Wohnen in Belgien, Arbeiten in Deutschland - 30 häufig gestellte Fragen zum Thema
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30 häufig gestellte Fragen zum Thema Wohnen in Belgien, Arbeiten in Deutschland Werken over de grens - EURES maakt het mogelijk Arbeiten jenseits der Grenze - EURES macht es möglich Travailler dans le pays voisin - C’est facile, grâce à EURES EURES Maas-Rhein www.EURES-emr.org
Fragen zur Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme 1 Ich möchte in Deutschland arbeiten, kenne mich aber mit den dort herrschenden Bestimmungen nicht aus. An wen kann ich mich zur ersten Kontaktaufnahme wenden? Arbeitssuchende können sich an EURES (EURopean Employment Services) wenden. Bei EURES-EMR (Euregio Maas-Rhein) handelt es sich um ein Netzwerk von EURES-Beraterinnen und Beratern, die bei den belgischen Arbeitsämter und der Agentur für Arbeit in Deutschland, bei Gewerkschaften und Grenzgängerberatungsstellen im Grenzgebiet arbeiten (siehe Anschriftenliste auf der Rückseite). Die EURES-Beraterinnen und Berater bei den belgischen Arbeitsämtern können Ihnen den Weg zu Stellensuche und Bewerbung in Deutschland zeigen. Die wichtigsten Internetseiten, die über Arbeiten in Deutschland informieren, sind: EURES im deutsch-belgischen Grenzgebiet: www.eures-emr.org EURES in der Europäischen Union: http://eures.europa.eu Bundesagentur für Arbeit: www.europaserviceba.de Eine Vielzahl von Stellen finden Sie unter: www.arbeitsagentur.de ( Stellenangebote suchen) Arbeitsämter in Belgien: für die Deutschsprachige Gemeinschaft: www.adg.be für Flandern: www.vdab.be für die Wallonie: www.leforem.be für Brüsssel: www.actiris.be Ausführliche Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland: www.auswaertiges-amt.de, www.handbuch-deutschland.de Konkrete Antworten auf Mobilitätsfragen: www.europa-mobil.de In den Grenzregionen finden außerdem Jobbörsen und regelmäßig Sprechtage für Grenzgänger statt. Die Termine finden Sie u.a. auf www.eures- emr.org , www.regioaachen.de und www.grenzpendler.nrw.de 2 Darf ich in Deutschland arbeiten? Wenn Sie die Nationalität eines der "alten EU-Staaten", bzw. die estnische, lettische, litauische, polnische, slowakische, slowenische, tschechische oder ungarische Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten. Auch die Staatsangehörigen von Zypern, Malta und der Schweiz genießen die volle Freizügigkeit. EURES Maas-Rhein 1
Falls Sie die rumänische oder bulgarische Staatsangehörigkeit besitzen, gelten Übergangsbestimmungen bis spätestens 31.12.2013. Für Bürgerinnen und Bürger dieser EU-Mitgliedstaaten ist eine Beschäftigung als Arbeitnehmer(-in) in Deutschland nur möglich, wenn die zuständige Agentur für Arbeit eine Arbeitsgenehmigung erteilt. Besitzen Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz, benötigen Sie für den Aufenthalt in Deutschland zum Zwecke der Ausübung einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich die Zustimmung der Agentur für Arbeit, nachdem Sie eine Stelle in Deutschland gefunden haben. Ausnahmeregelungen gelten für Hochqualifizierte und Spezialisten. Weitere Informationen: www.europaserviceba.de. 3 Wird mein belgischer Berufsabschluss in Deutschland anerkannt? In der Europäischen Union gilt allgemein die Regel (Richtlinie 36/2005/EG), dass Berufsabschlüsse gegenseitig anerkannt werden. Für einige Berufe (vor allem im Gesundheitswesen) ist die Berufsausübung reglementiert. Die EU hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird. Die zuständigen Stellen für die Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise in Deutschland finden Sie auf der Datenbank der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen in Bonn unter www.kmk.org. Die EURES-Beraterinnen und Berater des belgischen Arbeitsamtes oder der deutschen Agentur für Arbeit können Ihnen hierzu weitere Informationen geben (siehe Anschriftenliste). In den meisten Fällen entscheiden Arbeitgeber jedoch auf der Basis Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation ihren Anforderungen entspricht. Nicht jeder Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, weiß, was sich hinter Ihrer belgischen Berufsausbildung und - bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen, können unter diesem Gesichtspunkt sinnvoll sein. 4 Ist es möglich, belgisches Arbeitslosengeld zu beziehen und dann in Deutschland Arbeit zu suchen? Ja, man kann sich als Arbeitsuchender direkt bei einem deutschen Arbeitsamt innerhalb der Grenzregion (siehe Adressenliste) einschreiben lassen, so dass man darüber in die Vermittlungsbemühungen mit einbezogen wird. Für eine Arbeitssuche außerhalb des Tagespendelbereichs bietet sich das Verfahren U2 (ehemals E 303) an. Hierfür verlagern Sie Ihren Aufenthalt für einen gewissen Zeitraum nach Deutschland. Nach einer Wartefrist von vier Wochen müssen Sie vor Ihrer Ausreise nach Deutschland bei der zuständigen belgischen Behörde (Für Flandern ist der VDAB, für die Wallonie das FOREM, oder das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft und für die Region Brüssel die ACTIRIS zuständig) das Formular U2 beantragen und sich EURES Maas-Rhein 2
innerhalb von 7 Tagen nach Einreise bei dem zuständigen Arbeitsamt in Deutschland arbeitssuchend melden und sich den dortigen Kontrollverfahren unterwerfen. Falls Sie länger bleiben möchten, dürfen Sie eine Erlaubnis für maximal drei zusätzliche Monate bei der zuständigen Stelle in Belgien beantragen. Sollten Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland keine Arbeit gefunden haben, wird die Zahlung der Arbeitslosenentschädigung in Belgien fortgesetzt. Achtung: Sie müssen dann allerdings vor Ablauf von drei bzw. sechs Monaten nach Belgien zurückgekehrt sein! EURES Maas-Rhein 3
Fragen zum Arbeitsrecht 5 Worauf muss ich beim Arbeitsvertrag achten? Der Arbeitsvertrag enthält Angaben zum Beginn des Vertragsverhältnisses, zum geltenden Tarifvertrag sowie zu Betriebsvereinbarungen. Zwar gilt bei Aufnahme einer unbefristeten Beschäftigung in Deutschland zunächst auch ein mündlicher Vertrag, doch müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich niedergelegt und von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnet werden. Dasselbe gilt auch für Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen. Anders als in Belgien sind deutsche Tarifverträge nicht automatisch "allgemeinverbindlich". Sie gelten nur für "tarifgebundene" Partner, die einem Verband angeschlossen sind. (Ausnahmen dazu: siehe Frage 6.) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ist ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren ist zudem die dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig (Kettenarbeitsvertrag bzw. -befristung). Ein befristeter Arbeitsvertrag muss also nicht von vornherein auf zwei Jahre angelegt sein. Eine solche Befristung ohne sachlichen Grund ist jedoch nicht zulässig, wenn zu demselben Arbeitgeber zuvor bereits ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. In jedem Fall ist die Befristung aber schriftlich festzuhalten. 6 Bietet man mir ein orts- bzw. landesübliches Gehalt? Tarifverträge bieten hier eine erste Orientierung. Arbeiterlöhne und Angestelltengehälter sind üblicherweise in Tarifverträgen geregelt. Tarifverträge legen nicht nur die Entgelte, sondern auch die Tätigkeitsinhalte der einzelnen Lohn- oder Gehaltsgruppen fest. Damit sind Sie in der Lage, die Höhe Ihres Verdienstes zu überprüfen. Zudem finden Sie Angaben zu Arbeitszeit, Urlaub, Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. In einigen Bereichen (z.B. Bauwirtschaft, Bewachungsgewerbe, Friseurhandwerk und Gebäudereinigung) gelten Tarifverträge auch für nichtorganisierte Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In diesen recht niedrig entlohnten Bereichen soll auf diese Weise ein Mindesteinkommen gesichert werden. Anders aber als in Belgien gibt es in Deutschland ansonsten keinen gesetzlichen Mindestlohn. Weitere Informationen: www.lohnspiegel.de. (Vgl. auch Frage 18.) 7 Welchen Urlaubsanspruch habe ich in Deutschland? Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. In Tarifverträgen ist für die Mehrzahl der Erwerbstätigen eine Urlaubsdauer von 30 Arbeitstagen (= sechs Wochen) vereinbart. Da, wo tarifliche Vereinbarungen nicht bestehen, gilt der gesetzliche Mindestanspruch von EURES Maas-Rhein 4
mindestens 24 Werktagen pro Jahr, wozu auch Samstage zählen. Anders als in Belgien haben Sie den ersten Urlaubsanspruch nicht erst nach einem Jahr. Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. 8 Welche Rechte haben arbeitende Mütter und Väter in Deutschland? Die Rechte erwerbstätiger werdender und stillender Mütter sind in Deutschland im Mutterschutzgesetz festgehalten. Das Gesetz gewährt Schutz am Arbeitsplatz vor Überbelastung und Kündigung. Mindestens sechs Wochen vor (außer die werdende Mutter erklärt sich ausdrücklich und widerruflich zur Arbeitsleistung bereit) und acht Wochen nach einer Entbindung dürfen Mütter nicht beschäftigt werden. Während der Schutzfrist erhalten sie Mutterschaftsgeld. Auch Väter haben am Tag der Niederkunft ihrer Frau Anspruch auf einen Tag bezahlten Urlaub. Zur Erziehung ihres Kindes können Eltern in Deutschland bis zu drei Jahren Elternzeit nehmen. Während dieses unbezahlten „Erziehungsurlaubs“ bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei bestehen. Der Arbeitgeber kann in dieser Zeit keine Kündigung aussprechen. - Sind unter zwölfjährige Kinder krank, bzw. eine Betreuung aus ärztlicher Sicht erforderlich, haben Versicherte Anspruch auf Freistellung zur Betreuung und Pflege ihrer familienversicherten Kinder (Verheiratete: 10 Tage pro Kind/Jahr, Alleinerziehende: 20 Tage pro Kind/Jahr). In dieser Zeit erhalten sie keine Lohnfortzahlung, sondern Krankengeld von der zuständigen Krankenkasse. Mütter und Väter haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn sie Kinder unter 18 Jahren haben. Die Regelung der Teilzeitarbeit ist im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber zu treffen. Sie darf nur aus nachvollziehbaren betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Für weitere Informationen zum Thema „Familienleistungen“ (z.B. Kindergeld, Elterngeld) beachten Sie bitte Frage 29. 9 Wie lange arbeite ich in Deutschland "zur Probe"? In aller Regel vereinbart der Arbeitgeber mit Ihnen eine Probezeit, die üblicherweise sechs Monate beträgt. Während dieser Zeit kann sie Ihnen mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Eine Begründung muss nicht angeben werden. Nach erfolgreicher Probezeit ist eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses erschwert. Weitere Informationen zum Thema deutsches Arbeitsrecht auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: www.bmas.bund.de. (Vgl. außerdem: AnsprechpartnerInnen der deutschen und belgischen Gewerkschaften in der Adressenliste) EURES Maas-Rhein 5
Soziale Sicherheit und Steuern 10 Was sind Grenzgänger? Was sind entsandte Arbeitnehmer? Grenzgänger sind Arbeitnehmer oder Selbständige, die eine Berufstätigkeit im Gebiet eines Mitgliedstaates ausüben und im Gebiet des anderen Mitgliedstaates wohnen, in das sie täglich oder mindestens einmal wöchentlich zurückkehren. Wenn Sie in Belgien wohnen und in Deutschland arbeiten und mindestens einmal in der Woche nach Belgien einpendeln, gehören Sie zu den Grenzgängern. Entsandte Arbeitnehmer sind für einen in einem Mitgliedstaat ansässigen Arbeitgeber tätig und werden von diesem für eine befristete Zeit (bis zu 24 Monaten) in einen anderen Mitgliedstaat entsandt. Üben Sie also für eine begrenzte Zeit für Ihren belgischen Arbeitgeber auf dessen Rechnung in Deutschland eine Tätigkeit aus, finden die Rechtsvorschriften für entsandte Arbeitnehmer auf Sie Anwendung, d.h. es sind weiterhin belgische Rechtsvorschriften auf Sie anwendbar (Vgl. Frage 12). 11 Wo bin ich sozialversichert, wenn ich als Grenzgänger in Deutschland arbeite? Grenzgänger, die zur Arbeit von Belgien nach Deutschland einpendeln, unterliegen - nach der europäischen Koordinierungsverordnung 883/04 - den Rechtsvorschriften der deutschen Sozialversicherung (Tätigkeitslandprinzip – Achtung: Ausnahmefall Entsendung!). Arbeiten Sie gleichzeitig noch in Belgien, unterliegen Sie unter Umständen wiederum den Rechtsvorschriften Ihres Wohnlandes. Wenn Sie neben ihrem Beschäftigungsverhältnis in Deutschland, bzw. Rente/Pension eine Arbeitsaufnahme in Belgien beabsichtigen, sollten Sie vorab Kontakt mit einer der auf der Rückseite genannten Beratungsstellen aufnehmen. 12 Wo bin ich als nach Deutschland entsandter Arbeitnehmer sozialversichert? Wo zahle ich Steuern? Sie bleiben in Belgien sozialversichert, wenn das Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) eine Entsendungserklärung (Formular A1) für Sie ausgestellt hat. Diese Erklärung ist maximal zwölf Monate gültig und kann innerhalb der ersten Frist auf weitere zwölf Monate verlängert werden. Weitere Infos unter www.onssrszlss.fgov.be - Steuern zahlen Sie vom ersten Tag an in Deutschland, wenn Ihr Arbeitgeber dort über eine feste Betriebsstätte verfügt (z. B. ein Büro oder eine Baustelle oder Montage, die mehr als 12 Monate dauert), wenn Sie mehr als 183 Tage (pro Kalenderjahr) in Deutschland arbeiten oder (in der Regel) auch dann, wenn Sie von einem Zeitarbeitsunternehmen entsandt worden sind. EURES Maas-Rhein 6
13 In welchem Land zahle ich als Grenzpendler Steuern? Wo Sie Ihr Einkommen als Grenzpendler versteuern, ist im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belgien und Deutschland festgelegt, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Ihr Einkommen, das Sie in Deutschland erzielen, unterliegt der Steuerpflicht in Deutschland. Dazu gehören Löhne und Gehälter aus Ihrer Arbeitnehmertätigkeit. Lohnersatzleistungen (u. a. Mutterschafts-, Eltern-, Krankengeld, Erwerbsminderungsrenten) werden in Deutschland bei beantragter unbeschränkter Steuerpflicht nur unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Der deutsche Arbeitgeber behält die Einkommensteuer bei jeder Lohnzahlung ein und führt die Steuern direkt an das deutsche Finanzamt ab. Zuständig ist das sogenannte Betriebsstättenfinanzamt. Dort beantragen Sie auch eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug. Die Höhe der Steuer wird nach dem Steuertarif ermittelt. Da Sie nicht in Deutschland ansässig sind, sind Sie grundsätzlich beschränkt einkommensteuerpflichtig und haben Steuerklasse I. Wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf unbeschränkte Einkommensteuerpflicht stellen. Dazu muss die Summe ihrer Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen. Entsprechendes gilt, wenn ihre Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen, nicht mehr als € 8.004,00 im Kalenderjahr betragen (bei Verheirateten, die eine gemeinsame Veranlagung beantragen nicht mehr als € 15.668 im Kalenderjahr). Für unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige kann je nach ihren Familienverhältnissen eine günstigere Lohnsteuerklasse gelten. Darüber hinaus können sie in diesem Fall unter Umständen zwischen verschiedenen Veranlagungsarten wählen, die sich positiv auf ihre Steuerlast auswirken können. Wird im Kalenderjahr Lohn aus mehreren Ländern bezogen, werden in Deutschland Ihre ausländischen Brutto-Einkünfte bei der Bemessung des Steuersatzes für Ihr übriges Einkommen in den Progressionsvorbehalt einbezogen. Anders als in anderen Ländern gibt es in Deutschland eine Kirchensteuer, von der Sie befreit sind, wenn sie ihren Wohnsitz im Ausland haben. Den in Deutschland üblichen Solidaritätszuschlag müssen Sie jedoch zahlen. Wenn Sie kein weiteres Einkommen in Belgien haben, müssen Sie außer Gemeindesteuern (siehe Frage 14) keine weiteren Steuern im Wohnland zahlen. Arbeiten Sie im internationalen Fernverkehr für ein deutsches Unternehmen, gelten hinsichtlich des Besteuerungsrechts abweichende Regelungen. Sie werden dann allein für die Tage, die Sie in Deutschland tätig waren, in Deutschland steuerpflichtig. Für die Tage, die Sie in z.B. Frankreich, Österreich, Belgien usw. fahren, wird Ihr Einkommen in Belgien versteuert, falls Sie nicht an mehr als 183 Tagen in einem der Länder tätig waren. Am Ende eines Jahres müssen unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Steuerzahler in Deutschland eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Weitere Informationen erhalten Sie beim Team GWO (siehe Adressenliste). Schriftliche Informationen EURES Maas-Rhein 7
und Vordrucke zur Lohnsteuer(ermäßigung) für Grenzpendler können Sie unter www.fm.nrw.de downloaden. 14 Zahle ich als Grenzgänger Gemeindesteuer in Belgien? Ja. Auch Grenzgänger sind verpflichtet, in Belgien die Gemeindesteuer ihrer Wohnsitzgemeinde zu zahlen. Als Ausgleich gewährt Ihnen die deutsche Steuerbehörde einen Steuernachlass von 8%, der in der Regel monatlich gewährt wird. Die Höhe der Gemeindesteuer wird auf Basis belgischer Steuersätze festgestellt. Es wird eine „fiktive Steuerschuld“ in Belgien berechnet, auf deren Grundlage der von Gemeinde zu Gemeinde variierende Steuersatz von 6,5 bis 9 % ermittelt wird. 15 Kann ich die Jahreszinsen und Kapitaltilgungen für mein Haus in Belgien steuermindernd einsetzen? Kosten für Ihr selbst genutztes eigenes Haus oder Ihre eigene Wohnung können in der Steuerveranlagung in Deutschland nicht steuermindernd abgezogen werden. Eine Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz (für Neufälle ab dem 1. Januar 2006 wird diese nicht mehr gewährt) ist nur für in Deutschland gelegene Objekte möglich. Wenn Sie lediglich Einkünfte in Deutschland erzielen, können Sie diese Zins- und Kapitalrückzahlungen also in Deutschland nicht in Abzug bringen. Sie spielen jedoch eine (geringfügige) Rolle bei der Berechnung der "fiktiven" Steuer, die als Basis der Gemeindesteuer in Belgien herangezogen wird. 16 In welche Zweige der Sozialen Sicherheit muss ich in Deutschland zahlen? Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Deutschland unterliegen Sie den deutschen Rechtsvorschriften der Sozialen Sicherheit. Das Sozialversicherungssystem in Deutschland umfasst neben der Rentenversicherung (Erwerbsminderungs-, Alters- und Hinterbliebenenrente) die Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber teilt sich mit Ihnen die Versicherungsbeiträge fast zu gleichen Teilen (siehe Tabelle). Daneben zahlt der Arbeitgeber noch in eine Unfallversicherung ein. Als Pflichtversicherung gleicht diese Gesundheitsschäden aus, die Versicherte im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Berufstätigkeit erleiden. Alle Arbeitnehmer, deren Bruttogehalt unter € 49.950,00 pro Jahr oder € 4.162,50 pro Monat (Stand 2011) liegt, sind verpflichtet, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Überschreitet Ihr Gehalt diese Beitragsbemessungsgrenze in drei jeweils aufeinander folgenden Kalenderjahren, können Sie zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Die Beiträge zu den gesetzlichen Versicherungszweigen in Höhe der unten angegebenen Prozentsätze werden direkt vom Gehalt abgezogen und von Ihrer Krankenkasse an die jeweiligen Versicherungen weitergeleitet. EURES Maas-Rhein 8
Die Beitragssätze auf einen Blick: Versicherungszweig Arbeitnehmeranteil % Arbeitgeberanteil % Krankenversicherung (1) 7,3 plus 0,9 7,3 Arbeitslosenversicherung 1,5 1,5 Rentenversicherung 9,95 9,95 Pflegeversicherung 0,975 0,975 für Kinderlose (2) 1.225 0,975 (1) Arbeitnehmer zahlen einen Zusatzbeitrag für gestiegene Ausgaben im Gesundheitssystem von 0,9 %. (2) Kinderlose zahlen einen Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0,25 %. Der Arbeitgeberanteil beträgt weiterhin 0,975 %. Achtung: Verdienen Sie im Rahmen eine Minijobs bis zu € 400,00/Monat ist das Einkommen von der Sozialversicherungspflicht in Deutschland freigestellt. Sie müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, genießen aber auch nicht die volle soziale Sicherheit: Sie haben keinen Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung, Rentenansprüche werden nur in sehr geringem Umfang aufgebaut, durch den € 400,00 Job entsteht kein eigener Anspruch und Schutz in der Kranken- und Pflegeversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf die Befreiung zur gesetzlichen Rentenversicherung zu verzichten. Dadurch entsteht auch bei einem Minijob Rentenversicherungspflicht. Dies kann in vielen Fällen sehr vorteilhaft sein, da Rentenansprüche aufgebaut werden. Bei € 400,00 beträgt der Eigenanteil lediglich derzeit € 19,60 monatlich. Prüfen Sie vor Aufnahme eines Minijobs, ob die Familienversicherung aufrecht erhalten bleiben kann. Ist das nicht der Fall, empfiehlt es sich, mit dem Arbeitgeber über eine geringfügige Erhöhung des Arbeitsentgelts zu reden. Liegt der Lohn z.B. bei € 410,00, gilt die Gleitzone mit ermäßigten Beiträgen. Sie hätten dann Sozialversicherungsabzüge von nur etwa € 40,00, also ein Nettoeinkommen von € 370,00 und damit nur € 30,00 weniger als vorher. Steuer fällt in Lohnsteuerklasse I oder II nicht an. Sie sind dann in allen Zweigen sozialversichert und für den Arbeitgeber bringt diese Änderung sogar eine Einsparung! 17 Wer sind die zuständigen Träger? Bei der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger beantragen Sie auch den Sozialversicherungsausweis, auf dem Ihre Versicherungsnummer vermerkt wird. EURES Maas-Rhein 9
18 Wie wird der Nettolohn in Deutschland berechnet? Mit dem kostenlosen Gehaltrechner unter http://www.nettolohn.de lässt sich eine einfache Nettolohnberechnung unter Berücksichtigung der Steuer und Sozialversicherungsbeiträge vornehmen. 19 Wie sind Grenzgänger in Deutschland krankenversichert? Arbeitnehmer in Deutschland unterliegen für die Krankenversicherung grundsätzlich den deutschen Rechtsvorschriften. Sind Sie freiwillig oder gesetzlich versichert (s. Punkt 16), zahlen Sie die gesetzlichen Versicherungsbeiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung in Deutschland und genießen in Ihrem Tätigkeitsland den Krankenversicherungsschutz nach deutschem Recht. Das gilt auch für Ihre mitversicherten Familienmitglieder, falls ein eigener Familienversicherungsanspruch des Familienmitgliedes besteht. Die Entscheidung, ob eine Familienversicherung Recht möglich ist, trifft wiederum die belgische Kasse. Außerdem haben Sie und Ihre Familienangehörigen das Recht, auch im Ruhestand weiterhin Leistungen in Deutschland in Anspruch zu nehmen, wenn Sie in den letzten 5 Jahren bevor Sie in Rente gehen, mindestens 2 Jahre als Grenzgänger in Deutschland gearbeitet haben. Wenn Sie diese Möglichkeit wahrnehmen möchten, sollten Sie, sobald Sie in Rente gehen, ein Formular S 3 bei Ihrer deutschen Krankenkasse beantragen. Darüber hinaus, können Sie und Ihre Familienangehörige eine in Deutschland begonnene Behandlung trotz Verrentung dort fortsetzen. 20 Wie sind Grenzgänger und ihre Familie in Belgien krankenversichert? Wenn Sie in Deutschland gesetzlich versichert sind, erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse das Formular S1, mit dem Sie sich und Ihre Familie bei einer belgischen Krankenkasse registrieren lassen können. Damit sind Sie berechtigt, Sachleistungen (z. B. Arztbesuch, Krankenhausaufenthalt und verschriebene Medikamente) in Belgien in Anspruch zu nehmen. Achtung: Für die Leistungen, die im Wohnland beansprucht werden, gilt belgisches Recht. Der gesetzliche Leistungskatalog für Krankenversicherungsleistungen in Belgien unterscheidet sich vom deutschen. Für Krankentransporte beispielsweise muss in Belgien eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden! EURES Maas-Rhein 10
21 Zahlt die deutsche Pflegeversicherung auch für Leistungen, wenn ich in Belgien lebe? Aus der deutschen Pflegeversicherung stehen Grenzgängern lediglich Geld-, nicht aber Sachleistungen zu. Jedoch können Ihnen Pflegesachleistungen, die in Belgien nach belgischem Recht vorgesehen sind, im Rahmen der Sachleistungsaushilfe gewährt werden. Über das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, über die Art und die Höhe der möglichen Hilfe informiert Sie Ihre deutsche Pflegekasse. 22 Habe ich als Grenzgänger das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Wo muss ich mich krankmelden? Erhalte ich deutsches Krankengeld? Bei Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit haben Sie nach deutschem Recht Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für eine maximale Dauer von sechs Wochen (42 Kalendertage). Sie haben Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse möglichst frühzeitig am ersten Tag der Krankheit mitzuteilen, dass sie erkrankt sind (Krankmeldung). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens am ersten darauf folgenden Arbeitstag eine so genannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen. Diese wird vom behandelnden Arzt ausgestellt. Aus dieser muss sich das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer ergeben. Der Arbeitgeber ist berechtigt, eine frühere Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen. Nach Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung erhält der Versicherte bei andauernder Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Diese Entgeltersatzleistung wird von der Krankenkasse gezahlt. Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb einer Frist von drei Jahren gezahlt (Blockfrist). Das Brutto-Krankengeld beträgt 70 % des letzten Brutto-, aber höchstens 90 % des Nettoeinkommens. Das Krankengeld ist grundsätzlich beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden direkt von der Krankenkasse einbehalten und an die entsprechenden Versicherungsträger abgeführt. In der Krankenversicherung besteht während des Bezuges von Krankengeld Beitragsfreiheit. 23 Was passiert, wenn ich als Grenzgänger erwerbsunfähig werde? Anspruch auf eine deutsche Rente wegen Erwerbsminderung hat, wer teilweise oder voll erwerbsgemindert ist. Falls die Erwerbsminderung nicht durch einen Arbeitsunfall eingetreten ist, müssen Sie die allgemeine Wartezeit (60 Monate) erfüllen und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles mindestens 36 Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Versicherungszeiten aus einer früheren Erwerbstätigkeit in Belgien oder in EURES Maas-Rhein 11
einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat werden dabei so anerkannt, als wären sie in Deutschland zurückgelegt worden. Renten wegen Erwerbsminderung werden längstens bis zum vollendeten 65. Lebensjahr gezahlt, da hier die Altersrente anschließt. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hat keine volle Lohnersatzfunktion. Es wird davon ausgegangen, dass Sie bei teilweiser Erwerbsfähigkeit noch selbst zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts beitragen können. Wenn Ihr deutscher Arbeitsvertrag trotz längerer Arbeitsunfähigkeit ungekündigt ist, stehen Ihnen weiterhin Arbeitslosengeldleistungen aus Deutschland zu. Achtung: Bitte klären Sie mit den zuständigen Trägern rechtzeitig die Frage, welche Leistungen Ihnen bei teilweiser Erwerbsminderung zustehen, wenn der Arbeitsvertrag beendet ist! Zuständig ist auf belgischer Seite das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA/ONEM/RVA: www.onem.be www.rva.be ) und auf deutscher Seite die Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de ). 24 Wenn ich als Grenzgänger arbeitslos werde, habe ich dann Anspruch auf eine belgische oder deutsche Arbeitslosengeldleistung? Im Falle einer unfreiwilligen Arbeitslosigkeit haben Arbeitnehmer, obwohl Sie Ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Deutschland entrichtet haben, nach europäischem Recht Anspruch auf Arbeitslosengeld im Wohnsitzstaat. Der Bezug von Leistungen richtet sich nach den belgischen Bestimmungen. Zu den Voraussetzungen in Belgien zählt, dass Sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dazu müssen Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim Vermittlungsdienst des zuständigen Arbeitsamtes in Belgien (Vgl. Adressenliste) melden. Zu den Voraussetzungen zählt ebenfalls, dass Sie innerhalb eines Zeitraumes eine bestimmte Zeit lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sind. Altersabhängig sind das zwischen 12 und 24 Monaten (bei 26 Arbeitstagen pro Monat). Die in Deutschland zurückgelegten Versicherungszeiten werden den belgischen gleichgestellt, so als hätten Sie die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Belgien gezahlt. Zum Nachweis der deutschen Versicherungszeiten benötigen Sie von der Agentur für Arbeit, die im Zuständigkeitsbereich Ihres früheren Arbeitsortes liegt, das Formular U1. Dieses müssen Sie, um Ihren Anspruch in Belgien geltend machen zu können, mit einem entsprechenden Antrag bei einer Zahlstelle (CAPAC oder Gewerkschaft: siehe Adressenliste) vorlegen. Übrigens: In Belgien können Sie Ihren Arbeitslosengeldantrag auch bei einer Gewerkschaft einreichen. Achtung: Vorsicht ist bei Auflösungsverträgen geboten! Häufig schlagen Arbeitgeber eine Auflösung des Arbeitsvertrages im gegenseitigen Einverständnis vor. Dieser Fall wird nach belgischem Recht nicht als unfreiwillige Arbeitslosigkeit bewertet. Sie erfüllen damit nicht die Leistungsvoraussetzungen nach belgischem Recht! EURES Maas-Rhein 12
25 Muss ich meine Abfindung aus Deutschland versteuern? Abfindungen, die als Folge eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden, müssen im ehemaligen Tätigkeitsstaat, also in Deutschland, versteuert werden. Das sind Abfindungen, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags als Nachzahlung von Löhnen, Gehältern oder anderen Vergütungen geleistet oder allgemein für die Auflösung des Arbeitsvertrags gewährt werden. Der Steuerpflicht des Wohnsitzstaates dagegen unterliegen Abfindungen, denen "Versorgungscharakter" beizumessen ist. Achtung: Auch in Belgien zu versteuernde Abfindungen können Einfluss auf die Einkommenssteuer in Deutschland haben (z. B. auf den Progressionsvorbehalt oder Verlust der Voraussetzungen für die unbeschränkte Steuerpflicht). Hat das Besteuerungsrecht für die aktive Tätigkeit nicht nur in Deutschland oder Belgien gelegen, gelten hierfür Besonderheiten. Weitere Informationen hat das Team GWO (siehe Adressenliste). 26 Was bedeutet Arbeiten als Grenzpendler in Deutschland für meine Altersversorgung? Für die Zeit, die Sie in Deutschland arbeiten, bauen Sie durch Ihre Beiträge in die Rentenversicherung Ansprüche auf eine Altersrente in Deutschland auf. Zahlungen aus der deutschen Rentenkasse erhalten Sie, wenn Sie das derzeit gültige Rentenalter von 65 Jahren erreicht haben. 27 Wann und wo muss ich meine deutsche Rente beantragen? Haben Sie als Arbeitnehmer Versicherungszeiten in mehreren EU/EWR-Staaten zurückgelegt, ist der Rentenantrag beim zuständigen Träger des Wohnlandes zu stellen (in Belgien ist das Landespensionsamt/RVP/ONP zuständig, vgl. Adressenliste). Der Rentenantrag in einem EU/EWR-Staat löst grundsätzlich das Feststellungsverfahren in allen EU/EWR-Staaten aus, in denen Versicherungszeiten zurückgelegt wurden. Sie erhalten dann eine Rente aus jedem dieser Länder, soweit Sie die Anforderungen des jeweiligen Landes erfüllt haben. Diese Rentenzahlungen entsprechen den Versicherungszeiträumen in den jeweiligen Ländern. Es empfiehlt sich, den Antrag rechtzeitig zu stellen: für gewöhnlich bereits ein Jahr bevor Sie das Rentenalter erreichen. Spätestens ab dem Moment, in dem die Anspruchsvoraussetzung gegeben ist, sollte der Versicherte innerhalb von 3 Monaten einen Rentenantrag stellen. Sollte es sich bei Ihren Versicherungszeiten ausschließlich um deutsche handeln, dann können Sie sich auch direkt an Ihren deutschen Versicherungsträger wenden. Die Rentenberechnung erfolgt unabhängig vom Wohnort nach den deutschen Gesetzen. EURES Maas-Rhein 13
28 Wo wird meine Rente aus Deutschland steuerpflichtig? Wo die Rente aus Deutschland versteuert wird, regelt das deutsch-belgische Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Die gesetzliche Rente aus Deutschland unterliegt der Steuerpflicht im Kassenstaat, also in Deutschland. Betriebsrenten dagegen sind im Wohnland steuerpflichtig. 29 Welche Familienleistungen und -beihilfen stehen mir als Grenzgänger von Belgien nach Deutschland zu? Zu den Familienleistungen in Deutschland gehören das Kindergeld, bei sehr geringem Einkommen evtl. der Kinderzuschlag, das Elterngeld sowie besondere zum Beispiel bundeslandinterne Zuwendungen wie Fahrtkostenzuschüsse für Ihre Kinder, die eine Schule in Nordrhein-Westfalen besuchen. Sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern in Deutschland stehen alle Sach- oder Geldleistungen zu, die zum Ausgleich von Familienlasten in Deutschland gewährt werden, es sei denn, in Belgien begründet sich ein vorrangiger Anspruch auf eine vergleichbare Leistung. Ein vorrangiger Anspruch auf belgisches Kindergeld entsteht zum Beispiel dann, wenn Ihr Mann oder Ihre Frau in Belgien arbeitet. In dem Fall steht Ihnen aus Deutschland noch der eventuelle Differenzbetrag zum belgischen Kindergeld zu. Das deutsche Kindergeld beträgt monatlich für das erste und zweite Kind jeweils € 184,00, für das dritte Kind € 190,00 und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils € 215,00. Kindergeld wird einkommensunabhängig für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr gezahlt und bis zum 25. Lebensjahr, wenn es sich in Schul-, Berufsausbildung oder Studium befindet. Einen Anspruch auf deutsches Kindergeld können Sie übrigens auch dann haben, wenn Sie - z.B., weil sie in Deutschland selbständig sind – zwar nicht sozialversicherungspflichtig, wohl aber unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren sind, können sozialversicherungspflichtig in Deutschland Beschäftigte Elterngeld beantragen. Wie beim (mittlerweile abgeschafften) Erziehungsgeld ist die Voraussetzung, dass der betreuende Elternteil gar nicht oder nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeitet. Grundsätzlich kann Elterngeld gezahlt werden, bis das Kind ein Jahr alt ist, also maximal 12 Monate. Zwei weitere Monate kommen dazu, falls auch der andere Elternteil sich seinem Kind widmet, seine Arbeitszeit für mindestens diese zwei Monate auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert und auf Einkommen verzichtet. Die zwei zusätzlichen Elterngeldmonate stehen Ihnen selbst dann zu, wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin in Belgien arbeitet. Das Elterngeld beträgt 67% des wegfallenden Nettoeinkommens, maximal € 1.800,00 monatlich. Für Eltern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, gibt es das Mindest- Elterngeld in Höhe von € 300,00. In Belgien wird im ersten Lebensmonat kein Kindergeld gezahlt, stattdessen erhält man eine sogenannte Geburtszulage. Derzeit beträgt die EURES Maas-Rhein 14
Geburtszulage € 1.023,45 für jedes Erstgeborene und für jedes weitere Kind € 770,03. Es lohnt sich auch für Grenzgängerfamilien bei der zuständigen belgischen Kindergeldkasse, der Gemeinde oder dem CSC- Grenzgängerdienst mit einem Antrag prüfen zu lassen, ob ihnen die Geburtsprämie für das in Belgien geborene Kind zusteht. "Atypische Grenzgänger" 30 Was muss ich beachten, wenn ich durch Umzug nach Belgien Grenzgänger werde? Wenn Sie unter Beibehaltung Ihres Beschäftigungsverhältnisses in Deutschland Ihren Wohnsitz nach Belgien verlegen, werden Sie dadurch Grenzgänger. Sie sollten sich vorher jedoch immer bei den zuständigen Trägern der Sozialversicherung (Agentur für Arbeit, Krankenkasse….) über eventuelle Auswirkungen des Umzuges erkundigen. Die wichtigsten Fragen rund um Anmeldeformalitäten, ums Auto, den Führerschein, das Mietrecht, den Immobilienerwerb, private Versicherungen sowie Kindergarten und Schule werden im „Wegweiser für den Umzug nach Belgien“ beantwortet, der u.a. unter www.EURES-emr.org und www.regioaachen.de heruntergeladen werden kann. EURES Maas-Rhein 15
Die wichtigsten Adressen auf einen Blick EURES-BeraterInnen in der Euregio Maas-Rhein Bei Arbeitsämtern in Belgien: Deutschsprachige Gemeinschaft: Wallonie: Arbeitsamt der DG Le Forem Marco SCHAAF Carrefour Emploi Formation Hütte 79 Wilfrid LASCHET 4700 Eupen Val Benoît - Quai Banning 4 Tel. : 00 32 (0)87 63 89 14 4000 Liège Fax : 00 32 (0)87 55 70 85 oder 85 32 04 Tel. : 00 32 (0)4 229 11 83 E-Mail: marco.schaaf@adg.be Fax : 00 32 (0)4 254 40 19 E-Mail: wilfrid.laschet@forem.be Flandern: EURES-VDAB EURES-VDAB Michèle OP 'T EIJNDE Leon MARTENS Pastorijstraat 7 Pastorijstraat 7 3620 Lanaken 3620 Lanaken Tel. : 00 32 (0)89 73 92 72 Tel. : 00 32 (0)89 73 92 72 Fax : 00 32 (0)89 71 83 24 Fax : 00 32 (0)89 71 83 24 E-Mail: mopteynd@vdab.be E-Mail: leon.martens@vdab.be Bei Arbeitsämtern in Deutschland: Agentur für Arbeit Agentur für Arbeit Heinz-Jürgen WERNER Egon VANWERSCH Agentur für Arbeit Aachen Agentur für Arbeit Aachen Roermonder Str. 51 Roermonder Str. 51 52072 Aachen 52072 Aachen Tel.: 0049 (0)241 897-1269 Tel.: 0049 (0)241 897-1710 Fax: 00 49 (0)241 897-1598 Fax: 00 49 (0)241 897-1598 E-Mail: E-Mail: aachen.eures@arbeitsagentur.de aachen.eures@arbeitsagentur.de EURES Maas-Rhein 16
Bei Gewerkschaften in Belgien IVR/ACV Grenzgängerdienst der CSC Jos POUKENS Peter SCHLEMBACH Mgr. Broekxplein 5 Gabriele EMONTS-GAST 3500 Hasselt Kirchstraße 26 Telefon: 0032 78 151686 4720 Kelmis Fax: 0032 (0) 11 30 69 99 Tel. : 00 32 (0)87 859949 E-Mail: jos.poukens@acv-csc.be Fax : 00 32 (0)87 859948 E-Mail: peter.schlembach@acv- csc.be gemontsgast@acv-csc.be CSI- FGTB IVR-ABVV Elisabeth FINET Nesrin TOSUN Place Saint Paul 9-11 Kruindersweg 27 4000 Liège 3630 Maasmechelen Tel. : 00 32 (0)4 221 95 83 Tel: 00 32 (0)77 31 40 Fax : 00 32 (0)4 221 96 26 Fax: 00 32 (0)89 77 52 72 E-Mail: elisabeth.finet@fgtb.be E-Mail: Nesrin.tosun@abvv.be Bei Gewerkschaften in Deutschland DGB Deutscher Gewerkschaftsbund DGB Deutscher Gewerkschaftsbund Peter SOKOLL Mark ROSENDAHL Hombergerstr. 73 Stapeltor 17 - 19 47441 Moers 47051 Duisburg Telefon: 0049 (0)284 18 83 32 40 Tel: 0049 (0) 203 99 275 14 E-Mail: sokoll@malz.de E-Mail: mark.rosendahl@dgb.de Euregio Maas-Rhein Grenzgängerberatungsstelle der REGIO Aachen e.V. Christina LÖHRER-KAREEM Theaterstr. 90 52062 AACHEN Tel. : 00 49 (0)241 56 861 55 Fax : 00 49 (0)241 56 861 61 E-Mail: grenzgaenger@regioaachen.de EURES Maas-Rhein 17
Grenzüberschreitende Steuerfragen Team GWO (Grenzüberschreitendes Arbeiten und Unternehmen) der Finanzverwaltungen aus Deutschland, Belgien und den Niederlanden Terra Nigrastraat 10 6216 BL Maastricht / NIEDERLANDE Kostenlose Telefonnummer: 0800 90 22 0 (aus Belgien) 0800 10 11 352 (aus D) Internet: www.belastingdienst.nl/overig/gwo/de/ Entsendung, Ausnahmevereinbarung bei Beschäftigung in mehr als einem Land DVKA Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) Pennefeldsweg 11-15 53177 Bonn /DEUTSCHLAND Telefon: 0049 (0)228 95 30 0 Fax: 0049 (0)228 9530600 E-Mail: post@dvka.de Internet: www.dvka.de Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) Rijksdienst voor Sociale Zekerheid (RSZ) l' Office Nationale de Sécurité Sociale (ONSS) Place Victor Horta 11 1060 Brüssel / BELGIEN Telefon: 0032 (0)2 509 31 11 Fax: 0032 (0) 2 509 30 19 Internet: www.onss.fgov.be EURES Maas-Rhein 18
Rentenversicherungsträger Deutschland Deutsche Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung Bund Rheinland Ruhrstr. 2 Königsallee 71 10704 Berlin 40215 Düsseldorf Tel. 0049 (0)30 8651 oder Tel: 0049 (0) 211 937-0 oder Bürgertelefon 0800 1000 48070 Bürgertelefon: 0800 100048013 Internet: Internet: www.deutsche-rentenversicherung- www.deutsche-Rentenversicherung- bund.de Rheinland.de Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See Rheinland Pieperstr. 14-28 Auskunfts- und Beratungsstelle 44789 Bochum Benediktinerstraße 39 Telefon: 0049 (0)234 3040 52066 Aachen Fax: 0049 (0)234 30453050 Tel: 0049 (0)241 6069-02 Internet: www.kbs.de Belgien Landespensionsamt (LPA) Office National des Pensions (ONP) Rijksdienst voor Pensioenen (RVP) Bureau Régional de Malmedy Office National des Pensions (ONP) Avenue des Alliés 28 Zuidertoren 3 Résidence du Cerisier Tour du Midi 3 4960 Malmedy 1060 Brüssel Telefon : 0032 (0)80 330 738 Telefon: 0032 (0)2 523 40 40 Fax : 0032 (0)80 79 13 14 Internet: http://www.rvponp.fgov.be Internet: www.onprvp.fgov.be EURES Maas-Rhein 19
Schwerbehindertenrecht, Erziehungs- und Elterngeld Deutschland Belgien StädteRegion Aachen Dienststelle für Personen mit Turpinstraße 198 Behinderung 52066 Aachen Vennbahnstraße 4/4 Tel: 0049 (0) 241 51980 4780 ST. Vith Fax: 0049 (0) 241 533190 Telefon: 0032 (0)80 22 91 11 E-Mail: Fax: 0032 (0)80 22 90 98 soziales@staedteregion-aachen.de E-Mail: info@dpb.be elterngeld@staedteregion- Internet: http://www.dpb.be aachen.de Internet: www.staedteregion- aachen.de Kindergeld und Kindergeldzuschlag Grenzregion Aachen Belgische Grenzregion RKW-ZFA-ONAFTS Agentur für Arbeit Aachen Rijksdienst voor kinderbijslag voor werknemers (RKW) Familienkasse Zentralanstalt für Familienbeihilfen für Arbeitnehmer (ZFA) Talbotstraße 25 Office national dallocations familiales pour travailleurs 52068 Aachen salariés (ONAFTS) Telefon: 01801 546337 Rue de Trèves 70 Fax: 0049 (0)241 5682 109 1000 Brüssel E-Mail: Tel.: 0032 (0)2 2372 112 familienkasse- Fax: 0032 (0)2 2372 470 aachen@arbeitsagentur.de E-Mail ZFA Brüssel: bxl.fam@onafts.be Anlaufstelle für Grenzgänger: mediation.internationale@onafts.be Internet: www.rkw.be Bezirksstelle Eupen Hookstraße 29 4700 Eupen Tel.: 0032 (0) 87 555 971 Fax: 0032 (0) 87 552 977 E-Mail: eupen.fam@onafts.be EURES Maas-Rhein 20
Laufbahnunterbrechung, Elternurlaub Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening (RVA) Office national de l’emploi (ONEM) Zweigstelle Eupen Neustraße 77 4700 Eupen / BELGIEN Tel: 0032 (0)87 556547 Internet: www.rva.be Arbeitslosengeld II Jobcenter StädteRegion Aachen Roermonder Str. 51 52072 Aachen / DEUTSCHLAND Telefon: 0049 (0)241 897-3001 Fax: 0049 (0)241 897 1222 E-Mail: Jobcenter-aachen@jobcenter-ge.de Verwaltung Krankheit-Invalidität Landesinstitut für Kranken- und Invaliditätsversicherung Rijksinstitut voor Ziekte- en Invaliditeitsverzekering (RIZIV) Institut national d’Assurance Maladie-Invalidité (INAMI) Avenue de Tervueren 211 B – 1150 Brüssel / BELGIEN Telefon : 0032 (0)27 397111 E-Mail: communication@riziv.fgov.be Internet: www.riziv.be Krankenkasse Christliche Krankenkasse (CKK) Klosterstraße 66 4700 Eupen Telefon: 0032 (0)87 596111 Fax: 0032 (0)87 596110 Internet: http://www.mc.be EURES Maas-Rhein 21
Verwaltung Arbeitslosigkeit – Belgien Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening (RVA) Office national de l’emploi (ONEM) Zweigstelle Verviers Zweigstelle Eupen Galerie des 2 Places / Place Verte 12 Neustraße 77 4800 Verviers 4700 Eupen Tel: 0032 (0)87 394750 Tel: 0032 (0)87 55 65 47 Fax: 0032 (0)87 332833 Fax: 0032 (0)87 55 65 48 Internet: www.rva.be HFA - HVW - CAPAC Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützung Hulpkas voor Werkloosheidsuitkeringen Caisse Auxiliare de Paiement des Allocations de chômage Zuständige Stelle in der deutsch-belgischen Grenzregion: HFA CAPAC Vervierser Str. 12 Rue Peltzer de Clermont 51 4700 EUPEN 4800 Verviers Tel.: 00 32 (0) 87 56 09 40 Telefon : 0032 (0)87 33 26 29 Fax: 0032 (0) 87 56 09 56 Fax : 0032 (0)87 316452 E-Mail: info.eupen@capac.fgov.be E-Mail: info.verviers@capac.fgob.be Internet: www.hvw.fgov.be Internet: www.hvw.fgov.be Arbeitsunfälle Fonds für Arbeitsunfälle (FAU) Fonds voor Arbeidsongevallen (FAO) Fonds des accidents du travail (FAT) Rue du Trône 100 B – 1050 Bruxelles Telefon 0032 (0)2 5068411 Fax : 0032 (0)2 5068415 Internet : www.faofat.fgov.be EURES Maas-Rhein 22
Berufskrankheiten Fonds für Berufskrankheiten (FBK) Fonds voor beroepsziekten (FBZ) Fonds des maladies professionelles (FMP) Internet: www.fmp.fgov.be Hauptverwaltung Brüssel Sterrenkundelaan 1 / Rue de l'Astronomie 1 B-1210 Brüssel Telefon: 0032 (0)2 22 66 211 Fax: 0032 (0)2 21 91 193 Provinzbüro Lüttich Quai Godefroid Kurth 45 (2. Etage) B-4020 Liège Telefon.: 0032 (0)4 344 04 13 oder 0032 (0)4 344 14 09 Impressum Redaktion: Ruth Meyering, Projektleiterin TaskForce.Net; aktualisiert von Jan Schliewert, LL.M.Eur., TaskForce.Net in Kooperation mit dem Team Informationsschriften der EURES-EMR. Für die fachliche Beratung bedankt sich die Redaktion bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AOK Rheinland (Geschäftsstelle Europa in Vaals), der belgischen Krankenversicherung COK, des CSC Grenzgängerdienstes, der Servicestelle der Deutschen Rentenversicherung Rheinland in Aachen, des Versorgungsamtes der StädteRegion Aachen und des Teams GWO. Diese Broschüre ist eine Veröffentlichung von EURES Maas-Rhein und wurde mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Kommission hergestellt. Stand der Gesetzgebung: Juni 2011 Trotz sorgfältiger Recherche kann für die Richtigkeit des Inhalts keine Gewähr übernommen werden. Verwendung der Texte nur mit Quellenangaben. Der Nachdruck zu gewerblichen Zwecken ist verboten. Aachen, Juli 2011 EURES Maas-Rhein 23
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