Donau total 2021 ab 2.499 € - 15-tägige Flusskreuzfahrt - Lensing Reisen

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Donau total 2021 ab 2.499 € - 15-tägige Flusskreuzfahrt - Lensing Reisen
Donau total 2021
15-tägige
Flusskreuzfahrt
➤ Inklusive Haustürabholung
➤ ALL INCLUSIVE-Verpflegung

ab   2.499 €
pro Person in der 2-Bett-Kabine
Donau total 2021 ab 2.499 € - 15-tägige Flusskreuzfahrt - Lensing Reisen
2 Wochen Donau                                                                                                                                                      RABHOL
                                                                                                                                                                      STÜ

                                                                                                                                                                               UN
                                                                                                                                                                HAU

                                                                                                                                                                                 G
                                                                                                                                                                      NK           E
                                                                                                                                                                           LUSIV

                                                                                                                                                                  I
     Budapest

     MS VistaStar

    Faszination Donaudelta
     Der Traum eines jeden Flusskreuzfahrtenliebhabers: Die Donau in ihrer ganzen Pracht von Passau bis
     zum Delta erleben. Diese 15-tägige Reise macht es möglich und führt uns durch sieben Länder und
     vier Hauptstädte. Wir erleben faszinierende Flusslandschaften wie die Wachau und das „Eiserne Tor“
     und fahren auf einem Ausflug ins rumänische Donaudelta am Schwarzen Meer.
                                                                                           Wir beginnen unsere Reise in Passau,         Das Ziel unserer Reise, das Donaudelta
Passau                 SLOWAKEI                                                            wo wir herzlich an Bord unseres Deluxe       am Schwarzen Meer, erreichen wir auf
         Krems
                 Bratislava                                                                Schiffes MS VistaStar von der sympa-         einer fakultativen Bootstour.
                              UNGARN
         Wien
                               Budapest                                                    thischen Crew begrüßt werden.                Stromaufwärts bringt uns MS VistaStar
ÖSTERREICH
                               Kalocsa           RUMÄNIEN
                 Mohacs                                                                    Abends kreuzen wir schon durch die           über Novi Sad in Serbien und Mohacs
                              Novi Sad                      Bukarest              Donau-
                                                                            Tulcea km 0
                                                                                           Schlögener Schlinge hinein in die wun-       in Ungarn nach Budapest, das „Paris des
                                           Eisernes Tor
                                                          Giurgiu
                                                                 Oltenița                  derschöne Landschaft der Wachau.             Ostens“. Wir lernen die romantische und
                                 Belgrad                              Rousse
                                                                              Schwarzes    In Österreich besuchen wir am nächsten       doch auch temperamentvolle Stadt bei
                                  SERBIEN             BULGARIEN                 Meer
                                                                                           Tag die Walzermetropole Wien und             einer Stadtbesichtigung kennen und
                                                                                           haben Zeit, die glanzvolle Stadt bei einer   sind fasziniert von ihrem Lichterglanz bei
                                                                                           Stadtbesichtigung zu erleben. Zwei Tage      Nacht. Die Puszta-Reiterspiele lassen uns
                                                                                           später sind wir bereits in Belgrad, der      tiefer in die Kultur eintauchen und wir
                                                                                           Haupstadt Serbiens.                          bewundern die Reitkunst der „Csikós“.
                                                                                           Atemberaubend ist die anschließende          Am nächsten Tag erreichen wir die
                                                                                           Passage unseres Schiffes durch die           zauberhafte slowakische Hauptstadt
                                                                                           Schluchten des „Eisernen Tores“, bevor       Bratislava und sind fasziniert von den
                                                                                           wir die endlos erscheinende Ebene            Palästen und Herrenhäusern aus der Zeit
                                                                                           der Walachei erreichen. Nach einem           der österreichischen Kaisermonarchie.
                                                                                           Besuch in Bulgarien erwartet uns das         Wir besuchen noch das hübsche Krems
                                                                                           rumänische Donaudelta mit seiner ein-        in Österreich und erreichen am 15. Tag
                                                                                           zigartigen Flora und Fauna, geschützt als    unserer Reise wieder Passau, wo unsere
     Belgrad
                                                                                           Weltnaturerbe.                               unvergessliche Flusskreuzfahrt endet.

     Veranstalter: 1AVista Reisen GmbH
Donau total 2021 ab 2.499 € - 15-tägige Flusskreuzfahrt - Lensing Reisen
15-tägige Reise

                                                                                                                           ab   2.499 €
                                                                                                                           ALL INCLUSIVE-Verpflegung

                                                                                                                           Eingeschlossene Leistungen:
                                                                                                                           • Busan-/-abreise mit Haustür-
                                                                                                                             abholung nach/von Passau
                                                                                                                           • Flusskreuzfahrt mit
                                                                                                                             14 Übernachtungen an Bord in der
                                                                                                                             gebuchten Kategorie
Pelikane im Donaudelta                                                                                                     • 1AVista ALL INCLUSIVE-Verpflegung
                                                                                                                           • Festliches Galadinner
Reiseverlauf                                                                                       15 Tage/14 Nächte
 Tag    Ort                                                 An      Ab     Ausflüge (ca. Preise in €)
                                                                                                                           • Freie Benutzung der Bord-
        Busanreise nach Passau, Einschiffung ab              –     18.30
                                                                                                                             einrichtungen (z. B. Pool, Sauna)
  1     15.00 Uhr
        Passage Schlögener Schlinge
                                                                                                                           • Mobiles Audiosystem für zahlreiche
                                                           14.00 18.00 Stadtbesichtigung 30,– (A)                            fakultative Ausflüge
  2     Wien, Anleger Nussdorf (Österreich)
                                                                       Wien der Wiener 33,–
        Kalocsa (Ungarn)                                   15.00 19.00 Hajos – Schwäbisches Kellerdorf 36,–
                                                                                                                           • Gepäckservice bei Ein-/Ausschiffung
  3
        Mohacs                                             22.00 24.00 Technischer Stopp
                                                                                                                           • Erfahrene 1AVista Reiseleitung
                                                                           Stadtbesichtigung 29,– (A)
  4     Belgrad (Serbien)                                  13.00 22.00
                                                                           Abendausflug Belgrad bei Nacht 39,–               an Bord
  5     Fahrt durch die Flussenge „Eisernes Tor“

  6     Rousse (Bulgarien)                                 10.00 13.00 Stadtbesichtigung 25,– (A)

  7     Tulcea (Donaudelta)                                08.30 12.00
                                                                           Bootstour im rumänischen Donaudelta 33–      Wunschleistungen:
                                                                           Donauklöster der Dobrudscha 32,–
        Oltenița (Rumänien)                                10.00 10.30 Bukarest 38,–                                             Ausflugspaket mit
  8
        Giurgiu                                            15.00 17.00 Ausflugsrückkehr                                   A      5 Ausflügen (A) 119,– €
  9     Kreuzen auf der Donau                                                                                                    Code: (S) STADEL
  10    Novi Sad (Serbien)                                 17.00   21.30 Private Spaziergänge
                                                                                                                                  Haustürabholung:
  11    Mohacs (Ungarn)                                    11.30   17.30 Technischer Stopp
                                                                       Stadtbesichtigung 30,– (A)
                                                                                                                                  Von Beginn an soll ein Höchst-
  12    Budapest                                           08.00 22.00 Puszta Reiterspiele 39,–                                   maß an Service, Entspannung
                                                                       Budapest bei Nacht 21,–                          und Erholung die Inhalte Ihrer Leserreise
  13    Bratislava (Slowakei)                              14.30 18.00 Stadtbesichtigung 26,– (A)                       prägen. Sie werden ohne Aufpreis von
  14    Krems (Österreich)                                 07.30   11.00 Stadtrundgang 16,–                             einem Taxi oder Shuttle an der Haustür
  15
        Passau, Ausschiffung bis ca. 09.00 Uhr
                                                           08.00     –
                                                                                                                        abgeholt und zum Zustieg des Transfer-
        Busabreise                                                                                                      busses gefahren (analog bei Rückreise).
(A) = diese Ausflüge beinhaltet das preisreduzierte Ausflugspaket für 119,– € (Buchung mit Reiseanmeldung)
Bei Grenzüberschreitungen, besonders an der Außengrenze des Schengen-Raumes, kann es zu Grenzkontrollen und
                                                                                                                        Sie erhalten Ihre Reiseunterlagen spätes-
Verzögerungen kommen.                                                                                                   tens 8–10 Tage vor Reiseantritt.
Änderungen im Reiseverlauf vorbehalten.

Termine und Preise 2021 pro Person in €
                                                                                                        06.05.–20.05.
                                                                                                        10.06.–24.06.
Kat.    Außenkabine/Deck                                                         01.04.–15.04.          08.07.–22.07.
                                                                                                        22.07,–05.08.
                                                                                                        23.09.–07.10.
HD2     2-Bett Hauptdeck                                                            2.499                  2.549

MD2     2-Bett Mitteldeck superior, frz. Balkon                                     2.829                  2.879

OD2     2-Bett Oberdeck deluxe VIP*, frz. Balkon                                    3.029                  3.079

Zuschlag Einzelbelegung Kat. HD2, MD2, OD2                                          + 800                  + 1.000

*VIP-Kabinen inkl. Obstteller und 1 Flasche Sekt zur Begrüßung

Reisecode: (H) STADEL

 Für diese Reise ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.                                           Hundertwasserhaus in Wien

                                                                                                                        Reisecode: STADEL
                                                                                                                        Kennziffer: 13140
Donau total 2021 ab 2.499 € - 15-tägige Flusskreuzfahrt - Lensing Reisen
Unser Flusskreuzfahrtschiff der Deluxe-Klasse

MS VistaStar
➤ Indienststellung 2018 ➤ Französische Balkone ➤ ALL INCLUSIVE-Verpflegung

Kabinenbeispiel Mittel-/Oberdeck                                    Pool                                                                                 Restaurant

Bordausstattung                                                                                                 ken Einschränkungen oder Ausfall der Verbindung kommen kann. Fahrräder
Großzügiges Sonnendeck mit Schattenplätzen, modernen Outdoor-Möbeln,                                            stehen für private Erkundungen gegen Gebühr für Sie bereit.
Liegen, Putting-Green und Shuffle Board. Geräumiger, modern-eleganter                                           Bordleben und Unterhaltung
Panoramasalon, schickes Restaurant (eine Tischzeit), Empfang mit Rezeption,
Bordboutique, Bücherecke, Ausflugs-Desk, Aufzug. Wellnessbereich mit Mag-                                       Elegant-gemütliche Urlaubsatmosphäre. Wir empfehlen bequeme Kleidung,
rodome am Heck mit Pool* und Rundum-Panoramaverglasung mit herrlichem                                           zum Abendessen ist gepflegte Kleidung erwünscht, zum Galadinner schicke,
Ausblick auf den Fluss und die vorbeiziehenden Landschaften. Infrarotsauna,                                     dezente Eleganz (keine Abendkleidung). Die Bordsprache ist Deutsch, Euro
Fitnessraum. Treppenlift am Bug zwischen Oberdeck und Sonnendeck. Solar-                                        die Bordwährung, Kreditkarten (Visa, Mastercard), EC-Karten (Maestro und
zellen helfen den Energieverbrauch umweltfreundlicher zu gestalten.                                             V-Pay) werden akzeptiert. Bücher, Brett- und Kartenspiele stehen in guter
                                                                                                                Sortierung zur Verfügung. Erfahrene 1AVista Reiseleitung.
*Bei Niedrigwasser muss der Pool gegebenenfalls geleert werden, um das
Gewicht und somit den Tiefgang des Schiffes zu verringern. Der Pool ist in                                      Ihre Kabine
dieser Zeit nicht benutzbar.
                                                                                                                Alle Kabinen sind Außenkabinen und auf dem Mittel- und Oberdeck mit
Weitere Annehmlichkeiten an Bord:                                                                               bodentiefen Panoramafenstern zum Öffnen (französischen Balkonen) ausge-
WLAN ist an Bord verfügbar. Genauere Informationen erhalten Sie an der                                          stattet. Die kleineren Fenster der Hauptdeckkabinen können nicht geöffnet
Rezeption an Bord. Bitte beachten Sie, dass es je nach Streckenverlauf zu star-                                 werden. Alle Kabinen sind ca. 16 m² groß, die vier Kabinen auf dem Hauptdeck
                                                                                                                vorne sind ca. 15 m² groß. Alle sind modern und geschmackvoll eingerichtet
                                                                                                                mit hochwertiger Ausstattung: DU/WC mit Schiebetür, Föhn, Doppelbett
                                                                                                                (separierbar), Sat-TV mit Kopfhörer-Anschluss, Radio, Telefon, individuell regu-
                                                                                                                lierbare Klimaanlage/Heizung, Safe, Minibar, Kaffeemaschine, Schreibtisch, 2
                                                                                                                kleine Sessel mit Tischchen. Kabinen mit VIP-Service erhalten zur Begrüßung
                                                                                                                einen Obstteller und eine Flasche Sekt. 3-Bett-Kabinen verfügen über drei
                Reisebüro Lensing                                                                               untere Betten (davon ein Klappbett). In begrenzter Anzahl können 2-Bett-
        Silberstraße 21 · 44137 Dortmund                                                                        Kabinen zur Alleinnutzung gebucht werden; Zuschlag + 70 %.
              Tel.: 0231 / 905959-64                                                                            Ausflüge und Landgänge
  info@lensingreisen.de · www.lensingreisen.de                                                                  Unsere Reiseleitung vermittelt organisierte Ausflüge (Buchung und Bezah-
                                                                                                                lung an Bord), die von örtlichen Agenturen angeboten und durchgeführt wer-
          Aufgrund der großen Nachfrage empfehlen                                                               den und gibt Tipps für private Landgänge. Ein mobiles Audiosystem steht für
               wir eine frühzeitige Anmeldung.                                                                  zahlreiche fakultative Ausflüge zur Verfügung. Ein Arzt ist an Land kurzfristig
                                                                                                                erreichbar. Auf allen Reisen ins Donaudelta ist zusätzlich ein Arzt an Bord.

                                                                                                                                                                       Decks:
    1
                    Putting-Green                                                                                                                                      1 Sonnendeck
                                                                                                                                                                       2 Oberdeck
                        Shuffle Board
                                                                                                                                                                       3 Mitteldeck
                                                                                                                                                                       4 Hauptdeck
                                                                                                                                                                                                            Fotos: AdobeStock, Shutterstock, fotolia, pixabay, Reederei

                                                Deluxe-Kabinen mit franz. Balkon
                                                                                                                                                                       Technische Daten:
                       340 338 336 334 332 330 328 326 324 322 320 318 316 314 312 310 308 306 304 302 Lift
                                                                                                                                                            Lounge-    Länge: 135 m
    2       Pool                                                                                                                     Panoramasalon/Bar      Terrasse   Breite: 11,45 m
                   Sauna 337 335 333 331 329 327 325 323 321 319     317 315 313 311 309 307 305 303 301
                                                                                                                                                                       Anzahl der Passagiere: max. 196
                                                Deluxe-Kabinen mit franz. Balkon                                                                                       Kabinenanzahl: 98
                                                Superior-Kabinen mit franz. Balkon                                                                                     Schiffscrew: 44–50
                       238 236 234 232 230 228 226 224 222 220 218 216 214 212 210 208 206 204 202
                                                                                                           Lift Reiseleitung                                           Flagge: Deutschland
                                                                                                        Lobby
    3                                                                                                                           Restaurant                             Indienststellung: 2018
                       235 233 231 229 227 225 223 221 219 217       215 213 211 209 207 205 203 201                                                                   Reederei: Königsstein River
                                                                                                           Rezeption
                                                                                                                                                                       Cruises GmbH
                                                Superior-Kabinen mit franz. Balkon
                                                                                Hauptdeck-Kabinen                                                                      Das Schiff entspricht modernen
                                                                     122 120 118 116 114 112 110 108 106 Lift Fitness 104 102                                          Technik-, Sicherheits- und Umwelt-
    4                                  Crew                                                                                                                            standards.
                                                                     123 121 119 117 115 113 111 109 107                  103 101                                      Bitte beachten Sie, dass das
                                                                                                                         Hauptdeck
                                                                                                                                                                       Schiff nicht barrierefrei ist!
                                                                                   Hauptdeck-Kabinen                       vorne

Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Änderungen vorbehalten, maßgeblich sind die Reisebestätigung und
die AGB der 1AVista Reisen GmbH. (Auf Wunsch Zusendung der AGB vor Buchungsabschluss). Nach Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 20%
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Straße 231, 50679 Köln, www.1avista.de
Donau total 2021 ab 2.499 € - 15-tägige Flusskreuzfahrt - Lensing Reisen
Reiseanmeldung                                                                           MS VistaStar
                                                                                         „Donau total 2021“, 15 Tage

                                                                                         Reisetermin:

                                                                                         Alternative:

                                                                                                                                     1. Person             2. Person
    Ausgefüllte Anmeldung bitte senden an:

    Reisebüro Lensing                                                                     gewünschte Kat./Kabine
    Silberstraße 21
                                                                                          Ausflugspaket p.P.
    44137 Dortmund
                                                                                          Versicherungen p.P.

                                                                                          Reisepreis p.P.

    Tel.: 0231 / 905959-64                                                                Gesamtreisepreis aller
    info@lensingreisen.de                                                                 Reisenden

Bitte gut leserlich ausfüllen
                                                 1. Person                                                            2. Person

 Name

 Vorname(n)

 Straße / Hausnummer

 PLZ / Wohnort

 Geburtsdatum

 Nationalität

 Telefon Nr.

 Mobil-Telefon Nr.

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 Ausflugspaket                                    ja                    nein                                 ja                    nein

                                                       HAUSTÜRABHOLUNG INKLUSIVE
 Bemerkungen

Versicherung gewünscht?

RRV ja                  nein             Preis p. P.:                          Kompaktschutz ja                         nein             Preis p. P.:

  Geben Sie Ihren Kabinenwunsch gerne an. Wir prüfen die Verfügbarkeit und melden uns entsprechend zurück.

Veranstalter ist 1 AVista Reisen GmbH, Siegburger Str. 231, 50679 Köln. Wichtiger Hinweis: Ich erkläre, dass mir die vorvertraglichen Informationen (Reiseausschrei-
bung, Allgemeine Geschäftsbedingungen) ausgehändigt wurden und ich die Informationen zur Reise, Hinweise für mobilitätseingeschränke Reisende, zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und zum Datenschutz verstanden habe und akzeptiere. Ich bin damit einverstanden, dass die zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellten
Angaben von 1 AVista Reisen GmbH verwendet werden, soweit dies der Vertragsabwicklung oder der Kundenbetreuung dient. Die gemachten Angaben werden nicht an
Dritte weiter gegeben. Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass der Kreuzfahrt-Service mich auch zukünftig über neue Reiseangebote per Post informieren darf. Sollte dies
nicht der Fall sein, widerspreche ich ausdrücklich in schriftlicher Form.

Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen
aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen.
                                                                          Datum / Unterschrift des Kunden
GESUND UND SICHER REISEN
     Mit 1AVista Reiseschutz

       1AVista                                                    1AVista
       Reiserücktritt-Basisschutz                                 Komplettschutz
                                                                  mit Reise-Krankenversicherung
                                                          WELT                                                         WELT
                       • Reiserücktritt-Versicherung                               • Reiserücktritt-Versicherung
                                                                                   • Reise-Assistance
                                                                                   • Reiseabbruch-Versicherung
                                                                                   • Reisegepäck-Versicherung
                                                                                   • Reiseunfall-Versicherung
                                                                                   • Reisehaftpflicht-Versicherung
                                                                                   • Reise-Krankenversicherung                 Geltungsbereich: weltweit
                                                                                     inkl. Kranken-Rücktransport               Versicherter Reisepreis: Maximal sind je Reise € 4.000,– je Person möglich.
                                                                                                                               Versicherungs-Summen:
                                        Eine Reise                                                  Eine Reise                 Reisegepäck-Versicherung: € 3.000,– je Person
                                                                                                                               Reiseunfall-Versicherung: je Person bis zu € 30.000,– bei Invalidität,
                                         je Person                                                   je Person
                                                                                                                               € 10.000,– bei Tod
                                                                                                                               Reisehaftpflicht-Versicherung: € 500.000,– je Person bei Personen- und
      Reisepreis bis             ohne Selbstbeteiligung           Reisepreis bis              ohne Selbstbeteiligung
                                                                                                                               Sachschäden
              100,–     ER0100                              8,–          100,–      EP0100                              25,–   Versicherte Reisedauer: Die Versicherungen gelten für die Dauer einer
              200,–     ER0200                             15,–          200,–      EP0200                              39,–   Reise (vom Antritt der Reise bis zur Rückkehr), maximal sind 45 Tage möglich.
                                                                                                                               Im Rahmen der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung besteht Ver-
              400,–     ER0400                             24,–          400,–      EP0400                              44,–   sicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise.
              600,–     ER0600                             38,–          600,–      EP0600                              65,–   Abschlusshinweise: Jeder Reiseschutz, der eine Reiserücktritt-Versicherung
              800,–     ER0800                             49,–          800,–      EP0800                              79,–   enthält, sollte bei Buchung der Reise abgeschlossen werden. Ein späterer Ab-
            1.000,–     ER1000                             58,–        1.000,–      EP1000                              95,–   schluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Wenn zwischen der Buchung
                                                                                                                               und dem Reiseantritt 29 Tage oder weniger liegen, gilt: Der Reiseschutz muss
            1.500,–     ER1500                             78,–        1.500,–      EP1500                             119,–   sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Tage, abgeschlossen werden.
            2.000,–     ER2000                             98,–        2.000,–      EP2000                             157,–   Wichtige Information: Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die
            2.500,–     ER2500                            119,–        2.500,–      EP2500                             175,–   Versicherungs-Bedingungen von AWP P&C S.A. Die voll ständigen Produkt- und
                                                                                                                               Verbraucherinformationen und Versicherungs-Bedingungen können Sie unter
            3.000,–     ER3000                            139,–        3.000,–      EP3000                             189,–
                                                                                                                               https://www.1avista.de/gesund-und-sicher-reisen-mit-1avista-reiseschutz.html
            4.000,–     ER4000                            169,–        4.000,–      EP4000                             199,–   einsehen. Leistungs- und Beitrags-Änderungen vorbehalten.
     Alle Beträge in Euro.

                  KRANK VOR DER REISE?
                  DIE STORNOBERATUNG HILFT!

     Die Stornoberatung ist in jeder Reiserücktritt-Versicherung inklusive. Erfahrene
     Reisemediziner beraten Sie, ob die Reise im Krankheitsfall sofort storniert
     werden muss oder abgewartet werden kann. Das Risiko von eventuell höheren
     Stornokosten übernehmen wir.

     Auch bei Notfällen während der Reise bietet unsere Assistance rund um die
     Uhr schnelle und fachkundige Hilfe weltweit!

RZ 2019-1146 Prämienanzeige EIN035 210x215_v2.indd 1                                                                                                                                             20.02.19 17:37
                                                                                                                                                                                                               03/2020
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden
      bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB
      Bei der Ihnen angebotenen Kombinationen von Reiseleistungen handelt es sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU)
      2015/2302.1. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen 1AVista Reisen
      GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das
      Unternehmen 1AVista Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und
      – falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist – zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

      Die wichtigsten Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:       – Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der
                                                                         Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und ver-
      – Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über
                                                                         tretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
        die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
                                                                       – Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestand-
      – Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ord-
                                                                         teile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchge-
        nungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen
                                                                         führt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere
        Reiseleistungen.
                                                                         Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende
      – Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder             kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag
        Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem        zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt die-
        Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen        ses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem
        können.                                                          Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen
                                                                         auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen
      – Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer
                                                                         hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu
        angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen
                                                                         schaffen.
        Kosten – auf eine andere Person übertragen.
                                                                       – Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/
      – Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn
                                                                         oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder
        bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhö-
                                                                         nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
        hen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen
        ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der   – Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn
        Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschal-          dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
        reisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag
                                                                       – Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen
        zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf
                                                                         Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen
        eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht
                                                                         zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters
        auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich
                                                                         oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn
        verringern.
                                                                         der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der
      – Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr         Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden
        vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung      gewährleistet. 1AVista Reisen hat eine Insolvenzabsicherung
        aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile        mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen
        der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geän-       (Versicherungsschein-Nr.: 760 90 449314484). Die Reisenden
        dert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche        können diese Einrichtung (Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesba-
        Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise       den, Tel.: +49 611 533-5859, www.ruv.de) kontaktieren, wenn
        absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstat-      ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von 1AVista Reisen
        tung und unter Umständen auf eine Entschädigung                  verweigert werden.
      – Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher
        Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer       Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der
        Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise      in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:
        wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitspro-          www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
        bleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beein-
        trächtigen.

      Reiseveranstalter: 1AVista Reisen GmbH, Siegburger Straße 231, 50679 Köln, Tel. 0221 99 800 800, info@1avista.de, www.1avista.de

Formblatt EU Pauschalreiserecht 2021.indd 1                                                                                       02.03.20 16:53
Weitere Angaben zu unseren Reisen
      Hinweise für Menschen mit eingeschränkter Mobilität                Reisedokumente/Pass- und Visumserfordernisse
      Wir möchten, dass sich auch Menschen mit eingeschränkter           Auf den einzelnen Reiseseiten, informieren wir Sie über Visa-
      Mobilität auf ihre Reise freuen können. Menschen mit einge-        formalitäten, Einreisebestimmungen und besondere Gesund-
      schränkter Mobilität müssen sich aber bei Schiffsreisen auf        heitsvorschriften der jeweiligen Zielgebiete. Im Allgemeinen
      Einschränkungen einstellen, da Schiffe nicht barrierefrei sind.    weisen wir darauf hin, das Staatsangehörige der EU, auf allen
      Die Schiffsbeschreibungen, die Sie in der Einleitung zu jeder      Flusskreuzfahrten einen gültigen Personalausweis oder Reise-
      Schiffsreise finden, enthalten nützliche Informationen zu Bord-    pass. Für Reisen in das ukrainische Donaudelta benötigen Sie
      einrichtungen, die die Mobilität an Bord erleichtern (beispiels-   einen Reisepass, welcher mindestens bis sechs Monate nach
      weise Aufzüge oder Treppenlifte). Sollten Sie sich nicht sicher    Reiseende gültig ist. Bei Buchung Ihrer Reise erhalten Sie nähe-
      sein, ob Sie die Mobilitätsanforderungen erfüllen können,          re Informationen gemäß den aktuellen Bestimmungen.
      fragen Sie uns bitte unbedingt vor Ihrer Buchung.
                                                                         Rücktritt des Reisenden und Entschädigung
      Sprache bei der mündlichen Erbringung von Reise-
                                                                         Sie können vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktre-
      leistungen
                                                                         ten. Der Rücktritt ist gegenüber uns oder Ihrem Reisebüro zu
      Die Bordsprache und Sprache bei der Erbringung unserer             erklären.
      Reise-                                                             Im Falle des Rücktritts verlieren wir den Anspruch auf den
      leistungen ist Deutsch, soweit wir in der Schiffsbeschreibung      Reisepreis. Stattdessen können wir, soweit der Rücktritt nicht
      nicht auf die Kommunikation in anderer Sprache hinweisen.          von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in
                                                                         dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche
      Zahlungsmodalitäten (insbesondere Anzahlung)                       Umstände aufgetreten sind, die die Durchführung der Reise
      Nach Ihrer Reisebuchung erhalten Sie die Buchungsbestäti-          oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort
      gung mit Rechnung und Sicherungsschein. Sodann ist eine            erheblich beeinträchtigt haben, eine angemessene Entschädi-
      Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises sowie die Versi-       gung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen
      cherungsprämie (soweit gebucht) zu leisten. 30 Tage vor Rei-       und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen
      sebeginn ist die Restzahlung fällig. Ihre Reise können Sie per     Reisepreis verlangen.
      Überweisung oder mit einer gängigen Kreditkarte bezahlen.          Die Entschädigung bei Fluss- und Seereisen berechnet sich
                                                                         nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie
      Mindestteilnehmerzahl und unser Rücktrittsrecht                    folgt:
      bei Nichterreichen                                                 Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, ab dem
      Die Durchführung unserer Reisen erfordert eine bestimmte           89. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises, ab
      Mindestteilnehmerzahl. Wenn diese nicht erreicht wird,             dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises,
      können wir bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei einer        ab dem 14. bis 1 Tag vor Reiseantritt 80 % und bei Nichterschei-
      Reisedauer von mehr als sechs Tagen, sieben Tage vor Reise-        nen am Reisetag 90 % des Reisepreises. Im Übrigen verweisen
      beginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höch-          wir auf unsere Reise- und Geschäftsbedingungen.
      stens sechs Tagen und 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer
      Reisedauer von weniger als 2 Tagen zurücktreten. Sollte das        Reiserücktrittskostenversicherung und weitere
      Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bereits zu einem          Versicherungsmöglichkeiten
      früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, werden wir Ihnen dies so-     Sie können sich für den Fall eines Reiserücktritts und im
      fort bekannt geben. Die Mindestteilnehmerzahlen bei unseren        Hinblick auf Risiken bei der Durchführung der Reise (insbeson-
      Schiffen betragen:                                                 dere Abbruch, Unfall, Krankheit, Kranken-Rücktransport und
       MS VistaFidelio                                                   Gepäckverlust) versichern. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich,
                                                        100 Gäste        den Abschluss einer Versicherung zu prüfen. Ausführliche In-
       MS VistaCarmen
                                                                         formationen zu Versicherungspaketen finden Sie auf Seite 48.
       MS VistaSun                                      150 Gäste
       MS VistaStar
       MS VistaSky                                      175 Gäste
       MS VistaSerenity
       MS VistaKatharina                                70 Gäste
       Nilkreuzfahrten                                  20 Gäste

                                                                                                                             Stand: 3/2020

Formblatt EU Pauschalreiserecht 2021.indd 2                                                                                         02.03.20 16:53
Reise- und Geschäftsbedingungen der 1AVista Reisen GmbH
                         („Reiseveranstalter“)
1.    Abschluss des Reisevertrages/Verpflichtung für Mitreisende                                                           4.2   Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Ener-
1.1   Für alle Buchungswege gilt:                                                                                                gieträger kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die
a)    Vor Abschluss des Reisevertrags erfolgt eine vorvertragliche Unterrichtung des Kunden, insbesondere über seine             vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die
      Rechte nach der Pauschalreiserichtlinie und über die Eigenschaften der Reise, Preise und Zahlungsmodalitäten.              Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für
b)    Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine            den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
      eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen                 bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechen-
      hat.                                                                                                                       den, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c)    Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab (z. B. wenn der Kunde        4.3   Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 4.1.2 genannten
      diese Reise- und Geschäftsbedingung erst mit der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters erhält), so liegt              Preise, Abgaben und Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedri-
      ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist (Bindungsfrist).         geren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist
      Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde dem Reiseveranstalter                   der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten, wobei der Reiseveranstalter die ihm tatsächlich entstandenen
      die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder konkludent durch Anzahlung erklärt. Eine Annahmeerklärung                   Verwaltungsmehrausgaben abziehen darf.
      nach Ablauf der Bindungsfrist kann der Reiseveranstalter zurückweisen.                                               4.4   Preiserhöhungen von mehr als 8 % sind nur einvernehmlich möglich. Der Reiseveranstalter kann den Kunden
d)    Bei einer Optionsbuchung wird die geplante Reise für die Dauer von drei Werktagen reserviert. Nach dieser Frist            eine Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten
      wird die Option automatisch zu einer verbindlichen Buchung. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde kostenfrei auf           angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt von dem Vertrag (ohne Ent-
      einen anderen Reisetermin oder eine andere Route umbuchen oder kostenfrei von der Reise zurücktreten.                      schädigungsverpflichtung) erklärt; alternativ kann er dem Kunden auch die Teilnahme an einer anderen Reise
1.2   Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:                        (Ersatzreise) anbieten. Wenn der Kunde nicht innerhalb der ihm von dem Reiseveranstalter zur Entscheidung
a)    Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages                   gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Preiserhöhung als angenommen.
      verbindlich an.
b)    Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter              5.    Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn und Entschädigung
      zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveran-         5.1   Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveran-
      stalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln.                                         stalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler (Reisebüro) gebucht wurde, kann der Rücktritt auch
1.3   Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:                          diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
a)    Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.                           5.2   Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch
b)    Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebu-                  auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder
      chungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.                       am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände aufgetre-
c)    Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.                                        ten sind, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich
d)    Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit            beeinträchtigt haben, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen
      zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.                                                                        und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
e)    Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter      5.3   Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der
      den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.                                                                           Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis
f)    Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt                  zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
      (Eingangsbestätigung).                                                                                                     gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird
g)    Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“                      nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
      begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner                 a)    Flugreisen und Nur-Hotel-Buchung
      Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstal-                   Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, ab dem 90. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 % des Rei-
      ters beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich            sepreises, ab dem 30. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises, ab dem 15. bis 1 Tag vor Reiseantritt
      erfolgen kann.                                                                                                             90 % und bei Rücktrittserklärung Nichterscheinen am Reisetag 95 % des Reisepreises.
h)    Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch ent-             b)    Fluss- und Seereisen
      sprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit                   Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, ab dem 90. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 % des Rei-
      Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang                   sepreises, ab dem 30. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, ab dem 15. bis 1 Tag vor Reiseantritt
      seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der                 80 % und bei Rücktrittserklärung/Nichterscheinen am Reisetag 90 % des Reisepreises.
      Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der            Der Reiseveranstalter kann anstelle der vorstehenden Pauschalen die Entschädigung anhand des Reisepreises
      Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.                                             unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Rei-
                                                                                                                                 seleistungen konkret berechnen.
2. Bezahlung                                                                                                                     Der Reiseveranstalter wird auf Wunsch des Kunden die Höhe der Entschädigung erläutern.
Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder        5.4   Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorste-
annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändi-                      henden Bedingungen unberührt (siehe Ziffer 6.2).
gung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird
30 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn der Sicherungsschein übergeben ist. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die      6.    Umbuchungen und Ersetzungsbefugnis des Reisenden
Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach        6.1   Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des
Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis Ziffer 5.3 mit               Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Die Möglichkeit des
Rücktrittskosten zu belasten.                                                                                                    Rücktritts (Ziffer 5) und einer darauffolgenden Neuanmeldung bleibt dem Kunden unbenommen.
                                                                                                                           6.2   Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus
3.    Leistungsänderungen                                                                                                        dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung des Kunden muss auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen und darf
3.1   Abweichungen von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss                dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugehen.
      notwendig werden, sind dem Reiseveranstalter gestattet, wenn die Änderungen der Reiseleistungen unerheblich          6.3   Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerforder-
      sind und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Der Reiseveranstalter wird               nissen nicht erfüllt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenste-
      den Kunden hierüber unverzüglich nach Kenntniserlangung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail)               hen.
      klar und verständlich in hervorgehobener Weise über die Änderungen unterrichten.
3.2   Im Fall einer erheblichen Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen oder der Abweichung von            6.4   Der Reiseveranstalter kann auf Nachweis eine Erstattung der ihm durch den Eintritt des Dritten entstandenen
      wesentlichen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, kann der Kunde innerhalb einer               Mehrkosten fordern.
      mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die mitgeteiltem Änderung annehmen,                6.5   Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Kunde (Anmelder) gegenüber dem Reiseveran-
      unentgeltlich vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) verlangen,             stalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
      wenn der Reiseveranstalter dem Kunden in seiner Mitteilung eine solche Reise angeboten hat. Wenn der Kunde
      nicht innerhalb der ihm von dem Reiseveranstalter zur Entscheidung gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte    7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
      Vertragsänderung als angenommen.                                                                                     Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen,
3.3   Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit               die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen
      Mängeln behaftet sind.                                                                                               Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Auf-
                                                                                                                           wendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
4.    Preisänderungen                                                                                                      Leistungen handelt.
4.1   Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu
      erhöhen:                                                                                                             8.    Rücktritt des Reiseveranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder aufgrund
4.1.1 Die Preiserhöhung übersteigt nicht 8 % des Reisepreises.                                                                   unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
4.1.2 Die Erhöhung ergibt sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten                                        8.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der vor Abschluss des Reisevertrags mitgeteilten Mindestteil-
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer                     nehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt bis spätestens
      Energieträger,                                                                                                       8.1.1 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder           8.1.2 sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
      Flughafengebühren, oder                                                                                              8.1.3 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen
c) Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse.                                                                dem Kunden gegenüber erklärt hat.
4.1.3 Der Reiseveranstalter unterrichtet den Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften               Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden
      Datenträger über die Preiserhöhung und deren Gründe und Berechnung.                                                        kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
8.2                            Ferner kann der Reiseveranstalter zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände             gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveran-
                               an der Erfüllung des Reisevertrags gehindert ist und den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktritts-           stalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Der Reiseveranstalter haftet jedoch für solche Leistungen, soweit
                               grunds erklärt.                                                                                                         sich dies aus dem Gesetz ergibt oder oder wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von
8.3                            Tritt der Reiseveranstalter vom Reisevertrag zurück, verliert er seinen Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis        Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
                               und hat dem Kunden den Reisepreis, soweit dieser bereits gezahlt worden ist, unverzüglich, jedenfalls innerhalb    11.3 Dem Kunden wird im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung sowie einer
                               von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu erstatten.                                                                          Auslandskrankenversicherung empfohlen.

9.                             Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen                                                                          12. Verjährung
9.1                            Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet        Reiserechtliche Ansprüche des Kunden (§§ 651k bis n BGB) verjähren in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an
                               einer Abmahnung die Durchführung der Reise, den Hausfrieden (auf dem Schiff oder im Hotel) oder die Mitrei-        dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
                               senden derart nachhaltig stört oder seine Vertragspflichten derart verletzt, dass dem Reiseveranstalter unter
                               Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere unter Abwägung der beiderseitigen Interessen,        13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
                               die Fortsetzung des Reisevertrags nicht zugemutet werden kann.                                                     Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
9.2                            Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der      verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im
                               ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung       Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei
                               der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrach-     der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden
                               ten Beträge.                                                                                                       die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen
                                                                                                                                                  wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den
10. Mitwirkungspflichten des Kunden                                                                                                               Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der
10.1 Reiseunterlagen                                                                                                                              Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten,
     Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein,                            um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesell-
     Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. Außerdem hat der Kunde                                  schaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/
     umgehend zu prüfen, ob die Angaben in den Reiseunterlagen den Daten in seinem Reisepass bzw. Ausweis ent-                                    modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
     sprechen, und seine Mitreisenden zu einer solchen Prüfung anzuhalten.
10.2 Mängelanzeige/Abhilfeverlangen                                                                                                               14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
     Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Versäumt der Kunde schuldhaft                              Der Kunde muss bei allen Reisen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Der Reiseveranstalter
     dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Rei-                                 wird über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl.
     sepreises nicht ein und es besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Dies gilt nur dann nicht, wenn die                            Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des
     Mängelanzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet,                                Kunden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen
     seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist                               und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von
     ein Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige                            Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des
     Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit des Vertreters                               Kunden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
     des Reiseveranstalters bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den
     Reiseunterlagen, unterrichtet. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern                            15. Information über die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens
     dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.                                                                        Der Reiseveranstalter nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die
10.3 Fristsetzung vor Kündigung                                                                                                                   zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung
     Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB                                  e.V. Sie kann unter folgender Adresse kontaktiert werden: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstellte des Zentrums für
     oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Rei-                                   Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl; Tel. +49 78517957940, www.verbraucherschlichter.de.
     severanstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe
     unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch                               Reiseveranstalter:
     ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.                                                  1AVista Reisen GmbH
10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung                                                                                                      Siegburger Str. 231
     Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort                                 50679 Köln
     und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in                                 Tel.: 0221 99 800 800
     der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei                                  Fax: 0221 99 800 869
     Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.                                     info@1avista.de
     Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Vertreter des Reiseveran-                              www.1avista.de
     stalters bzw. dem Reiseveranstalter unverzüglich anzuzeigen.                                                                                 HRB 60751 Amtsgericht Köln
                                                                                                                                                  USt.-IdNr.: DE2547 12753
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
     oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
     beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Verträgen oder auf solchen                                   Stand: 02/2020
     beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz)
     bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Einzelleistungen,
     die er als Fremdleistungen lediglich vermittelt hat (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstel-
     lungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese so eindeutig

                                    Versicherungsschein-Nr.: 760 90 449314484

                                    Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs
                                    Dieser Sicherungsschein gilt für den                                     gegenüber dem unten angegebenen                                             Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
                                    Buchenden und alle Reiseteilnehmer.                                      Kundengeldabsicherer unter den gesetzlichen                                 R+V Allgemeine Versicherung AG
                                                                                                             Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch im                               Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
                                    Der Sicherungsschein gilt nur für                                        Sinne des § 651r Absatz 4 des Bürgerlichen                                  Telefon: +49 611 533-5859
                                    Pauschalreisen, die bis zum 01.04.2021                                   Gesetzbuchs zu.                                                             Telefax: +49 611 533-4500
                                    (einschließlich) gebucht wurden; Antritt oder
                                    Beendigung der Reise haben dagegen keine                                 Die Haftung des Kundengeldabsicherers ist                                   Ihr Kundengeldabsicherer:
                                    Bedeutung für seine Gültigkeit.                                          begrenzt. Er haftet für alle durch ihn in einem                             R+V Allgemeine Versicherung AG
                                                                                                             Geschäftsjahr insgesamt zu erstattenden Beträge                             Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
                                    Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz                                nur bis zu einem Betrag von 110 Mio. Euro. Sollte                           www.ruv.de
                                    der / des                                                                diese Summe nicht für alle Reisenden ausreichen,
  01 334 50 8913 001 0 05.19

                                    1AVista Reisen GmbH                                                      so verringert sich der Erstattungsbetrag in dem                             R+V Allgemeine Versicherung AG
                                    Siegburger Str. 231                                                      Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum
                                                                                                             Höchstbetrag steht.
                                    50679 Köln
                                                                                                                                                                                         Dr. Edgar Martin                   Julia Merkel

                                    R+V Allgemeine Versicherung AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats: Generaldirektor Dr. Norbert Rollinger.                                                                            Bitte beachten Sie:
                                    Vorstand: Dr. Edgar Martin, Vorsitzender; Jens Hasselbächer, Tillmann Lukosch, Julia Merkel, Marc René Michallet.                                                                 Ein Sicherungsschein ist keine
                                    Sitz: Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2188, Amtsgericht Wiesbaden, USt-IdNr. DE 811198334                                                             Reiserücktrittsversicherung!
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