2018 WETTKAMPFREGELN - Ironman
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2018 WETTKAMPFREGELN
2018 WETTKAMPFREGELN – INHALTSVERZEICHNIS Artikel I. EINFÜHRUNG IN DIE WETTKAMPFREGELN……………………………………………………………… 3 Artikel II. VERHALTENSREGELN FÜR DIE TEILNEHMER………………………………………………………………… 5 Artikel III. STRAFEN……………………………………………………………………...…………………………………………….. 9 Artikel IV. SCHWIMMEN – VERHALTENSREGELN………………………………………………………………………… 13 Artikel V. RADFAHREN – VERHALTENSREGELN…………………………………………………………………………… 15 Artikel VI. LAUFEN – VERHALTENSREGELN……………………………………………………………….………………… 22 Artikel VII. WECHSELZONE – VERHALTENSREGELN………………………………………………………….………….. 24 Artikel VIII. OFFENE WERTUNGSKLASSE FÜR TEILNEHMER MIT KÖRPERLICHEN EINSCHRÄNKUNGEN. ……………………………………………………………………..…………….…………. 24 Artikel IX. HANDBIKE-WERTUNGSKLASSE…………………….…………………………………………………………… 27 Artikel X. RENNLEITUNG…………………………………………………………………………………………....…………… 28 Anhang A. HÄUFIGE REGELVERSTÖSSE UND DEREN STRAFEN……………………...............………………. 30 2018 Wettkampfregeln – Seite 2
Artikel I. EINFÜHRUNG IN DIE WETTKAMPFREGELN Paragraf 1.01 ZWECK Bereitstellung einheitlicher Wettkampfregeln („Wettkampfregeln“) für alle Triathlon-Rennen der Marken IRONMAN® und IRONMAN® 70.3® (die „Rennen“ sowie alle Programme, Aktivitäten, Zeremonien, Empfänge und Ausstellungen, die in Verbindung mit den Rennen (den „Events“) von IRONMAN genehmigt wurden). Paragraf 1.02 ABSICHT Mit diesen Wettkampfregeln wird folgende Absicht verfolgt: (a) Förderung von Fairplay, Chancengleichheit und sportlichem Verhalten; (b) Unterstützung von Geschicklichkeit und Können, ohne die Teilnehmer übermäßig einzuschränken, und (c) Bestrafung von Teilnehmern, die sich unlautere Vorteile verschaffen oder beabsichtigen, sich unlautere Vorteile zu verschaffen. Paragraf 1.03 DEFINITIONEN DER MITARBEITER DES RENNENS (a) „Event Director“ ist die Person, die von IRONMAN mit der Leitung des Events betraut wurde; (b) „Global Head Referee“ ist die Person, die von IRONMAN mit der Durchsetzung der Wettkampfregeln für alle Rennen betraut wurde; (c) „Head Referee“ ist die Person, die von IRONMAN mit der Durchsetzung der Wettkampfregeln für das Rennen betraut wurde; (d) „Head Timer“ ist die Person, die von IRONMAN mit der Zeitmessung für das Rennen betraut wurde; (e) „Race Officials“ sind die einzelnen von IRONMAN mit dem Management und/oder der Beaufsichtigung des Events betrauten Personen, und (f) „Race Referees“ sind der Head Referee und alle Personen, die vom Head Referee mit der Durchsetzung der Wettkampfregeln des Rennens betraut werden. Paragraf 1.04 AUSNAHMEN (a) Aufgrund bestimmter Bestrafungsanforderungen, Gesetze, örtlicher Vorschriften und/oder des Streckenumfelds des Rennens können sich die Wettkampfregeln von einem Austragungsort zum anderen voneinander unterscheiden; (b) Event-spezifische Informationsbroschüren für Teilnehmer enthalten weitere Richtlinien für die Teilnehmer und gehen speziell auf alle eventuellen Ausnahmen von den Wettkampfregeln für jeden Austragungsort ein; (c) die speziell für die offene Wertungsklasse für Teilnehmer mit körperlichen Einschränkungen geltenden Wettkampfregeln sind Artikel VIII zu entnehmen, und 2018 Wettkampfregeln – Seite 3
(d) die speziell für die Handbike-Wertungsklasse geltenden Wettkampfregeln sind Artikel IX zu entnehmen. Paragraf 1.05 GEISTIGES EIGENTUM Die Events sind das Alleineigentum der World Triathlon Corporation („WTC“), der Tochtergesellschaften der WTC und, mit Bezug auf bestimmte Events, die von der WTC an Drittpartei-Lizenznehmer lizenziert werden, der autorisierten Drittpartei-Lizenznehmer der WTC (gemeinsam als „IRONMAN“ bezeichnet). IRONMAN ist im Besitz aller Rechte in Verbindung mit den Events; dazu gehören u. a. das Recht, die Events zu organisieren, zu instrumentalisieren (kommerziell oder nicht-kommerziell), zu übertragen und zu reproduzieren. Zu den Rechten von IRONMAN gehören u. a. jegliche Art von digitalen Medienaufnahmen (Foto, Audio oder Video), die in Verbindung mit einem Event oder Austragungsort (u. a. der Rennstrecke) aufgezeichnet werden, unabhängig davon, wer sich im Besitz des Aufnahmegerätes befindet. Alle von den Teilnehmern oder Zuschauern für die einzelnen Events bereitgestellten persönlichen Daten und die Daten, die aus dem Event erhoben werden (u. a. die Ergebnisse des Rennens), sind das Alleineigentum von IRONMAN. Paragraf 1.06 PREISGELD (a) Preisgeld ist nur für professionelle Triathleten verfügbar, die zum Zeitpunkt des Starts des Rennens vollberechtigte Mitglieder des Ironman Pro Membership-Programms („Pro- Mitglied“) sind; (b) wenn für ein Event Preisgeld vorhanden ist, dürfen keine einschränkenden Regelungen oder Bedingungen, die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, für Kategorien der Pro- Mitglieder aufgestellt werden, sofern diese Regeln oder Bedingungen nicht in gleichem Maße für alle Pro-Mitglieder gelten, die zum Erhalt von Preisgeld berechtigt sind; (c) das Preisgeld für ein Event muss in Höhe und Anzahl zu gleichen Teilen für männliche und weibliche Pro-Mitglieder angeboten werden. Für jede Platzierung, für die einem der beiden Geschlechter ein Preisgeld angeboten wird, einschließlich aller Boni für Platzierungen beim Schwimmen, Radfahren oder Laufen, muss eine entsprechende und gleichwertige Platzierung für das andere Geschlecht vorhanden sein, für die ein Preisgeld in derselben Höhe angeboten wird; (d) wenn die Anzahl der mit Preisgeldern verbundenen Plätze die Anzahl der offiziell klassierten Pro-Mitglieder in einer der beiden Geschlechtergruppen übersteigt, wird dieser Anteil des Preisgeldes, der für die Plätze vorgesehen ist, für die keine angemeldeten Pro-Mitglieder klassiert sind, nicht verteilt, und (e) die Pro-Mitglieder und alle anderen Triathlon-Profis sind nicht zum Erhalt von Auszeichnungen für Altersklassen und Altersklassen-Teilnehmer sind nicht zum Erhalt von Preisgeld berechtigt. 2018 Wettkampfregeln – Seite 4
Paragraf 1.07 WETTKAMPFALTER Alle Altersklassen-Teilnehmer müssen in der Altersklasse teilnehmen, die dem Alter des Teilnehmers zum 31. Dezember des Jahres, in dem das Event stattfindet, entspricht. Artikel II. VERHALTENSREGELN FÜR DIE TEILNEHMER Paragraf 2.01 ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN Jeder Teilnehmer muss/darf: (a) jederzeit sportliches Verhalten an den Tag legen; (b) verantwortungsbewusst mit der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer umgehen; (c) alle hier oder in der event-spezifischen Informationsbroschüre für Teilnehmer aufgeführten oder bei den Wettkampfbesprechungen für die jeweiligen Events genannten Wettkampfregeln kennen, verstehen und befolgen; (d) die Verkehrsregeln sowie die Anweisungen der Race Officials befolgen; (e) Referees, Officials, Helfer, Zuschauer, Öffentlichkeit und andere Teilnehmer mit Respekt und Zuvorkommenheit behandeln; (f) die Gesetze und lokalen Verordnungen befolgen und jegliche Art von politischer, religiöser und rassistischer Propaganda strikt unterlassen. Das Nichteinhalten von Gesetzen oder lokalen Verordnungen und/oder das Nichtunterlassen von Demonstrationen führt zur Disqualifikation; (g) Beleidigungen und unangemessene Äußerungen unterlassen; (h) bei einer vorzeitigen Beendigung des Rennens umgehend einen Race Official informieren. Ein Missachten dieser Regel kann zu einer vorübergehenden Sperrung oder zu einem permanenten Ausschluss von anderen Events führen; (i) ohne die Hilfe anderer an dem Wettkampf teilnehmen (ausgenommen der Race Referees, Race Officials und anderer Teilnehmer gemäß Paragraf 2.02). Die Inanspruchnahme jeglicher Unterstützung führt zur Disqualifikation; (j) sich auf der Rennstrecke keiner Abfälle und Geräte entledigen (außer an den Verpflegungsstationen oder anderen Stellen, an denen das Wegwerfen von Abfall erlaubt ist). Absichtliches oder unachtsames Vermüllen (Littering) führt zu einer Zeitstrafe oder zur Disqualifikation; (k) sich keinen unlauteren Vorteil mithilfe von externen Gefährten oder Objekten verschaffen oder versuchen, sich einen unlauteren Vorteil zu verschaffen; (l) keine Geräte verwenden, die den Teilnehmer davon abhalten, seiner Umgebung die gebotene volle Aufmerksamkeit zu schenken. Die Verwendung eines Geräts auf eine Weise, die eine Ablenkung zur Folge hat, führt zur Disqualifikation. 2018 Wettkampfregeln – Seite 5
(m) die vorgeschriebene Rennstrecke einhalten. Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Teilnehmer, die Rennstrecke zu kennen. Die Teilnehmer müssen die gesamte Rennstrecke zurücklegen. Andernfalls kommt es zu einer Disqualifikation. Falls ein Teilnehmer die Rennstrecke verlassen muss, erfolgt der Wiedereintritt in die Rennstrecke an derselben Stelle, an der die Rennstrecke verlassen wurde; erst dann kann der Teilnehmer das Rennen fortsetzen; und (n) zu jeder Zeit während eines Events unsittliche Entblößung und öffentliche Nacktheit vermeiden. Unsittliche Entblößung und öffentliche Nacktheit können zur Disqualifikation führen. Paragraf 2.02 UNTERSTÜTZUNG (a) Eine Unterstützung durch Race Referees oder Race Officials (einschl. offizieller Event- Helfer) ist erlaubt, jedoch auf Folgendes beschränkt: Ausgabe von Getränken und Nahrung, mechanische und medizinische Betreuung und anderweitige erforderliche Betreuung (entsprechend der Genehmigung durch den Event Director oder Head Referee). (b) Die Teilnehmer desselben Rennens können sich gegenseitig u. a. mit folgenden Artikeln aushelfen: Nahrung und Getränken nach einer Verpflegungsstation sowie Pumpen, Reifen, Schläuchen und Radreparatur-Sets; (c) kein Teilnehmer darf seine Ausrüstungsgegenstände an einen anderen Teilnehmer desselben Rennens weitergeben, wenn dies dazu führt, dass der die Gegenstände bereitstellenden Teilnehmer das eigene Rennen nicht fortsetzen kann. Zu solchen Ausrüstungsgegenständen gehören u. a. Schuhe, komplette Fahrräder, Rahmen, Räder und Helme. Ein solches Verhalten führt zur Disqualifikation beider Teilnehmer; und (d) wenn dies vom Event Director oder Head Referee nicht im Voraus genehmigt wurde, darf kein Athlet auf jeglichem Teil der Strecke vorsätzlich die physische Vorwärtsbewegung eines anderen Athleten während des Rennens verursachen. Ein solches Verhalten führt zur Disqualifikation. Paragraf 2.03 ANTI-DOPING-BESTIMMUNGEN (a) Jeder Teilnehmer nimmt die Anti-Doping-Bestimmungen (gemäß der nachfolgenden Definition dieses Begriffs) zur Kenntnis und erklärt sich mit allen Vorschriften der Anti- Doping-Bestimmungen einverstanden, bestätigt, diese einzuhalten und stimmt ihnen freiwillig zu. 2018 Wettkampfregeln – Seite 6
(i) Der Begriff „Anti-Doping-Bestimmungen“ umfasst alle von IRONMAN übernommenen Anti-Doping-Bestimmungen, u. a. den Welt-Anti-Doping-Code (den „WADA-Code“), alle dazugehörigen internationalen Standards, u. a. die Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden (die „Verbotsliste“) der World Anti-Doping Agency („WADA“), und alle anderen von IRONMAN übernommenen Bestimmungen, Richtlinien und/oder Verfahren. (b) Jeder Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die IRONMAN Anti-Doping-Bestimmungen gelegentlich und zu jeder Zeit von IRONMAN ergänzt werden können, ohne die Teilnehmer – von den eventuell auf der IRONMAN-Website unter www.ironman.com veröffentlichten Ergänzungen abgesehen – darauf hinzuweisen.; (c) Jeder Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der WADA-Code und die internationalen Standards, inklusive der WADA-Verbotsliste, gelegentlich und zu jeder Zeit von WADA ergänzt werden können, ohne die Teilnehmer – von den eventuell auf der WADA-Website veröffentlichten Ergänzungen abgesehen – darauf hinzuweisen; (d) es liegt in der Verantwortung jedes Teilnehmers zu wissen, was einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen darstellt (u. a. alle Wirkstoffe und Methoden, die auf der Verbotsliste aufgeführt sind). Bestimmte Medikamente, verbreitete Getränke, Nahrungsmittelergänzungen und andere rezeptfreie oder anderweitig legale Produkte können verbotene Wirkstoffe enthalten. Es liegt in der Verantwortung jedes Teilnehmers zu wissen, welche Wirkstoffe gemäß der Verbotsliste unerlaubt sind, und auf die eigene Einhaltung der Anti-Doping-Bestimmungen zu achten; (e) jeder Teilnehmer ist verpflichtet, entsprechende Drittparteien (u. a. das medizinische Personal und die Athletenbetreuer) über seine Verpflichtungen gemäß den Anti-Doping- Bestimmungen zu informieren (u. a. (i) Beschränkungen bezüglich der Verwendung verbotener Wirkstoffe und Methoden und (ii) es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers sicherzustellen, dass die erhaltene medizinische Behandlung nicht gegen die Anti-Doping-Bestimmungen verstößt), und (f) jeder Teilnehmer, der aus legitimen medizinischen Gründen einen verbotenen Wirkstoff einnimmt oder eine verbotene Methode verwendet oder dies plant, muss im Einklang mit den Richtlinien und Verfahren der entsprechenden NADO- und RADO-Agenturen und den Anti-Doping-Regeln eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) von seiner nationalen Anti-Doping-Agentur (NADO) oder regionalen Anti-Doping-Agentur (RADO) einholen. Paragraf 2.04 TEILNAHMEBERECHTIGUNG (a) Die Teilnehmer müssen alle Anforderungen des Veranstalters des Events (u. a. die lizenz- und/oder versicherungsrechtlichen Anforderungen der Veranstalter) erfüllen. Die lizenz- und/oder versicherungsrechtlichen Anforderungen sind der event-spezifischen Informationsbroschüre für Teilnehmer zu entnehmen; 2018 Wettkampfregeln – Seite 7
(b) von IRONMAN gesperrte Athleten dürfen an keinem Event teilnehmen; (c) maßgebend für das Alter eines Teilnehmers ist dessen Alter am 31. Dezember des Jahres, in dem das Event stattfindet; (d) das Mindestalter für die Teilnahme an dem Wettkampf ist der event-spezifischen Informationsbroschüre für Teilnehmer zu entnehmen; (e) Teilnehmer, die in einer Altersklasse antreten, die nicht ihrem tatsächlichen Alter entspricht, werden von dem/den Event(s) disqualifiziert, an dem/denen sie teilnehmen. Alle Auszeichnungen, Preise und/oder Punkte werden aberkannt; (f) jeder Teilnehmer, der durch Registrierung für ein Event unter einem falschen Namen, mit einem falschen Alter, einer falschen Beteuerung oder mit falschen Informationen einen Betrug begeht, wird disqualifiziert und möglicherweise vorübergehend oder permanent von anderen Events ausgeschlossen; (g) jeder Teilnehmer, der eine Geschlechtsangleichung vorgenommen hat oder zu veranlassen beabsichtigt oder der sich als zwischengeschlechtlich identifiziert, einschließlich Teilnehmern, die gegenwärtig Hormone zu sich nehmen (in diesen Regeln zusammenfassend als „transsexuelle Athleten“ bezeichnet), muss die Regeln, Vorschriften und Richtlinien von IRONMAN für transsexuelle Athleten (zusammenfassend als die „Richtlinien für transsexuelle Athleten“ bezeichnet) beachten. Der folgende Link führt zu den IRONMAN-Richtlinien für transsexuelle Athleten: www.ironman.com/TransgenderPolicy. Die Teilnahmeberechtigung transsexueller Athleten basiert im Allgemeinen auf den Richtlinien (den „IOC Transgender Guidelines“), die vom Internationalen Olympischen Komitee verabschiedet wurden. Falls jedoch bestimmte Regelungen der IOC Transgender Guidelines jetzt (oder in Zukunft) nicht mit den IRONMAN-Richtlinien für transsexuelle Athleten übereinstimmen sollten, sind die Bestimmungen der IRONMAN-Richtlinien für transsexuelle Athleten insofern maßgebend, als dies zur Auflösung dieses Widerspruchs erforderlich ist. Die Teilnehmer erkennen an, dass die IRONMAN-Richtlinien für transsexuelle Athleten von IRONMAN gelegentlich und jederzeit geändert werden können, ohne dass die Teilnehmer zuvor darüber informiert werden. Gegebenenfalls können diese Änderungen jedoch auf der IRONMAN-Website, www.ironman.com, veröffentlicht werden; (h) die Teilnahmevoraussetzungen in der offenen Wertungsklasse für Teilnehmer mit körperlichen Einschränkungen sind Artikel VIII zu entnehmen, und (i) die Teilnahmevoraussetzungen für die Handbike-Wertungsklasse sind Artikel IX zu entnehmen. Paragraf 2.05 ZIELEINLAUF, ZEITMESSUNG UND ERGEBNISSE (a) Ein Teilnehmer läuft in dem Moment in das Ziel ein, in dem ein Teil des Rumpfes eine vertikale Linie, die sich von der Vorderkante der Ziellinie erstreckt, überquert; 2018 Wettkampfregeln – Seite 8
(b) der Gewinner eines Rennens ist der Teilnehmer mit der kürzesten Zeit vom entsprechenden Startsignal bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Teilnehmer das Rennen beendet; (c) der Head Referee setzt im Einvernehmen mit dem Head Timer alle angemessenen und verfügbaren Ressourcen ein, um die endgültige Platzierung jedes Teilnehmers zu bestimmen. Dieser Entscheidungsprozess kann durch Technologie unterstützt werden. Der Head Referee oder Head Timer kann anhand der verfügbaren Beweise entscheiden, dass ein Rennen in einem Unentschieden endet, wenn keine akzeptable Methode vorhanden ist, um eindeutig zu bestimmen, welcher Teilnehmer zuerst die Ziellinie überquert hat. Teilnehmer mit gleichen Ergebnissen werden nach Startnummer sortiert; sollte das gleiche Ergebnis jedoch beabsichtigt sein (z. B. wenn sich keiner der beiden Teilnehmer bemüht, die Zeit des anderen Teilnehmers zu unterbieten), werden die betreffenden Teilnehmer disqualifiziert; (d) die Ergebnisse sind offiziell, sobald sie vom Head Referee unterschrieben werden. Unvollständige Ergebnisse können jederzeit zu offiziellen Ergebnissen erklärt werden, und (e) in den Ergebnissen werden auch Teilnehmer aufgeführt, die das Rennen nicht beenden („DNF“, Did Not Finish), und Teilnehmer, die disqualifiziert („DSQ“) werden. Alle verfügbaren Zwischenzeiten der DNF-Teilnehmer werden aufgeführt. Artikel III. STRAFEN Paragraf 3.01 ALLGEMEINES (a) Die Nichteinhaltung der Wettkampfregeln kann zu einer 30-Sekunden-Zeitstrafe (für Rennen unter der IRONMAN®-Marke 70.3®), einer 60-Sekunden-Zeitstrafe (für Rennen unter der Marke IRONMAN®), einer 5-Minuten-Zeitstrafe, einer Disqualifikation vom Event, einem Startverbot für mehrere Events oder einem lebenslangen Ausschluss von allen Events führen; (b) die Race Referees informieren die Teilnehmer über einen Regelverstoß, indem sie dem Teilnehmer eine Karte in der entsprechenden Farbe zeigen und verbale Anweisungen erteilen. Farben der Strafkarten und Strafen, die sie symbolisieren: (i) Gelbe Karte: bedeutet ggf. eine Dreißig (30)-Sekunden-Zeitstrafe für Rennen unter der IRONMAN®-Marke 70.3® und eine Sechzig (60)-Sekunden-Zeitstrafe für Rennen unter der Marke IRONMAN®; (ii) Blaue Karte: 5-Minuten-Zeitstrafe, und (iii) Rote Karte: Disqualifikation; (c) die Art des Verstoßes gegen eine Regel bestimmt die Art der Strafe; 2018 Wettkampfregeln – Seite 9
(d) eine Sperrung oder ein Ausschluss wird für schwere Verstöße gegen die Wettkampfregeln ausgesprochen (der Schweregrad der Verstöße gegen die Wettkampfregeln wird im eigenen und absoluten Ermessen vom Head Referee nach Beratung mit dem Global Head Referee bestimmt); (e) die häufigsten Regelverstöße und deren Strafen sind in Anhang A aufgeführt.; und (f) In jedem Fall, in dem ein Race Referee der Meinung ist, dass ein Teilnehmer sich einen unlauteren Vorteil verschafft oder absichtlich oder in rücksichtsloser Weise eine gefährliche Situation hervorgerufen hat, kann der Race Referee nach eigenem Ermessen entsprechende Strafen verhängen oder den Teilnehmer disqualifizieren (selbst wenn solche Verstöße in den Wettkampfregeln nicht ausdrücklich genannt sind). Paragraf 3.02 ZEITSTRAFEN (a) Zum Zweck der Klarheit und des besseren Verständnisses für den Teilnehmer werden die Verstöße gegen bestimmte Wettkampfregeln hier möglicherweise mit einer entsprechenden Zeitstrafe oder der Disqualifikation in Klammern im Anschluss an die jeweilige Wettkampfregel aufgeführt. Wird eine Wettkampfregel jedoch nicht mit einer entsprechenden Strafe aufgeführt, bedeutet dies nicht, dass die Race Referees keine Strafe verhängen können, sollte gegen diese Regel verstoßen werden. Jede anwendbare Strafe (sofern in diesen Wettkampfregeln ausdrücklich eine solche angegeben ist) kann im Kontext dieser Regel oder in Klammern im Anschluss an die Beschreibung der Regel angegeben werden(z. B. „30- bzw. 60-Sekunden-Zeitstrafe“, „5-Minuten-Zeitstrafe“ oder Disqualifikation „DSQ“); (b) es ist nicht erforderlich, dass die Race Referees den Teilnehmern eine Warnung aussprechen, bevor sie eine Strafe verhängen; (c) auf der Schwimmstrecke verhängte Zeitstrafen werden in der Wechselzone vom Schwimmen zum Radfahren (T1) nach Anweisung eines Race Referees abgebüßt; (d) auf der Radstrecke verhängte Zeitstrafen werden in einer entsprechenden Penalty-Box abgebüßt. Die Standorte der Penalty-Boxen sind der event-spezifischen Informationsbroschüre für Teilnehmer zu entnehmen. Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Teilnehmer, sich in der nächsten Penalty-Box auf der Strecke zurückzumelden. Falls der Teilnehmer nicht an der nächsten Penalty-Box der Radstrecke stoppt, wird der Teilnehmer disqualifiziert; (e) auf der Laufstrecke verhängte Zeitstrafen werden nach Anweisung eines Race Referees an der Stelle abgebüßt, an der der Regelverstoß stattfand (die Laufstrecke weist keine Penalty-Boxen auf); (f) eine blaue Karte wird für Windschattenfahren und Littering vergeben. Eine gelbe Karte wird für bestimmte andere Regelverletzungen vergeben; (g) wenn ein Race Referee eine Regelverletzung auf der Radstrecke erkennt, geschieht Folgendes: 2018 Wettkampfregeln – Seite 10
(i) Der Race Referee informiert den Teilnehmer über die gelbe, blaue oder rote Karte und zeigt sie dem Teilnehmer, und (ii) er weist den Teilnehmer an, sich bei der nächsten Penalty-Box auf der Strecke zurückzumelden. (h) Bei einem Regelverstoß auf der Radstrecke muss der Teilnehmer: (i) sich bei der nächsten Penalty-Box zurückmelden und dem Penalty-Box-Official die Farbe der Karte nennen, die der Teilnehmer erhalten hat. Wenn der Teilnehmer sich nicht bei der nächsten Penalty-Box zurückmeldet oder eine falsche Kartenfarbe angibt, wird der Teilnehmer disqualifiziert; (ii) die Startnummer auf dem Rad vom Penalty-Box-Official mit einem Schrägstrich (/) markieren lassen; (iii) sich auf dem Registrierungsblatt in der Penalty-Box eintragen; (iv) bei Erhalt einer gelben Karte das Rennen erst nach 30- bzw. 60-Sekunden- Aufenthalt in der Penalty-Box (und erst nach Durchführung der o. g. Schritte (ii) und (iii)) fortsetzen, und (v) bei Erhalt einer blauen Karte das Rennen nach einer 5-minütigen Wartezeit in der Penalty-Box (und nach Durchführung der o. g. Schritte (ii) und (iii)) fortsetzen. Paragraf 3.03 DISQUALIFIKATION (a) Jeder Teilnehmer, der drei (3) blaue Karten erhalten hat, wird disqualifiziert. Bei einer Disqualifikation darf der Teilnehmer das Rennen beenden, sofern ein Race Referee nichts anderes anweist; (b) eine rote Karte kann einem Teilnehmer für schwere Regelverstöße gezeigt werden. Dazu gehören u. a. wiederholte Regelverstöße, Missachtung der von Race Referees oder Race Officials erteilten Anweisungen oder gefährliches oder unsportliches Verhalten, und (c) disqualifizierte Athleten können keine Altersklassenauszeichnungen erhalten; dazu gehören u. a. Qualifikationen für die IRONMAN World Championship oder IRONMAN 70.3 World Championship. Die Zwischenzeiten und Rennergebnisse disqualifizierter Athleten werden nicht bekannt gegeben. Paragraf 3.04 SPERRUNG (a) Sperrungen können für unehrliches Verhalten oder bestimmte Regelverstöße verhängt werden; dazu gehören u. a. die regelwidrige Übertragung von Startplätzen, wiederholte Regelverstöße, absichtliches Abkürzen der Strecke oder gefährliches oder unsportliches Verhalten; (b) Sperrungen werden vom Global Head Referee basierend auf den vom Head Referee oder Event Director eingereichten Informationen geprüft; 2018 Wettkampfregeln – Seite 11
(c) je nach Schweregrad des Verstoßes oder der Verstöße verhängt der Global Head Referee Sperrungen für Zeiträume von mindestens drei (3) Monaten bis maximal vier (4) Jahren; (d) gesperrte Athleten dürfen während der Sperrzeit an keinem Event und an keinem anderen IRONMAN-Event teilnehmen; (e) gesperrte Athleten werden vom Global Head Referee schriftlich informiert. IRONMAN informiert den internationalen Triathlonverband (ITU) und den für den Athleten zuständigen Nationalverband über die Sperrung des Athleten, und (f) eine Liste häufiger Regelverstöße, die zu einer Sperrung führen können, ist Anhang A zu entnehmen. Paragraf 3.05 AUSSCHLUSS (a) Wenn ein Athlet wiederholt gegen die Wettkampfregeln verstößt oder wiederholt von Events disqualifiziert oder gesperrt wird, kann der Athlet permanent von der Teilnahme an allen Events oder allen anderen IRONMAN-Events ausgeschlossen werden; (b) permanent ausgeschlossene Athleten werden vom Global Head Referee schriftlich informiert; (c) Ausschlüsse aufgrund von Verstößen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen werden im Einklang mit den Anti-Doping-Bestimmungen gehandhabt, und (d) IRONMAN informiert den internationalen Triathlonverband (ITU) und den für den Athleten zuständigen Nationalverband über den Ausschluss des Athleten. Paragraf 3.06 RECHT AUF EINSPRUCH ODER BESCHWERDE (a) Das Recht des Athleten auf Einspruch oder Beschwerde wird ggf. vom Veranstalter des Events und/oder in den Wettbewerbsregeln des für den Athleten zuständigen Nationalverbands geregelt bzw. gehandhabt. Es ist jedoch zu beachten, dass bei Abwesenheit eines formellen Verfahrens für den jeweiligen Nationalverband IRONMAN im eigenen Ermessen Einsprüche und Beschwerden bezüglich des jeweiligen Events auf eine Weise handhaben kann, die in ihren wesentlichen Punkten dem Verfahren ähnlich ist, das in den anwendbaren Wettbewerbsregeln des Internationalen Triathlonverbands vorgesehen ist; (b) in Angelegenheiten, die von einem Race Referee beobachtet oder zuvor entschieden wurden, kann kein Einspruch eingelegt werden. Es darf niemand einen Einspruch erheben, der eine Ermessensentscheidung erfordert. Der Begriff „Ermessensentscheidung“ bezieht sich in diesen Wettkampfregeln auf die Streitschlichtung im Zusammenhang mit mindestens einer wesentlichen Tatsache, die allein durch konkreten, physischen Nachweis, nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Der Begriff „Ermessensentscheidung“ umfasst u. a. folgende Streitschlichtungen: (i) angeblicher Verstoß gegen die Radfahrposition-Foulregeln (einschließlich angeblicher Verstöße gegen das Windschattenverbot); 2018 Wettkampfregeln – Seite 12
(ii) angebliches Blockieren, Behindern oder Stören oder (iii) angebliches unsportliches Verhalten. (c) Einsprüche durch Athleten, die für Ermessensentscheidungen mit einer Strafe belegt wurden, werden nicht berücksichtigt. Paragraf 3.07 WIEDERERLANGUNG DER STARTBERECHTIGUNG Nach einer Sperre muss der gesperrte Athlet die Wiedererlangung der Startberechtigung schriftlich vom Global Head Referee anfordern und die Genehmigung von IRONMAN erhalten, bevor der Athlet wieder an Events teilnehmen darf. Artikel IV. SCHWIMMEN – VERHALTENSREGELN Paragraf 4.01 ALLGEMEINES (a) Jeder Schwimmer muss die offizielle, von den Race Officials ausgegebene Badekappe tragen. Sollte die Schwimmkappe nicht während des gesamten Schwimmsegments des Rennens getragen werden, können die Race Referees den Teilnehmer nach dem Schwimmsegment T1 mit einer Zeitstrafe belegen. (b) Das Tragen von Schwimmbrillen oder -masken ist nicht verboten, ist aber keine Pflicht; (c) die Verwendung von Schnorcheln, Flossen, Handschuhen, Paddeln oder sonstigen Schwimmhilfen jeglicher Art (einschließlich Ziehbojen) ist untersagt; (DSQ) (d) Gipsverbände und Schienen müssen von dem für das Event zuständigen Head Referee im Voraus genehmigt werden; (30- bzw. 60-Sekunden-Zeitstrafe oder DSQ) (e) das Tragen von Neopren- oder anderen Socken ist nur bei einer Wassertemperatur bis maximal 18,3 °C erlaubt; (30- bzw. 60-Sekunden-Zeitstrafe) (f) wenn die Verwendung von Neoprenanzügen verboten ist (siehe Paragraf 4.03), werden Kleidungsstücke, die einen Teil der Arme unterhalb des Ellenbogens sowie die Beine unterhalb des Knies bedecken, als unzulässig betrachtet und dürfen erst nach dem Schwimmsegment, jedoch nicht während des Schwimmsegments des Rennens getragen werden; (DSQ) (g) die Begleitung durch individuelle Kanus oder Schwimmer ist untersagt; (DSQ) (h) jegliche Hilfe während des Schwimmens führt zur Disqualifikation, sofern eine Fortbewegung stattfand. Sofern keine Fortbewegung stattfindet, dürfen die Teilnehmer unterstützende Kajaks und Boote benutzen. Die Race Officials und das medizinische Personal haben die letzte und maßgebliche Entscheidungsgewalt darüber, einen Teilnehmer aus dem Rennen zu nehmen, wenn dies als medizinisch erforderlich betrachtet wird; (i) es liegt allein in der Verantwortung jedes Teilnehmers, die vorgeschriebene Schwimmstrecke zu kennen und einzuhalten. Für Teilnehmer, die von der vorgeschriebenen Strecke abkommen, werden unabhängig vom Grund keinerlei Anpassungen der Zwischenzeiten oder Ergebnisse vorgenommen; 2018 Wettkampfregeln – Seite 13
(j) unsittliche Entblößung und öffentliche Nacktheit ist zu jeder Zeit während eines Events verboten, (DSQ) und (k) die Zeitlimits für die Schwimmstrecke sind der event-spezifischen Informationsbroschüre für Teilnehmer zu entnehmen. Paragraf 4.02 NEOPRENANZUG – REGELN (a) Teilnehmer in den Altersklassen dürfen bis zu einer Wassertemperatur von einschließlich 24,5 °C einen Neoprenanzug tragen; (DSQ) (*Bitte beachten: Bei einer Wassertemperatur von über 24,5 °C (aber weniger als maximal 28,8 °C) kann IRONMAN in Verbindung mit bestimmten Events (d. h. von USA Triathlon („USAT“) genehmigten Events) Altersklassen- Teilnehmern im eigenen Ermessen das Tragen von Neoprenanzügen und die Teilnahme an einem entsprechend gekennzeichneten, nicht wettbewerblichen Neopren-Wellenstart bzw. in einer eigenen, nicht wettbewerblichen Neoprenklasse gestatten, unter der Voraussetzung, dass solche Athleten, die an einem entsprechend gekennzeichneten, nicht wettbewerblichen Neopren-Wellenstart bzw. in einer eigenen, nicht wettbewerblichen Neoprenklasse teilnehmen für keine Altersklassenauszeichnungen qualifiziert sind, u. a. auch nicht für Qualifikationen für die IRONMAN World Championship oder IRONMAN 70.3 World Championship); (b) Triathlon-Profis dürfen bis zu einer Wassertemperatur von einschließlich 21,9 °C einen Neoprenanzug tragen; (DSQ) (c) Der Neoprenanzug darf jeden Teil des Körpers bedecken außer dem Gesicht, den Händen und den Füßen; (d) unter dem Neoprenanzug darf eine Rennbekleidung getragen werden; (e) der Neoprenanzug darf maximal 5 mm dick sein. Wenn der Neoprenanzug mehrteilig ist, dürfen die überlappenden Teile nicht dicker als 5 mm sein, (DSQ) und (f) das Tragen eines Neoprenanzugs für Triathlon-Profis und Teilnehmer in den Altersklassen ist bei Wassertemperaturen unter 16 °C obligatorisch. (DSQ) Paragraf 4.03 BESTIMMUNGEN BEZÜGLICH DER SCHWIMMBEKLEIDUNG, WENN DAS TRAGEN VON NEOPRENANZÜGEN UNZULÄSSIG IST; (a) Die Schwimmbekleidung muss zu 100 % aus Textilstoff bestehen. Textilstoffe sind Stoffe, die aus natürlichen und/oder synthetischen, einzelnen und nicht konsolidierten Garnen bestehen, die eingesetzt werden, um durch Weben, Stricken und/oder Flechten einen Stoff herzustellen (dies bezieht sich im Allgemeinen auf Anzüge aus Nylon oder Lycra ohne gummierte Materialien wie Polyurethan oder Neopren); (DSQ) (b) die Schwimmbekleidung darf einen Reißverschluss aufweisen; (c) Ärmel, die von den Schultern bis zu den Ellenbogen reichen, dürfen getragen werden; (d) Neopren-Anzüge, -Hosen, -Socken sind verboten; (DSQ) 2018 Wettkampfregeln – Seite 14
(e) die Schwimmbekleidung darf nicht den Hals abdecken und nicht über die Ellenbogen oder bis unter die Knie reichen; (DSQ) und (f) unter der Schwimmbekleidung kann eine Rennbekleidung aus Textilstoff getragen werden, sofern diese nicht über die Ellenbogen oder bis unter die Knie reicht. (DSQ) Paragraf 4.04 UNZULÄSSIGE AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE (a) Headsets und Kopfhörer sind während des Schwimmsegments des Rennens verboten. (30- bzw. 60-Sekunden-Zeitstrafe, DSQ, falls nicht unmittelbar für Abhilfe gesorgt wird) (b) der Gebrauch von Kommunikationsgeräten jeglicher Art durch die Teilnehmer, u. a. von Handys, Smart Watches und Funkgeräten, auf eine der Ablenkung förderliche Weise ist während des Rennens verboten. Ein Gebrauch „auf eine der Ablenkung förderliche Weise“ ist u. a. das Tätigen und Entgegennehmen von Telefonanrufen, das Versenden und Empfangen von SMS-Nachrichten, das Abspielen von Musik, der Gebrauch sozialer Medien und das Fotografieren. Der Gebrauch eines Kommunikationsgeräts auf eine der Ablenkung förderliche Weise während des Rennens führt zur Disqualifikation; und (c) Kameras, Handy-Kameras und Videokameras sind verboten, sofern sie nicht ausdrücklich von IRONMAN genehmigt wurden. Falls IRONMAN eine solche Genehmigung erteilt, liegt es in der Verantwortung des Teilnehmers, den Head Referee vor dem Start des Rennens von dieser Genehmigung zu unterrichten. Teilnehmer mit nicht genehmigten Kameras, Handy-Kameras oder Videokameras werden disqualifiziert. Artikel V. RADFAHREN – VERHALTENSREGELN Paragraf 5.01 ALLGEMEINES (a) Das Wettkampfrad darf ausschließlich über einen Kettensatz mit im Kreis bewegten Beinen und ohne elektrische oder sonstige Unterstützung angetrieben werden. Wenn ein Rad nicht geschoben oder getragen wird, ist jede mit dem Einsatz der Hände vorgenommene Vorwärtsbewegung untersagt (ausgenommen sind Teilnehmer mit körperlichen Einschränkungen und Handbike-Teilnehmer gemäß Artikel VIII und IX); (DSQ und unbefristete Sperre) (b) die Teilnehmer dürfen sich nicht ohne ihr Wettkampfrad vorwärtsbewegen. Wenn sich ein Wettkampfrad als nicht funktionsfähig erweist, darf der Teilnehmer die Radstrecke laufend oder gehend fortsetzen, während das Rad geschoben oder getragen wird; Voraussetzung ist, dass das Rad auf eine Art und Weise geschoben oder getragen wird, die die Fortbewegung der anderen Teilnehmer nicht beeinträchtigt; (DSQ) (c) es liegt allein in der Verantwortung jedes Teilnehmers, die vorgeschriebene Radstrecke zu kennen und einzuhalten. Für Teilnehmer, die von der vorgeschriebenen Strecke abkommen, werden unabhängig vom Grund keinerlei Anpassungen der Zwischenzeiten oder Ergebnisse vorgenommen; 2018 Wettkampfregeln – Seite 15
(d) alle Teilnehmer müssen auf der gesamten Radstrecke die Straßenverkehrsordnung einhalten, sofern sie von einem Race Referee oder Race Official mit Vertretungsmacht nicht ausdrücklich anderweitig angewiesen werden. Sofern im Einklang mit dem vorangegangenen Satz nicht anderweitig angewiesen, müssen die Teilnehmer zum völligen Stillstand kommen, wenn dies durch ein Verkehrsschild oder eine Ampel vorgeschrieben ist, und die Teilnehmer dürfen erst dann eine Kreuzung überqueren, wenn sie frei von Gegenverkehr ist. In keinem Fall darf ein Radfahrer auf einer Straße mit Überholverbot die durchgezogene gelbe Linie überqueren; (30- bzw. 60-Sekunden- Zeitstrafe oder, je nach Schweregrad des Verstoßes, DSQ) (e) kein Radfahrer darf sich selbst oder andere Teilnehmer in Gefahr bringen. Jeder Radfahrer, der absichtlich oder in rücksichtsloser Weise eine Gefahr für einen anderen Teilnehmer darstellt, oder der im Ermessen des Head Referees eine Gefahr für einen anderen Teilnehmer darzustellen scheint, wird disqualifiziert; (f) alle Teilnehmer müssen äußerste Vorsicht walten lassen und die Geschwindigkeit drosseln, wenn sie an einem Fahrradunfall oder einem anderen Unfall vorbeifahren; (DSQ) (g) das Radfahren mit freiem Oberkörper ist untersagt. Die Teilnehmer müssen zu jeder Zeit während des Radsegments des Rennens ein Shirt, Trikot oder Sporthemd tragen; (30- bzw. 60-Sekunden-Zeitstrafe, DSQ, falls nicht unmittelbar für Abhilfe gesorgt wird) (h) mit einem Reißverschluss auf der Vorderseite versehene Uniformen dürfen nur bis zu der Stelle am Ende des Brustbeins (Sternums) geöffnet werden; (DSQ, falls nicht unmittelbar für Abhilfe gesorgt wird) (i) der Radhelm muss an der Vorderseite mit der Startnummer versehen sein; (30- bzw. 60- Sekunden-Zeitstrafe) (j) der Rahmensticker des Wettkampfrades des Teilnehmers muss gut am Rahmen befestigt und von beiden Seiten zu sehen sein; (30- bzw. 60-Sekunden-Zeitstrafe) (k) Gegenstände wie Wasserflaschen, Gel- und Riegelverpackungen, defekte Fahrradteile und Bekleidungsstücke dürfen nur in den dafür vorgesehenen Wegwerfzonen an den einzelnen Verpflegungsstationen weggeworfen werden. Das Wegwerfen von Gegenständen außerhalb der Wegwerfzonen ist untersagt; (5-Minuten-Zeitstrafe) *Hinweis: Aufgrund der örtlichen Gesetze und Bestimmungen an manchen Austragungsorten des Events führt Littering zur Disqualifikation. (Weitere Informationen sind der event-spezifischen Informationsbroschüre für Teilnehmer zu entnehmen.) (l) Sofern nicht vorab vom Head Referee genehmigt, sind alle Kommunikationsgeräte jeglicher Art, z. B. Handys und Funkgeräte, während des Rennens streng verboten; (DSQ) (m) Headsets und Kopfhörer sind während des Rennens verboten; (1-Minuten-Zeitstrafe, DSQ, falls nicht unmittelbar für Abhilfe gesorgt wird) 2018 Wettkampfregeln – Seite 16
(n) sofern dies im folgenden Paragrafen 5.02(b) nicht anders geregelt ist, sind zusätzliche Windabweiser während des Radsegments des Rennens verboten (unabhängig davon, ob diese unter oder über der Kleidung des Teilnehmers getragen werden oder anderweitig am Körper des Teilnehmers oder am Wettkampfrad des Teilnehmers angebracht sind), (DSQ) und (o) die Zeitlimits für die Radstrecke sind der event-spezifischen Informationsbroschüre für Teilnehmer zu entnehmen. Paragraf 5.02 AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE (a) Räder (i) Die Vorderräder müssen gespeicht (Aero-Felge mit Speichen ist zulässig) und dürfen nicht vollverkleidet sein, (DSQ) (ii) die Hinterräder können entweder gespeicht oder vollverkleidet sein (Scheibenrad). Nur die Hinterräder dürfen mit einer Radabdeckung versehen sein. Aus Sicherheitsgründen sind vollverkleidete (Scheiben-) Hinterräder bei der IRONMAN World Championship verboten; (DSQ) (iii) Gespeichte Räder dürfen aus einer Aero-Felge mit Speichen bestehen (bei den Speichen kann es sich um Messerspeichen, Rundspeichen, Flachspeichen oder Ovalspeichen handeln), und (iv) die Räder dürfen keinen Mechanismus aufweisen, mit dem eine Beschleunigung oder künstlich hervorgerufene, fortgesetzte Rotation des Rades erzeugt werden kann. (DSQ) (b) Helme (i) Die Helme müssen von einer nationalen Prüfstelle genehmigt sein, und diese Prüfstelle muss eine vom internationalen Triathlonverband (ITU) und vom relevanten Nationalverband anerkannte Prüfstelle sein. (Hinweis: Bei allen von USA Triathlon (USAT) zugelassenen Events setzt USAT für alle Altersklassen- Teilnehmer aus den USA das Tragen eines von der USA CPSC genehmigten Helmes voraus); (DSQ) (ii) Teilnehmer, die während des Events ein Rad fahren, müssen einen Helm tragen (u. a. während des Wettkampfs, während der Streckenbesichtigung und während des Trainings); (30- oder 60-Sekunden-Zeitstrafe, DSQ, falls nicht unmittelbar für Abhilfe gesorgt wird) (iii) Modifikationen an beliebigen Teilen des Helmes, einschließlich des Kinnriemens, und das Entfernen eines Teils des Helmes sind untersagt; (DSQ) 2018 Wettkampfregeln – Seite 17
(iv) der Helm muss sich jederzeit mit geschlossenem Kinnriemen sicher auf dem Kopf befinden, wenn sich der Teilnehmer im Besitz des Rades befindet, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Teilnehmer zum Start des Radsegments des Rennens sein Rad vom Fahrradständer hebt, bis zu dem Zeitpunkt, an welchem der Teilnehmer am Ende des Radsegments des Rennens sein Fahrrad in den Fahrradständer stellt; (30- oder 60-Sekunden-Zeitstrafe, DSQ, falls nicht unmittelbar für Abhilfe gesorgt wird) und (v) wenn ein Teilnehmer sein Rad aus einem beliebigen Grund von der Rennstrecke entfernt, darf er den Helm erst dann lösen oder abnehmen, nachdem der Teilnehmer sich außerhalb der Radrennstrecke befindet und vom Rad gestiegen ist. Bevor der Teilnehmer zur Radrennstrecke zurückkehrt oder wieder auf das Rad steigt, muss er seinen Helm sicher auf dem Kopf befestigen. (30- oder 60-Sekunden-Zeitstrafe, DSQ, falls nicht unmittelbar für Abhilfe gesorgt wird) (c) Unzulässige Ausrüstungsgegenstände (i) Helmspiegel oder am Rad oder Körper angebrachte Spiegel (zusammenfassend als „Spiegel“ bezeichnet) dürfen während des Rennens von den Teilnehmern verwendet werden, allerdings unter der Voraussetzung, dass (A) der Teilnehmer vor dem Rennen zuerst den Head Referee über die Absicht des Teilnehmers informiert, während des Rennen derartige Spiegel zu verwenden oder mitzuführen, und (B) kein Teilnehmer, der während des Rennens einen Spiegel verwendet oder mitführt, zum Erhalt von Auszeichnungen berechtigt ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Qualifikationen für die World Championship. Teilnehmer, die ohne vorherige Benachrichtigung des Head Officials Spiegel verwenden oder mit sich führen, werden disqualifiziert; (ii) Kameras, Handy-Kameras und Videokameras sind verboten, sofern sie von IRONMAN nicht ausdrücklich genehmigt wurden. Falls IRONMAN eine entsprechende Genehmigung erteilt, liegt es in der Verantwortung des Teilnehmers, den Head Referee vor dem Start des Rennens von dieser Genehmigung zu unterrichten. Teilnehmer mit Kameras, Handy-Kameras oder Videokameras werden disqualifiziert; 2018 Wettkampfregeln – Seite 18
(iii) der Gebrauch von Kommunikationsgeräten jeglicher Art durch die Teilnehmer, u. a. von Handys, Smart Watches und Funkgeräten, auf eine der Ablenkung förderliche Weise ist während des Rennens verboten. Ein Gebrauch „auf eine der Ablenkung förderliche Weise“ ist u. a. das Tätigen und Entgegennehmen von Telefonanrufen, das Versenden und Empfangen von SMS-Nachrichten, das Abspielen von Musik, der Gebrauch sozialer Medien, das Fotografieren und das Befestigen des Geräts an einem Wettkampfrad in der Absicht, dieses wie einen Fahrradcomputer zu nutzen. Der Gebrauch eines Kommunikationsgeräts auf eine der Ablenkung förderliche Weise während des Rennens führt zur Disqualifikation; (iv) Headsets und Kopfhörer sind während des Radfahrsegments des Rennens verboten, (30- bzw. 60-Sekunden-Zeitstrafe, DSQ, falls nicht unmittelbar für Abhilfe gesorgt wird) und (v) Wettkampfräder oder Teile der Wettkampfräder, die nicht den Spezifikationen für Wettkampfräder entsprechen (gemäß Paragraf 5.03), sind verboten (30- bzw. 60-Sekunden-Zeitstrafe oder DSQ, je nach Schweregrad des Verstoßes). Paragraf 5.03 SPEZIFIKATIONEN DER WETTKAMPFRÄDER (a) Alle Wettkampfräder und die gesamte Wettkampfradausrüstung müssen die Spezifikationen in diesem Paragrafen erfüllen. Teilnehmer (ausgenommen Teilnehmer in der Handbike-Wertungsklasse und in der offenen Wertungsklasse für Athleten mit körperlichen Einschränkungen), die nicht konforme Wettkampfräder verwenden oder anderweitig gegen diesen Paragrafen verstoßen, werden disqualifiziert: (i) Das Wettkampfrad darf maximal 2 m lang und 75 cm breit sein; (ii) der Abstand vom Boden bis zur Mitte der Kettenradachse muss mindestens 24 cm betragen; (iii) eine vertikale Linie, die den vordersten Punkt des Sattels berührt, darf nicht mehr als 5 cm vor und nicht mehr als 15 cm hinter einer vertikalen Linie liegen, die durch die Mitte der Kettenradachse verläuft. Der Radfahrer darf nicht in der Lage sein, während des Rennens Satteleinstellungen vorzunehmen, die außerhalb dieser Limits liegen; 2018 Wettkampfregeln – Seite 19
(iv) der Abstand vom vordersten Punkt zur Mitte, der als Abstand zwischen einer vertikalen, durch die Mitte der Kettenradachse verlaufenden Linie und einer vertikalen, durch die Mitte der Vorderachse verlaufenden Linie definiert ist, darf nicht weniger als 54 cm betragen, es sei denn, der Abstand zwischen der Mitte der Kettenradachse und der Oberseite des Sattels beträgt weniger als 71 cm. (In diesem Fall darf der Abstand vom vordersten Punkt zur Mitte nicht weniger als 50 cm betragen.) Der Abstand vom vordersten Punkt zur Mitte darf nicht größer sein als 65 cm bzw. sieben Achtel des Abstands zwischen der Mitte der Kettenradachse und der Oberseite des Sattels, wobei der jeweils größere Wert maßgeblich ist. Die Anwendbarkeit der zwei genannten Ausnahmen wird durch Messen von einem Punkt oben am Sattel bestimmt, der 14 cm hinter dem vordersten Punkt des Sattels liegt. (b) Verkleidungen sind verboten. Jedes hinzugefügte oder in die Struktur integrierte Gerät, das die Resistenz gegenüber Luftdurchlässigkeit reduziert oder reduzieren kann oder das künstlich zu einer Beschleunigung des Antriebs führen kann, z. B. ein Schutzschirm, eine Rumpfverkleidung o. ä., ist untersagt; (DSQ) (c) sofern vom Event Director aus Sicherheitsgründen nicht anderweitig festgelegt, kann das Vorderrad einen anderen Durchmesser aufweisen als das Hinterrad; (d) die Lenkstange und der Vorbau müssen so ausgeführt sein, dass mögliche Gefahren verhindert werden. Alle Lenkstangenenden müssen fest verschlossen sein, um das Risiko möglicher Verletzungen zu reduzieren; (30- bzw. 60-Sekunden-Zeitstrafe, DSQ, falls nicht unmittelbar für Abhilfe gesorgt wird) (e) jedes Wettkampfrad muss eine funktionierende Vorderrad- und eine Hinterradbremse aufweisen; (DSQ) (f) zwischen der Tretkurbel und dem Hinterrad muss ein Freilaufmechanismus vorhanden sein, der dafür sorgt, dass das Fahrrad vorwärts rollt, während die Pedale nicht bewegt werden; (DSQ) (g) alle Aspekte des Wettkampfrades müssen für den Radfahrer und die anderen Rennteilnehmer sicher sein. Zu den Mindeststandards für Sicherheit gehören u. a. korrekt geklebte und versiegelte Reifen, sicher befestigter Steuersatz, sicher befestigte Lenkstange sowie Rundlauf der Räder, und (h) ungewöhnliche oder unübliche Räder oder Ausrüstungsgegenstände sind unzulässig, es sei denn, der Head Referee für das jeweilige Event hat vor dem Start des Rennens die entsprechende Genehmigung erteilt. (DSQ) Paragraf 5.04 WINDSCHATTEN- UND POSITIONSREGELN (a) Windschattenfahren bedeutet, dass länger als 25 Sekunden in der Windschattenbox (siehe Beschreibung unten) eines anderen Teilnehmers gefahren wird. Windschattenfahren während des Rennens ist verboten; (5-Minuten-Zeitstrafe) 2018 Wettkampfregeln – Seite 20
(b) Die Windschattenbox ist 12m lang, gemessen von der Vorderkante des Vorderrades bis zur Hinterkante des Fahrrads (6 Fahrradlängen Freiraum zwischen den Fahrrädern). Athleten können beim Überholen in die Windschattenbox eines anderen Teilnehmers eindringen und müssen diese Windschattenbox kontinuierlich durchfahren. Das Durchfahren der Windschattenbox eines anderen Teilnehmers ist innerhalb von 25 Sekunden abzuschließen; (5-Minute-Zeitstrafe) (i) Bevor in die Windschattenbox eines anderen Athleten eingedrungen wird, müssen Profi-Athleten zur Seite des zu überholenden Athleten fahren (d. h. kein Ansaugen). Andernfalls kommt es zu einem Verstoß gegen das Windschattenverbot; (5-Minuten-Zeitstrafe) (c) Athleten dürfen nur zum Überholen in die Windschattenbox (6 Radlängen zwischen den Rädern) fahren. Andernfalls kommt es zu einem Verstoß gegen das Windschattenverbot; (5-Minute-Zeitstrafe) (d) ein Überholen findet statt, wenn das Vorderrad des überholenden Radfahrers die Vorderkante des Vorderrades des überholten Radfahrers passiert; (e) der überholende Radfahrer darf sich nicht hinten aus einer Windschattenbox zurückziehen, nachdem er in sie hineingefahren ist. Wenn ein überholender Radfahrer in die Windschattenbox eines anderen Radfahrers fährt, muss das Überholmanöver beendet werden; (5-Minuten-Zeitstrafe) (f) der Überholte muss sofort die Windschattenbox des überholenden Radfahrers verlassen und durch kontinuierliches Zurückfallen die Windschattenbox des überholenden Teilnehmers verlassen. Ein erneutes Überholen durch den Überholten, bevor dieser die Windschattenbox verlassen hat, führt zu einem Verstoß gegen die Überholregeln; (30- bzw. 60-Sekunden-Zeitstrafe) (g) überholte Radfahrer, die länger als 25 Sekunden in der Windschattenbox des überholenden Radfahrers verharren, erhalten eine Strafe für Windschattenfahren; (5-Minuten-Zeitstrafe) (h) die Radfahrer müssen einzeln hintereinander auf der rechten Spur (oder links für Länder mit Linksfahrgebot) der Radstrecke fahren, es sei denn, sie überholen andere Teilnehmer (oder aus Sicherheitsgründen). Seitliches Nebeneinanderfahren ist unzulässig und kann zu einem Windschatten- oder Blockierverstoß führen; (5-Minuten-Zeitstrafe oder 30- bzw. 60-Sekunden-Zeitstrafe) (i) Ausnahmen: Unter den folgenden Bedingungen darf ein Teilnehmer straflos in die Windschattenbox hineinfahren: (i) wenn ein Teilnehmer in den Windschatten hineinfährt und das Überholmanöver innerhalb von 25 Sekunden beendet; (ii) aus Sicherheitsgründen; (iii) Hinein- und Herausfahren aus einer Verpflegungsstation oder einer Wechselzone; 2018 Wettkampfregeln – Seite 21
(iv) eine scharfe Kurve und (v) wenn ein Race Official einen Streckenabschnitt aufgrund von schmalen Spuren, Baustellen, Umleitungen oder aus anderen Sicherheitsgründen aus dem Rennen ausschließt. (j) Teilnehmer, die die Fortbewegung anderer Teilnehmer beeinträchtigen, erhalten eine Blockierstrafe; (30- bzw. 60-Sekunden-Zeitstrafe) und (k) Teilnehmer, die gegen die Regeln dieses Paragrafen 5.04 verstoßen, werden an Ort und Stelle von einem Race Referee entsprechend informiert. Hinweis: Wenn ein Race Referee aus Sicherheitsgründen einen Teilnehmer nicht an Ort und Stelle informieren kann (z. B. starker Verkehr, schmale Straßen, Staubereich usw.), informiert der Referee den bestraften Teilnehmer, wenn das Sicherheitsrisiko nicht mehr besteht. Paragraf 5.05 PENALTY-BOX (a) Alle auf der Radstrecke verhängten Zeitstrafen werden in einer entsprechenden Penalty- Box abgebüßt. Die Standorte der Penalty-Boxen sind der event-spezifischen Informationsbroschüre für Teilnehmer zu entnehmen. Es liegt in der Verantwortung des einzelnen Teilnehmers, sich in der nächsten Penalty-Box auf der Strecke zurückzumelden, nachdem er mit einer Strafe belegt wurde. Falls versäumt wird, an der nächsten Penalty- Box der Radstrecke zu stoppen, wird der Teilnehmer disqualifiziert; (b) während sich die Teilnehmer in der Penalty-Box aufhalten, dürfen sie nur die Nahrung und/oder das Wasser zu sich nehmen, die/das sie am Körper oder am Rad mitführen; (DSQ) (c) während des Absitzens der Zeitstrafe dürfen die Teilnehmer nicht die Toilette besuchen. Die Benutzung der Toilette während des Absitzens einer Zeitstrafe führt zur Disqualifikation, und (d) das Vornehmen von Anpassungen an der Ausrüstung oder von Reparaturen am Rad, während eine Zeitstrafe in der Penalty-Box abgesessen wird, ist verboten. (DSQ) Artikel VI. LAUFEN – VERHALTENSREGELN Paragraf 6.01 ALLGEMEINES (a) Die Teilnehmer müssen laufen, gehen oder kriechen; (b) es liegt allein in der Verantwortung jedes Teilnehmers, die vorgeschriebene Laufstrecke zu kennen und einzuhalten. Für Teilnehmer, die von der vorgeschriebenen Strecke abkommen, werden unabhängig vom Grund keinerlei Anpassungen der Zwischenzeiten oder Ergebnisse vorgenommen (wenn der Teilnehmer z. B. in die falsche Richtung oder eine unnötig lange Strecke läuft, wird keine Zeit von der endgültigen Zeit des Teilnehmers abgezogen); 2018 Wettkampfregeln – Seite 22
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