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Änderungen seit 30.10.2020 Änderungen sind im laufenden Text mit roter Farbe gekennzeichnet. Allgemein • Veröffentlichungsort auf der Internet-Seite des Netzwerks Ethikarbeit in Lübeck und Umgebung (NEL) unter https://www.ethik-netzwerk.de/ampelsystem hinzugefügt • Kontaktadresse las@ethik-netzwerk.de hinzugefügt • Kleinere Layout-Überarbeitungen • Kleinere sprachliche Anpassungen • Testkonzept ans Ende des Dokuments verschoben Vorwort • Transparenz für die Öffentlichkeit als Ziel hinzugefügt • Empfehlenden Charakter das Lübecker Ampelsystems klar gestellt Ampelfarbe • Sollte eine Festlegung der aktuellen Ampelfarbe durch das Gesundheitsamt nicht möglich sein, sollten die aktuellen bundesweiten Schwellenwerte basierend auf der 7-Tages-Inzidenz/100.000 Einwohner als Richtwert gelten. Angaben des Lübecker Ampel Systems • Studien und Leitlinien sowie Coronavirus-Testverordnung (TestV) als Grundlagen hinzugefügt Stationäre Pflegeeinrichtungen - Besuchsregeln allgemein • Weitere Beispiele für ethisch-sozial besonders bedeutsamen Anlässen aus der LVO SH vom 10.11.2020 wurden hinzugefügt (Jubiläum, Akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes, Seelsorge und Rechtsberatung) • Anzahl der anwesenden Personen im Mehrbettzimmern wurde an neue Handlungsempfehlungen als Mindestvorgaben für ein Besuchskonzept in stationären Einrichtungen der Pflege vom 10.11.2020 angepasst. Stationäre Pflegeeinrichtungen - Besuchsregeln konkret • Besuch und Betretung ist in allen Phasen möglich • Besuchende aus unterschiedlichen Haushalten sind in allen Phasen auch im Wechsel möglich. Bei Rot nach Möglichkeit engster Kreis. In der Ampelphase Rot: • Ausschließlich wurde bei Medizinischer Mund-Nasen-Schutz gestrichen • Die Vorgaben für die Anzahl an maximal Besuchenden im Innenraum und das Abstandsgebot im Außenbereich mit dem Zusatz „nach Möglichkeit“ versehen • Besuch im Zimmer ist im Einzelzimmer und im Mehrbettzimmer möglich. Im Mehrbettzimmer gilt eine besuchende Person pro Zimmer im Einverständnis mit den Mitbewohner:innen • Anzahl der Besuchenden im Innenraum und im Außenraum nach Möglichkeit aus dem engsten Kreis. Im Innenraum 1 Person wie in Gelb. • Körperkontakt nach Möglichkeit minimieren • Häufigkeit der Besuche auch in Rot ressourcenabhängig jedoch mindestens 1 x pro Woche möglich. Stationäre Pflegeeinrichtungen - Verlassen der Einrichtung (privat) • Grundsätzlich sollte bei Nicht-Umsetzbarkeit der Hygienereglungen bzw. Ablehnung der Testung durch Bewohner:innen Rücksprache mit dem Gesundheitsamt gehalten werden • Nach dem Verlassen über Nacht angepasst: auch bei Episoden mit unbekannter Risikoexposition. In der Phase gelb und rot um ein intensives Monitoring und möglichst Kontaktreduzierung über 5 Tage ergänzt. In der Farbe Rot zusätzlich um einen Antigen-Schnelltest am 5. Tag nach Rückkehr ergänzt. Bei negativem Ergebnis Aufhebung der Kontaktreduzierung. 20.11.2020 Seite I
Änderungen seit 30.10.2020 Tages-, Tagesförder- und Werkstätten – Allgemein • Alltagsmaske, wenn Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, hinzugefügt • Klarstellung, dass für soziale, kulturelle und sportliche Angebote innerhalb des Werkstattbetriebs oder Leistungsangebots die allgemeinen Anforderungen nach der Corona-BekämpfVo gelten hinzugefügt • Ergänzung der Personaleinsatzplanung in Phase rot: Möglichst feste Personalzuordnung • Fahrdienst erfolgt in Farbe Rot analog ÖPNV (Alltagsmaske für Fahrpersonal in Ein- und Ausstiegssituation) Testkonzept • Inhaltliche Anpassung an die Schulungsinhalte Testkonzept - PoC-Antigen-Tests / PCR-Tests • Unterschied PCR Test und PoC („Point of Care) - Antigen Schnelltest verdeutlicht • Empfehlung zur Verwendung eines geschlossenen Test-Systems entfernt. • Neu: Empfehlung zur Verwendung von Tests mit dokumentiertem Nachweis einer Sensitivität >80 % (untere Grenze des 95%-Vertrauensintervalls) und einer Spezifität >98 % (oder >96 %) (untere Grenze des 95%-Vertrauensintervalls) hinzugefügt • Klarer formuliert statt „wer wird getestet“ in „wer kann getestet werden“ Testkonzept – Wer wird getestet? • Klarstellung über die Freiwilligkeit der Testung hinzugefügt • Ehrenamtliche unter externen Mitarbeitern mit aufgeführt • Stichprobenartig erläutert bei Episoden mit unbekannter Risikoexposition (z. B. nach Verlassen der Pflegeeinrichtung über Nacht) • „Zu Betreuende“ erklärt: Bewohner:innen / Hospizgäste / erkrankte Personen / Werkstattmitarbeiter:innen /zu pflegende Personen im häuslichen Umfeld • Besuchende durch Externe ergänzt Testkonzept - Organisation • Möglichkeit den Ort variabel einzugeben hinzugefügt • Untersuchungsraum auch für den ambulanten Bereich ergänzt und allgemeiner gehalten Testkonzept - Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung • Beispielhafte Links zu Lehrvideos ergänzt • Vorbereitung und Durchführung des Tests ergänzt • Bilder ersetzt • Abfallentsorgung entsprechend der ABAS-Empfehlung neu formuliert und angepasst Vorlage Musterkonzept • Vorlage Testkonzept SH durch Link ersetzt • Vorlage Nachweis von durchgeführten SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests neu erstellt Beispielhafte Vorlage – Erfassungsbogen • Überarbeitet 20.11.2020 Seite II
Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Zuordnung der Ampelstufen 2 Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens 3 Krankenhäuser / Kliniken 4 Stationäre Pflegeeinrichtungen und EGH 5 Aufnahme von Patient:innen 5 Besuchsregeln allgemein 6 Besuchsregeln konkret 7 Verlassen der Einrichtung 9 Angeboten für Bewohner:innen 10 Externe Lieferungen und Dienstleistungen 11 Hospiz 12 Spezielle Besuchsregeln 12 Externe Lieferungen / Dienstleistungen 13 Tages-, Tagesförder- und Werkstätten 14 Allgemein 14 Externe Lieferungen und Dienstleistungen 15 Tagespflege 16 Allgemein 16 Externe Lieferungen und Dienstleistungen 17 Ambulante Pflege 18 Rettungsdienst und Krankentransport 19 Testkonzept 20 Unterschrift und Quellen 20 PoC-Antigen-Tests / PCR-Tests 21 Welche Person wird getestet 22 Organisation 23 Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung 24 Vorlage Einwilligungserklärung zur Testung 26 Vorlage Dokumentation Antigen-Schnelltests 27 Vorlage Personenbezogene Dokumentation „Laufkarte“ 28 Vorlage Dokumentation Monitoring 29 Glossar 30 Beispielhafte Vorlagen 31 Änderungshistorie 34 20.11.2020 Seite III
Vorwort Lübecker Ampel System (L.A.S.) Strukturierung der Maßnahmenpläne für den Pflege-, Eingliederungs- und Gesundheitsbereich im Rahmen der COVID-19-Pandemie in Lübeck Kontaktadresse: las@ethik-netzwerk.de Die COVID-19-Pandemie fordert ein ständiges Abwägen zwischen dem Infektionsschutz auf der einen Seite und der Lebensqualität auf der anderen Seite. Bewohner:innen in Pflegeheimen sollten von den Öffnungen für die Bevölkerung profitieren. In Einrichtungen lässt sich die Selbstgefährdung aber nicht von der Fremdgefährdung trennen. Gesundheitseinrichtungen tragen Verantwortung für eine vulnerable Bevölkerungsgruppe. Ein Teil dieser Menschen kann eigenverantwortlich entscheiden, ein weiterer Teil nicht. Sowohl die Bürger:innen als auch die Gesundheitseinrichtungen benötigen Unterstützung im Umgang mit der Pandemie und sich rasch ändernden Inzidenzahlen. Eine klare und transparente Struktur für die Bevölkerung und die Versorgenden unterstützt und erleichtert den Umgang. Mithilfe eines Ampel- Prinzips werden die Maßnahmenpläne für den Pflege-, Eingliederungs- und Gesundheits-bereich im Rahmen der COVID-19-Pandemie in der Hansestadt Lübeck transparent und einheitlich dargelegt. Das Lübecker Ampelsystem (L.A.S.) hat empfehlenden Charakter und bedarf der fortlaufenden Reflexion und Aktualisierung. Verfassende in alphabetischer Reihenfolge: Prof. Dr. Katrin Balzer, Sektion Forschung u. Lehre in der Pflege, Institut für Sozialmedizin u. Epidemiologie, Universität zu Lübeck Dr. rer. nat. Dipl. Chem. Andreas Bobrowski, KVSH Lübeck, Berufsverbband Deutscher Laborärzte e.V. Bruno Böhm, Beirat für Senior:innen in der Hansestadt Lübeck Doreen Boniakowsky, Wohnen und Pflege für Senior:innen u. pflegebedürftige Menschen, Vorwerker Diakonie Mandy Eichberg, Pflegezentrum Nazareth gGmbH Katrin Eilts-Köchling, Palliativnetz Travebogen, Netzwerk Ethikarbeit in Lübeck und Umgebung, Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein Andreas Fenker, Seniorenzentrum Traveblick GmbH Sebastian Heinlein, Palliativnetz Travebogen, Netzwerk Ethikarbeit in Lübeck und Umgebung, Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein Dr. med. Jörg Metzner, Zentrale Notaufnahme, Sana Kliniken Lübeck GmbH Priv.-Doz. Dr. med. Dipl.-Kfm. Alexander Mischnik, Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck (beratend in der Fassung vom 30.10.2020) Martina Preuß, ZE Interne Krankenhaushygiene UKSH Campus Lübeck Dr. med. Sylvia v. Radetzky, Lübecker Hospizbewegung e.V. George D.R. Robbers, Pflegezentrum Nazareth gGmbH Sabrina Roedszus, Erika-Gerstung-Haus, DRK Schwesternschaft Lübeck Julia Schiffner, Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck (beratend in der Fassung vom 30.10.2020) Stephanie Wullf, Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein 20.11.2020 Seite 1
Zuordnung der Ampelfarben DIE ANGABEN DES LÜBECKER AMPELSYSTEMS (L.A.S.) Basieren auf aktuellen im Konsens gefundenen Empfehlungen, gestützt durch stetige Recherche (z. B. RKI, LVO, Studien und Leitlinien, Fachgremium) Werden laufend aktualisiert und angepasst Allgemeine Landesverordnung und Erlasse in der aktuellen Fassung, Corona-Bekämpfungsverordnung in der aktuellen Fassung, Quarantäne-Verordnung für Reiserückkehrende in der aktuellen Fassung LINK LINK Coronavirus-Testverordnung (TestV) LINK Aktuell geltenden RKI-Vorgaben LINK Krankenhäuser, Kliniken: DIVI-Register LINK Einrichtungen der Pflege und Eingliederung, inkl. Werkstätten: Handlungsleitfäden des Landes S-H LINK S1-Leitlinie Soziale Teilhabe und Lebensqualität in der stationären Altenhilfe während der Covid-19- Pandemie (Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft 2020) LINK Corona-Warn-App: Freiwillige App Bei Anzeige eines Risikokontaktes (einer Warnung) freiwillige Kontaktaufnahme mit hausärztlichem Personal / Gesundheitsamt, freiwillige Testung AMPELFARBE Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Übertragbarkeit: 7-Tage-Inzidenz Quellensuche / Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten / Auslastung des Gesundheitsamtes / Ermittlung von Clustern Festlegung und Ressourcen im Gesundheitswesen: Auslastung v.a. der Beatmungsplätze in Aktualisierung der Ampelfarbe durch ein den Kliniken Cluster Süd-Ost Fachgremium Rate der positiven Tests zur Gesamtanzahl der Tests in Schleswig-Holstein LINK Vorhandene Labortestkapazitäten Sollte eine Festlegung der aktuellen Ampelfarbe durch das Gesundheitsamt nicht möglich sein, sollten die aktuellen bundesweiten Schwellenwerte basierend auf der 7-Tages-Inzidenz/100.000 Einwohner als Richtwert gelten. Ziel: Begründete Abwägung zwischen Infektionsschutz und Lebens- Infektions- Infektions- Lebens- Lebensqualität qualität schutz Lebens- schutz qualität Infektions- qualität schutz 20.11.2020 Seite 2
Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens ALLGEMEIN Monitoring der zu betreuenden Personen (Bewohner:innen / Hospizgäste / erkrankte Personen / Werkstattmitarbeiter:innen /zu pflegende Personen im häuslichen Umfeld) Selbstscreening des Personals (tgl. Beobachtung entsprechend Monitoring) Testkonzept ist zu berücksichtigen Tätigkeit, die Einhaltung des Hygienekonzeptes ermöglicht Abstandsgebot IMMER Maskenpflicht gemäß Vorgaben des LAS und Glossar Visiere sind nur zusätzlich zu benutzen, gelten aber nicht als Ersatz für eine Alltagsmaske Keine Aktivitäten mit verstärktem Aerosolausstoß Stoßlüften durch weit geöffnete Fenster Auswahl Mund-Nasen-Schutz / FFP 2 für Personal laut RKI, BGW und entsprechend §4 der Biostoffverordnung (Einrichtungen der Pflege und EGH mit Pflegetätigkeit) Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Möglichst Personaleinsatz-planung Bereichsübergreifend Bereichsbezogen bereichsbezogen Einsatz von Auszubildenden/ anderen Ja Ja Ja, für Auszubildende Personen im Praktikum MONITORING DER ZU BETREUENDEN PERSONEN (Bewohner:innen, Gäste, erkrankte Personen, Werkstattmitarbeiter:innen, zu pflegende Personen) SELBSTSCREENING DES PERSONALS (siehe Glossar) Thema / Stufe GRÜN GELB ROT IMMER 1 x täglich durch geschultes Personal Fieber (siehe Glossar) Husten Hauptsymptome, die Kurzatmigkeit einmal täglich erfasst werden müssen Halsschmerzen Schnupfen Störung des Geruchs- und/oder des Geschmackssinns Durchfall Erhöhte Atemfrequenz (>25/min.) Übelkeit/Erbrechen Muskel-und Gelenkschmerzen Weitere Symptome, die Appetitlosigkeit Kopfschmerzen erfasst werden müssen, Gewichtsverlust wenn sie vorliegen Konjunktivitis Verstopfte Nase Hautausschlag Sauerstoffsättigung
Krankenhäuser und Kliniken ALLGEMEIN Interne Kliniksteuerung über Krankenhauseinsatzleitung (KEL), Koordination im Klinik-Cluster Süd-Ost, COVID-19-Versorgung in abgegrenzten Bereichen (Notaufnahme, Isolierstation, Intensivstation) IMMER Ressourcenfreihaltung in COVID-19-Bereichen Notfallaufnahmen immer gemäß vorhandenen Strukturen möglich Bei Ausbruchsgeschehen: Maßnahmenfestlegung durch Sozialministerium, Klinik-Cluster Süd-Ost und Gesundheitsamt Routine-Hygienemaßnahmen gemäß der Hygienestandards der Kliniken Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Ressourcen-Freihaltung Ja Ja Ja Notfallaufnahmen Ja Ja Ja Ja, Nein, Elektivaufnahmen Ja ressourcen- gemäß Festlegungen der abhängig Klinikleitungen 20.11.2020 Seite 4
Stationäre Pflegeeinrichtungen AUFNAHME VON PATIENT:INNEN Neu- und Wiederaufnahmen immer möglich Bei COVID-19 erkrankten Personen mit Symptomen gilt: 14 Tage Quarantäne oder 2x negative Testergebnisse IMMER Versorgung COVID-19-erkrankter Personen vor Ort in der Pflegeeinrichtung nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Bei Ausbruchsgeschehen Maßnahmenfestlegung durch das Gesundheitsamt Thema / Stufe GRÜN GELB ROT negativer COVID-19-PCR Test Ärztliches Attest frei von COVID-19 oder PCR Test – bei verlängerter oder ärztliches Attest Auswertungszeit zur frei von COVID-19 Überbrückung Antigen- Bestätigung, dass Schnelltest Nachweis: frei von Bewohner:innen in oder COVID-19 COVID -19 freiem Bereich Beobachtungsphase in gelegen haben der Einrichtung: Bestätigung, dass Bewohner:innen in Intensives 48h-Monitoring oder COVID -19 freiem und Bereich gelegen haben Kontaktreduzierung in der negativer COVID-19-PCR Einrichtung Test Beobachtungsphase in der Einrichtung: Intensives 48h-Monitoring 20.11.2020 Seite 5
Stationäre Pflegeeinrichtungen BESUCHSREGELN ALLGEMEIN Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Vorliegendes Hygienekonzept der Einrichtung Belüftung von Innenräumen mindestens 10 Minuten nach jedem Besuch Sonderregelungen bei besonderen Ereignissen (z.B. Geburtstage) in Absprache mit der Einrichtung und ggf. dem Gesundheitsamt möglich KEIN Besuch von Reiserückkehrenden aus in- und ausländischen Risikogebieten. Informationen unter LINK 1 und LINK 2 Sonderregeln bei ethisch-sozial besonders bedeutsamen Anlässen nach Einschätzung der Leitung in Absprache mit dem Gesundheitsamt. Beispiele: • Bewohner:in in den letzten Lebenswochen und Tagen IMMER • Sterbebegleitung • psychosoziale Belastungssituation durch die Isolation • Geburtstag • Jubiläum • Hochzeit • Tierkontakte • Überbringung von schlechten Nachrichten (z.B. Todesfall in der Familie) • Akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes • Seelsorge • Rechtsberatung Terminvereinbarung im Vorfeld Erhebung der Besuchsdaten (Angabe zur eigenen Symptomfreiheit sowie im Umfeld, Aufenthalte in Risikogebieten, Kontaktdaten, Besuchszweck, Dauer, Bestätigung mit Unterschrift) Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Einrichtung Einhalten der Husten-Nies-Etikette Besuchsregelungen allgemein Bei Erstbesuch Einweisung in Hygienekonzept durch geschultes Personal und Besuchsbegleitung 1 Begleitperson von Besuchenden bei Unterstützungsbedarf der besuchenden Person In Mehrbettzimmern dürfen nur die Besuchende und die besuchte Person anwesend sein Mindestabstände sind im Verhältnis zur Raumgröße einzuhalten 20.11.2020 Seite 6
Stationäre Pflegeeinrichtungen BESUCHSREGELN KONKRET Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Testung (Ausführliches In der Regel 1 x pro Stichproben Stichproben siehe Testkonzept) Woche Alltagsmaske für Besuchende und nach Möglichkeit für Besuchte Alltagsmaske für In der Einrichtung von Besuchende und nach Besuchenden ständig zu Möglichkeit für Besuchte tragen In der Einrichtung von Kann im Besuchenden ständig zu Medizinischer Mund- Mund-Nasen-Schutz Bewohner:innenzimmer tragen Nasen-Schutz (dreilagig) bei mehr als 1,5m Abstand abgenommen Kann hinter einer werden Plexiglas-Trennwand im Besuchsraum Kann hinter einer abgenommen werden Plexiglas-Trennwand im Besuchsraum abgenommen werden Ja, Ja, Ja, Besuch / Betretung erlaubt Dauer Dauer Dauer ressourcenabhängig ressourcenabhängig ressourcenabhängig Besuch über Sicht aus Ja Ja Ja dem Fenster Besuch im Ja Ja Ja Besuchsraum Ja, im Einzelzimmer Ja, Ja, im Mehrbettzimmer Besuch im Zimmer Ja bei Einhaltung der eine besuchende Person Hygieneregeln pro Zimmer im Einverständnis mit den Mitbewohner:innen bei Einhaltung der Hygieneregeln 20.11.2020 Seite 7
Stationäre Pflegeeinrichtungen BESUCHSREGELN KONKRET Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Anzahl Besuchende im 1 Person Innenraum pro 2 Personen 1 Person Nach Möglichkeit Bewohner:in aus dem engsten Kreis Abstandsgebot: Anzahl Besuchende im Abstandsgebot Abstandsgebot Nach Möglichkeit: Außenbereich 4 Personen 2 Personen engster Kreis Besuchende aus Ja, Ja, Ja, unterschiedlichen abhängig von Ressourcen Haushalten auch im abhängig von Ressourcen abhängig von Ressourcen sowie LVO Nach Wechsel möglich sowie LVO sowie LVO Möglichkeit: engster Kreis Kontakte, Hilfen nach Hygieneregeln Ja Ja Ja Nach Möglichkeit: Körperkontakte minimieren Ermöglichte Min. 30 Minuten und max. Min. 30 Minuten und max. Min. 30 Minuten und max. Besuchsdauer bei 2h pro Besuchstag 2h pro Besuchstag 2h pro Besuchstag Bewohner:innen Ressourcenabhängig Häufigkeit der Besuche Ressourcenabhängig Ressourcenabhängig pro Woche Mind. 1 x pro Woche oder Ausnahmeregelung Ja Alltagshilfe mit Nach Möglichkeit: Körperkontakt nach Ja Ja Hygieneregeln Körperkontakte minimieren 20.11.2020 Seite 8
Stationäre Pflegeeinrichtungen VERLASSEN DER EINRICHTUNG (PRIVAT) Mit oder ohne Besuch möglich Minimierung der Fremdgefährdung durch präventive Testung / Quarantäne bei Unsicherheit Fähigkeit Hygieneregeln einzuhalten (selbst oder mithilfe der Begleitung) IMMER Bei Unsicherheit in Bezug auf die Einhaltung der Hygieneregeln möglichst Selbstisolierung 14 Tage oder Kontaktreduzierung in der Einrichtung. Bei Nicht-Umsetzbarkeit der Hygienereglungen bzw. Ablehnung der Testung durch Bewohner:innen Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Testkonzept ist zu berücksichtigen Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Alltagsmaske, wenn Abstand von 1,5m Alltagsmaske, Ausschließlich Mund-Nasen-Schutz nicht eingehalten werden wenn Abstand von 1,5m Medizinischer Mund- kann (in Ausnahme nicht eingehalten Nasen-Schutz (dreilagig) Tragen der Alltagsmaske werden kann nur durch Begleitperson) Unter Einhaltung der AHA-A-L Regeln gegebenenfalls mit personeller Ja Ja Ja Unterstützung z.B. körperl. oder geistigen Einschränkungen Nutzung der Infrastruktur und Sehr dringliche Empfehlung: Dringliche Empfehlung: Kontakt zu Dritten (z.B. Empfehlung: kein Kontakt zu Dritten kein Kontakt zu Dritten Gastronomie, Öffentliche kein Kontakt zu Dritten Verkehrsmittel) Auch über Nacht Ja Ja Ja 1 x Antigen-Schnelltest 5 Tage nach Rückkehr Beobachtungsphase: Intensives Monitoring über 5 Tage und Beobachtungsphase: möglichst Testung nach Verlassen über Nacht / Intensives Monitoring Kontaktreduzierung in der Beobachtungsphase: über 5 Tage und Einrichtung Episoden mit unbekannter Intensives 48h-Monitoring möglichst Risikoexposition Kontaktreduzierung in Bei negativem Ergebnis der Einrichtung Aufhebung der Kontaktreduzierung Bei Ablehnung möglichst: Selbstisolierung 14 Tage oder Kontaktreduzierung in der Einrichtung 20.11.2020 Seite 9
Stationäre Pflegeeinrichtungen ANGEBOTE FÜR BEWOHNER:INNEN Einhaltung der Hygieneregeln Abstandsgebot Keine Aktivitäten mit verstärktem Aerosolausstoß IMMER Testkonzept ist zu berücksichtigen Einzelangebote möglich Verlassen der Einrichtung (Therapeutisches Angebot) möglich Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Gemeinsames Essen Bereichsübergreifend Bereichsbezogen Bereichsbezogen mit 1,5 Meter Abstand Alltagsmaske, Alltagsmaske, Nach Möglichkeit Mund- wenn Abstand von 1,5m wenn Abstand von 1,5m Nasen-Schutz Mund-Nasen-Schutz nicht eingehalten werden nicht eingehalten werden (dreilagiger Medizinischer kann kann Mund-Nasen-Schutz) Gruppenangebot mit Ja, Ja, Ja, 1,5 Meter Abstand je feste Kohorte nach Größe bereichsübergreifend bereichsbezogen (max. 10 Personen) Aufenthalt im Freien Ja, Ja, Ja, auf eigenem Gelände bereichsübergreifend bereichsbezogen bereichsbezogen Ja, Ja, Ja, Gegenseitiges bereichsübergreifend, Besuchen erlaubt bereichsbezogen, bereichsbezogen, Körperkontakt nach Körperkontakt vermeiden Körperkontakt vermeiden Hygieneregeln möglich Nutzung der Empfehlung: Dringliche Empfehlung: Infrastruktur (Bus / Ja Cafés) Nein Nein 20.11.2020 Seite 10
Stationäre Pflegeeinrichtungen EXTERNE LIEFERUNGEN / DIENSTLEISTUNGEN Registrierung Tätigkeit, die Einhaltung des Hygienekonzeptes ermöglicht Abstandsgebot und Alltagsmaske Keine Aktivitäten mit verstärktem Aerosolausstoß Testkonzept ist zu berücksichtigen IMMER Bei verordneten Heilmittelerbringung sind mehrere Dienstleistungen gleichzeitig in einem Bereich / Station möglich Ärztliche Visiten SAPV und Ambulante Hospizdienste mit Hygienekonzept Frisierdienstleistungen / Fußpflege mit Hygienekonzept Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Testung In der Regel 1 x pro (Ausführliches siehe Stichproben Stichproben Woche Testkonzept) Geschultes Ehrenamt Ja, Ja Ja mit Hygienekonzept bereichsbezogen Kosmetik mit Ja Ja Nein Hygienekonzept Ja, Heilmittelerbringung nach Anordnung. Ja Ja Außerhalb des Zimmers in mit Hygienekonzept Absprache mit der Leitung. Interdisziplinäres Nein, Ja Ja, Zusammenarbeiten nur in Ausnahme Betretung von Ja Ja Nein Lieferfirmen Anlieferung von In die entsprechenden An einem fest definierten Direkt am Eingang Waren Lagerräume Ort in der Einrichtung 20.11.2020 Seite 11
Hospiz SPEZIELLE BESUCHSREGELUNG Besuch / Betretung immer erlaubt Besuch im Zimmer/Außenbereich ohne Beschränkung der Anzahl von Besuchenden und Besuchszeit Besuchende aus mehreren Haushalten auch im Wechsel möglich Besuchende tragen MNS in geschlossenen Räumen / bei Bewegung im Gebäude IMMER Alltagshilfe mit Körperkontakt nach Hygieneregeln Hygienekonzept (Alltagsmaske, MNS oder FFP 2, Abstand, Händehygiene, Belüftung von Innenräumen) Monitoring durch und Selbstscreening von Personal (siehe S.3) Testkonzept ist zu berücksichtigen Datenerhebung mit Unterschrift (Besuchsdaten, Symptomfreiheit, Aufenthalt in Risikogebieten) Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Testung In der Regel 1 x pro (Ausführliches siehe Stichproben Stichproben Woche Testkonzept) Welche Mund-Nasen- Bedeckung für das Personal in der MNS MNS FFP 2 pflegerischen Versorgung? Händekontakt und kurze Umarmung nach Hygieneregeln Ja Ja Ja 20.11.2020 Seite 12
Hospiz EXTERNE LIEFERUNGEN / DIENSTLEISTUNGEN Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Testung (Ausführliches In der Regel 1 x pro Stichproben Stichproben siehe Testkonzept) Woche Frisierdienst-leistungen/ Fußpflege mit Ja Ja Ja, mit FFP 2 Maske Hygienekonzept Heilmittel-erbringung Ja Ja Ja, mit FFP 2 Maske mit Hygienekonzept Mehrere Dienstleistungen Ja Ja Nein gleichzeitig in einem Bereich / Station Ärztliche Visiten Ja Ja Ja, mit FFP 2 Maske SAPV und Ambulante Hospizdienste mit Ja Ja Ja, mit FFP 2 Maske Hygienekonzept Betretung von Ja Ja Nein Lieferfirmen In die entsprechenden An einem fest definierten Anlieferung von Waren Direkt am Eingang Lagerräume Ort in der Einrichtung 20.11.2020 Seite 13
Tages-, Tagesförder- und Werkstätten ALLGEMEIN Bei vorliegendem Testkonzept ist es zu berücksichtigen Hygienekonzept (Alltagsmaske, Abstand, Händehygiene, Screening Personal und Beschäftigte, Belüftung von Innenräumen, Wegeleitsystem) Monitoring Personal (siehe S.3) Datenerhebung (Besuchsdaten, Symptomfreiheit, Aufenthalt in Risikogebieten, Bestätigung durch Unterschrift) IMMER Arbeitsstatus bestimmt die jeweils aktuelle Landesverordnung Schleswig- Holstein Alltagsmaske, wenn Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann Für soziale, kulturelle und sportliche Angebote innerhalb des Werkstattbetriebs oder Leistungsangebots gelten die allgemeinen Anforderungen nach der Corona-BekämpfVo LINK Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Betreute Aktivitäten / Ja Ja Ja Kohortenbildung Teilnehmende Gruppen Möglichst identisch Möglichst identisch Möglichst identisch Personaleinsatz- Möglichst feste Fester Personalstamm Fester Personalstamm planung Personalzuordnung Analog ÖPNV Analog ÖPNV Analog ÖPNV Fahrdienst (Alltagsmaske für (Alltagsmaske für (Alltagsmaske für Fahrpersonal in Ein- und Fahrpersonal in Ein- und Fahrpersonal in Ein- und Ausstiegssituation) Ausstiegssituation) Ausstiegssituation) 20.11.2020 Seite 14
Tages-, Tagesförder- und Werkstätten EXTERNE LIEFERUNGEN UND DIENSTLEISTUNGEN Registrierung Tätigkeit, die Einhaltung des Hygienekonzeptes ermöglicht IMMER Abstandsgebot und Alltagsmaske Keine Aktivitäten mit verstärktem Aerosolausstoß Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Heilmittelerbringung mit Ja Ja Nur in Ausnahme Hygienekonzept Mehrere Dienstleistungen Ja Ja Nein gleichzeitig in einem Bereich Betretung von Ja Ja Nein Lieferfirmen In die entsprechenden An einem fest definierten Anlieferung von Waren Direkt am Eingang Lagerräume Ort in der Einrichtung 20.11.2020 Seite 15
Tagespflege ALLGEMEIN Testkonzept ist zu berücksichtigen Hygienekonzept (Alltagsmaske/MNS nach Vorgabe, Abstand, Händehygiene, Belüftung von Innenräumen) Monitoring Personal (siehe S.3) Datenerhebung mit Unterschrift (Besuchsdaten, Symptomfreiheit, Aufenthalt in IMMER Risikogebieten) Keine Aktivitäten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen Außenaktivitäten im geschützten Außenbereich unter Abstandswahrung Keine Beteiligung an Essenszubereitung Verlassen der Einrichtung möglich (Therapeutisches Angebot) Thema / Stufe GRÜN GELB ROT In der Regel 1 x pro Testung (siehe Testkonzept) Stichproben Stichproben Woche Alltagsmaske, Alltagsmaske, Ausschließlich Mund-Nasen-Schutz wenn Abstand von 1,5m wenn Abstand von 1,5m Medizinischer Mund- nicht eingehalten werden nicht eingehalten werden Nasen-Schutz (dreilagig) kann kann Ärztliches Attest Negativer COVID-19-PCR frei von COVID-19 Test oder oder PCR Test – bei verlängerter Bestätigung, dass ärztliches Attest Auswertungszeit zur Neuaufnahme mit Nachweis: Bewohner:innen in frei von COVID-19 Überbrückung Antigen- COVID -19 freiem Bereich Schnelltest frei von COVID-19 gelegen haben oder Kontaktreduzierung in der oder Bestätigung, dass Einrichtung Bewohner:innen in negativer COVID-19-PCR COVID -19 freiem Bereich Test gelegen haben Abstand im Bus Analog ÖPNV Analog ÖPNV (Medizinischer Mund- (Alltagsmaske für (Alltagsmaske für Nasen-Schutz (dreilagig) Fahrdienst Tagesgäste und Tagesgäste und für Tagesgäste und Fahrpersonal in Ein- und Fahrpersonal in Ein- und möglichst Fahrpersonal in Ausstiegssituation) Ausstiegssituation) Ein- und Ausstiegssituation) Ja, möglichst mit Ja, mit Ausflüge Nein Kontaktvermeidung Kontaktvermeidung Betreute Aktivitäten mit möglichst Nein Nein Nein Körperkontakt Nein, Ausnahme: Angehörige als Ja medizinische oder sozial- Nein Besuchende ethische Gründe 20.11.2020 Seite 16
Tagespflege EXTERNE LIEFERUNGEN UND DIENSTLEISTUNGEN Testkonzept ist zu berücksichtigen Registrierung Tätigkeit, die Einhaltung des Hygienekonzeptes ermöglicht IMMER Abstandsgebot und MNS Keine Aktivitäten mit verstärktem Aerosolausstoß Geschultes Ehrenamt mit Hygienekonzept Ärztliche Visiten und SAPV Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Testung (Ausführliches In der Regel 1 x pro Stichproben Stichproben siehe Testkonzept) Woche Frisierdienst-leistungen Ja Ja Nein mit Hygienekonzept Heilmittel-erbringung Möglichst in der Ja Ja mit Hygienekonzept Häuslichkeit Mehrere Dienstleistungen Ja Ja Nein gleichzeitig Betretung von Ja Ja Nein Lieferfirmen In die entsprechenden An einem fest definierten Anlieferung von Waren Direkt am Eingang Lagerräume Ort in der Einrichtung 20.11.2020 Seite 17
Ambulante Pflege DIENSTLEISTUNGSERBRINGUNG BEIM KUNDEN Wenn es vorliegt, Testkonzept berücksichtigen Hygienekonzept (Alltagsmaske/MNS nach Vorgabe, Abstand, Händehygiene, Belüftung von Innenräumen) Monitoring Personal IMMER Registrierung (Name, Adresse, Telefonnummer) betriebsfremder Personen in den Räumlichkeiten des ambulanten Dienstes Behandlungspflege SGB V Betreuungsleistungen nach SGB XI Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Alltagsmaske, Alltagsmaske, Ausschließlich Mund-Nasen-Schutz für wenn Abstand von 1,5m wenn Abstand von 1,5m Betroffene/Kundschaft nicht eingehalten werden nicht eingehalten werden Medizinischer Mund- kann kann Nasen-Schutz (dreilagig) Ja, notwendige Versorgung (alle, die in Häuslichkeit Pflegerische Versorgung Ja Ja keinerlei Unterstützungs- möglichkeiten durch Pfleg. Angehörige haben) Ja, notwendige Versorgung Hauswirtschaftliche (Einkaufsservice, Ja Ja Tätigkeiten drohende Verwahrlosung) mit fester Personalzuordnung Ja, Betreuungsleistung Ja Ja mit fester nach SGB XI Personalzuordnung Ärztliches Attest Negativer COVID-19- frei von COVID-19 PCR Test oder oder PCR Test Bestätigung, dass ärztliches Attest Neuaufnahme mit – bei verlängerter Bewohner:innen in frei von COVID-19 Nachweis: Auswertungszeit zur COVID -19 freiem frei von COVID-19 oder Überbrückung Antigen- Bereich gelegen haben Schnelltest oder Bestätigung, dass Bewohner:innen in negativer COVID-19-PCR COVID -19 freiem Test Bereich gelegen haben Pflegeberatungsbesuche Ja, Ja, Ja § 37/3 SGB XI möglichst telefonisch möglichst telefonisch Pflegevisiten Ja Ja Nein Anlieferung von Waren In die entsprechenden An einem fest definierten Direkt am Eingang im ambulanten Dienst Lagerräume Ort in der Einrichtung 20.11.2020 Seite 18
Rettungsdienst und Krankentransport ALLGEMEIN Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Leitsymptombasierte PSA, bei COVID-19-Verdacht Hygieneset A gemäß DA 11/2020 FFP2-Maske und. Schutzbrille (in Ausnahmen Spuckschutzvisier) bei jedem Einsatz IMMER Alle zu Behandelnde tragen einen MNS Gilt auch für Einsätze des Rettungsdienstes durch Feuerwehrkräfte MNS-Pflicht bei allen Feuerwehreinsätzen in den hier abgehandelten Einrichtungen Einsatzart FFP2-Maske ohne Ausatemventil FFP2-Maske ohne Ausatemventil Bei jedem Schutzbrille Schutzbrille Rettungsdiensteinsatz MNS für Betroffene MNS für Betroffene Sonstige Einsätze in Pflegeeinrichtungen, FFP2-Maske ohne Ausatemventil MNS für Einsatzkräfte bzw. Krankenhäusern, Einrichtungen der EGH Schutzbrille umluftunabhängiger Atemschutz u.ä. Hygieneset A, MNS für erkrankte Hygieneset A, MNS für erkrankte Personen Personen COVID-19-Fall oder COVID-19-Verdachtsfall Bei Intubation, Atemwegssicherung, Bei Intubation, Atemwegssicherung, Reanimation FFP3-Maske mit Reanimation FFP3-Maske mit Ausatemventil Ausatemventil 20.11.2020 Seite 19
Testkonzept TESTKONZEPT UND SCHULUNG Das vorliegende Testkonzept ermöglicht einrichtungsspezifische Ergänzungen und kann beim Gesundheitsamt eingereicht werden. Allgemein Die Inhalte sind bewusst ausführlich dargelegt und dienen gleichzeitig als Themenübersicht für Schulungskonzepte Muster-Testkonzept und Antragsvordruck zur Umsetzung der Nationalen Mit dem Teststrategie (Coronavirus-Testverordnung - TestV) zur Anwendung von Testkonzept Antigen-Tests in der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege und EGH werden beim LINK Gesundheitsamt folgende Anlagen mit eingereicht: andere Anlagen: Bundesministerium für Gesundheit: Nationale Teststrategie vom 15.10.2020 Online unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Nat-Teststrat.html Bundesministerium für Gesundheit: Hilfestellung zur Erstellung eines Testkonzepts zur Testung auf SARS- CoV-2 für ambulante und stationäre Pflege-einrichtungen sowie für Angebote zur Unterstützung im Alltag von Oktober 2020 mit 2020-10-16 Anlage 2-5 zu Hilfestellung Testkonzept Antigen Pflege Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig Holstein: Informationen zur praktischen Umsetzung der Antigen-Tests nach der neuen Coronavirus-Testverordnung des Bundes in Quellen Schleswig-Holstein vom 19.10.2020 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig Holstein: Muster- Testkonzept und Antragsvordruck zur Umsetzung der Nationalen Teststrategie (Coronavirus- Testverordnung - TestV) zur Anwendung von Antigen-Tests in der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege und EGH vom 09.11.2020 Empfehlung des ABAS zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2, Beschluss 6/2020 des ABAS vom 1. Oktober 2020 Hygenia Mustertestkonzept Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 gemäß der Coronavirus-Testverordnung – TestV vom 15.10.2020 Ort: Datum: Beantragt durch die Einrichtung: Ort: Datum: Genehmigt (Gesundheitsamt) 20.11.2020 Seite 20
Testkonzept ALLGEMEINES ZU POC-ANTIGEN-TESTS / PCR-TESTS Ziel: Schnelle Infektionserkennung, die Verhinderung einer Verbreitung SARS - CoV-2 in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Allgemein Antigen-Schnelltests SARS-CoV-2: Der Test basiert auf dem Nachweis von SARS-CoV-2-Eiweißen. Die einfachere Auswertung eines Antigentests erlaubt die Testung auch außerhalb eines Labors. Personen, die in den letzten zehn Tagen mindestens 15 Minuten ununterbrochen engen Kontakt zu einer Coronavirus SARSCoV-2 infizierten Person hatten (z.B. PCR-Test IMMER, gemeins. Haushalt, räuml. Nähe bei Feiern / Freizeit / Sport, beengte Raumsit. bei Personen, die in den letzten zehn Tagen durch die „Corona-Warn-App“ des RKI Kontaktpersonen eine Warnung erhalten haben nachgewiesener- maßen SARS- Bewohner:innen, erkrankte Personen, Mitarbeiter:innen, wenn in den letzten zehn CoV2-Infizierten Tagen eine mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in der Einrichtung infizierte Person festgestellt wurde Das zuständige Gesundheitsamt kann hierfür eine Ausnahme machen PCR-Tests in der Symptomatische Personen amb. und stat. Kontext von Ausbruchsgeschehen Pflege und EGH Möglichst bei Aufnahme in eine medizinische Einrichtung PCR-Test Antigen-Schnelltest • Weist Erbgutinformationen (sog. RNA) • Erkennt Bruchstücke des Virus Unterschied PCR des Virus nach • Methode ist weniger empfindlich und Test und PoC • Gilt aufgrund hoher Empfindlichkeit und treffsicher („Point of Care) - Treffsicherheit als Gold-Standard des • Lässt sich direkt vor Ort durch- Antigen Nachweises einer COVID-19-Infektion führen (englisch: „point of care“) Schnelltest • Muss in spezialisierten Laboren • Erstes Ergebnis ist innerhalb von 20 durchgeführt werden Test-ergebnis min zur Verfügung. nicht sofort zur Verfügung steht. PoC („Point of Alle symptomlosen Bewohner:innen, Care)--Antigen Mitarbeiter:innen mit direktem Kontakt von Bewohner:innen, Schnelltest Besuchende ab einer Inzidenzrate von >50 pro 100.000 Einwohnende, die nicht in dem „PCR-Test“-Block aufgelistet sind. (Wer kann getestet werden – Beim Vorliegen der Symptome, die mit einer COVID-19-Infektion vereinbar sind, konkretere muss durch das behandelnde ärztliche Personal ein Verdacht auf die oben Angaben siehe genannte Infektion ausgeschlossen werden. Es kann ein Antigen-Test nächste Seite) durchgeführt werden. Es werden nur Tests nach der Liste Antigentests des Bundesinstituts für Anforderungen an Arzneimittel und Medizinprodukte nach aktuellem Stand (BfArM) genutzt LINK. den PoC-Antigen- Empfehlung: Verwendung von Tests mit dokumentiertem Nachweis einer Schnelltest Sensitivität >80 % (untere Grenze des 95%-Vertrauensintervalls) und einer Spezifität >98 % (oder >96 %) (untere Grenze des 95%-Vertrauensintervalls). 20.11.2020 Seite 21
Testkonzept WER WIRD GETESTET Die Testung erfolgt auf freiwilliger Basis Zustimmung der zu testenden Person oder der gesetzlichen Betreuung / Vorsorgebevollmächtigung liegt vor. Bei leichten grippalen Symptomen (Schnupfen, Halsschmerzen) ohne konkreten COVID-19 Verdacht. IMMER Externe Mitarbeiter:innen: (z.B. therapeutisches Fachpersonal, rechtliche Betreuung, Handwerk, Frisiersalons, Ehrenamt, Zeitarbeit) Stichprobenartig bei Episoden mit unbekannter Risikoexposition (z. B. nach Verlassen der Pflegeeinrichtung über Nacht) Zu Betreuende meint: Bewohner:innen / Hospizgäste / erkrankte Personen / Werkstattmitarbeiter:innen /zu pflegende Personen im häuslichen Umfeld Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Screening-Konzept Personal in der Regel: Personal in der Regel: der Einrichtung Personal 1 2 1 2 Wenn sich kein stichprobenartig wöchentlich (Auswahl wöchentlich (Auswahl COVID-19-Fall in den Zu Betreuende ankreuzen) ankreuzen) Einrichtungen befindet stichprobenartig Zu Betreuende Zu Betreuende Besuchende und stichprobenartig stichprobenartig Wenn kein Kontakt zu Externe Besuchende und Besuchende und einem achgewiesenen stichprobenartig Externe Externe COVID-19-Fall stichprobenartig immer (1x pro Woche) bestand Testung von asympt. Personal (mit direktem Bei Beginn eines neues Beschäftigungsverhältnisses vor Tätigkeitsaufnahme Kontakt zu Bewohner- (inkl. einmaliger Wiederholungstestung) :innen) Testung von asympt. Bei Aufnahme, wenn PCR-Test-Kapazität nicht ausreicht (inkl. einmaliger Bewohner:innen Wiederholungstestung) Testung von asympt. Die getesteten Besuchenden werden in einer Liste geführt. Besuchenden Anzahl Bewohner:innen/Patient:innen Vorhaltung Anzahl PoC-Antigen X 10 = amb. Einrichtung. X 20 = stat. Einrichtung Schnelltests = Anzahl Test in Reserve pro Monat Vorhaltung PSA Anzahl PSA in Reserve pro Monat 20.11.2020 Seite 22
Testkonzept ORGANISATION Schulungen für Personal bezüglich Abstrichtechnik Zeiten für wöchentl. Testung der Zielgruppen einplanen und Vorhaltung von Kapazitäten Testmöglichkeiten auch am Wochenende einplanen – Wochentage und Wochenenden Testplanung sind mit geschultem Personal besetzt Zeiten für Testungen in die Besuchsplanung aufnehmen (ca. 15 – 20 min) Im Ambulanten Bereich Routenplanung für die Testung vorbereiten Untersuchungsraum Die Untersuchung wird im Raum: durchgeführt. Der Raum ist mit ausreichender Menge wie folgt ausgestattet: • Händedesinfektionsmittelspender • Ablagefläche (desinfizierbar) • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) • Flächendesinfektionsmittel • Geschlossene Abfallbehälter Der Raum hat die Möglichkeit zum Lüften Ventilatoren, Kühlgeräte sind während der Testungen ausgeschaltet. Hinweis: auf vorgegebene Raumtemperatur für Lagerung und Durchführung des Tests achten Räumlichkeiten Wartezimmer/-bereiche für zu testende Personen sind folgendermaßen geregelt: Privatraum der zu testenden Person Es wird darauf geachtet, dass eine Umgebungskontamination vermieden wird. Folgendes wird bereitgestellt: • Desinfizierbares Tablett/Behälter • Händedesinfektionsmittel (Kittelflasche) • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) • Müllbeutel (siehe Abfallentsorgung) PoC-Antigen-Schnelltests werden ausschließlich durch geschultes Personal durchgeführt. Das betreffende Personal ist von folgender medizinisch kundigen Person dokumentiert geschult worden. Die Herstellervorgaben werden dabei berücksichtigt. Qualifizierung / Anforderungen Personal Nach der Schulung darf das geschulte Personal PoC-Antigen-Schnelltests in der Einrichtung durchführen. Die persönlichen Daten und Schulungsnachweise des geschulten Personals sind dokumentiert. 20.11.2020 Seite 23
Testkonzept VORBEREITUNG, DURCHFÜHRUNG UND NACHBEREITUNG Vorschläge für mögliche LINK LINK LINK LINK Lernvideos Aufklärung und Zustimmung der zu testenden Person oder der gesetzlichen Betreuung / Vorsorgebevollmächtigung liegen in Schriftform vor. Abklärung von Risikofaktoren und zu berücksichtigende Vorerkrankungen o Mögliche Risiken können sein: Das Abbrechen des Teststäbchens bei Manipulation bzw. ungewollten Bewegungen Blutungen in Nasen- / Rachenbereich durch kleinere Schleimhautverletzungen o Zu berücksichtigende Vorerkrankungen: Bekannte Fehlstellungen in der Nasenscheidewand Neigungen zu Nasenblutungen Einnahme von Blutverdünnern Das durchführende Personal ist mit den Herstellervorgaben vertraut. Vorbereitung: Vorbereitung des Testes o Eieruhren, Reagenzglashalter, Etiketten /wasserfeste Stifte o Mundspatel, Taschentücher, Einweg-Nierenschalen o Händedesinfektion o Unterlage (Ablagemöglichkeit) desinfizieren und Einwirkzeit beachten o Abstrich Röhrchen mit Tupfer und Reagenzträger auf desinfizierte Fläche ablegen o Händedesinfektion o Persönliche Schutzausrüstung (PSA) anlegen: mind. FFP2 Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske, Handschuhe, vorne durchgehend geschlossener Langarm-Schutzkittel, dicht schließende Schutzbrille oder Visier (an der Stirn dicht aufsitzendend und über das Kinn hinausgehend). Hinweise Anlegen PSA für den stationären Bereich LINK Hinweise Anlegen PSA für ambulanten Bereich LINK1 LINK2 ACHTUNG: bei Kontamination der PSA ist sie zu wechseln (Gefahr der Kontamination der Umgebung!) Mund der Testperson soll vor dem Abstrich nicht ausgespült werden. Durchführung des Rachen- oder Nasopharyngeal- und/oder Oropharyngeal-Abstriches erfolgt nach Herstellerangaben Durchführung des Tests 20.11.2020 Seite 24
Testkonzept VORBEREITUNG, DURCHFÜHRUNG UND NACHBEREITUNG Leicht seitlich vor die zu testende Person stellen und Kopf halten o Nase Nase schnäuzen ermöglichen Stäbchenführung Richtung Ohr beachten Tiefe ca. 5 – 8 cm o Rachen Mund der Testperson muss weit geöffnet sein Durchführung Aufforderung A zu sagen, um Zäpfchen zu heben des Tests Zunge Nutzen Sie einen Mundspatel zur Kontrolle der Zunge!! Stäbchenführung parallel zum Spatel in den Racheninnenraum und mehrfach mit dem Tupfer über den hinteren Teil des Racheninnenraums streichen Achtung es ist normal, den Würgereiz auszulösen Entsorgung des Abstrichtupfers und des -Röhrchens (Abfallentsorgung siehe unten) Bei mehreren Tests immer Handschuhe ausziehen, Händedesinfektion durchführen, neue Handschuhe anziehen PSA ablegen Nachbereitung Hände desinfizieren Raum für 5-10 Minuten lüften Die PSA ist bei Durchfeuchtung oder Kontamination sofort zu wechseln. Mit Blut, Sekreten oder Exkreten behaftete Abfälle wie Wundverbände, Gipsverbände, Einwegwäsche, Stuhlwindeln, Einwegartikel u. a. m. aus der unmittelbaren Versorgung entsprechen der Abfallklasse AS 18 01 04, an die keine besonderen Anforderungen aus infektionspräventiver Sicht gestellt werden. Diese Abfälle werden in flüssigkeitsdichten und reißfesten Plastiksäcken gesammelt und verschlossen und in einen zweiten Müllsack verpackt (Doppelsackmethode). Abstrichtupfer für Antigentests und Abfälle aus Schnelltests/ PoC werden entsprechend Abfallent- eingestuft. sorgung Auf die Vermeidung der Umgebungskontamination ist zu achten. entsprechend der ABAS- Die Abfälle dürfen nicht umgefüllt oder sortiert werden. Empfehlung Anschließend kann dieser dem Hausmüll zugeführt werden. Spitze/Scharfe Gegenstände sind in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen Abfall aus Bewohner:innenzimmern von infizierten Bewohner:innen muss verschlossen nach der Doppelsackmethode herausgenommen und entsorgt werden. Im Gegensatz dazu sind flüssige Abfälle und Anzuchtkulturen, die in Laboren anfallen, einer geeigneten Inaktivierung zuzuführen oder werden nach Abfallschlüssel 18 01 03 entsorgt. Dokumentation im Rahmen des Selbstscreenings/Monitorings Dokumentation in einer Liste zur Dokumentation der durchgeführten PoC-Antigen- Dokumentation Schnelltests Testergebnis Bei externen Dienstleistenden: Nachweis von durchgeführten SARS-CoV-2 Antigen- Schnelltests mit Stempel der Einrichtung (nur negative Ergebnisse) Positives Testergebnis: zusätzlich unverzügliche Meldung an das Gesundheitsamt 20.11.2020 Seite 25
Vorlage Einwilligungserklärung zur Testung EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG ZUR ANTIGEN- SCHNELLTESTUNG AUF SARS-CoV-2 Bewohner:in/zu versorgende Person* Mitarbeiter:in* Besucher:in* Dienstleistende/ Andere: ________________________ ______________________________________________ __________________ Name, Vorname geboren am Die unterzeichnende Person ist mit der individuellen bzw. regelmäßigen Antigen-Schnelltestung auf SARS- CoV-2 für die oben aufgeführte Person einverstanden. Die Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 werden durch das geschulte Personal der Einrichtung _______________________________________________________________________ durchgeführt. (Nachfolgend Einrichtung genannt) Bei oben aufgeführter Person trifft folgendes zu: Bluterkrankheit Abstrich ist nur im Rachenraum durchzuführen Einnahme gerinnungshemmender Arzneimittel (z.B. Marcumar, ASS) Abstrich ist nur im Rachenraum durchzuführen KEINE Bluterkrankheit bzw. Einnahme von gerinnungshemmenden Arzneimitteln Abstrich in Nasen- und/oder Rachenraum möglich 30 Minuten vor dem Test wurde nichts gegessen, nichts getrunken, keine Mundpflege durchgeführt Während des Abstreichens kann es kurzzeitig zum Tränenfluss und Würgereiz kommen. Die Kosten der Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 werden von der Einrichtung ausgelegt und wenn möglich durch andere Institutionen refinanziert. Bei einem positiven Ergebnis: Die unterzeichnende Person ist damit einverstanden, dass das Testergebnis der oben aufgeführten Person zur Nachtestung mittels PCR-Test an das Gesundheitsamt weitergeleitet wird. Ich bin mit der Erhebung, Speicherung und Auswertung meiner Daten zu Zwecken der Infektionsverfolgung im Rahmen der durch SARS-CoV-2 verursachten Pandemie durch die Einrichtung einverstanden. Ohne meine Zustimmung werden meine Daten nicht an Dritte weitergegeben. Meine Einwilligung ist zeitlich auf die Dauer der durch SARS-CoV-2 verursachten Pandemie begrenzt und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit, mit Wirkung für die Zukunft, widerrufen werden. __________________ ____________________________________________ Ort, Datum Unterschrift Bewohner:in/ zu pflegende Person, Mitarbeiter:in:, Besucher:in oder gesetzliche Vertretung *Es entstehen keine Nachteile, wenn diese Einwilligung nicht erteilt wird . 20.11.2020 Seite 26
Liste zur Dokumentation von ANTIGEN-SCHNELLTEST AUF SARS-CoV-2 während der COVID-19 Pandemie Seite 27 Datum: , von: bis: Uhr Testende Person: Name des ANTIGEN-SCHNELLTEST: _____________________________________________________________ Testergebn is //bitte Zu testende Person Abstrichmat ankreuzen/ Andere, erial aus / z.B. Externe //bitte Bei Info an GA Dienstleister Symptome?Wenn ja, ankreuzen//: positivem (Datum, HdZ. //Bitte ankreuzen// welche? PCR Test Ergebnis: MA) //Bitte Info an GA Besu Mitar Bewo benennen// Geb. Rach nega pos Name, Vorname cher: beite hner: Nase Datum en tiv itiv in r:in in nein Vorlage Dokumentation Antigen-Schnelltests ja, ____________________ nein ja, ____________________ nein ja, ____________________ nein ja, ____________________ nein ja, ____________________ nein ja, ____________________ nein ja, ____________________ nein 20.11.2020 ja, ____________________ nein ja,____________________
Vorlage personenbezogene Dokumentation „Laufkarte“ Nachweis von durchgeführten SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests Zur Vorlage in Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie Pflegeheimen, Tagespflege, EGH, … Mit dem Nachweis von durchgeführten SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests wird der ressourcenschonende Einsatz bezweckt. Getestete Person: Name, Vorname Ein negatives Testergebnis schließt das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht aus. Bei typischer Symptomatik gilt: Betreten Sie die Einrichtung nicht! Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf. Testergebnis: negativ* Testergebnis: negativ* Testergebnis: negativ* Einrichtungsstempel: Einrichtungsstempel: Einrichtungsstempel: Datum Datum Datum Unterschrift Unterschrift Unterschrift Testergebnis: negativ* Testergebnis: negativ* Testergebnis: negativ* Einrichtungsstempel: Einrichtungsstempel: Einrichtungsstempel: Datum Datum Datum Unterschrift Unterschrift Unterschrift Testergebnis: negativ* Testergebnis: negativ* Testergebnis: negativ* Einrichtungsstempel: Einrichtungsstempel: Einrichtungsstempel: Datum Datum Datum Unterschrift Unterschrift Unterschrift *Positive Testergebnisse werden gem. Testkonzept sofort an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Es werden hier ausschließlich negative Testergebnisse erfasst. 20.11.2020 Seite 28
Liste zur täglichen Erhebung von Erkältungssymptomen (Erkältungsvisite / Erkältungsrunde) bei Bewohnern / Betreuten Seite 29 während der COVID-19 Pandemie (RKI LINK) Organisationseinheit (Wohnbereich, Abteilung, Station, o.ä.): Woche (von-bis): ZiNr Bewohnername Symptome1) täglich eintragen Datum Symptomkontrolle erfolgt durch (Name/Kürzel) Vorlage Dokumentation Monitoring 20.11.2020 1) Symptome: Fieber, Husten, Schnupfen, Kurzatmigkeit / Atemnot, Halsschmerzen, Desorientiertheit, Muskel- und Gelenkschmerzen, verstopfte Nase, Fehlen von Geruchs- und Geschmackssinn, Kopfschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Konjunktivitis, Hautausschlag, Apathie / Teilnahmslosigkeit, Somnolenz / Schläfrigkeit, Sauerstoffsättigung 25/min 2) Definition Fieber: >37,8°C oral als Einzelwert oder wiederholte orale Temperaturen von 37,2°C oder rektale Temperaturen > 37,5°C oder eine Einzelmessung mit 1,1°C über der „Normaltemperatur“
Glossar Abstand: In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Hygiene: Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg; halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie ein Taschentuch, das Sie sofort entsorgen. Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife, vermeiden Sie das AHA-A-L – Berühren von Augen, Nase und Mund. Regeln Alltagsmasken: In bestimmten öffentlichen Bereichen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/Handzettel.pdf?__blob=publicationFile App: Corona-Warn-App Quelle: https://www.bundesregierung.de/berg-de/themen/corona/corona-warn-app Lüften: Halten sich mehrere Menschen gemeinsam in einem geschlossenem Raum auf, soll regelmäßig gelüftet werden. (Stoßlüftung mit weit geöffneten Fenstern und Türen) Cluster Vom Sozialministerium Schleswig-Holstein ausgewählte Klinik, die im regionalen Verbund (sogen. Cluster) an der klinischen Versorgung der COVID-19- erkrankten Personen oder zur Klinik Entlastung der entsprechenden Kliniken im Verbund beiträgt Corona Virus Disease 2019, engl. Bezeichnung für die durch das SARS-CoV-2-Virus COVID-19 verursachte Erkrankung EGH Abkürzung für Eingliederungshilfe GA Abkürzung für Gesundheitsamt SARS-COV-2 Englisch: Severe Acute Respiratory Syndrome Corona Virus 2 FFP-2-Maske Partikelfiltrierende Halbmaske der Klasse II LVO Abkürzung für Landesverordnung Eine im öffentlichen Sprachgebrauch auch Community-Maske oder Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) genannte, aus einer oder mehreren Stofflagen bestehende einfache Maske. Diese ist nicht zertifiziert und nicht für den medizinischen Gebrauch bestimmt. Durch das Tragen können Geschwindigkeit des Atemstroms oder Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert werden. MNB / Sie muss über den Mund und die Nase getragen werden. Alltagsmaske Merke: Alternative Bedeckungen (z.B. Wollschal oder andere grobmaschige Verhüllungen) erfüllen die Kriterien nicht und sind in allen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und Eingliederungshilfe nicht zulässig! Ebenso sind kleine Gesichtsvisiere vor dem Mund keine ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung bzw. Alltagsmaske. MNS Mund-Nasen-Schutz (medizinische dreilagige Gesichtsmaske) Monitoring Systematische Erfassung und Dokumentation der auf Seite 14 genannten Parameter bei COVID-19 ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr Messung möglichst zu Beginn der Frühschicht. Genaue Vorgaben: • ab 38,1°C rektal • ab 37,8°C oral, sublingual Fieber • ab 37,6°C axillar, inguinal • ab 37,8°C mit Infrarot Thermometer (Stirn o. äußerer Gehörgang) Quelle: https://www.altenpflegeschueler.de/pflege/koerpertemperatur/ SelbstScreening Tägliche Selbstwahrnehmung relevanter Symptome des eigenen Körpers, welche auf eine bei COVID-19 COVID-19-Erkrankung hinweisen können i.d.R. aus Plexiglas bestehendes Schutzvisier zum Schutz der Augen und des Gesichtes vor Tröpfcheninfektion, fester Bestandsteil der persönlichen Schutzausrüstung im Falle der Visier medizinischen Versorgung von COVID-19-Patienten oder Verdachtsfällen; Merke: Ein Visier ersetzt in keinem Fall eine MNS-Maske. 20.11.2020 Seite 30
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