Tarife 2018 - Der Zeitungspool
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2 Tarifdokumentation
Der Zeitungspool
INHALTSVERZEICHNIS
Seite Seite
Der Zeitungspool 3 Spezialplatzierungen Redaktionelle Seiten 16
Streugebiet «Der Zeitungspool» 3 Publireportagen 17
Fokus Bieler Tagblatt 4–5 Prospektbeilagen 18
Fokus Freiburger Nachrichten 6–7 Anzeigenstrassen 19
Fokus Walliser Bote 8–9 Termine 19
Modulares System 11 Formate 20
Leserschaftsdaten 11 Der Zeitungspool Online 21
Leserzahlen und Auflagen 11 Allgemeine Geschäftsbedingungen 22–23
Fixformate 12 Kontakte 24
Grundpreise 13
Mehrwert 14
Rabatte 15
www.gassmannmedia.chTarifdokumentation
Der Zeitungspool 3
DER ZEITUNGSPOOL Werbung in Printmedien ist willkommen
Werbung, die stört, hat einen schweren Stand. Adblocker, Stopp-Kleber oder
Fünf Argumente, weshalb Sie mit unseren regionalen Tageszei wegzappen verhindern, dass Werbebotschaften ankommen. Längst nicht jede
tungen näher an der Bevölkerung sind als mit anderen Medien. Werbeform ist wirklich akzeptiert. Das erschwert die Werbewirkung. Bei den
Printmedien ist die Werbung integrierter Bestandteil der Zeitung oder Zeitschrift
Regionale Leadertitel und profitiert vom redaktionellen Umfeld.
Die regionalen Tageszeitungen sind gemäss Consumer-Forschung eindeutig die
wichtigste Medien-Informationsquelle für den Einkauf. Unsere Titel sind in un- Printmedien beeinflussen den Einkaufszettel
seren Regionen die klare Nummer-1-Tageszeitung. Unsere Leserzahlen sind seit Printmedien gehören zu den häufigsten Informationsquellen, wenn es um die
über fünf Jahren stabil. Planung des Einkaufs geht. Bei Produkten des täglichen Bedarfs sind Zeitungen
und Zeitschriften das mit grossem Abstand meistgenutzte Medium.
Corporate Media Responsibility
Die höchst aktuelle Diskussion um die Corporate Media Responsibility stellt die Anzeigen in Printmedien wirken mehrfach
Frage, welche Medienmarken Relevanz haben und in welchem Umfeld ein Einmal ist zweimal. Zeitungen und Zeitschriften haben gegenüber anderen
Unternehmen seine Werbebotschaften platzieren möchte. Im Zusammenhang Medien einen grossen Vorteil: Sie werden von ihrer Leserschaft mehrfach
mit Fake News oder im Kontext glaubwürdige Information? Die regionalen genutzt. Die Pick-up-Analyse der MA Leader 2015 der WEMF zeigt, dass Print-
Tageszeitungen erfüllen diese Anforderung weitaus besser als Gratistitel oder medien, je nach Art der Titel, 1,5 bis 2,2-mal zur Hand genommen werden. Das
Online-Aktivitäten. bringt zusätzliche Kontakte mit der Werbebotschaft.
STREUGEBIET «DER ZEITUNGSPOOL»
Biel Büren
Nidau
Aarberg
Erlach
See/Lac
Sense
Goms
Raron
Brig
Leuk
Visp
Sprachgrenze
Kommunikativ – mobil – weltoffen Kernstreugebiet
Für die Deutschschweiz entlang der Sprachgrenze. Der Zeitungspool 1 erreicht Bieler Tagblatt: WG 33 Seeland
48,2% der Einwohner in seinem Kernstreugebiet (Quelle: Mach Basic 17-2). Biel-Bienne/Nidau/Büren/Erlach/Aarberg
Die Grossauflage (FN-GA) am Donnerstag erreicht 70% der Einwohner. Freiburger Nachrichten: Bezirke Sense/See
Walliser Bote: WG 23 Oberwallis
Visp/Brig/Raron/Leuk/Goms
www.gassmannmedia.ch4 Tarifdokumentation
Der Zeitungspool
FOKUS BIELER TAGBLATT
Das «Bieler Tagblatt» und das «Le Journal du Jura»
sind die beiden Regionalzeitungen für die einzig
Les Franches-Montagne echte bilinguale Region der Schweiz.
Moutier
Seit über 160 Jahren verbinden und informieren unsere Zeitun-
Lebern gen die Bevölkerung über die Sprachgrenze hinweg und
Solothurn machen diese Region zu einer kulturellen Besonderheit. Dieses
Courtelary Identität schaffende Zugehörigkeitsgefühl drückt sich unter
Biel anderem in den stabilen Leserschaftszahlen des «Bieler Tag-
Büren blatts» aus. Bei einer Auflage von 19 633 Exemplaren lesen
La Neuveville täglich 52 000 Leserinnen und Leser unsere Zeitung.
Nidau Bucheggberg
Wir lieben unsere Region, das ist unsere Stärke! Wir leben und
Neuchâtel arbeiten mit den Menschen zusammen, für die wir unsere
Aarberg Frau- Zeitung schreiben. Wir engagieren uns für die Sprache und pfle-
Erlach brunnen gen den Bilinguismus und die schweizerische Sprachkultur. Das
sind die Gründe, weshalb unser Leserinnen und Leser uns die
Treue halten und kein anderes Medium diesen Platz einnehmen
Laupen kann. Als Vollzeitung beziehen wir auch das Geschehen im
Bern Kanton, in der Schweiz und im Ausland umfassend mit ein.
Konolfingen
See/Lac
Sense
Seftigen
Kernstreugebiet Bieler Tagblatt nach Bezirken.
www.gassmannmedia.chTarifdokumentation
Der Zeitungspool 5
Gewinnen Sie mit uns!
Inserieren Sie in der Tageszeitung für Biel und das Berner • Biel ist einzigartig – und steht in der Schweiz deshalb als
Seeland. optimaler Testmarkt für die Einführung von Produkten
oder Tests Ihrer neuen Kommunikationsmassnahmen zur
• Profitieren Sie von einem Medienbrand, der seit über Verfügung.
160 Jahren für Innovation und Kreativität steht.
• Durch die Eröffnung des A5 Ostastes werden die Agglo
• Sie erreichen mit uns auch die Postfächer mit Stopp- merationsgebiete Grenchen, Berner Jura und Seeland zum
Werbung-Kleber (zirka 50% der Haushalte) Einzugsgebiet für das Bözingenfeld bei Biel und zu einem
rasch erreichbaren und interessanten Marktplatz.
• Sie erreichen mit dem «Bieler Tagblatt» einen grossen Teil
der Hausbesitzer in der Region (zirka 64% Leserinnen und
Leser sind Immobilieneigentümer).
• Sprechen Sie Ihre Kunden direkt und in einem relevanten
Umfeld mit unseren vielfältigen Werbeangeboten an.
Unsere Region ist ein Wachstumsmarkt
• Die UBS verlagert 600 Stellen von Zürich nach Biel.
Biel ist das neue Nearshore-Zentrum der Schweizer
Wirtschaft – und weitere Unternehmen ziehen nach.
• Omega hat sein neustes Produktionsgebäude bereits
eröffnet. Bald folgt auch der Hauptsitz der Swatch,
welcher einem Science-Fiction-Film entstammen könnte.
Brands wie Rolex und Swatch schenken unserer Region
internationale Aufmerksamkeit.
• Neuste Szenarien rechnen bis zum Jahr 2045 mit dem
höchsten Bevölkerungsanstieg des Kantons Bern in den
Kreisen Biel, Seeland und Bern-Mittelland. Die Bevölke-
rung soll um 115 000 Personen zunehmen.
www.gassmannmedia.ch6 Tarifdokumentation
Der Zeitungspool
FOKUS FREIBURGER NACHRICHTEN
«Freiburger Nachrichten» – Klare Nummer 1
im deutschsprachigen Teil des Kantons.
Kaum eine andere Tageszeitung in der Schweiz kann Auflage
und Leserzahl so stabil halten, wie die «Freiburger Nachrich-
ten». Als einzige deutschsprachige Tageszeitung im zwei
sprachigen Kanton Freiburg erreicht sie mit einer Auflage von
16 123 Exemplaren 36 000 Leserinnen und Leser. Die Gross
auflage erreicht zudem jede Woche 60 000 Leserinnen
Erlach und Leser, was sagenhaften 60 Prozent der Bevölkerung in
Deutschfreiburg entspricht.
Laupen Bern Die enorm starke Nutzung der «Freiburger Nachrichten» ist
auf die konsequente Fokussierung auf die lokale und regio
nale Berichterstattung zurückzuführen. Und das im Print und
See/Lac Online. Aufgrund des exklusiven Inhalts – kein anderes
Konolfingen
Medium berichtet in der Tiefe über das regionale Gesche-
hen – sind auf freiburger-nachrichten.ch alle Artikel ab dem
Sense ersten Click kostenpflichtig.
Seftigen
Werbekunden partizipieren am Erfolg
La Sarine der «Freiburger Nachrichten»:
• Über 60% Reichweite in Deutschfreiburg mit der
Schwarzenburg wöchentlichen Grossauflage
• Die Medienmarke, welche das Volk kennt, nutzt und
La Glâne ihr vertraut
• Werbung erreicht auch Briefkästen mit Stopp-Werbung-
Niedersimmental Kleber (>40% der HH)
• Prospektbeilagen werden geklebt, nicht nur gesteckt
• Alternative Werbeformen - Memo-Stick auf der Frontseite
La Gruyère für noch mehr Aufmerksamkeit
• Nach Absprache Top-Platzierungen auf den ersten Seiten
der Zeitung
Le Veveyse Obersimmental
Deutschfreiburg, eine unverzichtbare Region in
jedem Mediaplan:
Kernstreugebiet Freiburger Nachrichten nach Bezirken. • Bevölkerungswachstum im Kanton von +12,4%
Die rote Linie markiert die Sprachgrenze. seit dem Jahr 2000
• Zweisprachiger Kanton – gut gebildete,
zweisprachige Bevölkerung
• Universitätsstadt – die sechstgrösste Uni der Schweiz
steht in Freiburg
• Internationale Unternehmen im Kanton als wichtige
Arbeitgeber wie Alcon Pharmaceutics Ldt (Novartis),
Nespresso (Nestlé), Michelin, Richemont, TetraPak,
Bayer International, Liebherr, Scott Sports, Bongrain usw.
• Kultur- und Sportveranstaltungen mit regionaler bis
nationaler Ausstrahlung
• Aufgeschlossene, konsum- und innovationsfreudige
Bevölkerung
• Schweizweit bekannte Tourimus-Regionen Schwarzsee,
Jaun, Murtensee usw.
www.gassmannmedia.ch8 Tarifdokumentation
Der Zeitungspool
FOKUS WALLISER BOTE
Der «Walliser Bote» ist mit über 170 Jahren die älteste
Zeitung im Kanton Wallis. Die Tageszeitung ist das Haupt
produkt der Mengis Medien AG. Mit einer Auflage von
20 001 Exemplaren ist der «Walliser Bote» die Hauspostille
der Oberwalliser Bevölkerung und erreicht eine Leserschaft
von 48 000 Leser/innen im Wirtschaftsgebiet 23 (Oberwallis),
was einer Reichweite von 76,1 Prozent entspricht.
Der «Walliser Bote» ist unabhängig von politischen, wirt-
Nieder- Oberhasli
schaftlichen, sozialen und anderen Interessengruppen. Als
Tageszeitung verpflichtet er sich auf eine christliche Grund-
Simmental Interlaken haltung und respektiert die ethischen und politischen
Ober- Verhältnisse der Walliser Bevölkerung.
simmen- Frutigen Dank der grossen Meinungsvielfalt und der politischen
tal Unabhängigkeit gehört der «Walliser Bote» zu den führen-
Saanen Goms den Lokalzeitungen in der Schweiz. Er ist als erster und
glaubwürdiger Informationsträger aus dem Oberwallis nicht
Raron wegzudenken.
Leuk
Brig Das Wallis...
Sion Sierre • ist wichtiger, als es seine Bevölkerungszahl von bald
350 000 Personen dies vermuten lässt, weil kaufkräftige
und konsumfreudige Konsumentinnen und Konsumenten
dort über 14 Millionen Übernachtungen generieren und
Hérens Visp bei uns ihre schönsten Wochen im Jahr verbringen, die
Winter- und Sommerferien. Destinationen wie Zermatt,
Verbier oder die Aletschregion haben eine Strahlkraft
über die Landesgrenzen hinaus.
• ist ein Sportland. Es bietet die steilsten und schneesi-
chersten Skipisten, idyllische Langlaufgebiete und am
meisten Sonne. Im Sommer warten wunderschöne
Wanderwege, Biker-Routen, die höchsten Berge und
atemberaubende Hängebrücken auf Naturfans.
Kernstreugebiet Walliser Bote nach Bezirken.
Die rote Linie markiert die Sprachgrenze.
• Iängst kein Agrarland mehr, obwohl Wein, Früchte,
Gemüse und Raclettekäse Gaumen und Gemüt
verwöhnen: Das Wallis ist der zweitwichtigste Pharma-
und Chemiestandort der Schweiz nach Basel. In Visp
investieren im Rahmen eines Joint Venture Sanofi und
Lonza insgesamt fast 300 Millionen Franken. Geplant ist
der Betrieb einer Grossanlage für Säugetierzellkulturen
zur Herstellung von monoklonalen Antikörpern in Visp.
• entwickelt sich aber auch zu einem wichtigen Kompe-
tenz- und Innovationszentrum. Die HES-SO Wallis bietet
neun Studiengänge und sieben Forschungsinstitute, wo
die Elite von morgen auf die Arbeitswelt vorbereitet wird,
die wirtschaftliche und soziale Entwicklung erforscht und
Arbeitsplätze für hochqualifizierte Fachkräfte geschaffen
werden. Die knapp 2000 Studierenden der HES-SO Wallis
www.gassmannmedia.chTarifdokumentation
Der Zeitungspool 9
verteilen sich auf die Hochschule für Ingenieurwissen-
schaften, die Hochschule für Wirtschaft und Tourismus,
die Hochschule für Gesundheit und die Hochschule für
Soziale Arbeit.
• erhält in Sitten einen ETH Campus, getragen und initiert
vom Kanton Wallis, der Stadt Sitten und der Eidgenös
sischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL).
Geplant sind bis zu 18 Lehrstühle mit über 350 Forschen-
den und Mitarbeitenden.
• ist mit einer Produktion von 10 Milliarden Kilowatt
stunden Strom aus Wasserkraft der wichtigste Lieferant
von sauberer, erneuerbarer einheimischer Energie. Gut
ein Viertel des Stromes aus Wasserkraft wird im Wallis
produziert .
• ist kulturell auf der Höhe – die Fondation Gianadda in
Martigny empfängt jedes Jahr Hundertausende von
Kuklturinteressierten aus ganz Europa. Dazu zeichnen
sich Städte wie Sitten und Visp durch einen regen
Kulturbetrieb aus. Das Open Air Gampel gehört zu den
besten und grössten Musikfestivals der Schweiz.
• ist nicht abgeschottet, sondern ist ein wichtiges Binde
glied zwischen Westen und Osten, Süden und Norden.
Auf der Strasse und auf der Schiene. Im Wallis kreuzen
sich die wichtigen internationalen Verbindungen – sei
es über den Berg wie am Simplon und am Grossen
St. Bernhard oder unter den Berg wie durch den Simplon
tunnel oder den Lötschberg-Basistunnel.
• ist aber auch ein attraktiver Wohn- und Lebensraum. Die
grossen Zentren der Deutsch- und Westschweiz sind
immer schneller erreichbar, die Mieten sind niedrig und
die Wohnqualität ist hoch. Ende Monat bleibt darum den
Konsumenten mehr zur freien Verfügung als in anderen
Schweizer Städten. Darum wachsen Städte wie Sitten,
aber auch Brig und Visp immer stärker.
www.gassmannmedia.chTarifdokumentation
Der Zeitungspool 11
MODULARES SYSTEM
Bieler Freiburger Walliser
Tagblatt Nachrichten Bote
Der Zeitungspool 1 X X X
Flexibilität
Der Zeitungspool 2 X X Kunden können wählen, welche der drei Tageszeitungen zusammen kombiniert werden
sollen.
Der Zeitungspool 3 X X
Handling Frankenrabatte
Der Zeitungspool 4 X X Es gilt ein Frankenabschluss über alle Module.
LESERSCHAFTSDATEN «DER ZEITUNGSPOOL» 1
Struktur Struktur
Leser/innen in % Affinität Leser/innen in % Affinität
Gesamt 136 000 100 100 Lebenswelten
Geschlecht Learners 13 000 9,8 97
Männer 69 000 51 103 Young Nokids 11 000 8,1 51
Frauen 66 000 49 97 Young Withkids 7 000 4,9 38
Alter Nokids 38 000 28 113
14–34 Jahre 27 000 19,7 64 Withkids 28 000 20,5 121
35–54 Jahre 44 000 32,5 92 Pensioners 39 000 28,7 149
55+ Jahre 65 000 47,8 142 Haushalts-Brutto-Einkommen in CHF
Schulbildung bis Fr. 3999.– 23 000 16,8 103
Obligatorisch 29 000 21,3 106 Fr. 4000.– bis Fr. 7999.– 54 000 40,0 98
Mittel 77 000 56,8 116 über Fr. 8000.– 58 000 43,2 101
Hoch 30 000 21,9 71 Haushalte mit Stop-Kleber
Berufliche Stellung Ja 45 000 33,1 78
selbstständig 10 000 7,2 88 Nein 90 000 66,6 118
Angestellte mit Vorgesetztenfunktion 30 000 22,2 111 Auto im Haushalt
Angestellte ohne Vorgesetztenfunktion 37 000 27,6 78 Ja 114 210 84,6 104
Nein 20 790 15,4 67
LESERZAHLEN & AUFLAGEN
Reichweite
Auflage Leserzahlen Auflage Leserzahlen in Region
Der Zeitungspool 1 55 757 136 000
Grossauflage am DO 79 682 160 000 Bieler Tagblatt 19 633 52 000 28,5%
Der Zeitungspool 2 35 756 88 000 Freiburger Nachrichten 16 123 36 000 41,7%
Grossauflage am DO 59 681 112 000 Grossauflage am DO 40 048 60 000 70,4 %
Der Zeitungspool 3 39 634 100 000 Walliser Bote 20 001 49 000 71%
Der Zeitungspool 4 36 124 84 000
Grossauflage am DO 60 049 108 000 Quelle: MACH Basic & MACH Consumer 2017-2. Für detaillierte Mediadaten wenden Sie sich an:
«Der Zeitungspool», c/o Gassmann Media AG, Telefon 032 344 83 83
www.gassmannmedia.ch12 Tarifdokumentation
Der Zeitungspool
Monotitel
FIXFORMATE Pool
Pool 1 Pool 2
Bieler Tagblatt, Freiburger Nachrichten, Bieler Tagblatt, Freiburger Nachrichten
Walliser Bote
Pool Vor- Pool Vor-
4-farbig 2 teil in % 1 4-farbig 2 teil in % 1
2/1-Seite 48 857.– 2/1-Seite 26 980.–
(610 x 440 mm, 22 Spalten) 37 947.– 22 (610 x 440 mm, 22 Spalten) 25 509.– 5
1/1-Seite 22 344.– 1/1-Seite 12 400.–
(290 x 440 mm) 17 248.– 23 (290 x 440 mm) 11 595.– 6
1/2-Seite 11 902.– 1/2-Seite 6930.–
(290 x 220 mm oder 143 x 440 mm) 10 042.– 16 (290 x 220 mm oder 143 x 440 mm) 6751.– 3
1/4-Seite 7022.– 1/4-Seite 4536.–
(290 x 110 mm oder 143 x 220 mm) 5907.– 16 (290 x 110 mm oder 143 x 220 mm) 3971.– 12
1/3-Seite quer 8660.– 1/3-Seite quer 5451.–
(290 x 145 mm) 7787.– 10 (290 x 145 mm) 5235.– 4
1/2-Seite TA 16 008.– 1/2-Seite TA 9540.–
(290 x 220 mm) 13 202.– 18 (290 x 220 mm) 8863.– 7
1/2-Seite Panorama TA 31 986.– 1/2-Seite Panorama TA 19 050.–
(610 x 220 mm) 24 944.– 22 (610 x 220 mm) 16 747.– 12
1/3-Seite TA quer 7540.– 1/3-Seite TA quer 6835.–
(290 x 145 mm) 10 237.– 8 (290 x 145 mm) 6835.– 0
1/4-Seite TA quer 7819.– 1/4-Seite TA quer 5219.–
(290 x 110 mm) 7766.– 1 (290 x 110 mm) 5214.– 0
Pool 3 Pool 4
Bieler Tagblatt, Walliser Bote Freiburger Nachrichten, Walliser Bote
Pool Vor- Pool Vor-
4-farbig 2 teil in % 1 4-farbig 2 teil in % 1
2/1-Seite 38 2017.– 2/1-Seite 32 527.–
(610 x 440 mm, 22 Spalten) 27 912.– 27 (610 x 440 mm, 22 Spalten) 22 471.– 31
1/1-Seite 17 369.– 1/1-Seite 14 919.–
(290 x 440 mm) 12 687.– 27 (290 x 440 mm) 10 214.– 32
1/2-Seite 8682.– 1/2-Seite 8192.–
(290 x 220 mm oder 143 x 440 mm) 7387.– 15 (290 x 220 mm oder 143 x 440 mm) 5947.– 27
1/4-Seite 5082.– 1/4-Seite 4426.–
(290 x 110 mm oder 143 x 220 mm) 4345.– 15 (290 x 110 mm oder 143 x 220 mm) 3498.– 21
1/3-Seite quer 6560.– 1/3-Seite quer 5309.–
(290 x 145 mm) 5728.– 13 (290 x 145 mm) 4611.– 13
1/2-Seite TA 12 058.– 1/2-Seite TA 10 418.–
(290 x 220 mm) 9724.– 19 (290 x 220 mm) 7817.– 25
1/2-Seite Panorama TA 24 786.– 1/2-Seite Panorama TA 20 136.–
(610 x 220 mm) 18 373.– 26 (610 x 220 mm) 14 769.– 27
1/3-Seite TA quer 8427.40 1/3-Seite TA quer 6879.–
(290 x 145 mm) 7540.– 0 (290 x 145 mm) 6061.– 12
1/4-Seite TA quer 6574.– 1/4-Seite TA quer 5534.–
(290 x 110 mm) 5720.– 4 (290 x 110 mm) 4598.– 17
1
Vorteil gegenüber Einzeltitelbelegung
2
Bei Farbanzeigen besteht keine Farbexklusivität. Die Fixformate sind abschlussberechtigt.
Weitere Fixformate auf Anfrage.
Bei Auslandsaufträgen mit 15% BK wird ein Zuschlag von 10% auf den CH-Tarif verrechnet.
www.gassmannmedia.chTarifdokumentation
Der Zeitungspool 13
GRUNDPREISE
Pool 1 Pool 2
Bieler Tagblatt, Walliser Bote, Freiburger Nachrichten Bieler Tagblatt, Freiburger Nachrichten
Pool Vor- Pool Vor- Pool Vor- Pool Vor-
s/w teil in % 1 4-farbig 2 teil in % 1 s/w teil in % 1 4-farbig 2 teil in % 1
3.65 6.78 2.42 4.52
Anzeigen 2.73 25 5.37 21 Anzeigen 1.85 24 3.61 20
7.41 8.81 5.92 5.92
Textanschluss 3 3.74 50 7.06 20 Textanschluss 3 2.54 57 4.74 19
17.39 24.29 12.86 15.23
Reklamen 11.35 35 19.24 21 Reklamen 7.69 40 12.93 15
4.36 6.64 3.06 4.13
Rubriken (Stellen, Immobilien) 4 3.25 25 6.10 8 Rubriken (Stellen, Immobilien) 4 2.21 28 3.75 9
1
Vorteil gegenüber Einzeltitelbelegung
Pool 3 Pool 4
Bieler Tagblatt, Walliser Bote Freiburger Nachrichten, Walliser Bote
Pool Vor- Pool Vor- Pool Vor- Pool Vor-
s/w teil in % 1 4-farbig 2 teil in % 1 s/w teil in % 1 4-farbig 2 teil in % 1
2.57 4.62 2.31 4.42
Anzeigen 2.02 21 3.95 15 Anzeigen 1.59 31 3.18 28
4.59 6.04 4.31 5.76
Textanschluss 3 2.78 39 5.20 14 Textanschluss 3 2.17 50 4.18 27
13.59 18.12 8.33 15.23
Reklamen 8.39 38 14.16 22 Reklamen 6.60 21 11.93 22
3.12 4.33 2.54 4.82
Rubriken (Stellen, Immobilien) 4 2.40 23 4.10 5 Rubriken (Stellen, Immobilien) 4 1.89 5 3.61 15
1
Vorteil gegenüber Einzeltitelbelegung
Pool Vor-teil % 1 2 Bei Farbanzeigen besteht keine Farbexklusivität.
3
Textanschluss nur 10-spaltig möglich. Höhe mindestens 90 mm/max. 220 mm.
Unter 90 mm wird der Reklametarif verrechnet.
4
Stellen erscheinen Mi + Fr, Immobilien täglich.
Bei Auslandsaufträgen mit 15% BK wird ein Zuschlag von 10% auf den CH-Tarif verrechnet.
www.gassmannmedia.ch14 Tarifdokumentation
Der Zeitungspool
MEHRWERT
Super-Donnerstag: Mehr Leistung zum gleichen Preis
Grossauflagen:
Jeden Donnerstag können im Rahmen von «Der Zeitungspool» die Grossauflagen der «Freiburger Nachrichten» ohne Zuschlag gebucht werden!
Freiburger Nachrichten 23 925 Exemplare gratis
Sie profitieren jeden Donnerstag von 23 925 zusätzlichen Exemplaren ohne Aufpreis.
Weekend-Angebot: Freitag oder Samstag buchen – Montag gratis dazu!
«Der Zeitungspool» hilft Ihnen, die Leserkontakte für Ihre Anzeige zu verdoppeln. Wenn Sie an den beliebten Wochenendtagen eine Anzeige mit einem Wert
von mind. einer halben Seite buchen, dann kann dasselbe Sujet am darauf folgenden Montag kostenlos wiederholt werden. Das Weekend-Angebot des
«Zeitungspool» ist damit eine starke Alternative zu Inseraten in der Sonntagspresse.
Vorteile
– Doppelte Leserkontakte und mehr Werbedruck durch die 2. Schaltung am Montag
– Mehr Beachtung der Leser kurz vor und nach dem Wochenende
– Hoher Aufmerksamkeitswert der Anzeigen in der Tagespresse im Vergleich zur Sonntagspresse
– Der Bruttowert der bezahlten Schaltung wird dem normalen Franken-Rabattabschluss angerechnet
Bedingungen
– Das Weekend-Angebot gilt nur in Gesamtmodul «Der Zeitungspool» 1 (BT/FN/WB)
– Das Weekend-Angebot gilt ab dem Brutto-Mindestwert einer Schaltung von CHF 6006.–
– Als Tage für die bezahlte Schaltung kann der Freitag oder der Samstag gewählt werden
– Die Wiederholung folgt am direkt folgenden Montag (Die Verlage haben ein Schieberecht der Gratiswiederholung auf Dienstag)
– Es muss dasselbe Sujet wiederholt werden, das am Freitag oder Samstag geschaltet wurde
www.gassmannmedia.chTarifdokumentation
Der Zeitungspool 15
RABATTE
Frankenrabatte
Umsatz Rabatt % Umsatz Rabatt %
10 000 3 420 000 17
20 000 6 500 000 18
40 000 9 600 000 19
80 000 10 700 000 20
120 000 11 800 000 21
160 000 12 900 000 22
200 000 13 1 000 000 23
250 000 14 1 200 000 24
300 000 15 1 500 000 25
360 000 16 1 800 000 26
«Der Zeitungspool»-Abschlüsse können nicht mit den Ab-
schlüssen der Stammzeitungen kumuliert werden. Es gilt ein
Abschluss für alle vier Module, inkl. Online-Buchungen.
Wiederholungsrabatte
Nur bei gleichzeitiger Bestellung (ohne Grössenwechsel), Sujet-/Textwechsel nur bei Voll
vorlagen möglich.
2× 3% 3× 5% 6× 10% 13× 12% 26× 15% 52× 20%
Stellen: 2× 3% 3× 5% 6× 10%
Franken- und Wiederholungsrabatte werden auf den Totalbetrag (inkl. Platzierungszuschlag)
gewährt. Verschiedene Rabattarten können nicht kumuliert werden.
Zuschlag
Bei zwingenden Platzierungswünschen muss ein Zuschlag von 20% auf den Bruttopreis ver-
rechnet werden.
Beraterkommission/Verrechnung
Eine Beraterkommission von 5% (Auslandstarif 15%) wird auf alle Dispositionen gewährt, für
die der Schweizer- bzw. Einheits- oder Auslandstarif berechnet und der Auftrag über eine
kommissionsberechtigte Werbe- oder Mediaagentur vermittelt wird. Von einer Kommissionie-
rung ausgenommen sind alle Gelegenheitsinserate wie z. B. Stellenanzeigen, Liegenschafts
inserate, Todesanzeigen, Finanz-, Anleihe- und Emissionspublikationen, Abschluss- und
Bilanzausschreibungen, amtliche und statutarische Anzeigen.
Wohltätigkeitsrabatt
50% vom Grundtarif gemäss ZEWO-Verzeichnis (gilt nur für Geschäftsanzeigen).
www.gassmannmedia.ch16 Tarifdokumentation
Der Zeitungspool
SPEZIALPLATZIERUNGEN REDAKTIONELLE SEITEN
Fussstreifen Frontseite 290 x 50 mm Monolith 1 Spalte 45 x 440 mm Monolith 2 Spalten 94 x 440 mm
Pool 1 5281.– Pool 3 3429.– Pool 1 7921.– Pool 3 5834.– Pool 1 10 562.– Pool 3 7779.–
Pool 2 4094.– Pool 4 3040.– Pool 2 5318.– Pool 4 4690.– Pool 2 7091.– Pool 4 6253.–
Monolith 3 Spalten 143 x 440 mm 1/4-S. hoch auf Textseite 143 x 220 mm Juniorpage auf Textseite 190 x 220 mm
Pool 1 13 202.– Pool 3 9724.– Pool 1 9319.– Pool 3 6864.– Pool 1 11 183.– Pool 3 8237.–
Pool 2 8864.– Pool 4 7816.– Pool 2 6257.– Pool 4 5518.– Pool 2 7508.– Pool 4 6621.–
Wideboard print Billboard print Splitscreen print Rectangle print
290 x 75 mm 143 x 77 mm 290 x 90 x 440 mm 94 x 78 mm
Pool 1 7413.– Pool 3 5460.– Pool 1 4667.– Pool 3 3434.– Pool 114 025.– Pool 3 9640.– Pool 1 3152.– Pool 3 2319.–
Pool 2 4977.– Pool 4 4389.– Pool 2 3136.– Pool 4 2894.– Pool 210 106.– Pool 4 8400.– Pool 2 2118.– Pool 4 1954.–
www.gassmannmedia.chTarifdokumentation
Der Zeitungspool 17
PUBLIREPORTAGEN
Pool 1 Pool 2
Bieler Tagblatt, Walliser Bote, Freiburger Nachrichten Bieler Tagblatt, Freiburger Nachrichten
s/w 4-farbig* s/w 4-farbig*
1/1-Seite 6006.– 8624.– 1/1-Seite 4070.– 5798.–
1/2-Seite 4505.– 7531.– 1/2-Seite 3053.– 5063.–
Pool 3 Pool 4
Bieler Tagblatt, Walliser Bote Walliser Bote, Freiburger Nachrichten
s/w 4-farbig* s/w 4-farbig*
1/1-Seite 4444.– 6344.– 1/1-Seite 3498.– 5107.–
1/2-Seite 3333.– 5540.– 1/2-Seite 2624.– 4460.–
1/2-Seite, inkl. 25% Publireportagenrabatt (nur bei Vollvorlage). Die Erstellung von Vollvorlagen wird nach Arbeitsaufwand berechnet.
1/1-Seite, inkl. 50% Publireportagenrabatt (nur bei Vollvorlage). Der Publireportagenrabatt ist nicht mit weiteren Rabatten kumulierbar.
Bestimmungen für Publireportagen
Publireportagen unterscheiden sich von den kommerziellen Anzeigen in ihrem Inhalt. Es dürfen keine Aussagen gemacht werden, die der direkten Werbung
gegenüber potenziellen Kunden dienen.
Erlaubter Inhalt und Bedingungen
– Logo und Firmenadresse
– Internetadresse
– Beschreibung eines firmeneigenen Produktes.
– Auflistung der einzelnen Dienstleistungen des Unternehmens.
– Werden Fremdlogos/-inserate abgebildet, wird der dafür benötigte Raum zum normalen Anzeigentarif verrechnet.
– Der Text darf nicht 6-spaltig umbrochen sein.
– Der Text darf nicht in Redaktionsschrift oder in ähnlicher Schrift mit Verwechslungsgefahr abgesetzt sein.
– Am Kopf einer Publireportage muss das Wort «PUBLIREPORTAGE» klar ersichtlich sein.
– Der Text muss mindestens vier Tage vor Erscheinen der Anzeigen-/Verkaufsleitung des «Der Zeitungspool» vorliegen.
Diese behält sich das Recht vor, fehlerhafte Texte zu redigieren oder regelwidrige Texte abzulehnen.
– Bei nicht termingebundenen Publireportagen hat der Verlag ein Schieberecht von maximal drei Tagen.
– Aufträge an andere Werbeträger können gegen Verrechnung der Vollkosten abgewickelt werden.
– Falls der Text zum Anzeigenschluss noch nicht vorliegt, behält sich «Der Zeitungspool» das Recht vor, diesen nach Eingang zurückzuweisen,
den Auftrag zu löschen und den reservierten Raum zu verrechnen.
Nicht erlaubt
– Preisangaben für Produkte.
– Hinweise auf befristete Aktionen, Ausstellungen.
– Coupons (Adressen, Preisreduktionen usw.).
– Andere Formate als 1/2- und 1/1-Seiten.
* Bei Farbanzeigen besteht keine Farbexklusivität.
www.gassmannmedia.ch18 Tarifdokumentation
Der Zeitungspool
PROSPEKTBEILAGEN
Preise pro 1000 Ex. bis 50 gramm
Normalauflage Grossauflage
(Mo.–Mi./Fr.–Sa.) (Donnerstag) WW TK* Total
Pool 1 (BT, WB, FN) 55 757 Ex. 79 682 Ex. 142.30 149.25 291.55
Pool 2 (BT, FN) 35 756 Ex. 59 681 Ex. 144.35 156.30 300.65
39 634 Ex.
Pool 3 (BT, WB) 39 634 Ex. (Keine Grossauflage) 147.95 149.05 297.00
Pool 4 (WB, FN) 36 124 Ex. 60 049 Ex. 133.30 142.30 275.60
Preise pro 1000 Ex. 51 bis 75 gramm Preise pro 1000 Ex. 76 bis 100 gramm
WW TK* Total WW TK* Total
Pool 1 (BT, WB, FN) 193.90 170.20 364.10 245.50 191.00 436.50
Pool 2 (BT, FN) 216.50 177.65 394.15 288.70 198.85 487.55
Pool 3 (BT, WB) 196.05 170.20 366.25 244.15 191.20 435.35
Pool 4 (WB, FN) 168.25 162.50 330.75 203.20 182.70 385.90
* Technische Kosten und Porto. Portoaufschläge der Post vorbehalten.
Anzuliefernde Auflagen (Am Donnerstag gilt die Grossauflage)
Normal- Gross- Reservation: mindestens zehn Tage vor Erscheinen mit Blindmuster
auflage auflage Gassmann Media AG, Längfeldweg 135, 2501 Biel
Bieler Tagblatt (Keine Grossauflage) 22 500 Ex. – Tel. 032 344 83 83, Fax 032 344 83 53
E-Mail: service@gassmann.ch
Walliser Bote (Keine Grossauflage) 20 500 Ex. – Wichtig
Die Paletten müssen klar mit dem Hinweis «Erscheinungsdatum» und «Titel»
Freiburger Nachrichten 18 500 Ex. 43 500 Ex. angeschrieben sein.
Technische Rahmenbedingungen – Prospektbeilagen
Bieler Tagblatt Erscheinungs-/Einstecktage für Prospektbeilagen
Mindestformat: 105 x 148 mm Auf Anfrage, Reservation zwingend. Es besteht kein Recht auf Exklusivität und
Format offen, max. 320 x 240 mm Konkurrenzausschluss.
mit mind. 1 geschlossenen Kante, welche mind. 15 cm lang sein muss. Annullation
Walliser Bote Siehe Anzeigenschlüsse s/w-Anzeigen.
Mindestformat: 148 x 105 mm (A6) Rabatte
Maximalformat: 235 x 155 mm Der Werbewert der Prospektbeilagen ist abschlussberechtigt.
Maximalgewicht: 100 g BK: 5%/JUP: 2–5% auf Werbewert.
Freiburger Nachrichten Fremdanzeigen
Mindestformat: 105 x 148 mm (A6) Für Anzeigen oder PR-Kampagnen von Drittkunden innerhalb der Prospekt-
Maximalformat: 235 x 320 mm beilage wird pro Seite ein Zuschlag von 20% auf den Bruttopreis einer Zei-
Mindestgewicht: 6g tungspools/w-Seite berechnet.
Maximalgewicht: 100 g Anlieferadressen
Anliefertermin W. Gassmann AG CIL Centre d’impression Freiburger Nachrichten
Vier Arbeitstage vor Erscheinen. c /o Druckzentrum Lausanne SA c /o Druckzentrum
Bern AG, Zentweg 7 Quai des imprimes no 1 Bern AG, Zentweg 7
3006 Bern Chemin de Mochettaz 8 3006 Bern
1030 Bussigny
www.gassmannmedia.chTarifdokumentation
Der Zeitungspool 19
ANZEIGENSTRASSEN
Umfang 4-farbig*
Der Zeitungspool 1 4 Seiten 27 597.–
Der Zeitungspool 2 4 Seiten 18 552.–
Der Zeitungspool 3 4 Seiten 20 299.–
Der Zeitungspool 4 4 Seiten 16 342.–
Anzeigenstrassen sind abschlussberechtigt. Für detaillierte Angaben wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice:
Gassmann Media AG, Telefon 032 344 83 83, service@gassmann.ch
Anzeigenstrassen
Mind. vier unmittelbar aufeinander folgende ganzseitige Inserate (im Walliser Boten werden die vier Seiten unter Umständen
verteilt platziert). Preise für weitere Anzeigenstrassen auf Anfrage.
Die 4-seitigen Anzeigenstrassen sind an Donnerstagen nicht möglich.
TERMINE
Anzeigenschluss
Montag-Ausgabe Donnerstag 9.00 Uhr
Mittwoch-Ausgabe Montag 9.00 Uhr
Donnerstag-Ausgabe Dienstag 9.00 Uhr
Freitag-Ausgabe Mittwoch 9.00 Uhr
Samstag-Ausgabe Donnerstag 9.00 Uhr
Stellenmarkt Mittwoch Montag 9.00 Uhr
Stellenmarkt Freitag Mittwoch 9.00 Uhr
Probeabzüge 3 Werktage vor Erscheinen
Erscheinungsweise
6-mal wöchentlich, Montag bis Samstag
Annahmeschluss für Sistierungen
Wie Anzeigenschluss für Anzeigen und Reklamen, bei später eingegangenen Sistierungen wird der Raum verrechnet.
Disposition
Die Anzeigen erscheinen in allen beteiligten Zeitungen jeweils in gleicher Grösse, im gleichen Zeitraum und ohne Sujetwechsel. Adresswechsel ist möglich.
www.gassmannmedia.ch20 Tarifdokumentation
Der Zeitungspool
FORMATE
Format- und Gestaltungsvorschriften
9-spaltige Anzeigen (Zeitungsformat) werden 10-spaltig verrechnet. Über 400 mm Höhe wird seitenhoch verrechnet. Mindestgrösse für Panorama-Anzeigen:
14-sp./110 mm inkl. Bundüberlauf. Für Panorama-Anzeigen werden 22 Spalten verrechnet.
Bieler Tagblatt
Satzspiegel 1/1-Seite 290 x 440 mm Seiteninhalt 1/1-Seite 4400 mm
2/1-Seite 610 x 440 mm 2/1-Seite 9680 mm
1-sp. 2-sp. 3-sp. 4-sp. 5-sp. 6-sp. 7-sp. 8-sp. 9-sp. 10-sp.
Anzeige in mm — 55 84 114 143 172 202 231 — 290
Reklame in mm 45 94 143 192 241 290 — — — —
Freiburger Nachrichten
Satzspiegel 1/1-Seite 288 x 433 mm Seiteninhalt 1/1-Seite 4400 mm
2/1-Seite 608 x 450 mm 2/1-Seite 9680 mm
1-sp. 2-sp. 3-sp. 4-sp. 5-sp. 6-sp. 7-sp. 8-sp. 9-sp. 10-sp.
Anzeige in mm 25 54 83 112 142 171 200 230 259 288
Reklame in mm 44 93 142 191 240 288 — — — —
Walliser Bote
Satzspiegel 1/1-Seite 284 x 440 mm Seiteninhalt 1/1-Seite 4400 mm
2/1-Seite 598 x 440 mm 2/1-Seite 9680 mm
1-sp. 2-sp. 3-sp. 4-sp. 5-sp. 6-sp. 7-sp. 8-sp. 9-sp. 10-sp.
Anzeige in mm 24,8 53,6 82,4 111,2 140 168,8 197,6 226,6 255,2 284
Reklame in mm 44 92 140 188 236 284 — — — —
DIGITALE ANZEIGEN
Zu gestaltende und fertige Inserate
Generell gilt: PDF-Dokumente werden bevorzugt. Immer eine Sujetkopie der digitalen D atei beilegen. CMYK-Farbraum (kein RGB). Bilder müssen hochauflö-
send sein (Graustufen/CMYK 300 dpi, Bitmap 1200 dpi).
PDF
High-End-PDF-Dateien müssen mit Adobe Acrobat (PDF-Version 1.3) kompatibel sein. Bilder nur ZIP konvertieren. Alle Schriften einbinden oder in Pfade um-
wandeln.Keine DCS-Dateien. Die Inseratsgrösse muss exakt mit der gebuchten Grösse übereinstimmen. PDF ohne Ebenen, Kommentare sowie ohne Pass-und
Schnittzeichen anliefern. Die Farbe zweifarbiger Inserate mit der gewünschten Pantone- oder Skalafarbe (als 2-farbige Datei) definieren.
EPS
Hochauflösende Bilder und Schriften einbetten (unter QuarkXPress mit FontIncluder). Kompatibel mit Post-Script-Level 3.
TIFF
Hochauflösend mit LZW-Komprimierung erwünscht.
Offene Daten
Bei offenen Daten aus InDesign und QuarkXPress alle verwendeten Bilder, Logos, Schriften sowie XTensions/Plugins mitliefern.
Text, Grafik und Bild
Diese Elemente können in folgenden Programmen erstellt werden: InDesign, Photoshop, Illustrator, QuarkXPress, Microsoft Office (Bilder, Logos und Schriften
separat mitliefern).
Anlieferung:
Via Printonline oder per E-Mail an service@gassmann.ch. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Gassmann Media AG, Tel. 032 344 83 83.
www.gassmannmedia.chTarifdokumentation
Der Zeitungspool 21
DER ZEITUNGSPOOL ONLINE
Die lokalen Nachrichtenportale der drei Verlage bieten die perfekte Ergänzung zum Printauftrag
Online-Portale Formate
Unique Clients/Mt. Page Impressions/Mt. Grösse L x B Max. TKP
www.bielertagblatt.ch 85 000 716 258 Leaderboard 728 x 90 Pixel 50.–
www.freiburger-nachrichten.ch 45 083 333 823 Skyscraper 160 x 600 Pixel 50.–
www.1815.ch 138 652 1 485 375 Rectangle 300 x 250 Pixel 50.–
Quelle Leistungszahlen:
Net Metrix Sept. 2017
Leaderboard 728 x 90 Pixel
Skyscraper 160 x 600 Pixel
Mindestabnahme: 50 000 Einblendungen/alle Preise exkl. 8% Mehrwertsteuer/Tarifänderungen vorbehalten
www.gassmannmedia.ch22 Tarifdokumentation
Der Zeitungspool
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Anwendbarkeit: Die Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Anzei- vorlagen wird kein Probeabzug geliefert. Die Anzeigen werden auch dann
gendispositionen der Gassmann Media AG gültig, sofern nicht schriftlich publiziert, wenn das «Gut zum Druck» noch aussteht.
etwas anderes vereinbart wird. Insoweit diese Bedingungen keine abwei-
chenden Regeln enthalten, gelten für das Vertragsverhältnis die Vorschrif- 7. Anzeigenpreise
ten über den Werkvertrag, Art. 363 ff. OR. 7.1 Es gelten die jeweils gültigen Millimeterpreise sowie die Franken- und
Wiederholungsrabatte. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 8% MwSt.
2. Die Aufgabe, Änderungen, Sistierungen von Geschäftsanzeigen 7.2 Änderungen der Preise und/oder Rabatte treten auch bei laufenden
müssen schriftlich erfolgen. Aufträgen und Abschlüssen sofort in Kraft. Der Auftraggeber hat aber
das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen
3. Telefonische Aufgabe: Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat er nur Anrecht
jeder Art übernimmt Gassmann Media AG keine Haftung. auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen
Franken entspricht.
4. Inhalt der Anzeigen 7.3 Zusätzlich verrechnet werden ausserordentliche Aufwendungen (wie
4.1 Die durch die Gassmann Media AG beauftragten Verlage behalten sich z. B. Erstellen zusätzlicher Andrucke, Übersetzungen usw.).
vor, Änderungen des Inhalts unbegründet zu verlangen oder Anzeigen 7.4 Für Anzeigen aus dem Ausland gelten die jeweiligen separaten Tarif-
abzulehnen. blätter «Ausland-Tarife» der Verlage.
4.2 Die durch die Gassmann Media AG beauftragten Verlage können
Anzeigen mit der Bezeichnung «Anzeige» versehen, um sie vom 8. Frankenabschlüsse, Wiederholungsaufträge
redaktionellen Teil abzugrenzen. 8.1 Jeder Frankenabschluss und jeder Wiederholungsauftrag ist nur für
4.3 Vorbehältlich der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen trägt der Anzeigen eines einzigen Inserenten bestimmt. Konzerne und Holding-
Anzeigenkunde unter Kostenfolge die alleinige Verantwortung, wenn gesellschaften können aber gemäss Reglement Schweizer Presse/VSW
durch die Veröffentlichung seiner Anzeige gesetzliche Vorschriften unter gewissen Voraussetzungen Konzernabschlüsse tätigen.
verletzt werden. Die Wegbedingung der Haftung ist nur im Rahmen 8.2 Die Laufdauer eines Abschlusses beträgt 12 Monate (siehe auch Ab-
von Art. 100 des Schweizerischen Obligationenrechts zulässig. schnitt 9.1): sie kann keine Anzeigen einschliessen, die vor Erteilen des
4.4 Der Anzeigenkunde stellt sicher, dass seine Anzeigen nicht gegen das Abschlusses bzw. des Wiederholungsauftrages erschienen sind.
UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstossen. Im Fal- 8.3 Abschluss- und Wiederholungsrabatt werden auch auf Platzierungs
le einer Verletzung des UWG trägt er die volle Verantwortung für zuschläge gewährt.
allfällige den Verleger betreffende Konsequenzen. Insbesondere ver-
pflichtet sich der Anzeigenkunde, sämtliche Kosten und Unkosten, die 9. Frankenabschlüsse/-rabatte
sich für den Verleger aus einem UWG-Verfahren ergeben, zu über- 9.1 Beginnt der Abschluss bis und mit dem 15. eines Monats, so dauert er
nehmen. bis Ende Vormonat des folgenden Jahres, beginnt er ab dem 16. bis
4.5 Ein allfälliger Antrag für die Durchsetzung einer Gegendarstellung Ende eines Monats, so läuft er bis Ende des laufenden Monats des
gemäss Art. 28 Lit. g Abs.1 ZGB ist in jedem Fall direkt an die mit der folgenden Jahres. Rabattvereinbarungen mit JUP-Kunden enden
Veröffentlichung betrauten Verlage zu richten. immer mit dem Kalenderjahr.
4.6 Der Auftraggeber einer beanstandeten Anzeige verpflichtet sich, die 9.2 Bei Erreichen einer höheren Rabattstufe wird rückwirkend der höhere
durch die Ausübung des Gegendarstellungsrechts anfallenden gericht Rabatt vergütet, bei Minderabnahme von mehr als 3% wird der zuviel
lichen und aussergerichtlichen Kosten zu tragen. bezogene Rabatt rückbelastet. Minderabnahmen können nicht auf
das folgende Abschlussjahr übertragen werden.
5. Erscheinungsdaten und Platzierungen 9.3 Bei Bruttoabschlüssen werden Rabatt und Provision oder JUP nach
5.1 Aus technischen Gründen behalten sich die mit der Publikation be- Ablauf der Rabattvereinbarung gutgeschrieben.
trauten Verlage die Verschiebung von Anzeigen ohne Rückfrage beim 9.4 Beraterkommission I: Alle im Handelsregister eingetragenen Werbe-
Auftraggeber vor. und Mediaagenturen im In- und Ausland erhalten 5% auf kommerzi-
5.2 Vorschriften für feste Erscheinungsdaten und Platzierungen sind abzu- elle Anzeigen. Beansprucht ein ausländischer Auftraggeber eine Bera-
sprechen und werden ggf. schriftlich bestätigt. Kann die Vorschrift terkommission von 15%, kommt der Auslandtarif zur Anwendung.
trotzdem nicht eingehalten werden, so wird der Auftraggeber mög- Jahresumsatzprämie I: Werbeauftraggeber erhalten zwischen 2 und
lichst im Voraus informiert. Die Verlage platzieren die Anzeigen best- 5% auf kommerzielle Anzeigen gemäss den JUP-Vereinbarungen. An-
möglich. Bei fixen Platzierungsvorgaben werden 20% Platzierungs zeigen zu einem günstigeren mm-Preis als dem Grundpreis sowie alle
zuschlag berechnet. rubrizierten Anzeigen sind weder JUP- noch konzernabschluss
5.3 Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. berechtigt.
6. Korrekturabzüge werden nur für kommerzielle Anzeigen ab einer Grös- 10. Wiederholungsaufträge/-rabatte
se von 100 mm auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, sofern die Druck 10.1 Anspruch auf Wiederholungsrabatt haben Inserate, die an im Voraus
unterlagen mindestens vier Tage vor Annahmeschluss eintreffen. Für Voll- festgesetzten Daten unverändert erscheinen. Die Möglichkeit von
www.gassmannmedia.chTarifdokumentation
Der Zeitungspool 23
Sujetwechseln bei Vollvorlagen ist je nach Vorschriften der einzelnen 15.3 Wird der Sinn oder die Wirkung der Anzeige wesentlich beeinträch-
Verlage geregelt. tigt, werden maximal die Einschaltkosten erlassen oder in Form von
10.2 Rückwirkend wird ein höherer Rabatt gewährt, sofern der Wiederho- Inseratenraum kompensiert. Weitergehende Ansprüche werden aus-
lungsauftrag vor Erscheinen des letzten Inserates unter den gleichen geschlossen.
Voraussetzungen erweitert wird und damit eine höhere Stufe er-
reicht. 16. Online-Dienste: Der Inserent bzw. der Werbevermittler erlaubt der Gass-
mann Media AG bzw. den beauftragten Verlagen die Inserate auf eigene
11. Grösse der Anzeigen oder fremde Online-Dienste einzuspeisen oder sonstwie zu veröffentlichen
11.1 Massgeblich für die Verrechnung ist die in der Zeitung gemessene und zu diesem Zweck zu bearbeiten. Die Gassmann Media AG bzw. die
Grösse von Trennlinie zu Trennlinie. Bei Vollvorlagen werden zur Ab- Verlage verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen
druckhöhe2 mm zugerechnet. Bestimmungen, können aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität
11.2 Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage oder Text wer- und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der
den alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates verrechnet. Inserent bzw. der Werbevermittler nimmt zur Kenntnis, dass Personen
11.3 Im Übrigen gelten die allgemeinen Messvorschriften der Schweizer daten auch in denjenigen Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz
Presse/VSW. vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Der Inserent bzw. der
Werbevermittler ist damit einverstanden, dass die Inserate, die von der
12. Beleglieferung: Auf Verlangen werden zwei Seitenbelege geliefert. Zu- Gassmann Media AG bzw. den Verlagen abgedruckt, auf Online-Dienste
sätzliche Exemplare werden verrechnet. Es gelten jedoch Vorschriften der eingespiesen oder sonstwie veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei ver-
einzelnen Verlage. fügbar sind. Der Inserent bzw. Werbevermittler untersagt insbesondere die
Übernahme von Inseraten auf Online-Dienste durch Dritte und überträgt
13. Druckmaterial: Papierkopien gelten als Einwegmaterial. Die durch die der Gassmann Media AG bzw. den Verlagen das Recht, jede irgendwie
Gassmann Media AG beauftragten Verlage können Reinzeichnungen, Fil- geartete Verwertung und Bearbeitung dieser Inserate mit geeigneten Mit-
me, Datenträger und Fotos nach drei Monaten seit letztem Erscheinen telnzu untersagen.
ohne Kostenfolge vernichten, sofern diese vom Auftraggeber nicht als auf-
bewahrungs- oder rückgabepflichtig bezeichnet werden. 17. Weitergabe der Rubrikinserate: Für sämtliche Anzeigendispositionen
gelten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Geschäftsbedingun-
14. Chiffredienst gen der Gassmann Media AG, welche bei dieser in schriftlicher Form bezo-
14.1 Das Chiffregeheimnis ist uneingeschränkt. Es kann nur aufgrund gen werden können oder unter www.gassmannmedia.ch abrufbar sind.
einer gerichtlichen Untersuchung aufgehoben werden. Insbesondere gilt Folgendes: Der Inserent erklärt sich damit einverstan-
14.2 Die Verlage sind berechtigt, die eingehenden Angebote zu öffnen den, dass die Gassmann Media AG bzw. die Verlage die Inserate auf eige-
und zu prüfen; sie sind nicht verpflichtet, Werbesendungen, Vermitt- ne oder fremde Online-Dienste einspeisen können. Der Inserent ist ferner
lungs- und anonyme Angebote weiterzuleiten. damit einverstanden, dass die Inserate, die vom Verlag abgedruckt, auf
14.3 Für die Rücksendung von Dokumenten kann keine Verantwortung Online-Dienste eingespiesen oder sonstwie veröffentlicht werden, für Drit-
übernommen werden. te nicht frei verfügbar sind. Der Inserent überträgt dem Verlag das Recht,
jede irgendwie geartete Verwendung dieser Inserate mit den geeigneten
15. Fehlerhaftes Erscheinen Mitteln zu untersagen.
15.1 Reklamationen sind spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Rech-
nungserhalt anzubringen. 18. Zahlungskonditionen
15.2 Mangelhaft erschienene Anzeigen berechtigen in folgenden Fällen zu 18.1 Bei Gelegenheitsinseraten in der Regel Barzahlung. Bei Abschlüssen
keinem Preisnachlass oder Ersatz: sind die Rechnungen, sofern keine gegenteilige Vereinbarung vor-
• Telefonisch erteilte, geänderte oder sistierte Aufträge, liegt, innert 30 Tagen ohne Skontoabzug zahlbar.
• Irrtümer aus Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen, 18.2 Auf verfallene Rechnungen wird ein marktüblicher Verzugszins be-
• Datenverschiebungen (siehe Art. 5), rechnet.
• nicht eingehaltene Platzierungsvorschriften, 18.3 Bei Betreibung, Nachlassstundung und Konkurs entfallen Rabatte
• fehlende, undeutliche oder sonst mangelhafte oder u ngeeignete und allfällige Vermittlungsprovisionen.
Vorlagen (zu feiner Raster, zu feine Linien, zu kleine Schrift usw.), 18.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Biel.
• Passerdifferenzen und Abweichungen in der Farbe innerhalb des
Toleranzrahmens (System Brunner), Die vorstehenden Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft
• Abweichung von typografischen Vorschriften, und ersetzen alle früheren Fassungen.
• fehlende Codebezeichnung, Änderungen vorbehalten.
• für durch uns gesetzte Anzeigen für andere Zeitungen,
• weder Sinn noch Wirkung der Anzeige werden massgebend
beeinträchtigt.
www.gassmannmedia.chANSPRECHPERSONEN
»
»
»
André D. Dummermuth Jacqueline Schaad Matthias Délosea
Leiter Verkauf Werbemarkt Kundenservice | Service clientèle Key Account und Product Management
Responsable du marché publicitaire +41 32 344 82 80 | jschaad@gassmann.ch +41 32 344 81 91 | mdelosea@gassmann.ch
+41 32 344 83 66 | adummermuth@gassmann.ch
Der Zeitungspool
Gassmann Media AG
Längfeldweg 135
2501 Biel
Tel. +41 32 344 83 83
service@gassmann.ch
Ein Unternehmen der Une société du
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