Wir wünschen Ihnen ein frohes und glückliches neues Jahr - Gemeinde Liesberg

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Wir wünschen Ihnen ein frohes und glückliches neues Jahr - Gemeinde Liesberg
LIESBERG
                                             aktuell
Publikationsorgan der Einwohnergemeinde                           01/2018
           Berichte und Informationen aus dem Gemeinderat,
       der Gemeindeverwaltung, der Vereine und der Bevölkerung

Wir wünschen Ihnen ein frohes und glückliches neues Jahr

             Foto: von Thomas Schärli, Bild aus dem Chlummewald
Wir wünschen Ihnen ein frohes und glückliches neues Jahr - Gemeinde Liesberg
Medienmitteilung - Jährlicher Sirenentest
Sirenentest 2018
Am Mittwoch, 7. Februar 2018, findet der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die
Funktionsbereitschaft der Sirenen für den "Allgemeinen Alarm" und für den "Was-
seralarm" getestet. Gehörlose Bewohner werden im Kanton Basel-Landschaft via
SMS auf die Alarmauslösung aufmerksam gemacht. Es sind keine Verhaltens- und
Schutzmassnahmen zu ergreifen. Um 13:30 Uhr wird in der ganzen Schweiz das Zei-
chen "Allgemeiner Alarm", ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer
Minute Dauer, ausgelöst. Nach einer Pause von drei bis fünf Minuten erfolgt eine
Wiederholung des Alarms. Zeitgleich werden gehörlose Bewohner des Kantons mit
einer SMS über den Sirenenalarm informiert, dafür muss im Vorfeld einmalig die ent-
sprechende Telefonnummer angegeben werden. Beim Amt für Militär und Bevölke-
rungsschutz können Betroffene die Registrierung der eigenen Nummer jederzeit be-
antragen.
Im Notfall Alarmauslösung von Hand
Bei einem Ausfall der Sirenenfernsteuerung wird im Ernstfall die Feuerwehr aufgebo-
ten. Diese aktiviert dann die Sirenen von Hand direkt vor Ort. Eine Überprüfung dieser
Handauslösung wird vom Kanton jedes zweite Jahr angeordnet. In den Zwischenjah-
ren ist es den Gemeinden freigestellt ob sie die Sirenenauslösung von Hand zusätz-
lich durchführen. In einigen Gemeinden erfolgt darum um 13:45 Uhr erneut das Zei-
chen „Allgemeiner Alarm“. Auch diese Alarmierung wird nach drei bis fünf Minuten
wiederholt.
Kein Wasseralarm-Test im Kanton Basel-Landschaft
In gefährdeten Gebieten, unterhalb von grossen Stauanlagen, erfolgt der Was-
seralarm-Test zwischen 14:15 Uhr und 15:00 Uhr. Dabei ertönen zwölf tiefe Dauertö-
ne von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Im Kanton Basel-
Landschaft gibt es keine Stauanlagen welche mit Sirenen für den Wasseralarm aus-
gerüstet sind. Insgesamt werden in der Schweiz am 7. Februar 2018 über 8'500 Sire-
nen (ca. 4'750 fest installierte und rund 3'000 mobile - sowie 750 Wasseralarmsire-
nen) auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet. Im Kanton Basel-Landschaft sind 151 Si-
renen installiert. Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" ausserhalb der angekündig-
ten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung
möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert Radio zu hören, die An-
weisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie im Internet unter www.sirenentest.ch.
Für Rückfragen: Martin Halbeisen, Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, 061 552 71 21.

Sammlung Altmetall
Dienstag, 06. März 2018
Die Container stehen an den Sammeltagen im Seemättli, im Riederwald bei der Ga-
rage Grun AG. Die Mulden werden am Sammeltag zwischen 08:00 und 09:00 Uhr ge-
stellt. Abgeholt werden die Mulden am darauf folgenden Tag zwischen 08:00 und
10:00 Uhr.
Wichtig: Elektro-, Computer- und Kühlgeräte gehören nicht ins Altmetall.
Die Entsorgung von Altmetall ist kostenlos.
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Papier- und Kartonsammlung

Montag, 05. März 2018, ab 07:00 Uhr
Die Firmen Autogesellschaft Vogelsanger AG und Autogesellschaft Sissach/Eptingen
werden an diesem Tag analog der Kehrrichttour das Altpapier und den Karton in Lies-
berg einsammeln.
Das Altpapier und der Karton sind getrennt und verschnürt bereitzustellen. Die Bündel
müssen am Sammeltag um 07:00 Uhr am Strassenrand, dort wo Sie auch Ihren Keh-
richt bereitstellen, deponiert sein. Nicht gebündeltes Papier oder Karton, Papier in
Plastiktaschen oder Papiersäcken wird stehengelassen.
Wichtig: das Papier darf keine Fremdstoffe enthalten. Nicht ins Altpapier gehören:
beschichtetes Geschenkpapier, Blumenpapier, Etiketten und Kleber, Fototaschen,
Haushalt- und Filterpapier, Papierservietten und -taschentücher, Papierwindeln, Bis-
cuitverpackungen, Milch- und Fruchtsäfteverpackungen, Suppenbeutel, Tiefkühlver-
packungen und ähnliches.

Amphibienzug «Andil»
Sperrung des Ammonitenweges

In der Zeit von ca. Mitte Februar bis Ende März ziehen die Amphibien wieder in die
Tongrube Andil. Dabei werden jedes Jahr sehr viele dieser Amphibien (Frösche, Krö-
ten, Unken, Molche und Salamander) überfahren.
Eine Studie hat ergeben, dass die Sperrung des Ammonitenweges die geeignetste
von mehreren untersuchten Lösungen darstellt.
Der Gemeinderat hat daher beschlossen, den Ammonitenweg vom Waldeingang Rie-
derwald bis zur Einmündung in den Seemättliweg wieder zu sperren. Das Fahrverbot
gilt wie folgt:
    Vom 1. Februar 2018 bis 31. März 2018, jeweils von 18:00 Uhr abends bis
     06:00 Uhr morgens.
    Vom 1. April 2018 bis 30. April 2018, jeweils von 20:00 Uhr abends bis 06:00
     Uhr morgens.
Für Anwohner ist die Zufahrt gestattet. Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung im
Sinne des Naturschutzes um Verständnis und um Einhaltung des Verbotes.

Dorfspiegel 2018

Aufgrund der wenigen vorhandenen Beiträge bis zum letzten Redaktionsschluss hat
die Redaktion des Dorfspiegels zusammen mit dem Gemeinderat beschlossen, dieses
Jahr nur noch eine Ausgabe vom Dorfspiegel zu erstellen. Der letzte Dorfspiegel wird
Ende März 2018 erscheinen.
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Briefliche Stimmabgabe - Öffnungszeiten Wahlbüro
Briefliche Stimmabgabe
§ 7 der Verordnung vom 17.12.1991 zum Gesetz über die politischen Rechte:
   1. Die stimmberechtigte Person, welche brieflich stimmen will, verschliesst den
      ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel in einem Umschlag mit der Aufschrift
      „Stimm-/Wahlzettel“. Diesen Umschlag legt sie in das Stimmrecht-Couvert. Die-
      ses muss zur Gültigkeit die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten
      Person aufweisen.
   2. Das Stimmrecht-Couvert ist verschlossen in der Gemeindeverwaltung abzuge-
      ben, in deren Briefkasten einzuwerfen oder bei einer schweizerischen Poststelle
      aufzugeben. Das Stimmrecht-Couvert darf nachträglich weder zurückgegeben
      noch verändert werden.
§ 7 Absätze 1 und 2 des Gesetzes vom 07.09.1981 in der Fassung vom
23.05.1991 über die politischen Rechte:
   1. Die Stimmberechtigten können ihre Stimme an der Urne persönlich abgeben
      oder brieflich stimmen. Vorbehalten bleibt der Stimmabgabe der Ausland-
      schweizer und Auslandschweizerinnen gemäss Bundesrecht.
   2. Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig, sobald die Stimmberechtigten im Besit-
      ze der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind. Das Stimmrecht-Couvert muss bis
      17.00 Uhr des Tages vor dem Abstimmungs- oder Wahltag in der Gemein-
      deverwaltung eintreffen.
Persönliche Stimmabgabe
Für die persönliche Stimmabgabe hat das Wahlbüro am Sonntag von 10:00 bis
11:00 Uhr geöffnet.

Erneuerung amtliche Vermessung (Los 7, Feld- und Waldgebiet
Gestützt auf den Landratsbeschluss 2015/176 über den Verpflichtungskredit der lang-
fristigen Massnahmen AV93, 3. Etappe werden im Kanton Basel-Landschaft die Ver-
messungswerke der Gemeinden ausserhalb der Bauzone vollständig auf den Stan-
dard AV93 erneuert. Das Amt für Geoinformation hat für die Gemeinden eine Submis-
sion im offenen Verfahren durchgeführt und den Zuschlag für die Ausführung der Ar-
beiten der Firma Geocad+Partner AG in Liestal erteilt. Das Hauptziel der Erneuerung
ist eine Verbesserung der Qualität des Liegenschaftsnetzes. Dazu werden die beste-
henden, im Rahmen einer früheren provisorischen Numerisierung resultierenden Lan-
deskoordinaten der Grenzpunkte durch geeignete rechnerische Verfahren derart auf-
gewertet, dass sie den derzeit geltenden Qualitätsanforderungen entsprechen. Als
Mehrwert dieser Verbesserung resultieren neue Flächenmasse der Grundstücke. Zu-
sätzlich werden Ergänzungen von Gebäudenachführungen ausgeführt. Im Rahmen
einer öffentlichen Auflage des Vermessungswerkes (Kantonale Verordnung über die
amtliche Vermessung, 211.53, § 16) werden die Grundeigentümer durch die Zustel-
lung einer Grundstückbeschreibung über das Ergebnis der Erneuerung orientiert. Die
Erneuerung des Vermessungswerkes der Gemeinde Liesberg im Feld- und Waldge-
biet, Los 7, wurde am 03. Januar 2018 in Angriff genommen und sollte per Ende Au-
gust 2019 abgeschlossen werden können. Die Nachführung des Vermessungswerkes
erfolgt während der Vertragszeit weiterhin durch den mandatierten Nachführungsge-
ometer Peter Jäckle, neu Ingenieur- und Planungsbüro Sutter AG, Laufen.
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Neu - Zahlungen per EC und Postcard

Per sofort können Sie sämtliche Dienstleistungen bei der Gemeindeverwaltung mit der
EC und Postcard bezahlen.
Wir freuen uns, Ihnen diese erweiterte Dienstleistung anbieten zu können.

Fasnacht-Dienstag

Am Fasnachts-Dienstag, 13. Februar 2018 ist die Gemeindeverwaltung geschlossen.
Das Telefon wird an diesem Tag nicht bedient.
Wir bitten um Kenntnisnahme.

Umstellung neue Gemeindesoftware

Infolge weiteren Schulungen des Gemeindepersonals betreffend neuer Ge-
meindesoftware ist die Verwaltung wie folgt geschlossen:
Schulung Anlagebuchhaltung                       Donnerstag, 15. Februar 2018
Schulung Finanzplan                              Mittwoch, 13. Juni 2018
Schulung Objekt/Kataster                         Donnerstag, 14. Juni 2018
Ihre Gemeindeverwaltung

Impressum

Gemeindeverwaltung Liesberg                      Telefon: 061 775 97 97
Unterdorf 6                                      Fax: 061 775 97 99
4254 Liesberg Dorf                               Mail: info@liesberg.ch
                                                 Web: www.liesberg.ch
Öffnungszeiten:
Montag            09:00 – 10.30 Uhr & 16.00 – 17.00 Uhr
Dienstag          ganzer Tag geschlossen
Mittwoch          09.00 – 10.30 Uhr & 16.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag        09.00 – 10.30 Uhr & 16.00 – 18.00 Uhr
Freitag           ganzer Tag geschlossen

Nächste Ausgabe: 28. Februar 2018 – Redaktionsschluss: 12. Februar 2018

Terminkalender Jahr 2018
Februar       Anlass/Tätigkeit       Verein/Organisation           Zeit/Ort
08.02.        Morgenstreich          Schwanezunft
11.02.        Fasnachts-Umzug        Schwanezunft
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Gratis Blutdruck- & Blutzuckermessungen in Liesberg

Bluthochdruck spürt man nicht, er verursacht keine Beschwerden und dennoch sind
die Auswirkungen fatal: Hirnschlag, Herzinfarkt, Angina pectoris Herzschwäche,
Durchblutungsstörungen in den Beinen oder Nierenschäden können die Folgen sein.
Auch im Frühstadium des Diabetes Typ 2 treten kaum äusserliche Anzeichen und
Symptome auf, Auswirkungen sind aber erste Schädigungen wie z. B. Sehstörungen
oder schlecht heilende Wunden. Ab 2018 können Sie Ihre Blutdruck- und Blutzucker-
werte alle zwei Monate gratis durch eine Fachperson der SPITEX Laufental messen
lassen.
Die Kontrollen finden im Sitzungszimmer bei der Gemeindeverwaltung an folgenden
Daten statt:
      Mittwoch, 28.02.2018, 15:00 Uhr            Mittwoch, 29.08.2018, 15:00 Uhr
      Mittwoch, 25.04.2018, 15:00 Uhr            Mittwoch, 31.10.2018, 15:00 Uhr
      Mittwoch, 27.06.2018, 15:00 Uhr            Mittwoch, 19.12.2018, 15:00 Uhr
Falls Sie schon eine Blutdruckmesskarte und/oder ein Blutzuckerbüchlein haben,
nehmen Sie diese am besten gleich mit.
Wir freuen uns, Sie an den oben genannten Daten bald persönlich kennen zu lernen.
SPITEX Laufental

Seniorengruppe Liesberg Riederwald

Für die Seniorengruppe wird ab Monat März eine Leiterin oder ein Leiter oder noch
besser ein Team gesucht. Die Gruppe besteht zurzeit aus 12 Personen, die sich ein-
mal pro Monat im Restaurant Coni’s Träff sehen. Ab 12:30 Uhr wird jeweils ein feines
Menu serviert, danach je nach Lust und Laune noch gesungen. Beim Lottospiel (Karte
Fr. 2.00) gibt es verschiedene Preise zu gewinnen und die Konzentration wird gefor-
dert. Danach klingt der Nachmittag bei verschiedenen Spielen oder bei einem gemüt-
lichen Schwatz aus.
Das Anforderungsprofil: Zeit, Freude, neue Ideen, Auto (Einkauf Lottopreise)
Der organisatorische Aufwand ist gering, doch wäre es schön, wenn jemand mit der
Gruppe die Treffen gestalten und verbringen könnte. Dazu fehlt mir leider momentan
die Zeit.
Neue Kräfte bringen vielleicht auch die eine oder andere Person im Dorf dazu, an die-
sen geselligen Treffen teilzunehmen.
Seniorentreffen Februar bis Juni 2018 jeweils Freitag:
2. Februar, 2. März, 6. April, 4. Mai, 1. Juni
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter: 061/771 90 58
Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Esther Gasser
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Aktuelles aus der Steuerverwaltung

Versand der Steuererklärungsformulare 2017
Anfang Februar 2018 erhalten die Steuerpflichtigen wie gewohnt ihre Steuererklä-
rungsformulare 2017. Die vollständig ausgefüllte Steuererklärung ist mit den Beilagen
bis am 31. März 2018 (Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige) bzw. bis
am 30. Juni 2018 (Selbständigerwerbende) bei der zuständigen Veranlagungsbehör-
de einzureichen.
Fristerstreckung online beantragen
Es wird automatisch eine stillschweigende Frist von 2 Monaten über die auf der
Steuererklärung aufgedruckte Ersteinreichungsfrist gewährt. Davon ausgenommen
sind einzig unterjährige Steuererklärungen (Wegzug, Todesfall). Eine darüber hinaus-
gehende Frist kann einfach und bequem unter www.steuern.bl.ch, Link «Fristerstre-
ckung für Privatperson», online beantragt werden.
Versand Liegenschaftsblatt
Das Liegenschaftsblatt «Angaben für die Steuerklärung – Liegenschaftswerte im Kan-
ton Basel-Landschaft» wird auch für das Steuerjahr 2017 verschickt.
Steuererklärung einfach und bequem mit EasyTax am PC ausfüllen
    Download www.easytax.bl.ch, Link «Downloads/Support»
     Für das Ausfüllen der Steuererklärung 2017 steht das Programm «EasyTax
     2017» ab Anfang Februar 2018 zum Herunterladen bereit.
    CD
     Die meisten Steuerpflichtigen nutzen die Möglichkeit, das Easy-Tax-Programm
     von der Website herunterzuladen. Deshalb hat die Nachfrage nach CDs in den
     letzten Jahren stark abgenommen. Aufgrund des geringen Bedarfs stellt die
     Steuerverwaltung die CDs neu selbst her. Die CD kann per Post bei folgender
     Adresse bestellt werden:
                  Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
                  EasyTax (Support)
                  Rheinstrasse 33
                  4410 Liestal
      Bitte legen Sie ein an sich selbst adressiertes und frankiertes Rückkuvert
      bei! Die bestellten CDs werden ab Anfang März 2018 der Post zum Versand
      übergeben.
Aufhebung der Lohnmeldepflicht für Arbeitgebende
Mit der Änderung des Steuergesetzes per 1. Januar 2017 wurde die Lohnmeldepflicht
für Arbeitgebende aufgehoben. Wir möchten deshalb nochmals darauf hinweisen,
dass Arbeitgebende der Steuerverwaltung keine Lohnausweise ihrer Mitarbeiten-
den mehr zuzustellen haben.
Besteuerung von Vereinen (juristische Personen mit ideeller Zwecksetzung)
www.steuern.bl.ch, Link «Ich habe Fragen als Juristische Person / Merkblätter JP»
Vereine, die ideelle Zwecke verfolgen und deren steuerbarer Reingewinn 20‘000
Franken oder deren steuerbares Eigenkapital 75‘000 übersteigen, haben eine Steuer-
erklärung auszufüllen und abzugeben. Die Details können dem neuen Merkblatt für
juristische Personen mit ideellen Zwecken entnommen werden, welches über den
obenstehenden Link heruntergeladen werden kann.
Sommerlager 2018

                   Datum reservieren!
     31. Ausgabe des alljährlichen Sommerlagers von
               Dittingen Blauen Liesberg
             21. Juli – 28. Juli 2018
                     in La Fouly VD
            Anmeldetalon folgt demnächst
        Auch online unter soladittingenblauen.ch
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