IN POLEN LEBEN UND ARBEITEN - Leben und Arbeiten in Polen

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IN POLEN LEBEN UND ARBEITEN - Leben und Arbeiten in Polen
LEBEN UND ARBEITEN
                           IN POLEN
                           Informationen & Tipps
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ALLGEMEINE INFOS
Fläche: 312.685 km²
Einwohner/innen: 37.875.600
Sprachen: Polnisch, anerkannte Sprachen der Minderheiten,
z. B. Kaschubisch, Deutsch, Russisch, Lemkisch

Aktuelle Reisewarnungen finden Sie hier » www.bmeia.gv.at

MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT
• Bis 3 Monate: Bis 3 Monate: Staatsbürger/innen aus EU-/
  EWR-Ländern und der Schweiz können ohne Visum ein-
  reisen, sie benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung, aber
  ein gültiges Reisedokument.
• Ab 3 Monaten: Sie müssen eine Anmeldebescheinigung
  bei der zuständigen Woiwodschaftsbehörde beantragen.

ARBEITSSUCHE
EU-/EWR-/Schweizer Staatsbürger/innen und deren
Angehörige (EU-/EWR-/Schweizer Staatsbürgerschaft) ha-
ben freien Zugang zum Arbeitsmarkt, sofern sie über eine
Anmeldebescheinigung verfügen. Sie können von den lokalen
Arbeitsämtern der polnischen Arbeitsverwaltung (Publiczne
Służby Zatrudnienia) betreut werden.

Informationen über freie Stellen sowie Lebens- und Arbeits-
bedingungen in Polen finden Sie auf der EURES-Website:
ec.europa.eu.

Information und Stellenangebote der polnischen
Arbeitsverwaltung: psz.praca.gov.pl und
www.eures.praca.gov.pl

Private Jobvermittler (agencje doradztwa personalnego/pry-
watne pośrednicetwo pracy/serwis rekrutaćyjny) finden Sie
unter der Rubrik „Internet-Adressen“.

Stellensuche in Tageszeitungen, z. B.:
• Życie Warszawy – Praca i Nauka
• Gazeta Wyborcza – Praca
• Warsaw Business Journal
• The Warsaw Voice

Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen
und Arbeitsrecht:
• Gewerkschaften (z. B. NSZZ Solidarność)
• Handels- und Wirtschaftskammern
SOZIALE SICHERHEIT
Als ArbeitnehmerIn sind Sie in der polnischen Sozialver-
sicherungsanstalt (Zakładu Ubezpieczeń Społecznych) ver-
sichert.

Sozialversicherungs- sowie Krankenkassenbeiträge wer-
den direkt von Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber ein-
behalten und abgeführt. Sowohl Arbeitgeber/innen als
auch Arbeitnehmer/innen bezahlen Beiträge, wobei der
Krankenversicherungsbeitrag nur von Arbeitnehmer/innen
finanziert wird. Die Familienmitglieder werden über Antrag
mitversichert.

Sie erhalten auf Antrag in Ihrem Gemeindeamt eine PESEL-
Nummer, die bestätigt, dass Sie krankenversichert sind.

Krankenversicherung: Sie müssen sich zunächst bei
einer praktischen Ärztin/einem praktischen Arzt in einem
Gesundheitszentrum registrieren lassen. Damit erhalten Sie
kostenlose Leistungen bei praktischen Ärztinnen/Ärzten,
Fachärztinnen/Fachärzten, in Spitälern etc. Zahnärztliche
Leistungen teilweise selbst Fällen zu bezahlen.

Wenn Sie als Arbeitssuchende/r oder Tourist/in nach Polen
kommen, bringen Sie Ihre Europäische Krankenversicher-
ungskarte mit. Damit haben Sie dieselben Rechte wie
Personen, die in Polen versichert sind.

Arbeitslosenversicherung: Der Antrag auf Leistungen
aus der Arbeitslosenversicherung wird beim zuständigen
Kreisarbeitsamt gestellt.

Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung be-
ziehen, besteht die Möglichkeit, diese für max. drei Monate
nach Polen mitzunehmen. Das erforderliche Formular PD
U2 bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei der zuständi-
gen AMS-Geschäftsstelle anfordern. Melden Sie sich inner-
halb von sieben Tagen beim zuständigen Kreisarbeitsamt
in Polen.

Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie
in Polen erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach dort
geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem Jahr
werden in die österreichische Pension eingerechnet.
STEUERN
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Wenn Sie eine
Beschäftigung in Polen aufnehmen, sollten Sie sich umge-
hend an die zuständige Steuerbehörde wenden und eine
persönliche Steuernummer (NIP) lösen.

Unselbstständig Erwerbstätige: Die Steuer wird von
Ihrem Lohn oder Gehalt direkt von Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem
Arbeitgeber einbehalten.

Selbstständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des
Steuerjahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der
Steuervorauszahlung bemisst sich nach der Höhe des
Einkommens.

Steuersätze:
 • Einkommensteuer: 18 % und 32 %
 • Körperschaftsteuer: 9 % und 19 %

 • Mehrwertsteuer: podatek obrotowy
   Normalsatz: 23 %, ermäßigter Satz: 8 %, 5 %

WOHNEN
In großen Städten wie in Warschau und Krakau sind
Immobilienpreise vergleichsweise hoch.

Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u. a.:
• in nationalen und regionalen Tageszeitungen
• bei Immobilienmakler/innen: Wählen Sie nur
  Immobilienmakler/innen die im Zentralregister verzeich-
  net sind.

Seit 2016 wird die Maßnahme Mieszkanie Plus (Wohnung
Plus) umgesetzt. Dabei werden Mieter/innen Mietwohnungen
zur Verfügung gestellt, die später auch im Eigentum erwor-
ben werden können.

Mietverträge können befristet und unbefristet abgeschlos-
sen werden. Kautionen betragen meistens eine Monatsmiete
und dürfen das Zwölffache einer Monatsmiete nicht über-
steigen. Kündigungsfristen sind dem Mietvertrag zu entneh-
men. Mietverträge sollten schriftlich abgeschlossen werden,
Kaufverträge nur mit Hilfe einer Notarin/eines Notars.

AUSBILDUNG
Kindergarten: Der Besuch von Kindergärten ist zum Teil mit
Kosten verbunden. Es gibt ein verpflichtendes Vorschulsystem.
Pflichtschule: Der Besuch öffentlicher Pflichtschulen ist
unentgeltlich. Für Schulbücher etc. müssen Kostenbeiträge
bezahlt werden.
Schulpflicht: von 7 bis 15 Jahre, z. T. bis 18 Jahre (compul-
sory part-time education)

ANERKENNUNG VON DIPLOMEN
Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in
Polen beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls er-
forderlich – eine Einzelfallprüfung vor.

Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss zu-
ständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule
etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich, um
nähere Informationen einzuholen.

ADRESSEN
EURES-Website:
ec.europa.eu
EURES-Berater/innen in Österreich:
www.ams.at
Arbeitsverwaltung:
psz.praca.gov.pl
eures.praca.gov.pl
Polen – Überblick:
poland.pl
Statistik Polen:
stat.gov.pl
Leben und Arbeiten in Polen:
eures.praca.gov.pl
Ausländerbehörde:
udsc.gov.pl
Private Jobvermittlung:
praca.interia.pl
gazetapraca.pl
Presse:
www.rp.pl
www.gazeta.pl
www.zw.com.pl
wbj.pl
www.warsawvoice.pl
Gewerkschaften:
www.solidarnosc.org.pl
Handels-/Wirtschaftskammer:
kig.pl
www.pcc.org.pl
Sozialversicherungssysteme in der EU:
europa.eu
Sozialversicherung:
www.zus.pl (in deutscher Sprache)
Ministerium für Familien, Arbeit und Sozialpolitik:
www.mpips.gov.pl
Gesundheitsministerium:
www.mz.gov.pl
Gesundheitsschutz in Polen:
www.ekuz.nfz.gov.pl
Arbeitslosigkeit:
eures.praca.gov.pl
psz.praca.gov.pl
Beschäftigung, Soziales und Inklusion:
ec.europa.eu
Steuerinformation:
www.pit.pl
www.mf.gov.pl
Wohnen:
www.krn.pl
www.nieruchomosci.pl
www.oferty.net
www.szybko.pl
www.olx.pl/nieruchomosci
Zentralregister der Immobilienmakler/innen:
pfrn.pl
Bildungssysteme in Europa:
https://op.europa.eu/en
Bildungsministerium:
en.men.gov.pl
Ministerium für Wissenschaft und höhere Bildung:
www.nauka.gov.pl
Anerkennung von Diplomen:
www.enic-naric.net

Alle Inhalte dieses Folders sind auch im Internet unter
www.ams.at abrufbar.

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Redaktion für Layout und Druck: AMS Österreich/Nationales
Koordinierungsbüro für EURES, A-1200 Wien, Treustraße 35–43
Stand: März 2021
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