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20.11.2020
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Änderungen seit 30.10.2020

 Änderungen sind im laufenden Text mit roter Farbe gekennzeichnet.

 Allgemein
 • Veröffentlichungsort auf der Internet-Seite des Netzwerks Ethikarbeit in Lübeck und Umgebung (NEL)
 unter https://www.ethik-netzwerk.de/ampelsystem hinzugefügt
 • Kontaktadresse las@ethik-netzwerk.de hinzugefügt
 • Kleinere Layout-Überarbeitungen
 • Kleinere sprachliche Anpassungen
 • Testkonzept ans Ende des Dokuments verschoben

 Vorwort
 • Transparenz für die Öffentlichkeit als Ziel hinzugefügt
 • Empfehlenden Charakter das Lübecker Ampelsystems klar gestellt

 Ampelfarbe
 • Sollte eine Festlegung der aktuellen Ampelfarbe durch das Gesundheitsamt nicht möglich sein, sollten
 die aktuellen bundesweiten Schwellenwerte basierend auf der 7-Tages-Inzidenz/100.000 Einwohner als
 Richtwert gelten.

 Angaben des Lübecker Ampel Systems
 • Studien und Leitlinien sowie Coronavirus-Testverordnung (TestV) als Grundlagen hinzugefügt

 Stationäre Pflegeeinrichtungen - Besuchsregeln allgemein
 • Weitere Beispiele für ethisch-sozial besonders bedeutsamen Anlässen aus der LVO SH vom 10.11.2020
 wurden hinzugefügt (Jubiläum, Akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes, Seelsorge und
 Rechtsberatung)
 • Anzahl der anwesenden Personen im Mehrbettzimmern wurde an neue Handlungsempfehlungen als
 Mindestvorgaben für ein Besuchskonzept in stationären Einrichtungen der Pflege vom 10.11.2020
 angepasst.

 Stationäre Pflegeeinrichtungen - Besuchsregeln konkret
 • Besuch und Betretung ist in allen Phasen möglich
 • Besuchende aus unterschiedlichen Haushalten sind in allen Phasen auch im Wechsel möglich. Bei Rot
 nach Möglichkeit engster Kreis.
 In der Ampelphase Rot:
 • Ausschließlich wurde bei Medizinischer Mund-Nasen-Schutz gestrichen
 • Die Vorgaben für die Anzahl an maximal Besuchenden im Innenraum und das Abstandsgebot im
 Außenbereich mit dem Zusatz „nach Möglichkeit“ versehen
 • Besuch im Zimmer ist im Einzelzimmer und im Mehrbettzimmer möglich. Im Mehrbettzimmer gilt eine
 besuchende Person pro Zimmer im Einverständnis mit den Mitbewohner:innen
 • Anzahl der Besuchenden im Innenraum und im Außenraum nach Möglichkeit aus dem engsten Kreis. Im
 Innenraum 1 Person wie in Gelb.
 • Körperkontakt nach Möglichkeit minimieren
 • Häufigkeit der Besuche auch in Rot ressourcenabhängig jedoch mindestens 1 x pro Woche möglich.

 Stationäre Pflegeeinrichtungen - Verlassen der Einrichtung (privat)
 • Grundsätzlich sollte bei Nicht-Umsetzbarkeit der Hygienereglungen bzw. Ablehnung der Testung durch
 Bewohner:innen Rücksprache mit dem Gesundheitsamt gehalten werden
 • Nach dem Verlassen über Nacht angepasst: auch bei Episoden mit unbekannter Risikoexposition. In der
 Phase gelb und rot um ein intensives Monitoring und möglichst Kontaktreduzierung über 5 Tage
 ergänzt. In der Farbe Rot zusätzlich um einen Antigen-Schnelltest am 5. Tag nach Rückkehr ergänzt.
 Bei negativem Ergebnis Aufhebung der Kontaktreduzierung.

20.11.2020 Seite I
20.11.2020 Die aktuelle Version finden Sie stets auf Kompetenzzentrum Demenz ...
Änderungen seit 30.10.2020

 Tages-, Tagesförder- und Werkstätten – Allgemein
 • Alltagsmaske, wenn Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, hinzugefügt
 • Klarstellung, dass für soziale, kulturelle und sportliche Angebote innerhalb des Werkstattbetriebs oder
 Leistungsangebots die allgemeinen Anforderungen nach der Corona-BekämpfVo gelten hinzugefügt
 • Ergänzung der Personaleinsatzplanung in Phase rot: Möglichst feste Personalzuordnung
 • Fahrdienst erfolgt in Farbe Rot analog ÖPNV (Alltagsmaske für Fahrpersonal in Ein- und
 Ausstiegssituation)

 Testkonzept
 • Inhaltliche Anpassung an die Schulungsinhalte

 Testkonzept - PoC-Antigen-Tests / PCR-Tests
 • Unterschied PCR Test und PoC („Point of Care) - Antigen Schnelltest verdeutlicht
 • Empfehlung zur Verwendung eines geschlossenen Test-Systems entfernt.
 • Neu: Empfehlung zur Verwendung von Tests mit dokumentiertem Nachweis einer Sensitivität >80 %
 (untere Grenze des 95%-Vertrauensintervalls) und einer Spezifität >98 % (oder >96 %) (untere Grenze
 des 95%-Vertrauensintervalls) hinzugefügt
 • Klarer formuliert statt „wer wird getestet“ in „wer kann getestet werden“

 Testkonzept – Wer wird getestet?
 • Klarstellung über die Freiwilligkeit der Testung hinzugefügt
 • Ehrenamtliche unter externen Mitarbeitern mit aufgeführt
 • Stichprobenartig erläutert bei Episoden mit unbekannter Risikoexposition (z. B. nach Verlassen der
 Pflegeeinrichtung über Nacht)
 • „Zu Betreuende“ erklärt: Bewohner:innen / Hospizgäste / erkrankte Personen /
 Werkstattmitarbeiter:innen /zu pflegende Personen im häuslichen Umfeld
 • Besuchende durch Externe ergänzt

 Testkonzept - Organisation
 • Möglichkeit den Ort variabel einzugeben hinzugefügt
 • Untersuchungsraum auch für den ambulanten Bereich ergänzt und allgemeiner gehalten

 Testkonzept - Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung
 • Beispielhafte Links zu Lehrvideos ergänzt
 • Vorbereitung und Durchführung des Tests ergänzt
 • Bilder ersetzt
 • Abfallentsorgung entsprechend der ABAS-Empfehlung neu formuliert und angepasst

 Vorlage Musterkonzept
 • Vorlage Testkonzept SH durch Link ersetzt
 • Vorlage Nachweis von durchgeführten SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests neu erstellt

 Beispielhafte Vorlage – Erfassungsbogen
 • Überarbeitet

20.11.2020 Seite II
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Inhaltsverzeichnis

Vorwort 1
Zuordnung der Ampelstufen 2
Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens 3
Krankenhäuser / Kliniken 4
Stationäre Pflegeeinrichtungen und EGH 5
 Aufnahme von Patient:innen 5
 Besuchsregeln allgemein 6
 Besuchsregeln konkret 7
 Verlassen der Einrichtung 9
 Angeboten für Bewohner:innen  10
 Externe Lieferungen und Dienstleistungen  11
Hospiz  12
 Spezielle Besuchsregeln  12
 Externe Lieferungen / Dienstleistungen  13
Tages-, Tagesförder- und Werkstätten  14
 Allgemein  14
 Externe Lieferungen und Dienstleistungen  15
Tagespflege  16
 Allgemein  16
 Externe Lieferungen und Dienstleistungen  17
Ambulante Pflege  18
Rettungsdienst und Krankentransport  19
Testkonzept  20
 Unterschrift und Quellen  20
 PoC-Antigen-Tests / PCR-Tests  21
 Welche Person wird getestet  22
 Organisation  23
 Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung  24
 Vorlage Einwilligungserklärung zur Testung  26
 Vorlage Dokumentation Antigen-Schnelltests  27
 Vorlage Personenbezogene Dokumentation „Laufkarte“  28
 Vorlage Dokumentation Monitoring  29
Glossar  30
Beispielhafte Vorlagen  31
Änderungshistorie  34

20.11.2020 Seite III
20.11.2020 Die aktuelle Version finden Sie stets auf Kompetenzzentrum Demenz ...
Vorwort

Lübecker Ampel System (L.A.S.)
Strukturierung der Maßnahmenpläne für den Pflege-, Eingliederungs- und Gesundheitsbereich
im Rahmen der COVID-19-Pandemie in Lübeck
Kontaktadresse: las@ethik-netzwerk.de
Die COVID-19-Pandemie fordert ein ständiges Abwägen zwischen dem
Infektionsschutz auf der einen Seite und der Lebensqualität auf der anderen
Seite. Bewohner:innen in Pflegeheimen sollten von den Öffnungen für die
Bevölkerung profitieren. In Einrichtungen lässt sich die Selbstgefährdung
aber nicht von der Fremdgefährdung trennen. Gesundheitseinrichtungen
tragen Verantwortung für eine vulnerable Bevölkerungsgruppe. Ein Teil
dieser Menschen kann eigenverantwortlich entscheiden, ein weiterer Teil
nicht. Sowohl die Bürger:innen als auch die Gesundheitseinrichtungen
benötigen Unterstützung im Umgang mit der Pandemie und sich rasch
ändernden Inzidenzahlen.

 Eine klare und transparente Struktur für die
 Bevölkerung und die Versorgenden unterstützt und
 erleichtert den Umgang. Mithilfe eines Ampel-
 Prinzips werden die Maßnahmenpläne für den
 Pflege-, Eingliederungs- und Gesundheits-bereich im
 Rahmen der COVID-19-Pandemie in der Hansestadt
 Lübeck transparent und einheitlich dargelegt. Das
 Lübecker Ampelsystem (L.A.S.) hat empfehlenden
 Charakter und bedarf der fortlaufenden Reflexion
 und Aktualisierung.

Verfassende in alphabetischer Reihenfolge:
Prof. Dr. Katrin Balzer, Sektion Forschung u. Lehre in der Pflege, Institut für Sozialmedizin u. Epidemiologie,
Universität zu Lübeck
Dr. rer. nat. Dipl. Chem. Andreas Bobrowski, KVSH Lübeck, Berufsverbband Deutscher Laborärzte e.V.
Bruno Böhm, Beirat für Senior:innen in der Hansestadt Lübeck
Doreen Boniakowsky, Wohnen und Pflege für Senior:innen u. pflegebedürftige Menschen, Vorwerker Diakonie
Mandy Eichberg, Pflegezentrum Nazareth gGmbH
Katrin Eilts-Köchling, Palliativnetz Travebogen, Netzwerk Ethikarbeit in Lübeck und Umgebung,
Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein
Andreas Fenker, Seniorenzentrum Traveblick GmbH
Sebastian Heinlein, Palliativnetz Travebogen, Netzwerk Ethikarbeit in Lübeck und Umgebung,
Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein
Dr. med. Jörg Metzner, Zentrale Notaufnahme, Sana Kliniken Lübeck GmbH
Priv.-Doz. Dr. med. Dipl.-Kfm. Alexander Mischnik, Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck (beratend in der
Fassung vom 30.10.2020)
Martina Preuß, ZE Interne Krankenhaushygiene UKSH Campus Lübeck
Dr. med. Sylvia v. Radetzky, Lübecker Hospizbewegung e.V.
George D.R. Robbers, Pflegezentrum Nazareth gGmbH
Sabrina Roedszus, Erika-Gerstung-Haus, DRK Schwesternschaft Lübeck
Julia Schiffner, Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck (beratend in der Fassung vom 30.10.2020)
Stephanie Wullf, Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein

20.11.2020 Seite 1
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Zuordnung der Ampelfarben

 DIE ANGABEN DES LÜBECKER AMPELSYSTEMS (L.A.S.)

  Basieren auf aktuellen im Konsens gefundenen Empfehlungen, gestützt durch stetige Recherche (z. B.
 RKI, LVO, Studien und Leitlinien, Fachgremium)
  Werden laufend aktualisiert und angepasst Allgemeine Landesverordnung und Erlasse in der aktuellen
 Fassung, Corona-Bekämpfungsverordnung in der aktuellen Fassung, Quarantäne-Verordnung für
 Reiserückkehrende in der aktuellen Fassung  LINK  LINK
  Coronavirus-Testverordnung (TestV)  LINK
  Aktuell geltenden RKI-Vorgaben  LINK

 Krankenhäuser, Kliniken:
  DIVI-Register  LINK

 Einrichtungen der Pflege und Eingliederung, inkl. Werkstätten:
  Handlungsleitfäden des Landes S-H  LINK
  S1-Leitlinie Soziale Teilhabe und Lebensqualität in der stationären Altenhilfe während der Covid-19-
 Pandemie (Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft 2020)  LINK

 Corona-Warn-App:
  Freiwillige App
  Bei Anzeige eines Risikokontaktes (einer Warnung) freiwillige Kontaktaufnahme mit hausärztlichem
 Personal / Gesundheitsamt, freiwillige Testung

 AMPELFARBE

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

  Übertragbarkeit: 7-Tage-Inzidenz
  Quellensuche / Nachverfolgbarkeit der
 Infektionsketten / Auslastung des
 Gesundheitsamtes / Ermittlung von Clustern
 Festlegung und  Ressourcen im Gesundheitswesen:
 Auslastung v.a. der Beatmungsplätze in
 Aktualisierung der
 Ampelfarbe durch ein den Kliniken Cluster Süd-Ost
 Fachgremium  Rate der positiven Tests zur Gesamtanzahl
 der Tests in Schleswig-Holstein  LINK
  Vorhandene Labortestkapazitäten
  Sollte eine Festlegung der aktuellen Ampelfarbe durch das Gesundheitsamt nicht
 möglich sein, sollten die aktuellen bundesweiten Schwellenwerte basierend auf
 der 7-Tages-Inzidenz/100.000 Einwohner als Richtwert gelten.

 Ziel:

 Begründete
 Abwägung zwischen
 Infektionsschutz und Lebens-
 Infektions- Infektions- Lebens-
 Lebensqualität qualität
 schutz Lebens- schutz qualität Infektions-
 qualität schutz

20.11.2020 Seite 2
Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens

 ALLGEMEIN

  Monitoring der zu betreuenden Personen (Bewohner:innen / Hospizgäste /
 erkrankte Personen / Werkstattmitarbeiter:innen /zu pflegende Personen im
 häuslichen Umfeld)
  Selbstscreening des Personals (tgl. Beobachtung entsprechend Monitoring)
  Testkonzept ist zu berücksichtigen
  Tätigkeit, die Einhaltung des Hygienekonzeptes ermöglicht
  Abstandsgebot
 IMMER  Maskenpflicht gemäß Vorgaben des LAS und Glossar
  Visiere sind nur zusätzlich zu benutzen, gelten aber nicht als Ersatz für eine
 Alltagsmaske
  Keine Aktivitäten mit verstärktem Aerosolausstoß
  Stoßlüften durch weit geöffnete Fenster
  Auswahl Mund-Nasen-Schutz / FFP 2 für Personal laut RKI, BGW und
 entsprechend §4 der Biostoffverordnung (Einrichtungen der Pflege und EGH
 mit Pflegetätigkeit)

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

 Möglichst
 Personaleinsatz-planung Bereichsübergreifend Bereichsbezogen
 bereichsbezogen

 Einsatz von
 Auszubildenden/ anderen Ja Ja Ja, für Auszubildende
 Personen im Praktikum

 MONITORING DER ZU BETREUENDEN PERSONEN
 (Bewohner:innen, Gäste, erkrankte Personen, Werkstattmitarbeiter:innen, zu pflegende Personen)
 SELBSTSCREENING DES PERSONALS (siehe Glossar)

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

 IMMER  1 x täglich durch geschultes Personal

  Fieber (siehe Glossar)
  Husten
 Hauptsymptome, die  Kurzatmigkeit
 einmal täglich erfasst
 werden müssen  Halsschmerzen
  Schnupfen
  Störung des Geruchs- und/oder des Geschmackssinns

  Durchfall
  Erhöhte Atemfrequenz (>25/min.)
  Übelkeit/Erbrechen
  Muskel-und Gelenkschmerzen
 Weitere Symptome, die  Appetitlosigkeit
  Kopfschmerzen
 erfasst werden müssen,  Gewichtsverlust
 wenn sie vorliegen  Konjunktivitis
  Verstopfte Nase
  Hautausschlag
  Sauerstoffsättigung
Krankenhäuser und Kliniken

 ALLGEMEIN

  Interne Kliniksteuerung über Krankenhauseinsatzleitung (KEL), Koordination
 im Klinik-Cluster Süd-Ost,
  COVID-19-Versorgung in abgegrenzten Bereichen (Notaufnahme,
 Isolierstation, Intensivstation)
 IMMER  Ressourcenfreihaltung in COVID-19-Bereichen
  Notfallaufnahmen immer gemäß vorhandenen Strukturen möglich
  Bei Ausbruchsgeschehen: Maßnahmenfestlegung durch Sozialministerium,
 Klinik-Cluster Süd-Ost und Gesundheitsamt
  Routine-Hygienemaßnahmen gemäß der Hygienestandards der Kliniken

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

 Ressourcen-Freihaltung Ja Ja Ja

 Notfallaufnahmen Ja Ja Ja

 Ja, Nein,
 Elektivaufnahmen Ja ressourcen- gemäß Festlegungen der
 abhängig Klinikleitungen

20.11.2020 Seite 4
Stationäre Pflegeeinrichtungen

 AUFNAHME VON PATIENT:INNEN

  Neu- und Wiederaufnahmen immer möglich
  Bei COVID-19 erkrankten Personen mit Symptomen gilt: 14 Tage Quarantäne
 oder 2x negative Testergebnisse
 IMMER
  Versorgung COVID-19-erkrankter Personen vor Ort in der Pflegeeinrichtung
 nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt
  Bei Ausbruchsgeschehen Maßnahmenfestlegung durch das Gesundheitsamt

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

 negativer COVID-19-PCR
 Test
 Ärztliches Attest
 frei von COVID-19 oder PCR Test
 – bei verlängerter
 oder ärztliches Attest Auswertungszeit zur
 frei von COVID-19 Überbrückung Antigen-
 Bestätigung, dass Schnelltest
 Nachweis: frei von Bewohner:innen in oder
 COVID-19 COVID -19 freiem Bereich Beobachtungsphase in
 gelegen haben der Einrichtung:
 Bestätigung, dass
 Bewohner:innen in Intensives 48h-Monitoring
 oder COVID -19 freiem und
 Bereich gelegen haben Kontaktreduzierung in der
 negativer COVID-19-PCR Einrichtung
 Test Beobachtungsphase in
 der Einrichtung:
 Intensives 48h-Monitoring

20.11.2020 Seite 5
Stationäre Pflegeeinrichtungen

 BESUCHSREGELN ALLGEMEIN

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

  Vorliegendes Hygienekonzept der Einrichtung
  Belüftung von Innenräumen mindestens 10 Minuten nach jedem Besuch
  Sonderregelungen bei besonderen Ereignissen (z.B. Geburtstage) in
 Absprache mit der Einrichtung und ggf. dem Gesundheitsamt möglich
  KEIN Besuch von Reiserückkehrenden aus in- und ausländischen
 Risikogebieten. Informationen unter  LINK 1 und  LINK 2
  Sonderregeln bei ethisch-sozial besonders bedeutsamen Anlässen nach
 Einschätzung der Leitung in Absprache mit dem Gesundheitsamt. Beispiele:
 • Bewohner:in in den letzten Lebenswochen und Tagen
 IMMER • Sterbebegleitung
 • psychosoziale Belastungssituation durch die Isolation
 • Geburtstag
 • Jubiläum
 • Hochzeit
 • Tierkontakte
 • Überbringung von schlechten Nachrichten (z.B. Todesfall in der Familie)
 • Akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes
 • Seelsorge
 • Rechtsberatung

  Terminvereinbarung im Vorfeld
  Erhebung der Besuchsdaten (Angabe zur eigenen Symptomfreiheit sowie im
 Umfeld, Aufenthalte in Risikogebieten, Kontaktdaten, Besuchszweck, Dauer,
 Bestätigung mit Unterschrift)
  Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Einrichtung
  Einhalten der Husten-Nies-Etikette
 Besuchsregelungen
 allgemein  Bei Erstbesuch Einweisung in Hygienekonzept durch geschultes Personal und
 Besuchsbegleitung
  1 Begleitperson von Besuchenden bei Unterstützungsbedarf der besuchenden
 Person
  In Mehrbettzimmern dürfen nur die Besuchende und die besuchte Person
 anwesend sein
  Mindestabstände sind im Verhältnis zur Raumgröße einzuhalten

20.11.2020 Seite 6
Stationäre Pflegeeinrichtungen

 BESUCHSREGELN KONKRET

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

 Testung (Ausführliches In der Regel 1 x pro
 Stichproben Stichproben
 siehe Testkonzept) Woche

 Alltagsmaske für
 Besuchende und nach
 Möglichkeit für Besuchte
 Alltagsmaske für
 In der Einrichtung von Besuchende und nach
 Besuchenden ständig zu Möglichkeit für Besuchte
 tragen
 In der Einrichtung von
 Kann im Besuchenden ständig zu Medizinischer Mund-
 Mund-Nasen-Schutz
 Bewohner:innenzimmer tragen Nasen-Schutz (dreilagig)
 bei mehr als 1,5m
 Abstand abgenommen Kann hinter einer
 werden Plexiglas-Trennwand im
 Besuchsraum
 Kann hinter einer abgenommen werden
 Plexiglas-Trennwand im
 Besuchsraum
 abgenommen werden

 Ja, Ja, Ja,
 Besuch / Betretung
 erlaubt Dauer Dauer Dauer
 ressourcenabhängig ressourcenabhängig ressourcenabhängig

 Besuch über Sicht aus
 Ja Ja Ja
 dem Fenster

 Besuch im
 Ja Ja Ja
 Besuchsraum

 Ja,
 im Einzelzimmer

 Ja,
 Ja, im Mehrbettzimmer
 Besuch im Zimmer Ja bei Einhaltung der eine besuchende Person
 Hygieneregeln pro Zimmer
 im Einverständnis mit den
 Mitbewohner:innen

 bei Einhaltung der
 Hygieneregeln

20.11.2020 Seite 7
Stationäre Pflegeeinrichtungen

 BESUCHSREGELN KONKRET

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

 Anzahl Besuchende im 1 Person
 Innenraum pro 2 Personen 1 Person Nach Möglichkeit
 Bewohner:in aus dem engsten Kreis

 Abstandsgebot:
 Anzahl Besuchende im Abstandsgebot Abstandsgebot
 Nach Möglichkeit:
 Außenbereich 4 Personen 2 Personen
 engster Kreis

 Besuchende aus Ja,
 Ja, Ja,
 unterschiedlichen abhängig von Ressourcen
 Haushalten auch im abhängig von Ressourcen abhängig von Ressourcen
 sowie LVO Nach
 Wechsel möglich sowie LVO sowie LVO
 Möglichkeit: engster Kreis

 Kontakte, Hilfen nach
 Hygieneregeln

 Ja
 Ja Ja Nach Möglichkeit:
 Körperkontakte
 minimieren

 Ermöglichte
 Min. 30 Minuten und max. Min. 30 Minuten und max. Min. 30 Minuten und max.
 Besuchsdauer bei
 2h pro Besuchstag 2h pro Besuchstag 2h pro Besuchstag
 Bewohner:innen

 Ressourcenabhängig
 Häufigkeit der Besuche
 Ressourcenabhängig Ressourcenabhängig
 pro Woche Mind. 1 x pro Woche oder
 Ausnahmeregelung

 Ja
 Alltagshilfe mit
 Nach Möglichkeit:
 Körperkontakt nach Ja Ja
 Hygieneregeln Körperkontakte
 minimieren

20.11.2020 Seite 8
Stationäre Pflegeeinrichtungen

 VERLASSEN DER EINRICHTUNG (PRIVAT)

  Mit oder ohne Besuch möglich
  Minimierung der Fremdgefährdung durch präventive Testung / Quarantäne bei
 Unsicherheit
  Fähigkeit Hygieneregeln einzuhalten (selbst oder mithilfe der Begleitung)
 IMMER  Bei Unsicherheit in Bezug auf die Einhaltung der Hygieneregeln möglichst
 Selbstisolierung 14 Tage oder Kontaktreduzierung in der Einrichtung.
  Bei Nicht-Umsetzbarkeit der Hygienereglungen bzw. Ablehnung der Testung
 durch Bewohner:innen Rücksprache mit dem Gesundheitsamt
  Testkonzept ist zu berücksichtigen

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

  Alltagsmaske,
 wenn Abstand von 1,5m  Alltagsmaske,
 Ausschließlich
 Mund-Nasen-Schutz nicht eingehalten werden wenn Abstand von 1,5m
 Medizinischer Mund-
 kann (in Ausnahme nicht eingehalten
 Nasen-Schutz (dreilagig)
 Tragen der Alltagsmaske werden kann
 nur durch Begleitperson)

 Unter Einhaltung der
 AHA-A-L Regeln
 gegebenenfalls mit
 personeller Ja Ja Ja
 Unterstützung z.B.
 körperl. oder geistigen
 Einschränkungen

 Nutzung der
 Infrastruktur und Sehr dringliche
 Empfehlung: Dringliche Empfehlung:
 Kontakt zu Dritten (z.B. Empfehlung:
 kein Kontakt zu Dritten kein Kontakt zu Dritten
 Gastronomie, Öffentliche kein Kontakt zu Dritten
 Verkehrsmittel)

 Auch über Nacht Ja Ja Ja

 1 x Antigen-Schnelltest 5
 Tage nach Rückkehr

 Beobachtungsphase:
 Intensives Monitoring über
 5 Tage und
 Beobachtungsphase: möglichst
 Testung nach
 Verlassen über Nacht / Intensives Monitoring Kontaktreduzierung in der
 Beobachtungsphase: über 5 Tage und Einrichtung
 Episoden mit
 unbekannter Intensives 48h-Monitoring möglichst
 Risikoexposition Kontaktreduzierung in Bei negativem Ergebnis
 der Einrichtung Aufhebung der
 Kontaktreduzierung

 Bei Ablehnung möglichst:
 Selbstisolierung 14 Tage
 oder Kontaktreduzierung in
 der Einrichtung

20.11.2020 Seite 9
Stationäre Pflegeeinrichtungen

 ANGEBOTE FÜR BEWOHNER:INNEN

  Einhaltung der Hygieneregeln
  Abstandsgebot
  Keine Aktivitäten mit verstärktem Aerosolausstoß
 IMMER
  Testkonzept ist zu berücksichtigen
  Einzelangebote möglich
  Verlassen der Einrichtung (Therapeutisches Angebot) möglich

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

 Gemeinsames Essen
 Bereichsübergreifend Bereichsbezogen Bereichsbezogen
 mit 1,5 Meter Abstand

  Alltagsmaske,  Alltagsmaske, Nach Möglichkeit Mund-
 wenn Abstand von 1,5m wenn Abstand von 1,5m Nasen-Schutz
 Mund-Nasen-Schutz
 nicht eingehalten werden nicht eingehalten werden (dreilagiger Medizinischer
 kann kann Mund-Nasen-Schutz)

 Gruppenangebot mit Ja,
 Ja, Ja,
 1,5 Meter Abstand je feste Kohorte
 nach Größe bereichsübergreifend bereichsbezogen
 (max. 10 Personen)

 Aufenthalt im Freien Ja, Ja, Ja,
 auf eigenem Gelände bereichsübergreifend bereichsbezogen bereichsbezogen

 Ja,
 Ja, Ja,
 Gegenseitiges bereichsübergreifend,
 Besuchen erlaubt bereichsbezogen, bereichsbezogen,
 Körperkontakt nach
 Körperkontakt vermeiden Körperkontakt vermeiden
 Hygieneregeln möglich

 Nutzung der Empfehlung: Dringliche Empfehlung:
 Infrastruktur (Bus / Ja
 Cafés) Nein Nein

20.11.2020 Seite 10
Stationäre Pflegeeinrichtungen

 EXTERNE LIEFERUNGEN / DIENSTLEISTUNGEN

  Registrierung
  Tätigkeit, die Einhaltung des Hygienekonzeptes ermöglicht
  Abstandsgebot und Alltagsmaske
  Keine Aktivitäten mit verstärktem Aerosolausstoß
  Testkonzept ist zu berücksichtigen
 IMMER
  Bei verordneten Heilmittelerbringung sind mehrere Dienstleistungen gleichzeitig
 in einem Bereich / Station möglich
  Ärztliche Visiten
  SAPV und Ambulante Hospizdienste mit Hygienekonzept
  Frisierdienstleistungen / Fußpflege mit Hygienekonzept

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

 Testung
 In der Regel 1 x pro
 (Ausführliches siehe Stichproben Stichproben
 Woche
 Testkonzept)

 Geschultes Ehrenamt Ja,
 Ja Ja
 mit Hygienekonzept bereichsbezogen

 Kosmetik mit
 Ja Ja Nein
 Hygienekonzept

 Ja,
 Heilmittelerbringung nach Anordnung.
 Ja Ja Außerhalb des Zimmers in
 mit Hygienekonzept
 Absprache mit der
 Leitung.

 Interdisziplinäres Nein,
 Ja Ja,
 Zusammenarbeiten nur in Ausnahme

 Betretung von
 Ja Ja Nein
 Lieferfirmen

 Anlieferung von In die entsprechenden An einem fest definierten
 Direkt am Eingang
 Waren Lagerräume Ort in der Einrichtung

20.11.2020 Seite 11
Hospiz

 SPEZIELLE BESUCHSREGELUNG

  Besuch / Betretung immer erlaubt
  Besuch im Zimmer/Außenbereich ohne Beschränkung der Anzahl von
 Besuchenden und Besuchszeit
  Besuchende aus mehreren Haushalten auch im Wechsel möglich
  Besuchende tragen MNS in geschlossenen Räumen / bei Bewegung im
 Gebäude
 IMMER  Alltagshilfe mit Körperkontakt nach Hygieneregeln
  Hygienekonzept (Alltagsmaske, MNS oder FFP 2, Abstand, Händehygiene,
 Belüftung von Innenräumen)
  Monitoring durch und Selbstscreening von Personal (siehe S.3)
  Testkonzept ist zu berücksichtigen
  Datenerhebung mit Unterschrift (Besuchsdaten, Symptomfreiheit, Aufenthalt in
 Risikogebieten)

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

 Testung
 In der Regel 1 x pro
 (Ausführliches siehe Stichproben Stichproben
 Woche
 Testkonzept)

 Welche Mund-Nasen-
 Bedeckung für das
 Personal in der MNS MNS FFP 2
 pflegerischen
 Versorgung?

 Händekontakt und
 kurze Umarmung nach
 Hygieneregeln

 Ja Ja Ja

20.11.2020 Seite 12
Hospiz

 EXTERNE LIEFERUNGEN / DIENSTLEISTUNGEN

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

 Testung (Ausführliches In der Regel 1 x pro
 Stichproben Stichproben
 siehe Testkonzept) Woche

 Frisierdienst-leistungen/
 Fußpflege mit Ja Ja Ja, mit FFP 2 Maske
 Hygienekonzept

 Heilmittel-erbringung
 Ja Ja Ja, mit FFP 2 Maske
 mit Hygienekonzept

 Mehrere
 Dienstleistungen
 Ja Ja Nein
 gleichzeitig in einem
 Bereich / Station

 Ärztliche Visiten Ja Ja Ja, mit FFP 2 Maske

 SAPV und Ambulante
 Hospizdienste mit Ja Ja Ja, mit FFP 2 Maske
 Hygienekonzept

 Betretung von
 Ja Ja Nein
 Lieferfirmen

 In die entsprechenden An einem fest definierten
 Anlieferung von Waren Direkt am Eingang
 Lagerräume Ort in der Einrichtung

20.11.2020 Seite 13
Tages-, Tagesförder- und Werkstätten

 ALLGEMEIN

  Bei vorliegendem Testkonzept ist es zu berücksichtigen
  Hygienekonzept (Alltagsmaske, Abstand, Händehygiene, Screening Personal
 und Beschäftigte, Belüftung von Innenräumen, Wegeleitsystem)
  Monitoring Personal (siehe S.3)
  Datenerhebung (Besuchsdaten, Symptomfreiheit, Aufenthalt in Risikogebieten,
 Bestätigung durch Unterschrift)
 IMMER
  Arbeitsstatus bestimmt die jeweils aktuelle Landesverordnung Schleswig-
 Holstein
  Alltagsmaske, wenn Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann
  Für soziale, kulturelle und sportliche Angebote innerhalb des Werkstattbetriebs
 oder Leistungsangebots gelten die allgemeinen Anforderungen nach der
 Corona-BekämpfVo  LINK

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

 Betreute Aktivitäten /
 Ja Ja Ja
 Kohortenbildung

 Teilnehmende Gruppen Möglichst identisch Möglichst identisch Möglichst identisch

 Personaleinsatz- Möglichst feste
 Fester Personalstamm Fester Personalstamm
 planung Personalzuordnung

 Analog ÖPNV Analog ÖPNV Analog ÖPNV

 Fahrdienst (Alltagsmaske für (Alltagsmaske für (Alltagsmaske für
 Fahrpersonal in Ein- und Fahrpersonal in Ein- und Fahrpersonal in Ein- und
 Ausstiegssituation) Ausstiegssituation) Ausstiegssituation)

20.11.2020 Seite 14
Tages-, Tagesförder- und Werkstätten

 EXTERNE LIEFERUNGEN UND DIENSTLEISTUNGEN

  Registrierung
  Tätigkeit, die Einhaltung des Hygienekonzeptes ermöglicht
 IMMER
  Abstandsgebot und Alltagsmaske
  Keine Aktivitäten mit verstärktem Aerosolausstoß

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

 Heilmittelerbringung mit
 Ja Ja Nur in Ausnahme
 Hygienekonzept

 Mehrere
 Dienstleistungen
 Ja Ja Nein
 gleichzeitig in einem
 Bereich

 Betretung von
 Ja Ja Nein
 Lieferfirmen

 In die entsprechenden An einem fest definierten
 Anlieferung von Waren Direkt am Eingang
 Lagerräume Ort in der Einrichtung

20.11.2020 Seite 15
Tagespflege

 ALLGEMEIN

  Testkonzept ist zu berücksichtigen
  Hygienekonzept (Alltagsmaske/MNS nach Vorgabe, Abstand, Händehygiene,
 Belüftung von Innenräumen)
  Monitoring Personal (siehe S.3)
  Datenerhebung mit Unterschrift (Besuchsdaten, Symptomfreiheit, Aufenthalt in
 IMMER Risikogebieten)
  Keine Aktivitäten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen
  Außenaktivitäten im geschützten Außenbereich unter Abstandswahrung
  Keine Beteiligung an Essenszubereitung
  Verlassen der Einrichtung möglich (Therapeutisches Angebot)

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

 In der Regel 1 x pro
 Testung (siehe Testkonzept) Stichproben Stichproben
 Woche

 Alltagsmaske, Alltagsmaske,
 Ausschließlich
 Mund-Nasen-Schutz wenn Abstand von 1,5m wenn Abstand von 1,5m
 Medizinischer Mund-
 nicht eingehalten werden nicht eingehalten werden
 Nasen-Schutz (dreilagig)
 kann kann

 Ärztliches Attest Negativer COVID-19-PCR
 frei von COVID-19 Test

 oder oder PCR Test
 – bei verlängerter
 Bestätigung, dass ärztliches Attest Auswertungszeit zur
 Neuaufnahme mit
 Nachweis: Bewohner:innen in frei von COVID-19 Überbrückung Antigen-
 COVID -19 freiem Bereich Schnelltest
 frei von COVID-19
 gelegen haben oder
 Kontaktreduzierung in der
 oder Bestätigung, dass Einrichtung
 Bewohner:innen in
 negativer COVID-19-PCR COVID -19 freiem Bereich
 Test gelegen haben

 Abstand im Bus
 Analog ÖPNV Analog ÖPNV
 (Medizinischer Mund-
 (Alltagsmaske für (Alltagsmaske für Nasen-Schutz (dreilagig)
 Fahrdienst
 Tagesgäste und Tagesgäste und für Tagesgäste und
 Fahrpersonal in Ein- und Fahrpersonal in Ein- und möglichst Fahrpersonal in
 Ausstiegssituation) Ausstiegssituation) Ein- und
 Ausstiegssituation)

 Ja, möglichst mit Ja, mit
 Ausflüge Nein
 Kontaktvermeidung Kontaktvermeidung

 Betreute Aktivitäten mit
 möglichst Nein Nein Nein
 Körperkontakt

 Nein, Ausnahme:
 Angehörige als
 Ja medizinische oder sozial- Nein
 Besuchende
 ethische Gründe

20.11.2020 Seite 16
Tagespflege

 EXTERNE LIEFERUNGEN UND DIENSTLEISTUNGEN

  Testkonzept ist zu berücksichtigen
  Registrierung
  Tätigkeit, die Einhaltung des Hygienekonzeptes ermöglicht
 IMMER  Abstandsgebot und MNS
  Keine Aktivitäten mit verstärktem Aerosolausstoß
  Geschultes Ehrenamt mit Hygienekonzept
  Ärztliche Visiten und SAPV

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

 Testung (Ausführliches In der Regel 1 x pro
 Stichproben Stichproben
 siehe Testkonzept) Woche

 Frisierdienst-leistungen
 Ja Ja Nein
 mit Hygienekonzept

 Heilmittel-erbringung Möglichst in der
 Ja Ja
 mit Hygienekonzept Häuslichkeit

 Mehrere
 Dienstleistungen Ja Ja Nein
 gleichzeitig

 Betretung von
 Ja Ja Nein
 Lieferfirmen

 In die entsprechenden An einem fest definierten
 Anlieferung von Waren Direkt am Eingang
 Lagerräume Ort in der Einrichtung

20.11.2020 Seite 17
Ambulante Pflege

 DIENSTLEISTUNGSERBRINGUNG BEIM KUNDEN

  Wenn es vorliegt, Testkonzept berücksichtigen
  Hygienekonzept (Alltagsmaske/MNS nach Vorgabe, Abstand, Händehygiene,
 Belüftung von Innenräumen)
  Monitoring Personal
 IMMER
  Registrierung (Name, Adresse, Telefonnummer) betriebsfremder Personen in
 den Räumlichkeiten des ambulanten Dienstes
  Behandlungspflege SGB V
  Betreuungsleistungen nach SGB XI

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

 Alltagsmaske, Alltagsmaske,
 Ausschließlich
 Mund-Nasen-Schutz für wenn Abstand von 1,5m wenn Abstand von 1,5m
 Betroffene/Kundschaft nicht eingehalten werden nicht eingehalten werden Medizinischer Mund-
 kann kann Nasen-Schutz (dreilagig)

 Ja,
 notwendige Versorgung
 (alle, die in Häuslichkeit
 Pflegerische Versorgung Ja Ja
 keinerlei Unterstützungs-
 möglichkeiten durch
 Pfleg. Angehörige haben)

 Ja,
 notwendige Versorgung
 Hauswirtschaftliche (Einkaufsservice,
 Ja Ja
 Tätigkeiten drohende Verwahrlosung)
 mit fester
 Personalzuordnung

 Ja,
 Betreuungsleistung
 Ja Ja mit fester
 nach SGB XI
 Personalzuordnung

 Ärztliches Attest Negativer COVID-19-
 frei von COVID-19 PCR Test

 oder oder
 PCR Test
 Bestätigung, dass ärztliches Attest
 Neuaufnahme mit – bei verlängerter
 Bewohner:innen in frei von COVID-19
 Nachweis: Auswertungszeit zur
 COVID -19 freiem
 frei von COVID-19 oder Überbrückung Antigen-
 Bereich gelegen haben
 Schnelltest
 oder Bestätigung, dass
 Bewohner:innen in
 negativer COVID-19-PCR COVID -19 freiem
 Test Bereich gelegen haben

 Pflegeberatungsbesuche Ja, Ja,
 Ja
 § 37/3 SGB XI möglichst telefonisch möglichst telefonisch

 Pflegevisiten Ja Ja Nein

 Anlieferung von Waren In die entsprechenden An einem fest definierten
 Direkt am Eingang
 im ambulanten Dienst Lagerräume Ort in der Einrichtung

20.11.2020 Seite 18
Rettungsdienst und Krankentransport

 ALLGEMEIN

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

  Leitsymptombasierte PSA, bei COVID-19-Verdacht Hygieneset A gemäß DA
 11/2020
  FFP2-Maske und. Schutzbrille (in Ausnahmen Spuckschutzvisier) bei jedem
 Einsatz
 IMMER
  Alle zu Behandelnde tragen einen MNS
  Gilt auch für Einsätze des Rettungsdienstes durch Feuerwehrkräfte
  MNS-Pflicht bei allen Feuerwehreinsätzen in den hier abgehandelten
 Einrichtungen

 Einsatzart

  FFP2-Maske ohne Ausatemventil  FFP2-Maske ohne Ausatemventil
 Bei jedem
  Schutzbrille  Schutzbrille
 Rettungsdiensteinsatz
  MNS für Betroffene  MNS für Betroffene

 Sonstige Einsätze in
 Pflegeeinrichtungen,
 FFP2-Maske ohne Ausatemventil MNS für Einsatzkräfte bzw.
 Krankenhäusern,
 Einrichtungen der EGH Schutzbrille umluftunabhängiger Atemschutz
 u.ä.

 Hygieneset A, MNS für erkrankte Hygieneset A, MNS für erkrankte
 Personen Personen
 COVID-19-Fall oder
 COVID-19-Verdachtsfall Bei Intubation, Atemwegssicherung, Bei Intubation, Atemwegssicherung,
 Reanimation FFP3-Maske mit Reanimation FFP3-Maske mit
 Ausatemventil Ausatemventil

20.11.2020 Seite 19
Testkonzept

 TESTKONZEPT UND SCHULUNG

  Das vorliegende Testkonzept ermöglicht einrichtungsspezifische Ergänzungen
 und kann beim Gesundheitsamt eingereicht werden.
 Allgemein
  Die Inhalte sind bewusst ausführlich dargelegt und dienen gleichzeitig als
 Themenübersicht für Schulungskonzepte

 Muster-Testkonzept und Antragsvordruck zur Umsetzung der Nationalen
 Mit dem Teststrategie (Coronavirus-Testverordnung - TestV) zur Anwendung von
 Testkonzept Antigen-Tests in der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege und EGH
 werden beim  LINK
 Gesundheitsamt
 folgende Anlagen
 mit eingereicht: andere Anlagen:

  Bundesministerium für Gesundheit: Nationale Teststrategie vom 15.10.2020 Online unter
 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Nat-Teststrat.html
  Bundesministerium für Gesundheit: Hilfestellung zur Erstellung eines Testkonzepts zur Testung auf SARS-
 CoV-2 für ambulante und stationäre Pflege-einrichtungen sowie für Angebote zur Unterstützung im Alltag
 von Oktober 2020 mit 2020-10-16 Anlage 2-5 zu Hilfestellung Testkonzept Antigen Pflege
  Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig Holstein: Informationen
 zur praktischen Umsetzung der Antigen-Tests nach der neuen Coronavirus-Testverordnung des Bundes in
 Quellen
 Schleswig-Holstein vom 19.10.2020
  Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig Holstein: Muster-
 Testkonzept und Antragsvordruck zur Umsetzung der Nationalen Teststrategie (Coronavirus-
 Testverordnung - TestV) zur Anwendung von Antigen-Tests in der ambulanten, teilstationären und
 stationären Pflege und EGH vom 09.11.2020
  Empfehlung des ABAS zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2,
 Beschluss 6/2020 des ABAS vom 1. Oktober 2020
  Hygenia Mustertestkonzept Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 gemäß der Coronavirus-Testverordnung
 – TestV vom 15.10.2020

 Ort: Datum:

 Beantragt durch die Einrichtung:

 Ort: Datum:

 Genehmigt (Gesundheitsamt)

20.11.2020 Seite 20
Testkonzept

 ALLGEMEINES ZU POC-ANTIGEN-TESTS / PCR-TESTS

  Ziel: Schnelle Infektionserkennung, die Verhinderung einer Verbreitung SARS -
 CoV-2 in Einrichtungen des Gesundheitswesens.
 Allgemein  Antigen-Schnelltests SARS-CoV-2: Der Test basiert auf dem Nachweis von
 SARS-CoV-2-Eiweißen. Die einfachere Auswertung eines Antigentests erlaubt
 die Testung auch außerhalb eines Labors.

  Personen, die in den letzten zehn Tagen mindestens 15 Minuten ununterbrochen
 engen Kontakt zu einer Coronavirus SARSCoV-2 infizierten Person hatten (z.B.
 PCR-Test IMMER, gemeins. Haushalt, räuml. Nähe bei Feiern / Freizeit / Sport, beengte Raumsit.
 bei  Personen, die in den letzten zehn Tagen durch die „Corona-Warn-App“ des RKI
 Kontaktpersonen eine Warnung erhalten haben
 nachgewiesener-
 maßen SARS-  Bewohner:innen, erkrankte Personen, Mitarbeiter:innen, wenn in den letzten zehn
 CoV2-Infizierten Tagen eine mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in der Einrichtung infizierte Person
 festgestellt wurde
  Das zuständige Gesundheitsamt kann hierfür eine Ausnahme machen

 PCR-Tests in der  Symptomatische Personen
 amb. und stat.  Kontext von Ausbruchsgeschehen
 Pflege und EGH  Möglichst bei Aufnahme in eine medizinische Einrichtung

 PCR-Test Antigen-Schnelltest
 • Weist Erbgutinformationen (sog. RNA) • Erkennt Bruchstücke des Virus
 Unterschied PCR des Virus nach • Methode ist weniger empfindlich und
 Test und PoC • Gilt aufgrund hoher Empfindlichkeit und treffsicher
 („Point of Care) - Treffsicherheit als Gold-Standard des • Lässt sich direkt vor Ort durch-
 Antigen Nachweises einer COVID-19-Infektion führen (englisch: „point of care“)
 Schnelltest • Muss in spezialisierten Laboren • Erstes Ergebnis ist innerhalb von 20
 durchgeführt werden Test-ergebnis min zur Verfügung.
 nicht sofort zur Verfügung steht.

 PoC („Point of  Alle symptomlosen Bewohner:innen,
 Care)--Antigen  Mitarbeiter:innen mit direktem Kontakt von Bewohner:innen,
 Schnelltest
  Besuchende ab einer Inzidenzrate von >50 pro 100.000 Einwohnende, die nicht
 in dem „PCR-Test“-Block aufgelistet sind.
 (Wer kann
 getestet werden –  Beim Vorliegen der Symptome, die mit einer COVID-19-Infektion vereinbar sind,
 konkretere muss durch das behandelnde ärztliche Personal ein Verdacht auf die oben
 Angaben siehe genannte Infektion ausgeschlossen werden. Es kann ein Antigen-Test
 nächste Seite) durchgeführt werden.

  Es werden nur Tests nach der Liste Antigentests des Bundesinstituts für
 Anforderungen an Arzneimittel und Medizinprodukte nach aktuellem Stand (BfArM) genutzt  LINK.
 den PoC-Antigen-  Empfehlung: Verwendung von Tests mit dokumentiertem Nachweis einer
 Schnelltest Sensitivität >80 % (untere Grenze des 95%-Vertrauensintervalls) und einer
 Spezifität >98 % (oder >96 %) (untere Grenze des 95%-Vertrauensintervalls).

20.11.2020 Seite 21
Testkonzept

 WER WIRD GETESTET

  Die Testung erfolgt auf freiwilliger Basis
  Zustimmung der zu testenden Person oder der gesetzlichen Betreuung /
 Vorsorgebevollmächtigung liegt vor.
  Bei leichten grippalen Symptomen (Schnupfen, Halsschmerzen) ohne
 konkreten COVID-19 Verdacht.
 IMMER  Externe Mitarbeiter:innen: (z.B. therapeutisches Fachpersonal, rechtliche
 Betreuung, Handwerk, Frisiersalons, Ehrenamt, Zeitarbeit)
  Stichprobenartig bei Episoden mit unbekannter Risikoexposition (z. B. nach
 Verlassen der Pflegeeinrichtung über Nacht)
  Zu Betreuende meint: Bewohner:innen / Hospizgäste / erkrankte Personen /
 Werkstattmitarbeiter:innen /zu pflegende Personen im häuslichen Umfeld

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

 Screening-Konzept
  Personal in der Regel:  Personal in der Regel:
 der Einrichtung
  Personal 1 2 1 2
 Wenn sich kein stichprobenartig wöchentlich (Auswahl wöchentlich (Auswahl
 COVID-19-Fall in den  Zu Betreuende ankreuzen) ankreuzen)
 Einrichtungen befindet stichprobenartig  Zu Betreuende  Zu Betreuende
  Besuchende und stichprobenartig stichprobenartig
 Wenn kein Kontakt zu Externe  Besuchende und  Besuchende und
 einem achgewiesenen stichprobenartig Externe Externe
 COVID-19-Fall stichprobenartig immer (1x pro Woche)
 bestand

 Testung von asympt.
 Personal (mit direktem  Bei Beginn eines neues Beschäftigungsverhältnisses vor Tätigkeitsaufnahme
 Kontakt zu Bewohner- (inkl. einmaliger Wiederholungstestung)
 :innen)

 Testung von asympt.  Bei Aufnahme, wenn PCR-Test-Kapazität nicht ausreicht (inkl. einmaliger
 Bewohner:innen Wiederholungstestung)

 Testung von asympt.
  Die getesteten Besuchenden werden in einer Liste geführt.
 Besuchenden

 Anzahl Bewohner:innen/Patient:innen
 Vorhaltung Anzahl
 PoC-Antigen
 X 10 = amb. Einrichtung. X 20 = stat. Einrichtung
 Schnelltests

 = Anzahl Test in Reserve pro Monat

 Vorhaltung PSA Anzahl PSA in Reserve pro Monat

20.11.2020 Seite 22
Testkonzept

 ORGANISATION

  Schulungen für Personal bezüglich Abstrichtechnik
  Zeiten für wöchentl. Testung der Zielgruppen einplanen und Vorhaltung von Kapazitäten
  Testmöglichkeiten auch am Wochenende einplanen – Wochentage und Wochenenden
 Testplanung
 sind mit geschultem Personal besetzt
  Zeiten für Testungen in die Besuchsplanung aufnehmen (ca. 15 – 20 min)
  Im Ambulanten Bereich Routenplanung für die Testung vorbereiten

 Untersuchungsraum

  Die Untersuchung wird im Raum:
 durchgeführt.
  Der Raum ist mit ausreichender Menge wie folgt ausgestattet:
 • Händedesinfektionsmittelspender
 • Ablagefläche (desinfizierbar)
 • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
 • Flächendesinfektionsmittel
 • Geschlossene Abfallbehälter
  Der Raum hat die Möglichkeit zum Lüften
  Ventilatoren, Kühlgeräte sind während der Testungen ausgeschaltet.
  Hinweis: auf vorgegebene Raumtemperatur für Lagerung und Durchführung des Tests
 achten
 Räumlichkeiten
 Wartezimmer/-bereiche für zu testende Personen sind folgendermaßen geregelt:

 Privatraum der zu testenden Person
  Es wird darauf geachtet, dass eine Umgebungskontamination vermieden wird.
  Folgendes wird bereitgestellt:
 • Desinfizierbares Tablett/Behälter
 • Händedesinfektionsmittel (Kittelflasche)
 • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
 • Müllbeutel (siehe Abfallentsorgung)

  PoC-Antigen-Schnelltests werden ausschließlich durch geschultes Personal durchgeführt.
  Das betreffende Personal ist von folgender medizinisch kundigen Person dokumentiert
 geschult worden. Die Herstellervorgaben werden dabei berücksichtigt.

 Qualifizierung /
 Anforderungen
 Personal
  Nach der Schulung darf das geschulte Personal PoC-Antigen-Schnelltests in der
 Einrichtung durchführen.
  Die persönlichen Daten und Schulungsnachweise des geschulten Personals sind
 dokumentiert.

20.11.2020 Seite 23
Testkonzept

 VORBEREITUNG, DURCHFÜHRUNG UND NACHBEREITUNG

 Vorschläge für
 mögliche   LINK  LINK  LINK  LINK
 Lernvideos

  Aufklärung und Zustimmung der zu testenden Person oder der gesetzlichen Betreuung /
 Vorsorgebevollmächtigung liegen in Schriftform vor.
  Abklärung von Risikofaktoren und zu berücksichtigende Vorerkrankungen
 o Mögliche Risiken können sein:
  Das Abbrechen des Teststäbchens bei Manipulation bzw. ungewollten Bewegungen
  Blutungen in Nasen- / Rachenbereich durch kleinere Schleimhautverletzungen
 o Zu berücksichtigende Vorerkrankungen:
  Bekannte Fehlstellungen in der Nasenscheidewand
  Neigungen zu Nasenblutungen
  Einnahme von Blutverdünnern
  Das durchführende Personal ist mit den Herstellervorgaben vertraut.
  Vorbereitung:
 Vorbereitung
 des Testes o Eieruhren, Reagenzglashalter, Etiketten /wasserfeste Stifte
 o Mundspatel, Taschentücher, Einweg-Nierenschalen
 o Händedesinfektion
 o Unterlage (Ablagemöglichkeit) desinfizieren und Einwirkzeit beachten
 o Abstrich Röhrchen mit Tupfer und Reagenzträger auf desinfizierte Fläche ablegen
 o Händedesinfektion
 o Persönliche Schutzausrüstung (PSA) anlegen: mind. FFP2 Maske oder
 vergleichbare Atemschutzmaske, Handschuhe, vorne durchgehend geschlossener
 Langarm-Schutzkittel, dicht schließende Schutzbrille oder Visier (an der Stirn dicht
 aufsitzendend und über das Kinn hinausgehend).
  Hinweise Anlegen PSA für den stationären Bereich  LINK
  Hinweise Anlegen PSA für ambulanten Bereich  LINK1  LINK2
  ACHTUNG: bei Kontamination der PSA ist sie zu wechseln (Gefahr der Kontamination
 der Umgebung!)

  Mund der Testperson soll vor dem Abstrich nicht ausgespült werden.
  Durchführung des Rachen- oder Nasopharyngeal- und/oder Oropharyngeal-Abstriches
 erfolgt nach Herstellerangaben

 Durchführung
 des Tests

20.11.2020 Seite 24
Testkonzept

 VORBEREITUNG, DURCHFÜHRUNG UND NACHBEREITUNG

  Leicht seitlich vor die zu testende Person stellen und Kopf halten
 o Nase
  Nase schnäuzen ermöglichen
  Stäbchenführung Richtung Ohr beachten
  Tiefe ca. 5 – 8 cm
 o Rachen
  Mund der Testperson muss weit geöffnet sein
 Durchführung  Aufforderung A zu sagen, um Zäpfchen zu heben
 des Tests  Zunge Nutzen Sie einen Mundspatel zur Kontrolle der Zunge!!
  Stäbchenführung parallel zum Spatel in den Racheninnenraum und mehrfach
 mit dem Tupfer über den hinteren Teil des Racheninnenraums streichen
  Achtung es ist normal, den Würgereiz auszulösen
 Entsorgung des Abstrichtupfers und des -Röhrchens (Abfallentsorgung siehe unten)

  Bei mehreren Tests immer Handschuhe ausziehen, Händedesinfektion durchführen,
 neue Handschuhe anziehen

  PSA ablegen
 Nachbereitung  Hände desinfizieren
  Raum für 5-10 Minuten lüften
  Die PSA ist bei Durchfeuchtung oder Kontamination sofort zu wechseln.

  Mit Blut, Sekreten oder Exkreten behaftete Abfälle wie Wundverbände, Gipsverbände,
 Einwegwäsche, Stuhlwindeln, Einwegartikel u. a. m. aus der unmittelbaren Versorgung
 entsprechen der Abfallklasse AS 18 01 04, an die keine besonderen Anforderungen aus
 infektionspräventiver Sicht gestellt werden.
  Diese Abfälle werden in flüssigkeitsdichten und reißfesten Plastiksäcken gesammelt und
 verschlossen und in einen zweiten Müllsack verpackt (Doppelsackmethode).
  Abstrichtupfer für Antigentests und Abfälle aus Schnelltests/ PoC werden entsprechend
 Abfallent- eingestuft.
 sorgung
  Auf die Vermeidung der Umgebungskontamination ist zu achten.
 entsprechend
 der ABAS-  Die Abfälle dürfen nicht umgefüllt oder sortiert werden.
 Empfehlung  Anschließend kann dieser dem Hausmüll zugeführt werden.
  Spitze/Scharfe Gegenstände sind in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen

  Abfall aus Bewohner:innenzimmern von infizierten Bewohner:innen muss verschlossen
 nach der Doppelsackmethode herausgenommen und entsorgt werden.
  Im Gegensatz dazu sind flüssige Abfälle und Anzuchtkulturen, die in Laboren anfallen,
 einer geeigneten Inaktivierung zuzuführen oder werden nach Abfallschlüssel 18 01 03
 entsorgt.

  Dokumentation im Rahmen des Selbstscreenings/Monitorings
  Dokumentation in einer Liste zur Dokumentation der durchgeführten PoC-Antigen-
 Dokumentation Schnelltests
 Testergebnis  Bei externen Dienstleistenden: Nachweis von durchgeführten SARS-CoV-2 Antigen-
 Schnelltests mit Stempel der Einrichtung (nur negative Ergebnisse)
  Positives Testergebnis: zusätzlich unverzügliche Meldung an das Gesundheitsamt

20.11.2020 Seite 25
Vorlage Einwilligungserklärung zur Testung

 EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG ZUR ANTIGEN-
 SCHNELLTESTUNG AUF SARS-CoV-2

 Bewohner:in/zu versorgende Person*  Mitarbeiter:in*  Besucher:in*
 Dienstleistende/ Andere: ________________________

______________________________________________ __________________
Name, Vorname geboren am
Die unterzeichnende Person ist mit der individuellen bzw. regelmäßigen Antigen-Schnelltestung auf SARS-
CoV-2 für die oben aufgeführte Person einverstanden.
Die Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 werden durch das geschulte Personal der Einrichtung

_______________________________________________________________________
durchgeführt. (Nachfolgend Einrichtung genannt)

Bei oben aufgeführter Person trifft folgendes zu:
 Bluterkrankheit Abstrich ist nur im Rachenraum durchzuführen
 Einnahme gerinnungshemmender Arzneimittel (z.B. Marcumar, ASS) Abstrich ist nur im
 Rachenraum durchzuführen
 KEINE Bluterkrankheit bzw. Einnahme von gerinnungshemmenden Arzneimitteln Abstrich in
 Nasen- und/oder Rachenraum möglich
 30 Minuten vor dem Test wurde nichts gegessen, nichts getrunken, keine Mundpflege durchgeführt

Während des Abstreichens kann es kurzzeitig zum Tränenfluss und Würgereiz kommen.
Die Kosten der Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 werden von der Einrichtung ausgelegt und wenn
möglich durch andere Institutionen refinanziert.
Bei einem positiven Ergebnis: Die unterzeichnende Person ist damit einverstanden, dass das Testergebnis
der oben aufgeführten Person zur Nachtestung mittels PCR-Test an das Gesundheitsamt weitergeleitet
wird.
Ich bin mit der Erhebung, Speicherung und Auswertung meiner Daten zu Zwecken der Infektionsverfolgung
im Rahmen der durch SARS-CoV-2 verursachten Pandemie durch die Einrichtung einverstanden. Ohne
meine Zustimmung werden meine Daten nicht an Dritte weitergegeben. Meine Einwilligung ist zeitlich auf
die Dauer der durch SARS-CoV-2 verursachten Pandemie begrenzt und kann jederzeit mit Wirkung für die
Zukunft widerrufen werden.

Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit, mit Wirkung für die Zukunft, widerrufen werden.

__________________ ____________________________________________
Ort, Datum Unterschrift Bewohner:in/ zu pflegende Person,
 Mitarbeiter:in:, Besucher:in oder gesetzliche Vertretung

*Es entstehen keine Nachteile, wenn diese Einwilligung nicht erteilt wird
.
20.11.2020 Seite 26
Liste zur Dokumentation von ANTIGEN-SCHNELLTEST AUF SARS-CoV-2 während der COVID-19 Pandemie

 Seite 27
 Datum: , von: bis: Uhr Testende Person:

 Name des ANTIGEN-SCHNELLTEST:
 _____________________________________________________________
 Testergebn
 is //bitte
 Zu testende Person
 Abstrichmat ankreuzen/
 Andere, erial aus /
 z.B. Externe //bitte  Bei Info an GA
 Dienstleister Symptome?Wenn ja, ankreuzen//: positivem (Datum, HdZ.
 //Bitte ankreuzen//
 welche?  PCR Test Ergebnis: MA)
 //Bitte Info an GA
 Besu Mitar Bewo benennen//
 Geb. Rach nega pos
 Name, Vorname cher: beite hner: Nase
 Datum en tiv itiv
 in r:in in
  nein
Vorlage Dokumentation Antigen-Schnelltests

     
  ja, ____________________

  nein
     
  ja, ____________________

  nein
     
  ja, ____________________

  nein
     
  ja, ____________________

  nein
     
  ja, ____________________

  nein
     
  ja, ____________________

  nein
     
  ja, ____________________

  nein

 20.11.2020
     
  ja, ____________________

  nein
     
  ja,____________________
Vorlage personenbezogene Dokumentation „Laufkarte“

Nachweis von durchgeführten SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests
Zur Vorlage in Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie Pflegeheimen, Tagespflege, EGH, …
Mit dem Nachweis von durchgeführten SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests wird der ressourcenschonende Einsatz
bezweckt.

Getestete Person:
 Name, Vorname

 Ein negatives Testergebnis schließt das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht aus. Bei typischer
Symptomatik gilt: Betreten Sie die Einrichtung nicht! Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf.

 Testergebnis:  negativ* Testergebnis:  negativ* Testergebnis:  negativ*
 Einrichtungsstempel: Einrichtungsstempel: Einrichtungsstempel:

 Datum Datum Datum
 Unterschrift Unterschrift Unterschrift

 Testergebnis:  negativ* Testergebnis:  negativ* Testergebnis:  negativ*
 Einrichtungsstempel: Einrichtungsstempel: Einrichtungsstempel:

 Datum Datum Datum
 Unterschrift Unterschrift Unterschrift

 Testergebnis:  negativ* Testergebnis:  negativ* Testergebnis:  negativ*
 Einrichtungsstempel: Einrichtungsstempel: Einrichtungsstempel:

 Datum Datum Datum
 Unterschrift Unterschrift Unterschrift

 *Positive Testergebnisse werden gem. Testkonzept sofort an das zuständige Gesundheitsamt
 gemeldet. Es werden hier ausschließlich negative Testergebnisse erfasst.

20.11.2020 Seite 28
Liste zur täglichen Erhebung von Erkältungssymptomen (Erkältungsvisite / Erkältungsrunde) bei Bewohnern / Betreuten

 Seite 29
 während der COVID-19 Pandemie (RKI  LINK)

 Organisationseinheit (Wohnbereich, Abteilung, Station, o.ä.): Woche (von-bis):

 ZiNr Bewohnername Symptome1) täglich eintragen

 Datum
 Symptomkontrolle erfolgt durch
 (Name/Kürzel)
Vorlage Dokumentation Monitoring

 20.11.2020
 1) Symptome: Fieber, Husten, Schnupfen, Kurzatmigkeit / Atemnot, Halsschmerzen, Desorientiertheit, Muskel- und Gelenkschmerzen, verstopfte Nase, Fehlen von Geruchs- und Geschmackssinn, Kopfschmerzen,
 Übelkeit/Erbrechen, Durchfall, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Konjunktivitis, Hautausschlag, Apathie / Teilnahmslosigkeit, Somnolenz / Schläfrigkeit, Sauerstoffsättigung 25/min
 2) Definition Fieber: >37,8°C oral als Einzelwert oder wiederholte orale Temperaturen von 37,2°C oder rektale Temperaturen > 37,5°C oder eine Einzelmessung mit 1,1°C über der „Normaltemperatur“
Glossar

 Abstand: In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
 Hygiene: Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg;
 halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie ein Taschentuch, das Sie sofort
 entsorgen.
 Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife, vermeiden Sie das
AHA-A-L – Berühren von Augen, Nase und Mund.
Regeln Alltagsmasken: In bestimmten öffentlichen Bereichen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung
 getragen werden. Quelle:
 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/Handzettel.pdf?__blob=publicationFile
 App: Corona-Warn-App Quelle: https://www.bundesregierung.de/berg-de/themen/corona/corona-warn-app
 Lüften: Halten sich mehrere Menschen gemeinsam in einem geschlossenem Raum auf, soll
 regelmäßig gelüftet werden. (Stoßlüftung mit weit geöffneten Fenstern und Türen)

Cluster Vom Sozialministerium Schleswig-Holstein ausgewählte Klinik, die im regionalen Verbund
 (sogen. Cluster) an der klinischen Versorgung der COVID-19- erkrankten Personen oder zur
Klinik Entlastung der entsprechenden Kliniken im Verbund beiträgt

 Corona Virus Disease 2019, engl. Bezeichnung für die durch das SARS-CoV-2-Virus
COVID-19
 verursachte Erkrankung

EGH Abkürzung für Eingliederungshilfe

GA Abkürzung für Gesundheitsamt

SARS-COV-2 Englisch: Severe Acute Respiratory Syndrome Corona Virus 2

FFP-2-Maske Partikelfiltrierende Halbmaske der Klasse II

LVO Abkürzung für Landesverordnung

 Eine im öffentlichen Sprachgebrauch auch Community-Maske oder Mund-Nasen-Bedeckung
 (MNB) genannte, aus einer oder mehreren Stofflagen bestehende einfache Maske. Diese ist
 nicht zertifiziert und nicht für den medizinischen Gebrauch bestimmt. Durch das Tragen können
 Geschwindigkeit des Atemstroms oder Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert werden.
MNB /
 Sie muss über den Mund und die Nase getragen werden.
Alltagsmaske
 Merke: Alternative Bedeckungen (z.B. Wollschal oder andere grobmaschige Verhüllungen)
 erfüllen die Kriterien nicht und sind in allen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und
 Eingliederungshilfe nicht zulässig! Ebenso sind kleine Gesichtsvisiere vor dem Mund keine
 ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung bzw. Alltagsmaske.

MNS Mund-Nasen-Schutz (medizinische dreilagige Gesichtsmaske)

Monitoring
 Systematische Erfassung und Dokumentation der auf Seite 14 genannten Parameter
bei COVID-19

ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr

 Messung möglichst zu Beginn der Frühschicht. Genaue Vorgaben:
 • ab 38,1°C rektal
 • ab 37,8°C oral, sublingual
Fieber
 • ab 37,6°C axillar, inguinal
 • ab 37,8°C mit Infrarot Thermometer (Stirn o. äußerer Gehörgang)
 Quelle: https://www.altenpflegeschueler.de/pflege/koerpertemperatur/

SelbstScreening Tägliche Selbstwahrnehmung relevanter Symptome des eigenen Körpers, welche auf eine
bei COVID-19 COVID-19-Erkrankung hinweisen können

 i.d.R. aus Plexiglas bestehendes Schutzvisier zum Schutz der Augen und des Gesichtes vor
 Tröpfcheninfektion, fester Bestandsteil der persönlichen Schutzausrüstung im Falle der
Visier medizinischen Versorgung von COVID-19-Patienten oder Verdachtsfällen;
 Merke: Ein Visier ersetzt in keinem Fall eine MNS-Maske.

20.11.2020 Seite 30
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