2022 Taxtabelle und Taxordnung Alterszentrum Wengistein Solothurn - Nach Vorgaben und Weisungen des Kantons Solothurn, Amt für Gemeinden und ...
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Taxtabelle und Taxordnung 2022 Alterszentrum Wengistein Solothurn Nach Vorgaben und Weisungen des Kantons Solothurn, Amt für Gemeinden und Soziale Sicherheit 1
Taxtabelle Art. 1 Grundlage Als Grundlage für die Taxgestaltung gilt das RAI/RUG-System gemäss den Weisungen des Regierungsrates des Kantons Solothurn sowie der Beschluss des Regierungsrates über die geltenden Höchsttaxen, gem. RRB Nr. 2021/1615 vom 08.11.2021, gültig ab 01.01.2022. Art. 2 Taxen 2.1 Höchstwert Pensionstaxe, zusammengesetzt durch: Hotellerietaxe für EL- und Selbstzahler, inkl. Betreuung Fr. 143.00/Tag Investitionskostenpauschale zwingend Fr. 26.00/Tag Ausbildungsbeitrag zwingend Fr. 2.00/Tag Total Pensionstaxe 1-er Zi Fr. 171.00/Tag 2-er Zi Fr. 166.00/Tag 2.2 Pflegetaxe (Anteil Krankenkasse) Vom Bundesrat festgelegte Tarife nach den Bezeichnungen 1-a bis 12-l von Fr. 9.60 bis Fr. 115.20 je nach Pflegestufe, siehe Taxtabelle. 2.3 Patientenbeteiligung (Bewohnende) Die Beteiligung beträgt Fr. 2.65 (Stufe 1-a), Fr. 15.65 (Stufe 2-b) und Fr. 23.04 (ab Stufe 3-c bis Stufe 12-i), siehe Taxtabelle. 2.4 Beteiligung Einwohnergemeinden Kanton Solothurn Die Beteiligung beträgt mindestens Fr. 12.20 (ab Stufe 4-d) und höchstens Fr. 102.40 (Stufe 12-l), siehe Taxtabelle. 2
Art. 3 Taxtabelle 2022 TAXTABELLE 2022 Alterszentrum Wengistein, Solothurn gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 2021/1615 vom 08.11.2021, gültig ab 01.01.2022 RUG's EL-Höchsttaxe Total Tagestaxe Total Tagestaxe Beteiligung Einwohnergemeinden abzüglich Krankenkassenbeitrag für Hotellerie 143.00 z.L. Bewohner Eigenanteil an Pflegekosten inkl. Betreuung, Höchststaxen 2022 Betreuung-Pflegestufe Einwohnergemeinden Investitionskosten- Hotellerie inkl. (z.L. Krankenkasse) Kanton Solothurn pauschale Fr. 26.00 Hotellerie inkl. Betreuung sowie (z.L. Bewohner) und Beitrag der Ausbildungs- Pflegetaxe Betreuung Eigenanteil Pflegekosten beitrag Fr. 2.00 und Pflegetaxen (je Tag) 1-er Zi 2-er Zi 1-er Zi 2-er Zi 1-er Zi 2-er Zi 1-a PA0 171.00 166.00 9.60 - 2.65 183.25 178.25 9.60 173.65 168.65 2-b PA1 171.00 166.00 19.20 - 15.65 205.85 200.85 19.20 186.65 181.65 3-c BA1; PA2 171.00 166.00 28.80 - 23.04 222.84 217.84 28.80 194.04 189.04 4-d BA2; IA1 171.00 166.00 38.40 12.20 23.04 244.64 239.64 50.60 194.04 189.04 CA1; PB1; 5-e PB2 171.00 166.00 48.00 23.45 23.04 265.49 260.49 71.45 194.04 189.04 BB1; BB2; 6-f IA2; IB1; 171.00 166.00 57.60 34.75 23.04 286.39 281.39 92.35 194.04 189.04 PC1; PC2 CA2; IB2; 7-g PD1; SE1 171.00 166.00 67.20 46.00 23.04 307.24 302.24 113.20 194.04 189.04 CB1; PD2; 8-h RLA; RMA 171.00 166.00 76.80 57.30 23.04 328.14 323.14 134.10 194.04 189.04 CB2; CC1; 9-i PE1; 171.00 166.00 86.40 68.60 23.04 349.04 344.04 155.00 194.04 189.04 RMB; SSA 10-j PE2; RLB 171.00 166.00 96.00 79.85 23.04 369.89 364.89 175.85 194.04 189.04 CC2; 11-k SSB; SE2 171.00 166.00 105.60 91.15 23.04 390.79 385.79 196.75 194.04 189.04 RMC 12-l ;SE3; SSC 171.00 166.00 115.20 102.40 23.04 411.64 406.64 217.60 194.04 189.04 Tarife der Pflegetaxen entsprechen denjenigen der stationären Bewohnenden (s. oben) Vertragsbestandteil sind eine reduzierte Eintrittsgebühr von Fr. 200.00 (s. Art. 4.1) sowie reduzierte Austrittsgebühr 171.00 gross Kurzaufenthalte Fr. 300.00 (s. Art. 7.1). 166.00 klein Diese beinhalten folgende Leistungen: Eintrittsverfahren (Beratung, Abklärungen, Einführung), Dossier Eröffnung und Schliessung, Endreinigung des Zimmers 3
Taxordnung Gilt als Bestandteil des Pensionsvertrages Art. 1 Grundlage Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnende der Stiftung Alterszentrum Wengistein Solothurn. Art. 2 Anpassung der Taxen Die Taxordnung und die Taxtabelle werden periodisch vom Stiftungsrat überprüft und in der Regel per 01.01. den Bedürfnissen an eine ausgeglichene Rechnung angepasst. Als Obergrenze gelten die durch den Regierungsrat festgelegten Höchsttaxen. Art. 3 Leistungsausweis betreffend Pensionstaxe Folgende Leistungen sind im Alterszentrum Folgende Leistungen sind im Alterszentrum Wengistein in der Pensionstaxe/Hoteltaxe Wengistein in der Pensionstaxe/Hoteltaxe nicht inbegriffen: inbegriffen: • Unterkunft in der Institution • Toilettenartikel • Pflegebett und Pflegenachttisch • Ärztliche Betreuung, Medikamente • Täglich 3 Mahlzeiten (Auswahl zwischen 3 • Laboruntersuchungen verschiedenen Menüvarianten) • Ambulante Behandlungen • Diät-Menüs • Krankentransporte • Ärztlich verordnete Zwischenmahlzeiten • Kassenpflichtige Hilfsmittel • Freie Konsumation von Tee und • Coiffeur, Fusspflege, podologische Dienst- Mineralwasser auf der leistungen Abteilung (nicht im Restaurant) • Konsumationen im Restaurant • Heizung, Beleuchtung, Warmwasser, Strom • Chemische Reinigung • Waschen und Bügeln der Privat- und • Flickarbeiten an Wäschestücken Heimwäsche (exkl. Drittkosten wie • Wäschebezeichnung (Stoffnämeli sowie z.B. Reinigung) das Annähen werden einmalig mit einer • Benützung der Gemeinschafts- Pauschale von Fr. 150.00 beim Eintritt räume verrechnet • Vorzugspreise im Restaurant für: Kaffee, • Über der normalen Abnützung liegende Espresso, Cappuccino, Tee, 3 dl Schäden in Zimmern und an Einrichtungen Mineralwasser • Hotel-/Zimmerservice (nicht krankheitsbedingt) 4
• Laufende Zimmerreinigung und periodische • Hausratsversicherung Grundreinigung • Nachlieferung der Post • Bereitschaftsdienst in der Nacht und am Tag • Zimmerräumung und Entsorgung (Pflegeleistungen gehen zu Lasten der • Botengänge und Transportdienste Pflegetaxe) • Handwerkerleistungen für individuelle • Interne Postverteilung Bedürfnisse von Bewohnende • Kurzberatung / Schalterberatungen • Vermögensverwaltung • Animation • Ausfüllen von Steuererklärungen • 23 kulturelle Veranstaltungen pro Jahr • Aufbereitung und Reinigung der • Vorbereitung von Arztvisiten Zimmer bei Wegzug oder Todes- • Organisation von Transportdiensten fall (gem. Art. 7) • Krankheitsbedingter Zimmerservice • Leerstandspauschale nach • Hilfe bei akuten persönlichen Todesfall (gem. Art. 8) Problemstellungen • Telefoneinschaltgebühr einmalig • Abklärung der persönlichen Fr. 50.00 Pflegebedürftigkeit • Ausflüge mit Kleinbus • Radio- und TV-Gebühren Art. 4 Einstufung in Pflegegruppen Die Ersteinstufung erfolgt 3 Wochen nach dem Eintritt und ist grundsätzlich gültig bis eine Statusveränderung eintritt. Veränderungen in den Pflegegruppen sind dem Versicherer mit einem neuen Pflege- und Behandlungsausweis anzuzeigen. Die Kostenwirksamkeit, bzw. die Verrechnung erfolgt ab Tag des MDS-Datums (Datum der Dokumentation, ab 14. Tag). Bei einer Rückkehr aus dem Spital kann ab dem ersten Tag der wieder im Heim laufenden Pflege und Behandlung die veränderte Pflegeaufwandgruppe verrechnet werden, falls die MDS-Beurteilung innerhalb von 21 Tagen nach dem Wiedereintritt abgeschlossen ist. (Bemerkung: Diese Formulierung entspricht dem Wortlaut des Tarifvertrages zwischen Santésuisse und GSA und kann nicht verändert werden). Die Einstufungspraxis der Institution wird von den jeweiligen Krankenkassen periodisch kontrolliert. Kann in der Frage der aktuellen Pflegeeinstufung keine Einigung erzielt werden, erfolgt zwingend eine neutrale Beurteilung durch einen vom Kanton Solothurn autorisierten Arzt. Die Unkosten von Fr. 1'000.00 werden gemäss Rechtsprechung belastet. 5
4.1 Eintrittsgebühr Für Dossier Eröffnung, persönliche Begleitungen und Einführungen, medizinische/pflegerische Abklärungen, Beschriftungen, etc.: Fr. 500.00 4.2 Reservationstaxe Das Alterszentrum Wengistein definiert die Bezugsbereitschaft des Zimmers/der Wohnung. Kann der Eintritt auf diesen Zeitpunkt von Seiten der neuen Bewohnerschaft nicht erfolgen, wird eine Reservationstaxe im Umfang der Pensionstaxe von derzeit Fr. 171.00/Tag (1-er Zi) oder Fr. 166.00/Tag (2-er Zi) erhoben. Das Zimmer kann max. bis zu 14 Tage reserviert werden. Art. 5 Ermässigung der Tagestaxe bei Abwesenheiten Vorbemerkung: Längere Abwesenheiten, wie Ferienabwesenheit oder Spitalaufenthalt sind Ergänzungsleistungsmeldepflichtig. 5.1 Die Pflegetaxen werden ab dem ersten ganzen Abwesenheitstag nicht mehr verrechnet. D.h. die Tagestaxe wird generell auf die Pensionstaxe reduziert. Ist die Abwesenheit planbar (mind. 7 Tage vorher bekannt) werden von der Tagestaxe (1er-Zi. 171.00/2er-Zi. 166.00) ab 1. Tag Fr. 12.00 in Abzug gebracht. Ist die Abwesenheit nicht planbar, z.B. bei einem Spitalaufenthalt, erfolgt die Reduktion von Fr. 12.00 erst ab dem 6. Tag. Die Reduktion ist auf 30 Tage/Jahr beschränkt. 5.2 Punktuelle Reduktionen, wie z.B. versäumte Mahlzeiten etc. werden nicht in Abzug gebracht. 5.3 An- und Abreisetage gelten als Aufenthaltstage und werden zum vollen Tagesansatz verrechnet. Art. 6 Hotel-/Zimmerservice (PAO) (nicht krankheitsbedingt) Vollpension/Tag Fr. 10.00 Halbpension/Tag Fr. 7.50 Eine Mahlzeit/Tag Fr. 5.00 Art. 7 Reinigungs- und Aufbereitungsarbeiten bei Wegzug oder Todesfall 7.1 Für Dossier Schliessung, Reinigungsarbeiten, Aufbereitungsarbeiten, Desinfektion, etc.: Fr. 500.00 7.2 Freiwilliger, heiminterner Zimmerwechsel Fr. 150.00 6
Art. 8 Leerstandspauschale Todesfall Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie das Zimmer in einem für Sie vertretbaren, bzw. machbaren Zeitraum räumen. Nach der Schlüsselabgabe geht das Zimmer in das Verfügungsrecht der Institution zurück. Unabhängig vom Tag der Schlüsselabgabe wird der Pensionspreis ab Datum des Todesfalls während weiteren 15 Tagen verrechnet (Vorgaben Kanton). Als Berechnungsgrundlage dient die reduzierte Tagestaxe (1er-Zi. 171.00/2er-Zi. 166.00, abzüglich Fr. 12.00/Tag). Jede weitere Verlängerung richtet sich nach dem effektiven Tag der Räumung. Art. 9 Freiwilliger Austritt Bei einem freiwilligen Austritt, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, auf das Ende eines Monates, wird lediglich eine Pauschale gem. Art. 8 verrechnet. Art. 10 Kurzaufenthalte Kurzaufenthalte werden gem. vorliegender Taxordnung/Taxtabelle abgerechnet. Art. 11 Depotleistungen Im Alterszentrum Wengistein werden keine Depotleistungen erhoben. Solothurn, 31. Dezember 2021 Präsident des Stiftungsrates Präsident der Betriebskommission Kurt Fluri Hansjörg Boll signiert signiert Zentrumsleitung AZW Hansruedi Moor __________________________ 7
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