Winzer und Weinberge - mit dem Schiff entlang von Rhein und Mosel 20.10.2020
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Winzer und Weinberge – mit dem Schiff entlang von Rhein und Mosel MS ARLENE II + Düsseldorf – Koblenz – Zell – Bernkastel – Cochem – Alken – Andernach – Düsseldorf 14. – 20. Oktober 2020 7 Tage/6 Nächte in einer 2-Bett-Außenkabine und All-Inclusive-Verpflegung schon ab € 649,-
Weinreise auf Rhein und Mosel An den Weinbergen der zauberhaften Mosellandschaft reift so manch guter Tropfen, den Sie auf den Ausflügen während dieser 7-tägigen Flusskreuzfahrt gern probieren können. Genießen Sie die vorbeiziehende Landschaft mit ih- ren Weinbergen während Ihrer Zeit an Bord. Erleben Sie unter anderem eine Seilbahnfahrt in Koblenz sowie eine Planwagenfahrt in Zell und lassen Sie sich von ortskundigen Stadtführern in die spannenden Geschichten bis zu den alten Römern entführen. Gerade der Herbst in die ideale Reisezeit für diese wunderschöne Region Tag Datum Ort An Ab Geplante Ausflüge (fak.) 1 Mi., 14.10.2020 Düsseldorf 16:00 Einschiffung 15:00 Uhr Seilbahnfahrt zur Festung Ehrenbreitstein 2 Do., 15.10.2020 Koblenz 06:00 18:00 Altstadtrundgang Koblenz 3 Fr., 16.10.2020 Zell 03:30 12:00 Planwagenfahrt inkl. Weinprobe Bernkastel 18:00 4 Sa., 17.10.2020 Bernkastel 14:00 Stadtführung Bernkastel mit Weinprobe Cochem 21:00 5 So., 18.10.2020 Cochem 12:00 Stadtrundgang mit Besichtigung der Reichsburg Alken 16:00 Stadtrundgang Alken 6 Mo., 19.10.2020 Alken 08:00 Andernach 12:00 18:00 Stadtrundgang Andernach 7 Di., 20.10.2020 Düsseldorf 01:00 Ausschiffung ab 09:00 Uhr 1. Tag: Düsseldorf zusammengeschlossen. Bei einer fakultativen Stadt- Individuelle Anreise nach Düsseldorf. Genießen Sie bei führung durch den historischen Stadtkern sehen Sie einem Begrüßungs-Sekt Ihre erste Kreuzfahrt Etappe unter anderem die spätgotische Michaelskirche. Den nach Koblenz. Abschluss bildet eine Besichtigung eines Weinkellers mit Weinprobe. Am Nachmittag fährt das Schiff weiter 2. Tag: Koblenz nach Cochem. Genießen Sie die Zeit an Bord um bei Am weltweit bekannten Deutschen Eck, liegt Koblenz, einem Glas Wein im Salon die Eindrücke der letzten eine der schönsten und ältesten Städte Deutschlands. Tage auf sich wirken zu lassen. Wir bieten Ihnen eine besondere Kombination (fakulta- tiv) an: Mit der Seilbahn geht es zur Festung Ehren- 5. Tag: Cochem - Alken breitstein. Erleben Sie aus der Luft den atemberau- Heute bieten wir Ihnen einen fakultativen Ausflug mit benden Blick auf das UNESCO-Welterbe Oberes Mit- Stadtrundgang und Burgführung durch die Reichsburg. telrheintal. Der anschließende Besuch der Festung mit Die Reichsburg steht mit Ihrer historischen Atmosphäre Blick über die Stadt und das Kaiser-Wilhelm-Denkmal für deutsche Burgenromantik schlechthin. Die Altstadt runden den Ausflug ab. Danach haben Sie noch die Cochems lockt mit Fachwerkhäusern, romantischen Möglichkeit auf eigene Faust die Stadt zu erkunden, Plätzen, gemütlichen Gassen, der mittelalterlichen bevor MS ARLENE II ablegt und sich auf den Weg Stadtbefestigung und dem Marktplatz mit seinem nach Zell macht. Brunnen. Später am Tag folgt die Weiterfahrt nach Alken. Schon von weitem sieht man die Burg Thurant, 3. Tag: Zell - Bernkastel die über Alken und den Weinbergen gelegen ist. Kom- Die kleine reizvolle Stadt Zell am Moselbogen ist durch men Sie mit uns auf eine kleine Stadtführung (fakulta- ihre Weinlage „Zeller Schwarze Katz“ weltbekannt. Mit tiv) und lassen Sie sich von dem kleinen Ort an der über 4 Millionen Weinstöcken ist sie die größte wein- Mosel verzaubern. bautreibende Gemeinde an der Mosel. Erleben Sie die Atmosphäre bei einer Planwagenfahrt (fakultativ). Sie 6. Tag: Alken - Andernach werden vom Schiff mit einem Planwagen abgeholt und Am Morgen legt MS ARLENE II ab in Richtung Ander- fahren durch die Zeller Weinberge. Während der Fahrt nach. Nutzen Sie die Zeit am Nachmittag für einen erhalten Sie Informationen über das Zeller Land. Auch kleinen Spaziergang in Andernach (fakultativ), ehe Ihr für das leibliche Wohl wird mit einer Weinprobe wäh- Kapitän Sie am Abend zum Gala-Dinner einlädt. rend der Fahrt gesorgt. Gegen Mittag heißt es „Leinen los“, das Schiff bringt Sie nach Bernkastel, die bekann- 7. Tag: Düsseldorf te Stadt an der Mittelmosel. Nach dem Frühstück erfolgen die Ausschiffung und die individuelle Rückreise. 4. Tag: Bernkastel - Cochem Die Orte Bernkastel am rechten Ufer und Kues - Programmänderungen vorbehalten - am linken Ufer wurden 1905 zur Stadt Bernkastel-Kues
Reisepreise pro Person: € 649,- 2-Bett-Außenkabine Hauptdeck € 679,- 2-Bett-Außenkabine Oberdeck achtern* € 749,- 2-Bett-Außenkabine Oberdeck € 949,- 2-Bett-Außen-Suite Oberdeck 50 % Zuschlag zur Alleinbenutzung einer 2-Bett-Kabine (begrenztes Angebot) *Kabinen im hinteren Teil des Schiffes, bei fahrendem Schiff bzw. in Schleusen Maschinengeräusche wahrnehmbar Eingeschlossene Leistungen: • Flusskreuzfahrt laut Reiseverlauf auf der MS ARLENE II • 6 Übernachtungen in der gebuchten Kategorie in Außenkabinen • Gepäckbeförderung von der Schiffsanlegestelle zur Kabine und zurück • Vollpension an Bord, beginnend mit dem Abendessen am 1. Tag und endend mit dem Früh- stück am letzten Tag: 6x Frühstücksbuffet, 5x 3-Gang-Mittagessen, 5x Nachmittagskaffee/-tee mit Gebäck, 5x 4-Gang-Abendessen, 6x Mitternachtssnack • Getränkepaket inklusive: Hauswein, Bier vom Fass, alkoholfreies Bier, Softdrinks, Säfte, Kaf- fee/Tee und Mineralwasser von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr • 1 x Willkommens-Sekt • 1x Gala-Dinner mit 5-Gang-Menü • Bordmusiker • SE-Tours Reisebegleitung Nicht eingeschlossene Leistungen: An- und Abreise, Parkgebühren, Getränke außerhalb von 10:00 – 22:00 Uhr, persönliche Ausgaben, Trinkgelder, Versicherungen, Ausflüge. Wichtige Hinweise: Bordwährung: Die Bordwährung ist der Euro. Diätmenüs: Bitte geben Sie Ihre Wünsche mit Diätplan bei Buchung bekannt. Elektrizität: 220 Volt Wechselstrom. Fahrplan: Fahrplan- und Programmände- rungen sind grundsätzlich vorbehalten. Wenn wegen Niedrig- oder Hochwasser eine Strecke nicht be- fahren werden kann, behält sich die Reederei das Recht vor, die Gäste auf dieser Strecke mit Bussen zu befördern oder ein Umrouting vorzunehmen. Der Kapitän des Schiffes ist jederzeit berechtigt, die Tagesroute im Interesse der Sicherheit der Passagiere zu ändern. Garderobe: Legere, sportlich- elegante Kleidung. Abends ist keine besondere Gesellschaftskleidung erforderlich. Zum Kapitäns- Dinner empfehlen wir eine angemessene elegante Kleidung. Trinkgeld: Es ist üblich, dem Schiffsper- sonal ein Trinkgeld zukommen zu lassen. Der Betrag ist Ihnen selbstverständlich freigestellt. Landaus- flüge: Gern senden wir Ihnen vor Reiseantritt ein Bestellformular mit unserem Angebot an Landausflü- gen zu. Die Ausflüge werden in Deutsch angeboten. Reisedokumente: EU-Staatsangehörige benöti- gen für diese Reise einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, der nach Reiseende noch mind. 6 Monate gültig sein muss. Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Konsulat, sollten Sie eine ande- re Staatsbürgerschaft bzw. mehrere Staatsbürgerschaften besitzen oder wenn Sie besondere gesetzli- che Bestimmungen zu beachten haben. Barrierefreiheit: Diese Reise ist für Menschen mit einge- schränkter Mobilität ungeeignet. Programmänderungen vorbehalten. Mindestteilnehmerzahl 80 Personen (muss bis 21 Tage vor Reiseantritt erreicht sein) Sie können jederzeit nach Buchung von der Reise zurücktreten. Stornierungsgebühren entnehmen Sie bitte den Reisebedingungen. Es gelten die Reisebedingungen des Veranstalters, die diesem Folder beiliegen. Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport, einer Unfall-, Gepäck- und Reiserücktrittsversicherung. Veranstalter: SE-Tours GmbH, Am Grollhamm 12a, 27574 Bremerhaven, www.se-tours.de
MS ARLENE II 2-Bett-Außenkabine Oberdeck Restaurant 2-Bett-Außensuite Oberdeck Die komfortable MS ARLENE II+ sorgt für ein Ambiente zum Wohlfühlen. Das Schiff wurde 2017/18 renoviert und umgebaut, eine weitere Teilrenovierung erfolgte im Winter 2018/19. Im geschmackvoll eingerichteten und klimatisierten Restaurant auf dem Hauptdeck wird für Ihr leibliches Wohl gesorgt. Im Salon/Bar mit Panorama- fenstern auf dem Oberdeck können Sie die Erlebnisse des Tages bei einem Glas Wein Revue passieren lassen. Alle Kabinen sind Außenkabinen und mit Dusche/WC, Föhn, TV, Safe und individuell regulierbarer Klimaanlage ausgestattet: Oberdeck: 8 Suiten (ca. 15 m²) mit französischem Balkon (= bodentiefe, verglaste Schiebetüren) und zwei zu- sammenstehenden Betten. 16 2-Bett-Kabinen (ca. 10 m2, Umbau im Winter 18/19) mit zwei getrennt, ebenerdig stehenden Betten, davon sechs im hinteren Teil des Schiffes (Maschinen- und Generatoren Geräusche bei fah- rendem Schiff bzw. in Schleusen wahrnehmbar) sowie zwei 1-Bett-Kabinen (ca. 8-9 m2). Die 2-Bett und 1-Bett Kabinen auf dem Oberdeck verfügen über ein Fenster, das man öffnen kann. Hauptdeck: 24 2-Bett-Kabinen mit zwei getrennt, ebenerdig stehenden Betten und einem Fenster mit zu öffnen- der Lüftungsklappe. Das geräumige und teilweise überdachte Sonnendeck bietet Platz, um gemütlich in einem Liegestuhl die Land- schaft vorbeiziehen zu lassen. Freuen Sie sich auf nette und aufmerksame Crew, die nach einem erlebnisreichen Tag für Ihr Wohlbefinden und für angenehme Stunden an Bord sorgt. Technische Daten: Baujahr: 1986, Renovierung: 2017/18 und 2018/19, Flagge: Niederlande, Länge: 91,35 m, Breite: 10,45 m, Tiefgang: 1,45 m, Passagiere: 98, Crew: 20, Anzahl Kabinen: 50, Bordsprache: Deutsch; Kredit- karten: Visa, Eurocard, Master Card; Bordwährung: Euro Herzlich Willkommen an Bord! Buchung und Beratung: Am Grollhamm 12a, 27574 Bremerhaven Tel. 0471 800735 Fax 0471 80073-529 info@se-tours.de www.se-tours.de
Reiseanmeldung Hiermit melde ich mich und nachstehende Personen verbindlich an: Reise (genaue Reisebezeichnung) ____________________________________________________________________ Termin vom ______________ bis _________________ Ersatztermin vom ______________ bis ______________ Anmelder(in) 1. Person: Name, Vorname: Straße: PLZ / Wohnort Geburtsdatum: Nationalität: Mobilnummer: Telefonnummer: E-Mail: Wünschen Sie zukünftig unseren Newsletter? ja nein Mitreisende(r) 2. Person: Name, Vorname: Straße: PLZ / Wohnort Geburtsdatum: Nationalität: Mobilnummer: Telefonnummer: E-Mail: Wünschen Sie zukünftig unseren Newsletter? ja nein O 3-Bett O 4-Bett Unterbringung: O Einzelkabine/-zimmer O Doppelkabine/-zimmer (falls vorhanden) (falls vorhanden) Kategorie/Deck: Wünsche, Bemerkungen, Extras, weitere Mitreisende tragen Sie bitte auf der Rückseite ein! Für die Ausflugsbuchung erhalten Sie einen separaten Bestellcoupon. 1. Person 2. Person Reisepreis pro Person: € Einzelkabinenzuschlag: € Sonstige Zuschläge: € Gesamtbetrag € Mit meiner Unterschrift bestätige ich den Erhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Formblattes zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise. Ich erkenne für mich und im Namen aller Mitreisenden deren Inhalt an. Über den Gesamtreisepreis erhalte ich eine Rech- nung. Innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises zu leisten. Der Restbetrag ist bis 21 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ab 4 Wochen vor Reiseantritt ist die Zahlung des Gesamtreisepreises sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Bitte beachten Sie, dass die Reiseunterlagen erst nach Zahlungseingang versandt werden. Bei Buchung über einen unserer Vertriebs- partner erhalten Sie die Reiseunterlagen von Ihrer Buchungsstelle. Bei Anmeldung mehrerer Reiseteilnehmer erkläre ich ausdrücklich, die Reisepreise auch für die mitangemeldeten Personen zu leisten. Ein Rücktritt von der gebuchten Reise vor Reisebeginn ist jederzeit gegen Zahlung einer Stornie- rungsgebühr nach Ziffer 5 der beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich. Wir empfehlen direkt bei Reisebuchung den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Angebote von der Hanse Merkur finden Sie auf der Rückseite. Bitte wenden! Meine Daten werden nur zu Zwecken der Ausführung des Vertrages gespeichert, verarbeitet und genutzt. Ich möchte zukünftig über Neuigkeiten, Aktionen, Events und Angebote rund um SE-Tours per E-Mail informiert werden. Ich stimme zu, dass meine Adressdaten zur individuellen Ansprache von der SE-Tours GmbH gespeichert und genutzt werden. Ort _______________________________________________ Datum ________________________________ Unterschrift des Anmelders _________________________________________________________________________ Die Reiseanmeldung ist nur gültig mit Unterschrift des Anmelders. SE-Tours GmbH Tel. (04 71) 800735 Geschäftsführer: Jörg Gövert Bankverbindung: Raiffeisenbank Oldenburg eG Am Grollhamm 12a Fax (04 71) 800735-29 Amtsgericht Bremerhaven, HRB Nr. 2601 Iban: DE 51 2806 0228 0037 0762 00 27574 Bremerhaven info@se-tours.de, www.se-tours.de Ust-IdNr.: DE163249225 BIC: GENODEF1OL2
Wünsche, Bemerkungen, Extras, weitere Mitreisende – die Buchung betreffend: ________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________________________ Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung: Reisepreis pro Person bis EUR Hanse Merkur Vollschutzpaket * Hanse Merkur Reise-Rücktritt ** 600,- EUR 49,- O EUR 29,- O 800,- EUR 72,- O EUR 37,- O 1000,- EUR 82,- O EUR 48,- O 1500,- EUR 104,- O EUR 57,- O 2000,- EUR 122,- O EUR 73,- O 2500,- EUR 166,- O EUR 95,- O 3000,- EUR 199,- O EUR 129,- O *Vollschutzpaket: Reiserücktritt-/ Reiseabbruch-/ Reise-Assistance/ Reise-Gepäck-(EUR 2000,- pro Person)/ Reise-Unfall/ Reise-Krankenversicherung inkl. Krankenrücktransport/Gesundheits-Assistance. ** Reiserücktritt: Reiserücktrittversicherung/Reise-Assistance. Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt (Ausnahme: ambulante Behandlungen 20% Selbstbehalt, mind. EUR 25,- pro Person). Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen der Hanse Merkur. Die vollständigen Produkt- und Verbraucherinformati- onen sowie Versicherungsbedingungen können Sie unter www.se-tours.de einsehen. (Leistungs- und Prämienänderungen vorbehalten). Abschlusshinweise: Der Abschluss sollte bei Buchung erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist der Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage, abzuschließen. Wünsche, Bemerkungen, Extras, weitere Mitreisende Ort _________________________________________ Datum ______________________________________ Unterschrift des Anmelders_________________________________________________________________________ Die Buchung der Reiserücktrittskostenversicherung ist nur gültig mit Unterschrift des Anmelders. SE-Tours GmbH Tel. (04 71) 800735 Geschäftsführer: Jörg Gövert Bankverbindung: Raiffeisenbank Oldenburg eG Am Grollhamm 12a Fax (04 71) 800735-29 Amtsgericht Bremerhaven, HRB Nr. 2601 Iban: DE 51 2806 0228 0037 0762 00 27574 Bremerhaven info@se-tours.de, www.se-tours.de Ust-IdNr.: DE163249225 BIC: GENODEF1OL2
UNSERE REISEBEDINGUNGEN Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe lich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveran- wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig, die stalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann Kunden und der SE-Tours GmbH (im Folgenden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutba- Reiseveranstalter) zustande kommenden Pau- zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 21 Tage vor ren Vorkehrungen getroffen worden wären. schalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach Vorschriften der §§ 651 a-y BGB (Bürgerliches übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Gesetzbuch) und die Artikel 250 und 252 des Ziffer 8a genannten Grund abgesagt werden kann. Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen Bei Auslandsüberweisungen muss der Gesamtbe- abzüglich dessen, was er durch anderweitige diese aus. Die Überschriften in diesen Bedingungen trag gebührenfrei auf das Konto des Reiseveran- Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Rei- sollen ausschließlich die Übersicht erleichtern und stalters eingehen. severanstalter hat die folgenden Entschädigungs- in keiner Weise für den Inhalt oder die Auslegung b) Kommt der Kunde einer seiner Zahlungs- pauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums der Klauseln bindend sein. verpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist der zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebe- 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages/ Reiseveranstalter berechtigt, nach erfolgloser ginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Verpflichtung für Mitreisende Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der zurückzutreten und die unter Ziffer 5 vereinbarten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Kunde der SE-Tours GmbH (im Folgenden Reise- Stornokosten zu berechnen. Der Reiseveranstalter Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird veranstalter) den Abschluss des Pauschalreisever- behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die un- nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktritts- trages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes vollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z.B. erklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel sind die Folder- bzw. Katalogauschreibungen und Bankgebühren) weiterzubelasten. berechnet: die ergänzenden Informationen des Reiseveran- 3. Leistungen und Preise Fluss- & Hochsee-Kreuzfahrten stalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem a) Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leis- bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % Kunden bei Buchung vorliegen. tungen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50 % b) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem ab 21. Tag vor Reiseantritt 75 % für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden. für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog oder am Reisetag oder bei Nichtantritt 90 % Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertrag- Folder bzw. der Reiseauschreibung einschließlich Rad & Schiffsreisen lichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläute- bis 84. Tag vor Reiseantritt 20 % aufgeführten Kunden einzustehen. rungen. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung ab 83. bis 42. Tag vor Reiseantritt 30 % c) Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefo- ausschlaggebend. ab 41. bis 28. Tag vor Reiseantritt 60 % nisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg b) Der Reiseveranstalter behält sich vor, aus sach- ab 27. bis 04. Tag vor Reiseantritt 80 % (E-Mail, Internet) erfolgen. lich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss ab 03. Tag vor Reiseantritt oder d) Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Änderungen der Katalog- und Folderangaben bzw. bei Nichtantritt 90 % Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter (per der Reiseauschreibung vorzunehmen, über die der c) Dem Kunden steht das Recht zu, dem Reise E-Mail oder Post) zustande. Kunde selbstverständlich informiert werden muss. veranstalter nachzuweisen, die dem Reiseveran- e) Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsver- 4. Leistungsänderungen stalter zustehende angemessene Entschädigung kehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reise- sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Der Kunde wird Schritt für Schritt durch den Bu- leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reise- Entschädigungspauschale. chungsvorgang geleitet. Ihm steht zur Korrektur sei- vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig d) Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle ner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurückset- werden, wie z.B. wegen der besonderen Gegeben- der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine zen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine heiten der Schifffahrt, und vom Reiseveranstalter höhere, individuell berechnete Entschädigung zu entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der anwendbare Entschädigungspauschale entstan- den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der den sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter Die elektronische Bestätigung des Zugangs der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das Gleiche verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reise- gilt für Änderungen der Fahrtzeiten und/oder Rou- Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie vertrages dar. Der Vertrag kommt erst durch den ten (z.B. aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwen- Zugang der Buchungsbestätigung des Reisever- über die allein der für das Schiff verantwortliche dung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern anstalters beim Kunden zustande, die auf einem Kapitän entscheidet. Eventuelle Gewährleistungs- und zu begründen. dauerhaften Datenträger erfolgt. ansprüche bleiben unberührt, soweit die geän- e) Prämien für die über den Reiseveranstalter ver- Erfolgt allerdings die Reisebestätigung sofort nach derten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der mittelten Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. durch entsprechende unmittelbare Darstellung Leistungsänderungen unverzüglich auf einem f) Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser hervorgehobener Weise in Kenntnis zu setzen. durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Reisebestätigung zustande. Die Verbindlichkeit des b) Bei einer erheblichen Änderung einer wesent- 6. Umbuchungen Reisevertrages ist in dem Fall nicht davon abhän- lichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne a) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsab- gig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Der schluss auf Änderungen hinsichtlich des Reiseter- oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt Kunde ist verpflichtet, dieses Recht innerhalb einer mins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, oder die Reisebestätigung in Papierform (per Post) gesetzten angemessenen Frist bzw. ansonsten der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbu- erhält. unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmit- chung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden f) Weicht die Reisebetätigung des Reiseveranstal- teilung dem Reiseveranstalter gegenüber geltend dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts ters von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden zu machen. Der Kunde hat die Wahl, auf die der Reise eine Umbuchung vorgenommen, werden ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveran- Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde bis 50 Tage vor Reiseantritt eine Servicepauschale stalters vor, an das er 10 Tage ab Zugang der gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann von € 30,- pro Reisendem erhoben. Bestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt kann er entweder der Vertragsänderung zustim- b) Umbuchungswünsche des Kunden, die später auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, men, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, als 50 Tage vor Reisebeginn beim Reiseveranstal- wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder ter eingehen, sind nur in Form einer kostenpflich- durch ausdrückliche und schlüssige Erklärung oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der tigen Stornierung gemäß Ziffer 5 (Rücktritt des Anzahlung erklärt. Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist Kunden) und einer anschließenden Neubuchung g) Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenom- möglich. nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschal- men. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen reiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen 5. Rücktritt des Kunden Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails. a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveran- Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufs- der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber stalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch recht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe auch Ziffer über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB au- wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch ßerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden Die Erklärung wird wirksam an dem Tag, an dem die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung ist, es sei denn die Verhandlungen, auf denen der sie beim Reiseveranstalter eingeht. entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Auf- Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder wendungen handelt. Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im tritt er die Reise nicht an, so ist der Reiseveran- letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht. stalter berechtigt, eine angemessene Entschä- 8. Rücktritt und Kündigung durch den 2. Bezahlung digung zu verlangen, soweit der Rücktritt nicht Reiseveranstalter a) Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen vom Reiseveranstalter zu vertreten ist oder am a) Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteil- Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe nehmerzahl der Reise nur fordern und annehmen, wenn dem außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung Umstände sind unvermeidbar und außergewöhn- Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der
Reiseveranstalter bis 21 Tage vor Reiseantritt vom zu setzen. Leistet der Reiseveranstalter innerhalb Falsch- oder Nichtinformation seitens des Reisever- Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteil- der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der anstalters bedingt sind. nehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise aus Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen 14. Reisebeschränkungen für Personen mit einge- diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde den Reisevertrag - zweckmäßig am besten schrift- schränkter Mobilität auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüg- lich - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden a) Rad & Schiffsreisen sind für Personen mit einge- lich zurück. die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für schränkter Mobilität nicht geeignet. b) Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund den Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht b) Auf einigen Schiffen für Fluss- und Hochsee- übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstat- zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die kreuzfahrten existieren an Bord Kabinen, die ein- tungen für Fremdleistungen wie z.B. Bahnti- Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe geschränkt für Gäste mit körperlichen Beeinträch- ckets oder Flüge, die der Kunde außerhalb des unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter und ihren tigungen geeignet sind. Auf Verlangen stellt der Leistungsangebotes des Veranstalters erworben Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofor- Reiseveranstalter Informationen über eine Eignung hat. tige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse c) Kündigung und Ausschluss aus verhaltensbe- Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. des Kunden zur Verfügung. Auf besondere Bedürf- dingten, psychischen oder physischen Gründen d) Reiseunterlagen nisse hat der Kunde bei Buchung hinzuweisen. Der Reiseveranstalter kann in den folgenden Fällen Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informie- 15. Vermittlung von Fremdleistungen vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz ren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen Bei Buchung weiterer Fremdleistungen wie z.B oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der (z.B. Kabinenvoucher) nicht innerhalb der vom Versicherungen, die nicht Teil der Leistungsaus- Reise den Reisevertrag ganz oder gar teilweise Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. schreibung sind, haftet der Reiseveranstalter aus- ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der 11. Beschränkung der Haftung schließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, Kunde nach dem Urteil des Kapitäns oder der SE- a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters nicht aber für die Erbringung der Leistungsinhalte. Tours Reiseleitung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen - auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resul- und Stornobedingungen des jeweiligen Vertrags- Begleitung reist, tieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, partners. - in einem geistigen oder körperlichen Zustand ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 16. Sorgfaltspflichten bei Rad & Schiffsreisen ist, der den Kunden reiseunfähig macht oder eine Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche a) Sie haften für Schäden oder Verlust an Ihnen Gefahr für den Kunden selbst oder jemanden sonst aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der überlassenen Fahrrädern sowie an Ihnen über- darstellt, Beschränkung unberührt. lassener Ausrüstung nur, wenn Sie Weisungen - gefährliche Gegenstände, Rauschmittel oder b) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungs- der Bordreiseleitung zum Umgang und/oder zum für den Verbrauch während der Reise bestimmte störungen, Personen- und Sachschäden im Sichern der Geräte missachten oder wenn Sie sich alkoholische Getränke mit sich führt, Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdlei- fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verhal- - den in der jeweiligen Reisebeschreibung ge- stungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte ten und so den Schaden oder Verlust herbeiführen. nannten Anforderungen erkennbar körperlich oder Ausflüge, Theaterbesuche), wenn diese Leistungen b) Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung psychisch nicht gewachsen ist, in der Reiseausschreibung und der Reisebestäti- ist der Kunde selbst verantwortlich. - die Durchführung der Reise ungeachtet einer Ab- gung ausdrücklich und unter Angabe der Identität 17. Versicherungen mahnung mit Fristsetzung so nachhaltig stört oder und Anschrift des vermittelten Vertragspartners Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskran- sich so nachhaltig vertragswidrig verhält, dass die als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet kenversicherung mit Rücktransport, einer Unfall-, sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Gepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung. d) Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält der Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstal- 18. Informationen zum Verbraucherstreitbeilegungs- Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reise- ters sind und getrennt ausgewählt wurden. Der Rei- gesetz (VSBG) / Gerichtsstand preis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten severanstalter haftet jedoch, wenn und soweit für a) Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf lassen, die er aus einer anderweitigen Verwen- Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucher- dung der nicht in Anspruch genommenen Leistung des Reiseveranstalters ursächlich war. streitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucher- erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungs- 12. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und streibeilegung nach Drucklegung dieser Reisebe- trägern gutgebrachten Beträge. Die Kosten für die Abtretung dingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend Rückreise trägt der Kunde. a) Die Ansprüche nach § 651i BGB sind gegenüber würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden 9. Rücktritt des Reiseveranstalters bei unvermeid- dem Reiseveranstalter oder dem Reisemittler, der hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter baren, außergewöhnlichen Umständen die Buchung vorgenommen hat, geltend zu ma- weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen a) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom chen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die euro- Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeid- Datenträger wird empfohlen. Ansprüche des Kun- päische Online-Streitbeilegungs-Plattform http:// barer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfül- den wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren. ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. lung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag b) Es gilt deutsches Recht. Der Kunde kann den unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund des vertraglichen Reiseendes folgt. Reiseveranstalter nur an seinem Sitz verklagen. erklärt. b) Schweben zwischem dem Kunden und dem Rei- Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die b) Durch den Rücktritt nach Ziffer 9a verliert der severanstalter Verhandlungen über den Anspruch keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutsch- Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbar- oder die den Anspruch begründenden Umstände, land haben, Personen, die nach Abschluss des ten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reise- so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen preises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhand- Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach lungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens deren Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten. drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, 10. Mitwirkungspflicht des Kunden, c) Ohne Zustimmung des Reiseveranstalters sowie für Passivprozesse ist Bremerhaven. Das gilt Gewährleistung, Kündigung des Kunden können Kunden gegen den Reiseveranstalter ge- nur dann nicht, wenn internationale Übereinkom- a) Mängelanzeige richtete Ansprüche weder ganz noch teilweise auf men zwingend etwas anderes vorscheiben. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so Dritte übertragen. Dies gilt nicht unter mitreisenden kann der Kunde Abhilfe verlangen. Familienangehörigen. Kundengeldabsicherer Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen R+V Allgemeine Versicherung AG, unverzüglich der Bordreiseleitung des Reisever- a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, www.ruv.de anstalters anzuzeigen. Ist keine Bordreiseleitung Anordnungen und Vorschriften der Länder und vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Kapitän Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Veranstalter bzw. dem Reiseveranstalter an dessen Sitz an- Regeln und Anweisungen des Reiseveranstalters SE-Tours GmbH zuzeigen. Die Bordreiseleitung ist beauftragt, für und seiner Beauftragten zu befolgen. Am Grollhamm 12a, 27574 Bremerhaven Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist b) Der Reiseveranstalter informiert EU-Staatsan- Tel. (0471) 80073-5, info@se-tours.de, jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. gehörige bei denen keine besonderen Verhältnisse www.se-tours.de Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuld- vorliegen (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, haften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Geschäftsführer: Jörg Gövert Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Flüchtlingsausweis) über allgemeine Bestim- Handelsregister: Amtsgericht Bremerhaven, Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch mungen von Pass- und Gesundheitsvorschriften HRB Nr. 2601 Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB vor Vertragsabschluss sowie über eventuelle Ände- geltend machen. rungen vor Reisebeginn. Andere Staatsangehörige b) Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verwei- sowie Angehörige mit mehreren Staatsbürgerschaf- gern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand ten wenden sich bitte an das für sie zuständige Stand: Mai 2019 erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Konsulat. Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige c) Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen Ersatzleistung erbracht wird, z.B. ein anderes Schiff und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedo- eingesetzt oder eine andere Route befahren wird. kumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie c) Fristsetzung vor Kündigung das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Rei- Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vor- semangels kündigen, hat er dem Reiseveranstalter schriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtli- nie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen SE-Tours GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen SE-Tours GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisever- trags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzli- chen Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. In jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Er- stattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. • Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise ab- sagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheits- probleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und ver- tretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es ver- säumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zah- lungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. • SE-Tours GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können R+V Allgemeine Versicherung AG (Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. +49 (0)611 533-5859, E-Mail: ruv@ruv.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von SE-Tours GmbH verweigert werden. • Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de SE-Tours GmbH Tel. +49 (0) 471 – 80073-5 Geschäftsführer: Jörg Gövert Raiffeisenbank Oldenburg eG Am Grollhamm 12a Fax +49 (0) 471 – 80073-529 Amtsgericht Bremerhaven; IBAN: DE 51 2806 0228 0037 0762 00 27574 Bremerhaven www.se-tours.de HRB-Nr. 2601 BIC: GENODEF1OL2 info@se-tours.de USt-IdNr.: DE163249225
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