WOHNHEIMINFO GEORG OBERHAIDINGER HAUS WELS
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WOHNHEIMINFO GEORG OBERHAIDINGER HAUS WELS Stand April 2015 GEORG OBERHAIDINGER HAUS Obermüllnerstr. 11, 4600 Wels
Sehr geehrte Studentinnen, sehr geehrte Studenten, Ich darf Sie im Namen des OÖ. Heimbauvereins in Ihrem neuen Zuhause begrüßen. Die Form des studentischen Wohnens bietet Ihnen die Möglichkeiten sowohl die Heimgemeinschaft zu leben, als auch sich in prüfungsreichen Zeiten in Ihr Zimmer zurückzuziehen, um sich voll und ganz auf die bevorstehenden Aufgaben vorzubereiten. Der OÖ. Heimbauverein steht seit jeher für eine lebendige Gemeinschaft, wo Freundschaften auf Lebenszeit geschlossen werden. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen guten Start ins neue Semester und viel Erfolg beim Studium. Mit freundlichen Grüßen Heinrich Wagner Geschäftsführer OÖ. Heimbauverein Linz, April 2015 Wohnheiminfo und Heimordnung Seite 1 von 9
1. Wichtige Informationen Sie sind nun in ein neues Haus gezogen, eine fremde Umgebung, auch der Hausbrauch ist ihnen noch nicht bekannt. Genau aus diesem Grund haben wir für Sie einige wichtige, aber auch interessante Punkte zusammengestellt, die Ihnen hoffentlich das Leben leichter machen. Diese Wohnheiminfo soll ein Nachschlagewerk für Ihre Zeit im Wohnheim für Studierende sein. Es würde uns freuen, wenn Sie sich diese Wohnheiminfo einmal durchlesen, da wir glauben, so einige Ihrer mit Sicherheit auftretenden Fragen schon im Vorhinein beantworten zu können. Falls dennoch etwas unklar sein sollte, scheuen Sie sich bitte nicht, Ihren Heimleiter zu kontaktieren (unter Pkt. 4. „Wichtiges auf einen Blick“). Gendererklärung: Zugunsten der besseren Lesbarkeit wurde im Text auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Personenbegriffe (Studentin, Student bzw. Student/in) verzichtet und die männliche Nominalform angeführt. Gemeint und angesprochen sind natürlich immer beide Geschlechter. 1.1. OÖ. Heimbauverein: Der OÖ. Heimbauverein ist Ihr Heimträger, d.h. jene Organisation, die für den Betrieb Ihres neuen Zuhauses verantwortlich ist. Sie haben bestimmt schon Bekanntschaft mit Mitarbeitern des OÖ. Heimbauvereins gemacht: Das Heimreferat (Heimplatzvergabe) hat Ihre Anmeldung bearbeitet und Ihnen die Zusage für Ihren Heimplatz geschickt. Die zuständigen Damen in der Zentralverwaltung haben Ihnen Ihren Schlüssel und Ihre Einzugsunterlagen übergeben. Wir – als Mitarbeiter des OÖ. Heimbauvereins – arbeiten dafür, dass alles in Ihrem neuen Zuhause zu Ihrer Zufriedenheit läuft. Wir haben Erfahrung! Seit 1955 bauen, erhalten und betreiben wir Wohnheime für Studierende sowie Schüler- und Lehrlingsheime. Derzeit sind es 7 Häuser in Oberösterreich (Linz, Wels, Ried, Braunau). Insgesamt haben wir somit ca. 1.200 Heimplätze. Wir freuen uns sehr, dass Sie nun Teil unserer OÖ. Heimbauverein-Gemeinschaft sind! Im Haus Ziegeleistraße 78a, 4020 Linz befindet sich auch die zentrale Verwaltung des OÖ. Heimbauvereins (unter Pkt. 4. „Wichtiges auf einen Blick“). 1.2. Anmeldebescheinigung Gilt für EWR-Bürger (EWR Staaten: alle 27 EU Staaten, plus Island, Liechtenstein, Norwegen) und Schweizer Bürger: Nachdem Sie nach Österreich gezogen sind, sich an Ihrer Adresse nach den Bestimmungen des Meldegesetzes angemeldet haben und vorhaben, sich länger als 3 Monate in Österreich niederzulassen, müssen Sie sich bzgl. eines weiteren Aufenthalt informieren. Formulare zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz finden Sie unter: www.bmi.gv.at/niederlassung/ ACHTUNG: Wer die Anmeldebescheinigung nicht innerhalb von drei Monaten nach Ankunft beantragt, begeht eine Verwaltungsübertretung (ca. € 200,-- Strafe)! (Für österreichische Staatsbürger siehe: Meldegesetz) Wohnheiminfo und Heimordnung Seite 2 von 9
1.3. Bettwäsche und Bettzeug Der OÖ. Heimbauverein stellt keine Bettwäsche und Bettzeug zur Verfügung. Diese ist von Ihnen selber mitzunehmen. Wir empfehlen Ihnen außerdem den Gebrauch eines Matratzenschoners. 1.4. Gemeinschaft und Heimleben Sie bewohnen ein Wohnheim für Studierende mit Tradition und viel(en) Geschichte(n). Obwohl es ein „Studentenwohnhaus“ ist, sind auch hier Regeln einzuhalten. Um das Wohnen für Sie und Ihre Umwelt so angenehm wie möglich zu gestalten, ist die Nachtruhe ab 22.00 bis 7:00 Uhr einzuhalten. Dies gilt auch für Freiflächen / Vorplätze / Balkone / Terrassen! Die Anrainer müssen nicht an Ihren Gesprächen teilhaben. 1.5. Waffen Das Mitführen, Aufbewahren und der Gebrauch von Waffen jeglicher Art ist strengstens untersagt (z.B. Messer ab einer Klingenlänge von 10 cm, alle Schusswaffen, auch Softguns, Schlagringe usw.). 1.6. Ausschluss von Gewährleistung und Haftung Für Veranstaltungen in den Wohnheimen, bei denen der Heimträger nicht selbst Veranstalter ist, wie z.B. Veranstaltungen von Heimbewohnern, aber auch der Heimvertretung übernimmt der OÖ. Heimbauverein keine Haftung! Minderleistungen, Leistungsausfall, Lärm und sonstige Störungen oder eingeschränkte Benützungsmöglichkeiten von Räumlichkeiten und Ressourcen (z.B. Reparaturarbeiten, Bauarbeiten usw.) berechtigen die Heimbewohner nicht zur Reduktion des vereinbarten Entgeltes. Die Benützung sämtlicher Einrichtungen der Wohnheime durch Heimbewohner oder heimfremde Personen erfolgt auf eigene Gefahr. 1.7. Brandschutzordnung/Brandmeldeanlage Sie haben mit Ihrer Annahme des Benützungsvertrages auch die Brandschutzordnung akzeptiert und deren Einhaltung bestätigt. Es gilt Rauchverbot im gesamten Gebäude! Weiter schreibt die Brandschutzordnung vor, dass keine Gegenstände (Wäscheständer, Fußmatten, Schuhe, Müllsäcke und dgl.) im Gangbereich gelagert werden dürfen. Sollte Ihnen der Inhalt der Brandschutzordnung nicht mehr zu 100% geläufig sein, so können Sie diese jederzeit auf unserer Webseite nachlesen. Das Wohnheim ist mit einer automatischen Brandmeldeanlage ausgestattet. In der Brandschutzordnung ist diese genauer beschrieben. Um noch einmal einen Blick darauf werfen zu können, ist diese auch auf unserer Homepage unter www.ooe- heimbauverein.at zu finden. Vielleicht noch kleine Tipps um ein Auslösen der Anlage zu verhindern: Drehen oder ziehen Sie nicht am oder schlagen Sie nicht auf den Brandmelder. Es kann auch durch intensiven Duschdampf (Wasserdampf) ein Alarm ausgelöst werden. Wohnheiminfo und Heimordnung Seite 3 von 9
Wir weisen darauf hin, dass die Kosten für das Auslösen eines Fehlalarms dem Verursacher angelastet werden. Sollte dieser nicht ausfindig gemacht werden können, so trägt die Gemeinschaft die Kosten. 1.8. Heimvertretung (HV) Die Heimvertretung ist ein von Ihnen selbst gewähltes Organ, das die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohnern gegenüber dem OÖ. Heimbauverein vertritt. Diese wird jährlich gewählt, jeder kann mitwirken. Die Erreichbarkeit ist am „schwarzen Brett“ angeschlagen. 1.9. Internet Benutzerordnung/Internet Der OÖ. Heimbauverein stellt den Bewohnern eine Verbindung zum Internetprovider , die dafür nötige Infrastruktur und einen Anschluss im Zimmer auf „fair use“ Basis zur Verfügung. Zum Anschluss benötigen Sie ein RJ 45 Patchkabel (normales „LAN-Kabel“) und eine RJ 45 Netzkarte (mittlerweile in fast jedem Computer eingebaut – falls nicht, der Fachhändler kennt sich bei diesen Angaben aus). Des Weiteren gehen wir davon aus, dass Sie die ausführliche Internet Benutzerordnung gelesen haben. (siehe unter www.ooe-heimbauverein.at/rechtliches) 1.10. Kaution Mit der Erstzahlung haben Sie bereits die Kaution bezahlt. Nach dem Auszug wird Ihnen diese, sofern alle Rechnungen beglichen sind, alle Schlüssel retourniert wurden, das Zimmer keine Schäden aufweist und nach Abzug der Reinigungspauschale, auf Ihr Konto zurücküberwiesen. 1.11. Kochen/Gemeinschaftsküche Jedes Stockwerk ist mit einer Küche ausgestattet. Diese verfügt über Herd, ggf. Mikrowelle und Backrohr. In den Kühlschrank können Sie Ihre Lebensmittel lagern – wobei der OÖ. Heimbauverein keine Haftung für das Abhandenkommen von Lebensmitteln übernehmen kann. Geschirr, Kochtöpfe etc. sind selbst mitzubringen. 1.12. Grundsätze für die Benützung der Heime: Definition „Heimplätze“ und „Gemeinschaftseinrichtungen“: Heimplätze sind jene Räume, die den Heimbewohnern zum Wohnen überlassen werden. Gemeinschaftseinrichtungen sind jene Räume, die den Heimbewohnern zur gemeinschaftlichen Benützung zur Verfügung stehen. Die Festlegung welche Räume als Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung stehen, trifft der OÖ. Heimbauverein. 1.13. Schlüssel Schlüssel, die den Heimbewohnern übergeben werden, bleiben Eigentum des OÖ. Heimbauvereins. Das Überlassen der Schlüssel an Dritte ist untersagt! Sollte die Weitergabe von Schlüsseln an einen anderen Heimbewohner erforderlich sein, haftet der Heimbewohner, an den der Schlüssel weitergegeben wurde für alle daraus entstehenden Folgen. Es ist den Heimbewohnern nicht gestattet, Zweit-/Ersatzschlüssel anfertigen zu lassen. Jeder Schlüsselverlust ist vom Heimbewohner unverzüglich dem OÖ. Heimbauverein schriftlich z.B. per Email zu melden. Die Kosten der Anschaffung eines neuen Schlüssels hat der Heimbewohner zu bezahlen. Wohnheiminfo und Heimordnung Seite 4 von 9
Die aktuell geltenden Schlüsselkautionen können der Website entnommen werden. Die Schlüsselkaution wird vom OÖ. Heimbauverein, wie andere Kautionen auch, nicht verzinst. 1.14. Kündigung/Vertragsablauf Die vorzeitige Kündigung des Benützungsvertrags muss zwei Monate vor dem gewünschten Auszug schriftlich an die Heimplatzverwaltung des OÖ. Heimbauvereins erfolgen. Senden Sie in diesem Falle einfach ein E-Mail an die Verwaltung: verwaltung@ooe- heimbauverein.at bzw. an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in. 1.10.1. Auszug Ein Auszug kann nur zu den Dienstzeiten der MitarbeiterInnen erfolgen – Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage - bis zum Ablauf des Benützungsvertrages. Die Dienstzeiten entnehmen Sie bitte der Webseite - www.ooe-heimbauverein.at. Mit der Erledigung der Formalitäten, geben Sie auch den Zimmerschlüssel zurück. Ab diesem Zeitpunkt können Sie nicht mehr in Ihr Zimmer. Sollten Schäden durch Ihr Verschulden entstanden sein, werden Ihnen die Reparaturkosten von der Kaution abgezogen oder extra in Rechnung gestellt. 1.15. Meldegesetz Nach den Bestimmungen des Meldegesetzes haben Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anzumelden. Bevor Sie sich anmelden, ist der Meldezettel zur Abstempelung und Unterschrift vorzulegen. Keine Meldung ist erforderlich, wenn Sie minderjährig sind und schon anderswo in Österreich gemeldet sind. Diese Ausnahme von der Meldepflicht besteht jedoch nur für die Dauer der Minderjährigkeit. Wenn Sie von der angegebenen Adresse ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach der Aufgabe des Quartiers bei derselben Behörde abmelden. 1.16. Radio-/Fernseh-/GIS-Gebühren Es besteht für Sie keine Gebührenpflicht für Rundfunk und Fernsehen, da die Gebühr bereits vom Heimträger entrichtet wurde. 1.17. Post Die Postzustellung in den Wohnheimen erfolgt gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen der Postordnung. Heimbewohner haben keinen Anspruch gegenüber Mitarbeitern des OÖ. Heimbauvereins die Behandlung von Postsendungen betreffend. Im Zusammenhang mit der Übergabe sämtlicher Postsendungen gemäß Postordnung durch Mitarbeiter des OÖ. Heimbauvereins übernimmt der OÖ. Heimbauverein keine Haftung. Hinweis: Nachnahmesendungen werden nicht angenommen, die Einziehung von Geldbeträgen durch Postauftrag wird vom OÖ. Heimbauverein nicht durchgeführt. Beim Auszug aus dem Heim (auch über die Sommermonate) ist vom Heimbewohner ein Nachsendeauftrag zu erteilen. Ansonsten wird eingehende Post retourniert. Der OÖ. Heimbauverein haftet nicht für in Verlust geratene, beschädigte oder gestohlene Poststücke. Wohnheiminfo und Heimordnung Seite 5 von 9
1.18. Reinigung: Für die Reinigung der Zimmer haben Sie selbst zu sorgen. 1.19. Schädlinge: Sollten durch mangelnde Hygiene, mit Gepäck eingeschleppte Schädlinge wie z.B. Küchenschaben oder Bettwanzen, festgestellt werden, die den Einsatz eines Kammerjägers erfordern, ist der Bekämpfungseinsatz von der Bewohnerin oder vom Bewohner selbst zu bezahlen. Diese Weiterverrechnung erfolgt nach einer schriftlichen Verständigung. 1.20. Übernachtung Es ist nicht gestattet, jemanden bei sich übernachten oder wohnen zu lassen. 1.21. Besuche heimfremder Personen: Wenn sie sich Ihren Wohnplatz im Doppelzimmer teilen und Sie von einer hausfremden Person besucht werden, so nützen Sie die öffentlichen Räumlichkeiten wie zB. die Teeküche, um Ihren Mitbewohner nicht zu stören. 1.22. Waschmaschinen/Trockner: Diese befinden sich im Keller. Für Wasch- bzw. Trockengang benötigen Sie Wertmünzen , die Sie im Büro erwerben können. 1.23. Zimmerwünsche. Falls Sie während Ihres Aufenthaltes in ein anderes Zimmer umziehen möchten, teilen Sie uns dies schriftlich mit. Bei Umzug wird Ihnen für Administration und Reinigung eine Pauschale verrechnet. Wohnheiminfo und Heimordnung Seite 6 von 9
2. Die Räumlichkeiten Haupteingang Erdgeschoß Büro JugendpädagogInnen Büro Heimleiter / Verwaltung Speisesaal WC Aufenthaltsraum Pizzaautomat Snackautomat Getränkeautomat Kaffeeautomat Turnsaal Fernsehraum Keller Tischtennis Billard Tischfußball Fahrradraum Außenbereich Terrasse Fußballplatz Volleyball Teeküche und Aufenthaltsraum in jeden Stock Wohnheiminfo und Heimordnung Seite 7 von 9
3. Einige wichtige Adressen und Infos: Nahversorgung: Hofer, Lidl sind in wenigen Minuten fußläufig erreichbar Öffentliche Verkehrsmittel: SAB TOURS (Bushaltestelle) in unmittelbarer Nähe Welser Hauptbahnhof: in wenigen Minuten fußläufig oder mit dem Bus erreichbar Praktische Ärzte: Dr. Kalt Michael Tel. Nr. + 43 7242 35 00 11 Ordinationszeiten: Mo,Di,Mi u. Fr. 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr / DI u. DO 15 Uhr bis 17 Uhr E-Card nicht vergessen, Medikament können direkt beim Arzt bezahlt werden und werden somit von der Apotheke geliefert. Dr. Daniel Achleitner Tel. Nr. + 43 7242 207 575 Ordinationszeiten: Mo. Di, Do, Fr. 8 Uhr bis 12 Uhr / Mo u. Mi 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr ÄRZTENOTDIENST 141 NOTRUF 46400 RETTUNG 144 Wohnheiminfo und Heimordnung Seite 8 von 9
4. Wichtiges auf einen Blick: Geschäftsführung Herr Heinrich Wagner heinrich.wagner@ooe-heimbauverein.at Heimleitung Frau Sabine Schöner Mo – DO 7:00 Uhr bis 15 Uhr Fr 7:00 Uhr bis 12 Uhr 07242/44260 10 sabine.schoener@ooe-heimbauverein.at Verwaltung Frau Daniela Haupert MO – FR 8 Uhr bis 12 Uhr daniela.haupert@ooe-heimbauverein.at JugendpädagogInnen Sonntag 18:00 – 23:00 Uhr Mo – Do: 16:00 – 23:00 Uhr Bereitschaft: So – Do 23:00 Uhr – 6:00 Uhr Freitag: 12:00 – 18:00 Uhr Samstag: geschlossen +43 7242/44260 + 43 650 / 87 33 506 Studienbestätigung: Unbedingt bis 30.4. bzw. 30.11. abgeben. Sonst wird rückwirkend ein Aufschlag zum Zimmerpreis verrechnet! Müllentsorgung: Der Müll ist ordnungsgemäß zu trennen und zu entsorgen – vermehrte Restmüllzahlungen müssen auf die Zimmerpreise aufgeschlagen werden. Zimmerkündigung: Ein Heimaustritt kann unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Schlüsselabgabe Mo bis Fr zwischen 7 Uhr und 8 Uhr. Das Heimaustrittsformular, erhältlich auf der Homepage, ist vollständig ausgefüllt (leserlich) abzugeben. Bankspesen, die durch unleserliche und/oder nicht korrekte Angaben anfallen, werden Ihnen zur Gänze angelastet. Wohnheiminfo und Heimordnung Seite 9 von 9
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