Lokales Planungsdokument 2021
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Stand: 2. November.2020 Lokales Planungsdokument 2021 für den dezentralen Planungsprozess im SGB II des Jobcenters Lippe Inhalt: A. Finanzielle und personelle Ausstattung des Jobcenters B. Prioritäre Ziele und Themen des Jobcenters 2021 C. Rahmenbedingungen in Zeiten der Corona-Pandemie D. Geplante Handlungsansätze zu den Schwerpunktthemen der Steuerung 1. Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vermeiden und verringern (einschl. soziale Teilhabe und Coaching) 2. Gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und Männern verbessern 3. Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit und Ausbildung integrieren (einschl. geflüchtete Menschen) 4. Digitalisierung optimieren 5. Weiteres lokales Schwerpunktthema des Jobcenters E. Ausschöpfung interner Potentiale
A. Finanzielle und personelle Ausstattung des Jobcenters Budget (EGT, VWT, Umschichtungen): Auf Grundlage der vorläufigen Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geht das Jobcenter Lippe nach den Budgeterhöhungen der vergangenen zwei Jahre für 2021 von einer moderaten Erhöhung der Budgets aus. Die vorläufigen Berechnungen sehen Eingliederungsbudget in Höhe von 22.083.488 € vor, was im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung um 209.300 € entspricht. In diesem Budget nicht enthalten sind die zusätzlichen Haushaltsmittel des Passiv-Aktiv-Transfers zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes sowie Mittel zur Ausfinanzierung des § 16e SGB II in der bis 31.03.2012 geltenden Fassung. Auch bei den Verwaltungsmitteln zeichnet sich eine um rund 399.000 € höhere Zuteilung ab; das Jobcenter Lippe plant hier insgesamt mit einem Budget von 24.016.369 €. Hinsichtlich einer möglichen Umschichtung vom Eingliederungs- ins Verwaltungsbudget wird für 2021 von einem Betrag i.H.v. rund 1,17 Mio. € ausgegangen. Personal (derzeitige Personalsituation, geplante Veränderungen, Betreuungsschlüssel): Für 2021 geht das Jobcenter Lippe von einer weitestgehend unveränderten Personalsituation und identischen Betreuungsschlüsseln aus. Die in 2020 für Coaching und Backoffice im Rahmen des Teilhabechancengesetzes vorgesehenen Stellen wurden zur Jahresmitte vollständig besetzt, sowie ein sogenanntes Agil-Team mit 3,0 VZÄ implementiert, das sich fachgebietsübergreifend mit besonderen Schwerpunktthemen – aktuell die Akquise und passgenaue Besetzung von Stellen nach § 16e SGB II – beauftragt wird. 2
B. Prioritäre Ziele und Themen des Jobcenters 2021 Bitte benennen Sie kurz Ihre konkreten geschäftspolitischen Ziele für 2021, sortiert nach der Priorität (max. 5). 1. Bewerberorientierte Arbeitgeberansprache verbessern Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass der Arbeitsmarkt durchaus Arbeitskräfte in bestimmten Branchen nachfragt. Potenzielle Bedarfe gilt es gezielt durch die Mitarbeitenden des Arbeitgeberservice zu identifizieren und mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen. Hierbei setzt das Jobcenter Lippe künftig auf eine noch stärkere persönliche Betreuung der Arbeitgeber. Persönlicher Kontakt, Beratung zu Fördermöglichkeiten, sowie Begleitung zu Vorstellungsgesprächen stellen einen Mehrwert im Vergleich zu reinen Onlineformaten dar. Das Jobcenter Lippe erhofft sich hierdurch auch die gezielte Akquise „versteckter“ Stellen, die nicht in den Jobbörsen oder Zeitungen auftauchen. Die Jobcoaches und Betriebsakquisiteure für Stellen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes haben hier bereits gute Erfolge erzielt, die auf die Arbeit des Arbeitgeberservice übertragen werden soll. Für 2021 ist darüber hinaus geplant, bei Stellenakquise und Matching digitale Bewerberprofile einzusetzen. 2. Aktivierungsquote erhöhen Die Erhöhung der Aktivierungsquote war bereits 2020 prioritäres Thema des Jobcenters Lippe, um der zunehmenden Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit und Leistungsbezug entgegenzuwirken. Die Aktivierungsquote war In den vergangenen Jahren im Jobcenter Lippe oftmals niedriger als im Vergleichstyp und auch im Landesvergleich. Die Kunden, die in den konjunkturstarken Jahren nicht in den Arbeitsprozess integriert werden konnten bedürfen einer engmaschigeren, intensivierten Betreuung. Die Integrationsprozesse bei dieser verfestigten, aber sehr heterogenen Zielgruppe gestalten sich insgesamt längerfristig und kleinschrittiger. Vor einer Integration sind daher zunächst heranführende, strukturierende und aktivierende Maßnahmen erforderlich, die vorrangig durch externe Angebote umgesetzt werden sollen. Mit entsprechenden Handlungsansätzen konnte die Aktivierungsquote bis März 2020 deutlich gesteigert werden. Dieser positive Trend wurde Corona-bedingt leider unterbrochen, soll aber 2021 mit den in 2020 bewährten Handlungsansätzen fortgesetzt werden. Darüber hinaus setzt das Jobcenter Lippe auf verschiedene Informationsformate wie die Vorstellung der verschiedenen Bildungs- und Aktivierungsangebote per Videoclip, Internetplattform oder auch in Form von Veranstaltungen im Messeformat. Eng eingebunden werden hierbei auch die lokalen Bildungs- und Beschäftigungsträger. 3. Kundenmobilität und Kundenerreichbarkeit steigern Der Kreis Lippe ist mit seinen 16 kreisangehörigen Städten und Gemeinden überwiegend ländlich strukturiert. Viele Kunden im SGB-II-Bezug verfügen weder über PKW noch Führerschein und sind auf den ÖPNV angewiesen. Dieser ist jedoch gerade in den Randgemeinden nur unzureichend ausgebaut, was eine Arbeitsmarktintegration deutlich erschwert. Gleichzeitig ist damit aber auch eine große Anzahl erwerbsfähiger 3
Leistungsberechtigter von aktivierenden und heranführenden Maßnahmeangeboten abgeschnitten. Da es in der Regel nicht möglich ist, wirtschaftliche Maßnahmeangebote direkt in den kleinen Kommunen anzusiedeln, wird das Jobcenter Lippe 2021 im Wesentlichen zwei Strategien verfolgen: a) Förderung der Mobilität insbesondere durch Mobilitätsberatung, Versorgung mit Mobi-Tickets, Förderung von Führerschein-/PKW-Erwerb sowie Erprobung eines Modellprojektes „Fahrdienst“, in dem Teilnehmende in einem ersten Schritt vom Wohnort zum Maßnahmeort und zurück transportiert werden sollen. b) Aufsuchende Arbeit: diese wurde 2020 im Rahmen einer modellhaften Maßnahme in Kooperation mit einem Bildungsträger durchgeführt. Die bisherigen Erfahrungen sind sehr vielversprechend und die aus den Fachgebieten gemeldeten Bedarfe hoch. Dementsprechend sollen die Angebote in der Weise ausgeweitet werden, dass an allen fünf Standorten aufsuchende Betreuungsarbeit ermöglicht wird. Für 2021 ist angedacht, das Projekt dahingehend weiterzuentwickeln, dass jeweils ein Tandem mit Mitarbeitenden des Jobcenters und des beauftragten Dritten aufsuchend tätig werden. 4. Erhebung und Bewertung der Kundenzufriedenheit in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktförderung Angedacht ist umfassendes Monitoring, bei dem perspektivisch alle Teilnehmenden an Weiterbildungs- und Aktivierungsmaßnahmen in Bezug auf ihre Zufriedenheit mit Maßnahmeinhalten, Ergebnissen, Durchführungsqualität und Bedeutung für den weiteren Integrationsprozess befragt werden. Ergänzt wird das Monitoring um Einschätzungen der beschäftigungsorientierten Beratung im Kontext eigene Zufriedenheit mit dem Maßnahmeangebot, sowie der durchführenden Träger im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter. Zusammen mit der Erfolgsbeobachtung von Maßnahmen sowie den mit den Teilnehmenden vereinbarten nächsten Integrationsschritten erhofft sich das Jobcenter Lippe hiervon wichtige Erkenntnisse für eine passgenauere, zielgerichtetere Zusteuerung in Weiterbildungs- und Aktivierungsangebote sowie eine bedarfsgerechtere Maßnahmeplanung. 4
C. Rahmenbedingungen in Zeiten der Corona-Pandemie (Herausforderungen, wie Struktur der Leistungsbezieher, Aufnahmefähigkeit/Bedarfe des Arbeitsmarktes, Maßnahmeinhalte/-formate) Die Corona-Pandemie erschwert eine verlässliche Prognose im Hinblick auf die Entwicklung am regionalen Arbeitsmarkt enorm. Durch den zum 02.11.2020 in Kraft tretenden erneuten Lockdown wird es – entgegen den noch vorsichtig optimistischen Erwartungen des Spätsommers – zu einem erneuten Anstieg leistungsberechtigter Personen und somit auch zum Anstieg der Arbeitslosigkeit im SGB II kommen. Die Erfahrungen aus der 1. Corona-Welle haben gezeigt, dass nur zu geringen Anteilen wirkliche Neukunden in den SGB-II-Bezug einmünden. Vielmehr handelt es sich zu einem Großteil um Personen, die zuvor schon einmal SGB-II-Leistungen bezogen haben und nun – nach einer gewissen Beschäftigungszeit oder auch Selbstständigkeit – erneut in den Bezug gelangen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende nach wie vor die Hauptzielgruppen des Jobcenters Lippe darstellen. Angesichts der erneuten Beschränkungen kann es in den kommenden Monaten jedoch zu einem Anstieg der Aufstocker (ALG I, KuG) kommen. Dementgegen steht die Tatsache, dass der Arbeitsmarkt in bestimmten Branchen trotz Corona durchaus Aufnahmefähigkeit gezeigt hat. Dies sind im Kreis Lippe z.B. Stellen in der Zeitarbeit, Produktion, Handel und Verkauf oder auch im hauswirtschaftlichen bzw. pflegerischen Bereich. Diese Stellen gilt es gezielt zu identifizieren und für das Jobcenter bewerberorientiert zu erschließen. Hierbei soll trotz Corona nicht auf Außendienste und persönliche Kontakte zu Arbeitgebern verzichtet werden, um diesen einen bestmöglichen Service zu bieten. Die verbindliche, stringente Betreuung unserer Kundinnen und Kunden wird in Pandemie-Zeiten deutlich erschwert. Telefonische oder schriftliche Kontakte waren und sind in Zeiten des Lockdowns eine wichtige Alternative, stellen jedoch keinen vollwertigen Ersatz für persönliche Beratungsgespräche dar. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass fehlende persönliche Kontakte zu einer deutlich schlechteren Erreichbarkeit oder auch Kundenbindung geführt haben. Hinzu kommt, dass auch nach Rückkehr zur persönlichen Beratung in Form von terminierten Gesprächen bei weitem nicht die frühere Kontaktdichte erreicht werden kann. Dies liegt zum einen an der Erfüllung der Hygienekonzepte incl. dem begrenzten, zeitgleichen Zugang von Kunden, zum anderen an der Tatsache, dass aktuell lediglich 50% aller Kunden der Einladung zum Gespräch folgen. Dementsprechend schwierig gestaltet sich auch die Teilnahmebereitschaft im Hinblick auf passgenaue Maßnahmeangebote. Bedenken in gesundheitlicher Hinsicht verhindern oftmals die Teilnahme an wichtigen Bildungs- oder Aktivierungsangeboten, obwohl diese mit ihren hybriden Durchführungsformen und ausgereiften Hygienekonzepten mittlerweile beste Rahmenbedingungen für eine „sichere“ Teilnahme bieten. Hier bedarf es seitens des Jobcenters und der regionalen Träger viel Überzeugungsarbeit – idealerweise im persönlichen Beratungsgespräch oder auch unter Einsatz geeigneter Medien wie z.B. Erklär-Videos o.ä. 5
D. Geplante Handlungsansätze zu den Schwerpunktthemen der Steuerung D.1 Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vermeiden und verringern (einschl. soziale Teilhabe und Coaching) Welche Handlungsbedarfe sehen Sie? Wesentliche Handlungsbedarfe wurden bereits im Planungsdokument für das Jahr 2020 beschrieben. Diese sind auch zukünftig relevant für das Jobcenter Lippe insbesondere vor dem Hintergrund, dass wesentliche Handlungsansätze und Aktivitäten durch die Corona- Pandemie nur sehr eingeschränkt in die Umsetzung gebracht werden konnten. Gleichzeitig hat sich die Zielgruppe der Langzeitleistungsbeziehenden weiter verfestigt und die Zahl der Langzeitarbeitslosen deutlich erhöht. Die zeitweisen Betretungsverbote haben im Zeitraum März bis Mai 2020 die Teilnahme an berufsbildenden und aktivierenden Angeboten der aktiven Arbeitsmarktpolitik nahezu zum Erliegen gebracht. Gerade für die Leistungsberechtigten mit langfristiger Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug fielen hierdurch wichtige - Struktur gebende – Angebote von einem Tag auf den anderen weg. Gleichzeitig beschränkte sich der wichtige Kontakt zwischen beschäftigungsorientierter Beratung und erwerbsfähigem Leistungsberechtigten über mehrere Monate auf telefonische und schriftliche Kontakte. Ansprache und Erreichbarkeit insbesondere unserer langfristig im Bezug stehenden Leistungsberechtigten haben sich hierdurch deutlich verschlechtert. Dies wirkt auch aktuell noch nach: so folgen durchschnittlich lediglich ca. 50% unserer Kundinnen und Kunden der Einladung zu einem persönlichen Beratungsgespräch. Dementsprechend schwierig gestaltet sich auch die Zusteuerung in geeignete Aktivierungs- oder Bildungsmaßnahmen. Dies birgt die große Gefahr einer weiteren Verfestigung im Leistungsbezug, aber auch der weiteren sozialen Isolation. Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen? Bereits für 2020 war eine deutliche Steigerung der Aktivierungsquote bei LZA und LZB angestrebt worden, konnte aber aus den bekannten Gründen nicht im gewünschten und geplanten Umfang realisiert werden. Der Aktivierung von LZA und LZB kommt jedoch auch 2021 – auch auf dem Hintergrund der sich verschlechternden Rahmenbedingungen – eine hohe Priorität zu. Nach wie vor bietet das Teilhabechancengesetz beste Fördermöglichkeiten für die Eingliederung von LZA und LZB in Arbeit. Hier konnten entgegen dem allgemeinen Trend auch in 2020 gute Vermittlungsergebnisse erzielt werden. In 2021 sollen im Rahmen des § 16i SGB II mindestens 70 zusätzliche Stellen eingerichtet werden. Die Gesamtzahl der so geförderten Stellen wird sich dann auf mindestens 300 belaufen. Über den § 16e SGB II sollen in 2021 mindestens 100 Langzeitarbeitslose neu gefördert werden. In 2021 laufen die ersten Förderungen im Rahmen der §§ 16e und i SGB II aus bzw. endet die 100%ige Förderphase des § 16i SGB II. Hier soll konsequent an Übergängen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gearbeitet werden, sei es durch Übernahme beim selben Arbeitgeber oder gezielte Akquise von Anschlussperspektiven. Für Langzeitarbeitslose, die nicht bzw. noch nicht die Fördervoraussetzungen des § 16e SGB II erfüllen, sollen verstärkt Eingliederungszuschüsse angeboten werden. 6
Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant? Das für den Bereich des § 16i SGB II in 2019 aufgestellte Coaching- und Akquise-Team verfügt über sehr gute Kontakte zu den regionalen Betrieben und hat schon jetzt Stellen für 2021 eingeworben und betreut potenzielle Beschäftigte im Vor-Coaching-Prozess. Ein weiterer Schwerpunkt wird 2021 in der erfolgreichen Gestaltung von Übergängen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestehen. Hierzu werden die gemeinsam erarbeiteten Betreuungskonzepte noch einmal angepasst und geeignete Qualifizierungsformate für die Beschäftigten konzipiert. Die Zahl der nach § 16e geförderten Stellen hat ab der Jahresmitte 2020 mit Implementierung des sogenannten AGIL-Teams eine deutliche Dynamik bekommen, wenngleich die für 2020 gesteckten Ziele Corona-bedingt nicht erreicht werden können. Das AGIL-Team Arbeit in enger Kooperation mit dem Arbeitgeberservice zusammen. Schwerpunkt ist in 2020/2021 die Aktivierung Langzeitarbeitsloser sowie die passgenaue Vermittlung. Die in 2019/ 2020 im Rahmen von AVGS eingeführten spezialisierten Angebote zur intensiven Aktivierung und Vorbereitung einer Arbeitsaufnahme werden im aktuellen Planungsprozess 2021 noch einmal neu ausgerichtet. Hierdurch soll eine stärkere Fokussierung im Hinblick auf geförderte und ungeförderte Beschäftigung Langzeitarbeitsloser erreicht werden. Insgesamt soll der Ansatz der Direktvermittlung auch bei LZA stärker in den Fokus aktivierender Maßnahmeangebote rücken. Dies gilt auch für bereits bestehende Angebote nach § 45 SGB III. Darüber hinaus soll der seit 2016 in Kooperation mit der kommunalen Beschäftigungsförderungsgesellschaft durchgeführte Work-First-Ansatz noch einmal grundlegend neu ausgerichtet werden. Wer sind Ihre Kooperationspartner? Regionale Arbeitgeber incl. kommunalen Arbeitgebern Regionale Bildungs- und Beschäftigungsträger Wohlfahrtsverbände Kommunale Beschäftigungsförderungsgesellschaft 7
D.2 Gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und Männern verbessern Welche Handlungsbedarfe sehen Sie? Die bereits für 2020 definierten Personengruppen Geflüchtete Frauen (mit Familien) Alleinlebende Frauen und Frauen in Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder bleiben auch 2021 im Fokus. Signifikant ist nach wie vor ein hoher Anteil LZB an den leistungsberechtigten Frauen. Durchschnittlich 6.341 erwerbsfähige leistungsberechtigte Frauen waren im Zeitraum Januar bis Juni 2020 langzeitleistungsbeziehend mit steigender Tendenz. Hierbei liegt der Anteil an weiblichen LZB ohne Förderung nach § 48a SGB II in den letzten zwölf Monaten mit 82,5%1 leicht über dem SGB-II-Vergleichtstyp und etwas deutlicher über dem Landesdurchschnitt (78,7%). Hier gilt es, die in 2020 begonnenen Aktivitäten in 2021 gezielt fortzusetzen und auszuweiten. Insgesamt sind die Integrationsquoten bei Frauen in Partner-BG mit und ohne Kinder sowohl in Lippe als auch landesweit eher niedrig, während die Integrationsquote bei alleinerziehenden Frauen mit 21,7%2 über dem Landes- bzw. SGB-II-Vergleichstyp liegt. Betrachtet man hingegen bei den Integrationen die Anteile an Voll- und Teilzeitbeschäftigung, so fällt auf, dass in Lippe deutlich weniger Frauen (25,8%) in Vollzeit und überdurchschnittlich (64,6%) in Teilzeit integriert wurden. Hier könnte eine verstärkte Einbeziehung des Themas „Kinderbetreuung“ angezeigt erscheinen. Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen? Für Frauen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund kurdisch-arabischer Herkunft wurde 2020 am Standort Bad Salzuflen ein interkulturelles Coaching mit Kompetenzfeststellung implementiert. Aufgrund muttersprachlicher Elemente gestaltete sich die Akzeptanz dieses Angebotes sehr gut. Aktuell werden die Ergebnisse aus diesem Angebot ausgewertet mit dem Ziel, hierauf aufbauend weitere Beratungs- und Aktivierungsschritte zu entwickeln. Die hieraus resultierenden Konzeptionen werden in die Maßnahmeplanung 2021 integriert. Das Interkulturelle Coaching soll darüber hinaus auch auf weitere Standorte übertragen und ggfl. für zusätzliche Zielgruppen angeboten werden. Frauen in Single- und Partner-BG: Fortsetzung des in 2020 nur ansatzweise realisierten Ziels der systematischen Erhöhung der Kontaktdichte. Auf Basis einer Stärken-/ Schwächenanalyse incl. Kompetenzfeststellung sollen passgenaue Angebote unterbreitet werden, um eine Heranführung und Integration ins Erwerbsleben gezielt zu fördern. Frauen insgesamt: Erhöhung der Integrationsquote unter besonderer Berücksichtigung der Erhöhung auskömmlicher Beschäftigung/ Vollzeitbeschäftigung. 1 Faktenblatt Gleichstellung, Stand März 2020 2 dito 8
Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant? Frauen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund: Ausbau/ Ausweitung des muttersprachlich ausgerichteten Coachings bzw. Profilings auf weitere Standorte in Lippe. Ideal: Angebote an allen fünf Standorten des Jobcenters Lippe. Ausweitung der Zielgruppen je nach Kundenstruktur an den Standorten, z.B. Einbezug südosteuropäischer Kundinnen. Erstellung weitergehender Angebote in Kooperation mit regionalen Bildungsträgern mit dem Ziel der allmählichen Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt Frauen in Single- und Partner-BG: Weiterentwicklung eines Beratungs- und Aktivierungsansatzes, der gezielt einen Neustart in der bisherigen Beratungsarbeit sowie einen Perspektivenwechsel in Richtung Beschäftigungsaufnahme bewirkt. Passend hierzu werden entsprechende Förderangebote zur individuellen Perspektivenentwicklung für diese Frauen implementiert. Frauen insgesamt: Fortführung und Ausweitung der Vermittlungsbemühungen für Frauen unter Einbeziehung des bestehenden Maßnahmeportfolios und des Arbeitgeberservices. Weiterentwicklung des Aktivierungs- und Integrationsangebotes „LEA“ für Erziehende. Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen? Kommunale Beschäftigungsförderungsgesellschaft Regionale Bildungs- und Beschäftigungsträger Regionale Arbeitsmarktpartner Kreisjugendamt, städtische Jugendämter D.3 Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit und Ausbildung integrieren (einschl. geflüchtete Menschen) Welche Handlungsbedarfe sehen Sie? Nach wie vor stellt der Erwerb ausreichender Sprachkenntnisse den wesentlichen Faktor für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit, Ausbildung und Qualifizierung dar. Darüber hinaus gilt es, die sehr heterogenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erwerbserfahrungen im Beratungsprozess zu identifizieren und für die Integrationsarbeit gezielt zu nutzen. Aktuell stagnieren die in den vergangenen zwei Jahren recht guten Integrationsquoten bei Geflüchteten; ein hineinwachsen in Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit ist zu beobachten. Bei den Zugewanderten aus Südosteuropa stehen häufig ebenfalls mangelnde Sprachkenntnisse und das Verharren in prekärer Beschäftigung – i.d.R. Minijobs – im Fokus. Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen? Weiterhin sollen die vorhandenen Sprachförderangebote konsequent genutzt werden, der Fokus in der Beratung und Aktivierung der Menschen mit Migrationshintergrund aber noch zielgerichteter auf die Integration in Ausbildung und Arbeit gelenkt werden. 9
Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant? Das Jobcenter Lippe arbeitet intensiv mit den u.a. Kooperationspartnern, insbesondere im Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ zusammen. Gemeinsam mit der kommunalen Beschäftigungsförderungsgesellschaft Netzwerk Lippe gGmbH befindet sich das Jobcenter im kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess bei Projekten wie der Koordination der Sprachangebote im Kreisgebiet. Darüber hinaus nutzt das Jobcenter gezielt ESF-Projekte des Kooperationspartners. Für 2021 sind dies u.a. „CLIP“ – ein niederschwelliges Integrationsprojekt für Migrantinnen mit Kindern, oder „high potentials“ für Geflüchtete mit Berufsabschluss. Die in diesen Projekten gewonnenen Erkenntnisse sollen gezielt in weitere Integrationsschritte einfließen. Dementsprechend werden die Maßnahmeangebote des Jobcenters Lippe angepasst und weiterentwickelt. Darüber hinaus soll auf dem Hintergrund bereits erworbener Sprachkompetenzen eine stringentere Orientierung der Leistungsberechtigten in Richtung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erfolgen. Angedacht ist eine Vermittlungsoffensive für Absolventen der Sprachförderung von Niveau A2 bis B2 durch eine passgenaue Arbeitplatzakquise entsprechend dem Sprachniveau. Flankiert werden soll diese zudem von Formaten wie Speed-Datings, Jobbörsen, Infoveranstaltungen zu Zeitarbeit u.ä. Bei den Personen mit Migrationshintergrund, die über geringe Sprachkenntnisse und/ oder berufliche Erfahrungen verfügen werden die Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen des Sozialen Arbeitsmarktes geprüft. Hierfür werden die im Jobcenter Lippe bereits implementierten Angebote und Förderketten (wie z.B. AGH, Intensiv-AGH, Angebote der Aktivierung und Leistungssteigerung, Vorcoaching…) gezielt eingesetzt und im Hinblick auf die Zielgruppe passgenaue Beschäftigungsangebote akquiriert. Bei den Zugewanderten aus Südosteuropa soll im Hinblick auf die Umwandlung geringfügiger Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung offensiv eine sogenannte „Umwandlungsprämie“ zum Einsatz kommen, flankiert von entsprechenden Beratungs- und Betreuungsangeboten. Wer sind Ihre Kooperationspartner? Kommunales Integrationszentrum – Servicestelle Einwanderungsmanagement Projektmitglieder „Einwanderung gestalten NRW“ Städte und Gemeinden im Kreis Lippe Kommunale Beschäftigungsförderungsgesellschaft Regionale Bildungs- und Beschäftigungsträger D.4 Digitalisierung optimieren Ausgangssituation (Stand der Digitalisierung, intern, externer online-Zugang, Softwarehersteller) Das Jobcenter Lippe wird im Frühjahr 2021 nach umfangreichen Vorarbeiten die digitale SGB-II-Akte mit Anbindung an das Fachverfahren akdn einführen. Softwarehersteller ist die Firma codia; das eingekaufte System für Kreisverwaltung und Jobcenter heißt d3. 10
Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass der Einsatz digitaler Medien in der Kommunikation und Beratung eine gute Ergänzung zum klassischen Face-to-Face- Format darstellen kann. Insbesondere bei den Anbietern von Weiterbildungs-, Aktivierungs- und Coachingangeboten konnte durch Einführung und Umsetzung sogenannter Hybrid- Maßnahmen der Aktionsrahmen deutlich erweitert werden. Einsatz und Nutzung entsprechender digitaler Medien im Jobcenter Lippe bleiben aktuell jedoch noch hinter dieser Entwicklung zurück. Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen? Derzeit sind insbesondere die regionalen Bildungsträger in ihrer digitalen Performance dem Jobcenter einige Schritte voraus. 2021 soll dazu genutzt werden, in digitaler Hinsicht wieder „auf Augenhöhe“ zu kommen. Hierzu müssen zunächst die technischen Voraussetzungen (Hardware, Software) geschaffen und sowohl Mitarbeitende als auch Kundinnen und Kunden mit der Nutzung digitaler Medien vertraut gemacht werden. Unabhängig vom weiteren Pandemieverlauf muss das Jobcenter Lippe jederzeit auch medial gut erreichbar sein. Das Spektrum umfasst hierbei: den Download- und perspektivisch Uploadbereich für Antragsformulare, Videoberatung als Alternative zum persönlichen Gespräch, Erklärvideos incl. Kurzportraits von Maßnahmeangeboten bis hin zu einem Portal, über das Kundinnen und Kunden ihre Termine zu Beratungsgesprächen online buchen können. Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant? Medieneinsatz in der beschäftigungsorientierten Beratung. Im Rahmen eines Projektes soll zunächst in kleinerem Maße der Einsatz von Videoberatung erprobt werden. Über die klassische Eins-zu-Eins-Beratung hinaus sollen hierüber auch Fallkonferenzen oder Gruppenformate zwischen beschäftigungsorientierter Beratung, Maßnahmeträger und Teilnehmenden realisiert werden. Bereits 2020 wurden im Rahmen eines Projektes Übersetzungsgeräte angeschafft, um sprachliche Barrieren in der Beratung von Personen mit Migrationshintergrund zu minimieren. Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass der Einsatz dieser Geräte den Beratungsprozess sehr gut unterstützen kann. Für 2021 ist daher die Ausweitung des Projektes vorgesehen. Aufbau einer digitalen Bewerberzentrale, bei der Arbeitsuchende bei Online- Bewerbungen und Online-Vorstellungsgesprächen unterstützt werden. Darüber hinaus sollen digitale Bewerberprofile erstellt werden, die schwerpunktmäßig im Außendienst des Arbeitgeberservice und der Betriebsakquisiteure/ Jobcoaches zum Einsatz kommen sollen. Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen? IT-Service des Kreises Lippe Regionale Bildungs- und Beschäftigungsträger Schulungsanbieter Regionale Betriebe 11
D.5 Weiteres lokales Schwerpunktthema des JC 2021 Unter B. haben Sie Ihre prioritären Ziele und Themen für 2021 benannt. Bitte stellen Sie im Folgenden das wichtigste Schwerpunktthema Ihres JC für 2021 dar, welches nicht bereits unter D.1 bis D.4 benannt wurde. Was ist der Anlass für Ihre Wahl und wie ist die Ausgangslage? Die Performance des Jobcenters Lippe im Hinblick auf die Zielerreichung ist in den letzten Jahren Schwankungen unterlegen. Zuletzt war insbesondere die Zahl der Integrationen rückläufig. Aus diesem Grund wurden in 2020 externe Beratungsleistungen eingekauft, um die Jobcenter-internen Abläufe ausgewiesener Bereiche zu analysieren und zu verbessern. Was wollen Sie konkret erreichen? Optimierung bzw. Verbesserung der Geschäftsprozesse im Hinblick auf eine bessere Zielerreichung. Welche Aktivitäten haben Sie geplant? Analyse und Optimierung der Geschäftsprozesse durch die gfa public Berlin. Implementierung der daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen und hierdurch mittelfristig Verbesserung der Zielerreichung. Die Beratungsleistung soll Anfang 2021 starten; erste Erkenntnisse und mögliche Handlungsstrategien werden für Anfang 2. Quartal 2021 erwartet. Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen? gfa public Kreis Lippe 12
E. Ausschöpfung interner Potentiale Wo liegen die internen Verbesserungspotentiale Ihres Jobcenters? Welche Ansatzpunkte sollen in 2021 verfolgt werden, um die Performance des Jobcenters weiterzuentwickeln? Bitte benennen Sie bis zu drei Themen. 1. Internes Potential Thema Steigerung der Beratungskompetenz und Belastbarkeit der Beratungskräfte – Fortsetzung der in 2020 erzielten Zwischenergebnisse Geplante Weiterentwicklung in 2021 Durch eine modular aufgebaute Beratungskonzeption sollen insbesondere die Beratungskräfte Ü25, die zum Teil mit sehr unterschiedlichen beruflichen Hintergründen zum Jobcenter Lippe gekommen sind, eine gezielte und nachhaltige Unterstützung bei den komplexer werdenden Beratungsprozessen erhalten. Waren es vor einigen Jahren noch Themen wie Berufskunde, Vermittlungsvorschläge und Matching, so stehen heute multiple Vermittlungshemmnisse und gesundheitlich-soziale Einschränkungen im Vordergrund, die eher sozialpädagogische Kompetenzen erfordern. Es bedarf daher einer fortlaufenden Anpassungsqualifizierung insbesondere der Beratungskräfte, die kein einschlägiges Studium absolviert haben, um den Anforderungen an die veränderte Beratungsarbeit gerecht zu werden. Dies kommt zum einen den Kunden zugute, die von einer professionelleren Beratung, aber auch Haltung profitieren. In gleichem Maße profitieren aber auch die Beratungskräfte, da eine erhöhte Beratungskompetenz auch zu mehr Effektivität, Sicherheit und letztlich auch Zufriedenheit führt. Auch der gesundheitliche Aspekt und der Erhalt von Motivation und Arbeitskraft bei langjähriger beratender Tätigkeit ist von erheblicher Bedeutung. Flankiert werden soll das Beratungskonzept auch durch Angebote der Supervision und kollegialen Fallberatung. Im Fachbereich Markt und Integration wurde bereits 2020 intensiv am Thema gearbeitet; konkrete Zwischenergebnisse liegen vor. In die abschließende Beratungskonzeption sollen die Ergebnisse der für das 1. Quartal 2021 geplanten externen Beratungsleistung zur Verbesserung der Geschäftsprozesse in den Bereichen Markt und Integration sowie Verwaltung einfließen. 2. Internes Potential Thema Erprobung fachgebietsübergreifender Integrationsstrategien durch ein sogenanntes AGIL- Team Geplante Weiterentwicklung in 2021 Das AGIL-Team ist im Herbst 2020 mit drei VZÄ im Fachbereich Markt und Integration implementiert worden. Das AGIL-Team übernimmt für jeweils zeitlich begrenzte Zeiträume fachgebietsübergreifende Schwerpunktaufgaben, die keinen langen Beratungsprozess erfordern bzw. am Ende eines solchen stehen. Der Vorteil des AGIL-Teams liegt in der Fokussierung auf eine klar abgegrenzte Aufgabe im Bereich Integration bzw. Integrationsfortschritt. Komplexe Beratungsprozesse zu Themen wie Hemmnisabbau, fehlende Kinderbetreuung, Einschaltung psychosozialer Beratungsinstitutionen fallen hier nicht an; im Vordergrund steht die abschlussstarke Ausrichtung der Beratung. Durch den 13
schlanken Aufbau mit weniger Schnittstellen und Zusatzaufgaben kann von den Mitarbeitenden im AGIL-Team eine deutlich höhere Kundenfrequenz gewährleistet werden. Dies ist auch wichtig im Hinblick auf die Akzeptanz in den Fachgebieten, da die Unterstützung deutlich erkennbar ist. Aktuell liegt der Schwerpunkt des AGIL-Teams auf der passgenauen Vermittlung von Kunden in eine nach § 16e SGB II geförderte Stelle. Im 1. Halbjahr 2021 soll In einem nächsten Schritt– unterstützend zum Arbeitgeberservice – eine intensivierte Stellenakquise für diesen Personenkreis hinzukommen. Darüber hinaus sind im Jahresverlauf weitere Handlungsschwerpunkte angedacht wie z.B. aufsuchende Beratungsansätze. Das AGIL- Team bietet sich hier aufgrund der kleinen Teamgröße und hohen Flexibilität für die Erprobung neuer Ansätze an. Verläuft die Umsetzung erfolgreich, kann eine Übertragung ins Regelgeschäft erfolgen. 14
3. Internes Potential Thema Geplante Weiterentwicklung in 2021 15
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