2021 DEUTSCHER LOGISTIK-KONGRESS - 20.-22. OKTOBER 2021 INTERCONTINENTAL BERLIN PULLMAN BERLIN SCHWEIZERHOF
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Ausstellung und Sponsoring 2021 Deutscher Logistik-Kongress 20.–22. Oktober 2021 InterContinental Berlin Pullman Berlin Schweizerhof Chancen nutzen – Adapt to lead
AUSSTELLUNG UND SPONSORING DEUTSCHER LOGISTIK-KONGRESS Veranstaltungsart: Hybrider Kongress mit begleitender Fachausstellung Ort: InterContinental/Pullman Berlin Schweizerhof, Budapester Straße, 10787 Berlin Kongressveranstalter: Bundesvereinigung Logistik (BVL), Schlachte 31, 28195 Bremen Homepage: www.bvl.de/dlk Leitgedanke 2020: Nachhaltig gestalten – Winning the Next Decade Teilnehmerzahl 2019: 3.207 Teilnehmer Ausschreibungen, Preise: Folgende Auszeichnungen werden 2021 verliehen: Deutscher Logistik-Preis DEUTSCHER LOGISTIK-KONGRESS – DER TREFFPUNKT ZUM WISSENS- UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH Nutzen Sie einen der bedeutendsten Wirtschaftskongresse zu den Schwerpunkten Supply Chain Management und Logistik in Europa mit Top-Führungskräften aus den Branchen Industrie, Handel und Logistikdienstleistung, um Ihre Kunden von morgen zu treffen und zu gewinnen. Hier bieten sich ein Wissens- und Erfahrungsaustausch ■ über Strategien, Entwicklungen und aktuelle Logistik-Trends ■ über Best-Practice-Lösungen zur Gestaltung der operativen Aufgaben ■ über zukunftsweisende Impulse aus der Wissenschaft. Das vielfältige Networking-Angebot in einer angenehmen Atmosphäre wird mit dem täglichen Business-Frühstück, dem After- Work-Hangout sowie sowie der Preisverleihung des Deutschen Logistik Preises zu einer idealen Plattform der Kontaktanbahnung. In der begleitenden Fachausstellung präsentieren auf rund 1.200 m2 Fläche führende Unternehmen aus allen Bereichen der Logistik ihre Lösungen und Konzepte. Das vielfältige Networking-Angebot in einer angenehmen Atmosphäre wird mit der Preisverleihung des Deutschen Logistik Preises zu einer idealen Plattform der Kontaktanbahnung. In diesem Jahr planen wir einen hybriden Kongress: Neben einem Präsenzteil in Berlin werden viele Inhalte digital übertragen. Der Fokus wird damit in bewährter Weise auf Austausch, Wissenstransfer und Diskussion liegen – im Plenum, in Fachsequenzen und in der Ausstellung. Netzwerken wird möglich sein; anders als sonst mit einem eigenen Sicherheits- und Hygienekonzept. Gesund- heitsschutz hat Vorrang. Auch im Rahmenprogramm wird dieser Grundsatz in besonderer Weise berücksichtigt. Unser Hygiene- konzept fußt auf behördlichen Vorgaben und bezieht Erfahrungen und Erkenntnisse aus anderen BVL-Veranstaltungen sowie von unseren Veranstaltungspartnern ein. Außerdem fließen Empfehlungen unserer Ansprechpersonen beim Land Berlin sowie unseres Experten und Beraters in Sachen Epidemiologie, Prof. Dr. Ralph Brinks von der Universität Witten-Herdecke, ein. Es erfüllt damit immer mindestens die aktuellen behördlichen Vorgaben. Das von allen Teilnehmenden im Zuge ihrer Anmeldung zu bestätigende und fortlaufend aktualisierte Konzept informiert Sie hier auf der Kongress-Webseite. Überzeugen Sie sich vor Ort! ■ Ein Drittel der Teilnehmer besucht den Kongress mehr als vier Jahre in Folge. ■ 50 % der Teilnehmer sind Top- Entscheider ihrer Unternehmen. ■ 79 % der Aussteller präsentieren sich mehrere Jahre auf dem Kongress. www.bvl.de/dlk 2
AUSSTELLUNG UND SPONSORING DEUTSCHER LOGISTIK-KONGRESS BEGLEITENDE FACHAUSSTELLUNG Der Deutsche Logistik-Kongress bie- Bereichen der Logistik. Inmitten der Hinzu kommen eine Vielzahl von Aktio- tet eine hervorragende Plattform für Ausstellungsstände, Sonderflächen und nen in den Lounges, Meetings und Networking und Geschäftsanbahnung Themen-Lounges finden die Teilnehmen- Unternehmenstreffen, die die konstruk- im Ambiente zweier Hotels der Premi- den All-inclusive-Kaffeebars, ein mor- tive Stimmung im Ausstellungsbereich umklasse. Seit 1985 ist die begleitende gendliches Business-Frühstück sowie das positiv verstärken. Fachausstellung des Kongresses der After-Work-Hangout am Donnerstag. Marktplatz für Unternehmen aus allen Raumübersicht (vorbehaltlich) 2021 Hotel InterContinental Hotel Pullman Berlin Schweizerhof Lausanne Schöneberg Arosa Tessin Davos Charlottenburg Chur OG Winterthur St. Moritz Le Bouveret Lobby 2. OG Schweizerhof Conference Center II III Köpenick Bishop Pressetreff ONEX I Press OCC Meeting Point Lobby Blend Bar Tiergarten III EG II I Garten- lounge II Kaminzimmer Potsdam III Potsdam I L.A. Passage Zoo Terrasse L.A. Café Garten- lounge I Dahlem Foyer Potsdam Potsdam II Wintergarten Foyer-Lounge I Foyer-Lounge II Tegel Pavillon-Terrasse West Ost Glienicke Bellevue-Passage Lobby Marlene Terrasse Marlene Bar Pavillon Zugangsbereich Marlene Access Area Bellevue Restaurant Lounges | Lounges Vorträge | Presentations Fachausstellung | Exhibition www.bvl.de/dlk 3
AUSSTELLUNG UND SPONSORING DEUTSCHER LOGISTIK-KONGRESS Im Mietpreis von € 7.030,– netto für einen Standardstand sind enthalten: ■ Fläche mit Mietsystemstand (3,0 x 1,5 x 2,5 m, BxTxH) mit folgender Ausstattung: ■ kunststoffbeschichtete Wandelemente, Farbe lichtgrau, Stützen silbern ■ Blende weiß ohne Beschriftung ■ Rückwand 3,0 m, Seitenwände 0,5 m ■ Teppich anthrazit ■ Stromanschluss von 220 V bis 2,0 kW inklusive Dreifach- Steckdose ■ Teilnahmegebühren an der Veranstaltung für zwei Personen. Diese Teilnehmer haben das Recht, alle Leistungen der Ver- anstaltung in Anspruch zu nehmen. ■ Möglichkeit zur Auslage von Pressemappen nach vorheriger Anmeldung Bitte beachten Sie, dass bei Verwendung eines eigenen Standsystems die Maße nicht von den folgenden abweichen dürfen: 3,0 x 1,5 m (B x T) und einer maximalen Höhe von 2,5 m und einer max. Seitenwand von 0,5 m. Bevor Sie Ihren Messebau planen und beauftragen, muss Ihr Stand zunächst durch unseren Messebauer Meplan bzw. durch die BVL freigegeben werden. Die Buchung eines Ausstellungsstandes bedingt eine BVL-Firmenmitgliedschaft. Weitere Informationen dazu finden auf www.bvl.de/mitgliedschaft Die Buchung eines Ausstellungsstandes in den Räumen Potsdam II, Foyer Potsdam und Wintergarten erfordert ein Sponsoring in Höhe von mindestens € 3.500,– netto. Sponsoringmöglichkeiten finden Sie in dieser Ausschreibung. Gern erstellen wir das passende Angebot für Sie. www.bvl.de/dlk 4
AUSSTELLUNG UND SPONSORING DEUTSCHER LOGISTIK-KONGRESS AUSZUG AUS DER AUSSTELLERLISTE* # I R ■ 4flow AG ■ IGZ Automation GmbH ■ Rheinland-Pfalz/Hafen Trier ■ inconso ■ Rhenus SE & Co. KG A ■ INFORM GmbH ■ AEB SE ■ io-consultants GmbH & Co. KG S ■ aflexio Gesellschaft für Management ■ SALT Solutions AG und Prozessberatung mbH J ■ Schenker AG ■ AIM Agile IT Management GmbH ■ Jungheinrich AG ■ Schenker Deutschland AG ■ AutoStore System GmbH ■ Seifert Logistics Group K ■ Shippeo B ■ Kinaxis ■ SICK Vertriebs-GmbH ■ BearingPoint GmbH ■ Knapp AG ■ Siemens AG ■ BEUMER Group GmbH & Co. KG ■ Kompetenznetz Logistik.NRW/ ■ Signify GmbH ■ BLG LOGISTICS GROUP LOG-IT Club e.V. ■ Smartlane GmbH ■ BOX ID Systems GmbH ■ Köster GmbH ■ SSI Schäfer ■ BREMER AG ■ Kühne + Nagel (AG & Co.) KG ■ Standort Niederrhein GmbH ■ Kühne Logistics University - KLU ■ STILL GmbH C ■ Stow Deutschland GmbH ■ Cognex Germany, Inc. L ■ Crown Gabelstapler GmbH & Co. KG ■ leogistics GmbH T ■ Linde Material Handling GmbH ■ TIS Technische Informationssysteme D ■ Lippert GmbH & Co. KG GmbH ■ DACHSER SE ■ Lobster GmbH ■ ToolsGroup ■ Daimler Truck AG / Fleetboard ■ Log-hub AG ■ Toyota Material Handling ■ DB Cargo AG ■ Logistics Reply Deutschland GmbH ■ Deutsche Lichtmiete ■ Logistik-Initiative Hamburg ■ TransCare GmbH Vermietgesellschaft mbH ■ Logivest GmbH ■ Transporeon GmbH ■ DHL CSI / DHL Freight / DHL Paket ■ Lufthansa Industry Solutions AS GmbH ■ Duale Hochschule Baden- V Württemberg Lörrach M ■ Vanderlande Industries GmbH ■ DVV Media Group GmbH ■ Mercedes-Benz CharterWay ■ VETTER Industrie GmbH ■ Messe München GmbH ■ Vogel Communications E ■ Metroplan Group GmbH & Co. KG ■ Ehrhardt + Partner Group ■ Microsoft Deutschland GmbH ■ vRbikes ■ Engel & Völkers Commercial GmbH ■ Miebach Consulting GmbH ■ Ernst & Young GmbH Wirtschafts- ■ Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Bre- W prüfungsgesellschaft men ■ Wiferion GmbH ■ Mosca GmbH ■ WILTSCHE Fördersysteme GmbH & Co. F ■ MotionMiners GmbH KG ■ Fraunhofer-Arbeitsgruppe für ■ Wirtschaftsförderung Supply Chain Services SCS O Land Brandenburg GmbH ■ Fraunhofer-Institut für ■ ORACLE Deutschland B.V. & Co. KG Materialfluss und Logistik IML Z P ■ Zetes GmbH G ■ Panattoni Europe ■ GAZELEY a GLP company ■ Peakboard GmbH ■ Gebhardt Fördertechnik GmbH ■ prismat GmbH ■ Geis Industrie-Service GmbH ■ GOLDBECK GmbH ■ Goodman Germany GmbH H START-UP-ANGEBOT START-UP XL ■ Hellmann Worldwide Logistics SE & Co. KG ■ für Unternehmen, die nicht älter als ■ Standgröße 2,0 m x 1,5 m ■ Heureka Business Solutions GmbH fünf Jahre sind; Unternehmen ist ■ inkl. zwei Teilnehmertickets ■ Höfelmeyer Waagen GmbH keine Ausgründung (Mitarbeiter aus dem Unternehmen) ■ HUSS-VERLAG GmbH ■ Standgröße: 1,5 m x 1,5 m, inkl. ■ € 3.900,– zwei Teilnehmertickets (Mitarbeiter aus dem Unternehmen) * der vergangenen Jahre ■ € 2.900,– www.bvl.de/dlk 5
AUSSTELLUNG UND SPONSORING DEUTSCHER LOGISTIK-KONGRESS SONDERFLÄCHEN, GEMEINSCHAFTSSTÄNDE UND MITAUSSTELLER Vereine, Initiativen, Wirtschafts-Cluster, Branchengruppen und ähnliche können sich mit einem Gemeinschaftsstand innerhalb der Ausstellungsfläche präsentieren. Der Gemeinschaftsstand muss mindestens 25 m2 und kann maximal 60 m2 umfassen. Der Hauptaussteller koordiniert Mit- aussteller und Logopartner. Neben einer Sonderfläche kann auch eine Lounge gebucht werden. Es können max. drei Mitaussteller (Aussteller 2018, 2019 ausgeschlossen) auf einem Gemeinschafts- stand/Lounge hinzu kommen. Die Gebühr je Mitaussteller beträgt € 4.500,–. LOUNGES In einer angenehmen, entspannenden Atmosphäre bieten die Lounges den Teilnehmern die Möglichkeit, sich vom Trubel des Kongressgeschehens zurückzuziehen und Gespräche zu führen. Die Lounge befindet sich in einer geschlossenen Räumlichkeit; diese wird während des Kongresses unter einem besonderen Namen geführt (z. B. Tea-Lounge). Der Sponsor/Lounge-Betrei- ber richtet den Raum in einem ansprechenden, exklusiven Am- biente auf seine Kosten aus. Die Kosten der Bewirtung gehen ebenfalls zu Lasten des Sponsors (die All-inclusive-Kaffeebars in der Ausstellungsfläche können genutzt werden). Die Kosten für das Sponsoring/Buchen einer Lounge betragen € 15.000,–. Das Sponsoring beinhaltet zwei Teilnehmertickets. Der Sponsor kann in der Lounge Logopartner in Form von Lo- gopräsentationen aufnehmen. Pro Logopartner werden vom Veranstalter € 1.000,– berechnet. Pro Mitaussteller werden € 4.500,– berechnet. Alle Mitaussteller (Aussteller 2018, 2019 ausgeschlossen) sind im Vorfeld dem Veranstalter zu benennen. Es können maximal drei Mitaussteller angemeldet werden. Sponsoringobjekte auf Anfrage. Begrenzte Verfügbarkeit www.bvl.de/dlk 6
AUSSTELLUNG UND SPONSORING DEUTSCHER LOGISTIK-KONGRESS SERVICES FÜR AUSSTELLER UND LOUNGE-SPONSOREN After-Work-Hangout Mit dem After-Work-Hangout wird den Teilnehmern, die keine Abendverpflichtung haben, ein lebendiges Abendprogramm auf der Kongressfläche geboten. ■ Der Aussteller kann sein After-Work- Hangout mit weiteren Partnern ge- meinsam ausrichten. Es sind mehrere Optionen möglich. ■ Die Organisationsverantwortung liegt beim Ausrichter des After-Work-Hangout in Absprache mit dem Hotel und der BVL unter Berücksichtigung des dann gültigen Sicherheits- und Hygienekonzepts. ■ Alle ab 17.30 Uhr anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Ausrichters. ■ Die Ausstellungsstände sind ab Beginn der Veranstaltung geschlossen. Entertainment zum After-Work-Hangout (17.30 bis mind. 19.00 Uhr) Zum After-Work-Hangout am Kongressdonnerstag werden im gesonderten Ausstellungsbereich des InterContinental Speisen, Getränke und Entertainment geboten. Während des After-Work-Hangout können Stationen mit Live-Musik oder mit Entertain- ment gesponsert werden. ■ Die Organisationsverantwortung liegt beim Ausrichter des After-Work-Hangout in Absprache mit dem Hotel und der BVL unter Berücksichtigung des dann gültigen Sicherheits- und Hygienekonzepts. ■ Alle ab 17.30 Uhr anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Ausrichters. ■ Die Ausstellungsstände sind ab Beginn der Veranstaltung geschlossen. Sponsoring Live-Musik ......................................................................................................................................................................... € 4.500,– netto Sponsoring Entertainment ................................................................................................................................................................. € 3.500,– netto Sponsoringobjekte auf Anfrage. Begrenzte Verfügbarkeit Pressearbeit Die Nutzung des virtuellen Pressebüros Christian Stamerjohanns zur Einstellung von Pressemitteilungen Pressesprecher/Leiter und Fotos ist in Absprache mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Abteilung Presse- und Öffentlichkeits- stamerjohanns@bvl.de arbeit der BVL ab ca. der 35. KW möglich. T +49 / 421 / 173 84 21 www.bvl.de/dlk 7
AUSSTELLUNG UND SPONSORING DEUTSCHER LOGISTIK-KONGRESS SPONSORINGOBJEKTE 2021 Erhöhte Aufmerksamkeit durch ein Sponsoring Die Kernkompetenz und der Aktivitäts- Dann nutzen Sie die Qualität des Netz- In dieser Ausschreibung finden Sie eine bereich Ihres Unternehmens ist eng mit werks! Sponsoring in der Live-Kommuni- Vielzahl von Sponsoringobjekten, mit den Themenfeldern und der Zielsetzung kation hat einen hohen Stellenwert. denen Sie auf sich aufmerksam machen des Deutschen Logistik-Kongresses können. verbunden? Die Premiumpartner des Deutschen Logistik-Kongresses 2020 waren Besonderer Dank gilt den Partnern, die die Durchführung des Kongresses und vieler Services möglich machen: Premiumpartnerschaft € 29.500,– Mit einer Premiumpartnerschaft werden sie als Partner des Deutschen Logistik-Kongresses besonders hervorgehoben. Es bestehen folgende Präsentationsmöglichkeiten: ■ Logopräsenz auf der Homepage der BVL (Rubrik Deutscher Logistik-Kongress) mit Link zum Sponsor-Unternehmen ■ Herausgehobene Logopräsenz auf einer Seite im Kongressprogramm ■ Logopräsenz auf Bannern und Schil- dern vor den Eingangsbereichen der Veranstaltungshotels sowie auf der Ausstellungsfläche im InterConti- nental ■ Firmendarstellung (PowerPoint) auf einem Bildschirm am Check-In-Coun- ter während des Kongresses ■ Logopräsentationen aller Premiumpartner im Plenumssaal ■ Kostenfreie Darstellungsmöglichkeit in der digitalen Event-Plattform ■ Ihr Stand ist Anlaufstelle beim Aus- stellerrundgang mit Mitgliedern des BVL-Vorstands und der Geschäfts- führung ■ Spezielles Talkformat „next generation“ auf der Ausstellungsfläche im InterConti Sponsoringobjekte auf Anfrage. Begrenzte Verfügbarkeit www.bvl.de/dlk 8
AUSSTELLUNG UND SPONSORING DEUTSCHER LOGISTIK-KONGRESS SPONSORINGOBJEKTE IM EINZELNEN Anzeigenplatzierung ■ im Programmheft ■ im Aussteller-/Teilnehmerverzeichnis ■ im Wegweiser des Kongresses ■ auf der Introseite des Downloadbereiches der Vortragspräsentationen ■ im Jahres-Wandkalender ■ als Flyerbeilage in der Kongresstasche Services für die Kongressteilnehmer ■ Kongress-App ■ Kongresstasche ■ Kaffeebars ■ Give-aways ■ Entertainment After-Work-Hangout ■ freies WLAN Firmendarstellungen vor Ort ■ Hotelzimmerschlüssel ■ Servietten zu den Mittagessen ■ Plakatwerbung vor den Veranstaltungshotels ■ Pausenwerbung in den Plenumsräumen ■ Bannerwerbung auf den Live-Bildschirmen an den Kaffeebars ■ RFID-Hussen Digitale Firmendarstellung ■ Podcast-Sponsoring www.bvl.de/dlk 9
AUSSTELLUNG UND SPONSORING DEUTSCHER LOGISTIK-KONGRESS ANZEIGENWERBUNGEN ... im Kongressprogramm Das Programmheft ist das zentrale Informationsmedium des Kongresses! Die gute Übersichtlichkeit und der hohe Informati- onsgehalt geben umfassende Orientierung und machen es zu „dem Planungstool“. Das vierfarbige Programm (Format DIN A4) erscheint in der deutsch- und englischsprachigen Version digital und wurde im Jahr 2019 bis zu 20.000mal heruntergeladen. Die finale Print-version wird als Tagungsunterlage während der Veranstaltung in Berlin an die Teilnehmenden ausgegeben.. Anzeige, 1/1 Seite, 200 x 282 mm (Breite x Höhe), 4c., auf der 4. Umschlagseite des Programmhefts ....................... € 18.000,– netto Die Anzeige erscheint in der deutschen und englischen Version des Programmhefts. Anzeige, 1/1 Seite, 200 x 282 mm (Breite x Höhe), 4c., auf der 2. Umschlagseite des Programmhefts ........................ € 15.000,– netto Die Anzeige erscheint in der deutschen und englischen Version des Programmhefts. Anzeige, 1/1 Seite, 200 x 282 mm (Breite x Höhe), 4c., auf Seite 4 des Programmhefts ................................................... € 11.000,– netto Die Anzeige erscheint in der deutschen und englischen Version des Programmhefts. Anzeige, 1/1 Seite, 200 x 282 mm (Breite x Höhe), 4c., im Heftinnenteil ................................................................................ € 7.000,– netto Die Anzeige erscheint in der deutschen und englischen Version des Programmhefts. Anzeige, ½ Seite, 187 x 120 mm (Breite x Höhe), 4c., im Heftinnenteil ................................................................................... € 4.500,– netto Die Anzeige erscheint in der deutschen und englischen Version des Programmhefts. ... im Aussteller-/Teilnehmerverzeichnis Das Aussteller-/Teilnehmerverzeichnis (Format DIN A4) enthält die Ausstellungspläne mit Standangaben, das Ausstellerkurz- verzeichnis und die Teilnehmerliste. Das Aussteller-/Teilnehmerverzeichnis erhalten alle Teilnehmer in Berlin mit der Kongress- tasche. Die Auflage beträgt 1.500 Exemplare. Weiterhin wird es allen Präsenzteilnehmern digital über die Webseite des Kongres- ses bvl.de (geschützter Bereich) zur Verfügung gestellt. Anzeige, 1/1 Seite, 200 x 282 mm (Breite x Höhe), 4c., 4. Umschlagseite ............................................................................... € 2.500,– netto Anzeige, 1/1 Seite, 200 x 282 mm (Breite x Höhe), 4c., 2. Umschlagseite ............................................................................... € 2.000,– netto Anzeige, 1/1 Seite, 200 x 282 mm (Breite x Höhe), 4c., 3. Umschlagseite ............................................................................... € 2.000,– netto Anzeige, 1/1 Seite, 200 x 282 mm (Breite x Höhe), 4c., im Innenteil .......................................................................................... € 1.750,– netto Anzeige, ½ Seite, 190 x 130 mm (Breite x Höhe), 4c., im Innenteil .............................................................................................. € 900,– netto ... im Wegweiser Der Wegweiser ist Bestandteil der Tagungsunterlagen. Mit einer Raumübersicht und einem Raumbelegungsplan versehen, werden hier die aktuellsten Programmänderungen aufgeführt. Anzeigenwerbung auf dem Rücktitel des Wegweisers .............................................................................................................. € 5.000,– netto Sponsoringobjekte auf Anfrage. Begrenzte Verfügbarkeit www.bvl.de/dlk 10
AUSSTELLUNG UND SPONSORING DEUTSCHER LOGISTIK-KONGRESS Streifbandwerbung im Wandkalender 2022 Jeder Teilnehmende erhält mit der Kongresstasche einen Wandkalender, der auf den Veranstaltungstermin des Deutschen Logis- tik-Kongresses 2022 hinweist. Der Sponsor wählt den Kalender aus und übernimmt die Produktionskosten von 1.500 Exemplaren. Der Veranstalter erhält rechtzeitig vor Produktionsbeginn ein Gestaltungsmuster. Die Anlieferung des Kalenders an den Konfek- tionierer muss zwei Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. Wandkalender 2022 .............................................................................................................................................................................. € 6.500,– netto Drucksachen in der Kongresstasche Alle Teilnehmer und Aussteller erhalten eine Kongresstasche mit Informationsmaterial. Nutzen Sie diese Möglichkeit, Ihr Unter- nehmen mit einer Flyerbeilage zu präsentieren (mehrere Beilagen möglich). Gutschein.................................................................................................................................................................................................. € 1.500,– netto Flyer bis 4 Seiten .................................................................................................................................................................................... € 3.500,– netto dreidimensionales Give-away ........................................................................................................................................................... € 3.500,– netto Flyer bis 8 Seiten .................................................................................................................................................................................... € 4.500,– netto Flyer bis 16 Seiten .................................................................................................................................................................................. € 5.000,– netto Schreibblock und Kugelschreiber ...................................................................................................................................................... € 5.000,– netto Die Beschaffungskosten des Werbemittels gehen zu Lasten des Bestellers. Bitte reichen Sie sechs Wochen vor Veranstaltungsbe- ginn ein Beilagemuster als pdf-Datei ein, das durch den Veranstalter freigegeben wird. Es ist eine Auflage von 1.500 Exemplaren zu disponieren. Die Anlieferadresse des Konfektionierers wird nach Freigabe termingerecht mitgeteilt. Sponsoringobjekte auf Anfrage. Begrenzte Verfügbarkeit www.bvl.de/dlk 11
AUSSTELLUNG UND SPONSORING DEUTSCHER LOGISTIK-KONGRESS SPONSORING VON SERVICES WÄHREND DES KONGRESSES Kongresstasche Jeder Teilnehmer hat Anspruch auf eine Kongresstasche. Die Teilnehmer können die Tasche am Taschen-Counter in der Lobby des InterContinental an allen drei Kongresstagen in Empfang nehmen. Die Tasche (Auflage 1.500 Exemplare) ist mit einem dezenten Aufdruck des Kongress-Signets sowie des Sponsorenlogos (gestickt oder gedruckt) versehen. Mit diesem Sponsoring ist eine Premiumpartnerschaft verbunden. Sponsoring Kongresstasche .............................................................................................................................................................. € 15.000,– netto Kaffeebars in den Kongresshotels An allen drei Veranstaltungstagen haben die Kongressteilnehmer im Rahmen des All-inclusive-Konzeptes Gelegenheit, sich wäh- rend der Kongresszeiten an Kaffeebars zu stärken, Kontakte zu knüpfen und Gespräche zu führen. Kaffee, Tee und Softgetränke sind mit Entrichtung der Teilnahmegebühr frei. An den Bars wird live aus dem Saal Potsdam I auf Bildschirme übertragen, so dass die Teilnehmer von dort aus Plenumsveranstaltungen und ausgewählte Sequenzen verfolgen können. An den Bars trifft man sich zum Networking. Die Kosten für Bartresen, Rückwand und Getränkeangebot werden vom Veranstalter übernommen. Der Spon- sor kann die Rückwand der Bar und den Bartresen grafisch gestalten. Die Gestaltungs-Druckvorlagen werden nach Größenvorga- be dem Veranstalter übermittelt. Die Umsetzung wird vom Veranstalter beauftragt. Die Druckkosten sind bereits im Sponsoring enthalten. Sponsoringbetrag Kaffeebar ............................................................................................................................................................. € 12.500,– netto Give-away zur Begrüßung auf den Plätzen im Plenum Auf allen Stühlen im Pleneum liegt ein Präsent für die Teilnehmer ausgelegt, gebrandet mit dem Logo des sponsernden Unter- nehmens und dem Kongress-Signet. Der Sponsor beschafft die Give aways inkl. Bedruckung auf seine Kosten. Sponsoring Give-away Plenum Tag 1 ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ € 7.500,– netto Sponsoring Give-away Plenum Tag 2 ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� € 5.000,– netto Sponsoringobjekte auf Anfrage. Begrenzte Verfügbarkeit www.bvl.de/dlk 12
AUSSTELLUNG UND SPONSORING DEUTSCHER LOGISTIK-KONGRESS Freies WLAN und Präsentation auf der Login-Seite des Downloadbereichs Der Sponsor finanziert über das Engagement ein freies WLAN auf den Ausstellungsflächen und kann diesen Service bewerben. Die Die Login-Seite und die Landing-Page können mit einer kurzen auffälligen Botschaft des Sponsors geschaltet werden. Alle Benut- zer werden diese Gestaltung zur Kenntnis nehmen. Der Sponsor erhält damit eine hohe Aufmerksamkeit. Der Sponsor wird im „Wegweiser“ des Kongresses im Zusammenhang mit diesem Service mit Logo genannt. Präsentationsmöglichkeit auf der Login-Seite des Downloadbereichs Im Downloadbereich werden den Teilnehmern unmittelbar vor der Veranstaltung Inhalte des Kongressbandes sowie die Teilneh- merliste zur Verfügung stehen. Direkt im Anschluss an die Veranstaltung erhalten alle Teilnehmer den Zugang zu den Vortrags- präsentationen. Das Sponsoring berechtigt, das Sponsorenlogo auf der Login-Seite des Downloadbereichs zu platzieren. Das Sponsoring ist mit dem WLAN-Sponsoring verbunden. Mögliche Formate: Über den Eingabefeldern: maximal 970 Pixel Breite x maximal 150 Pixel Höhe Unter den Eingabefeldern: maximal 970 Pixel Breite x Höhe frei wählbar Sponsoring WLAN ............................................................................................................................................................................... € 15.000,– netto Sponsoringobjekte auf Anfrage. Begrenzte Verfügbarkeit www.bvl.de/dlk 13
AUSSTELLUNG UND SPONSORING DEUTSCHER LOGISTIK-KONGRESS FIRMENDARSTELLUNGEN VOR ORT Hotelzimmerschlüssel in den Veranstaltungshotels Der Sponsor erhält das Recht, die jeweiligen Hotelschlüssel (Chipkarten) des Tagungshotels InterContinental und des Schweizerhof für den Zeitraum des Kongresses auf seine Kosten mit einem Sponsorenlogo zu versehen. Alle hiermit verbundenen Kosten trägt der Sponsor. Sponsoring Hotelzimmerschlüssel ................................................................................................................................................. € 10.000,– netto Servietten zu den Mittagessen Der Sponsor erhält das Recht, Servietten für die Mittagessen im Hotel InterContinental und Hotel Schweizerhof in Berlin an allen drei Kongresstagen zu sponsern. Es sind 2.500 DUNILIN-Servietten mit Kongress-Signet und Sponsorenlogo – möglichst vierfarbig – zeitnah vor dem Kongress anzuliefern. Die Gestaltung der Servietten ist mit dem Veran- stalter abzusprechen. Die Beschaffungs- und Druckkosten gehen zu Lasten des Sponsors. Sponsoring Servietten .................................................................................... € 3.500,– netto Plakataufsteller in den Fassadenbereichen auf der Budapester Straße Im Rahmen der Veranstaltungsausschmückung können Plakataufsteller in den Fassadenbereichen beider Veranstaltungshotels platziert werden. Mit dem Sponso- ringbetrag sind die Miete von 10 Plakataufstellern und die Kosten für Plakatdrucke abgedeckt. Es sind max. drei verschiedene Motive möglich. Sponsoring von 10 Plakataufstellern .......................................................... € 5.000,– netto Sponsoring von 10 Plakataufstellern .......................................................... € 5.000,– netto Sponsoring von 10 Plakataufstellern .......................................................... € 5.000,– netto Pausenwerbung im Berliner und digitalen Konferenzsaal Alle Plenum- und Vortragsveranstaltungen in beiden Veranstaltungshotels werden mit professioneller Medientechnik effektvoll unterstützt. Die Sponsoren können auf ihr Engagement in den Pausenzeiten durch zweiminütige Präsentationen hinweisen. Es sind drei Pausenwerbungen möglich. Sponsoring Pausenwerbung ............................................................................................................................................................. € 15.000,– netto Bannerwerbung auf den Live-Bildschirmen an den Kaffeebars Alle im Vortragssaal Potsdam I/III gehaltenen Hauptvorträge und Parallelveranstal- tungen werden an die zehn Kaffeebars auf jeweils zwei Bildschirme übertragen. Mit dem Sponsoringbetrag ist die Alleinstellung in der Bannerwerbung gewährleistet. Bannerwerbung ............................................................................................... € 8.000,– netto Sponsoringobjekte auf Anfrage. Begrenzte Verfügbarkeit www.bvl.de/dlk 14
AUSSTELLUNG UND SPONSORING DEUTSCHER LOGISTIK-KONGRESS Hussen für RFID-Gates Die RFID-Gates sind deutlicher Mittelpunkt in der Lobby des Veranstaltungshotels InterContinental; sie haben aufgrund ihrer Funktion einen hohen Aufmerksamkeitswert. Die schlichten Hussen können mit dem Sponsorenlogo versehen werden. Sponsoring Hussen ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� € 12.500,– netto Platzierung Roll-Up Platzierung eines Roll-Up im Hotel InterContinental. Sponsoring Roll-Up-Platzierung ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� € 2.500,– netto DIGITALE FIRMENDARSTELLUNG Podcast-Sponsoring 2022 Dieses Sponsoring gilt für vier aufeinanderfolgende Episoden eines Monats im Jahr 2022, die wöchentlich erscheinen. Zu Beginn einer Podcast-Episode verliest der Moderator einen 60-sekündigen Text des Sponsors. Das Podcast-Visual erhält den Zusatz „powered by …“ ............................................................................................................... € 3.500,– netto Sponsoringobjekte auf Anfrage. Begrenzte Verfügbarkeit AUF DEN DIALOG MIT IHNEN FREUEN SICH: Christian Schneiders Christine Körner Leiter Marketing/Vertrieb Senior Projektmanagerin Vertrieb schneiders@bvl.de koerner@bvl.de T +49 / 421 / 173 84 29 T +49 / 421 / 173 84 38 www.bvl.de/dlk 15
AUSSTELLUNG UND SPONSORING DEUTSCHER LOGISTIK-KONGRESS ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BVL SERVICE GMBH für den Deutschen Logistik-Kongress 2021 Teil I. Allgemeiner Teil von Hallen und/oder Gebäuden auf dem sowie Eingängen zum Veranstaltungs- gelände, längerer Ausfall von öffentlichen Transportmitteln, Telekommunikation, 1. Allgemeines, Geltungsbereich Informationssystemen oder Energie; allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge mit Streik und Aussperrung, Besetzung des gesamten Veranstaltungsgeländes oder der BVL Service GmbH (BVL). Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenver- Teilen davon und/oder von Hallen, Gebäuden und/oder Eingängen, soweit diese einbarung auch für künftige Verträge mit demselben Vertragspartner, ohne dass Unruhen nicht aus dem Einflussbereich der BVL herrühren. in jedem Einzelfall wieder auf sie hingewiesen werden müsste. BVL wird den Vertragspartner unverzüglich über das Ereignis benachrichtigen. (2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder 6. Rechtsfolgen aus Ziffer 5, Vorlaufkosten ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und (1) Sagt BVL eine Veranstaltung vor Beginn vollständig ab, ist sie und der Vertrags- insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird. partner von ihren vertraglichen Leistungspflichten frei. (3) Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder (2) Bei einer Verlegung, Verschiebung oder Verkürzung der Veranstaltungszeit vor abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Leistung an den Vertrags- Beginn der Veranstaltung gilt der Vertrag für den neuen Veranstaltungsort oder partner vorbehaltlos ausführen. -zeitraum geschlossen, sofern der Vertragspartner nicht unverzüglich, spätestens (4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner aber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung gegenüber der BVL (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem schriftlich widerspricht. Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vor- (3) Bei einem vorzeitigen Abbruch (Absage, Verkürzung), einer vorübergehenden behaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Unterbrechung oder einer teilweisen Schließung nach Beginn der Veranstaltung Bestätigung maßgebend. oder bei verspätetem Beginn bleibt die Verpflichtung des Vertragspartners zur (5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Vertragspartners in Bezug auf Teilnahme an dem nicht abgesagten Teil der Veranstaltung und zur Zahlung der den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben. vollständigen vereinbarten Ausstellungsgebühr bestehen. BVL hat dem Vertrags- (6) Soweit in diesen AGB Schriftform erforderlich ist, genügt die Übermittlung partner etwaige ersparte Aufwendungen anteilig zu erstatten bzw. anzurechnen. unterzeichneter Dokumente als Anhang zu einer E-Mail. Gesetzliche Formvor- 7. Absage einer Veranstaltung aus wirtschaftlichen Gründen schriften bleiben unberührt. BVL behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung nach billigem Ermessen und 2. Vertragsschluss unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Betroffenen nicht durch- (1) Angebote der BVL sind freibleibend und unverbindlich. BVL hält sich an die im zuführen, wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Veranstaltung nicht erreich- Angebot genannten Preise – soweit der Vertragspartner nicht vorher die Annah- bar ist oder der Anmeldestand erkennen lässt, dass der mit der Veranstaltung me des Angebots erklärt hat – 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden, soweit im angestrebte Branchenüberblick nicht gewährleistet ist. Mit der Absage entfallen Angebot keine abweichenden Angaben gemacht werden. die wechselseitigen Leistungsverpflichtungen der Vertragspartner. BVL ist ver- (2) Verträge kommen nur bei Unterzeichnung oder schriftlicher Bestätigung durch pflichtet, bereits geleistete Zahlungen des Vertragspartners zurückzuerstatten, die BVL wirksam zustande. BVL ist berechtigt, Vertragsangebote des Vertrags- soweit die bezahlte Leistung, zum Zeitpunkt der Absage noch nicht erbracht partners innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei BVL anzunehmen. worden ist. Ansprüche des Vertragspartners auf Erstattung von Aufwendungen, die für seine Teilnahme an der Veranstaltung bereits getätigt wurden oder auf 3. Zahlungsbedingungen Schadensersatz, können aus der Absage nicht hergeleitet werden. (1) Alle Preise der BVL gelten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. (2) Die BVL kann bis zu 50 % des vereinbarten Preises als Anzahlung berechnen, 8. Verhaltenskodex, Rücksichtnahme soweit der Leistungszeitraum nicht weiter als 2 Monate entfernt liegt. (1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Regeln und Prinzipien des Verhaltens- (3) Dem Vertragspartner stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur kodex der Bundesvereinigung Logistik bei der Zusammenarbeit mit der BVL zu insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. beachten. (4) Die Zahlung des Sponsorings bzw. der Ausstellungsgebühr zum festgelegten (2) Der Vertragspartner hat bei der Durchführung jeglicher Maßnahmen die Fälligkeitstermin ist Voraussetzung für den Aufbau und Nutzung der zugeteilten seriösen Werbegrundsätze zu beachten und bei von ihm veranlassten Werbe- Standfläche. maßnahmen stets die Gemeinnützigkeit und Neutralität des Bundesvereinigung Logistik e.V. zu berücksichtigen. 4. Haftung (3) Die BVL und der Vertragspartner vereinbaren gegenseitige Rücksichtnahme (1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen hinsichtlich der schutzwürdigen Interessen der jeweils anderen Partei, insbe- nichts anderes ergibt, haftet die BVL bei einer Verletzung von vertraglichen und sondere auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Sie werden über solche Um- außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. stände, die für die andere Partei bedeutsam sein können, rechtzeitig im Vorfeld (2) Auf Schadensersatz haftet die BVL – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei informieren. Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die BVL nur (4) Bei Verstößen gegen die Regelungen in vorstehenden Abs. (1) bis (3) ist die BVL a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- berechtigt, die entsprechenden Maßnahmen des Vertragspartners zu untersagen. heit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Ver- 9. Exklusivität pflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages Exklusivitätsrechte des Vertragspartners sind ausgeschlossen, wenn nicht etwas überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner anderes ausdrücklich vereinbart ist. regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der BVL jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Teil II. Teilnahme an Ausstellungen Schadens begrenzt. 1. Standvergabe (3) Die sich aus Abs. (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ausstellungsstände werden von der BVL zugeteilt. Das Eingangsdatum der Arglist seitens der BVL oder wenn die BVL eine Garantie übernommen hat. Anmeldung ist hierbei nicht maßgebend. Wünsche der Vertragspartner über die 5. Leistungsstörungen, Höhere Gewalt Zuweisung von bestimmten Ständen werden so weit wie möglich berücksichtigt, (1) In begründeten Ausnahmesituationen und in Fällen höherer Gewalt ist BVL können jedoch nicht zur Bedingung gemacht werden. Der Veranstalter bzw. die berechtigt, eine Veranstaltung zeitlich zu verschieben zu verkürzen, abzubrechen, BVL können Stände und Werbetafeln aus organisatorischen Gründen oder wegen vorübergehend zu unterbrechen, teilweise zu schließen oder abzusagen und/oder des Gesamtbildes auf andere Plätze verlegen. örtlich zu verlegen. 2. Mehrere Mieter, Untervermietung, Überlassung eines Standes an Dritte (2) Eine begründete Ausnahmesituation, welche eine derartige Maßnahme recht- Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Genehmigung der BVL fertigt, liegt insbesondere vor, wenn den ihm zugewiesenen Platz ganz oder teilweise Dritten zu überlassen, ihn zu a) eine hoheitliche Maßnahme (z.B. gerichtliche oder behördliche Anordnung vertauschen, unterzuvermieten oder für andere Aussteller anzunehmen. Die Auf- oder sonstige hoheitliche Regelung wie Gesetz oder Verordnung) im Zusam- nahme eines Mitausstellers bedarf eines gesonderten Antrages und hat schrift- menhang mit der Durchführung der Veranstaltung vorliegt oder von einer lich bei der BVL zu erfolgen. Die Zulassung eines Mitausstellers ist kostenpflichtig. Durchführung der Veranstaltung dringend abgeraten wird, unabhängig davon, Eine ohne Zustimmung erfolgte Aufnahme eines Mitausstellers berechtigt die ob diese hoheitliche Maßnahme direkt an die BVL oder an die Allgemeinheit BVL, den Vertrag mit dem Vertragspartner fristlos zu kündigen. adressiert ist. Dazu zählen auch alle hoheitlichen Maßnahmen im Zusammen- 3. Standpersonal/Teilnehmer/Gäste hang mit Viren, wie z. B. dem Corona- Virus SARS-CoV-2 / COVID-19; oder Die Standteilnehmer sind über das Online-Anmelde-Formular der BVL anzumel- b) tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die geplante Durchfüh- den und namentlich zu benennen. Die Berechtigungen sind nicht übertragbar. rung oder Fortsetzung der Veranstaltung zu einer konkreten Gefährdung von Weitere Personen haben zusätzliche Teilnahmegebühren zu entrichten. Gäste Leib oder Leben oder von Sachen mit erheblichem Wert führen kann oder können mit Wandelkarten unter bestimmten Bedingungen eingeladen werden. c) eine störungsfreie Durchführung der Veranstaltung ohne erhebliche Einschränkungen für Aussteller, Besucher oder die BVL nicht erreicht werden 4. Standbegrenzungen und -dimensionierungen kann. Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist unzulässig. Die BVL kann verlangen, (3) BVL trifft diese Entscheidung nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen unter dass Ausstellungsstände, deren Aufbau nicht genehmigt ist bzw. nicht den Berücksichtigung der Interessen aller betroffenen Veranstaltungsteilnehmer Ausstellungsbedingungen entspricht, geändert oder entfernt werden. BVL ist (insbes. Aussteller, Besucher, Konferenzteilnehmer, Redner, Sponsoren etc.) und berechtigt, etwaigen ihr hierdurch entstehenden Mehraufwand zu berechnen. gebotener Sicherheitsüberlegungen. Muss ein Stand aus gleichem Grund geschlossen werden, ist ein Anspruch auf (4) „Höhere Gewalt“ meint insbesondere das Eintreten eines Ereignisses oder Um- Rückerstattung der Vergütung oder auf Schadenersatz ausgeschlossen.. standes, das oder der die BVL daran hindert bzw. es ihr teilweise oder vollständig 5. Mietstand nicht nur vorübergehend unmöglich macht, eine oder mehrere ihrer vertrag- Sofern der Vertragspartner einen Mietstand gebucht hat, ist der Standaufbau lichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, dieses Ereignis außerhalb durch die Messebaufirma des Veranstalters gewährleistet. Das Standbaumaterial ihrer zumutbaren Kontrolle liegt und es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses inklusive Blende (auch beschriftet) ist Eigentum der Messebaufirma. Wände des vernünftigerweise nicht vorhersehbar war. Bis zum Beweis des Gegenteils wird Mietstandes dürfen weder beklebt noch benagelt oder betackert werden. Eventu- insbesondere bei den folgenden Ereignissen/Umständen vermutet, dass ein Fall elle Beschädigungen und Sonderreinigungen werden dem Vertragspartner in höherer Gewalt vorliegt: Terrorakt, Sabotage; Währungs- und Handelsbeschrän- Rechnung gestellt. Im Falle eines nachträglichen Wechsels von einem Mietstand- kungen, Embargo, Sanktionen; rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlung, system zu einem eigenen Standsystem (oder umgekehrt) weniger als 30 Tage Befolgung von hoheitlichen Maßnahmen, Enteignung, Verstaatlichung; Pest, vor Ausstellungsbeginn ist eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 100,– zu Seuchen, Epidemie, Pandemie, Naturkatastrophen, Explosion, Feuer, Zerstörung bezahlen. www.bvl.de/dlk 16
AUSSTELLUNG UND SPONSORING DEUTSCHER LOGISTIK-KONGRESS 6. Eigenes Standsystem 15. Aussteller-/Teilnehmerausweise Wird ein eigenes Standsystem verwendet oder ein eigener Messebauer Für die Dauer der Veranstaltung ist das vom Veranstalter an alle Aussteller ausge- beauftragt, so ist schnellstmöglich, spätestens aber 6 Wochen vor Veranstal- gebene Namensschild zu tragen. Andere Namensschilder sind nicht gestattet.. tungsbeginn eine Skizze des beabsichtigten Standaufbaus einzureichen, um die 16. Abgabe von Nahrungs- und Genussmitteln/Ausschank Genehmigung des Veranstalters einzuholen. Die maximale Aufbauhöhe beträgt Die Abgabe von Nahrungs- und Genussmitteln und der Ausschank sind geneh- drei Meter. migungspflichtig, soweit sie nicht über ggf. vorgeschriebene ortsgebundene 7. Rücktritt Cateringservices erfolgen.. a) Sagt der Vertragspartner die Teilnahme ab, ist eine pauschale Aufwandsent- schädigung zu bezahlen. Diese beträgt bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 25 Teil III. Virtuelle und Online-Veranstaltungen % der vereinbarten Standmiete, bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % und Für virtuelle Veranstaltungen, also solche Veranstaltungen, die ohne körperliche weniger als sechs Wochen 100 %. Anwesenheit der Beteiligten über ein digitales Medium durchgeführt werden und b) Sonderregelung Deutscher Logistik-Kongress: bei denen die Interaktion zwischen Teilnehmern und Ausstellern ausschließlich Sagt der Vertragspartner die Teilnahme ab, ist eine pauschale Aufwandsentschä- unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel (z.B. Online-Chat) digung zu bezahlen. Diese beträgt stattfindet sowie für Online-Veranstaltungen, die ergänzend zu Präsenzver- bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 25 %, anstaltungen stattfinden, gelten ergänzend die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBE- bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 %, DINGUNGEN DER BVL Service GmbH für die Durchführung von virtuellen und bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75 % Online-Veranstaltungen. und bei weniger als sechs Wochen 100 %. 8. Werbung Teil IV. Anzeigenschaltung Der Vertragspartner ist zur Durchführung von Werbemaßnahmen, insbesondere Rechte des Vertragspartners auf eine bestimmte Platzierung einer Anzeige sind zur Verteilung von Prospektmaterial und Warenproben, nur innerhalb des ihm ausgeschlossen, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. zugewiesenen Standes berechtigt. Ohne Genehmigung angebrachte Plakate, Aufkleber oder andere Werbedrucke werden während der Veranstaltung kos- Teil V. Fahrzeuggestellung tenpflichtig entfernt. Lautsprecherwerbung, Bild- oder Filmvorführungen sowie Showeinlagen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der BVL. Das gleiche Vom Vertragspartner gestellte Fahrzeuge müssen verkehrssicher sein und sich gilt für die Verwendung anderer Geräte und Einrichtungen, durch die auf optische in einem sehr gutem Allgemeinzustand befinden. Während der Vertragsdauer Weise eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll. Die BVL und der verbrauchte Treib- und Betriebsstoffe sind von der BVL nicht zu vergüten oder zu Veranstalter sind berechtigt, auch nach zuvor erteilter Genehmigung solche Wer- ersetzen. bemaßnahmen einzuschränken oder zu untersagen, die Belästigungen, Schmutz, Staub, Abgase oder Erschütterungen verursachen oder aus sonstigen Gründen zu Teil VI. Sponsoring einer Gefährdung oder Beeinträchtigung der Veranstaltung führen. (1) BVL haftet gegenüber dem Sponsor beschränkt gemäß Teil I Ziffer 4, soweit 9. Auf- und Abbau der Sponsoringvertrag keine abweichende Regelung enthält. BVL haftet über die Die genauen Zeiten für den Auf- und Abbau der Stände werden rechtzeitig Erbringung der nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen hinaus nicht für die Er- mitgeteilt und sind einzuhalten. Der Standaufbau muss rechtzeitig vor der reichung der vom Sponsor verfolgten Zwecke und kommunikativen Ziele, soweit Eröffnung der Veranstaltung abgeschlossen sein. Definierte Verkehrsflächen sind nicht BVL deren Erreichung durch Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten unbedingt freizulassen. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Entsorgung des schuldhaft vereitelt oder erschwert hat. Mülls nach Auf-/Abbau des Standes. Notwendige Aufräumarbeiten werden dem (2) Wird eine Veranstaltung gemäß Teil I Ziffer 5 vor Beginn abgesagt, sind die Vertragspartner in Rechnung gestellt. Kein Stand darf vor Veranstaltungsende von BVL bis dahin beauftragten und/oder erbrachten Leistungen zur Erfüllung ganz oder teilweise geräumt werden. Die BVL ist darüber hinaus berechtigt, den von Sponsoringverträgen (z.B. Druckkosten) vom Vertragspartner zu vergüten, Vertragspartner für die nächste Veranstaltung auszuschließen. soweit eine Stornierung oder anderweitige Nutzung für BVL nicht möglich ist. 10. Kaution, Standbetriebspflicht Bereits empfangene Leistungen sind wechselseitig nicht zurückzugewähren. Dies (1) Die BVL ist berechtigt, eine Kaution in Höhe von € 1.000,– je Stand zu gilt auch für sonstige von BVL erklärte Absagen gesponserter Veranstaltungen, berechnen. Die Kaution ist nach Eingang der Standbestätigung jedenfalls aber beispielsweise mangels ausreichender Anmeldungen / Beteiligung. Dies gilt nicht, vor Beginn der Veranstaltung zur Zahlung fällig. Entscheidend ist der Zahlungs- wenn die Gründe, die zur Absage des Ereignisses geführt haben, ausschließlich eingang bei der BVL. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt unmittelbar nach Ende von BVL zu vertreten sind. der Veranstaltung, sofern die hierfür erforderliche Bankverbindung vorliegt. Bei (3) Enthält der Sponsoringvertrag keine anderslautende Regelung, ist BVL berech- schuldhaften Pflichtverstößen durch den Vertragspartner ist die BVL berechtigt, tigt, den Sponsor nebst Marke und Logo auch in den von BVL betriebenen Seiten die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten. in sozialen Netzwerken zu benennen und Veranstaltungen mit ihm zu bewerben. (2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, einen gebuchten Stand während der gesamten Dauer der jeweiligen Messe zu den festgesetzten Öffnungszeiten Teil VII. Schlussbestimmungen ordnungsgemäß mit fachkundigem Personal zu betreiben. 1. Datenschutz (3) Die BVL ist bei Zuwiderhandlungen gegen die Standbetriebspflicht berechtigt, BVL verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der DSGVO und des für jeden Tag, an dem der Betriebspflicht nicht nachgekommen wurde, eine BDSG. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DS- Vertragsstrafe in Höhe von 20 % der Netto-Grundmiete, mindestens jedoch 1.000 GVO, die Verarbeitung zu Zwecken der Vertragserfüllung und für vorvertragliche € zu fordern. Die Vertragsstrafe wird geltend gemacht, wenn die Betriebspflicht Maßnahmen. Hierzu findet auch eine Weitergabe der Daten an Servicepartner der zusammenhängend mehr als zwei Stunden nicht erfüllt wurde. BVL statt. Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Ihnen zustehenden (4) Die BVL ist berechtigt, die Kaution mit etwaigen Vertragsstrafeansprüchen zu Rechten nach der DSGVO finden Sie hier. verrechnen. 2. Salvatorische Klausel 11. Strom/Beleuchtung, WLAN, Materialbedarf Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise Ein Stromanschluss von 220 V bis 2,0 KW ist am Stand vorhanden. Die Kosten der unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht allgemeinen Beleuchtung trägt der Veranstalter. Will der Vertragspartner ein berührt. eigenes WLAN-Netz einrichten, ist dies im Vorfeld mit der BVL abzustimmen. BVL 3. Anwendbares Recht, Gerichtsstand ist berechtigt, den Betrieb nicht genehmigter Funknetze zu untersagen, soweit (1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der BVL und dem Vertragspartner gilt der Betrieb die allgemeine WLAN-Stabilität beeinträchtigt. das Recht des Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen 12. Gewährleistung, Obhutspflichten, Sicherheit Rechtsordnungen, insbes. des UN-Kaufrechts. (1) BVL leistet Gewähr mit der Maßgabe, dass Ansprüche erst entstehen, wenn (2) Ist der Vertragspartner Kaufmann ist Bremen der ausschließliche Gerichts- die eingeschränkte Tauglichkeit bzw. Untauglichkeit der geschuldeten Leistung stand. Die BVL ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand zum vertragsgemäßen Gebrauch trotz zweier Beseitigungsversuche der BVL nach des Vertragspartners zu erheben. angemessener Fristsetzung durch den Vertragspartner nicht behoben worden ist und ihm auch kein Ersatz angeboten wurde. Stand: Juli 2021 (2) BVL setzt zu Veranstaltungszeiten einen Sicherheitsdienst ein, übernimmt jedoch keine Obhutspflicht für Wertgegenstände, Exponate, die Standeinrichtung und sonstiges Eigentum des Vertragspartners. (3) Die Bewachung der Ausstellungsstände erfolgt ausschließlich durch die von der BVL beauftragten Sicherheitsdienste. Der Vertragspartner ist zum Einsatz eigener Bewachungsdienste nicht befugt. 13. Haftung Der Vertragspartner haftet gegenüber BVL für Schäden, die durch ihn, sein Standpersonal, Angestellte oder Beauftragte an Personen oder Sachen schuldhaft verursacht werden. BVL haftet nicht für das Ausstellungsgut des Vertragspart- ners. Schäden sind der BVL unverzüglich und ggfs. auch der Polizei und dem Versicherer anzuzeigen. Ein Ersatz der Schäden ist ausgeschlossen, wenn durch verspätete Schadensmeldung durch den Vertragspartner die Versicherung der BVL die Übernahme des Schadens ablehnt. 14. Behördliche Bestimmungen Sämtliche Gänge im Ausstellungsbereich müssen aufgrund von Sicherheitsvor- schriften in voller Breite freigehalten werden. Die Einrichtung der Stände darf nicht über die Begrenzung des Standes hinausgehen. Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen können von Seiten des Veranstalters spontan Maßnahmen ergrif- fen werden, die der allgemeinen Sicherheit dienen. www.bvl.de/dlk 17
Bundesvereinigung Logistik e.V. Schlachte 31 28195 Bremen T +49 / 421 / 173 84 0 bvl@bvl.de www.bvl.de
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