2018 WETTKAMPFREGELN - Ironman

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2018 WETTKAMPFREGELN
2018 WETTKAMPFREGELN – INHALTSVERZEICHNIS

Artikel I.      EINFÜHRUNG IN DIE WETTKAMPFREGELN……………………………………………………………… 3

Artikel II.     VERHALTENSREGELN FÜR DIE TEILNEHMER………………………………………………………………… 5

Artikel III.    STRAFEN……………………………………………………………………...…………………………………………….. 9

Artikel IV.     SCHWIMMEN – VERHALTENSREGELN………………………………………………………………………… 13

Artikel V.      RADFAHREN – VERHALTENSREGELN…………………………………………………………………………… 15

Artikel VI.     LAUFEN – VERHALTENSREGELN……………………………………………………………….………………… 22

Artikel VII.    WECHSELZONE – VERHALTENSREGELN………………………………………………………….………….. 24

Artikel VIII.   OFFENE WERTUNGSKLASSE FÜR TEILNEHMER MIT KÖRPERLICHEN

                EINSCHRÄNKUNGEN. ……………………………………………………………………..…………….…………. 24

Artikel IX.     HANDBIKE-WERTUNGSKLASSE…………………….…………………………………………………………… 27

Artikel X.      RENNLEITUNG…………………………………………………………………………………………....…………… 28

Anhang A.       HÄUFIGE REGELVERSTÖSSE UND DEREN STRAFEN……………………...............………………. 30

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Artikel I.    EINFÜHRUNG IN DIE WETTKAMPFREGELN
Paragraf 1.01 ZWECK
Bereitstellung einheitlicher Wettkampfregeln („Wettkampfregeln“) für alle Triathlon-Rennen der
Marken IRONMAN® und IRONMAN® 70.3® (die „Rennen“ sowie alle Programme, Aktivitäten,
Zeremonien, Empfänge und Ausstellungen, die in Verbindung mit den Rennen (den „Events“) von
IRONMAN genehmigt wurden).

Paragraf 1.02 ABSICHT
Mit diesen Wettkampfregeln wird folgende Absicht verfolgt:
   (a) Förderung von Fairplay, Chancengleichheit und sportlichem Verhalten;
   (b) Unterstützung von Geschicklichkeit und Können, ohne die Teilnehmer übermäßig
        einzuschränken, und
   (c) Bestrafung von Teilnehmern, die sich unlautere Vorteile verschaffen oder beabsichtigen,
        sich unlautere Vorteile zu verschaffen.

Paragraf 1.03 DEFINITIONEN DER MITARBEITER DES RENNENS
   (a) „Event Director“ ist die Person, die von IRONMAN mit der Leitung des Events betraut
       wurde;
   (b) „Global Head Referee“ ist die Person, die von IRONMAN mit der Durchsetzung der
       Wettkampfregeln für alle Rennen betraut wurde;
   (c) „Head Referee“ ist die Person, die von IRONMAN mit der Durchsetzung der
       Wettkampfregeln für das Rennen betraut wurde;
   (d) „Head Timer“ ist die Person, die von IRONMAN mit der Zeitmessung für das Rennen
       betraut wurde;
   (e) „Race Officials“ sind die einzelnen von IRONMAN mit dem Management und/oder der
       Beaufsichtigung des Events betrauten Personen, und
   (f) „Race Referees“ sind der Head Referee und alle Personen, die vom Head Referee mit der
       Durchsetzung der Wettkampfregeln des Rennens betraut werden.

Paragraf 1.04 AUSNAHMEN
   (a) Aufgrund bestimmter Bestrafungsanforderungen, Gesetze, örtlicher Vorschriften
       und/oder des Streckenumfelds des Rennens können sich die Wettkampfregeln von einem
       Austragungsort zum anderen voneinander unterscheiden;
   (b) Event-spezifische Informationsbroschüren für Teilnehmer enthalten weitere Richtlinien
       für die Teilnehmer und gehen speziell auf alle eventuellen Ausnahmen von den
       Wettkampfregeln für jeden Austragungsort ein;
   (c) die speziell für die offene Wertungsklasse für Teilnehmer mit körperlichen
       Einschränkungen geltenden Wettkampfregeln sind Artikel VIII zu entnehmen, und

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(d) die speziell für die Handbike-Wertungsklasse geltenden Wettkampfregeln sind Artikel IX
       zu entnehmen.

Paragraf 1.05 GEISTIGES EIGENTUM
Die Events sind das Alleineigentum der World Triathlon Corporation („WTC“), der
Tochtergesellschaften der WTC und, mit Bezug auf bestimmte Events, die von der WTC an
Drittpartei-Lizenznehmer lizenziert werden, der autorisierten Drittpartei-Lizenznehmer der WTC
(gemeinsam als „IRONMAN“ bezeichnet). IRONMAN ist im Besitz aller Rechte in Verbindung mit
den Events; dazu gehören u. a. das Recht, die Events zu organisieren, zu instrumentalisieren
(kommerziell oder nicht-kommerziell), zu übertragen und zu reproduzieren. Zu den Rechten von
IRONMAN gehören u. a. jegliche Art von digitalen Medienaufnahmen (Foto, Audio oder Video),
die in Verbindung mit einem Event oder Austragungsort (u. a. der Rennstrecke) aufgezeichnet
werden, unabhängig davon, wer sich im Besitz des Aufnahmegerätes befindet. Alle von den
Teilnehmern oder Zuschauern für die einzelnen Events bereitgestellten persönlichen Daten und
die Daten, die aus dem Event erhoben werden (u. a. die Ergebnisse des Rennens), sind das
Alleineigentum von IRONMAN.

Paragraf 1.06 PREISGELD
   (a) Preisgeld ist nur für professionelle Triathleten verfügbar, die zum Zeitpunkt des Starts des
       Rennens vollberechtigte Mitglieder des Ironman Pro Membership-Programms („Pro-
       Mitglied“) sind;
   (b) wenn für ein Event Preisgeld vorhanden ist, dürfen keine einschränkenden Regelungen
       oder Bedingungen, die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, für Kategorien der Pro-
       Mitglieder aufgestellt werden, sofern diese Regeln oder Bedingungen nicht in gleichem
       Maße für alle Pro-Mitglieder gelten, die zum Erhalt von Preisgeld berechtigt sind;
   (c) das Preisgeld für ein Event muss in Höhe und Anzahl zu gleichen Teilen für männliche und
       weibliche Pro-Mitglieder angeboten werden. Für jede Platzierung, für die einem der
       beiden Geschlechter ein Preisgeld angeboten wird, einschließlich aller Boni für
       Platzierungen beim Schwimmen, Radfahren oder Laufen, muss eine entsprechende und
       gleichwertige Platzierung für das andere Geschlecht vorhanden sein, für die ein Preisgeld
       in derselben Höhe angeboten wird;
   (d) wenn die Anzahl der mit Preisgeldern verbundenen Plätze die Anzahl der offiziell
       klassierten Pro-Mitglieder in einer der beiden Geschlechtergruppen übersteigt, wird
       dieser Anteil des Preisgeldes, der für die Plätze vorgesehen ist, für die keine angemeldeten
       Pro-Mitglieder klassiert sind, nicht verteilt, und
   (e) die Pro-Mitglieder und alle anderen Triathlon-Profis sind nicht zum Erhalt von
       Auszeichnungen für Altersklassen und Altersklassen-Teilnehmer sind nicht zum Erhalt von
       Preisgeld berechtigt.

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Paragraf 1.07 WETTKAMPFALTER
Alle Altersklassen-Teilnehmer müssen in der Altersklasse teilnehmen, die dem Alter des
Teilnehmers zum 31. Dezember des Jahres, in dem das Event stattfindet, entspricht.

Artikel II. VERHALTENSREGELN FÜR DIE TEILNEHMER
Paragraf 2.01 ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN
Jeder Teilnehmer muss/darf:
   (a) jederzeit sportliches Verhalten an den Tag legen;
   (b) verantwortungsbewusst mit der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer umgehen;
   (c) alle hier oder in der event-spezifischen Informationsbroschüre für Teilnehmer
        aufgeführten oder bei den Wettkampfbesprechungen für die jeweiligen Events genannten
        Wettkampfregeln kennen, verstehen und befolgen;
   (d) die Verkehrsregeln sowie die Anweisungen der Race Officials befolgen;
   (e) Referees, Officials, Helfer, Zuschauer, Öffentlichkeit und andere Teilnehmer mit Respekt
        und Zuvorkommenheit behandeln;
   (f) die Gesetze und lokalen Verordnungen befolgen und jegliche Art von politischer, religiöser
        und rassistischer Propaganda strikt unterlassen. Das Nichteinhalten von Gesetzen oder
        lokalen Verordnungen und/oder das Nichtunterlassen von Demonstrationen führt zur
        Disqualifikation;
   (g) Beleidigungen und unangemessene Äußerungen unterlassen;
   (h) bei einer vorzeitigen Beendigung des Rennens umgehend einen Race Official informieren.
        Ein Missachten dieser Regel kann zu einer vorübergehenden Sperrung oder zu einem
        permanenten Ausschluss von anderen Events führen;
   (i) ohne die Hilfe anderer an dem Wettkampf teilnehmen (ausgenommen der Race Referees,
        Race Officials und anderer Teilnehmer gemäß Paragraf 2.02). Die Inanspruchnahme
        jeglicher Unterstützung führt zur Disqualifikation;
   (j) sich auf der Rennstrecke keiner Abfälle und Geräte entledigen (außer an den
        Verpflegungsstationen oder anderen Stellen, an denen das Wegwerfen von Abfall erlaubt
        ist). Absichtliches oder unachtsames Vermüllen (Littering) führt zu einer Zeitstrafe oder
        zur Disqualifikation;
   (k) sich keinen unlauteren Vorteil mithilfe von externen Gefährten oder Objekten verschaffen
        oder versuchen, sich einen unlauteren Vorteil zu verschaffen;
   (l) keine Geräte verwenden, die den Teilnehmer davon abhalten, seiner Umgebung die
        gebotene volle Aufmerksamkeit zu schenken. Die Verwendung eines Geräts auf eine
        Weise, die eine Ablenkung zur Folge hat, führt zur Disqualifikation.

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(m) die vorgeschriebene Rennstrecke einhalten. Es liegt in der Verantwortung der einzelnen
      Teilnehmer, die Rennstrecke zu kennen. Die Teilnehmer müssen die gesamte
      Rennstrecke zurücklegen. Andernfalls kommt es zu einer Disqualifikation. Falls ein
      Teilnehmer die Rennstrecke verlassen muss, erfolgt der Wiedereintritt in die Rennstrecke
      an derselben Stelle, an der die Rennstrecke verlassen wurde; erst dann kann der
      Teilnehmer das Rennen fortsetzen; und
  (n) zu jeder Zeit während eines Events unsittliche Entblößung und öffentliche Nacktheit
      vermeiden. Unsittliche Entblößung und öffentliche Nacktheit können zur Disqualifikation
      führen.

Paragraf 2.02 UNTERSTÜTZUNG
  (a) Eine Unterstützung durch Race Referees oder Race Officials (einschl. offizieller Event-
      Helfer) ist erlaubt, jedoch auf Folgendes beschränkt: Ausgabe von Getränken und
      Nahrung, mechanische und medizinische Betreuung und anderweitige erforderliche
      Betreuung (entsprechend der Genehmigung durch den Event Director oder Head
      Referee).
  (b) Die Teilnehmer desselben Rennens können sich gegenseitig u. a. mit folgenden Artikeln
      aushelfen: Nahrung und Getränken nach einer Verpflegungsstation sowie Pumpen,
      Reifen, Schläuchen und Radreparatur-Sets;
  (c) kein Teilnehmer darf seine Ausrüstungsgegenstände an einen anderen Teilnehmer
      desselben Rennens weitergeben, wenn dies dazu führt, dass der die Gegenstände
      bereitstellenden Teilnehmer das eigene Rennen nicht fortsetzen kann. Zu solchen
      Ausrüstungsgegenständen gehören u. a. Schuhe, komplette Fahrräder, Rahmen, Räder
      und Helme. Ein solches Verhalten führt zur Disqualifikation beider Teilnehmer; und

  (d) wenn dies vom Event Director oder Head Referee nicht im Voraus genehmigt wurde, darf
      kein Athlet auf jeglichem Teil der Strecke vorsätzlich die physische Vorwärtsbewegung
      eines anderen Athleten während des Rennens verursachen. Ein solches Verhalten führt
      zur Disqualifikation.

Paragraf 2.03 ANTI-DOPING-BESTIMMUNGEN
  (a) Jeder Teilnehmer nimmt die Anti-Doping-Bestimmungen (gemäß der nachfolgenden
      Definition dieses Begriffs) zur Kenntnis und erklärt sich mit allen Vorschriften der Anti-
      Doping-Bestimmungen einverstanden, bestätigt, diese einzuhalten und stimmt ihnen
      freiwillig zu.

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(i)   Der Begriff „Anti-Doping-Bestimmungen“ umfasst alle von IRONMAN
                 übernommenen Anti-Doping-Bestimmungen, u. a. den Welt-Anti-Doping-Code
                 (den „WADA-Code“), alle dazugehörigen internationalen Standards, u. a. die
                 Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden (die „Verbotsliste“) der World
                 Anti-Doping Agency („WADA“), und alle anderen von IRONMAN
                 übernommenen Bestimmungen, Richtlinien und/oder Verfahren.
  (b) Jeder Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die IRONMAN Anti-Doping-Bestimmungen
      gelegentlich und zu jeder Zeit von IRONMAN ergänzt werden können, ohne die
      Teilnehmer – von den eventuell auf der IRONMAN-Website unter www.ironman.com
      veröffentlichten Ergänzungen abgesehen – darauf hinzuweisen.;
  (c) Jeder Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der WADA-Code und die internationalen
      Standards, inklusive der WADA-Verbotsliste, gelegentlich und zu jeder Zeit von WADA
      ergänzt werden können, ohne die Teilnehmer – von den eventuell auf der WADA-Website
      veröffentlichten Ergänzungen abgesehen – darauf hinzuweisen;
  (d) es liegt in der Verantwortung jedes Teilnehmers zu wissen, was einen Verstoß gegen die
      Anti-Doping-Bestimmungen darstellt (u. a. alle Wirkstoffe und Methoden, die auf der
      Verbotsliste aufgeführt sind). Bestimmte Medikamente, verbreitete Getränke,
      Nahrungsmittelergänzungen und andere rezeptfreie oder anderweitig legale Produkte
      können verbotene Wirkstoffe enthalten. Es liegt in der Verantwortung jedes Teilnehmers
      zu wissen, welche Wirkstoffe gemäß der Verbotsliste unerlaubt sind, und auf die eigene
      Einhaltung der Anti-Doping-Bestimmungen zu achten;
  (e) jeder Teilnehmer ist verpflichtet, entsprechende Drittparteien (u. a. das medizinische
      Personal und die Athletenbetreuer) über seine Verpflichtungen gemäß den Anti-Doping-
      Bestimmungen zu informieren (u. a. (i) Beschränkungen bezüglich der Verwendung
      verbotener Wirkstoffe und Methoden und (ii) es liegt in der Verantwortung des
      Teilnehmers sicherzustellen, dass die erhaltene medizinische Behandlung nicht gegen die
      Anti-Doping-Bestimmungen verstößt), und
  (f) jeder Teilnehmer, der aus legitimen medizinischen Gründen einen verbotenen Wirkstoff
      einnimmt oder eine verbotene Methode verwendet oder dies plant, muss im Einklang mit
      den Richtlinien und Verfahren der entsprechenden NADO- und RADO-Agenturen und den
      Anti-Doping-Regeln eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) von seiner
      nationalen Anti-Doping-Agentur (NADO) oder regionalen Anti-Doping-Agentur (RADO)
      einholen.

Paragraf 2.04 TEILNAHMEBERECHTIGUNG
  (a) Die Teilnehmer müssen alle Anforderungen des Veranstalters des Events (u. a. die lizenz-
      und/oder versicherungsrechtlichen Anforderungen der Veranstalter) erfüllen. Die lizenz-
      und/oder versicherungsrechtlichen Anforderungen sind der event-spezifischen
      Informationsbroschüre für Teilnehmer zu entnehmen;

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(b) von IRONMAN gesperrte Athleten dürfen an keinem Event teilnehmen;
   (c) maßgebend für das Alter eines Teilnehmers ist dessen Alter am 31. Dezember des Jahres,
       in dem das Event stattfindet;
   (d) das Mindestalter für die Teilnahme an dem Wettkampf ist der event-spezifischen
       Informationsbroschüre für Teilnehmer zu entnehmen;
   (e) Teilnehmer, die in einer Altersklasse antreten, die nicht ihrem tatsächlichen Alter
       entspricht, werden von dem/den Event(s) disqualifiziert, an dem/denen sie teilnehmen.
       Alle Auszeichnungen, Preise und/oder Punkte werden aberkannt;
   (f) jeder Teilnehmer, der durch Registrierung für ein Event unter einem falschen Namen, mit
       einem falschen Alter, einer falschen Beteuerung oder mit falschen Informationen einen
       Betrug begeht, wird disqualifiziert und möglicherweise vorübergehend oder permanent
       von anderen Events ausgeschlossen;
   (g) jeder Teilnehmer, der eine Geschlechtsangleichung vorgenommen hat oder zu
       veranlassen beabsichtigt oder der sich als zwischengeschlechtlich identifiziert,
       einschließlich Teilnehmern, die gegenwärtig Hormone zu sich nehmen (in diesen Regeln
       zusammenfassend als „transsexuelle Athleten“ bezeichnet), muss die Regeln, Vorschriften
       und Richtlinien von IRONMAN für transsexuelle Athleten (zusammenfassend als die
       „Richtlinien für transsexuelle Athleten“ bezeichnet) beachten. Der folgende Link führt zu
       den           IRONMAN-Richtlinien            für         transsexuelle          Athleten:
       www.ironman.com/TransgenderPolicy. Die Teilnahmeberechtigung transsexueller
       Athleten basiert im Allgemeinen auf den Richtlinien (den „IOC Transgender Guidelines“),
       die vom Internationalen Olympischen Komitee verabschiedet wurden. Falls jedoch
       bestimmte Regelungen der IOC Transgender Guidelines jetzt (oder in Zukunft) nicht mit
       den IRONMAN-Richtlinien für transsexuelle Athleten übereinstimmen sollten, sind die
       Bestimmungen der IRONMAN-Richtlinien für transsexuelle Athleten insofern maßgebend,
       als dies zur Auflösung dieses Widerspruchs erforderlich ist. Die Teilnehmer erkennen an,
       dass die IRONMAN-Richtlinien für transsexuelle Athleten von IRONMAN gelegentlich und
       jederzeit geändert werden können, ohne dass die Teilnehmer zuvor darüber informiert
       werden. Gegebenenfalls können diese Änderungen jedoch auf der IRONMAN-Website,
       www.ironman.com, veröffentlicht werden;
   (h) die Teilnahmevoraussetzungen in der offenen Wertungsklasse für Teilnehmer mit
       körperlichen Einschränkungen sind Artikel VIII zu entnehmen, und
   (i) die Teilnahmevoraussetzungen für die Handbike-Wertungsklasse sind Artikel IX zu
       entnehmen.

Paragraf 2.05 ZIELEINLAUF, ZEITMESSUNG UND ERGEBNISSE
   (a) Ein Teilnehmer läuft in dem Moment in das Ziel ein, in dem ein Teil des Rumpfes eine
       vertikale Linie, die sich von der Vorderkante der Ziellinie erstreckt, überquert;

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(b) der Gewinner eines Rennens ist der Teilnehmer mit der kürzesten Zeit vom
       entsprechenden Startsignal bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Teilnehmer das Rennen
       beendet;
   (c) der Head Referee setzt im Einvernehmen mit dem Head Timer alle angemessenen und
       verfügbaren Ressourcen ein, um die endgültige Platzierung jedes Teilnehmers zu
       bestimmen. Dieser Entscheidungsprozess kann durch Technologie unterstützt werden.
       Der Head Referee oder Head Timer kann anhand der verfügbaren Beweise entscheiden,
       dass ein Rennen in einem Unentschieden endet, wenn keine akzeptable Methode
       vorhanden ist, um eindeutig zu bestimmen, welcher Teilnehmer zuerst die Ziellinie
       überquert hat. Teilnehmer mit gleichen Ergebnissen werden nach Startnummer sortiert;
       sollte das gleiche Ergebnis jedoch beabsichtigt sein (z. B. wenn sich keiner der beiden
       Teilnehmer bemüht, die Zeit des anderen Teilnehmers zu unterbieten), werden die
       betreffenden Teilnehmer disqualifiziert;
   (d) die Ergebnisse sind offiziell, sobald sie vom Head Referee unterschrieben werden.
       Unvollständige Ergebnisse können jederzeit zu offiziellen Ergebnissen erklärt werden, und
   (e) in den Ergebnissen werden auch Teilnehmer aufgeführt, die das Rennen nicht beenden
       („DNF“, Did Not Finish), und Teilnehmer, die disqualifiziert („DSQ“) werden. Alle
       verfügbaren Zwischenzeiten der DNF-Teilnehmer werden aufgeführt.

Artikel III. STRAFEN
Paragraf 3.01 ALLGEMEINES
   (a) Die Nichteinhaltung der Wettkampfregeln kann zu einer 30-Sekunden-Zeitstrafe (für
       Rennen unter der IRONMAN®-Marke 70.3®), einer 60-Sekunden-Zeitstrafe (für Rennen
       unter der Marke IRONMAN®), einer 5-Minuten-Zeitstrafe, einer Disqualifikation vom
       Event, einem Startverbot für mehrere Events oder einem lebenslangen Ausschluss von
       allen Events führen;
   (b) die Race Referees informieren die Teilnehmer über einen Regelverstoß, indem sie dem
       Teilnehmer eine Karte in der entsprechenden Farbe zeigen und verbale Anweisungen
       erteilen. Farben der Strafkarten und Strafen, die sie symbolisieren:
             (i) Gelbe Karte: bedeutet ggf. eine Dreißig (30)-Sekunden-Zeitstrafe für Rennen
                  unter der IRONMAN®-Marke 70.3® und eine Sechzig (60)-Sekunden-Zeitstrafe
                  für Rennen unter der Marke IRONMAN®;
            (ii) Blaue Karte: 5-Minuten-Zeitstrafe, und
           (iii) Rote Karte: Disqualifikation;
   (c) die Art des Verstoßes gegen eine Regel bestimmt die Art der Strafe;

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(d) eine Sperrung oder ein Ausschluss wird für schwere Verstöße gegen die Wettkampfregeln
       ausgesprochen (der Schweregrad der Verstöße gegen die Wettkampfregeln wird im
       eigenen und absoluten Ermessen vom Head Referee nach Beratung mit dem Global Head
       Referee bestimmt);
   (e) die häufigsten Regelverstöße und deren Strafen sind in Anhang A aufgeführt.; und
   (f) In jedem Fall, in dem ein Race Referee der Meinung ist, dass ein Teilnehmer sich einen
       unlauteren Vorteil verschafft oder absichtlich oder in rücksichtsloser Weise eine
       gefährliche Situation hervorgerufen hat, kann der Race Referee nach eigenem Ermessen
       entsprechende Strafen verhängen oder den Teilnehmer disqualifizieren (selbst wenn
       solche Verstöße in den Wettkampfregeln nicht ausdrücklich genannt sind).

Paragraf 3.02 ZEITSTRAFEN
   (a) Zum Zweck der Klarheit und des besseren Verständnisses für den Teilnehmer werden die
       Verstöße gegen bestimmte Wettkampfregeln hier möglicherweise mit einer
       entsprechenden Zeitstrafe oder der Disqualifikation in Klammern im Anschluss an die
       jeweilige Wettkampfregel aufgeführt. Wird eine Wettkampfregel jedoch nicht mit einer
       entsprechenden Strafe aufgeführt, bedeutet dies nicht, dass die Race Referees keine
       Strafe verhängen können, sollte gegen diese Regel verstoßen werden. Jede anwendbare
       Strafe (sofern in diesen Wettkampfregeln ausdrücklich eine solche angegeben ist) kann
       im Kontext dieser Regel oder in Klammern im Anschluss an die Beschreibung der Regel
       angegeben werden(z. B. „30- bzw. 60-Sekunden-Zeitstrafe“, „5-Minuten-Zeitstrafe“ oder
       Disqualifikation „DSQ“);
   (b) es ist nicht erforderlich, dass die Race Referees den Teilnehmern eine Warnung
       aussprechen, bevor sie eine Strafe verhängen;
   (c) auf der Schwimmstrecke verhängte Zeitstrafen werden in der Wechselzone vom
       Schwimmen zum Radfahren (T1) nach Anweisung eines Race Referees abgebüßt;
   (d) auf der Radstrecke verhängte Zeitstrafen werden in einer entsprechenden Penalty-Box
       abgebüßt. Die Standorte der Penalty-Boxen sind der event-spezifischen
       Informationsbroschüre für Teilnehmer zu entnehmen. Es liegt in der Verantwortung der
       einzelnen Teilnehmer, sich in der nächsten Penalty-Box auf der Strecke zurückzumelden.
       Falls der Teilnehmer nicht an der nächsten Penalty-Box der Radstrecke stoppt, wird der
       Teilnehmer disqualifiziert;
   (e) auf der Laufstrecke verhängte Zeitstrafen werden nach Anweisung eines Race Referees
       an der Stelle abgebüßt, an der der Regelverstoß stattfand (die Laufstrecke weist keine
       Penalty-Boxen auf);
   (f) eine blaue Karte wird für Windschattenfahren und Littering vergeben. Eine gelbe Karte
       wird für bestimmte andere Regelverletzungen vergeben;
   (g) wenn ein Race Referee eine Regelverletzung auf der Radstrecke erkennt, geschieht
       Folgendes:

                                2018 Wettkampfregeln – Seite 10
(i)  Der Race Referee informiert den Teilnehmer über die gelbe, blaue oder rote
                 Karte und zeigt sie dem Teilnehmer, und
            (ii) er weist den Teilnehmer an, sich bei der nächsten Penalty-Box auf der Strecke
                 zurückzumelden.
   (h) Bei einem Regelverstoß auf der Radstrecke muss der Teilnehmer:
             (i) sich bei der nächsten Penalty-Box zurückmelden und dem Penalty-Box-Official
                 die Farbe der Karte nennen, die der Teilnehmer erhalten hat. Wenn der
                 Teilnehmer sich nicht bei der nächsten Penalty-Box zurückmeldet oder eine
                 falsche Kartenfarbe angibt, wird der Teilnehmer disqualifiziert;
            (ii) die Startnummer auf dem Rad vom Penalty-Box-Official mit einem Schrägstrich
                 (/) markieren lassen;
           (iii) sich auf dem Registrierungsblatt in der Penalty-Box eintragen;
           (iv) bei Erhalt einer gelben Karte das Rennen erst nach 30- bzw. 60-Sekunden-
                 Aufenthalt in der Penalty-Box (und erst nach Durchführung der o. g. Schritte (ii)
                 und (iii)) fortsetzen, und
            (v) bei Erhalt einer blauen Karte das Rennen nach einer 5-minütigen Wartezeit in
                 der Penalty-Box (und nach Durchführung der o. g. Schritte (ii) und (iii))
                 fortsetzen.

Paragraf 3.03 DISQUALIFIKATION
   (a) Jeder Teilnehmer, der drei (3) blaue Karten erhalten hat, wird disqualifiziert. Bei einer
       Disqualifikation darf der Teilnehmer das Rennen beenden, sofern ein Race Referee nichts
       anderes anweist;
   (b) eine rote Karte kann einem Teilnehmer für schwere Regelverstöße gezeigt werden. Dazu
       gehören u. a. wiederholte Regelverstöße, Missachtung der von Race Referees oder Race
       Officials erteilten Anweisungen oder gefährliches oder unsportliches Verhalten, und
   (c) disqualifizierte Athleten können keine Altersklassenauszeichnungen erhalten; dazu
       gehören u. a. Qualifikationen für die IRONMAN World Championship oder IRONMAN 70.3
       World Championship. Die Zwischenzeiten und Rennergebnisse disqualifizierter Athleten
       werden nicht bekannt gegeben.

Paragraf 3.04 SPERRUNG
   (a) Sperrungen können für unehrliches Verhalten oder bestimmte Regelverstöße verhängt
       werden; dazu gehören u. a. die regelwidrige Übertragung von Startplätzen, wiederholte
       Regelverstöße, absichtliches Abkürzen der Strecke oder gefährliches oder unsportliches
       Verhalten;
   (b) Sperrungen werden vom Global Head Referee basierend auf den vom Head Referee oder
       Event Director eingereichten Informationen geprüft;

                                  2018 Wettkampfregeln – Seite 11
(c) je nach Schweregrad des Verstoßes oder der Verstöße verhängt der Global Head Referee
       Sperrungen für Zeiträume von mindestens drei (3) Monaten bis maximal vier (4) Jahren;
   (d) gesperrte Athleten dürfen während der Sperrzeit an keinem Event und an keinem anderen
       IRONMAN-Event teilnehmen;
   (e) gesperrte Athleten werden vom Global Head Referee schriftlich informiert. IRONMAN
       informiert den internationalen Triathlonverband (ITU) und den für den Athleten
       zuständigen Nationalverband über die Sperrung des Athleten, und
   (f) eine Liste häufiger Regelverstöße, die zu einer Sperrung führen können, ist Anhang A zu
       entnehmen.

Paragraf 3.05 AUSSCHLUSS
   (a) Wenn ein Athlet wiederholt gegen die Wettkampfregeln verstößt oder wiederholt von
       Events disqualifiziert oder gesperrt wird, kann der Athlet permanent von der Teilnahme
       an allen Events oder allen anderen IRONMAN-Events ausgeschlossen werden;
   (b) permanent ausgeschlossene Athleten werden vom Global Head Referee schriftlich
       informiert;
   (c) Ausschlüsse aufgrund von Verstößen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen werden im
       Einklang mit den Anti-Doping-Bestimmungen gehandhabt, und
   (d) IRONMAN informiert den internationalen Triathlonverband (ITU) und den für den
       Athleten zuständigen Nationalverband über den Ausschluss des Athleten.

Paragraf 3.06 RECHT AUF EINSPRUCH ODER BESCHWERDE
   (a) Das Recht des Athleten auf Einspruch oder Beschwerde wird ggf. vom Veranstalter des
       Events und/oder in den Wettbewerbsregeln des für den Athleten zuständigen
       Nationalverbands geregelt bzw. gehandhabt. Es ist jedoch zu beachten, dass bei
       Abwesenheit eines formellen Verfahrens für den jeweiligen Nationalverband IRONMAN
       im eigenen Ermessen Einsprüche und Beschwerden bezüglich des jeweiligen Events auf
       eine Weise handhaben kann, die in ihren wesentlichen Punkten dem Verfahren ähnlich
       ist, das in den anwendbaren Wettbewerbsregeln des Internationalen Triathlonverbands
       vorgesehen ist;
   (b) in Angelegenheiten, die von einem Race Referee beobachtet oder zuvor entschieden
       wurden, kann kein Einspruch eingelegt werden. Es darf niemand einen Einspruch erheben,
       der eine Ermessensentscheidung erfordert. Der Begriff „Ermessensentscheidung“ bezieht
       sich in diesen Wettkampfregeln auf die Streitschlichtung im Zusammenhang mit
       mindestens einer wesentlichen Tatsache, die allein durch konkreten, physischen
       Nachweis, nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Der Begriff
       „Ermessensentscheidung“ umfasst u. a. folgende Streitschlichtungen:
             (i) angeblicher Verstoß gegen die Radfahrposition-Foulregeln (einschließlich
                   angeblicher Verstöße gegen das Windschattenverbot);

                                2018 Wettkampfregeln – Seite 12
(ii) angebliches Blockieren, Behindern oder Stören oder
           (iii) angebliches unsportliches Verhalten.
   (c) Einsprüche durch Athleten, die für Ermessensentscheidungen mit einer Strafe belegt
       wurden, werden nicht berücksichtigt.

Paragraf 3.07 WIEDERERLANGUNG DER STARTBERECHTIGUNG
Nach einer Sperre muss der gesperrte Athlet die Wiedererlangung der Startberechtigung
schriftlich vom Global Head Referee anfordern und die Genehmigung von IRONMAN erhalten,
bevor der Athlet wieder an Events teilnehmen darf.

Artikel IV. SCHWIMMEN – VERHALTENSREGELN
Paragraf 4.01 ALLGEMEINES
   (a) Jeder Schwimmer muss die offizielle, von den Race Officials ausgegebene Badekappe
       tragen. Sollte die Schwimmkappe nicht während des gesamten Schwimmsegments des
       Rennens getragen werden, können die Race Referees den Teilnehmer nach dem
       Schwimmsegment T1 mit einer Zeitstrafe belegen.
   (b) Das Tragen von Schwimmbrillen oder -masken ist nicht verboten, ist aber keine Pflicht;
   (c) die Verwendung von Schnorcheln, Flossen, Handschuhen, Paddeln oder sonstigen
       Schwimmhilfen jeglicher Art (einschließlich Ziehbojen) ist untersagt; (DSQ)
   (d) Gipsverbände und Schienen müssen von dem für das Event zuständigen Head Referee im
       Voraus genehmigt werden; (30- bzw. 60-Sekunden-Zeitstrafe oder DSQ)
   (e) das Tragen von Neopren- oder anderen Socken ist nur bei einer Wassertemperatur bis
       maximal 18,3 °C erlaubt; (30- bzw. 60-Sekunden-Zeitstrafe)
   (f) wenn die Verwendung von Neoprenanzügen verboten ist (siehe Paragraf 4.03), werden
       Kleidungsstücke, die einen Teil der Arme unterhalb des Ellenbogens sowie die Beine
       unterhalb des Knies bedecken, als unzulässig betrachtet und dürfen erst nach dem
       Schwimmsegment, jedoch nicht während des Schwimmsegments des Rennens getragen
       werden; (DSQ)
   (g) die Begleitung durch individuelle Kanus oder Schwimmer ist untersagt; (DSQ)
   (h) jegliche Hilfe während des Schwimmens führt zur Disqualifikation, sofern eine
       Fortbewegung stattfand. Sofern keine Fortbewegung stattfindet, dürfen die Teilnehmer
       unterstützende Kajaks und Boote benutzen. Die Race Officials und das medizinische
       Personal haben die letzte und maßgebliche Entscheidungsgewalt darüber, einen
       Teilnehmer aus dem Rennen zu nehmen, wenn dies als medizinisch erforderlich
       betrachtet wird;
   (i) es liegt allein in der Verantwortung jedes Teilnehmers, die vorgeschriebene
       Schwimmstrecke zu kennen und einzuhalten. Für Teilnehmer, die von der
       vorgeschriebenen Strecke abkommen, werden unabhängig vom Grund keinerlei
       Anpassungen der Zwischenzeiten oder Ergebnisse vorgenommen;

                                2018 Wettkampfregeln – Seite 13
(j) unsittliche Entblößung und öffentliche Nacktheit ist zu jeder Zeit während eines Events
      verboten, (DSQ) und
  (k) die Zeitlimits für die Schwimmstrecke sind der event-spezifischen Informationsbroschüre
      für Teilnehmer zu entnehmen.

Paragraf 4.02 NEOPRENANZUG – REGELN
  (a) Teilnehmer in den Altersklassen dürfen bis zu einer Wassertemperatur von einschließlich
      24,5 °C einen Neoprenanzug tragen; (DSQ) (*Bitte beachten: Bei einer Wassertemperatur
      von über 24,5 °C (aber weniger als maximal 28,8 °C) kann IRONMAN in Verbindung mit
      bestimmten Events (d. h. von USA Triathlon („USAT“) genehmigten Events) Altersklassen-
      Teilnehmern im eigenen Ermessen das Tragen von Neoprenanzügen und die Teilnahme an
      einem entsprechend gekennzeichneten, nicht wettbewerblichen Neopren-Wellenstart
      bzw. in einer eigenen, nicht wettbewerblichen Neoprenklasse gestatten, unter der
      Voraussetzung, dass solche Athleten, die an einem entsprechend gekennzeichneten, nicht
      wettbewerblichen Neopren-Wellenstart bzw. in einer eigenen, nicht wettbewerblichen
      Neoprenklasse teilnehmen für keine Altersklassenauszeichnungen qualifiziert sind, u. a.
      auch nicht für Qualifikationen für die IRONMAN World Championship oder IRONMAN 70.3
      World Championship);
  (b) Triathlon-Profis dürfen bis zu einer Wassertemperatur von einschließlich 21,9 °C einen
      Neoprenanzug tragen; (DSQ)
  (c) Der Neoprenanzug darf jeden Teil des Körpers bedecken außer dem Gesicht, den Händen
      und den Füßen;
  (d) unter dem Neoprenanzug darf eine Rennbekleidung getragen werden;
  (e) der Neoprenanzug darf maximal 5 mm dick sein. Wenn der Neoprenanzug mehrteilig ist,
      dürfen die überlappenden Teile nicht dicker als 5 mm sein, (DSQ) und
  (f) das Tragen eines Neoprenanzugs für Triathlon-Profis und Teilnehmer in den Altersklassen
      ist bei Wassertemperaturen unter 16 °C obligatorisch. (DSQ)

Paragraf 4.03 BESTIMMUNGEN BEZÜGLICH DER SCHWIMMBEKLEIDUNG, WENN DAS
TRAGEN VON NEOPRENANZÜGEN UNZULÄSSIG IST;
  (a) Die Schwimmbekleidung muss zu 100 % aus Textilstoff bestehen. Textilstoffe sind Stoffe,
      die aus natürlichen und/oder synthetischen, einzelnen und nicht konsolidierten Garnen
      bestehen, die eingesetzt werden, um durch Weben, Stricken und/oder Flechten einen
      Stoff herzustellen (dies bezieht sich im Allgemeinen auf Anzüge aus Nylon oder Lycra ohne
      gummierte Materialien wie Polyurethan oder Neopren); (DSQ)
  (b) die Schwimmbekleidung darf einen Reißverschluss aufweisen;
  (c) Ärmel, die von den Schultern bis zu den Ellenbogen reichen, dürfen getragen werden;
  (d) Neopren-Anzüge, -Hosen, -Socken sind verboten; (DSQ)

                                2018 Wettkampfregeln – Seite 14
(e) die Schwimmbekleidung darf nicht den Hals abdecken und nicht über die Ellenbogen oder
       bis unter die Knie reichen; (DSQ) und
   (f) unter der Schwimmbekleidung kann eine Rennbekleidung aus Textilstoff getragen
       werden, sofern diese nicht über die Ellenbogen oder bis unter die Knie reicht. (DSQ)

Paragraf 4.04 UNZULÄSSIGE AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE
   (a) Headsets und Kopfhörer sind während des Schwimmsegments des Rennens verboten.
       (30- bzw. 60-Sekunden-Zeitstrafe, DSQ, falls nicht unmittelbar für Abhilfe gesorgt wird)
   (b) der Gebrauch von Kommunikationsgeräten jeglicher Art durch die Teilnehmer, u. a. von
       Handys, Smart Watches und Funkgeräten, auf eine der Ablenkung förderliche Weise ist
       während des Rennens verboten. Ein Gebrauch „auf eine der Ablenkung förderliche Weise“
       ist u. a. das Tätigen und Entgegennehmen von Telefonanrufen, das Versenden und
       Empfangen von SMS-Nachrichten, das Abspielen von Musik, der Gebrauch sozialer
       Medien und das Fotografieren. Der Gebrauch eines Kommunikationsgeräts auf eine der
       Ablenkung förderliche Weise während des Rennens führt zur Disqualifikation; und
   (c) Kameras, Handy-Kameras und Videokameras sind verboten, sofern sie nicht ausdrücklich
       von IRONMAN genehmigt wurden. Falls IRONMAN eine solche Genehmigung erteilt, liegt
       es in der Verantwortung des Teilnehmers, den Head Referee vor dem Start des Rennens
       von dieser Genehmigung zu unterrichten. Teilnehmer mit nicht genehmigten Kameras,
       Handy-Kameras oder Videokameras werden disqualifiziert.

Artikel V. RADFAHREN – VERHALTENSREGELN
Paragraf 5.01 ALLGEMEINES
   (a) Das Wettkampfrad darf ausschließlich über einen Kettensatz mit im Kreis bewegten
       Beinen und ohne elektrische oder sonstige Unterstützung angetrieben werden. Wenn ein
       Rad nicht geschoben oder getragen wird, ist jede mit dem Einsatz der Hände
       vorgenommene Vorwärtsbewegung untersagt (ausgenommen sind Teilnehmer mit
       körperlichen Einschränkungen und Handbike-Teilnehmer gemäß Artikel VIII und IX); (DSQ
       und unbefristete Sperre)
   (b) die Teilnehmer dürfen sich nicht ohne ihr Wettkampfrad vorwärtsbewegen. Wenn sich
       ein Wettkampfrad als nicht funktionsfähig erweist, darf der Teilnehmer die Radstrecke
       laufend oder gehend fortsetzen, während das Rad geschoben oder getragen wird;
       Voraussetzung ist, dass das Rad auf eine Art und Weise geschoben oder getragen wird,
       die die Fortbewegung der anderen Teilnehmer nicht beeinträchtigt; (DSQ)
   (c) es liegt allein in der Verantwortung jedes Teilnehmers, die vorgeschriebene Radstrecke zu
       kennen und einzuhalten. Für Teilnehmer, die von der vorgeschriebenen Strecke
       abkommen, werden unabhängig vom Grund keinerlei Anpassungen der Zwischenzeiten
       oder Ergebnisse vorgenommen;

                                 2018 Wettkampfregeln – Seite 15
(d) alle Teilnehmer müssen auf der gesamten Radstrecke die Straßenverkehrsordnung
    einhalten, sofern sie von einem Race Referee oder Race Official mit Vertretungsmacht
    nicht ausdrücklich anderweitig angewiesen werden. Sofern im Einklang mit dem
    vorangegangenen Satz nicht anderweitig angewiesen, müssen die Teilnehmer zum
    völligen Stillstand kommen, wenn dies durch ein Verkehrsschild oder eine Ampel
    vorgeschrieben ist, und die Teilnehmer dürfen erst dann eine Kreuzung überqueren, wenn
    sie frei von Gegenverkehr ist. In keinem Fall darf ein Radfahrer auf einer Straße mit
    Überholverbot die durchgezogene gelbe Linie überqueren; (30- bzw. 60-Sekunden-
    Zeitstrafe oder, je nach Schweregrad des Verstoßes, DSQ)
(e) kein Radfahrer darf sich selbst oder andere Teilnehmer in Gefahr bringen. Jeder
    Radfahrer, der absichtlich oder in rücksichtsloser Weise eine Gefahr für einen anderen
    Teilnehmer darstellt, oder der im Ermessen des Head Referees eine Gefahr für einen
    anderen Teilnehmer darzustellen scheint, wird disqualifiziert;
(f) alle Teilnehmer müssen äußerste Vorsicht walten lassen und die Geschwindigkeit
    drosseln, wenn sie an einem Fahrradunfall oder einem anderen Unfall vorbeifahren; (DSQ)
(g) das Radfahren mit freiem Oberkörper ist untersagt. Die Teilnehmer müssen zu jeder Zeit
    während des Radsegments des Rennens ein Shirt, Trikot oder Sporthemd tragen; (30- bzw.
    60-Sekunden-Zeitstrafe, DSQ, falls nicht unmittelbar für Abhilfe gesorgt wird)
(h) mit einem Reißverschluss auf der Vorderseite versehene Uniformen dürfen nur bis zu der
    Stelle am Ende des Brustbeins (Sternums) geöffnet werden; (DSQ, falls nicht unmittelbar
    für Abhilfe gesorgt wird)
(i) der Radhelm muss an der Vorderseite mit der Startnummer versehen sein; (30- bzw. 60-
    Sekunden-Zeitstrafe)
(j) der Rahmensticker des Wettkampfrades des Teilnehmers muss gut am Rahmen befestigt
    und von beiden Seiten zu sehen sein; (30- bzw. 60-Sekunden-Zeitstrafe)
(k) Gegenstände wie Wasserflaschen, Gel- und Riegelverpackungen, defekte Fahrradteile und
    Bekleidungsstücke dürfen nur in den dafür vorgesehenen Wegwerfzonen an den
    einzelnen Verpflegungsstationen weggeworfen werden. Das Wegwerfen von
    Gegenständen außerhalb der Wegwerfzonen ist untersagt; (5-Minuten-Zeitstrafe)
    *Hinweis: Aufgrund der örtlichen Gesetze und Bestimmungen an manchen
    Austragungsorten des Events führt Littering zur Disqualifikation. (Weitere Informationen
    sind der event-spezifischen Informationsbroschüre für Teilnehmer zu entnehmen.)
(l) Sofern nicht vorab vom Head Referee genehmigt, sind alle Kommunikationsgeräte
    jeglicher Art, z. B. Handys und Funkgeräte, während des Rennens streng verboten; (DSQ)
(m) Headsets und Kopfhörer sind während des Rennens verboten; (1-Minuten-Zeitstrafe, DSQ,
    falls nicht unmittelbar für Abhilfe gesorgt wird)

                              2018 Wettkampfregeln – Seite 16
(n) sofern dies im folgenden Paragrafen 5.02(b) nicht anders geregelt ist, sind zusätzliche
      Windabweiser während des Radsegments des Rennens verboten (unabhängig davon, ob
      diese unter oder über der Kleidung des Teilnehmers getragen werden oder anderweitig
      am Körper des Teilnehmers oder am Wettkampfrad des Teilnehmers angebracht sind),
      (DSQ) und
  (o) die Zeitlimits für die Radstrecke sind der event-spezifischen Informationsbroschüre für
      Teilnehmer zu entnehmen.

Paragraf 5.02 AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE
  (a) Räder
          (i)    Die Vorderräder müssen gespeicht (Aero-Felge mit Speichen ist zulässig) und
                 dürfen nicht vollverkleidet sein, (DSQ)
          (ii)   die Hinterräder können entweder gespeicht oder vollverkleidet sein
                 (Scheibenrad). Nur die Hinterräder dürfen mit einer Radabdeckung versehen
                 sein. Aus Sicherheitsgründen sind vollverkleidete (Scheiben-) Hinterräder bei
                 der IRONMAN World Championship verboten; (DSQ)
         (iii)   Gespeichte Räder dürfen aus einer Aero-Felge mit Speichen bestehen (bei den
                 Speichen kann es sich um Messerspeichen, Rundspeichen, Flachspeichen oder
                 Ovalspeichen handeln), und
         (iv)    die Räder dürfen keinen Mechanismus aufweisen, mit dem eine
                 Beschleunigung oder künstlich hervorgerufene, fortgesetzte Rotation des
                 Rades erzeugt werden kann. (DSQ)

  (b) Helme
          (i)    Die Helme müssen von einer nationalen Prüfstelle genehmigt sein, und diese
                 Prüfstelle muss eine vom internationalen Triathlonverband (ITU) und vom
                 relevanten Nationalverband anerkannte Prüfstelle sein. (Hinweis: Bei allen von
                 USA Triathlon (USAT) zugelassenen Events setzt USAT für alle Altersklassen-
                 Teilnehmer aus den USA das Tragen eines von der USA CPSC genehmigten
                 Helmes voraus); (DSQ)
          (ii)   Teilnehmer, die während des Events ein Rad fahren, müssen einen Helm tragen
                 (u. a. während des Wettkampfs, während der Streckenbesichtigung und
                 während des Trainings); (30- oder 60-Sekunden-Zeitstrafe, DSQ, falls nicht
                 unmittelbar für Abhilfe gesorgt wird)
         (iii)   Modifikationen an beliebigen Teilen des Helmes, einschließlich des
                 Kinnriemens, und das Entfernen eines Teils des Helmes sind untersagt; (DSQ)

                                2018 Wettkampfregeln – Seite 17
(iv)   der Helm muss sich jederzeit mit geschlossenem Kinnriemen sicher auf dem
              Kopf befinden, wenn sich der Teilnehmer im Besitz des Rades befindet, d. h. ab
              dem Zeitpunkt, an dem der Teilnehmer zum Start des Radsegments des
              Rennens sein Rad vom Fahrradständer hebt, bis zu dem Zeitpunkt, an welchem
              der Teilnehmer am Ende des Radsegments des Rennens sein Fahrrad in den
              Fahrradständer stellt; (30- oder 60-Sekunden-Zeitstrafe, DSQ, falls nicht
              unmittelbar für Abhilfe gesorgt wird) und
        (v)   wenn ein Teilnehmer sein Rad aus einem beliebigen Grund von der Rennstrecke
              entfernt, darf er den Helm erst dann lösen oder abnehmen, nachdem der
              Teilnehmer sich außerhalb der Radrennstrecke befindet und vom Rad
              gestiegen ist. Bevor der Teilnehmer zur Radrennstrecke zurückkehrt oder
              wieder auf das Rad steigt, muss er seinen Helm sicher auf dem Kopf befestigen.
              (30- oder 60-Sekunden-Zeitstrafe, DSQ, falls nicht unmittelbar für Abhilfe gesorgt
              wird)

(c) Unzulässige Ausrüstungsgegenstände
        (i) Helmspiegel oder am Rad oder Körper angebrachte Spiegel (zusammenfassend
              als „Spiegel“ bezeichnet) dürfen während des Rennens von den Teilnehmern
              verwendet werden, allerdings unter der Voraussetzung, dass (A) der
              Teilnehmer vor dem Rennen zuerst den Head Referee über die Absicht des
              Teilnehmers informiert, während des Rennen derartige Spiegel zu verwenden
              oder mitzuführen, und (B) kein Teilnehmer, der während des Rennens einen
              Spiegel verwendet oder mitführt, zum Erhalt von Auszeichnungen berechtigt
              ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Qualifikationen für die World
              Championship. Teilnehmer, die ohne vorherige Benachrichtigung des Head
              Officials Spiegel verwenden oder mit sich führen, werden disqualifiziert;
       (ii) Kameras, Handy-Kameras und Videokameras sind verboten, sofern sie von
              IRONMAN nicht ausdrücklich genehmigt wurden. Falls IRONMAN eine
              entsprechende Genehmigung erteilt, liegt es in der Verantwortung des
              Teilnehmers, den Head Referee vor dem Start des Rennens von dieser
              Genehmigung zu unterrichten. Teilnehmer mit Kameras, Handy-Kameras oder
              Videokameras werden disqualifiziert;

                              2018 Wettkampfregeln – Seite 18
(iii)   der Gebrauch von Kommunikationsgeräten jeglicher Art durch die Teilnehmer,
                  u. a. von Handys, Smart Watches und Funkgeräten, auf eine der Ablenkung
                  förderliche Weise ist während des Rennens verboten. Ein Gebrauch „auf eine
                  der Ablenkung förderliche Weise“ ist u. a. das Tätigen und Entgegennehmen
                  von Telefonanrufen, das Versenden und Empfangen von SMS-Nachrichten, das
                  Abspielen von Musik, der Gebrauch sozialer Medien, das Fotografieren und das
                  Befestigen des Geräts an einem Wettkampfrad in der Absicht, dieses wie einen
                  Fahrradcomputer zu nutzen. Der Gebrauch eines Kommunikationsgeräts auf
                  eine der Ablenkung förderliche Weise während des Rennens führt zur
                  Disqualifikation;
          (iv)    Headsets und Kopfhörer sind während des Radfahrsegments des Rennens
                  verboten, (30- bzw. 60-Sekunden-Zeitstrafe, DSQ, falls nicht unmittelbar für
                  Abhilfe gesorgt wird) und
          (v)     Wettkampfräder oder Teile der Wettkampfräder, die nicht den Spezifikationen
                  für Wettkampfräder entsprechen (gemäß Paragraf 5.03), sind verboten (30-
                  bzw. 60-Sekunden-Zeitstrafe oder DSQ, je nach Schweregrad des Verstoßes).

Paragraf 5.03 SPEZIFIKATIONEN DER WETTKAMPFRÄDER
  (a) Alle Wettkampfräder und die gesamte Wettkampfradausrüstung müssen die
      Spezifikationen in diesem Paragrafen erfüllen. Teilnehmer (ausgenommen Teilnehmer in
      der Handbike-Wertungsklasse und in der offenen Wertungsklasse für Athleten mit
      körperlichen Einschränkungen), die nicht konforme Wettkampfräder verwenden oder
      anderweitig gegen diesen Paragrafen verstoßen, werden disqualifiziert:
            (i) Das Wettkampfrad darf maximal 2 m lang und 75 cm breit sein;
           (ii) der Abstand vom Boden bis zur Mitte der Kettenradachse muss mindestens
                 24 cm betragen;
          (iii) eine vertikale Linie, die den vordersten Punkt des Sattels berührt, darf nicht
                 mehr als 5 cm vor und nicht mehr als 15 cm hinter einer vertikalen Linie liegen,
                 die durch die Mitte der Kettenradachse verläuft. Der Radfahrer darf nicht in
                 der Lage sein, während des Rennens Satteleinstellungen vorzunehmen, die
                 außerhalb dieser Limits liegen;

                                 2018 Wettkampfregeln – Seite 19
(iv)    der Abstand vom vordersten Punkt zur Mitte, der als Abstand zwischen einer
                   vertikalen, durch die Mitte der Kettenradachse verlaufenden Linie und einer
                   vertikalen, durch die Mitte der Vorderachse verlaufenden Linie definiert ist,
                   darf nicht weniger als 54 cm betragen, es sei denn, der Abstand zwischen der
                   Mitte der Kettenradachse und der Oberseite des Sattels beträgt weniger als
                   71 cm. (In diesem Fall darf der Abstand vom vordersten Punkt zur Mitte nicht
                   weniger als 50 cm betragen.) Der Abstand vom vordersten Punkt zur Mitte darf
                   nicht größer sein als 65 cm bzw. sieben Achtel des Abstands zwischen der Mitte
                   der Kettenradachse und der Oberseite des Sattels, wobei der jeweils größere
                   Wert maßgeblich ist. Die Anwendbarkeit der zwei genannten Ausnahmen wird
                   durch Messen von einem Punkt oben am Sattel bestimmt, der 14 cm hinter
                   dem vordersten Punkt des Sattels liegt.
  (b)   Verkleidungen sind verboten. Jedes hinzugefügte oder in die Struktur integrierte Gerät,
        das die Resistenz gegenüber Luftdurchlässigkeit reduziert oder reduzieren kann oder das
        künstlich zu einer Beschleunigung des Antriebs führen kann, z. B. ein Schutzschirm, eine
        Rumpfverkleidung o. ä., ist untersagt; (DSQ)
  (c)   sofern vom Event Director aus Sicherheitsgründen nicht anderweitig festgelegt, kann das
        Vorderrad einen anderen Durchmesser aufweisen als das Hinterrad;
  (d)   die Lenkstange und der Vorbau müssen so ausgeführt sein, dass mögliche Gefahren
        verhindert werden. Alle Lenkstangenenden müssen fest verschlossen sein, um das Risiko
        möglicher Verletzungen zu reduzieren; (30- bzw. 60-Sekunden-Zeitstrafe, DSQ, falls nicht
        unmittelbar für Abhilfe gesorgt wird)
  (e)   jedes Wettkampfrad muss eine funktionierende Vorderrad- und eine Hinterradbremse
        aufweisen; (DSQ)
  (f)   zwischen der Tretkurbel und dem Hinterrad muss ein Freilaufmechanismus vorhanden
        sein, der dafür sorgt, dass das Fahrrad vorwärts rollt, während die Pedale nicht bewegt
        werden; (DSQ)
  (g)   alle Aspekte des Wettkampfrades müssen für den Radfahrer und die anderen
        Rennteilnehmer sicher sein. Zu den Mindeststandards für Sicherheit gehören u. a. korrekt
        geklebte und versiegelte Reifen, sicher befestigter Steuersatz, sicher befestigte
        Lenkstange sowie Rundlauf der Räder, und
  (h)   ungewöhnliche oder unübliche Räder oder Ausrüstungsgegenstände sind unzulässig, es
        sei denn, der Head Referee für das jeweilige Event hat vor dem Start des Rennens die
        entsprechende Genehmigung erteilt. (DSQ)

Paragraf 5.04 WINDSCHATTEN- UND POSITIONSREGELN
  (a) Windschattenfahren bedeutet, dass länger als 25 Sekunden in der Windschattenbox
      (siehe Beschreibung unten) eines anderen Teilnehmers gefahren wird.
      Windschattenfahren während des Rennens ist verboten; (5-Minuten-Zeitstrafe)

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(b) Die Windschattenbox ist 12m lang, gemessen von der Vorderkante des Vorderrades bis
    zur Hinterkante des Fahrrads (6 Fahrradlängen Freiraum zwischen den Fahrrädern).
    Athleten können beim Überholen in die Windschattenbox eines anderen Teilnehmers
    eindringen und müssen diese Windschattenbox kontinuierlich durchfahren. Das
    Durchfahren der Windschattenbox eines anderen Teilnehmers ist innerhalb von 25
    Sekunden abzuschließen; (5-Minute-Zeitstrafe)
          (i)  Bevor in die Windschattenbox eines anderen Athleten eingedrungen wird,
               müssen Profi-Athleten zur Seite des zu überholenden Athleten fahren (d. h.
               kein Ansaugen). Andernfalls kommt es zu einem Verstoß gegen das
               Windschattenverbot; (5-Minuten-Zeitstrafe)
(c) Athleten dürfen nur zum Überholen in die Windschattenbox (6 Radlängen zwischen den
    Rädern) fahren. Andernfalls kommt es zu einem Verstoß gegen das Windschattenverbot;
    (5-Minute-Zeitstrafe)
(d) ein Überholen findet statt, wenn das Vorderrad des überholenden Radfahrers die
    Vorderkante des Vorderrades des überholten Radfahrers passiert;
(e) der überholende Radfahrer darf sich nicht hinten aus einer Windschattenbox
    zurückziehen, nachdem er in sie hineingefahren ist. Wenn ein überholender Radfahrer in
    die Windschattenbox eines anderen Radfahrers fährt, muss das Überholmanöver beendet
    werden; (5-Minuten-Zeitstrafe)
(f) der Überholte muss sofort die Windschattenbox des überholenden Radfahrers verlassen
    und durch kontinuierliches Zurückfallen die Windschattenbox des überholenden
    Teilnehmers verlassen. Ein erneutes Überholen durch den Überholten, bevor dieser die
    Windschattenbox verlassen hat, führt zu einem Verstoß gegen die Überholregeln;
    (30- bzw. 60-Sekunden-Zeitstrafe)
(g) überholte Radfahrer, die länger als 25 Sekunden in der Windschattenbox des
    überholenden Radfahrers verharren, erhalten eine Strafe für Windschattenfahren;
    (5-Minuten-Zeitstrafe)
(h) die Radfahrer müssen einzeln hintereinander auf der rechten Spur (oder links für Länder
    mit Linksfahrgebot) der Radstrecke fahren, es sei denn, sie überholen andere Teilnehmer
    (oder aus Sicherheitsgründen). Seitliches Nebeneinanderfahren ist unzulässig und kann zu
    einem Windschatten- oder Blockierverstoß führen; (5-Minuten-Zeitstrafe oder 30- bzw.
    60-Sekunden-Zeitstrafe)
(i) Ausnahmen: Unter den folgenden Bedingungen darf ein Teilnehmer straflos in die
    Windschattenbox hineinfahren:
          (i) wenn ein Teilnehmer in den Windschatten hineinfährt und das
               Überholmanöver innerhalb von 25 Sekunden beendet;
         (ii) aus Sicherheitsgründen;
        (iii) Hinein- und Herausfahren aus einer Verpflegungsstation oder einer
               Wechselzone;

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(iv)   eine scharfe Kurve und
            (v)   wenn ein Race Official einen Streckenabschnitt aufgrund von schmalen Spuren,
                  Baustellen, Umleitungen oder aus anderen Sicherheitsgründen aus dem
                  Rennen ausschließt.
   (j) Teilnehmer, die die Fortbewegung anderer Teilnehmer beeinträchtigen, erhalten eine
       Blockierstrafe; (30- bzw. 60-Sekunden-Zeitstrafe) und
   (k) Teilnehmer, die gegen die Regeln dieses Paragrafen 5.04 verstoßen, werden an Ort und
       Stelle von einem Race Referee entsprechend informiert. Hinweis: Wenn ein Race Referee
       aus Sicherheitsgründen einen Teilnehmer nicht an Ort und Stelle informieren kann (z. B.
       starker Verkehr, schmale Straßen, Staubereich usw.), informiert der Referee den
       bestraften Teilnehmer, wenn das Sicherheitsrisiko nicht mehr besteht.

Paragraf 5.05 PENALTY-BOX
   (a) Alle auf der Radstrecke verhängten Zeitstrafen werden in einer entsprechenden Penalty-
       Box abgebüßt.        Die Standorte der Penalty-Boxen sind der event-spezifischen
       Informationsbroschüre für Teilnehmer zu entnehmen. Es liegt in der Verantwortung des
       einzelnen Teilnehmers, sich in der nächsten Penalty-Box auf der Strecke zurückzumelden,
       nachdem er mit einer Strafe belegt wurde. Falls versäumt wird, an der nächsten Penalty-
       Box der Radstrecke zu stoppen, wird der Teilnehmer disqualifiziert;
   (b) während sich die Teilnehmer in der Penalty-Box aufhalten, dürfen sie nur die Nahrung
       und/oder das Wasser zu sich nehmen, die/das sie am Körper oder am Rad mitführen;
       (DSQ)
   (c) während des Absitzens der Zeitstrafe dürfen die Teilnehmer nicht die Toilette besuchen.
       Die Benutzung der Toilette während des Absitzens einer Zeitstrafe führt zur
       Disqualifikation, und
   (d) das Vornehmen von Anpassungen an der Ausrüstung oder von Reparaturen am Rad,
       während eine Zeitstrafe in der Penalty-Box abgesessen wird, ist verboten. (DSQ)

Artikel VI. LAUFEN – VERHALTENSREGELN
Paragraf 6.01 ALLGEMEINES
   (a) Die Teilnehmer müssen laufen, gehen oder kriechen;
   (b) es liegt allein in der Verantwortung jedes Teilnehmers, die vorgeschriebene Laufstrecke
       zu kennen und einzuhalten. Für Teilnehmer, die von der vorgeschriebenen Strecke
       abkommen, werden unabhängig vom Grund keinerlei Anpassungen der Zwischenzeiten
       oder Ergebnisse vorgenommen (wenn der Teilnehmer z. B. in die falsche Richtung oder
       eine unnötig lange Strecke läuft, wird keine Zeit von der endgültigen Zeit des Teilnehmers
       abgezogen);

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