2019 Jugendhilfeplanung - Bedarf - Hilfen zur Erziehung 2019 - 2023 im Landkreis Mecklen-burgische Seenplatte - Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
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2019 Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklen- burgische Seenplatte Jugendhilfeplanung Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 14.02.2019
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1. Inhalt 2. Einleitung ....................................................................................................................... 3 3. Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Jugendhilfeplanung – Teil II – Hilfen zur Erziehung – 2012/2013 .................................................................................................. 5 3.1 Aktueller Stand der Umsetzung der Handlungsempfehlungen .................................... 5 3.2 Fazit zur Umsetzung ................................................................................................... 6 4. Zielstellung ..................................................................................................................... 7 5. Rechtliche Grundlagen ................................................................................................... 7 6. Herangehensweise ......................................................................................................... 8 6.1 Dialog in der Planung.................................................................................................. 8 6.2 Indikatoren .................................................................................................................. 8 6.3 Planungsräume........................................................................................................... 9 7. Zielgruppen ...................................................................................................................10 8. Bestandsfeststellungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte .............................10 8.1 Planerische Feststellung vorhandener Angebote in den einzelnen Planungsräumen .10 8.2 Bevölkerungsstruktur nach Altersgruppen..................................................................12 8.2.1 spezielle Altersgruppen .................................................................................12 8.2.2 Bevölkerungsstruktur 0 bis unter 21 Jahre im LK MSE ..................................15 8.2.3 Geburten .......................................................................................................16 8.3 Indikatoren in den einzelnen Planungsräumen ..........................................................17 8.3.1 Armut ............................................................................................................17 8.3.2 Ausländische Bevölkerung ............................................................................21 8.3.3 Zuzug/Wegzug (Wanderungsbewegungen) ..................................................22 8.3.4 Familienformen .............................................................................................24 8.3.5 Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften ......................................................25 8.3.6 Wohngeld ......................................................................................................26 8.3.7 Jugendarbeitslosigkeit ...................................................................................27 8.3.8 Jugendhilfe im Strafverfahren........................................................................28 8.3.9 Kriminalität ....................................................................................................29 8.3.10 Schulabgänger/-absolventen.........................................................................30 8.3.11 Medien ..........................................................................................................33 8.4 Fallzahlen nach Leistungsarten .................................................................................35 8.4.1 Ambulante Leistungen ..................................................................................35 8.4.2 Teilstationäre Leistung ..................................................................................41 8.4.3 Stationäre Leistungen ...................................................................................42 8.4.4 Kindeswohlgefährdungen gem. § 8a SGB VIII ..............................................48 8.4.5 § 42 SGB VIII – Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen .....................49 1
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 8.4.6 Zusammenfassung........................................................................................51 9. Bedarfsfeststellung 2018 ff. ...........................................................................................52 10. Resümee .......................................................................................................................52 11. Handlungsempfehlungen...............................................................................................53 12. Anlagen .........................................................................................................................56 13. Glossar..........................................................................................................................57 14. Literaturverzeichnis .......................................................................................................60 15. Abbildungsverzeichnis ...................................................................................................60 Um den Lesefluss im vorliegenden Planungsdokument nicht zu unterbrechen, sind fett mar- kierte Fachbegriffe bzw. Bezeichnungen im Fließtext, die eine genaue Definition erfordern, mit entsprechenden Erläuterungen im Glossar (Punkt 12 des Inhaltsverzeichnisses) aufge- führt. 2
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 2. Einleitung § 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) sieht für jeden jungen Menschen grund- sätzlich das Recht auf eine Förderung seiner Entwicklung und auf eine Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit vor. Zur Umsetzung dieses Rechts schreibt § 79 SGB VIII den Trägern der öffentlichen Jugend- hilfe für die Erfüllung der Aufgaben die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungs- verantwortung zu. Sie sollen gewährleisten, dass die erforderlichen und geeigneten Einrich- tungen und Leistungsangebote entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Die Planungshoheit liegt demnach bei der Verwaltung. Das Erfordernis der Erstellung einer Bedarfsplanung im Bereich Hilfen zur Erziehung ergibt sich aus der gesetzlichen Verpflichtung des § 80 SGB VIII. Die Jugendhilfeplanung des Landkreises (LK) Mecklenburgische Seenplatte (MSE) besteht aus drei Teilberichten. Planungsmodell der Jugendhilfeplanung Die Grundlage der Jugendhilfeplanung bildet das Planungsmodell der Jugendhilfeplanung des LK MSE (Beschlussnummer B-JHA I/2/2014 vom 27.01.2014) mit seinen sechs Eck- punkten (Anlage 1): Steuerungsinstrument Regionalität Fachbereichsbezogenheit Jugendhilfeplanung als gemeinsamer Weg aller Jugendhilfe in Netzwerken Planung ist Prozess Strategische Zielplanung Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) hat gemeinsam mit dem LK MSE eine Strategische Zielplanung erarbeitet. Der Steuerungskreislauf des LK MSE greift Inhalte dieser Strategischen Zielplanung wieder auf: Im Themenfeld Kinder-, Jugend-, und Familienförderung wird das Wirkungsziel I „Redu- zierung der Fallzahl im Bereich der Hilfen zur Erziehung“ definiert. Die Erreichung dieses Wirkungsziels wird bei der Bedarfsfeststellung und Erarbeitung neuer Handlungsempfehlun- gen berücksichtigt. Der individuelle Rechtsanspruch nach § 1 SGB VIII bleibt dabei unange- tastet. Für die Zielerreichung ist es von entscheidender Bedeutung, welche niederschwelli- gen Leistungen1 im Vorfeld einer notwendigen Erziehungshilfe durch Familien und junge Menschen in Anspruch genommen werden können. In Anlehnung an die strategische Zielplanung des LK MSE hat das Jugendamt eigene stra- tegische Ziele entwickelt, die umzusetzen sind. 1 hierzu zählen insbesondere Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Schulsozialarbeit, Beratungs- leistungen im Sinne der Allgemeinen Förderung u. a. m. 3
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte jugendamtsspezifische Zielumsetzung Die jugendamtsspezifische Zielumsetzung (Anlage 2) beruht auf der oben genannten strate- gischen Zielplanung des Landkreises und ergänzt diese um vier weitere Wirkungsziele. Hier wird als Aufgabe die Planung des Teils II „Hilfen zur Erziehung“ Form einer Bedarfsplanung aufgeführt. Die Jugendhilfeplanung ist hierbei das Fundamt aller strategischen Ziele der jugend- amtsspezifischen Zielplanung. Die Leistungserbringung im Bereich der Hilfen zur Erziehung basiert auf den Qualitätsstan- dards vom 11. Juni 2015 (Beschlussnummer B-JHA II/11/2015). Nachfolgend verdeutlicht eine Graphik die verschiedenen Faktoren und oben genannten Planungen, die Einfluss auf die Jugendhilfeplanung nehmen: Abbildung 1 Einflüsse auf die Jugendhilfeplanung im LK MSE 4
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 3. Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Jugendhilfeplanung – Teil II – Hilfen zur Erziehung – 2012/2013 3.1 Aktueller Stand der Umsetzung der Handlungsempfehlungen Mit dem Jugendhilfeplanungsbericht 2012/2013 wurden im Teil II Hilfen zur Erziehung 16 Handlungsempfehlungen herausgearbeitet und fortwährend prozesshaft, unter Einbeziehung und Beteiligung der Regionalen Arbeitsgruppen und deren Vorsitzenden, in der Arbeitsge- meinschaft gem. § 78 SGB VIII „Hilfen zur Erziehung“ (AG gem. § 78 SGB VIII „HzE“) kon- kretisiert. Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Jugendhilfeplanung – Teil II – Hilfen zur Erziehung – 2012/2013 Handlungsempfehlung Umsetzungsstand Analyse und Entwicklung von Leistun- Im Rahmen der „Fortschreibung des Umsetzungskonzeptes des Landkreises 1. gen im Vorfeld von Hilfen zur Erzie- Mecklenburgische Seenplatte vom 11.06.2015 zur Familienbildung 2018 – hung 2020“ zum 01.03.2018 umgesetzt. Gründung eines Arbeitskreises Ju- In 2017 Gespräche zwischen Leitung Schulamt und Jugendamt. Entwicklung gendhilfe Schule zur Bearbeitung der von Handlungs- und Verfahrensgrundsätzen für Schulen im Kinderschutz. 2. Themen Eingliederungsleistungen Handlungsplan Schulabsentismus: ab 09/2017 Gespräche dazu zwischen sowie Installation von Hilfen zur Erzie- Schulamt und Jugendamt. Zur Verstetigung der Prozessqualität muss ein hung Dauergremium etabliert werden. Das Hilfeplanverfahren des Jugendamtes MSE wurde unter Beteiligung der Verabschiedung eines abgestimmten Mitarbeiter/innen des ASD und der Leitungsebene des Jugendamtes mit Hilfeplanverfahrens für sämtliche 3. Programmeinführung OpenWeb vereinheitlicht und im Jahr 2015 als Stan- Leistungen des ASD, inklusive Be- dard erhoben. In diesen Prozess wurde die AG § 78 SGB VIII einbezogen, da richtswesen und Qualitätssicherung das Verfahren die Arbeitsweise der freien Träger tangiert. Der Beschluss zur Verabschiedung der Qualitätsstandards erfolgte am Verabschiedung von Qualitätsstan- 11.06.2015 im JHA des LK MSE. Der gesamte Prozess von der Erarbeitung 4. dards für die Leistungserbringung bis zur Verabschiedung wurde partnerschaftlich mit den Mitgliedern der AG § 78 SGB VIII geführt. Entscheidung auf anderer Ebene: Klärung der Thematik Arbeitszeitge- Am 10. Juni 2015 wurde auf dem Fachtag „Heimerziehung“ die Thematik des setz und deren Berücksichtigung in 5. Arbeitszeitgesetzes erneut aufgegriffen. Da die gesamte Problematik einer Entgeltverhandlungen und Rechtssi- landesrechtlichen Festlegung bedarf, wird diese Handlungsempfehlung nicht cherheit weiter bearbeitet. - Entscheidung auf anderer Ebene Ab 01.03.2018: „Fortschreibung des Umsetzungskonzeptes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 11.06.2015 zur Familienbildung 2018 – Analyse und ggf. Entwicklung von 6. 2020“ und Fokussierung auf Zentren der Familienbildung. Ein weiterer Angeboten gemäß § 16 SGB VIII Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit im Bereich Kindertagesförderung. 2 Entsprechend der Richtlinie entstehen weitere Umsetzungsverpflichtungen. Zur Beratungslandschaft im Landkreis wurde entschieden, dass alle Bera- Konzeptentwicklung zur Bedarfsde- tungsstellen ein Kontingent für §§ 17 und 18 SGB erhalten haben. Bedarfe ckung in den Beratungsinhalten gemäß werden durch vorhandene Angebote gedeckt, es handelt sich hierbei um eine §§ 17 und 18 SGB VIII unter besonde- 7. Strategieentwicklung durch einen Abwägungsprozess. Dies stellt sich als ein rer Berücksichtigung der aktuellen fortlaufender Prozess des Austausches zur bedarfsgerechten Weiterentwick- Novellierung des BGB und des lung des Angebotes zur Umsetzung zwischen freien Trägern und öffentlichem BKiSchG Träger dar. Nach Einführung der Hilfeplanstandards im Zusammenwirken der freien Trä- Netzwerkarbeit im Kontext des Über- ger über die AG § 78 SGB VIII (inkl. reg AG an den RSO) wurde der Verselb- gangs in die Selbständigkeit junger 8. ständigungsbogen als Arbeitsgrundlage eingeführt. Außerdem ist der Ver- Menschen (Wohnungswirtschaft, Aus- selbständigungsbogen Bestandteil der internen Steuerungsmaßnahmen des bildung, Arbeitswelt) Allgemeinen Sozialpädagogischen Dienstes. 2 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (20.03.2017) 5
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Handlungsempfehlung Umsetzungsstand Regionale Analysen zur Leistung § 32 Im Rahmen der Vernetzung von verschiedenen Angeboten für psychisch SGB VIII Erziehung in einer Tages- 9. kranke Eltern beteiligt sich der ASD auch weiterhin als Netzwerkpartner an gruppe, insbesondere für Kinder psy- einer qualitätsgerechten Strukturbildung im LK MSE. chisch erkrankter Eltern Regionale Analyse zur Leistung § 19 Eine Analyse ist erfolgt, in der keine weiteren Bedarfe festgestellt werden 10. SGB VIII Gemeinsame Wohnform konnten. Mutter/Vater-Kind Nach Einführung der Hilfeplanstandards im Zusammenwirken der freien Trä- ger über die AG § 78 SGB VIII (inkl. reg AG an den RSO) wurde der Verselb- ständigungsbogen als Arbeitsgrundlage eingeführt. Außerdem ist der Ver- Implementierung des Beschwerde- selbständigungsbogen Bestandteil der internen Steuerungsmaßnahmen des 11. management in Einrichtungen Allgemeinen Sozialpädagogischen Dienstes. Bundesrechtlichen Regelungen zufolge wurde ein Beschwerdemanagement in die Leistungsbeschreibung der Träger aufgenommen und ist von den Trä- gern entsprechend vorzuhalten. Durch den Fachtag „Qualifizierung der Heimerziehung“ am 10.06.2015 erfolg- Qualifizierung der Heimerziehung in te ein Qualitätsdialog zwischen den Leistungserbringern, einem ehemaligen 12. Bezug auf besonders betreuungsbe- Heimbewohner und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der zukünftig dürftige junge Menschen fortgesetzt werden muss. Schaffung einer Einrichtungs- und Datei liegt sowohl in der internen Fachanwendung Prosoz14+ als auch bei 13. Trägerdatei auch für ambulante Hel- den Entgeltkoordinatoren vor. Aktualisierung erfolgt laufend. fer Ab 01.01.2015 erfolgte im Rahmen der Harmonisierung des Leistungsange- Standardangleichung in der Ermitt- botes der Erziehungsberatungsstellen eine Vereinheitlichung. Mit allen Leis- 14. lung niederschwelliger Beratung tungsanbietern wurden neue Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungs- gemäß § 28 SGB VIII (ohne Hilfeplan) vereinbarungen abgeschlossen in denen die Kurzzeithilfen geregelt sind. Siehe Punkt 7. Neu entwickeltes Angebot eines freien Trägers in Waren („Perlentaucher“). Ausbau und Qualifizierung von Ange- 15. Es wurde eine Arbeitsgemeinschaft zur Evaluierung des Leistungsangebotes boten für psychisch kranke Eltern gegründet. Bestehende Finanzierungsmodelle sind novelliert und blieben bis zum 04.01.2016 bestehen. Gegenwärtig steht die Auslagerung der Rufbereitschaft zur Disposition, die Vereinheitlichung des Finanzie- 16. Auswirkungen auf das Gesamtkonzept der Finanzierung der Inobhutnahmen rungsmodells zur Inobhutnahme innerhalb des LK MSE hat. Die Inobhutnahmen erfolgen vorrangig über den Kinder- und Jugendnotdienst der Caritas Neubrandenburg. Die Finanzierung erfolgt pauschal. Abbildung 2 Umsetzung Handlungsempfehlungen JHP 2012/2013 (Stand 28.02.2018) 3.2 Fazit zur Umsetzung Im Teilbericht II Hilfen zur Erziehung 2012/2013 wurden vielfältige und umfangreiche Hand- lungsempfehlungen festgeschrieben. Im Ergebnis der geführten Prozesse und unter Beteiligung der AG gem. § 78 SGB VIII „HzE“ wurde einvernehmlich festgelegt, dass die Betrachtung der Handlungsempfehlungen zu- nächst als abgeschlossen bewertet werden kann. Aktuelle Entwicklungen und Anforderun- gen sowie die Erkenntnisse aus den umgesetzten Handlungsempfehlungen werden fortlau- fend Berücksichtigung in der Jugendhilfeplanung finden und in die, unter Punkt 10 aufgeführ- ten, neuen Handlungsempfehlungen des Teilberichts II – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2018 ff. einfließen. 6
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 4. Zielstellung Der Teilbericht „Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Land- kreis Mecklenburgische Seenplatte“ hat in seiner konsequenten Anwendung die Sicherstel- lung einer bedarfsgerechten Angebotslandschaft im Bereich der Hilfen zur Erziehung zum Ziel. Letztendlich ist eine Fortschreibung der Jugendhilfeplanung Teil II „Hilfen zur Erziehung“ aus dem Jahr 2012/2013, einhergehend mit einer Bestands- und Bedarfsplanung, für einen mit- telfristigen Zeitraum bis 2023 unabdingbar, um ein adäquates Angebot vor den Hilfen und im Rahmen der Hilfen zur Erziehung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu gewährleis- ten. Insofern dient das vorliegende Dokument auch als ein Steuerungsinstrument für Entschei- dungen der Verwaltung und des Jugendhilfeausschusses. Viele Einflüsse und gesellschaftliche Bedingungen stellen die Jugendhilfe ständig vor neue Herausforderungen. Neue Gesetzlichkeiten, die Auswirkungen auch auf die Kinder- und Ju- gendhilfe haben, sind ein wesentlicher Einflussfaktor. So bringt die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes wieder Veränderungen mit sich, auf die die Jugendhilfe reagieren muss. Die für die Prozessgestaltung in diesem Handlungsfeld zuständigen Akteure sollen unter Hinzuziehung des vorliegenden Planungsdokuments unterstützt werden, Bewertungs- und Entscheidungsdiskurse zu vollziehen und zu organisieren. 5. Rechtliche Grundlagen Die Leistungen des Allgemeinen Sozialpädagogischen Dienstes (ASD) des Jugendamtes spiegeln sich im SGB VIII neben den allgemeinen Vorschriften des ersten Kapitels, insbe- sondere in Kapitel 2, zweiter Abschnitt (§§ 16 bis 21 SGB VIII) sowie im ersten §§ 27 bis 35 SGB VIII), zweiten (§ 35a SGB VIII) und dritten (§§ 36 bis 40 SGB VIII) Unterabschnitt wider. Parallel zu den Leistungen kommen die anderen Aufgaben des dritten Kapitels hinzu (§ 42 SGB VIII). Neben diesen eher operativen Leistungen und Aufgaben sind weitere verwal- tungstechnische Aufgaben definiert. Im Kontext der Sicherung des Kindeswohles gilt es, ne- ben den Spezialvorschriften auch die Bestimmungen des Grundgesetzes und des Bürgerli- chen Gesetzbuches zu berücksichtigen. Richtlinien und Konzepte Richtlinie zur Finanzierung der Vollzeitpflege sowie Bereitschaftspflege gem. § 33 SGB VIII (23.11.2017) B-JHA II/12/2017 (Anlage 3) Richtlinie über die Gewährung einmaliger und laufender Leistungen gem. § 39 SGB VIII bei stationärer Unterbringung (25.05.2012) B-JHA I/21/2012 (Anlage 4) Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Leistungen der allgemeinen Förde- rung der Erziehung in der Familie M-V (20.03.2017) (Anlage 5) Fortschreibung des Umsetzungskonzeptes zur Förderung der Erziehung in der Fami- lie gem. § 16 SGB VIII im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (01.03.2018) B- JHA II/3/2018 (Anlage 6) 7
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 6. Herangehensweise Die nachfolgenden drei Planungsschritte basieren auf einer indikatorengestützen Untersu- chungsmethode: 1.) Bestandserfassung: in einem ersten Schritt wurden die Angebote der freien Träger der Jugendhilfe des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte systematisch erfasst. 2.) Bedarfsermittlung: es erfolgen sowohl eine Auswertung von internen Daten und Zeit- reihen als auch eine Analyse verschiedener Indikatoren. 3.) Maßnahmenplanung in Form von Handlungsempfehlungen: ist die Bewertung der quantitativen und qualitativen Angemessenheit der Strukturen und der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Daraus sind entsprechende Handlungsempfehlungen abzu- leiten. 6.1 Dialog in der Planung Die objektiv ermittelten Gegebenheiten werden mit den Erfahrungen und Kenntnissen der Akteure vor Ort abgeglichen: Entsprechend des Planungsmodells der Jugendhilfeplanung, wurde durch das Jugendamt, als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ein diskursiver Prozess mit den jeweiligen Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern initiiert. Es er- folgte eine fortlaufende Verständigung über die Planungsschritte zu zukünftigen Herausfor- derungen. Dieser Prozess soll eine wirkungsorientierte Jugendhilfeplanung, mit dem Ziel von bedarfs- gerechten Angeboten im Bereich der Hilfen zur Erziehung, gewährleisten. 6.2 Indikatoren Die Auswahl der Indikatoren wurde mit dem Ziel getroffen, ein aussagekräftiges Indikato- renset vorzulegen, auf dessen Grundlage es möglich ist, objektiv und für Dritte nachvollzieh- bar, Hinweise zu Bedarfskonstellationen zu erhalten. Die festgelegten Indikatoren für die „Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“ sind nachfolgend dargestellt: Strukturdaten Bevölkerung nach Altersgruppen, Bevölkerungsdichte Zuzug/Wegzug (Wanderungsbewegungen) Migration Geburtenrate Lebenslagen der Adressaten/innen Familienform Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften Jugendarbeitslosigkeit Armut Wohngeld Weitere Fallzahlen HzE Jugendhilfe im Strafverfahren Kriminalität Vorläufige Schutzmaßnahmen Schulabgänger/-absolventen Abbildung 3 Übersicht Indikatoren 8
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern (M-V) wird die Erstellung einer landesweiten Jugendhilfeplanung angestrebt. Von einer solchen erhoffen sich die Landkreise, der LK MSE eingeschlossen, neben Empfehlungen für die qualitative Ausgestaltung der jeweiligen Pla- nungen im Bereich der Jugendhilfe, insbesondere einheitliche Indikatoren. Diese sollten dann von Landesseite kleinräumig, valide und zeitnah vorgehalten werden, um u. a. eine Vergleichbarkeit unter den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten zu können. Für den LK MSE liegen Daten zu einigen Indikatoren bis dato lediglich, wenn über- haupt, auf Kreisebene vor. Dies erschwert eine fundierte kleinräumige Analyse. 6.3 Planungsräume Es wird als sinnvoll erachtet, in dem vorliegenden Planungsdokument auf die gewachsenen Strukturen und bewährten Planungsgruppen bzw. -ansätze zurückzugreifen, wie sie auch im Planungsmodell der Jugendhilfeplanung unter Punkt 2 (Regionalität) beschrieben sind. Die Regionalität ist durch die Berücksichtigung der bewährten Strukturen der ehemaligen Land- kreisgebiete Demmin, Müritz und Mecklenburg-Strelitz sowie der Stadt Neubrandenburg ge- geben. Diese vier ehemaligen Landkreise wurden als Planungsräume definiert. Der ASD orientiert sich in seiner Arbeit grundlegend ebenfalls an der o. g. räumlichen Struktur. Diese Aufteilung stellt die Grundvoraussetzung für eine sozialräumlichen Kinder- und Jugendhilfe im Bereich vor den Hilfen und der Hilfen zur Erziehung dar und soll fortlaufend einen Beitrag zu einer unterstützenden Hilfe-Infrastruktur vor Ort leisten. Die Planungsräume sind in der folgenden Übersicht dargestellt: Abbildung 4 Karte Planungsräume 9
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 7. Zielgruppen Für den Bereich der Hilfen zur Erziehung sind besonders die Altersgruppe der Unter- 27- Jährigen (Kinder, Jugendliche, junge Volljährige) und deren Eltern oder Familien mit erziehe- rischem Unterstützungsbedarf relevant. Mögliche Kriterien zur Definition der Zielgruppen können beispielsweise die Familienstruk- tur, die Zugehörigkeit zu ausgesuchten Altersgruppen oder sozialen Schichten sein, aber auch die Situation ausländischer Jugendlicher sein. 8. Bestandsfeststellungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 8.1 Planerische Feststellung vorhandener Angebote in den einzelnen Planungsräumen Die Angebotslandschaft der erzieherischen Hilfen umfasst einerseits Hilfen, die einen Ver- bleib der Kinder und Jugendlichen in den Familien ermöglichen (ambulante, teilstationäre Hilfen) und andererseits Hilfen, die außerhalb des Elternhauses stattfinden (stationäre Hil- fen). Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte werden diese Angebote derzeit durch 30 Träger vorgehalten. Auf der AG § 78 am 20.04.2018 wurde seitens der Verwaltung der Vorschlag positiv votiert, die Angebotslandschaft der erzieherischen Hilfen kartographisch, in Form von drei interakti- ven Karten darzustellen: Zugunsten einer besseren Übersicht wurden je Angebotsübersicht (ambu- lant/teilstationär/stationär) 2 „Großkarten“ entwickelt: Die erste Großkarte und zugleich Startseite stellt den gesamten Landkreis dar und umfasst jeweils die Angebote der Planungsräume Demmin, Müritz und Mecklenburg-Strelitz. Die zweite „Großkarte“ stellt jeweils den Planungsraum Neubrandenburg dar. Per Mausklick auf die jeweilige Nummer bzw. den Namen des Angebots, gelangt der jeweilige Nutzer zu konkreten Informatio- nen. Per Mausklick auf das „Haus“ gelangt mal wieder zur jeweili- gen „Großkarte“ bzw. Übersicht. 10
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1. ambulante Angebote der Hilfen zur Erziehung (Anlage 7) Im Landkreis Mecklenburgische Seen- Planungsraum Anzahl Angebote platte werden aktuell (Stand Neubrandenburg 11 30.08.2018) 35 Angebote im ambulan- Demmin 7 ten Bereich vorgehalten: Mecklenburg- Strelitz 7 Müritz 10 Abbildung 5 Übersicht ambulante Angebote Sowohl in der kartographischen Darstellung (Anlage 7) als auch in der Abbildung 5 wird er- sichtlich, dass jeder Planungsraum über Einrichtungen und Dienste verfügt, die ambulante Hilfen realisieren. Hinsichtlich der Bewertung des Bestandes der Angebote ambulanter er- zieherischer Hilfen kann eingeschätzt werden, dass die bestehenden Träger den individuel- len Hilfebedarfen mittels flexibler Hilfearrangements begegnen. Nach jetzigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass der derzeitige Bestand die aktuellen und perspektivischen Bedarfe quantitativ sichert. Mit Blick auf niedrigschwellige Angebote bleibt im Flächengroß- kreis MSE insbesondere im ländlichen Raum zu beobachten und evaluieren, inwieweit die Zugänge zur Beratungslandschaft kontinuierlich bedarfsorientiert gewährleitet sind. 2. teilstationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung (Anlage 8) Im Landkreis Mecklenburgische Planungsraum Anzahl Kapazität Seenplatte werden aktuell (Stand Angebote teilstationär 30.08.2018) 13 Angebote im teilstati- Neubrandenburg 3 25 onären Bereich mit einer Gesamtka- Demmin 4 28 pazität von 107 Plätzen vorgehalten: Mecklenburg- Strelitz 3 26 Müritz 3 28 Abbildung 6 Übersicht teilstationäre Angebote Die räumliche Verortung betrachtend, sind die vorhandenen Tagesgruppen grundsätzlich ausgewogen im Landkreis verteilt und vornehmlich in zentralen Orten3 angesiedelt. Anzu- merken ist, dass sich im Mittelzentrum4 Demmin aktuell keine Tagesgruppe befindet. 3. stationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung (Anlage 9) Im Landkreis Mecklenburgische Seen- Planungsraum Anzahl Kapazität platte werden aktuell (Stand Einrichtungen stationär 30.08.2018) in 50 Einrichtungen 380 Neubrandenburg 18 119 Plätze im Bereich der stationären Hil- Demmin 13 84 fen zur Erziehung vorgehalten: Mecklenburg- Strelitz 13 119 Müritz 5 58 Abbildung 7 Übersicht stationäre Angebote Die Angebote im Bereich der erzieherischen Hilfen im stationären Bereich weisen auf eine plurale Trägerstruktur im LK MSE hin, die den Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen diverse Optionen einer Hilfeleistung außerhalb ihrer Herkunftsfamilie offeriert. Vor dem Hin- tergrund freier Kapazitäten (Trend 2018) und der Anzahl der vorhandenen Einrichtungen, ist die quantitative Ausprägung der stationären Hilfemöglichkeiten im LK MSE ausreichend, um aktuellen und unvorhergesehene Bedarfen im Planungszeitraum gleichermaßen zu entspre- chen. 3 gemäß des REK MSE 4 vgl. REK MSE – Prinzip der Zentralen Orte 11
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 8.2 Bevölkerungsstruktur nach Altersgruppen 8.2.1 spezielle Altersgruppen Die Inanspruchnahme der jeweiligen Hilfen zur Erziehung ist auf spezielle Altersgruppen zugeschnitten: Altersgruppen der Adressaten §§ Hilfeleistung 0- 3 3-6 6-14 14- 18 18 – 27 SGB VIII Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre 28 Erziehungsberatung 29 Soziale Gruppenarbeit 30 Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer 31 Sozialpädagogische Familienhilfe 32 Erziehung in einer Tagesgruppe 33 Vollzeitpflege 34 Heimerziehung/ sonstige betreute Wohnformen 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung 35a Eingliederungshilfe für seelische behinderte Kin- der, Jugendliche Quelle: eigene Darstellungen des Fachamtes Abbildung 8 Altersgruppe der Hilfeempfänger Erzieherische Hilfen können unter Umständen auch über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden. Bei jungen Volljährigen kann eine Hilfe fortgesetzt bzw. neu begonnen werden, wenn die persönliche Lage dies erforderlich macht und sie hinsichtlich der eigenen Problem- bewältigung Engagement zeigen. Hier wird die Hilfe dann in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, in Ausnahmen auch darüber hinaus. (Landeshauptstadt Kiel (Hrsg.), 2002) Nachfolgend wird die Entwicklung der Bevölkerungsstruktur in Anlehnung an die o. g. Altersgruppen der Adressaten dargestellt: Altersgruppe 2011 2012 2013 2014 2015 2016 0 bis unter 3 Jahre 6.249 6.120 6.094 6.130 6.252 6.306 3 bis unter 6 Jahre 6.425 6.528 6.526 6.389 6.391 6.456 6 bis unter 14 Jahre 16.497 16.400 16.549 16.779 17.116 17.424 14 bis unter 18 Jahre 7.347 7.349 7.776 8.169 8.548 8.778 18 bis unter 27 Jahre 22.617 21.788 19.696 17.984 17.226 16.017 0 bis unter 18 Jahre 36.518 36.397 36.945 37.467 38.307 38.985 Abbildung 9 Bevölkerungsentwicklung der Adressaten Quelle: Statistisches Amt M-V In sämtlichen Altersgruppen der unter 18-Jährigen ist von 2015 auf 2016 ein Anstieg zu ver- zeichnen. Lediglich in der Altersgruppe der 18 bis unter 27-Jährigen ist ein Defizit festzustel- len. Nachfolgend wird eine planungsräumliche Betrachtung vorgenommen: Altersgruppe 0 bis unter 3 Jahre 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Neubrandenburg 1.631 1.583 1.608 1.584 1.578 1.616 Demmin 1.443 1.437 1.445 1.395 1.426 1.392 Mecklenburg-Strelitz 1.659 1.643 1.607 1.662 1.724 1.765 Müritz 1.516 1.457 1.434 1.489 1.524 1.533 LK MSE 6.249 6.120 6.094 6.130 6.252 6.306 12
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Abbildung 10 Altersgruppe 0 bis unter 3 Jahre Quelle: Statistisches Amt M-V In der Altersgruppe der 0 bis unter 3-Jährigen ist landkreisbezogen seit 2013 eine minimal positive Entwicklung zu verzeichnen. Von 2013 bis einschließlich 2016 hat sich die Bevölke- rung in dieser Altersgruppe insgesamt um ca. 3,5% erhöht. Dieser Trend zeichnet sich – bis auf Demmin – in jedem Planungsraum ab. Der Durchschnitt der Jahre 2011 bis einschließ- lich 2016 für den LK MSE liegt bei 0,2% Zuwachs, sodass in dieser Altersgruppe grundsätz- lich von einer Konstanz zu sprechen ist. Altersgruppe 3 bis unter 6 Jahre 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Neubrandenburg 1.600 1.591 1.587 1.570 1.543 1.590 Demmin 1.518 1.574 1.561 1.494 1.487 1.553 Mecklenburg-Strelitz 1.775 1.796 1.807 1.772 1.836 1.793 Müritz 1.532 1.567 1.571 1.553 1.525 1.520 LK MSE 6.425 6.528 6.526 6.389 6.391 6.456 Abbildung 11 Altersgruppe 3 bis unter 6 Jahre Quelle: Statistisches Amt M-V In der Altersgruppe der 3 bis unter 6-Jährigen ist, landkreisbezogen von 2011 bis einschließ- lich 2016, insgesamt eine Konstanz zu verzeichnen. Seit 2014 ist ein minimaler Anstieg fest- zustellen. Planungsräumlich betrachtet weisen hier aktuell (31.12.2016) Mecklenburg-Strelitz und Neubrandenburg den größten Anteil auf. Der Durchschnitt der Jahre 2011 bis ein- schließlich 2016 für den LK MSE liegt bei 0,1% Zuwachs. Altersgruppe 6 bis unter 14 Jahre 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Neubrandenburg 3.555 3.597 3.704 3.783 3.922 4.012 Demmin 4.007 3.970 3.955 4.014 4.085 4.170 Mecklenburg-Strelitz 4.814 4.808 4.823 4.887 4.961 5.016 Müritz 4.044 4.025 4.067 4.095 4.148 4.247 LK MSE 16.420 16.400 16.549 16.779 17.116 17.445 Abbildung 12 Altersgruppe 6 bis unter 14 Jahre Quelle: Statistisches Amt M-V In der Altersgruppe der 6 bis unter 14-Jährigen ist landkreisweit seit 2012 eine positive Ent- wicklung festzustellen. In jedem Planungsraum liegt die Summe der jungen Menschen in 2016 über dem Wert von 2011. Von 2015 zu 2016 zeichnet sich ebenfalls in allen Planungs- räumen ein positiver Trend ab. Der durchschnittlich jährliche Bevölkerungszuwachs beträgt 1,2 %. Mecklenburg-Strelitz und Müritz weisen hier aktuell (31.12.2016) den größten Anteil auf. Altersgruppe 14 bis unter 18 Jahre 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Neubrandenburg 1.366 1.564 1.644 1.801 1.917 2.036 Demmin 1.781 1.811 1.889 1.980 2.049 2.044 Mecklenburg-Strelitz 1.980 2.137 2.300 2.412 2.545 2.617 Müritz 1.704 1.837 1.943 1.976 2.037 2.081 LK MSE 6.831 7.349 7.776 8.169 8.548 8.778 Abbildung 13 Altersgruppe 14 bis unter 18 Jahre Quelle: Statistisches Amt M-V 13
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte In der Altersgruppe der 14 bis unter 18-Jährigen ist landkreisweit seit 2011 eine positive Entwicklung erkennbar. Im Vergleich zu 2011 leben ca. 2000 junge Menschen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren mehr im LK MSE. Der durchschnittlich jährliche Bevölkerungszu- wachs beträgt 5,2%, wobei planungsräumlich betrachtet Mecklenburg-Strelitz und Neubran- denburg das größte Plus (im Vergleich zu 2011) mit jeweils ca. 650 jungen Menschen mehr zu verzeichnen haben. Altersgruppe 18 bis unter 27 Jahre 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Neubrandenburg 7.667 6.964 6.429 5.889 5.634 5.411 Demmin 5.110 4.603 4.005 3.606 3.445 3.270 Mecklenburg-Strelitz 5.920 5.364 4.884 4.489 4.297 3.817 Müritz 5.442 4.857 4.378 4.000 3.850 3.519 LK MSE 24.139 21.788 19.696 17.984 17.226 16.017 Abbildung 14 Altersgruppe 18 bis unter 27 Jahre Quelle: Statistisches Amt M-V In der Altersgruppe der 18 bis unter 27-Jährigen ist seit dem Jahr 2011 ein rückläufiger Trend im LK MSE zu verzeichnen. Insgesamt hat sich die Bevölkerung in dieser Altersgrup- pe seit 2011 um ca. 8.000 Jugendliche verringert. Der durchschnittlich jährliche Bevölke- rungsrückgang beträgt 7,9%. Die größten Verluste sind hierbei (vgl. 2011 zu 2016) in den Planungsräumen Neubrandenburg und Mecklenburg-Strelitz zu verzeichnen. Altersgruppe 0 bis unter 18 Jahre 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Neubrandenburg 8.152 8.335 8.543 8.738 8.960 9.254 Demmin 8.749 8.792 8.850 8.883 9.047 9.159 Mecklenburg-Strelitz 10.228 10.384 10.537 10.733 11.066 11.191 Müritz 8.796 8.886 9.015 9.113 9.234 9.381 LK MSE 35.925 36.397 36.945 37.467 38.307 38.985 Abbildung 15 Altersgruppe 0 bis unter 18 Jahre Quelle: Statistisches Amt M-V In der Altersgruppe der 0 bis unter 18-Jährigen ist die Bevölkerungsentwicklung im LK MSE seit 2011 positiv. Im Vergleich zu 2011 leben zum Stichtag 31.12.2016 ca. 3.000 junge Men- schen mehr in dieser Gebietskörperschaft. Der durchschnittlich jährliche Bevölkerungszu- wachs beträgt 1,6%. Planungsräumlich haben Neubrandenburg und Mecklenburg-Strelitz den höchsten Anstieg zu verzeichnen. Fazit: In den Altersgruppen der 0 bis unter 3-Jährigen bzw. 3 bis unter 6-Jährigen ist die Be- völkerung im LK MSE relativ konstant. Der durchschnittliche jährliche Bevölkerungszuwachs beträgt 0,2 bzw. 0,1%. In der Altersgruppe der 6 bis unter 14-Jährigen bzw. 14 bis unter 18- Jährigen zeichnet sich eine positive Entwicklung ab. Der durchschnittliche jährliche Bevölke- rungszuwachs beträgt 1,2 bzw. 5,2%. In der Altersgruppe der 18 bis unter 27-Jährigen zeichnet sich ein Bevölkerungsrückgang im LK MSE ab. Insgesamt verringert sich die Bevöl- kerung in dieser Altersgruppe jährlich durchschnittlich um 7,9 %. In der In der Altersgruppe der 0 bis unter 18-Jährigen ist die Bevölkerungsentwicklung im LK MSE seit 2011 positiv. Der durchschnittliche jährliche Bevölkerungszuwachs beträgt 1,6%. Bei der Betrachtung der Bevölkerungsentwicklung wurde eine Differenzierung in Altersgruppen vorgenommen. Ins- besondere die Altersgruppen, in denen eine Ausbildung zum späteren Beruf bzw. ein Studi- um relevant werden, sind von einem rückläufigen Trend gezeichnet. Unberücksichtigt bleibt 14
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte an dieser Stelle, dass ein Teil der Jugendlichen nach absolvierter Ausbildung oder dem Stu- dium wieder in den Landkreis zurückkehrt. 8.2.2 Bevölkerungsstruktur 0 bis unter 21 Jahre im LK MSE Die untenstehende Abbildung veranschaulicht, wie sich die Bevölkerung der 0 bis unter 21- Jährigen im LK MSE zum 31.12.2016 gestaltet.5 Es wird deutlich, dass sich die meisten Kin- der und Jugendlichen – analog zur Angebotsstruktur im Bereich vor den Hilfen und der Hilfen zur Erziehung – in den Sozialräumen mit größeren Gemeinden bzw. Städten befinden. Abbildung 16 Übersicht Bevölkerung 0 bis unter 21 Jahre im LK MSE 31.12.2016 5 die Auswahl dieser Altersgruppe erfolgte aufgrund der Hauptzielgruppe der 0 bis unter 21-Jährigen; Hilfen darüber hinaus werden nur in Ausnahmen bewilligt. 15
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 8.2.3 Geburten Einen großen Einfluss auf die Bevölkerung haben die Geburten, aus denen sich schlussend- lich die nächste Generation bzw. die aufgeführten relevanten Altersgruppen speisen. Die Geburtenrate ist im Rahmen der weiteren Bevölkerungsentwicklung ein entscheidender Indikator, der sich zeitlich versetzt auf die Planung des Bedarfs an Kinder- und Jugendhilfe- leistungen auswirkt. Nachfolgend wird die Entwicklung der Geburten je Planungsraum dargestellt: Planungsraum 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 Neubrandenburg 554 508 550 540 526 578 Demmin 456 457 485 396 461 457 Mecklenburg-Strelitz 547 519 506 568 542 559 Müritz 483 466 477 511 467 502 LK MSE 2.040 1.950 2.018 2.015 1.996 2.096 Abbildung 17 Geburtenentwicklung nach Planungsräumen Quelle: Statistisches Amt M-V zum jeweiligen Stichtag 31.12. Die absolute Anzahl der Geburten im Jahr 2016 (Stichtag 31.12.) lag in jedem Planungsraum des LK MSE über dem Durchschnittswert der Vorjahre (2011-2015). Die meisten Geburten sind sozialräumlich betrachtet dabei im Stadtgebiet Ost, der Stadt Neustrelitz, der Stadt Wa- ren (Müritz) und dem Amt Treptower Tollensewinkel zu verzeichnen. Planungsraum 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ø 2011-2016 Demmin 7,1 6,9 7,7 6,1 6,7 7,5 7,0 Mecklenburg-Strelitz 6,3 6,1 6,5 8,0 5,7 8,5 6,9 Müritz 5,9 6,8 6,6 6,9 6,4 7,6 6,7 Neubrandenburg 8,7 8,0 8,7 8,5 8,3 9,1 8,5 LK MSE 6,5 6,6 7,0 7,0 6,3 7,8 6,9 M-V 7,8 7,9 7,9 8,0 8,3 8,3 8,0 Abbildung 18 Geburtenrate Zeitreihe Quelle: Statistisches Amt M-V zum jeweiligen Stichtag 31.12. Ein Vergleich der Geburtenraten auf Landesebene mit der hiesigen Gebietskörperschaft of- fenbart, dass der LK MSE insgesamt in jedem Jahr unter dem Landesdurchschnitt lag. Pla- nungsräumlich betrachtet sticht Neubrandenburg positiv heraus. Hier lag die Geburtenrate fast permanent (Ausnahme 2015) über dem Landesdurchschnitt. Im Jahr 2016 lag der Pla- nungsraum Mecklenburg-Strelitz über dem Landesdurchschnitt. Die Planungsräume Demmin und Müritz liegen permanent, bezogen auf die Geburtenrate, unter dem Landesdurchschnitt. 16
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 8.3 Indikatoren in den einzelnen Planungsräumen 8.3.1 Armut Armut ist zunächst als ein gesellschaftliches Phänomen mit vielen Facetten sehen, das sich einfacher und eindeutiger Messung entzieht. Fest steht, dass das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen von diversen Faktoren abhängt. Neben der Geborgenheit, die in der Fami- lie erfahren wird bzw. erfahren werden sollte, stellen auch die Gesundheit, das Wohnumfeld und die Möglichkeiten zur Bildungsteilnahme wesentliche Einflussgrößen dar. Die jeweilige finanzielle Situation, in der Kinder und Jugendliche aufwachsen, wirkt sich dabei mehr oder weniger stark aus. Unzureichende materielle Rahmenbedingungen beeinflussen das kindli- che Wohlergehen dann negativ, wenn sie lange andauern und somit die Kindheit prägen. Laut Aussagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist – je nach Datenquelle – ist in den letzten Jahren tendenziell ein leichter Rückgang der Armutsrisikoquote für Kinder zu beobachten (Daten von EU-SILC) oder ein mehr oder weniger stark ausgeprägter Anstieg (nach Daten des Mikrozensus und des SOEP). Ein Anstieg bedeutet allerdings nicht zwin- gend, dass die Kinder in Deutschland mit weniger Geld als in den Vorjahren auskommen müssen oder dass es mehr Kinder mit geringen finanziellen Möglichkeiten gibt. Ein Anstieg bringt allerdings zum Ausdruck, dass sich die gesamtgesellschaftliche Einkommensvertei- lung zulasten von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen ver- schoben hat. Den Anteil der Haushalte mit einem begrenzten Zugang zu einem durchschnittlichen Le- bensstandard und den damit verbundenen Gütern betrachtend, sind rund 5% der Kinder und Jugendlichen in Deutschland erheblichen materiellen Entbehrungen ausgesetzt. Dabei liegen Ursachen für Kinderarmut vor allem in der Erwerbslosigkeit der Eltern begründet. Sofern in der Familie kein Elternteil einem Erwerb nachgeht, beträgt das Armutsrisiko 64%. Dieses Armutsrisiko sinkt bei einem in Vollzeit erwerbstätigen Elternteil deutlich auf etwa 15%. Bei einer Erwerbstätigkeit beider Elternteile (davon eines in Vollzeit) reduziert sich das Armutsri- siko der Kinder auf 5%. In Bezug auf das Armutsrisiko lassen sich auch Zusammenhänge zwischen der Familienform herstellen: Familien mit mindestens drei Kindern oder Ein-Eltern-Familien sind besonders oft von niedrigem Nettoäquivalenzeinkommen betroffen. Bei Kindern mit Migrationshinter- grund zeichnet sich ebenso ein erhöhtes Armutsrisiko als bei Kindern ohne Migrationshinter- grund ab, vor allem bei eigener Migrationserfahrung. In den o. g. Familienformen liegt die Erwerbsintensität regelmäßig – freiwillig oder unfreiwillig – niedriger als in Paarfamilien mit nur einem oder zwei Kindern ohne Migrationshintergrund. (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2017) 17
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 8.3.1.1 Armutsgefährdungsquoten Als armutsgefährdet gelten gemäß Definition der Europäischen Union Menschen, die mit weniger als 60% des mittleren Einkommens (Median) der zum Vergleich herangezogenen Bevölkerung auskommen müssen. Es kommt somit wesentlich auf das Maß, das durch- schnittliche Einkommen der Vergleichsbevölkerung, an. (Statistisches Amt M-V, 2017) 8.3.1.2 Armutsgefährdungsquoten 2011 bis 2016 auf Basis des Bundesmedians Auf Basis des Bundesmedians Regionaleinheit 2011 2012 2013 2014 2015 2016 % Baden-Württemberg 11,1 11,1 11,4 11,4 11,8 11,9 Bayern 11,1 11,0 11,3 11,5 11,6 12,1 Berlin 20,6 20,8 21,4 20,0 22,4 19,4 Brandenburg 16,8 18,1 17,7 16,9 16,8 15,6 Bremen 22,0 22,9 24,6 24,1 24,8 22,6 Hamburg 14,7 14,8 16,9 15,6 15,7 14,9 Hessen 12,8 13,3 13,7 13,8 14,4 15,1 Mecklenburg-Vorpommern 22,1 22,8 23,6 21,3 21,7 20,4 Niedersachsen 15,5 15,7 16,1 15,8 16,5 16,7 Nordrhein-Westfalen 16,4 16,3 17,1 17,5 17,5 17,8 Rheinland-Pfalz 15,1 14,6 15,4 15,5 15,2 15,5 Saarland 15,2 15,4 17,1 17,5 17,2 17,2 Sachsen 19,5 18,8 18,8 18,5 18,6 17,7 Sachsen-Anhalt 20,6 21,1 20,9 21,3 20,1 21,4 Schleswig-Holstein 13,6 13,8 14,0 13,8 14,6 15,1 Thüringen 16,7 16,8 18,0 17,8 18,9 17,2 Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) 13,8 13,9 14,4 14,5 14,7 15,0 Neue Länder (inkl. Berlin) 19,4 19,6 19,8 19,2 19,7 18,4 Deutschland 15,0 15,0 15,5 15,4 15,7 15,7 Abbildung 19 Armutsgefährdungsquoten 2011 bis 2016 nach Region Quelle: Statistisches Amt M-V Laut Angaben des Statistischen Amtes M-V liegt die Armutsgefährdungsquote im Land M- V, auf Basis des Bundesmedians zum 31.12.2016, bei 20,4%. Das bedeutet, dass bei ca. jedem Fünften das Äquivalenzeinkommen weniger als 60% des Medians der Äquivalenz- einkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt. Damit liegt das Land M-V mehr als fünf Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt. Höher ist die Armutsgefährdungsquote lediglich in Bremen (24,8%) und Sachsen-Anhalt (21,4%). 18
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 8.3.1.3 Armutsgefährdungsquoten 2011 bis 2016 auf Basis des Medians der jeweili- gen Regionaleinheit Auf Basis des Medians der jeweiligen Regionaleinheit Regionaleinheit 2011 2012 2013 2014 2015 2016 % Baden-Württemberg 14,5 14,6 14,8 15,0 15,3 15,4 Bayern 14,0 14,1 14,6 14,8 15,0 14,9 Berlin 15,5 15,2 15,0 14,1 15,3 16,6 Brandenburg 13,8 14,4 14,3 13,4 13,9 13,4 Bremen 17,0 18,3 18,9 17,3 17,8 18,2 Hamburg 17,9 17,6 18,7 18,0 19,0 18,3 Hessen 15,1 15,9 15,9 15,9 16,5 16,5 Mecklenburg-Vorpommern 13,7 13,2 13,5 12,0 13,6 13,5 Niedersachsen 15,0 15,2 15,8 15,3 15,9 16,0 Nordrhein-Westfalen 15,6 15,4 16,0 16,2 16,3 16,7 Rheinland-Pfalz 16,0 15,8 16,7 16,7 16,3 16,6 Saarland 14,5 14,6 15,9 16,1 15,4 16,6 Sachsen 12,4 11,9 11,9 11,6 12,9 12,4 Sachsen-Anhalt 14,2 14,0 14,1 14,1 14,5 14,0 Schleswig-Holstein 15,2 15,4 15,6 15,4 15,7 16,2 Thüringen 11,0 10,8 11,7 11,6 12,4 12,0 Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) 15,2 15,4 15,9 16,0 16,2 16,2 Neue Länder (inkl. Berlin) 13,3 13,0 13,1 12,6 13,7 13,5 Abbildung 20 Armutsgefährdungsquoten 2011 bis 2016 auf Regionaleinheit Quelle: Statistisches Amt M-V Bei der Betrachtung der Armutsgefährdungsquote, unter Berücksichtigung des Medians der jeweiligen Regionaleinheit bzw. der Bundesländer, wird deutlich, dass das Land M-V mit 13,5% zum 31.12.2016 eine vergleichsweise geringe Quote aufweist. Dieser Wert entspricht dem der neuen Bundesländer. 8.3.1.4 Armutsgefährdungsquote nach soziodemografischen Merkmalen in M-V Am höchsten ist die Ar- mutsgefährdungsquote im Land M-V, auf Basis des regionalen Medians, zum 31.12.2016 in den Alters- gruppen der 18 bis unter 25-Jährigen (31,8%) und der unter 18-Jährigen (18,8%). Abbildung 21 Armutsgefährdungsquote nach Alter Stichtag 31.12.2016 Quelle: Statistisches Amt M-V 19
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Abbildung 22 Armutsgefährdungsquote nach Haushaltstyp Quelle: Statistisches Amt M-V Am höchsten ist die Armutsgefährdungsquote im Land M-V, auf Basis des regionalen Medi- ans zum 31.12.2016, bei Haushalten mit einer/m Erwachsenen mit einem oder mehreren Kindern (39,3%), Einpersonenhaushalten (25%) sowie Haushalten mit zwei Erwachsenen und drei und mehr Kindern (24,5%). 20
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 8.3.2 Ausländische Bevölkerung 8.3.2.1 Ausländische Bevölkerung nach Kreisen zum 31.12.2016 Abbildung 23 Übersicht Ausländische Bevölkerung zum 31.12.2016 Quelle: Statistisches Amt M-V Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte leben zum 31.12.2016 7.675 Ausländerinnen bzw. Ausländer. Das entspricht ca. 11% der ausländischen Bevölkerung im Land Mecklen- burg-Vorpommern. Von den 7.680 Ausländern sind ca. 59% (4.535) männlich. 8.3.2.2 Ausländische Bevölkerung im LK MSE zum 31.12.2016 Abbildung 24 Ausländische Bevölkerung im LK MSE zum 31.12.2016 nach Altersgruppen Quelle: Statistisches Amt M-V Im LK MSE leben zum 31.12.2016 ca. 4.000 Menschen ausländischer Herkunft im Alter un- ter 30 Jahren, darunter 61% männlichen Geschlechts. Gemessen an den 0 bis unter 30- Jährigen (64.162 zum 31.12.2018) beträgt der Anteil der jungen Menschen mit ausländischer Herkunft in dieser Altersgruppe damit ca. 6,2%. Im LK MSE liegt der Anteil der Menschen ausländischer Herkunft insgesamt bei knapp 3% (2,93%). 21
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 8.3.3 Zuzug/Wegzug (Wanderungsbewegungen) Mecklenburg-Vorpommern hat heute etwa 1,61 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner; 1990 waren es noch 1,92 Millionen. Seit 2013 kann das Land Zuwanderungsgewinne aus dem In- und Ausland und seit 2014 ein leichtes Bevölkerungswachstum verzeichnen. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner abseh- bar wieder zurückgehen wird, da mehr Menschen sterben als Kinder geboren werden und diese Differenz durch Zuwanderung auf Dauer nicht ausgeglichen wird. Genauere Erkennt- nisse soll eine neue Vorausberechnung der Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg- Vorpommern liefern, die voraussichtlich im Laufe des Jahres 2018 vorliegen wird. (Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, 2018) Planungsraum/Sozialraum Wanderungssaldo Planungsraum/Sozialraum Wanderungssaldo Mecklenburg-Strelitz -167 Demmin 156 Gemeinde Feldberger Seenlandschaft 48 Stadt Dargun 35 Stadt Neustrelitz 83 Hansestadt Demmin -132 Amt Friedland -3 Amt Demmin-Land -143 Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte 25 Amt Malchin am Kummerower See -172 Amt Neustrelitz-Land -147 Amt Stavenhagen 679 Amt Neverin 17 Amt Treptower Tollensewinkel -111 Amt Stargarder Land -132 Neubrandenburg 380 Amt Woldegk -58 Stadt Neubrandenburg 380 Müritz 333 Gesamtergebnis 702 Stadt Waren (Müritz), 358 (Statistisches Amt M-V, 2016) Amt Malchow 9 Amt Penzliner Land -22 Amt Röbel-Müritz 23 Amt Seenlandschaft Waren -35 Abbildung 25 Wanderungssaldo LK MSE 2016 Im LK MSE beträgt der Wanderungssaldo im Jahr 2016 plus 702 Personen. Den größten Gewinn haben dabei unterm Strich das Amt Stavenhagen, die Stadt Neubrandenburg und die Stadt Waren (Müritz) zu verzeichnen. Die größten Wanderungsverluste schlagen sich in den Sozialräumen Amt Malchin am Kummerower See, Amt Neustrelitz-Land und Amt Dem- min-Land nieder. Planungsräumlich sind in Mecklenburg-Strelitz die größten Defizite zu ver- zeichnen. Stichtag 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Wanderungssaldo LK MSE gesamt6 - 1.181 - 1.137 - 569 431 2.272 704 Deutsche - 1.306 - 1.187 - 835 - 396 - 79 - 405 Ausländer 125 50 266 827 2.351 1.109 Abbildung 26 Zeitreihe Wanderungssaldo LK MSE Quelle: Statistisches Amt M-V Die Zeitreihe der Wanderungssalden zeigt eine positive Entwicklung seit 2014. Ursächlich hierfür ist insbesondere der Zuzug von Menschen ausländischer Herkunft. So wurden in 2015 beispielsweise 3.682 Zuzüge von Menschen ausländischer Herkunft im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte registriert (in 2016 waren es 5.032 Menschen ausländischer Herkunft). 6 Summe Deutsche Staatsbürger/Staatsbürgerinnen + Ausländer/Ausländerinnen 22
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