GEGENWERTREGELUNG: NIEDERLAGE DER VBL - SONDERBEILAGE
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Nr. 2 1|D eze mbe r2 009 S o nd e r b e i l a g e A lt e r s v e r s o r g u n g Gegenwertregelung: Niederlage der VBL Urteil des Landgerichts Mannheim – Berufung noch abzuwarten Andreas Lemke Die Kammer für Kartellsachen des Hintergrund Regelung noch durch eine ergänzen- Landgerichts (LG) Mannheim (7 O § 23 Abs. 2 der VBL-Satzung (VBL-S) de Vertragsauslegung könne diese 122/08 Kart., Urteil vom 19.06.2009) verpflichtet Arbeitgeber des öffentli- Lücke geschlossen werden. Damit falle hat eine Regelung in der Satzung der chen Dienstes bei Ausscheiden aus der die Anspruchsgrundlage für die VBL Versorgungsanstalt des Bundes und VBL zur Zahlung eines so genannten ersatzlos weg. der Länder (VBL) für unwirksam erklärt: Gegenwertes, der auf der Grundlage § 23 Abs. 2 der Satzung in den seit sowohl der Renten, die an die Leis- Denn will man die Konsequenzen für 01.01.1995 (d.h. seit der 27. Satzungs- tungsempfänger zu entrichten sind, als den Beteiligten bei Ausscheiden aus änderung) geltenden Fassungen regelt auch der erworbenen Anwartschaften der VBL neu regeln – und zwar ohne die finanziellen Leistungen, die ein aus berechnet wird. unangemessene Benachteiligung –, der Anstalt ausscheidender Arbeit- lassen sich verschiedene Varianten geber/Beteiligter zu zahlen hat. Die Sachverhalt denken. Mangels Anhaltspunkten über Regelung benachteilige ausscheidende Die VBL verklagt einen ausscheiden- den Willen der Vertragsparteien gibt es Beteiligte entgegen den Geboten von den Arbeitgeber nach Kündigung der keine ausreichenden Grundlagen für Treu und Glauben in unangemessener Beteiligungsvereinbarung auf Zahlung eine ergänzende Vertragsauslegung. Weise, so das LG. des Gegenwertes nach § 23 Abs. 2 VBL-S. Der Beklagte hat bereits Nach Abwägung der Interessen sowohl Daher sei § 23 Abs. 2 wegen Versto- Zahlungen geleistet, sodass es beim der VBL als auch des Ausscheidenden ßes gegen § 307 Abs. 1 des Bürger- Verfahren noch um einen Restbetrag halten die Richter die Gegenwert- lichen Gesetzbuchs (BGB) unwirk- von 5,5 Millionen Euro geht. regelung für unangemessen, da sie sam (nach diesem Absatz sind AGB den Interessen der VBL einseitig den unwirksam, wenn sie den Vertrags- Argumentation – Vorzug gebe. Außerdem sei eine völlige partner unangemessen benachteili- Entscheidungsgründe des LG Nichtberücksichtigung der bereits ge- gen). Das AGB-Recht (§§ 305 ff BGB Das Gericht erklärt die Gegenwertre- zahlten Prämien mit § 307 Abs. 1 BGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelungen (in den Fassungen der VBL-S unvereinbar. findet nach Ansicht des LG auf die seit 1995) für unwirksam, weil sie die VBL-Satzung Anwendung, weil sie ausscheidenden Beteiligten unange- Auch kann das Umlagefinanzierungs- nicht durch die Tarifautonomie ge- messen benachteiligen. Weder durch system der VBL nach Ansicht der schützt ist. eine – hierzu fehlende – gesetzliche Richter keine Rechtfertigung dafür
2 sein, dass bei Ausscheiden eines Tatsächlich kommen auch andere davon, die im Rahmen eines Betriebs- Beteiligten, wie in der Satzung ange- Finanzierungsarten von Versicherungs- übergangs nach § 613 a BGB auf ordnet, ein Systemwechsel stattfindet systemen in Betracht, die, obwohl sie einen nicht am Versorgungssystem vom bisherigen Umlagesystem (Ab- dem Interesse der Versorgungsan- der VBL beteiligten Arbeitgeber über- schnittsdeckungssystem) zu einem stalten Rechnung tragen, auch den gehen. Kapitaldeckungssystem, bei dem der ausscheidenden Arbeitgeber nicht über Ausscheidende nunmehr die versi- Gebühr belasten. Es steht zu erwarten, dass sich alle cherten Risiken nach dem Prinzip der Träger von Zusatzversorgungen, de- Kapitaldeckung zu finanzieren hat – vor Folgen ren Satzungen ähnliche Regelungen allem nicht unter Außerachtlassen der Die VBL hat gegen die Entschei- beinhalten, an der letztinstanzlichen bereits gezahlten Prämien. dung Berufung eingelegt. Das Urteil Entscheidung orientieren werden. Auch des LG Mannheim ist sehr sorgfältig „Altfälle“ könnten dann eine Rolle spie- Die Gegenwertregelung vereine die und detailliert begründet. Dreh- und len, sofern Rückforderungen ausge- Vorteile aus beiden Systemen zu- Angelpunkt der Argumentation ist die schiedener Beteiligter bis dahin noch gunsten der VBL und zuungunsten Anwendbarkeit des AGB-Rechts nicht verjährt sind. des Beteiligten. Aus der Vielzahl der (§§ 305 ff BGB) auf die VBL-Satzung. denkbaren Gestaltungsmöglichkeiten Durch eine neue Ermächtigungsnorm für Ausstiegswillige habe die VBL dieje- Wird das Urteil in letzter Instanz be- (Gesetz, Tarifvertrag) könnte die VBL- nige ausgewählt, die den ausscheiden- stätigt, verbessern sich die wirtschaft- Satzungsregelung der AGB-Kontrolle den Beteiligten finanziell am stärks- lichen Rahmenbedingung für einen entzogen werden. Für die Vergangen- ten belastet – eine unangemessene Ausstieg aus der öffentlichen Zusatz- heit wären nach gefestigter Recht- Benachteiligung im Sinne von § 307 versorgung deutlich. Dies gilt vor sprechung dabei Vertrauensschutzge- Abs. 1 BGB. allem auch für Betriebe oder Teile sichtspunkte zu beachten. • Kein Ausgleich bei zu kurzer Laufzeit Urteil: Gezillmerte Verträge zur Entgeltumwandlung Frank Buschmann In der Streitsache über den Einsatz Ruhestand geht. Erst dann werden die Aufbau von Deckungskapital verwen- von gezillmerten Versicherungstarifen Leistungen auch versteuert (nachgela- det werden. Dies hat zur Folge, dass bei Entgeltumwandlungen hat das gerte Besteuerung). der Wert der Versicherung erst dann Bundesarbeitsgericht am 15.09.2009 steigt, wenn die Abschlusskosten aus- das mit Spannung erwartete Urteil Gezillmerte Verträge üblich geglichen sind. Und das kann mitunter vorgelegt (3 AZR 17/09, Pressemittei- In der Regel wird die Entgeltumwand- lange dauern. lung). Die Interessen von Arbeitgebern lung über einen versicherungsförmigen und Arbeitnehmern wurden dabei wohl Durchführungsweg (Direktversicherung, Das Bundesarbeitsgericht hatte nun im abgewogen. Pensionskasse oder Pensionsfonds) Fall einer über Direktversicherung voll- geregelt. Es gibt allerdings unterschied- zogenen Entgeltumwandlung zu ent- Aufgrund der negativen Entwicklung der liche versicherungsmathematische An- scheiden (bei einer Direktversicherung gesetzlichen Rentenansprüche erfreut sätze, die Rücklagen der Versicherer für ist der Arbeitgeber Versicherungsneh- sich die betriebliche Altersversorgung eine spätere Leistung einzurichten und mer und der Arbeitnehmer versicherte durch Entgeltumwandlung wachsender zu berechnen. Häufig kam und kommt Person und Bezugsberechtigter). Beliebtheit – nicht zuletzt wegen der bei traditionellen Lebensversicherungen günstigen Konditionen für Arbeitnehmer. das so genannte gezillmerte Berech- Vorzeitig ausgeschieden – Arbeitgeber und Arbeitnehmer schlie- nungsverfahren zur Anwendung. was nun? ßen eine Entgeltumwandlungsverein- Der Sachverhalt: Im vorliegenden Fall barung über einen bestimmten Betrag Interessant für den Arbeitnehmer: Die leistet der Arbeitgeber Beiträge an den ab. Dieser wird vom Bruttogehalt (nicht Abschlussprovision und die Verwal- Versicherer, weil der Arbeitnehmer eine vom Netto, wohlgemerkt!) einbehal- tungskosten verbrauchen dabei einen Entgeltumwandlung verlangt hat. Ein ten und in eine Form der betrieblichen Großteil der anfänglichen Versiche- Teil vom Bruttogehalt des Beschäftig- Altersversorgung eingezahlt. Ausgezahlt rungsbeiträge aus der Entgeltum- ten wird nicht ausgezahlt und in eine wird, wenn der Mitarbeitende in den wandlung und können daher nicht zum Direktversicherung eingezahlt.
Nach dem vorzeitigen Ausscheiden des alle neueren Verträge, die diesen Arbeitnehmers jedoch ist die Enttäu- gesetzlichen Kriterien genügen, und schung groß. Denn von den geleisteten auch alle alten Verträge, die aus den Beiträgen über etwa 7.000 Euro ist auf- ersten Jahren „herausgewachsen“ grund des gezillmerten Berechnungs- sind, den Arbeitnehmer nicht unan- verfahrens lediglich ein Deckungskapital gemessen benachteiligen. von rund 4.700 Euro gebildet worden. > Kommt ein Gericht im Einzelfall zu Der Arbeitnehmer klagt gegen seinen dem Schluss, dass ein voll gezillmer- ehemaligen Arbeitgeber auf Zahlung ter Vertrag den Arbeitnehmer unan- des abgeführten Lohns (besagte 7.000 gemessen benachteiligt, wird der Euro) – und unterliegt in allen Instanzen. Vertrag ebenfalls nicht unwirksam. Auch die Revision des Arbeitnehmers Vielmehr steht dem Arbeitnehmer weist das Bundesarbeitsgericht zurück. dann eine höhere Altersversorgung zu. Hier kann es also – allerdings erst Zum Zeitpunkt seines Ausscheidens bei Eintritt des Versorgungsfalles – zu des Versorgungsträgers und des will der Arbeitnehmer die Differenz Nachschusspflichten des Arbeitge- Versicherungstarifs überlässt. Dies ist zwischen dem Wert des Versicherungs- bers kommen. zwar meist gut gemeint, steht aber vertrags und dem umgewandelten > Das BAG nimmt im vorliegenden nicht selten der – von der Rechtspre- Barlohn ausgezahlt haben. Er ist der Verfahren auch die Informations- chung wieder bestätigten – Informati- Meinung, die Entgeltumwandlung ver- und Beratungspflichten des Arbeit- onspflicht des Arbeitgebers bezüglich stoße gegen das Gebot der Wertgleich- gebers unter die Lupe. Aus einer des Versorgungsträgers und des Tarifs heit nach dem Betriebsrentengesetz Verletzung dieser Pflichten hätte der entgegen. Diese Pflicht kann der Ar- (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG) und sei Arbeitnehmer ggf. einen Schaden- beitgeber aus unserer Sicht nur dann daher unwirksam. ersatzanspruch ableiten können. Da erfüllen, wenn er selbst, unterstützt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von einem unabhängigen, qualifizierten Dieser Argumentation folgen weder aber über die Folgen der Zillmerung Versicherungsmakler, die Wahl des das Arbeitsgericht Siegburg noch das zutreffend und umfassend informiert geeigneten Versorgungsträgers und Landesarbeitgericht Köln und nun auch hat, kommt dies hier nicht in Be- der Versicherungstarife trifft und wenn nicht das Bundesarbeitsgericht (BAG). tracht. Der Fall stellt jedoch einmal er darüber hinaus einen rechtssicheren mehr die Pflicht des Arbeitgebers Beratungsprozess festlegt und umsetzt. Hier einige wichtige Punkte aus dem heraus, den Arbeitnehmer ausrei- Urteil: chend über den gewählten Tarif zu Für die Entgeltumwandlung hat unsere > Eine Entgeltumwandlung mit gezill- informieren. Unternehmensgruppe für Sie ein struk- merten Tarifen ist nicht unwirksam, turiertes Beratungs- und Betreuungs- d.h. der Barlohnanspruch lebt nicht Mit dem Urteil hat das BAG endlich konzept entwickelt. Wir kümmern uns wieder auf. Das ist vor allem für für mehr Klarheit gesorgt. Die Urteils- um die entscheidenden Phasen in der den Fall einer Insolvenz von großer begründung enthält sicherlich noch Vorbereitung, die rechtssichere Umset- Bedeutung. den einen oder anderen Fingerzeig für zung und die nachhaltige Betreuung > Es gibt nach Auffassung des BAG Arbeitgeber und Versicherer. der Entgeltumwandlung. Anhaltspunkte dafür, dass – obwohl ein voll gezillmerter Versicherungsta- Auswirkungen auf die Beratungs Unser Konzept bietet nicht nur den rif nicht gegen das Wertgleichheits- praxis Mitarbeitern hervorragende Leistun- gebot verstößt – eine unangemes- Das Betriebsrentengesetz gewährt gen, sondern es berücksichtigt auch sene Benachteiligung im Sinne des Mitarbeitern einen Rechtsanspruch auf die Interessen des Arbeitgebers. Es Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 307 betriebliche Altersversorgung durch entlastet ihn sowohl bei der Auswahl BGB) vorliegen könnte. Angemessen Entgeltumwandlung. Daraus resultie- der Anbieter und Produkte als auch wäre laut BAG z.B. die Verteilung der ren Informations-, Mitwirkungs- und bei der Beratung der Mitarbeiter. Abschluss- und Vertriebskosten auf Auskunftspflichten für den Arbeitgeber. Somit werden Haftungsrisiken für den fünf Jahre. Eine derartige Verteilung Wenn Arbeitgeber diesen Pflichten nur Arbeitgeber minimiert und weitgehend schreiben sowohl das Gesetz über unzureichend nachkommen, kann dies ausgeschlossen. die Zertifizierung von Altersvorsor- zu Haftungsrisiken im Zusammenhang geverträgen (§ 1 Abs. 1 Nr. 8) in mit der betrieblichen Altersversorgung Fazit der seit dem 01.01.2005 geltenden führen. Das Urteil des BAG schafft mehr Fassung als auch das Versicherungs- Rechtssicherheit, weist aber nochmals vertragsgesetz (§ 169 Abs. 3) in der Die größten Risiken geht ein Ar- auf Pflichten des Arbeitgebers bei der seit 01.01.2008 geltenden Fassung beitgeber ein, wenn er dem einzel- Umsetzung der Entgeltumwandlung vor. So ist davon auszugehen, dass nen Mitarbeiter die freie Auswahl hin. •
4 Strukturreform des Versorgungsausgleichs Neue Verpflichtungen für Arbeitgeber in der betrieblichen Altersversorgung Dr. Marina Schnellen Das Gesetz zur Strukturreform des Im Folgenden befassen wir uns Durch den separaten Ausgleich eines Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) ausschließlich mit dem Versorgungs- jeden Anrechts sind die Ehegatten, ist zum 01.09.2009 in Kraft getreten. ausgleich in der betrieblichen Al- je nach Ursprung des jeweiligen Es ermöglicht den Ehepartnern im tersversorgung. Dazu zählt auch die auszugleichenden Anrechts, einmal Fall der Scheidung eine verständliche Zusatzversorgung des öffentlichen und ausgleichspflichtige und einmal aus- und gerechte Teilung der während der kirchlichen Dienstes. gleichsberechtigte Person. Ehezeit erworbenen Versorgungsan- wartschaften. Gleichermaßen ist der Grundsatz der internen Teilung Eine weitere Neuerung besteht darin, Versorgungsausgleich für eingetragene Die Strukturreform beseitigt die dass neben den Rentenanwartschaften Lebenspartnerschaften geregelt. grundlegenden Probleme des alten nun auch Anwartschaften auf Kapital- Versorgungsausgleichs. In Zukunft leistungen mit in den Versorgungsaus- In der betrieblichen Altersversorgung findet im Regelfall für jede einzelne gleich eingeschlossen werden. Diese bringt die Strukturreform neue Aufga- Versorgungsanwartschaft ein Ausgleich wurden nach alter Rechtslage über ben für Arbeitgeber und Versorgungs- im jeweiligen Versorgungssystem statt. den so genannten Zugewinnausgleich träger mit sich. An sie werden damit Leistungszusagen aus der gesetzlichen geregelt. weit größere Anforderungen gestellt, Rente, der Beamten- oder berufsstän- als es bisher der Fall war. dischen Versorgung, der betrieblichen In der betrieblichen Altersversorgung Altersversorgung, dem Riester-Vertrag, wirkt sich die neue Gesetzgebung Kam es nach alter Rechtslage im jede bestehende Anwartschaft wird auf alle Versorgungszusagen in allen Rahmen einer Scheidung zu einem separat geteilt. Die ausgleichsberech- Durchführungswegen aus. Neben den Versorgungsausgleich, erfolgte im tigte Person erhält eine abgeteilte, externen Versorgungsträgern (Direkt- Regelfall der Ausgleich sämtlicher Ren- eigenständige Versorgungsanwart- versicherung, Pensionskasse/Zusatz- tenanwartschaften über die gesetzliche schaft beim selben Versorgungsträger versorgungskasse, Pensionsfonds) ist Rentenversicherung. Die verschiede- (so genannte interne Teilung). Die jeder Arbeitgeber, allein schon wegen nen Anwartschaften sowohl aus der Anwartschaft der ausgleichspflichtigen des gesetzlichen Anspruchs der Ar- privaten als auch aus der betrieblichen Person wird entsprechend gekürzt. Das beitnehmer auf Entgeltumwandlung, Altersversorgung, aus der Beamten- vergleichbar Machen verschiedener unmittelbar von der Strukturreform oder berufsständischen Versorgung Versorgungssysteme ist im Regelfall betroffen. Bei den nicht versiche- mussten mittels Barwertverordnung mit nicht mehr notwendig. rungsförmigen Durchführungswegen den Anwartschaften aus der gesetzli- ist entweder die Unterstützungskas- chen Rentenversicherung vergleichbar Der externe Ausgleich, also die Über- se der Versorgungsträger oder bei gemacht werden. tragung einer Anwartschaft auf einen unmittelbaren Versorgungszusagen der anderen Versorgungsträger, ist nur Arbeitgeber selbst. Er ist dann direkter Der halbe Wertunterschied aller An- noch eingeschränkt möglich. Der Verfahrensbeteiligter im Scheidungs- wartschaften der Ehepartner wurde schuldrechtliche Versorgungsausgleich, prozess. dann in die gesetzliche Rentenversi- bei dem der Ausgleich erst mit cherung des Ausgleichsberechtigten, Eintritt des Versorgungsfalls d.h. der Person, deren eigene Anwart- und dann über die schaften insgesamt den geringeren ausgleichspflichti- Wert hatten, übertragen. Die Übertra- ge Person erfolgt, gung erfolgte durch Beitragszahlungen bleibt wie bisher des Ausgleichspflichtigen. Aufgrund eine Auffanglösung der unterschiedlichen betroffenen in allen Fällen, in Versorgungssysteme kam es so denen der Ausgleich zwangsläufig zu Ungenauigkeiten und zum Zeitpunkt der Wertverschiebungen, die eine grundle- Scheidung nicht ab- gende Neuregelung des Versorgungs- schließend vorgenom- ausgleichs notwendig machten. men werden kann.
5 Aufgaben der Versorgungsträger Ausgleichswert finanzieller Nachteil für den Versor- Der Versorgungsträger hat den Ehezeit- gungsträger, allerdings besteht gegen- Die Hälfte des Ehezeitanteils der anteil des auszugleichenden Anrechts über den (Ex-)Ehepartnern sicherlich auszugleichenden Versorgung; er zu berechnen, eine genaue Dokumen- steht der ausgleichsberechtigten Erklärungsbedarf. tation zu erstellen und einen Vorschlag Person zur Schaffung eines für den Ausgleichswert zu unterbreiten. eigenständigen Anrechts zu. Zuletzt besteht die Möglichkeit, unter Das verlangt das Familiengericht. Im den gegebenen biometrischen Vo Fall einer Direktzusage ist also der In Ausnahmen wird vom Stichtagsprin- raussetzungen den Kapitalwert des Arbeitgeber selbst zu diesen Angaben zip abgewichen, nämlich dann, wenn Ehezeitanteils so aufzuteilen, dass verpflichtet. der Versorgungsfall zwischen dem sich daraus Rentenanwartschaften in Ehezeitende und der Gerichtsentschei- gleicher Höhe für beide Ehepartner Der Ehezeitanteil ist der Teil der an- dung eintritt. ergeben. Die einzelnen Rentenbeträge wartschaftlichen Versorgungsleistun- werden sich aber in der Regel nicht zur gen, der während der Ehezeit erwor- Bestimmung des Ausgleichswerts Ausgangsrente addieren. Für den Ver- ben wurde. Sind beide Ehepartner im Der ausgleichsberechtigten Person sorgungsträger entsteht kein Nachteil, selben Versorgungssystem, bemisst steht die Hälfte des Ehezeitanteils jedoch besteht wieder Erklärungsbe- sich der Ehezeitanteil aus dem Wert- (= Ausgleichswert) zu. Wie der Ehe- darf für die Ehepartner. unterschied beider Anwartschaften. zeitanteil kann der Ausgleichswert als Ist die Höhe der Leistungen durch Kapitalwert, Rentenbetrag oder als Die Halbierung des Kapitalwerts ist aus unmittelbare Bezugsgrößen festgelegt, Summe der unmittelbaren Bezugsgrö- unserer Sicht im Regelfall der zu prä- wie z.B. bei einem Leistungsplan nach ßen angegeben werden. Ist er jedoch ferierende Weg. Einerseits entspricht Entgelt-/Versorgungspunkten oder kein Kapitalwert, muss dem Familien- diese Umsetzung am ehesten der mit nach entrichteten Beiträgen, dann ist gericht zusätzlich sein korrespondie- der Strukturreform für Betriebsrenten der Ehezeitanteil die Summe der Be- render Kapitalwert gemeldet werden. beabsichtigten Realteilung auf Kapital- zugsgrößen, die während der Ehezeit Bei der unmittelbaren Bewertung ist wertbasis. Andererseits vermeidet der angefallen sind. der Ausgleichswert die Hälfte des Ehe- Versorgungsträger so die Gefahr einer zeitanteils (z.B. halbe Anzahl Versor- Nachfinanzierung, die durch Einrichten Sind andere Faktoren von Bedeutung, gungspunkte). Liegt dem Ehezeitanteil der Anwartschaft des Ausgleichsbe- z.B. bei Versorgungsleistungen, deren eine zeitratierliche Bewertung zugrun- rechtigten beim „Ausgleich durch Ren- Höhe vom letzten gezahlten Arbeits- de, hat der Versorgungsträger gewisse tenhalbierung“ nötig werden kann. entgelt abhängt, ist eine zeitratierliche Gestaltungsspielräume bei der konkre- Bestimmung des Ehezeitanteils aus der ten Berechnung des Ausgleichswerts. Ehezeitanteil bis zum Pensionierungsalter erreich- Der während der Ehezeit erworbene baren Anwartschaft notwendig. Der Eine Möglichkeit besteht darin, den Teil der auszugleichenden Ehezeitanteil kann dann als Rentenbe- Ausgleichswert mit dem halben Versorgung, z.B. Versorgungspunkte trag oder als Kapitalwert angegeben Rentenbetrag anzusetzen, wenn der aus Beschäftigungszeiten, die mit werden, d.h. als Wert der abgezinsten Ehezeitanteil als Rentenbetrag ausge- der Ehezeit zusammenfallen, oder zukünftigen Versorgungsleistungen un- wiesen ist. Aufgrund der verschiedenen der zeitratierliche Anteil der bis zum ter Berücksichtigung der Wahrschein- biometrischen Voraussetzungen der Pensionierungsalter erreichbaren lichkeit ihrer Inanspruchnahme. Ehepartner (Altersunterschied, höhere Versorgungsleistungen Lebenserwartung von Frauen) sum- (Rentenbetrag oder Kapitalwert). In der betrieblichen Altersversorgung mieren sich in diesem Fall jedoch die ist der Ehezeitanteil die nach § 2 Kapitalwerte (dann zwei) einer solchen Neue Versorgungsbegünstigte BetrAVG erworbene Anwartschaft bzw. halbierten Rente im Regelfall nicht Aufgrund des Grundsatzes der inter- der Übertragungswert nach § 4 (5) mehr zum Kapitalwert der Ausgangs- nen Teilung muss der Versorgungs- Betriebsrentengesetz zur Verbesserung rente. Der Versorgungsträger muss träger in Zukunft immer wieder neue der betrieblichen Altersversorgung folglich ggf. zusätzliche Mittel zur Versorgungsbegünstigte im System (BetrAVG) für den Teil der Betriebszu- Finanzierung aufbringen. aufnehmen. Das gilt auch für bereits gehörigkeit, der in die Ehezeit fällt. geschlossene Versorgungssysteme. Eine weitere Option ist die, den Aus- Für die ausgleichsberechtigte Person Bemessungsgrundlage der Bewertung gleichswert mit dem halben Kapitalwert wird ein eigenständiges Anrecht in sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der des Ehezeitanteils zu beziffern. Unter Höhe des Ausgleichswerts geschaf- Scheidung (Stichtagsprinzip). Als Be- den verschiedenen biometrischen Vo- fen, für das die Schutzvorschriften ginn der Ehezeit gilt der erste Tag des raussetzungen der Ehepartner führen des Betriebsrentengesetzes mit dem Monats der Eheschließung, Ende der dann jedoch Kapitalwerte in gleicher gleichen Status wie für einen aus dem Ehezeit ist der letzte Tag des Monats Höhe zu Rentenanwartschaften in un- Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen vor Zustellung des Scheidungsantrags. terschiedlicher Höhe. Es entsteht kein Versorgungsanwärter gelten. Es muss
6 dem Anrecht des Ausgleichspflichtigen wegen ist eine Regelung im techni- gleichgestellt sein. schen Geschäftsplan erforderlich. Von besonderer Relevanz ist in diesem Fall Das bedeutet zunächst einmal, dass die auch die Frage, ob ein Ausgleichsbe- gleiche Leistungsform vorzusehen ist rechtigter grundsätzlich in den Tarif des (Kapital/Rente). Der Gesetzgeber räumt Ausgleichsberechtigten aufgenommen den Versorgungsträgern dabei ein, die wird (auch bei bereits geschlossenen Leistung auf eine Altersversorgung zu Tarifen) oder ob ein eigenständiger beschränken, wenn ein Wertzuschlag – dann aber vergleichbarer – Tarif für vorgenommen wird, der den auszu- Ausgleichsberechtigte geschaffen wird. schließenden Leistungen (z.B. Invali- den-, Hinterbliebenenrente) entspricht. Die Versicherer versenden derzeit Die Kosten dürfen dabei nur aus dem allgemeine Informationsschreiben zum Auch muss eine vergleichbare Wert erhöhten Verwaltungsaufwand bei der Versorgungsausgleich. Nur selten sind entwicklung des neuen Anrechts internen Teilung bemessen werden, darin konkrete Angaben zu finden, wie sichergestellt sein. So ist beispiels- nicht aus der Bestimmung des Ehe- die interne Teilung beim Versicherer weise bei einer Direktversicherung die zeitanteils/Ausgleichswerts, wofür ggf. umgesetzt werden soll. Art der Überschussbeteiligung beizu- ein externer Aktuar benötigt wird. Der behalten oder für die Betriebsrente ab Kostenansatz ist dem Familiengericht Für die Zusatzversorgungskassen hat Rentenbeginn die Rentenanpassung zusammen mit dem vorgeschlagenen die Arbeitsgemeinschaft kommunale vorzunehmen. Nicht zuletzt muss eine Ausgleichswert zu melden. Nach bis- und kirchliche Altersversorgung e.V. ihre vergleichbare Sicherung der zugesag- heriger Rechtsprechung sind Teilungs- Mustersatzung um den § 44 Eheversor- ten Leistungen geschaffen werden, kosten von pauschal zwei bis drei Pro- gungsausgleich ergänzt. Die neue Rege- etwa über den Pensions-Sicherungs- zent des Ehezeitanteils angemessen. lung wurde bereits in die Satzung einiger Verein a.G. oder über eine verpfändete Versorgungskassen aufgenommen. Rückdeckungsversicherung. Entscheidungen zeitnah treffen Der Versorgungsträger sollte sich be- Externe Teilung Das Anrecht des Ausgleichspflichtigen reits jetzt im Klaren darüber sein, nach Das Einrichten eines Versorgungsan- wird in der Regel in Höhe des Aus- welchen Kriterien er im Fall eines Ver- rechts für die ausgleichsberechtigte gleichswerts gekürzt. Anstatt die Ver- sorgungsausgleichs vorgehen will. Wie Person bei einem anderen Versorgungs- sorgungsleistungen generell prozentual erfolgt die Berechnung des Ehezeitan- träger (so genannte externe Teilung) bil- zu kürzen ist es z.B. auch denkbar, die teils und des Ausgleichswerts? Welche det nach dem Willen des Gesetzgebers Höhe der Altersversorgung weitestge- Versorgungsfälle soll das neu begründe- die Ausnahme. Diese soll nur noch dann hend zu erhalten, jedoch die Hinterblie- te Anrecht des Ausgleichsberechtigten möglich sein, wenn sowohl der Aus- benenversorgung ganz auszuschließen. mit einschließen (ggf. keine Invaliden-/ gleichsberechtigte als auch der Versor- Hinterbliebenenversorgung zugunsten gungsträger des Ausgleichspflichtigen Teilungskosten einer höheren Altersversorgung)? Wie es vereinbaren. Für Ausgleichswerte Aufgrund des hohen Aufwands bei der wird die Anwartschaft des Ausgleichs- bis maximal zwei bzw. 240 Prozent der internen Teilung hat der Versorgungs- pflichtigen gekürzt (ggf. durch Wegfall monatlichen Bezugsgröße nach § 18 träger das Recht, Teilungskosten in an- der Hinterbliebenenversorgung)? In Sozialgesetzbuch (SGB) IV (z.Zt. 50,40 gemessener Höhe anzusetzen. Sie sind welcher Höhe werden Teilungskosten Euro monatlicher Rentenbetrag bzw. von den Ehepartnern hälftig zu tragen bei der internen Teilung erhoben? 6.048 Euro Kapitalwert) ist dies auch auf und können mit dem Kapitalwert einseitiges Verlangen des Versorgungs- der auszugleichenden Anwartschaft Nicht zuletzt ist bei der Bestimmung trägers möglich. verrechnet werden. Das führt bei der des Ehezeitanteils/Ausgleichswerts ausgleichsberechtigten Person zu einer auch festzulegen, welche Kalkulations- Bei Anwartschaften der betrieblichen Minderung des Ausgleichswerts und grundlagen angesetzt werden (Sterbe- Altersversorgung aus einer Direktzu- bei der ausgleichspflichtigen Person zu tafeln, Rechnungszins). Solche Fragen einer stärkeren Kürzung der bisherigen müssen im Voraus geklärt und geregelt Korrespondierender Kapitalwert Anwartschaft. werden. Der Betrag, der zum Ende der Ehezeit Kapitalwert aufzubringen wäre, um beim Bei Direktzusagen und Unterstützungs- Versorgungsträger der ausgleichs- Die auf den Bewertungszeitpunkt kassen sind entsprechende Ergänzun- pflichtigen Person für sie ein Anrecht abgezinste und mit der Wahrschein- gen der Pensionszusage ratsam, ggf. in Höhe des Ausgleichswerts zu lichkeit der Inanspruchnahme auch ein entsprechendes Regelwerk begründen; in der betrieblichen gewichtete Summe der zukünftigen für Ausgleichsberechtigte. Bei den Altersversorgung der Übertragungs- Versorgungsleistungen. wert nach § 4 Abs. 5 BetrAVG. versicherungsförmigen Durchführungs-
7 sage oder einer Unterstützungskasse dann auf Verlangen eines der beiden Versorgungsträger in der liegt der Grenzwert sogar in Höhe Ehepartner geleistet werden. Weiter betrieblichen Altersversorgung der Beitragsbemessungsgrenze der soll kein Ausgleich stattfinden, wenn Bei einer unmittelbaren Versorgungs- gesetzlichen Rentenversicherung West ein Ausgleichswert gering ist. Auch zusage der Arbeitgeber; sonst die (z.Zt. 64.800 Euro). Die Übertragung wenn die Differenz beidseitiger Aus- Unterstützungskasse; oder bei den des Ausgleichswerts – als Kapitalwert gleichswerte von Anrechten gleicher versicherungsförmigen Durchfüh- – erfolgt in eine vom Ausgleichsbe- Art gering ist, müssen diese nicht aus- rungswegen die Pensionskasse, rechtigten zu wählende Zielversorgung geglichen werden. Als geringfügig gilt die Zusatzversorgungskasse, der zum Ausbau eines bestehenden oder dabei ein Rentenbetrag von maximal Pensionsfonds oder die Direkt- zur Begründung eines neuen Anrechts. einem Prozent und ein Kapitalwert von versicherung. Sie führt beim Versorgungsträger des maximal 120 Prozent der monatlichen Ausgleichspflichtigen zu einem Mittel- Bezugsgröße des § 18 SGB VI (derzeit rechtigte Person Anspruch auf eigene abfluss und ist vom Gesetzgeber steu- 25,20 Euro bzw. 3.024 Euro). Versorgungsleistungen hat und die erneutral gestellt. Die gewählte Zielver- ausgleichspflichtige Person solche sorgung muss eine geeignete, d.h. eine Ist der Wertausgleich zum Zeitpunkt bezieht, kann die eine von der anderen mit der ursprünglichen Anwartschaft der Scheidung für den Ausgleichsbe- eine schuldrechtliche Ausgleichsrente vergleichbare Versorgung gewährleis- rechtigten nicht wirtschaftlich, findet verlangen. ten. Trifft der Ausgleichsberechtigte er gar nicht oder ggf. als schuldrecht- keine Entscheidung, ist die gesetzliche licher Versorgungsausgleich erst mit Übergangsregelung Rentenversicherung als Auffanglösung Eintritt des Versorgungsfalls statt. Das Gesetz zur Strukturreform des Ver- vorgesehen. Das ist etwa dann der Fall, wenn der sorgungsausgleichs ist am 01.09.2009 Ausgleichsberechtigte erforderliche in Kraft getreten und gilt für alle Ver- Für den externen Ausgleich von Wartezeiten der zu übertragenden fahren über den Versorgungsausgleich, Anrechten der betrieblichen Altersver- Anwartschaft selbst nicht mehr erfüllen die ab diesem Zeitpunkt eingeleitet sorgung gibt es eine kapitalgedeckte kann (z.B. bei der gesetzlichen Renten- wurden. Für vorher laufende Verfahren Auffanglösung, die so genannte Versor- versicherung). ist das bis dahin geltende Recht anzu- gungsausgleichskasse. Sie ist eine wenden. Für ruhend gestellte Verfahren, eigens zu diesem Zweck gegründete Für eine nach Betriebsrentenrecht die nach dem 01.09.2009 wieder auf- Pensionskasse (die Erlaubnis zum noch verfallbare Anwartschaft kommt genommen werden, oder Verfahren, für Geschäftsbetrieb ist zum jetzigen Zeit- hinzu, dass zum Scheidungszeitpunkt die bis zum 31.08.2010 keine erstins punkt jedoch noch nicht erteilt). unklar ist, ob daraus überhaupt ein tanzliche Entscheidung gefällt wurde, Anspruch entsteht. Der Ausgleich wird gilt jedoch schon das neue Recht. Ausnahmen vom dann bis zum Eintritt des Versorgungs- Versorgungsausgleich falls verschoben (schuldrechtlicher Deutsche Vorsorge Bei einer Ehezeit von weniger als drei Versorgungsausgleich) und findet Pensionsmanagement GmbH Jahren wird im Fall einer Scheidung nur statt, wenn die Anwartschaft bis E-Mail: mschnellen@ von einem Versorgungsausgleich dahin den Status der Unverfallbarkeit pensionsmanagement-gmbh.de abgesehen. Allerdings muss er auch erlangt hat. Sobald die ausgleichsbe- • Die Bilanzrechtsreform ist verabschiedet Keine Überraschungen bei der Bilanzierung langfristiger Personalverpflichtungen Dirk Dettbarn Bundestag und Bundesrat haben das Basis des Regierungsentwurfs vorge- versorgungsverpflichtungen dient, ist Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz stellt. Wir fassen nun zusammen, was künftig mit den Schulden zu saldieren. im Frühjahr verabschiedet. Im Gesetz- unverändert geblieben und was neu ins In der Praxis geht es hier vor allem um gebungsverfahren hat es – auch unter Gesetz gekommen ist. die Saldierung der Pensionsrückstellung dem Eindruck der Finanzkrise – noch mit verpfändeten Rückdeckungsver- wesentliche Änderungen gegeben. In Verrechnung von Vermögens sicherungen und Wertpapieren sowie unserer Ausgabe Nr. 19 (Dezember gegenständen und Schulden Treuhandvermögen. Das Saldierungsge- 2008) haben wir die für das Personal- Vermögen, das ausschließlich der bot gilt auch für vergleichbare, langfris- ressort wichtigen Neuerungen auf der Erfüllung von Schulden aus Alters- tig fällige Personalverpflichtungen, wie
aus Altersteilzeitvereinbarungen oder die zugesagten Leistungen von der wei- Im Gesetzgebungsverfahren neu Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten. teren Gehaltsentwicklung abhängig sind, aufgenommen wurde die Bestimmung, müssen bei der Rückstellungsermittlung dass bei wertpapiergebundenen Pensi- Das Vermögen ist – korrespondierend in Zukunft berücksichtigt werden. onszusagen die Rückstellung mit dem mit den Verpflichtungen – mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Wert- Zeitwert, nicht mit den fortgeführten Rückstellungen sind bei einer Laufzeit papiere anzusetzen ist. Damit wurde Anschaffungskosten, anzusetzen. Es von mehr als einem Jahr abzuzinsen. einer Forderung der Praxis Rechnung darf allerdings nur saldiert werden, Die Bestimmung des Abzinsungssat- getragen, die bisherige Form der Bilan- wenn folgende strikte Voraussetzungen zes ist künftig nicht mehr in das Belie- zierung beizubehalten, was nach den kumulativ erfüllt sind: Das Vermögen ben des Bilanzierenden gestellt. Zum neuen Vorschriften ansonsten nicht muss dem Zugriff der übrigen Gläubiger einen hat die Abzinsung mit einem mehr möglich gewesen wäre. Betroffen entzogen sein, was in der Regel durch durchschnittlichen Marktzinssatz zu sind Versorgungszusagen, deren Höhe eine Verpfändung oder eine Treuhand- erfolgen, welcher der Restlaufzeit der sich ausschließlich nach dem Zeitwert konstruktion bewirkt wird. Es muss Verpflichtung entspricht. Der Zinssatz bestimmter Wertpapiere richtet. jederzeit verwertbar sein. Schließlich ist mit dem Durchschnittszins der muss eine nicht zweckgebundene Ver- letzten sieben Geschäftsjahre anzuset- Keine steuerliche Flankierung mögensverwertung durch den Schuld- zen. Dadurch soll vermieden werden, Bei der steuerbilanziellen Gewinner- ner (Arbeitgeber) ausgeschlossen sein. dass Rückstellungen durch aktuelle mittlung bleibt das strikte Saldierungs- Änderungen der Marktzinsen zu stark verbot von Vermögensgegenständen Neu gegenüber dem Regierungsentwurf schwanken. Zum anderen werden die und Schulden bestehen. Ebenso wird ist, dass der Zeitwert dieses Vermögens von der Laufzeit abhängigen Zinssätze die Bilanzierung von Rückstellungen beim Erfüllungsbetrag der Schulden von der Deutschen Bundesbank ver- mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bilanziell nicht mehr gedeckelt ist. bindlich ermittelt. nicht nachvollzogen. Es gilt weiter- hin das Stichtagsprinzip: Ungewisse Beispiel Das Berechnungsverfahren für die Verpflichtungserhöhungen nach dem Der Arbeitgeber hat Versorgungszu- fristenkongruenten Zinssätze wird in Bilanzstichtag dürfen nicht angesetzt sagen erteilt, für die er in der Bilanz einer noch zu erlassenden Rechtsver- werden. Besonders bei der Pensions- eine Pensionsrückstellung von 100 ordnung festgelegt. Details sind in der rückstellung kommen weiterhin die ausweist. Es bestehen zu diesen Ver- Diskussion. Der bisher geplante Ansatz restriktiven Regelungen des § 6a EStG sorgungszusagen an die Begünstigten führt im internationalen Vergleich ten- (Einkommensteuergesetz) unverändert verpfändete Rückdeckungsversiche- denziell zu einem zu niedrigen Zinssatz zur Anwendung. • rungen. Deren Zeitwert beträgt 105. und damit zu hohen Rückstellungen. Bisher durften beide Positionen nicht Es gibt Anzeichen, dass hier sachge- saldiert werden. Künftig verkürzt sich recht nachgebessert wird. >> Erstellt für alle Industriemakler die Bilanz um den kleineren der beiden unternehmen der Gruppe Werte, hier die Pensionsrückstellung. Im Regelfall wird bei Pensionsverpflich- Competence Centrum In unserem Beispiel ist dann unter dem tungen der notwendige Erfüllungsbe- Betriebliche Altersversorgung Posten „Aktiver Unterschiedsbetrag trag die bisher bilanzierte Rückstellung Königstorgraben 9 aus der Vermögensverrechnung“ ein erheblich übersteigen (weitere Hinwei- 90402 Nürnberg Betrag von 105 – 100 = 5 auszuweisen. se hierzu in Ausgabe Nr. 19, Dezember Tel.: +49 (0) 911 95566-0 2008). Deshalb räumt der Gesetzgeber Fax: +49 (0) 911 95566-78 Bilanzierung von Rückstellungen dem Bilanzierenden die Möglichkeit E-Mail: ccnuernberg@deutsche- mit dem notwendigen ein, den Unterschiedsbetrag über vorsorge.de Erfüllungsbetrag längstens 15 Jahre gleichmäßig verteilt Rückstellungen sind fortan mit dem der Rückstellung zuzuführen. Diese Zeitwert zu bilanzieren. Zu erwartende Bilanzierungshilfe gilt nur für die Pen Verpflichtungserhöhungen, z.B. wenn sionsrückstellung.
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