2022 Taxtabelle und Taxordnung Alterszentrum Wengistein Solothurn - Nach Vorgaben und Weisungen des Kantons Solothurn, Amt für Gemeinden und ...

 
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2022 Taxtabelle und Taxordnung Alterszentrum Wengistein Solothurn - Nach Vorgaben und Weisungen des Kantons Solothurn, Amt für Gemeinden und ...
Taxtabelle und Taxordnung

2022
Alterszentrum Wengistein
Solothurn

Nach Vorgaben und Weisungen des Kantons Solothurn, Amt für Gemeinden und Soziale Sicherheit

                                                                                              1
Taxtabelle

Art. 1     Grundlage
Als Grundlage für die Taxgestaltung gilt das RAI/RUG-System gemäss den Weisungen des Regierungsrates des
Kantons Solothurn sowie der Beschluss des Regierungsrates über die geltenden Höchsttaxen, gem. RRB
Nr. 2021/1615 vom 08.11.2021, gültig ab 01.01.2022.

Art. 2     Taxen
2.1 Höchstwert Pensionstaxe, zusammengesetzt durch:
Hotellerietaxe für EL- und Selbstzahler, inkl. Betreuung                    Fr.        143.00/Tag
Investitionskostenpauschale zwingend                                        Fr.         26.00/Tag
Ausbildungsbeitrag zwingend                                                 Fr.           2.00/Tag

Total Pensionstaxe                             1-er Zi                      Fr.        171.00/Tag
                                               2-er Zi                      Fr.        166.00/Tag

2.2 Pflegetaxe (Anteil Krankenkasse)
Vom Bundesrat festgelegte Tarife nach den Bezeichnungen 1-a bis 12-l von Fr. 9.60 bis
Fr. 115.20 je nach Pflegestufe, siehe Taxtabelle.

2.3 Patientenbeteiligung (Bewohnende)
Die Beteiligung beträgt Fr. 2.65 (Stufe 1-a), Fr. 15.65 (Stufe 2-b) und Fr. 23.04 (ab Stufe 3-c bis Stufe 12-i),
siehe Taxtabelle.

2.4 Beteiligung Einwohnergemeinden Kanton Solothurn
Die Beteiligung beträgt mindestens Fr. 12.20 (ab Stufe 4-d) und höchstens Fr. 102.40
(Stufe 12-l), siehe Taxtabelle.

                                                                                                                   2
Art. 3 Taxtabelle 2022

                                                                    TAXTABELLE 2022
                                                           Alterszentrum Wengistein, Solothurn
                                     gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 2021/1615 vom 08.11.2021, gültig ab 01.01.2022

                          RUG's           EL-Höchsttaxe                                                                                                          Total Tagestaxe                                           Total Tagestaxe

                                                                                             Beteiligung Einwohnergemeinden

                                                                                                                                                                                      abzüglich Krankenkassenbeitrag
                                      für Hotellerie 143.00                                                                                                                                                                z.L. Bewohner

                                                                                                                                  Eigenanteil an Pflegekosten
                                         inkl. Betreuung,                                                                                                       Höchststaxen 2022
Betreuung-Pflegestufe

                                                                                                                                                                                          Einwohnergemeinden
                                       Investitionskosten-                                                                                                                                                                  Hotellerie inkl.

                                                                (z.L. Krankenkasse)

                                                                                                     Kanton Solothurn
                                      pauschale Fr. 26.00                                                                                                         Hotellerie inkl.                                         Betreuung sowie

                                                                                                                                       (z.L. Bewohner)

                                                                                                                                                                                              und Beitrag der
                                           Ausbildungs-               Pflegetaxe                                                                                   Betreuung                                           Eigenanteil Pflegekosten
                                          beitrag Fr. 2.00                                                                                                       und Pflegetaxen
                                              (je Tag)

                                       1-er Zi       2-er Zi                                                                                                     1-er Zi    2-er Zi                                      1-er Zi       2-er Zi

      1-a                 PA0         171.00        166.00                            9.60                                    -             2.65                183.25     178.25            9.60                        173.65        168.65

      2-b                 PA1         171.00        166.00                    19.20                                           -        15.65                    205.85     200.85         19.20                          186.65        181.65

      3-c               BA1; PA2      171.00        166.00                    28.80                                           -        23.04                    222.84     217.84         28.80                          194.04        189.04

      4-d               BA2; IA1      171.00        166.00                    38.40                                12.20               23.04                    244.64     239.64         50.60                          194.04        189.04

                        CA1; PB1;
      5-e
                          PB2
                                      171.00        166.00                    48.00                                23.45               23.04                    265.49     260.49         71.45                          194.04        189.04

                        BB1; BB2;
         6-f             IA2; IB1;    171.00        166.00                    57.60                                34.75               23.04                    286.39     281.39         92.35                          194.04        189.04
                        PC1; PC2
                        CA2; IB2;
      7-g
                        PD1; SE1
                                      171.00        166.00                    67.20                                46.00               23.04                    307.24     302.24     113.20                             194.04        189.04

                        CB1; PD2;
      8-h
                        RLA; RMA
                                      171.00        166.00                    76.80                                57.30               23.04                    328.14     323.14     134.10                             194.04        189.04

                        CB2; CC1;
          9-i             PE1;        171.00        166.00                    86.40                                68.60               23.04                    349.04     344.04     155.00                             194.04        189.04
                        RMB; SSA

   10-j                 PE2; RLB      171.00        166.00                    96.00                                79.85               23.04                    369.89     364.89     175.85                             194.04        189.04

                          CC2;
11-k
                        SSB; SE2
                                      171.00        166.00             105.60                                      91.15               23.04                    390.79     385.79     196.75                             194.04        189.04

                          RMC
   12-l
                        ;SE3; SSC
                                      171.00        166.00             115.20                             102.40                       23.04                    411.64     406.64     217.60                             194.04        189.04

                                                    Tarife der Pflegetaxen entsprechen denjenigen der stationären Bewohnenden (s. oben)
                                                    Vertragsbestandteil sind eine reduzierte Eintrittsgebühr von Fr. 200.00 (s. Art. 4.1) sowie reduzierte Austrittsgebühr
                                     171.00 gross
Kurzaufenthalte                                     Fr. 300.00 (s. Art. 7.1).
                                     166.00 klein
                                                    Diese beinhalten folgende Leistungen: Eintrittsverfahren (Beratung, Abklärungen, Einführung), Dossier Eröffnung
                                                    und Schliessung, Endreinigung des Zimmers

                                                                                                                                                                                                                                   3
Taxordnung
Gilt als Bestandteil des Pensionsvertrages

Art. 1 Grundlage
Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnende der Stiftung Alterszentrum Wengistein Solothurn.

Art. 2 Anpassung der Taxen
Die Taxordnung und die Taxtabelle werden periodisch vom Stiftungsrat überprüft und in der Regel per
01.01. den Bedürfnissen an eine ausgeglichene Rechnung angepasst. Als Obergrenze gelten die durch
den Regierungsrat festgelegten Höchsttaxen.

Art. 3 Leistungsausweis betreffend Pensionstaxe

 Folgende Leistungen sind im Alterszentrum            Folgende Leistungen sind im Alterszentrum
 Wengistein in der Pensionstaxe/Hoteltaxe             Wengistein in der Pensionstaxe/Hoteltaxe nicht
 inbegriffen:                                         inbegriffen:

     •   Unterkunft in der Institution                    •   Toilettenartikel
     •   Pflegebett und Pflegenachttisch                  •   Ärztliche Betreuung, Medikamente
     •   Täglich 3 Mahlzeiten (Auswahl zwischen 3         •   Laboruntersuchungen
         verschiedenen Menüvarianten)                     •   Ambulante Behandlungen
     •   Diät-Menüs                                       •   Krankentransporte
     •   Ärztlich verordnete Zwischenmahlzeiten           •   Kassenpflichtige Hilfsmittel
     •   Freie Konsumation von Tee und                    •   Coiffeur, Fusspflege, podologische Dienst-
         Mineralwasser auf der                                leistungen
         Abteilung (nicht im Restaurant)                  •   Konsumationen im Restaurant
     •   Heizung, Beleuchtung, Warmwasser, Strom          •   Chemische Reinigung
     •   Waschen und Bügeln der Privat- und               •   Flickarbeiten an Wäschestücken
         Heimwäsche (exkl. Drittkosten wie
                                                          •   Wäschebezeichnung (Stoffnämeli sowie
         z.B. Reinigung)
                                                              das Annähen werden einmalig mit einer
     •   Benützung der Gemeinschafts-                         Pauschale von Fr. 150.00 beim Eintritt
         räume                                                verrechnet
     •   Vorzugspreise im Restaurant für: Kaffee,         •   Über der normalen Abnützung liegende
         Espresso, Cappuccino, Tee, 3 dl                      Schäden in Zimmern und an Einrichtungen
         Mineralwasser
                                                          •   Hotel-/Zimmerservice (nicht
                                                              krankheitsbedingt)
                                                                                                 4
•   Laufende Zimmerreinigung und periodische           •   Hausratsversicherung
         Grundreinigung                                     •   Nachlieferung der Post
     •   Bereitschaftsdienst in der Nacht und am Tag        •   Zimmerräumung und Entsorgung
         (Pflegeleistungen gehen zu Lasten der              •   Botengänge und Transportdienste
         Pflegetaxe)
                                                            •   Handwerkerleistungen für individuelle
     •   Interne Postverteilung                                 Bedürfnisse von Bewohnende
     •   Kurzberatung / Schalterberatungen                  •   Vermögensverwaltung
     •   Animation                                          •   Ausfüllen von Steuererklärungen
     •   23 kulturelle Veranstaltungen pro Jahr             •   Aufbereitung und Reinigung der
     •   Vorbereitung von Arztvisiten                           Zimmer bei Wegzug oder Todes-
     •   Organisation von Transportdiensten                     fall (gem. Art. 7)
     •   Krankheitsbedingter Zimmerservice                  •   Leerstandspauschale nach
     •   Hilfe bei akuten persönlichen                          Todesfall (gem. Art. 8)
         Problemstellungen                                  •   Telefoneinschaltgebühr einmalig
     •   Abklärung der persönlichen                             Fr. 50.00
         Pflegebedürftigkeit
     •   Ausflüge mit Kleinbus
     •   Radio- und TV-Gebühren

Art. 4 Einstufung in Pflegegruppen
Die Ersteinstufung erfolgt 3 Wochen nach dem Eintritt und ist grundsätzlich gültig bis eine
Statusveränderung eintritt.
Veränderungen in den Pflegegruppen sind dem Versicherer mit einem neuen Pflege- und
Behandlungsausweis anzuzeigen. Die Kostenwirksamkeit, bzw. die Verrechnung erfolgt ab Tag des
MDS-Datums (Datum der Dokumentation, ab 14. Tag). Bei einer Rückkehr aus dem Spital kann ab dem
ersten Tag der wieder im Heim laufenden Pflege und Behandlung die veränderte Pflegeaufwandgruppe
verrechnet werden, falls die MDS-Beurteilung innerhalb von 21 Tagen nach dem Wiedereintritt
abgeschlossen ist.
(Bemerkung: Diese Formulierung entspricht dem Wortlaut des Tarifvertrages zwischen Santésuisse
und GSA und kann nicht verändert werden).
Die Einstufungspraxis der Institution wird von den jeweiligen Krankenkassen periodisch kontrolliert.
Kann in der Frage der aktuellen Pflegeeinstufung keine Einigung erzielt werden, erfolgt zwingend eine
neutrale Beurteilung durch einen vom Kanton Solothurn autorisierten Arzt. Die Unkosten von
Fr. 1'000.00 werden gemäss Rechtsprechung belastet.

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4.1 Eintrittsgebühr

Für Dossier Eröffnung, persönliche Begleitungen und Einführungen, medizinische/pflegerische
Abklärungen, Beschriftungen, etc.:
                                                                           Fr. 500.00

4.2 Reservationstaxe
Das Alterszentrum Wengistein definiert die Bezugsbereitschaft des Zimmers/der Wohnung. Kann der
Eintritt auf diesen Zeitpunkt von Seiten der neuen Bewohnerschaft nicht erfolgen, wird eine
Reservationstaxe im Umfang der Pensionstaxe von derzeit Fr. 171.00/Tag (1-er Zi) oder Fr. 166.00/Tag
(2-er Zi) erhoben. Das Zimmer kann max. bis zu 14 Tage reserviert werden.

Art. 5 Ermässigung der Tagestaxe bei Abwesenheiten
Vorbemerkung: Längere Abwesenheiten, wie Ferienabwesenheit oder Spitalaufenthalt sind
Ergänzungsleistungsmeldepflichtig.
   5.1   Die Pflegetaxen werden ab dem ersten ganzen Abwesenheitstag nicht mehr verrechnet.
         D.h. die Tagestaxe wird generell auf die Pensionstaxe reduziert. Ist die Abwesenheit planbar
         (mind. 7 Tage vorher bekannt) werden von der Tagestaxe (1er-Zi. 171.00/2er-Zi. 166.00) ab
         1. Tag Fr. 12.00 in Abzug gebracht. Ist die Abwesenheit nicht planbar, z.B. bei einem
         Spitalaufenthalt, erfolgt die Reduktion von Fr. 12.00 erst ab dem 6. Tag.
         Die Reduktion ist auf 30 Tage/Jahr beschränkt.
   5.2   Punktuelle Reduktionen, wie z.B. versäumte Mahlzeiten etc. werden nicht in Abzug
         gebracht.
   5.3   An- und Abreisetage gelten als Aufenthaltstage und werden zum vollen Tagesansatz
         verrechnet.

Art. 6 Hotel-/Zimmerservice (PAO)
(nicht krankheitsbedingt)      Vollpension/Tag                             Fr.       10.00
                               Halbpension/Tag                             Fr.          7.50
                               Eine Mahlzeit/Tag                           Fr.          5.00

Art. 7   Reinigungs- und Aufbereitungsarbeiten bei Wegzug oder Todesfall
   7.1   Für Dossier Schliessung, Reinigungsarbeiten, Aufbereitungsarbeiten,
         Desinfektion, etc.:                                             Fr.        500.00

   7.2   Freiwilliger, heiminterner Zimmerwechsel                          Fr.      150.00

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Art. 8 Leerstandspauschale
Todesfall
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie das Zimmer in einem für Sie vertretbaren, bzw. machbaren Zeitraum
räumen. Nach der Schlüsselabgabe geht das Zimmer in das Verfügungsrecht der Institution zurück.
Unabhängig vom Tag der Schlüsselabgabe wird der Pensionspreis ab Datum des Todesfalls während
weiteren 15 Tagen verrechnet (Vorgaben Kanton).
Als Berechnungsgrundlage dient die reduzierte Tagestaxe (1er-Zi. 171.00/2er-Zi. 166.00, abzüglich
Fr. 12.00/Tag).
Jede weitere Verlängerung richtet sich nach dem effektiven Tag der Räumung.

Art. 9 Freiwilliger Austritt
Bei einem freiwilligen Austritt, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, auf das Ende
eines Monates, wird lediglich eine Pauschale gem. Art. 8 verrechnet.

Art. 10 Kurzaufenthalte
Kurzaufenthalte werden gem. vorliegender Taxordnung/Taxtabelle abgerechnet.

Art. 11 Depotleistungen
Im Alterszentrum Wengistein werden keine Depotleistungen erhoben.

Solothurn, 31. Dezember 2021

Präsident des Stiftungsrates                               Präsident der Betriebskommission
Kurt Fluri                                                 Hansjörg Boll
signiert                                                   signiert

Zentrumsleitung AZW
Hansruedi Moor

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