Zweite Corona-Welle: Aktuelle Maßnahmen an den Grenzen im Bodenseeraum im Überblick
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Bodensee-Informationsdienst (BI)
Ausgabe 12/2020
Dienstag, den 15. Dezember 2020
Zweite Corona-Welle: Aktuelle Maßnahmen an den
Grenzen im Bodenseeraum im Überblick
Was gilt im IBK-Raum bei der Einreise aus einer Nachbarregion im Ausland?
Grenzpendler und Reisende müssen informiert sein, welche Maßnahmen im
Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie in der jeweiligen Region gelten. Die
Internationale Bodensee-Konferenz (IBK) fasst die aktuellen Regelungen und die Links
zu den offiziellen Informationsseiten zusammen unter
www.bodenseekonferenz.org/covid19.
Die Situation in der zweiten Corona-Welle stellt sich rund um den Bodensee in den Ländern
Bayern, Baden-Württemberg, Vorarlberg, den Schweizer Kantonen sowie in Liechtenstein
unterschiedlich dar. Zwar sind alle Länder und Kantone im IBK-Raum nach wie vor durch ein
hohes Infektionsgeschehen gekennzeichnet, allerdings auf unterschiedlichem Niveau.
Entsprechend gelten auch unterschiedliche Vorsorgemaßnahmen zur Beschränkung von
Kontakten im öffentlichen und privaten Leben. Dies geht von Sperrstunden über Teil-
Lockdowns bis hin zu Ausgangsbeschränkungen.
Klares Ziel der IBK ist es, den kleinen Grenzverkehr wo immer möglich aufrecht zu erhalten.
Erneute pauschale Grenzschließungen wie bei der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020
sollen vermieden werden. Dabei hilft der Sechs-Punkte-Plan der IBK vom Juni 2020 mit
regionalen Maßnahmen für ein koordiniertes Vorgehen in der Bodenseeregion.
Die IBK stellt auf ihrer Webseite eine Liste zu den offiziellen Informationsseiten der
verschiedenen Regionen bereit. Damit können sich Einheimische und Grenzpendler in der
Bodenseeregion einen Überblick über die geltenden Maßnahmen zur Pandemieeindämmung
und zur Einreise ins Nachbarland verschaffen.
Nach derzeitigem Stand sind die Grenzen prinzipiell offen, wenn auch die Aufenthaltszwecke
in einzelnen Regionen eingeschränkt sind. Der kleine Grenzverkehr ist weitgehend möglich,
Geschäftsstelle der IBK | Bücklestraße 3e | DE-78467 Konstanz | Postadresse Schweiz: Postfach 1914 | CH-8280 Kreuzlingen |
Telefon: +49 7531 921 83-10 (zentral) | Telefax: +49 7531 921 83-20 | Email: info@bodenseekonferenz.org | Internet: www.bodenseekonferenz.orgwenn auch teils mit Beschränkungen. Von Quarantänepflichten bei der Einreise bestehen in
allen Ländern Ausnahmen für Grenzpendler (Beruf und Bildung) oder für Einreisende mit
dringenden Gründen (z.B. Besuch naher Verwandter, wichtige berufliche Gründe,
Güterverkehr, Gesundheitswesen).
Die Regelungen an der Grenze können wie folgt zusammengefasst werden (Stand:
14.12.2020):
- In Deutschland besteht eine Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten
(wozu Österreich, die Schweiz und Liechtenstein gehören), welche die Länder durch
eigene Verordnungen regeln. Baden-Württemberg nimmt dabei die benachbarten
Grenzregionen von der Quarantänepflicht aus, sofern der Aufenthalt weniger als 24h
dauert. Bayern erlaubt den kleinen Grenzverkehr nur in stark eingeschränkter Form
und mit Auflagen (u.a. kein Einkaufen mehr möglich ohne negativen Test, digitale
Einreiseanmeldung).
- In der Schweiz und Liechtenstein bestehen derzeit keine Beschränkungen für
Reisende aus Deutschland und Österreich. Die Schweiz sieht für die benachbarten
Grenzregionen grundsätzliche Ausnahmen von Einreisebeschränkungen vor.
- In Österreich bestehen derzeit ebenfalls noch keine Beschränkungen. Jedoch sieht die
Österreichische Regierung ab dem 19.12.2020 bis zum 10.01.2021 eine
grundsätzliche Quarantänepflicht von 10 Tagen bei Einreise aus allen Staaten mit 7-
Tage-Inzidenz > 100 bzw. mindestens 5 Tage mit negativem PCR-Test vor. Details
und mögliche Ausnahmen (z.B. für berufliche Gründe, Pendler, Güterbeförderung)
werden noch geregelt.
Informationen zur aktuellen Situation in der Grenzregion am Bodensee und Links zu den
offiziellen Auskunftsseiten sind zu finden unter: https://www.bodenseekonferenz.org/covid19.
Die folgenden offiziellen Seiten der Länder, Landkreise und Kantone informieren aktuell über
die Situation und geltenden Regelungen in den verschiedenen Regionen:
Deutschland:
Land Baden-Württemberg - Ministerium für Soziales und Integration
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-
pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/
Landkreis Konstanz
https://www.lrakn.de/,Lde/service-und-
verwaltung/aemter/gesundheit+und+versorgung/coronavirus#
Bodenseekreis
https://www.bodenseekreis.de/de/soziales-
gesundheit/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten/corona-virus/
Landkreis Ravensburg
https://www.rv.de/Leben+im+Landkreis+_+Buergerservice/Gesundheitsamt/coronavirus
Landkreis Waldshut
https://www.landkreis-waldshut.de/
2Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/Breisgau-
Hochschwarzwald/Start/Service+_+Verwaltung/Corona-Virus.html
Landkreis Lörrach
https://www.loerrach-landkreis.de/corona
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/
Landkreis Lindau
https://www.landkreis-lindau.de/Bürgerservice-Online-Dienste/Bürgerservice/Informationen-
zum-Coronavirus
Österreich
Land Vorarlberg
https://vorarlberg.at/corona
Fürstentum Liechtenstein
https://www.regierung.li/coronavirus
Schweiz
Schweizer Eidgenossenschaft - Bundesamt für Gesundheit
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-
pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov.html
Kanton Thurgau
https://www.tg.ch/news/fachdossier-coronavirus.html/10552
Kanton Sankt Gallen
https://www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus.html
Kanton Schaffhausen
https://sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Verwaltung/Departement-des-
Innern/Gesundheitsamt-2954701-DE.html
Kanton Appenzell-Innerrhoden
https://www.ai.ch/themen/gesundheit-alter-und-soziales/gesundheitsfoerderung-und-
praevention/uebertragbare-krankheiten/coronavirus
Kanton Appenzell-Außerrhoden
https://www.ar.ch/verwaltung/departement-gesundheit-und-soziales/amt-fuer-
gesundheit/informationsseite-coronavirus/
Kanton Zürich
https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus.html
Kanton Aargau
https://www.ag.ch/de/themen_1/coronavirus_2/coronavirus.jsp
Kanton Basel-Stadt
https://www.coronavirus.bs.ch/
3Kanton Basel-Landschaft
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-
gesundheitsdirektion/amt-fur-gesundheit/medizinische-dienste/kantonsarztlicher-
dienst/aktuelles
Kanton Graubünden
https://www.gr.ch/coronavirus
Schweizer Botschaft in Deutschland bzw. Österreich unter:
https://www.eda.admin.ch/berlin und https://www.eda.admin.ch/wien
Internationale Bodensee-Konferenz:
Die Internationale Bodensee-Konferenz (IBK) ist die gemeinsame Plattform der Regierungen
der Länder und Kantone Baden-Württemberg, Schaffhausen, Zürich, Thurgau, St.Gallen,
Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Fürstentum Liechtenstein, Vorarlberg und
Bayern. Ziel der IBK ist es, die Bodenseeregion als attraktiven Lebens-, Natur-, Kultur- und
Wirtschaftsraum zu erhalten und zu fördern und die regionale Zusammengehörigkeit zu
stärken. Sie bildet den Kern eines breit gefächerten Netzwerkes der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit in der Bodenseeregion. Weitere Informationen unter
www.bodenseekonferenz.org
Impressum:
Der Bodensee-Informationsdienst ist ein Mediendienst der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) -
Kommission Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.)
Redaktion: Andrea Beck-Ramsauer, Klaus-Dieter Schnell (verantwortlich),
Tel.: +49-(0)7531-921 83-10 / Fax: +49-(0)7531-921 83-20, E-Mail: info@bodenseekonferenz.org
Vertrieb: Geschäftsstelle der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK)
Abbestellen: Sie können den Erhalt des Bodensee-Informationsdienstes (BI) jederzeit und mit Wirkung für die
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Die Geschäftsstelle der IBK wird durch das Programm Interreg „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ gefördert.
Weitere Informationen unter: www.interreg.org
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