Amtliche Prüfungen: Mehr Anforderungen, mehr Aufwand - aber es rechnet sich - Referent: Dipl.-Ing. Hermann Schenk

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Amtliche Prüfungen: Mehr Anforderungen, mehr Aufwand - aber es rechnet sich - Referent: Dipl.-Ing. Hermann Schenk
Amtliche Prüfungen:
Mehr Anforderungen, mehr Aufwand – aber es
               rechnet sich
           Referent: Dipl.-Ing. Hermann Schenk
Amtliche Prüfungen: Mehr Anforderungen, mehr Aufwand - aber es rechnet sich - Referent: Dipl.-Ing. Hermann Schenk
Inhalte

 Überblick zur Euro-6-Thematik

 Anforderungen an Abgasmessgeräte

 Entwicklung der Hauptuntersuchung (HU)

 Anforderungen für Hauptuntersuchung (HU) in Kfz-Betrieben

 Mögliche Zukunft der Hauptuntersuchung (HU)
Amtliche Prüfungen: Mehr Anforderungen, mehr Aufwand - aber es rechnet sich - Referent: Dipl.-Ing. Hermann Schenk
Überblick zur Euro-6-Thematik

• Seit   1992 werden Kfz in sog. Schadstoffklassen eingestuft
• unterschiedliche Grenzwerte für Otto- und Diesel-Motoren
                                             OTTO                                                                       Diesel

                Euro 1     Euro 2     Euro 3     Euro 4           Euro 5      Euro 6    Euro 1     Euro 2        Euro 3      Euro 4    Euro 5     Euro 6

  neue Typen    01.07.92   01.01.96   01.01.00   01.01.05      01.09.09      01.09.14   01.01.92   01.01.96     01.01.00    01.01.05   01.09.09   01.09.14

 Neuzulassung       -      01.01.97   01.01.01   01.01.06      01.01.11      01.09.15       -      01.01.97     01.01.01    01.01.06   01.01.11   01.09.15

                                                                               OTTO / Diesel

                                                     Euro 6b               Euro 6c      Euro 6d-Temp          Euro 6d

                                neue Typen          ab 01.09.14        ab 01.09.17       ab 01.09.17      ab 01.01.20

                               Neuzulassung         ab 01.09.15        ab 01.09.18       ab 01.09.19      ab 01.01.21
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Überblick zur Euro-6-Thematik

                               Grenzwerte für OTTO                                          Grenzwerte für Diesel
                                     [g/km]                                                       [g/km]

             Euro 1   Euro 2    Euro 3    Euro 4     Euro 5    Euro 6     Euro 1   Euro 2     Euro 3    Euro 4      Euro 5   Euro 6

    CO        2,72     2,2        2,3        1         1          1        2,72      1         0,64       0,5        0,5      0,5

                                                                                    0,7
  HC+NOx      0,97     0,5                                                 0,97                0,56       0,3        0,23     0,17
                                                                                    0,9*

   NOx                            0,15     0,08       0,06      0,06                            0,5       0,25       0,18     0,08

    HC                            0,2       0,1        0,1       0,1

  NMHC                                               0,068     0,068

                                                                                    0,08
    PM                                               0,0045*   0,0045*     0,14                0,05      0,025      0,0045   0,0045
                                                                                    0,1*

    PN                                                         6.1011**                                             6.1011   6.1011

NMHC: Nichtmethan-Kohlenwasserstoffe; PM: Partikelmasse; PN: Partikelzahl (Anzahl/km)
* Fahrzeuge mit Direkteinspritzung
** Typgenehmigungen für Fahrzeuge mit Direkteinspritzung bis zum 01.09.2017: 6.1012
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Überblick zur Euro-6-Thematik
Neue Testprozeduren und verschärfte Grenzwerte
                               Grenzwerte für OTTO                                   Grenzwerte für Diesel
                                     [g/km]                                                [g/km]

                 Euro 6b      Euro 6c    Euro 6d-Temp       Euro 6d       Euro 6b   Euro 6c     Euro 6d-Temp        Euro 6d

      CO            1            1             1/-             1/-          0,5       0,5             0,5/-           0,5/-

   HC+NOx                                                                  0,17      0,17            0,17/-          0,17/-

     NOx          0,06         0,06        0,06/0,126      0,06/0,09       0,08      0,08          0,08/0,168      0,08/0,12

      HC           0,1          0,1           0,1/-           0,1/-

    NMHC          0,068        0,068         0,068/-         0,068/-

      PM         0,0045*      0,0045*       0,0045*/-      0,0045*/-      0,0045    0,0045          0,0045/-        0,0045/-

      PN          6.1012       6.1011     6.1011/9.1011   6.1011/9.1011    6.1011    6.1011       6.1011/9.1011   6.1011/9.1011

 Prüfverfahren    NEFZ         WLTP        WLTP/RDE       WLTP/RDE         NEFZ      WLTP         WLTP/RDE        WLTP/RDE

NMHC: Nichtmethan-Kohlenwasserstoffe; PM: Partikelmasse; PN: Partikelzahl (Anzahl/km)
* Fahrzeuge mit Direkteinspritzung
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Überblick zur Euro-6-Thematik

Euro 6 Norm in Untergruppen geteilt:
- Grenzwerte bei Schadstoffemission nicht geändert
- Unterschiede bei Prüfzyklus und Konformitätsfaktor
                                            Prüfzyklus    RDE: Komformitätsfaktor
                                                                (NOx / PN)
             Euro 6 a                          NEFZ                   -
             Euro 6 b                     NEFZ ww. WLTP               -
             Euro 6 c                          WLTP                   -
        Euro 6 d Temporär                   WLTP + RDE            2,1 / 1,5
             Euro 6 d                       WLTP + RDE            1,5 / 1,5

Neue Grenzwerte         nächste Abgasnorm: Euro 7
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Überblick zur Euro-6-Thematik

Anpassen des Prüfzyklus an realistischere   RDE (Fahren auf ausgesuchten Straßen)
Fahrbedingungen                             näher an realen Fahrbetrieb
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Überblick zur Euro-6-Thematik

Testprozeduren zur Messung der Abgasemission:
• NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) bis einschl. Euro 6b

• WLTP gefordert ab Euro 6c
  (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure
  deutsch: weltweit einheitliches Leichtfahrzeuge-Testverfahren

• WLTP + RDE (Real Drive Emissions) ab Euro 6d-Temp
 RDE: Messungen unter realen Fahrbetrieb, nicht nur Prüfstandmessung
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Überblick zur Euro-6-Thematik

• WLTP mit Euro 6 c vorgeschrieben
• Datenbasis: statistische Auswertung realer
  Fahrdaten aus Europa, Asien und USA mit insgesamt
  750.000 km
• Messergebnisse der Schadstoffemissionen und des
  Kraftstoffverbrauchs sind realistischer aber weiterhin
  nicht real
• Abgasemissionen um ca. 15 - 20 Prozent höher sein
  im bisherigen NEFZ
Amtliche Prüfungen: Mehr Anforderungen, mehr Aufwand - aber es rechnet sich - Referent: Dipl.-Ing. Hermann Schenk
Überblick zur Euro-6-Thematik
Vergleich Testprozeduren WLTP / NEFZ
                                           WLTP                          NEFZ
         Starttemperatur        Kalt                         Kalt
            Zykluszeit          30 min                       20 min
    Beschleunigung 0…60km/h     10,4 s                       26 s
         Standzeitanteil        13 %                         25 %
           Zykluslänge          23,25 km                     11 km
         Geschwindigkeit        mittel: 46,6 km/h            mittel: 33,6 km/h
                                max.: 131 km/h               max.: 120 km/h
       Einfluss Ausstattung     Berücksichtigung von         vom Hersteller definierte
                                Sonderausstattungen,         Ausstattung (Serie) ohne
                                Karosserievarianten und      Sonderausstattungen
                                verschiedenen Reifengrößen
                                keine Klimaanlage usw.
Überblick zur Euro-6-Thematik
Vergleich Testprozeduren WLTP / NEFZ
Überblick zur Euro-6-Thematik
Die RDE-Messung:
• Abgasbestandteile NOX (Stickoxide) und PN (Partikelanzahl) werden auf
  der Straße gemessen
• Testfahrt: Mittelwert der NOX- und PN-Emissionen ermittelt
• RDE-Wert darf um Konformitätsfaktor über Prüfstandgrenzwert liegen
  • NOX: Euro 6d-Temp: 2,1-fache
         Euro 6d:      1,5-fache
  • PN: 1,5-fache
• Für schwere Kfz (> 3,5 t zul. Ges.-Masse) ist die RDE (mobile Emissions-
  messung) mit Euro 6 seit 01.01.2013 Teil des Genehmigungsverfahrens
Überblick zur Euro-6-Thematik
                            RDE (Real Driving Emissions) 4
                                         Stadt        Landstraße       Autobahn
             Höchstanteil                44 %            43 %             43 %
            Mindestanteil                29 %            23 %             23 %
       Geschwindigkeitsbereich         0…60 km/h       60…90 km/h     90…145 km/h
             Standanteil                6…30%              -                -
           Mindeststrecke                16 km           16 km           16 km
                Dauer                                90…120 Minuten
     Höhendifferenz (Start – Ende)                   100 Höhenmeter
                              Umgebungsbedingungen
                                           Moderat                  Erweitert
         Maximale Höhenlage                 700 m                700 m…1300 m
             Temperatur                  0 °C…+30 °C                -7 °C…0 °C
                                                                 oder 30 °C…35 °C
Anforderungen an Abgasgeräte

Technische Entwicklung bei den Verbrennungsmotoren (Einspritzdrücke)
     immer kleinere Partikel
     Trübungsmessung unzureichende Aussage über Partikelausstoß

Gesetzgeber hat Einführung Partikelanzahlmessung auch bei der
wiederkehrenden Prüfung (UMA / AU) bereits festgeschrieben

Partikelanzahlmessung bereits Bestandteil der Typprüfung
Anforderungen an Abgasgeräte

Entwicklung der Grenzwerte und Messverfahren laut Verkehrsblatt 19/2017

seit 01.01.2019:
• zul. CO-Gehalt bei erhöhten Leerlauf für Euro 6-Kfz:
  max. 0,1%
• zulässige Trübung für Euro 6-Kfz:
  max. 0,25 m-1
• Höhere Genauigkeitsklasse bei AU-Geräte gefordert:
  - Fehlergrenzen beim Opazimeter FG = 0,1 m-1
  - Klasse 0 oder 00 (nach OIML R 99) bei 4-Gas-Messgerät
• Aktuell: Eichen und Kalibrierung gefordert
Anforderungen an Abgasgeräte

Entwicklung der Grenzwerte und Messverfahren laut Verkehrsblatt 19/2017

• seit 01.01.2020:
  Geräte mit Software-Version 3 unzulässig: gilt für alle Kfz
  (Software-Version 4 darf noch eingesetzt werden, außer
  für Euro-6-Fahrzeuge)
• ab 01.01.2021:
  Einführung der Messung der Partikelzahl im Rahmen der
  UMA / AU bei Kompressionszündungsmotoren (Diesel)
  jedoch: BMVI muss anzuwendende Messverfahren und
  die zulässigen Grenzwerte noch veröffentlichen!
  Termin wahrscheinlich kaum noch haltbar!
  Ausstehende Baumusterprüfungen durch PTB usw.
Anforderungen an Abgasgeräte

• Messtechnik komplett anders als Opazimeter
 2 Methoden in Diskussion: Condensation Particle Counting
                           Diffusion Charing (Aerosol Elektrometer)
      aufwendige Messtechnik
• bisherige Messtechnik (Opazimeter) weiterhin für ältere Fahrzeuge
• Messmethode für PN-Messung, Prüfverfahren, Grenzwerte und für
  welche Fahrzeuge anzuwenden … immer noch nicht definiert

      Neuanschaffung bzw. Aufrüstung der AU/UMA-Geräte
      kostenintensiv!
      Einfluss auf Preisgestaltung der AU/UMA
Entwicklung der Hauptuntersuchung (HU)

Stufe 1: Statische Fahrzeugprüfung

seit 2006
Entwicklung der Hauptuntersuchung (HU)

                              Statische Fahrzeuguntersuchung
                              (manuelle, visuelle, elektronische Prüfung)
Anforderungen für HU in Kfz-Betrieben

                              Scheinwerfereinstellplatz
                              Weiterentwicklung der Richtlinie:
                              Kfz-Gewerbe und Überwachungsinstitutionen
                              arbeiten gemeinsam weiter an einer praktikablen
                              Umsetzung

                              Aktuell jedoch weiterhin quasi Doppelprüfungen:
                              Stückprüfung und Kalibrierung erforderlich!
Anforderungen für HU in Kfz-Betrieben

                              Bremsprüfstand
                              aktuell auch hier Doppelprüfungen:
                              Stückprüfung und Kalibrierung erforderlich!
                              seit 01.01.2020
                              • ohne ASA-Livestream für HU nicht mehr geeignet
                              • Betreiber verantwortlich, dass BPS ASA-Live-
                                stream unterstützt und Zugang gewährleistet ist
                              • Durchführen HU-Bremsprüfung am Stützpunkt
                                (Kfz-Betrieb):
                                 - Netzwerk des Betriebes nicht verwenden
                                     Separates Netzwerk für Prüforganisation
                              Lösung hierfür:
                              Eigener Accesspoint (Cartesy-Router / NPC-2016)
Anforderungen für HU in Kfz-Betrieben
Beispiel für Umsetzung: Integration des BPS in das Netzwerk der Prüforganisation
Anforderungen für HU in Kfz-Betrieben

                              Bremsprüfstand
                              Druckluftbremsanlage
                              aktuelle Anforderung:
                              Bremsdruck mindestens 1,7 bar
                              In Diskussion:
                              - Waage, alternativ Niederzurreinrichtung

                              Ebenfalls im Gespräch:
                              Achsspieldetektoren (Rüttelplatte)
                              obligatorisch für Prüfen von Kfz über 3,5 t
                              zul. Ges.-Masse
Anforderungen für HU in Kfz-Betrieben
Lösungsangebot: Kalibrierkompetenz für das Kfz-Gewerbe

   Scheinwerfer-                Brems-                     AU/UMA-                weitere Prüf- und
   Prüfsysteme                 prüfstand                    Geräte                   Messmittel
               Justage, Stückprüfungen, DAkkS-Kalibrierungen, Markieren der Aufstellflächen,
               UVV-Prüfungen, Prüfmittelverwaltung, Beratungsleistung usw.
               HU-relevante Prüfgräte nach §29 StVZO
               AU/UMA-Geräte: AVL; Brainbee; Bosch; Hella-Gutmann; Maha; Saxon             DAkkS-Kalibriermarke
Anforderungen für HU in Kfz-Betrieben
Bundesweiter vor Ort Service
mit mobilen Prüflaboren und DAkkS
akkreditierten Messverfahren.
Sprechen Sie uns an!

                                                PMS Servicetechniker:
                                                    Mobiles Labor Nord
                                                    Mobiles Labor West
                                                    Mobiles Labor Ost
                                    STUTTGART
                                                    Mobiles Labor Süd
                                                    Mobiles Labor Flex.
Mögliche Zukunft der Hauptuntersuchung (HU)

                                     Stufe 2: dynamische Fahrzeugprüfung

Stufe 1: Statische Fahrzeugprüfung
Mögliche Zukunft der Hauptuntersuchung (HU)
Mögliche Zukunft der Hauptuntersuchung (HU)
Mögliche Zukunft der Hauptuntersuchung (HU)

Prüfen von Schwingungsdämpfern (Stoßdämpfer)
• Fahrdynamische Prüfung
  Normschwelle und HU-Adapter im Fahrzeug
  + Vorteil: für Kfz-Betriebe keine direkte Investition
  - Nachteil: Platzbedarf für die dynamische Prüfung

• Statische Prüfung auf Prüfstand
  Verschiedene Prüfmethoden im Gespräch (Fall- bzw. Resonanzfrequenzmethode):
  - EuSAMA (Kraftmessung: Bestimmen der relativen Bodenhaftung)
  - Boge-Prinzip (Wegmessung der Radaufstandsplatten)
  - Theta-Prinzip (Lehr'sches Dämpfungsmaß als Messgröße)
  + Vorteil: wenig Raumbedarf
  - Nachteil: jedoch weitere größere Investitionen für Kfz-Betriebe
Mögliche Zukunft der Hauptuntersuchung (HU)
                                                                           Stufe 3: kontinuierliche Fahrzeugprüfung

                                     Stufe 2: dynamische Fahrzeugprüfung

Stufe 1: Statische Fahrzeugprüfung
Mögliche Zukunft der Hauptuntersuchung (HU)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
           Dipl.-Ing. Hermann Schenk
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