OHLSTADT Bezaubernde Bergwelt im Werdenfelser Land - Kolpingwerk Diözesanverband Münster
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OHLSTADT Bezaubernde Bergwelt im Werdenfelser Land Gruppenleiterin Agnes Schumacher 24. – 31. Mai 2021 Bei dieser erlebnisreichen Reise in die traumhafte Alpenwelt des Werdenfelser Landes ist Ohlstadt Ihr Gastgeber. Es erwartet Sie ein typisch oberbayerisches Dorf mit einer langen Geschichte: vor über 1.150 Jahren wurde es bereits erwähnt. Der anerkannte Erholungsort liegt in 670 m Meereshöhe im südlichsten Teil von Oberbayern, direkt am Al- penrand zwischen Staffelsee und Garmisch-Partenkirchen. Der beschauliche Urlaubsort ist umgeben von Bergen, Wäldern und Wiesen, von Naturschutzge- bieten und romantischen Seen. Bayerisches Brauchtum und Tradition sind hier noch lebendig. Das interessante Ausflugsprogramm führt Sie zu den schönsten Orten Oberbayerns und ins be- nachbarte Österreich. Sie erkunden u. a. die Zugspitz-Region, das Oställgäu, das Werdenfelser und Ammergauer Land, den Tegernsee sowie die Olympiastadt Innsbruck. Erleben Sie in netter Reisegesellschaft einen erholsamen Urlaub vor der herrli- chen Kulisse des imposanten Wetterstein-Gebirges.
Montag, 24.05.21 einen geführten Ortsrundgang in Ohlstadt und Frühmorgens erfolgt die Abreise im modernen erfahren Sehenswertes und Interessantes über Reisebus aus dem Münsterland ins Werdenfelser das oberbayerische Dorf mit langer Tradition und Land. Unterwegs legen Sie ausreichende Pausen Geschichte. Danach empfehlen wir einen Ausflug ein. Am frühen Abend erreichen Sie Ohlstadt und mit dem Zug (kostenfrei mit der Gästekarte) nach beziehen im Hotel Alpenblick Ihre Zimmer. Murnau. Im beliebten Urlaubsort am Staffelsee Abendessen. laden rund um das Rathaus inmitten der histori- schen Altstadt Geschäfte zum Stöbern und urige Dienstag, 25.05.21 Gasthäuser zur Einkehr ein. Murnau besitzt auch Nach dem Frühstück fahren Sie mit Ihrem Reise- zwei attraktive Museen. Das Münter-Haus war leiter zum Tegernsee. Er ist ein beliebtes Urlaubs- ehemals der von Gabriele Münter und Wassily ziel, zählt zu den saubersten Seen Bayerns und ist Kandinsky bewohnte Sommersitz und im Eigentum des Freistaates. In der gleichnamigen Schlossmuseum finden Sie ihre Werke sowie zahl- Ortschaft errichteten Benediktinermönche vor reiche Gemälde des Blauen Reiters. Alternativ 1260 Jahren das Kloster samt Brauerei am Süd- laden rund um Ohlstadt rund 60 Kilometer flache, ostufer. Vor über 200 Jahren wählte der erste reizvolle Wanderwege zu einem Spaziergang bayrische König Max I. Joseph das säkularisierte durch die zauberhafte Landschaft ein oder Sie Kloster zu seiner Sommerresidenz. Das heutige genießen auf der herrlichen Panorama-Terrasse Schloss Tegernsee ist im Besitz der herzoglichen des Hotels einen fantastischen Ausblick auf die Linie der Wittelsbacher und beherbergt u. a. das wundervolle Bergwelt. Abendessen im Hotel. bekannte Bräustüberl und das Herzogliche Baye- rische Brauhaus Tegernsee. Genießen Sie bei einer Donnerstag, 27.05.21 Schiffsfahrt das herrliche landschaftliche Zusam- Heute brechen Sie zu einer Ostallgäufahrt auf. menspiel von See und umliegender Bergwelt. Da- Über Murnau und Bad Kohlgrub fahren Sie nach nach geht es bei einer traumhaft schönen Fahrt Rottenbuch und besichtigen kurz die Klosteranla- über die Wallberg-Panoramastraße. Diese führt ge. Danach erreichen Sie Füssen. Sie erkunden Sie auf rund 4 km Länge vorbei an wuchtigen den Urlaubs- und Kurort am südlichen Ende der Felswänden und bietet Ihnen ein wunderbares Romantischen Straße bei einer kleinen Stadtbe- Naturerlebnis mit unvergleichlichen Ausblicken sichtigung und haben Zeit für eine individuelle auf das Tegernseer Tal sowie die einzigartige Mittagspause. Am Nachmittag genießen Sie wäh- Bergwelt. Am Ende einer der schönsten Bergstra- rend der Fahrt einen herrlichen Blick auf die Bay- ßen erwartet Sie auf 1.117 m Höhe das urige erischen Königsschlösser Schwangau und Neu- Berggasthaus Wallbergmoos Alm zur Mittagspause schwanstein. Entlang des Forgensees kommen Sie (Selbstzahler). Anschließend geht es wieder „berg- nach Steingaden im Pfaffenwinkel, wo Brauchtum ab“ nach Rottach Egern. In dem beliebten Ur- noch gepflegt und gelebt wird. Zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten gehört die Wieskirche, das Rokoko-Meisterwerk der Gebrüder Dominikus und Johann Baptist Zimmermann. Bei einer kurzen Besichtigung erfahren Sie Näheres über die Ge- schichte der Wallfahrt in Wies sowie über das kunstvolle Bauwerk. Rückkehr zum Hotel und Abendessen. laubsort am Südufer haben Sie Zeit für einen klei- nen Bummel, z. B. durch den Kurpark direkt am See. Am Westufer des Tegernsees liegt Bad Wies- see. Der bekannte Kurort wartet mit den beiden deutschlandweit stärksten Jod-Schwefel-Heil- quellen, seinem Spielcasino und einer kilometer- langen Seepromenade auf. Zum Abschluss unter- nehmen Sie einen Abstecher zum Kloster Bene- Freitag, 28.05.21 diktbeuern. Im über 1.250-jährigen ehemaligen Nach dem Frühstück beginnt Ihre Rundfahrt durch Benediktinerkloster am Rande des Loisach- das Werdenfelser und Ammergauer Land. Sie star- Kochelsee-Moores wirken seit 1930 die Salesia- ten Ihr Besichtigungsprogramm in Garmisch- ner Don Boscos, eine katholische Ordensgemein- Partenkirchen. Die beliebte Urlaubs- und Winter- schaft, die sich weltweit für junge Menschen ein- sportgemeinde am Fuße der Zugspitze besteht aus setzt. Abendessen im Hotel. zwei Orten, die im Jahr 1935 vereint wurden. Garmisch gilt als eleganterer Stadtteil, Partenkir- Mittwoch, 26.05.21 chen mit seinen Straßen aus Kopfsteinpflaster Der heutige Tag ist als busfreier Tag (gesetzlicher verströmt ein traditionell bayerisches Ambiente. Ruhetag des Fahrers) geplant. Sie unternehmen Die bekannteste Attraktion ist die Große Olympia-
Skisprungschanze. alten Altstadt erzählen zahlreiche Sehenswürdig- Die Schanze war keiten von der bewegten Geschichte der Stadt: bereits 1921 Aus- Das Goldene Dachl, der Prunkerker Kaiser Maxi- tragungsort des milians I. war Zeuge von Ritterturnieren. In der Neujahrsspringens kaiserlichen Hofburg fanden rauschende Feste der Vierschanzen- statt, Schloss Ambras wurde zum prachtvollen tournee und das ist Blickfang und vom Stadtturm aus warnte bis ins sie bis heute noch. 20. Jahrhundert ein Wächter vor Feuersbrunst, Sie trägt ihren Na- Unwettern und Feinden. Innsbruck hat aber auch men, seit sie bei den Olympischen Winterspielen moderne Architektur-Highlights zu bieten und 1936 für die Skisprungwettbewerbe diente. Als olympische Sportstätten wie die Bergiselschanze "Milleniums-Sprung" an Silvester 1999/2000 ging heißen jährlich Tausende zu Sportveranstaltungen der Sprung von Dieter Thoma in die Geschichte willkommen. Lernen Sie bei einem Bummel Inns- ein. Am 31. Dezember 1999 um 23:59:50 Uhr brucks Sehenswürdigkeiten kennen! Rückkehr ins sprang er von der Großen Olympiaschanze, um Hotel und Abendessen. am 1. Januar 2000 um 0:00 Uhr im neuen Jahr- tausend zu landen. Nach einer Außenbesichtigung Sonntag, 30.05.21 dieser beeindruckenden Sportstätte unternehmen Nach dem Frühstück starten Sie zu einem Ausflug Sie noch einen Bummel durch die historische „Rund um die Zugspitze“. Sie ist mit 2962 m der Ludwigsstraße im traditionellen Ortsteil Parten- höchste Gipfel des Wettersteingebirges und kirchen. Sie haben die Gelegenheit zur Mittags- gleichzeitig Deutschlands höchster Berg. Das Zug- pause in einem urigen Berggasthof. Danach fahren spitzmassiv liegt sowohl teilweise in Bayern als Sie weiter zum Kreuzeck, wenige Kilometer süd- auch in Tirol. Vorbei an Garmisch-Partenkirchen, lich gelegen, mit einer Höhe von 1651 m. Das Grainau, Griesen und Ehrwald erreichen Sie den Skigebiet wurde ebenfalls zu den Olympischen Fernpass, wo Sie inmitten eines schönen Berg- Winterspielen 1936 angelegt. Die dortige berühm- panoramas einen kurzen Stopp einlegen. Weiter te Kandahar-Abfahrt wird bis heute für Welt- geht es u. a. über Stams und Seefeld nach Mitten- cuprennen genutzt. Am Nachmittag besuchen Sie wald. Der Urlaubsort ist idyllisch umgegeben von Kloster Ettal. Die Benediktinerabtei wurde 1330 Alpengipfeln und ist für seine bunt bemalten Häu- gegründet. Vor den schroff aus dem Bergwald ser und seine Geigenbaugeschichte bekannt. Die hervorragenden Felsen der Alpen erhebt sich die im 18. Jahrhundert erbaute Kirche St. Peter und majestätische Kuppel der Ettaler Basilika, die Paul zeichnet sich durch ihre farbenfrohen Fres- Herzkammer des Klosters, in die Sie einen Blick ken aus. Im Anschluss an einen geführten Orts- werfen dürfen. Zur Anlage gehören außerdem rundgang haben Sie Gelegenheit zu einer Mittags- landwirt- pause. Dann setzen Sie Ihren Ausflug fort über schaftliche Krün, vorbei am Wachen- und Kochelsee. Am Wal- Betriebe, chensee-Kraftwerk machen Sie einen kurzen Halt mehrere und erfahren Wissenswertes über das in 1924 in Gasthöfe, Kochel am See in Betrieb genommene Hochdruck- ein Hotel, Speicherkraftwerk, welches bis heute eines der ein Gymnasium mit Internat, ein Kunstverlag, größten seiner Art in Deutschland ist. Rückfahrt eine Destillerie sowie eine Brauerei. Vorbei an zum Hotel und Abendessen. Schloss Linderhof erreichen Sie schließlich Oberammergau. Der Ort ist neben seinen alle zehn Montag, 31.05.21 Jahre stattfindenden Passionsspielen auch für Nach einem letzten gemeinsamen Frühstück geht zahlreiche mit Fresken verzierte Fassaden und eine erlebnisreiche Reise zu Ende. Sie treten die Holzschnitzereien bekannt. Sie unternehmen eine Heimreise an. Unterwegs werden ausreichend kleine Stadtbesichtigung oder haben Zeit für ei- Pausen eingelegt. Am Abend treffen Sie im Müns- nen Bummel auf eigene Faust. Rückfahrt nach terland ein. Ohlstadt und Abendessen. Änderungen im zeitlichen Programmablauf vorbehalten. Samstag, 29.05.21 Heute unternehmen Sie einen Ausflug nach Inns- bruck, in die Hauptstadt Tirols. In der 800 Jahre Kolping-Hotel Alpenblick in Ohlstadt ***superior www.tagungshotel-alpenblick.de Bayerische Gastlichkeit und freundlicher Service erwarten Sie im Hotel Alpenblick in Ohlstadt. Das gute Mittelklassehotel gehört seit 1982 zur Kolping-Gruppe. Es liegt inmitten eines großen Parks am Fuße des 1.790 m hohen Heimgartens. Durch den Hotelpark oder trockenen Fußes über die unterirdischen Verbin- dungsgänge erreichen Sie mit wenigen Schritten alle Häuser der Hotelanlage – jedes hat seine eigene indi-
viduelle Note. Ihre Zimmer bieten einen herrlichen Blick auf die schöne Bergwelt und sind ausgestattet mit Dusche/WC, Telefon, Fernseher und Balkon. Im Panorama-Restaurant serviert man Ihnen regionale und internationale Schmankerl vom Buffet und auf der Sonnenterrasse können Sie hausgemachten Kuchen genießen – und das alles mit herrlichem Blick auf die Alpen. Gemütlich geht es zu im Alpenblick-Stüberl und im Kachelofen-Zimmer. Hier können Sie gesellig den Tag ausklingen lassen. Zum Innehalten lädt die im Hotelpark gelegene Adolph-Kolping-Kapelle ein. Entdecken Sie im Park die Grotte, den Pavillon oder den Springbrunnen. Das Hotel verfügt ebenfalls über zahlreiche Freizeiteinrichtungen, wie z.B. Kegelbahn, Tischtennis und einen Billardtisch. Für Ihre Radtouren in die Umgebung stehen Trekking-Räder bereit. Die Wohlfühl-Oase erwartet Sie mit Sauna, Sanarium (Sauna mit einer Temperatur von 45° - 60° C.), Fitness- raum oder Massage. Leistungen: Fahrt in einem modernen Reisebus mit Bordküche, Klimaanlage und WC/Waschraum 7 x Übernachtung mit Frühstücksbuffet 7 x Abendessen im Hotel als Buffet Kostenfreie Nutzung der Wohlfühl-Oase mit Sauna und Fitnessbereich Gästebeitrag Ausflug zum Tegernsee mit Reiseleitung inkl. Schiffsfahrt und Außenbesichtigung des Klosters Bene- diktbeuern Stadtführung in Ohlstadt Ausflug Ostallgäufahrt mit Reiseleitung inkl. Besichtigung der Wieskirche Ausflug Werdenfelser Land und Ammergau mit Reiseleitung inkl. Außenbesichtigung der Skisprung- schanze in Garmisch-Partenkirchen Ausflug nach Innsbruck mit Reiseleitung Ausflug „Rund um die Zugspitze“ mit Reiseleitung Kolping Reisebegleitung durch Frau Agnes Schumacher Reiserücktrittskosten-Versicherung (Selbstbehalt: 20% mind. € 25,–) Insolvenzschutz-Versicherung (Sicherungsschein) Preise pro Person: Im Doppelzimmer € 839,– Einzelzimmerzuschlag € 75,– Erforderliche Mindestteilnehmerzahl: 30 Personen HINWEIS: Für diese Reise ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Aufgrund eventuell weiter- hin geltender behördlicher Corona-Hygieneverordnungen kann es zu Programmänderungen und zu Einschränkun- gen in der Nutzung der Freizeiteinrichtungen des Hotels kommen. Die Reise wird nach der zum Reisezeitpunkt aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung durchgeführt. Nach heutigem Stand ist das Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes im Bus obligatorisch. Gruppenleiterin: Reiseveranstalter: Agnes Schumacher GWK mbH – Kolping-Reisedienst Münster Schoppenbusch 22 – 48720 Rosendahl Gerlever Weg 1 – 48653 Coesfeld Telefon: 02547-550 Telefonl: 02541/803-411 oder -419 E-Mail: hagedorn@kolping-ms.de Bildrechte: Hotel Alpenblick, Kolping Reisedienst/Karl Rottmann, Gemeinde Ohlstadt, Garmisch-Partenkirchen, Naturpark Ammergauer Alpen, Kloster Ettal
OHLSTADT Bezaubernde Bergwelt im Werdenfelser Land Gruppenleitung Agnes Schumacher 24. – 31. Mai 2021 REISEANMELDUNG Hiermit melde ich mich verbindlich, auch im Namen der hier genannten Teilnehmer an. Name Vorname Geburtsdatum ____________________________________ _________________________ _____________________ ____________________________________ _________________________ _____________________ Straße und Hausnummer: _________________________________________________________________ PLZ und Wohnort: _________________________________________________________________ Telefon/ Fax / E-Mail: _________________________________________________________________ Zimmer: Doppelzimmer Einzelzimmer Sonstige Wünsche : _________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________ (z.B. vegetarische Kost, Lebensmittelunverträglichkeiten etc. / Bemerkungen) Die Reisebedingungen der GWK, Gesellschaft zur wirtschaftlichen Betätigung des Kolpingwer- kes mbH, erkenne ich, auch im Namen der von mir angemeldeten Teilnehmer an und bestäti- ge, ergänzend zu den AGBs das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pau- schalreise zur Kenntnis genommen zu haben. ________________________________________________________________________________________________ Ort Datum Unterschrift Bitte schicken Sie Ihre Reiseanmeldung an: Bitte schicken Sie Ihre Reiseanmeldung an:: Reiseveranstalter: GWK mbH – Kolping-Reisedienst Münster GWK mbH – Kolping-Reisedienst Münster Gerlever Weg 1 – 48653 Coesfeld Gerlever Weg 1 – 48653 Coesfeld Tel: 02541/803-411 u. 419 / Fax: 02541/803-414 Tel: 02541/803-411 u. 419 / Fax: 02541/803-414 E-Mail: hagedorn@kolping-ms.de E-Mail: hagedorn@kolping-ms.de
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen GWK mbH - Kolping-Reisedienst trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen GWK mbH - Kolping-Reisedienst über die gesetzlich vorgeschriebene Absi- cherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pau- schalreisevertrags. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegrif- fenen Reiseleistungen. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiser- höhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnah- me des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstat- tung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zah- lung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwie- gende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungs- gemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkos- ten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleis- tungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers wer- den Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Rei- severmittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die GWK mbH - Kolping-Reisedienst hat eine In- solvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 533-5859 Fax: 0611 533-4500 E-Mail: ruv@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von GWK mbH - Kolping-Reisedienst verweigert werden. Webseite, auf welcher die Gesamtausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu finden ist: www.gesetze-im-internet.de/bgb
REISEBEDINGUNGEN _____________________________________________________________________ der Firma GWK, Gesellschaft zur wirtschaftlichen Betätigung des Kolpingwerkes mbH, Gerlever Weg 1, 48653 Coesfeld 5.3 Werden auf Wunsch des Teilnehmers nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reiseter- Sehr geehrte Teilnehmerinnen, sehr geehrte Teilnehmer, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfol- mines, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart vorgenommen genden Reisebedingungen. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen Ihnen und (Umbuchung), wird bis zum 42. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 25 EUR pro Teilnehmer uns im Falle unserer Buchungsbestätigung zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen erhoben. Umbuchungswünsche des Teilnehmers, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern insoweit die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB (Vorschriften über den Reisevertrag) und füllen diese ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Vorschriften aus. Mit der Abkürzung „GWK“ in den Reisebedingungen ist unsere Firma bezeichnet, Ziffer 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswün- die im Falle Ihrer Buchung als Reiseveranstalter Ihr Vertragspartner wird. schen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Dem Teilnehmer ist es gestattet, der GWK nachzuwei- sen, dass ihr tatsächlich keine oder geringe Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden 1. Anmeldung, Bestätigung sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Teilnehmer der GWK den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Prospektausschreibung und dieser Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann 5.4 Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer sich bei der Durchführung der Reise durch einen Drittener- nur schriftlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular der GWK erfolgen. Telefonische Reservierungen setzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten kann die GWK in Höhe von mindestens und Voranfragen sind stets unverbindlich. 30,00 EUR vom Teilnehmer verlangen. Die GWK kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmers widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche 1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die GWK behält sich vor, im Einzelfall eine für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er höhere Entschädigung, entsprechend ihrer entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu bezif- eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen fernder und zu belegender Kosten, zu berechnen. hat. 5.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung 1.3 Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Buchungsbestätigung der GWK zustande. nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Teilnehmer zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet bleibt. 1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Vertragsan- gebot der GWK vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer die Annahme dieses neuen Angebo- 6.1 Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder tes erklärt. Dies kann durch ausdrückliche Erklärung, durch Leistung einer Anzahlung, durch Leistung des aus anderen, nicht von der GWK zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch (Rest-)Reisepreises oder durch Reiseantritt erfolgen. des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung. Die GWK bemüht sich jedoch insoweit um Rückerstattung ersparter Aufwendungen von den Leistungsträgern und bezahlt diese an den Teilnehmer zurück, sobald 2. Bezahlung und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die GWK zurückerstattet worden sind. 2.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die GWK beim Teilnehmer) und nach Übergabe des Sicherungsscheines gem. § 651k BGB ist innerhalb von zwei Wochen eine 7. Rücktritt und Kündigung durch die GWK Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 10 % des Reisepreises, Die GWK kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung höchstens jedoch 250 EUR pro Person. der Reise ungeachtet einer Abmahnung der GWK nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Die Träger der 2.2 Sollte die Anzahlung bei der GWK nicht innerhalb dieser Frist eingehen, ist die GWK berechtigt, wie Ferienstätten und deren Beauftragte und Mitarbeiter, insbesondere die Hausleitungen, sind berechtigt, folgt zu verfahren: Abmahnungen und Kündigungen namens der GWK auszusprechen. Kündigt die GWK, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Teilnehmer selbst. a) Die GWK wird die Anzahlung unter Fristsetzung anmahnen. Die Nichtzahlung des Anzah- Die GWK muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lungsbetrages bewirkt keine Aufhebung des Vertrages. Der Reisevertrag bleibt auch bei lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt Nichtzahlung der Anzahlung gültig. einschließlich der von ihr von dem Leistungsträger eventuell gutgebrachten Beträge. Der Reiseveranstalter (GWK) kann zurücktreten, wenn eine in der Reiseausschreibung veröffentlichte Mindestteilnehmerzahl b) Die GWK ist jedoch in diesem Fall berechtigt, nach Fristablauf die Buchung zu stornieren, nicht erreicht wird. Der Rücktritt ist bis 3 Wochen vor Reisebeginn möglich. das heißt, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit Stornokosten nach Ziffer 5.2 dieser Reisebedingungen zu belasten. Sie wird in diesem Fall dem Teilnehmer die 8. Obliegenheiten des Teilnehmers, Kündigung durch den Teilnehmer Kündigungserklärung unverzüglich nach Fristablauf übermitteln. 8.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Reisemängeln oder sonstigen Störungen der Reise im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Beeinträchtigungen oder Schäden zu vermeiden 2.3 Die Restzahlung erfolgt nach Aushändigung eines Sicherungsscheines, der der Vorschrift des § 651k oder gering zu halten. Abs. 3 BGB entspricht. Sie ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist nach Aushändigung des Sicherungsscheines, jedoch nicht früher als drei Wochen vor Reisebeginn, zahlungsfäl- 8.2 Der Teilnehmer ist insbesondere zur Beachtung der in der Reiseausschreibung und/oder den übermit- lig. telten Reiseunterlagen enthaltenen Hinweise verpflichtet. 2.4 Die Reiseunterlagen erhält der Teilnehmer nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises übermittelt. 8.3 Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den von der GWK Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Inanspruch- bzw. den von ihr eingesetzten örtlichen Verantwortlichen zur Kenntnis zu geben. nahme der Reiseleistungen. 8.4 Kommt der Teilnehmer den vorbezeichneten Mitwirkungspflichten nicht nach, entfallen Ansprüche des 2.5 Hinsichtlich der Zahlung kann der Teilnehmer wählen zwischen Überweisung oder Lastschrifteinzug. Teilnehmers nur dann nicht, wenn die Rüge unverschuldet unterblieb. Dies wird vom Teilnehmer auf dem Anmeldeformular vermerkt. Im Falle des Lastschrifteinzuges erfolgt dieser erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines und nicht früher als zu dem in 2.2 angegebenen 8.5 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die GWK bzw. ihre Beauf- Zeitpunkt. tragten innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Reise 3. Leistungen infolge eines Mangels aus wichtigem, der GWK erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung 3.1 Die Leistungsverpflichtung der GWK ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestäti- einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der GWK oder gung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der erstellten Reiseaus- ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes schreibung unter Maßgabe sämtlicher, im Prospekt oder der Reiseausschreibung enthaltenen Hinweise Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist. und Erläuterungen. 8.6 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer innerhalb eines 3.2 Orts-, Haus- und Hotelprospekte, die nicht von der GWK vertrieben werden, sowie Erklärungen, Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der GWK unter der in der Auskünfte und Zusicherungen Dritter, insbesondere der Leistungsträger (z. B. Hotels usw.) sind für die Überschrift angegebenen Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer GWK nicht verbindlich, ausgenommen für den Fall, dass eine entsprechende Erklärung oder Auskunft auf Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden entsprechende Anfrage ausdrücklich bestätigt wurde. ist. 3.3 Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu den im Reiseprospekt beschriebenen Leistungen 9. Haftung sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sollte aus Beweisgrün- 9.1 Die Haftung der GWK gegenüber dem Teilnehmer für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den schriftlich getroffen werden. Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich nicht erlaubt. Schadensersatz wegen vertraglicher oder vorvertraglicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob 4. Leistungs- und Preisänderungen fahrlässig durch die GWK herbeigeführt worden ist. Diese Beschränkung der Haftung auf den dreifachen 4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisever- Reisepreis gilt auch, soweit die GWK für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen trages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der GWK nicht wider Treu und Glauben eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Freizeit nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche 9.2 Die GWK haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistun- bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die GWK verpflichtet sich, gen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen Ausflüge usw.) den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu und die in der Allgemeinen oder konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen setzen, soweit dies möglich ist. gekennzeichnet werden. 4.2 Preisänderungen der ausgeschriebenen und bestätigten Preise sind nach Abschluss des Reisevertra- 9.3 Kommt der GWK die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach ges nach Maßgabe folgender Bestimmungen zulässig: den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Internationalen Flugabkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des a) Die GWK kann eine Preisänderung nur verlangen bei einer Erhöhung der Beförderungskos- Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigungen von Gepäck. ten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder bei ei- ner Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse. 10. Verjährung, Datenschutz, Abtretungsverbot, Sonstiges 10.1 Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der GWK, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit b) Die Änderung kann nur in dem Umfang verlangt werden, wie sich diese Erhöhung pro Per- Ausnahme der Ansprüche des Teilnehmers aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab son oder pro Sitzplatz auswirkt und sofern zwischen dem Vertragsschluss (Zugang der Bu- dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisegast und der GWK chungsbestätigung) und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als vier Monate liegen. Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder die GWK die Fortsetzung der Verhandlungen c) Die GWK hat den Teilnehmer unverzüglich nach Kenntnis der die Änderung begründenden verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende Umstände hiervon zu unterrichten. Preisänderungen können nach dem 20. Tag vor Reise der Hemmung ein. antritt nicht mehr verlangt werden. 10.2 Die für die Verwaltung der Reisen benötigten Teilnehmerdaten werden mittels EDV erfasst und ge- d) Falls eine nach den vorstehenden Bestimmungen zulässige Preiserhöhung 5 % übersteigt, speichert. ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die GWK in der Lage ist, 10.3 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise – gleich aus welchem eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der Rechtsgrund – an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren Teilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der GWK über die gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen. Preiserhöhung gegenüber der GWK geltend zu machen. 10.4 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die 5. Rücktritt durch den Teilnehmer übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages als solchem bleibt 5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der unberührt. Zugang der Rücktrittserklärung bei der GWK. Dem Teilnehmer wird im eigenen Interesse und aus Beweis- sicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Coesfeld, den 12. Juni 2002 5.2 Im Falle des Rücktritts steht der GWK die nachfolgende pauschale Entschädigung zu, bei deren Berechnung die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwen- Verantwortlicher Reiseveranstalter im Sinne der §§ 561a ff. BGB ist die Firma dung der Reiseleistung berücksichtigt ist. Im Regelfall berechnet die GWK folgende, auf den Reisepreis GWK, Gesellschaft zur wirtschaftlichen Betätigung des Kolpingwerkes mbH, bezogene Pauschalen pro Person: Gerlever Weg 1, 48653 Coesfeld, Telefon: 02541/804-01, Durchwahl: 803-419, Fax: 02541/803-414, bis 60. Tag vor Reiseantritt 15 % Email: info@kolping-ms.de, Internet: www.kolping-ms.de 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 35 % 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 55 % Irrtum bei den Reiseausschreibungen behalten wir uns vor. 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 70 % 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 % am Anreisetag 90 %
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