ZAUBERHAFTE ALLGÄUER UND TIROLER BERGWELT - Erholung in Pfronten mit Musicalbesuch Ludwig in Füssen
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ZAUBERHAFTE ALLGÄUER UND TIROLER BERGWELT Erholung in Pfronten mit Musicalbesuch Ludwig² in Füssen Gruppenleitung Agnes Schumacher 13. – 19. September 2021 Bei dieser spätsommerlichen Reise in die traumhafte Alpenwelt des Allgäus ist Pfronten Ihr Gastgeber. Es erwartet Sie ein traditionelles bayerisches Dorf mit herzlichen Gastge- bern, urigen Berghütten und gemütlichen Gasthöfen. Der beliebte Ur- laubsort Pfronten auf 853 m Höhe liegt am Fuße der grandiosen Allgäuer und Tiroler Bergwelt zwischen Wiesen, Flüssen und idyllischen Seen. Be- reits König Ludwig II. war verzaubert von dieser Landschaft und baute hier seine weltberühmten Märchenschlösser. Brauchtum und Tradition werden noch groß geschrieben. Das interessante Ausflugsprogramm führt Sie durch das schöne Allgäu und ins benachbarte Österreich. Sie erkunden u. a. die Zugspitz-Region mit einem Abstecher nach Tirol, das Oberallgäu, den Königswinkel und das Ammergauer Land. Als Höhepunkt der Reise genießen Sie das Musical Ludwig² über den bayerischen Märchenkönig, das in Füssen am Original- Schauplatz vor der Kulisse des Forggensees und in unmittelbarer Nähe zu Schloss Neuschwanstein höchsten Musical-Genuss verspricht.
Montag, 13.09.21 Morgens reisen Sie mit einem modernen Bus vom Münsterland ins Allgäu. Unterwegs werden ausreichend Pausen eingelegt. Am frühen Abend erreichen Sie Pfronten und beziehen im Kolping- Haus Zauberberg Ihr Zimmer, bevor Sie zum gemeinsamen Abendessen erwartet werden.. Dienstag, 14.09.21 Nach dem Frühstück starten Sie zu Ihrem Ausflug ins Lechtal. Sie beginnen Ihre Tour in der schmucken und historischen Marktgemeinde Reutte in der Ortsteile sowie die umliegenden Täler bieten wilde nordwestlichsten Ecke Tirols. Stattliche Bürgerhäu- Dorfromantik und aufregende Ausblicke. Eingebet- ser mit prächtigen Giebeln, Erkern und Malereien tet zwischen steilen Bergwänden, bieten die auto- sowie traditionelle Gasthäuser und moderne Ge- freien Täler ungestörte Ruhe - wer von Natur pur schäfte zeigen eine reizvolle Mischung von lebendi- träumt, ist hier genau richtig! Nach einer individuel- ger Gegenwart und bewegter Vergangenheit. Nach len Mittagspause geht es weiter ins Kleinwalsertal. einem Abstecher nach Ehrwald, am Fuße der Zug- Inmitten majestätischer Gipfel liegt das österreichi- spitze, dem höchsten Berg Deutschlands gelegen, sche Hochgebirgstal in Vorarlberg am Nordrand der folgen Sie weiter der Fernpass-Straße und erreichen Alpen. Seine etwa. 5.000 Einwohner bewohnen die den Ferienort Berwang. Auf 1.300 m Höhe herrscht Dörfer Riezlern, Hirschegg, Mittelberg und Baad. spezielles Bergklima. Inmitten der Tiroler Zugspitz- von Bergen "eingekesselt" ist das Tal mit dem PKW Arena befinden Sie sich in einem beliebten Skige- nur über deutsches Bundesgebiet erreichbar. Um biet. Sie streifen die Ortsteile Brand und Rinnen und von hier aus in das "restliche" Österreich zu gelan- unternehmen einen kleinen, gemütlichen Spazier- gen, muss man entweder "gut zu Fuß sein" oder eine gang, der Sie ca. 20 Minuten leicht bergab führt. ca. 45 km lange Autofahrt auf sich nehmen. Zum Erleben und genießen Sie die Alpenwelt hautnah. Abendessen kehren Sie nach Pfronten zurück. Die Lechtaler Alpen bieten einige sehr schöne Alpenübergänge, doch keiner reicht an den Kelmer Donnerstag, 16.09.21 Sattel oder besser bekannt als Namloses Tal heran. Ihr heutiger Ausflug führt Sie in die Ammergauer Ein enges Tal öffnet sich langsam und gibt den Blick Alpen. Entlang des Plansees, dem mit knapp 3 km² auf bewaldete Berghöhen frei. Vorbei an weidenden Fläche zweitgrößtem natürlichen Sees Tirols, errei- Pferden und an kleinen Örtchen windet sich diese chen Sie zunächst Schloss Linderhof, für das Lud- sehr schöne Straße durch das Tal. Im Örtchen Nam- wig II. bereits 1868 erste Bauprojekte entwickelte. los angekommen lohnt sich ein kleiner Stopp. Über Doch weder das geplante Projekt eines Versailles eine kurvenreiche Strecke setzen Sie Ihre Fahrt fort nachempfundenen Schlosses in der Talebene noch bis sich vor Ihnen das Lechtal öffnet. In Stanzach die Pläne zur Errichtung eines großen byzantini- machen Sie ebenfalls kurz Halt. Auf dem Rückweg in schen Palastes kamen zur Ausführung. Kern der Richtung Pfronten überfahren Sie vorbei an Wei- Bautätigkeiten wurde vielmehr das ehemalige ßenbach am Lech den Gaichtpass, der auf einer Försterhäuschen seines Vaters Maximilian II., das landschaftlich malerischen Route das Lechtal mit der König bereits als Kronprinz bei Jagdausflügen dem Tannheimer Tal verbindet. Nach kurzer Zeit ist mit seinem Vater nutzte. Das daraus in langer Bau- Nesselwängle erreicht, welches sich malerisch am und Umbauzeit entstandene Schloss Linderhof ist Fusse der Tannheimer Berge ausbreitet. Entlang des der einzige größere Schlossbau, den König Ludwig Haldensees geht es zurück zum Hotel. Falls die Zeit II. vollendet erlebte. Nach einem kurzen Stopp es erlaubt, unternehmen Sie noch einen kurzen fahren Sie weiter ins unweit gelegene Ettal. Vor Abstecher ins Tannheimer Tal, das als das schönste den schroff aus dem Bergwald hervorragenden Hochtal Europas gilt. Gemeinsames Abendessen. Felsen der Alpen erhebt sich die majestätische Kuppel der Ettaler Basilika. Sie ist die Herzkammer Mittwoch, 15.09.21 der weltbekannten Benediktinerabtei. Bereits der Heute unternehmen Sie einen Ausflug ins Oberall- erste gotische Bau der Kirche war so errichtet gäu. Zunächst besuchen Sie den beliebten Urlaubs- worden, dass die gewaltige Kuppel weithin sichtbar ort Oberstdorf. Der heilklimatische Kur- und dem damals noch so einsamen Bergtal einen un- Kneippkurort ist die südlichste Ortschaft Deutsch- verwechselbaren Stempel aufprägte. Die im 18. lands, umrahmt von herrlicher Berglandschaft. Die Jahrhundert entstandene und im 20. Jahrhundert Allgäuer Hochalpen gelten als artenreichstes Gebir- umfassend erneuerte Klosteranlage ist um die ge Deutschlands. Besonders bekannt ist Oberstdorf Kirche herum gebaut worden. So wird schon archi- als Wintersportort mit seinen alpinen Skigebieten am Nebelhorn, dem Söllereck und dem Fell- horn/Kanzelwand, den Langlaufloipen, dem Bundes- leistungszentrum für Eiskunstlauf sowie den Skisprungschanzen als Gastgeber der Vierschanzen- tournee. Der Ort selbst und seine malerischen
tektonisch sichtbar, dass sie im Mittelpunkt des die Stadtverwaltung und die Stadtpfarrkirche St. klösterlichen Lebens steht. Sie haben die Gelegen- Mang untergebracht. Während Ihrer individuellen heit, sich die prunkvolle Basilika anzuschauen Mittagspause laden zahlreiche gemütliche Cafés (Spende erwünscht). Außerdem lädt der Kloster- und Restaurants, Geschäfte und Plätze zu einem markt zu einem Besuch ein. Er bietet Erzeugnisse Bummel ein. Am Nachmittag besuchen Sie den aus Betrieben im Ammertal und aus klösterlichen Forggensee, einen vom Lech durchflossenen Stau- Produktionsstätten wie Likör, Bier, Käse und see. Er ist der fünftgrößte See Bayerns und der andere Spezialitäten an. Weiter geht es für Sie flächenmäßig größte Stausee Deutschlands. Hier nach Oberammergau. Lassen Sie sich bezaubern laden wir Sie zu einer Schiffsfahrt ein, danach vom kreativen Flair des weltberühmten Passions- fahren Sie zurück zum Haus Zauberberg. spielortes. Er bietet eine bunte Palette aus Kunst, Kultur und Tradition, eine gelungene Mischung aus Samstag, 18.09.21 bodenständiger Heimatverbundenheit und weltof- Der heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. fener Gastlichkeit. Meisterhafte Lüftlmalerei prangt Ihr Urlaubsort Pfronten präsentiert sich abwechs- an den Fassaden der Häuser, überall finden Sie lungsreich, authentisch und liebenswert. Die 13 blühendes Kunsthandwerk, gemütliche Gaststätten Ortsteile des Höhenluftkurortes bilden die beliebte und Cafés verlocken zur Einkehr. Kulturelles Erbe Allgäuer Urlaubsgemeinde am Fuße der Allgäuer und spiritueller Lebensinhalt ist die Passion Christi. und Tiroler Alpen. Schon von weitem grüßt der Seit 1634 finden, einem Gelübde folgend, alle zehn Glockenturm der spätbarocken St. Nikolaus-Kirche. Jahre die Passionsspiele statt, so auch in diesem Einem der berühmtesten Besucher Pfrontens, Jahr. Zuletzt waren rund 2.500 der ca. 5.300 König Ludwig II., ist ein kleines Museum unterhalb Oberammergauer auf und hinter der Bühne betei- der Burgruine Falkenstein gewidmet. Kunstwerke ligt. Sie beenden Ihr Tagesprogramm mit einem aus Metall oder Holz und die Schönheit der Natur Abstecher nach Bad Kohlgrub. Der Ort ist das sind im Pfrontener Alpengarten und dem Kurpark höchstgelegene Moorheilbad Deutschlands, gelegen zu bestaunen und die Pfrontener Geschichte kön- in einer malerischen Voralpenlandschaft. Zum nen Sie im Museum im Heimathaus erfahren. Nach Abendessen werden Sie im Hotel zurück erwartet. einem frühen Abendessen fahren Sie nach Füssen. . Dort erleben Sie ein besonderes Highlight dieser Freitag, 17.09.21 Reise. Sie besuchen das Musical Ludwig². Bayerns Nach dem Frühstück fahren Sie nach Füssen, der erstes großes Musical und das weltweit erste Stadt Ludwigs II, die Romantik zwischen Bergen, Musiktheater am historischen Originalschauplatz Seen und Lech verspricht. Hier treffen die Roman- sind - wie könnte es anders sein - König Ludwig II. tische Straße, die Via Claudia Augusta und die gewidmet. Das eigens zur Aufführung erbaute Deutsche Alpenstraße aufeinander. Vor den Toren Ludwig II Musical Theater stellt das größte Bauvor- der historischen Stadt liegen die Träume zweier haben im Allgäu seit Kriegsende dar. In Ludwigs Könige: Schloss Neuschwanstein und Schloss Ho- Festspielhaus hat die Erfolgsproduktion ein Zuhau- henschwangau. In Füssen finden sich mehr als se gefunden, wo sie schon immer hingehört: in 2000 Jahre lebendige Geschichte, die mit den einem der schönsten Theater Deutschlands, einge- Römern begann und eine erste Blütezeit mit Kaiser bettet in eine einmalige Naturkulisse direkt bei Maximilian I. erlebte. Die zweite folgte mit dem Schloss Neuschwan- Märchenkönig Ludwig II. Bayerns höchstgelegene stein. Lassen Sie sich Stadt begeistert u. a. mit mittelalterlichen Gassen, begeistern von majes- tätischem Mythos, einer wahrhaft königli- chen Geschichte, einer spektakulären und berührenden Inszenie- rung gepaart mit der magischen Kulisse am See im Festspielhaus Füssen. Leben und Tod des "Märchenkönigs" Ludwig II sind bis heute ein einigen historischen Bauwerken und der alten Mysterium, welches weltweit die Menschen in Stadtmauer Die wichtigsten Sehenswürdigkeiten seinen Bann zieht. Alleine das Schloss Neuschwan- erkunden Sie bei einem Stadtrundgang. Hoch über stein wird jährlich von über 1,5 Millionen Men- der Stadt thront das Hohe Schloss. Einst war es die schen besucht, die sich von der märchenhaften Sommerresidenz der Fürstbischöfe von Augsburg. Aura dieses einzigartigen Bauwerks faszinieren Heute beherbergt es die Filialgalerie der Bayeri- lassen. Ein erstklassiges Darstellerensemble, beein- schen Staatsgemäldesammlung und die Städtische druckende Bühnenbilder und die berauschende Galerie. Prachtvoll erhebt sich am Hochufer des Musik lassen die Musicalbesucher für einige Stun- Lechs die Barockanlage des ehemaligen Benedikti- den vollkommen eintauchen in die faszinierende nerklosters St. Mang. Seine Geschichte reicht bis in Sinneswelt des Märchenkönigs Ludwig II. Nach der das 8. Jahrhundert zurück. Heute sind in dem Vorstellung Rückfahrt nach Pfronten. ehemaligen Kloster das Museum der Stadt Füssen,
Sonntag, 19.09.21 chend Pausen eingelegt. Am Abend erreichen Sie Nach einem letzten gemeinsamen Frühstück geht Ihren Ausgangsort im Münsterland. ein erlebnisreicher Aufenthalt zu Ende, und Sie Änderungen im zeitlichen Programmablauf vorbehalten. treten die Heimreise an. Unterwegs werden ausrei- KOLPING-Ferienstätte Haus Zauberberg Internet: www.haus-zauberberg.de Traumhaft liegt das Haus Zauberberg in Pfronten-Rehbichl - eingebettet in die sanften Hügel mit zauberhaftem Blick auf die Allgäuer Bergwelt bis hin zur Zugspitze. Genießen Sie die herrliche Bergwelt und nehmen Sie sich kleine Auszeit vom Alltagsstress. In herzlicher Atmosphäre verleben Sie einen erholsamen Urlaub. Das Nichtraucherhaus verfügt über 68 behaglich eingerichtete Zimmer mit Dusche/WC, Balkon oder Terrasse und TV-Anschluss. Alle Räumlichkeiten des Hauses sind stufenlos oder mit dem Aufzug erreichbar. Im Restaurant werden Sie kulinarisch mit Allgäuer Schmankerln, aber auch internationale Küche verwöhnt. Dabei wird Wert auf die Verwendung regionaler Produkte gelegt. Mit saisonfrischen Salaten und fleischlosen Alternativen ist für jeden Geschmack etwas dabei. In der Wellness-Oase Zauberberg-Therme mit Sauna, Dampfbad, Aromadu- sche und Duft-Whirlbad können Sie entspannen. Das Haus bietet außerdem eine Hauskapelle, eine Kegelbahn, eine Sporthalle, eine Werk-/Töpferstube sowie die Kneipe „Santo-Spirito". Leistungen: Fahrt in einem modernen Reisebus mit Bordküche, Klimaanlage und WC/Waschraum 6 x Übernachtung mit Frühstücksbuffet 6 x Abendessen Gästebeitrag Ganztägiger Ausflug Lechtal mit Reiseleitung Ganztägiger Ausflug Oberstdorf und Kleinwalsertal mit Reiseleitung Ganztägiger Ausflug Ammergauer Land mit Reiseleitung Ganztägiger Ausflug nach Füssen mit Reiseleitung inkl. Schiffsfahrt auf dem Forggensee Eintrittskarte der Kategorie 2 für das Musical Ludwig² am 18.09.21 um 19.30 Uhr Kolping-Reisebegleitung durch Frau Agnes Schumacher Reiserücktrittskosten-Versicherung (Selbstbehalt: 20% mind. € 25,–) Insolvenzschutz-Versicherung (Sicherungsschein) Preise pro Person: Im Doppelzimmer € 699,– Einzelzimmerzuschlag € 75,– Erforderliche Mindestteilnehmerzahl: 28 Personen Hinweis: Aufgrund eventuell weiterhin geltender behördlicher Corona-Hygieneverordnungen kann es zu Programmänderun- gen und zu Einschränkungen in der Nutzung der Freizeiteinrichtungen im Hotel kommen. Nach derzeitigem Stand ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bus obligatorisch. Reiseveranstalter: GWK mbH – Kolping-Reisedienst Münster Gerlever Weg 1 – 48653 Coesfeld Tel: 02541/803-411 oder -419 / Fax: 02541/803-415 E-Mail: hagedorn@kolping-ms.de Bildrechte: Hotel Zauberberg, Kloster Ettal, Romantische Straße Touristik-Arbeitsgemeinschaft GbR, Musical Ludwig², Kolping Reisedienst / Andrea Hagedorn
ZAUBERHAFTE ALLGÄUER UND TIROLER BERGWELT Erholung in Pfronten mit Musicalbesuch Ludwig² in Pfronten Gruppenleitung Agnes Schumacher 13. – 19. September 2021 REISEANMELDUNG Hiermit melde ich mich verbindlich, auch im Namen der hier genannten Teilnehmer an. Name Vorname Geburtsdatum (bitte unbedingt ausfüllen) ____________________________________ _________________________ _____________________ ____________________________________ _________________________ _____________________ Straße und Hausnummer: _________________________________________________________________ PLZ und Wohnort: _________________________________________________________________ Telefon/ Fax / E-Mail: _________________________________________________________________ Zimmer: Doppelzimmer Einzelzimmer Sonstige Wünsche : _________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________ (z.B. vegetarische Kost, Lebensmittelunverträglichkeiten etc. / Bemerkungen) Die Reisebedingungen der GWK, Gesellschaft zur wirtschaftlichen Betätigung des Kol- pingwerkes mbH, erkenne ich, auch im Namen der von mir angemeldeten Teilnehmer an und bestätige, ergänzend zu den AGBs das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise zur Kenntnis genommen zu haben. ________________________________________________________________________________________________ Ort Datum Unterschrift Bitte schicken Sie Ihre Reiseanmeldung an: Gruppenleiterin: oder an Reiseveranstalter: Agnes Schumacher GWK mbH – Kolping-Reisedienst Münster Schoppenbusch 22 Gerlever Weg 1 – 48653 Coesfeld 48720 Rosendahl Tel: 02541/803-411 u. 419 / Fax: 02541/803-415 Tel: 02547/550 E-Mail: hagedorn@kolping-ms.de
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen GWK mbH - Kolping-Reisedienst trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen GWK mbH - Kolping-Reisedienst über die gesetzlich vorgeschriebene Absi- cherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pau- schalreisevertrags. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegrif- fenen Reiseleistungen. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiser- höhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnah- me des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstat- tung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zah- lung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwie- gende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungs- gemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkos- ten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleis- tungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers wer- den Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Rei- severmittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die GWK mbH - Kolping-Reisedienst hat eine In- solvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 533-5859 Fax: 0611 533-4500 E-Mail: ruv@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von GWK mbH - Kolping-Reisedienst verweigert werden. Webseite, auf welcher die Gesamtausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu finden ist: www.gesetze-im-internet.de/bgb
REISEBEDINGUNGEN _____________________________________________________________________ der Firma GWK, Gesellschaft zur wirtschaftlichen Betätigung des Kolpingwerkes mbH, 5.3 Werden auf Wunsch des Teilnehmers nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des Gerlever Weg 1, 48653 Coesfeld zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermines, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), Sehr geehrte Teilnehmerinnen, sehr geehrte Teilnehmer, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfol- wird bis zum 42. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 25 EUR pro Teilnehmer erhoben. genden Reisebedingungen. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen Ihnen und Umbuchungswünsche des Teilnehmers, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchfüh- uns im Falle unserer Buchungsbestätigung zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen rung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.1 und insoweit die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB (Vorschriften über den Reisevertrag) und füllen diese gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur Vorschriften aus. Mit der Abkürzung „GWK“ in den Reisebedingungen ist unsere Firma bezeichnet, geringfügige Kosten verursachen. Dem Teilnehmer ist es gestattet, der GWK nachzuweisen, dass ihr die im Falle Ihrer Buchung als Reiseveranstalter Ihr Vertragspartner wird. tatsächlich keine oder geringe Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 1. Anmeldung, Bestätigung 1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Teilnehmer der GWK den Abschluss eines Reisevertrages auf der 5.4 Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer sich bei der Durchführung der Reise durch einen Drittener- Grundlage der Prospektausschreibung und dieser Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann setzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten kann die GWK in Höhe von mindestens nur schriftlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular der GWK erfolgen. Telefonische Reservierungen 30,00 EUR vom Teilnehmer verlangen. Die GWK kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmers und Voranfragen sind stets unverbindlich. widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die GWK behält sich vor, im Einzelfall eine 1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen höhere Entschädigung, entsprechend ihrer entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffern- für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er der und zu belegender Kosten, zu berechnen. eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 5.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Teilnehmer zur vollen Bezahlung des 1.3 Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Buchungsbestätigung der GWK zustande. Reisepreises verpflichtet bleibt. 1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Vertragsange- 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen bot der GWK vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grund- 6.1 Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder lage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer die Annahme dieses neuen Angebotes aus anderen, nicht von der GWK zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des erklärt. Dies kann durch ausdrückliche Erklärung, durch Leistung einer Anzahlung, durch Leistung des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung. Die GWK bemüht sich jedoch insoweit um Rückerstattung (Rest-)Reisepreises oder durch Reiseantritt erfolgen. ersparter Aufwendungen von den Leistungsträgern und bezahlt diese an den Teilnehmer zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die GWK zurückerstattet worden sind. 2. Bezahlung 2.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die GWK beim Teilnehmer) 7. Rücktritt und Kündigung durch die GWK und nach Übergabe des Sicherungsscheines gem. § 651k BGB ist innerhalb von zwei Wochen eine Die GWK kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 10 % des Reisepreises, der Reise ungeachtet einer Abmahnung der GWK nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße höchstens jedoch 250 EUR pro Person. vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Die Träger der Ferienstätten und deren Beauftragte und Mitarbeiter, insbesondere die Hausleitungen, sind berechtigt, 2.2 Sollte die Anzahlung bei der GWK nicht innerhalb dieser Frist eingehen, ist die GWK berechtigt, wie folgt Abmahnungen und Kündigungen namens der GWK auszusprechen. Kündigt die GWK, so behält sie den zu verfahren: Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Teilnehmer selbst. Die GWK muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen a) Die GWK wird die Anzahlung unter Fristsetzung anmahnen. Die Nichtzahlung des Anzah- lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt lungsbetrages bewirkt keine Aufhebung des Vertrages. Der Reisevertrag bleibt auch bei einschließlich der von ihr von dem Leistungsträger eventuell gutgebrachten Beträge. Der Reiseveranstalter Nichtzahlung der Anzahlung gültig. (GWK) kann zurücktreten, wenn eine in der Reiseausschreibung veröffentlichte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Rücktritt ist bis 3 Wochen vor Reisebeginn möglich. b) Die GWK ist jedoch in diesem Fall berechtigt, nach Fristablauf die Buchung zu stornieren, das heißt, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit Stornokosten nach 8. Obliegenheiten des Teilnehmers, Kündigung durch den Teilnehmer Ziffer 5.2 dieser Reisebedingungen zu belasten. Sie wird in diesem Fall dem Teilnehmer die 8.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Reisemängeln oder sonstigen Störungen der Reise im Rahmen der Kündigungserklärung unverzüglich nach Fristablauf übermitteln. gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Beeinträchtigungen oder Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 2.3 Die Restzahlung erfolgt nach Aushändigung eines Sicherungsscheines, der der Vorschrift des § 651k Abs. 3 BGB entspricht. Sie ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist nach Aushän- 8.2 Der Teilnehmer ist insbesondere zur Beachtung der in der Reiseausschreibung und/oder den übermittel- digung des Sicherungsscheines, jedoch nicht früher als drei Wochen vor Reisebeginn, zahlungsfällig. ten Reiseunterlagen enthaltenen Hinweise verpflichtet. 2.4 Die Reiseunterlagen erhält der Teilnehmer nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises übermittelt. 8.3 Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den von der GWK Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Inanspruch- bzw. den von ihr eingesetzten örtlichen Verantwortlichen zur Kenntnis zu geben. nahme der Reiseleistungen. 8.4 Kommt der Teilnehmer den vorbezeichneten Mitwirkungspflichten nicht nach, entfallen Ansprüche des 2.5 Hinsichtlich der Zahlung kann der Teilnehmer wählen zwischen Überweisung oder Lastschrifteinzug. Teilnehmers nur dann nicht, wenn die Rüge unverschuldet unterblieb. Dies wird vom Teilnehmer auf dem Anmeldeformular vermerkt. Im Falle des Lastschrifteinzuges erfolgt dieser erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines und nicht früher als zu dem in 2.2 angegebenen 8.5 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die GWK bzw. ihre Beauftrag- Zeitpunkt. ten innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Reise infolge eines 3. Leistungen Mangels aus wichtigem, der GWK erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für 3.1 Die Leistungsverpflichtung der GWK ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der GWK oder ihren Beauf- in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der erstellten Reiseausschrei- tragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse bung unter Maßgabe sämtlicher, im Prospekt oder der Reiseausschreibung enthaltenen Hinweise und des Teilnehmers gerechtfertigt ist. Erläuterungen. 8.6 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer innerhalb eines 3.2 Orts-, Haus- und Hotelprospekte, die nicht von der GWK vertrieben werden, sowie Erklärungen, Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der GWK unter der in der Über- Auskünfte und Zusicherungen Dritter, insbesondere der Leistungsträger (z. B. Hotels usw.) sind für die schrift angegebenen Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche GWK nicht verbindlich, ausgenommen für den Fall, dass eine entsprechende Erklärung oder Auskunft auf nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. entsprechende Anfrage ausdrücklich bestätigt wurde. 9. Haftung 3.3 Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu den im Reiseprospekt beschriebenen Leistungen sowie 9.1 Die Haftung der GWK gegenüber dem Teilnehmer für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sollte aus Beweisgründen Schadensersatz wegen vertraglicher oder vorvertraglicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist auf den schriftlich getroffen werden. Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich nicht erlaubt. dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die GWK herbeigeführt worden ist. Diese Beschränkung der Haftung auf den dreifachen 4. Leistungs- und Preisänderungen Reisepreis gilt auch, soweit die GWK für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines 4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisever- Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. trages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der GWK nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und 9.2 Die GWK haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistun- den Gesamtzuschnitt der gebuchten Freizeit nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche gen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen Ausflüge usw.) bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die GWK verpflichtet sich, und die in der Allgemeinen oder konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu gekennzeichnet werden. setzen, soweit dies möglich ist. 9.3 Kommt der GWK die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach 4.2 Preisänderungen der ausgeschriebenen und bestätigten Preise sind nach Abschluss des Reisevertra- den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Internationalen Flugabkommen von ges nach Maßgabe folgender Bestimmungen zulässig: Warschau, Den Haag, Guadalajara. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigungen von Gepäck. a) Die GWK kann eine Preisänderung nur verlangen bei einer Erhöhung der Beförderungskos- ten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder bei ei- 10. Verjährung, Datenschutz, Abtretungsverbot, Sonstiges ner Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse. 10.1 Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der GWK, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Teilnehmers aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem b) Die Änderung kann nur in dem Umfang verlangt werden, wie sich diese Erhöhung pro Person vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisegast und der GWK Verhandlun- oder pro Sitzplatz auswirkt und sofern zwischen dem Vertragsschluss (Zugang der Bu- gen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjäh- chungsbestätigung) und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als vier Monate liegen. rung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder die GWK die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung c) Die GWK hat den Teilnehmer unverzüglich nach Kenntnis der die Änderung begründenden ein. Umstände hiervon zu unterrichten. Preisänderungen können nach dem 20. Tag vor Reise antritt nicht mehr verlangt werden. 10.2 Die für die Verwaltung der Reisen benötigten Teilnehmerdaten werden mittels EDV erfasst und ge- speichert. d) Falls eine nach den vorstehenden Bestimmungen zulässige Preiserhöhung 5 % übersteigt, ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die 10.3 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise – gleich aus welchem Rechts- Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die GWK in der Lage ist, grund – an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der Geltendmachung im eigenen Namen. Teilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der GWK über die Preis- erhöhung gegenüber der GWK geltend zu machen. 10.4 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages als solchem bleibt 5. Rücktritt durch den Teilnehmer unberührt. 5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der GWK. Dem Teilnehmer wird im eigenen Interesse und aus Beweissi- cherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Coesfeld, den 12. Juni 2002 5.2 Im Falle des Rücktritts steht der GWK die nachfolgende pauschale Entschädigung zu, bei deren Verantwortlicher Reiseveranstalter im Sinne der §§ 561a ff. BGB ist die Firma Berechnung die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwen- GWK, Gesellschaft zur wirtschaftlichen Betätigung des Kolpingwerkes mbH, dung der Reiseleistung berücksichtigt ist. Im Regelfall berechnet die GWK folgende, auf den Reisepreis Gerlever Weg 1, 48653 Coesfeld, Telefon: 02541/804-01, Durchwahl: 803-419, Fax: 02541/803-414, bezogene Pauschalen pro Person: Email: info@kolping-ms.de, Internet: www.kolping-ms.de bis 60. Tag vor Reiseantritt 15 % 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 35 % Irrtum bei den Reiseausschreibungen behalten wir uns vor. 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 55 % 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 70 % 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 % am Anreisetag 90 %
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