OHLSTADT Bezaubernde Bergwelt im Werdenfelser Land - Kolpingwerk Diözesanverband Münster

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OHLSTADT Bezaubernde Bergwelt im Werdenfelser Land - Kolpingwerk Diözesanverband Münster
OHLSTADT
                 Bezaubernde Bergwelt
                 im Werdenfelser Land
                  Gruppenleiterin Agnes Schumacher
                            24. – 31. Mai 2021

Bei dieser erlebnisreichen Reise in die traumhafte Alpenwelt des Werdenfelser
Landes ist Ohlstadt Ihr Gastgeber.
Es erwartet Sie ein typisch oberbayerisches Dorf mit einer langen Geschichte:
vor über 1.150 Jahren wurde es bereits erwähnt. Der anerkannte Erholungsort
liegt in 670 m Meereshöhe im südlichsten Teil von Oberbayern, direkt am Al-
penrand zwischen Staffelsee und Garmisch-Partenkirchen. Der beschauliche
Urlaubsort ist umgeben von Bergen, Wäldern und Wiesen, von Naturschutzge-
bieten und romantischen Seen.
Bayerisches Brauchtum und Tradition sind hier noch lebendig. Das interessante
Ausflugsprogramm führt Sie zu den schönsten Orten Oberbayerns und ins be-
nachbarte Österreich. Sie erkunden u. a. die Zugspitz-Region, das Oställgäu, das
Werdenfelser und Ammergauer Land, den Tegernsee sowie die Olympiastadt
Innsbruck.
Erleben Sie in netter Reisegesellschaft einen erholsamen Urlaub vor der herrli-
chen Kulisse des imposanten Wetterstein-Gebirges.
OHLSTADT Bezaubernde Bergwelt im Werdenfelser Land - Kolpingwerk Diözesanverband Münster
Montag, 24.05.21                                      einen geführten Ortsrundgang in Ohlstadt und
Frühmorgens erfolgt die Abreise im modernen           erfahren Sehenswertes und Interessantes über
Reisebus aus dem Münsterland ins Werdenfelser         das oberbayerische Dorf mit langer Tradition und
Land. Unterwegs legen Sie ausreichende Pausen         Geschichte. Danach empfehlen wir einen Ausflug
ein. Am frühen Abend erreichen Sie Ohlstadt und       mit dem Zug (kostenfrei mit der Gästekarte) nach
beziehen im Hotel Alpenblick Ihre Zimmer.             Murnau. Im beliebten Urlaubsort am Staffelsee
Abendessen.                                           laden rund um das Rathaus inmitten der histori-
                                                      schen Altstadt Geschäfte zum Stöbern und urige
Dienstag, 25.05.21                                    Gasthäuser zur Einkehr ein. Murnau besitzt auch
Nach dem Frühstück fahren Sie mit Ihrem Reise-        zwei attraktive Museen. Das Münter-Haus war
leiter zum Tegernsee. Er ist ein beliebtes Urlaubs-   ehemals der von Gabriele Münter und Wassily
ziel, zählt zu den saubersten Seen Bayerns und ist    Kandinsky    bewohnte    Sommersitz    und    im
Eigentum des Freistaates. In der gleichnamigen        Schlossmuseum finden Sie ihre Werke sowie zahl-
Ortschaft errichteten Benediktinermönche vor          reiche Gemälde des Blauen Reiters. Alternativ
1260 Jahren das Kloster samt Brauerei am Süd-         laden rund um Ohlstadt rund 60 Kilometer flache,
ostufer. Vor über 200 Jahren wählte der erste         reizvolle Wanderwege zu einem Spaziergang
bayrische König Max I. Joseph das säkularisierte      durch die zauberhafte Landschaft ein oder Sie
Kloster zu seiner Sommerresidenz. Das heutige         genießen auf der herrlichen Panorama-Terrasse
Schloss Tegernsee ist im Besitz der herzoglichen      des Hotels einen fantastischen Ausblick auf die
Linie der Wittelsbacher und beherbergt u. a. das      wundervolle Bergwelt. Abendessen im Hotel.
bekannte Bräustüberl und das Herzogliche Baye-
rische Brauhaus Tegernsee. Genießen Sie bei einer     Donnerstag, 27.05.21
Schiffsfahrt das herrliche landschaftliche Zusam-     Heute brechen Sie zu einer Ostallgäufahrt auf.
menspiel von See und umliegender Bergwelt. Da-        Über Murnau und Bad Kohlgrub fahren Sie nach
nach geht es bei einer traumhaft schönen Fahrt        Rottenbuch und besichtigen kurz die Klosteranla-
über die Wallberg-Panoramastraße. Diese führt         ge. Danach erreichen Sie Füssen. Sie erkunden
Sie auf rund 4 km Länge vorbei an wuchtigen           den Urlaubs- und Kurort am südlichen Ende der
Felswänden und bietet Ihnen ein wunderbares           Romantischen Straße bei einer kleinen Stadtbe-
Naturerlebnis mit unvergleichlichen Ausblicken        sichtigung und haben Zeit für eine individuelle
auf das Tegernseer Tal sowie die einzigartige         Mittagspause. Am Nachmittag genießen Sie wäh-
Bergwelt. Am Ende einer der schönsten Bergstra-       rend der Fahrt einen herrlichen Blick auf die Bay-
ßen erwartet Sie auf 1.117 m Höhe das urige           erischen Königsschlösser Schwangau und Neu-
Berggasthaus Wallbergmoos Alm zur Mittagspause        schwanstein. Entlang des Forgensees kommen Sie
(Selbstzahler). Anschließend geht es wieder „berg-    nach Steingaden im Pfaffenwinkel, wo Brauchtum
ab“ nach Rottach Egern. In dem beliebten Ur-          noch gepflegt und gelebt wird. Zu den wichtigsten
                                                      Sehenswürdigkeiten gehört die Wieskirche, das
                                                      Rokoko-Meisterwerk der Gebrüder Dominikus und
                                                      Johann Baptist Zimmermann. Bei einer kurzen
                                                      Besichtigung erfahren Sie Näheres über die Ge-
                                                      schichte der Wallfahrt in Wies sowie über das
                                                      kunstvolle Bauwerk. Rückkehr zum Hotel und
                                                      Abendessen.

laubsort am Südufer haben Sie Zeit für einen klei-
nen Bummel, z. B. durch den Kurpark direkt am
See. Am Westufer des Tegernsees liegt Bad Wies-
see. Der bekannte Kurort wartet mit den beiden
deutschlandweit stärksten Jod-Schwefel-Heil-
quellen, seinem Spielcasino und einer kilometer-
langen Seepromenade auf. Zum Abschluss unter-
nehmen Sie einen Abstecher zum Kloster Bene-          Freitag, 28.05.21
diktbeuern. Im über 1.250-jährigen ehemaligen         Nach dem Frühstück beginnt Ihre Rundfahrt durch
Benediktinerkloster am Rande des Loisach-             das Werdenfelser und Ammergauer Land. Sie star-
Kochelsee-Moores wirken seit 1930 die Salesia-        ten Ihr Besichtigungsprogramm in Garmisch-
ner Don Boscos, eine katholische Ordensgemein-        Partenkirchen. Die beliebte Urlaubs- und Winter-
schaft, die sich weltweit für junge Menschen ein-     sportgemeinde am Fuße der Zugspitze besteht aus
setzt. Abendessen im Hotel.                           zwei Orten, die im Jahr 1935 vereint wurden.
                                                      Garmisch gilt als eleganterer Stadtteil, Partenkir-
Mittwoch, 26.05.21                                    chen mit seinen Straßen aus Kopfsteinpflaster
Der heutige Tag ist als busfreier Tag (gesetzlicher   verströmt ein traditionell bayerisches Ambiente.
Ruhetag des Fahrers) geplant. Sie unternehmen         Die bekannteste Attraktion ist die Große Olympia-
OHLSTADT Bezaubernde Bergwelt im Werdenfelser Land - Kolpingwerk Diözesanverband Münster
Skisprungschanze.                                       alten Altstadt erzählen zahlreiche Sehenswürdig-
Die Schanze war                                         keiten von der bewegten Geschichte der Stadt:
bereits 1921 Aus-                                       Das Goldene Dachl, der Prunkerker Kaiser Maxi-
tragungsort      des                                    milians I. war Zeuge von Ritterturnieren. In der
Neujahrsspringens                                       kaiserlichen Hofburg fanden rauschende Feste
der    Vierschanzen-                                    statt, Schloss Ambras wurde zum prachtvollen
tournee und das ist                                     Blickfang und vom Stadtturm aus warnte bis ins
sie bis heute noch.                                     20. Jahrhundert ein Wächter vor Feuersbrunst,
Sie trägt ihren Na-                                     Unwettern und Feinden. Innsbruck hat aber auch
men, seit sie bei den Olympischen Winterspielen         moderne Architektur-Highlights zu bieten und
1936 für die Skisprungwettbewerbe diente. Als           olympische Sportstätten wie die Bergiselschanze
"Milleniums-Sprung" an Silvester 1999/2000 ging         heißen jährlich Tausende zu Sportveranstaltungen
der Sprung von Dieter Thoma in die Geschichte           willkommen. Lernen Sie bei einem Bummel Inns-
ein. Am 31. Dezember 1999 um 23:59:50 Uhr               brucks Sehenswürdigkeiten kennen! Rückkehr ins
sprang er von der Großen Olympiaschanze, um             Hotel und Abendessen.
am 1. Januar 2000 um 0:00 Uhr im neuen Jahr-
tausend zu landen. Nach einer Außenbesichtigung         Sonntag, 30.05.21
dieser beeindruckenden Sportstätte unternehmen          Nach dem Frühstück starten Sie zu einem Ausflug
Sie noch einen Bummel durch die historische             „Rund um die Zugspitze“. Sie ist mit 2962 m der
Ludwigsstraße im traditionellen Ortsteil Parten-        höchste Gipfel des Wettersteingebirges und
kirchen. Sie haben die Gelegenheit zur Mittags-         gleichzeitig Deutschlands höchster Berg. Das Zug-
pause in einem urigen Berggasthof. Danach fahren        spitzmassiv liegt sowohl teilweise in Bayern als
Sie weiter zum Kreuzeck, wenige Kilometer süd-          auch in Tirol. Vorbei an Garmisch-Partenkirchen,
lich gelegen, mit einer Höhe von 1651 m. Das            Grainau, Griesen und Ehrwald erreichen Sie den
Skigebiet wurde ebenfalls zu den Olympischen            Fernpass, wo Sie inmitten eines schönen Berg-
Winterspielen 1936 angelegt. Die dortige berühm-        panoramas einen kurzen Stopp einlegen. Weiter
te Kandahar-Abfahrt wird bis heute für Welt-            geht es u. a. über Stams und Seefeld nach Mitten-
cuprennen genutzt. Am Nachmittag besuchen Sie           wald. Der Urlaubsort ist idyllisch umgegeben von
Kloster Ettal. Die Benediktinerabtei wurde 1330         Alpengipfeln und ist für seine bunt bemalten Häu-
gegründet. Vor den schroff aus dem Bergwald             ser und seine Geigenbaugeschichte bekannt. Die
hervorragenden Felsen der Alpen erhebt sich die         im 18. Jahrhundert erbaute Kirche St. Peter und
majestätische Kuppel der Ettaler Basilika, die          Paul zeichnet sich durch ihre farbenfrohen Fres-
Herzkammer des Klosters, in die Sie einen Blick         ken aus. Im Anschluss an einen geführten Orts-
werfen dürfen. Zur Anlage gehören außerdem              rundgang haben Sie Gelegenheit zu einer Mittags-
landwirt-                                               pause. Dann setzen Sie Ihren Ausflug fort über
schaftliche                                             Krün, vorbei am Wachen- und Kochelsee. Am Wal-
Betriebe,                                               chensee-Kraftwerk machen Sie einen kurzen Halt
mehrere                                                 und erfahren Wissenswertes über das in 1924 in
Gasthöfe,                                               Kochel am See in Betrieb genommene Hochdruck-
ein    Hotel,                                           Speicherkraftwerk, welches bis heute eines der
ein Gymnasium mit Internat, ein Kunstverlag,            größten seiner Art in Deutschland ist. Rückfahrt
eine Destillerie sowie eine Brauerei. Vorbei an         zum Hotel und Abendessen.
Schloss Linderhof erreichen Sie schließlich
Oberammergau. Der Ort ist neben seinen alle zehn        Montag, 31.05.21
Jahre stattfindenden Passionsspielen auch für           Nach einem letzten gemeinsamen Frühstück geht
zahlreiche mit Fresken verzierte Fassaden und           eine erlebnisreiche Reise zu Ende. Sie treten die
Holzschnitzereien bekannt. Sie unternehmen eine         Heimreise an. Unterwegs werden ausreichend
kleine Stadtbesichtigung oder haben Zeit für ei-        Pausen eingelegt. Am Abend treffen Sie im Müns-
nen Bummel auf eigene Faust. Rückfahrt nach             terland ein.
Ohlstadt und Abendessen.
                                                        Änderungen im zeitlichen Programmablauf vorbehalten.

Samstag, 29.05.21
Heute unternehmen Sie einen Ausflug nach Inns-
bruck, in die Hauptstadt Tirols. In der 800 Jahre

Kolping-Hotel Alpenblick in Ohlstadt ***superior                   www.tagungshotel-alpenblick.de
Bayerische Gastlichkeit und freundlicher Service erwarten Sie im Hotel Alpenblick in Ohlstadt. Das gute
Mittelklassehotel gehört seit 1982 zur Kolping-Gruppe. Es liegt inmitten eines großen Parks am Fuße des
1.790 m hohen Heimgartens. Durch den Hotelpark oder trockenen Fußes über die unterirdischen Verbin-
dungsgänge erreichen Sie mit wenigen Schritten alle Häuser der Hotelanlage – jedes hat seine eigene indi-
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viduelle Note. Ihre Zimmer bieten einen herrlichen Blick auf die schöne Bergwelt und sind ausgestattet
mit Dusche/WC, Telefon, Fernseher und Balkon. Im Panorama-Restaurant serviert man Ihnen regionale und
internationale Schmankerl vom Buffet und auf der Sonnenterrasse können Sie hausgemachten Kuchen
genießen – und das alles mit herrlichem Blick auf die Alpen. Gemütlich geht es zu im Alpenblick-Stüberl
und im Kachelofen-Zimmer. Hier können Sie gesellig den Tag ausklingen lassen. Zum Innehalten lädt die
im Hotelpark gelegene Adolph-Kolping-Kapelle ein. Entdecken Sie im Park die Grotte, den Pavillon oder
den Springbrunnen. Das Hotel verfügt ebenfalls über zahlreiche Freizeiteinrichtungen, wie z.B. Kegelbahn,
Tischtennis und einen Billardtisch. Für Ihre Radtouren in die Umgebung stehen Trekking-Räder bereit. Die
Wohlfühl-Oase erwartet Sie mit Sauna, Sanarium (Sauna mit einer Temperatur von 45° - 60° C.), Fitness-
raum oder Massage.

Leistungen:
   Fahrt in einem modernen Reisebus mit Bordküche, Klimaanlage und WC/Waschraum
   7 x Übernachtung mit Frühstücksbuffet
   7 x Abendessen im Hotel als Buffet
   Kostenfreie Nutzung der Wohlfühl-Oase mit Sauna und Fitnessbereich
   Gästebeitrag
   Ausflug zum Tegernsee mit Reiseleitung inkl. Schiffsfahrt und Außenbesichtigung des Klosters Bene-
    diktbeuern
   Stadtführung in Ohlstadt
   Ausflug Ostallgäufahrt mit Reiseleitung inkl. Besichtigung der Wieskirche
   Ausflug Werdenfelser Land und Ammergau mit Reiseleitung inkl. Außenbesichtigung der Skisprung-
    schanze in Garmisch-Partenkirchen
   Ausflug nach Innsbruck mit Reiseleitung
   Ausflug „Rund um die Zugspitze“ mit Reiseleitung
   Kolping Reisebegleitung durch Frau Agnes Schumacher
   Reiserücktrittskosten-Versicherung (Selbstbehalt: 20% mind. € 25,–)
   Insolvenzschutz-Versicherung (Sicherungsschein)

Preise pro Person:
Im Doppelzimmer                                                              € 839,–
Einzelzimmerzuschlag                                                         € 75,–

Erforderliche Mindestteilnehmerzahl:                                           30 Personen
HINWEIS: Für diese Reise ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Aufgrund eventuell weiter-
hin geltender behördlicher Corona-Hygieneverordnungen kann es zu Programmänderungen und zu Einschränkun-
gen in der Nutzung der Freizeiteinrichtungen des Hotels kommen. Die Reise wird nach der zum Reisezeitpunkt
aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung durchgeführt. Nach heutigem Stand ist das Tragen eines Mund-Nasen-
Schutzes im Bus obligatorisch.

Gruppenleiterin:                                                     Reiseveranstalter:
Agnes Schumacher                                                     GWK mbH – Kolping-Reisedienst Münster
Schoppenbusch 22 – 48720 Rosendahl                                   Gerlever Weg 1 – 48653 Coesfeld
Telefon: 02547-550                                                   Telefonl: 02541/803-411 oder -419
                                                                     E-Mail: hagedorn@kolping-ms.de
Bildrechte: Hotel Alpenblick, Kolping Reisedienst/Karl Rottmann, Gemeinde Ohlstadt, Garmisch-Partenkirchen, Naturpark Ammergauer Alpen, Kloster
Ettal
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      Bezaubernde Bergwelt im Werdenfelser Land
                          Gruppenleitung Agnes Schumacher
                                24. – 31. Mai 2021

                                          REISEANMELDUNG
Hiermit melde ich mich verbindlich, auch im Namen der hier genannten Teilnehmer an.

Name                                             Vorname                         Geburtsdatum

____________________________________             _________________________       _____________________

____________________________________             _________________________       _____________________

Straße und Hausnummer: _________________________________________________________________

PLZ und Wohnort:               _________________________________________________________________

Telefon/ Fax / E-Mail:         _________________________________________________________________

Zimmer:                         Doppelzimmer                   Einzelzimmer

Sonstige Wünsche :             _________________________________________________________________

_______________________________________________________________________________________________
(z.B. vegetarische Kost, Lebensmittelunverträglichkeiten etc. / Bemerkungen)

Die Reisebedingungen der GWK, Gesellschaft zur wirtschaftlichen Betätigung des Kolpingwer-
kes mbH, erkenne ich, auch im Namen der von mir angemeldeten Teilnehmer an und bestäti-
ge, ergänzend zu den AGBs das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pau-
schalreise zur Kenntnis genommen zu haben.

________________________________________________________________________________________________
Ort                           Datum                                       Unterschrift

Bitte schicken Sie Ihre Reiseanmeldung an:
Bitte schicken Sie Ihre Reiseanmeldung an::                 Reiseveranstalter:

GWK mbH – Kolping-Reisedienst Münster                       GWK mbH – Kolping-Reisedienst Münster
Gerlever Weg 1 – 48653 Coesfeld                             Gerlever Weg 1 – 48653 Coesfeld
Tel: 02541/803-411 u. 419 / Fax: 02541/803-414              Tel: 02541/803-411 u. 419 / Fax: 02541/803-414
E-Mail: hagedorn@kolping-ms.de                              E-Mail: hagedorn@kolping-ms.de
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise
                      nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne
der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen
GWK mbH - Kolping-Reisedienst trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der
gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen GWK mbH - Kolping-Reisedienst über die gesetzlich vorgeschriebene Absi-
cherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur
Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

                            Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

    Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pau-
     schalreisevertrags.
    Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegrif-
     fenen Reiseleistungen.
    Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich
     mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
    Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter
     zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
    Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise)
     sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20
     Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt,
     kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiser-
     höhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten
     sich verringern.
    Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine
     volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnah-
     me des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die
     Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstat-
     tung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
    Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zah-
     lung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwie-
     gende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
    Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen
     und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
    Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungs-
     gemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkos-
     ten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der
     Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag
     erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleis-
     tungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
    Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen
     nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
    Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
    Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers wer-
     den Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Rei-
     severmittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so
     wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die GWK mbH - Kolping-Reisedienst hat eine In-
     solvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die
     R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 533-5859 Fax:
     0611 533-4500 E-Mail: ruv@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von GWK
     mbH - Kolping-Reisedienst verweigert werden.

Webseite, auf welcher die Gesamtausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu finden ist: www.gesetze-im-internet.de/bgb
REISEBEDINGUNGEN
_____________________________________________________________________

der Firma GWK, Gesellschaft zur wirtschaftlichen Betätigung des Kolpingwerkes mbH,
               Gerlever Weg 1, 48653 Coesfeld                                                                       5.3 Werden auf Wunsch des Teilnehmers nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb
                                                                                                                    des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reiseter-
Sehr geehrte Teilnehmerinnen, sehr geehrte Teilnehmer, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfol-                      mines, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart vorgenommen
genden Reisebedingungen. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen Ihnen und                       (Umbuchung), wird bis zum 42. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 25 EUR pro Teilnehmer
uns im Falle unserer Buchungsbestätigung zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen                            erhoben. Umbuchungswünsche des Teilnehmers, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern
insoweit die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB (Vorschriften über den Reisevertrag) und füllen diese                 ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß
Vorschriften aus. Mit der Abkürzung „GWK“ in den Reisebedingungen ist unsere Firma bezeichnet,                      Ziffer 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswün-
die im Falle Ihrer Buchung als Reiseveranstalter Ihr Vertragspartner wird.                                          schen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Dem Teilnehmer ist es gestattet, der GWK nachzuwei-
                                                                                                                    sen, dass ihr tatsächlich keine oder geringe Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden
       1.       Anmeldung, Bestätigung                                                                              sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Teilnehmer der GWK den Abschluss eines Reisevertrages auf der
Grundlage der Prospektausschreibung und dieser Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann                  5.4 Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer sich bei der Durchführung der Reise durch einen Drittener-
nur schriftlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular der GWK erfolgen. Telefonische Reservierungen                 setzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten kann die GWK in Höhe von mindestens
und Voranfragen sind stets unverbindlich.                                                                           30,00 EUR vom Teilnehmer verlangen. Die GWK kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmers
                                                                                                                    widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen               Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die GWK behält sich vor, im Einzelfall eine
für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er            höhere Entschädigung, entsprechend ihrer entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu bezif-
eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen                 fernder und zu belegender Kosten, zu berechnen.
hat.
                                                                                                                    5.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung
1.3 Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Buchungsbestätigung der GWK zustande.              nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Teilnehmer zur vollen Bezahlung des
                                                                                                                    Reisepreises verpflichtet bleibt.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Vertragsan-
gebot der GWK vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der                           6.      Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer die Annahme dieses neuen Angebo-                     6.1 Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder
tes erklärt. Dies kann durch ausdrückliche Erklärung, durch Leistung einer Anzahlung, durch Leistung des            aus anderen, nicht von der GWK zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch
(Rest-)Reisepreises oder durch Reiseantritt erfolgen.                                                               des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung. Die GWK bemüht sich jedoch insoweit um Rückerstattung
                                                                                                                    ersparter Aufwendungen von den Leistungsträgern und bezahlt diese an den Teilnehmer zurück, sobald
       2.     Bezahlung                                                                                             und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die GWK zurückerstattet worden sind.
2.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die GWK beim Teilnehmer)
und nach Übergabe des Sicherungsscheines gem. § 651k BGB ist innerhalb von zwei Wochen eine                                 7.      Rücktritt und Kündigung durch die GWK
Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 10 % des Reisepreises,                   Die GWK kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung
höchstens jedoch 250 EUR pro Person.                                                                                der Reise ungeachtet einer Abmahnung der GWK nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
                                                                                                                    vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Die Träger der
2.2 Sollte die Anzahlung bei der GWK nicht innerhalb dieser Frist eingehen, ist die GWK berechtigt, wie             Ferienstätten und deren Beauftragte und Mitarbeiter, insbesondere die Hausleitungen, sind berechtigt,
folgt zu verfahren:                                                                                                 Abmahnungen und Kündigungen namens der GWK auszusprechen. Kündigt die GWK, so behält sie den
                                                                                                                    Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Teilnehmer selbst.
      a)               Die GWK wird die Anzahlung unter Fristsetzung anmahnen. Die Nichtzahlung des Anzah-          Die GWK muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
                       lungsbetrages bewirkt keine Aufhebung des Vertrages. Der Reisevertrag bleibt auch bei        lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt
                       Nichtzahlung der Anzahlung gültig.                                                           einschließlich der von ihr von dem Leistungsträger eventuell gutgebrachten Beträge. Der Reiseveranstalter
                                                                                                                    (GWK) kann zurücktreten, wenn eine in der Reiseausschreibung veröffentlichte Mindestteilnehmerzahl
      b)               Die GWK ist jedoch in diesem Fall berechtigt, nach Fristablauf die Buchung zu stornieren,    nicht erreicht wird. Der Rücktritt ist bis 3 Wochen vor Reisebeginn möglich.
                       das heißt, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit Stornokosten nach
                       Ziffer 5.2 dieser Reisebedingungen zu belasten. Sie wird in diesem Fall dem Teilnehmer die          8.      Obliegenheiten des Teilnehmers, Kündigung durch den Teilnehmer
                       Kündigungserklärung unverzüglich nach Fristablauf übermitteln.                               8.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Reisemängeln oder sonstigen Störungen der Reise im Rahmen der
                                                                                                                    gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Beeinträchtigungen oder Schäden zu vermeiden
2.3 Die Restzahlung erfolgt nach Aushändigung eines Sicherungsscheines, der der Vorschrift des § 651k               oder gering zu halten.
Abs. 3 BGB entspricht. Sie ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist nach
Aushändigung des Sicherungsscheines, jedoch nicht früher als drei Wochen vor Reisebeginn, zahlungsfäl-              8.2 Der Teilnehmer ist insbesondere zur Beachtung der in der Reiseausschreibung und/oder den übermit-
lig.                                                                                                                telten Reiseunterlagen enthaltenen Hinweise verpflichtet.

2.4 Die Reiseunterlagen erhält der Teilnehmer nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises übermittelt.            8.3 Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den von der GWK
Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Inanspruch-                  bzw. den von ihr eingesetzten örtlichen Verantwortlichen zur Kenntnis zu geben.
nahme der Reiseleistungen.
                                                                                                                    8.4 Kommt der Teilnehmer den vorbezeichneten Mitwirkungspflichten nicht nach, entfallen Ansprüche des
2.5 Hinsichtlich der Zahlung kann der Teilnehmer wählen zwischen Überweisung oder Lastschrifteinzug.                Teilnehmers nur dann nicht, wenn die Rüge unverschuldet unterblieb.
Dies wird vom Teilnehmer auf dem Anmeldeformular vermerkt. Im Falle des Lastschrifteinzuges erfolgt
dieser erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines und nicht früher als zu dem in 2.2 angegebenen                 8.5 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die GWK bzw. ihre Beauf-
Zeitpunkt.                                                                                                          tragten innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer im Rahmen der
                                                                                                                    gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Reise
       3.     Leistungen                                                                                            infolge eines Mangels aus wichtigem, der GWK erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung
3.1 Die Leistungsverpflichtung der GWK ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestäti-               einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der GWK oder
gung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der erstellten Reiseaus-              ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
schreibung unter Maßgabe sämtlicher, im Prospekt oder der Reiseausschreibung enthaltenen Hinweise                   Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist.
und Erläuterungen.
                                                                                                                    8.6 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer innerhalb eines
3.2 Orts-, Haus- und Hotelprospekte, die nicht von der GWK vertrieben werden, sowie Erklärungen,                    Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der GWK unter der in der
Auskünfte und Zusicherungen Dritter, insbesondere der Leistungsträger (z. B. Hotels usw.) sind für die              Überschrift angegebenen Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer
GWK nicht verbindlich, ausgenommen für den Fall, dass eine entsprechende Erklärung oder Auskunft auf                Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden
entsprechende Anfrage ausdrücklich bestätigt wurde.                                                                 ist.

3.3 Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu den im Reiseprospekt beschriebenen Leistungen                                9.     Haftung
sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sollte aus Beweisgrün-                9.1 Die Haftung der GWK gegenüber dem Teilnehmer für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf
den schriftlich getroffen werden. Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich nicht erlaubt.                      Schadensersatz wegen vertraglicher oder vorvertraglicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist auf den
                                                                                                                    dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob
        4.     Leistungs- und Preisänderungen                                                                       fahrlässig durch die GWK herbeigeführt worden ist. Diese Beschränkung der Haftung auf den dreifachen
4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisever-                 Reisepreis gilt auch, soweit die GWK für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen
trages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der GWK nicht wider Treu und Glauben                eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Freizeit nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche               9.2 Die GWK haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistun-
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die GWK verpflichtet sich,           gen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen Ausflüge usw.)
den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu                       und die in der Allgemeinen oder konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen
setzen, soweit dies möglich ist.                                                                                    gekennzeichnet werden.

4.2 Preisänderungen der ausgeschriebenen und bestätigten Preise sind nach Abschluss des Reisevertra-                9.3 Kommt der GWK die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach
ges nach Maßgabe folgender Bestimmungen zulässig:                                                                   den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Internationalen Flugabkommen von
                                                                                                                    Warschau, Den Haag, Guadalajara. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des
         a)            Die GWK kann eine Preisänderung nur verlangen bei einer Erhöhung der Beförderungskos-        Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigungen von Gepäck.
                       ten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder bei ei-
                       ner Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse.                                 10.     Verjährung, Datenschutz, Abtretungsverbot, Sonstiges
                                                                                                                    10.1 Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der GWK, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit
         b)            Die Änderung kann nur in dem Umfang verlangt werden, wie sich diese Erhöhung pro Per-        Ausnahme der Ansprüche des Teilnehmers aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab
                       son oder pro Sitzplatz auswirkt und sofern zwischen dem Vertragsschluss (Zugang der Bu-      dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisegast und der GWK
                       chungsbestätigung) und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als vier Monate liegen.             Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist
                                                                                                                    die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder die GWK die Fortsetzung der Verhandlungen
         c)            Die GWK hat den Teilnehmer unverzüglich nach Kenntnis der die Änderung begründenden          verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende
                       Umstände hiervon zu unterrichten. Preisänderungen können nach dem 20. Tag vor Reise          der Hemmung ein.
                       antritt nicht mehr verlangt werden.
                                                                                                                    10.2 Die für die Verwaltung der Reisen benötigten Teilnehmerdaten werden mittels EDV erfasst und ge-
           d)          Falls eine nach den vorstehenden Bestimmungen zulässige Preiserhöhung 5 % übersteigt,        speichert.
                       ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
                       Teilnahme      an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die GWK in der Lage ist,     10.3 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise – gleich aus welchem
                       eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der       Rechtsgrund – an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren
                       Teilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der GWK über die                 gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
                       Preiserhöhung gegenüber der GWK geltend zu machen.
                                                                                                                    10.4 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die
       5.     Rücktritt durch den Teilnehmer                                                                        übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages als solchem bleibt
5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der                 unberührt.
Zugang der Rücktrittserklärung bei der GWK. Dem Teilnehmer wird im eigenen Interesse und aus Beweis-
sicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
                                                                                                                    Coesfeld, den 12. Juni 2002
5.2 Im Falle des Rücktritts steht der GWK die nachfolgende pauschale Entschädigung zu, bei deren
Berechnung die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwen-                   Verantwortlicher Reiseveranstalter im Sinne der §§ 561a ff. BGB ist die Firma
dung der Reiseleistung berücksichtigt ist. Im Regelfall berechnet die GWK folgende, auf den Reisepreis              GWK, Gesellschaft zur wirtschaftlichen Betätigung des Kolpingwerkes mbH,
bezogene Pauschalen pro Person:                                                                                     Gerlever Weg 1, 48653 Coesfeld, Telefon: 02541/804-01, Durchwahl: 803-419, Fax: 02541/803-414,
                                            bis 60. Tag      vor Reiseantritt       15 %                            Email: info@kolping-ms.de, Internet: www.kolping-ms.de
                                            59. bis 30. Tag vor Reisebeginn         35 %
                                            29. bis 15. Tag vor Reisebeginn         55 %                            Irrtum bei den Reiseausschreibungen behalten wir uns vor.
                                            14. bis 8. Tag vor Reisebeginn          70 %
                                             7. bis 1. Tag vor Reisebeginn          80 %
                                            am Anreisetag                           90 %
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