FAQ - SCHNELLTESTS UND SCHUTZIMPFUNG IM KONTEXT DES ARBEITSVERHÄLTNISSES - Stand: 22. April 2021
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FAQ – SCHNELLTESTS UND SCHUTZIMPFUNG IM KONTEXT DES ARBEITSVERHÄLTNISSES Stand: 22. April 2021 IG METALL VORSTAND FB Sozialpolitik StSt Justitiariat 1
Was ist ein Schnelltest und was ist Missempfindungen ist damit deutlich reduziert. ein Selbsttest? Noch vor einigen Wochen wurde der Es ist zudem angekündigt, dass weitere Begriff Schnelltest mitunter für eine Testverfahren zugelassen werden, die Laboruntersuchung verwendet, die so sogar ohne Abstrich auskommen und zügig durchgeführt wurde, dass das durch Ausspucken von Speichel oder Ergebnis bereits nach wenigen Stunden einer Gurgellösung funktionieren. zur Verfügung stand. Aktuell werden mit dem Begriff Wie sicher sind Schnelltests? Schnelltest allerdings Testverfahren Schnelltests sind ein Baustein, um das bezeichnet, die ohne eine Laborunter- Pandemiegeschehen positiv zu beein- suchung auskommen und binnen 10 bis flussen. Sie helfen dabei, den Verdacht einer 15 Minuten nach der Entnahme der Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu Probe anzeigen sollen, ob eine begründen oder zu entkräften. Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus bei der untersuchten Person vorliegt oder Wichtig ist jedoch: Ein negatives nicht. Testergebnis, also ein Ergebnis, bei dem keine Corona-Viren nachgewiesen werden, Die bisherigen Schnelltests, die einen schließt eine SARS-CoV-2-Infektion nicht Abstrich im tiefen Nasen- oder Rachen- aus! raum erfordern, werden teilweise als Das Testergebnis kann bspw. negativ unangenehm wahrgenommen. Sie ausfallen obwohl eine Infektion bereits stellen daher einen nicht vorliegt, weil die Viruslast im Rachenraum unerheblichen Eingriff in die noch nicht hoch genug ist, um durch das körperliche Integrität dar. Testverfahren erkannt zu werden. Die Aussagekraft des Testergebnisses ist Ein Selbsttest ist auch ein Schnelltest, darüber hinaus in jedem Fall zeitlich der jedoch zur (Eigen-) Anwendung begrenzt! durch medizinische Laien geeignet ist. Das Testergebnis ist immer eine Moment- Die Entnahme der Probe muss hier also aufnahme. nicht durch medizinisches Fachper- sonal erfolgen. Es ist daher in jedem Fall unabdingbar, dass die (Arbeits-) Schutzmaßnahmen auch bei Sofern auch hier die Probeentnahme Vorliegen eines negativen Test-Ergebnisses mittels eines Wattestäbchens erfolgt, weiterhin eingehalten werden! muss der Abstrich – anderes als bei den bisher gebräuchlichen Schnelltests - nicht im tiefen Nasen- oder Rachen- raum erfolgen. Die Gefahr körperlicher 2
Sind Arbeitgeber und Beschäftigte Wie sieht es aus, wenn ich Arbeiten in verpflichtet, Schnelltests durchzu- einem fremden Betrieb erbringen führen? muss, für den eine gesetzliche Test- pflicht des Personals besteht? In den Corona-Schutz-Verordnungen der Bundesländer können dazu Regelungen Die Landesverordnungen sehen in der Regel enthalten sein. Beispielsweisekann die Testpflicht auch für sog. Fremdpersonal geregelt sein, dass alle Beschäftigte mit vor. Daher ist es auch für Beschäftigte aus direktem Kundenkontakt verpflichtet sind, dem Organisationsbereich der IG Metall einmal wöchentlich eine Testung auf das möglich, dass sie wegen eines Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Arbeitseinsatzes in einem testpflichtigen Corona-virus SARS-CoV-2 vorzunehmen Betrieb (bspw. als Fahrstuhlmonteur in oder vornehmen zu lassen. Es empfiehlt einem Altenheim) zur Mitwirkung an einem sich, sich über die für das jeweilige Schnelltest aufgefordert werden. Bundesland maßgeblichen Regelungen stets aktuell zu informieren. Grundsätzlich erscheint es sinnvoll, dass zur Eindämmung des Infektionsgeschehens an Dort wo Beschäftigte durch entsprechende Testungen mitgewirkt wird. Verordnungen zur Duldung von Tests öffentlich-rechtlich verpflichtet werden, Ob Beschäftigte einen Einsatz in einem folgt daraus auch eine entsprechende fremden, testpflichtigen Betrieb wegen der arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Neben mit der an den Einsatz im Fremdbetrieb den Sanktionen, die ein Verstoß gegen die gekoppelten Testung und dem damit (landes-)rechtliche Verordnung nach sich wiederrum verbundenen Eingriff in ihre ziehen kann, können demnach auch Persönlichkeitsrechte verweigern dürfen, arbeitsrechtliche Folgen treten. lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Arbeitgeberunternehmen ist zwar gehalten, Kann ich von meinem Arbeitgeber das Interesse eines Beschäftigten, sich nicht verlangen, dass er mir einen einem Test zu unterziehen, zu Schnelltest anbietet? berücksichtigen. Denkbar sind aber Konstellationen, in denen das Interesse des Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Beschäftigten hinter den Interessen seines (2.VO zur Änderung der SARS-CoV-2- Arbeitgebers zurückstehen muss (bspw. Arbeitsschutzverordnung v. 14.04.2021) wenn anderweitige Einsatzmöglichkeiten regelt nun die Verpflichtung für Arbeit- nicht bestehen). geber, Tests (z.B. Antigenschnelltests) allen Arbeitnehmer, die nicht aus- Die Unwägbarkeiten, die mit dieser schließlich in ihrer Wohnung arbeiten, Interessenabwägung im Einzelfall einher- anzubieten. Eine Pflicht für Arbeitnehmer, gehen sind misslich. Denn Beschäftigte sich testen zu lassen, ist damit nicht riskieren arbeitsrechtliche Konsequenzen, verbunden. wenn sie irrig annehmen, sie dürften ihre 3
Leistung verweigern. Zu weiteren Arbeitsschutzmaßnahmen tragen insoweit Hinweisen aus betriebsverfassungsrecht- dem Interesse an einer Eindämmung der licher Sicht: Pandemie ausreichend Rechnung. https://extranet.igmetall.de/view_105223.ht Schnelltests, die von medizinischen Laien m vorgenommen werden können (Selbsttests), gehen typischerweise mit geringeren körperlichen Missempfindungen Was ist, wenn mein Arbeitgeber einher, da die Proben nicht im tiefen Nasen- Schnelltests zwingend anordnet, oder Rachenraum entnommen werden. ohne dass für die Beschäftigten eine Neben den möglicherweise dennoch gesetzliche Testpflicht besteht? verbleibenden körperlichen Missempfin- dungen, die auch mit diesen Tests einher- Ob ein Arbeitgeber, der nach der SARS- gehen können, ist zudem der Eingriff in das CoV-2-Arbeitsschutzverordnung dazu Recht auf informationelle verpflichtet ist, Schnelltests anzubieten, Selbstbestimmung mit in den Blick zu ungeachtet der vom Verordnungsgeber nehmen. Die verpflichtende Schnelltestung herausgestellten Freiwilligkeit für die geht mit der Verarbeitung betroffenen Arbeitnehmer berechtigt ist, personenbezogener, besonders sensibler solche Tests als zwingende Pflicht Beschäftigtendaten einher. gegenüber den Beschäftigten anzuordnen, ist rechtlich nicht geklärt. Es besteht zwar ein gewichtiges Interesse, das Pandemiegeschehen auch und gerade Für die bislang gebräuchlichen in betrieblichen Kontexten zurück zu Schnelltests, die oftmals mit erheblichen drängen, wobei Selbsttests helfen können. Eingriffen in die körperliche Integrität des Auch ist zu sehen, dass die Eingriffe in die zu Testenden einhergehen (deutlich Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten Missempfindungen / Würge-reiz, etc.) ist durch Selbsttests weniger intensiv sind, als richtigerweise eine Pflicht zur Duldung der es bei den bisher gebräuchlichen Testung abzulehnen. Der Gewinn an Testverfahren der Fall ist. Sicherheit, der durch eine ausnahmslose Schnelltestung aller Beschäftigten Nichts desto trotz bleibt es im Ergebnis erzielbar ist, kann den erheblichen dabei, dass ein Zwang zur Duldung der Tests Eingriff in die körperliche Integrität gegen gegen den Willen des Beschäftigten einen den Willen des Betroffenen nicht unverhältnismäßigen Eingriff in die rechtfertigen. Persönlichkeitsrechte darstellt. Die Nutzung von Schnelltests auf für Viele Beschäftigte möchten, dass ihnen ihr Arbeitnehmer freiwilliger Basis sowie die Arbeitgeber die Nutzung eines Schnelltests ohnehin unabdingbare Einhaltung der anbietet und würden das Angebot freiwillig allgemeinen und coronaspezifischen nutzen. Ein Zwang zur Duldung eines 4
Schnelltest gefährdet hingegen die Demnach darf der Arbeitgeber Kosten des Akzeptanz von Corona- Arbeitsschutzes nicht auf die Beschäftigten Schutzmaßnahmen insgesamt. abwälzen. Das gilt richtigerweise – und anders als das BAG dies 2016 noch für das Die IG Metall spricht sich für die An- und Ablegen von persönlicher Einbindung von Schnell-/ Selbsttests in Schutzausrüstung entschieden hatte - auch die Gesamt-strategie zur Bekämpfung des für die Kosten, die durch die Vergütung Infektions-geschehens aus. Der aufgewendeter Zeit der Beschäftigten Grundsatz der Freiwilligkeit ist dabei zu anfällt. wahren. Zu Fragen der Mitbestimmung im Kontext der betrieblichen Nutzung von Was, wenn der Schnelltest positiv Schnelltests: ausfällt, wenn also der Verdacht https://extranet.igmetall.de/view_105223.ht einer Infektion besteht? m Sinnvollerweise begibt sich ein Beschäftigter nach einem positiven Testergebnis unverzüglich in Selbstisolation und veranlasst alles Weitere, um den Muss der Arbeitgeber die Zeit, die Verdacht abschließend zu klären. Diese für den Schnelltest aufzuwenden Handhabung entspricht den Empfehlungen ist, bezahlen? des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums. Es liegt Bietet der Arbeitgeber die Durchführung auch im Interesse des Arbeitgebers, der Schnelltestung in der betrieblichen weshalb wohl kaum Streit darüber besteht, Sphäre an, handelt es sich um dass ein positiver Schnelltest den vergütungspflichtige Arbeitszeit. betroffenen Beschäftigten von seiner Arbeitspflicht entbindet, sofern durch die Dass in dieser Zeit nicht die eigentliche Erbringung der Arbeitsleistung die Gefahr Arbeitsleistung ausgeführt wird, ist nicht nicht auszuschließen ist, andere Personen entscheidend. Es handelt sich um eine mit anzustecken. Diese Gefahr kann durch die der geschuldeten Arbeitstätigkeit untren- Zurücklegung des Arbeitswegs oder die nbar zusammenhängende Tätigkeit, die Bedingungen am Arbeitsplatz gegeben sein. im Interesse des Arbeitgebers so Anders kann die Bewertung hingegen „erledigt“ wird, dass sie der freien ausfallen, wenn die Arbeit auch im Verfügung des Beschäftigten entzogen ist. Homeoffice erbracht werden muss. Diese Zeit ist grundsätzlich wie Arbeit zu Liegt nicht nur ein positives Testergebnis vergüten ist. vor, sondern bestehen auch Krankheits- Eine andere Sichtweise wäre auch nicht symptome, besteht ohnehin keine mit § 3 Abs. 3 ArbSchG vereinbar. Arbeitspflicht mehr (krankheitsbedingte 5
Arbeitsunfähigkeit). Der Beschäftigte ist dem entweder geklärt ist, dass es ein dann aber gehalten, auch die für eine „Fehlalarm“ war oder aber der Verdacht Krankmeldung maßgeblichen Vorgaben bestätigt ist und eine behördliche zu beachten! Quarantäne angeordnet wird, kann durchaus erhebliche Zeit vergehen, so dass Sollte es im Ausnahmefall so sein, dass die Frage Bedeutung gewinnt, ob der ein Arbeitgeber von einem symptomlos Arbeitgeber weiterhin zur Zahlung der positiv getesteten Beschäftigten die Vergütung verpflichtet bleibt. Erbringung der Arbeitsleistung am Arbeitsplatz verlangt, kann der Ist der Beschäftigte in dieser Zeit zugleich Beschäftigte die Erbringung der Arbeits- arbeitsunfähig erkrankt, hat er Anspruch auf leistung gleichwohl in der Regel nach § Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 275 Abs. 3 BGB verweigern – also auch gegenüber seinem Arbeitgeber. dann, wenn eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit (noch) nicht vorliegt. Ist der Beschäftigte nicht erkrankt, hat er Allenfalls in atypischen seltenen einen Entgeltfortzahlungsanspruch gegen Ausnahmefällen, in denen der den Arbeitgeber, wenn dies für sein Beschäftigte weder am Arbeitsplatz noch Arbeitsverhältnis ausdrücklich so geregelt auf dem Arbeitsweg Gefahr läuft, andere ist. Personen anzustecken, kann hier anderes gelten. Fehlt es an einer solchen ausdrücklichen Regelung, kann sich der Anspruch aus § 616 BGB ergeben. Diese Norm ist jedoch kein zwingendes Gesetzesrecht, sie kann durch Wie sieht es mit der Vergütung nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder auch arbeitsvertraglich abbedungen oder einem positiven Selbsttest aus? modifiziert werden. Beschäftigte, die – bspw. im Homeoffice – auch nach einem positiven Selbsttest Wer kann eine Impfung in Anspruch weiterarbeiten, haben selbstverständlich nehmen? Anspruch auf ihre Arbeitsvergütung. Alle Personen unabhängig von ihrem Kommt die Erbringung der Arbeitsleistung Krankenversicherungsstatus, die ihren hingegen nicht in Betracht, ist zunächst Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in zu sehen, dass der der Bundesrepublik Deutschland haben, Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1 haben Anspruch auf eine Schutzimpfung IfSG nicht greift, solange keine behördlich gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. angeordnete Quarantäne vorliegt. Zwischen dem Beginn einer Darüber hinaus können auch beispielsweise Selbstisolation und dem Zeitpunkt, zu Grenzpendler mit Wohnsitz im Ausland die Schutzimpfung beanspruchen, wenn sie in 6
Deutschland in bestimmten Einrichtungen oder Unternehmen arbeiten, in denen In Einzelfällen kann von der aufgezeigten eine Eindämmung der Infektionen Reihenfolge abgewichen werden, wenn besonders wichtig ist. Dazu zählen dies für eine effiziente Organisation der Einrichtungen des Gesundheitswesens Schutzimpfung notwendig ist, beispiels- (bspw. Pflegedienste) oder der kritischen weise um Impfstoff zu verwerten, der Infrastruktur (bspw. Feuerwehr). sonst zu verfallen droht. Welche Reihenfolge ist für die Welche Personen genießen „höchste Impfung vorgesehen? Priorität“? Die Impfstoffe stehen zunächst nicht Hierzu zählen: flächendeckend und zeitnah allen • Personen, die das 80. Lebensjahr impfbereiten Menschen zur Verfügung. vollendet haben; Die Corona-Impfverordnung des Bundes- • Personen, die in stationären und teil- gesundheitsministeriums regelt die stationären Einrichtungen zur Be- Reihenfolge für eine Impfberechtigung. handlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen https://www.bundesgesundheitsminister behandelt, betreut oder gepflegt werden ium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads oder tätig sind; /C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaIm • Personen, die regelmäßig Schutz- pfV_BAnz_AT_08.02.2021_V1.pdf impfungen gegen das Coronavirus durch- führen oder im Rahmen ambulanter Die Impfverordnung unterscheidet Pflegedienste regelmäßig ältere oder zwischen Personengruppen, deren pflegebedürftige Menschen behandeln, Impfung „höchste Priorität“, „hohe betreuen oder pflegen, sowie Personen, Priorität“ und „erhöhte Priorität“ hat. die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten Die Länder und der Bund sollen den vor- ausüben; handenen Impfstoff in der sich daraus • Personen, die in Bereichen medizinscher ergebenden Reihenfolge nutzen. Einrichtungen mit sehr hohem Personen, die keiner dieser prioritär zu Ansteckungsrisiko tätig sind; impfenden Gruppen angehören, sollen • Personen, die in medizinischen als vierte und letzte Gruppe geimpft Einrichtungen regelmäßig Personen werden. behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen Innerhalb der priorisierten Gruppen soll schweren oder tödlichen wiederum eine Abstufung nach Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit Vorrangigkeit vorgenommen werden, dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. die auf die konkrete epidemiologische Situation vor Ort abgestimmt ist. 7
Welche Personen genießen „hohe • Bis zu zwei ausdrücklich benannte enge Kontaktpersonen von Schwangeren und von Priorität“? pflegebedürftigen Personen, die ihrerseits selbst das 70. Lebensjahr vollendet haben Hierzu zählen: oder ein sehr hohes oder hohes Risiko für • Personen, die das 70. Lebensjahr voll- einen schweren oder tödlichen endet haben; Krankheitsverlauf haben (siehe dazu die • Personen, bei denen ein sehr hohes oder soeben aufgezeigten Erkrankungen) und hohes Risiko für einen schweren oder sich nicht in einer Einrichtung befinden; tödlichen Krankheitsverlauf nach einer • Personen, die in stationären oder Infektion mit dem Corona-virus SARS-CoV- teilstationären Einrichtungen zur 2 besteht: Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig • Personen mit Trisomie 21 oder einer oder psychisch behinderter Menschen tätig Conterganschädigung, sind oder im Rahmen ambulanter • Personen nach Organtransplantation, Pflegedienste regelmäßig geistig oder • Personen mit einer Demenz oder geistigen psychisch behinderte Menschen behandeln, Behinderung oder schweren betreuen oder pflegen; psychiatrischen Erkrankung, • Personen, die in Bereichen medizinischer • Personen mit behandlungsbedürftiger Einrichtungen tätig sind, wo eine hohe oder Krebserkrankung, erhöhte Ansteckungsgefahr besteht (bspw. • Personen mit interstitieller Ärzte mit regelmäßigem unmittelbarem Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose Patientenkontakt); oder einer ähnlich schweren chronischen • Polizei und Ordnungskräfte, die in Lungenerkrankung, Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicher- • Personen mit Muskeldystrophien oder stellung öffentlicher Ordnung, ins- vergleichbaren neuromuskulären besondere bei Demonstrationen, einem Erkrankungen, hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, • Personen mit Diabetes mellitus mit sowie Soldatinnen und Soldaten, die bei Komplikationen, Einsätzen im Ausland einem hohen • Personen mit Leberzirrhose oder einer Infektionsrisiko ausgesetzt sind; anderen chronischen Lebererkrankung, • Personen mit chronischer Nierener- • Personen, die in Auslandsvertretungen krankung, der BRD oder für das Deutsche • Personen mit Adipositas (Personen mit Archäologische Institut an Dienstorten mit Body-Mass-Index über 40), unzureichender medizinischer • Personen, bei denen nach individueller Versorgung tätig sind und infolgedessen ärztlicher Beurteilung aufgrund einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt besonderer Umstände im Einzelfall ein sind; sehr hohes oder hohes Risiko für einen • Personen, die für bestimmte Stiftungen, schweren oder tödlichen Organisationen und Einrichtungen an Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit Orten mit unzureichender dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. gesundheitlicher Versorgung tätig sind 8
und infolgedessen einem hohen koronaren Herzkrankheit oder arterieller Infektionsrisiko ausgesetzt sind; Hypertonie, • Personen, die in Kinderbetreuungs- • Personen mit zerebrovaskulären einrichtungen, in der Kindertagespflege Erkrankungen, Apoplex oder einer anderen und in Grundschulen, Sonderschulen chronischen neurologischen Erkrankung, oder Förderschulen tätig sind; • Personen mit Asthma bronchiale, • Personen, die im öffentlichen Ge- • Personen mit chronisch entzündlicher sundheitsdienst oder in besonders Darmerkrankung, relevanter Position zur Aufrechter- • Personen mit Diabetes mellitus ohne haltung der Krankenhausinfrastruktur Komplikationen, tätig sind; • Personen mit Adipositas (Personen mit • Personen, die in Einrichtungen nach § Body-Mass-Index über 30). 36 Abs. 1 Nummer 3 oder 4 IfSG • Personen, bei denen nach individueller untergebracht oder tätig sind (das sind ärztlicher Beurteilung aufgrund Obdachlosenunterkünfte und besonderer Umstände im Einzelfall ein Einrichtungen zur gemeinschaftlichen erhöhtes Risiko für einen schweren oder Unterbringung von Asylbewerbern u.a.); tödlichen Krankheitsverlauf nach einer • Personen, die im Rahmen anerkannter Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV- Angebote zur Unterstützung im Alltag 2 besteht; regelmäßig bei älteren oder • bis zu zwei Kontaktpersonen von einer pflegebedürftigen Menschen tätig sind. nicht in einer Einrichtung befindlichen Person, die ihrerseits älter als 60 Jahre ist oder bei der ein erhöhtes Risiko für einen Welche Personen genießen schweren oder tödlichen „erhöhte Priorität“? Krankheitsverlauf besteht (siehe dazu die soeben dargestellten Erkrankungen); Hierzu zählen: • Personen, die Mitglieder von • Personen, die das 60. Lebensjahr voll- Verfassungsorganen sind; endet haben; • Personen, die in besonders relevanter • Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko Position in staatlichen Einrichtungen – für einen schweren oder tödlichen auch im Ausland - tätig sind (bspw. Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit Polizei, Feuerwehr, deutsche Ausland- dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht: vertretung); • Personen mit behandlungsfreien in • Personen, die als Wahlhelfer tätig sind; Remission befindlichen Krebser- • Personen, die in besonders relevanter krankungen, Position in weiteren Einrichtungen und • Personen mit Immundefizienz oder HIV- Unternehmen der kritischen Infrastruktur Infektion, Autoimmunerkrankungen oder tätig sind (bspw. Apothekenwesen, rheumatologischen Erkrankungen, Wasser- und Energieversorgung); • Personen mit einer Herzinsuffizienz, • Personen in Bereichen medizinischer Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer Einrichtungen mit niedrigem 9
Ansteckungsrisiko (bspw. in Laboren); personen von Schwangeren und pflege- • Personen, die im Lebensmittel- bedürftigen Personen haben eine ent- einzelhandel tätig sind; sprechende Bestätigung der • Personen, die in Einrichtungen der Schwangeren oder der pflegebedürftigen Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, Person oder deren gesetzlicher Vertretung die nicht bereits wegen erhöhter vorzulegen. Priorität vorrangig zu geimpft werden können (s.o.), tätig sind; Personen, deren Priorisierung sich aus • Personen, mit prekären Arbeits- oder besonderen gesundheitlichen Aspekten Lebensbedingungen. ergibt, haben ein entsprechendes ärzt- liches Zeugnis vorzulegen. Wie ist der Nachweis zu erbringen, Ein ärztliches Zeugnis, das Grundlage für dass eine Person zu einer prioritär eine atypische Einzelfallentscheidung zu impfenden Gruppe gehört? sein soll, darf ausschließlich von solchen Stellen ausgestellt werden, die dazu von Für alle Personen, die nicht in einer der den Landesgesundheitsbehörden beauf- oben genannten Einrichtungen tragt worden sind. behandelt, gepflegt oder betreut werden gilt, dass stets ein Personalausweis oder Kann ein bestimmter Impfstoff oder ein anderer Lichtbildausweis, aus dem der Wohnort oder gewöhnliche Aufenthaltsort können bestimmte Umstände der hervorgeht, vorzulegen ist. Impfung verlangt werden? Personen, die ihren Wohnsitz oder ge- Nein. Der durch die Impfverordnung wöhnlichen Aufenthaltsort nicht in der geschaffene Rechtsanspruch auf eine BRD haben, müssen zudem in der Regel Schutzimpfung gegen das Coronavirus eine Bescheinigung über ihre SARS-CoV-2 ist nicht darauf gerichtet, den gesetzliche oder private Krankenver- Impfstoff eines bestimmten Herstellers oder sicherung in der BRD vorlegen. den Ort der Impfung zu wählen. Personen, bei denen sich die Wird es eine Impfpflicht geben? Priorisierung aus der beruflichen Tätigkeit ergibt, haben eine Eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht ist Bescheinigung der Einrichtung oder des nicht vorgesehen. Unternehmens vorzulegen. Bislang ist auch nicht beabsichtigt, eine Dasselbe gilt für Personen, deren Prio- gesetzliche Impfpflicht für bestimmte risierung sich aus dem Aufenthalt in Personen- oder Beschäftigtengruppen zu einer Einrichtung ergibt. Enge Kontakt- regeln. Dass derartige Regelungen nicht gänzlich 10
ausgeschlossen wären, zeigt allerdings dass ein Eingriff in die körperliche Unver- die seit dem 1.3.2020 geltende sehrtheit in Gestalt einer zwingenden Pflicht Impfpflicht gegen Masern für bestim- zur Impfung auch durch eine Betriebsverein- mte Personen- und Beschäftigtengrup- barung in der Regel nicht zu rechtfertigen ist. pen in Gemeinschafts- und Gesund- heitseinrichtungen. Dort allerdings, wo ausnahmsweise ein solcher Eingriff unter bestimmten Um- Darf ein Arbeitgeber verlangen, ständen zu rechtfertigen ist, ist es Auf- dass die Beschäftigten sich gegen gabe der Betriebsparteien die Modali- das Sars-Cov2-Virus impfen lassen? täten interessengerecht auszugestalten. Der Arbeitgeber kann eine solche Impfung Darf ein Arbeitgeber die Be- im Regelfall nicht verlangen. Der mit einer Impfung verbundene Eingriff in die körper- schäftigung von Arbeitnehmern liche Unversehrtheit des Beschäftigten ist verweigern, die eine Impfung dafür zu schwerwiegend. nicht nachweisen? Für Beschäftigte, die in Ausübung ihrer Der Arbeitgeber darf auch durch die Tätigkeit ohne Impfschutz in besonderer Weigerung, nicht geimpfte Arbeitnehmer- Weise das Leben und die Gesundheit innen und Arbeitnehmer zu beschäftigen, Dritter gefährden könnten, wird aller- keinen mittelbaren Druck zu einer Impf- dings teilweise vertreten, dass eine ung aufbauen. Von den Fällen abgesehen, arbeitsrechtliche Nebenpflicht zur Annah- in denen ausnahmsweise eine Impfpflicht me eines Impfangebots bestehen könnte. in Betracht gezogen werden könnte, bleibt Unter welchen konkreten Umstände dies er daher arbeitsvertraglich zur zu bejahen wäre, ist rechtlich allerdings Beschäftigung – mit oder ohne Impfung - nicht abschließend geklärt. Jedenfalls in verpflichtet. klassischen Handels- und Produktions- betrieben dürften solche Umstände typ- Stellt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ischerweise nicht vorliegen. dennoch vor die Wahl, sich entweder impfen zu lassen oder nicht mehr beschäftigt zu werden, könnte dies sogar Dürften denn Arbeitgeber und den Straftatbestand der Nötigung erfüllen, § 240 StGB. Betriebsrat gemeinsam eine solche betriebliche Impfpflicht regeln? Im Übrigen hat der Arbeitgeber im Regel- fall kein Recht vom Beschäftigten auch Die Betriebsparteien haben bei ihren nur Auskunft über das Vorliegen oder Regelungen ebenfalls die Persönlichkeits- Nichtvorliegen einer Impfung zu ver- rechte der Beschäftigten zu achten und zu langen. schützen, § 75 Abs. 2 BetrVG. Daraus folgt, 11
Darf ich mich während der Arbeits- Die Frage nach der Vergütungspflicht kann zeit impfen lassen? daher nur unter Berücksichtigung der Um- Dort, wo dies nicht durch spezielle stände im Einzelfall verbindlich beantwortet Regelungen ausdrücklich gestattet ist, werden. ist ein Beschäftigter im Grundsatz ge- halten, Impftermine auf die Zeit außer- Der DGB hat sich für eine eigenständige halb der Arbeitszeit zu legen. Aller- gesetzliche Regelung eingesetzt, die sicher- dings muss der Beschäftigte dafür stellt, dass Beschäftigte die Corona SARS- keine unzumutbaren Umstände auf CoV-2 Schutzimpfung während der Arbeits- sich nehmen. zeit unter Fortzahlung der Vergütung in An- Es steht zu erwarten, dass für die Corona spruch nehmen können. Bislang besteht SARS-CoV-2 Schutzimpfung einer impfbe- eine solche spezielle Regelung allerdings rechtigten und impfwilligen Person ein nicht. Termin zugewiesen wird und allenfalls geringfügige Spielräume für persönliche Terminwünsche bestehen werden. Liegen Muss der Arbeitgeber eine Impfung sämtliche zeitnahen Terminangebote in im Betrieb ermöglichen? der Arbeitszeit, wird es dem Beschäftigten in der Regel nicht zuzumuten sein, die Für die Corona-Schutzimpfungen und Be- Impfung auf deutlich spätere Zeiten zu triebe, in denen nicht typischerweise vor- verschieben. Der Beschäftigte ist dann be- rangig zu impfende Personen arbeiten, rechtigt, für die Inanspruchnahme der wird dies bis auf Weiteres praktisch nicht Impfung der Arbeit fernzubleiben. möglich sein. Die Impfstoffknappheit, die erforderliche Auswahlentscheidung vor- rangig zu impfender Personen und die Was ist mit der Vergütung in besonderen Anforderungen an die Lager- dieser Zeit? ung des zurzeit vorgesehenen Impfstoffes stehen dem entgegen. Ob diese Ausfallzeit vom Arbeitgeber zu vergüten ist, richtet sich in erster Linie Es ist vorgesehen, dass die Impfungen in nach den maßgeblichen Regelungen in Impfzentren oder durch mobile Impfteams einschlägigen Tarifverträgen, ggf. auch erbracht werden. Es ist nicht ausge- Betriebsvereinbarungen oder dem schlossen, dass die mobilen Impfteams Arbeitsvertrag. Impfungen auch in Betrieben anbieten werden, um den dort tätigen Beschäf- Ist diese Frage nicht geregelt, kann tigten einfach und unkompliziert die Impf- § 616 BGB einen Anspruch auf Fort- ung zu ermöglichen. Dabei können auch zahlung der Vergütung gewähren. Häufig Betriebsärzte mitwirken. Jedenfalls dann, ist diese Regelung jedoch abbedungen wenn die Impfung der prioritären Gruppen oder modifiziert, so dass sie nicht greift. abgeschlossen ist, wird dies auch in den 12
typischen Betrieben des IG Metall Beschäftigte, die durch eine behördliche Organisationsbereichs möglich sein. Es Anordnung unter Quarantäne gestellt erscheint sinnvoll, solche betrieblichen werden und die dadurch einen Verdienst- Angebote zu unterstützen. ausfall erleiden, haben zwar grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung gemäß § Weitere Hinweise dazu auch in dem FAQ 56 Abs. 1 IfSG. Pandemie und Betriebsvereinbarung: Dieser Anspruch ist unter anderem aber dann ausgeschlossen, wenn die Quaran- https://extranet.igmetall.de/view_105223 täneanordnung durch die Inanspruchnahme .htm einer Schutzimpfung, die öffentlich Muss der Arbeitgeber mich bei empfohlen wurde, vermeidbar gewesen wäre. der Inanspruchnahme der Impf- Auch Personen, die bereits geimpft sind, ung unterstützen? können allerdings von einer Quarantäneanordnung betroffen sein, da Beschäftigte, die wegen ihrer beruf- nicht sicher ist, ob sie nicht trotz der lichen Tätigkeit zu den vorrangig zu Impfung das Virus verbreiten können. Daher impfenden Personen gehören, haben wird sich im Einzelfall die Frage stellen, ob ihre Anspruchs-berechtigung durch denn die Quarantäne durch eine Impfung eine entsprechende Bescheinigung tatsächlich hätte vermieden werden können. des Arbeitgebers zu erbringen. Daraus wird man herleiten können, dass Welche Konsequenzen hat es für den der Arbeitgeber gegenüber dem Beschäf- Anspruch auf Entgeltfortzahlung im tigten rechtlich verpflichtet ist, die Be- Krankheitsfall, wenn ich mich nicht scheinigung auszustellen. freiwillig impfen lasse? Welche Konsequenzen hat es Erkrankt ein Beschäftigter hat er einen für den Entschädigungs- Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krank- anspruch nach dem IfSG, wenn heitsfall gegen den Arbeitgeber. Das gilt im Ergebnis auch dann, wenn ein Beschäf- ich mich nicht freiwillig impfen tigter an Covid-19 erkrankt, obwohl er sich lasse? hätte impfen lassen können. Beschäftigte, die sich trotz Einige Juristen vertreten die Auffassung, entsprechender Möglichkeit nicht impfen dass der Arbeitsausfall in diesen Fällen lassen, laufen Gefahr, vom nicht allein auf der Erkrankung beruht und Entschädigungsanspruch ausge- daher auch kein Anspruch auf Entgelt- schlossen zu sein, sollten sie einer fortzahlung im Krankheitsfall gegen den Quarantäneanordnung unterworfen Arbeitgeber besteht. Denn bei einer werden. Erkrankung an Covid-19 wird der 13
Beschäftigte regelmäßig – und das ist Folge der Erkrankung ist und nicht weitere auch in absehbarer Zukunft noch so zu Ursache des Arbeitsausfalls, weshalb der erwarten - zugleich unter Quarantäne Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen gestellt. den Arbeitgeber nicht ausgeschlossen sei (BAG, Urteil vom 26. April 1978 – 5 AZR Das BAG hat dazu allerdings ausge- 7/77) führt, dass die Quarantäne nur die Impressum IG Metall, Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt Vertreten durch den Vorstand, 1. Vorsitzender Jörg Hofmann V.i.s.d.P. / Verantwortlich nach § 18 Abs. 2 MStV: Martin Bauer, Funktionsbereich Sozialpolitik Thomas Hess, Stabsstelle Justitiariat Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt Kontakt: vorstand@igmetall.de 14
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