GEGENWERTREGELUNG: NIEDERLAGE DER VBL - SONDERBEILAGE

Die Seite wird erstellt Silvester Mayer
 
WEITER LESEN
GEGENWERTREGELUNG: NIEDERLAGE DER VBL - SONDERBEILAGE
Nr. 2
                                                                                                                   1|D
                                                                                                                       eze
                                                                                                                           mbe
                                                                                                                               r2   009

            S o nd e r b e i l a g e 
           A lt e r s v e r s o r g u n g

Gegenwertregelung: Niederlage der VBL
Urteil des Landgerichts Mannheim – Berufung noch abzuwarten
Andreas Lemke

Die Kammer für Kartellsachen des           Hintergrund                              Regelung noch durch eine ergänzen-
Landgerichts (LG) Mannheim (7 O            § 23 Abs. 2 der VBL-Satzung (VBL-S)      de Vertragsauslegung könne diese
122/08 Kart., Urteil vom 19.06.2009)       verpflichtet Arbeitgeber des öffentli-   Lücke geschlossen werden. Damit falle
hat eine Regelung in der Satzung der       chen Dienstes bei Ausscheiden aus der    die Anspruchsgrundlage für die VBL
Versorgungsanstalt des Bundes und          VBL zur Zahlung eines so genannten       ersatzlos weg.
der Länder (VBL) für unwirksam erklärt:    Gegenwertes, der auf der Grundlage
§ 23 Abs. 2 der Satzung in den seit        sowohl der Renten, die an die Leis-      Denn will man die Konsequenzen für
01.01.1995 (d.h. seit der 27. Satzungs-    tungsempfänger zu entrichten sind, als   den Beteiligten bei Ausscheiden aus
änderung) geltenden Fassungen regelt       auch der erworbenen Anwartschaften       der VBL neu regeln – und zwar ohne
die finanziellen Leistungen, die ein aus   berechnet wird.                          unangemessene Benachteiligung –,
der Anstalt ausscheidender Arbeit-                                                  lassen sich verschiedene Varianten
geber/Beteiligter zu zahlen hat. Die       Sachverhalt                              denken. Mangels Anhaltspunkten über
Regelung benachteilige ausscheidende       Die VBL verklagt einen ausscheiden-      den Willen der Vertragsparteien gibt es
Beteiligte entgegen den Geboten von        den Arbeitgeber nach Kündigung der       keine ausreichenden Grundlagen für
Treu und Glauben in unangemessener         Beteiligungsvereinbarung auf Zahlung     eine ergänzende Vertragsauslegung.
Weise, so das LG.                          des Gegenwertes nach § 23 Abs.
                                           2 VBL-S. Der Beklagte hat bereits        Nach Abwägung der Interessen sowohl
Daher sei § 23 Abs. 2 wegen Versto-        Zahlungen geleistet, sodass es beim      der VBL als auch des Ausscheidenden
ßes gegen § 307 Abs. 1 des Bürger-         Verfahren noch um einen Restbetrag       halten die Richter die Gegenwert-
lichen Gesetzbuchs (BGB) unwirk-           von 5,5 Millionen Euro geht.             regelung für unangemessen, da sie
sam (nach diesem Absatz sind AGB                                                    den Interessen der VBL einseitig den
unwirksam, wenn sie den Vertrags-          Argumentation –                          Vorzug gebe. Außerdem sei eine völlige
partner unangemessen benachteili-          Entscheidungsgründe des LG               Nichtberücksichtigung der bereits ge-
gen). Das AGB-Recht (§§ 305 ff BGB         Das Gericht erklärt die Gegenwertre-     zahlten Prämien mit § 307 Abs. 1 BGB
– Allgemeine Geschäftsbedingungen)         gelungen (in den Fassungen der VBL-S     unvereinbar.
findet nach Ansicht des LG auf die         seit 1995) für unwirksam, weil sie die
VBL-Satzung Anwendung, weil sie            ausscheidenden Beteiligten unange-       Auch kann das Umlagefinanzierungs-
nicht durch die Tarifautonomie ge-         messen benachteiligen. Weder durch       system der VBL nach Ansicht der
schützt ist.                               eine – hierzu fehlende – gesetzliche     Richter keine Rechtfertigung dafür
GEGENWERTREGELUNG: NIEDERLAGE DER VBL - SONDERBEILAGE
2

sein, dass bei Ausscheiden eines           Tatsächlich kommen auch andere              davon, die im Rahmen eines Betriebs-
Beteiligten, wie in der Satzung ange-      Finanzierungsarten von Versicherungs-       übergangs nach § 613 a BGB auf
ordnet, ein Systemwechsel stattfindet      systemen in Betracht, die, obwohl sie       einen nicht am Versorgungssystem
vom bisherigen Umlagesystem (Ab-           dem Interesse der Versorgungsan-            der VBL beteiligten Arbeitgeber über-
schnittsdeckungssystem) zu einem           stalten Rechnung tragen, auch den           gehen.
Kapitaldeckungssystem, bei dem der         ausscheidenden Arbeitgeber nicht über
Ausscheidende nunmehr die versi-           Gebühr belasten.                            Es steht zu erwarten, dass sich alle
cherten Risiken nach dem Prinzip der                                                   Träger von Zusatzversorgungen, de-
Kapitaldeckung zu finanzieren hat – vor    Folgen                                      ren Satzungen ähnliche Regelungen
allem nicht unter Außerachtlassen der      Die VBL hat gegen die Entschei-             beinhalten, an der letztinstanzlichen
bereits gezahlten Prämien.                 dung Berufung eingelegt. Das Urteil         Entscheidung orientieren werden. Auch
                                           des LG Mannheim ist sehr sorgfältig         „Altfälle“ könnten dann eine Rolle spie-
Die Gegenwertregelung vereine die          und detailliert begründet. Dreh- und        len, sofern Rückforderungen ausge-
Vorteile aus beiden Systemen zu-           Angelpunkt der Argumentation ist die        schiedener Beteiligter bis dahin noch
gunsten der VBL und zuungunsten            Anwendbarkeit des AGB-Rechts                nicht verjährt sind.
des Beteiligten. Aus der Vielzahl der      (§§ 305 ff BGB) auf die VBL-Satzung.
denkbaren Gestaltungsmöglichkeiten                                                     Durch eine neue Ermächtigungsnorm
für Ausstiegswillige habe die VBL dieje-   Wird das Urteil in letzter Instanz be-      (Gesetz, Tarifvertrag) könnte die VBL-
nige ausgewählt, die den ausscheiden-      stätigt, verbessern sich die wirtschaft-    Satzungsregelung der AGB-Kontrolle
den Beteiligten finanziell am stärks-      lichen Rahmenbedingung für einen            entzogen werden. Für die Vergangen-
ten belastet – eine unangemessene          Ausstieg aus der öffentlichen Zusatz-       heit wären nach gefestigter Recht-
Benachteiligung im Sinne von § 307         versorgung deutlich. Dies gilt vor          sprechung dabei Vertrauensschutzge-
Abs. 1 BGB.                                allem auch für Betriebe oder Teile          sichtspunkte zu beachten. •

Kein Ausgleich bei zu kurzer Laufzeit
Urteil: Gezillmerte Verträge zur Entgeltumwandlung
Frank Buschmann

In der Streitsache über den Einsatz        Ruhestand geht. Erst dann werden die        Aufbau von Deckungskapital verwen-
von gezillmerten Versicherungstarifen      Leistungen auch versteuert (nachgela-       det werden. Dies hat zur Folge, dass
bei Entgeltumwandlungen hat das            gerte Besteuerung).                         der Wert der Versicherung erst dann
Bundesarbeitsgericht am 15.09.2009                                                     steigt, wenn die Abschlusskosten aus-
das mit Spannung erwartete Urteil          Gezillmerte Verträge üblich                 geglichen sind. Und das kann mitunter
vorgelegt (3 AZR 17/09, Pressemittei-      In der Regel wird die Entgeltumwand-        lange dauern.
lung). Die Interessen von Arbeitgebern     lung über einen versicherungsförmigen
und Arbeitnehmern wurden dabei wohl        Durchführungsweg (Direktversicherung,       Das Bundesarbeitsgericht hatte nun im
abgewogen.                                 Pensionskasse oder Pensionsfonds)           Fall einer über Direktversicherung voll-
                                           geregelt. Es gibt allerdings unterschied-   zogenen Entgeltumwandlung zu ent-
Aufgrund der negativen Entwicklung der     liche versicherungsmathematische An-        scheiden (bei einer Direktversicherung
gesetzlichen Rentenansprüche erfreut       sätze, die Rücklagen der Versicherer für    ist der Arbeitgeber Versicherungsneh-
sich die betriebliche Altersversorgung     eine spätere Leistung einzurichten und      mer und der Arbeitnehmer versicherte
durch Entgeltumwandlung wachsender         zu berechnen. Häufig kam und kommt          Person und Bezugsberechtigter).
Beliebtheit – nicht zuletzt wegen der      bei traditionellen Lebensversicherungen
günstigen Konditionen für Arbeitnehmer.    das so genannte gezillmerte Berech-         Vorzeitig ausgeschieden –
Arbeitgeber und Arbeitnehmer schlie-       nungsverfahren zur Anwendung.               was nun?
ßen eine Entgeltumwandlungsverein-                                                     Der Sachverhalt: Im vorliegenden Fall
barung über einen bestimmten Betrag        Interessant für den Arbeitnehmer: Die       leistet der Arbeitgeber Beiträge an den
ab. Dieser wird vom Bruttogehalt (nicht    Abschlussprovision und die Verwal-          Versicherer, weil der Arbeitnehmer eine
vom Netto, wohlgemerkt!) einbehal-         tungskosten verbrauchen dabei einen         Entgeltumwandlung verlangt hat. Ein
ten und in eine Form der betrieblichen     Großteil der anfänglichen Versiche-         Teil vom Bruttogehalt des Beschäftig-
Altersversorgung eingezahlt. Ausgezahlt    rungsbeiträge aus der Entgeltum-            ten wird nicht ausgezahlt und in eine
wird, wenn der Mitarbeitende in den        wandlung und können daher nicht zum         Direktversicherung eingezahlt.
GEGENWERTREGELUNG: NIEDERLAGE DER VBL - SONDERBEILAGE
Nach dem vorzeitigen Ausscheiden des            alle neueren Verträge, die diesen
Arbeitnehmers jedoch ist die Enttäu-            gesetzlichen Kriterien genügen, und
schung groß. Denn von den geleisteten           auch alle alten Verträge, die aus den
Beiträgen über etwa 7.000 Euro ist auf-         ersten Jahren „herausgewachsen“
grund des gezillmerten Berechnungs-             sind, den Arbeitnehmer nicht unan-
verfahrens lediglich ein Deckungskapital        gemessen benachteiligen.
von rund 4.700 Euro gebildet worden.         > Kommt ein Gericht im Einzelfall zu
Der Arbeitnehmer klagt gegen seinen             dem Schluss, dass ein voll gezillmer-
ehemaligen Arbeitgeber auf Zahlung              ter Vertrag den Arbeitnehmer unan-
des abgeführten Lohns (besagte 7.000            gemessen benachteiligt, wird der
Euro) – und unterliegt in allen Instanzen.      Vertrag ebenfalls nicht unwirksam.
Auch die Revision des Arbeitnehmers             Vielmehr steht dem Arbeitnehmer
weist das Bundesarbeitsgericht zurück.          dann eine höhere Altersversorgung
                                                zu. Hier kann es also – allerdings erst
Zum Zeitpunkt seines Ausscheidens               bei Eintritt des Versorgungsfalles – zu   des Versorgungsträgers und des
will der Arbeitnehmer die Differenz             Nachschusspflichten des Arbeitge-         Versicherungs­tarifs überlässt. Dies ist
zwischen dem Wert des Versicherungs-            bers kommen.                              zwar meist gut gemeint, steht aber
vertrags und dem umgewandelten               > Das BAG nimmt im vorliegenden             nicht selten der – von der Rechtspre-
Barlohn ausgezahlt haben. Er ist der            Verfahren auch die Informations-          chung wieder bestätigten – Informati-
Meinung, die Entgeltumwandlung ver-             und Beratungspflichten des Arbeit-        onspflicht des Arbeitgebers bezüglich
stoße gegen das Gebot der Wertgleich-           gebers unter die Lupe. Aus einer          des Versorgungsträgers und des Tarifs
heit nach dem Betriebsrentengesetz              Verletzung dieser Pflichten hätte der     entgegen. Diese Pflicht kann der Ar-
(§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG) und sei              Arbeitnehmer ggf. einen Schaden-          beitgeber aus unserer Sicht nur dann
daher unwirksam.                                ersatzanspruch ableiten können. Da        erfüllen, wenn er selbst, unterstützt
                                                der Arbeitgeber den Arbeitnehmer          von einem unabhängigen, qualifizierten
Dieser Argumentation folgen weder               aber über die Folgen der Zillmerung       Versicherungsmakler, die Wahl des
das Arbeitsgericht Siegburg noch das            zutreffend und umfassend informiert       geeigneten Versorgungsträgers und
Landesarbeitgericht Köln und nun auch           hat, kommt dies hier nicht in Be-         der Versicherungstarife trifft und wenn
nicht das Bundesarbeitsgericht (BAG).           tracht. Der Fall stellt jedoch einmal     er darüber hinaus einen rechtssicheren
                                                mehr die Pflicht des Arbeitgebers         Beratungsprozess festlegt und umsetzt.
Hier einige wichtige Punkte aus dem             heraus, den Arbeitnehmer ausrei-
Urteil:                                         chend über den gewählten Tarif zu         Für die Entgeltumwandlung hat unsere
> Eine Entgeltumwandlung mit gezill-           informieren.                              Unternehmensgruppe für Sie ein struk-
   merten Tarifen ist nicht unwirksam,                                                    turiertes Beratungs- und Betreuungs-
   d.h. der Barlohnanspruch lebt nicht       Mit dem Urteil hat das BAG endlich           konzept entwickelt. Wir kümmern uns
   wieder auf. Das ist vor allem für         für mehr Klarheit gesorgt. Die Urteils-      um die entscheidenden Phasen in der
   den Fall einer Insolvenz von großer       begründung enthält sicherlich noch           Vorbereitung, die rechtssichere Umset-
   Bedeutung.                                den einen oder anderen Fingerzeig für        zung und die nachhaltige Betreuung
> Es gibt nach Auffassung des BAG           Arbeitgeber und Versicherer.                 der Entgeltumwandlung.
   Anhaltspunkte dafür, dass – obwohl
   ein voll gezillmerter Versicherungsta-    Auswirkungen auf die Beratungs­              Unser Konzept bietet nicht nur den
   rif nicht gegen das Wertgleichheits-      praxis                                       Mitarbeitern hervorragende Leistun-
   gebot verstößt – eine unangemes-          Das Betriebsrentengesetz gewährt             gen, sondern es berücksichtigt auch
   sene Benachteiligung im Sinne des         Mitarbeitern einen Rechtsanspruch auf        die Interessen des Arbeitgebers. Es
   Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 307           betriebliche Altersversorgung durch          entlastet ihn sowohl bei der Auswahl
   BGB) vorliegen könnte. Angemessen         Entgeltumwandlung. Daraus resultie-          der Anbieter und Produkte als auch
   wäre laut BAG z.B. die Verteilung der     ren Informations-, Mitwirkungs- und          bei der Beratung der Mitarbeiter.
   Abschluss- und Vertriebskosten auf        Auskunftspflichten für den Arbeitgeber.      Somit werden Haftungsrisiken für den
   fünf Jahre. Eine derartige Verteilung     Wenn Arbeitgeber diesen Pflichten nur        Arbeitgeber minimiert und weitgehend
   schreiben sowohl das Gesetz über          unzureichend nachkommen, kann dies           ausgeschlossen.
   die Zertifizierung von Altersvorsor-      zu Haftungsrisiken im Zusammenhang
   geverträgen (§ 1 Abs. 1 Nr. 8) in         mit der betrieblichen Altersversorgung       Fazit
   der seit dem 01.01.2005 geltenden         führen.                                      Das Urteil des BAG schafft mehr
   Fassung als auch das Versicherungs-                                                    Rechtssicherheit, weist aber nochmals
   vertragsgesetz (§ 169 Abs. 3) in der      Die größten Risiken geht ein Ar-             auf Pflichten des Arbeitgebers bei der
   seit 01.01.2008 geltenden Fassung         beitgeber ein, wenn er dem einzel-           Umsetzung der Entgeltumwandlung
   vor. So ist davon auszugehen, dass        nen Mitarbeiter die freie Auswahl            hin. •
GEGENWERTREGELUNG: NIEDERLAGE DER VBL - SONDERBEILAGE
4

Strukturreform des
Versorgungsausgleichs
Neue Verpflichtungen für Arbeitgeber in der betrieblichen Altersversorgung
Dr. Marina Schnellen

Das Gesetz zur Strukturreform des         Im Folgenden befassen wir uns            Durch den separaten Ausgleich eines
Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)         ausschließlich mit dem Versorgungs-      jeden Anrechts sind die Ehegatten,
ist zum 01.09.2009 in Kraft getreten.     ausgleich in der betrieblichen Al-       je nach Ursprung des jeweiligen
Es ermöglicht den Ehepartnern im          tersversorgung. Dazu zählt auch die      auszugleichenden Anrechts, einmal
Fall der Scheidung eine verständliche     Zusatzversorgung des öffentlichen und    ausgleichspflichtige und einmal aus-
und gerechte Teilung der während der      kirchlichen Dienstes.                    gleichsberechtigte Person.
Ehezeit erworbenen Versorgungsan-
wartschaften. Gleichermaßen ist der       Grundsatz der internen Teilung           Eine weitere Neuerung besteht darin,
Versorgungsausgleich für eingetragene     Die Strukturreform beseitigt die         dass neben den Rentenanwartschaften
Lebenspartnerschaften geregelt.           grundlegenden Probleme des alten         nun auch Anwartschaften auf Kapital-
                                          Versorgungsausgleichs. In Zukunft        leistungen mit in den Versorgungsaus-
In der betrieblichen Altersversorgung     findet im Regelfall für jede einzelne    gleich eingeschlossen werden. Diese
bringt die Strukturreform neue Aufga-     Versorgungsanwartschaft ein Ausgleich    wurden nach alter Rechtslage über
ben für Arbeitgeber und Versorgungs-      im jeweiligen Versorgungssystem statt.   den so genannten Zugewinnausgleich
träger mit sich. An sie werden damit      Leistungszusagen aus der gesetzlichen    geregelt.
weit größere Anforderungen gestellt,      Rente, der Beamten- oder berufsstän-
als es bisher der Fall war.               dischen Versorgung, der betrieblichen    In der betrieblichen Altersversorgung
                                          Altersversorgung, dem Riester-Vertrag,   wirkt sich die neue Gesetzgebung
Kam es nach alter Rechtslage im           jede bestehende Anwartschaft wird        auf alle Versorgungszusagen in allen
Rahmen einer Scheidung zu einem           separat geteilt. Die ausgleichsberech-   Durchführungswegen aus. Neben den
Versorgungsausgleich, erfolgte im         tigte Person erhält eine abgeteilte,     externen Versorgungsträgern (Direkt-
Regelfall der Ausgleich sämtlicher Ren-   eigenständige Versorgungsanwart-         versicherung, Pensionskasse/Zusatz-
tenanwartschaften über die gesetzliche    schaft beim selben Versorgungsträger     versorgungskasse, Pensionsfonds) ist
Rentenversicherung. Die verschiede-       (so genannte interne Teilung). Die       jeder Arbeitgeber, allein schon wegen
nen Anwartschaften sowohl aus der         Anwartschaft der ausgleichspflichtigen   des gesetzlichen Anspruchs der Ar-
privaten als auch aus der betrieblichen   Person wird entsprechend gekürzt. Das    beitnehmer auf Entgeltumwandlung,
Altersversorgung, aus der Beamten-        vergleichbar Machen verschiedener        unmittelbar von der Strukturreform
oder berufsständischen Versorgung         Versorgungssysteme ist im Regelfall      betroffen. Bei den nicht versiche-
mussten mittels Barwertverordnung mit     nicht mehr notwendig.                    rungsförmigen Durchführungswegen
den Anwartschaften aus der gesetzli-                                               ist entweder die Unterstützungskas-
chen Rentenversicherung vergleichbar      Der externe Ausgleich, also die Über-    se der Versorgungsträger oder bei
gemacht werden.                           tragung einer Anwartschaft auf einen     unmittelbaren Versorgungszusagen der
                                          anderen Versorgungsträger, ist nur       Arbeit­geber selbst. Er ist dann direkter
Der halbe Wertunterschied aller An-       noch eingeschränkt möglich. Der          Verfahrensbeteiligter im Scheidungs-
wartschaften der Ehepartner wurde         schuldrechtliche Versorgungsausgleich,   prozess.
dann in die gesetzliche Rentenversi-      bei dem der Ausgleich erst mit
cherung des Ausgleichsberechtigten,       Eintritt des Versorgungsfalls
d.h. der Person, deren eigene Anwart-     und dann über die
schaften insgesamt den geringeren         ausgleichspflichti-
Wert hatten, übertragen. Die Übertra-     ge Person erfolgt,
gung erfolgte durch Beitragszahlungen     bleibt wie bisher
des Ausgleichspflichtigen. Aufgrund       eine Auffanglösung
der unterschiedlichen betroffenen         in allen Fällen, in
Versorgungssysteme kam es so              denen der Ausgleich
zwangsläufig zu Ungenauigkeiten und       zum Zeitpunkt der
Wertverschiebungen, die eine grundle-     Scheidung nicht ab-
gende Neuregelung des Versorgungs-        schließend vorgenom-
ausgleichs notwendig machten.             men werden kann.
GEGENWERTREGELUNG: NIEDERLAGE DER VBL - SONDERBEILAGE
5

Aufgaben der Versorgungsträger               Ausgleichswert                          finanzieller Nachteil für den Versor-
Der Versorgungsträger hat den Ehezeit-                                               gungsträger, allerdings besteht gegen-
                                             Die Hälfte des Ehezeitanteils der
anteil des auszugleichenden Anrechts                                                 über den (Ex-)Ehepartnern sicherlich
                                             auszugleichenden Versorgung; er
zu berechnen, eine genaue Dokumen-           steht der ausgleichsberechtigten        Erklärungsbedarf.
tation zu erstellen und einen Vorschlag      Person zur Schaffung eines
für den Ausgleichswert zu unterbreiten.      eigenständigen Anrechts zu.             Zuletzt besteht die Möglichkeit, unter
Das verlangt das Familiengericht. Im                                                 den gegebenen biometrischen Vo­
Fall einer Direktzusage ist also der        In Ausnahmen wird vom Stichtagsprin-     raussetzungen den Kapitalwert des
Arbeitgeber selbst zu diesen Angaben        zip abgewichen, nämlich dann, wenn       Ehezeitanteils so aufzuteilen, dass
verpflichtet.                               der Versorgungsfall zwischen dem         sich daraus Rentenanwartschaften in
                                            Ehezeitende und der Gerichtsentschei-    gleicher Höhe für beide Ehepartner
Der Ehezeitanteil ist der Teil der an-      dung eintritt.                           ergeben. Die einzelnen Rentenbeträge
wartschaftlichen Versorgungsleistun-                                                 werden sich aber in der Regel nicht zur
gen, der während der Ehezeit erwor-         Bestimmung des Ausgleichswerts           Ausgangsrente addieren. Für den Ver-
ben wurde. Sind beide Ehepartner im         Der ausgleichsberechtigten Person        sorgungsträger entsteht kein Nachteil,
selben Versorgungssystem, bemisst           steht die Hälfte des Ehezeitanteils      jedoch besteht wieder Erklärungsbe-
sich der Ehezeitanteil aus dem Wert-        (= Ausgleichswert) zu. Wie der Ehe-      darf für die Ehepartner.
unterschied beider Anwartschaften.          zeitanteil kann der Ausgleichswert als
Ist die Höhe der Leistungen durch           Kapitalwert, Rentenbetrag oder als       Die Halbierung des Kapitalwerts ist aus
unmittelbare Bezugsgrößen festgelegt,       Summe der unmittelbaren Bezugsgrö-       unserer Sicht im Regelfall der zu prä-
wie z.B. bei einem Leistungsplan nach       ßen angegeben werden. Ist er jedoch      ferierende Weg. Einerseits entspricht
Entgelt-/Versorgungspunkten oder            kein Kapitalwert, muss dem Familien-     diese Umsetzung am ehesten der mit
nach entrichteten Beiträgen, dann ist       gericht zusätzlich sein korrespondie-    der Strukturreform für Betriebsrenten
der Ehezeitanteil die Summe der Be-         render Kapitalwert gemeldet werden.      beabsichtigten Realteilung auf Kapital-
zugsgrößen, die während der Ehezeit         Bei der unmittelbaren Bewertung ist      wertbasis. Andererseits vermeidet der
angefallen sind.                            der Ausgleichswert die Hälfte des Ehe-   Versorgungsträger so die Gefahr einer
                                            zeitanteils (z.B. halbe Anzahl Versor-   Nachfinanzierung, die durch Einrichten
Sind andere Faktoren von Bedeutung,         gungspunkte). Liegt dem Ehezeitanteil    der Anwartschaft des Ausgleichsbe-
z.B. bei Versorgungsleistungen, deren       eine zeitratierliche Bewertung zugrun-   rechtigten beim „Ausgleich durch Ren-
Höhe vom letzten gezahlten Arbeits-         de, hat der Versorgungsträger gewisse    tenhalbierung“ nötig werden kann.
entgelt abhängt, ist eine zeitratierliche   Gestaltungsspielräume bei der konkre-
Bestimmung des Ehezeitanteils aus der       ten Berechnung des Ausgleichswerts.       Ehezeitanteil
bis zum Pensionierungsalter erreich-
                                                                                      Der während der Ehezeit erworbene
baren Anwartschaft notwendig. Der           Eine Möglichkeit besteht darin, den
                                                                                      Teil der auszugleichenden
Ehezeitanteil kann dann als Rentenbe-       Ausgleichswert mit dem halben             Versorgung, z.B. Versorgungspunkte
trag oder als Kapitalwert angegeben         Rentenbetrag anzusetzen, wenn der         aus Beschäftigungszeiten, die mit
werden, d.h. als Wert der abgezinsten       Ehezeitanteil als Rentenbetrag ausge-     der Ehezeit zusammenfallen, oder
zukünftigen Versorgungsleistungen un-       wiesen ist. Aufgrund der verschiedenen    der zeitratierliche Anteil der bis zum
ter Berücksichtigung der Wahrschein-        biometrischen Voraussetzungen der         Pensionierungsalter erreichbaren
lichkeit ihrer Inanspruchnahme.             Ehepartner (Altersunterschied, höhere     Versorgungsleistungen
                                            Lebenserwartung von Frauen) sum-          (Rentenbetrag oder Kapitalwert).
In der betrieblichen Altersversorgung       mieren sich in diesem Fall jedoch die
ist der Ehezeitanteil die nach § 2          Kapitalwerte (dann zwei) einer solchen   Neue Versorgungsbegünstigte
BetrAVG erworbene Anwartschaft bzw.         halbierten Rente im Regelfall nicht      Aufgrund des Grundsatzes der inter-
der Übertragungswert nach § 4 (5)           mehr zum Kapitalwert der Ausgangs-       nen Teilung muss der Versorgungs-
Betriebsrentengesetz zur Verbesserung       rente. Der Versorgungsträger muss        träger in Zukunft immer wieder neue
der betrieblichen Altersversorgung          folglich ggf. zusätzliche Mittel zur     Versorgungsbegünstigte im System
(BetrAVG) für den Teil der Betriebszu-      Finanzierung aufbringen.                 aufnehmen. Das gilt auch für bereits
gehörigkeit, der in die Ehezeit fällt.                                               geschlossene Versorgungssysteme.
                                            Eine weitere Option ist die, den Aus-    Für die ausgleichsberechtigte Person
Bemessungsgrundlage der Bewertung           gleichswert mit dem halben Kapitalwert   wird ein eigenständiges Anrecht in
sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der     des Ehezeitanteils zu beziffern. Unter   Höhe des Ausgleichswerts geschaf-
Scheidung (Stichtagsprinzip). Als Be-       den verschiedenen biometrischen Vo-      fen, für das die Schutzvorschriften
ginn der Ehezeit gilt der erste Tag des     raussetzungen der Ehepartner führen      des Betriebsrentengesetzes mit dem
Monats der Eheschließung, Ende der          dann jedoch Kapitalwerte in gleicher     gleichen Status wie für einen aus dem
Ehezeit ist der letzte Tag des Monats       Höhe zu Rentenanwartschaften in un-      Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen
vor Zustellung des Scheidungsantrags.       terschiedlicher Höhe. Es entsteht kein   Versorgungsanwärter gelten. Es muss
6

dem Anrecht des Ausgleichspflichtigen                                                 wegen ist eine Regelung im techni-
gleichgestellt sein.                                                                  schen Geschäftsplan erforderlich. Von
                                                                                      besonderer Relevanz ist in diesem Fall
Das bedeutet zunächst einmal, dass die                                                auch die Frage, ob ein Ausgleichsbe-
gleiche Leistungsform vorzusehen ist                                                  rechtigter grundsätzlich in den Tarif des
(Kapital/Rente). Der Gesetzgeber räumt                                                Ausgleichsberechtigten aufgenommen
den Versorgungsträgern dabei ein, die                                                 wird (auch bei bereits geschlossenen
Leistung auf eine Altersversorgung zu                                                 Tarifen) oder ob ein eigenständiger
beschränken, wenn ein Wertzuschlag                                                    – dann aber vergleichbarer – Tarif für
vorgenommen wird, der den auszu-                                                      Ausgleichsberechtigte geschaffen wird.
schließenden Leistungen (z.B. Invali-
den-, Hinterbliebenenrente) entspricht.                                               Die Versicherer versenden derzeit
                                           Die Kosten dürfen dabei nur aus dem        allgemeine Informationsschreiben zum
Auch muss eine vergleichbare Wert­         erhöhten Verwaltungsaufwand bei der        Versorgungsausgleich. Nur selten sind
entwicklung des neuen Anrechts             internen Teilung bemessen werden,          darin konkrete Angaben zu finden, wie
sichergestellt sein. So ist beispiels-     nicht aus der Bestimmung des Ehe-          die interne Teilung beim Versicherer
weise bei einer Direktversicherung die     zeitanteils/Ausgleichswerts, wofür ggf.    umgesetzt werden soll.
Art der Überschussbeteiligung beizu-       ein externer Aktuar benötigt wird. Der
behalten oder für die Betriebsrente ab     Kostenansatz ist dem Familiengericht       Für die Zusatzversorgungskassen hat
Rentenbeginn die Rentenanpassung           zusammen mit dem vorgeschlagenen           die Arbeitsgemeinschaft kommunale
vorzunehmen. Nicht zuletzt muss eine       Ausgleichswert zu melden. Nach bis-        und kirchliche Altersversorgung e.V. ihre
vergleichbare Sicherung der zugesag-       heriger Rechtsprechung sind Teilungs-      Mustersatzung um den § 44 Eheversor-
ten Leistungen geschaffen werden,          kosten von pauschal zwei bis drei Pro-     gungsausgleich ergänzt. Die neue Rege-
etwa über den Pensions-Sicherungs-         zent des Ehezeitanteils angemessen.        lung wurde bereits in die Satzung einiger
Verein a.G. oder über eine verpfändete                                                Versorgungskassen aufgenommen.
Rückdeckungsversicherung.                  Entscheidungen zeitnah treffen
                                           Der Versorgungsträger sollte sich be-      Externe Teilung
Das Anrecht des Ausgleichspflichtigen      reits jetzt im Klaren darüber sein, nach   Das Einrichten eines Versorgungsan-
wird in der Regel in Höhe des Aus-         welchen Kriterien er im Fall eines Ver-    rechts für die ausgleichsberechtigte
gleichswerts gekürzt. Anstatt die Ver-     sorgungsausgleichs vorgehen will. Wie      Person bei einem anderen Versorgungs-
sorgungsleistungen generell prozentual     erfolgt die Berechnung des Ehezeitan-      träger (so genannte externe Teilung) bil-
zu kürzen ist es z.B. auch denkbar, die    teils und des Ausgleichswerts? Welche      det nach dem Willen des Gesetzgebers
Höhe der Altersversorgung weitestge-       Versorgungsfälle soll das neu begründe-    die Ausnahme. Diese soll nur noch dann
hend zu erhalten, jedoch die Hinterblie-   te Anrecht des Ausgleichsberechtigten      möglich sein, wenn sowohl der Aus-
benenversorgung ganz auszuschließen.       mit einschließen (ggf. keine Invaliden-/   gleichsberechtigte als auch der Versor-
                                           Hinterbliebenenversorgung zugunsten        gungsträger des Ausgleichspflichtigen
Teilungskosten                             einer höheren Altersversorgung)? Wie       es vereinbaren. Für Ausgleichswerte
Aufgrund des hohen Aufwands bei der        wird die Anwartschaft des Ausgleichs-      bis maximal zwei bzw. 240 Prozent der
internen Teilung hat der Versorgungs-      pflichtigen gekürzt (ggf. durch Wegfall    monatlichen Bezugsgröße nach § 18
träger das Recht, Teilungskosten in an-    der Hinterbliebenenversorgung)? In         Sozialgesetzbuch (SGB) IV (z.Zt. 50,40
gemessener Höhe anzusetzen. Sie sind       welcher Höhe werden Teilungskosten         Euro monatlicher Rentenbetrag bzw.
von den Ehepartnern hälftig zu tragen      bei der internen Teilung erhoben?          6.048 Euro Kapitalwert) ist dies auch auf
und können mit dem Kapitalwert                                                        einseitiges Verlangen des Versorgungs-
der auszugleichenden Anwartschaft          Nicht zuletzt ist bei der Bestimmung       trägers möglich.
verrechnet werden. Das führt bei der       des Ehezeitanteils/Ausgleichswerts
ausgleichsberechtigten Person zu einer     auch festzulegen, welche Kalkulations-     Bei Anwartschaften der betrieblichen
Minderung des Ausgleichswerts und          grundlagen angesetzt werden (Sterbe-       Altersversorgung aus einer Direktzu-
bei der ausgleichspflichtigen Person zu    tafeln, Rechnungszins). Solche Fragen
einer stärkeren Kürzung der bisherigen     müssen im Voraus geklärt und geregelt       Korrespondierender Kapitalwert
Anwartschaft.                              werden.                                     Der Betrag, der zum Ende der Ehezeit
 Kapitalwert                                                                           aufzubringen wäre, um beim
                                           Bei Direktzusagen und Unterstützungs-       Versorgungsträger der ausgleichs-
 Die auf den Bewertungszeitpunkt           kassen sind entsprechende Ergänzun-         pflichtigen Person für sie ein Anrecht
 abgezinste und mit der Wahrschein-        gen der Pensionszusage ratsam, ggf.         in Höhe des Ausgleichswerts zu
 lichkeit der Inanspruchnahme              auch ein entsprechendes Regelwerk           begründen; in der betrieblichen
 gewichtete Summe der zukünftigen          für Ausgleichsberechtigte. Bei den          Altersversorgung der Übertragungs-
 Versorgungsleistungen.                                                                wert nach § 4 Abs. 5 BetrAVG.
                                           versicherungsförmigen Durchführungs-
7

sage oder einer Unterstützungskasse         dann auf Verlangen eines der beiden        Versorgungsträger in der
liegt der Grenzwert sogar in Höhe           Ehepartner geleistet werden. Weiter        betrieblichen Altersversorgung
der Beitragsbemessungsgrenze der            soll kein Ausgleich stattfinden, wenn
                                                                                       Bei einer unmittelbaren Versorgungs-
gesetzlichen Rentenversicherung West        ein Ausgleichswert gering ist. Auch        zusage der Arbeitgeber; sonst die
(z.Zt. 64.800 Euro). Die Übertragung        wenn die Differenz beidseitiger Aus-       Unterstützungskasse; oder bei den
des Ausgleichswerts – als Kapitalwert       gleichswerte von Anrechten gleicher        versicherungsförmigen Durchfüh-
– erfolgt in eine vom Ausgleichsbe-         Art gering ist, müssen diese nicht aus-    rungswegen die Pensionskasse,
rechtigten zu wählende Zielversorgung       geglichen werden. Als geringfügig gilt     die Zusatzversorgungskasse, der
zum Ausbau eines bestehenden oder           dabei ein Rentenbetrag von maximal         Pensionsfonds oder die Direkt-
zur Begründung eines neuen Anrechts.        einem Prozent und ein Kapitalwert von      versicherung.
Sie führt beim Versorgungsträger des        maximal 120 Prozent der monatlichen
Ausgleichspflichtigen zu einem Mittel-      Bezugsgröße des § 18 SGB VI (derzeit      rechtigte Person Anspruch auf eigene
abfluss und ist vom Gesetzgeber steu-       25,20 Euro bzw. 3.024 Euro).              Versorgungsleistungen hat und die
erneutral gestellt. Die gewählte Zielver-                                             ausgleichspflichtige Person solche
sorgung muss eine geeignete, d.h. eine      Ist der Wertausgleich zum Zeitpunkt       bezieht, kann die eine von der anderen
mit der ursprünglichen Anwartschaft         der Scheidung für den Ausgleichsbe-       eine schuldrechtliche Ausgleichsrente
vergleichbare Versorgung gewährleis-        rechtigten nicht wirtschaftlich, findet   verlangen.
ten. Trifft der Ausgleichsberechtigte       er gar nicht oder ggf. als schuldrecht-
keine Entscheidung, ist die gesetzliche     licher Versorgungsausgleich erst mit      Übergangsregelung
Rentenversicherung als Auffanglösung        Eintritt des Versorgungsfalls statt.      Das Gesetz zur Strukturreform des Ver-
vorgesehen.                                 Das ist etwa dann der Fall, wenn der      sorgungsausgleichs ist am 01.09.2009
                                            Ausgleichsberechtigte erforderliche       in Kraft getreten und gilt für alle Ver-
Für den externen Ausgleich von              Wartezeiten der zu übertragenden          fahren über den Versorgungsausgleich,
Anrechten der betrieblichen Altersver-      Anwartschaft selbst nicht mehr erfüllen   die ab diesem Zeitpunkt eingeleitet
sorgung gibt es eine kapitalgedeckte        kann (z.B. bei der gesetzlichen Renten-   wurden. Für vorher laufende Verfahren
Auffanglösung, die so genannte Versor-      versicherung).                            ist das bis dahin geltende Recht anzu-
gungsausgleichskasse. Sie ist eine                                                    wenden. Für ruhend gestellte Verfahren,
eigens zu diesem Zweck gegründete           Für eine nach Betriebsrentenrecht         die nach dem 01.09.2009 wieder auf-
Pensionskasse (die Erlaubnis zum            noch verfallbare Anwartschaft kommt       genommen werden, oder Verfahren, für
Geschäftsbetrieb ist zum jetzigen Zeit-     hinzu, dass zum Scheidungszeitpunkt       die bis zum 31.08.2010 keine erstins­
punkt jedoch noch nicht erteilt).           unklar ist, ob daraus überhaupt ein       tanzliche Entscheidung gefällt wurde,
                                            Anspruch entsteht. Der Ausgleich wird     gilt jedoch schon das neue Recht.
Ausnahmen vom                               dann bis zum Eintritt des Versorgungs-
Versorgungsausgleich                        falls verschoben (schuldrechtlicher       Deutsche Vorsorge
Bei einer Ehezeit von weniger als drei      Versorgungsausgleich) und findet          Pensionsmanagement GmbH
Jahren wird im Fall einer Scheidung         nur statt, wenn die Anwartschaft bis      E-Mail: mschnellen@
von einem Versorgungsausgleich              dahin den Status der Unverfallbarkeit     pensions­management-gmbh.de
abgesehen. Allerdings muss er auch          erlangt hat. Sobald die ausgleichsbe-                                            •

Die Bilanzrechtsreform ist verabschiedet
Keine Überraschungen bei der Bilanzierung langfristiger Personalverpflichtungen
Dirk Dettbarn

Bundestag und Bundesrat haben das           Basis des Regierungsentwurfs vorge-       versorgungsverpflichtungen dient, ist
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz           stellt. Wir fassen nun zusammen, was      künftig mit den Schulden zu saldieren.
im Frühjahr verabschiedet. Im Gesetz-       unverändert geblieben und was neu ins     In der Praxis geht es hier vor allem um
gebungsverfahren hat es – auch unter        Gesetz gekommen ist.                      die Saldierung der Pensionsrückstellung
dem Eindruck der Finanzkrise – noch                                                   mit verpfändeten Rückdeckungsver-
wesentliche Änderungen gegeben. In          Verrechnung von Vermögens­                sicherungen und Wertpapieren sowie
unserer Ausgabe Nr. 19 (Dezember            gegenständen und Schulden                 Treuhandvermögen. Das Saldierungsge-
2008) haben wir die für das Personal-       Vermögen, das ausschließlich der          bot gilt auch für vergleichbare, langfris-
ressort wichtigen Neuerungen auf der        Erfüllung von Schulden aus Alters-        tig fällige Personalverpflichtungen, wie
aus Altersteilzeitvereinbarungen oder     die zugesagten Leistungen von der wei-     Im Gesetzgebungsverfahren neu
Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten.    teren Gehaltsentwicklung abhängig sind,    aufgenommen wurde die Bestimmung,
                                          müssen bei der Rückstellungsermittlung     dass bei wertpapiergebundenen Pensi-
Das Vermögen ist – korrespondierend       in Zukunft berücksichtigt werden.          onszusagen die Rückstellung mit dem
mit den Verpflichtungen – mit dem                                                    beizulegenden Zeitwert dieser Wert-
Zeitwert, nicht mit den fortgeführten     Rückstellungen sind bei einer Laufzeit     papiere anzusetzen ist. Damit wurde
Anschaffungskosten, anzusetzen. Es        von mehr als einem Jahr abzuzinsen.        einer Forderung der Praxis Rechnung
darf allerdings nur saldiert werden,      Die Bestimmung des Abzinsungssat-          getragen, die bisherige Form der Bilan-
wenn folgende strikte Voraussetzungen     zes ist künftig nicht mehr in das Belie-   zierung beizubehalten, was nach den
kumulativ erfüllt sind: Das Vermögen      ben des Bilanzierenden gestellt. Zum       neuen Vorschriften ansonsten nicht
muss dem Zugriff der übrigen Gläubiger    einen hat die Abzinsung mit einem          mehr möglich gewesen wäre. Betroffen
entzogen sein, was in der Regel durch     durchschnittlichen Marktzinssatz zu        sind Versorgungszusagen, deren Höhe
eine Verpfändung oder eine Treuhand-      erfolgen, welcher der Restlaufzeit der     sich ausschließlich nach dem Zeitwert
konstruktion bewirkt wird. Es muss        Verpflichtung entspricht. Der Zinssatz     bestimmter Wertpapiere richtet.
jederzeit verwertbar sein. Schließlich    ist mit dem Durchschnittszins der
muss eine nicht zweckgebundene Ver-       letzten sieben Geschäftsjahre anzuset-     Keine steuerliche Flankierung
mögensverwertung durch den Schuld-        zen. Dadurch soll vermieden werden,        Bei der steuerbilanziellen Gewinner-
ner (Arbeitgeber) ausgeschlossen sein.    dass Rückstellungen durch aktuelle         mittlung bleibt das strikte Saldierungs-
                                          Änderungen der Marktzinsen zu stark        verbot von Vermögensgegenständen
Neu gegenüber dem Regierungsentwurf       schwanken. Zum anderen werden die          und Schulden bestehen. Ebenso wird
ist, dass der Zeitwert dieses Vermögens   von der Laufzeit abhängigen Zinssätze      die Bilanzierung von Rückstellungen
beim Erfüllungsbetrag der Schulden        von der Deutschen Bundesbank ver-          mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag
bilanziell nicht mehr gedeckelt ist.      bindlich ermittelt.                        nicht nachvollzogen. Es gilt weiter-
                                                                                     hin das Stichtagsprinzip: Ungewisse
Beispiel                                  Das Berechnungsverfahren für die           Verpflichtungserhöhungen nach dem
Der Arbeitgeber hat Versorgungszu-        fristenkongruenten Zinssätze wird in       Bilanzstichtag dürfen nicht angesetzt
sagen erteilt, für die er in der Bilanz   einer noch zu erlassenden Rechtsver-       werden. Besonders bei der Pensions-
eine Pensionsrückstellung von 100         ordnung festgelegt. Details sind in der    rückstellung kommen weiterhin die
ausweist. Es bestehen zu diesen Ver-      Diskussion. Der bisher geplante Ansatz     restriktiven Regelungen des § 6a EStG
sorgungszusagen an die Begünstigten       führt im internationalen Vergleich ten-    (Einkommensteuergesetz) unverändert
verpfändete Rückdeckungsversiche-         denziell zu einem zu niedrigen Zinssatz    zur Anwendung. •
rungen. Deren Zeitwert beträgt 105.       und damit zu hohen Rückstellungen.
Bisher durften beide Positionen nicht     Es gibt Anzeichen, dass hier sachge-
saldiert werden. Künftig verkürzt sich    recht nachgebessert wird.                    >>	Erstellt für alle Industriemakler­
die Bilanz um den kleineren der beiden                                                     unternehmen der Gruppe
Werte, hier die Pensionsrückstellung.     Im Regelfall wird bei Pensionsverpflich-     	Competence Centrum
In unserem Beispiel ist dann unter dem    tungen der notwendige Erfüllungsbe-              Betriebliche Altersversorgung
Posten „Aktiver Unterschiedsbetrag        trag die bisher bilanzierte Rückstellung         Königstorgraben 9
aus der Vermögensverrechnung“ ein         erheblich übersteigen (weitere Hinwei-           90402 Nürnberg
Betrag von 105 – 100 = 5 auszuweisen.     se hierzu in Ausgabe Nr. 19, Dezember            Tel.: +49 (0) 911 95566-0
                                          2008). Deshalb räumt der Gesetzgeber             Fax: +49 (0) 911 95566-78
Bilanzierung von Rückstellungen           dem Bilanzierenden die Möglichkeit               E-Mail: ccnuernberg@deutsche-
mit dem notwendigen                       ein, den Unterschiedsbetrag über                 vorsorge.de
Erfüllungsbetrag                          längstens 15 Jahre gleichmäßig verteilt
Rückstellungen sind fortan mit dem        der Rückstellung zuzuführen. Diese
Zeitwert zu bilanzieren. Zu erwartende    Bilanzierungshilfe gilt nur für die Pen­
Verpflichtungserhöhungen, z.B. wenn       sionsrückstellung.
Sie können auch lesen