Lokales Planungsdokument 2021

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Lokales Planungsdokument 2021
Stand: 2. November.2020

          Lokales Planungsdokument 2021
               für den dezentralen Planungsprozess im SGB II des
                               Jobcenters Lippe

Inhalt:

      A. Finanzielle und personelle Ausstattung des Jobcenters

      B. Prioritäre Ziele und Themen des Jobcenters 2021

      C. Rahmenbedingungen in Zeiten der Corona-Pandemie

      D. Geplante Handlungsansätze zu den Schwerpunktthemen der Steuerung

          1. Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vermeiden und
             verringern (einschl. soziale Teilhabe und Coaching)
          2. Gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und Männern
             verbessern
          3. Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit und Ausbildung
             integrieren (einschl. geflüchtete Menschen)
          4. Digitalisierung optimieren
          5. Weiteres lokales Schwerpunktthema des Jobcenters

      E. Ausschöpfung interner Potentiale
A. Finanzielle und personelle Ausstattung des Jobcenters

Budget (EGT, VWT, Umschichtungen):

Auf Grundlage der vorläufigen Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales geht das Jobcenter Lippe nach den Budgeterhöhungen der vergangenen zwei
Jahre für 2021 von einer moderaten Erhöhung der Budgets aus. Die vorläufigen
Berechnungen sehen Eingliederungsbudget in Höhe von 22.083.488 € vor, was im
Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung um 209.300 € entspricht. In diesem Budget nicht
enthalten sind die zusätzlichen Haushaltsmittel des Passiv-Aktiv-Transfers zur Umsetzung
des Teilhabechancengesetzes sowie Mittel zur Ausfinanzierung des § 16e SGB II in der bis
31.03.2012 geltenden Fassung.

Auch bei den Verwaltungsmitteln zeichnet sich eine um rund 399.000 € höhere Zuteilung
ab; das Jobcenter Lippe plant hier insgesamt mit einem Budget von 24.016.369 €.
Hinsichtlich einer möglichen Umschichtung vom Eingliederungs- ins Verwaltungsbudget
wird für 2021 von einem Betrag i.H.v. rund 1,17 Mio. € ausgegangen.

Personal (derzeitige Personalsituation, geplante Veränderungen, Betreuungsschlüssel):

Für 2021 geht das Jobcenter Lippe von einer weitestgehend unveränderten
Personalsituation und identischen Betreuungsschlüsseln aus. Die in 2020 für Coaching und
Backoffice im Rahmen des Teilhabechancengesetzes vorgesehenen Stellen wurden zur
Jahresmitte vollständig besetzt, sowie ein sogenanntes Agil-Team mit 3,0 VZÄ
implementiert, das sich fachgebietsübergreifend mit besonderen Schwerpunktthemen –
aktuell die Akquise und passgenaue Besetzung von Stellen nach § 16e SGB II – beauftragt
wird.

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B. Prioritäre Ziele und Themen des Jobcenters 2021
Bitte benennen Sie kurz Ihre konkreten geschäftspolitischen Ziele für 2021, sortiert nach der Priorität
(max. 5).

1.   Bewerberorientierte Arbeitgeberansprache verbessern

Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass der Arbeitsmarkt durchaus
Arbeitskräfte in bestimmten Branchen nachfragt. Potenzielle Bedarfe gilt es gezielt durch
die Mitarbeitenden des Arbeitgeberservice zu identifizieren und mit geeigneten
Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen.

Hierbei setzt das Jobcenter Lippe künftig auf eine noch stärkere persönliche Betreuung der
Arbeitgeber. Persönlicher Kontakt, Beratung zu Fördermöglichkeiten, sowie Begleitung zu
Vorstellungsgesprächen stellen einen Mehrwert im Vergleich zu reinen Onlineformaten dar.
Das Jobcenter Lippe erhofft sich hierdurch auch die gezielte Akquise „versteckter“ Stellen,
die nicht in den Jobbörsen oder Zeitungen auftauchen. Die Jobcoaches und
Betriebsakquisiteure für Stellen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes haben hier
bereits gute Erfolge erzielt, die auf die Arbeit des Arbeitgeberservice übertragen werden
soll.

Für 2021 ist darüber hinaus geplant, bei Stellenakquise und Matching digitale
Bewerberprofile einzusetzen.

2.   Aktivierungsquote erhöhen

Die Erhöhung der Aktivierungsquote war bereits 2020 prioritäres Thema des Jobcenters
Lippe, um der zunehmenden Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit und Leistungsbezug
entgegenzuwirken. Die Aktivierungsquote war In den vergangenen Jahren im Jobcenter
Lippe oftmals niedriger als im Vergleichstyp und auch im Landesvergleich. Die Kunden, die
in den konjunkturstarken Jahren nicht in den Arbeitsprozess integriert werden konnten
bedürfen einer engmaschigeren, intensivierten Betreuung. Die Integrationsprozesse bei
dieser verfestigten, aber sehr heterogenen Zielgruppe gestalten sich insgesamt längerfristig
und kleinschrittiger. Vor einer Integration sind daher zunächst heranführende,
strukturierende und aktivierende Maßnahmen erforderlich, die vorrangig durch externe
Angebote umgesetzt werden sollen. Mit entsprechenden Handlungsansätzen konnte die
Aktivierungsquote bis März 2020 deutlich gesteigert werden.

Dieser positive Trend wurde Corona-bedingt leider unterbrochen, soll aber 2021 mit den in
2020 bewährten Handlungsansätzen fortgesetzt werden. Darüber hinaus setzt das
Jobcenter Lippe auf verschiedene Informationsformate wie die Vorstellung der
verschiedenen Bildungs- und Aktivierungsangebote per Videoclip, Internetplattform oder
auch in Form von Veranstaltungen im Messeformat. Eng eingebunden werden hierbei auch
die lokalen Bildungs- und Beschäftigungsträger.

3.   Kundenmobilität und Kundenerreichbarkeit steigern

Der Kreis Lippe ist mit seinen 16 kreisangehörigen Städten und Gemeinden überwiegend
ländlich strukturiert. Viele Kunden im SGB-II-Bezug verfügen weder über PKW noch
Führerschein und sind auf den ÖPNV angewiesen. Dieser ist jedoch gerade in den
Randgemeinden nur unzureichend ausgebaut, was eine Arbeitsmarktintegration deutlich
erschwert. Gleichzeitig ist damit aber auch eine große Anzahl erwerbsfähiger
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Leistungsberechtigter von aktivierenden und heranführenden Maßnahmeangeboten
abgeschnitten. Da es in der Regel nicht möglich ist, wirtschaftliche Maßnahmeangebote
direkt in den kleinen Kommunen anzusiedeln, wird das Jobcenter Lippe 2021 im
Wesentlichen zwei Strategien verfolgen:

     a) Förderung der Mobilität insbesondere durch Mobilitätsberatung, Versorgung mit
        Mobi-Tickets, Förderung von Führerschein-/PKW-Erwerb sowie Erprobung eines
        Modellprojektes „Fahrdienst“, in dem Teilnehmende in einem ersten Schritt vom
        Wohnort zum Maßnahmeort und zurück transportiert werden sollen.
     b) Aufsuchende Arbeit: diese wurde 2020 im Rahmen einer modellhaften Maßnahme
        in Kooperation mit einem Bildungsträger durchgeführt. Die bisherigen Erfahrungen
        sind sehr vielversprechend und die aus den Fachgebieten gemeldeten Bedarfe
        hoch. Dementsprechend sollen die Angebote in der Weise ausgeweitet werden,
        dass an allen fünf Standorten aufsuchende Betreuungsarbeit ermöglicht wird. Für
        2021 ist angedacht, das Projekt dahingehend weiterzuentwickeln, dass jeweils ein
        Tandem mit Mitarbeitenden des Jobcenters und des beauftragten Dritten
        aufsuchend tätig werden.

4.      Erhebung und Bewertung der Kundenzufriedenheit in Maßnahmen der aktiven
        Arbeitsmarktförderung

Angedacht ist umfassendes Monitoring, bei dem perspektivisch alle Teilnehmenden an
Weiterbildungs- und Aktivierungsmaßnahmen in Bezug auf ihre Zufriedenheit mit
Maßnahmeinhalten, Ergebnissen, Durchführungsqualität und Bedeutung für den weiteren
Integrationsprozess befragt werden. Ergänzt wird das Monitoring um Einschätzungen der
beschäftigungsorientierten Beratung im Kontext eigene Zufriedenheit mit dem
Maßnahmeangebot, sowie der durchführenden Träger im Hinblick auf die Zusammenarbeit
mit dem Jobcenter. Zusammen mit der Erfolgsbeobachtung von Maßnahmen sowie den mit
den Teilnehmenden vereinbarten nächsten Integrationsschritten erhofft sich das Jobcenter
Lippe hiervon wichtige Erkenntnisse für eine passgenauere, zielgerichtetere Zusteuerung in
Weiterbildungs-     und     Aktivierungsangebote     sowie     eine      bedarfsgerechtere
Maßnahmeplanung.

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C. Rahmenbedingungen in Zeiten der Corona-Pandemie
  (Herausforderungen, wie Struktur der Leistungsbezieher, Aufnahmefähigkeit/Bedarfe des
  Arbeitsmarktes, Maßnahmeinhalte/-formate)

  Die Corona-Pandemie erschwert eine verlässliche Prognose im Hinblick auf die
  Entwicklung am regionalen Arbeitsmarkt enorm. Durch den zum 02.11.2020 in Kraft
  tretenden erneuten Lockdown wird es – entgegen den noch vorsichtig optimistischen
  Erwartungen des Spätsommers – zu einem erneuten Anstieg leistungsberechtigter
  Personen und somit auch zum Anstieg der Arbeitslosigkeit im SGB II kommen.

  Die Erfahrungen aus der 1. Corona-Welle haben gezeigt, dass nur zu geringen Anteilen
  wirkliche Neukunden in den SGB-II-Bezug einmünden. Vielmehr handelt es sich zu
  einem Großteil um Personen, die zuvor schon einmal SGB-II-Leistungen bezogen
  haben und nun – nach einer gewissen Beschäftigungszeit oder auch Selbstständigkeit
  – erneut in den Bezug gelangen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass
  Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende nach wie vor die
  Hauptzielgruppen des Jobcenters Lippe darstellen.

  Angesichts der erneuten Beschränkungen kann es in den kommenden Monaten jedoch
  zu einem Anstieg der Aufstocker (ALG I, KuG) kommen.

  Dementgegen steht die Tatsache, dass der Arbeitsmarkt in bestimmten Branchen trotz
  Corona durchaus Aufnahmefähigkeit gezeigt hat. Dies sind im Kreis Lippe z.B. Stellen
  in der Zeitarbeit, Produktion, Handel und Verkauf oder auch im hauswirtschaftlichen
  bzw. pflegerischen Bereich. Diese Stellen gilt es gezielt zu identifizieren und für das
  Jobcenter bewerberorientiert zu erschließen. Hierbei soll trotz Corona nicht auf
  Außendienste und persönliche Kontakte zu Arbeitgebern verzichtet werden, um diesen
  einen bestmöglichen Service zu bieten.

  Die verbindliche, stringente Betreuung unserer Kundinnen und Kunden wird in
  Pandemie-Zeiten deutlich erschwert. Telefonische oder schriftliche Kontakte waren und
  sind in Zeiten des Lockdowns eine wichtige Alternative, stellen jedoch keinen
  vollwertigen Ersatz für persönliche Beratungsgespräche dar. Die vergangenen Monate
  haben gezeigt, dass fehlende persönliche Kontakte zu einer deutlich schlechteren
  Erreichbarkeit oder auch Kundenbindung geführt haben. Hinzu kommt, dass auch nach
  Rückkehr zur persönlichen Beratung in Form von terminierten Gesprächen bei weitem
  nicht die frühere Kontaktdichte erreicht werden kann. Dies liegt zum einen an der
  Erfüllung der Hygienekonzepte incl. dem begrenzten, zeitgleichen Zugang von Kunden,
  zum anderen an der Tatsache, dass aktuell lediglich 50% aller Kunden der Einladung
  zum Gespräch folgen. Dementsprechend schwierig gestaltet sich auch die
  Teilnahmebereitschaft im Hinblick auf passgenaue Maßnahmeangebote. Bedenken in
  gesundheitlicher Hinsicht verhindern oftmals die Teilnahme an wichtigen Bildungs- oder
  Aktivierungsangeboten, obwohl diese mit ihren hybriden Durchführungsformen und
  ausgereiften Hygienekonzepten mittlerweile beste Rahmenbedingungen für eine
  „sichere“ Teilnahme bieten. Hier bedarf es seitens des Jobcenters und der regionalen
  Träger viel Überzeugungsarbeit – idealerweise im persönlichen Beratungsgespräch
  oder auch unter Einsatz geeigneter Medien wie z.B. Erklär-Videos o.ä.

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D. Geplante Handlungsansätze zu den Schwerpunktthemen der
   Steuerung

D.1 Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug
vermeiden und verringern (einschl. soziale Teilhabe und Coaching)
Welche Handlungsbedarfe sehen Sie?

Wesentliche Handlungsbedarfe wurden bereits im Planungsdokument für das Jahr 2020
beschrieben. Diese sind auch zukünftig relevant für das Jobcenter Lippe insbesondere vor
dem Hintergrund, dass wesentliche Handlungsansätze und Aktivitäten durch die Corona-
Pandemie nur sehr eingeschränkt in die Umsetzung gebracht werden konnten. Gleichzeitig
hat sich die Zielgruppe der Langzeitleistungsbeziehenden weiter verfestigt und die Zahl der
Langzeitarbeitslosen deutlich erhöht.

Die zeitweisen Betretungsverbote haben im Zeitraum März bis Mai 2020 die Teilnahme an
berufsbildenden und aktivierenden Angeboten der aktiven Arbeitsmarktpolitik nahezu zum
Erliegen gebracht. Gerade für die Leistungsberechtigten mit langfristiger Arbeitslosigkeit
und Leistungsbezug fielen hierdurch wichtige - Struktur gebende – Angebote von einem
Tag auf den anderen weg. Gleichzeitig beschränkte sich der wichtige Kontakt zwischen
beschäftigungsorientierter Beratung und erwerbsfähigem Leistungsberechtigten über
mehrere Monate auf telefonische und schriftliche Kontakte. Ansprache und Erreichbarkeit
insbesondere unserer langfristig im Bezug stehenden Leistungsberechtigten haben sich
hierdurch deutlich verschlechtert. Dies wirkt auch aktuell noch nach: so folgen
durchschnittlich lediglich ca. 50% unserer Kundinnen und Kunden der Einladung zu einem
persönlichen Beratungsgespräch. Dementsprechend schwierig gestaltet sich auch die
Zusteuerung in geeignete Aktivierungs- oder Bildungsmaßnahmen. Dies birgt die große
Gefahr einer weiteren Verfestigung im Leistungsbezug, aber auch der weiteren sozialen
Isolation.

Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen?

Bereits für 2020 war eine deutliche Steigerung der Aktivierungsquote bei LZA und LZB
angestrebt worden, konnte aber aus den bekannten Gründen nicht im gewünschten und
geplanten Umfang realisiert werden. Der Aktivierung von LZA und LZB kommt jedoch auch
2021 – auch auf dem Hintergrund der sich verschlechternden Rahmenbedingungen – eine
hohe Priorität zu.

Nach wie vor bietet das Teilhabechancengesetz beste Fördermöglichkeiten für die
Eingliederung von LZA und LZB in Arbeit. Hier konnten entgegen dem allgemeinen Trend
auch in 2020 gute Vermittlungsergebnisse erzielt werden.

In 2021 sollen im Rahmen des § 16i SGB II mindestens 70 zusätzliche Stellen eingerichtet
werden. Die Gesamtzahl der so geförderten Stellen wird sich dann auf mindestens 300
belaufen. Über den § 16e SGB II sollen in 2021 mindestens 100 Langzeitarbeitslose neu
gefördert werden.

In 2021 laufen die ersten Förderungen im Rahmen der §§ 16e und i SGB II aus bzw. endet
die 100%ige Förderphase des § 16i SGB II. Hier soll konsequent an Übergängen in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gearbeitet werden, sei es durch Übernahme
beim selben Arbeitgeber oder gezielte Akquise von Anschlussperspektiven.

Für Langzeitarbeitslose, die nicht bzw. noch nicht die Fördervoraussetzungen des § 16e
SGB II erfüllen, sollen verstärkt Eingliederungszuschüsse angeboten werden.
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Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant?

Das für den Bereich des § 16i SGB II in 2019 aufgestellte Coaching- und Akquise-Team
verfügt über sehr gute Kontakte zu den regionalen Betrieben und hat schon jetzt Stellen für
2021 eingeworben und betreut potenzielle Beschäftigte im Vor-Coaching-Prozess. Ein
weiterer Schwerpunkt wird 2021 in der erfolgreichen Gestaltung von Übergängen in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestehen. Hierzu werden die gemeinsam
erarbeiteten Betreuungskonzepte noch einmal angepasst und geeignete
Qualifizierungsformate für die Beschäftigten konzipiert.

Die Zahl der nach § 16e geförderten Stellen hat ab der Jahresmitte 2020 mit
Implementierung des sogenannten AGIL-Teams eine deutliche Dynamik bekommen,
wenngleich die für 2020 gesteckten Ziele Corona-bedingt nicht erreicht werden können.
Das AGIL-Team Arbeit in enger Kooperation mit dem Arbeitgeberservice zusammen.
Schwerpunkt ist in 2020/2021 die Aktivierung Langzeitarbeitsloser sowie die passgenaue
Vermittlung. Die in 2019/ 2020 im Rahmen von AVGS eingeführten spezialisierten
Angebote zur intensiven Aktivierung und Vorbereitung einer Arbeitsaufnahme werden im
aktuellen Planungsprozess 2021 noch einmal neu ausgerichtet. Hierdurch soll eine stärkere
Fokussierung im Hinblick auf geförderte und ungeförderte Beschäftigung
Langzeitarbeitsloser erreicht werden.

Insgesamt soll der Ansatz der Direktvermittlung auch bei LZA stärker in den Fokus
aktivierender Maßnahmeangebote rücken. Dies gilt auch für bereits bestehende Angebote
nach § 45 SGB III. Darüber hinaus soll der seit 2016 in Kooperation mit der kommunalen
Beschäftigungsförderungsgesellschaft durchgeführte Work-First-Ansatz noch einmal
grundlegend neu ausgerichtet werden.

Wer sind Ihre Kooperationspartner?

   Regionale Arbeitgeber incl. kommunalen Arbeitgebern
   Regionale Bildungs- und Beschäftigungsträger
   Wohlfahrtsverbände
   Kommunale Beschäftigungsförderungsgesellschaft

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D.2 Gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und
Männern verbessern
Welche Handlungsbedarfe sehen Sie?

Die bereits für 2020 definierten Personengruppen

     Geflüchtete Frauen (mit Familien)
     Alleinlebende Frauen und Frauen in Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder

bleiben auch 2021 im Fokus. Signifikant ist nach wie vor ein hoher Anteil LZB an den
leistungsberechtigten Frauen. Durchschnittlich 6.341 erwerbsfähige leistungsberechtigte
Frauen waren im Zeitraum Januar bis Juni 2020 langzeitleistungsbeziehend mit steigender
Tendenz. Hierbei liegt der Anteil an weiblichen LZB ohne Förderung nach § 48a SGB II in
den letzten zwölf Monaten mit 82,5%1 leicht über dem SGB-II-Vergleichtstyp und etwas
deutlicher über dem Landesdurchschnitt (78,7%). Hier gilt es, die in 2020 begonnenen
Aktivitäten in 2021 gezielt fortzusetzen und auszuweiten.

Insgesamt sind die Integrationsquoten bei Frauen in Partner-BG mit und ohne Kinder
sowohl in Lippe als auch landesweit eher niedrig, während die Integrationsquote bei
alleinerziehenden Frauen mit 21,7%2 über dem Landes- bzw. SGB-II-Vergleichstyp liegt.
Betrachtet man hingegen bei den Integrationen die Anteile an Voll- und
Teilzeitbeschäftigung, so fällt auf, dass in Lippe deutlich weniger Frauen (25,8%) in Vollzeit
und überdurchschnittlich (64,6%) in Teilzeit integriert wurden. Hier könnte eine verstärkte
Einbeziehung des Themas „Kinderbetreuung“ angezeigt erscheinen.

Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen?

Für Frauen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund kurdisch-arabischer Herkunft wurde
2020 am Standort Bad Salzuflen ein interkulturelles Coaching mit Kompetenzfeststellung
implementiert. Aufgrund muttersprachlicher Elemente gestaltete sich die Akzeptanz dieses
Angebotes sehr gut. Aktuell werden die Ergebnisse aus diesem Angebot ausgewertet mit
dem Ziel, hierauf aufbauend weitere Beratungs- und Aktivierungsschritte zu entwickeln. Die
hieraus resultierenden Konzeptionen werden in die Maßnahmeplanung 2021 integriert.
Das Interkulturelle Coaching soll darüber hinaus auch auf weitere Standorte übertragen und
ggfl. für zusätzliche Zielgruppen angeboten werden.

Frauen in Single- und Partner-BG: Fortsetzung des in 2020 nur ansatzweise realisierten
Ziels der systematischen Erhöhung der Kontaktdichte. Auf Basis einer Stärken-/
Schwächenanalyse incl. Kompetenzfeststellung sollen passgenaue Angebote unterbreitet
werden, um eine Heranführung und Integration ins Erwerbsleben gezielt zu fördern.

Frauen insgesamt: Erhöhung der Integrationsquote unter besonderer Berücksichtigung der
Erhöhung auskömmlicher Beschäftigung/ Vollzeitbeschäftigung.

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    Faktenblatt Gleichstellung, Stand März 2020
2
    dito
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Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant?

Frauen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund: Ausbau/ Ausweitung des muttersprachlich
ausgerichteten Coachings bzw. Profilings auf weitere Standorte in Lippe. Ideal: Angebote
an allen fünf Standorten des Jobcenters Lippe. Ausweitung der Zielgruppen je nach
Kundenstruktur an den Standorten, z.B. Einbezug südosteuropäischer Kundinnen.
Erstellung weitergehender Angebote in Kooperation mit regionalen Bildungsträgern mit dem
Ziel der allmählichen Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt

Frauen in Single- und Partner-BG: Weiterentwicklung eines Beratungs- und
Aktivierungsansatzes, der gezielt einen Neustart in der bisherigen Beratungsarbeit sowie
einen Perspektivenwechsel in Richtung Beschäftigungsaufnahme bewirkt. Passend hierzu
werden entsprechende Förderangebote zur individuellen Perspektivenentwicklung für diese
Frauen implementiert.

Frauen insgesamt: Fortführung und Ausweitung der Vermittlungsbemühungen für Frauen
unter Einbeziehung des bestehenden Maßnahmeportfolios und des Arbeitgeberservices.
Weiterentwicklung des Aktivierungs- und Integrationsangebotes „LEA“ für Erziehende.

Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen?

Kommunale Beschäftigungsförderungsgesellschaft

Regionale Bildungs- und Beschäftigungsträger

Regionale Arbeitsmarktpartner

Kreisjugendamt, städtische Jugendämter

D.3 Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit und Ausbildung
integrieren (einschl. geflüchtete Menschen)
Welche Handlungsbedarfe sehen Sie?

Nach wie vor stellt der Erwerb ausreichender Sprachkenntnisse den wesentlichen Faktor
für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit, Ausbildung und
Qualifizierung dar. Darüber hinaus gilt es, die sehr heterogenen Kenntnisse, Fähigkeiten
und Erwerbserfahrungen im Beratungsprozess zu identifizieren und für die
Integrationsarbeit gezielt zu nutzen.

Aktuell stagnieren die in den vergangenen zwei Jahren recht guten Integrationsquoten bei
Geflüchteten; ein hineinwachsen in Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit ist
zu beobachten. Bei den Zugewanderten aus Südosteuropa stehen häufig ebenfalls
mangelnde Sprachkenntnisse und das Verharren in prekärer Beschäftigung – i.d.R.
Minijobs – im Fokus.

Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen?

Weiterhin sollen die vorhandenen Sprachförderangebote konsequent genutzt werden, der
Fokus in der Beratung und Aktivierung der Menschen mit Migrationshintergrund aber noch
zielgerichteter auf die Integration in Ausbildung und Arbeit gelenkt werden.

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Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant?

Das Jobcenter Lippe arbeitet intensiv mit den u.a. Kooperationspartnern, insbesondere im
Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ zusammen. Gemeinsam mit der kommunalen
Beschäftigungsförderungsgesellschaft Netzwerk Lippe gGmbH befindet sich das Jobcenter
im kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess bei Projekten wie der Koordination der
Sprachangebote im Kreisgebiet. Darüber hinaus nutzt das Jobcenter gezielt ESF-Projekte
des Kooperationspartners. Für 2021 sind dies u.a. „CLIP“ – ein niederschwelliges
Integrationsprojekt für Migrantinnen mit Kindern, oder „high potentials“ für Geflüchtete mit
Berufsabschluss. Die in diesen Projekten gewonnenen Erkenntnisse sollen gezielt in
weitere Integrationsschritte einfließen. Dementsprechend werden die Maßnahmeangebote
des Jobcenters Lippe angepasst und weiterentwickelt.

Darüber hinaus soll auf dem Hintergrund bereits erworbener Sprachkompetenzen eine
stringentere Orientierung der Leistungsberechtigten in Richtung
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erfolgen. Angedacht ist eine
Vermittlungsoffensive für Absolventen der Sprachförderung von Niveau A2 bis B2 durch
eine passgenaue Arbeitplatzakquise entsprechend dem Sprachniveau. Flankiert werden
soll diese zudem von Formaten wie Speed-Datings, Jobbörsen, Infoveranstaltungen zu
Zeitarbeit u.ä.

Bei den Personen mit Migrationshintergrund, die über geringe Sprachkenntnisse und/ oder
berufliche Erfahrungen verfügen werden die Voraussetzungen für eine Förderung im
Rahmen des Sozialen Arbeitsmarktes geprüft. Hierfür werden die im Jobcenter Lippe
bereits implementierten Angebote und Förderketten (wie z.B. AGH, Intensiv-AGH,
Angebote der Aktivierung und Leistungssteigerung, Vorcoaching…) gezielt eingesetzt und
im Hinblick auf die Zielgruppe passgenaue Beschäftigungsangebote akquiriert.

Bei den Zugewanderten aus Südosteuropa soll im Hinblick auf die Umwandlung
geringfügiger Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung offensiv eine
sogenannte „Umwandlungsprämie“ zum Einsatz kommen, flankiert von entsprechenden
Beratungs- und Betreuungsangeboten.

Wer sind Ihre Kooperationspartner?

Kommunales Integrationszentrum – Servicestelle Einwanderungsmanagement

Projektmitglieder „Einwanderung gestalten NRW“

Städte und Gemeinden im Kreis Lippe

Kommunale Beschäftigungsförderungsgesellschaft

Regionale Bildungs- und Beschäftigungsträger

D.4 Digitalisierung optimieren
Ausgangssituation (Stand der Digitalisierung, intern, externer online-Zugang, Softwarehersteller)

Das Jobcenter Lippe wird im Frühjahr 2021 nach umfangreichen Vorarbeiten die digitale
SGB-II-Akte mit Anbindung an das Fachverfahren akdn einführen. Softwarehersteller ist die
Firma codia; das eingekaufte System für Kreisverwaltung und Jobcenter heißt d3.
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Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass der Einsatz digitaler Medien
in der Kommunikation und Beratung eine gute Ergänzung zum klassischen Face-to-Face-
Format darstellen kann. Insbesondere bei den Anbietern von Weiterbildungs-, Aktivierungs-
und Coachingangeboten konnte durch Einführung und Umsetzung sogenannter Hybrid-
Maßnahmen der Aktionsrahmen deutlich erweitert werden. Einsatz und Nutzung
entsprechender digitaler Medien im Jobcenter Lippe bleiben aktuell jedoch noch hinter
dieser Entwicklung zurück.

Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen?

Derzeit sind insbesondere die regionalen Bildungsträger in ihrer digitalen Performance dem
Jobcenter einige Schritte voraus. 2021 soll dazu genutzt werden, in digitaler Hinsicht wieder
„auf Augenhöhe“ zu kommen. Hierzu müssen zunächst die technischen Voraussetzungen
(Hardware, Software) geschaffen und sowohl Mitarbeitende als auch Kundinnen und
Kunden mit der Nutzung digitaler Medien vertraut gemacht werden.

Unabhängig vom weiteren Pandemieverlauf muss das Jobcenter Lippe jederzeit auch
medial gut erreichbar sein. Das Spektrum umfasst hierbei:

   den Download- und perspektivisch Uploadbereich für Antragsformulare,
   Videoberatung als Alternative zum persönlichen Gespräch,
   Erklärvideos incl. Kurzportraits von Maßnahmeangeboten
   bis hin zu einem Portal, über das Kundinnen und Kunden ihre Termine zu
    Beratungsgesprächen online buchen können.

Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant?

   Medieneinsatz in der beschäftigungsorientierten Beratung. Im Rahmen eines Projektes
    soll zunächst in kleinerem Maße der Einsatz von Videoberatung erprobt werden. Über
    die klassische Eins-zu-Eins-Beratung hinaus sollen hierüber auch Fallkonferenzen oder
    Gruppenformate zwischen beschäftigungsorientierter Beratung, Maßnahmeträger und
    Teilnehmenden realisiert werden.
   Bereits 2020 wurden im Rahmen eines Projektes Übersetzungsgeräte angeschafft, um
    sprachliche Barrieren in der Beratung von Personen mit Migrationshintergrund zu
    minimieren. Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass der Einsatz dieser Geräte den
    Beratungsprozess sehr gut unterstützen kann. Für 2021 ist daher die Ausweitung des
    Projektes vorgesehen.
   Aufbau einer digitalen Bewerberzentrale, bei der Arbeitsuchende bei Online-
    Bewerbungen und Online-Vorstellungsgesprächen unterstützt werden. Darüber hinaus
    sollen digitale Bewerberprofile erstellt werden, die schwerpunktmäßig im Außendienst
    des Arbeitgeberservice und der Betriebsakquisiteure/ Jobcoaches zum Einsatz
    kommen sollen.

Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen?

IT-Service des Kreises Lippe
Regionale Bildungs- und Beschäftigungsträger
Schulungsanbieter
Regionale Betriebe

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D.5 Weiteres lokales Schwerpunktthema des JC 2021
Unter B. haben Sie Ihre prioritären Ziele und Themen für 2021 benannt. Bitte stellen Sie im
Folgenden das wichtigste Schwerpunktthema Ihres JC für 2021 dar, welches nicht bereits unter D.1
bis D.4 benannt wurde.

Was ist der Anlass für Ihre Wahl und wie ist die Ausgangslage?

Die Performance des Jobcenters Lippe im Hinblick auf die Zielerreichung ist in den letzten
Jahren Schwankungen unterlegen. Zuletzt war insbesondere die Zahl der Integrationen
rückläufig. Aus diesem Grund wurden in 2020 externe Beratungsleistungen eingekauft, um
die Jobcenter-internen Abläufe ausgewiesener Bereiche zu analysieren und zu verbessern.

Was wollen Sie konkret erreichen?

Optimierung bzw. Verbesserung der Geschäftsprozesse im Hinblick auf eine bessere
Zielerreichung.

Welche Aktivitäten haben Sie geplant?

Analyse und Optimierung der Geschäftsprozesse durch die gfa public Berlin.
Implementierung der daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen und hierdurch
mittelfristig Verbesserung der Zielerreichung. Die Beratungsleistung soll Anfang 2021
starten; erste Erkenntnisse und mögliche Handlungsstrategien werden für Anfang 2.
Quartal 2021 erwartet.

Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen?

gfa public

Kreis Lippe

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E. Ausschöpfung interner Potentiale
Wo liegen die internen Verbesserungspotentiale Ihres Jobcenters? Welche Ansatzpunkte sollen in
2021 verfolgt werden, um die Performance des Jobcenters weiterzuentwickeln? Bitte benennen Sie
bis zu drei Themen.

1. Internes Potential

Thema

Steigerung der Beratungskompetenz und Belastbarkeit der Beratungskräfte – Fortsetzung
der in 2020 erzielten Zwischenergebnisse

Geplante Weiterentwicklung in 2021

Durch eine modular aufgebaute Beratungskonzeption sollen insbesondere die
Beratungskräfte Ü25, die zum Teil mit sehr unterschiedlichen beruflichen Hintergründen
zum Jobcenter Lippe gekommen sind, eine gezielte und nachhaltige Unterstützung bei den
komplexer werdenden Beratungsprozessen erhalten. Waren es vor einigen Jahren noch
Themen wie Berufskunde, Vermittlungsvorschläge und Matching, so stehen heute multiple
Vermittlungshemmnisse und gesundheitlich-soziale Einschränkungen im Vordergrund, die
eher sozialpädagogische Kompetenzen erfordern. Es bedarf daher einer fortlaufenden
Anpassungsqualifizierung insbesondere der Beratungskräfte, die kein einschlägiges
Studium absolviert haben, um den Anforderungen an die veränderte Beratungsarbeit
gerecht zu werden. Dies kommt zum einen den Kunden zugute, die von einer
professionelleren Beratung, aber auch Haltung profitieren. In gleichem Maße profitieren
aber auch die Beratungskräfte, da eine erhöhte Beratungskompetenz auch zu mehr
Effektivität, Sicherheit und letztlich auch Zufriedenheit führt. Auch der gesundheitliche
Aspekt und der Erhalt von Motivation und Arbeitskraft bei langjähriger beratender Tätigkeit
ist von erheblicher Bedeutung. Flankiert werden soll das Beratungskonzept auch durch
Angebote der Supervision und kollegialen Fallberatung.

Im Fachbereich Markt und Integration wurde bereits 2020 intensiv am Thema gearbeitet;
konkrete Zwischenergebnisse liegen vor. In die abschließende Beratungskonzeption sollen
die Ergebnisse der für das 1. Quartal 2021 geplanten externen Beratungsleistung zur
Verbesserung der Geschäftsprozesse in den Bereichen Markt und Integration sowie
Verwaltung einfließen.

2. Internes Potential

Thema

Erprobung fachgebietsübergreifender Integrationsstrategien durch ein sogenanntes AGIL-
Team

Geplante Weiterentwicklung in 2021

Das AGIL-Team ist im Herbst 2020 mit drei VZÄ im Fachbereich Markt und Integration
implementiert worden. Das AGIL-Team übernimmt für jeweils zeitlich begrenzte Zeiträume
fachgebietsübergreifende Schwerpunktaufgaben, die keinen langen Beratungsprozess
erfordern bzw. am Ende eines solchen stehen. Der Vorteil des AGIL-Teams liegt in der
Fokussierung auf eine klar abgegrenzte Aufgabe im Bereich Integration bzw.
Integrationsfortschritt. Komplexe Beratungsprozesse zu Themen wie Hemmnisabbau,
fehlende Kinderbetreuung, Einschaltung psychosozialer Beratungsinstitutionen fallen hier
nicht an; im Vordergrund steht die abschlussstarke Ausrichtung der Beratung. Durch den
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schlanken Aufbau mit weniger Schnittstellen und Zusatzaufgaben kann von den
Mitarbeitenden im AGIL-Team eine deutlich höhere Kundenfrequenz gewährleistet werden.
Dies ist auch wichtig im Hinblick auf die Akzeptanz in den Fachgebieten, da die
Unterstützung deutlich erkennbar ist.

Aktuell liegt der Schwerpunkt des AGIL-Teams auf der passgenauen Vermittlung von
Kunden in eine nach § 16e SGB II geförderte Stelle. Im 1. Halbjahr 2021 soll In einem
nächsten Schritt– unterstützend zum Arbeitgeberservice – eine intensivierte Stellenakquise
für diesen Personenkreis hinzukommen. Darüber hinaus sind im Jahresverlauf weitere
Handlungsschwerpunkte angedacht wie z.B. aufsuchende Beratungsansätze. Das AGIL-
Team bietet sich hier aufgrund der kleinen Teamgröße und hohen Flexibilität für die
Erprobung neuer Ansätze an. Verläuft die Umsetzung erfolgreich, kann eine Übertragung
ins Regelgeschäft erfolgen.

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3. Internes Potential

Thema

Geplante Weiterentwicklung in 2021

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