Zweite Corona-Welle: Aktuelle Maßnahmen an den Grenzen im Bodenseeraum im Überblick

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Zweite Corona-Welle: Aktuelle Maßnahmen an den Grenzen im Bodenseeraum im Überblick
Bodensee-Informationsdienst (BI)
               Ausgabe 12/2020
               Dienstag, den 15. Dezember 2020

               Zweite Corona-Welle: Aktuelle Maßnahmen an den
               Grenzen im Bodenseeraum im Überblick
               Was gilt im IBK-Raum bei der Einreise aus einer Nachbarregion im Ausland?
               Grenzpendler und Reisende müssen informiert sein, welche Maßnahmen im
               Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie in der jeweiligen Region gelten. Die
               Internationale Bodensee-Konferenz (IBK) fasst die aktuellen Regelungen und die Links
               zu den offiziellen Informationsseiten zusammen unter
               www.bodenseekonferenz.org/covid19.

               Die Situation in der zweiten Corona-Welle stellt sich rund um den Bodensee in den Ländern
               Bayern, Baden-Württemberg, Vorarlberg, den Schweizer Kantonen sowie in Liechtenstein
               unterschiedlich dar. Zwar sind alle Länder und Kantone im IBK-Raum nach wie vor durch ein
               hohes Infektionsgeschehen gekennzeichnet, allerdings auf unterschiedlichem Niveau.
               Entsprechend gelten auch unterschiedliche Vorsorgemaßnahmen zur Beschränkung von
               Kontakten im öffentlichen und privaten Leben. Dies geht von Sperrstunden über Teil-
               Lockdowns bis hin zu Ausgangsbeschränkungen.

               Klares Ziel der IBK ist es, den kleinen Grenzverkehr wo immer möglich aufrecht zu erhalten.
               Erneute pauschale Grenzschließungen wie bei der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020
               sollen vermieden werden. Dabei hilft der Sechs-Punkte-Plan der IBK vom Juni 2020 mit
               regionalen Maßnahmen für ein koordiniertes Vorgehen in der Bodenseeregion.

               Die IBK stellt auf ihrer Webseite eine Liste zu den offiziellen Informationsseiten der
               verschiedenen Regionen bereit. Damit können sich Einheimische und Grenzpendler in der
               Bodenseeregion einen Überblick über die geltenden Maßnahmen zur Pandemieeindämmung
               und zur Einreise ins Nachbarland verschaffen.

               Nach derzeitigem Stand sind die Grenzen prinzipiell offen, wenn auch die Aufenthaltszwecke
               in einzelnen Regionen eingeschränkt sind. Der kleine Grenzverkehr ist weitgehend möglich,

Geschäftsstelle der IBK | Bücklestraße 3e | DE-78467 Konstanz | Postadresse Schweiz: Postfach 1914 | CH-8280 Kreuzlingen |
Telefon: +49 7531 921 83-10 (zentral) | Telefax: +49 7531 921 83-20 | Email: info@bodenseekonferenz.org | Internet: www.bodenseekonferenz.org
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wenn auch teils mit Beschränkungen. Von Quarantänepflichten bei der Einreise bestehen in
allen Ländern Ausnahmen für Grenzpendler (Beruf und Bildung) oder für Einreisende mit
dringenden Gründen (z.B. Besuch naher Verwandter, wichtige berufliche Gründe,
Güterverkehr, Gesundheitswesen).

Die Regelungen an der Grenze können wie folgt zusammengefasst werden (Stand:
14.12.2020):

   -   In Deutschland besteht eine Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten
       (wozu Österreich, die Schweiz und Liechtenstein gehören), welche die Länder durch
       eigene Verordnungen regeln. Baden-Württemberg nimmt dabei die benachbarten
       Grenzregionen von der Quarantänepflicht aus, sofern der Aufenthalt weniger als 24h
       dauert. Bayern erlaubt den kleinen Grenzverkehr nur in stark eingeschränkter Form
       und mit Auflagen (u.a. kein Einkaufen mehr möglich ohne negativen Test, digitale
       Einreiseanmeldung).
   -   In der Schweiz und Liechtenstein bestehen derzeit keine Beschränkungen für
       Reisende aus Deutschland und Österreich. Die Schweiz sieht für die benachbarten
       Grenzregionen grundsätzliche Ausnahmen von Einreisebeschränkungen vor.
   -   In Österreich bestehen derzeit ebenfalls noch keine Beschränkungen. Jedoch sieht die
       Österreichische Regierung ab dem 19.12.2020 bis zum 10.01.2021 eine
       grundsätzliche Quarantänepflicht von 10 Tagen bei Einreise aus allen Staaten mit 7-
       Tage-Inzidenz > 100 bzw. mindestens 5 Tage mit negativem PCR-Test vor. Details
       und mögliche Ausnahmen (z.B. für berufliche Gründe, Pendler, Güterbeförderung)
       werden noch geregelt.

Informationen zur aktuellen Situation in der Grenzregion am Bodensee und Links zu den
offiziellen Auskunftsseiten sind zu finden unter: https://www.bodenseekonferenz.org/covid19.

Die folgenden offiziellen Seiten der Länder, Landkreise und Kantone informieren aktuell über
die Situation und geltenden Regelungen in den verschiedenen Regionen:

Deutschland:

Land Baden-Württemberg - Ministerium für Soziales und Integration
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-
pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/

Landkreis Konstanz
https://www.lrakn.de/,Lde/service-und-
verwaltung/aemter/gesundheit+und+versorgung/coronavirus#

Bodenseekreis
https://www.bodenseekreis.de/de/soziales-
gesundheit/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten/corona-virus/

Landkreis Ravensburg
https://www.rv.de/Leben+im+Landkreis+_+Buergerservice/Gesundheitsamt/coronavirus

Landkreis Waldshut
https://www.landkreis-waldshut.de/

                                                                                               2
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/Breisgau-
Hochschwarzwald/Start/Service+_+Verwaltung/Corona-Virus.html

Landkreis Lörrach
https://www.loerrach-landkreis.de/corona

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/

Landkreis Lindau
https://www.landkreis-lindau.de/Bürgerservice-Online-Dienste/Bürgerservice/Informationen-
zum-Coronavirus

Österreich

Land Vorarlberg
https://vorarlberg.at/corona

Fürstentum Liechtenstein
https://www.regierung.li/coronavirus

Schweiz

Schweizer Eidgenossenschaft - Bundesamt für Gesundheit
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-
pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov.html

Kanton Thurgau
https://www.tg.ch/news/fachdossier-coronavirus.html/10552

Kanton Sankt Gallen
https://www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus.html

Kanton Schaffhausen
https://sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Verwaltung/Departement-des-
Innern/Gesundheitsamt-2954701-DE.html

Kanton Appenzell-Innerrhoden
https://www.ai.ch/themen/gesundheit-alter-und-soziales/gesundheitsfoerderung-und-
praevention/uebertragbare-krankheiten/coronavirus

Kanton Appenzell-Außerrhoden
https://www.ar.ch/verwaltung/departement-gesundheit-und-soziales/amt-fuer-
gesundheit/informationsseite-coronavirus/

Kanton Zürich
https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus.html

Kanton Aargau
https://www.ag.ch/de/themen_1/coronavirus_2/coronavirus.jsp

Kanton Basel-Stadt
https://www.coronavirus.bs.ch/

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Kanton Basel-Landschaft
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-
gesundheitsdirektion/amt-fur-gesundheit/medizinische-dienste/kantonsarztlicher-
dienst/aktuelles

Kanton Graubünden
https://www.gr.ch/coronavirus

Schweizer Botschaft in Deutschland bzw. Österreich unter:
https://www.eda.admin.ch/berlin und https://www.eda.admin.ch/wien

Internationale Bodensee-Konferenz:
Die Internationale Bodensee-Konferenz (IBK) ist die gemeinsame Plattform der Regierungen
der Länder und Kantone Baden-Württemberg, Schaffhausen, Zürich, Thurgau, St.Gallen,
Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Fürstentum Liechtenstein, Vorarlberg und
Bayern. Ziel der IBK ist es, die Bodenseeregion als attraktiven Lebens-, Natur-, Kultur- und
Wirtschaftsraum zu erhalten und zu fördern und die regionale Zusammengehörigkeit zu
stärken. Sie bildet den Kern eines breit gefächerten Netzwerkes der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit in der Bodenseeregion. Weitere Informationen unter
www.bodenseekonferenz.org

Impressum:
Der Bodensee-Informationsdienst ist ein Mediendienst der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) -
Kommission Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.)

Redaktion: Andrea Beck-Ramsauer, Klaus-Dieter Schnell (verantwortlich),
Tel.: +49-(0)7531-921 83-10 / Fax: +49-(0)7531-921 83-20, E-Mail: info@bodenseekonferenz.org

Vertrieb: Geschäftsstelle der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK)

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