Zukunft schenken Mit Ihrem Vermächtnis - Pro Wildlife

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Zukunft schenken Mit Ihrem Vermächtnis - Pro Wildlife
Zukunft schenken
                  Mit Ihrem Vermächtnis
© Martin Harvey
Zukunft schenken Mit Ihrem Vermächtnis - Pro Wildlife
München, im März 2021

Liebe Freundinnen und Freunde,
liebe Unterstützerinnen und Unterstützer von Pro Wildlife,
die Zukunft der Erde mit ihrer fantastischen Artenvielfalt wird bereits heute von uns be-
stimmt. Für viele Menschen ist es deshalb ein tiefer Herzenswunsch, etwas Bleibendes zu
hinterlassen, um die Welt für unsere nachfolgenden Generationen lebenswert zu gestalten.
Zum Beispiel mit einem Testament für Pro Wildlife.
Pro Wildlife setzt sich seit über zwei Jahrzehnten mit großem Engagement für Wildtiere ein.
Unsere Mission ist es, die einzigartige Artenvielfalt auf unserer Erde zu bewahren. Dabei ist
uns das Überleben der Art in ihrem Lebensraum, aber auch der Schutz des einzelnen Tieres
wichtig.
Dank Ihrer Unterstützung kann Pro Wildlife diejenigen schützen, die keine eigene Stimme
haben: Die Tiere. Viele bedrohte Arten werden nur mit unserer Hilfe überleben. Diese
Informationsbroschüre soll Ihnen helfen, wichtige Entscheidungen zu treffen – für Ihre
eigene Gewissheit und für die Zukunft unserer Erde.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen!

                                 Dr. Klaus Leonhard
                                 Biologe, Mitglied des Vorstands

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Zukunft schenken Mit Ihrem Vermächtnis - Pro Wildlife
ÜBER PRO WILDLIFE
Seit 1999 erfolgreich im Einsatz für den Artenschutz
Pro Wildlife

*   ist eine 1999 gegründete, international tätige Tierschutzorganisation. Unser Ziel ist es,
    einen besseren Schutz für Wildtiere durchzusetzen, die durch Wilderei, Jagd, Tierhandel
    und Zerstörung der Lebensräume bedroht sind.

*   unterstützt Tierschutzprojekte in verschiedenen Ländern weltweit. Wir retten Opfer von
    Wilderei und Wildtierhandel und pflegen sie in Auffangstationen gesund. Wir setzen uns
    ein für den Schutz von Lebensräumen und leisten Aufklärungsarbeit, um Wildtierhandel
    und Wilderei einzudämmen. Wir sitzen an internationalen Verhandlungstischen, um uns
    für die Rechte von Tieren einzusetzen.

*   ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Der eingetragene Verein
    finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Patenschaften und Erbschaften. Bei der
    Verwendung der uns anvertrauten Gelder hat Sparsamkeit, Effizienz und die Einhaltung
    ethischer Standards höchste Priorität.

*   hat sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verpflichtet. Das Deutsche Zentral-
    institut für Soziale Fragen (DZI) bescheinigt Pro Wildlife ein offenes und transparentes
    Auskunftsverhalten.

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Zukunft schenken Mit Ihrem Vermächtnis - Pro Wildlife
Warum ein TESTAMENT?
So schenken Sie Zukunft über das eigene Leben hinaus
Den geliebten Partner und Familienangehörige absichern, Menschen bedenken, die Ihnen am
Herzen liegen und gemeinnützige Organisationen unterstützen, die die Welt in Ihrem Sinne
erhalten: Ein Testament sichert Ihren Willen - lassen Sie diese Möglichkeit nicht ungenutzt.

Ganz gleich wie groß Ihr Vermögen ist: Es ist sinnvoll, Ihren letzten Willen schriftlich zu
formulieren. Die gesetzlichen Regelungen sind eine gute Basis – doch oftmals erfüllt die
Erbfolge per Gesetz nicht den Wunsch nach einem gerechten Vermächtnis entsprechend der
eigenen Wertvorstellungen.

Denn ist es nicht das, was sich jeder von uns wünscht? Die Fortsetzung dessen, was uns in
unserem Leben wichtig war. Das Vertrauen darauf, dass die Samen aufgehen, die wir gesät
haben. Die Gewissheit, dass unsere Ideale und Ziele weiterhin nachhaltig verfolgt werden.

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Mit einem schriftlichen Testament gestalten Sie Ihren letzten Willen. Sie können - über die
gesetzliche Erbfolge hinaus - genau bestimmen, wer Ihren Nachlass erhält. Übrigens: Falls
Sie keine erbberechtigten Angehörigen haben, erbt der Staat Ihr gesamtes Vermögen.

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Zukunft schenken Mit Ihrem Vermächtnis - Pro Wildlife
Expertentipps                                                                             Anzeige

Interview mit Rechtsanwältin Sabine Sepp
Warum sollte man ein Testament errichten?
Nicht viele Menschen möchten sich zu Lebzeiten mit dem Thema Tod beschäftigen. Viele
leben frei nach dem Motto: „Nach mir die Sintflut“ und errichten gar kein Testament. Dies ist
ein sehr großer Fehler! Nur mit einem Testament können Sie sicherstellen, wer etwas von
dem meist hart erarbeiteten Vermögen bekommen soll.
Was passiert ohne Testament?
Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese gesetzliche Erbfolge richtet
sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem ehelichen Güterstand des Verstorbenen. An
erster Stelle kommen der überlebende Ehepartner und die Kinder als Erben erster Ordnung
zum Zuge. Bei kinderlosen Erblassern können jedoch auch Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel
und andere noch weiter entfernte Verwandte erben. Somit kann es passieren, dass Verwand-
te von Gesetzes wegen erbberechtigt sind, obwohl der Erblasser nie wollte, dass diesen Per-
sonen etwas von seinem Vermögen zukommt. Dies können Sie nur mit der Errichtung eines
Testaments verhindern.
Was raten Sie, wenn keine oder keine geeigneten Erben vorhanden sind?
Oder wenn man mit seinem Erbe Gutes tun möchte?
Mit einem Testament hat der Erblasser die Möglichkeit, sein Vermögen ganz oder in Teilen
gemeinnützigen Organisationen zukommen zu lassen. Oft sind keine Kinder oder andere Fa-
milienmitglieder als geeignete potentielle Erben vorhanden. Oder sie sind gut versorgt und
haben sich bereits eine eigene gesicherte Existenz aufgebaut. Dann kann man nach seinem
Tod mit seinem Vermögen etwas Gutes tun und bleibende Werte hinterlassen. Gemeinnützige
Organisationen wie Pro Wildlife e.V. unterstützen zum Beispiel:
Wer sicherstellen will, dass mit seinem Vermögen über den eigenen Tod hinaus sinnvolle
Arbeit und Hilfe geleistet wird, kann in seinem Testament eine oder mehrere Orga-
nisationen bedenken. Alles was einer gemeinnützigen Einrichtung hinterlassen wird,
kommt ohne steuerlichen Abzug an. Denn diese Organisationen sind von der Erbschafts-
und Schenkungssteuer befreit. Somit kommt das zugewandte Erbe ungeschmälert bei den
Hilfsprojekten an.

Frau Rechtsanwältin Sabine Sepp ist in ihrer Kanzlei in Erding bei München schwerpunkt-
mäßig mit dem Thema Erbrecht befasst. Ihre Kontaktdaten finden Sie in unserer
Adressenliste auf Seite 11.

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Zukunft schenken Mit Ihrem Vermächtnis - Pro Wildlife
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Formen eines Testaments
Eigenhändig oder notariell - auf jeden Fall schriftlich
Das eigenhändige Testament
In diesem Fall muss ihr letzter Wille handschriftlich verfasst sein, ein Computerausdruck ist
nicht gültig. Ein eigenhändiges Testament kann auch von Ehepartnern gemeinsam verfasst
werden und kann jederzeit ergänzt oder geändert werden.

Das notarielle Testament
Sie verfassen Ihr Testament gemeinsam mit einem Notar Ihrer Wahl, der dieses dann
beurkundet. Auf Wunsch kann der Notar Ihr Testament beim Amtsgericht in amtliche Ver-
wahrung geben. Damit können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille rechtlich einwandfrei
formuliert ist und nicht verloren geht.

Bei komplizierten Erbregelungen empfehlen wir Ihnen, den Rat eines Fachanwalts für Erb-
recht einzuholen. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, Ihren letzten Willen unmissverständlich und
rechtlich einwandfrei niedergelegt zu haben.

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Pro Wildlife ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein und deshalb von der Schenkungs-
und Erbschaftsteuer befreit. Ihr Vermögen, das Sie Pro Wildlife zuwenden, kommt also in
voller Höhe den Tieren und dem Erhalt der Artenvielfalt zugute.

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Zukunft schenken Mit Ihrem Vermächtnis - Pro Wildlife
SO SCHREIBEN SIE IHR TESTAMENT
Das handschriftliche Testament
Das eigenhändig handschriftliche Testament ist die einfachste und kostengünstigste Form,
ein Testament zu verfassen. Die Formulierung ist frei - es sollte jedoch klar beschrieben
sein, wer Ihr Erbe sein soll und wem Sie ein Vermächtnis hinterlassen. Ort, Datum sowie Ihre
Unterschrift mit Vor- und Nachname muss enthalten sein. Hier der am häufigsten
verwendete Aufbau:

Überschrift
Mein Testament oder Mein letzter Wille

Angaben zu Ihrer Person
Vor- und Zuname , Geburtsdatum, Wohnsitz zur Zeit der Testamentserstellung.
Widerruf
Alle meine bisherigen Testamente hebe ich hiermit auf.
Wer nicht zum ersten Mal seinen letzten Willen aufsetzt, sollte frühere Testamente aus-
drücklich widerrufen und die alten Schriftstücke vernichten. Wenn bereits Regelungen in
einem Erbvertrag oder einem gemeinschaftlichen Testament (das sogenannte „Ehegatten-
testament“) existieren, können diese unter Umständen nicht einseitig geändert werden. Das
neue Testament könnte in diesem Falle unwirksam sein.
Erbeinsetzung
Wenn Sie in Ihrem Testament einen Erben benennen, bestimmen Sie diesen zu Ihrem
Rechtsnachfolger, der nach Ihrem Tod in alle Ihre Rechte und Pflichten eintritt. Ihr Erbe
erhält die ihm zugedachten Vermögenswerte, erbt aber auch eventuelle Schulden und
sonstige Verpflichtungen. Wenn Sie mehrere Erben einsetzen, müssen die jeweiligen Anteile
des Vermögens benannt werden. Für den Fall, dass der eingesetzte Erbe wegfällt, sollten Sie
immer einen Ersatzerben benennen.
Vermächtnisse
Mit einem Vermächtnis wenden Sie einzelne Vermögenswerte (zum Beispiel ein Bankgutha-
ben, eine bestimmte Geldsumme, einen Kunstgegenstand oder eine Immobilie) einem be-
stimmten Menschen oder einer gemeinnützigen Organisation wie Pro Wildlife zu. Der Erbe
ist verpflichtet, die entsprechenden Vermögenswerte auf Verlangen des Vermächtnisneh-
mers an diesen herauszugeben.
Abschluss
Vor- und Zuname (Unterschrift), Ort, Datum
Das Testament muss am Ende des Dokuments mit vollem Vor- und Nachnamen unterschrie-
ben werden, außerdem müssen Ort und Datum der Niederschrift angegeben werden. Um-
fasst Ihr Testament mehrere Seiten, sollten Sie diese durchnummerieren.
Was dann?
Hinterlegen Sie Ihr Testament so, dass es im Todesfall gefunden wird. Am sichersten ist es,
auch ein handschriftliches Testament beim zuständigen Amtsgericht in amtliche Verwah-
rung zu geben.

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Zukunft schenken Mit Ihrem Vermächtnis - Pro Wildlife
SO KÖNNEN SIE PRO WILDLIFE UNTERSTÜTZEN
Die geläufigsten Möglichkeiten
Erbeinsetzung                                Vermächtnis
Sie können Pro Wildlife in Ihrem Testa-      Möchten Sie Pro Wildlife mit einem be-
ment als Erben oder Miterben einsetzen.      stimmten Teil Ihres Nachlasses bedenken,
Dies kann zum Beispiel dann sinnvoll sein,   ist das Vermächtnis eine gute Möglichkeit.
wenn Sie keine Verwandten haben, die Sie     Sie können zum Beispiel Barvermögen,
berücksichtigen können oder möchten,         Wertpapiere oder bestimmte Sachwerte
oder Ihre Verwandten nur einen Teil des      vermachen. Die Erben sind gesetzlich
Vermögens erben sollen. In diesem Fall       verpflichtet, ein Vermächtnis an eine
übernimmt Pro Wildlife entsprechende         bestimmte Person oder gemeinnützige
Rechte und Pflichten und sorgt für die       Organisation wie Pro Wildlife zu erfüllen.
rechtmäßige Erfüllung Ihres Testaments.      Mustertext:
Mustertext:                                  Im Wege des Vermächtnisses
Als meinen Alleinerben setze                 wende ich Pro Wildlife e .V.
ich Pro Wildlife e .V. mit Sitz              mit Sitz in 81369 München ,
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Verfügung zugunsten Dritter                  Lebensversicherung
Sie können ein Sparbuch, Bankkonto oder      Es ist möglich, Pro Wildlife in einer
ein Wertpapierdepot mit einer Verfügung      Lebens- oder Rentenversicherung als
für den Todesfall versehen. Das heißt,       Bezugsberechtigten einzutragen. Wenn Sie
Ihr Bankguthaben oder Wertpapierdepot        die Leistungen Ihrer Versicherung nicht
wird dann an eine bestimmte Person oder      in Anspruch nehmen, kommt das Aus-
Organisation übertragen. Der Vermö-          zahlungskapital Pro Wildlife zugute. Der
genswert fällt nicht in den Nachlass. Die    Kundenberater Ihrer Versicherung gibt
Verfügung schließen Sie direkt mit Ihrer     Ihnen Auskunft darüber, wie Sie in Ihrer
Bank oder Sparkasse ab. Sie muss nicht       Versicherungspolice einen Bezugsberech-
notariell beurkundet werden.                 tigten benennen können.

Schenkung
Durch eine Schenkung können Sie aktiv
mitverfolgen, was mit Ihrem Vermögen
geschieht. Wenn Sie die Schenkung nicht
sofort durchführen möchten, ist es
möglich, zu Lebzeiten ein sogenanntes
Schenkungsversprechen zu geben. Wirk-
sam wird diese dann erst nach dem Tode.
Ein Schenkungsversprechen bedarf einer
notariellen Beurkundung.

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Zukunft schenken Mit Ihrem Vermächtnis - Pro Wildlife
© Tomas Kotouc

                 WAS GESCHIEHT, WENN PRO WILDLIFE ERBT?
                 Sie können sich auf uns verlassen

                 *   Sobald Pro Wildlife in einem Testament bedacht ist, werden wir vom zuständigen Nach-
                     lassgericht informiert. Daraufhin nehmen wir Kontakt mit eventuellen Miterben auf und
                     bereiten den Übergang des im Testament festgelegten Vermögenswertes vor.

                 *   Ist Pro Wildlife Alleinerbe oder Miterbe, übernehmen wir alle damit verbundenen Rechte
                     und Pflichten und sorgen für eine verantwortungsvolle Umsetzung Ihres letzten Willens.
                     In den meisten Fällen arbeiten wir mit einem erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht zusam-
                     men. Dieser setzt sich mit dem Nachlassgericht und etwaigen weiteren Erben, mit einem
                     möglicherweise eingesetzten Testamentsvollstrecker und anderen Beteiligten in
                     Verbindung.

                 *   Selbstverständlich sorgt Pro Wildlife auch für Erfordernisse wie z.B. eine Wohnungsauf-
                     lösung oder die gute Unterbringung Ihres Haustieres. Wünschen Sie, dass Ihre Erbschaft
                     mit besonderen Auflagen verknüpft wird, freuen wir uns über eine vorherige Absprache.
                     So können wir klären, ob und wie Pro Wildlife Ihre Wünsche am besten erfüllen kann.

                                                                                                 Gu
                                                                                                    t
                                                                                                zu
                                                                                            wis
                                                                                                sen

                 Erbschaftssteuer: Eheleute und eingetragene Lebenspartner erhalten einen Freibetrag in
                 Höhe von 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkelkinder 200.000 €, Eltern, Großeltern und Urenkel
                 100.000 €, Geschwister, Nichten, Neffen, Cousinen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, etc. 20.000 €.

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ADRESSEN
Diese Broschüre bietet wichtige Informationen zum Thema Erbschaft und Testament. Sie
kann jedoch die persönliche Beratung durch einen Fachanwalt oder einen Notar nicht
ersetzen. Als Organisation dürfen wir keine rechtsverbindliche Beratung anbieten.
Bei komplizierten Erbregelungen empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall, den Rat eines
Fachanwalts für Erbrecht einzuholen. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, Ihren letzten Willen
unmissverständlich und rechtlich einwandfrei niedergelegt zu haben.

Zentrales Testamentsregister                      Rechtsanwältin Corinna Zillich
Anlaufstelle für alle Fragen und Antworten        Haus des Stiftens
rund um die Erbfolge, das Testament und           Landshuter Allee 11
weitere Gestaltungsmöglichkeiten:                 80637 München
www.testamentsregister.de                         Tel. 089 89 08 46 8-0
                                                  corinna.zillich@stiftungszentrum-law.de
Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e. V.        www.stiftungszentrum-law.de
Informationen rund um das Erbrecht,
Adressen von Fachanwälten und Hinweise
auf Veranstaltungen:
                                                  *   Eine halbe Stunde Beratung ist
                                                      kostenfrei, das Honorar übernimmt
                                                      Pro Wildlife für Sie!
www.ndeex.de
                                                  Rechtsanwältin Sabine Sepp
Deutsche Vereinigung für Erbrecht und
Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)                    Roßmayrgasse 9 ½
                                                  85435 Erding
Adressen von Fachanwälten für Erbrecht,           Tel. 08122-9569390
Testamentsvollstreckern und Nachlasspfle-         recht-fair@web.de
gern in Ihrer Nähe:
www.dvev.de                                       Bundesrechtsanwaltskammer
                                                  Körperschaft des öffentlichen Rechts
Netzwerk Deutscher
Testamentsvollstrecker e. V.                      Berufsständischen Vertretung der Rechts-
                                                  anwälte, bundesweites Rechtsanwalts-
Qualifizierte und testierte Testamentsvoll-       register, rechtliche Informationen:
strecker, Informationen zur Testamentsvoll-
streckung und Formulierungshilfen:                www.brak.de
www.ndtv.info

Bundesnotarkammer
Berufsständsche Vertretung der Notare. Mit
Online-Notarsuche in ihrer Nähe:
www.bnotk .de

Ihre Ansprechpartnerin bei Pro Wildlife
Bei Fragen steht Ihnen unsere Vorsitzende Andrea Höppner gerne zur Verfügung:
Tel.: 089 812 99 507, E-Mail: testament@prowildlife.de. Selbstverständlich werden alle
Gespräche und jeglicher Schriftverkehr streng vertraulich behandelt.

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© Shannon Wild

Ihr Erbe für die Zukunft unserer Erde
Pro Wildlife e.V.               Tel. 089 812 99 507   Spendenkonto
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