Zukunft schenken Mit Ihrem Vermächtnis - Pro Wildlife
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München, im März 2021 Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer von Pro Wildlife, die Zukunft der Erde mit ihrer fantastischen Artenvielfalt wird bereits heute von uns be- stimmt. Für viele Menschen ist es deshalb ein tiefer Herzenswunsch, etwas Bleibendes zu hinterlassen, um die Welt für unsere nachfolgenden Generationen lebenswert zu gestalten. Zum Beispiel mit einem Testament für Pro Wildlife. Pro Wildlife setzt sich seit über zwei Jahrzehnten mit großem Engagement für Wildtiere ein. Unsere Mission ist es, die einzigartige Artenvielfalt auf unserer Erde zu bewahren. Dabei ist uns das Überleben der Art in ihrem Lebensraum, aber auch der Schutz des einzelnen Tieres wichtig. Dank Ihrer Unterstützung kann Pro Wildlife diejenigen schützen, die keine eigene Stimme haben: Die Tiere. Viele bedrohte Arten werden nur mit unserer Hilfe überleben. Diese Informationsbroschüre soll Ihnen helfen, wichtige Entscheidungen zu treffen – für Ihre eigene Gewissheit und für die Zukunft unserer Erde. Vielen Dank für Ihr Vertrauen! Dr. Klaus Leonhard Biologe, Mitglied des Vorstands 2
ÜBER PRO WILDLIFE Seit 1999 erfolgreich im Einsatz für den Artenschutz Pro Wildlife * ist eine 1999 gegründete, international tätige Tierschutzorganisation. Unser Ziel ist es, einen besseren Schutz für Wildtiere durchzusetzen, die durch Wilderei, Jagd, Tierhandel und Zerstörung der Lebensräume bedroht sind. * unterstützt Tierschutzprojekte in verschiedenen Ländern weltweit. Wir retten Opfer von Wilderei und Wildtierhandel und pflegen sie in Auffangstationen gesund. Wir setzen uns ein für den Schutz von Lebensräumen und leisten Aufklärungsarbeit, um Wildtierhandel und Wilderei einzudämmen. Wir sitzen an internationalen Verhandlungstischen, um uns für die Rechte von Tieren einzusetzen. * ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Der eingetragene Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Patenschaften und Erbschaften. Bei der Verwendung der uns anvertrauten Gelder hat Sparsamkeit, Effizienz und die Einhaltung ethischer Standards höchste Priorität. * hat sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verpflichtet. Das Deutsche Zentral- institut für Soziale Fragen (DZI) bescheinigt Pro Wildlife ein offenes und transparentes Auskunftsverhalten. 3
Warum ein TESTAMENT? So schenken Sie Zukunft über das eigene Leben hinaus Den geliebten Partner und Familienangehörige absichern, Menschen bedenken, die Ihnen am Herzen liegen und gemeinnützige Organisationen unterstützen, die die Welt in Ihrem Sinne erhalten: Ein Testament sichert Ihren Willen - lassen Sie diese Möglichkeit nicht ungenutzt. Ganz gleich wie groß Ihr Vermögen ist: Es ist sinnvoll, Ihren letzten Willen schriftlich zu formulieren. Die gesetzlichen Regelungen sind eine gute Basis – doch oftmals erfüllt die Erbfolge per Gesetz nicht den Wunsch nach einem gerechten Vermächtnis entsprechend der eigenen Wertvorstellungen. Denn ist es nicht das, was sich jeder von uns wünscht? Die Fortsetzung dessen, was uns in unserem Leben wichtig war. Das Vertrauen darauf, dass die Samen aufgehen, die wir gesät haben. Die Gewissheit, dass unsere Ideale und Ziele weiterhin nachhaltig verfolgt werden. t Gu zu n i s se w Mit einem schriftlichen Testament gestalten Sie Ihren letzten Willen. Sie können - über die gesetzliche Erbfolge hinaus - genau bestimmen, wer Ihren Nachlass erhält. Übrigens: Falls Sie keine erbberechtigten Angehörigen haben, erbt der Staat Ihr gesamtes Vermögen. 4
Expertentipps Anzeige Interview mit Rechtsanwältin Sabine Sepp Warum sollte man ein Testament errichten? Nicht viele Menschen möchten sich zu Lebzeiten mit dem Thema Tod beschäftigen. Viele leben frei nach dem Motto: „Nach mir die Sintflut“ und errichten gar kein Testament. Dies ist ein sehr großer Fehler! Nur mit einem Testament können Sie sicherstellen, wer etwas von dem meist hart erarbeiteten Vermögen bekommen soll. Was passiert ohne Testament? Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese gesetzliche Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem ehelichen Güterstand des Verstorbenen. An erster Stelle kommen der überlebende Ehepartner und die Kinder als Erben erster Ordnung zum Zuge. Bei kinderlosen Erblassern können jedoch auch Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel und andere noch weiter entfernte Verwandte erben. Somit kann es passieren, dass Verwand- te von Gesetzes wegen erbberechtigt sind, obwohl der Erblasser nie wollte, dass diesen Per- sonen etwas von seinem Vermögen zukommt. Dies können Sie nur mit der Errichtung eines Testaments verhindern. Was raten Sie, wenn keine oder keine geeigneten Erben vorhanden sind? Oder wenn man mit seinem Erbe Gutes tun möchte? Mit einem Testament hat der Erblasser die Möglichkeit, sein Vermögen ganz oder in Teilen gemeinnützigen Organisationen zukommen zu lassen. Oft sind keine Kinder oder andere Fa- milienmitglieder als geeignete potentielle Erben vorhanden. Oder sie sind gut versorgt und haben sich bereits eine eigene gesicherte Existenz aufgebaut. Dann kann man nach seinem Tod mit seinem Vermögen etwas Gutes tun und bleibende Werte hinterlassen. Gemeinnützige Organisationen wie Pro Wildlife e.V. unterstützen zum Beispiel: Wer sicherstellen will, dass mit seinem Vermögen über den eigenen Tod hinaus sinnvolle Arbeit und Hilfe geleistet wird, kann in seinem Testament eine oder mehrere Orga- nisationen bedenken. Alles was einer gemeinnützigen Einrichtung hinterlassen wird, kommt ohne steuerlichen Abzug an. Denn diese Organisationen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Somit kommt das zugewandte Erbe ungeschmälert bei den Hilfsprojekten an. Frau Rechtsanwältin Sabine Sepp ist in ihrer Kanzlei in Erding bei München schwerpunkt- mäßig mit dem Thema Erbrecht befasst. Ihre Kontaktdaten finden Sie in unserer Adressenliste auf Seite 11. 5
nt T e stame am Me i n e r , g e boren ei er etra M ft in d Ich , P oh n h a als a i 1 948, w r l i n , setze 2. M Be Beispiel für ein eigenhändiges, i n 1 1111 ens m ei- t r . 7 r m ö g handschriftliches Testament Hofs eines Ve in n e r b e n m w o h nhaft Allei eier , ter M n. o h n , P e B e r l in , ei nen S in 11 111 in e r g s t r . 5 h a r d str. 10 der B gel i f e e . V. , En r mäch t- i l d l s V e Pro W l al e n , sol 6 9 M ü n c h o n 2 .500 € 813 rag v e n G eldbet n d Erhal t e i n utz u nis , z u m Sch en erhalt rarten . r T i e bedro hte b e r 2017 ove m e r l i n , 17. N B Meier Petra Formen eines Testaments Eigenhändig oder notariell - auf jeden Fall schriftlich Das eigenhändige Testament In diesem Fall muss ihr letzter Wille handschriftlich verfasst sein, ein Computerausdruck ist nicht gültig. Ein eigenhändiges Testament kann auch von Ehepartnern gemeinsam verfasst werden und kann jederzeit ergänzt oder geändert werden. Das notarielle Testament Sie verfassen Ihr Testament gemeinsam mit einem Notar Ihrer Wahl, der dieses dann beurkundet. Auf Wunsch kann der Notar Ihr Testament beim Amtsgericht in amtliche Ver- wahrung geben. Damit können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille rechtlich einwandfrei formuliert ist und nicht verloren geht. Bei komplizierten Erbregelungen empfehlen wir Ihnen, den Rat eines Fachanwalts für Erb- recht einzuholen. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, Ihren letzten Willen unmissverständlich und rechtlich einwandfrei niedergelegt zu haben. t Gu zu n i s se w Pro Wildlife ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein und deshalb von der Schenkungs- und Erbschaftsteuer befreit. Ihr Vermögen, das Sie Pro Wildlife zuwenden, kommt also in voller Höhe den Tieren und dem Erhalt der Artenvielfalt zugute. 6
SO SCHREIBEN SIE IHR TESTAMENT Das handschriftliche Testament Das eigenhändig handschriftliche Testament ist die einfachste und kostengünstigste Form, ein Testament zu verfassen. Die Formulierung ist frei - es sollte jedoch klar beschrieben sein, wer Ihr Erbe sein soll und wem Sie ein Vermächtnis hinterlassen. Ort, Datum sowie Ihre Unterschrift mit Vor- und Nachname muss enthalten sein. Hier der am häufigsten verwendete Aufbau: Überschrift Mein Testament oder Mein letzter Wille Angaben zu Ihrer Person Vor- und Zuname , Geburtsdatum, Wohnsitz zur Zeit der Testamentserstellung. Widerruf Alle meine bisherigen Testamente hebe ich hiermit auf. Wer nicht zum ersten Mal seinen letzten Willen aufsetzt, sollte frühere Testamente aus- drücklich widerrufen und die alten Schriftstücke vernichten. Wenn bereits Regelungen in einem Erbvertrag oder einem gemeinschaftlichen Testament (das sogenannte „Ehegatten- testament“) existieren, können diese unter Umständen nicht einseitig geändert werden. Das neue Testament könnte in diesem Falle unwirksam sein. Erbeinsetzung Wenn Sie in Ihrem Testament einen Erben benennen, bestimmen Sie diesen zu Ihrem Rechtsnachfolger, der nach Ihrem Tod in alle Ihre Rechte und Pflichten eintritt. Ihr Erbe erhält die ihm zugedachten Vermögenswerte, erbt aber auch eventuelle Schulden und sonstige Verpflichtungen. Wenn Sie mehrere Erben einsetzen, müssen die jeweiligen Anteile des Vermögens benannt werden. Für den Fall, dass der eingesetzte Erbe wegfällt, sollten Sie immer einen Ersatzerben benennen. Vermächtnisse Mit einem Vermächtnis wenden Sie einzelne Vermögenswerte (zum Beispiel ein Bankgutha- ben, eine bestimmte Geldsumme, einen Kunstgegenstand oder eine Immobilie) einem be- stimmten Menschen oder einer gemeinnützigen Organisation wie Pro Wildlife zu. Der Erbe ist verpflichtet, die entsprechenden Vermögenswerte auf Verlangen des Vermächtnisneh- mers an diesen herauszugeben. Abschluss Vor- und Zuname (Unterschrift), Ort, Datum Das Testament muss am Ende des Dokuments mit vollem Vor- und Nachnamen unterschrie- ben werden, außerdem müssen Ort und Datum der Niederschrift angegeben werden. Um- fasst Ihr Testament mehrere Seiten, sollten Sie diese durchnummerieren. Was dann? Hinterlegen Sie Ihr Testament so, dass es im Todesfall gefunden wird. Am sichersten ist es, auch ein handschriftliches Testament beim zuständigen Amtsgericht in amtliche Verwah- rung zu geben. 7
SO KÖNNEN SIE PRO WILDLIFE UNTERSTÜTZEN Die geläufigsten Möglichkeiten Erbeinsetzung Vermächtnis Sie können Pro Wildlife in Ihrem Testa- Möchten Sie Pro Wildlife mit einem be- ment als Erben oder Miterben einsetzen. stimmten Teil Ihres Nachlasses bedenken, Dies kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, ist das Vermächtnis eine gute Möglichkeit. wenn Sie keine Verwandten haben, die Sie Sie können zum Beispiel Barvermögen, berücksichtigen können oder möchten, Wertpapiere oder bestimmte Sachwerte oder Ihre Verwandten nur einen Teil des vermachen. Die Erben sind gesetzlich Vermögens erben sollen. In diesem Fall verpflichtet, ein Vermächtnis an eine übernimmt Pro Wildlife entsprechende bestimmte Person oder gemeinnützige Rechte und Pflichten und sorgt für die Organisation wie Pro Wildlife zu erfüllen. rechtmäßige Erfüllung Ihres Testaments. Mustertext: Mustertext: Im Wege des Vermächtnisses Als meinen Alleinerben setze wende ich Pro Wildlife e .V. ich Pro Wildlife e .V. mit Sitz mit Sitz in 81369 München , in 81369 München , Engel- Engelhardstr. 10, einen Geld- hardstr. 10 ein . betrag von .. Euro zu. Verfügung zugunsten Dritter Lebensversicherung Sie können ein Sparbuch, Bankkonto oder Es ist möglich, Pro Wildlife in einer ein Wertpapierdepot mit einer Verfügung Lebens- oder Rentenversicherung als für den Todesfall versehen. Das heißt, Bezugsberechtigten einzutragen. Wenn Sie Ihr Bankguthaben oder Wertpapierdepot die Leistungen Ihrer Versicherung nicht wird dann an eine bestimmte Person oder in Anspruch nehmen, kommt das Aus- Organisation übertragen. Der Vermö- zahlungskapital Pro Wildlife zugute. Der genswert fällt nicht in den Nachlass. Die Kundenberater Ihrer Versicherung gibt Verfügung schließen Sie direkt mit Ihrer Ihnen Auskunft darüber, wie Sie in Ihrer Bank oder Sparkasse ab. Sie muss nicht Versicherungspolice einen Bezugsberech- notariell beurkundet werden. tigten benennen können. Schenkung Durch eine Schenkung können Sie aktiv mitverfolgen, was mit Ihrem Vermögen geschieht. Wenn Sie die Schenkung nicht sofort durchführen möchten, ist es möglich, zu Lebzeiten ein sogenanntes Schenkungsversprechen zu geben. Wirk- sam wird diese dann erst nach dem Tode. Ein Schenkungsversprechen bedarf einer notariellen Beurkundung. 8
© Tomas Kotouc WAS GESCHIEHT, WENN PRO WILDLIFE ERBT? Sie können sich auf uns verlassen * Sobald Pro Wildlife in einem Testament bedacht ist, werden wir vom zuständigen Nach- lassgericht informiert. Daraufhin nehmen wir Kontakt mit eventuellen Miterben auf und bereiten den Übergang des im Testament festgelegten Vermögenswertes vor. * Ist Pro Wildlife Alleinerbe oder Miterbe, übernehmen wir alle damit verbundenen Rechte und Pflichten und sorgen für eine verantwortungsvolle Umsetzung Ihres letzten Willens. In den meisten Fällen arbeiten wir mit einem erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht zusam- men. Dieser setzt sich mit dem Nachlassgericht und etwaigen weiteren Erben, mit einem möglicherweise eingesetzten Testamentsvollstrecker und anderen Beteiligten in Verbindung. * Selbstverständlich sorgt Pro Wildlife auch für Erfordernisse wie z.B. eine Wohnungsauf- lösung oder die gute Unterbringung Ihres Haustieres. Wünschen Sie, dass Ihre Erbschaft mit besonderen Auflagen verknüpft wird, freuen wir uns über eine vorherige Absprache. So können wir klären, ob und wie Pro Wildlife Ihre Wünsche am besten erfüllen kann. Gu t zu wis sen Erbschaftssteuer: Eheleute und eingetragene Lebenspartner erhalten einen Freibetrag in Höhe von 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkelkinder 200.000 €, Eltern, Großeltern und Urenkel 100.000 €, Geschwister, Nichten, Neffen, Cousinen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, etc. 20.000 €. 9
ADRESSEN Diese Broschüre bietet wichtige Informationen zum Thema Erbschaft und Testament. Sie kann jedoch die persönliche Beratung durch einen Fachanwalt oder einen Notar nicht ersetzen. Als Organisation dürfen wir keine rechtsverbindliche Beratung anbieten. Bei komplizierten Erbregelungen empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall, den Rat eines Fachanwalts für Erbrecht einzuholen. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, Ihren letzten Willen unmissverständlich und rechtlich einwandfrei niedergelegt zu haben. Zentrales Testamentsregister Rechtsanwältin Corinna Zillich Anlaufstelle für alle Fragen und Antworten Haus des Stiftens rund um die Erbfolge, das Testament und Landshuter Allee 11 weitere Gestaltungsmöglichkeiten: 80637 München www.testamentsregister.de Tel. 089 89 08 46 8-0 corinna.zillich@stiftungszentrum-law.de Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e. V. www.stiftungszentrum-law.de Informationen rund um das Erbrecht, Adressen von Fachanwälten und Hinweise auf Veranstaltungen: * Eine halbe Stunde Beratung ist kostenfrei, das Honorar übernimmt Pro Wildlife für Sie! www.ndeex.de Rechtsanwältin Sabine Sepp Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) Roßmayrgasse 9 ½ 85435 Erding Adressen von Fachanwälten für Erbrecht, Tel. 08122-9569390 Testamentsvollstreckern und Nachlasspfle- recht-fair@web.de gern in Ihrer Nähe: www.dvev.de Bundesrechtsanwaltskammer Körperschaft des öffentlichen Rechts Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e. V. Berufsständischen Vertretung der Rechts- anwälte, bundesweites Rechtsanwalts- Qualifizierte und testierte Testamentsvoll- register, rechtliche Informationen: strecker, Informationen zur Testamentsvoll- streckung und Formulierungshilfen: www.brak.de www.ndtv.info Bundesnotarkammer Berufsständsche Vertretung der Notare. Mit Online-Notarsuche in ihrer Nähe: www.bnotk .de Ihre Ansprechpartnerin bei Pro Wildlife Bei Fragen steht Ihnen unsere Vorsitzende Andrea Höppner gerne zur Verfügung: Tel.: 089 812 99 507, E-Mail: testament@prowildlife.de. Selbstverständlich werden alle Gespräche und jeglicher Schriftverkehr streng vertraulich behandelt. 11
© Shannon Wild Ihr Erbe für die Zukunft unserer Erde Pro Wildlife e.V. Tel. 089 812 99 507 Spendenkonto Engelhardstr. 10 mail@prowildlife.de Bank für Sozialwirtschaft 81369 München www.prowildlife.de DE23 7002 0500 0008 8852 00 Klimaneutral gedruckt auf 100% Recyclingpapier BFSWDE33MUE
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