Impfstrategie für Bayern - Beschlossen auf der virtuellen Klausurtagung der FDP Bayern am 16. Januar 2021

 
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Impfstrategie für Bayern
Beschlossen auf der virtuellen Klausurtagung
    der FDP Bayern am 16. Januar 2021
Vorwort
Die Pandemie hat das Leben der Menschen verändert. Es wurden viele Maßnahmen getroffen,
um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Ein entschiedenes Handeln war und ist
notwendig und richtig, auch wenn Bundes- und Landesregierung dabei viele Fehler
unterlaufen sind. Viele der getroffenen Maßnahmen greifen tief in den Alltag der Bürgerinnen
und Bürger ein. Der Impfstoff und die Impfstrategie ermöglichen es aber wieder zu einer
Normalität zurückzukehren, wie wir sie vor dem Beginn der Pandemie kannten. Dabei muss
sich die Politik aber jetzt darauf konzentrieren, so viele Menschen wie möglich so schnell wie
möglich zu schützen. Es geht vor allem darum, zunächst die vulnerablen Gruppen
schnellstmöglich zu impfen. Die Regierung muss dafür sorgen, dass genügend Impfstoff
vorhanden ist, und auch jenen Menschen Impfungen ermöglichen, die nicht in Alten- oder
Pflegeheim leben. Dazu ist nun viel zu tun. Leider hat die Bundesregierung auf europäischer
Ebene dabei versagt, Impfstoff in ausreichender Menge für einen breiten Impfstart zu
organisieren. Dies ist insbesondere tragisch, da seit Frühjahr 2020 klar ist, dass eine Impfung
der beste Weg aus der Pandemie ist und damit die entsprechenden Planungen, sowohl auf
Landes- als auch auf Bundesebene, frühzeitig hätten vorliegen müssen.
Bayern begann am 27.12.2020 die Impfungen mit dem mRNA-Impfstoff der Firma BioNTech.
In den 99 bayerischen Impfzentren können nach Angaben des StMGP 37.900 Personen täglich
geimpft werden. Dazu kommen die mobilen Impfteams. In der Anfangsphase plante die
Staatsregierung, die Impfungen an sieben Tagen in der Woche durchzuführen. Die Impfungen
laufen in den staatlichen Impfzentren in vier Stationen ab.
Ziel ist es, die für die sogenannte Herdenimmunität erforderliche Impfquote zu erreichen. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass mindestens 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung gegen
das Corona-Virus geimpft sein müssten, um diese Herdenimmunität zu erreichen. Daher
müssen die Impfstrategien des Bundes und des Freistaats Bayern schnellstmöglich durch ein
ordentliches, parlamentarisch beratenes und beschlossenes Impfgesetz statt durch bloße
Impfverordnungen und Ausführungsverordnungen der Bundesregierung und der
Staatsregierung festgelegt werden. Zudem muss die Beschaffung ausreichender Mengen der
zugelassenen Impfstoffe weiterhin beschleunigt werden. Nötigenfalls müssen über die von
der Europäischen Union bestellten Impfdosen hinaus von der Bundesregierung oder der
Staatsregierung zusätzliche Mengen bestellt werden.

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Impfbereitschaft
Die Impfbereitschaft in der Bevölkerung ist nach wie vor ausbaufähig. Leider hat keine
frühzeitige parlamentarische und damit öffentliche Beratung stattgefunden. Transparenz
erhöht das Vertrauen der Menschen in Schutzimpfungen, Intransparenz unterhöhlt dieses
Vertrauen.
Damit ist die benötigte Herdenimmunität deutlich schwerer zu erreichen. So werden
voraussichtlich nur etwa die Hälfte der Impfberechtigten zum Impftermin erscheinen. Welche
Personen dies sein werden, ist den Behörden nicht bekannt, da im Vorfeld nicht erfasst
worden ist, welche Personen freiwillig und zum frühestmöglichen Termin geimpft werden
möchten und welche dies entweder zum jetzigen Zeitpunkt oder grundsätzlich ablehnen. Dies
könnte aber zumindest digital auch solange noch erfolgen, wie wir bei der Impfung vor allem
die Risikogruppen priorisieren müssen. Dies würde die Möglichkeit schaffen, sich auf eine
verbesserte Datenbasis bei Planung und Durchführung der Massenimpfung zu stützen und
somit schneller und effizienter zu sein. Es müssen alle Schritte unternommen werden, die
Impfbereitschaft auf das für die Herdenimmunität erforderliche Maß zu erhöhen.
Die Aufklärung muss für alle verständlich und adäquat sein. Dies gilt besonders für diejenigen,
die unter Vormundschaft stehen oder deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Für eine
ärztliche Aufklärung muss ausreichend Zeit sein, um auch die individuellen Risikofaktoren des
zu Impfenden einfließen zu lassen. Die Haftung für die ärztliche Aufklärung kann nur dann
übernommen werden, wenn die Vorgaben (Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung
gegen das Coronavirus SARS-CoV-2; Coronavirus-Impfverordnung §1 Absatz 3 Sätze 1 – 7)
vollumfänglich abdeckt werden können.

Wir setzen uns dafür ein, dass spätestens sobald der Impfstoff für größere
Bevölkerungsschichten verfügbar ist, eine breite mediale Impfkampagne gestartet wird, in
der über Nutzen, Sicherheit und Wirksamkeit der Impfung aufgeklärt wird. Hierfür sollten auch
neue und niedrigschwellige Kommunikationskanäle genutzt werden, wie Kooperationen mit
TV-Serien, Influencern und andere Vertrauenspersonen, die zu bestimmten sozialen Gruppen
einen guten Zugang haben.
So problematisch es ist, dass immer noch Menschen behaupten die Corona-Pandemie wäre
vergleichbar mit einer Grippe und so sehr auch die Ablehnung der Impfung bei manchen auf
Unverständnis stößt, ist der Staat kein moralischer Akteur. Politisch kann nicht bewertet
werden, ob ein Leben aufgrund einer Meinung schützenswert ist oder nicht. Aus diesem
Grund lehnen wir eine Nichtbehandlung, z. B. Beatmung, Medikation etc., von
Impfverweigerern strikt ab.

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Impfstoff
Die Bundesregierung hat es versäumt, genügend Impfdosen in angemessener Zeit zu
bestellen. Die fehlenden Impfdosen stellen derzeit den Engpass einer zeitnahen Impfung aller
Impfwilligen dar. Es müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, diesen Engpass zu
beheben. Die Bundesregierung, insbesondere Gesundheitsminister Spahn, muss die politische
Verantwortung für diesen Fehler übernehmen.

Bis 08.01.2021 sind 2 Mio. Dosen BioNTech Impfstoff an die Bundesländer ausgeliefert
worden. Im gleichen Zeitraum sind aber nur rund 690.000 Impfungen erfolgt, obwohl weitere
300.000 Impfungen möglich gewesen wären. In einer Krise zählt jeder Tag, deshalb muss
sichergestellt sein, dass der vorhandene Impfstoff auch sehr zeitnah verimpft wird. Dafür
tragen die Bundesländer die Verantwortung. Wir fordern von der Bayerischen Staatsregierung
mehr Tempo bei der Impfkampagne. Besonders muss sichergestellt sein, dass – wie in Bayern
geschehen – Impfstoffe auf Grund von fehlerhaften Kühlketten nicht verimpft werden können.

Es bleibt eine ärztliche Entscheidung, welcher der zugelassenen Impfstoffe verabreicht wird.
Dazu bedarf es flankierend einer klaren Kommunikationsstrategie der Regierung für die
Bevölkerung, welche die so wichtige, unterschwellige Aufklärung gewährleistet. Die
Impfungen müssen wissenschaftlich begleitet werden, da diese Art von Impfung neu ist und
keine Erfahrung aus einer langjährige Anwendung besteht. Hier muss auf die Schutzrate,
Impfversager, Nebenwirkungen und Langzeitfolgen geachtet werden. Der Impferfolg muss
auch altersbezogen eruiert werden und die bestehenden Teststrategien müssen vermehrt auf
Virusmutationen achten. Impfschutz auch gegen Mutanten muss wissenschaftlich erfasst
werden. Wenn notwendig müssen die Impfstoffe, die Impfstrategie oder die Therapien rasch
angepasst werden.

Priorisierung
In der Anfangsphase ist bei Impfstoffknappheit eine Priorisierung leider nicht zu umgehen. Sie
muss aber medizinisch sinnvollen Maßstäben folgen. Hierbei muss sich die Politik an den
Empfehlungen der STIKO und des Deutschen Ethikrates orientieren, dazu sind vulnerable
Risikogruppen, wie z. B. Hochbetagte, Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankte, aber
auch Personen mit vielen Kontakten und risikobehafteten Kontakten, wie z. B. pflegerisches
und ärztliches Personal, zu priorisieren. Die vom Bundesministerium für Gesundheit verfügte
Rechtsverordnung (Stand: 31.12.20) erfüllt diese wichtige Priorisierung nicht.
Die aktuelle Verordnung schafft nur eine grobe Einteilung nach höchster Priorität, hoher
Priorität und erhöhter Priorität. Innerhalb dieser drei Gruppen sind aber zwischen fünf und

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acht Untergruppen aufgelistet, innerhalb derer die Reihenfolge unklar ist. Auch ist die Gruppe,
der noch priorisierten Menschen zahlenmäßig so mächtig, dass unklar bleibt, in welcher
Reihenfolge diese Personen, die nach Schätzungen etwa 50 Prozent der Bevölkerung
ausmachen, geimpft werden sollen. An dieser Stelle wird besonders die mangelnde
parlamentarische Beratung deutlich, bei der derartige Fehler ausführlich diskutiert und
geklärt worden wären.

Verteilung und Bürokratie
In der Anfangsphase bei knappen Impfstoffen und aufwendiger Lagerung, z. B. -70° C, ist die
koordinierende Funktion der Impfzentren sinnvoll und richtig. Wenn ein praxistauglicher
Impfstoff oder eine geeignete Handhabung zur Verfügung steht, muss das Impfen
baldmöglichst in die ambulanten Praxen verlagert werden. Ein solches System könnte eine
zentrale Lagerung bei -70° C an einem Ort mit Ausgabe an die ambulanten Praxen für den
täglichen Bedarf sein, da eine kurzzeitige Lagerung im Kühlschrank bei 2 bis 8° C möglich ist.
Die Einbestellung der zu Impfenden muss sinnvoll koordiniert werden. Hierzu bedarf es einer
engen Kooperation der Haus- und Fachärzte mit den Impfzentren und den mobilen
Impfteams, um die Personen oder Einrichtungen, wie z. B. Heime, effizient zu identifizieren
und Termine zu vereinbaren.

In Pflegeeinrichtungen müssen mögliche Impftermine mit ausreichend Zeitvorlauf koordiniert
werden, damit alle notwendigen Unterlagen zum Impftermin vorliegen. Dabei wären
Schnittstellen der gängigsten elektronischen Dokumentationsprogramme mit der BayIMCO
sinnvoll. Alternativ könnten impfrelevante Daten gleich über eine Maske der BayIMCO
eingegeben werden. Das Bereitstellen von handschriftlich auszufüllenden PDF-Dokumenten,
die am Impftag in die Software übertragen werden, ist nicht zielführend und sorgt für
Mehrarbeit auf Seiten der Einrichtungen und der Impfteams.
Die Impfaufklärung und -beratung durch Haus- oder die Impfärzte sollte vorzugsweise bereits
vor dem eigentlichen Impftermin angeboten werden. So lässt sich der Ablauf am Impftag
effektiv gestalten. Regelmäßige Nachholtermine, z. B. im 3-wöchigen Rhythmus, für
Neuaufnahmen und Krankenhausrückkehrer sollten angeboten werden.
Für viele Menschen der vulnerablen Gruppe stellt der aktuelle Prozess zur Terminvergabe eine
große Hürde da. Dieser und die Erreichbarkeit der Impfzentren muss vereinfacht werden.
Schnellstmöglich müssen Impfungen durch die behandelnden Hausärzte möglich gemacht
werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob Impfungen auch in oder nahe der Häuslichkeit der
vulnerablen Personen möglich gemacht werden können, z. B. durch den erweiterten Einsatz
mobiler Impfteams oder durch „Impfbusse“, die stadtteilbezogen und nach Straßenzügen
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Impfungen anbieten. Wo vorhanden, sollen zur organisatorischen Unterstützung
Quartiersmanagementbeauftragte, oder Nachbarschaftshilfen einbezogen werden. Alternativ
sind Beförderungs- und Begleitungsmöglichkeiten der vulnerablen Gruppen zu und während
der Impfung zu prüfen. Pflegende Angehörige sollten analog der beruflich Pflegenden in die
Gruppe der höchsten Priorität aufgenommen werden. Sie stellen die Versorgung von 2/3 aller
pflegebedürftigen Menschen sicher.
Das Verfahren für die Vergabe von Impfterminen an Personen, die nicht in Alters-, Pflege- oder
sonstigen Betreuungseinrichtungen leben, muss vereinfacht, beschleunigt, transparenter und
besser kommuniziert werden. Die Verwendung einer bundesweit einheitlichen
Telefonnummer, macht bisher keine erkennbaren Fortschritte und ist bislang auch noch in
keiner Weise bekannt.
Impfungen durch Hausärzte müssen schnellstens möglich gemacht werden. Es ist zu prüfen,
ob Impfungen auch in oder nahe der Wohnungen besonders gefährdeter Personen
durchgeführt werden können, z. B. durch den erweiterten Einsatz mobiler Impfteams oder
durch „Impfbusse“, die nach Stadtteilen oder Straßenzügen Impfungen anbieten, um zu
vermeiden, dass sich gefährdete Personen auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in
öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch im Bereich eines Impfzentrums selbst zusätzlichen
Infektionsrisiken aussetzen müssen. Hierbei ist sicherzustellen, dass auch den Hausärzten die
erforderlichen Systeme zur Datenerfassung zur Verfügung gestellt werden. Wo vorhanden,
sollten zur organisatorischen Unterstützung Quartiersmanager oder Nachbarschaftshilfen
einbezogen werden. Alternativ sind Beförderungs- und Begleitungsmöglichkeiten besonders
gefährdeter Personen zu und während der Impfung zu prüfen.
Einen einfachen und flächendeckenden Einsatz verspricht der vektorbasierte Impfstoff der Fa.
AstraZeneca. Er kann bei normalen Kühlschranktemperaturen aufbewahrt werden. Deshalb
muss bereits jetzt begonnen werden, mit den niedergelassenen Ärzten das bestmögliche
Vorgehen ab Verfügbarkeit des Vektorimpfstoffs von AstraZeneca zu klären, um
Verzögerungen und Pannen zu vermeiden, wie sie beim Impfbeginn mit dem BioNTech-Vakzin
aufgetreten sind. Vor allem im Hinblick auf eine mögliche schnelle Verbreitung der Mutation
B117 auch in Deutschland und Bayern gewinnt die Schnelligkeit bei der Impfung an
Bedeutung.

In Großbritannien wird der zeitliche Abstand zwischen der Erst-Impfung und dem nach 42
Tagen empfohlenen Zweit-Impfungstermin um eine Woche gestreckt. Auf diese Weise kann
die Zahl der Erstimpfungen erhöht werden. Ein vorübergehender Impfschutz besteht nämlich
bereits 7–10 Tage nach der Erstimpfung. Ein solches Vorgehen auch in Deutschland ist
schnellstens zu prüfen.

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Impfstatus und die Rückkehr zur Normalität
Über die nächsten Monate wird eine zunehmende Zahl von Menschen geimpft sein. Daraus
ergibt sich die politische Frage wie wir mit den Corona-Maßnahmen für geimpfte Menschen
umgehen. Ziel muss es sein, dass diese Maßnahmen durch einen wirksamen Schutz der
gesamten Bevölkerung aufgehoben werden können. Laut Experten ist dafür eine
Durchimpfungsrate von 60–70 Prozent erforderlich. Wir sind optimistisch, dass wir diese
Zahlen bei Verfügbarkeit des Impfstoffes noch in diesem Jahr erreichen können und fordern,
dass dies das politische Ziel im Jahr 2021 sein muss, damit im Winter 2021/22 keine
katastrophalen Zahlen wie im Winter 2020/21 erwartet werden müssen.
Sollten sich die Zahlen im Sommer 2021 ähnlich entwickeln wie im Vorjahr, sollten milde
Maßnahmen wie im Sommer 2020 ausreichen, um die Infektionszahlen auf niedrigem Niveau
zu halten und Geschäfte und Gastronomie mit Sicherheitskonzepten zu eröffnen. Gleichzeitig
sind alle Anstrengungen zu unternehmen, dass die erforderliche Durchimpfungsrate erreicht
wird.

Frühzeitig auf Mutationen aller Art reagieren können
Die ersten Fälle der B117-Varianten des SARS-CoV-2 Virus sind bereits bekannt. Diese
Mutation breitet sich, wenn sie unerkannt bleibt, noch rasanter aus als die bisher bekannten
Formen des Erregers. Das Einsetzen der ersten schweren Symptome findet ersten
Beobachtungen zufolge innerhalb weniger Tage statt. Ebenso scheinen jüngere und allgemein
als weniger gefährdet geglaubt geltende Bevölkerungsgruppen wie auch Kinder stärker
betroffen.
Gelingt es nicht, die Ausbreitung dieser und gegebenenfalls anderer mutierter Varianten
frühzeitig zu erkennen und einzudämmen, so steht die Wirkung der gesamten Impfstrategie
auf dem Spiel. Daher ist dringend darauf hin zu wirken, dass möglichst alle PCR-Tests
sequenziert werden, um Klarheit über die Verbreitung einzelner Varianten des Virus zu
gewinnen.

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Impressum: Freie Demokratische Partei (FDP), Landesverband Bayern e.V., vertreten durch
Daniel Föst, Goethestr. 17, 80336 München
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