Zweite Corona-Welle: Aktuelle Maßnahmen an den Grenzen im Bodenseeraum im Überblick
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Bodensee-Informationsdienst (BI) Ausgabe 12/2020 Dienstag, den 15. Dezember 2020 Zweite Corona-Welle: Aktuelle Maßnahmen an den Grenzen im Bodenseeraum im Überblick Was gilt im IBK-Raum bei der Einreise aus einer Nachbarregion im Ausland? Grenzpendler und Reisende müssen informiert sein, welche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie in der jeweiligen Region gelten. Die Internationale Bodensee-Konferenz (IBK) fasst die aktuellen Regelungen und die Links zu den offiziellen Informationsseiten zusammen unter www.bodenseekonferenz.org/covid19. Die Situation in der zweiten Corona-Welle stellt sich rund um den Bodensee in den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Vorarlberg, den Schweizer Kantonen sowie in Liechtenstein unterschiedlich dar. Zwar sind alle Länder und Kantone im IBK-Raum nach wie vor durch ein hohes Infektionsgeschehen gekennzeichnet, allerdings auf unterschiedlichem Niveau. Entsprechend gelten auch unterschiedliche Vorsorgemaßnahmen zur Beschränkung von Kontakten im öffentlichen und privaten Leben. Dies geht von Sperrstunden über Teil- Lockdowns bis hin zu Ausgangsbeschränkungen. Klares Ziel der IBK ist es, den kleinen Grenzverkehr wo immer möglich aufrecht zu erhalten. Erneute pauschale Grenzschließungen wie bei der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020 sollen vermieden werden. Dabei hilft der Sechs-Punkte-Plan der IBK vom Juni 2020 mit regionalen Maßnahmen für ein koordiniertes Vorgehen in der Bodenseeregion. Die IBK stellt auf ihrer Webseite eine Liste zu den offiziellen Informationsseiten der verschiedenen Regionen bereit. Damit können sich Einheimische und Grenzpendler in der Bodenseeregion einen Überblick über die geltenden Maßnahmen zur Pandemieeindämmung und zur Einreise ins Nachbarland verschaffen. Nach derzeitigem Stand sind die Grenzen prinzipiell offen, wenn auch die Aufenthaltszwecke in einzelnen Regionen eingeschränkt sind. Der kleine Grenzverkehr ist weitgehend möglich, Geschäftsstelle der IBK | Bücklestraße 3e | DE-78467 Konstanz | Postadresse Schweiz: Postfach 1914 | CH-8280 Kreuzlingen | Telefon: +49 7531 921 83-10 (zentral) | Telefax: +49 7531 921 83-20 | Email: info@bodenseekonferenz.org | Internet: www.bodenseekonferenz.org
wenn auch teils mit Beschränkungen. Von Quarantänepflichten bei der Einreise bestehen in allen Ländern Ausnahmen für Grenzpendler (Beruf und Bildung) oder für Einreisende mit dringenden Gründen (z.B. Besuch naher Verwandter, wichtige berufliche Gründe, Güterverkehr, Gesundheitswesen). Die Regelungen an der Grenze können wie folgt zusammengefasst werden (Stand: 14.12.2020): - In Deutschland besteht eine Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten (wozu Österreich, die Schweiz und Liechtenstein gehören), welche die Länder durch eigene Verordnungen regeln. Baden-Württemberg nimmt dabei die benachbarten Grenzregionen von der Quarantänepflicht aus, sofern der Aufenthalt weniger als 24h dauert. Bayern erlaubt den kleinen Grenzverkehr nur in stark eingeschränkter Form und mit Auflagen (u.a. kein Einkaufen mehr möglich ohne negativen Test, digitale Einreiseanmeldung). - In der Schweiz und Liechtenstein bestehen derzeit keine Beschränkungen für Reisende aus Deutschland und Österreich. Die Schweiz sieht für die benachbarten Grenzregionen grundsätzliche Ausnahmen von Einreisebeschränkungen vor. - In Österreich bestehen derzeit ebenfalls noch keine Beschränkungen. Jedoch sieht die Österreichische Regierung ab dem 19.12.2020 bis zum 10.01.2021 eine grundsätzliche Quarantänepflicht von 10 Tagen bei Einreise aus allen Staaten mit 7- Tage-Inzidenz > 100 bzw. mindestens 5 Tage mit negativem PCR-Test vor. Details und mögliche Ausnahmen (z.B. für berufliche Gründe, Pendler, Güterbeförderung) werden noch geregelt. Informationen zur aktuellen Situation in der Grenzregion am Bodensee und Links zu den offiziellen Auskunftsseiten sind zu finden unter: https://www.bodenseekonferenz.org/covid19. Die folgenden offiziellen Seiten der Länder, Landkreise und Kantone informieren aktuell über die Situation und geltenden Regelungen in den verschiedenen Regionen: Deutschland: Land Baden-Württemberg - Ministerium für Soziales und Integration https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit- pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/ Landkreis Konstanz https://www.lrakn.de/,Lde/service-und- verwaltung/aemter/gesundheit+und+versorgung/coronavirus# Bodenseekreis https://www.bodenseekreis.de/de/soziales- gesundheit/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten/corona-virus/ Landkreis Ravensburg https://www.rv.de/Leben+im+Landkreis+_+Buergerservice/Gesundheitsamt/coronavirus Landkreis Waldshut https://www.landkreis-waldshut.de/ 2
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/Breisgau- Hochschwarzwald/Start/Service+_+Verwaltung/Corona-Virus.html Landkreis Lörrach https://www.loerrach-landkreis.de/corona Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/ Landkreis Lindau https://www.landkreis-lindau.de/Bürgerservice-Online-Dienste/Bürgerservice/Informationen- zum-Coronavirus Österreich Land Vorarlberg https://vorarlberg.at/corona Fürstentum Liechtenstein https://www.regierung.li/coronavirus Schweiz Schweizer Eidgenossenschaft - Bundesamt für Gesundheit https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien- pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov.html Kanton Thurgau https://www.tg.ch/news/fachdossier-coronavirus.html/10552 Kanton Sankt Gallen https://www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus.html Kanton Schaffhausen https://sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Verwaltung/Departement-des- Innern/Gesundheitsamt-2954701-DE.html Kanton Appenzell-Innerrhoden https://www.ai.ch/themen/gesundheit-alter-und-soziales/gesundheitsfoerderung-und- praevention/uebertragbare-krankheiten/coronavirus Kanton Appenzell-Außerrhoden https://www.ar.ch/verwaltung/departement-gesundheit-und-soziales/amt-fuer- gesundheit/informationsseite-coronavirus/ Kanton Zürich https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus.html Kanton Aargau https://www.ag.ch/de/themen_1/coronavirus_2/coronavirus.jsp Kanton Basel-Stadt https://www.coronavirus.bs.ch/ 3
Kanton Basel-Landschaft https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und- gesundheitsdirektion/amt-fur-gesundheit/medizinische-dienste/kantonsarztlicher- dienst/aktuelles Kanton Graubünden https://www.gr.ch/coronavirus Schweizer Botschaft in Deutschland bzw. Österreich unter: https://www.eda.admin.ch/berlin und https://www.eda.admin.ch/wien Internationale Bodensee-Konferenz: Die Internationale Bodensee-Konferenz (IBK) ist die gemeinsame Plattform der Regierungen der Länder und Kantone Baden-Württemberg, Schaffhausen, Zürich, Thurgau, St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Fürstentum Liechtenstein, Vorarlberg und Bayern. Ziel der IBK ist es, die Bodenseeregion als attraktiven Lebens-, Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum zu erhalten und zu fördern und die regionale Zusammengehörigkeit zu stärken. Sie bildet den Kern eines breit gefächerten Netzwerkes der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Bodenseeregion. Weitere Informationen unter www.bodenseekonferenz.org Impressum: Der Bodensee-Informationsdienst ist ein Mediendienst der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) - Kommission Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.) Redaktion: Andrea Beck-Ramsauer, Klaus-Dieter Schnell (verantwortlich), Tel.: +49-(0)7531-921 83-10 / Fax: +49-(0)7531-921 83-20, E-Mail: info@bodenseekonferenz.org Vertrieb: Geschäftsstelle der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) Abbestellen: Sie können den Erhalt des Bodensee-Informationsdienstes (BI) jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft unter folgendem Link abbestellen: https://www.bodenseekonferenz.org/newsletter-abbestellen Die Geschäftsstelle der IBK wird durch das Programm Interreg „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ gefördert. Weitere Informationen unter: www.interreg.org 4
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