Ihr vermächtnIs für tIere - Glückliche Menschen durch glückliche Tiere - Ein Ratgeber für Ihren letzten Willen
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Ihr vermächtnis für tiere Ein Ratgeber für Ihren letzten Willen Glückliche Menschen durch glückliche Tiere
Glückliche Menschen durch glückliche Tiere Nichts ersetzt ein eigenes Zuhause, das gilt für Mensch und Tier gleichsam. Als Mensch tragen wir die Verantwortung, uns um unsere Mitgeschöpfe zu kümmern und notleidenden Tieren ein besseres Leben zu ermöglichen. Dafür setzt sich die PFOTENHILFE ein - sie gibt Tieren, die keiner mehr will, ein Heim und vermittelt sie zu liebevollen Menschen. Möglich machen dies erst die Unterstützer der PFOTENHILFE, für deren Großzügigkeit wir sehr dankbar sind. Immer wieder fragen uns Tierfreunde, wie sie auch über ihr Lebensende hinaus helfen und notleidenden Tieren ein Leben in Geborgenheit schenken können. Mit einer Erbschaft oder einem Legat für die PFOTENHILFE haben Sie die Möglichkeit, nachhaltige und langfristige Hilfe für Tiere in Not zu leisten. Wir sind uns bewusst, dass ein Testament eine sehr persönliche Entscheidung ist, und wir möchten Ihnen für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit sehr danken. Wir werden Ihren letzten Willen in Ihrem Namen erfüllen und Sorge dafür tragen, dass die Tiere, die sonst niemanden mehr haben will, ein Leben in Sicherheit und Geborgenheit führen dürfen. Dieser Ratgeber soll Ihnen einen allgemeinen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten für die Erstellung eines Testaments geben. Natürlich stehe ich Ihnen gerne jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung. Ich würde mich sehr über ein persönliches und selbstverständlich vertrauliches Gespräch freuen. Herzlichst, Ihre Andrea Swift Geschäftsführerin Verein PFOTENHILFE Ihr vermächtnis für tiere 2
Inhalt Editorial 2 Die PFOTENHILFE – ein Heim für Tiere 4-5 Ein Testament sorgt für klare Verhältnisse 6 Was kann hinterlassen werden 7 Definition Erbschaft, Vermächtnis 7-8 Mein letzter Wille 8-9 Gesetzliche Erbfolge 10-11 Testamentsformen 12 Das eigenhändige Testament 12 Das fremdhändige Testament 13 Das öffentliche Testament 14 Beispiel für ein eigenhändiges Testament 15 Beispiel für ein fremdhändiges Testament 16 Checkliste 17-18 Glossar 19 Ihr vermächtnis für tiere 3
Die PFOTENHILFE Die PFOTENHILFE – hilft Tieren in Not – direkt und nachhaltig. ein Heim für Tiere Die PFOTENHILFE ist ein Zufluchtsort für Tiere in Not. Ausgesetzte, entlaufene und von Behörden beschlagnahmte Tiere finden bei der PFOTENHILFE die idealen Voraussetzungen für ihr psychisches Wohlbefinden. Auch Tiere, die nicht mehr von ihrem Besitzer gehalten werden können, finden bei uns eine Zuflucht. Hier werden sie nach den höchsten Tierschutzstandards betreut, gepflegt und in gute Hände weitervermittelt. Tieren, die nicht mehr vermittelbar sind, bieten wir einen glücklichen Lebensabend. Schwerpunkt ist die Pflege, Betreuung und Vergabe von Hunden, Katzen und Pferden. Doch auch Schweine, Ziegen, Schafe, Enten und viele weitere Heim- und Nutztiere leben in der PFOTENHILFE. Auch für sie suchen wir neue Besitzer, die ihnen, bei artgemäßer und fachkundiger Haltung, ein glückliches Leben ermöglichen können. Der Beginn eines neues Lebens In fürsorglicher Atmosphäre lernen unsere Schützlinge, dem Menschen wieder zu vertrauen – eine wichtige Voraussetzung, um ein neues Zuhause für sie zu finden. Erfahrene Tierpfleger, Pferdewirte und Tiertrainer bilden das PFOTENHILFE –Team. Wir pflegen und betreuen Tiere fachgerecht und arbeiten eng mit Tierärzten und Spezialisten zusammen. Menschen, die eines unserer Tiere aufnehmen möchten, lernen es bei der PFOTENHILFE unter idealen Bedingungen kennen und erleben tiergerechte Haltung von Heim- und Nutztieren hautnah. Ihr vermächtnis für tiere 4
Ein liebevolles neues Zuhause Kein noch so gutes Tierheim kann Tieren ein eigenes Zuhause ersetzen. Deshalb sind wir ständig auf der Suche nach geeigneten Plätzen für unsere Lieblinge. Wir wünschen uns für jedes Tier, das zur PFOTENHILFE kommt, einen guten Platz und ein Leben in Geborgenheit. Das Tier steht im Zentrum und sein Wohlergehen ist unser oberstes Ziel. Nur wenn wir der vollsten Überzeugung sind, dass wir einen guten Platz für unsere Schützlinge gefunden haben, übergeben wir sie in die Hände neuer Besitzer. Doch da hört unsere Verantwortung nicht auf. Die PFOTENHILFE steht Tier und Mensch auch in ihrem zukünftigen gemeinsamen Leben begleitend zur Seite. Mit Ihrer Unterstützung können wir gemeinsam Tieren ein neues, glückliches Leben ermöglichen. Ihr vermächtnis für tiere 5
Ein Testament sorgt für klare Verhältnisse Viele Menschen schieben die Regelung ihrer Hinterlassenschaft lange vor sich her. Sie denken, dafür bleibe noch lange Zeit, oder aber es fällt ihnen schwer, sich mit dem eigenen Tod und der Sorge um liebe Menschen auseinanderzusetzen. Doch ein Testament bietet uns die Möglichkeit, diese Welt ein wenig mit zu gestalten – über unser irdisches Dasein hinaus. Wir können Verwandte und Freunde bedenken und so sicher gehen, dass unser Nachlass, innerhalb des gesetzlichen Rahmens, in die richtigen Hände gelangt. Vielleicht haben gerade Sie den Wunsch, einen guten Zweck zu unterstützen. Mit einem Testament können Sie Anliegen, die Ihnen wichtig sind, über Ihr Leben hinaus fördern und so in die Zukunft hinein wirken. Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein (siehe Seite 10). Wenn es keine Angehörigen und kein Testament gibt, fällt das Vermögen an den Staat. Sie müssen keine Bedenken haben, sich mit einem Testament vorzeitig festzulegen. Diese Sorge ist unbegründet, denn ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Es gilt jeweils das letztdatierte Testament. Ihr vermächtnis für tiere 6
Was kann hinter- lassen werden Prinzipiell können alle Vermögenswerte hinterlassen werden. Dazu gehören Häuser, Wertpapiere, Liegenschaften, Schmuck oder Sparbücher. Außerdem Ansprüche auf Ablebens- und Unfallversicherungen, die keinen Begünstigten nennen. Die Erbschaft Als Erbschaft bezeichnet man das gesamte Vermögen des Erblassers (siehe Glossar). Gibt es nur einen Erben, so wird dieser Alleinerbe genannt. Er erhält den gesamten Nachlass. Mehrere Erben heißen Miterben. Das Vermögen wird unter diesen aufgeteilt. Bei Vorhandensein eines Testaments zählt der Wille des Verstorbenen unter Berücksichtigung des gesetzlichen Pflichtteils (siehe Seite 8). Wenn kein Testament verfasst wird, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft (siehe Seite 10). Ihr vermächtnis für tiere 7
Das Vermächtnis Mit dem Vermächtnis kann der Erblasser einzelne Vermögensbestandteile vererben. Das kann eine bestimmte Sache oder auch ein bestimmter Geldbetrag sein. Das Vermächtnis stellt eine beliebte Möglichkeit dar, auch gemeinnützige Organisationen zu bedenken, nachdem man die Familie versorgt hat. MEIN LETZTER WILLE Ein Testament sollten Sie immer dann errichten, wenn Sie mit den gesetzlichen Erbfolgebestimmungen nicht oder nur teilweise einverstanden sind. Aber bedenken Sie, dass die Freiheit über Ihr Vermögen zu verfügen, gesetzlich durch das Pflichtteilsrecht zugunsten bestimmter naher Verwandter eingeschränkt ist. Zum Kreis der Pflichteilsberechtigten gehören die Nachkommen. So es keine Nachkommen gibt, die Vorfahren des Erblassers. Ein Recht auf den Pflichtteil hat neben den Nachkommen und Vorfahren auch der Ehepartner. Keinen Anspruch auf einen Pflichtteil haben Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten. Nachkommen Eheliche und uneheliche Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder, Adoptivkinder Vorfahren Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Adoptiveltern Ihr vermächtnis für tiere 8
Durch das Pflichtteilsrecht bekommen der Ehegatte und die Kinder des Erblassers die Hälfte dessen, was sie nach der gesetzlichen Erbfolge bekommen hätten. Bei Vorfahren beträgt der Pflichtteil ein Drittel des gesetzlichen Erbes. Außer den genannten Personen kann niemand einen Pflichtteil geltend machen und die genannten Personen auch nur dann, wenn sie nicht ausreichend im Testament berücksichtigt wurden. Der Pflichtteil kann immer nur in Form eines Geldbetrages verlangt werden. Über den Rest Ihres Nachlasses können Sie mit Hilfe eines Testamentes frei verfügen. Sollten sie keine pflichtteilsberechtigen Verwandten haben, können Sie über den gesamten Nachlass frei verfügen. Wie mache ich ein Testament? Nehmen Sie sich Zeit und überlegen Sie in aller Ruhe, was zu Ihrem Nachlass gehört und was Sie für sich und andere wünschen bzw. wollen. Auf den Seiten 17 und 18 finden Sie eine Checkliste, die Ihnen dabei helfen kann, sich einen Überblick über Ihr Vermögen zu verschaffen. Wie man ein Testament verfasst, worauf man achten muss, damit es rechtsgültig ist, zeigen Ihnen die Beispiele von Seite 15 und 16. Vergessen Sie bitte nicht, dass auch Schulden und Forderungen vererbt werden. Hinweis: In Österreich sind seit 2008 das ERBEN UND SCHENKEN steuerfrei. Ihr vermächtnis für tiere 9
Die gesetzliche Erbfolge Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn kein Testament gemacht wird. Sie orientiert sich am Willen eines durchschnittlichen Erblassers und weist das vererbbare Vermögen den nächsten Verwandten des Verstorbenen und dem Ehepartner zu. Die Reihenfolge, in der die Verwandten als gesetzliche Erben zum Zug kommen, gliedert sich in vier Linien: Verwandte 1. Linie: Nachkommen (Kinder, Adoptivkinder, Enkel) Verwandte 2. Linie: Eltern und deren Nachkommen (Geschwister, Neffen, Nichten) Verwandte 3. Linie: Großeltern und Geschwister der Eltern (Onkel, Tanten) und deren Nachkommen (Cousine und Cousin) Verwandte 4. Linie: Nur die Urgroßeltern Ihr vermächtnis für tiere 10
Nur wenn Verwandte der 1. Linie nicht vorhanden sind, nicht erben wollen oder Wenn weder der Ehegatte, können, kommt die 2. Linie zum Zug, genauso noch Verwandte der vier ist es mit den Folgelinien. Das Erbrecht des Linien vorhanden sind Ehepartners besteht nur während aufrechter und kein Testament und Ehe. Neben den Kindern des Erblassers und deren Nachkommen erhält der Ehepartner kein Vermächtnis gemacht 1/3 des Nachlasses, neben den Eltern des wurde, fällt der gesamte Erblassers und dessen Geschwistern 2/3 des Nachlass an die Republik Erbteiles. Österreich. Lebensgefährten haben kein gesetzliches Erbrecht. Bei Ableben eines österreichischen Staatsbürgers gilt das österreichische Erbrecht. Stirbt ein ausländischer Staatsbürger, gelten diese Regeln nicht, auch wenn er schon längere Zeit in Österreich gelebt hat. 90 Prozent der Österreicher treffen keine letztwillige Anordnung, sie machen kein Testament. Ihr vermächtnis für tiere 11
TestamentSformen Das eigenhändige Testament Sie können ein rechtswirksames Testament selbst verfassen, wenn Sie folgende Formvorschriften beachten: • Das gesamte Testament muss von Hand geschrieben sein. • Das Testament muss von Ihnen auf der letzten Seite unterschrieben sein. Wenn nur die erste Seite unterschrieben ist, gelten die nachfolgenden Seiten nicht mehr, unterschreiben Sie daher alle Seiten. • Es muss festhalten, wer der bzw. die Erben sind. • Es muss Datum und Ort der Erstellung enthalten. Gültig ist jeweils das zuletzt verfasste Testament. Wo Sie Ihr Testament aufbewahren, bleibt Ihnen überlassen. Sie sollten aber unbedingt einer Person ihres Vertrauens mitteilen, dass sie ein Testament verfasst haben, und wo es zu finden ist. Es ist in Ihrem Interesse, dass es nach Ihrem Ableben gefunden und Ihr letzter Wille befolgt wird. Am Sichersten ist es aber, wenn Sie Ihr Testament beim Notar oder Rechtsanwalt hinterlegen. Von den Notaren bzw. Rechtsanwälten wird auch die Registrierung des Testamentes im Zentralen Testamentsregister der Österreichische Notariatskammer veranlasst. Dort wird das Datum der Errichtung des Testamentes und der Ort der Hinterlegung eingetragen, nicht aber der Inhalt des Testamentes. Im Sterbefall fragt der zuständige Notar bei diesem Register an und bekommt dort die Auskunft, wo es hinterlegt wurde. Damit kann unterbunden werden, dass es in Hände kommt, für die es nicht bestimmt ist, und es kann auch nicht unterschlagen werden. Ihr vermächtnis für tiere 12
Das fremdhändige Testament Sie müssen Ihr Testament nicht unbedingt selbst schreiben, sondern können es auch von einer Vertrauensperson niederschreiben lassen oder auf der Schreibmaschine bzw. am Computer schreiben. Zur Gültigkeit dieser Testamentsform ist es erforderlich, dass • der Erblasser vor drei fähigen Zeugen, von denen mindestens zwei gleichzeitig anwesend sind, unterschreibt und ausdrücklich bestätigt, dass diese Urkunde seinen letzten Willen enthält. Die Zeugen müssen dazu den Inhalt des Testamentes nicht kennen. • Diese drei Zeugen müssen am Ende des Testamentes eigenhändig mit dem Zusatz „als ersuchter Testamentszeuge“ unterschreiben. Die Unterschrift hat unmittelbar nach der Bestätigung durch den Erblasser zu erfolgen, damit nicht eine andere Urkunde untergeschoben werden kann. • • Die Zeugen müssen die Sprache des Testaments verstehen und dürfen weder Erben noch nahe Verwandte der Linien 1 bis 4 sein (siehe Seite 10),keine Hausangestellten, keine Schwieger- bzw. Stiefeltern, keine Personen, die blind, taub oder stumm sind und sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ihr vermächtnis für tiere 13
Das öffentliche Testament Diese Form des Testamentes ist Ein öffentliches Testament können Sie vor jedem Gericht und jedem Notar durch eine mündliche sehr zu empfehlen. Erklärung, die protokolliert wird oder durch die Übergabe einer Urkunde errichten. Beides – Protokoll oder Urkunde – wird beim Notar von Ihnen unterschrieben. Ihr letzter Wille wird dann beim Notar hinterlegt und im Testamentsregister aufgenommen. Nach Ihrem Ableben werden die Erben bzw. Vermächtnisnehmer automatisch verständigt. Lassen Sie sich von den Kosten, die bei der Errichtung eines öffentlichen Testamentes anfallen, nicht abschrecken. Es ist rechtssicher, fälschungssicher und geht unter Garantie nicht verloren. Wenden Sie sich hierzu an einen Notar Ihres Vertrauens oder fragen Sie bei der Österreichischen Notariatskammer nach einem Notar in Ihrer Nähe. Österreichische Notariatskammer, Landesgerichtsstraße 20, Postfach 150, 1010 Wien, Tel.: 01/402 45 09-0, Fax: 01/406 34 75. E-Mail: kammer@notar.or.at, www.notar.at Kosten: Die Kosten für die Errichtung eines einfachen Testamentes durch einen Notar oder Rechtsanwalt betragen zur Zeit einschließlich Beratung, Verwahrung und Registrierung zwischen 140,- und 210,- Euro zuzüglich Barauslagen und Umsatzsteuer. Die Kosten für eine Eintragung ins Testamentsregister belaufen sich auf ca. 30,- Euro. Ihr vermächtnis für tiere 14
Beispiel für ein eigenhändiges Testament Mein Testament Susanne Huber, geboren am 24.7.1946, wohn haft in 1050 Wien, Malergasse 9/11 setze zu m Er ben meines Vermögens meinen Sohn Florian Hube r wohn haft in 1170 Wien, Buchengasse 2/8 ein . Ich bedenke den Verei n PFOT EN HILFE, 1150 Wien, Diefenbachgasse 35, mit einem Vermächt nis von EUR 5.000,-. Alle früher errichteten letztwi lligen Anord nungen hebe ich hiermit ausdrücklich auf. Wien, am 10 Juni 2010 Susanne Huber Ihr vermächtnis für tiere 15
Beispiel für ein fremdhändiges Testament Te stam en t Im Zustand der vollen Besonnenheit, mit Überlegung und Ernst, frei von jeder Beeinflussung, bestimme ich, Hanna Müller, geboren am 13.4.1949 wohnhaft in 1160 Wien, Weidengasse , 5/10, folgendes: Als Erben setze ich zu gleichen Teilen ein: 1. Meinen Gatten Hermann Huber 2. Verein PFOTENHILFE 1150 Wien, Diefenbachgasse 35 Dieses Testament ist mein letzter Wil le. Alle früher errichteten letztwilligen Anordnungen hebe ich hiermit ausdrücklich auf. Wien, am 10. Juni 2010 Unterschrift: Hanna Müller Hanna Müller Als ersuchter Testamentszeuge: Sigrid Maier Schillerweg 5, 8020 Graz Sigrid Maier Thomas Schmidt Wolkengasse 15/2, 1016 Wien Thomas Schmidt Bettina Müller Liliengasse 14/6, 1050 Wien Bettina Mulle r Ihr vermächtnis für tiere 16
Checkliste Was gehört zu meinem Vermögen? Bankverbindung Bankinstitut Kontonummer Name des Inhabers Girokonto Sparbuch 1 Sparbuch 2 Bausparvertrag Wertpapiere Safeinhalt Immobilien PLZ/Ort Straße Miteigentümer Haus Wohnung Grundstück Einrichtungs- Hersteller Typ gegenstände Möbel Teppiche Stereoanlage Fernsehgerät Porzellan Silberbesteck Videorecorder Ihr vermächtnis für tiere 17
Wertgegenstände Bezeichnung Anzahl Schmuck 1 Schmuck 2 Münzsammlung Markensammlung Antiquität 1 Antiquität 2 Bilder Versicherungen Versicherungsgesellschaft Polizzennummer Name des Begünstigten Versicherung 1 Versicherung 2 Fahrzeuge Marke/Typ Kennzeichen Baujahr Auto Moped Schulden/Kredite Bank bzw. Kreditinstitut Vertragsnummer Mitschuldner Kredit 1 Kredit 2 Private Schuldner 1 Private Schuldner 2 Leasingvertrag Forderungen des Name und Adresse Höhe der Forderung Schuldners Sonstiges Ihr vermächtnis für tiere 18
Glossar Erblasser Im Erbrecht wird der Verstorbene Erblasser genannt. Nachlass Der Nachlass ist das Vermögen des Erblassers von seinem Tod bis zur Übernahme des Vermögens durch die Erben. Erbe Der Erbe erwirbt den ganzen Nachlass oder eine bestimmte Quote (z.B. die Hälfte, zwei Neuntel) des Nachlasses. Vermächtnis oder Der Erblasser kann nicht nur einen Erbteil, sondern auch Legat einzelne Vermögensbestandteile wie z.B. eine Uhr, ein Auto, ein Sparbuch oder einen bestimmten Geldbetrag vererben. Das nennt man Vermächtnis oder Legat. Vermächtnisnehmer Ist jene Person, die mit einem Vermächtnis bzw. Legat oder Legatar bedacht wurde. Pflichtteils- Nach österreichischem Recht kann jeder von Todes berechtigter wegen über sein Vermögen frei verfügen. Der Erblasser muss aber bestimmten nahen Verwandten einen Anteil seines Vermögens zukommen lassen. Wenn der Erblasser das nicht macht, haben sie nach dem Gesetz das Recht, vom Erben die Zahlung eines entsprechenden Wertes zu verlangen. Der Pflichtteilsberechtigte hat nur eine Geldforderung gegen den Nachlass bzw. den Erben. Gesetzliche Erbfolge Wenn kein Testament gemacht wird, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Ihr vermächtnis für tiere 19
VERTRAULICHE MITTEILUNG Ja, ich möchte ein bleibendesf Zeichen setzen und Tieren au nachhaltige Weise helfen. Ich beabsichtige den Verein PFOTENHILFE in meinem Testament zu berücksichtigen und bitte Sie um ein vertrauliches Gespräch. Titel, Vorname, Nachname: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Telefonnummer: E-Mail: Ich habe den Verein PFOTENHILFE bereits in meinem Testament bedacht. Frau Mag. Andrea Swift steht Ihnen vertrauensvoll jederzeit unter der Telefonnummer 01/892 23 77 zur Verfügung. (Antwortkuvert liegt bei) Glückliche Menschen durch glückliche Tiere
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