WOHNHEIMINFO GEORG OBERHAIDINGER HAUS WELS

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WOHNHEIMINFO GEORG OBERHAIDINGER HAUS WELS
WOHNHEIMINFO
GEORG OBERHAIDINGER HAUS
                    WELS

                 Stand April 2015
                 GEORG OBERHAIDINGER HAUS
                 Obermüllnerstr. 11, 4600 Wels
Sehr geehrte Studentinnen,

sehr geehrte Studenten,

Ich darf Sie im Namen des OÖ. Heimbauvereins in Ihrem neuen Zuhause begrüßen.

Die Form des studentischen Wohnens bietet Ihnen die Möglichkeiten sowohl die Heimgemeinschaft
zu leben, als auch sich in prüfungsreichen Zeiten in Ihr Zimmer zurückzuziehen, um sich voll und ganz
auf die bevorstehenden Aufgaben vorzubereiten.

Der OÖ. Heimbauverein steht seit jeher für eine lebendige Gemeinschaft, wo Freundschaften auf
Lebenszeit geschlossen werden.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen guten Start ins neue Semester und viel Erfolg beim
Studium.

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Wagner
Geschäftsführer
OÖ. Heimbauverein

Linz, April 2015

                                                      Wohnheiminfo und Heimordnung Seite 1 von 9
1. Wichtige Informationen
     Sie sind nun in ein neues Haus gezogen, eine fremde Umgebung, auch der Hausbrauch ist
     ihnen noch nicht bekannt. Genau aus diesem Grund haben wir für Sie einige wichtige, aber
     auch interessante Punkte zusammengestellt, die Ihnen hoffentlich das Leben leichter
     machen.

     Diese Wohnheiminfo soll ein Nachschlagewerk für Ihre Zeit im Wohnheim für Studierende
     sein. Es würde uns freuen, wenn Sie sich diese Wohnheiminfo einmal durchlesen, da wir
     glauben, so einige Ihrer mit Sicherheit auftretenden Fragen schon im Vorhinein beantworten
     zu können. Falls dennoch etwas unklar sein sollte, scheuen Sie sich bitte nicht, Ihren
     Heimleiter zu kontaktieren (unter Pkt. 4. „Wichtiges auf einen Blick“).

     Gendererklärung:
     Zugunsten der besseren Lesbarkeit wurde im Text auf die gleichzeitige Verwendung
     weiblicher und männlicher Personenbegriffe (Studentin, Student bzw. Student/in) verzichtet
     und die männliche Nominalform angeführt. Gemeint und angesprochen sind natürlich immer
     beide Geschlechter.

     1.1.       OÖ. Heimbauverein:
            Der OÖ. Heimbauverein ist Ihr Heimträger, d.h. jene Organisation, die für den Betrieb
            Ihres neuen Zuhauses verantwortlich ist. Sie haben bestimmt schon Bekanntschaft mit
            Mitarbeitern des OÖ. Heimbauvereins gemacht: Das Heimreferat (Heimplatzvergabe)
            hat Ihre Anmeldung bearbeitet und Ihnen die Zusage für Ihren Heimplatz geschickt. Die
            zuständigen Damen in der Zentralverwaltung haben Ihnen Ihren Schlüssel und Ihre
            Einzugsunterlagen übergeben. Wir – als Mitarbeiter des OÖ. Heimbauvereins – arbeiten
            dafür, dass alles in Ihrem neuen Zuhause zu Ihrer Zufriedenheit läuft.
            Wir haben Erfahrung! Seit 1955 bauen, erhalten und betreiben wir Wohnheime für
            Studierende sowie Schüler- und Lehrlingsheime.
            Derzeit sind es 7 Häuser in Oberösterreich (Linz, Wels, Ried, Braunau).
            Insgesamt haben wir somit ca. 1.200 Heimplätze. Wir freuen uns sehr, dass Sie nun Teil
            unserer OÖ. Heimbauverein-Gemeinschaft sind! Im Haus Ziegeleistraße 78a, 4020 Linz
            befindet sich auch die zentrale Verwaltung des OÖ. Heimbauvereins (unter Pkt. 4.
            „Wichtiges auf einen Blick“).

     1.2.       Anmeldebescheinigung
            Gilt für EWR-Bürger (EWR Staaten: alle 27 EU Staaten, plus Island, Liechtenstein,
            Norwegen) und Schweizer Bürger: Nachdem Sie nach Österreich gezogen sind, sich an
            Ihrer Adresse nach den Bestimmungen des Meldegesetzes angemeldet haben und
            vorhaben, sich länger als 3 Monate in Österreich niederzulassen, müssen Sie sich bzgl.
            eines weiteren Aufenthalt informieren. Formulare zum Niederlassungs- und
            Aufenthaltsgesetz       finden       Sie    unter:     www.bmi.gv.at/niederlassung/
            ACHTUNG: Wer die Anmeldebescheinigung nicht innerhalb von drei Monaten nach
            Ankunft beantragt, begeht eine Verwaltungsübertretung (ca. € 200,-- Strafe)! (Für
            österreichische Staatsbürger siehe: Meldegesetz)

                                                    Wohnheiminfo und Heimordnung Seite 2 von 9
1.3.      Bettwäsche und Bettzeug
       Der OÖ. Heimbauverein stellt keine Bettwäsche und Bettzeug zur Verfügung. Diese ist
       von Ihnen selber mitzunehmen. Wir empfehlen Ihnen außerdem den Gebrauch eines
       Matratzenschoners.

1.4.       Gemeinschaft und Heimleben
       Sie bewohnen ein Wohnheim für Studierende mit Tradition und viel(en) Geschichte(n).
       Obwohl es ein „Studentenwohnhaus“ ist, sind auch hier Regeln einzuhalten. Um das
       Wohnen für Sie und Ihre Umwelt so angenehm wie möglich zu gestalten, ist die
       Nachtruhe ab 22.00 bis 7:00 Uhr einzuhalten.
       Dies gilt auch für Freiflächen / Vorplätze / Balkone / Terrassen!
       Die Anrainer müssen nicht an Ihren Gesprächen teilhaben.

1.5.      Waffen
       Das Mitführen, Aufbewahren und der Gebrauch von Waffen jeglicher Art ist strengstens
       untersagt (z.B. Messer ab einer Klingenlänge von 10 cm, alle Schusswaffen, auch
       Softguns, Schlagringe usw.).

1.6.      Ausschluss von Gewährleistung und Haftung
       Für Veranstaltungen in den Wohnheimen, bei denen der Heimträger nicht selbst
       Veranstalter ist, wie z.B. Veranstaltungen von Heimbewohnern, aber auch der
       Heimvertretung übernimmt der OÖ. Heimbauverein keine Haftung!
       Minderleistungen, Leistungsausfall, Lärm und sonstige Störungen oder eingeschränkte
       Benützungsmöglichkeiten von Räumlichkeiten und Ressourcen (z.B. Reparaturarbeiten,
       Bauarbeiten usw.) berechtigen die Heimbewohner nicht zur Reduktion des vereinbarten
       Entgeltes.
       Die Benützung sämtlicher Einrichtungen der Wohnheime durch Heimbewohner oder
       heimfremde Personen erfolgt auf eigene Gefahr.

1.7.       Brandschutzordnung/Brandmeldeanlage
       Sie haben mit Ihrer Annahme des Benützungsvertrages auch die Brandschutzordnung
       akzeptiert und deren Einhaltung bestätigt.
       Es gilt Rauchverbot im gesamten Gebäude!
       Weiter schreibt die Brandschutzordnung vor, dass keine Gegenstände (Wäscheständer,
       Fußmatten, Schuhe, Müllsäcke und dgl.) im Gangbereich gelagert werden dürfen. Sollte
       Ihnen der Inhalt der Brandschutzordnung nicht mehr zu 100% geläufig sein, so können
       Sie diese jederzeit auf unserer Webseite nachlesen.
       Das Wohnheim ist mit einer automatischen Brandmeldeanlage ausgestattet. In der
       Brandschutzordnung ist diese genauer beschrieben. Um noch einmal einen Blick darauf
       werfen zu können, ist diese auch auf unserer Homepage unter www.ooe-
       heimbauverein.at zu finden.
       Vielleicht noch kleine Tipps um ein Auslösen der Anlage zu verhindern:
        Drehen oder ziehen Sie nicht am oder schlagen Sie nicht auf den Brandmelder.
        Es kann auch durch intensiven Duschdampf (Wasserdampf) ein Alarm ausgelöst
       werden.

                                              Wohnheiminfo und Heimordnung Seite 3 von 9
Wir weisen darauf hin, dass die Kosten für das Auslösen eines Fehlalarms dem
       Verursacher angelastet werden. Sollte dieser nicht ausfindig gemacht werden können,
       so trägt die Gemeinschaft die Kosten.

1.8.      Heimvertretung (HV)
       Die Heimvertretung ist ein von Ihnen selbst gewähltes Organ, das die Interessen der
       Bewohnerinnen und Bewohnern gegenüber dem OÖ. Heimbauverein vertritt.
       Diese wird jährlich gewählt, jeder kann mitwirken.
       Die Erreichbarkeit ist am „schwarzen Brett“ angeschlagen.

1.9.       Internet Benutzerordnung/Internet
       Der OÖ. Heimbauverein stellt den Bewohnern eine Verbindung zum Internetprovider ,
       die dafür nötige Infrastruktur und einen Anschluss im Zimmer auf „fair use“ Basis zur
       Verfügung. Zum Anschluss benötigen Sie ein RJ 45 Patchkabel (normales „LAN-Kabel“)
       und eine RJ 45 Netzkarte (mittlerweile in fast jedem Computer eingebaut – falls nicht,
       der Fachhändler kennt sich bei diesen Angaben aus). Des Weiteren gehen wir davon aus,
       dass Sie die ausführliche Internet Benutzerordnung gelesen haben.
       (siehe unter www.ooe-heimbauverein.at/rechtliches)

1.10. Kaution
    Mit der Erstzahlung haben Sie bereits die Kaution bezahlt. Nach dem Auszug wird Ihnen
    diese, sofern alle Rechnungen beglichen sind, alle Schlüssel retourniert wurden, das
    Zimmer keine Schäden aufweist und nach Abzug der Reinigungspauschale, auf Ihr Konto
    zurücküberwiesen.

1.11. Kochen/Gemeinschaftsküche
    Jedes Stockwerk ist mit einer Küche ausgestattet. Diese verfügt über Herd, ggf.
    Mikrowelle und Backrohr. In den Kühlschrank können Sie Ihre Lebensmittel lagern –
    wobei der OÖ. Heimbauverein keine Haftung für das Abhandenkommen von
    Lebensmitteln übernehmen kann. Geschirr, Kochtöpfe etc. sind selbst mitzubringen.

1.12. Grundsätze für die Benützung der Heime:
    Definition „Heimplätze“ und „Gemeinschaftseinrichtungen“:
    Heimplätze sind jene Räume, die den Heimbewohnern zum Wohnen überlassen werden.
    Gemeinschaftseinrichtungen sind jene Räume, die den Heimbewohnern zur
    gemeinschaftlichen Benützung zur Verfügung stehen. Die Festlegung welche Räume als
    Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung stehen, trifft der OÖ. Heimbauverein.

1.13. Schlüssel
    Schlüssel, die den Heimbewohnern übergeben werden, bleiben Eigentum des OÖ.
    Heimbauvereins. Das Überlassen der Schlüssel an Dritte ist untersagt!
    Sollte die Weitergabe von Schlüsseln an einen anderen Heimbewohner erforderlich sein,
    haftet der Heimbewohner, an den der Schlüssel weitergegeben wurde für alle daraus
    entstehenden Folgen.
    Es ist den Heimbewohnern nicht gestattet, Zweit-/Ersatzschlüssel anfertigen zu lassen.
    Jeder Schlüsselverlust ist vom Heimbewohner unverzüglich dem OÖ. Heimbauverein
    schriftlich z.B. per Email zu melden. Die Kosten der Anschaffung eines neuen Schlüssels
    hat der Heimbewohner zu bezahlen.
                                               Wohnheiminfo und Heimordnung Seite 4 von 9
Die aktuell geltenden Schlüsselkautionen können der Website entnommen werden. Die
    Schlüsselkaution wird vom OÖ. Heimbauverein, wie andere Kautionen auch, nicht
    verzinst.

1.14. Kündigung/Vertragsablauf
    Die vorzeitige Kündigung des Benützungsvertrags muss zwei Monate vor dem
    gewünschten Auszug schriftlich an die Heimplatzverwaltung des OÖ. Heimbauvereins
    erfolgen.
    Senden Sie in diesem Falle einfach ein E-Mail an die Verwaltung: verwaltung@ooe-
    heimbauverein.at bzw. an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in.
    1.10.1. Auszug
    Ein Auszug kann nur zu den Dienstzeiten der MitarbeiterInnen erfolgen – Montag bis
    Freitag, ausgenommen Feiertage - bis zum Ablauf des Benützungsvertrages.
    Die Dienstzeiten entnehmen Sie bitte der Webseite - www.ooe-heimbauverein.at.
    Mit der Erledigung der Formalitäten, geben Sie auch den Zimmerschlüssel zurück. Ab
    diesem Zeitpunkt können Sie nicht mehr in Ihr Zimmer. Sollten Schäden durch Ihr
    Verschulden entstanden sein, werden Ihnen die Reparaturkosten von der Kaution
    abgezogen oder extra in Rechnung gestellt.

1.15. Meldegesetz
    Nach den Bestimmungen des Meldegesetzes haben Sie sich innerhalb von drei Tagen bei
    der Meldebehörde anzumelden. Bevor Sie sich anmelden, ist der Meldezettel zur
    Abstempelung und Unterschrift vorzulegen.
    Keine Meldung ist erforderlich, wenn Sie minderjährig sind und schon anderswo in
    Österreich gemeldet sind. Diese Ausnahme von der Meldepflicht besteht jedoch nur für
    die Dauer der Minderjährigkeit. Wenn Sie von der angegebenen Adresse ausziehen,
    müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach der Aufgabe des Quartiers bei derselben
    Behörde abmelden.

1.16. Radio-/Fernseh-/GIS-Gebühren
    Es besteht für Sie keine Gebührenpflicht für Rundfunk und Fernsehen, da die Gebühr
    bereits vom Heimträger entrichtet wurde.

1.17. Post
    Die Postzustellung in den Wohnheimen erfolgt gemäß den jeweils geltenden
    Bestimmungen der Postordnung.
    Heimbewohner haben keinen Anspruch gegenüber Mitarbeitern des OÖ.
    Heimbauvereins die Behandlung von Postsendungen betreffend. Im Zusammenhang mit
    der Übergabe sämtlicher Postsendungen gemäß Postordnung durch Mitarbeiter des OÖ.
    Heimbauvereins übernimmt der OÖ. Heimbauverein keine Haftung.
    Hinweis: Nachnahmesendungen werden nicht angenommen, die Einziehung von
    Geldbeträgen durch Postauftrag wird vom OÖ. Heimbauverein nicht durchgeführt.
    Beim Auszug aus dem Heim (auch über die Sommermonate) ist vom Heimbewohner ein
    Nachsendeauftrag zu erteilen. Ansonsten wird eingehende Post retourniert.
    Der OÖ. Heimbauverein haftet nicht für in Verlust geratene, beschädigte oder
    gestohlene Poststücke.

                                           Wohnheiminfo und Heimordnung Seite 5 von 9
1.18. Reinigung:
    Für die Reinigung der Zimmer haben Sie selbst zu sorgen.

1.19. Schädlinge:
    Sollten durch mangelnde Hygiene, mit Gepäck eingeschleppte Schädlinge wie z.B.
    Küchenschaben oder Bettwanzen, festgestellt werden, die den Einsatz eines
    Kammerjägers erfordern, ist der Bekämpfungseinsatz von der Bewohnerin oder vom
    Bewohner selbst zu bezahlen.
    Diese Weiterverrechnung erfolgt nach einer schriftlichen Verständigung.

1.20. Übernachtung
    Es ist nicht gestattet, jemanden bei sich übernachten oder wohnen zu lassen.

1.21. Besuche heimfremder Personen:
    Wenn sie sich Ihren Wohnplatz im Doppelzimmer teilen und Sie von einer hausfremden
    Person besucht werden, so nützen Sie die öffentlichen Räumlichkeiten wie zB. die
    Teeküche, um Ihren Mitbewohner nicht zu stören.

1.22. Waschmaschinen/Trockner:
    Diese befinden sich im Keller. Für Wasch- bzw. Trockengang benötigen Sie Wertmünzen ,
    die Sie im Büro erwerben können.

1.23. Zimmerwünsche.
    Falls Sie während Ihres Aufenthaltes in ein anderes Zimmer umziehen möchten, teilen
    Sie uns dies schriftlich mit. Bei Umzug wird Ihnen für Administration und Reinigung eine
    Pauschale verrechnet.

                                             Wohnheiminfo und Heimordnung Seite 6 von 9
2. Die Räumlichkeiten

                Haupteingang Erdgeschoß

                Büro JugendpädagogInnen
                Büro Heimleiter / Verwaltung
                Speisesaal
                WC
                Aufenthaltsraum
                Pizzaautomat
                Snackautomat
                Getränkeautomat
                Kaffeeautomat
                Turnsaal
                Fernsehraum

                Keller
                     Tischtennis
                     Billard
                     Tischfußball
                     Fahrradraum

                Außenbereich
                     Terrasse
                     Fußballplatz
                     Volleyball

Teeküche und Aufenthaltsraum in jeden Stock

                                               Wohnheiminfo und Heimordnung Seite 7 von 9
3. Einige wichtige Adressen und Infos:

   Nahversorgung: Hofer, Lidl sind in wenigen Minuten fußläufig erreichbar
   Öffentliche Verkehrsmittel: SAB TOURS (Bushaltestelle) in unmittelbarer Nähe
   Welser Hauptbahnhof: in wenigen Minuten fußläufig oder mit dem Bus erreichbar

   Praktische Ärzte:

   Dr. Kalt Michael Tel. Nr. + 43 7242 35 00 11
   Ordinationszeiten: Mo,Di,Mi u. Fr. 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr / DI u. DO 15 Uhr bis 17 Uhr
   E-Card nicht vergessen, Medikament können direkt beim Arzt bezahlt werden und
   werden somit von der Apotheke geliefert.

   Dr. Daniel Achleitner Tel. Nr. + 43 7242 207 575
   Ordinationszeiten: Mo. Di, Do, Fr. 8 Uhr bis 12 Uhr / Mo u. Mi 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr

   ÄRZTENOTDIENST         141

   NOTRUF                 46400

   RETTUNG                144

                                              Wohnheiminfo und Heimordnung Seite 8 von 9
4. Wichtiges auf einen Blick:

            Geschäftsführung      Herr Heinrich Wagner

                                  heinrich.wagner@ooe-heimbauverein.at

            Heimleitung           Frau Sabine Schöner
                                  Mo – DO 7:00 Uhr bis 15 Uhr
                                  Fr        7:00 Uhr bis 12 Uhr
                                    07242/44260 10
                                  sabine.schoener@ooe-heimbauverein.at

            Verwaltung            Frau Daniela Haupert
                                  MO – FR 8 Uhr bis 12 Uhr

                                  daniela.haupert@ooe-heimbauverein.at

             JugendpädagogInnen Sonntag 18:00 – 23:00 Uhr
                                Mo – Do: 16:00 – 23:00 Uhr
                                Bereitschaft: So – Do 23:00 Uhr – 6:00 Uhr
                                Freitag: 12:00 – 18:00 Uhr
                                Samstag: geschlossen
                                  +43 7242/44260
                                  + 43 650 / 87 33 506

          Studienbestätigung: Unbedingt bis 30.4. bzw. 30.11. abgeben. Sonst wird rückwirkend
          ein Aufschlag zum Zimmerpreis verrechnet!

          Müllentsorgung:
          Der Müll ist ordnungsgemäß zu trennen und zu entsorgen – vermehrte
          Restmüllzahlungen müssen auf die Zimmerpreise aufgeschlagen werden.

          Zimmerkündigung:
          Ein Heimaustritt kann unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum
          Monatsende erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
          Schlüsselabgabe Mo bis Fr zwischen 7 Uhr und 8 Uhr.
          Das Heimaustrittsformular, erhältlich auf der Homepage, ist vollständig ausgefüllt
          (leserlich) abzugeben. Bankspesen, die durch unleserliche und/oder nicht korrekte
          Angaben anfallen, werden Ihnen zur Gänze angelastet.

                                                Wohnheiminfo und Heimordnung Seite 9 von 9
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