Impfstrategie für Bayern - Beschlossen auf der virtuellen Klausurtagung der FDP Bayern am 16. Januar 2021
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Impfstrategie für Bayern Beschlossen auf der virtuellen Klausurtagung der FDP Bayern am 16. Januar 2021
Vorwort Die Pandemie hat das Leben der Menschen verändert. Es wurden viele Maßnahmen getroffen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Ein entschiedenes Handeln war und ist notwendig und richtig, auch wenn Bundes- und Landesregierung dabei viele Fehler unterlaufen sind. Viele der getroffenen Maßnahmen greifen tief in den Alltag der Bürgerinnen und Bürger ein. Der Impfstoff und die Impfstrategie ermöglichen es aber wieder zu einer Normalität zurückzukehren, wie wir sie vor dem Beginn der Pandemie kannten. Dabei muss sich die Politik aber jetzt darauf konzentrieren, so viele Menschen wie möglich so schnell wie möglich zu schützen. Es geht vor allem darum, zunächst die vulnerablen Gruppen schnellstmöglich zu impfen. Die Regierung muss dafür sorgen, dass genügend Impfstoff vorhanden ist, und auch jenen Menschen Impfungen ermöglichen, die nicht in Alten- oder Pflegeheim leben. Dazu ist nun viel zu tun. Leider hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene dabei versagt, Impfstoff in ausreichender Menge für einen breiten Impfstart zu organisieren. Dies ist insbesondere tragisch, da seit Frühjahr 2020 klar ist, dass eine Impfung der beste Weg aus der Pandemie ist und damit die entsprechenden Planungen, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene, frühzeitig hätten vorliegen müssen. Bayern begann am 27.12.2020 die Impfungen mit dem mRNA-Impfstoff der Firma BioNTech. In den 99 bayerischen Impfzentren können nach Angaben des StMGP 37.900 Personen täglich geimpft werden. Dazu kommen die mobilen Impfteams. In der Anfangsphase plante die Staatsregierung, die Impfungen an sieben Tagen in der Woche durchzuführen. Die Impfungen laufen in den staatlichen Impfzentren in vier Stationen ab. Ziel ist es, die für die sogenannte Herdenimmunität erforderliche Impfquote zu erreichen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass mindestens 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung gegen das Corona-Virus geimpft sein müssten, um diese Herdenimmunität zu erreichen. Daher müssen die Impfstrategien des Bundes und des Freistaats Bayern schnellstmöglich durch ein ordentliches, parlamentarisch beratenes und beschlossenes Impfgesetz statt durch bloße Impfverordnungen und Ausführungsverordnungen der Bundesregierung und der Staatsregierung festgelegt werden. Zudem muss die Beschaffung ausreichender Mengen der zugelassenen Impfstoffe weiterhin beschleunigt werden. Nötigenfalls müssen über die von der Europäischen Union bestellten Impfdosen hinaus von der Bundesregierung oder der Staatsregierung zusätzliche Mengen bestellt werden. 1
Impfbereitschaft Die Impfbereitschaft in der Bevölkerung ist nach wie vor ausbaufähig. Leider hat keine frühzeitige parlamentarische und damit öffentliche Beratung stattgefunden. Transparenz erhöht das Vertrauen der Menschen in Schutzimpfungen, Intransparenz unterhöhlt dieses Vertrauen. Damit ist die benötigte Herdenimmunität deutlich schwerer zu erreichen. So werden voraussichtlich nur etwa die Hälfte der Impfberechtigten zum Impftermin erscheinen. Welche Personen dies sein werden, ist den Behörden nicht bekannt, da im Vorfeld nicht erfasst worden ist, welche Personen freiwillig und zum frühestmöglichen Termin geimpft werden möchten und welche dies entweder zum jetzigen Zeitpunkt oder grundsätzlich ablehnen. Dies könnte aber zumindest digital auch solange noch erfolgen, wie wir bei der Impfung vor allem die Risikogruppen priorisieren müssen. Dies würde die Möglichkeit schaffen, sich auf eine verbesserte Datenbasis bei Planung und Durchführung der Massenimpfung zu stützen und somit schneller und effizienter zu sein. Es müssen alle Schritte unternommen werden, die Impfbereitschaft auf das für die Herdenimmunität erforderliche Maß zu erhöhen. Die Aufklärung muss für alle verständlich und adäquat sein. Dies gilt besonders für diejenigen, die unter Vormundschaft stehen oder deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Für eine ärztliche Aufklärung muss ausreichend Zeit sein, um auch die individuellen Risikofaktoren des zu Impfenden einfließen zu lassen. Die Haftung für die ärztliche Aufklärung kann nur dann übernommen werden, wenn die Vorgaben (Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2; Coronavirus-Impfverordnung §1 Absatz 3 Sätze 1 – 7) vollumfänglich abdeckt werden können. Wir setzen uns dafür ein, dass spätestens sobald der Impfstoff für größere Bevölkerungsschichten verfügbar ist, eine breite mediale Impfkampagne gestartet wird, in der über Nutzen, Sicherheit und Wirksamkeit der Impfung aufgeklärt wird. Hierfür sollten auch neue und niedrigschwellige Kommunikationskanäle genutzt werden, wie Kooperationen mit TV-Serien, Influencern und andere Vertrauenspersonen, die zu bestimmten sozialen Gruppen einen guten Zugang haben. So problematisch es ist, dass immer noch Menschen behaupten die Corona-Pandemie wäre vergleichbar mit einer Grippe und so sehr auch die Ablehnung der Impfung bei manchen auf Unverständnis stößt, ist der Staat kein moralischer Akteur. Politisch kann nicht bewertet werden, ob ein Leben aufgrund einer Meinung schützenswert ist oder nicht. Aus diesem Grund lehnen wir eine Nichtbehandlung, z. B. Beatmung, Medikation etc., von Impfverweigerern strikt ab. 2
Impfstoff Die Bundesregierung hat es versäumt, genügend Impfdosen in angemessener Zeit zu bestellen. Die fehlenden Impfdosen stellen derzeit den Engpass einer zeitnahen Impfung aller Impfwilligen dar. Es müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, diesen Engpass zu beheben. Die Bundesregierung, insbesondere Gesundheitsminister Spahn, muss die politische Verantwortung für diesen Fehler übernehmen. Bis 08.01.2021 sind 2 Mio. Dosen BioNTech Impfstoff an die Bundesländer ausgeliefert worden. Im gleichen Zeitraum sind aber nur rund 690.000 Impfungen erfolgt, obwohl weitere 300.000 Impfungen möglich gewesen wären. In einer Krise zählt jeder Tag, deshalb muss sichergestellt sein, dass der vorhandene Impfstoff auch sehr zeitnah verimpft wird. Dafür tragen die Bundesländer die Verantwortung. Wir fordern von der Bayerischen Staatsregierung mehr Tempo bei der Impfkampagne. Besonders muss sichergestellt sein, dass – wie in Bayern geschehen – Impfstoffe auf Grund von fehlerhaften Kühlketten nicht verimpft werden können. Es bleibt eine ärztliche Entscheidung, welcher der zugelassenen Impfstoffe verabreicht wird. Dazu bedarf es flankierend einer klaren Kommunikationsstrategie der Regierung für die Bevölkerung, welche die so wichtige, unterschwellige Aufklärung gewährleistet. Die Impfungen müssen wissenschaftlich begleitet werden, da diese Art von Impfung neu ist und keine Erfahrung aus einer langjährige Anwendung besteht. Hier muss auf die Schutzrate, Impfversager, Nebenwirkungen und Langzeitfolgen geachtet werden. Der Impferfolg muss auch altersbezogen eruiert werden und die bestehenden Teststrategien müssen vermehrt auf Virusmutationen achten. Impfschutz auch gegen Mutanten muss wissenschaftlich erfasst werden. Wenn notwendig müssen die Impfstoffe, die Impfstrategie oder die Therapien rasch angepasst werden. Priorisierung In der Anfangsphase ist bei Impfstoffknappheit eine Priorisierung leider nicht zu umgehen. Sie muss aber medizinisch sinnvollen Maßstäben folgen. Hierbei muss sich die Politik an den Empfehlungen der STIKO und des Deutschen Ethikrates orientieren, dazu sind vulnerable Risikogruppen, wie z. B. Hochbetagte, Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankte, aber auch Personen mit vielen Kontakten und risikobehafteten Kontakten, wie z. B. pflegerisches und ärztliches Personal, zu priorisieren. Die vom Bundesministerium für Gesundheit verfügte Rechtsverordnung (Stand: 31.12.20) erfüllt diese wichtige Priorisierung nicht. Die aktuelle Verordnung schafft nur eine grobe Einteilung nach höchster Priorität, hoher Priorität und erhöhter Priorität. Innerhalb dieser drei Gruppen sind aber zwischen fünf und 3
acht Untergruppen aufgelistet, innerhalb derer die Reihenfolge unklar ist. Auch ist die Gruppe, der noch priorisierten Menschen zahlenmäßig so mächtig, dass unklar bleibt, in welcher Reihenfolge diese Personen, die nach Schätzungen etwa 50 Prozent der Bevölkerung ausmachen, geimpft werden sollen. An dieser Stelle wird besonders die mangelnde parlamentarische Beratung deutlich, bei der derartige Fehler ausführlich diskutiert und geklärt worden wären. Verteilung und Bürokratie In der Anfangsphase bei knappen Impfstoffen und aufwendiger Lagerung, z. B. -70° C, ist die koordinierende Funktion der Impfzentren sinnvoll und richtig. Wenn ein praxistauglicher Impfstoff oder eine geeignete Handhabung zur Verfügung steht, muss das Impfen baldmöglichst in die ambulanten Praxen verlagert werden. Ein solches System könnte eine zentrale Lagerung bei -70° C an einem Ort mit Ausgabe an die ambulanten Praxen für den täglichen Bedarf sein, da eine kurzzeitige Lagerung im Kühlschrank bei 2 bis 8° C möglich ist. Die Einbestellung der zu Impfenden muss sinnvoll koordiniert werden. Hierzu bedarf es einer engen Kooperation der Haus- und Fachärzte mit den Impfzentren und den mobilen Impfteams, um die Personen oder Einrichtungen, wie z. B. Heime, effizient zu identifizieren und Termine zu vereinbaren. In Pflegeeinrichtungen müssen mögliche Impftermine mit ausreichend Zeitvorlauf koordiniert werden, damit alle notwendigen Unterlagen zum Impftermin vorliegen. Dabei wären Schnittstellen der gängigsten elektronischen Dokumentationsprogramme mit der BayIMCO sinnvoll. Alternativ könnten impfrelevante Daten gleich über eine Maske der BayIMCO eingegeben werden. Das Bereitstellen von handschriftlich auszufüllenden PDF-Dokumenten, die am Impftag in die Software übertragen werden, ist nicht zielführend und sorgt für Mehrarbeit auf Seiten der Einrichtungen und der Impfteams. Die Impfaufklärung und -beratung durch Haus- oder die Impfärzte sollte vorzugsweise bereits vor dem eigentlichen Impftermin angeboten werden. So lässt sich der Ablauf am Impftag effektiv gestalten. Regelmäßige Nachholtermine, z. B. im 3-wöchigen Rhythmus, für Neuaufnahmen und Krankenhausrückkehrer sollten angeboten werden. Für viele Menschen der vulnerablen Gruppe stellt der aktuelle Prozess zur Terminvergabe eine große Hürde da. Dieser und die Erreichbarkeit der Impfzentren muss vereinfacht werden. Schnellstmöglich müssen Impfungen durch die behandelnden Hausärzte möglich gemacht werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob Impfungen auch in oder nahe der Häuslichkeit der vulnerablen Personen möglich gemacht werden können, z. B. durch den erweiterten Einsatz mobiler Impfteams oder durch „Impfbusse“, die stadtteilbezogen und nach Straßenzügen 4
Impfungen anbieten. Wo vorhanden, sollen zur organisatorischen Unterstützung Quartiersmanagementbeauftragte, oder Nachbarschaftshilfen einbezogen werden. Alternativ sind Beförderungs- und Begleitungsmöglichkeiten der vulnerablen Gruppen zu und während der Impfung zu prüfen. Pflegende Angehörige sollten analog der beruflich Pflegenden in die Gruppe der höchsten Priorität aufgenommen werden. Sie stellen die Versorgung von 2/3 aller pflegebedürftigen Menschen sicher. Das Verfahren für die Vergabe von Impfterminen an Personen, die nicht in Alters-, Pflege- oder sonstigen Betreuungseinrichtungen leben, muss vereinfacht, beschleunigt, transparenter und besser kommuniziert werden. Die Verwendung einer bundesweit einheitlichen Telefonnummer, macht bisher keine erkennbaren Fortschritte und ist bislang auch noch in keiner Weise bekannt. Impfungen durch Hausärzte müssen schnellstens möglich gemacht werden. Es ist zu prüfen, ob Impfungen auch in oder nahe der Wohnungen besonders gefährdeter Personen durchgeführt werden können, z. B. durch den erweiterten Einsatz mobiler Impfteams oder durch „Impfbusse“, die nach Stadtteilen oder Straßenzügen Impfungen anbieten, um zu vermeiden, dass sich gefährdete Personen auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch im Bereich eines Impfzentrums selbst zusätzlichen Infektionsrisiken aussetzen müssen. Hierbei ist sicherzustellen, dass auch den Hausärzten die erforderlichen Systeme zur Datenerfassung zur Verfügung gestellt werden. Wo vorhanden, sollten zur organisatorischen Unterstützung Quartiersmanager oder Nachbarschaftshilfen einbezogen werden. Alternativ sind Beförderungs- und Begleitungsmöglichkeiten besonders gefährdeter Personen zu und während der Impfung zu prüfen. Einen einfachen und flächendeckenden Einsatz verspricht der vektorbasierte Impfstoff der Fa. AstraZeneca. Er kann bei normalen Kühlschranktemperaturen aufbewahrt werden. Deshalb muss bereits jetzt begonnen werden, mit den niedergelassenen Ärzten das bestmögliche Vorgehen ab Verfügbarkeit des Vektorimpfstoffs von AstraZeneca zu klären, um Verzögerungen und Pannen zu vermeiden, wie sie beim Impfbeginn mit dem BioNTech-Vakzin aufgetreten sind. Vor allem im Hinblick auf eine mögliche schnelle Verbreitung der Mutation B117 auch in Deutschland und Bayern gewinnt die Schnelligkeit bei der Impfung an Bedeutung. In Großbritannien wird der zeitliche Abstand zwischen der Erst-Impfung und dem nach 42 Tagen empfohlenen Zweit-Impfungstermin um eine Woche gestreckt. Auf diese Weise kann die Zahl der Erstimpfungen erhöht werden. Ein vorübergehender Impfschutz besteht nämlich bereits 7–10 Tage nach der Erstimpfung. Ein solches Vorgehen auch in Deutschland ist schnellstens zu prüfen. 5
Impfstatus und die Rückkehr zur Normalität Über die nächsten Monate wird eine zunehmende Zahl von Menschen geimpft sein. Daraus ergibt sich die politische Frage wie wir mit den Corona-Maßnahmen für geimpfte Menschen umgehen. Ziel muss es sein, dass diese Maßnahmen durch einen wirksamen Schutz der gesamten Bevölkerung aufgehoben werden können. Laut Experten ist dafür eine Durchimpfungsrate von 60–70 Prozent erforderlich. Wir sind optimistisch, dass wir diese Zahlen bei Verfügbarkeit des Impfstoffes noch in diesem Jahr erreichen können und fordern, dass dies das politische Ziel im Jahr 2021 sein muss, damit im Winter 2021/22 keine katastrophalen Zahlen wie im Winter 2020/21 erwartet werden müssen. Sollten sich die Zahlen im Sommer 2021 ähnlich entwickeln wie im Vorjahr, sollten milde Maßnahmen wie im Sommer 2020 ausreichen, um die Infektionszahlen auf niedrigem Niveau zu halten und Geschäfte und Gastronomie mit Sicherheitskonzepten zu eröffnen. Gleichzeitig sind alle Anstrengungen zu unternehmen, dass die erforderliche Durchimpfungsrate erreicht wird. Frühzeitig auf Mutationen aller Art reagieren können Die ersten Fälle der B117-Varianten des SARS-CoV-2 Virus sind bereits bekannt. Diese Mutation breitet sich, wenn sie unerkannt bleibt, noch rasanter aus als die bisher bekannten Formen des Erregers. Das Einsetzen der ersten schweren Symptome findet ersten Beobachtungen zufolge innerhalb weniger Tage statt. Ebenso scheinen jüngere und allgemein als weniger gefährdet geglaubt geltende Bevölkerungsgruppen wie auch Kinder stärker betroffen. Gelingt es nicht, die Ausbreitung dieser und gegebenenfalls anderer mutierter Varianten frühzeitig zu erkennen und einzudämmen, so steht die Wirkung der gesamten Impfstrategie auf dem Spiel. Daher ist dringend darauf hin zu wirken, dass möglichst alle PCR-Tests sequenziert werden, um Klarheit über die Verbreitung einzelner Varianten des Virus zu gewinnen. 6 Impressum: Freie Demokratische Partei (FDP), Landesverband Bayern e.V., vertreten durch Daniel Föst, Goethestr. 17, 80336 München
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