Förderprogramm 2020 "Bewegt GESUND bleiben in NRW!" für die Stadt-/Kreissportbünde und Fachverbände im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V ...
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Förderprogramm 2020 „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ für die Stadt-/Kreissportbünde und Fachverbände im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. Stand: 05.08.2019 unterstützt durch: Seite 1 von 64
Inhalt Allgemeine Informationen....................................................................................................3 Basisförderung................................................................................................................... 14 I. Allgemeine Grundlagen .............................................................................................. 17 Informationsveranstaltung „Überblick verschaffen: Gesundheit, Prävention, Rehabilitation und Lebenswelten im und mit Sportvereinen“ ................................................................................ 18 Informationsveranstaltung „Qualifizierungs- und Beratungs-Kompass“ ................................... 20 Workshop „Vereinsanalyse: Wo stehen wir – wo wollen wir hin?“ ........................................... 22 II. Grundlagen zum jeweiligen Thema ............................................................................ 24 Themenfeld: „Sportvereine und Sportarten im gesundheitsbezogenen Wandel“ ..................... 24 Kurzbeschreibung „Sportvereine und Sportarten im gesundheitsbezogenen Wandel“ ............ 25 Informationsveranstaltung „Möglichkeiten gesundheitsorientierter Ausrichtung im Sport“ ....... 26 Workshop „Den Sportverein als Lebenswelt gestalten“ ........................................................... 28 Workshop „Gesundheitsthemen und Sport verbinden“ ............................................................ 30 II. Grundlagen zum jeweiligen Thema ............................................................................ 32 Themenfeld: „Sportvereine in der Kommune“ ......................................................................... 32 Kurzbeschreibung – Sportvereine in der Kommune ................................................................ 33 Informationsveranstaltung „Profilbildung und Netzwerkarbeit in der gesunden Kommune“ ..... 34 Workshop „Sportvereine als Player in kommunalen Netzwerken“ ........................................... 36 Workshop „Gesundheitsprofil schärfen- Aufmerksamkeit gewinnen“....................................... 38 II. Grundlagen zum jeweiligen Thema ............................................................................ 40 Themenfeld: „SPORT PRO GESUNDHEIT und Deutscher Standard Prävention“ .................. 40 Kurzbeschreibung - Prävention ............................................................................................... 41 Informationsveranstaltung „Zertifizierte Präventionsangebote im Sportverein“ ........................ 42 Workshop „Einstieg in zertifizierte Präventionsangebote“ ....................................................... 44 Workshop „Erweiterung/Gestaltung von (bestehenden) Präventionsangeboten im Verein“ ..... 46 II. Grundlagen zum jeweiligen Thema ............................................................................ 48 Themenfeld: „REHASPORT“ .................................................................................................. 48 Kurzbeschreibung - REHASPORT .......................................................................................... 49 Informationsveranstaltung „REHASPORT im Sportverein“ ...................................................... 50 Workshop „Einstieg in den REHASPORT“ .............................................................................. 52 Workshop „Erweiterung/Gestaltung von bestehenden REHASPORT-Angeboten“ .................. 54 III. Spezifische Ausrichtung auf das Thema ............................................................... 56 Netzwerktreffen ...................................................................................................................... 57 Klausur ................................................................................................................................... 59 Angebotseinführung................................................................................................................ 61 Aktionstag ............................................................................................................................... 63 Seite 2 von 64
Förderprogramme 2020 „Bewegt ÄLTER werden in NRW!“ und „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ Allgemeine Informationen für die Stadt-/Kreissportbünde und Fachverbände im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. Stand: 05.08.2019 unterstützt durch: Seite 3 von 64
1. Ziele Die Ziele der Programme „Bewegt ÄLTER werden in NRW!“ (BÄw) und „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ (BGb) sollen über die Förderprogramme als zentrale Instrumente im Ver- bundsystem des Sports in NRW umgesetzt werden. Die Förderprogramme schaffen nachhaltige vereinsunterstützende Strukturen vor Ort, stärken die Stadt- und Kreissportbünde (SSB/KSB) sowie Fachverbände (FV) in ihrer programmbezogenen Handlungsfähigkeit, gewährleisten u. a. Impulsgebung, Koordination, Ressourcenschaffung, Steuerung, Weiterentwicklung, Innovation und Verbreitung von Erfahrungen, unterstützen die Entwicklung von Lösungen zu erkannten Handlungsbedarfen. Die Förderprogramme ermöglichen spezifische Entwicklungen in den Kreissportbünden, Stadtsportbünden und Fachverbänden. Die aus den Zielsetzungen der Programme bzw. Schwerpunkte/Handlungsfelder abgeleiteten Maßnahmenpakete ermöglichen eine systematische bedarfs- und ressourcenorientierte Umsetzung. Ausgehend vom IST-Stand klärt und entscheidet jeder Verband/Bund für sich: welche spezifischen Ziele im Rahmen der Programme gesetzt werden, mit welchen Maßnahmen diese erreicht werden sollen, welche Ressourcen (Personal, Finanzen etc.) eingesetzt werden. Die Förderprogramme stellen einen Rahmen dar, in dem jeder Programmpartner die indi- viduelle Strategie zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Programmziele festlegt. Leitende Prinzipien sind Hilfe zur Selbsthilfe, Nachhaltigkeit, Qualitätsmanagement, Berück- sichtigung von Chancengleichheit, Handeln im Verbundsystem, Transparenz und Kooperation. Die Transparenz und die Zusammenarbeit im Verbundsystem sollen ausgebaut werden. Des- halb werden alle Fördermaßnahmen bereits in der Planungsphase online erfasst und sind für alle Programmpartner einsehbar. 2. Förderbedingungen Für beide Programme müssen im Jahr 2020 folgende Bedingungen als Bestandteil der Förder- zusage erfüllt werden: Ansprechpartner/-innen sind benannt und Kontakte zwischen diesen und den Betreuer/- innen des Landessportbundes NRW finden statt Umsetzung mindestens eines Maßnahmenpakets Verwendung des jeweiligen Fördersiegels bei Veröffentlichungen, Ausschreibungen, etc. Einhaltung der „verpflichtenden Rahmenbedingungen“ gemäß der Ausschreibungen Nachweis der tatsächlichen Durchführung der Maßnahmen über den Verwendungs- nachweis (siehe Punkt 4) Seite 4 von 64
2.1 Qualitätskriterien Folgende Kriterien zur Qualitätssicherung sind zu beachten: Alle Maßnahmen werden vor Durchführung der Fördermaßnahme im Maßnahmenportal erfasst Das Handlungskonzept wird auf der Grundlage einer (Bestands-)Analyse alle 3 bis 5 Jahre aktualisiert – dazu gehören u.a. die Aufarbeitung von demografischen Daten, Anbieterstrukturen, (Bewegungs-)Angeboten, Netzwerken, Bedarfen und Mitgliederstrukturen in den Sportvereinen, der eigenen Organisation Zur programmbezogenen Öffentlichkeitsarbeit werden die eigenen Internetseiten zu den Internetseiten des Landessportbundes NRW von BÄw und/oder BGb sowie ÜdiS verlinkt Über eine (zertifizierte) Buchhaltungssoftware werden die Ausgaben erfasst, z.B. über separate Kostenstellen oder Produkte für die Programme BÄw und/oder BGb Teilnahme an mindestens einem programmbezogenen Arbeitstreffen des Landessportbundes NRW (z.B. Kommunikations- und Arbeitstagung, regionale Arbeits- treffen) 3. Die Förderprogramme Die Förderprogramme werden von drei Säulen getragen: Basisförderung Maßnahmenpakete Begleitung und Beratung Die Beantragung von Mitteln aus den Förderprogrammen BÄw und/oder BGb ist für alle Stadt-/Kreissportbünde und Fachverbände möglich. Eine Weiterleitung dieser Förderungen (z.B. über Ausschreibungen oder in Form von Pauschalbeträgen) an die Untergliederungen der SSB/KSB und FV (Stadt- und Gemeindesportverbände, Untergliederungen der Fachverbände oder Sportvereine) ist ausgeschlossen. Dies schließt jedoch eine Einbeziehung der Unter- gliederungen und der Sportvereine bei der Umsetzung der Fördermaßnahmen nicht aus – hier sind Kooperationen ausdrücklich erwünscht. 3.1 Basisförderung Durch die Basisförderung schaffen die Programmpartner die elementaren personellen und orga- nisatorischen Arbeitsstrukturen zur Umsetzung der Programme. Dabei soll der Aufbau einer nachhaltigen Arbeitsstruktur im Vordergrund stehen. Umfassende Informationen finden sich in der Ausschreibung „Basisförderung 2020“. 3.2 Maßnahmenpakete Die Grundeinheit, für die Fördermittel bewilligt werden, sind Maßnahmenpakete, die sich aus mehreren Einzelmaßnahmen zusammensetzen. Das Gesamtsystem ermöglicht den Kreis- sportbünden, Stadtsportbünden und Fachverbänden eine flexible Anpassung hinsichtlich ihrer Bedarfe. Dazu werden in beiden Programmen spezifische Themen angeboten, die die besonderen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Die einzelnen Fördermaßnahmen werden in den jeweiligen Ausschreibungen detailliert darge- stellt. Die Umsetzung von mindestens einem Maßnahmenpaket ist Voraussetzung für die Beantragung der Basisförderung. Seite 5 von 64
Durch die Auswahlmöglichkeiten werden die Programmpartner in die Lage versetzt, Fördermaßnahmen nach den individuellen Bedürfnissen und Bedarfen der Sportvereine gezielt einzusetzen. Hierbei ist unbedingt zu beachten: Die Fördersumme beträgt 1.200,00 € pro Maßnahmenpaket. Insgesamt können maximal 3 Maßnahmenpakete je Förderprogramm (BÄw bzw. BGb) und Programmpartner beantragt werden. 3.3 Spezifika Die einzelnen Themenfelder der Förderprogramme (BÄw & BGb) sind unterteilt in: I. Allgemeine Grundlagen II. Grundlagen zum jeweiligen Thema III. Spezifische Ausrichtung Die Programmpartner haben die Möglichkeit, die durchzuführenden Fördermaßnahmen ent- sprechend des eigenen Bedarfs themenspezifisch und -übergreifend zu wählen: mindestens je eine Fördermaßnahme aus I, II und III mindestens zwei Fördermaßnahmen aus I und/oder II und eine aus III mindestens vier Fördermaßnahmen aus I und/oder II mindestens zwei Fördermaßnahmen aus III (wobei die gleiche Fördermaßnahme bedarfsspezifisch auch mehrfach durchgeführt werden kann) Die einheitliche Gestaltung von I. Allgemeine Grundlagen und der Gesamtaufbau der Förderprogramme sollen Bünde und Verbände anregen, sich bezüglich der Durchführung von Maßnahmenpaketen abzustimmen und diese evtl. auch gemeinsam anzubieten. Durch Abstimmungsprozesse und die Nutzung der internetgestützten Maßnahmenerfassung kann eine breitere thematische Ausrichtung durch Kooperationen erfolgen. Zudem kann eine höhere Teilnehmer/-innenzahl und somit eine gesichertere Durchführung von Fördermaßnahmen gewährleistet werden. 3.4 Verpflichtende Rahmenbedingungen Bei der Bewerbung und Durchführung programmbezogener Maßnahmen, die aus der Basisför- derung finanziert werden, ist auf die Unterstützung durch den Landessportbund NRW und die Staatskanzlei NRW an geeigneter Stelle und in angemessener Weise hinzuweisen. Im Rahmen von Veröffentlichungen und der Produktion von Medien gelten die Verpflichtungen, die vom Landessportbund NRW festgelegte Schreibweise der Programme „Bewegt ÄLTER werden in NRW!“ und/oder „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ sowie das jeweilige Fördersiegel zu ver- wenden. Die Fördersiegel können bei Frau Michaela Adams (E-Mail: Michaela.Adams@lsb.nrw) angefordert werden. Informationsveranstaltung In einer Informationsveranstaltung werden grundlegende Kenntnisse über ein definiertes Thema von einer/einem Fachreferentin/-referenten vorgestellt und erläutert. Im Anschluss ist in der Regel Zeit für Fragen und den Austausch innerhalb der Gruppe. Die Informationsveranstaltung ist keine Praxisveranstaltung und darf folglich keine sportpraktischen Anteile enthalten. Zeitumfang: mindestens 1,5 Stunden Seite 6 von 64
Referentin/Referent: seitens des Landessportbundes NRW spezifisch für diese Maß- nahme eingewiesene Referentinnen/Referenten (lt. Liste). Die Kontaktdaten der einge- wiesenen Referentinnen/Referenten können über den Landessportbund NRW erfragt werden. Die Maßnahme kann mit anderen Fördermaßnahmen zu einer Kombinations- veranstaltung verbunden werden, sofern die Vorgaben für jede Fördermaßnahme aus- schreibungskonform und vollständig erfüllt werden. Die Maßnahme kann als Kooperationsveranstaltung mit einem anderen oder mehreren Programmpartner/n durchgeführt werden, sofern die Vorgaben ausschreibungskonform und vollständig erfüllt werden. Eine Doppelfinanzierung der Maßnahme ist nicht zulässig. Workshop In einem Workshop bearbeitet eine Arbeitsgruppe mit begrenzter Zeitdauer ein Thema. Ein Kennzeichen ist dabei die moderierte Arbeitsweise an einem gemeinsamen Ziel. Das Ergebnis wird dokumentiert. Der Workshop darf ausschließlich zu Demonstrationszwecken kurze sportpraktische Anteile ent- halten. Über Demonstrationszwecke hinausgehende Sportpraxis kann erst im Anschluss stattfinden. Zeitumfang: mindestens 2 Stunden Referentin/Referent: seitens des Landessportbundes NRW spezifisch für diese Maß- nahme eingewiesene Referentinnen/Referenten (lt. Liste). Alternativ können themen- spezifisch kompetente Referentinnen/Referenten, Moderatorinnen/Moderatoren seitens der Programmpartner vorgeschlagen und nach Bestätigung durch den Landessportbund NRW für diese Fördermaßnahme eingesetzt werden. Die Maßnahme kann mit anderen Fördermaßnahmen zu einer Kombinations- veranstaltung verbunden werden, sofern die Vorgaben für jede Fördermaßnahme aus- schreibungskonform und vollständig erfüllt werden. Die Maßnahme kann als Kooperationsveranstaltung mit einem anderen oder mehreren Programmpartner/n durchgeführt werden, sofern die Vorgaben ausschreibungskonform und vollständig erfüllt werden. Eine Doppelfinanzierung der Maßnahme ist nicht zulässig. Netzwerktreffen Ein Netzwerktreffen ist eine mindestens zweimalige Veranstaltung, in der sich eine Gruppe von (potentiellen) Netzwerkpartnern intensiv zu programmspezifischen Themen austauscht. Ein Kennzeichen ist dabei die kooperative und moderierte Arbeitsweise hin zu einem gemeinsamen Ziel. Die Moderation führt die Gruppe kooperativ und gemeinschaftlich zu einem bestimmten, nachvollziehbaren, gemeinsam entwickelten und dokumentierten Ergebnis. mindestens zwei Termine pro Jahr (diese Maßnahme muss bis zum 31.12.2020 abge- schlossen sein) Zeitumfang: jeweils mindestens 1,5 Stunden Moderator/-in bzw. Referent/-in: ein/e themenspezifisch kompetente/r Referent/-in, Moderator/-in kann seitens der Programmpartner für diese Fördermaßnahme eingesetzt werden. Das Netzwerktreffen kann inhaltlich themenspezifisch, themenübergreifend und/oder pro- grammübergreifend (BÄw + BGb) durchgeführt werden. Der Schwerpunkt des jeweiligen Förderprogrammes muss jedoch eindeutig im Vordergrund der Veranstaltung stehen. Die Maßnahme kann mit anderen Fördermaßnahmen zu einer Kombinations- veranstaltung verbunden werden, sofern die Vorgaben für jede Fördermaßnahme aus- schreibungskonform und vollständig erfüllt werden. Seite 7 von 64
Die Maßnahme kann als Kooperationsveranstaltung mit einem anderen oder mehreren Programmpartner/n durchgeführt werden, sofern die Vorgaben ausschreibungskonform und vollständig erfüllt werden. Eine Doppelfinanzierung der Maßnahme ist nicht zulässig. Klausur Eine Klausur ist eine ein- oder mehrtägige Veranstaltung, die mit Übernachtung/en (in Nordrhein- Westfalen) verbunden sein kann. Es ist eine Veranstaltung, in der eine Arbeitsgruppe intensiv an Themen, Fragestellungen, Planungen etc. arbeitet. Die Moderator/-in führt die Gruppe kooperativ und gemeinschaftlich zu einem bestimmten, nachvollziehbaren, gemeinsam entwickelten und dokumentierten Ergebnis. mindestens ein- oder mehrtägige Veranstaltung Zeitumfang: mindestens 8 Stunden (inkl. Pausen) Moderator/-in bzw. Referent/-in: themenspezifisch kompetente Referentinnen/Referenten, Moderatorinnen/Moderatoren können seitens der Programmpartner für diese Fördermaß- nahme eingesetzt werden. Die Klausur kann themenspezifisch, themenübergreifend und/oder programmübergrei- fend (BÄw + BGb) durchgeführt werden. Der Schwerpunkt des jeweiligen Förderpro- grammes muss eindeutig im Vordergrund der Veranstaltung stehen. Die Maßnahme kann mit anderen Fördermaßnahmen zu einer Kombinations- veranstaltung verbunden werden, sofern die Vorgaben für jede Fördermaßnahme aus- schreibungskonform und vollständig erfüllt werden. Die Maßnahme kann als Kooperationsveranstaltung mit einem anderen oder mehreren Programmpartner/n durchgeführt werden, sofern die Vorgaben ausschreibungskonform und vollständig erfüllt werden. Eine Doppelfinanzierung der Maßnahme ist nicht zulässig. Angebotseinführung Eine Angebotseinführung ist ein Projekt, dessen vorgesehener Ablauf anhand einer Projekt- skizze vorab mit dem Landessportbund NRW abgestimmt und von diesem freigegeben werden muss. Die Maßnahme muss bis 31.12.2020 abgeschlossen sein. Als Angebotseinführung können keine Veranstaltungen im Rahmen des Regelübungsbetriebes sowie bereits bestehende Übungs- oder Kursangebote gefördert werden. Vom Landessportbund NRW freigegebene Minikonzeptionen können verwendet werden. Einreichen einer Projektskizze: min. 6 Wochen vor Angebotsbeginn (letztmögliche Frist: 07.09.2020) Projektskizze bestehend aus: Titel des Angebotes, Angebots- und Zielgruppen- beschreibung, Zeitplanung mindestens 8 Angebots-/Kurstermine zusätzlich je ein Vor- und Nachbereitungstermin Zeitumfang je Termin: mindestens 60 Minuten Dokumentation mittels: Teilnehmer/-innenlisten, Protokollierung der Vor- und Nachberei- tungstermine sowie der einzelnen Kurstermine (mit Angabe des inhaltlichen Schwer- punktes und des eingesetzten Materials) Änderungen sind im Vorfeld mit dem Landessportbund NRW abzusprechen und die Projektskizze ist entsprechend anzupassen. Die Angebotseinführung kann ausschließlich themenspezifisch, und nicht programmüber- greifend umgesetzt werden. Die Maßnahme kann als Kooperationsveranstaltung mit einem anderen oder mehreren Programmpartner/n durchgeführt werden, sofern die Vorgaben ausschreibungskonform und vollständig erfüllt werden. Eine Doppelfinanzierung der Maßnahme ist nicht zulässig. Seite 8 von 64
Aktionstag Durch einen Aktionstag werden interessierte Bürger/innen über das sportliche und außer- sportliche Angebot in einem unverbindlichen und offenen Rahmen über das Programm „Bewegt ÄLTER werden in NRW!“ und/oder „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ informiert. Aktionstage können auch als Kooperationsveranstaltungen, beispielsweise mit Sportvereinen, durchgeführt werden. Der Programmpartner tritt hierbei immer als Veranstalter der Maß- nahme auf. Über die Zusammenarbeit mit weiteren kommunalen Partnern (Sport- und Seniorenorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Kindergärten, Schulen, Krankenkassen, etc.) ist es möglich, das Programmangebot zu erweitern und die Ressourcen der Partner (personell, materiell, räumlich) zu nutzen. Zeitumfang: mindestens 4 Stunden Ausrichter ist stets die jeweilige Mitgliedsorganisation (Kooperationen mit Sportvereinen, anderen Programmpartnern und/oder Organisationen sind möglich) Der Aktionstag kann themenspezifisch, themenübergreifend und/oder programmübergreifend (BÄw + BGb) durchgeführt werden. Der Schwerpunkt des jeweiligen Förderprogrammes muss jedoch eindeutig im Vordergrund der Veranstaltung stehen. Die Maßnahme kann mit anderen Fördermaßnahmen zu einer Kombinations- veranstaltung verbunden werden, sofern die Vorgaben für jede Fördermaßnahme aus- schreibungskonform und vollständig erfüllt werden. Die Maßnahme kann als Kooperationsveranstaltung mit einem anderen oder mehreren Programmpartner/n durchgeführt werden, sofern die Vorgaben ausschreibungskonform und vollständig erfüllt werden. Eine Doppelfinanzierung der Maßnahme ist nicht zulässig. Die Einbindung eines Aktionstags in eine Aktionswoche oder eine Großveranstaltung eines anderen Veranstalters ist möglich. Der Aktionstag muss in diesem Fall als eigene Veranstaltung zu erkennen sein. Zu beachten ist hierbei, dass der Aktionstag gesondert ausgeschrieben und beworben wird. Seite 9 von 64
Übersichtstabelle „Bewegt ÄLTER werden in NRW!“ Sportlich sein/ Engagiert/Gemeinsam Thema Mobil/Aktiv sein Fit sein ÄLTER werden Informationsveranstaltung „Bewegung, Sport und Aktivität in den Lebensphasen“ I. Informationsveranstaltung Allgemeine „Allgemeine Informationen Programm BÄw“ Grundlagen Workshop „Sport und Generationen“ Informationsveranstaltung Informationsveranstaltung Informationsveranstaltung „Das moderne Lebensgefühl „Engagiert ÄLTER werden „Sport und Demenz“ Fit sein“ im Sportverein“ II. Workshop Informationsveranstaltung Workshop „Potentiale „Outdoor“ „Der Alltags-Fitness-Test und „attrAktives Ehrenamt im Grundlagen erkennen und nutzen“ AFT-PraxisProgramm“ Sportverein“ zum jeweiligen Workshop Workshop Workshop Thema „Zur Bewegung motivieren – „Perspektive Erwachsene „Gemeinsam bewegen Wie gelingt der in der 3. Lebensphase“ verbindet“ (Wieder-)Einstieg?“ Workshop Workshop Workshop „Sportliche Ausrichtung der „Bewegungsangebote im „Netzwerkentwicklung im Fachsportarten im Alter“ Setting Altenpflege“ Quartier“ III. Netzwerktreffen (programmübergreifend möglich) Spezifische Klausur (programmübergreifend möglich) Ausrichtung auf das Angebotseinführung (nicht programmübergreifend möglich) Thema Aktionstag (programmübergreifend möglich) Die Angebotseinführung kann ausschließlich themenspezifisch, und nicht programm- übergreifend umgesetzt werden. Das Netzwerktreffen, die Klausur und der Aktionstag können inhaltlich themenübergreifend und/oder programmübergreifend durchgeführt werden. Der Schwerpunkt des jeweiligen Förderprogrammes muss jedoch eindeutig im Vordergrund der Veranstaltung stehen. In den Ausschreibungen, Nachweisen, etc. der Fördermaßnahmen aus III. muss die Aus- richtung der Veranstaltung über Titel und geplante Inhalte, die eng mit dem Landessportbund NRW abzustimmen sind, deutlich gemacht und entsprechend umgesetzt werden. Seite 10 von 64
Übersichtstabelle „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ Die Angebotseinführung kann ausschließlich themenspezifisch, und nicht programm- übergreifend umgesetzt werden. Das Netzwerktreffen, die Klausur und der Aktionstag können inhaltlich themenübergreifend und/oder programmübergreifend durchgeführt werden. Der Schwerpunkt des jeweiligen Förderprogrammes muss jedoch eindeutig im Vordergrund der Veranstaltung stehen. In den Ausschreibungen, Nachweisen, etc. der Fördermaßnahmen aus III. muss die Ausrichtung der Veranstaltung über Titel und geplante Inhalte, die eng mit dem Landessportbund NRW abzustimmen sind, deutlich gemacht und entsprechend umgesetzt werden. Seite 11 von 64
3.5 Begleitung und Beratung Die Programmpartner werden vom Landessportbund NRW betreut. Dazu gehören u.a. regel- mäßige Kontakte, die Bereitstellung von Arbeitshilfen und Informationsmaterialien sowie unter- stützende Werbematerialien. Erfahrungen zur Umsetzung der Förderprogramme und zu den Fördermaßnahmen werden ausgetauscht, dokumentiert und bewertet. Der Austausch von guten Beispielen und neuen Impulsen wird durch die gemeinsame Arbeits- und Kommunikations- struktur (z.B. Kommunikations- und Arbeitstagung, regionale Arbeitstreffen) sowie durch partizi- pative Verfahren ermöglicht. Daraus ergeben sich Synergieeffekte für die weitere Umsetzung der Programme im Verbundsystem. 4. Verwendungsnachweis Über den Verwendungsnachweis wird die tatsächliche Durchführung der Maßnahmen doku- mentiert. Für den Nachweis der Durchführung sind je nach Format folgende Unterlagen erfor- derlich und sollten bereits bei der Planung der Maßnahmen bedacht werden: Informationsveranstaltung: Einladung/Ausschreibung/Flyer Teilnehmerliste Presseartikel (falls Veröffentlichung erfolgt ist) Workshop: Einladung/Ausschreibung/Flyer Teilnehmerliste Dokumentation der Ergebnisse (Protokoll) Presseartikel (alternativ eigene/r Fotodokumentation/Bericht) Klausur: Einladung/Ausschreibung/Flyer Teilnehmerliste Dokumentation der Ergebnisse (Protokoll) Presseartikel (alternativ eigene/r Fotodokumentation/Bericht) Netzwerktreffen (2 Termine): Einladungen/Ausschreibungen/Flyer Teilnehmerlisten Dokumentation der Ergebnisse (Protokolle) Presseartikel (alternativ eigene/r Fotodokumentation/Bericht) Aktionstag: Einladung/Ausschreibung/Flyer Dokumentation der Ergebnisse (Bericht, Fotos) Presseartikel (über eigene Pressemeldungen sollen die lokalen Medien vorab informiert werden) Angebotseinführung: Einladung/Ausschreibung/Flyer Teilnehmerliste Dokumentation der Ergebnisse (Protokoll) Presseartikel (alternativ eigene/r Fotodokumentation/Bericht) Protokollierung des Vor- und Nachbereitungstermins sowie der einzelnen Stunden (mit Angabe des inhaltlichen Schwerpunktes und des eingesetzten Materials) Seite 12 von 64
5. Zeitplan für die Förderprogramme 2020 08/2019 Veröffentlichung der Förderprogramm-Ausschreibungen Antragsfrist 2020 bis 18.10.2019 Förderanträge müssen bis spätestens am 18.10.2019 dem Landessportbund NRW vorliegen/Post-Eingangsstempel bis Mitte 11/2019 Bedarfsermittlung, ggf. Beratungsgespräche nach Erhalt des Zuwen- Förderzusage 2020 des Landessportbundes NRW an die Pro- dungsbescheides des grammpartner BÄw/BGb Landes NRW (Staats- kanzlei) automatische Auszahlung der Basisförderung bis 15.11.2020 Mittelabruf zu den Maßnahmenpaketen Erstellung des Verwendungsnachweises mit entsprechenden bis Ende 02/2021 Belegen, die die tatsächliche Durchführung der Maßnahmen- pakete dokumentieren (Stand 08/2019) vor Durchführung der Erfassung im Maßnahmenportal Maßnahme Fördermaßnahmen im Rahmen der Förderprogramme „Bewegt ÄLTER werden in NRW!“ und „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ können in der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 gemäß den Ausschreibungen durchgeführt werden. 6. Ausschlusskriterien Nicht gefördert werden Maßnahmen, die Einzelaktionen darstellen und deren nachhaltige vereinsunterstützende Struktur nicht erkennbar ist. der Regelarbeit der Programmpartner zuzuordnen sind und von denen keine neuen Im- pulse für die Programme zu erwarten sind. Eine doppelte Förderung einzelner Fördermaßnahmen aus mehreren Maßnahmenpaketen oder mehreren Förderprogrammen ist unzulässig. Kooperationen der Programmpartner bei der Durchführung von Förderpaketen bzw. Fördermaßnahmen sind ausdrücklich erwünscht. Seite 13 von 64
Förderprogramme 2020 „Bewegt ÄLTER werden in NRW!“ und „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ Basisförderung für die Programmpartner Stand: 05.08.2019 unterstützt durch: Seite 14 von 64
Basisförderung Durch die Basisförderung schaffen die Programmpartner die elementaren personellen und orga- nisatorischen Arbeitsstrukturen zur Umsetzung der Programme. Die Basisförderung kann von den Fachverbänden und Stadt-/Kreissportbünden jeweils geson- dert für die Programme „Bewegt ÄLTER werden in NRW!“ (BÄw) und „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ (BGb) beantragt werden. Gefördert werden a) Personalausgaben und b) Sachausgaben. Die Fördersumme beträgt jeweils 7.000,00€ pro Jahr, Programm und Programmpartner. Diese Förderung wird nur gewährt, wenn die Förderbedingungen (siehe „Allgemeine Infor- mationen zu den Förderprogrammen BÄw und BGb 2020“) erfüllt werden. Ziele und Ausrichtung Ziel der Basisförderung ist die nachhaltige Schaffung der elementaren personellen und organi- satorischen Arbeitsstrukturen bei den Verbänden und Bünden, damit die gesellschafts- und sportpolitischen Zielsetzungen der Programme (2011) im Verbundsystem des gemeinwohlorien- tierten Sports in NRW und die Zielsetzungen des Programmpartners aus dem eigenen aktuellen Handlungskonzept umgesetzt werden können. Die Programmpartner: gewährleisten dafür ausreichende Personalressourcen. schaffen durch ein aktuelles Handlungskonzept die analytischen und konzeptionellen Grundlagen für eine planvolle und systematische Umsetzung. sichern vereinsunterstützende Strukturen zur Information und Beratung der Sportvereine. bauen Vernetzungsstrukturen auf. führen eine programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit durch. Hinweise Gefördert werden folgende programmbezogene Ausgaben: a) Personalausgaben - anteilig für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse - geringfügige Beschäftigungsverhältnisse b) Sachausgaben - Honorare und Ausgaben für Fahrten zwecks Koordination und Umsetzung des Pro- gramms - wiederverwendbare und allgemeine programmbezogene Medien, Rollups, Flyer, Bro- schüren Die personellen Ressourcen bei den Programmpartnern zur Umsetzung der Programme richten sich nach den jeweiligen spezifischen Möglichkeiten. Ansprechpartner/-innen für die Programme können sein: haupt- und/oder nebenberufliche Mitarbeiter/-innen ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen Darüber hinaus können auch Mitarbeiter/-innen (z.B. im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes) für unterstützende Aufgaben eingesetzt werden. Alle beauftragten Mitarbeiter/-innen müssen über eine fachliche Eignung zur Übernahme der Aufgaben verfügen. Seite 15 von 64
Bei der Bewerbung und Durchführung programmbezogener Maßnahmen, die aus der Basisför- derung finanziert werden, ist auf die Unterstützung durch den Landessportbund NRW und die Staatskanzlei NRW an geeigneter Stelle und in angemessener Weise hinzuweisen. Im Rahmen von Veröffentlichungen und der Produktion von Medien gelten die Verpflichtungen, die vom Lan- dessportbund NRW festgelegte Schreibweise der Programme „Bewegt ÄLTER werden in NRW!“ und/oder „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ und das jeweilige Fördersiegel zu verwenden. Die Fördersiegel können bei Frau Michaela Adams (E-Mail: Michaela.Adams@lsb.nrw) angefordert werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass im Rahmen der Erstellung der Verwendungsnachweise die dort angegebenen Ausgaben für das Förderprogramm gebunden sind und nicht in weiteren Pro- grammen oder Förderpositionen, z.B. Struktur- und Organisationsförderung der Stadt- und Kreissportbünde, abgerechnet werden können. Ansprechpartner/-in Förderprogramm BÄw Förderprogramm BGb Formelle Beratung Formelle Beratung Michaela Adams Michaela Adams E-Mail: Michaela.Adams@lsb.nrw E-Mail: Michaela.Adams@lsb.nrw Tel.: 0203 7381-929 Tel.: 0203 7381-929 Koordination/Beratung Koordination/Beratung Andreas Hohelüchter Dennis Hebben E-Mail: Andreas.Hoheluechter@lsb.nrw E-Mail: Dennis.Hebben@lsb.nrw Tel.: 0203 7381-943 Tel.: 0203 7381-944 Seite 16 von 64
Förderprogramm 2020 „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ I. Allgemeine Grundlagen Seite 17 von 64
Informationsveranstaltung „Überblick verschaffen: Gesundheit, Prävention, Rehabilitation und Lebenswelten im und mit Sportvereinen“ Ziele der Maßnahme Die Teilnehmer/-innen: kennen das Gesundheitsverständnis des Landessportbund NRW. können die Grundbegriffe Gesundheit, Prävention, Gesundheitsförderung, Rehabilitation und Lebenswelten einordnen und voneinander unterscheiden. kennen unterschiedliche Angebotsformen und Maßnahmen (Verhaltens- und Verhältnisprävention) zur Gesundheitsförderung im Sportverein. können zertifizierte SPORT PRO GESUNDHEIT-Angebote und Rehabilitations- sportangebote einordnen und von Breitensportangeboten unterscheiden. können das Gesundheitsverständnis und die Grundbegriffe auf den eigenen Verein übertragen und evtl. bereits Potentiale erkennen. haben einen Überblick über die geplanten Fördermaßnahmen des Programmpartners (Veranstalter der Maßnahme) im Programm BGb und können diese einordnen. kennen die wichtigsten Informationsmedien und Unterstützungsmöglichkeiten des Landessportbundes NRW, der SSB/KSB/FV und deren Ansprechpartner/-innen. Zielgruppe lizensierte Übungsleiter/-innen Übungsleiter/-innen Abteilungsleiter/-innen Vorstandsmitglieder beruflich qualifizierte Personen (Sport- und Bewegungswissenschaften) in der Vereinsarbeit (externe) Expertinnen/Experten Interessierte Programmpartner „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ Kolleginnen/Kollegen aus der eigenen Mitgliedsorganisation Vereinsmitglieder potentielle Kooperations- und Netzwerkpartner aus dem Senioren-, Gesundheits-, Bildungs-, Arbeits- und Sozialsektor sowie der Politik und Wirtschaft Inhalte der Maßnahme Vermittlung des Gesundheitsverständnisses des Landessportbundes NRW Darstellung des Programms BGb Erläuterungen von Begriffsdefinitionen im Handlungsfeld „Sport und Gesundheit“ und BGb Überblick über mögliche Präventions- und Rehabilitationssport-Angebote im Verein, ergänzende Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, Integration eines Gesundheitsbewusstseins im Verein, Rahmenbedingungen zur Bewegungsförderung, gesunde Organisations- und Arbeitsstrukturen im Verein, gesunde Mitarbeiter/-innen usw.. Vorstellung des Förderprogramms BGb 2020 mit den geplanten Fördermaßnahmen des Programmpartners. Verpflichtende Rahmenbedingungen Zeitumfang: mindestens 1,5 Stunden Referent/-in: seitens des Landessportbundes NRW spezifisch für dieses Thema eingewiesene Referent/-in (lt. Liste). Die Kontaktdaten der eingewiesenen Referentinnen/Referenten können über den Landessportbund NRW erfragt werden. Bei der Bewerbung und Durchführung der Maßnahme ist auf die Unterstützung durch den Seite 18 von 64
Landessportbund NRW und die Staatskanzlei NRW an geeigneter Stelle und in angemessener Weise hinzuweisen. Im Rahmen von Veröffentlichungen und der Produktion von Medien gelten die Verpflichtungen, die vom Landessportbund NRW festgelegte Schreibweise des Programms „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ und das Fördersiegel zu verwenden. Das Fördersiegel kann bei Frau Michaela Adams (E-Mail: Michaela.Adams@lsb.nrw) angefordert werden. Förderfähige Ausgaben (exemplarisch) Honorare und Reisekosten (externe/r Referent/-in) Ausgaben für Verpflegung (Getränke abzgl. Pfand, keine alkoholischen Getränke) Ausgaben für Druckerzeugnisse und Porto, die ausschließlich der Maßnahme zuzuordnen sind (Fremdbeleg) Miete für benötigte Geräte, die ausschließlich für diese Maßnahme angemietet werden und sich nicht im Eigentum und/oder Besitz des Trägers der Maßnahme befin- den, z.B. Beamer, Leinwand, Beschallungsanlage (Fremdbeleg) ggf. Raummiete (nicht für eigene Räumlichkeiten der Mitgliedsorganisation) Eine ausführlichere Auflistung ist in der Übersicht „Förderfähige Ausgaben BÄw und BGb 2020“ aufgeführt. Perspektive Die Informationsveranstaltung entwickelt Grundlagenwissen zum Handlungsfeld Gesundheit im organisierten Sport und vertieft dieses. Auf der Grundlage der theoretischen Einführung wird ein mögliches Portfolio von Einsteigermaßen, über zertifizierte Angebote bis zur Ausgestaltung einer umfassenden gesundheitsfördernden Lebenswelt Sportverein aufgezeigt. Ziel ist es, das Thema in einer weiteren Maßnahme aus der Rubrik „Allgemeine Grundlagen“, „Grundlagen zum jeweiligen Thema“ oder „Spezifische Ausrichtung auf das Thema“ weiter zu bearbeiten und auf die eigene Arbeit zu übertragen. In der thematisch anschließenden Informationsveranstaltung „Qualifizierungs- und Beratungs- Kompass“ werden den Teilnehmer/-innen alle Möglichkeiten von Information, Beratung und Qualifizierung im LSB NRW im Handlungsfeld Gesundheit aufgezeigt, um einen individuellen Einstieg in das Handlungsfeld Gesundheit zu finden. Ansprechpartner/-innen Formelle Beratung: Koordination/ Beratung: Michaela Adams Dennis Hebben E-Mail: Michaela.Adams@lsb.nrw E-Mail: Dennis.Hebben@lsb.nrw Tel.: 0203 7381-929 Tel.: 0203 7381-944 . Seite 19 von 64
Informationsveranstaltung „Qualifizierungs- und Beratungs-Kompass“ Ziele der Maßnahme Die Teilnehmer/-innen kennen das Qualifizierungsportal und wissen, wo und wie sie nach Aus- und Fortbildungen auf der ersten und zweiten Lizenzstufe für Prävention, Rehabilitation und Vereinsmanagement suchen müssen und sich anmelden können. kennen die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen für Präventions- und Rehabilitationssportangebote. kennen sinnvolle ergänzende Qualifizierungs-Angebote aus dem Vereinsmanagement. kennen die Formate und das Antragsverfahren für das Vereins-, Informations- und Beratungs-System (VIBSS). kennen die Maßnahmen im Förderprogramm BGb und wissen welche Veranstaltungen in ihrem und ggf. in den benachbarten SSB/KSB angeboten werden. Zielgruppe lizensierte Übungsleiter/-innen Übungsleiter/-innen Abteilungsleiter/-innen Vorstandsmitglieder beruflich qualifizierte Personen (Sport- und Bewegungswissenschaften) in der Vereinsarbeit (externe) Expertinnen/Experten Interessierte Programmpartner „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ Kolleginnen/Kollegen aus der eigenen Mitgliedsorganisation Vereinsmitglieder potentielle Kooperations- und Netzwerkpartner aus dem Senioren-, Gesundheits-, Bildungs-, Arbeits- und Sozialsektor sowie der Politik und Wirtschaft Inhalte der Maßnahme Überblick der Aus- und Fortbildungen für Prävention, Rehabilitation und Vereinsmanagement Formate und Antragsverfahren für das Vereins-, Informations- und Beratungs-System (VIBSS) Beispielhafte Anträge für eine Fachberatung die Maßnahmen im Förderprogramm BGb Verpflichtende Rahmenbedingungen Zeitumfang: mindestens 1,5 Stunden Referent/-in: seitens des Landessportbundes NRW spezifisch für dieses Thema eingewiesene Referent/-in (lt. Liste). Die Kontaktdaten der eingewiesenen Referentinnen/Referenten können über den Landessportbund NRW erfragt werden. Bei der Bewerbung und Durchführung der Maßnahme ist auf die Unterstützung durch den Landessportbund NRW und die Staatskanzlei NRW an geeigneter Stelle und in angemessener Weise hinzuweisen. Im Rahmen von Veröffentlichungen und der Produktion von Medien gelten die Verpflichtungen, die vom Landessportbund NRW festgelegte Schreibweise des Programms „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ und das Fördersiegel zu verwenden. Das Fördersiegel kann bei Frau Michaela Adams (E-Mail: Michaela.Adams@lsb.nrw) angefordert werden. Förderfähige Ausgaben (exemplarisch) Honorare und Reisekosten (externe/r Referent/-in) Ausgaben für Verpflegung (Getränke abzgl. Pfand, keine alkoholischen Getränke) Seite 20 von 64
Ausgaben für Druckerzeugnisse und Porto, die ausschließlich der Maßnahme zuzuordnen sind (Fremdbeleg) Miete für benötigte Geräte, die ausschließlich für diese Maßnahme angemietet werden und sich nicht im Eigentum und/oder Besitz des Trägers der Maßnahme befin- den, z.B. Beamer, Leinwand, Beschallungsanlage (Fremdbeleg) ggf. Raummiete (nicht für eigene Räumlichkeiten der Mitgliedsorganisation) Eine ausführlichere Auflistung ist in der Übersicht „Förderfähige Ausgaben BÄw und BGb 2019“ aufgeführt. Perspektive Mit dem Überblick über die Qualifizierungs- und Beratungsleistungen des LSB NRW können die Teilnehmer/-innen die Möglichkeiten, z.B. in den Informationsveranstaltungen für Prävention, Rehabilitation und für die Lebenswelten besser einordnen. Sie können in Workshops aktiv die Qualifizierungs- und Beratungsleistungen als konkrete Schritte und Unterstützungsmöglichkeiten in ihre Planungen zur Maßnahmen-, Angebots- und Vereinsentwicklung mit einbeziehen. Ansprechpartner/-innen Formelle Beratung: Koordination/ Beratung: Michaela Adams Dennis Hebben E-Mail: Michaela.Adams@lsb.nrw E-Mail: Dennis.Hebben@lsb.nrw Tel.: 0203 7381-929 Tel.: 0203 7381-944 Seite 21 von 64
Workshop „Vereinsanalyse: Wo stehen wir – wo wollen wir hin?“ Ziele der Maßnahme Die Teilnehmer/-innen: können die Analyse eines Beispielvereins auf die eigenen Vereinsstrukturen übertragen. kennen geeignete Analysewerkzeuge, um im eigenen Verein eine Ist-Analyse durchzuführen. haben im gemeinsamen Austausch Datenquellen für Angebot und Nachfrage des eigenen Vereinsangebots zusammengestellt. haben sich über Zielgruppen im Hinblick auf das Thema „Gesundheit“ ausgetauscht. haben Voraussetzungen gesammelt und diskutiert, die ein Verein erfüllen sollte, um das Thema Gesundheit intensiv im Verein verankern und bearbeiten zu können. erkennen die Bedeutsamkeit einer Analyse des eigenen Vereins und des Umfelds in Bezug auf das Gesundheitsthema. Zielgruppe Vereinsmitarbeiter/-innen (ehrenamtlich & hauptamtlich) Übungsleiter/-innen beruflich qualifizierte Personen (Sport- und Bewegungswissenschaften) in der Vereinsarbeit (externe) Expertinnen/Experten Interessierte Programmpartner „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ Kolleginnen/Kollegen aus der eigenen Mitgliedsorganisation Vereinsmitglieder Inhalte der Maßnahme (exemplarisch) Anhand eines Beispielvereins sollen im Workshop Themen und Fragestellungen diskutiert werden, beispielsweise: Wie kann ich eine Ist-Analyse für meinen Verein durchführen? Wer könnte mir dabei helfen? Welche (Gesundheits-)Angebote kennen die Teilnehmer/-innen und welche werden tatsächlich in den Vereinen angeboten? Welchen Stellenwert hat das Thema Gesundheit innerhalb der Vereine? Welche Themenfelder sind für die Sportvereine relevant? Welche Zielgruppen möchte ich mit meinem Verein ansprechen? Sollen diese noch erweitert werden? Welche Möglichkeiten habe ich mit den vorhandenen Voraussetzungen meines eigenen Vereins, das Thema Gesundheit zu bearbeiten? Welche Vor- und Nachteile kann ein Gesundheitsbezug für einen Verein mit sich bringen? Welche Angebote gibt es in den Vereinen aus meinem Umfeld? Welche Projekte werden bereits in meiner Kommune; Nachbarkommune oder in anderen Vereinen durchgeführt? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Gesundheitsangebote in meinem Verein anbieten zu dürfen? Gibt es überhaupt welche? Wo kann ich Datenmaterial kostengünstig/kostenfrei erhalten, welches für meinen Verein bzw. meine Ausrichtung interessant sein könnte? Wie kann ich Mitglieder meines Vereins für das Themenfeld Gesundheit begeistern? Weitere Themen können gerne vorgeschlagen werden und nach Rücksprache mit dem Landessportbund NRW umgesetzt werden. Seite 22 von 64
Verpflichtende Rahmenbedingungen Zeitumfang: mindestens 2 Stunden Referent/in: Seitens des Landessportbundes NRW spezifisch für dieses Thema eingewiesene/r Referent/-in (lt. Liste). Alternativ kann themenspezifisch ein/e kompetente/r Referent/-in, Moderator/-in seitens der Programmpartner vorgeschlagen und nach Bestätigung durch den Landessportbund NRW für diese Fördermaßnahme eingesetzt werden. Bei der Bewerbung und Durchführung der Maßnahmen ist auf die Unterstützung durch den Landessportbund NRW und die Staatskanzlei NRW an geeigneter Stelle und in angemessener Weise hinzuweisen. Im Rahmen von Veröffentlichungen und der Produktion von Medien gelten die Verpflichtungen, die vom Landessportbund NRW festgelegte Schreibweise des Programms „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ und das Fördersiegel zu verwenden. Das Fördersiegel kann bei Frau Michaela Adams (E- Mail: Michaela.Adams@lsb.nrw) angefordert werden. Förderfähige Ausgaben (exemplarisch) Honorare und Reisekosten (externe/r Referent/-in) Ausgaben für Verpflegung (Getränke abzgl. Pfand, keine alkoholischen Getränke) Ausgaben für Druckerzeugnisse und Porto, die ausschließlich der Maßnahme zuzuordnen sind (Fremdbeleg) Miete für benötigte Geräte, die ausschließlich für diese Maßnahme angemietet werden und sich nicht im Eigentum und/oder Besitz des Trägers der Maßnahme befin- den, z.B. Beamer, Leinwand, Beschallungsanlage (Fremdbeleg) ggf. Raummiete (nicht für eigene Räumlichkeiten der Mitgliedsorganisation) Eine ausführlichere Auflistung ist in der Übersicht „Förderfähige Ausgaben BÄw und BGb 2020“ aufgeführt. Perspektive Der Workshop soll ein erster Schritt zu einer nachhaltigen Bearbeitung des Themas sein. Ziel ist es, aufbauend auf den Ergebnissen aus dem Workshop, das Thema in einer weiteren Maßnahme aus der Rubrik „Allgemeine Grundlagen“, „Grundlagen zum jeweiligen Thema“ oder „Spezifische Ausrichtung auf das Thema“ weiter zu bearbeiten und fortzuführen. Ansprechpartner/-innen Formelle Beratung: Koordination/Beratung: Michaela Adams Dennis Hebben E-Mail: Michaela.Adams@lsb.nrw E-Mail: Dennis.Hebben@lsb.nrw Tel.: 0203 7381-929 Tel.: 0203 7381-944 Seite 23 von 64
II. Grundlagen zum jeweiligen Thema Themenfeld: „Sportvereine und Sportarten im gesundheitsbezogenen Wandel“ Seite 24 von 64
Kurzbeschreibung „Sportvereine und Sportarten im gesundheitsbezogenen Wandel“ Für die kommenden 30-50Jahre weisen Zukunftsforscher/-innen das Thema „Gesundheit“ als Megatrend aus. In diesem Zuge definieren immer mehr Menschen ihre Lebensqualität über ihren Gesundheitszustand und interessieren sich dementsprechend für das Thema. Mit den Bewegungsangeboten in den Sportvereinen wird der Trend Gesundheit generell schon aufgenommen. Dennoch liegen in Vereinen und Verbänden Potenziale, die es zu nutzen gilt, um von diesem Trend zu profitieren. Denn das Feld Gesundheit geht über allgemeine Bewegungsangebote im Sportverein hinaus. Der Sportverein ist für die Mitglieder und Mitarbeiter/-innen eine Lebenswelt, in der sie zum Teil viel Zeit verbringen. Dementsprechend ist es unabdingbar diese Welt des Sports gesundheitsgerecht zu gestalten, um Entwicklungspotenziale der Sportler/-innen zu fördern und Mitarbeiter/-innen einen gesundheitsfördernden Arbeitsplatz zu bieten. Die Kommunikation im Verein, die Wertschätzung ehrenamtlicher Mitarbeiter/-innen, der Umgang mit Suchtmitteln im Verein, die Vermeidung von Verletzungen, das Verpflegungsangebot bei Vereinsfesten sind nur einige Beispiele, die in diesem Zuge erarbeitet werden können. Darüber hinaus sind Fachverbände aufgefordert über Alternativen ihrer Sportart nachzudenken, die von älter werdenden Sportler/-innen weiterhin ausgeführt werden können. Angepasste Sportarten kombiniert mit Beweglichkeits-, Kraft- und Koordinationstraining sind für Mitglieder ansprechend, die sich im Wettkampfsport nicht mehr aufgehoben fühlen, dennoch im Verein bleiben wollen. Bewegungsangebote, die typische/überzeugte Nicht-Sportler/-innen ansprechen und motivieren, können zudem erarbeitet werden. Personen, die Gesundheit als Motivation des Sporttreibens sehen, sollen den Sportverein als gute Adresse für die Erreichung der eigenen Ziele wahrnehmen. Seite 25 von 64
Informationsveranstaltung „Möglichkeiten gesundheitsorientierter Ausrichtung im Sport“ Ziele der Maßnahme Die Teilnehmer/-innen: haben Möglichkeiten erkannt, wie Gesundheit im Sportverein und in Sportarten etabliert werden kann. kennen ganzheitliche Einflussfaktoren auf die Gesundheit, um einen umfassenden Blick auf die Gesundheit der Menschen zu bekommen. erkennen den Sportverein als Lebenswelt (Setting), der einen Einfluss auf die Gesundheit der Mitglieder und Mitarbeitenden (Übungsleiter/Trainer etc.) nimmt. kennen Beispiele, welche Einflussmöglichkeiten Fachverbände auf die Gestaltung der Vereinsarbeit vor Ort nehmen können. haben den Unterschied zwischen dem Individual-Ansatz und dem Lebenswelt-Ansatz erkannt. Übergänge und Verbindungen der beiden Ansätze wurden zudem thematisiert. kennen Möglichkeiten und Beispiele eines gesundheitsorientierten Prozesses im Sportverein. kennen die wichtigsten Informationsmedien und Unterstützungsmöglichkeiten des Landessportbundes NRW, sowie der SSB/KSB/FV. Zielgruppe Vorstandsmitglieder Übungsleiter/-innen; Trainer/-innen beruflich qualifizierte Personen (Sport- und Bewegungswissenschaften) in der Vereinsarbeit (externe) Expertinnen/Experten Programmpartner „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ potentielle Kooperations- und Netzwerkpartner aus dem Senioren-, Gesundheits-, Bildungs-, Arbeits- und Sozialsektor sowie der Politik und Wirtschaft Inhalte der Maßnahme Informationen zu einem ganzheitlichen Gesundheitsverständnis Gesundheit als Megatrend in der Bevölkerung und was bedeutet das für uns als Sportverein oder Fachverband? Praktische Beispiele aus Verbänden, die Gesundheit in ihre Sportart fließen lassen Erfahrungen aus dem Projekt „Sportvereine NRW – Gesundheit leben.“ Informations-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Landessportbundes NRW und der SSB/KSB/FV Verpflichtende Rahmenbedingungen Zeitumfang: mindestens 1,5 Stunden Referent/-in: seitens des Landessportbundes NRW spezifisch für dieses Thema eingewiesene Referent/-in (lt. Liste). Die Kontaktdaten der eingewiesenen Referentinnen/Referenten können über den Landessportbund NRW erfragt werden. Bei der Bewerbung und Durchführung der Maßnahme ist auf die Unterstützung durch den Landessportbund NRW und die Staatskanzlei NRW an geeigneter Stelle und in angemessener Weise hinzuweisen. Im Rahmen von Veröffentlichungen und der Produktion von Medien gelten die Verpflichtungen, die vom Landessportbund NRW festgelegte Schreibweise des Programms „Bewegt GESUND bleiben in NRW!“ und das Fördersiegel zu verwenden. Das Fördersiegel kann bei Frau Michaela Adams (E-Mail: Michaela.Adams@lsb.nrw) angefordert werden. Förderfähige Ausgaben (exemplarisch) Honorare und Reisekosten (externe/r Referent/-in) Seite 26 von 64
Ausgaben für Verpflegung (Getränke abzgl. Pfand, keine alkoholischen Getränke) Ausgaben für Druckerzeugnisse und Porto, die ausschließlich der Maßnahme zuzuordnen sind (Fremdbeleg) Miete für benötigte Geräte, die ausschließlich für diese Maßnahme angemietet werden und sich nicht im Eigentum und/oder Besitz des Trägers der Maßnahme befinden, z. B. Beamer, Leinwand, Beschallungsanlage (Fremdbeleg) ggf. Raummiete (nicht für eigene Räumlichkeiten der Mitgliedsorganisation) Eine ausführlichere Auflistung ist in der Übersicht „Förderfähige Ausgaben BÄw und BGb 2020“ aufgeführt. Perspektive Die Informationsveranstaltung soll ein erster Schritt zu einer nachhaltigen Bearbeitung des Themas/ der Fragestellung sein. Ziel ist es, aufbauend auf den Ergebnissen aus der Informationsveranstaltung, das Thema „Möglichkeiten einer gesundheitsorientierten Ausrichtung im Sport“ in einer weiteren Maßnahme aus der Rubrik „Grundlagen zum jeweiligen Thema“ oder „Spezifische Ausrichtung auf das Thema“ weiter zu bearbeiten und fortzuführen. Ansprechpartner/-innen Formelle Beratung: Koordination/ Beratung: Michaela Adams Dennis Hebben E-Mail: Michaela.Adams@lsb.nrw E-Mail: Dennis.Hebben@lsb.nrw Tel.: 0203 7381-929 Tel.: 0203 7381-944 Seite 27 von 64
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