (z.B. Kommunikations- und Arbeitstagung, regionale Arbeits-
      treffen)

3. Die Förderprogramme

Die Förderprogramme werden von drei Säulen getragen:

     Basisförderung
     Maßnahmenpakete
     Begleitung und Beratung

Die Beantragung von Mitteln aus den Förderprogrammen BÄw und/oder BGb ist für alle
Stadt-/Kreissportbünde und Fachverbände möglich. Eine Weiterleitung dieser Förderungen
(z.B. über Ausschreibungen oder in Form von Pauschalbeträgen) an die Untergliederungen der
SSB/KSB und FV (Stadt- und Gemeindesportverbände, Untergliederungen der Fachverbände
oder Sportvereine) ist ausgeschlossen. Dies schließt jedoch eine Einbeziehung der Unter-
gliederungen und der Sportvereine bei der Umsetzung der Fördermaßnahmen nicht aus – hier
sind Kooperationen ausdrücklich erwünscht.

3.1 Basisförderung

Durch die Basisförderung schaffen die Programmpartner die elementaren personellen und orga-
nisatorischen Arbeitsstrukturen zur Umsetzung der Programme. Dabei soll der Aufbau einer
nachhaltigen Arbeitsstruktur im Vordergrund stehen. Umfassende Informationen finden sich in
der Ausschreibung „Basisförderung 2020“.

3.2 Maßnahmenpakete

Die Grundeinheit, für die Fördermittel bewilligt werden, sind Maßnahmenpakete, die sich aus
mehreren Einzelmaßnahmen zusammensetzen. Das Gesamtsystem ermöglicht den Kreis-
sportbünden, Stadtsportbünden und Fachverbänden eine flexible Anpassung hinsichtlich ihrer
Bedarfe. Dazu werden in beiden Programmen spezifische Themen angeboten, die die
besonderen Rahmenbedingungen berücksichtigen.

Die einzelnen Fördermaßnahmen werden in den jeweiligen Ausschreibungen detailliert darge-
stellt. Die Umsetzung von mindestens einem Maßnahmenpaket ist Voraussetzung für die
Beantragung der Basisförderung.

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Durch die Auswahlmöglichkeiten werden die Programmpartner in die Lage versetzt,
Fördermaßnahmen nach den individuellen Bedürfnissen und Bedarfen der Sportvereine gezielt
einzusetzen.
Hierbei ist unbedingt zu beachten:

     Die Fördersumme beträgt 1.200,00 € pro Maßnahmenpaket.
     Insgesamt können maximal 3 Maßnahmenpakete je Förderprogramm (BÄw bzw.
      BGb) und Programmpartner beantragt werden.

3.3 Spezifika

Die einzelnen Themenfelder der Förderprogramme (BÄw & BGb) sind unterteilt in:

   I.       Allgemeine Grundlagen
  II.       Grundlagen zum jeweiligen Thema
 III.       Spezifische Ausrichtung

Die Programmpartner haben die Möglichkeit, die durchzuführenden Fördermaßnahmen ent-
sprechend des eigenen Bedarfs themenspezifisch und -übergreifend zu wählen:

           mindestens je eine Fördermaßnahme aus I, II und III
           mindestens zwei Fördermaßnahmen aus I und/oder II und eine aus III
           mindestens vier Fördermaßnahmen aus I und/oder II
           mindestens zwei Fördermaßnahmen aus III

(wobei die gleiche Fördermaßnahme bedarfsspezifisch auch mehrfach durchgeführt werden
kann)

Die einheitliche Gestaltung von I. Allgemeine Grundlagen und der Gesamtaufbau der
Förderprogramme sollen Bünde und Verbände anregen, sich bezüglich der Durchführung von
Maßnahmenpaketen abzustimmen und diese evtl. auch gemeinsam anzubieten. Durch
Abstimmungsprozesse und die Nutzung der internetgestützten Maßnahmenerfassung kann eine
breitere thematische Ausrichtung durch Kooperationen erfolgen. Zudem kann eine höhere
Teilnehmer/-innenzahl und somit eine gesichertere Durchführung von Fördermaßnahmen
gewährleistet werden.

3.4 Verpflichtende Rahmenbedingungen

Bei der Bewerbung und Durchführung programmbezogener Maßnahmen, die aus der Basisför-
derung finanziert werden, ist auf die Unterstützung durch den Landessportbund NRW und die
Staatskanzlei NRW an geeigneter Stelle und in angemessener Weise hinzuweisen. Im Rahmen
von Veröffentlichungen und der Produktion von Medien gelten die Verpflichtungen, die vom
Landessportbund NRW festgelegte Schreibweise der Programme „Bewegt ÄLTER werden in
NRW!“ und/oder „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ sowie das jeweilige Fördersiegel zu ver-
wenden. Die Fördersiegel können bei Frau Michaela Adams (E-Mail: Michaela.Adams@lsb.nrw)
angefordert werden.

Informationsveranstaltung

In einer Informationsveranstaltung werden grundlegende Kenntnisse über ein definiertes Thema
von einer/einem Fachreferentin/-referenten vorgestellt und erläutert. Im Anschluss ist in der
Regel Zeit für Fragen und den Austausch innerhalb der Gruppe.
Die Informationsveranstaltung ist keine Praxisveranstaltung und darf folglich keine
sportpraktischen Anteile enthalten.

         Zeitumfang: mindestens 1,5 Stunden

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 Referentin/Referent: seitens des Landessportbundes NRW spezifisch für diese Maß-
      nahme eingewiesene Referentinnen/Referenten (lt. Liste). Die Kontaktdaten der einge-
      wiesenen Referentinnen/Referenten können über den Landessportbund NRW erfragt
      werden.
     Die Maßnahme kann mit anderen Fördermaßnahmen zu einer Kombinations-
      veranstaltung verbunden werden, sofern die Vorgaben für jede Fördermaßnahme aus-
      schreibungskonform und vollständig erfüllt werden.
     Die Maßnahme kann als Kooperationsveranstaltung mit einem anderen oder mehreren
      Programmpartner/n durchgeführt werden, sofern die Vorgaben ausschreibungskonform
      und vollständig erfüllt werden. Eine Doppelfinanzierung der Maßnahme ist nicht zulässig.

Workshop

In einem Workshop bearbeitet eine Arbeitsgruppe mit begrenzter Zeitdauer ein Thema. Ein
Kennzeichen ist dabei die moderierte Arbeitsweise an einem gemeinsamen Ziel. Das Ergebnis
wird dokumentiert.
Der Workshop darf ausschließlich zu Demonstrationszwecken kurze sportpraktische Anteile ent-
halten. Über Demonstrationszwecke hinausgehende Sportpraxis kann erst im Anschluss
stattfinden.

     Zeitumfang: mindestens 2 Stunden
     Referentin/Referent: seitens des Landessportbundes NRW spezifisch für diese Maß-
      nahme eingewiesene Referentinnen/Referenten (lt. Liste). Alternativ können themen-
      spezifisch kompetente Referentinnen/Referenten, Moderatorinnen/Moderatoren seitens
      der Programmpartner vorgeschlagen und nach Bestätigung durch den Landessportbund
      NRW für diese Fördermaßnahme eingesetzt werden.

     Die Maßnahme kann mit anderen Fördermaßnahmen zu einer Kombinations-
      veranstaltung verbunden werden, sofern die Vorgaben für jede Fördermaßnahme aus-
      schreibungskonform und vollständig erfüllt werden.
     Die Maßnahme kann als Kooperationsveranstaltung mit einem anderen oder mehreren
      Programmpartner/n durchgeführt werden, sofern die Vorgaben ausschreibungskonform
      und vollständig erfüllt werden. Eine Doppelfinanzierung der Maßnahme ist nicht zulässig.

Netzwerktreffen

Ein Netzwerktreffen ist eine mindestens zweimalige Veranstaltung, in der sich eine Gruppe von
(potentiellen) Netzwerkpartnern intensiv zu programmspezifischen Themen austauscht. Ein
Kennzeichen ist dabei die kooperative und moderierte Arbeitsweise hin zu einem gemeinsamen
Ziel. Die Moderation führt die Gruppe kooperativ und gemeinschaftlich zu einem bestimmten,
nachvollziehbaren, gemeinsam entwickelten und dokumentierten Ergebnis.

     mindestens zwei Termine pro Jahr (diese Maßnahme muss bis zum 31.12.2020 abge-
      schlossen sein)
     Zeitumfang: jeweils mindestens 1,5 Stunden
     Moderator/-in bzw. Referent/-in: ein/e themenspezifisch kompetente/r Referent/-in,
      Moderator/-in kann seitens der Programmpartner für diese Fördermaßnahme eingesetzt
      werden.

     Das Netzwerktreffen kann inhaltlich themenspezifisch, themenübergreifend und/oder pro-
      grammübergreifend (BÄw + BGb) durchgeführt werden. Der Schwerpunkt des jeweiligen
      Förderprogrammes muss jedoch eindeutig im Vordergrund der Veranstaltung stehen.
     Die Maßnahme kann mit anderen Fördermaßnahmen zu einer Kombinations-
      veranstaltung verbunden werden, sofern die Vorgaben für jede Fördermaßnahme aus-
      schreibungskonform und vollständig erfüllt werden.
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 Die Maßnahme kann als Kooperationsveranstaltung mit einem anderen oder mehreren
      Programmpartner/n durchgeführt werden, sofern die Vorgaben ausschreibungskonform
      und vollständig erfüllt werden. Eine Doppelfinanzierung der Maßnahme ist nicht zulässig.

Klausur

Eine Klausur ist eine ein- oder mehrtägige Veranstaltung, die mit Übernachtung/en (in Nordrhein-
Westfalen) verbunden sein kann. Es ist eine Veranstaltung, in der eine Arbeitsgruppe intensiv an
Themen, Fragestellungen, Planungen etc. arbeitet. Die Moderator/-in führt die Gruppe kooperativ
und gemeinschaftlich zu einem bestimmten, nachvollziehbaren, gemeinsam entwickelten und
dokumentierten Ergebnis.

     mindestens ein- oder mehrtägige Veranstaltung
     Zeitumfang: mindestens 8 Stunden (inkl. Pausen)
     Moderator/-in bzw. Referent/-in: themenspezifisch kompetente Referentinnen/Referenten,
      Moderatorinnen/Moderatoren können seitens der Programmpartner für diese Fördermaß-
      nahme eingesetzt werden.

     Die Klausur kann themenspezifisch, themenübergreifend und/oder programmübergrei-
      fend (BÄw + BGb) durchgeführt werden. Der Schwerpunkt des jeweiligen Förderpro-
      grammes muss eindeutig im Vordergrund der Veranstaltung stehen.
     Die Maßnahme kann mit anderen Fördermaßnahmen zu einer Kombinations-
      veranstaltung verbunden werden, sofern die Vorgaben für jede Fördermaßnahme aus-
      schreibungskonform und vollständig erfüllt werden.
     Die Maßnahme kann als Kooperationsveranstaltung mit einem anderen oder mehreren
      Programmpartner/n durchgeführt werden, sofern die Vorgaben ausschreibungskonform
      und vollständig erfüllt werden. Eine Doppelfinanzierung der Maßnahme ist nicht zulässig.

Angebotseinführung

Eine Angebotseinführung ist ein Projekt, dessen vorgesehener Ablauf anhand einer Projekt-
skizze vorab mit dem Landessportbund NRW abgestimmt und von diesem freigegeben werden
muss. Die Maßnahme muss bis 31.12.2020 abgeschlossen sein.
Als Angebotseinführung können keine Veranstaltungen im Rahmen des Regelübungsbetriebes
sowie bereits bestehende Übungs- oder Kursangebote gefördert werden. Vom Landessportbund
NRW freigegebene Minikonzeptionen können verwendet werden.

     Einreichen einer Projektskizze: min. 6 Wochen vor Angebotsbeginn (letztmögliche
      Frist: 07.09.2020)
     Projektskizze bestehend aus: Titel des Angebotes, Angebots- und Zielgruppen-
      beschreibung, Zeitplanung
     mindestens 8 Angebots-/Kurstermine
     zusätzlich je ein Vor- und Nachbereitungstermin
     Zeitumfang je Termin: mindestens 60 Minuten
     Dokumentation mittels: Teilnehmer/-innenlisten, Protokollierung der Vor- und Nachberei-
      tungstermine sowie der einzelnen Kurstermine (mit Angabe des inhaltlichen Schwer-
      punktes und des eingesetzten Materials)
     Änderungen sind im Vorfeld mit dem Landessportbund NRW abzusprechen und die
      Projektskizze ist entsprechend anzupassen.

     Die Angebotseinführung kann ausschließlich themenspezifisch, und nicht programmüber-
      greifend umgesetzt werden.
     Die Maßnahme kann als Kooperationsveranstaltung mit einem anderen oder mehreren
      Programmpartner/n durchgeführt werden, sofern die Vorgaben ausschreibungskonform
      und vollständig erfüllt werden. Eine Doppelfinanzierung der Maßnahme ist nicht zulässig.
                                                                                     Seite 8 von 64
Aktionstag

Durch einen Aktionstag werden interessierte Bürger/innen über das sportliche und außer-
sportliche Angebot in einem unverbindlichen und offenen Rahmen über das Programm „Bewegt
ÄLTER werden in NRW!“ und/oder „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ informiert.
Aktionstage können auch als Kooperationsveranstaltungen, beispielsweise mit Sportvereinen,
durchgeführt werden. Der Programmpartner tritt hierbei immer als Veranstalter der Maß-
nahme auf. Über die Zusammenarbeit mit weiteren kommunalen Partnern (Sport- und
Seniorenorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Kindergärten, Schulen, Krankenkassen, etc.) ist
es möglich, das Programmangebot zu erweitern und die Ressourcen der Partner (personell,
materiell, räumlich) zu nutzen.

     Zeitumfang: mindestens 4 Stunden
     Ausrichter ist stets die jeweilige Mitgliedsorganisation (Kooperationen mit Sportvereinen,
      anderen Programmpartnern und/oder Organisationen sind möglich)

     Der      Aktionstag      kann      themenspezifisch,    themenübergreifend      und/oder
      programmübergreifend (BÄw + BGb) durchgeführt werden. Der Schwerpunkt des
      jeweiligen Förderprogrammes muss jedoch eindeutig im Vordergrund der Veranstaltung
      stehen.
     Die Maßnahme kann mit anderen Fördermaßnahmen zu einer Kombinations-
      veranstaltung verbunden werden, sofern die Vorgaben für jede Fördermaßnahme aus-
      schreibungskonform und vollständig erfüllt werden.
     Die Maßnahme kann als Kooperationsveranstaltung mit einem anderen oder mehreren
      Programmpartner/n durchgeführt werden, sofern die Vorgaben ausschreibungskonform
      und vollständig erfüllt werden. Eine Doppelfinanzierung der Maßnahme ist nicht zulässig.
     Die Einbindung eines Aktionstags in eine Aktionswoche oder eine Großveranstaltung
      eines anderen Veranstalters ist möglich. Der Aktionstag muss in diesem Fall als eigene
      Veranstaltung zu erkennen sein. Zu beachten ist hierbei, dass der Aktionstag gesondert
      ausgeschrieben und beworben wird.

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Übersichtstabelle „Bewegt ÄLTER werden in NRW!“

                    Sportlich sein/                                                   Engagiert/Gemeinsam
  Thema                                                Mobil/Aktiv sein
                       Fit sein                                                          ÄLTER werden
                                                Informationsveranstaltung
                                    „Bewegung, Sport und Aktivität in den Lebensphasen“
     I.                                           Informationsveranstaltung
Allgemeine                                „Allgemeine Informationen Programm BÄw“
Grundlagen                                                  Workshop
                                                    „Sport und Generationen“

               Informationsveranstaltung                                              Informationsveranstaltung
                                                   Informationsveranstaltung
               „Das moderne Lebensgefühl                                               „Engagiert ÄLTER werden
                                                      „Sport und Demenz“
                        Fit sein“                                                          im Sportverein“

     II.              Workshop                     Informationsveranstaltung                 Workshop
                 „Potentiale „Outdoor“            „Der Alltags-Fitness-Test und       „attrAktives Ehrenamt im
Grundlagen
                 erkennen und nutzen“                 AFT-PraxisProgramm“                   Sportverein“
    zum
 jeweiligen                                                Workshop
                        Workshop                                                            Workshop
   Thema                                           „Zur Bewegung motivieren –
                „Perspektive Erwachsene                                                 „Gemeinsam bewegen
                                                         Wie gelingt der
                 in der 3. Lebensphase“                                                     verbindet“
                                                       (Wieder-)Einstieg?“

                        Workshop                           Workshop                         Workshop
               „Sportliche Ausrichtung der          „Bewegungsangebote im             „Netzwerkentwicklung im
                Fachsportarten im Alter“              Setting Altenpflege“                   Quartier“

    III.                              Netzwerktreffen (programmübergreifend möglich)
Spezifische
                                             Klausur (programmübergreifend möglich)
Ausrichtung
  auf das                        Angebotseinführung (nicht programmübergreifend möglich)
  Thema
                                         Aktionstag (programmübergreifend möglich)

Die Angebotseinführung kann ausschließlich themenspezifisch, und nicht programm-
übergreifend umgesetzt werden.

Das Netzwerktreffen, die Klausur und der Aktionstag können inhaltlich themenübergreifend
und/oder programmübergreifend durchgeführt werden. Der Schwerpunkt des jeweiligen
Förderprogrammes muss jedoch eindeutig im Vordergrund der Veranstaltung stehen.

In den Ausschreibungen, Nachweisen, etc. der Fördermaßnahmen aus III. muss die Aus-
richtung der Veranstaltung über Titel und geplante Inhalte, die eng mit dem
Landessportbund NRW abzustimmen sind, deutlich gemacht und entsprechend umgesetzt
werden.

                                                                                                 Seite 10 von 64
Übersichtstabelle „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“

Die Angebotseinführung kann ausschließlich themenspezifisch, und nicht programm-
übergreifend umgesetzt werden.

Das Netzwerktreffen, die Klausur und der Aktionstag können inhaltlich themenübergreifend
und/oder programmübergreifend durchgeführt werden. Der Schwerpunkt des jeweiligen
Förderprogrammes muss jedoch eindeutig im Vordergrund der Veranstaltung stehen.

In den Ausschreibungen, Nachweisen, etc. der Fördermaßnahmen aus III. muss die
Ausrichtung der Veranstaltung über Titel und geplante Inhalte, die eng mit dem
Landessportbund NRW abzustimmen sind, deutlich gemacht und entsprechend umgesetzt
werden.

                                                                              Seite 11 von 64
3.5 Begleitung und Beratung

Die Programmpartner werden vom Landessportbund NRW betreut. Dazu gehören u.a. regel-
mäßige Kontakte, die Bereitstellung von Arbeitshilfen und Informationsmaterialien sowie unter-
stützende Werbematerialien. Erfahrungen zur Umsetzung der Förderprogramme und zu den
Fördermaßnahmen werden ausgetauscht, dokumentiert und bewertet. Der Austausch von guten
Beispielen und neuen Impulsen wird durch die gemeinsame Arbeits- und Kommunikations-
struktur (z.B. Kommunikations- und Arbeitstagung, regionale Arbeitstreffen) sowie durch partizi-
pative Verfahren ermöglicht. Daraus ergeben sich Synergieeffekte für die weitere Umsetzung
der Programme im Verbundsystem.

4. Verwendungsnachweis

Über den Verwendungsnachweis wird die tatsächliche Durchführung der Maßnahmen doku-
mentiert. Für den Nachweis der Durchführung sind je nach Format folgende Unterlagen erfor-
derlich und sollten bereits bei der Planung der Maßnahmen bedacht werden:

Informationsveranstaltung:
     Einladung/Ausschreibung/Flyer
     Teilnehmerliste
     Presseartikel (falls Veröffentlichung erfolgt ist)

Workshop:
   Einladung/Ausschreibung/Flyer
   Teilnehmerliste
   Dokumentation der Ergebnisse (Protokoll)
   Presseartikel (alternativ eigene/r Fotodokumentation/Bericht)

Klausur:
    Einladung/Ausschreibung/Flyer
    Teilnehmerliste
    Dokumentation der Ergebnisse (Protokoll)
    Presseartikel (alternativ eigene/r Fotodokumentation/Bericht)

Netzwerktreffen (2 Termine):
    Einladungen/Ausschreibungen/Flyer
    Teilnehmerlisten
    Dokumentation der Ergebnisse (Protokolle)
    Presseartikel (alternativ eigene/r Fotodokumentation/Bericht)

Aktionstag:
    Einladung/Ausschreibung/Flyer
    Dokumentation der Ergebnisse (Bericht, Fotos)
    Presseartikel (über eigene Pressemeldungen sollen die lokalen Medien vorab informiert
      werden)

Angebotseinführung:
    Einladung/Ausschreibung/Flyer
    Teilnehmerliste
    Dokumentation der Ergebnisse (Protokoll)
    Presseartikel (alternativ eigene/r Fotodokumentation/Bericht)
    Protokollierung des Vor- und Nachbereitungstermins sowie der einzelnen Stunden (mit
     Angabe des inhaltlichen Schwerpunktes und des eingesetzten Materials)

                                                                                     Seite 12 von 64
5. Zeitplan für die Förderprogramme 2020

           08/2019           Veröffentlichung der Förderprogramm-Ausschreibungen

                             Antragsfrist 2020
        bis 18.10.2019       Förderanträge müssen bis spätestens am 18.10.2019 dem
                             Landessportbund NRW vorliegen/Post-Eingangsstempel

       bis Mitte 11/2019     Bedarfsermittlung, ggf. Beratungsgespräche

  nach Erhalt des Zuwen-     Förderzusage 2020 des Landessportbundes NRW an die Pro-
   dungsbescheides des       grammpartner BÄw/BGb
   Landes NRW (Staats-
         kanzlei)            automatische Auszahlung der Basisförderung

        bis 15.11.2020       Mittelabruf zu den Maßnahmenpaketen

                             Erstellung des Verwendungsnachweises mit entsprechenden
       bis Ende 02/2021      Belegen, die die tatsächliche Durchführung der Maßnahmen-
                             pakete dokumentieren (Stand 08/2019)

   vor Durchführung der      Erfassung im Maßnahmenportal
        Maßnahme

Fördermaßnahmen im Rahmen der Förderprogramme „Bewegt ÄLTER werden in NRW!“ und
„Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ können in der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020
gemäß den Ausschreibungen durchgeführt werden.

6. Ausschlusskriterien

Nicht gefördert werden Maßnahmen, die

      Einzelaktionen darstellen und deren nachhaltige vereinsunterstützende Struktur nicht
       erkennbar ist.
      der Regelarbeit der Programmpartner zuzuordnen sind und von denen keine neuen Im-
       pulse für die Programme zu erwarten sind.

Eine doppelte Förderung einzelner Fördermaßnahmen aus mehreren Maßnahmenpaketen oder
mehreren Förderprogrammen ist unzulässig. Kooperationen der Programmpartner bei der
Durchführung von Förderpaketen bzw. Fördermaßnahmen sind ausdrücklich erwünscht.

                                                                                Seite 13 von 64
Förderprogramme 2020
„Bewegt ÄLTER werden in NRW!“ und
„Bewegt GESUND bleiben in NRW!“

Basisförderung

für die Programmpartner
Stand: 05.08.2019

unterstützt durch:

                                    Seite 14 von 64
Basisförderung

Durch die Basisförderung schaffen die Programmpartner die elementaren personellen und orga-
nisatorischen Arbeitsstrukturen zur Umsetzung der Programme.

Die Basisförderung kann von den Fachverbänden und Stadt-/Kreissportbünden jeweils geson-
dert für die Programme „Bewegt ÄLTER werden in NRW!“ (BÄw) und „Bewegt GESUND bleiben
in NRW!“ (BGb) beantragt werden. Gefördert werden

    a) Personalausgaben und
    b) Sachausgaben.

Die Fördersumme beträgt jeweils 7.000,00€ pro Jahr, Programm und Programmpartner.
Diese Förderung wird nur gewährt, wenn die Förderbedingungen (siehe „Allgemeine Infor-
mationen zu den Förderprogrammen BÄw und BGb 2020“) erfüllt werden.

Ziele und Ausrichtung

Ziel der Basisförderung ist die nachhaltige Schaffung der elementaren personellen und organi-
satorischen Arbeitsstrukturen bei den Verbänden und Bünden, damit die gesellschafts- und
sportpolitischen Zielsetzungen der Programme (2011) im Verbundsystem des gemeinwohlorien-
tierten Sports in NRW und die Zielsetzungen des Programmpartners aus dem eigenen aktuellen
Handlungskonzept umgesetzt werden können.

Die Programmpartner:
     gewährleisten dafür ausreichende Personalressourcen.
     schaffen durch ein aktuelles Handlungskonzept die analytischen und konzeptionellen
       Grundlagen für eine planvolle und systematische Umsetzung.
     sichern vereinsunterstützende Strukturen zur Information und Beratung der Sportvereine.
     bauen Vernetzungsstrukturen auf.
     führen eine programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit durch.

Hinweise

Gefördert werden folgende programmbezogene Ausgaben:
    a) Personalausgaben
       - anteilig für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
       - geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
    b) Sachausgaben
       - Honorare und Ausgaben für Fahrten zwecks Koordination und Umsetzung des Pro-
          gramms
       - wiederverwendbare und allgemeine programmbezogene Medien, Rollups, Flyer, Bro-
          schüren

Die personellen Ressourcen bei den Programmpartnern zur Umsetzung der Programme richten
sich nach den jeweiligen spezifischen Möglichkeiten.
Ansprechpartner/-innen für die Programme können sein:

     haupt- und/oder nebenberufliche Mitarbeiter/-innen
     ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen

Darüber hinaus können auch Mitarbeiter/-innen (z.B. im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes)
für unterstützende Aufgaben eingesetzt werden. Alle beauftragten Mitarbeiter/-innen müssen
über eine fachliche Eignung zur Übernahme der Aufgaben verfügen.

                                                                                  Seite 15 von 64
Bei der Bewerbung und Durchführung programmbezogener Maßnahmen, die aus der Basisför-
derung finanziert werden, ist auf die Unterstützung durch den Landessportbund NRW und die
Staatskanzlei NRW an geeigneter Stelle und in angemessener Weise hinzuweisen. Im Rahmen
von Veröffentlichungen und der Produktion von Medien gelten die Verpflichtungen, die vom Lan-
dessportbund NRW festgelegte Schreibweise der Programme „Bewegt ÄLTER werden in
NRW!“ und/oder „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ und das jeweilige Fördersiegel zu
verwenden.      Die   Fördersiegel    können     bei   Frau    Michaela     Adams     (E-Mail:
Michaela.Adams@lsb.nrw) angefordert werden.

Bitte berücksichtigen Sie, dass im Rahmen der Erstellung der Verwendungsnachweise die dort
angegebenen Ausgaben für das Förderprogramm gebunden sind und nicht in weiteren Pro-
grammen oder Förderpositionen, z.B. Struktur- und Organisationsförderung der Stadt- und
Kreissportbünde, abgerechnet werden können.

Ansprechpartner/-in
Förderprogramm BÄw                         Förderprogramm BGb

Formelle Beratung                          Formelle Beratung
Michaela Adams                             Michaela Adams
E-Mail: Michaela.Adams@lsb.nrw             E-Mail: Michaela.Adams@lsb.nrw
Tel.: 0203 7381-929                        Tel.: 0203 7381-929

Koordination/Beratung                      Koordination/Beratung
Andreas Hohelüchter                        Dennis Hebben
E-Mail: Andreas.Hoheluechter@lsb.nrw       E-Mail: Dennis.Hebben@lsb.nrw
Tel.: 0203 7381-943                        Tel.: 0203 7381-944

                                                                                  Seite 16 von 64
Förderprogramm 2020
„Bewegt GESUND bleiben in NRW!“

I. Allgemeine Grundlagen

                                  Seite 17 von 64
Informationsveranstaltung „Überblick verschaffen: Gesundheit,
Prävention, Rehabilitation und Lebenswelten im und mit
Sportvereinen“
Ziele der Maßnahme
Die Teilnehmer/-innen:
     kennen das Gesundheitsverständnis des Landessportbund NRW.
     können die Grundbegriffe Gesundheit, Prävention, Gesundheitsförderung, Rehabilitation
       und Lebenswelten einordnen und voneinander unterscheiden.
     kennen unterschiedliche Angebotsformen und Maßnahmen (Verhaltens- und
       Verhältnisprävention) zur Gesundheitsförderung im Sportverein.
     können zertifizierte SPORT PRO GESUNDHEIT-Angebote und Rehabilitations-
       sportangebote einordnen und von Breitensportangeboten unterscheiden.
     können das Gesundheitsverständnis und die Grundbegriffe auf den eigenen Verein
       übertragen und evtl. bereits Potentiale erkennen.
     haben einen Überblick über die geplanten Fördermaßnahmen des Programmpartners
       (Veranstalter der Maßnahme) im Programm BGb und können diese einordnen.
     kennen die wichtigsten Informationsmedien und Unterstützungsmöglichkeiten des
       Landessportbundes NRW, der SSB/KSB/FV und deren Ansprechpartner/-innen.

Zielgruppe
         lizensierte Übungsleiter/-innen
         Übungsleiter/-innen
         Abteilungsleiter/-innen
         Vorstandsmitglieder
         beruflich qualifizierte Personen (Sport- und Bewegungswissenschaften) in der
          Vereinsarbeit
         (externe) Expertinnen/Experten
         Interessierte
         Programmpartner „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“
         Kolleginnen/Kollegen aus der eigenen Mitgliedsorganisation
         Vereinsmitglieder
         potentielle Kooperations- und Netzwerkpartner aus dem Senioren-, Gesundheits-,
          Bildungs-, Arbeits- und Sozialsektor sowie der Politik und Wirtschaft

Inhalte der Maßnahme
         Vermittlung des Gesundheitsverständnisses des Landessportbundes NRW
         Darstellung des Programms BGb
         Erläuterungen von Begriffsdefinitionen im Handlungsfeld „Sport und Gesundheit“ und
          BGb
         Überblick über mögliche Präventions- und Rehabilitationssport-Angebote im Verein,
          ergänzende      Maßnahmen        zur    Gesundheitsförderung,   Integration  eines
          Gesundheitsbewusstseins im Verein, Rahmenbedingungen zur Bewegungsförderung,
          gesunde Organisations- und Arbeitsstrukturen im Verein, gesunde Mitarbeiter/-innen
          usw..
         Vorstellung des Förderprogramms BGb 2020 mit den geplanten Fördermaßnahmen des
          Programmpartners.

Verpflichtende Rahmenbedingungen
        Zeitumfang: mindestens 1,5 Stunden
        Referent/-in: seitens des Landessportbundes NRW spezifisch für dieses Thema
         eingewiesene Referent/-in (lt. Liste). Die Kontaktdaten der eingewiesenen
         Referentinnen/Referenten können über den Landessportbund NRW erfragt werden.
        Bei der Bewerbung und Durchführung der Maßnahme ist auf die Unterstützung durch den
                                                                                 Seite 18 von 64
Landessportbund NRW und die Staatskanzlei NRW an geeigneter Stelle und in
        angemessener Weise hinzuweisen. Im Rahmen von Veröffentlichungen und der
        Produktion von Medien gelten die Verpflichtungen, die vom Landessportbund NRW
        festgelegte Schreibweise des Programms „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ und das
        Fördersiegel zu verwenden. Das Fördersiegel kann bei Frau Michaela Adams (E-Mail:
        Michaela.Adams@lsb.nrw) angefordert werden.

Förderfähige Ausgaben (exemplarisch)
        Honorare und Reisekosten (externe/r Referent/-in)
        Ausgaben für Verpflegung (Getränke abzgl. Pfand, keine alkoholischen Getränke)
        Ausgaben für Druckerzeugnisse und Porto, die ausschließlich der Maßnahme
         zuzuordnen sind (Fremdbeleg)
        Miete für benötigte Geräte, die ausschließlich für diese Maßnahme angemietet
         werden und sich nicht im Eigentum und/oder Besitz des Trägers der Maßnahme befin-
         den, z.B. Beamer, Leinwand, Beschallungsanlage (Fremdbeleg)
        ggf. Raummiete (nicht für eigene Räumlichkeiten der Mitgliedsorganisation)

Eine ausführlichere Auflistung ist in der Übersicht „Förderfähige Ausgaben BÄw und BGb 2020“
aufgeführt.

Perspektive
Die Informationsveranstaltung entwickelt Grundlagenwissen zum Handlungsfeld Gesundheit im
organisierten Sport und vertieft dieses. Auf der Grundlage der theoretischen Einführung wird ein
mögliches Portfolio von Einsteigermaßen, über zertifizierte Angebote bis zur Ausgestaltung einer
umfassenden gesundheitsfördernden Lebenswelt Sportverein aufgezeigt.
Ziel ist es, das Thema in einer weiteren Maßnahme aus der Rubrik „Allgemeine Grundlagen“,
„Grundlagen zum jeweiligen Thema“ oder „Spezifische Ausrichtung auf das Thema“ weiter zu
bearbeiten und auf die eigene Arbeit zu übertragen.
In der thematisch anschließenden Informationsveranstaltung „Qualifizierungs- und Beratungs-
Kompass“ werden den Teilnehmer/-innen alle Möglichkeiten von Information, Beratung und
Qualifizierung im LSB NRW im Handlungsfeld Gesundheit aufgezeigt, um einen individuellen
Einstieg in das Handlungsfeld Gesundheit zu finden.

Ansprechpartner/-innen
Formelle Beratung:                                    Koordination/ Beratung:
Michaela Adams                                        Dennis Hebben
E-Mail: Michaela.Adams@lsb.nrw                        E-Mail: Dennis.Hebben@lsb.nrw
Tel.: 0203 7381-929                                   Tel.: 0203 7381-944

.

                                                                                    Seite 19 von 64
Informationsveranstaltung „Qualifizierungs- und Beratungs-Kompass“
Ziele der Maßnahme
Die Teilnehmer/-innen
     kennen das Qualifizierungsportal und wissen, wo und wie sie nach Aus- und
       Fortbildungen auf der ersten und zweiten Lizenzstufe für Prävention, Rehabilitation und
       Vereinsmanagement suchen müssen und sich anmelden können.
     kennen die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen für Präventions- und
       Rehabilitationssportangebote.
     kennen sinnvolle ergänzende Qualifizierungs-Angebote aus dem Vereinsmanagement.
     kennen die Formate und das Antragsverfahren für das Vereins-, Informations- und
       Beratungs-System (VIBSS).
     kennen die Maßnahmen im Förderprogramm BGb und wissen welche Veranstaltungen in
       ihrem und ggf. in den benachbarten SSB/KSB angeboten werden.

Zielgruppe
          lizensierte Übungsleiter/-innen
          Übungsleiter/-innen
          Abteilungsleiter/-innen
          Vorstandsmitglieder
          beruflich qualifizierte Personen (Sport- und Bewegungswissenschaften) in der
           Vereinsarbeit
          (externe) Expertinnen/Experten
          Interessierte
          Programmpartner „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“
          Kolleginnen/Kollegen aus der eigenen Mitgliedsorganisation
          Vereinsmitglieder
          potentielle Kooperations- und Netzwerkpartner aus dem Senioren-, Gesundheits-,
           Bildungs-, Arbeits- und Sozialsektor sowie der Politik und Wirtschaft

Inhalte der Maßnahme
          Überblick der Aus- und Fortbildungen für Prävention, Rehabilitation und
           Vereinsmanagement
          Formate und Antragsverfahren für das Vereins-, Informations- und Beratungs-System
           (VIBSS)
          Beispielhafte Anträge für eine Fachberatung
          die Maßnahmen im Förderprogramm BGb

Verpflichtende Rahmenbedingungen
         Zeitumfang: mindestens 1,5 Stunden
         Referent/-in: seitens des Landessportbundes NRW spezifisch für dieses Thema
          eingewiesene Referent/-in (lt. Liste). Die Kontaktdaten der eingewiesenen
          Referentinnen/Referenten können über den Landessportbund NRW erfragt werden.
         Bei der Bewerbung und Durchführung der Maßnahme ist auf die Unterstützung durch den
          Landessportbund NRW und die Staatskanzlei NRW an geeigneter Stelle und in
          angemessener Weise hinzuweisen. Im Rahmen von Veröffentlichungen und der
          Produktion von Medien gelten die Verpflichtungen, die vom Landessportbund NRW
          festgelegte Schreibweise des Programms „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ und das
          Fördersiegel zu verwenden. Das Fördersiegel kann bei Frau Michaela Adams (E-Mail:
          Michaela.Adams@lsb.nrw) angefordert werden.

Förderfähige Ausgaben (exemplarisch)
          Honorare und Reisekosten (externe/r Referent/-in)
          Ausgaben für Verpflegung (Getränke abzgl. Pfand, keine alkoholischen Getränke)
                                                                                     Seite 20 von 64
   Ausgaben für Druckerzeugnisse und Porto, die ausschließlich der Maßnahme
       zuzuordnen sind (Fremdbeleg)
      Miete für benötigte Geräte, die ausschließlich für diese Maßnahme angemietet
       werden und sich nicht im Eigentum und/oder Besitz des Trägers der Maßnahme befin-
       den, z.B. Beamer, Leinwand, Beschallungsanlage (Fremdbeleg)
      ggf. Raummiete (nicht für eigene Räumlichkeiten der Mitgliedsorganisation)

Eine ausführlichere Auflistung ist in der Übersicht „Förderfähige Ausgaben BÄw und BGb 2019“
aufgeführt.

Perspektive
Mit dem Überblick über die Qualifizierungs- und Beratungsleistungen des LSB NRW können die
Teilnehmer/-innen die Möglichkeiten, z.B. in den Informationsveranstaltungen für Prävention,
Rehabilitation und für die Lebenswelten besser einordnen.
Sie können in Workshops aktiv die Qualifizierungs- und Beratungsleistungen als konkrete
Schritte und Unterstützungsmöglichkeiten in ihre Planungen zur Maßnahmen-, Angebots- und
Vereinsentwicklung mit einbeziehen.

Ansprechpartner/-innen
Formelle Beratung:                                  Koordination/ Beratung:
Michaela Adams                                      Dennis Hebben
E-Mail: Michaela.Adams@lsb.nrw                      E-Mail: Dennis.Hebben@lsb.nrw
Tel.: 0203 7381-929                                 Tel.: 0203 7381-944

                                                                                 Seite 21 von 64
Workshop „Vereinsanalyse: Wo stehen wir – wo wollen wir hin?“
Ziele der Maßnahme
Die Teilnehmer/-innen:
     können die Analyse eines Beispielvereins auf die eigenen Vereinsstrukturen übertragen.
     kennen geeignete Analysewerkzeuge, um im eigenen Verein eine Ist-Analyse
       durchzuführen.
     haben im gemeinsamen Austausch Datenquellen für Angebot und Nachfrage des
       eigenen Vereinsangebots zusammengestellt.
     haben sich über Zielgruppen im Hinblick auf das Thema „Gesundheit“ ausgetauscht.
     haben Voraussetzungen gesammelt und diskutiert, die ein Verein erfüllen sollte, um das
       Thema Gesundheit intensiv im Verein verankern und bearbeiten zu können.
     erkennen die Bedeutsamkeit einer Analyse des eigenen Vereins und des Umfelds in
       Bezug auf das Gesundheitsthema.

Zielgruppe
      Vereinsmitarbeiter/-innen (ehrenamtlich & hauptamtlich)
      Übungsleiter/-innen
      beruflich qualifizierte Personen (Sport- und Bewegungswissenschaften)           in   der
       Vereinsarbeit
      (externe) Expertinnen/Experten
      Interessierte
      Programmpartner „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“
      Kolleginnen/Kollegen aus der eigenen Mitgliedsorganisation
      Vereinsmitglieder

Inhalte der Maßnahme (exemplarisch)
Anhand eines Beispielvereins sollen im Workshop Themen und Fragestellungen diskutiert
werden, beispielsweise:

      Wie kann ich eine Ist-Analyse für meinen Verein durchführen? Wer könnte mir dabei
       helfen?
      Welche (Gesundheits-)Angebote kennen die Teilnehmer/-innen und welche werden
       tatsächlich in den Vereinen angeboten?
      Welchen Stellenwert hat das Thema Gesundheit innerhalb der Vereine?
      Welche Themenfelder sind für die Sportvereine relevant?
      Welche Zielgruppen möchte ich mit meinem Verein ansprechen? Sollen diese noch
       erweitert werden?
      Welche Möglichkeiten habe ich mit den vorhandenen Voraussetzungen meines eigenen
       Vereins, das Thema Gesundheit zu bearbeiten?
      Welche Vor- und Nachteile kann ein Gesundheitsbezug für einen Verein mit sich
       bringen?
      Welche Angebote gibt es in den Vereinen aus meinem Umfeld?
      Welche Projekte werden bereits in meiner Kommune; Nachbarkommune oder in anderen
       Vereinen durchgeführt?
      Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Gesundheitsangebote in meinem Verein
       anbieten zu dürfen? Gibt es überhaupt welche?
      Wo kann ich Datenmaterial kostengünstig/kostenfrei erhalten, welches für meinen Verein
       bzw. meine Ausrichtung interessant sein könnte?
      Wie kann ich Mitglieder meines Vereins für das Themenfeld Gesundheit begeistern?

Weitere Themen können gerne vorgeschlagen werden und nach Rücksprache mit dem
Landessportbund NRW umgesetzt werden.

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Verpflichtende Rahmenbedingungen
      Zeitumfang: mindestens 2 Stunden
      Referent/in: Seitens des Landessportbundes NRW spezifisch für dieses Thema
       eingewiesene/r Referent/-in (lt. Liste). Alternativ kann themenspezifisch ein/e
       kompetente/r Referent/-in, Moderator/-in seitens der Programmpartner vorgeschlagen
       und nach Bestätigung durch den Landessportbund NRW für diese Fördermaßnahme
       eingesetzt werden.
      Bei der Bewerbung und Durchführung der Maßnahmen ist auf die Unterstützung durch
       den Landessportbund NRW und die Staatskanzlei NRW an geeigneter Stelle und in
       angemessener Weise hinzuweisen. Im Rahmen von Veröffentlichungen und der
       Produktion von Medien gelten die Verpflichtungen, die vom Landessportbund NRW
       festgelegte Schreibweise des Programms „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ und
       das Fördersiegel zu verwenden. Das Fördersiegel kann bei Frau Michaela Adams (E-
       Mail: Michaela.Adams@lsb.nrw) angefordert werden.

Förderfähige Ausgaben (exemplarisch)
      Honorare und Reisekosten (externe/r Referent/-in)
      Ausgaben für Verpflegung (Getränke abzgl. Pfand, keine alkoholischen Getränke)
      Ausgaben für Druckerzeugnisse und Porto, die ausschließlich der Maßnahme
       zuzuordnen sind (Fremdbeleg)
      Miete für benötigte Geräte, die ausschließlich für diese Maßnahme angemietet
       werden und sich nicht im Eigentum und/oder Besitz des Trägers der Maßnahme befin-
       den, z.B. Beamer, Leinwand, Beschallungsanlage (Fremdbeleg)
      ggf. Raummiete (nicht für eigene Räumlichkeiten der Mitgliedsorganisation)

Eine ausführlichere Auflistung ist in der Übersicht „Förderfähige Ausgaben BÄw und BGb 2020“
aufgeführt.

Perspektive
Der Workshop soll ein erster Schritt zu einer nachhaltigen Bearbeitung des Themas sein. Ziel ist
es, aufbauend auf den Ergebnissen aus dem Workshop, das Thema in einer weiteren
Maßnahme aus der Rubrik „Allgemeine Grundlagen“, „Grundlagen zum jeweiligen Thema“ oder
„Spezifische Ausrichtung auf das Thema“ weiter zu bearbeiten und fortzuführen.

Ansprechpartner/-innen
Formelle Beratung:                                    Koordination/Beratung:
Michaela Adams                                        Dennis Hebben
E-Mail: Michaela.Adams@lsb.nrw                        E-Mail: Dennis.Hebben@lsb.nrw
Tel.: 0203 7381-929                                   Tel.: 0203 7381-944

                                                                                    Seite 23 von 64
II. Grundlagen zum jeweiligen Thema

  Themenfeld: „Sportvereine und Sportarten im
  gesundheitsbezogenen Wandel“

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Kurzbeschreibung „Sportvereine und Sportarten im
gesundheitsbezogenen Wandel“
Für die kommenden 30-50Jahre weisen Zukunftsforscher/-innen das Thema „Gesundheit“ als
Megatrend aus. In diesem Zuge definieren immer mehr Menschen ihre Lebensqualität über ihren
Gesundheitszustand und interessieren sich dementsprechend für das Thema. Mit den
Bewegungsangeboten in den Sportvereinen wird der Trend Gesundheit generell schon
aufgenommen. Dennoch liegen in Vereinen und Verbänden Potenziale, die es zu nutzen gilt, um
von diesem Trend zu profitieren.

Denn das Feld Gesundheit geht über allgemeine Bewegungsangebote im Sportverein hinaus.
Der Sportverein ist für die Mitglieder und Mitarbeiter/-innen eine Lebenswelt, in der sie zum Teil
viel Zeit verbringen. Dementsprechend ist es unabdingbar diese Welt des Sports
gesundheitsgerecht zu gestalten, um Entwicklungspotenziale der Sportler/-innen zu fördern und
Mitarbeiter/-innen einen gesundheitsfördernden Arbeitsplatz zu bieten. Die Kommunikation im
Verein, die Wertschätzung ehrenamtlicher Mitarbeiter/-innen, der Umgang mit Suchtmitteln im
Verein, die Vermeidung von Verletzungen, das Verpflegungsangebot bei Vereinsfesten sind nur
einige Beispiele, die in diesem Zuge erarbeitet werden können. Darüber hinaus sind
Fachverbände aufgefordert über Alternativen ihrer Sportart nachzudenken, die von älter
werdenden Sportler/-innen weiterhin ausgeführt werden können. Angepasste Sportarten
kombiniert mit Beweglichkeits-, Kraft- und Koordinationstraining sind für Mitglieder ansprechend,
die sich im Wettkampfsport nicht mehr aufgehoben fühlen, dennoch im Verein bleiben wollen.
Bewegungsangebote, die typische/überzeugte Nicht-Sportler/-innen ansprechen und motivieren,
können zudem erarbeitet werden. Personen, die Gesundheit als Motivation des Sporttreibens
sehen, sollen den Sportverein als gute Adresse für die Erreichung der eigenen Ziele
wahrnehmen.

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Informationsveranstaltung „Möglichkeiten gesundheitsorientierter
Ausrichtung im Sport“
Ziele der Maßnahme
Die Teilnehmer/-innen:
     haben Möglichkeiten erkannt, wie Gesundheit im Sportverein und in Sportarten etabliert
       werden kann.
     kennen ganzheitliche Einflussfaktoren auf die Gesundheit, um einen umfassenden Blick
       auf die Gesundheit der Menschen zu bekommen.
     erkennen den Sportverein als Lebenswelt (Setting), der einen Einfluss auf die Gesundheit
       der Mitglieder und Mitarbeitenden (Übungsleiter/Trainer etc.) nimmt.
     kennen Beispiele, welche Einflussmöglichkeiten Fachverbände auf die Gestaltung der
       Vereinsarbeit vor Ort nehmen können.
     haben den Unterschied zwischen dem Individual-Ansatz und dem Lebenswelt-Ansatz
       erkannt. Übergänge und Verbindungen der beiden Ansätze wurden zudem thematisiert.
     kennen Möglichkeiten und Beispiele eines gesundheitsorientierten Prozesses im
       Sportverein.
     kennen die wichtigsten Informationsmedien und Unterstützungsmöglichkeiten des
       Landessportbundes NRW, sowie der SSB/KSB/FV.

Zielgruppe
          Vorstandsmitglieder
          Übungsleiter/-innen; Trainer/-innen
          beruflich qualifizierte Personen (Sport- und Bewegungswissenschaften) in der
           Vereinsarbeit
          (externe) Expertinnen/Experten
          Programmpartner „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“
          potentielle Kooperations- und Netzwerkpartner aus dem Senioren-, Gesundheits-,
           Bildungs-, Arbeits- und Sozialsektor sowie der Politik und Wirtschaft

Inhalte der Maßnahme
          Informationen zu einem ganzheitlichen Gesundheitsverständnis
          Gesundheit als Megatrend in der Bevölkerung und was bedeutet das für uns als
           Sportverein oder Fachverband?
          Praktische Beispiele aus Verbänden, die Gesundheit in ihre Sportart fließen lassen
          Erfahrungen aus dem Projekt „Sportvereine NRW – Gesundheit leben.“
          Informations-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Landessportbundes NRW
           und der SSB/KSB/FV

Verpflichtende Rahmenbedingungen
         Zeitumfang: mindestens 1,5 Stunden
         Referent/-in: seitens des Landessportbundes NRW spezifisch für dieses Thema
          eingewiesene Referent/-in (lt. Liste). Die Kontaktdaten der eingewiesenen
          Referentinnen/Referenten können über den Landessportbund NRW erfragt werden.
         Bei der Bewerbung und Durchführung der Maßnahme ist auf die Unterstützung durch den
          Landessportbund NRW und die Staatskanzlei NRW an geeigneter Stelle und in
          angemessener Weise hinzuweisen. Im Rahmen von Veröffentlichungen und der
          Produktion von Medien gelten die Verpflichtungen, die vom Landessportbund NRW
          festgelegte Schreibweise des Programms „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ und das
          Fördersiegel zu verwenden. Das Fördersiegel kann bei Frau Michaela Adams (E-Mail:
          Michaela.Adams@lsb.nrw) angefordert werden.

Förderfähige Ausgaben (exemplarisch)
          Honorare und Reisekosten (externe/r Referent/-in)
                                                                                  Seite 26 von 64
   Ausgaben für Verpflegung (Getränke abzgl. Pfand, keine alkoholischen Getränke)
      Ausgaben für Druckerzeugnisse und Porto, die ausschließlich der Maßnahme
       zuzuordnen sind (Fremdbeleg)
      Miete für benötigte Geräte, die ausschließlich für diese Maßnahme angemietet werden
       und sich nicht im Eigentum und/oder Besitz des Trägers der Maßnahme befinden, z. B.
       Beamer, Leinwand, Beschallungsanlage (Fremdbeleg)
      ggf. Raummiete (nicht für eigene Räumlichkeiten der Mitgliedsorganisation)

Eine ausführlichere Auflistung ist in der Übersicht „Förderfähige Ausgaben BÄw und BGb 2020“
aufgeführt.

Perspektive
Die Informationsveranstaltung soll ein erster Schritt zu einer nachhaltigen Bearbeitung des
Themas/ der Fragestellung sein. Ziel ist es, aufbauend auf den Ergebnissen aus der
Informationsveranstaltung, das Thema „Möglichkeiten einer gesundheitsorientierten Ausrichtung
im Sport“ in einer weiteren Maßnahme aus der Rubrik „Grundlagen zum jeweiligen Thema“ oder
„Spezifische Ausrichtung auf das Thema“ weiter zu bearbeiten und fortzuführen.

Ansprechpartner/-innen
Formelle Beratung:                                   Koordination/ Beratung:
Michaela Adams                                       Dennis Hebben
E-Mail: Michaela.Adams@lsb.nrw                       E-Mail: Dennis.Hebben@lsb.nrw
Tel.: 0203 7381-929                                  Tel.: 0203 7381-944

                                                                                  Seite 27 von 64
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