2 Virtueller Austausch mit den Gesundheitsgewerkschaften - Das dbb Tarif-Magazin für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - dbb beamtenbund und ...
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tacheles Das dbb Tarif-Magazin für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 Mai 2021 14. Jahrgang 21 mit den L ändern e 20 Einkommensrund u st au sch m i t d e n Virtuelle r A t sg ew erk sc ha f ten i Seite 3 Gesu nd he tacheles GESUNDHEIT · 2 · Mai 2021 · Seite 1
Inhalt Editorial Editorial 2 xxx Thema 3 Tarifthemen 4 TVöD-Einkommensrunde 2020 Rettungsdienste Rechtsprechung 7 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Redaktionsschluss: 5. Mai 2021 Bei einer Online-Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensiv- medizin, an der mehr als 1.000 Menschen teilnah- men, gaben 31 Prozent der nichtärztlichen Mitarbeitenden von Intensivstationen, Notaufnahmen oder Ret- tungsdiensten an, innerhalb des nächsten Jahres ihren Job aufgeben zu wollen. Das ist fast ein Drittel! Und wer glaubt, dass zwischen Reden und Tun doch ein großer Unterschied besteht, sollte nicht vergessen, dass 9.000 Kolleginnen und Kollegen diesen Weg innerhalb des letzten Jahres bereits gegangen sind. Jetzt heißt es oft, „die Politik sei nun gefordert“. Aber wer ist damit konkret gemeint? Nur Parteien und Parlamente? Natürlich sind das in unserer Demokratie maßgebli- che Player. Aber ohne Druck, Kommunikation und konkrete Forderungen zum Beispiel durch die Gewerkschaften wird hier nicht viel passieren. Auch wir gehören zum poli- tischen Betrieb der Bundesrepublik und wenn wir Veränderung im KR-Bereich wol- len, dann müssen wir dafür was tun – der dbb und seine betroffenen Fachgewerk- schaften. Genau aus diesem Grund haben wir ein neues Projekt aufgelegt, bei dem wir gemein- sam mit unseren KR-Gewerkschaften, die das wollen, die Zusammenarbeit inten- sivieren – nicht nur mit Blick auf kommende Einkommensrunden, sondern um strukturell und gemeinsam besser zu werden. Auf drei Ebenen wollen wir unsere Zusammenarbeit stärken: Auf der Sachebene wollen wir die Fachlichkeit stärken und den Informationsaus- tausch intensivieren, auf der Gewerkschaftsebene wollen wir gemeinsam nach Wegen suchen, für Noch-Nicht-Mitglieder attraktiver zu werden, und natürlich spielt auch die Aktionsebene eine Rolle. Wir müssen unsere Aktionsfähigkeit und auch unsere Streikfähigkeit erhöhen. Impressum Dabei machen wir uns die nunmehr schon reichlich erprobten digitalen Kommuni- kationsmittel zu Nutze. Wir haben dieses Projekt erstmal auf fünf digitale Meetings Herausgeber: dbb beamtenbund und tarifunion, Bundesleitung, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin, konzipiert und Mitte April direkt einen intensiven Einstieg mit richtig guten Dis- Verantwortlich: Volker Geyer, Fachvorstand Tarifpolitik kussionen gehabt. Ich bin zuversichtlich, dass wir hier einen Weg gefunden haben, Redaktion: Ulrich Hohndorf, Arne Brandt, Andreas Schmalz gemeinsam besser zu werden. Gestaltung und Satz: Jacqueline Behrendt Bildnachweis: Titel: dbb, S.2: Marco Urban, S.3: dbb, S.4- Zähle ich es zusammen, habe ich in diesem Editorial viermal das Wort „gemeinsam“ 5: Thomas Rosenthal, dbb, S.6: Christian Müller (Fotolia), benutzt. Und genau darum geht es! dbb, S.7: John Hain (Pixabay) E-Mail: tacheles@dbb.de, Internet: www.dbb.de Verlag: DBB Verlag GmbH, Friedrichstraße 165, Mit freundlichen Grüßen 10117 Berlin, Telefon 030. 726 19 17 - 0 Anzeigen: DBB Verlag GmbH, Mediacenter, Dechenstraße 15 A, 40878 Ratingen, Telefon: 02102. 740 23 - 0, Fax: 02102. 740 23 - 99, mediacenter@dbbverlag.de Anzeigenleitung: Petra Opitz-Hannen, Telefon: 02102. 740 23 - 715 Anzeigenverkauf: Christiane Polk, Telefon: 02102. 740 23 - 714 Volker Geyer Preisliste 18, gültig ab 1. Oktober 2018 Seite 2 · tacheles GESUNDHEIT · 2 · Mai 2021
Thema unde 2021 mit den Ländern Einkommensr litische Diskussion durch den dbb Fach- stau sch m it de n vorstand Tarifpolitik, Volker Geyer, wur- Virtueller Au den anhand des Abschlusses im Bereich des TVöD aus dem letzten Jahr die Unter- ge w erk sc ha f ten schiede und Verbesserungsnotwendigkei- Gesundheits ten im TV-L diskutiert und bewertet. Die Veranstaltungsreihe wird am 10. Mai 2021 fortgesetzt. Dann wird es mehr um Fragen der örtlichen Mitbestimmung und Der Gesundheitsbereich hat in vielen der darum geht, mit Aktionen für den Gesund- um die Krankenhausfinanzierung gehen. zurückliegenden Einkommensrunden ei- heitsbereich die Verhandlungen in Pots- ne wichtige Rolle gespielt. Es besteht die dam zu unterstützen. große Chance, dass sich das bei der anste- henden Einkommensrunde mit der Tarif- Online-Diskussion gemeinschaft deutscher Länder (TdL / TV-L) und dem Land Hessen (TV-H) im Konkret geht es uns darum, früher, inten- Herbst 2021 wiederholt. Das zeigt, dass es siver und verbindlicher sowohl über die sich für den dbb und seine Gesundheits- KR-spezifischen Themen, als auch über gewerkschaften – insbesondere vdla, die Herstellung von Aktionsfähigkeit zu LBB, GeNi, FVG und komba – gemeinsam diskutieren. Dazu hat der dbb ein neues lohnt, den Austausch zu intensivieren und Online-Format erarbeitet. Um das Zeit- auch die Aktionsfähigkeit im KR-Bereich budget aller zu schonen, soll in einer digi- zu erhöhen. talen Schulungs- und Diskussionsreihe ein größeres Netzwerk etabliert und ausge- Bessere Kommunikation baut werden, das alle in Zukunft gemein- sam handlungsfähiger macht. Das geht nur gemeinsam und das braucht Geplant sind insgesamt fünf Einheiten, in gute Kommunikation. Wir wollen uns denen allgemeine Themen wie „Mitbe- gemeinsam und gründlich auf die Einkom- stimmungsfragen vor Ort“, „Krankenhaus- mensrunde vorbereiten. Am 26. August finanzierung“, aber auch „Campaigning 2021 wird die dbb Bundestarifkommission und Aktionsfähigkeit“ sowie mögliche die Forderungen beschließen und Anfang Forderungen besprochen und mit den Teil- Oktober 2021 werden die Tarifverhand- nehmenden diskutiert werden. lungen zur Einkommensrunde mit der TdL beginnen, mit dem Land Hessen traditio- Auftakt am 22. April 2021 nell etwas zeitversetzt. Bis dahin streben wir an, die inhaltliche Die Auftaktveranstaltung hat bereits am Arbeit am Gesundheitsthema zu intensi- 22. April 2021 stattgefunden. Nach einer vieren und vorbereitet zu sein, wenn es kurzen Einführung in die aktuelle tarifpo- tacheles GESUNDHEIT · 2 · Mai 2021 · Seite 3
Tarifthemen Einkommensrunde 2020 mit Bund und Kommunen Redaktionsverhandlungen abgeschlossen Nach einem letzten Redaktionstermin am Nach weiteren Gesprächen haben sich 11. März 2021 und zusätzlichem intensi- die Tarifvertragsparteien dann aber doch vem Austausch zwischen den Verhand- geeinigt und damit diese weitreichende lungsrunden sind die Redaktionsverhand- negative Konsequenz für alle Beschäftig- lungen zur Umsetzung der Tarifeinigung ten wegen des im Endeffekt doch wesent- vom 25. Oktober 2020 zur Einkommens- lich weniger bedeutsamen Themas des runde 2020 mit Bund und Kommunen nun Fahrradleasings vermieden. ten tabellarisch im Rahmen einer Proto- abgeschlossen. Die Inhalte der Tarifeinigung sind im kollerklärung zu § 6 Abs. 3 Satz 6 TVÜ- Rundschreiben Nr. 20 / 2020 des dbb – Bund beziehungsweise § 6 Abs. 4 Satz 6 Irritation um die rechtzeitige Geschäftsbereich Tarif und im Flugblatt TVÜ-VKA darzustellen, statt lediglich die Auszahlung zum Abschluss der Einkommensrunde Berechnungsformel aufzuführen. Gleiches 2020 umfassend dargestellt worden. Bei- gilt für die individuellen Endstufen der Die Redaktionsverhandlungen haben sich des ist auf der Website des dbb unter Entgeltgruppen S 2 bis S 16 der Anlage C aufgrund der Vielzahl der im Einigungs- www.dbb.de/einkommensrunde abruf- sowie P 5 bis P 16 der Anlage E zum TVöD papier enthaltenen Aspekte tatsächlich bar. Darüber hinaus haben sich im Rah- VKA. Dies sorgt für eine bessere Nachvoll- auf einen ungewöhnlich langen Zeitraum men der Redaktionsverhandlungen einige ziehbarkeit für die Betroffenen und ver- erstreckt. Immerhin waren über 20 Tarif- Konkretisierungen beziehungsweise Neu- bessert die Anwendbarkeit der tarifver- verträge anzupassen beziehungsweise erungen ergeben. traglichen Regelung. ganz neu zu vereinbaren. Unterschiedliche Auffassungen trafen dabei beim neuen Entgelttabellen Krankenhäuser und Tarifvertrag Entgeltumwandlung zum Pflegeeinrichtungen Zweck des Fahrradleasings aufeinander. Die Werte aus den Entgelttabellen gemäß Während die Gewerkschaften Detailfra- den Anlagen zum TVöD sind nunmehr Eine wesentliche Konkretisierung wurde gen möglichst verlässlich für alle Beschäf- komplett zwischen den Tarifvertrags- beim Samstagszuschlag für die Beschäf- tigten schon im Tarifvertrag festlegen parteien abgestimmt. Damit besteht für tigten in Krankenhäusern und Pflege- wollten, hat die Vereinigung der kom- die Anwender Klarheit zur materiellen einrichtungen erreicht. Nach der Tarif- munalen Arbeitgeberverbände (VKA) die Umsetzung der in der Tarifeinigung vor- einigung vom 25. Oktober 2020 war Ansicht vertreten, im Tarifvertrag nur die gesehenen linearen Anhebung der Tabel- diesbezüglich eine Erhöhung auf 20 Pro- Option zur Entgeltumwandlung zu eröff- lenentgelte zum 1. April 2021 beziehungs- zent des auf eine Stunde entfallenden nen und alle weiteren Einzelheiten der weise zum 1. April 2022. Entgelts vorgesehen. Durch eine entspre- Ausgestaltung im Leasingvertrag bezie- Zudem ist die bisherige Praxis fortgeführt chende klarstellende Formulierung im hungsweise im Überlassungsvertrag zu worden, im TVÜ-Bund und im TVÜ-VKA neuen § 50 TVöD-BT- K / § 49a TVöD-BT-B regeln. Nachdem es Anfang März diesbe- die sich aus der Tarifeinigung ergebenden ist nunmehr sichergestellt, dass dies auch züglich noch keine Einigung gab, hatte die linearen Anpassungsschritte der individu- gilt, wenn die Samstagsarbeit von 13 bis 21 VKA angekündigt, die Anhebung der Ent- ellen Endstufen der Entgeltgruppen 1 bis Uhr im Rahmen von Wechselschicht- und gelte zum 1. April 2021 nicht umzusetzen. 15 zu den jeweiligen Anpassungszeitpunk- Schichtarbeit geleistet wird. Dies ist eine Seite 4 · tacheles GESUNDHEIT · 2 · Mai 2021
wesentliche Verbesserung gegenüber der TV Corona-Sonderprämie ÖGD Schluss des jeweiligen Betrachtungszeit- allgemeinen Regelung in § 8 Abs. 1 Satz 2 raums ein Rest von weniger als 15 aber Buchst. f) TVöD. Da vor allem in Kran- Einen eigenständigen Tarifvertrag haben mindestens acht Arbeitstagen, wird dafür kenhäusern regelmäßig Wechselschicht- die Tarifvertragsparteien zur Umsetzung auch die volle Prämie gezahlt. Pro Jah- Tarifthemen beziehungsweise Schichtarbeit geleistet der in der Tarifeinigung vom 25. Oktober reszeitraum kann allerdings höchstens ein wird, war diese Erweiterung des Anwen- 2020 vorgesehenen Corona-Sonderprämie Gesamtbetrag von 600 Euro an Corona- dungsbereichs gegenüber der Regelung für den öffentlichen Gesundheitsdienst Sonderprämie gezahlt werden. Soweit die im allgemeinen Teil erforderlich, weil die (ÖGD) vereinbart. Die Konkretisierung Corona-Sonderprämie einkommensteu- Verbesserung beim Samstagszuschlag und praktische Umsetzung der in der Tarif- erpflichtig ist, ist sie zusatzversorgungs- andernfalls weitgehend keine Anwendung einigung vorgesehenen Tatbestandsvor- pflichtiges Entgelt. Beschäftigte, die die gefunden hätte. aussetzung des „überwiegenden Einsat- Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, aber Entsprechend den weiteren Verbesserun- zes für mindestens einen Monat“ in einer zu den jeweiligen Auszahlungszeitpunk- gen im TVöD BT-B und BT-K, unter ande- Gesundheitsbehörde zur Bewältigung der ten aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschie- rem bei der Erhöhung der Pflegezulage in Pandemie war Gegenstand langer Diskus- den sind, müssen ihre Ansprüche jeweils zwei Schritten auf 120 Euro, der Anhebung sionen während der Redaktionsverhand- bis spätestens 31. August 2021 beziehungs- der Intensivzulage auf 100 Euro und der lungen. Dabei ging es den Gewerkschaf- weise 31. August 2022 in Textform geltend Erhöhung der Wechselschichtzulage auf ten darum, die Voraussetzungen für den machen. 0,93 Euro pro Stunde beziehungsweise auf Bezug der Corona-Sonderprämie klar zu 155 Euro bei ständiger Wechselschicht tritt formulieren, um dem mit diesem Instru- Entgeltumwandlung zum auch die Erhöhung des Samstagszuschlags ment verfolgten Ziel der Honorierung des Fahrradleasing zum 1. März 2021 in Kraft. besonderen Einsatzes unter schwierigen Bedingungen gerecht zu werden und die Unter dem Stichwort der Steigerung der § 18a TVöD – Alternatives Regelung gleichzeitig in der Praxis ein- Attraktivität des öffentlichen Dienstes Entgeltanreizsystem fach umsetzbar zu gestalten. Eine mögli- enthält die Tarifeinigung vom 25. Okto- che Steuerfreiheit der Sonderprämie setzt ber 2020 die Ermöglichung der Entgelt- Näher konkretisiert wurden schließlich die voraus, dass die Zahlung bis einschließlich umwandlung zum Zwecke des Leasings Details für die Rahmenbedingungen bei 30. Juni 2021 bei den Beschäftigten ein- von Fahrrädern. Darunter fallen Räder der Umsetzung der alternativen Entgelt- geht, weil die entsprechende Vorschrift im mit und ohne elektronischen Hilfsan- anreizsysteme im neuen § 18a TVöD. Die Steuerrecht nach dem derzeitigen Stand trieb gemäß § 63a Straßenverkehrs-Zulas- Betriebsparteien können in Betriebs- oder bis zu diesem Stichtag befristet ist. sungs-Ordnung (StVZO). Hierzu haben sich einvernehmlichen Dienstvereinbarungen Nach § 2 des TV Corona-Sonderprämie die Gewerkschaften mit der VKA auf den vorsehen, dass das für die leistungsorien- ÖGD steht die Prämie in Höhe von 50 Abschluss eines Tarifvertrags zur Entgelt- tierte Bezahlung (LOB) gemäß § 18 TVöD Euro denjenigen zu, die im Zeitraum vom umwandlung zum Zwecke des Leasings vorgesehene Volumen ganz oder teilweise 1. März 2020 bis zum 28. Februar 2021 für je von Fahrrädern im kommunalen öffentli- für die neuen Entgeltanreizsysteme ver- 15 Arbeitstage zur Bewältigung der Corona- chen Dienst geeinigt (TV-Fahrradleasing). wendet werden soll. Soweit das dazu vor- Pandemie eingesetzt waren beziehungs- Nach dem Tarifvertrag können Arbeitge- gesehene Budget in einem Jahr nicht voll- weise im Zeitraum vom 1. März 2021 bis ber und Beschäftigte einzelvertraglich ständig verbraucht wurde, erhöht sich das 28. Februar 2022 noch werden. Dabei findet vereinbaren, dass ein Teil des Bruttoein- Volumen für die LOB gemäß § 18 TVöD jeweils zu den Auszahlungszeitpunkten im kommens zur Finanzierung der Raten für im Folgejahr um den nicht verbrauchten Mai 2021 beziehungsweise im Mai 2022 das Fahrradleasing umgewandelt wird. Betrag. Zudem ist in § 18a TVöD eindeu- eine Addition aller in den zurückliegenden Wenn sich ein Arbeitgeber für ein solches tig festgeschrieben, dass eine undifferen- Zeiträumen erbrachten Einsatztage bei der Modell entscheidet, hat er dies allen sei- zierte Auszahlung des Budgets für leis- Bekämpfung der Corona-Pandemie statt. nen Beschäftigten zu ermöglichen. Die tungsorientierte Bezahlung in Form einer Pro volle 15 Kalendertage werden dann Betriebsparteien können mittels Dienst- Sonderzahlung als eine gleichberechtigte im Mai 2021 beziehungsweise Mai 2022 beziehungsweise Betriebsvereinbarung Form der alternativen Entgeltanreizsys- 50 Euro an Corona-Sonderprämie gewährt. die nähere Ausgestaltung regeln. Die teme von den Betriebsparteien verein- Bei einer Teilzeitbeschäftigung reduziert gesetzlichen Mitbestimmungs- und Betei- bart werden kann. Schließlich haben die sich die Sonderprämie entsprechend. Ver- ligungsrechte der Betriebs- oder Personal- Gewerkschaften und die VKA klargestellt, bleibt bei der Gesamtberechnung am räte bleiben unberührt. dass die verschiedenen Verwendungs- formen des alternativen Entgeltanreiz- systems, also zum Beispiel Zuschüsse für Fitnessstudios, Sonderzahlungen, Fahr- kostenzuschüsse für ÖPNV / Job-Ticket oder Wertgutscheine, bei der Frage, ob diese als zusatzversorgungspflichtig zu werten sind, entsprechend der üblichen Systematik behandelt werden. Die aus- bezahlten Beträge beziehungsweise über- lassenen Vorteile sind zusatzversorgungs- pflichtiges Entgelt, wenn es sich dabei um steuerpflichtige Einnahmen handelt. tacheles GESUNDHEIT · 2 · Mai 2021 · Seite 5
Neuer Flyer Jobrad – erst Tarifthemen prüfen, dann radeln In der Einkommensrunde 2020 haben sich die Gewerkschaften mit den Kommunen auch über eine neue Form der Entgeltumwandlung verständigt: Im Bereich des TVöD für die Kommunen können die Arbeitgeber nun Entgeltumwand- lung zum Fahrradleasing anbieten. Der zugehörige Tarifvertrag ist nun- mehr geeint und kann unter „Ergeb- nis“ auf www.dbb.de/einkommens- runde eingesehen werden. Der dbb hat zu diesem Thema einen neuen Tarifflyer herausge- geben, der auf Wunsch auch mit dem Logo der Fachgewerkschaften TVöD-Einkommensrunde 2020 versehen werden kann. Bestellun- Neue Entgelte gen der pdf-Dateien (Druck- und / oder Online-Version) sind unter fuerstsu@dbb.de möglich. im Rettungsdienst Ob nun das Jobrad der richtige Weg zu mehr Fitness und Gesundheit ist, ob die Rahmenbedingungen für die einzelne Kollegin oder den einzel- Die Tarifverhandlungen zur Einkommens- nen Kollegen passend sind, muss runde 2020 fanden unter dem Eindruck jeder selbst prüfen. Dieser Flyer gibt und den Auswirkungen der Corona-Pande- konkrete Hilfestellung nach dem mie statt. Das zeigt sich auch im gefunde- Motto: Erst prüfen, dann radeln! nen Tarifkompromiss. Im Vergleich zu den Vorjahren fällt die Entgeltsteigerung mit 1,4 Prozent beziehungsweise 50 Euro Min- destbetrag zum 1. April 2021 moderat aus. Für nahezu alle Beschäftigten im Ret- tungsdienst ist der Mindestbetrag in Höhe von 50 Euro einschlägig. Diese sozi- ale Komponente war wichtig für den dbb, damit die unteren Entgeltgruppen über- proportional profitieren. Die neuen Tabellenentgelte im Rettungsdienst lauten wie folgt: Rettungssanitäter (in Euro) Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 EG 4 2.468,57 2.650,44 2.803,04 2.898,04 2.993,02 3.048,64 Rettungsassistenten (in Euro) Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 EG 6 2.636,00 2.817,11 2.944,11 3.069,78 3.193,22 3.256,10 Notfallsanitäter (in Euro) Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 (nach 3 Jahren in Stufe 2) 3.053,48 3.199,83 3.387,47 3.539,01 3.750,98 Seite 6 · tacheles GESUNDHEIT · 2 · Mai 2021
Eingruppierung von leitenden die betroffenen Beschäftigten jeweils eine nicht ableiten. Weiterhin macht das BAG Beschäftigten in der Pflege: Aus- eigene Station leiten würden. deutlich, dass die Tarifvertragsparteien hinsichtlich des Aufbaus der Tätigkeits- legung des Begriffs „Stationslei- Rechtsprechung Die Entscheidung merkmale für Leitungskräfte in der Pflege tung“ im Sinne der Entgeltord- von einer mehrstufigen und hierarchi- Der Betriebsrat hat seine Zustimmung schen Organisationsstruktur ausgegangen nung zum TVöD (VKA) zu Recht verweigert. Die von der Arbeit- sind. Diese bestehe in den Entgeltgrup- geberin als „Teamleiter“ bezeichneten pen P 9 bis P 14 der Entgeltordnung zum Stationsleitungen koordinieren die pfle- Beschäftigten übten keine solche Funk- TVöD (VKA) aus den drei Ebenen Gruppe / gerischen Aufgaben der Station und üben tion im Sinne der Entgeltgruppen P 10 Team, Station und Bereich / Abteilung. insoweit Leitungsaufgaben gegenüber und P 11 der Entgeltordnung zum TVöD Innerhalb der Ebene werde weiter nach den fachlich unterstellten Beschäftigten (VKA) aus. Vielmehr leiteten sie eine Sta- deren Größe oder nach dem Maß der Ver- aus, so das Bundesarbeitsgericht (BAG). tion im Sinne der Entgeltgruppen P 12 antwortlichkeit beziehungsweise dem Sie wirkten zwar auch bei der Betriebs- bis P 13 der Entgeltordnung TVöD (VKA). Umfang und der Bedeutung des Aufga- führung der Station mit, die Übertragung Da der TVöD nicht selbst definiert, was bengebiets sowie des Maßes an Selbstän- der organisatorischen Gesamtzuständig- unter einer „Stationsleitung“ zu verste- digkeit unterschieden. In allen drei Ebe- keit mit einer Alleinverantwortung für hen ist, sei die Bedeutung des Begriffs nen werden Leitungsaufgaben ausgeübt. alle anfallenden Aufgaben sei tariflich durch Auslegung der tariflichen Regelun- Die Anforderungen an die Leitungskompe- jedoch nicht vorgesehen (BAG, Beschluss gen zu ermitteln. In dem Beschluss stellt tenz seien auf den verschiedenen Ebenen vom 29. Januar 2020, Aktenzeichen 4 ABR das BAG unter anderem klar, dass mit dem jedoch nicht identisch. Schon allein der 8/18). Begriff der Stationsleitung ein bestimmtes Aufbau der Tätigkeitsmerkmale schließe Berufsbild verbunden ist. Stationsleitende aus, dass eine Stationsleitung die – allei- Der Fall in der Kranken-, Alten- und Kinderkran- nige – organisatorische Gesamtzustän- kenpflege koordinierten die pflegerischen digkeit für den Bereich der Station oder In dem vorliegenden Fall ging es um die Aufgaben, die Pflegeübergaben und die die Letztverantwortlichkeit für übertra- Ersetzung der Zustimmung zur Umgrup- Pflegedokumentation in ihrem Bereich. gene Leitungsaufgaben besitzen muss. pierung zweier Beschäftigter durch den Sie hätten die Personalführung einschließ- Anderenfalls verbliebe der Bereichslei- Betriebsrat. Die Arbeitgeberin, eine Trä- lich der Dienstplangestaltung inne, wirk- tung ebenso wenig Raum zur Leitung der gerin von mehreren Krankenhäusern, ten an der Personalentwicklung und der ihr unterstellten Stationen wie der Pfle- beschäftigt über 2.000 Arbeitnehmende praktischen Ausbildung von Nachwuchs- gedienstleitung im Hinblick auf deren und wendet den TVöD (VKA) an. Im Zuge kräften mit und seien für die Qualitäts- Gesamtverantwortung. des Inkrafttretens der neuen Entgeltord- sicherung zuständig. Hierfür kontrollier- nung zum TVöD entwickelte die Arbeit- ten sie die Einhaltung der Pflegestandards Das Fazit geberin ein „Konzept zur Etablierung und der rechtlichen Vorgaben und führ- neuer Strukturen im mittleren Manage- ten Schulungen für Mitarbeitende durch. Die Tarifvertragsparteien haben hin- ment im Pflege- und Funktionsdienst“, Außerdem wirkten sie in der Betriebs- sichtlich der Eingruppierung von leiten- das zum 1. Januar 2017 umgesetzt werden führung mit. Die Übertragung der orga- den Beschäftigten in der Pflege erkenn- sollte. Die bisherigen Funktionen von Sta- nisatorischen Gesamtzuständigkeit mit bar ein abgestuftes System geschaffen. tionsleitung und stellvertretender Stati- einer Allein- und Letztverantwortlichkeit Dadurch werden verschiedene Leitungs- onsleitung sollten durch die Einführung für alle anfallenden Aufgaben lässt sich ebenen mit verschiedenen Anforderungen von Bereichs- und Teamleitungen abge- somit bereits aus dem Wortlaut der Norm an Maß und Umfang der Leitungskompe- löst werden. Die Arbeitgeberin ist der Auf- und dem damit verknüpften Berufsbild tenz unterschiedlich tariflich bewertet. fassung, dass die betroffenen Beschäftig- ten im Sinne der Entgeltgruppe P 11 der Entgeltordnung zum TVöD (VKA) große Teams leiten und keine Stationsleitung ausüben. Ihre Aufgabenstellung bein- halte ein reduziertes Maß an Mitverant- wortung und die Leitung erfolge stations- übergreifend durch die Bereichsleitungen. Dies gelte insbesondere für die Planung des Personaleinsatzes. Mit Einführung des neuen Konzepts sei ein Neuzuschnitt von Leitungsaufgaben und Verantwortungs- bereichen erfolgt. Die Stationsleitung im früheren Zuschnitt gebe es nicht mehr. Dies gilt auch dann, wenn die Teamleitun- gen auf einer Station eingesetzt werden, so die Arbeitgeberin. Der Betriebsrat ver- weigerte seine Zustimmung zu den bean- tragten Umgruppierungen mit dem Hin- weis, richtige Entgeltgruppe sei P 12, da tacheles GESUNDHEIT · 2 · Mai 2021 · Seite 7
t da s D a ch Der dbb is f te n . n 4 0 G e w e rk sc ha vo c h in Ih re r N äh e. Eine davon is t a u Der dbb hilft! Unter dem Dach des dbb beamtenbund und tarifunion bieten Der dbb beamtenbund und tarifunion weiß um die Besonder- kompetente Fachgewerkschaften mit insgesamt mehr als 1,3 heiten im öffentlichen Dienst und seiner privatisierten Bereiche. Millionen Mitgliedern den Beschäftigten des öffentlichen Diens- Nähe zu den Mitgliedern ist die Stärke des dbb. Wir informieren tes und seiner privatisierten Bereiche Unterstützung sowohl in schnell und vor Ort über www.dbb.de, über die Flugblätter dbb tarifvertraglichen und beamtenrechtlichen Fragen, als auch im aktuell und unsere Magazine dbb magazin und tacheles. Falle von beruflichen Rechtsstreitigkeiten. Nur Nähe mit einer persönlichen und überzeugenden Ansprache jedes Mitglieds Mitglied werden und Mitglied bleiben in Ihrer zuständigen Fach- schafft auch das nötige Vertrauen in die Durchsetzungskraft gewerkschaft von dbb beamtenbund und tarifunion – es lohnt einer Solidargemeinschaft. sich! Beschäftigt als*: Tarifbeschäftigte/r Azubi, Schüler/in Beamter/Beamtin Anwärter/in Rentner/in Versorgungsempfänger/in Bestellung weiterer Informationen Ich möchte weitere Informationen über den dbb erhalten. Ich möchte mehr Informationen über die für mich zuständige Gewerkschaft erhalten. Bitte schicken Sie mir das Antragsformular zur Aufnahme Name* in die für mich zuständige Gewerkschaft. Datenschutzhinweis: Wir speichern und verarbeiten die uns mitgeteilten Daten, um den uns erteilten Auf- trag zu erfüllen. Die mit einem Sternchen* versehenen Daten sind Pflichtdaten, ohne die eine Bearbeitung Vorname* nicht möglich ist. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 (1) b DSGVO. Wenn Sie Informationen über eine Mitgliedsgewerkschaft wünschen, so geben wir Ihre Daten dorthin weiter. Sonst erfolgt keine Weiter- gabe an Dritte, sondern lediglich an Auftragsverarbeiter. Wir löschen die Daten, wenn sie für die verfolgten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist: dbb beamtenbund Straße* und tarifunion, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin, Telefon: 030. 40 81 - 40, Telefax: 030. 40 81 - 49 99, E-Mail: post@dbb.de. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter derselben Anschrift oder unter: E-Mail: datenschutz@dbb.de. Informationen über Ihre Rechte als Betroffener sowie weitere Informationen erhalten Sie hier: www.dbb.de/datenschutz PLZ/Ort* Dienststelle/Betrieb* Datum / Unterschrift Unter dem Dach des dbb bieten kompetente Fachgewerkschaften eine starke Interessenvertretung und qualifizierten Rechtsschutz. Wir vermitteln Ihnen gern die passende Gewerkschaftsadresse. dbb beamtenbund und tarifunion, Geschäftsbereich Tarif, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin, Beruf Telefon: 030. 40 81 - 54 00, Fax: 030. 40 81 - 43 99, E-Mail: tarif@dbb.de, Internet: www.dbb.de dbb beamtenbund und tarifunion Geschäftsbereich Tarif Friedrichstraße 169, 10117 Berlin Telefon: 030. 40 81 - 54 00, Fax: 030. 40 81 - 43 99 E-Mail: tarif@dbb.de, Internet: www.dbb.de
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