2019 Jugendhilfeplanung - Bedarf - Hilfen zur Erziehung 2019 - 2023 im Landkreis Mecklen-burgische Seenplatte - Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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2019 Jugendhilfeplanung - Bedarf - Hilfen zur Erziehung 2019 - 2023 im Landkreis Mecklen-burgische Seenplatte - Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
2019
Jugendhilfeplanung – Bedarf –
Hilfen zur Erziehung 2019 –
2023 im Landkreis Mecklen-
burgische Seenplatte

                  Jugendhilfeplanung
                  Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
                  14.02.2019
2019 Jugendhilfeplanung - Bedarf - Hilfen zur Erziehung 2019 - 2023 im Landkreis Mecklen-burgische Seenplatte - Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

1. Inhalt
2.    Einleitung ....................................................................................................................... 3
3.    Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Jugendhilfeplanung – Teil II – Hilfen zur
      Erziehung – 2012/2013 .................................................................................................. 5
3.1      Aktueller Stand der Umsetzung der Handlungsempfehlungen .................................... 5
3.2      Fazit zur Umsetzung ................................................................................................... 6
4.    Zielstellung ..................................................................................................................... 7
5.    Rechtliche Grundlagen ................................................................................................... 7
6.    Herangehensweise ......................................................................................................... 8
6.1      Dialog in der Planung.................................................................................................. 8
6.2      Indikatoren .................................................................................................................. 8
6.3      Planungsräume........................................................................................................... 9
7.    Zielgruppen ...................................................................................................................10
8.    Bestandsfeststellungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte .............................10
8.1      Planerische Feststellung vorhandener Angebote in den einzelnen Planungsräumen .10
8.2      Bevölkerungsstruktur nach Altersgruppen..................................................................12
      8.2.1          spezielle Altersgruppen .................................................................................12
      8.2.2          Bevölkerungsstruktur 0 bis unter 21 Jahre im LK MSE ..................................15
      8.2.3          Geburten .......................................................................................................16
8.3      Indikatoren in den einzelnen Planungsräumen ..........................................................17
      8.3.1          Armut ............................................................................................................17
      8.3.2          Ausländische Bevölkerung ............................................................................21
      8.3.3          Zuzug/Wegzug (Wanderungsbewegungen) ..................................................22
      8.3.4          Familienformen .............................................................................................24
      8.3.5          Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften ......................................................25
      8.3.6          Wohngeld ......................................................................................................26
      8.3.7          Jugendarbeitslosigkeit ...................................................................................27
      8.3.8          Jugendhilfe im Strafverfahren........................................................................28
      8.3.9          Kriminalität ....................................................................................................29
      8.3.10         Schulabgänger/-absolventen.........................................................................30
      8.3.11         Medien ..........................................................................................................33
8.4      Fallzahlen nach Leistungsarten .................................................................................35
      8.4.1          Ambulante Leistungen ..................................................................................35
      8.4.2          Teilstationäre Leistung ..................................................................................41
      8.4.3          Stationäre Leistungen ...................................................................................42
      8.4.4          Kindeswohlgefährdungen gem. § 8a SGB VIII ..............................................48
      8.4.5          § 42 SGB VIII – Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen .....................49
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2019 Jugendhilfeplanung - Bedarf - Hilfen zur Erziehung 2019 - 2023 im Landkreis Mecklen-burgische Seenplatte - Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

      8.4.6          Zusammenfassung........................................................................................51
9.    Bedarfsfeststellung 2018 ff. ...........................................................................................52
10. Resümee .......................................................................................................................52
11. Handlungsempfehlungen...............................................................................................53
12. Anlagen .........................................................................................................................56
13. Glossar..........................................................................................................................57
14. Literaturverzeichnis .......................................................................................................60
15. Abbildungsverzeichnis ...................................................................................................60

Um den Lesefluss im vorliegenden Planungsdokument nicht zu unterbrechen, sind fett mar-
kierte Fachbegriffe bzw. Bezeichnungen im Fließtext, die eine genaue Definition erfordern,
mit entsprechenden Erläuterungen im Glossar (Punkt 12 des Inhaltsverzeichnisses) aufge-
führt.

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2019 Jugendhilfeplanung - Bedarf - Hilfen zur Erziehung 2019 - 2023 im Landkreis Mecklen-burgische Seenplatte - Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

2. Einleitung

§ 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) sieht für jeden jungen Menschen grund-
sätzlich das Recht auf eine Förderung seiner Entwicklung und auf eine Erziehung zu einer
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit vor.

Zur Umsetzung dieses Rechts schreibt § 79 SGB VIII den Trägern der öffentlichen Jugend-
hilfe für die Erfüllung der Aufgaben die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungs-
verantwortung zu. Sie sollen gewährleisten, dass die erforderlichen und geeigneten Einrich-
tungen und Leistungsangebote entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung
stehen. Die Planungshoheit liegt demnach bei der Verwaltung.

Das Erfordernis der Erstellung einer Bedarfsplanung im Bereich Hilfen zur Erziehung ergibt
sich aus der gesetzlichen Verpflichtung des § 80 SGB VIII.

Die Jugendhilfeplanung des Landkreises (LK) Mecklenburgische Seenplatte (MSE) besteht
aus drei Teilberichten.

Planungsmodell der Jugendhilfeplanung

Die Grundlage der Jugendhilfeplanung bildet das Planungsmodell der Jugendhilfeplanung
des LK MSE (Beschlussnummer B-JHA I/2/2014 vom 27.01.2014) mit seinen sechs Eck-
punkten (Anlage 1):

       Steuerungsinstrument
       Regionalität
       Fachbereichsbezogenheit
       Jugendhilfeplanung als gemeinsamer Weg aller
       Jugendhilfe in Netzwerken
       Planung ist Prozess

Strategische Zielplanung

Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) hat gemeinsam
mit dem LK MSE eine Strategische Zielplanung erarbeitet.

Der Steuerungskreislauf des LK MSE greift Inhalte dieser Strategischen Zielplanung wieder
auf: Im Themenfeld Kinder-, Jugend-, und Familienförderung wird das Wirkungsziel I „Redu-
zierung der Fallzahl im Bereich der Hilfen zur Erziehung“ definiert. Die Erreichung dieses
Wirkungsziels wird bei der Bedarfsfeststellung und Erarbeitung neuer Handlungsempfehlun-
gen berücksichtigt. Der individuelle Rechtsanspruch nach § 1 SGB VIII bleibt dabei unange-
tastet. Für die Zielerreichung ist es von entscheidender Bedeutung, welche niederschwelli-
gen Leistungen1 im Vorfeld einer notwendigen Erziehungshilfe durch Familien und junge
Menschen in Anspruch genommen werden können.

In Anlehnung an die strategische Zielplanung des LK MSE hat das Jugendamt eigene stra-
tegische Ziele entwickelt, die umzusetzen sind.

1
  hierzu zählen insbesondere Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Schulsozialarbeit, Beratungs-
leistungen im Sinne der Allgemeinen Förderung u. a. m.
                                                                                                                3
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

jugendamtsspezifische Zielumsetzung

Die jugendamtsspezifische Zielumsetzung (Anlage 2) beruht auf der oben genannten strate-
gischen Zielplanung des Landkreises und ergänzt diese um vier weitere Wirkungsziele. Hier
wird als Aufgabe die Planung des Teils II „Hilfen zur Erziehung“ Form einer Bedarfsplanung
aufgeführt.

Die Jugendhilfeplanung ist hierbei das Fundamt aller strategischen Ziele der jugend-
amtsspezifischen Zielplanung.

Die Leistungserbringung im Bereich der Hilfen zur Erziehung basiert auf den Qualitätsstan-
dards vom 11. Juni 2015 (Beschlussnummer B-JHA II/11/2015).

Nachfolgend verdeutlicht eine Graphik die verschiedenen Faktoren und oben genannten
Planungen, die Einfluss auf die Jugendhilfeplanung nehmen:

Abbildung 1 Einflüsse auf die Jugendhilfeplanung im LK MSE

                                                                                                          4
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

     3. Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Jugendhilfeplanung
        – Teil II – Hilfen zur Erziehung – 2012/2013
     3.1 Aktueller Stand der Umsetzung der Handlungsempfehlungen

     Mit dem Jugendhilfeplanungsbericht 2012/2013 wurden im Teil II Hilfen zur Erziehung 16
     Handlungsempfehlungen herausgearbeitet und fortwährend prozesshaft, unter Einbeziehung
     und Beteiligung der Regionalen Arbeitsgruppen und deren Vorsitzenden, in der Arbeitsge-
     meinschaft gem. § 78 SGB VIII „Hilfen zur Erziehung“ (AG gem. § 78 SGB VIII „HzE“) kon-
     kretisiert.

     Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Jugendhilfeplanung – Teil II – Hilfen zur Erziehung – 2012/2013
     Handlungsempfehlung                        Umsetzungsstand
     Analyse und Entwicklung von Leistun-       Im Rahmen der „Fortschreibung des Umsetzungskonzeptes des Landkreises
1.   gen im Vorfeld von Hilfen zur Erzie-       Mecklenburgische Seenplatte vom 11.06.2015 zur Familienbildung 2018 –
     hung                                       2020“ zum 01.03.2018 umgesetzt.
     Gründung eines Arbeitskreises Ju-          In 2017 Gespräche zwischen Leitung Schulamt und Jugendamt. Entwicklung
     gendhilfe Schule zur Bearbeitung der       von Handlungs- und Verfahrensgrundsätzen für Schulen im Kinderschutz.
2.   Themen         Eingliederungsleistungen    Handlungsplan Schulabsentismus: ab 09/2017 Gespräche dazu zwischen
     sowie Installation von Hilfen zur Erzie-   Schulamt und Jugendamt. Zur Verstetigung der Prozessqualität muss ein
     hung                                       Dauergremium etabliert werden.
                                                Das Hilfeplanverfahren des Jugendamtes MSE wurde unter Beteiligung der
     Verabschiedung eines abgestimmten
                                                Mitarbeiter/innen des ASD und der Leitungsebene des Jugendamtes mit
     Hilfeplanverfahrens für sämtliche
3.                                              Programmeinführung OpenWeb vereinheitlicht und im Jahr 2015 als Stan-
     Leistungen des ASD, inklusive Be-
                                                dard erhoben. In diesen Prozess wurde die AG § 78 SGB VIII einbezogen, da
     richtswesen und Qualitätssicherung
                                                das Verfahren die Arbeitsweise der freien Träger tangiert.
                                                Der Beschluss zur Verabschiedung der Qualitätsstandards erfolgte am
     Verabschiedung von Qualitätsstan-          11.06.2015 im JHA des LK MSE. Der gesamte Prozess von der Erarbeitung
4.
     dards für die Leistungserbringung          bis zur Verabschiedung wurde partnerschaftlich mit den Mitgliedern der AG §
                                                78 SGB VIII geführt.
                                                Entscheidung auf anderer Ebene:
     Klärung der Thematik Arbeitszeitge-
                                                Am 10. Juni 2015 wurde auf dem Fachtag „Heimerziehung“ die Thematik des
     setz und deren Berücksichtigung in
5.                                              Arbeitszeitgesetzes erneut aufgegriffen. Da die gesamte Problematik einer
     Entgeltverhandlungen und Rechtssi-
                                                landesrechtlichen Festlegung bedarf, wird diese Handlungsempfehlung nicht
     cherheit
                                                weiter bearbeitet. - Entscheidung auf anderer Ebene
                                                Ab 01.03.2018: „Fortschreibung des Umsetzungskonzeptes des Landkreises
                                                Mecklenburgische Seenplatte vom 11.06.2015 zur Familienbildung 2018 –
     Analyse und ggf. Entwicklung von
6.                                              2020“ und Fokussierung auf Zentren der Familienbildung. Ein weiterer
     Angeboten gemäß § 16 SGB VIII
                                                Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit im Bereich Kindertagesförderung.
                                                                             2
                                                Entsprechend der Richtlinie entstehen weitere Umsetzungsverpflichtungen.
                                                Zur Beratungslandschaft im Landkreis wurde entschieden, dass alle Bera-
     Konzeptentwicklung zur Bedarfsde-
                                                tungsstellen ein Kontingent für §§ 17 und 18 SGB erhalten haben. Bedarfe
     ckung in den Beratungsinhalten gemäß
                                                werden durch vorhandene Angebote gedeckt, es handelt sich hierbei um eine
     §§ 17 und 18 SGB VIII unter besonde-
7.                                              Strategieentwicklung durch einen Abwägungsprozess. Dies stellt sich als ein
     rer Berücksichtigung der aktuellen
                                                fortlaufender Prozess des Austausches zur bedarfsgerechten Weiterentwick-
     Novellierung des BGB und des
                                                lung des Angebotes zur Umsetzung zwischen freien Trägern und öffentlichem
     BKiSchG
                                                Träger dar.
                                                Nach Einführung der Hilfeplanstandards im Zusammenwirken der freien Trä-
     Netzwerkarbeit im Kontext des Über-
                                                ger über die AG § 78 SGB VIII (inkl. reg AG an den RSO) wurde der Verselb-
     gangs in die Selbständigkeit junger
8.                                              ständigungsbogen als Arbeitsgrundlage eingeführt. Außerdem ist der Ver-
     Menschen (Wohnungswirtschaft, Aus-
                                                selbständigungsbogen Bestandteil der internen Steuerungsmaßnahmen des
     bildung, Arbeitswelt)
                                                Allgemeinen Sozialpädagogischen Dienstes.

     2
      Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der
     Familie (20.03.2017)
                                                                                                                   5
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

      Handlungsempfehlung                     Umsetzungsstand
      Regionale Analysen zur Leistung § 32
                                              Im Rahmen der Vernetzung von verschiedenen Angeboten für psychisch
      SGB VIII Erziehung in einer Tages-
9.                                            kranke Eltern beteiligt sich der ASD auch weiterhin als Netzwerkpartner an
      gruppe, insbesondere für Kinder psy-
                                              einer qualitätsgerechten Strukturbildung im LK MSE.
      chisch erkrankter Eltern
      Regionale Analyse zur Leistung § 19
                                              Eine Analyse ist erfolgt, in der keine weiteren Bedarfe festgestellt werden
10.   SGB VIII Gemeinsame Wohnform
                                              konnten.
      Mutter/Vater-Kind
                                              Nach Einführung der Hilfeplanstandards im Zusammenwirken der freien Trä-
                                              ger über die AG § 78 SGB VIII (inkl. reg AG an den RSO) wurde der Verselb-
                                              ständigungsbogen als Arbeitsgrundlage eingeführt. Außerdem ist der Ver-
      Implementierung des Beschwerde-         selbständigungsbogen Bestandteil der internen Steuerungsmaßnahmen des
11.
      management in Einrichtungen             Allgemeinen Sozialpädagogischen Dienstes.
                                              Bundesrechtlichen Regelungen zufolge wurde ein Beschwerdemanagement
                                              in die Leistungsbeschreibung der Träger aufgenommen und ist von den Trä-
                                              gern entsprechend vorzuhalten.
                                              Durch den Fachtag „Qualifizierung der Heimerziehung“ am 10.06.2015 erfolg-
      Qualifizierung der Heimerziehung in
                                              te ein Qualitätsdialog zwischen den Leistungserbringern, einem ehemaligen
12.   Bezug auf besonders betreuungsbe-
                                              Heimbewohner und dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der zukünftig
      dürftige junge Menschen
                                              fortgesetzt werden muss.
      Schaffung einer Einrichtungs- und
                                              Datei liegt sowohl in der internen Fachanwendung Prosoz14+ als auch bei
13.   Trägerdatei auch für ambulante Hel-
                                              den Entgeltkoordinatoren vor. Aktualisierung erfolgt laufend.
      fer
                                            Ab 01.01.2015 erfolgte im Rahmen der Harmonisierung des Leistungsange-
      Standardangleichung in der Ermitt-    botes der Erziehungsberatungsstellen eine Vereinheitlichung. Mit allen Leis-
14.   lung  niederschwelliger     Beratung  tungsanbietern wurden neue Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungs-
      gemäß § 28 SGB VIII (ohne Hilfeplan)  vereinbarungen abgeschlossen in denen die Kurzzeithilfen geregelt sind.
                                            Siehe Punkt 7.
                                            Neu entwickeltes Angebot eines freien Trägers in Waren („Perlentaucher“).
      Ausbau und Qualifizierung von Ange-
15.                                         Es wurde eine Arbeitsgemeinschaft zur Evaluierung des Leistungsangebotes
      boten für psychisch kranke Eltern
                                            gegründet.
                                            Bestehende Finanzierungsmodelle sind novelliert und blieben bis zum
                                            04.01.2016 bestehen.
                                            Gegenwärtig steht die Auslagerung der Rufbereitschaft zur Disposition, die
      Vereinheitlichung    des    Finanzie-
16.                                         Auswirkungen auf das Gesamtkonzept der Finanzierung der Inobhutnahmen
      rungsmodells zur Inobhutnahme
                                            innerhalb des LK MSE hat. Die Inobhutnahmen erfolgen vorrangig über den
                                            Kinder- und Jugendnotdienst der Caritas Neubrandenburg. Die Finanzierung
                                            erfolgt pauschal.
      Abbildung 2 Umsetzung Handlungsempfehlungen JHP 2012/2013 (Stand 28.02.2018)

      3.2 Fazit zur Umsetzung
      Im Teilbericht II Hilfen zur Erziehung 2012/2013 wurden vielfältige und umfangreiche Hand-
      lungsempfehlungen festgeschrieben.

      Im Ergebnis der geführten Prozesse und unter Beteiligung der AG gem. § 78 SGB VIII „HzE“
      wurde einvernehmlich festgelegt, dass die Betrachtung der Handlungsempfehlungen zu-
      nächst als abgeschlossen bewertet werden kann. Aktuelle Entwicklungen und Anforderun-
      gen sowie die Erkenntnisse aus den umgesetzten Handlungsempfehlungen werden fortlau-
      fend Berücksichtigung in der Jugendhilfeplanung finden und in die, unter Punkt 10 aufgeführ-
      ten, neuen Handlungsempfehlungen des Teilberichts II – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2018
      ff. einfließen.

                                                                                                                 6
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

4. Zielstellung

Der Teilbericht „Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Land-
kreis Mecklenburgische Seenplatte“ hat in seiner konsequenten Anwendung die Sicherstel-
lung einer bedarfsgerechten Angebotslandschaft im Bereich der Hilfen zur Erziehung zum
Ziel.

Letztendlich ist eine Fortschreibung der Jugendhilfeplanung Teil II „Hilfen zur Erziehung“ aus
dem Jahr 2012/2013, einhergehend mit einer Bestands- und Bedarfsplanung, für einen mit-
telfristigen Zeitraum bis 2023 unabdingbar, um ein adäquates Angebot vor den Hilfen und im
Rahmen der Hilfen zur Erziehung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu gewährleis-
ten.

Insofern dient das vorliegende Dokument auch als ein Steuerungsinstrument für Entschei-
dungen der Verwaltung und des Jugendhilfeausschusses.

Viele Einflüsse und gesellschaftliche Bedingungen stellen die Jugendhilfe ständig vor neue
Herausforderungen. Neue Gesetzlichkeiten, die Auswirkungen auch auf die Kinder- und Ju-
gendhilfe haben, sind ein wesentlicher Einflussfaktor. So bringt die zweite Reformstufe des
Bundesteilhabegesetzes wieder Veränderungen mit sich, auf die die Jugendhilfe reagieren
muss.

Die für die Prozessgestaltung in diesem Handlungsfeld zuständigen Akteure sollen unter
Hinzuziehung des vorliegenden Planungsdokuments unterstützt werden, Bewertungs- und
Entscheidungsdiskurse zu vollziehen und zu organisieren.

5. Rechtliche Grundlagen

Die Leistungen des Allgemeinen Sozialpädagogischen Dienstes (ASD) des Jugendamtes
spiegeln sich im SGB VIII neben den allgemeinen Vorschriften des ersten Kapitels, insbe-
sondere in Kapitel 2, zweiter Abschnitt (§§ 16 bis 21 SGB VIII) sowie im ersten §§ 27 bis 35
SGB VIII), zweiten (§ 35a SGB VIII) und dritten (§§ 36 bis 40 SGB VIII) Unterabschnitt wider.

Parallel zu den Leistungen kommen die anderen Aufgaben des dritten Kapitels hinzu (§ 42
SGB VIII). Neben diesen eher operativen Leistungen und Aufgaben sind weitere verwal-
tungstechnische Aufgaben definiert. Im Kontext der Sicherung des Kindeswohles gilt es, ne-
ben den Spezialvorschriften auch die Bestimmungen des Grundgesetzes und des Bürgerli-
chen Gesetzbuches zu berücksichtigen.

Richtlinien und Konzepte

       Richtlinie zur Finanzierung der Vollzeitpflege sowie Bereitschaftspflege gem. § 33
        SGB VIII (23.11.2017) B-JHA II/12/2017 (Anlage 3)
       Richtlinie über die Gewährung einmaliger und laufender Leistungen gem. § 39 SGB
        VIII bei stationärer Unterbringung (25.05.2012) B-JHA I/21/2012 (Anlage 4)
       Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Leistungen der allgemeinen Förde-
        rung der Erziehung in der Familie M-V (20.03.2017) (Anlage 5)
       Fortschreibung des Umsetzungskonzeptes zur Förderung der Erziehung in der Fami-
        lie gem. § 16 SGB VIII im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (01.03.2018) B-
        JHA II/3/2018 (Anlage 6)
                                                                                         7
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

6. Herangehensweise

Die nachfolgenden drei Planungsschritte basieren auf einer indikatorengestützen Untersu-
chungsmethode:

    1.) Bestandserfassung: in einem ersten Schritt wurden die Angebote der freien Träger
        der Jugendhilfe des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte systematisch erfasst.
    2.) Bedarfsermittlung: es erfolgen sowohl eine Auswertung von internen Daten und Zeit-
        reihen als auch eine Analyse verschiedener Indikatoren.
    3.) Maßnahmenplanung in Form von Handlungsempfehlungen: ist die Bewertung der
        quantitativen und qualitativen Angemessenheit der Strukturen und der Angebote der
        Kinder- und Jugendhilfe. Daraus sind entsprechende Handlungsempfehlungen abzu-
        leiten.

6.1 Dialog in der Planung
Die objektiv ermittelten Gegebenheiten werden mit den Erfahrungen und Kenntnissen der
Akteure vor Ort abgeglichen: Entsprechend des Planungsmodells der Jugendhilfeplanung,
wurde durch das Jugendamt, als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ein diskursiver
Prozess mit den jeweiligen Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern initiiert. Es er-
folgte eine fortlaufende Verständigung über die Planungsschritte zu zukünftigen Herausfor-
derungen.

Dieser Prozess soll eine wirkungsorientierte Jugendhilfeplanung, mit dem Ziel von bedarfs-
gerechten Angeboten im Bereich der Hilfen zur Erziehung, gewährleisten.

6.2 Indikatoren
Die Auswahl der Indikatoren wurde mit dem Ziel getroffen, ein aussagekräftiges Indikato-
renset vorzulegen, auf dessen Grundlage es möglich ist, objektiv und für Dritte nachvollzieh-
bar, Hinweise zu Bedarfskonstellationen zu erhalten.

Die festgelegten Indikatoren für die „Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung
2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“ sind nachfolgend dargestellt:
Strukturdaten
       Bevölkerung nach Altersgruppen, Bevölkerungsdichte
       Zuzug/Wegzug (Wanderungsbewegungen)
       Migration
       Geburtenrate
Lebenslagen der Adressaten/innen
       Familienform
       Minderjährige in Bedarfsgemeinschaften
       Jugendarbeitslosigkeit
       Armut
       Wohngeld
Weitere
       Fallzahlen HzE
       Jugendhilfe im Strafverfahren
       Kriminalität
       Vorläufige Schutzmaßnahmen
       Schulabgänger/-absolventen
Abbildung 3 Übersicht Indikatoren

                                                                                                          8
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern (M-V) wird die Erstellung einer landesweiten
Jugendhilfeplanung angestrebt. Von einer solchen erhoffen sich die Landkreise, der LK MSE
eingeschlossen, neben Empfehlungen für die qualitative Ausgestaltung der jeweiligen Pla-
nungen im Bereich der Jugendhilfe, insbesondere einheitliche Indikatoren. Diese sollten
dann von Landesseite kleinräumig, valide und zeitnah vorgehalten werden, um u. a. eine
Vergleichbarkeit unter den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten zu
können. Für den LK MSE liegen Daten zu einigen Indikatoren bis dato lediglich, wenn über-
haupt, auf Kreisebene vor. Dies erschwert eine fundierte kleinräumige Analyse.

6.3 Planungsräume

Es wird als sinnvoll erachtet, in dem vorliegenden Planungsdokument auf die gewachsenen
Strukturen und bewährten Planungsgruppen bzw. -ansätze zurückzugreifen, wie sie auch im
Planungsmodell der Jugendhilfeplanung unter Punkt 2 (Regionalität) beschrieben sind. Die
Regionalität ist durch die Berücksichtigung der bewährten Strukturen der ehemaligen Land-
kreisgebiete Demmin, Müritz und Mecklenburg-Strelitz sowie der Stadt Neubrandenburg ge-
geben. Diese vier ehemaligen Landkreise wurden als Planungsräume definiert. Der ASD
orientiert sich in seiner Arbeit grundlegend ebenfalls an der o. g. räumlichen Struktur. Diese
Aufteilung stellt die Grundvoraussetzung für eine sozialräumlichen Kinder- und Jugendhilfe
im Bereich vor den Hilfen und der Hilfen zur Erziehung dar und soll fortlaufend einen Beitrag
zu einer unterstützenden Hilfe-Infrastruktur vor Ort leisten. Die Planungsräume sind in der
folgenden Übersicht dargestellt:

Abbildung 4 Karte Planungsräume
                                                                                                          9
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

7. Zielgruppen

Für den Bereich der Hilfen zur Erziehung sind besonders die Altersgruppe der Unter- 27-
Jährigen (Kinder, Jugendliche, junge Volljährige) und deren Eltern oder Familien mit erziehe-
rischem Unterstützungsbedarf relevant.

Mögliche Kriterien zur Definition der Zielgruppen können beispielsweise die Familienstruk-
tur, die Zugehörigkeit zu ausgesuchten Altersgruppen oder sozialen Schichten sein, aber
auch die Situation ausländischer Jugendlicher sein.

8. Bestandsfeststellungen im Landkreis Mecklenburgische
   Seenplatte
8.1 Planerische Feststellung vorhandener Angebote in den einzelnen
    Planungsräumen
Die Angebotslandschaft der erzieherischen Hilfen umfasst einerseits Hilfen, die einen Ver-
bleib der Kinder und Jugendlichen in den Familien ermöglichen (ambulante, teilstationäre
Hilfen) und andererseits Hilfen, die außerhalb des Elternhauses stattfinden (stationäre Hil-
fen). Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte werden diese Angebote derzeit durch 30
Träger vorgehalten.

Auf der AG § 78 am 20.04.2018 wurde seitens der Verwaltung der Vorschlag positiv votiert,
die Angebotslandschaft der erzieherischen Hilfen kartographisch, in Form von drei interakti-
ven Karten darzustellen:

Zugunsten einer besseren Übersicht wurden                           je    Angebotsübersicht        (ambu-
lant/teilstationär/stationär) 2 „Großkarten“ entwickelt:

Die erste Großkarte und zugleich Startseite stellt den gesamten Landkreis dar und umfasst
jeweils die Angebote der Planungsräume Demmin, Müritz und Mecklenburg-Strelitz. Die
zweite „Großkarte“ stellt jeweils den Planungsraum Neubrandenburg dar.

Per Mausklick auf die jeweilige
Nummer bzw. den Namen des
Angebots, gelangt der jeweilige
Nutzer zu konkreten Informatio-
nen.

Per Mausklick auf das „Haus“
gelangt mal wieder zur jeweili-
gen „Großkarte“ bzw. Übersicht.

                                                                                                          10
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

1. ambulante Angebote der Hilfen zur Erziehung (Anlage 7)

Im Landkreis Mecklenburgische Seen-             Planungsraum                   Anzahl Angebote
platte    werden     aktuell (Stand             Neubrandenburg                                        11
30.08.2018) 35 Angebote im ambulan-             Demmin                                                 7
ten Bereich vorgehalten:                        Mecklenburg- Strelitz                                  7
                                                Müritz                                                10
                                                Abbildung 5 Übersicht ambulante Angebote

Sowohl in der kartographischen Darstellung (Anlage 7) als auch in der Abbildung 5 wird er-
sichtlich, dass jeder Planungsraum über Einrichtungen und Dienste verfügt, die ambulante
Hilfen realisieren. Hinsichtlich der Bewertung des Bestandes der Angebote ambulanter er-
zieherischer Hilfen kann eingeschätzt werden, dass die bestehenden Träger den individuel-
len Hilfebedarfen mittels flexibler Hilfearrangements begegnen. Nach jetzigem Kenntnisstand
wird davon ausgegangen, dass der derzeitige Bestand die aktuellen und perspektivischen
Bedarfe quantitativ sichert. Mit Blick auf niedrigschwellige Angebote bleibt im Flächengroß-
kreis MSE insbesondere im ländlichen Raum zu beobachten und evaluieren, inwieweit die
Zugänge zur Beratungslandschaft kontinuierlich bedarfsorientiert gewährleitet sind.

2. teilstationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung (Anlage 8)

Im     Landkreis    Mecklenburgische             Planungsraum               Anzahl        Kapazität
Seenplatte werden aktuell (Stand                                            Angebote      teilstationär
30.08.2018) 13 Angebote im teilstati-            Neubrandenburg                    3                   25
onären Bereich mit einer Gesamtka-               Demmin                            4                   28
pazität von 107 Plätzen vorgehalten:             Mecklenburg- Strelitz             3                   26
                                                 Müritz                            3                   28
                                                Abbildung 6 Übersicht teilstationäre Angebote

Die räumliche Verortung betrachtend, sind die vorhandenen Tagesgruppen grundsätzlich
ausgewogen im Landkreis verteilt und vornehmlich in zentralen Orten3 angesiedelt. Anzu-
merken ist, dass sich im Mittelzentrum4 Demmin aktuell keine Tagesgruppe befindet.

3. stationäre Angebote der Hilfen zur Erziehung (Anlage 9)

Im Landkreis Mecklenburgische Seen-               Planungsraum              Anzahl              Kapazität
platte    werden     aktuell   (Stand                                       Einrichtungen       stationär
30.08.2018) in 50 Einrichtungen 380               Neubrandenburg                       18             119
Plätze im Bereich der stationären Hil-            Demmin                               13              84
fen zur Erziehung vorgehalten:                    Mecklenburg- Strelitz                13             119
                                                  Müritz                                5              58
                                                 Abbildung 7 Übersicht stationäre Angebote

Die Angebote im Bereich der erzieherischen Hilfen im stationären Bereich weisen auf eine
plurale Trägerstruktur im LK MSE hin, die den Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen
diverse Optionen einer Hilfeleistung außerhalb ihrer Herkunftsfamilie offeriert. Vor dem Hin-
tergrund freier Kapazitäten (Trend 2018) und der Anzahl der vorhandenen Einrichtungen, ist
die quantitative Ausprägung der stationären Hilfemöglichkeiten im LK MSE ausreichend, um
aktuellen und unvorhergesehene Bedarfen im Planungszeitraum gleichermaßen zu entspre-
chen.

3
    gemäß des REK MSE
4
    vgl. REK MSE – Prinzip der Zentralen Orte
                                                                                                          11
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

8.2 Bevölkerungsstruktur nach Altersgruppen
8.2.1 spezielle Altersgruppen
Die Inanspruchnahme der jeweiligen Hilfen zur Erziehung ist auf spezielle Altersgruppen
zugeschnitten:

                                                                Altersgruppen der Adressaten
§§          Hilfeleistung                                       0- 3     3-6    6-14    14- 18     18 – 27
SGB VIII                                                        Jahre Jahre Jahre Jahre            Jahre
28          Erziehungsberatung
29          Soziale Gruppenarbeit
30          Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer
31          Sozialpädagogische Familienhilfe
32          Erziehung in einer Tagesgruppe
33          Vollzeitpflege
34          Heimerziehung/ sonstige betreute Wohnformen
35          Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
35a         Eingliederungshilfe für seelische behinderte Kin-
            der, Jugendliche
Quelle: eigene Darstellungen des Fachamtes
Abbildung 8 Altersgruppe der Hilfeempfänger

Erzieherische Hilfen können unter Umständen auch über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt
werden. Bei jungen Volljährigen kann eine Hilfe fortgesetzt bzw. neu begonnen werden,
wenn die persönliche Lage dies erforderlich macht und sie hinsichtlich der eigenen Problem-
bewältigung Engagement zeigen. Hier wird die Hilfe dann in der Regel bis zur Vollendung
des 21. Lebensjahres gewährt, in Ausnahmen auch darüber hinaus. (Landeshauptstadt Kiel
(Hrsg.), 2002)

Nachfolgend wird die Entwicklung der Bevölkerungsstruktur in Anlehnung an die o. g.
Altersgruppen der Adressaten dargestellt:

           Altersgruppe               2011         2012         2013       2014        2015         2016
0 bis unter 3 Jahre                    6.249        6.120        6.094      6.130        6.252        6.306
3 bis unter 6 Jahre                    6.425        6.528        6.526      6.389        6.391        6.456
6 bis unter 14 Jahre                  16.497       16.400       16.549     16.779       17.116       17.424
14 bis unter 18 Jahre                  7.347        7.349        7.776      8.169        8.548        8.778
18 bis unter 27 Jahre                 22.617       21.788       19.696     17.984       17.226       16.017
0 bis unter 18 Jahre                  36.518       36.397       36.945     37.467       38.307       38.985
Abbildung 9 Bevölkerungsentwicklung der Adressaten

Quelle: Statistisches Amt M-V

In sämtlichen Altersgruppen der unter 18-Jährigen ist von 2015 auf 2016 ein Anstieg zu ver-
zeichnen. Lediglich in der Altersgruppe der 18 bis unter 27-Jährigen ist ein Defizit festzustel-
len. Nachfolgend wird eine planungsräumliche Betrachtung vorgenommen:

Altersgruppe 0 bis unter 3 Jahre        2011        2012        2013      2014        2015        2016
Neubrandenburg                          1.631       1.583       1.608     1.584       1.578       1.616
Demmin                                  1.443       1.437       1.445     1.395       1.426       1.392
Mecklenburg-Strelitz                    1.659       1.643       1.607     1.662       1.724       1.765
Müritz                                  1.516       1.457       1.434     1.489       1.524       1.533
LK MSE                                  6.249       6.120       6.094     6.130       6.252       6.306

                                                                                                          12
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Abbildung 10 Altersgruppe 0 bis unter 3 Jahre

Quelle: Statistisches Amt M-V

In der Altersgruppe der 0 bis unter 3-Jährigen ist landkreisbezogen seit 2013 eine minimal
positive Entwicklung zu verzeichnen. Von 2013 bis einschließlich 2016 hat sich die Bevölke-
rung in dieser Altersgruppe insgesamt um ca. 3,5% erhöht. Dieser Trend zeichnet sich – bis
auf Demmin – in jedem Planungsraum ab. Der Durchschnitt der Jahre 2011 bis einschließ-
lich 2016 für den LK MSE liegt bei 0,2% Zuwachs, sodass in dieser Altersgruppe grundsätz-
lich von einer Konstanz zu sprechen ist.

Altersgruppe 3 bis unter 6 Jahre         2011        2012        2013        2014        2015       2016
Neubrandenburg                            1.600       1.591       1.587       1.570       1.543       1.590
Demmin                                    1.518       1.574       1.561       1.494       1.487       1.553
Mecklenburg-Strelitz                      1.775       1.796       1.807       1.772       1.836       1.793
Müritz                                    1.532       1.567       1.571       1.553       1.525       1.520
LK MSE                                    6.425       6.528       6.526       6.389       6.391       6.456
Abbildung 11 Altersgruppe 3 bis unter 6 Jahre

Quelle: Statistisches Amt M-V

In der Altersgruppe der 3 bis unter 6-Jährigen ist, landkreisbezogen von 2011 bis einschließ-
lich 2016, insgesamt eine Konstanz zu verzeichnen. Seit 2014 ist ein minimaler Anstieg fest-
zustellen. Planungsräumlich betrachtet weisen hier aktuell (31.12.2016) Mecklenburg-Strelitz
und Neubrandenburg den größten Anteil auf. Der Durchschnitt der Jahre 2011 bis ein-
schließlich 2016 für den LK MSE liegt bei 0,1% Zuwachs.

Altersgruppe 6 bis unter 14 Jahre         2011        2012       2013        2014        2015        2016
Neubrandenburg                             3.555       3.597       3.704      3.783       3.922       4.012
Demmin                                     4.007       3.970       3.955      4.014       4.085       4.170
Mecklenburg-Strelitz                       4.814       4.808       4.823      4.887       4.961       5.016
Müritz                                     4.044       4.025       4.067      4.095       4.148       4.247
LK MSE                                    16.420      16.400      16.549     16.779      17.116      17.445
Abbildung 12 Altersgruppe 6 bis unter 14 Jahre

Quelle: Statistisches Amt M-V

In der Altersgruppe der 6 bis unter 14-Jährigen ist landkreisweit seit 2012 eine positive Ent-
wicklung festzustellen. In jedem Planungsraum liegt die Summe der jungen Menschen in
2016 über dem Wert von 2011. Von 2015 zu 2016 zeichnet sich ebenfalls in allen Planungs-
räumen ein positiver Trend ab. Der durchschnittlich jährliche Bevölkerungszuwachs beträgt
1,2 %. Mecklenburg-Strelitz und Müritz weisen hier aktuell (31.12.2016) den größten Anteil
auf.

 Altersgruppe 14 bis unter 18 Jahre        2011        2012       2013        2014       2015        2016
Neubrandenburg                               1.366      1.564       1.644      1.801       1.917      2.036
Demmin                                       1.781      1.811       1.889      1.980       2.049      2.044
Mecklenburg-Strelitz                         1.980      2.137       2.300      2.412       2.545      2.617
Müritz                                       1.704      1.837       1.943      1.976       2.037      2.081
LK MSE                                       6.831      7.349       7.776      8.169       8.548      8.778
Abbildung 13 Altersgruppe 14 bis unter 18 Jahre

Quelle: Statistisches Amt M-V

                                                                                                          13
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

In der Altersgruppe der 14 bis unter 18-Jährigen ist landkreisweit seit 2011 eine positive
Entwicklung erkennbar. Im Vergleich zu 2011 leben ca. 2000 junge Menschen im Alter von
14 bis unter 18 Jahren mehr im LK MSE. Der durchschnittlich jährliche Bevölkerungszu-
wachs beträgt 5,2%, wobei planungsräumlich betrachtet Mecklenburg-Strelitz und Neubran-
denburg das größte Plus (im Vergleich zu 2011) mit jeweils ca. 650 jungen Menschen mehr
zu verzeichnen haben.

 Altersgruppe 18 bis unter 27 Jahre        2011        2012       2013        2014       2015        2016
Neubrandenburg                              7.667       6.964      6.429       5.889      5.634       5.411
Demmin                                      5.110       4.603      4.005       3.606      3.445       3.270
Mecklenburg-Strelitz                        5.920       5.364      4.884       4.489      4.297       3.817
Müritz                                      5.442       4.857      4.378       4.000      3.850       3.519
LK MSE                                     24.139      21.788     19.696      17.984     17.226      16.017
Abbildung 14 Altersgruppe 18 bis unter 27 Jahre

Quelle: Statistisches Amt M-V

In der Altersgruppe der 18 bis unter 27-Jährigen ist seit dem Jahr 2011 ein rückläufiger
Trend im LK MSE zu verzeichnen. Insgesamt hat sich die Bevölkerung in dieser Altersgrup-
pe seit 2011 um ca. 8.000 Jugendliche verringert. Der durchschnittlich jährliche Bevölke-
rungsrückgang beträgt 7,9%. Die größten Verluste sind hierbei (vgl. 2011 zu 2016) in den
Planungsräumen Neubrandenburg und Mecklenburg-Strelitz zu verzeichnen.

 Altersgruppe 0 bis unter 18 Jahre         2011        2012       2013        2014       2015        2016
Neubrandenburg                              8.152       8.335      8.543       8.738      8.960       9.254
Demmin                                      8.749       8.792      8.850       8.883      9.047       9.159
Mecklenburg-Strelitz                       10.228      10.384     10.537      10.733     11.066      11.191
Müritz                                      8.796       8.886      9.015       9.113      9.234       9.381
LK MSE                                     35.925      36.397     36.945      37.467     38.307      38.985
Abbildung 15 Altersgruppe 0 bis unter 18 Jahre

Quelle: Statistisches Amt M-V

In der Altersgruppe der 0 bis unter 18-Jährigen ist die Bevölkerungsentwicklung im LK MSE
seit 2011 positiv. Im Vergleich zu 2011 leben zum Stichtag 31.12.2016 ca. 3.000 junge Men-
schen mehr in dieser Gebietskörperschaft. Der durchschnittlich jährliche Bevölkerungszu-
wachs beträgt 1,6%. Planungsräumlich haben Neubrandenburg und Mecklenburg-Strelitz
den höchsten Anstieg zu verzeichnen.

Fazit: In den Altersgruppen der 0 bis unter 3-Jährigen bzw. 3 bis unter 6-Jährigen ist die Be-
völkerung im LK MSE relativ konstant. Der durchschnittliche jährliche Bevölkerungszuwachs
beträgt 0,2 bzw. 0,1%. In der Altersgruppe der 6 bis unter 14-Jährigen bzw. 14 bis unter 18-
Jährigen zeichnet sich eine positive Entwicklung ab. Der durchschnittliche jährliche Bevölke-
rungszuwachs beträgt 1,2 bzw. 5,2%. In der Altersgruppe der 18 bis unter 27-Jährigen
zeichnet sich ein Bevölkerungsrückgang im LK MSE ab. Insgesamt verringert sich die Bevöl-
kerung in dieser Altersgruppe jährlich durchschnittlich um 7,9 %. In der In der Altersgruppe
der 0 bis unter 18-Jährigen ist die Bevölkerungsentwicklung im LK MSE seit 2011 positiv.
Der durchschnittliche jährliche Bevölkerungszuwachs beträgt 1,6%. Bei der Betrachtung der
Bevölkerungsentwicklung wurde eine Differenzierung in Altersgruppen vorgenommen. Ins-
besondere die Altersgruppen, in denen eine Ausbildung zum späteren Beruf bzw. ein Studi-
um relevant werden, sind von einem rückläufigen Trend gezeichnet. Unberücksichtigt bleibt

                                                                                                          14
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

an dieser Stelle, dass ein Teil der Jugendlichen nach absolvierter Ausbildung oder dem Stu-
dium wieder in den Landkreis zurückkehrt.

8.2.2 Bevölkerungsstruktur 0 bis unter 21 Jahre im LK MSE
Die untenstehende Abbildung veranschaulicht, wie sich die Bevölkerung der 0 bis unter 21-
Jährigen im LK MSE zum 31.12.2016 gestaltet.5 Es wird deutlich, dass sich die meisten Kin-
der und Jugendlichen – analog zur Angebotsstruktur im Bereich vor den Hilfen und der Hilfen
zur Erziehung – in den Sozialräumen mit größeren Gemeinden bzw. Städten befinden.

Abbildung 16 Übersicht Bevölkerung 0 bis unter 21 Jahre im LK MSE 31.12.2016

5
 die Auswahl dieser Altersgruppe erfolgte aufgrund der Hauptzielgruppe der 0 bis unter 21-Jährigen;
Hilfen darüber hinaus werden nur in Ausnahmen bewilligt.
                                                                                                          15
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

8.2.3 Geburten
Einen großen Einfluss auf die Bevölkerung haben die Geburten, aus denen sich schlussend-
lich die nächste Generation bzw. die aufgeführten relevanten Altersgruppen speisen.

Die Geburtenrate ist im Rahmen der weiteren Bevölkerungsentwicklung ein entscheidender
Indikator, der sich zeitlich versetzt auf die Planung des Bedarfs an Kinder- und Jugendhilfe-
leistungen auswirkt.

Nachfolgend wird die Entwicklung der Geburten je Planungsraum dargestellt:

Planungsraum              31.12.2011     31.12.2012    31.12.2013      31.12.2014    31.12.2015     31.12.2016
Neubrandenburg                    554           508             550          540              526           578
Demmin                            456           457             485          396              461           457
Mecklenburg-Strelitz              547           519             506          568              542           559
Müritz                            483           466             477          511              467           502
LK MSE                          2.040         1.950           2.018        2.015            1.996         2.096
Abbildung 17 Geburtenentwicklung nach Planungsräumen

Quelle: Statistisches Amt M-V zum jeweiligen Stichtag 31.12.

Die absolute Anzahl der Geburten im Jahr 2016 (Stichtag 31.12.) lag in jedem Planungsraum
des LK MSE über dem Durchschnittswert der Vorjahre (2011-2015). Die meisten Geburten
sind sozialräumlich betrachtet dabei im Stadtgebiet Ost, der Stadt Neustrelitz, der Stadt Wa-
ren (Müritz) und dem Amt Treptower Tollensewinkel zu verzeichnen.

      Planungsraum             2011       2012        2013     2014      2015       2016      Ø 2011-2016
Demmin                             7,1       6,9        7,7      6,1        6,7       7,5                 7,0
Mecklenburg-Strelitz               6,3       6,1        6,5      8,0        5,7       8,5                 6,9
Müritz                             5,9       6,8        6,6      6,9        6,4       7,6                 6,7
Neubrandenburg                     8,7       8,0        8,7      8,5        8,3       9,1                 8,5
LK MSE                             6,5       6,6        7,0      7,0        6,3       7,8                 6,9
M-V                                7,8       7,9        7,9      8,0        8,3       8,3                 8,0
Abbildung 18 Geburtenrate Zeitreihe

Quelle: Statistisches Amt M-V zum jeweiligen Stichtag 31.12.

Ein Vergleich der Geburtenraten auf Landesebene mit der hiesigen Gebietskörperschaft of-
fenbart, dass der LK MSE insgesamt in jedem Jahr unter dem Landesdurchschnitt lag. Pla-
nungsräumlich betrachtet sticht Neubrandenburg positiv heraus. Hier lag die Geburtenrate
fast permanent (Ausnahme 2015) über dem Landesdurchschnitt. Im Jahr 2016 lag der Pla-
nungsraum Mecklenburg-Strelitz über dem Landesdurchschnitt. Die Planungsräume Demmin
und Müritz liegen permanent, bezogen auf die Geburtenrate, unter dem Landesdurchschnitt.

                                                                                                          16
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

8.3 Indikatoren in den einzelnen Planungsräumen
8.3.1 Armut
Armut ist zunächst als ein gesellschaftliches Phänomen mit vielen Facetten sehen, das sich
einfacher und eindeutiger Messung entzieht. Fest steht, dass das Wohlergehen von Kindern
und Jugendlichen von diversen Faktoren abhängt. Neben der Geborgenheit, die in der Fami-
lie erfahren wird bzw. erfahren werden sollte, stellen auch die Gesundheit, das Wohnumfeld
und die Möglichkeiten zur Bildungsteilnahme wesentliche Einflussgrößen dar. Die jeweilige
finanzielle Situation, in der Kinder und Jugendliche aufwachsen, wirkt sich dabei mehr oder
weniger stark aus. Unzureichende materielle Rahmenbedingungen beeinflussen das kindli-
che Wohlergehen dann negativ, wenn sie lange andauern und somit die Kindheit prägen.

Laut Aussagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist – je nach Datenquelle –
ist in den letzten Jahren tendenziell ein leichter Rückgang der Armutsrisikoquote für Kinder
zu beobachten (Daten von EU-SILC) oder ein mehr oder weniger stark ausgeprägter Anstieg
(nach Daten des Mikrozensus und des SOEP). Ein Anstieg bedeutet allerdings nicht zwin-
gend, dass die Kinder in Deutschland mit weniger Geld als in den Vorjahren auskommen
müssen oder dass es mehr Kinder mit geringen finanziellen Möglichkeiten gibt. Ein Anstieg
bringt allerdings zum Ausdruck, dass sich die gesamtgesellschaftliche Einkommensvertei-
lung zulasten von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen ver-
schoben hat.

Den Anteil der Haushalte mit einem begrenzten Zugang zu einem durchschnittlichen Le-
bensstandard und den damit verbundenen Gütern betrachtend, sind rund 5% der Kinder und
Jugendlichen in Deutschland erheblichen materiellen Entbehrungen ausgesetzt. Dabei liegen
Ursachen für Kinderarmut vor allem in der Erwerbslosigkeit der Eltern begründet. Sofern in
der Familie kein Elternteil einem Erwerb nachgeht, beträgt das Armutsrisiko 64%. Dieses
Armutsrisiko sinkt bei einem in Vollzeit erwerbstätigen Elternteil deutlich auf etwa 15%. Bei
einer Erwerbstätigkeit beider Elternteile (davon eines in Vollzeit) reduziert sich das Armutsri-
siko der Kinder auf 5%.

In Bezug auf das Armutsrisiko lassen sich auch Zusammenhänge zwischen der Familienform
herstellen: Familien mit mindestens drei Kindern oder Ein-Eltern-Familien sind besonders oft
von niedrigem Nettoäquivalenzeinkommen betroffen. Bei Kindern mit Migrationshinter-
grund zeichnet sich ebenso ein erhöhtes Armutsrisiko als bei Kindern ohne Migrationshinter-
grund ab, vor allem bei eigener Migrationserfahrung. In den o. g. Familienformen liegt die
Erwerbsintensität regelmäßig – freiwillig oder unfreiwillig – niedriger als in Paarfamilien mit
nur einem oder zwei Kindern ohne Migrationshintergrund. (vgl. Bundesministerium für Arbeit
und Soziales, 2017)

                                                                                                          17
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

8.3.1.1 Armutsgefährdungsquoten
Als armutsgefährdet gelten gemäß Definition der Europäischen Union Menschen, die mit
weniger als 60% des mittleren Einkommens (Median) der zum Vergleich herangezogenen
Bevölkerung auskommen müssen. Es kommt somit wesentlich auf das Maß, das durch-
schnittliche Einkommen der Vergleichsbevölkerung, an. (Statistisches Amt M-V, 2017)

8.3.1.2 Armutsgefährdungsquoten 2011 bis 2016 auf Basis des Bundesmedians

                                             Auf Basis des Bundesmedians
Regionaleinheit
                                          2011 2012 2013 2014 2015 2016
                                                       %
Baden-Württemberg                     11,1    11,1 11,4 11,4            11,8   11,9
Bayern                                11,1    11,0 11,3 11,5            11,6   12,1
Berlin                                20,6    20,8 21,4 20,0            22,4   19,4
Brandenburg                           16,8    18,1 17,7 16,9            16,8   15,6
Bremen                                22,0    22,9 24,6 24,1            24,8   22,6
Hamburg                               14,7    14,8 16,9 15,6            15,7   14,9
Hessen                                12,8    13,3 13,7 13,8            14,4   15,1
Mecklenburg-Vorpommern                22,1    22,8 23,6 21,3            21,7   20,4
Niedersachsen                         15,5    15,7 16,1 15,8            16,5   16,7
Nordrhein-Westfalen                   16,4    16,3 17,1 17,5            17,5   17,8
Rheinland-Pfalz                       15,1    14,6 15,4 15,5            15,2   15,5
Saarland                              15,2    15,4 17,1 17,5            17,2   17,2
Sachsen                               19,5    18,8 18,8 18,5            18,6   17,7
Sachsen-Anhalt                        20,6    21,1 20,9 21,3            20,1   21,4
Schleswig-Holstein                    13,6    13,8 14,0 13,8            14,6   15,1
Thüringen                             16,7    16,8 18,0 17,8            18,9   17,2
Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin)   13,8    13,9 14,4 14,5            14,7   15,0
Neue Länder (inkl. Berlin)            19,4    19,6 19,8 19,2            19,7   18,4
Deutschland                           15,0    15,0 15,5 15,4            15,7   15,7
Abbildung 19 Armutsgefährdungsquoten 2011 bis 2016 nach Region

Quelle: Statistisches Amt M-V

Laut Angaben des Statistischen Amtes M-V liegt die Armutsgefährdungsquote im Land M-
V, auf Basis des Bundesmedians zum 31.12.2016, bei 20,4%. Das bedeutet, dass bei ca.
jedem Fünften das Äquivalenzeinkommen weniger als 60% des Medians der Äquivalenz-
einkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt. Damit liegt das Land M-V mehr
als fünf Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt. Höher ist die Armutsgefährdungsquote
lediglich in Bremen (24,8%) und Sachsen-Anhalt (21,4%).

                                                                                                          18
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

8.3.1.3 Armutsgefährdungsquoten 2011 bis 2016 auf Basis des Medians der jeweili-
        gen Regionaleinheit

                                                Auf Basis des Medians der jeweiligen Regionaleinheit
              Regionaleinheit
                                             2011       2012      2013 2014            2015        2016
                                                                    %
Baden-Württemberg                         14,5      14,6      14,8       15,0            15,3             15,4
Bayern                                    14,0      14,1      14,6       14,8            15,0             14,9
Berlin                                    15,5      15,2      15,0       14,1            15,3             16,6
Brandenburg                               13,8      14,4      14,3       13,4            13,9             13,4
Bremen                                    17,0      18,3      18,9       17,3            17,8             18,2
Hamburg                                   17,9      17,6      18,7       18,0            19,0             18,3
Hessen                                    15,1      15,9      15,9       15,9            16,5             16,5
Mecklenburg-Vorpommern                    13,7      13,2      13,5       12,0            13,6             13,5
Niedersachsen                             15,0      15,2      15,8       15,3            15,9             16,0
Nordrhein-Westfalen                       15,6      15,4      16,0       16,2            16,3             16,7
Rheinland-Pfalz                           16,0      15,8      16,7       16,7            16,3             16,6
Saarland                                  14,5      14,6      15,9       16,1            15,4             16,6
Sachsen                                   12,4      11,9      11,9       11,6            12,9             12,4
Sachsen-Anhalt                            14,2      14,0      14,1       14,1            14,5             14,0
Schleswig-Holstein                        15,2      15,4      15,6       15,4            15,7             16,2
Thüringen                                 11,0      10,8      11,7       11,6            12,4             12,0
Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin)       15,2      15,4      15,9       16,0            16,2             16,2
Neue Länder (inkl. Berlin)                13,3      13,0      13,1       12,6            13,7             13,5
Abbildung 20 Armutsgefährdungsquoten 2011 bis 2016 auf Regionaleinheit

Quelle: Statistisches Amt M-V

Bei der Betrachtung der Armutsgefährdungsquote, unter Berücksichtigung des Medians der
jeweiligen Regionaleinheit bzw. der Bundesländer, wird deutlich, dass das Land M-V mit
13,5% zum 31.12.2016 eine vergleichsweise geringe Quote aufweist. Dieser Wert entspricht
dem der neuen Bundesländer.

8.3.1.4 Armutsgefährdungsquote nach soziodemografischen Merkmalen in M-V
                                                      Am höchsten ist die Ar-
                                                      mutsgefährdungsquote im
                                                      Land M-V, auf Basis des
                                                      regionalen Medians, zum
                                                      31.12.2016 in den Alters-
                                                      gruppen der 18 bis unter
                                                      25-Jährigen (31,8%) und
                                                      der    unter  18-Jährigen
                                                      (18,8%).

Abbildung 21 Armutsgefährdungsquote nach Alter Stichtag 31.12.2016
Quelle: Statistisches Amt M-V

                                                                                                           19
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Abbildung 22 Armutsgefährdungsquote nach Haushaltstyp

Quelle: Statistisches Amt M-V

Am höchsten ist die Armutsgefährdungsquote im Land M-V, auf Basis des regionalen Medi-
ans zum 31.12.2016, bei Haushalten mit einer/m Erwachsenen mit einem oder mehreren
Kindern (39,3%), Einpersonenhaushalten (25%) sowie Haushalten mit zwei Erwachsenen
und drei und mehr Kindern (24,5%).

                                                                                                          20
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

8.3.2   Ausländische Bevölkerung

8.3.2.1 Ausländische Bevölkerung nach Kreisen zum 31.12.2016

Abbildung 23 Übersicht Ausländische Bevölkerung zum 31.12.2016

Quelle: Statistisches Amt M-V

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte leben zum 31.12.2016 7.675 Ausländerinnen
bzw. Ausländer. Das entspricht ca. 11% der ausländischen Bevölkerung im Land Mecklen-
burg-Vorpommern. Von den 7.680 Ausländern sind ca. 59% (4.535) männlich.

8.3.2.2 Ausländische Bevölkerung im LK MSE zum 31.12.2016

Abbildung 24 Ausländische Bevölkerung im LK MSE zum 31.12.2016 nach Altersgruppen

Quelle: Statistisches Amt M-V

Im LK MSE leben zum 31.12.2016 ca. 4.000 Menschen ausländischer Herkunft im Alter un-
ter 30 Jahren, darunter 61% männlichen Geschlechts. Gemessen an den 0 bis unter 30-
Jährigen (64.162 zum 31.12.2018) beträgt der Anteil der jungen Menschen mit ausländischer
Herkunft in dieser Altersgruppe damit ca. 6,2%. Im LK MSE liegt der Anteil der Menschen
ausländischer Herkunft insgesamt bei knapp 3% (2,93%).

                                                                                                          21
Jugendhilfeplanung – Bedarf – Hilfen zur Erziehung 2019 – 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

8.3.3 Zuzug/Wegzug (Wanderungsbewegungen)
Mecklenburg-Vorpommern hat heute etwa 1,61 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner;
1990 waren es noch 1,92 Millionen. Seit 2013 kann das Land Zuwanderungsgewinne aus
dem In- und Ausland und seit 2014 ein leichtes Bevölkerungswachstum verzeichnen.
Gleichwohl ist davon auszugehen, dass die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner abseh-
bar wieder zurückgehen wird, da mehr Menschen sterben als Kinder geboren werden und
diese Differenz durch Zuwanderung auf Dauer nicht ausgeglichen wird. Genauere Erkennt-
nisse soll eine neue Vorausberechnung der Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-
Vorpommern liefern, die voraussichtlich im Laufe des Jahres 2018 vorliegen wird.
(Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, 2018)

Planungsraum/Sozialraum              Wanderungssaldo        Planungsraum/Sozialraum              Wanderungssaldo
Mecklenburg-Strelitz                             -167       Demmin                                               156
Gemeinde Feldberger Seenlandschaft                  48      Stadt Dargun                                          35
Stadt Neustrelitz                                   83      Hansestadt Demmin                                   -132
Amt Friedland                                       -3      Amt Demmin-Land                                     -143
Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte                25      Amt Malchin am Kummerower See                       -172
Amt Neustrelitz-Land                             -147       Amt Stavenhagen                                      679
Amt Neverin                                         17      Amt Treptower Tollensewinkel                        -111
Amt Stargarder Land                              -132       Neubrandenburg                                       380
Amt Woldegk                                        -58      Stadt Neubrandenburg                                 380
Müritz                                            333       Gesamtergebnis                                       702
Stadt Waren (Müritz),                             358                                  (Statistisches Amt M-V, 2016)
Amt Malchow                                          9
Amt Penzliner Land                                 -22
Amt Röbel-Müritz                                    23
Amt Seenlandschaft Waren                           -35
Abbildung 25 Wanderungssaldo LK MSE 2016

Im LK MSE beträgt der Wanderungssaldo im Jahr 2016 plus 702 Personen. Den größten
Gewinn haben dabei unterm Strich das Amt Stavenhagen, die Stadt Neubrandenburg und
die Stadt Waren (Müritz) zu verzeichnen. Die größten Wanderungsverluste schlagen sich in
den Sozialräumen Amt Malchin am Kummerower See, Amt Neustrelitz-Land und Amt Dem-
min-Land nieder. Planungsräumlich sind in Mecklenburg-Strelitz die größten Defizite zu ver-
zeichnen.

Stichtag                                         2011       2012       2013      2014      2015      2016
Wanderungssaldo LK MSE gesamt6                 - 1.181    - 1.137      - 569       431     2.272       704
Deutsche                                       - 1.306    - 1.187      - 835     - 396       - 79    - 405
Ausländer                                          125         50        266       827     2.351     1.109
Abbildung 26 Zeitreihe Wanderungssaldo LK MSE

Quelle: Statistisches Amt M-V

Die Zeitreihe der Wanderungssalden zeigt eine positive Entwicklung seit 2014. Ursächlich
hierfür ist insbesondere der Zuzug von Menschen ausländischer Herkunft. So wurden in
2015 beispielsweise 3.682 Zuzüge von Menschen ausländischer Herkunft im Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte registriert (in 2016 waren es 5.032 Menschen ausländischer
Herkunft).

6
    Summe Deutsche Staatsbürger/Staatsbürgerinnen + Ausländer/Ausländerinnen
                                                                                                          22
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