Früherkennung von traumatisierten Flüchtlingen in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen - Landesaufnahmebehörde Niedersachsen - NTFN

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Früherkennung von traumatisierten Flüchtlingen in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen - Landesaufnahmebehörde Niedersachsen - NTFN
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Früherkennung von traumatisierten
       Flüchtlingen in den
       niedersächsischen
   Erstaufnahmeeinrichtungen
Früherkennung von traumatisierten Flüchtlingen in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen - Landesaufnahmebehörde Niedersachsen - NTFN
Rechtliche Grundlage:
    Die Bundesländer sind gemäß § 44 Abs. 1
    Asylverfahrensgesetz verpflichtet,
    Aufnahmeeinrichtungen für die Unterbringung
    Asylbegehrender zu schaffen.

Das Land Niedersachsen hat dies an den Standorten
Braunschweig, Grenzdurchgangslager Friedland und Bramsche
umgesetzt.

       Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen liegt im
Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und
                              Sport.
Früherkennung von traumatisierten Flüchtlingen in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen - Landesaufnahmebehörde Niedersachsen - NTFN
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

                  Aufbau der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
                               ab voraussichtlich Sommer 2014
                                             Landesaufnahmebehörde
                                                   Niedersachsen
                                                       (LAB NI)
                                              mit Sitz in Braunschweig
                                                  •Behördenleitung
                                               •Zentrale Verwaltung

                                                                                     Standort GDL Friedland
         Standort
                                                   Standort                             •Erstaufnahmeeinrichtung
         Bramsche                                                                  •Aufnahmekapazität: 500 Personen
     •Erstaufnahmeeinrichtung
                                                 Braunschweig                          •zusätzliche Aufnahme von
•Aufnahmekapazität: 500 Personen                                                             Kontingent-und
    •zusätzliche Aufnahme von                •Erstaufnahmeeinrichtung                   Resettlement-Flüchtlingen
          Kontingent-und                 •Aufnahmekapazität: 500 Personen                 •Jüdische Emigranten
     Resettlement-Flüchtlingen                                                               •Spätaussiedler

                               Außenstelle        Außenstelle        Außenstelle
                              Langenhagen          Lüneburg           Oldenburg
Früherkennung von traumatisierten Flüchtlingen in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen - Landesaufnahmebehörde Niedersachsen - NTFN
Nationalitätenliste Standort Braunschweig
nach Hauptherkunftsländern – Auszug
   Albanien
   Serbien
   Montenegro
   Algerien
   Russische Föderation
   Mazedonien
   Kosovo
   Elfenbeinküste
   Bosnien und Herzegowina
   Marokko
   Georgien
   Somalia
   Sudan
   Iran

insgesamt 38 Nationen        (Stand: 11.03.2014)
Früherkennung von traumatisierten Flüchtlingen in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen - Landesaufnahmebehörde Niedersachsen - NTFN
Nationalitätenliste Standort GDL
Friedland gesamt
  Afghanistan
  Eritrea
  Irak
  Libanon
  Pakistan
  Russische Föderation
  Syrien
  Türkei
                          (Stand: 11.03.2014)
Früherkennung von traumatisierten Flüchtlingen in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen - Landesaufnahmebehörde Niedersachsen - NTFN
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
                        Unterbringung und Verteilung
                     Aufnahme des Flüchtlings als Direktantragsteller
                           oder Weiterleitungsfall aus einem
                                 anderen Bundesland

                                                                    Verteilung
       Asylantrag-                                                               Nds.
        stellung                                                                 Kommunen
BAMF

                          LAB NI als Erstaufnahme
                       Verpflichtung bis zu 6 Wochen, längstens
                       jedoch bis zu 3 Monaten in der
                       Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.
Verfahrensablauf in der Erstaufnahmeeinrichtung
       1. Tag

Aufnahme des Flüchtlings und sozialverträgliche
Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung
Aufnahmegespräch und Anamnese im Sozialdienst unter
Beteiligung eines Sprachmittlers
   Feststellung von Hilfen für besonders schutzbedürftige
   Flüchtlinge, eventuell erste Hinweise auf eine
   posttraumatische Belastungsstörung
   Erste Hinweise auf weitere gesundheitliche Probleme
   Informationen zum Asylverfahren (u.a. auch Hinweis
   auf die unabhängige Asylverfahrensberatung des
   Caritasverbandes) und zum Ablauf des Aufenthaltes in
   der Erstaufnahmeeinrichtung
   Klärung familiärer Bindungen innerhalb Niedersachsens
   – wichtig für die spätere Verteilung
Verfahrensablauf in der Erstaufnahmeeinrichtung

2. Tag   Gesundheits-         Ärztliche Untersuchung sowie
         untersuchung gem.    Blutabnahme, Röntgenaufnahme
         § 62 AsylVfG beim    der Lunge, Überprüfung des
         Gesundheitsamt       Impfstatus und ggfls. Impf-
         bzw. Krankenhaus     auffrischung (freiwillig)
3. Tag   Bundesamt für        Asylantragstellung
         Migration und        Ggfls. vor Asylantragstellung und
         Flüchtlinge          Anhörung Informationen des
         (BAMF)               Sozialdienstes an das BAMF bzgl.
                              einer möglichen PTBS,
                              besonderen Schutzbedürftigkeit
4. Tag   Sozialamt            Leistungen nach dem
                              Asylbewerberleistungsgesetz
                              (Taschengeldzahlung,
                              Bekleidungsgutscheine)
Verfahrensablauf in der Erstaufnahmeeinrichtung

einige Wochen nach der Aufnahme
   Anhörungstermin beim BAMF
Verteilung auf die niedersächsischen
Kommunen nach aktuell etwa 2–3 Wochen
Aufenthalt in der EAE
in den Folgemonaten
   BAMF-Entscheidung über den Asylantrag
Soziale Dienste in der LAB NI

Allgemeiner Sozialdienst
Gesundheitsdienst
Kinderbetreuung
Erstorientierungskurse „Wegweiser
für Deutschland“
Schulprojekt „Vorbereitung auf die
Regelschule“
Soziale Beratung und Betreuung
                  in der LAB NI
Schwerpunkte der Arbeit des allgemeinen Sozialdienstes:

Feststellung von Hilfen für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge:
    Identifizierung von psychisch erkrankten und traumatisierten
    Flüchtlingen
    Psychosoziale Beratung und Betreuung von psychisch erkrankten
    bzw. traumatisierten Flüchtlingen
    Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF): Inobhutnahme von
    UMF durch das jeweils zuständige Jugendamt
    Feststellung von Hilfen für besonders schutzbedürftige Gruppen, wie
    Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit
    minderjährigen Kindern, Personen mit schweren körperlichen
    Erkrankungen etc.
    Identifizieren von vorhandenen Fähigkeiten und
    Entwicklungspotentialen im Hinblick auf die schulische und berufliche
    Qualifizierung und Integration auf den Arbeitsmarkt
Krisenintervention:
    Abbau ethnischer, kultureller, religiöser und zwischenmenschlicher
    Spannungen (Wahrung des „Sozialen Friedens“ in der Einrichtung)
    Innerfamiliäre Konfliktberatung
Soziale Beratung und Betreuung
                   in der LAB NI
Allgemeine Beratung und Betreuung:
     Informationen zum Asylverfahren (Asylantragstellung, Anhörung,
     BAMF-Entscheidung)
     Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden – unabhängige
     Verfahrensberatung
     Unterstützung der Flüchtlinge bei Kontakten zu anderen Behörden
     (BAMF, Ausländerbehörden, Jugendämtern etc.)
     Hilfestellung bei Fragen des täglichen Lebens, Beratung bei der
     Bewältigung von Alltagsproblemen
     Frauenspezifische Beratung und Betreuung
Sport- und Freizeitaktivitäten
Netzwerk-/Projektarbeit
Öffentlichkeitsarbeit
Planung und Durchführung von Gruppenveranstaltungen
Durchführung von Schulungs- und Unterrichtseinheiten für Schulen,
Justiz- und Polizeibeamte etc.
Früherkennung PTBS, Verfahren in Braunschweig

Persönliches Gespräch im Sozialdienst (event. Screening mit Hilfe des
„Protect-Fragebogens“), Bericht des Flüchtlings über Angstzustände,
Schlafstörungen, selbstzerstörerisches Verhalten, gereiztes Verhalten,
Wutausbrüche etc.
Ärztliche Bescheinigungen, die bei der Aufnahme von dem Asylsuchenden
vorgelegt werden
Vorstellung bei den Ärzten im Gesundheitsdienst, bei Fachärzten, AWO-
Psychiatriezentrum Königslutter, Klinikum Braunschweig- Psychiatrie
Bescheinigung Diagnose PTBS zur Vorlage beim BAMF, Antrag auf
Psychotherapie mit Weiterleitung zur Entscheidung an das Gesundheitsamt
der Stadt Braunschweig
Nach Entscheidung des Gesundheitsamtes erneutes Gespräch im
Sozialdienst (Erläuterung des weiteren Verfahrens, medizinische Betreuung
und weitere Hilfsangebote, Unterstützung ggfls. auch durch die
Wohlfahrtsverbände etc.)
Kontaktaufnahme zum NTFN (Datenübermittlung,
Schweigepflichtsentbindung, Suche eines geeigneten Therapeuten etc.)
Kontaktaufnahme zur LAB-Verteilungsstelle (Einflussnahme auf den
Verteilungsort)
Weitergabe der entsprechenden Informationen an die neue Kommune
Früherkennung PTBS, Verfahren in Braunschweig

Info an
  das
 BAMF                                                  Gesundheitsdienst
                                                       Antrag auf Psycho-
                                                            therapie

                     Früherkennung
                     im Sozialdienst                     Zusammenarbeit mit
                                                        AWO-Psychiatriezentrum
Netzwerk                                                     Königslutter

 Partner
 „Flucht
   und
  Asyl“
                      Gesundheitsamt
                           Stadt        Kontaktaufnahme zum
                       Braunschweig    NTFN (Datenübermittlung,
                       Begutachtung     Suche eines geeigneten
                      Psychotherapie         Therapeuten)
Früherkennung PTBS, Verfahren in Braunschweig

Planungen, Wünsche an das NTFN:

Psychologische Diagnostik zur Früherkennung einer PTBS
analog zum „Friedländer Modell“:
Suche nach einem Kooperationspartner am Standort
Braunschweig, bspw. Institutsambulanz, Klinik etc.
Wunsch an das NTFN, einer vertiefenden Fortbildung für
die Sozialarbeiter in den Erstaufnahmeeinrichtungen
sowie den Kooperationspartnern (Asklepiosklinik u.a.) an
den einzelnen Standorten im Hinblick auf Früherkennung
von PTBS (Screening-Verfahren etc.)
„Friedländer Modell“
        Früherkennung PTBS, Verfahren in Friedland

Der Flüchtling bricht zusammen
Der Flüchtling spricht über Folter und/oder
Vergewaltigung
Der Flüchtling erzählt von Angstzuständen,
Verfolgungswahn, Schlaflosigkeit
Der Flüchtling legt ein aggressives oder
selbstverletzendes Verhalten an den Tag
Die Körpersprache und Haltung des Flüchtlings
ist stark verkrampft
Der Flüchtling starrt durch einen hindurch
Früherkennung PTBS, Verfahren in Friedland

BAMF

                                               Malteser
                                               Kranken-
                                                station
               Früherkennung
               im Sozialdienst

                  Asklepios
                  Instituts-          3 Diagnose-
                  ambulanz              Termine
Früherkennung PTBS, Verfahren in Friedland

                                 Verteilung
  Zust.
Sozialamt

                 Sozialdienst
                  Nachsorge
                                               Caritativ
                                                   e
                                               Verbände

                   Asklepios
NTFN
                   Instituts-         Diagnosebericht
                   ambulanz
Vielen Dank

für Ihre Aufmerksamkeit!
Anhang:
 Der Protect – Fragebogen:
Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste Berlin –
Der Protect Fragebogen
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