218/219 BERATUNG STGB UNTERSTÜTZUNG
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§ 218/219 Beratung StGB Unterstützung
Sie wissen jetzt – dass Sie ein Kind erwarten, das löst eine Menge von Fragen aus: Wie verhält sich mein Partner dazu? Wohin kann ich mich wenden ? Welche Möglichkeiten gibt es für mich/uns ? Was ist wichtig für mich/uns ? Wie geht es für mich/uns weiter ? Mit diesem Heft wollen wir Antworten auf Ihre Fragen geben Herausgeber Diakonisches Werk Hochtaunus Heuchelheimer Strasse 20 61348 Bad Homburg In Kooperation mit: profamilia Deutsche Gesellschaft für Familien- Planung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V. Dr.-Fuchs-Str. 5 61381 Friedrichsdorf Kreisausschuss des Hochtaunuskreises Leitstelle Frauen, Senioren, Behinderte und Krankenpflege Im Sinne des Presserechtes verantwortlich: Frau Dr. Silke Heil / Frau Elke Engmann Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 Diakonisches Werk Hochtaunus 61352 Bad Homburg Heuchelheimerstr. 20 61348 Bad Homburg Tel.:06172-308803 3. Auflage September 2011
Inhaltsverzeichnis Seite Entscheidungsfindung 1 Mutterschaftsgeld 2 Elterngeld 3 Kindergeld 4 Kinderzuschlag 5 Rentenversicherung 5 Arbeitslosengeld II (SGB II + XII) 5 Arbeitslosengeld I (ALG I) 6 Wohngeld 7 Unterhaltsleistungen 7 Beistandschaft 7 Unterhaltsvorschuss 8 Sorge- u. Umgangsrecht 8 Mutterschutzgesetz 9 Elternzeit 9 Pränataldiagnostik 10 Stiftungen / Mutter-Kind-Kuren 11 Heimliche Schwangerschaft –vertrauliche Geburt 11 Anhang/Adressen
Entscheidungsfindung Nicht jede Schwangerschaft ist geplant und erwartet. Wenn Sie schwanger geworden sind, stehen Sie eventuell vor einer schwierigen Entscheidung. Um Sie bei Ihren Überlegungen zu unterstützen und Ihnen Antworten auf sozialrechtliche Fragen zu geben, haben wir für Sie diese kleine Broschüre entwickelt. Wir informieren Sie über den Zeitraum vom Schwangerschaftsbeginn bis zum Ende der Elternzeit über finanzielle und rechtliche Fragen. Sollten Sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, so ist die Schwanger- schaftskonfliktberatung nach § 219 StGB gesetzlich vorgeschrieben und wird ergebnisoffen geführt. Sie dient als Hilfe für die schwangere Frau und dem Schutz des ungeborenen Lebens. In einem geschützten Raum sollen Sie ihre Sorgen und Nöte aussprechen dürfen, mit der Sicherheit, in Ihrer Entscheidung angenommen und akzeptiert zu werden. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen. Der Schwangerschaftsabbruch ist bis zum Ende der 12. Woche nach der Empfängnis zulässig, wenn Sie - ein Beratungsgespräch in einer anerkannten Beratungsstelle, die Ihnen auf Wunsch den Beratungsschein ausstellt, hatten - den Abbruch möchten und durch eine Ärztin/Arzt durchführen lassen - mind. 3 Tage zwischen dem Beratungsgespräch und dem Abbruch liegen - dem Arzt/der Ärztin die Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB vorlegen Erkundigen Sie sich über die Art des Schwangerschaftsabbruches bei Ihrem Gynäkologen/Gynäkologin oder in einer nachfolgend genannten Beratungsstelle. Die Kosten übernimmt das Land Hessen, auf Antrag über die Krankenkasse, wenn das Einkommen der Frau (§ 1 Abs. 2) unter einem bestimmten Betrag liegt oder bei medizinischer oder kriminologischer Indikation. Die Beratung nach § 219 StGB wird im Hochtaunus vom Diakonischen Werk Bad Homburg und Wehrheim sowie der profamilia in Friedrichsdorf und Kronberg durchgeführt. Die Beratung ist für Sie kostenfrei, anonym und unterliegt der Schweigepflicht.
-1- -2- Mutterschaftsgeld (steuerfrei) erhalten Sie, wenn Sie bis zum Beginn der Schutzfrist in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis standen. Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, muss das Mutterschaftsgeld dort beantragt werden. ALG I Empfängerinnen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG von der Krankenkasse. ALG II Empfängerinnen erhalten kein Mutterschaftsgeld. Vor der Geburt brauchen Sie dafür eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin, die allerdings höchstens sieben Wochen vor diesem errechneten Termin ausgestellt sein darf. Nach der Geburt benötigt die Krankenkasse die standesamtliche Geburtsurkunde, die Ihnen extra für Mutterschaftsleistungen ausgestellt wird. Bei einer Frühgeburt verlängert sich die Bezugsdauer des Mutterschaftsgeldes. In diesem Fall wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes errechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate und beträgt höchstens € 13,00 täglich. Ihr Arbeitgeber zahlt den Differenzbetrag bis zur Höhe Ihres bisherigen Nettoentgeltes. In keinem Arbeitsverhältnis im Sinne des Mutterschutzgesetzes stehen z.B. Beamtinnen, denen die Dienstbezüge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen auch während der Schutzfristen gezahlt werden. Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes (insges. 14 Wochen). Bei Mehrlings- Geburten verlängert sich der Anspruch auf 12 Wochen nach der Geburt (insges. 18 Wochen). Liegt das Mutterschaftsgeld unter € 300,00 n.d. Geburt, erhalten Sie bereits ab dem ersten Lebensmonat des Kindes ergänzendes Elterngeld. Wenn Sie zu Beginn der Schutzfrist wegen Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben, erhalten Sie das Mutterschaftsgeld komplett von der Krankenkasse, die sich dann den entsprechenden Anteil vom Arbeitgeber zurückholt.
Solange Sie Mutterschaftsgeld oder Elterngeld beziehen, sind Sie beitragsfrei weiterversichert ! Arbeitnehmerinnen, die privat oder familienversichert sind erhalten ebenso Mutterschaftsgeld. Beantragt wird dies beim Bundesversicherungsamt und beträgt für die Zeit der gesamten Schutzfrist höchstens € 210,--.Der Arbeitgeber hat auch diesen Arbeitnehmerinnen den Unterschiedsbetrag von € 13,-- zu bezahlen. Falls Sie über Ihren Mann als Familienmitglied versichert und Hausfrau sind, bekommen Sie kein Mutterschaftsgeld. Ein Merkblatt zu diesem Thema gibt es beim Bundesversicherungsamt (www.bva.de). Elterngeld gibt es ab der Geburt des Kindes für 12 oder 14 Monate.12 Monate Elterngeld sind die Regel für die Person, die ihr Kind selbst betreut und die weiteren Voraussetzungen erfüllt. Die zusätzlichen zwei Monate gibt es nur dann, wenn auch der andere Elternteil pausiert oder durchschnittlich bis zu 30 Wochenstd. arbeitet. Alleinerziehende erhalten in bestimmten Fällen, wenn sie im Jahr vor der Geburt erwerbstätig waren, 14 Monate Elterngeld. Paare dürfen die 14 Monate nach Belieben untereinander aufteilen, das heißt, sie können beispielweise 7 Monate gemeinsam zu Hause bleiben und Elterngeld beziehen. Wichtig: Elternzeitanspruch unabhängig davon 3 Jahre! Wie viel Elterngeld steht Ihnen zu ? Dem betreuenden Elternteil werden 67 % des Nettolohnes (ab 1240.- Nettogehalt nur 65%) ersetzt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € monatlich. Zur Berechnung wird das durchschnittliche Nettogehalt der vergangenen 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes herangezogen. Spitzenverdiener erhalten kein Elterngeld ( ab 250.000 € Jahreseink./ 500.000 Ehepaar) Bei Selbständigen wird der Gewinn nach Abzug der Steuern (zu 65% bzw. 67%) ersetzt. Mütter oder Väter, die nicht erwerbstätig sind (, Hausfrauen, Studierende) erhalten 12 Monate den Sockelbetrag von 300 €. Bei SGB II Bezug erfolgt allerdings die Anrechnung des Elterngeldes seit 1.1.2011. Eltern dürfen während des Bezuges von Elterngeld nicht mehr als 30 Std. wöchentl. arbeiten. -3-
Für Geringverdiener gibt es einen Bonus, das heißt, wer weniger als 1000€ Adressen und Kontakte: monatl. verdient, erhält mehr als 67% des Nettolohnes ersetzt. Pro 20 €, die das Nettoeinkommen unter 1000 € lag, steigt das Elterngeld um einen Prozentpunkt an. Familienbildungsstätte des kath. Bezirksamtes Der so genannte „Geschwisterbonus“ in Form eines erhöhten Tel.:06192-290313 www.fbs-taunus.de Elterngeldes wird gezahlt, wenn das zweite Kind auf die Welt kommt bevor das erste 36 Monate alt ist. Der Geschwisterbonus wird auch gezahlt, wenn Elternschule AWO Bad Homburg , Tel.:06172-41480, www.awo- Eltern außer dem Baby noch zwei weitere Kinder unter 6 Jahren haben. hochtaunus.de Boni wird auch gewährt, wenn die Eltern mind. 1 Kind mit Behinderung Elternservice e.V., Am Wingertsberg 11a, Bad Homburg (unter 14 J.) haben. (Betreuung) Tel.: 06172-458295, www.elternservice-bad-homburg.de Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des dem Elternteil zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75 €. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich Hebammenlädchen, Michelbacher Str. 7a,61250 Usingen das Elterngeld um je 300 € für das zweite und jedes weitere Kind. Tel. 06081-103938, www.hebammenlaedchen.de Elterngeld von 300 € wird seit 1.1.2011 auf andere Sozialleistungen Familienentlastender Dienst GANZ , Friedrich-Ebert-Str.18, angerechnet! (nicht jedoch bei BaföG und Wohngeld) 61267 Neu-Anspach, Tel.: 06081-962452 Frauencafe’ und Mütterzentrum Lichtblick, Albert-Franke-Str. 6-10, Mutterschafts- und Elterngeld müssen nicht versteuert werden, unterliegen 61250 Usingen Tel: 06081-12962, www.muetterzentrum-usingen.de aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, für die Berechnung des Steuersatzes werden diese steuerfreien Einnahmen zu ihrem Verdienst Kinderbetreuungsservice Tel. 06081-4460635 hinzugezählt. Mütter- u. Familienzentrum, Ringstr. 7, Friedrichsdorf Während der Ausbildung erhalten Sie Elterngeld unabhängig davon, wie viel Tel.:06172-954968 (Tagesmütterbüro:764754), www.mfzfriedrichsdorf.de Stunden Sie wöchentlich arbeiten. Kinderbetreuungsmöglichkeiten Oberursel www.oberursel.de Möglichst sofort nach der Geburt des Kindes, sollten Sie den Antrag dem Elternberatung Oberursel, Hospitalstr. 9, Tel.: 06171-585358 Versorgungsamt abgeben, da er nur 3 Monate rückwirkend ausgezahlt wird. Anträge können beim Versorgungsamt Frankfurt angefordert werden Familientreff Oberursel , Schulstr. 27a, Tel 06171-59905, (Walter-Möller-Platz 1, 60439 Frankfurt/Main). www.familientreff-oberursel.de Wenn Sie vor der Geburt in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert Frauen helfen Frauen, Marktplatz 10, Oberursel, Tel.:06171-51768 waren, bleiben Sie in der Zeit in der Sie Elterngeld erhalten beitragsfrei www.frauenhaus-oberursel.de, Notrufnr.: 06171-51600 weiter versichert. Üben Sie jedoch eine über der Geringfügigkeitsgrenze Kinderbetreuung Bad Homburg www.bad-homburg.de liegende versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung aus sind Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen. Das gilt auch für pflichtversicherte Katharina Kasper-Stiftung, rund um die Pränataldiagnostik Studenten, wenn sie immatrikuliert bleiben. www.katharina-kasper-stiftung.de Im Marienkrankenhaus Frankfurt, Hotline 02602 – 94 94 8 –0 Kindergeld (steuerfrei) für das erste und zweite Kind beträgt monatlich: € 184,-- Alle Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen für das dritte Kind beträgt monatlich: € 190,-- zusammengestellt und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. ab dem vierten und jedem weiteren Kind € 215,-- -4- Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Broschüren zum Thema: Steuerliche Auswirkungen Internetportal der Bundeszentrale f. gesundheitl. Aufklärung: Es ist sinnvoll, sich bei der Geburt eines Kindes beim zuständigen Finanzamt über www.schwanger-info.de steuerliche Auswirkungen und Vorteile beraten zu lassen ( Eintrag in die www.familienplanung.de Lohnsteuerkarte, Freibeträge, Absetzen von Kinderbetreuungskosten). „Der Unterhaltsvorschuss, eine Hilfe für Alleinerziehende“ Kinderzuschlag Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 11018 Berlin Der Kinderzuschlag ist eine Leistung mit der Kinderarmut bekämpft werden soll. Servicetel: 01801 – 907050 www.bmfsfj.de Wenn das Elterneinkommen den Familienbedarf nicht gänzlich abdecken kann, weil Kinder im Haushalt leben, ist ein Antrag bei der „Merkblatt Kindergeld“ Familienkasse zu stellen. www.familienkasse.de Die Zahlung des Kinderzuschlags ist auf insgesamt 36 Monate begrenzt und beträgt max. € 140,--/Kind/Monat. „Allein erziehend, Tipps und Informationen“ Vamv – Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Rentenversicherung Bundesverband e.V. www.vamv.de Mutterschafts-, Eltern- und Erziehungszeiten werden von der Rentenversicherung Hasenheide 70 berücksichtigt und angerechnet. Bewahren Sie deswegen alle Unterlagen darüber 10967 Berlin sorgfältig auf. Tel: 030 - 6959786 Die Erziehungszeit kann auf Vater und Mutter aufgeteilt werden. Beratungshotline „Allein erziehend“: 0190 - 898929 Arbeitslosengeld II ( SGB II) / Sozialgeld „Elterngeld, Elternzeit“ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist die Grundsicherung für Erwerbsfähige, Arbeitsuchende und Erwerbstätige mit 11018 Berlin niedrigem Einkommen und deren Bedarfsgemeinschaft. Auch Mütter gelten Servicetel: 01801 / 907050 www.bmfsfj.de grundsätzlich als erwerbsfähig und können bei Hilfebedürftigkeit ALG II beantragen. „Eltern bleiben Eltern, Hilfen für Kinder bei Trennung und Scheidung“ Den Antrag stellen Sie bei der örtlichen Gemeinde oder dem Landratsamt. Sollten Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. Sie den Antrag noch nicht vollständig ausfüllen können oder die benötigten (DAJEB), Neumarkterstr. 84c, 81673 München, Tel.: 089-4361091 Unterlagen nicht beifügen können, lassen Sie den Antrag trotzdem möglichst www.dajeb.de umgehend mit Datum und Stempel versehen, da dieser Zeitpunkt Beginn des Berechnungszeitraumes ist! Ein schriftlicher Bescheid sollte Ihnen immer „Staatliche Hilfen für Familien“ zugehen, um möglicherweise Widerspruch einlegen zu können. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 11018 Berlin Servicetel: 01801 / 907050 -5-
Das bietet profamilia: Ein erhöhter Anspruch besteht sowohl für schwangere ALG II – Bezieherinnen (ab der 13. SSW) als auch für Alleinerziehende. Einmalige Leistungen können beantragt werden für Schwangerenberatung Schwangerenbekleidung, Erstlingsausstattung und eine Erstausstattung der Wohnung, die z.B. aufgrund des neugeborenen Kindes gewechselt werden Schwangerschaftskonfliktberatung musste. Beantragen Sie gegebenenfalls Umzugskosten und Mietkaution (auf Darlehen). Familienplanungsberatung Kindergeld, Elterngeld und sonstiges Einkommen wird zur Berechnung der Partnerschafts- und Sexualberatung Hilfe zum Lebensunterhalt mit angerechnet. Information und Beratung bei Trennung und Scheidung Juristische Kurzberatung zum Familienrecht Geburtsvorbereitungskurse Arbeitslosengeld (ALG I) Bundesstiftung Auch wenn Sie schwanger sind, stehen Sie dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung und haben deshalb auch Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld I ist, dass Sie in den letzten zwei Jahren für mindestens 12 Monate eine profamilia Arbeitslosenversicherung hatten (oder ein volles Jahr gearbeitet haben). Während der Mutterschutzfrist erhalten Sie von der Krankenkasse Dr.-Fuchs-Str. 5 Mutterschaftsgeld in Höhe der bisher bezogenen Arbeitsamtsbezüge. 61381 Friedrichsdorf Sollten Sie nach der Mutterschutzzeit weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, sollten Sie sich entscheiden, ob Sie evtl. Elternzeit Telefon: 06172 / 74951 nehmen und Elterngeld beantragen. In dieser Zeit erlischt Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I nicht! (Voraussetzung für den weiteren Bezug von In Kronberg: Arbeitslosengeld I ist jedoch, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung Jugendhaus Villa Winter stehen, d.h. die Kinderbetreuung muss gewährleistet sein.) Heinrich-Winter-Str. 4 61476 Kronberg (Termine über profamilia Friedrichsdorf) -6-
Das bietet das Diakonische Werk Hochtaunus: Wohngeld können Sie beantragen wenn Sie kein/e Bezieher/in von SGB II / XII sind. Sind Sie Mieter einer Wohnung so erhalten Sie Mietzuschuss, sind Sie Eigentümer erhalten Sie einen Lastenzuschuss. Das Wohngeld können Sie in der Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde beantragen. Stellen Sie nach jeder lebenssituativen Veränderung (Geburt eines Kindes, Schwangerenberatung vermindertes Einkommen, Arbeitslosigkeit...) einen neuen Antrag, auch wenn Ihnen bereits ein früherer Antrag abgelehnt wurde. Schwangerenberatung Epilepsieerkrankter Unterhaltsleistungen Schwangerenberatung psychisch Erkrankter können sie einfordern, wenn Sie nicht mit dem anderen Elternteil Schwangerschaftskonfliktberatung zusammenleben, dann muss dieser – als der nicht betreuende Elternteil – Unterhalt für das Kind zahlen. Die Unterhaltshöhe richtet sich nach dem Alter des Familienplanungsberatung Kindes und dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Das gleiche gilt auch im Falle einer Scheidung (s. Düsseldorfer Tab.) Unterhaltsleistungen können Mutter-Kind-Kuren gerichtlich durchgesetzt werden. Bei Kindern, deren Eltern getrennt leben, können Sie das Jugendamt in Anspruch Allgemeine Lebensberatung nehmen, das für die Rechte des Kindes eintritt (Beistandschaft), ggf. auch auf gerichtlichem Weg. Ist der Unterhaltspflichtige zahlungsunfähig, dann erhalten Sie Bundesstiftung das Geld aus der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes. Sollte der betreuende Elternteil wieder heiraten, erlischt der Anspruch auf die Leistung. Kirchenstiftung Beistandschaft Online-Beratung unter: www.evangelische-beratung.net/skb- hochtaunus.de (anonym) ist ein Angebot des Jugendamtes an Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind und kann freiwillig wahrgenommen werden. Diakonisches Werk Hochtaunus Die Beistandschaft dient der Hilfe und Unterstützung des sorgeberechtigten Heuchelheimer Str. 20 Elternteils, zur 61348 Bad Homburg - Feststellung der Vaterschaft und / oder - Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes Telefon: 06172 / 30 88 03 Die Beistandschaft wird dem Jugendamt übertragen, das in Vertretung des Kindes _______________________________ beim Familiengericht die Feststellung der Vaterschaft oder den Unterhalt beantragen kann. Die elterliche Sorge des antragstellenden Elternteils wird Industriestr. 8 b dadurch nicht eingeschränkt. 61273 Wehrheim Telefon: 06081 / 953190 -7-
Das bietet Beantragt wird die Beistandschaft beim Jugendamt am Wohnsitz des Kindes. Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Gartenstr. 23, 61449 Steinbach , Tel. 06171/ 277890, Die Beistandschaft endet, wenn der allein sorgeberechtigte Elternteil dies beratungsstelle@caritas-hochtaunus.de schriftlich verlangt, der Elternteil die Alleinsorge verliert oder wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt. Die Beistandschaft • Informationen über gesetzliche Leistungen kann nicht von Seiten des Jugendamtes beendet werden. • Unterstützung bei der Suche von Hebammen und Kinderbetreuungsmöglichkeiten • Beratung nach Schwangerschaftsabbruch oder Fehlgeburt Unterhaltsvorschuss • Beratung für Alleinerziehende erhalten Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil keinen oder zu • Vermittlung von finanziellen Hilfen bei geringem Einkommen geringen Kindesunterhalt zahlt. • Vermittlung von Stiftungsmitteln - Bundesstiftung für Mutter und Kind, Unterhaltsvorschuss wird insgesamt längstens für 72 Monate vom Bischöflicher Hilfsfond Jugendamt gezahlt, endet aber spätestens bis zur Vollendung des 12. • Vermittlung von Familienpflege - Betreuung der Familie nach der Geburt oder Lebensjahres. Das gilt auch dann, wenn die Unterhaltsleistungen noch nicht bei Krankheit der Mutter volle 72 Monate gezahlt worden sind. • Vermittlung in andere Fachdienste • Beratung bei ausländerrechtlichen Fragen Von 0-5 Jahre € 133,-- monatlich • Gruppe für junge Schwangere und junge Mütter mit einem Kind im ersten Lebensjahr 6-12 Jahre € 180,-- monatlich Diese Beträge werden auf das ALG II angerechnet. Weitere Angebote des Caritasverbandes für Familien Familienpflege in Königstein Der Caritas Laden Georg-Pingler-Str. 29 Dorotheenstr. 11 61462 Königstein 61348 Bad Homburg Sorge- und Umgangsrecht Tel: 06174 1225 Tel. 06172 59760-266 Eltern die nicht miteinander verheiratet sind, können die elterliche Sorge Das Caritas Familienbüro Das Caritas Familienbüro gemeinsam ausüben. Dazu ist eine gemeinsame Sorgeerklärung beim c/o Rathaus Usingen c/o Grundschule Reifenberg zuständigen Jugendamt abzugeben. Geben Sie keine Sorgeerklärung ab, so Wilhelmjstr. 1 Brunhildestr. 70 hat die Mutter die alleinige Sorge für das Kind. 61250 Usingen 61389 Schmitten Eine Änderung der gemeinsamen Sorge kann nur auf Antrag eines Tel. 06081 10244020 Tel. 06082 924570 Elternteils beim Familiengericht gestellt werden. Die Übertragung auf ein Elternteil wird nur stattgegeben, wenn es dem Wohl des Kindes entspricht. Caritas Tagesstätte für behinderte und nicht behinderte Kinder Weberstr. 45 61350 Bad Homburg Tel. 06172 82521 -8-
Anlaufstellen für Mutterschutzgesetz Schwangerschaftskonfliktberatung: gilt für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (auch in der Probezeit, in Diakonisches Werk Hochtaunus befristeten Arbeits- u. Ausbildungsverhältnissen) und schützt die schwangere Frau für eine bestimmte Zeit vor und nach der Geburt vor Gesundheitsgefahren und sichert den Lebensstandard. Die Mutterschutzfrist beginnt i.d.R. sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin, in dieser Zeit darf die Berufstätige nicht mehr vom Arbeitgeber Heuchelheimer Str. 20 beschäftigt werden, es sei denn sie wünscht es. Bis zur achten Woche nach der 61348 Bad Homburg Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. Telefon: 06172 / 30 88 03 Während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Geburt genießen Sie ____________________ Kündigungsschutz. Bereits ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam, wenn dem Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen die Schwangerschaft mitgeteilt wird. Wenn Sie die Frist unverschuldet überschreiten, die Mitteilung dann aber Industriestr. 8 b unverzüglich nachholen, ist diese Frist unwirksam. Bei befristeten 61273 Wehrheim Arbeitsverträgen besteht Kündigungsschutz nur während der Befristung. Telefon: 06081 / 95319 0 Für die ärztlichen Untersuchungen muss der Arbeitgeber Sie freistellen. Weitere Einschränkungen am Arbeitsplatz sind z.B. Nacht- und Wochenendarbeit, www.diakonie-htk.de Mehrarbeit, schwere körperliche Arbeit, Akkord- und Fließbandarbeit, sowie Kontakt bzw. direkte Arbeit mit Gefahrstoffen. Mit der Schutzfrist wird die Ausbildungszeit nicht automatisch verlängert. Ist eine Verlängerung nötig, um ProFamilia das Ausbildungsziel zu erreichen, muss dies bei der IHK oder dem Arbeitsamt beantragt werden. Dr.-Fuchs-Str. 5 61381 Friedrichsdorf Elternzeit Telefon: 06172 / 74951 ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch von Arbeitnehmer/innen gegenüber ihrem Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung eines Kindes. -9-
Stiftungen Anspruch auf Elternzeit haben erwerbstätige Mütter oder Väter auch bei - befristeten Arbeitsverträgen (keine Verlängerung) wurden für schwangere Frauen in Notsituationen eingerichtet - geringfügiger Beschäftigung und zwar: - Ausbildung (Verlängerung des Ausbildungsvertrages) - Umschulung - von der Bundesregierung, die Bundesstiftung „Mutter und Kind, - beruflicher Fortbildung Schutz des ungeborenen Lebens“. Diese Stiftung ist - Heimarbeit einkommensabhängig. Der Antrag kann im Diakonischen Werk Hochtaunus oder bei der Caritas bzw. profamilia gestellt werden Voraussetzung: Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt und wird von Ihnen betreut. Die Elternzeit beginnt nach Ablauf der Mutterschutzfrist und endet nach dem - von der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau die 36. Lebensmonat des Kindes. Während dieser Zeit kann Ihnen nicht „Stiftung für das Leben“. Diese Stiftung ist einkommensabhängig. gekündigt werden. Möchten Sie kündigen, ist das jederzeit möglich. Dieser Antrag kann nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr beim Die Elternzeit muss beim Arbeitgeber sieben Wochen vor ihrem Beginn Diakonischen Werk gestellt werden. schriftlich angemeldet werden. Arbeiten beide Elternteile, können Sie wählen, wer die Elternzeit in Einen Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung aus diesen Anspruch nimmt. Auch kann sie vollständig oder teilweise gemeinsam in Stiftungen gibt es nicht. Anspruch genommen werden. Wechseln Sie sich ab, so geht das höchstens zweimal (zwei Zeitabschnitte). Eine nachträgliche Änderung ist i.d.R. nicht möglich. Mutter-Kind-Kuren und Mütterkuren Nehmen Sie in der Ausbildung Elternzeit, verlängert sich die Ausbildung automatisch. sind ein weiterer Bestandteil der Beratungsarbeit des Diakonischen Werkes. Wenn Sie Interesse und Fragen zu diesen Kuren haben, wenden Sie sich Pränataldiagnostik (vorgeburtliche Untersuchungen) ans Diakonische Werk in Bad Homburg bzw. Wehrheim. wird bei der/m Frauenärztin/arzt bzw. im Krankenhaus durchgeführt. Heimliche Schwangerschaft – vertrauliche Geburt Pränataldiagnostik umfasst Untersuchungsmethoden, um eine mögliche Behinderung des Ungeborenen festzustellen. Aufklärung über die einzelnen Wenn Sie verzweifelt sind, da niemand in Ihrer Familie und im Umfeld von Ihrer Methoden, wie z.B. Ultraschall, Triple-Test, Fruchtwasseruntersuchung Schwangerschaft erfahren darf, dann wenden Sie sich bitte an unsere usw., deren Möglichkeiten und Risiken muss vor deren Anwendung beim Beratungsstellen (Diak. Werk, Caritas, profamilia, Frauen helfen Frauen). Sie Arzt stattfinden. müssen Ihren Namen am Telefon und auch im Beratungsgespräch nicht nennen. Ob und wann Sie sich für eine solche Untersuchung entscheiden wollen, Auch kurz vor der Entbindung ist dies noch möglich. Wir beraten strengstens können Sie mit dem Arzt/Ärztin oder auch mit einer Schwangerenberaterin anonym, geben keine Daten weiter und haben sogar vor Gericht das Recht die überlegen. Aussage zu verweigern. Wir informieren Sie über Möglichkeiten der vertraulichen Psychosoziale Unterstützung und Klärung in Konfliktsituationen zu diesem Geburt, bei der niemand in Ihrem Umfeld von der Entbindung erfährt. Thema erhalten Sie außerdem im Marienkrankenhaus im Büro der Katharina Kasper-Stiftung des Bistums Limburg. -10- -11-
Die Frauenbeauftragten als Ansprechpartner/innen Frauenbeauftragte der Stadt Usingen Frauenbeauftragte des Hochtaunuskreises Frau Monika Huschka Frau Dr. Silke Heil / Frau Elke Engmann Wilhelmjstr. 1, 61250 Usingen Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, Bad Homburg Tel.: 06081/1024-4002 Tel.: 06172/9995410 m@il: Huschka@Usingen.de m@il:Elke.Engmann@Hochtaunuskreis.de Frauenbeauftragte der Stadt Bad Homburg Frauenbeauftragte der Stadt Wehrheim Frau Gaby Pilgrim Frau Isolde Momberger Rathausplatz 1, 61348 Bad Homburg Am Rathaus 2, 61237 Wehrheim Tel.: 06172/100-1022 Tel.: 06081/58942 m@il: Gaby.Pilgrim@Bad-Homburg.de m@il: i.momberger@wehrheim.de Frauenbeauftragte der Stadt Friedrichsdorf Frauenbeauftragte Glashütten Frau Walburga Kandler Frau Ingrid Neuhäuser Hugenottenstr. 55, 61381 Friedrichsdorf Schloßborner Weg 2, 61479 Glashütten Tel.: 06172/731-303 Tel.: 06174/292-27 m@il: Walburga.Kandler@Friedrichsdorf.de m@il: i.neuhaeuser@gemeinde-glashuetten.de Frauenbeauftragte der Stadt Königstein Frauenbeauftragte Weilrod Frau Suzanne Müller-Hess Frau Regina Frohs Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus Am Senner 1, 61276 Weilrod Tel.:06174/202-273 Tel.: 06083/9509-34 m@il: Suzanne.Mueller-Hess@Koenigstein.de m@il: frohs@weilrod.de Frauenbeauftragte der Stadt Oberursel Frauenbeauftragte Neu-Anspach Frau Gabriela Wölki Frau Simone Müller Rathausplatz 1, 61440 Oberursel Bahnhofstr. 26-28, 61267 Neu-Anspach Tel.:06171/502-152 Tel.: 06081/1025-5100 m@il: Gabriela.Woelki@Oberursel.de m@il: simone.mueller@neu-anspach.de Frauenbeauftragte der Stadt Steinbach (Taunus) Frauenbeauftragte der Stadt Kronberg Frau Inge Michaelis Frau Heike Stein Kronberger Straße 2, 61449 Steinbach/Ts. Katharinenstr. 7, 61476 Kronberg Tel.: 06171/75391 Tel.: 06173-703-1150 m@il: Inge.Michaelis@Stadt-Steinbach.de m@il: Gleichstellung@Kronberg.de
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