Uelzener NABU-Rundbrief 2019/2 - NABU Uelzen
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Uelzener NABU-Rundbrief 2019/2 Inhalt Einladung zur Jahreshauptversammlung Vogelkundliche Exkursionen Wir stellen vor : Erlebnisraum Esterauniederung NABU-Landesverband Niedersachsen zum Thema „Wolf“ Bitte um Mitarbeit : Amphibienwanderung im Landkreis Uelzen Landesweite Rotmilan-Erfassung in Niedersachsen 2019 Herausgeber : NABU Kreisgruppe Uelzen Zusammenstellung : Rolf Alpers
Einladung zur Jahreshauptversammlung Unsere Jahreshauptversammlung findet statt am Freitag, 5. April 2019 ab 19 Uhr im Gasthaus Rehn in Masendorf Tagesordnung: 1) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit 2) Genehmigung des Protokolls der letzten JHV in Kl. Bollensen am 7. April 2018 3 a) Bericht des Vorstands 3 b) Bericht des Kassenwartes 4) Bericht der Kassenprüfer, Wahl eines neuen Kassenprüfers 5) Vogel des Jahres 2019: Feldlerche 6) Verschiedenes Vogelkundliche Exkursionen Die Teilnahme an unseren Exkursionen ist kostenfrei und steht Mitgliedern und Gästen offen. Sonntag, 17.3.2019, 9 Uhr : Exkursion durch den Spechtgang zur Sängershöh Zu einer Vogelstimmenwanderung durch den Medinger Wald und entlang der Ilmenau lädt der NABU Uelzen alle Interessierten herzlich ein. Der Treffpunkt ist am Sonntag, 17.3.2019 um 9:00 Uhr an der Kläranlage Medingen (500 m hinter der Medinger Mühle). Die Führung wird von Elke Benecke geleitet. März : Sperlingskauz in der Göhrde Die Exkursion wird von Waldemar Golnik geleitet. Der Termin wird kurzfristig in der Tageszeitung bekanntgegeben. April : Beringung der Waldkäuze Die Exkursion wird von Waldemar Golnik geleitet. Der Termin wird kurzfristig in der Tageszeitung bekanntgegeben. Sonntag, 28.4.2019, 8 Uhr : Vogelgesang im Frühlingswald Zu einer Frühlingwanderung durch den Eitzener Bruch lädt der NABU Uelzen am Sonntag, 28. April um 8:00 Uhr alle Naturinteressierten herzlich ein. Der Treffpunkt ist in Grünhagen, Parkplatz der Räucherei südlich der B 4. Auf der Exkursion gibt es die Vogel- und Pflanzenwelt des Forellenbachtals zu entdecken. Die Führung wird von Elke Benecke geleitet. Freitag, 3.5.2019, 19 Uhr : Laubfrosch, Nachtigall und Wendehals Treffpunkt Almstorf, Parkplatz Burmester um 19 Uhr. Die Führung wird von Waldemar Golnik geleitet. Juni : Beringung von Schleiereulen und Turmfalken Die Exkursion wird von Waldemar Golnik geleitet. Der Termin wird kurzfristig in der Tageszeitung bekanntgegeben.
Wir stellen vor : Erlebnisraum Esterauniederung Die Esterauniederung im Ostkreis Uelzen entlang des gleichnamigen Fließgewässers ist ein ganz besonderer Lebensraum. Hohe Grundwasserstände prägen die Landschaft, die sich durch ihre Nutzung zu einer vielfältigen Kulturlandschaft entwickelt hat. Viele selten gewordene Pflanzen und Tiere sind hier zu Hause. Um die Artenvielfalt zu erhalten und noch weiter zu erhöhen, hatte Michael Walke als Vorstandsmitglied des NABU Uelzen im Jahre 2007 die Idee, für die Esterauniederung ein entsprechendes Schutz- und Entwicklungskonzept zu entwickeln. Zunächst wurden über 20 ha teils intensiv genutzter oder brach liegender Grünlandflächen gepachtet. Sie werden vom Projektpartner, dem Martinshof Klein Bollensen e.V. als sozialtherapeutischer Einrichtung, mit Dexter-Rindern und Dülmener Pferden in enger Abstimmung mit dem NABU Uelzen beweidet. Beides sind alte Haustierrassen, die sich hervorragend für eine derartige Extensivbeweidung eignen und von den Beschäftigten des Martinshofes problemlos betreut werden können. Inzwischen wurden im Erlebnisraum mehrere Flachgewässer angelegt. Solche Tümpel sind notwendig, damit sich das Wasser für die wärmeliebenden Frösche möglichst rasch erwärmt. Außerdem sollte das Gewässer im Spätsommer sogar austrocknen, damit sich Fressfeinde der Kaulquappen, wie z.B. Fische, nicht auf Dauer im Gewässer halten können. Ein weiteres Gewässer mit bis zu 150 cm Tiefe soll der Knäkente und anderen Wasservögeln als Brutplatz dienen. Entlang der vorhandenen Wirtschaftswege im Bereich der Beweidungsflächen wurde ein Naturerlebnisweg mit Informationstafeln und Aussichtsturm geschaffen, der diese Landschaft für jedermann erlebbar macht und viel Wissenwertes zu den verschiedenen Themen des Projekts bereithält. Als Ausgangspunkt bietet sich der Parkplatz an der Kreisstraße bei Könau an. Weitere Informationen unter https://www.nabu-uelzen.de/Erlebnisraum-Esterauniederung-8-0.html
NABU-Landesverband Niedersachsen zum Thema „Wolf“ Vertreter von Jagdlobby und Landwirtschaft, Hobbytierhalter und immer mehr Politiker fordern den Schutzstatus des Wolfs zu verringern. Der NABU lehnt dies entschieden ab. Der NABU Niedersachsen vertritt weiterhin die gültige, rechtliche Auffassung, dass der Wolf durch internationale und nationale Gesetze streng geschützt ist. In der Europäischen Union unterliegt er den Anhängen II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Auf Bundesebene ist der Wolf durch das Bundesnatur- schutzgesetz (BNatSchG) streng geschützt. Er hat damit den höchstmöglichen Schutzstatus. „Auf keinen Fall will der NABU, dass der Schutzstatus verringert wird, was allerdings von Vertretern der Jagdlobby und aus Reihen der Landwirtschaft sowie Hobbytierhalter und von immer mehr Politikern vehement gefordert wird“, erläutert Dr. Holger Buschmann. Aktuell wird die Entnahme eines Tieres des Rodewalder Rudels (Landkreis Nienburg) diskutiert. Im Falle des Rodewalder Rudels liegen dem NABU Niedersachsen allerdings noch nicht alle Fakten vor, um diesen Fall adäquat bewerten zu können. Unter Entnahme versteht man das Fangen, aber auch die Tötung eines bestimmten Wolfes aus besonderen Gründen wie Krankheit des Tieres, Sicherheit des Menschen oder hohen wirtschaftlichen Schaden für Nutztierhalter. Die Entnahme eines Wolfes ist über das Bundesnaturschutzgesetz (§ 45) geregelt. Wenn eine Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde des entsprechenden Bundeslandes vorliegt, kann die Entnahme in Einzelfällen durch fachkundige Personen angeordnet werden. Der NABU stimmt in besonderen Einzelfällen grundsätzlich einer Entnahme zu: 1. Aggressives Verhalten eines Wolfes gegenüber Menschen, 2. mehrmalige direkte Annäherung an Personen (nicht an Gebäude, Autos, etc., da Wölfe nicht erkennen können, ob sich Personen darin befinden), 3. wenn 2- bis 3mal der Grundschutz (1,20 m hoher Weidezaun mit Litzenabstand 20 cm und Untergrabeschutz), bei Schafen und Ziegen inkl. Herdenschutzhunden, vom Wolf überschritten und der Wolf in flagranti dabei erwischt wurde. Dem dritten Einzelfall stimmt der NABU Niedersachsen aktuell allerdings nur im Rahmen des geltenden BNatSchG, also bei Erheblichkeit des Schadens für einen landwirtschaftlichen Betrieb zu. Sollte das BNatSchG in diesem Punkt an die FFH-Richtlinie angepasst werden, die die Ernsthaftigkeit eines Schadens zu Grunde legt, würde der NABU auch hier zustimmen. Der NABU spricht sich weiterhin deutlich für einen verbesserten und verstärkten Herdenschutz in Niedersachsen aus und • gegen eine Regulierung des Wolfsbestandes in Niedersachsen, • gegen die Einrichtung von wolfsfreien Gebieten, • gegen die Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz, • gegen die Verringerung des Schutzstatus laut FFH-Richtlinie. (leicht gekürzte Stellungnahme des NABU-Landesverbandes Niedersachsen) Quelle : https://niedersachsen.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/wolf/25777.html
Amphibienwanderung im Landkreis Uelzen Die Wanderung der Amphibien (insbesondere Erdkröte, Kammmolch, Bergmolch und Teichmolch sowie Gras- und Wasserfrosch) steht unmittelbar bevor, sofern die ungewöhnlich milden Temperaturen anhalten. Erfahrungsgemäß setzt die Wanderung bei milder, feuchter Witterung im März und April ein und dauert vom Einsetzen der Dämmerung bis Sonnenaufgang. Bei ihrer Wanderung müssen die Tiere in der Regel Straßen überqueren und werden dabei häufig überfahren. Um dieses Risiko deutlich zu minimieren und um die Amphibien vor dem Überfahren bei Überquerung der Straße auf ihrer Wanderung vom Winterquartier zu den Laichgewässern zu bewahren, betreut der NABU, Kreisgruppe Uelzen in unserem Landkreis 4 Amphibienzäune (bei Bardenhagen, Bruchwedel, Jastorf und Westerweyhe). Ab 2019 ist ein weiterer Zaun bei Hösseringen geplant. Die „Kröten“-Zäune sind in der Regel mehrere 100m lang, bestehen aus einem undurchsichtigen Kunststoffgewebe und sind ca. 50 cm hoch. Alle 15-20 m werden entlang des Zaunes Fangeimer in den Erdboden eingelassen. Beim Versuch, das Zaunhindernis zu umgehen, fallen die Tiere in die Fangeimer und werden in den Morgenstunden von ehrenamtlichen NABU-Mitgliedern in die Nähe ihrer Laichgewässer transportiert. Bei witterungsbedingt erhöhtem Wanderaufkommen patroullieren NABU-Mitglieder in den Abendstunden an den neuralgischen Stellen, um die Tiere per Hand einzusammeln und über die Straße zu tragen. Dieser „Job“ ist bei Dunkelheit und aufgrund der heutigen Verkehrsdichte von PKW nicht ungefährlich, zumal häufig auch zu schnell gefahren wird. Für Bardenhagen liegen keine Fangzaunergebnisse 2018 repräsentativen Ergebnisse vor, da der Zaun während der Saison 2018 erst Amphibienart Bruchwedel Jastorf Westerweyhe errichtet wurde. Bei Oetzendorf befindet sich das größte Kamm- Teichmolch 771 8 614 molchvorkommen Norddeutschlands. Kammmolch 109 0 132 Dort wird seit Jahren die Erdkröte 1060 475 1250 Verbindungsstraße zwischen Masen- Grasfrosch 14 0 14 dorf und Oetzendorf während der Teichfrosch 0 0 89 Amphibienwanderung von abends Bergmolch 0 0 30 19:00 Uhr bis morgens 07:00 Uhr Laubfrosch 1 0 0 gesperrt, da das Wanderaufkommen Knoblauchkröte 13 0 0 dort immens hoch ist. Da die Zaunaufstellung, tägliche Betreuung und Abbau für einzelne Personen sehr zeitaufwändig ist, würde der NABU sich sehr über weitere Unterstützer freuen. Interessenten melden sich bitte bei Dieter Kluge (0581 / 70500 (klugerdieter@kabelmail.de)
Landesweite Rotmilan-Erfassung in Niedersachsen 2019 In Kooperation zwischen der Niedersächsischen Ornithologischen Vereinigung (NOV) und Staatlicher Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- schutz und Naturschutz (NLWKN) soll 2019 eine landesweite Erfassung des Rotmilanbestandes in Niedersachsen erfolgen. Ziel der Kartierung ist es, ein möglichst umfassendes und aktuelles Bild über Bestand und Verbreitung des Rotmilans zu erhalten. Auf einen Blick: • Erfassungszeitraum Mitte März bis Mitte Juli 2019, • Abgrenzung der Untersuchungsgebiete (z.B. TK25 oder Gemeinde) bitte mit dem Koordinator abstimmen (Lars Wellmann, wellmann@lw-landschaftsplanung, Tel.: (0581) 97 39 300 oder 0171-56 30 434) • Geländekarten können von der Homepage des NLWKN heruntergeladen werden, • 3 Erfassungstermine: 1. Mitte/Ende März, 2. Anfang/Mitte April, 3. Ende Juni/Mitte Juli • Meldung bevorzugt über ornitho.de (bitte genaue Anleitung beachten!) oder über Meldebogen, • Alle Meldungen des Rotmilans ab Brutzeitcode A2 sind in ornitho.de von vorneherein durch das System geschützt und nicht öffentlich einsehbar. • Meldebögen bitte bis spätestens 30. September an den Koordinator einreichen, • Viel Spaß bei den Erfassungen und vielen Dank für die Beteiligung! Über 50 % des Rotmilan-Weltbestandes brüten in Deutschland. Die Schwerpunkte konzentrieren sich auf Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie das östliche und südliche Niedersachsen. In Niedersachsen gehören insbesondere die südlichen Landesteile rund um den Harz zum weltweiten Dichtezentrum (!) der Art. Auch die Untere Mittelelbe und weitere Gebiete weisen gute Bestände auf. Niedersachsen trägt dadurch im internationalen Kontext eine heraus- ragende Verantwortung für die Sicherung und die Entwicklung der Rotmilanpopulation. Die landesweite Erfassung 2011/12 ergab etwa 1.100 bis 1.200 Brutpaare, das entspricht ca. 8 % des Bestandes in Deutschland. Bundesweit wird ein Bestand von 12.000 bis 18.000 Brutpaaren angegeben, der Weltbestand liegt bei 25.200 bis 33.400 Brutpaaren. Der Rotmilan ist im Anhang I der EU-Vogel- schutzrichtlinie aufgeführt, hinsichtlich seines Gefährdungsstatus gilt er in Niedersachsen als stark gefährdete Brutvogelart. Der Bestand soll durch systematische Bearbeitung der geeigneten Gebiete möglichst vollständig und flächendeckend erfasst werden. Im Landkreis Uelzen sind überwiegend die Bereiche im Westen und Norden noch zu vergeben (Suderburg, Gerdau, Eimke, Ebstorf, Natendorf, Bienenbüttel, Altenmedingen, Uelzen). Die Meldung erfolgt bevorzugt über das kostenlose online-Portal ornitho.de des DDA (www.ornitho.de), alternativ aber auch wie gewohnt über Meldebögen. Geländekarten auf Basis von Meßtischblatt (MTB)-Quadranten sind über die Homepage des NLWKN herunterzuladen (Pfad: NLWKN-Startseite (www.nlwkn.de) > Naturschutz > Staatliche Vogelschutzwarte > Vogelarten-Erfassungsprogramm > Infos für aktive Melderinnen und Melder). Hinweise für die Erfassung und Auswertung Untersuchungsgebiete sollten zwischen den Bearbeitern abgestimmt werden. Die Erfassungen sollten bei günstigen Witterungsbedingungen erfolgen. Bei Regen sowie sehr kühlem und diesigem Wetter sind die Tiere nicht aktiv.
Für die systematische Erfassung eines Untersuchungsgebietes ist zur Ermittlung der besetzten Reviere folgendes Vorgehen insbesondere im März sinnvoll: − Aufsuchen von geeigneten Übersichtspunkten mit guter Fernsicht und Suche mit dem Fernglas nach Rotmilanen für ca. 30 min. − Ggf. neuer Standort in einem Abstand von ca. 2 km − Beobachten von Balzverhalten (trillernder bzw. wiehernde Balzruf, "Flaggen" über einem Feldgehölz), ggf. Einflügen in Gehölze/Waldränder, − "Verfolgen" der Vögel mit Fernglas und ggf. vorsichtig durch Ortswechsel − Nester oft klein und mit Plastik-/Stofffetzen versehen. Schwanz ragt beim Brüten oft über den Rand hinaus. − im späteren Verlauf der Brutzeit sind erneute Kontrollen in besetzten Revieren/ Horstkontrollen von Bedeutung − Störungen am Brutplatz bitte unbedingt vermeiden! Termine Horstsuche bis Ende April möglich und sinnvoll, dabei vorrangig Feldgehölze und Waldränder (bis ca. 100 m in den Wald) absuchen. 1. Mitte bis Ende März (Balz, Nestbau, Territorialverhalten), 2. Anfang bis Mitte April (Balz, Territorialverhalten, Kontrolle der Nestbesetzung), 3. Ende Juni bis Mitte Juli (Beute eintragende Altvögel, flügge Jungvögel in Nestnähe bzw. im Brutrevier). Günstige Tageszeit: Ca. 1 Stunde nach Sonnenaufgang bis Mittagsstunden, abends bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang. Die Meldung sollte bevorzugt über das (kostenlose) online-Meldeportal ornitho (www.ornitho.de) des Dachverbands Deutscher Avifaunisten (DDA) oder alternativ über den beigefügten Meldebogen erfolgen. Eine detaillierte Anleitung zur Meldung über ornitho.de ist beim Koordinator erhältlich. gleichfalls Meldebögen für die analoge Meldung der Beobachtungen. Koordination Lars Wellmann, Lamprecht & Wellmann GbR, Ringstr. 27, 29525 Uelzen wellmann@lw-landschaftsplanung.de, (0581) 97 39 300 Sollten Sie die Rundbriefe zukünftig nicht mehr zugesandt bekommen wollen, dann melden Sie sich bitte. Sie können sich auch mit dem folgenden Link abmelden: https://www.nabu-heide-wendland.de/die-nabu-gruppen/kreisgruppe-uelzen/rundbrief/ Kontakt : 1. Vorsitzender Karl-Heinz Köhler (0581 / 97 39 86 54 uelzen@web.de) Geschäftsstelle Heide-Wendland : 29221 Celle , Schuhstraße 40 ; Tel. 05141 / 299 6284 ; andrea.pohlen@NABU-heide-wendland.de
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