ZAUBERHAFTE ALLGÄUER UND TIROLER BERGWELT - Erholung in Pfronten mit Musicalbesuch Ludwig in Füssen

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ZAUBERHAFTE ALLGÄUER UND TIROLER BERGWELT - Erholung in Pfronten mit Musicalbesuch Ludwig in Füssen
ZAUBERHAFTE ALLGÄUER UND
    TIROLER BERGWELT
                   Erholung in Pfronten
           mit Musicalbesuch Ludwig² in Füssen
             Gruppenleitung Agnes Schumacher
                    13. – 19. September 2021

Bei dieser spätsommerlichen Reise in die traumhafte Alpenwelt des
Allgäus ist Pfronten Ihr Gastgeber.
Es erwartet Sie ein traditionelles bayerisches Dorf mit herzlichen Gastge-
bern, urigen Berghütten und gemütlichen Gasthöfen. Der beliebte Ur-
laubsort Pfronten auf 853 m Höhe liegt am Fuße der grandiosen Allgäuer
und Tiroler Bergwelt zwischen Wiesen, Flüssen und idyllischen Seen. Be-
reits König Ludwig II. war verzaubert von dieser Landschaft und baute hier
seine weltberühmten Märchenschlösser. Brauchtum und Tradition werden
noch groß geschrieben.
Das interessante Ausflugsprogramm führt Sie durch das schöne Allgäu
und ins benachbarte Österreich. Sie erkunden u. a. die Zugspitz-Region
mit einem Abstecher nach Tirol, das Oberallgäu, den Königswinkel und
das Ammergauer Land. Als Höhepunkt der Reise genießen Sie das Musical
Ludwig² über den bayerischen Märchenkönig, das in Füssen am Original-
Schauplatz vor der Kulisse des Forggensees und in unmittelbarer Nähe zu
Schloss Neuschwanstein höchsten Musical-Genuss verspricht.
ZAUBERHAFTE ALLGÄUER UND TIROLER BERGWELT - Erholung in Pfronten mit Musicalbesuch Ludwig in Füssen
Montag, 13.09.21
Morgens reisen Sie mit einem modernen Bus
vom Münsterland ins Allgäu. Unterwegs werden
ausreichend Pausen eingelegt. Am frühen Abend
erreichen Sie Pfronten und beziehen im Kolping-
Haus Zauberberg Ihr Zimmer, bevor Sie zum
gemeinsamen Abendessen erwartet werden..

Dienstag, 14.09.21
Nach dem Frühstück starten Sie zu Ihrem Ausflug
ins Lechtal. Sie beginnen Ihre Tour in der schmucken
und historischen Marktgemeinde Reutte in der
                                                        Ortsteile sowie die umliegenden Täler bieten wilde
nordwestlichsten Ecke Tirols. Stattliche Bürgerhäu-
                                                        Dorfromantik und aufregende Ausblicke. Eingebet-
ser mit prächtigen Giebeln, Erkern und Malereien
                                                        tet zwischen steilen Bergwänden, bieten die auto-
sowie traditionelle Gasthäuser und moderne Ge-
                                                        freien Täler ungestörte Ruhe - wer von Natur pur
schäfte zeigen eine reizvolle Mischung von lebendi-
                                                        träumt, ist hier genau richtig! Nach einer individuel-
ger Gegenwart und bewegter Vergangenheit. Nach
                                                        len Mittagspause geht es weiter ins Kleinwalsertal.
einem Abstecher nach Ehrwald, am Fuße der Zug-
                                                        Inmitten majestätischer Gipfel liegt das österreichi-
spitze, dem höchsten Berg Deutschlands gelegen,
                                                        sche Hochgebirgstal in Vorarlberg am Nordrand der
folgen Sie weiter der Fernpass-Straße und erreichen
                                                        Alpen. Seine etwa. 5.000 Einwohner bewohnen die
den Ferienort Berwang. Auf 1.300 m Höhe herrscht
                                                        Dörfer Riezlern, Hirschegg, Mittelberg und Baad.
spezielles Bergklima. Inmitten der Tiroler Zugspitz-
                                                        von Bergen "eingekesselt" ist das Tal mit dem PKW
Arena befinden Sie sich in einem beliebten Skige-
                                                        nur über deutsches Bundesgebiet erreichbar. Um
biet. Sie streifen die Ortsteile Brand und Rinnen und
                                                        von hier aus in das "restliche" Österreich zu gelan-
unternehmen einen kleinen, gemütlichen Spazier-
                                                        gen, muss man entweder "gut zu Fuß sein" oder eine
gang, der Sie ca. 20 Minuten leicht bergab führt.
                                                        ca. 45 km lange Autofahrt auf sich nehmen. Zum
Erleben und genießen Sie die Alpenwelt hautnah.
                                                        Abendessen kehren Sie nach Pfronten zurück.
Die Lechtaler Alpen bieten einige sehr schöne
Alpenübergänge, doch keiner reicht an den Kelmer
                                                        Donnerstag, 16.09.21
Sattel oder besser bekannt als Namloses Tal heran.
                                                        Ihr heutiger Ausflug führt Sie in die Ammergauer
Ein enges Tal öffnet sich langsam und gibt den Blick
                                                        Alpen. Entlang des Plansees, dem mit knapp 3 km²
auf bewaldete Berghöhen frei. Vorbei an weidenden
                                                        Fläche zweitgrößtem natürlichen Sees Tirols, errei-
Pferden und an kleinen Örtchen windet sich diese
                                                        chen Sie zunächst Schloss Linderhof, für das Lud-
sehr schöne Straße durch das Tal. Im Örtchen Nam-
                                                        wig II. bereits 1868 erste Bauprojekte entwickelte.
los angekommen lohnt sich ein kleiner Stopp. Über
                                                        Doch weder das geplante Projekt eines Versailles
eine kurvenreiche Strecke setzen Sie Ihre Fahrt fort
                                                        nachempfundenen Schlosses in der Talebene noch
bis sich vor Ihnen das Lechtal öffnet. In Stanzach
                                                        die Pläne zur Errichtung eines großen byzantini-
machen Sie ebenfalls kurz Halt. Auf dem Rückweg in
                                                        schen Palastes kamen zur Ausführung. Kern der
Richtung Pfronten überfahren Sie vorbei an Wei-
                                                        Bautätigkeiten wurde vielmehr das ehemalige
ßenbach am Lech den Gaichtpass, der auf einer
                                                        Försterhäuschen seines Vaters Maximilian II., das
landschaftlich malerischen Route das Lechtal mit
                                                        der König bereits als Kronprinz bei Jagdausflügen
dem Tannheimer Tal verbindet. Nach kurzer Zeit ist
                                                        mit seinem Vater nutzte. Das daraus in langer Bau-
Nesselwängle erreicht, welches sich malerisch am
                                                        und Umbauzeit entstandene Schloss Linderhof ist
Fusse der Tannheimer Berge ausbreitet. Entlang des
                                                        der einzige größere Schlossbau, den König Ludwig
Haldensees geht es zurück zum Hotel. Falls die Zeit
                                                        II. vollendet erlebte. Nach einem kurzen Stopp
es erlaubt, unternehmen Sie noch einen kurzen
                                                        fahren Sie weiter ins unweit gelegene Ettal. Vor
Abstecher ins Tannheimer Tal, das als das schönste
                                                        den schroff aus dem Bergwald hervorragenden
Hochtal Europas gilt. Gemeinsames Abendessen.
                                                        Felsen der Alpen erhebt sich die majestätische
                                                        Kuppel der Ettaler Basilika. Sie ist die Herzkammer
Mittwoch, 15.09.21
                                                        der weltbekannten Benediktinerabtei. Bereits der
Heute unternehmen Sie einen Ausflug ins Oberall-
                                                        erste gotische Bau der Kirche war so errichtet
gäu. Zunächst besuchen Sie den beliebten Urlaubs-
                                                        worden, dass die gewaltige Kuppel weithin sichtbar
ort Oberstdorf. Der heilklimatische Kur- und
                                                        dem damals noch so einsamen Bergtal einen un-
Kneippkurort ist die südlichste Ortschaft Deutsch-
                                                        verwechselbaren Stempel aufprägte. Die im 18.
lands, umrahmt von herrlicher Berglandschaft. Die
                                                        Jahrhundert entstandene und im 20. Jahrhundert
Allgäuer Hochalpen gelten als artenreichstes Gebir-
                                                        umfassend erneuerte Klosteranlage ist um die
ge Deutschlands. Besonders bekannt ist Oberstdorf
                                                        Kirche herum gebaut worden. So wird schon archi-
als Wintersportort mit seinen alpinen Skigebieten
am Nebelhorn, dem Söllereck und dem Fell-
horn/Kanzelwand, den Langlaufloipen, dem Bundes-
leistungszentrum für Eiskunstlauf sowie den
Skisprungschanzen als Gastgeber der Vierschanzen-
tournee. Der Ort selbst und seine malerischen
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tektonisch sichtbar, dass sie im Mittelpunkt des         die Stadtverwaltung und die Stadtpfarrkirche St.
klösterlichen Lebens steht. Sie haben die Gelegen-       Mang untergebracht. Während Ihrer individuellen
heit, sich die prunkvolle Basilika anzuschauen           Mittagspause laden zahlreiche gemütliche Cafés
(Spende erwünscht). Außerdem lädt der Kloster-           und Restaurants, Geschäfte und Plätze zu einem
markt zu einem Besuch ein. Er bietet Erzeugnisse         Bummel ein. Am Nachmittag besuchen Sie den
aus Betrieben im Ammertal und aus klösterlichen          Forggensee, einen vom Lech durchflossenen Stau-
Produktionsstätten wie      Likör, Bier, Käse und        see. Er ist der fünftgrößte See Bayerns und der
andere Spezialitäten an. Weiter geht es für Sie          flächenmäßig größte Stausee Deutschlands. Hier
nach Oberammergau. Lassen Sie sich bezaubern             laden wir Sie zu einer Schiffsfahrt ein, danach
vom kreativen Flair des weltberühmten Passions-          fahren Sie zurück zum Haus Zauberberg.
spielortes. Er bietet eine bunte Palette aus Kunst,
Kultur und Tradition, eine gelungene Mischung aus        Samstag, 18.09.21
bodenständiger Heimatverbundenheit und weltof-           Der heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung.
fener Gastlichkeit. Meisterhafte Lüftlmalerei prangt     Ihr Urlaubsort Pfronten präsentiert sich abwechs-
an den Fassaden der Häuser, überall finden Sie           lungsreich, authentisch und liebenswert. Die 13
blühendes Kunsthandwerk, gemütliche Gaststätten          Ortsteile des Höhenluftkurortes bilden die beliebte
und Cafés verlocken zur Einkehr. Kulturelles Erbe        Allgäuer Urlaubsgemeinde am Fuße der Allgäuer
und spiritueller Lebensinhalt ist die Passion Christi.   und Tiroler Alpen. Schon von weitem grüßt der
Seit 1634 finden, einem Gelübde folgend, alle zehn       Glockenturm der spätbarocken St. Nikolaus-Kirche.
Jahre die Passionsspiele statt, so auch in diesem        Einem der       berühmtesten Besucher Pfrontens,
Jahr. Zuletzt waren rund 2.500 der ca. 5.300             König Ludwig II., ist ein kleines Museum unterhalb
Oberammergauer auf und hinter der Bühne betei-           der Burgruine Falkenstein gewidmet. Kunstwerke
ligt. Sie beenden Ihr Tagesprogramm mit einem            aus Metall oder Holz und die Schönheit der Natur
Abstecher nach Bad Kohlgrub. Der Ort ist das             sind im Pfrontener Alpengarten und dem Kurpark
höchstgelegene Moorheilbad Deutschlands, gelegen         zu bestaunen und die Pfrontener Geschichte kön-
in einer malerischen Voralpenlandschaft. Zum             nen Sie im Museum im Heimathaus erfahren. Nach
Abendessen werden Sie im Hotel zurück erwartet.          einem frühen Abendessen fahren Sie nach Füssen.
.                                                        Dort erleben Sie ein besonderes Highlight dieser
Freitag, 17.09.21                                        Reise. Sie besuchen das Musical Ludwig². Bayerns
Nach dem Frühstück fahren Sie nach Füssen, der           erstes großes Musical und das weltweit erste
Stadt Ludwigs II, die Romantik zwischen Bergen,          Musiktheater am historischen Originalschauplatz
Seen und Lech verspricht. Hier treffen die Roman-        sind - wie könnte es anders sein - König Ludwig II.
tische Straße, die Via Claudia Augusta und die           gewidmet. Das eigens zur Aufführung erbaute
Deutsche Alpenstraße aufeinander. Vor den Toren          Ludwig II Musical Theater stellt das größte Bauvor-
der historischen Stadt liegen die Träume zweier          haben im Allgäu seit Kriegsende dar. In Ludwigs
Könige: Schloss Neuschwanstein und Schloss Ho-           Festspielhaus hat die Erfolgsproduktion ein Zuhau-
henschwangau. In Füssen finden sich mehr als             se gefunden, wo sie schon immer hingehört: in
2000 Jahre lebendige Geschichte, die mit den             einem der schönsten Theater Deutschlands, einge-
Römern begann und eine erste Blütezeit mit Kaiser        bettet in eine einmalige Naturkulisse direkt bei
Maximilian I. erlebte. Die zweite folgte mit dem         Schloss     Neuschwan-
Märchenkönig Ludwig II. Bayerns höchstgelegene           stein. Lassen Sie sich
Stadt begeistert u. a. mit mittelalterlichen Gassen,     begeistern von majes-
                                                         tätischem       Mythos,
                                                         einer wahrhaft königli-
                                                         chen Geschichte, einer
                                                         spektakulären        und
                                                         berührenden Inszenie-
                                                         rung gepaart mit der
                                                         magischen Kulisse am
                                                         See im Festspielhaus
                                                         Füssen. Leben und Tod
                                                         des "Märchenkönigs" Ludwig II sind bis heute ein
einigen historischen Bauwerken und der alten             Mysterium, welches weltweit die Menschen in
Stadtmauer Die wichtigsten Sehenswürdigkeiten            seinen Bann zieht. Alleine das Schloss Neuschwan-
erkunden Sie bei einem Stadtrundgang. Hoch über          stein wird jährlich von über 1,5 Millionen Men-
der Stadt thront das Hohe Schloss. Einst war es die      schen besucht, die sich von der märchenhaften
Sommerresidenz der Fürstbischöfe von Augsburg.           Aura dieses einzigartigen Bauwerks faszinieren
Heute beherbergt es die Filialgalerie der Bayeri-        lassen. Ein erstklassiges Darstellerensemble, beein-
schen Staatsgemäldesammlung und die Städtische           druckende Bühnenbilder und die berauschende
Galerie. Prachtvoll erhebt sich am Hochufer des          Musik lassen die Musicalbesucher für einige Stun-
Lechs die Barockanlage des ehemaligen Benedikti-         den vollkommen eintauchen in die faszinierende
nerklosters St. Mang. Seine Geschichte reicht bis in     Sinneswelt des Märchenkönigs Ludwig II. Nach der
das 8. Jahrhundert zurück. Heute sind in dem             Vorstellung Rückfahrt nach Pfronten.
ehemaligen Kloster das Museum der Stadt Füssen,
ZAUBERHAFTE ALLGÄUER UND TIROLER BERGWELT - Erholung in Pfronten mit Musicalbesuch Ludwig in Füssen
Sonntag, 19.09.21                                                                   chend Pausen eingelegt. Am Abend erreichen Sie
Nach einem letzten gemeinsamen Frühstück geht                                       Ihren Ausgangsort im Münsterland.
ein erlebnisreicher Aufenthalt zu Ende, und Sie
                                                                                    Änderungen im zeitlichen Programmablauf vorbehalten.
treten die Heimreise an. Unterwegs werden ausrei-

KOLPING-Ferienstätte Haus Zauberberg                                                       Internet: www.haus-zauberberg.de
Traumhaft liegt das Haus Zauberberg in Pfronten-Rehbichl - eingebettet in die sanften Hügel mit
zauberhaftem Blick auf die Allgäuer Bergwelt bis hin zur Zugspitze. Genießen Sie die herrliche
Bergwelt und nehmen Sie sich kleine Auszeit vom Alltagsstress. In herzlicher Atmosphäre verleben
Sie einen erholsamen Urlaub. Das Nichtraucherhaus verfügt über 68 behaglich eingerichtete Zimmer
mit Dusche/WC, Balkon oder Terrasse und TV-Anschluss. Alle Räumlichkeiten des Hauses sind
stufenlos oder mit dem Aufzug erreichbar. Im Restaurant werden Sie kulinarisch mit Allgäuer
Schmankerln, aber auch internationale Küche verwöhnt. Dabei wird Wert auf die Verwendung
regionaler Produkte gelegt. Mit saisonfrischen Salaten und fleischlosen Alternativen ist für jeden
Geschmack etwas dabei. In der Wellness-Oase Zauberberg-Therme mit Sauna, Dampfbad, Aromadu-
sche und Duft-Whirlbad können Sie entspannen. Das Haus bietet außerdem eine Hauskapelle, eine
Kegelbahn, eine Sporthalle, eine Werk-/Töpferstube sowie die Kneipe „Santo-Spirito".

Leistungen:
   Fahrt in einem modernen Reisebus mit Bordküche, Klimaanlage und WC/Waschraum
   6 x Übernachtung mit Frühstücksbuffet
   6 x Abendessen
   Gästebeitrag
   Ganztägiger Ausflug Lechtal mit Reiseleitung
   Ganztägiger Ausflug Oberstdorf und Kleinwalsertal mit Reiseleitung
   Ganztägiger Ausflug Ammergauer Land mit Reiseleitung
   Ganztägiger Ausflug nach Füssen mit Reiseleitung inkl. Schiffsfahrt auf dem Forggensee
   Eintrittskarte der Kategorie 2 für das Musical Ludwig² am 18.09.21 um 19.30 Uhr
   Kolping-Reisebegleitung durch Frau Agnes Schumacher
   Reiserücktrittskosten-Versicherung (Selbstbehalt: 20% mind. € 25,–)
   Insolvenzschutz-Versicherung (Sicherungsschein)

Preise pro Person:
Im Doppelzimmer                                                                  € 699,–
Einzelzimmerzuschlag                                                             € 75,–
Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:                                             28 Personen
Hinweis: Aufgrund eventuell weiterhin geltender behördlicher Corona-Hygieneverordnungen kann es zu Programmänderun-
gen und zu Einschränkungen in der Nutzung der Freizeiteinrichtungen im Hotel kommen. Nach derzeitigem Stand ist das
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bus obligatorisch.

Reiseveranstalter:
GWK mbH – Kolping-Reisedienst Münster                                                       Gerlever Weg 1 – 48653 Coesfeld
Tel: 02541/803-411 oder -419 / Fax: 02541/803-415                                           E-Mail: hagedorn@kolping-ms.de
Bildrechte: Hotel Zauberberg, Kloster Ettal, Romantische Straße Touristik-Arbeitsgemeinschaft GbR, Musical Ludwig², Kolping Reisedienst / Andrea Hagedorn
ZAUBERHAFTE ALLGÄUER UND TIROLER BERGWELT - Erholung in Pfronten mit Musicalbesuch Ludwig in Füssen
ZAUBERHAFTE ALLGÄUER
               UND TIROLER BERGWELT
                             Erholung in Pfronten mit
                        Musicalbesuch Ludwig² in Pfronten
                       Gruppenleitung Agnes Schumacher
                           13. – 19. September 2021

                                       REISEANMELDUNG
Hiermit melde ich mich verbindlich, auch im Namen der hier genannten Teilnehmer an.

Name                                             Vorname                       Geburtsdatum
                                                                               (bitte unbedingt ausfüllen)

____________________________________             _________________________     _____________________

____________________________________             _________________________     _____________________

Straße und Hausnummer: _________________________________________________________________

PLZ und Wohnort:               _________________________________________________________________

Telefon/ Fax / E-Mail:         _________________________________________________________________

Zimmer:                         Doppelzimmer                   Einzelzimmer

Sonstige Wünsche :             _________________________________________________________________

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(z.B. vegetarische Kost, Lebensmittelunverträglichkeiten etc. / Bemerkungen)

Die Reisebedingungen der GWK, Gesellschaft zur wirtschaftlichen Betätigung des Kol-
pingwerkes mbH, erkenne ich, auch im Namen der von mir angemeldeten Teilnehmer an
und bestätige, ergänzend zu den AGBs das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden
bei einer Pauschalreise zur Kenntnis genommen zu haben.

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Ort                           Datum                                       Unterschrift

Bitte schicken Sie Ihre Reiseanmeldung an:

Gruppenleiterin:                       oder an           Reiseveranstalter:

Agnes Schumacher                                         GWK mbH – Kolping-Reisedienst Münster
Schoppenbusch 22                                         Gerlever Weg 1 – 48653 Coesfeld
48720 Rosendahl                                          Tel: 02541/803-411 u. 419 / Fax: 02541/803-415
Tel: 02547/550                                           E-Mail: hagedorn@kolping-ms.de
ZAUBERHAFTE ALLGÄUER UND TIROLER BERGWELT - Erholung in Pfronten mit Musicalbesuch Ludwig in Füssen
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise
                      nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne
der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen
GWK mbH - Kolping-Reisedienst trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der
gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen GWK mbH - Kolping-Reisedienst über die gesetzlich vorgeschriebene Absi-
cherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur
Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

                            Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

    Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pau-
     schalreisevertrags.
    Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegrif-
     fenen Reiseleistungen.
    Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich
     mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
    Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter
     zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
    Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise)
     sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20
     Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt,
     kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiser-
     höhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten
     sich verringern.
    Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine
     volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnah-
     me des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die
     Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstat-
     tung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
    Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zah-
     lung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwie-
     gende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
    Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen
     und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
    Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungs-
     gemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkos-
     ten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der
     Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag
     erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleis-
     tungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
    Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen
     nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
    Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
    Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers wer-
     den Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Rei-
     severmittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so
     wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die GWK mbH - Kolping-Reisedienst hat eine In-
     solvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die
     R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 533-5859 Fax:
     0611 533-4500 E-Mail: ruv@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von GWK
     mbH - Kolping-Reisedienst verweigert werden.

Webseite, auf welcher die Gesamtausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu finden ist: www.gesetze-im-internet.de/bgb
ZAUBERHAFTE ALLGÄUER UND TIROLER BERGWELT - Erholung in Pfronten mit Musicalbesuch Ludwig in Füssen
REISEBEDINGUNGEN
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der Firma GWK, Gesellschaft zur wirtschaftlichen Betätigung des Kolpingwerkes mbH,                                  5.3 Werden auf Wunsch des Teilnehmers nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des
               Gerlever Weg 1, 48653 Coesfeld                                                                       zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermines, des
                                                                                                                    Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung),
Sehr geehrte Teilnehmerinnen, sehr geehrte Teilnehmer, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfol-                      wird bis zum 42. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 25 EUR pro Teilnehmer erhoben.
genden Reisebedingungen. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen Ihnen und                       Umbuchungswünsche des Teilnehmers, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchfüh-
uns im Falle unserer Buchungsbestätigung zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen                            rung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.1 und
insoweit die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB (Vorschriften über den Reisevertrag) und füllen diese                 gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
Vorschriften aus. Mit der Abkürzung „GWK“ in den Reisebedingungen ist unsere Firma bezeichnet,                      geringfügige Kosten verursachen. Dem Teilnehmer ist es gestattet, der GWK nachzuweisen, dass ihr
die im Falle Ihrer Buchung als Reiseveranstalter Ihr Vertragspartner wird.                                          tatsächlich keine oder geringe Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In
                                                                                                                    diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
       1.       Anmeldung, Bestätigung
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Teilnehmer der GWK den Abschluss eines Reisevertrages auf der                 5.4 Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer sich bei der Durchführung der Reise durch einen Drittener-
Grundlage der Prospektausschreibung und dieser Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann                  setzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten kann die GWK in Höhe von mindestens
nur schriftlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular der GWK erfolgen. Telefonische Reservierungen                 30,00 EUR vom Teilnehmer verlangen. Die GWK kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmers
und Voranfragen sind stets unverbindlich.                                                                           widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche
                                                                                                                    Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die GWK behält sich vor, im Einzelfall eine
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen               höhere Entschädigung, entsprechend ihrer entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffern-
für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er            der und zu belegender Kosten, zu berechnen.
eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.                                                                                                                5.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht
                                                                                                                    als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Teilnehmer zur vollen Bezahlung des
1.3 Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Buchungsbestätigung der GWK zustande.              Reisepreises verpflichtet bleibt.

1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Vertragsange-                   6.      Nicht in Anspruch genommene Leistungen
bot der GWK vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grund-               6.1 Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder
lage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer die Annahme dieses neuen Angebotes                        aus anderen, nicht von der GWK zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des
erklärt. Dies kann durch ausdrückliche Erklärung, durch Leistung einer Anzahlung, durch Leistung des                Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung. Die GWK bemüht sich jedoch insoweit um Rückerstattung
(Rest-)Reisepreises oder durch Reiseantritt erfolgen.                                                               ersparter Aufwendungen von den Leistungsträgern und bezahlt diese an den Teilnehmer zurück, sobald und
                                                                                                                    soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die GWK zurückerstattet worden sind.
       2.     Bezahlung
2.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die GWK beim Teilnehmer)                        7.      Rücktritt und Kündigung durch die GWK
und nach Übergabe des Sicherungsscheines gem. § 651k BGB ist innerhalb von zwei Wochen eine                         Die GWK kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung
Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 10 % des Reisepreises,                   der Reise ungeachtet einer Abmahnung der GWK nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
höchstens jedoch 250 EUR pro Person.                                                                                vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Die Träger der
                                                                                                                    Ferienstätten und deren Beauftragte und Mitarbeiter, insbesondere die Hausleitungen, sind berechtigt,
2.2 Sollte die Anzahlung bei der GWK nicht innerhalb dieser Frist eingehen, ist die GWK berechtigt, wie folgt       Abmahnungen und Kündigungen namens der GWK auszusprechen. Kündigt die GWK, so behält sie den
zu verfahren:                                                                                                       Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Teilnehmer selbst.
                                                                                                                    Die GWK muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
      a)               Die GWK wird die Anzahlung unter Fristsetzung anmahnen. Die Nichtzahlung des Anzah-          lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt
                       lungsbetrages bewirkt keine Aufhebung des Vertrages. Der Reisevertrag bleibt auch bei        einschließlich der von ihr von dem Leistungsträger eventuell gutgebrachten Beträge. Der Reiseveranstalter
                       Nichtzahlung der Anzahlung gültig.                                                           (GWK) kann zurücktreten, wenn eine in der Reiseausschreibung veröffentlichte Mindestteilnehmerzahl nicht
                                                                                                                    erreicht wird. Der Rücktritt ist bis 3 Wochen vor Reisebeginn möglich.
      b)               Die GWK ist jedoch in diesem Fall berechtigt, nach Fristablauf die Buchung zu stornieren,
                       das heißt, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit Stornokosten nach                 8.      Obliegenheiten des Teilnehmers, Kündigung durch den Teilnehmer
                       Ziffer 5.2 dieser Reisebedingungen zu belasten. Sie wird in diesem Fall dem Teilnehmer die   8.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Reisemängeln oder sonstigen Störungen der Reise im Rahmen der
                       Kündigungserklärung unverzüglich nach Fristablauf übermitteln.                               gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Beeinträchtigungen oder Schäden zu vermeiden
                                                                                                                    oder gering zu halten.
2.3 Die Restzahlung erfolgt nach Aushändigung eines Sicherungsscheines, der der Vorschrift des § 651k
Abs. 3 BGB entspricht. Sie ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist nach Aushän-        8.2 Der Teilnehmer ist insbesondere zur Beachtung der in der Reiseausschreibung und/oder den übermittel-
digung des Sicherungsscheines, jedoch nicht früher als drei Wochen vor Reisebeginn, zahlungsfällig.                 ten Reiseunterlagen enthaltenen Hinweise verpflichtet.

2.4 Die Reiseunterlagen erhält der Teilnehmer nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises übermittelt.            8.3 Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den von der GWK
Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Inanspruch-                  bzw. den von ihr eingesetzten örtlichen Verantwortlichen zur Kenntnis zu geben.
nahme der Reiseleistungen.
                                                                                                                    8.4 Kommt der Teilnehmer den vorbezeichneten Mitwirkungspflichten nicht nach, entfallen Ansprüche des
2.5 Hinsichtlich der Zahlung kann der Teilnehmer wählen zwischen Überweisung oder Lastschrifteinzug.                Teilnehmers nur dann nicht, wenn die Rüge unverschuldet unterblieb.
Dies wird vom Teilnehmer auf dem Anmeldeformular vermerkt. Im Falle des Lastschrifteinzuges erfolgt
dieser erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines und nicht früher als zu dem in 2.2 angegebenen                 8.5 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die GWK bzw. ihre Beauftrag-
Zeitpunkt.                                                                                                          ten innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen
                                                                                                                    Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Reise infolge eines
       3.      Leistungen                                                                                           Mangels aus wichtigem, der GWK erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für
3.1 Die Leistungsverpflichtung der GWK ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung            die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der GWK oder ihren Beauf-
in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der erstellten Reiseausschrei-             tragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse
bung unter Maßgabe sämtlicher, im Prospekt oder der Reiseausschreibung enthaltenen Hinweise und                     des Teilnehmers gerechtfertigt ist.
Erläuterungen.
                                                                                                                    8.6 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer innerhalb eines
3.2 Orts-, Haus- und Hotelprospekte, die nicht von der GWK vertrieben werden, sowie Erklärungen,                    Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der GWK unter der in der Über-
Auskünfte und Zusicherungen Dritter, insbesondere der Leistungsträger (z. B. Hotels usw.) sind für die              schrift angegebenen Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche
GWK nicht verbindlich, ausgenommen für den Fall, dass eine entsprechende Erklärung oder Auskunft auf                nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
entsprechende Anfrage ausdrücklich bestätigt wurde.
                                                                                                                            9.      Haftung
3.3 Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu den im Reiseprospekt beschriebenen Leistungen sowie                  9.1 Die Haftung der GWK gegenüber dem Teilnehmer für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf
zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sollte aus Beweisgründen                    Schadensersatz wegen vertraglicher oder vorvertraglicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist auf den
schriftlich getroffen werden. Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich nicht erlaubt.                          dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob
                                                                                                                    fahrlässig durch die GWK herbeigeführt worden ist. Diese Beschränkung der Haftung auf den dreifachen
        4.     Leistungs- und Preisänderungen                                                                       Reisepreis gilt auch, soweit die GWK für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines
4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisever-                 Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
trages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der GWK nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und              9.2 Die GWK haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistun-
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Freizeit nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche               gen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen Ausflüge usw.)
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die GWK verpflichtet sich,           und die in der Allgemeinen oder konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen
den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu                       gekennzeichnet werden.
setzen, soweit dies möglich ist.
                                                                                                                    9.3 Kommt der GWK die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach
4.2 Preisänderungen der ausgeschriebenen und bestätigten Preise sind nach Abschluss des Reisevertra-                den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Internationalen Flugabkommen von
ges nach Maßgabe folgender Bestimmungen zulässig:                                                                   Warschau, Den Haag, Guadalajara. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des
                                                                                                                    Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigungen von Gepäck.
         a)            Die GWK kann eine Preisänderung nur verlangen bei einer Erhöhung der Beförderungskos-
                       ten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder bei ei-             10.    Verjährung, Datenschutz, Abtretungsverbot, Sonstiges
                       ner Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse.                          10.1 Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der GWK, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit
                                                                                                                    Ausnahme der Ansprüche des Teilnehmers aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem
         b)            Die Änderung kann nur in dem Umfang verlangt werden, wie sich diese Erhöhung pro Person      vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisegast und der GWK Verhandlun-
                       oder pro Sitzplatz auswirkt und sofern zwischen dem Vertragsschluss (Zugang der Bu-          gen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjäh-
                       chungsbestätigung) und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als vier Monate liegen.             rung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder die GWK die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
                                                                                                                    vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung
         c)            Die GWK hat den Teilnehmer unverzüglich nach Kenntnis der die Änderung begründenden          ein.
                       Umstände hiervon zu unterrichten. Preisänderungen können nach dem 20. Tag vor Reise
                       antritt nicht mehr verlangt werden.                                                          10.2 Die für die Verwaltung der Reisen benötigten Teilnehmerdaten werden mittels EDV erfasst und ge-
                                                                                                                    speichert.
           d)
            Falls eine nach den vorstehenden Bestimmungen zulässige Preiserhöhung 5 % übersteigt,
            ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die                   10.3 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise – gleich aus welchem Rechts-
            Teilnahme     an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die GWK in der Lage ist,                 grund – an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche
            eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der                  Geltendmachung im eigenen Namen.
            Teilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der GWK über die    Preis-
erhöhung gegenüber der GWK geltend zu machen.                                                                       10.4 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die
                                                                                                                    übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages als solchem bleibt
      5.      Rücktritt durch den Teilnehmer                                                                        unberührt.
5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung bei der GWK. Dem Teilnehmer wird im eigenen Interesse und aus Beweissi-
cherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.                                          Coesfeld, den 12. Juni 2002

5.2 Im Falle des Rücktritts steht der GWK die nachfolgende pauschale Entschädigung zu, bei deren                    Verantwortlicher Reiseveranstalter im Sinne der §§ 561a ff. BGB ist die Firma
Berechnung die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwen-                   GWK, Gesellschaft zur wirtschaftlichen Betätigung des Kolpingwerkes mbH,
dung der Reiseleistung berücksichtigt ist. Im Regelfall berechnet die GWK folgende, auf den Reisepreis              Gerlever Weg 1, 48653 Coesfeld, Telefon: 02541/804-01, Durchwahl: 803-419, Fax: 02541/803-414,
bezogene Pauschalen pro Person:                                                                                     Email: info@kolping-ms.de, Internet: www.kolping-ms.de
                                           bis 60. Tag      vor Reiseantritt      15 %
                                           59. bis 30. Tag vor Reisebeginn        35 %                              Irrtum bei den Reiseausschreibungen behalten wir uns vor.
                                           29. bis 15. Tag vor Reisebeginn        55 %
                                           14. bis 8. Tag vor Reisebeginn         70 %
                                            7. bis 1. Tag vor Reisebeginn         80 %
                                           am Anreisetag                          90 %
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