Winzer und Weinberge - mit dem Schiff entlang von Rhein und Mosel 20.10.2020

Die Seite wird erstellt Luis Fröhlich
 
WEITER LESEN
Winzer und Weinberge - mit dem Schiff entlang von Rhein und Mosel 20.10.2020
Winzer und Weinberge –
    mit dem Schiff entlang von
         Rhein und Mosel
            MS ARLENE II +

   Düsseldorf – Koblenz – Zell – Bernkastel –
   Cochem – Alken – Andernach – Düsseldorf

       14. – 20. Oktober 2020
7 Tage/6 Nächte in einer 2-Bett-Außenkabine und
   All-Inclusive-Verpflegung schon ab € 649,-
Winzer und Weinberge - mit dem Schiff entlang von Rhein und Mosel 20.10.2020
Weinreise auf Rhein und Mosel

                             An den Weinbergen der zauberhaften Mosellandschaft reift so manch guter
                             Tropfen, den Sie auf den Ausflügen während dieser 7-tägigen Flusskreuzfahrt
                             gern probieren können. Genießen Sie die vorbeiziehende Landschaft mit ih-
                             ren Weinbergen während Ihrer Zeit an Bord. Erleben Sie unter anderem eine
                             Seilbahnfahrt in Koblenz sowie eine Planwagenfahrt in Zell und lassen Sie
                             sich von ortskundigen Stadtführern in die spannenden Geschichten bis zu den
                             alten Römern entführen. Gerade der Herbst in die ideale Reisezeit für diese
                             wunderschöne Region

 Tag            Datum                  Ort                 An       Ab                 Geplante Ausflüge (fak.)
  1        Mi., 14.10.2020          Düsseldorf                     16:00                Einschiffung 15:00 Uhr
                                                                               Seilbahnfahrt zur Festung Ehrenbreitstein
  2        Do., 15.10.2020           Koblenz           06:00       18:00
                                                                                       Altstadtrundgang Koblenz
  3        Fr., 16.10.2020             Zell            03:30       12:00            Planwagenfahrt inkl. Weinprobe
                                    Bernkastel         18:00
  4        Sa., 17.10.2020          Bernkastel                     14:00         Stadtführung Bernkastel mit Weinprobe
                                     Cochem            21:00
  5        So., 18.10.2020           Cochem                        12:00     Stadtrundgang mit Besichtigung der Reichsburg
                                      Alken            16:00                             Stadtrundgang Alken
  6        Mo., 19.10.2020            Alken                        08:00
                                    Andernach          12:00       18:00               Stadtrundgang Andernach
  7        Di., 20.10.2020          Düsseldorf         01:00                           Ausschiffung ab 09:00 Uhr

1. Tag: Düsseldorf                                          zusammengeschlossen. Bei einer fakultativen Stadt-
Individuelle Anreise nach Düsseldorf. Genießen Sie bei      führung durch den historischen Stadtkern sehen Sie
einem Begrüßungs-Sekt Ihre erste Kreuzfahrt Etappe          unter anderem die spätgotische Michaelskirche. Den
nach Koblenz.                                               Abschluss bildet eine Besichtigung eines Weinkellers
                                                            mit Weinprobe. Am Nachmittag fährt das Schiff weiter
2. Tag: Koblenz                                             nach Cochem. Genießen Sie die Zeit an Bord um bei
Am weltweit bekannten Deutschen Eck, liegt Koblenz,         einem Glas Wein im Salon die Eindrücke der letzten
eine der schönsten und ältesten Städte Deutschlands.        Tage auf sich wirken zu lassen.
Wir bieten Ihnen eine besondere Kombination (fakulta-
tiv) an: Mit der Seilbahn geht es zur Festung Ehren-        5. Tag: Cochem - Alken
breitstein. Erleben Sie aus der Luft den atemberau-         Heute bieten wir Ihnen einen fakultativen Ausflug mit
benden Blick auf das UNESCO-Welterbe Oberes Mit-            Stadtrundgang und Burgführung durch die Reichsburg.
telrheintal. Der anschließende Besuch der Festung mit       Die Reichsburg steht mit Ihrer historischen Atmosphäre
Blick über die Stadt und das Kaiser-Wilhelm-Denkmal         für deutsche Burgenromantik schlechthin. Die Altstadt
runden den Ausflug ab. Danach haben Sie noch die            Cochems lockt mit Fachwerkhäusern, romantischen
Möglichkeit auf eigene Faust die Stadt zu erkunden,         Plätzen, gemütlichen Gassen, der mittelalterlichen
bevor MS ARLENE II ablegt und sich auf den Weg              Stadtbefestigung und dem Marktplatz mit seinem
nach Zell macht.                                            Brunnen. Später am Tag folgt die Weiterfahrt nach
                                                            Alken. Schon von weitem sieht man die Burg Thurant,
3. Tag: Zell - Bernkastel                                   die über Alken und den Weinbergen gelegen ist. Kom-
Die kleine reizvolle Stadt Zell am Moselbogen ist durch     men Sie mit uns auf eine kleine Stadtführung (fakulta-
ihre Weinlage „Zeller Schwarze Katz“ weltbekannt. Mit       tiv) und lassen Sie sich von dem kleinen Ort an der
über 4 Millionen Weinstöcken ist sie die größte wein-       Mosel verzaubern.
bautreibende Gemeinde an der Mosel. Erleben Sie die
Atmosphäre bei einer Planwagenfahrt (fakultativ). Sie       6. Tag: Alken - Andernach
werden vom Schiff mit einem Planwagen abgeholt und          Am Morgen legt MS ARLENE II ab in Richtung Ander-
fahren durch die Zeller Weinberge. Während der Fahrt        nach. Nutzen Sie die Zeit am Nachmittag für einen
erhalten Sie Informationen über das Zeller Land. Auch       kleinen Spaziergang in Andernach (fakultativ), ehe Ihr
für das leibliche Wohl wird mit einer Weinprobe wäh-        Kapitän Sie am Abend zum Gala-Dinner einlädt.
rend der Fahrt gesorgt. Gegen Mittag heißt es „Leinen
los“, das Schiff bringt Sie nach Bernkastel, die bekann-    7. Tag: Düsseldorf
te Stadt an der Mittelmosel.                                Nach dem Frühstück erfolgen die Ausschiffung und die
                                                            individuelle Rückreise.
4. Tag: Bernkastel - Cochem
Die Orte Bernkastel am rechten Ufer und Kues                       - Programmänderungen vorbehalten -
am linken Ufer wurden 1905 zur Stadt Bernkastel-Kues
Winzer und Weinberge - mit dem Schiff entlang von Rhein und Mosel 20.10.2020
Reisepreise pro Person:
€    649,-         2-Bett-Außenkabine Hauptdeck
€    679,-         2-Bett-Außenkabine Oberdeck achtern*
€    749,-         2-Bett-Außenkabine Oberdeck
€    949,-         2-Bett-Außen-Suite Oberdeck
50 % Zuschlag zur Alleinbenutzung einer 2-Bett-Kabine (begrenztes Angebot)
*Kabinen im hinteren Teil des Schiffes, bei fahrendem Schiff bzw. in Schleusen Maschinengeräusche wahrnehmbar

Eingeschlossene Leistungen:
    •    Flusskreuzfahrt laut Reiseverlauf auf der MS ARLENE II
    •    6 Übernachtungen in der gebuchten Kategorie in Außenkabinen
    •    Gepäckbeförderung von der Schiffsanlegestelle zur Kabine und zurück
    •    Vollpension an Bord, beginnend mit dem Abendessen am 1. Tag und endend mit dem Früh-
         stück am letzten Tag: 6x Frühstücksbuffet, 5x 3-Gang-Mittagessen, 5x Nachmittagskaffee/-tee
         mit Gebäck, 5x 4-Gang-Abendessen, 6x Mitternachtssnack
    •    Getränkepaket inklusive: Hauswein, Bier vom Fass, alkoholfreies Bier, Softdrinks, Säfte, Kaf-
         fee/Tee und Mineralwasser von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr
    •    1 x Willkommens-Sekt
    •    1x Gala-Dinner mit 5-Gang-Menü
    •    Bordmusiker
    •    SE-Tours Reisebegleitung

Nicht eingeschlossene Leistungen:
An- und Abreise, Parkgebühren, Getränke außerhalb von 10:00 – 22:00 Uhr, persönliche Ausgaben,
Trinkgelder, Versicherungen, Ausflüge.

Wichtige Hinweise:
Bordwährung: Die Bordwährung ist der Euro. Diätmenüs: Bitte geben Sie Ihre Wünsche mit Diätplan
bei Buchung bekannt. Elektrizität: 220 Volt Wechselstrom. Fahrplan: Fahrplan- und Programmände-
rungen sind grundsätzlich vorbehalten. Wenn wegen Niedrig- oder Hochwasser eine Strecke nicht be-
fahren werden kann, behält sich die Reederei das Recht vor, die Gäste auf dieser Strecke mit Bussen
zu befördern oder ein Umrouting vorzunehmen. Der Kapitän des Schiffes ist jederzeit berechtigt, die
Tagesroute im Interesse der Sicherheit der Passagiere zu ändern. Garderobe: Legere, sportlich-
elegante Kleidung. Abends ist keine besondere Gesellschaftskleidung erforderlich. Zum Kapitäns-
Dinner empfehlen wir eine angemessene elegante Kleidung. Trinkgeld: Es ist üblich, dem Schiffsper-
sonal ein Trinkgeld zukommen zu lassen. Der Betrag ist Ihnen selbstverständlich freigestellt. Landaus-
flüge: Gern senden wir Ihnen vor Reiseantritt ein Bestellformular mit unserem Angebot an Landausflü-
gen zu. Die Ausflüge werden in Deutsch angeboten. Reisedokumente: EU-Staatsangehörige benöti-
gen für diese Reise einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, der nach Reiseende noch mind. 6
Monate gültig sein muss. Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Konsulat, sollten Sie eine ande-
re Staatsbürgerschaft bzw. mehrere Staatsbürgerschaften besitzen oder wenn Sie besondere gesetzli-
che Bestimmungen zu beachten haben. Barrierefreiheit: Diese Reise ist für Menschen mit einge-
schränkter Mobilität ungeeignet.

Programmänderungen vorbehalten.
Mindestteilnehmerzahl 80 Personen (muss bis 21 Tage vor Reiseantritt erreicht sein)
Sie können jederzeit nach Buchung von der Reise zurücktreten. Stornierungsgebühren entnehmen Sie bitte den Reisebedingungen.
Es gelten die Reisebedingungen des Veranstalters, die diesem Folder beiliegen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport, einer Unfall-, Gepäck- und Reiserücktrittsversicherung.
Veranstalter: SE-Tours GmbH, Am Grollhamm 12a, 27574 Bremerhaven, www.se-tours.de
Winzer und Weinberge - mit dem Schiff entlang von Rhein und Mosel 20.10.2020
MS ARLENE II

      2-Bett-Außenkabine Oberdeck                  Restaurant                      2-Bett-Außensuite Oberdeck

Die komfortable MS ARLENE II+ sorgt für ein Ambiente zum Wohlfühlen. Das Schiff wurde 2017/18 renoviert
und umgebaut, eine weitere Teilrenovierung erfolgte im Winter 2018/19. Im geschmackvoll eingerichteten und
klimatisierten Restaurant auf dem Hauptdeck wird für Ihr leibliches Wohl gesorgt. Im Salon/Bar mit Panorama-
fenstern auf dem Oberdeck können Sie die Erlebnisse des Tages bei einem Glas Wein Revue passieren lassen.

Alle Kabinen sind Außenkabinen und mit Dusche/WC, Föhn, TV, Safe und individuell regulierbarer Klimaanlage
ausgestattet:
Oberdeck: 8 Suiten (ca. 15 m²) mit französischem Balkon (= bodentiefe, verglaste Schiebetüren) und zwei zu-
sammenstehenden Betten. 16 2-Bett-Kabinen (ca. 10 m2, Umbau im Winter 18/19) mit zwei getrennt, ebenerdig
stehenden Betten, davon sechs im hinteren Teil des Schiffes (Maschinen- und Generatoren Geräusche bei fah-
rendem Schiff bzw. in Schleusen wahrnehmbar) sowie zwei 1-Bett-Kabinen (ca. 8-9 m2). Die 2-Bett und 1-Bett
Kabinen auf dem Oberdeck verfügen über ein Fenster, das man öffnen kann.
Hauptdeck: 24 2-Bett-Kabinen mit zwei getrennt, ebenerdig stehenden Betten und einem Fenster mit zu öffnen-
der Lüftungsklappe.

Das geräumige und teilweise überdachte Sonnendeck bietet Platz, um gemütlich in einem Liegestuhl die Land-
schaft vorbeiziehen zu lassen. Freuen Sie sich auf nette und aufmerksame Crew, die nach einem erlebnisreichen
Tag für Ihr Wohlbefinden und für angenehme Stunden an Bord sorgt.

Technische Daten: Baujahr: 1986, Renovierung: 2017/18 und 2018/19, Flagge: Niederlande, Länge: 91,35 m,
Breite: 10,45 m, Tiefgang: 1,45 m, Passagiere: 98, Crew: 20, Anzahl Kabinen: 50, Bordsprache: Deutsch; Kredit-
karten: Visa, Eurocard, Master Card; Bordwährung: Euro

Herzlich Willkommen an Bord!

                                          Buchung und Beratung:

                                    Am Grollhamm 12a, 27574 Bremerhaven
                                    Tel. 0471 800735 Fax 0471 80073-529
                                     info@se-tours.de www.se-tours.de
Winzer und Weinberge - mit dem Schiff entlang von Rhein und Mosel 20.10.2020
Reiseanmeldung
Hiermit melde ich mich und nachstehende Personen verbindlich an:
Reise (genaue Reisebezeichnung) ____________________________________________________________________
Termin vom ______________ bis _________________                                      Ersatztermin vom ______________ bis ______________
Anmelder(in) 1. Person:

Name, Vorname:

Straße:

PLZ / Wohnort

Geburtsdatum:                                                                     Nationalität:

Mobilnummer:                                                                      Telefonnummer:

E-Mail:                                                                           Wünschen Sie zukünftig unseren Newsletter?  ja  nein
Mitreisende(r) 2. Person:

Name, Vorname:

Straße:

PLZ / Wohnort

Geburtsdatum:                                                                     Nationalität:

Mobilnummer:                                                                      Telefonnummer:

E-Mail:                                                                           Wünschen Sie zukünftig unseren Newsletter?  ja  nein

                                                                                                                     O 3-Bett                          O 4-Bett
 Unterbringung:           O Einzelkabine/-zimmer                     O Doppelkabine/-zimmer
                                                                                                                  (falls vorhanden)                (falls vorhanden)

                               Kategorie/Deck:

Wünsche, Bemerkungen, Extras, weitere Mitreisende tragen Sie bitte auf der Rückseite ein!
Für die Ausflugsbuchung erhalten Sie einen separaten Bestellcoupon.

                                                                               1. Person                                                2. Person

Reisepreis pro Person:                                    €

Einzelkabinenzuschlag:                                    €

Sonstige Zuschläge:                                       €

Gesamtbetrag                                              €

Mit meiner Unterschrift bestätige ich den Erhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Formblattes zur Unterrichtung des Reisenden
bei einer Pauschalreise. Ich erkenne für mich und im Namen aller Mitreisenden deren Inhalt an. Über den Gesamtreisepreis erhalte ich eine Rech-
nung. Innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises zu leisten. Der Restbetrag ist bis 21
Tage vor Reiseantritt fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ab 4 Wochen vor Reiseantritt ist die Zahlung des Gesamtreisepreises sofort nach Erhalt der
Rechnung fällig. Bitte beachten Sie, dass die Reiseunterlagen erst nach Zahlungseingang versandt werden. Bei Buchung über einen unserer Vertriebs-
partner erhalten Sie die Reiseunterlagen von Ihrer Buchungsstelle. Bei Anmeldung mehrerer Reiseteilnehmer erkläre ich ausdrücklich, die Reisepreise
auch für die mitangemeldeten Personen zu leisten. Ein Rücktritt von der gebuchten Reise vor Reisebeginn ist jederzeit gegen Zahlung einer Stornie-
rungsgebühr nach Ziffer 5 der beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich. Wir empfehlen direkt bei Reisebuchung den Abschluss einer
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Angebote von der Hanse Merkur finden Sie auf der Rückseite. Bitte wenden!
Meine Daten werden nur zu Zwecken der Ausführung des Vertrages gespeichert, verarbeitet und genutzt.
       Ich möchte zukünftig über Neuigkeiten, Aktionen, Events und Angebote rund um SE-Tours per E-Mail informiert werden. Ich stimme zu, dass
        meine Adressdaten zur individuellen Ansprache von der SE-Tours GmbH gespeichert und genutzt werden.

Ort _______________________________________________                                               Datum ________________________________

Unterschrift des Anmelders _________________________________________________________________________
Die Reiseanmeldung ist nur gültig mit Unterschrift des Anmelders.

       SE-Tours GmbH                    Tel. (04 71) 800735                    Geschäftsführer: Jörg Gövert                Bankverbindung: Raiffeisenbank Oldenburg eG
      Am Grollhamm 12a                Fax (04 71) 800735-29               Amtsgericht Bremerhaven, HRB Nr. 2601                Iban: DE 51 2806 0228 0037 0762 00
      27574 Bremerhaven          info@se-tours.de, www.se-tours.de               Ust-IdNr.: DE163249225                               BIC: GENODEF1OL2
Winzer und Weinberge - mit dem Schiff entlang von Rhein und Mosel 20.10.2020
Wünsche, Bemerkungen, Extras, weitere Mitreisende – die Buchung betreffend:

________________________________________________________________________________________________

________________________________________________________________________________________________

________________________________________________________________________________________________

________________________________________________________________________________________________

________________________________________________________________________________________________

________________________________________________________________________________________________

________________________________________________________________________________________________

________________________________________________________________________________________________

Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung:

         Reisepreis pro Person bis EUR                                 Hanse Merkur Vollschutzpaket *                     Hanse Merkur Reise-Rücktritt **
                           600,-                                            EUR    49,-             O                            EUR 29,-                  O
                           800,-                                            EUR    72,-             O                            EUR 37,-                  O
                          1000,-                                            EUR    82,-             O                            EUR 48,-                  O
                          1500,-                                            EUR    104,-            O                            EUR 57,-                  O
                          2000,-                                            EUR    122,-            O                            EUR 73,-                  O
                          2500,-                                            EUR    166,-            O                            EUR 95,-                  O
                          3000,-                                            EUR    199,-            O                            EUR 129,-                 O
*Vollschutzpaket: Reiserücktritt-/ Reiseabbruch-/ Reise-Assistance/ Reise-Gepäck-(EUR 2000,- pro Person)/ Reise-Unfall/ Reise-Krankenversicherung
inkl. Krankenrücktransport/Gesundheits-Assistance.
** Reiserücktritt: Reiserücktrittversicherung/Reise-Assistance.
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt (Ausnahme: ambulante Behandlungen 20% Selbstbehalt, mind. EUR 25,- pro Person).
Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen der Hanse Merkur. Die vollständigen Produkt- und Verbraucherinformati-
onen sowie Versicherungsbedingungen können Sie unter www.se-tours.de einsehen. (Leistungs- und Prämienänderungen vorbehalten).
Abschlusshinweise: Der Abschluss sollte bei Buchung erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29
Tagen vor Reiseantritt ist der Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage, abzuschließen.

Wünsche, Bemerkungen, Extras, weitere Mitreisende

Ort _________________________________________                                                Datum ______________________________________

Unterschrift des Anmelders_________________________________________________________________________
Die Buchung der Reiserücktrittskostenversicherung ist nur gültig mit Unterschrift des Anmelders.

       SE-Tours GmbH                      Tel. (04 71) 800735                          Geschäftsführer: Jörg Gövert          Bankverbindung: Raiffeisenbank Oldenburg eG
      Am Grollhamm 12a                  Fax (04 71) 800735-29                     Amtsgericht Bremerhaven, HRB Nr. 2601          Iban: DE 51 2806 0228 0037 0762 00
      27574 Bremerhaven            info@se-tours.de, www.se-tours.de                     Ust-IdNr.: DE163249225                         BIC: GENODEF1OL2
Winzer und Weinberge - mit dem Schiff entlang von Rhein und Mosel 20.10.2020
UNSERE REISEBEDINGUNGEN
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit          des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe             lich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveran-
wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem            von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig, die         stalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann
Kunden und der SE-Tours GmbH (im Folgenden             innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung          nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutba-
Reiseveranstalter) zustande kommenden Pau-             zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 21 Tage vor        ren Vorkehrungen getroffen worden wären.
schalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen     Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein          Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach
Vorschriften der §§ 651 a-y BGB (Bürgerliches          übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in        dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom
Gesetzbuch) und die Artikel 250 und 252 des            Ziffer 8a genannten Grund abgesagt werden kann.          Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie
EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen           Bei Auslandsüberweisungen muss der Gesamtbe-             abzüglich dessen, was er durch anderweitige
diese aus. Die Überschriften in diesen Bedingungen     trag gebührenfrei auf das Konto des Reiseveran-          Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Rei-
sollen ausschließlich die Übersicht erleichtern und    stalters eingehen.                                       severanstalter hat die folgenden Entschädigungs-
in keiner Weise für den Inhalt oder die Auslegung      b) Kommt der Kunde einer seiner Zahlungs-                pauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums
der Klauseln bindend sein.                             verpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist der         zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebe-
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages/               Reisever­anstalter berechtigt, nach erfolgloser          ginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten
Verpflichtung für Mitreisende                          Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag            Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der         zurückzutreten und die unter Ziffer 5 vereinbarten       Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der
Kunde der SE-Tours GmbH (im Folgenden Reise-           Stornokosten zu berechnen. Der Reiseveranstalter         Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird
veranstalter) den Abschluss des Pauschalreisever-      behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die un-       nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktritts-
trages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes      vollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z.B.        erklärung wie folgt mit der jeweiligen Storno­staffel
sind die Folder- bzw. Katalogauschreibungen und        Bankgebühren) weiterzubelasten.                          berechnet:
die ergänzenden Informationen des Reiseveran-          3. Leistungen und Preise                                 Fluss- & Hochsee-Kreuzfahrten
stalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem     a) Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leis-         bis 30. Tag vor Reiseantritt 		                20 %
Kunden bei Buchung vorliegen.                          tungen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt         ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 		         50 %
b) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch       der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem            ab 21. Tag vor Reiseantritt 		                 75 %
für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden.     für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog oder        am Reisetag oder bei Nichtantritt 		           90 %
Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertrag-    Folder bzw. der Reiseauschreibung einschließlich         Rad & Schiffsreisen
lichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit      sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläute-       bis 84. Tag vor Reiseantritt 		                20 %
aufgeführten Kunden einzustehen.                       rungen. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung       ab 83. bis 42. Tag vor Reiseantritt 		         30 %
c) Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefo-     ausschlaggebend.                                         ab 41. bis 28. Tag vor Reiseantritt 		         60 %
nisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg         b) Der Reiseveranstalter behält sich vor, aus sach-      ab 27. bis 04. Tag vor Reiseantritt 		         80 %
(E-Mail, Internet) erfolgen.                           lich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss          ab 03. Tag vor Reiseantritt oder
d) Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen   Änderungen der Katalog- und Folderangaben bzw.           bei Nichtantritt				                           90 %
Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter (per      der Reiseauschreibung vorzunehmen, über die der          c) Dem Kunden steht das Recht zu, dem Reise­
E-Mail oder Post) zustande.                            Kunde selbstverständlich informiert werden muss.         veranstalter nachzuweisen, die dem Reiseveran-
e) Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsver-        4. Leistungsänderungen                                  stalter zustehende angemessene Entschädigung
kehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:   a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reise-          sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte
Der Kunde wird Schritt für Schritt durch den Bu-       leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reise-        Entschädigungspauschale.
chungsvorgang geleitet. Ihm steht zur Korrektur sei-   vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig          d) Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle
ner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurückset-         werden, wie z.B. wegen der besonderen Gegeben-           der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine
zen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine          heiten der Schifffahrt, und vom Reise­veranstalter       höhere, individuell berechnete Entschädigung zu
entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung.      nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt               fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass
Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig     wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich       ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils
buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter         sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der           anwendbare Entschädigungspauschale entstan-
den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.       Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der         den sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter
Die elektronische Bestätigung des Zugangs der          gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das Gleiche       verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reise-         gilt für Änderungen der Fahrtzeiten und/oder Rou-        Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie
vertrages dar. Der Vertrag kommt erst durch den        ten (z.B. aus Sicherheits- oder Witterungsgründen),      abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwen-
Zugang der Buchungsbestätigung des Reisever-           über die allein der für das Schiff verantwortliche       dung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern
anstalters beim Kunden zustande, die auf einem         Kapitän entscheidet. Eventuelle Gewährleistungs-         und zu begründen.
dauerhaften Datenträger erfolgt.                       ansprüche bleiben unberührt, soweit die geän-            e) Prämien für die über den Reiseveranstalter ver-
Erfolgt allerdings die Reisebestätigung sofort nach    derten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der         mittelten Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur
Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“      Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über      pauschalen Entschädigung in voller Höhe an.
durch entsprechende unmittelbare Darstellung           Leistungsänderungen unverzüglich auf einem               f) Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß
der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt           dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in        § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt
der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser        hervorgehobener Weise in Kenntnis zu setzen.             durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
Reisebestätigung zustande. Die Verbindlichkeit des     b) Bei einer erheblichen Änderung einer wesent-          6. Umbuchungen
Reisevertrages ist in dem Fall nicht davon abhän-      lichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne      a) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsab-
gig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung      Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Der              schluss auf Änderungen hinsichtlich des Reiseter-
oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt           Kunde ist verpflichtet, dieses Recht innerhalb einer     mins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts,
oder die Reisebestätigung in Papierform (per Post)     gesetzten angemessenen Frist bzw. ansonsten              der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbu-
erhält.                                                unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmit-           chung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden
f) Weicht die Reisebetätigung des Reiseveranstal-      teilung dem Reiseveranstalter gegenüber geltend          dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts
ters von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden           zu machen. Der Kunde hat die Wahl, auf die               der Reise eine Umbuchung vorgenommen, werden
ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveran-         Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde       bis 50 Tage vor Reiseantritt eine Servicepauschale
stalters vor, an das er 10 Tage ab Zugang der          gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann           von € 30,- pro Reisendem erhoben.
Bestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt       kann er entweder der Vertragsänderung zustim-            b) Umbuchungswünsche des Kunden, die später
auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande,          men, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen,       als 50 Tage vor Reisebeginn beim Reiseveranstal-
wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist      sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder             ter eingehen, sind nur in Form einer kostenpflich-
durch ausdrückliche und schlüssige Erklärung oder      unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der         tigen Stornierung gemäß Ziffer 5 (Rücktritt des
Anzahlung erklärt.                                     Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist     Kunden) und einer anschließenden Neubuchung
g) Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass        reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenom-     möglich.
nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschal-       men.                                                     7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
reiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen        5. Rücktritt des Kunden                                  Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu
wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails.      a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von          deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveran-
Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufs-       der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber      stalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch
recht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen      dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise       aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind,
Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe auch Ziffer    über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der       hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung
5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der        Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es       des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich
Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB au-       wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.   um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch
ßerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden         Die Erklärung wird wirksam an dem Tag, an dem            die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung
ist, es sei denn die Verhandlungen, auf denen der      sie beim Reiseveranstalter eingeht.                      entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Auf-
Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende         b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder           wendungen handelt.
Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im         tritt er die Reise nicht an, so ist der Reiseveran-
letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.       stalter berechtigt, eine angemessene Entschä-            8. Rücktritt und Kündigung durch den
2. Bezahlung                                           digung zu verlangen, soweit der Rücktritt nicht          Reiseveranstalter
a) Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen        vom Reise­veranstalter zu vertreten ist oder am          a) Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteil-
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung            Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe         nehmerzahl
der Reise nur fordern und annehmen, wenn dem           außergewöhnliche Umstände auftreten, die die             Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen
Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde.           Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.        Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine
Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung         Umstände sind unvermeidbar und außergewöhn-              Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der
Winzer und Weinberge - mit dem Schiff entlang von Rhein und Mosel 20.10.2020
Reiseveranstalter bis 21 Tage vor Reiseantritt vom      zu setzen. Leistet der Reiseveranstalter innerhalb      Falsch- oder Nichtinformation seitens des Reisever-
Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteil-       der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der       anstalters bedingt sind.
nehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise aus      Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen           14. Reisebeschränkungen für Personen mit einge-
diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde       den Reisevertrag - zweckmäßig am besten schrift-        schränkter Mobilität
auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüg-       lich - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden         a) Rad & Schiffsreisen sind für Personen mit einge-
lich zurück.                                            die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für      schränkter Mobilität nicht geeignet.
b) Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund         den Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht           b) Auf einigen Schiffen für Fluss- und Hochsee-
übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstat-           zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die       kreuzfahrten existieren an Bord Kabinen, die ein-
tungen für Fremdleistungen wie z.B. Bahnti-             Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe          geschränkt für Gäste mit körperlichen Beeinträch-
ckets oder Flüge, die der Kunde außerhalb des           unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter und ihren      tigungen geeignet sind. Auf Verlangen stellt der
Leistungs­angebotes des Veranstalters erworben          Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofor-       Reiseveranstalter Informationen über eine Eignung
hat.                                                    tige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes        unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse
c) Kündigung und Ausschluss aus verhaltensbe-           Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.                des Kunden zur Verfügung. Auf besondere Bedürf-
dingten, psychischen oder physischen Gründen            d) Reiseunterlagen                                      nisse hat der Kunde bei Buchung hinzuweisen.
Der Reiseveranstalter kann in den folgenden Fällen      Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informie-        15. Vermittlung von Fremdleistungen
vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz          ren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen         Bei Buchung weiterer Fremdleistungen wie z.B
oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der        (z.B. Kabinenvoucher) nicht innerhalb der vom           Versicherungen, die nicht Teil der Leistungsaus-
Reise den Reisevertrag ganz oder gar teilweise          Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.            schreibung sind, haftet der Reiseveranstalter aus-
ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der          11. Beschränkung der Haftung                            schließlich für die Vermittlung der Fremdleistung,
Kunde nach dem Urteil des Kapitäns oder der SE-         a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters      nicht aber für die Erbringung der Leistungsinhalte.
Tours Reiseleitung                                      für Schäden, die nicht aus der Verletzung des           Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne            Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resul-          und Stornobedingungen des jeweiligen Vertrags-
Begleitung reist,                                       tieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden,       partners.
- in einem geistigen oder körperlichen Zustand          ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.           16. Sorgfaltspflichten bei Rad & Schiffsreisen
ist, der den Kunden reiseunfähig macht oder eine        Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche          a) Sie haften für Schäden oder Verlust an Ihnen
Gefahr für den Kunden selbst oder jemanden sonst        aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der       überlassenen Fahrrädern sowie an Ihnen über-
darstellt,                                              Beschränkung unberührt.                                 lassener Ausrüstung nur, wenn Sie Weisungen
- gefährliche Gegenstände, Rauschmittel oder            b) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungs-    der Bordreiseleitung zum Umgang und/oder zum
für den Verbrauch während der Reise bestimmte           störungen, Personen- und Sachschäden im                 Sichern der Geräte missachten oder wenn Sie sich
alkoholische Getränke mit sich führt,                   Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdlei-          fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verhal-
- den in der jeweiligen Reisebeschreibung ge-           stungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte   ten und so den Schaden oder Verlust herbeiführen.
nannten Anforderungen erkennbar körperlich oder         Ausflüge, Theaterbesuche), wenn diese Leistungen        b) Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung
psychisch nicht gewachsen ist,                          in der Reiseausschreibung und der Reisebestäti-         ist der Kunde selbst verantwortlich.
- die Durchführung der Reise ungeachtet einer Ab-       gung ausdrücklich und unter Angabe der Identität        17. Versicherungen
mahnung mit Fristsetzung so nachhaltig stört oder       und Anschrift des vermittelten Vertragspartners         Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskran-
sich so nachhaltig vertragswidrig verhält, dass die     als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet         kenversicherung mit Rücktransport, einer Unfall-,
sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.    wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht         Gepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung.
d) Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält der             Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstal-       18. Informationen zum Verbraucherstreitbeilegungs-
Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reise-           ters sind und getrennt ausgewählt wurden. Der Rei-      gesetz (VSBG) / Gerichtsstand
preis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten       severanstalter haftet jedoch, wenn und soweit für       a) Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen        einen Schaden des Reisenden die Verletzung von          Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf
lassen, die er aus einer anderweitigen Verwen-          Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten      hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucher-
dung der nicht in Anspruch genommenen Leistung          des Reiseveranstalters ursächlich war.                  streitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucher-
erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungs-      12. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und           streibeilegung nach Drucklegung dieser Reisebe-
trägern gutgebrachten Beträge. Die Kosten für die       Abtretung                                               dingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend
Rückreise trägt der Kunde.                              a) Die Ansprüche nach § 651i BGB sind gegenüber         würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden
9. Rücktritt des Reiseveranstalters bei unvermeid-      dem Reiseveranstalter oder dem Reisemittler, der        hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter
baren, außergewöhnlichen Umständen                      die Buchung vorgenommen hat, geltend zu ma-             weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen
a) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom       chen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften         Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die euro-
Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeid-       Datenträger wird empfohlen. Ansprüche des Kun-          päische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://
barer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfül-         den wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren.        ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
lung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt    Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag         b) Es gilt deutsches Recht. Der Kunde kann den
unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund          des vertraglichen Reiseendes folgt.                     Reiseveranstalter nur an seinem Sitz verklagen.
erklärt.                                                b) Schweben zwischem dem Kunden und dem Rei-            Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die
b) Durch den Rücktritt nach Ziffer 9a verliert der      severanstalter Verhandlungen über den Anspruch          keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutsch-
Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbar-       oder die den Anspruch begründenden Umstände,            land haben, Personen, die nach Abschluss des
ten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reise-       so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder       Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
preises verpflichtet und hat insofern unverzüglich,     der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhand-      Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder
auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach         lungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens      deren Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.           drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.              im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
10. Mitwirkungspflicht des Kunden,                      c) Ohne Zustimmung des Reiseveranstalters               sowie für Passivprozesse ist Bremerhaven. Das gilt
Gewährleistung, Kündigung des Kunden                    können Kunden gegen den Reiseveranstalter ge-           nur dann nicht, wenn internationale Übereinkom-
a) Mängelanzeige                                        richtete Ansprüche weder ganz noch teilweise auf        men zwingend etwas anderes vorscheiben.
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so         Dritte übertragen. Dies gilt nicht unter mitreisenden
kann der Kunde Abhilfe verlangen.                       Familienangehörigen.                                    Kundengeldabsicherer
Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige         13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen            R+V Allgemeine Versicherung AG,
unverzüglich der Bordreiseleitung des Reisever-         a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen,            Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, www.ruv.de
anstalters anzuzeigen. Ist keine Bordreiseleitung       Anordnungen und Vorschriften der Länder und
vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Kapitän         Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle     Veranstalter
bzw. dem Reiseveranstalter an dessen Sitz an-           Regeln und Anweisungen des Reiseveranstalters           SE-Tours GmbH
zuzeigen. Die Bordreiseleitung ist beauftragt, für      und seiner Beauftragten zu befolgen.                    Am Grollhamm 12a, 27574 Bremerhaven
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist     b) Der Reiseveranstalter informiert EU-Staatsan-        Tel. (0471) 80073-5, info@se-tours.de,
jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.            gehörige bei denen keine besonderen Verhältnisse        www.se-tours.de
Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuld-      vorliegen (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit,
haften Unterlassung der Mängelanzeige nicht             Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass,         Geschäftsführer: Jörg Gövert
Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder           Flüchtlingsausweis) über allgemeine Bestim-             Handelsregister: Amtsgericht Bremerhaven,
Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch                mungen von Pass- und Gesundheitsvorschriften            HRB Nr. 2601
Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB                 vor Vertragsabschluss sowie über eventuelle Ände-
geltend machen.                                         rungen vor Reisebeginn. Andere Staatsangehörige
b) Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verwei-       sowie Angehörige mit mehreren Staatsbürgerschaf-
gern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand        ten wenden sich bitte an das für sie zuständige         Stand: Mai 2019
erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der       Konsulat.
Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige         c) Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen
Ersatzleistung erbracht wird, z.B. ein anderes Schiff   und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedo-
eingesetzt oder eine andere Route befahren wird.        kumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie
c) Fristsetzung vor Kündigung                           das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Rei-        Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vor-
semangels kündigen, hat er dem Reiseveranstalter        schriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden,
zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung        ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte
Winzer und Weinberge - mit dem Schiff entlang von Rhein und Mosel 20.10.2020
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise
                                     nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtli-
nie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Das Unternehmen SE-Tours GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten
Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen SE-Tours GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für
die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer
Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

                                  Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
•   Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisever-
    trags.
•   Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen
    Reiseleistungen.
•   Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem
    Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
•   Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzli-
    chen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
•   Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich
    erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. In jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der
    Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag
    zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das
    Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
•   Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Er-
    stattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises
    erheblich geändert wird.
•   Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise ab-
    sagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
•   Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer
    Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheits-
    probleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
•   Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und ver-
    tretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
•   Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß
    durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der
    Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland
    heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche
    Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es ver-
    säumt, Abhilfe zu schaffen.
•   Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder
    nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
•   Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
•   Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zah-
    lungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach
    Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung
    der Reisenden gewährleistet.
•   SE-Tours GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die
    Reisenden können R+V Allgemeine Versicherung AG (Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. +49 (0)611
    533-5859, E-Mail: ruv@ruv.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von SE-Tours GmbH
    verweigert werden.
•   Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:
    www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
     SE-Tours GmbH           Tel. +49 (0) 471 – 80073-5    Geschäftsführer: Jörg Gövert   Raiffeisenbank Oldenburg eG
     Am Grollhamm 12a        Fax +49 (0) 471 – 80073-529   Amtsgericht Bremerhaven;       IBAN: DE 51 2806 0228 0037 0762 00
     27574 Bremerhaven       www.se-tours.de               HRB-Nr. 2601                   BIC: GENODEF1OL2
                             info@se-tours.de              USt-IdNr.: DE163249225
Winzer und Weinberge - mit dem Schiff entlang von Rhein und Mosel 20.10.2020
Sie können auch lesen