Uelzener NABU-Rundbrief 2019/2 - NABU Uelzen

Die Seite wird erstellt Jens Reich
 
WEITER LESEN
Uelzener NABU-Rundbrief 2019/2 - NABU Uelzen
Uelzener NABU-Rundbrief
                           2019/2

                                    Inhalt

  Einladung zur Jahreshauptversammlung
  Vogelkundliche Exkursionen
  Wir stellen vor : Erlebnisraum Esterauniederung
  NABU-Landesverband Niedersachsen zum Thema „Wolf“

  Bitte um Mitarbeit :

  Amphibienwanderung im Landkreis Uelzen
  Landesweite Rotmilan-Erfassung in Niedersachsen 2019

                   Herausgeber : NABU Kreisgruppe Uelzen

                         Zusammenstellung : Rolf Alpers
Uelzener NABU-Rundbrief 2019/2 - NABU Uelzen
Einladung zur Jahreshauptversammlung

      Unsere Jahreshauptversammlung findet statt am
               Freitag, 5. April 2019 ab 19 Uhr im Gasthaus Rehn in Masendorf

      Tagesordnung:
      1) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der
           Beschlussfähigkeit
      2) Genehmigung des Protokolls der letzten JHV in Kl. Bollensen am 7. April 2018
      3 a) Bericht des Vorstands
      3 b) Bericht des Kassenwartes
      4) Bericht der Kassenprüfer, Wahl eines neuen Kassenprüfers
      5) Vogel des Jahres 2019: Feldlerche
      6) Verschiedenes

Vogelkundliche Exkursionen

Die Teilnahme an unseren Exkursionen ist kostenfrei und steht Mitgliedern
und Gästen offen.

Sonntag, 17.3.2019, 9 Uhr : Exkursion durch den Spechtgang zur
                                      Sängershöh
Zu einer Vogelstimmenwanderung durch den Medinger Wald und entlang
der Ilmenau lädt der NABU Uelzen alle Interessierten herzlich ein. Der
Treffpunkt ist am Sonntag, 17.3.2019 um 9:00 Uhr an der Kläranlage Medingen (500 m hinter der
Medinger Mühle). Die Führung wird von Elke Benecke geleitet.

März : Sperlingskauz in der Göhrde
Die Exkursion wird von Waldemar Golnik geleitet. Der Termin wird kurzfristig in der Tageszeitung
bekanntgegeben.
April : Beringung der Waldkäuze
Die Exkursion wird von Waldemar Golnik geleitet. Der Termin wird
kurzfristig in der Tageszeitung bekanntgegeben.
Sonntag, 28.4.2019, 8 Uhr : Vogelgesang im Frühlingswald
Zu einer Frühlingwanderung durch den Eitzener Bruch lädt der
NABU Uelzen am Sonntag, 28. April um 8:00 Uhr alle
Naturinteressierten herzlich ein. Der Treffpunkt ist in Grünhagen, Parkplatz der Räucherei südlich
der B 4. Auf der Exkursion gibt es die Vogel- und Pflanzenwelt des Forellenbachtals zu entdecken.
Die Führung wird von Elke Benecke geleitet.

Freitag, 3.5.2019, 19 Uhr : Laubfrosch, Nachtigall und Wendehals
Treffpunkt Almstorf, Parkplatz Burmester um 19 Uhr. Die Führung wird von Waldemar Golnik
geleitet.
Juni : Beringung von Schleiereulen und Turmfalken
Die Exkursion wird von Waldemar Golnik geleitet. Der Termin wird kurzfristig in der Tageszeitung
bekanntgegeben.
Uelzener NABU-Rundbrief 2019/2 - NABU Uelzen
Wir stellen vor : Erlebnisraum Esterauniederung

Die Esterauniederung im Ostkreis Uelzen entlang des gleichnamigen Fließgewässers ist ein ganz
besonderer     Lebensraum.       Hohe
Grundwasserstände       prägen     die
Landschaft, die sich durch ihre
Nutzung zu einer vielfältigen
Kulturlandschaft entwickelt hat. Viele
selten gewordene Pflanzen und Tiere
sind hier zu Hause. Um die
Artenvielfalt zu erhalten und noch
weiter zu erhöhen, hatte Michael
Walke als Vorstandsmitglied des
NABU Uelzen im Jahre 2007 die Idee,
für    die    Esterauniederung     ein
entsprechendes       Schutz-      und
Entwicklungskonzept zu entwickeln.
Zunächst wurden über 20 ha teils
intensiv genutzter oder brach liegender Grünlandflächen gepachtet. Sie werden vom Projektpartner,
dem Martinshof Klein Bollensen e.V. als sozialtherapeutischer Einrichtung, mit Dexter-Rindern und
Dülmener Pferden in enger Abstimmung mit dem NABU Uelzen beweidet. Beides sind alte
Haustierrassen, die sich hervorragend für eine derartige Extensivbeweidung eignen und von den
Beschäftigten des Martinshofes problemlos betreut werden können.

                                                          Inzwischen wurden im Erlebnisraum
                                                          mehrere     Flachgewässer     angelegt.
                                                          Solche Tümpel sind notwendig, damit
                                                          sich das Wasser für die wärmeliebenden
                                                          Frösche möglichst rasch erwärmt.
                                                          Außerdem sollte das Gewässer im
                                                          Spätsommer sogar austrocknen, damit
                                                          sich Fressfeinde der Kaulquappen, wie
                                                          z.B. Fische, nicht auf Dauer im
                                                          Gewässer halten können. Ein weiteres
                                                          Gewässer mit bis zu 150 cm Tiefe soll
                                                          der      Knäkente      und     anderen
                                                          Wasservögeln als Brutplatz dienen.

                                                       Entlang         der       vorhandenen
                                                       Wirtschaftswege im Bereich der
                                                       Beweidungsflächen        wurde       ein
                                                       Naturerlebnisweg                     mit
                                                       Informationstafeln und Aussichtsturm
                                                       geschaffen, der diese Landschaft für
                                                       jedermann erlebbar macht und viel
Wissenwertes zu den verschiedenen Themen des Projekts bereithält. Als Ausgangspunkt bietet sich
der Parkplatz an der Kreisstraße bei Könau an.

Weitere Informationen unter https://www.nabu-uelzen.de/Erlebnisraum-Esterauniederung-8-0.html
Uelzener NABU-Rundbrief 2019/2 - NABU Uelzen
NABU-Landesverband Niedersachsen zum Thema „Wolf“

Vertreter von Jagdlobby und Landwirtschaft, Hobbytierhalter und immer mehr Politiker fordern den
Schutzstatus des Wolfs zu verringern. Der NABU lehnt dies entschieden ab. Der NABU
Niedersachsen vertritt weiterhin die gültige, rechtliche Auffassung, dass der Wolf durch internationale
und nationale Gesetze streng geschützt ist. In der Europäischen Union unterliegt er den Anhängen II,
IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Auf Bundesebene ist der Wolf durch das Bundesnatur-
schutzgesetz (BNatSchG) streng geschützt. Er hat
damit den höchstmöglichen Schutzstatus. „Auf keinen
Fall will der NABU, dass der Schutzstatus verringert
wird, was allerdings von Vertretern der Jagdlobby und
aus Reihen der Landwirtschaft sowie Hobbytierhalter
und von immer mehr Politikern vehement gefordert
wird“, erläutert Dr. Holger Buschmann. Aktuell wird
die Entnahme eines Tieres des Rodewalder Rudels
(Landkreis Nienburg) diskutiert. Im Falle des
Rodewalder Rudels liegen dem NABU Niedersachsen
allerdings noch nicht alle Fakten vor, um diesen Fall
adäquat bewerten zu können. Unter Entnahme
versteht man das Fangen, aber auch die Tötung eines
bestimmten Wolfes aus besonderen Gründen wie
Krankheit des Tieres, Sicherheit des Menschen oder
hohen wirtschaftlichen Schaden für Nutztierhalter.
Die Entnahme eines Wolfes ist über das
Bundesnaturschutzgesetz (§ 45) geregelt. Wenn eine
Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde
des entsprechenden Bundeslandes vorliegt, kann die
Entnahme in Einzelfällen durch fachkundige
Personen angeordnet werden.

Der NABU stimmt in besonderen Einzelfällen
grundsätzlich einer Entnahme zu:

1. Aggressives Verhalten eines Wolfes gegenüber Menschen,
2. mehrmalige direkte Annäherung an Personen (nicht an Gebäude, Autos, etc., da Wölfe nicht
    erkennen können, ob sich Personen darin befinden),
3. wenn 2- bis 3mal der Grundschutz (1,20 m hoher Weidezaun mit Litzenabstand 20 cm und
   Untergrabeschutz), bei Schafen und Ziegen inkl. Herdenschutzhunden, vom Wolf überschritten
   und der Wolf in flagranti dabei erwischt wurde.

Dem dritten Einzelfall stimmt der NABU Niedersachsen aktuell allerdings nur im Rahmen des
geltenden BNatSchG, also bei Erheblichkeit des Schadens für einen landwirtschaftlichen Betrieb zu.
Sollte das BNatSchG in diesem Punkt an die FFH-Richtlinie angepasst werden, die die
Ernsthaftigkeit eines Schadens zu Grunde legt, würde der NABU auch hier zustimmen.

Der NABU spricht sich weiterhin deutlich für einen verbesserten und verstärkten
Herdenschutz in Niedersachsen aus und
• gegen eine Regulierung des Wolfsbestandes in Niedersachsen,
• gegen die Einrichtung von wolfsfreien Gebieten,
• gegen die Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz,
• gegen die Verringerung des Schutzstatus laut FFH-Richtlinie.
(leicht gekürzte Stellungnahme des NABU-Landesverbandes Niedersachsen)
Quelle : https://niedersachsen.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/wolf/25777.html
Uelzener NABU-Rundbrief 2019/2 - NABU Uelzen
Amphibienwanderung im Landkreis Uelzen

Die Wanderung der Amphibien (insbesondere Erdkröte,
Kammmolch, Bergmolch und Teichmolch sowie Gras- und
Wasserfrosch) steht unmittelbar bevor, sofern die ungewöhnlich
milden Temperaturen anhalten. Erfahrungsgemäß setzt die
Wanderung bei milder, feuchter Witterung im März und April ein
und dauert vom Einsetzen der Dämmerung bis Sonnenaufgang.

Bei ihrer Wanderung müssen die Tiere in der Regel Straßen
überqueren und werden dabei häufig überfahren. Um dieses Risiko deutlich zu minimieren und um
die Amphibien vor dem Überfahren bei Überquerung der Straße auf ihrer Wanderung vom
                                                         Winterquartier zu den Laichgewässern
                                                         zu bewahren, betreut der NABU,
                                                         Kreisgruppe Uelzen in unserem
                                                         Landkreis 4 Amphibienzäune (bei
                                                         Bardenhagen, Bruchwedel, Jastorf und
                                                         Westerweyhe). Ab 2019 ist ein weiterer
                                                         Zaun bei Hösseringen geplant.

                                                              Die „Kröten“-Zäune sind in der Regel
                                                              mehrere 100m lang, bestehen aus einem
                                                              undurchsichtigen    Kunststoffgewebe
                                                              und sind ca. 50 cm hoch. Alle 15-20 m
                                                              werden entlang des Zaunes Fangeimer
                                                              in den Erdboden eingelassen. Beim
                                                              Versuch, das Zaunhindernis zu
                                                              umgehen, fallen die Tiere in die
                                                              Fangeimer und werden in den
Morgenstunden von ehrenamtlichen NABU-Mitgliedern in die Nähe ihrer Laichgewässer
transportiert. Bei witterungsbedingt erhöhtem Wanderaufkommen patroullieren NABU-Mitglieder in
den Abendstunden an den neuralgischen Stellen, um die Tiere per Hand einzusammeln und über die
Straße zu tragen. Dieser „Job“ ist bei Dunkelheit und aufgrund der heutigen Verkehrsdichte von PKW
nicht ungefährlich, zumal häufig auch zu schnell gefahren wird.

Für Bardenhagen liegen keine             Fangzaunergebnisse 2018
repräsentativen Ergebnisse vor, da der
Zaun während der Saison 2018 erst         Amphibienart     Bruchwedel Jastorf Westerweyhe
errichtet wurde. Bei Oetzendorf
befindet sich das größte Kamm-            Teichmolch           771           8           614
molchvorkommen Norddeutschlands.          Kammmolch            109           0           132
Dort     wird    seit   Jahren     die      Erdkröte           1060         475         1250
Verbindungsstraße zwischen Masen-          Grasfrosch           14           0            14
dorf und Oetzendorf während der           Teichfrosch           0            0            89
Amphibienwanderung von abends              Bergmolch            0            0            30
19:00 Uhr bis morgens 07:00 Uhr           Laubfrosch            1            0             0
gesperrt, da das Wanderaufkommen         Knoblauchkröte         13           0             0
dort immens hoch ist.

Da die Zaunaufstellung, tägliche Betreuung und Abbau für einzelne Personen sehr zeitaufwändig ist,
  würde der NABU sich sehr über weitere Unterstützer freuen. Interessenten melden sich bitte bei
                   Dieter Kluge (0581 / 70500    (klugerdieter@kabelmail.de)
Uelzener NABU-Rundbrief 2019/2 - NABU Uelzen
Landesweite Rotmilan-Erfassung in Niedersachsen 2019

In Kooperation zwischen der Niedersächsischen Ornithologischen Vereinigung (NOV) und
Staatlicher Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten-
schutz und Naturschutz (NLWKN) soll 2019 eine landesweite Erfassung des Rotmilanbestandes in
Niedersachsen erfolgen. Ziel der Kartierung ist es, ein möglichst umfassendes und aktuelles Bild
über Bestand und Verbreitung des Rotmilans zu erhalten.

Auf einen Blick:
•    Erfassungszeitraum Mitte März bis Mitte Juli 2019,
•    Abgrenzung der Untersuchungsgebiete (z.B. TK25 oder Gemeinde) bitte mit dem Koordinator
     abstimmen (Lars Wellmann, wellmann@lw-landschaftsplanung, Tel.: (0581) 97 39 300 oder
     0171-56 30 434)
•    Geländekarten können von der Homepage des NLWKN heruntergeladen werden,
•    3 Erfassungstermine: 1. Mitte/Ende März, 2. Anfang/Mitte April, 3. Ende Juni/Mitte Juli
•    Meldung bevorzugt über ornitho.de (bitte genaue Anleitung beachten!) oder über
     Meldebogen,
•    Alle Meldungen des Rotmilans ab Brutzeitcode A2 sind in ornitho.de von vorneherein
     durch das System geschützt und nicht öffentlich einsehbar.
•    Meldebögen bitte bis spätestens 30. September an den Koordinator einreichen,
•    Viel Spaß bei den Erfassungen und vielen Dank für die Beteiligung!

Über 50 % des Rotmilan-Weltbestandes brüten in Deutschland. Die Schwerpunkte konzentrieren
sich auf Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie das östliche und südliche Niedersachsen. In
Niedersachsen gehören insbesondere die südlichen Landesteile rund um den Harz zum weltweiten
                                                   Dichtezentrum (!) der Art. Auch die Untere
                                                   Mittelelbe und weitere Gebiete weisen gute
                                                   Bestände auf. Niedersachsen trägt dadurch
                                                   im internationalen Kontext eine heraus-
                                                   ragende Verantwortung für die Sicherung
                                                   und die Entwicklung der Rotmilanpopulation.
                                                   Die landesweite Erfassung 2011/12 ergab
                                                   etwa 1.100 bis 1.200 Brutpaare, das
                                                   entspricht ca. 8 % des Bestandes in
                                                   Deutschland. Bundesweit wird ein Bestand
                                                   von 12.000 bis 18.000 Brutpaaren
                                                   angegeben, der Weltbestand liegt bei 25.200
                                                   bis 33.400 Brutpaaren.
                                                        Der Rotmilan ist im Anhang I der EU-Vogel-
schutzrichtlinie aufgeführt, hinsichtlich seines Gefährdungsstatus gilt er in Niedersachsen als stark
gefährdete Brutvogelart.
Der Bestand soll durch systematische Bearbeitung der geeigneten Gebiete möglichst vollständig und
flächendeckend erfasst werden. Im Landkreis Uelzen sind überwiegend die Bereiche im Westen und
Norden noch zu vergeben (Suderburg, Gerdau, Eimke, Ebstorf, Natendorf, Bienenbüttel,
Altenmedingen, Uelzen).
Die Meldung erfolgt bevorzugt über das kostenlose online-Portal ornitho.de des DDA
(www.ornitho.de), alternativ aber auch wie gewohnt über Meldebögen.
Geländekarten auf Basis von Meßtischblatt (MTB)-Quadranten sind über die Homepage des
NLWKN herunterzuladen (Pfad: NLWKN-Startseite (www.nlwkn.de) > Naturschutz > Staatliche
Vogelschutzwarte > Vogelarten-Erfassungsprogramm > Infos für aktive Melderinnen und Melder).

Hinweise für die Erfassung und Auswertung
Untersuchungsgebiete sollten zwischen den Bearbeitern abgestimmt werden.
Die Erfassungen sollten bei günstigen Witterungsbedingungen erfolgen. Bei Regen sowie sehr
kühlem und diesigem Wetter sind die Tiere nicht aktiv.
Uelzener NABU-Rundbrief 2019/2 - NABU Uelzen
Für die systematische Erfassung eines Untersuchungsgebietes ist zur Ermittlung der besetzten
Reviere folgendes Vorgehen insbesondere im März sinnvoll:
−     Aufsuchen von geeigneten Übersichtspunkten mit guter Fernsicht und Suche mit dem
      Fernglas nach Rotmilanen für ca. 30 min.
−     Ggf. neuer Standort in einem Abstand von ca. 2 km
−     Beobachten von Balzverhalten (trillernder bzw. wiehernde Balzruf, "Flaggen" über einem
      Feldgehölz), ggf. Einflügen in Gehölze/Waldränder,
−     "Verfolgen" der Vögel mit Fernglas und ggf. vorsichtig durch Ortswechsel
−     Nester oft klein und mit Plastik-/Stofffetzen versehen. Schwanz ragt beim Brüten oft über
      den Rand hinaus.
−     im späteren Verlauf der Brutzeit sind erneute Kontrollen in besetzten Revieren/
      Horstkontrollen von Bedeutung
−      Störungen am Brutplatz bitte unbedingt vermeiden!
Termine
Horstsuche bis Ende April möglich und sinnvoll, dabei vorrangig Feldgehölze und Waldränder
(bis ca. 100 m in den Wald) absuchen.
1.    Mitte bis Ende März (Balz, Nestbau, Territorialverhalten),
2.    Anfang bis Mitte April (Balz, Territorialverhalten, Kontrolle der Nestbesetzung),
3.    Ende Juni bis Mitte Juli (Beute eintragende Altvögel, flügge Jungvögel in Nestnähe
      bzw. im Brutrevier).
Günstige Tageszeit: Ca. 1 Stunde nach Sonnenaufgang bis Mittagsstunden, abends bis
1 Stunde vor Sonnenuntergang.
Die Meldung sollte bevorzugt über das (kostenlose) online-Meldeportal ornitho (www.ornitho.de)
des Dachverbands Deutscher Avifaunisten (DDA) oder alternativ über den beigefügten Meldebogen
erfolgen.
Eine detaillierte Anleitung zur Meldung über ornitho.de ist beim Koordinator erhältlich. gleichfalls
Meldebögen für die analoge Meldung der Beobachtungen.

                                            Koordination
              Lars Wellmann, Lamprecht & Wellmann GbR, Ringstr. 27, 29525 Uelzen
                     wellmann@lw-landschaftsplanung.de, (0581) 97 39 300

    Sollten Sie die Rundbriefe zukünftig nicht mehr zugesandt bekommen wollen, dann melden Sie
                   sich bitte. Sie können sich auch mit dem folgenden Link abmelden:
         https://www.nabu-heide-wendland.de/die-nabu-gruppen/kreisgruppe-uelzen/rundbrief/

Kontakt : 1. Vorsitzender Karl-Heinz Köhler (0581 / 97 39 86 54 uelzen@web.de)
          Geschäftsstelle Heide-Wendland : 29221 Celle , Schuhstraße 40 ; Tel. 05141 / 299 6284 ;
          andrea.pohlen@NABU-heide-wendland.de
Uelzener NABU-Rundbrief 2019/2 - NABU Uelzen Uelzener NABU-Rundbrief 2019/2 - NABU Uelzen Uelzener NABU-Rundbrief 2019/2 - NABU Uelzen
Sie können auch lesen