Wir wünschen Ihnen ein frohes und glückliches neues Jahr - Gemeinde Liesberg
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LIESBERG aktuell Publikationsorgan der Einwohnergemeinde 01/2018 Berichte und Informationen aus dem Gemeinderat, der Gemeindeverwaltung, der Vereine und der Bevölkerung Wir wünschen Ihnen ein frohes und glückliches neues Jahr Foto: von Thomas Schärli, Bild aus dem Chlummewald
Medienmitteilung - Jährlicher Sirenentest Sirenentest 2018 Am Mittwoch, 7. Februar 2018, findet der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen für den "Allgemeinen Alarm" und für den "Was- seralarm" getestet. Gehörlose Bewohner werden im Kanton Basel-Landschaft via SMS auf die Alarmauslösung aufmerksam gemacht. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Um 13:30 Uhr wird in der ganzen Schweiz das Zei- chen "Allgemeiner Alarm", ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer, ausgelöst. Nach einer Pause von drei bis fünf Minuten erfolgt eine Wiederholung des Alarms. Zeitgleich werden gehörlose Bewohner des Kantons mit einer SMS über den Sirenenalarm informiert, dafür muss im Vorfeld einmalig die ent- sprechende Telefonnummer angegeben werden. Beim Amt für Militär und Bevölke- rungsschutz können Betroffene die Registrierung der eigenen Nummer jederzeit be- antragen. Im Notfall Alarmauslösung von Hand Bei einem Ausfall der Sirenenfernsteuerung wird im Ernstfall die Feuerwehr aufgebo- ten. Diese aktiviert dann die Sirenen von Hand direkt vor Ort. Eine Überprüfung dieser Handauslösung wird vom Kanton jedes zweite Jahr angeordnet. In den Zwischenjah- ren ist es den Gemeinden freigestellt ob sie die Sirenenauslösung von Hand zusätz- lich durchführen. In einigen Gemeinden erfolgt darum um 13:45 Uhr erneut das Zei- chen „Allgemeiner Alarm“. Auch diese Alarmierung wird nach drei bis fünf Minuten wiederholt. Kein Wasseralarm-Test im Kanton Basel-Landschaft In gefährdeten Gebieten, unterhalb von grossen Stauanlagen, erfolgt der Was- seralarm-Test zwischen 14:15 Uhr und 15:00 Uhr. Dabei ertönen zwölf tiefe Dauertö- ne von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Im Kanton Basel- Landschaft gibt es keine Stauanlagen welche mit Sirenen für den Wasseralarm aus- gerüstet sind. Insgesamt werden in der Schweiz am 7. Februar 2018 über 8'500 Sire- nen (ca. 4'750 fest installierte und rund 3'000 mobile - sowie 750 Wasseralarmsire- nen) auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet. Im Kanton Basel-Landschaft sind 151 Si- renen installiert. Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" ausserhalb der angekündig- ten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert Radio zu hören, die An- weisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie im Internet unter www.sirenentest.ch. Für Rückfragen: Martin Halbeisen, Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, 061 552 71 21. Sammlung Altmetall Dienstag, 06. März 2018 Die Container stehen an den Sammeltagen im Seemättli, im Riederwald bei der Ga- rage Grun AG. Die Mulden werden am Sammeltag zwischen 08:00 und 09:00 Uhr ge- stellt. Abgeholt werden die Mulden am darauf folgenden Tag zwischen 08:00 und 10:00 Uhr. Wichtig: Elektro-, Computer- und Kühlgeräte gehören nicht ins Altmetall. Die Entsorgung von Altmetall ist kostenlos.
Papier- und Kartonsammlung Montag, 05. März 2018, ab 07:00 Uhr Die Firmen Autogesellschaft Vogelsanger AG und Autogesellschaft Sissach/Eptingen werden an diesem Tag analog der Kehrrichttour das Altpapier und den Karton in Lies- berg einsammeln. Das Altpapier und der Karton sind getrennt und verschnürt bereitzustellen. Die Bündel müssen am Sammeltag um 07:00 Uhr am Strassenrand, dort wo Sie auch Ihren Keh- richt bereitstellen, deponiert sein. Nicht gebündeltes Papier oder Karton, Papier in Plastiktaschen oder Papiersäcken wird stehengelassen. Wichtig: das Papier darf keine Fremdstoffe enthalten. Nicht ins Altpapier gehören: beschichtetes Geschenkpapier, Blumenpapier, Etiketten und Kleber, Fototaschen, Haushalt- und Filterpapier, Papierservietten und -taschentücher, Papierwindeln, Bis- cuitverpackungen, Milch- und Fruchtsäfteverpackungen, Suppenbeutel, Tiefkühlver- packungen und ähnliches. Amphibienzug «Andil» Sperrung des Ammonitenweges In der Zeit von ca. Mitte Februar bis Ende März ziehen die Amphibien wieder in die Tongrube Andil. Dabei werden jedes Jahr sehr viele dieser Amphibien (Frösche, Krö- ten, Unken, Molche und Salamander) überfahren. Eine Studie hat ergeben, dass die Sperrung des Ammonitenweges die geeignetste von mehreren untersuchten Lösungen darstellt. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, den Ammonitenweg vom Waldeingang Rie- derwald bis zur Einmündung in den Seemättliweg wieder zu sperren. Das Fahrverbot gilt wie folgt: Vom 1. Februar 2018 bis 31. März 2018, jeweils von 18:00 Uhr abends bis 06:00 Uhr morgens. Vom 1. April 2018 bis 30. April 2018, jeweils von 20:00 Uhr abends bis 06:00 Uhr morgens. Für Anwohner ist die Zufahrt gestattet. Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung im Sinne des Naturschutzes um Verständnis und um Einhaltung des Verbotes. Dorfspiegel 2018 Aufgrund der wenigen vorhandenen Beiträge bis zum letzten Redaktionsschluss hat die Redaktion des Dorfspiegels zusammen mit dem Gemeinderat beschlossen, dieses Jahr nur noch eine Ausgabe vom Dorfspiegel zu erstellen. Der letzte Dorfspiegel wird Ende März 2018 erscheinen.
Briefliche Stimmabgabe - Öffnungszeiten Wahlbüro Briefliche Stimmabgabe § 7 der Verordnung vom 17.12.1991 zum Gesetz über die politischen Rechte: 1. Die stimmberechtigte Person, welche brieflich stimmen will, verschliesst den ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel in einem Umschlag mit der Aufschrift „Stimm-/Wahlzettel“. Diesen Umschlag legt sie in das Stimmrecht-Couvert. Die- ses muss zur Gültigkeit die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen. 2. Das Stimmrecht-Couvert ist verschlossen in der Gemeindeverwaltung abzuge- ben, in deren Briefkasten einzuwerfen oder bei einer schweizerischen Poststelle aufzugeben. Das Stimmrecht-Couvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden. § 7 Absätze 1 und 2 des Gesetzes vom 07.09.1981 in der Fassung vom 23.05.1991 über die politischen Rechte: 1. Die Stimmberechtigten können ihre Stimme an der Urne persönlich abgeben oder brieflich stimmen. Vorbehalten bleibt der Stimmabgabe der Ausland- schweizer und Auslandschweizerinnen gemäss Bundesrecht. 2. Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig, sobald die Stimmberechtigten im Besit- ze der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind. Das Stimmrecht-Couvert muss bis 17.00 Uhr des Tages vor dem Abstimmungs- oder Wahltag in der Gemein- deverwaltung eintreffen. Persönliche Stimmabgabe Für die persönliche Stimmabgabe hat das Wahlbüro am Sonntag von 10:00 bis 11:00 Uhr geöffnet. Erneuerung amtliche Vermessung (Los 7, Feld- und Waldgebiet Gestützt auf den Landratsbeschluss 2015/176 über den Verpflichtungskredit der lang- fristigen Massnahmen AV93, 3. Etappe werden im Kanton Basel-Landschaft die Ver- messungswerke der Gemeinden ausserhalb der Bauzone vollständig auf den Stan- dard AV93 erneuert. Das Amt für Geoinformation hat für die Gemeinden eine Submis- sion im offenen Verfahren durchgeführt und den Zuschlag für die Ausführung der Ar- beiten der Firma Geocad+Partner AG in Liestal erteilt. Das Hauptziel der Erneuerung ist eine Verbesserung der Qualität des Liegenschaftsnetzes. Dazu werden die beste- henden, im Rahmen einer früheren provisorischen Numerisierung resultierenden Lan- deskoordinaten der Grenzpunkte durch geeignete rechnerische Verfahren derart auf- gewertet, dass sie den derzeit geltenden Qualitätsanforderungen entsprechen. Als Mehrwert dieser Verbesserung resultieren neue Flächenmasse der Grundstücke. Zu- sätzlich werden Ergänzungen von Gebäudenachführungen ausgeführt. Im Rahmen einer öffentlichen Auflage des Vermessungswerkes (Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung, 211.53, § 16) werden die Grundeigentümer durch die Zustel- lung einer Grundstückbeschreibung über das Ergebnis der Erneuerung orientiert. Die Erneuerung des Vermessungswerkes der Gemeinde Liesberg im Feld- und Waldge- biet, Los 7, wurde am 03. Januar 2018 in Angriff genommen und sollte per Ende Au- gust 2019 abgeschlossen werden können. Die Nachführung des Vermessungswerkes erfolgt während der Vertragszeit weiterhin durch den mandatierten Nachführungsge- ometer Peter Jäckle, neu Ingenieur- und Planungsbüro Sutter AG, Laufen.
Neu - Zahlungen per EC und Postcard Per sofort können Sie sämtliche Dienstleistungen bei der Gemeindeverwaltung mit der EC und Postcard bezahlen. Wir freuen uns, Ihnen diese erweiterte Dienstleistung anbieten zu können. Fasnacht-Dienstag Am Fasnachts-Dienstag, 13. Februar 2018 ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. Das Telefon wird an diesem Tag nicht bedient. Wir bitten um Kenntnisnahme. Umstellung neue Gemeindesoftware Infolge weiteren Schulungen des Gemeindepersonals betreffend neuer Ge- meindesoftware ist die Verwaltung wie folgt geschlossen: Schulung Anlagebuchhaltung Donnerstag, 15. Februar 2018 Schulung Finanzplan Mittwoch, 13. Juni 2018 Schulung Objekt/Kataster Donnerstag, 14. Juni 2018 Ihre Gemeindeverwaltung Impressum Gemeindeverwaltung Liesberg Telefon: 061 775 97 97 Unterdorf 6 Fax: 061 775 97 99 4254 Liesberg Dorf Mail: info@liesberg.ch Web: www.liesberg.ch Öffnungszeiten: Montag 09:00 – 10.30 Uhr & 16.00 – 17.00 Uhr Dienstag ganzer Tag geschlossen Mittwoch 09.00 – 10.30 Uhr & 16.00 – 17.00 Uhr Donnerstag 09.00 – 10.30 Uhr & 16.00 – 18.00 Uhr Freitag ganzer Tag geschlossen Nächste Ausgabe: 28. Februar 2018 – Redaktionsschluss: 12. Februar 2018 Terminkalender Jahr 2018 Februar Anlass/Tätigkeit Verein/Organisation Zeit/Ort 08.02. Morgenstreich Schwanezunft 11.02. Fasnachts-Umzug Schwanezunft
Gratis Blutdruck- & Blutzuckermessungen in Liesberg Bluthochdruck spürt man nicht, er verursacht keine Beschwerden und dennoch sind die Auswirkungen fatal: Hirnschlag, Herzinfarkt, Angina pectoris Herzschwäche, Durchblutungsstörungen in den Beinen oder Nierenschäden können die Folgen sein. Auch im Frühstadium des Diabetes Typ 2 treten kaum äusserliche Anzeichen und Symptome auf, Auswirkungen sind aber erste Schädigungen wie z. B. Sehstörungen oder schlecht heilende Wunden. Ab 2018 können Sie Ihre Blutdruck- und Blutzucker- werte alle zwei Monate gratis durch eine Fachperson der SPITEX Laufental messen lassen. Die Kontrollen finden im Sitzungszimmer bei der Gemeindeverwaltung an folgenden Daten statt: Mittwoch, 28.02.2018, 15:00 Uhr Mittwoch, 29.08.2018, 15:00 Uhr Mittwoch, 25.04.2018, 15:00 Uhr Mittwoch, 31.10.2018, 15:00 Uhr Mittwoch, 27.06.2018, 15:00 Uhr Mittwoch, 19.12.2018, 15:00 Uhr Falls Sie schon eine Blutdruckmesskarte und/oder ein Blutzuckerbüchlein haben, nehmen Sie diese am besten gleich mit. Wir freuen uns, Sie an den oben genannten Daten bald persönlich kennen zu lernen. SPITEX Laufental Seniorengruppe Liesberg Riederwald Für die Seniorengruppe wird ab Monat März eine Leiterin oder ein Leiter oder noch besser ein Team gesucht. Die Gruppe besteht zurzeit aus 12 Personen, die sich ein- mal pro Monat im Restaurant Coni’s Träff sehen. Ab 12:30 Uhr wird jeweils ein feines Menu serviert, danach je nach Lust und Laune noch gesungen. Beim Lottospiel (Karte Fr. 2.00) gibt es verschiedene Preise zu gewinnen und die Konzentration wird gefor- dert. Danach klingt der Nachmittag bei verschiedenen Spielen oder bei einem gemüt- lichen Schwatz aus. Das Anforderungsprofil: Zeit, Freude, neue Ideen, Auto (Einkauf Lottopreise) Der organisatorische Aufwand ist gering, doch wäre es schön, wenn jemand mit der Gruppe die Treffen gestalten und verbringen könnte. Dazu fehlt mir leider momentan die Zeit. Neue Kräfte bringen vielleicht auch die eine oder andere Person im Dorf dazu, an die- sen geselligen Treffen teilzunehmen. Seniorentreffen Februar bis Juni 2018 jeweils Freitag: 2. Februar, 2. März, 6. April, 4. Mai, 1. Juni Bei Interesse melden Sie sich bitte unter: 061/771 90 58 Ich freue mich auf Ihren Anruf! Esther Gasser
Aktuelles aus der Steuerverwaltung Versand der Steuererklärungsformulare 2017 Anfang Februar 2018 erhalten die Steuerpflichtigen wie gewohnt ihre Steuererklä- rungsformulare 2017. Die vollständig ausgefüllte Steuererklärung ist mit den Beilagen bis am 31. März 2018 (Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige) bzw. bis am 30. Juni 2018 (Selbständigerwerbende) bei der zuständigen Veranlagungsbehör- de einzureichen. Fristerstreckung online beantragen Es wird automatisch eine stillschweigende Frist von 2 Monaten über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Ersteinreichungsfrist gewährt. Davon ausgenommen sind einzig unterjährige Steuererklärungen (Wegzug, Todesfall). Eine darüber hinaus- gehende Frist kann einfach und bequem unter www.steuern.bl.ch, Link «Fristerstre- ckung für Privatperson», online beantragt werden. Versand Liegenschaftsblatt Das Liegenschaftsblatt «Angaben für die Steuerklärung – Liegenschaftswerte im Kan- ton Basel-Landschaft» wird auch für das Steuerjahr 2017 verschickt. Steuererklärung einfach und bequem mit EasyTax am PC ausfüllen Download www.easytax.bl.ch, Link «Downloads/Support» Für das Ausfüllen der Steuererklärung 2017 steht das Programm «EasyTax 2017» ab Anfang Februar 2018 zum Herunterladen bereit. CD Die meisten Steuerpflichtigen nutzen die Möglichkeit, das Easy-Tax-Programm von der Website herunterzuladen. Deshalb hat die Nachfrage nach CDs in den letzten Jahren stark abgenommen. Aufgrund des geringen Bedarfs stellt die Steuerverwaltung die CDs neu selbst her. Die CD kann per Post bei folgender Adresse bestellt werden: Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft EasyTax (Support) Rheinstrasse 33 4410 Liestal Bitte legen Sie ein an sich selbst adressiertes und frankiertes Rückkuvert bei! Die bestellten CDs werden ab Anfang März 2018 der Post zum Versand übergeben. Aufhebung der Lohnmeldepflicht für Arbeitgebende Mit der Änderung des Steuergesetzes per 1. Januar 2017 wurde die Lohnmeldepflicht für Arbeitgebende aufgehoben. Wir möchten deshalb nochmals darauf hinweisen, dass Arbeitgebende der Steuerverwaltung keine Lohnausweise ihrer Mitarbeiten- den mehr zuzustellen haben. Besteuerung von Vereinen (juristische Personen mit ideeller Zwecksetzung) www.steuern.bl.ch, Link «Ich habe Fragen als Juristische Person / Merkblätter JP» Vereine, die ideelle Zwecke verfolgen und deren steuerbarer Reingewinn 20‘000 Franken oder deren steuerbares Eigenkapital 75‘000 übersteigen, haben eine Steuer- erklärung auszufüllen und abzugeben. Die Details können dem neuen Merkblatt für juristische Personen mit ideellen Zwecken entnommen werden, welches über den obenstehenden Link heruntergeladen werden kann.
Sommerlager 2018 Datum reservieren! 31. Ausgabe des alljährlichen Sommerlagers von Dittingen Blauen Liesberg 21. Juli – 28. Juli 2018 in La Fouly VD Anmeldetalon folgt demnächst Auch online unter soladittingenblauen.ch
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