Früherkennung von traumatisierten Flüchtlingen in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen - Landesaufnahmebehörde Niedersachsen - NTFN
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Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Früherkennung von traumatisierten Flüchtlingen in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen
Rechtliche Grundlage: Die Bundesländer sind gemäß § 44 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz verpflichtet, Aufnahmeeinrichtungen für die Unterbringung Asylbegehrender zu schaffen. Das Land Niedersachsen hat dies an den Standorten Braunschweig, Grenzdurchgangslager Friedland und Bramsche umgesetzt. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen liegt im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport.
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Aufbau der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) ab voraussichtlich Sommer 2014 Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) mit Sitz in Braunschweig •Behördenleitung •Zentrale Verwaltung Standort GDL Friedland Standort Standort •Erstaufnahmeeinrichtung Bramsche •Aufnahmekapazität: 500 Personen •Erstaufnahmeeinrichtung Braunschweig •zusätzliche Aufnahme von •Aufnahmekapazität: 500 Personen Kontingent-und •zusätzliche Aufnahme von •Erstaufnahmeeinrichtung Resettlement-Flüchtlingen Kontingent-und •Aufnahmekapazität: 500 Personen •Jüdische Emigranten Resettlement-Flüchtlingen •Spätaussiedler Außenstelle Außenstelle Außenstelle Langenhagen Lüneburg Oldenburg
Nationalitätenliste Standort Braunschweig nach Hauptherkunftsländern – Auszug Albanien Serbien Montenegro Algerien Russische Föderation Mazedonien Kosovo Elfenbeinküste Bosnien und Herzegowina Marokko Georgien Somalia Sudan Iran insgesamt 38 Nationen (Stand: 11.03.2014)
Nationalitätenliste Standort GDL Friedland gesamt Afghanistan Eritrea Irak Libanon Pakistan Russische Föderation Syrien Türkei (Stand: 11.03.2014)
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Unterbringung und Verteilung Aufnahme des Flüchtlings als Direktantragsteller oder Weiterleitungsfall aus einem anderen Bundesland Verteilung Asylantrag- Nds. stellung Kommunen BAMF LAB NI als Erstaufnahme Verpflichtung bis zu 6 Wochen, längstens jedoch bis zu 3 Monaten in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.
Verfahrensablauf in der Erstaufnahmeeinrichtung 1. Tag Aufnahme des Flüchtlings und sozialverträgliche Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung Aufnahmegespräch und Anamnese im Sozialdienst unter Beteiligung eines Sprachmittlers Feststellung von Hilfen für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, eventuell erste Hinweise auf eine posttraumatische Belastungsstörung Erste Hinweise auf weitere gesundheitliche Probleme Informationen zum Asylverfahren (u.a. auch Hinweis auf die unabhängige Asylverfahrensberatung des Caritasverbandes) und zum Ablauf des Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung Klärung familiärer Bindungen innerhalb Niedersachsens – wichtig für die spätere Verteilung
Verfahrensablauf in der Erstaufnahmeeinrichtung 2. Tag Gesundheits- Ärztliche Untersuchung sowie untersuchung gem. Blutabnahme, Röntgenaufnahme § 62 AsylVfG beim der Lunge, Überprüfung des Gesundheitsamt Impfstatus und ggfls. Impf- bzw. Krankenhaus auffrischung (freiwillig) 3. Tag Bundesamt für Asylantragstellung Migration und Ggfls. vor Asylantragstellung und Flüchtlinge Anhörung Informationen des (BAMF) Sozialdienstes an das BAMF bzgl. einer möglichen PTBS, besonderen Schutzbedürftigkeit 4. Tag Sozialamt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Taschengeldzahlung, Bekleidungsgutscheine)
Verfahrensablauf in der Erstaufnahmeeinrichtung einige Wochen nach der Aufnahme Anhörungstermin beim BAMF Verteilung auf die niedersächsischen Kommunen nach aktuell etwa 2–3 Wochen Aufenthalt in der EAE in den Folgemonaten BAMF-Entscheidung über den Asylantrag
Soziale Dienste in der LAB NI Allgemeiner Sozialdienst Gesundheitsdienst Kinderbetreuung Erstorientierungskurse „Wegweiser für Deutschland“ Schulprojekt „Vorbereitung auf die Regelschule“
Soziale Beratung und Betreuung in der LAB NI Schwerpunkte der Arbeit des allgemeinen Sozialdienstes: Feststellung von Hilfen für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge: Identifizierung von psychisch erkrankten und traumatisierten Flüchtlingen Psychosoziale Beratung und Betreuung von psychisch erkrankten bzw. traumatisierten Flüchtlingen Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF): Inobhutnahme von UMF durch das jeweils zuständige Jugendamt Feststellung von Hilfen für besonders schutzbedürftige Gruppen, wie Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen etc. Identifizieren von vorhandenen Fähigkeiten und Entwicklungspotentialen im Hinblick auf die schulische und berufliche Qualifizierung und Integration auf den Arbeitsmarkt Krisenintervention: Abbau ethnischer, kultureller, religiöser und zwischenmenschlicher Spannungen (Wahrung des „Sozialen Friedens“ in der Einrichtung) Innerfamiliäre Konfliktberatung
Soziale Beratung und Betreuung in der LAB NI Allgemeine Beratung und Betreuung: Informationen zum Asylverfahren (Asylantragstellung, Anhörung, BAMF-Entscheidung) Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden – unabhängige Verfahrensberatung Unterstützung der Flüchtlinge bei Kontakten zu anderen Behörden (BAMF, Ausländerbehörden, Jugendämtern etc.) Hilfestellung bei Fragen des täglichen Lebens, Beratung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen Frauenspezifische Beratung und Betreuung Sport- und Freizeitaktivitäten Netzwerk-/Projektarbeit Öffentlichkeitsarbeit Planung und Durchführung von Gruppenveranstaltungen Durchführung von Schulungs- und Unterrichtseinheiten für Schulen, Justiz- und Polizeibeamte etc.
Früherkennung PTBS, Verfahren in Braunschweig Persönliches Gespräch im Sozialdienst (event. Screening mit Hilfe des „Protect-Fragebogens“), Bericht des Flüchtlings über Angstzustände, Schlafstörungen, selbstzerstörerisches Verhalten, gereiztes Verhalten, Wutausbrüche etc. Ärztliche Bescheinigungen, die bei der Aufnahme von dem Asylsuchenden vorgelegt werden Vorstellung bei den Ärzten im Gesundheitsdienst, bei Fachärzten, AWO- Psychiatriezentrum Königslutter, Klinikum Braunschweig- Psychiatrie Bescheinigung Diagnose PTBS zur Vorlage beim BAMF, Antrag auf Psychotherapie mit Weiterleitung zur Entscheidung an das Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig Nach Entscheidung des Gesundheitsamtes erneutes Gespräch im Sozialdienst (Erläuterung des weiteren Verfahrens, medizinische Betreuung und weitere Hilfsangebote, Unterstützung ggfls. auch durch die Wohlfahrtsverbände etc.) Kontaktaufnahme zum NTFN (Datenübermittlung, Schweigepflichtsentbindung, Suche eines geeigneten Therapeuten etc.) Kontaktaufnahme zur LAB-Verteilungsstelle (Einflussnahme auf den Verteilungsort) Weitergabe der entsprechenden Informationen an die neue Kommune
Früherkennung PTBS, Verfahren in Braunschweig Info an das BAMF Gesundheitsdienst Antrag auf Psycho- therapie Früherkennung im Sozialdienst Zusammenarbeit mit AWO-Psychiatriezentrum Netzwerk Königslutter Partner „Flucht und Asyl“ Gesundheitsamt Stadt Kontaktaufnahme zum Braunschweig NTFN (Datenübermittlung, Begutachtung Suche eines geeigneten Psychotherapie Therapeuten)
Früherkennung PTBS, Verfahren in Braunschweig Planungen, Wünsche an das NTFN: Psychologische Diagnostik zur Früherkennung einer PTBS analog zum „Friedländer Modell“: Suche nach einem Kooperationspartner am Standort Braunschweig, bspw. Institutsambulanz, Klinik etc. Wunsch an das NTFN, einer vertiefenden Fortbildung für die Sozialarbeiter in den Erstaufnahmeeinrichtungen sowie den Kooperationspartnern (Asklepiosklinik u.a.) an den einzelnen Standorten im Hinblick auf Früherkennung von PTBS (Screening-Verfahren etc.)
„Friedländer Modell“ Früherkennung PTBS, Verfahren in Friedland Der Flüchtling bricht zusammen Der Flüchtling spricht über Folter und/oder Vergewaltigung Der Flüchtling erzählt von Angstzuständen, Verfolgungswahn, Schlaflosigkeit Der Flüchtling legt ein aggressives oder selbstverletzendes Verhalten an den Tag Die Körpersprache und Haltung des Flüchtlings ist stark verkrampft Der Flüchtling starrt durch einen hindurch
Früherkennung PTBS, Verfahren in Friedland BAMF Malteser Kranken- station Früherkennung im Sozialdienst Asklepios Instituts- 3 Diagnose- ambulanz Termine
Früherkennung PTBS, Verfahren in Friedland Verteilung Zust. Sozialamt Sozialdienst Nachsorge Caritativ e Verbände Asklepios NTFN Instituts- Diagnosebericht ambulanz
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Anhang: Der Protect – Fragebogen:
Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste Berlin – Der Protect Fragebogen
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