218/219 BERATUNG STGB UNTERSTÜTZUNG

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§ 218/219   Beratung
  StGB      Unterstützung
Sie wissen jetzt – dass Sie ein Kind erwarten,

                                                   das löst eine Menge von Fragen aus:

                                                   Wie verhält sich mein Partner dazu?
                                                   Wohin kann ich mich wenden ?
                                                   Welche Möglichkeiten gibt es für mich/uns ?
                                                   Was ist wichtig für mich/uns ?
                                                   Wie geht es für mich/uns weiter ?

                                                   Mit diesem Heft wollen wir Antworten auf Ihre Fragen geben

                                                   Herausgeber           Diakonisches Werk Hochtaunus
                                                                         Heuchelheimer Strasse 20
                                                                         61348 Bad Homburg

                                                   In Kooperation mit:   profamilia
                                                                         Deutsche Gesellschaft für Familien-
                                                                         Planung, Sexualpädagogik und
                                                                         Sexualberatung e.V.
                                                                         Dr.-Fuchs-Str. 5
                                                                         61381 Friedrichsdorf

                                                                         Kreisausschuss des Hochtaunuskreises
                                                                         Leitstelle Frauen, Senioren, Behinderte und
                                                                         Krankenpflege
Im Sinne des Presserechtes verantwortlich:                               Frau Dr. Silke Heil / Frau Elke Engmann
                                                                         Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
Diakonisches Werk Hochtaunus                                             61352 Bad Homburg
Heuchelheimerstr. 20
61348 Bad Homburg
Tel.:06172-308803                            3. Auflage
                                             September 2011
Inhaltsverzeichnis
                                            Seite

Entscheidungsfindung                          1

Mutterschaftsgeld                             2

Elterngeld                                    3

Kindergeld                                    4

Kinderzuschlag                                5

Rentenversicherung                            5

Arbeitslosengeld II (SGB II + XII)            5

Arbeitslosengeld I (ALG I)                    6

Wohngeld                                      7

Unterhaltsleistungen                          7

Beistandschaft                                7

Unterhaltsvorschuss                           8

Sorge- u. Umgangsrecht                        8

Mutterschutzgesetz                            9

Elternzeit                                    9

Pränataldiagnostik                            10

Stiftungen / Mutter-Kind-Kuren                11

Heimliche Schwangerschaft –vertrauliche Geburt 11

Anhang/Adressen
Entscheidungsfindung
Nicht jede Schwangerschaft ist geplant und erwartet.
Wenn Sie schwanger geworden sind, stehen Sie eventuell vor einer schwierigen
Entscheidung.
Um Sie bei Ihren Überlegungen zu unterstützen und Ihnen Antworten auf
sozialrechtliche Fragen zu geben, haben wir für Sie diese kleine Broschüre
entwickelt. Wir informieren Sie über den Zeitraum vom Schwangerschaftsbeginn
bis zum Ende der Elternzeit über finanzielle und rechtliche Fragen.

Sollten Sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, so ist die Schwanger-
schaftskonfliktberatung nach § 219 StGB gesetzlich vorgeschrieben und wird
ergebnisoffen geführt. Sie dient als Hilfe für die schwangere Frau und dem Schutz
des ungeborenen Lebens. In einem geschützten Raum sollen Sie ihre Sorgen und
Nöte aussprechen dürfen, mit der Sicherheit, in Ihrer Entscheidung angenommen
und akzeptiert zu werden. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen.
Der Schwangerschaftsabbruch ist bis zum Ende der 12. Woche nach der
Empfängnis zulässig, wenn Sie
     -      ein Beratungsgespräch in einer anerkannten Beratungsstelle, die
            Ihnen auf Wunsch den Beratungsschein ausstellt, hatten
     -      den Abbruch möchten und durch eine Ärztin/Arzt durchführen lassen
     -      mind. 3 Tage zwischen dem Beratungsgespräch und dem Abbruch
            liegen
     -      dem Arzt/der Ärztin die Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB
            vorlegen

Erkundigen Sie sich über die Art des Schwangerschaftsabbruches bei Ihrem
Gynäkologen/Gynäkologin oder in einer nachfolgend genannten Beratungsstelle.
Die Kosten übernimmt das Land Hessen, auf Antrag über die Krankenkasse,
wenn das Einkommen der Frau (§ 1 Abs. 2) unter einem bestimmten Betrag liegt
oder bei medizinischer oder kriminologischer Indikation.

Die Beratung nach § 219 StGB wird im Hochtaunus vom Diakonischen Werk
Bad Homburg und Wehrheim sowie der profamilia in Friedrichsdorf und
Kronberg durchgeführt. Die Beratung ist für Sie kostenfrei, anonym und
unterliegt der Schweigepflicht.
-1-                                    -2-
Mutterschaftsgeld (steuerfrei)
erhalten Sie, wenn Sie bis zum Beginn der Schutzfrist in einem
versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis standen.
Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, muss das
Mutterschaftsgeld dort beantragt werden. ALG I Empfängerinnen erhalten
Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG von der Krankenkasse.
ALG II Empfängerinnen erhalten kein Mutterschaftsgeld.

Vor der Geburt brauchen Sie dafür eine ärztliche Bescheinigung über den
voraussichtlichen Geburtstermin, die allerdings höchstens sieben Wochen
vor diesem errechneten Termin ausgestellt sein darf.
Nach der Geburt benötigt die Krankenkasse die standesamtliche
Geburtsurkunde, die Ihnen extra für Mutterschaftsleistungen ausgestellt
wird. Bei einer Frühgeburt verlängert sich die Bezugsdauer des
Mutterschaftsgeldes. In diesem Fall wird eine ärztliche Bescheinigung
benötigt.
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes errechnet sich aus dem
durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate und beträgt
höchstens € 13,00 täglich. Ihr Arbeitgeber zahlt den Differenzbetrag bis zur
Höhe Ihres bisherigen Nettoentgeltes.

In keinem Arbeitsverhältnis im Sinne des Mutterschutzgesetzes stehen z.B.
Beamtinnen, denen die Dienstbezüge nach beamtenrechtlichen
Grundsätzen auch während der Schutzfristen gezahlt werden.

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht für sechs Wochen vor und acht
Wochen nach der Geburt des Kindes (insges. 14 Wochen). Bei Mehrlings-
Geburten verlängert sich der Anspruch auf 12 Wochen nach der Geburt
(insges. 18 Wochen).
Liegt das Mutterschaftsgeld unter € 300,00 n.d. Geburt, erhalten Sie bereits
ab dem ersten Lebensmonat des Kindes ergänzendes Elterngeld.

Wenn Sie zu Beginn der Schutzfrist wegen Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf
Krankengeld haben, erhalten Sie das Mutterschaftsgeld komplett von der
Krankenkasse, die sich dann den entsprechenden Anteil vom Arbeitgeber
zurückholt.
Solange Sie Mutterschaftsgeld oder Elterngeld beziehen, sind Sie beitragsfrei
weiterversichert !

Arbeitnehmerinnen, die privat oder familienversichert sind erhalten ebenso
Mutterschaftsgeld. Beantragt wird dies beim Bundesversicherungsamt und beträgt
für die Zeit der gesamten Schutzfrist höchstens € 210,--.Der Arbeitgeber hat auch
diesen Arbeitnehmerinnen den Unterschiedsbetrag von € 13,-- zu bezahlen. Falls
Sie über Ihren Mann als Familienmitglied versichert und Hausfrau sind,
bekommen Sie kein Mutterschaftsgeld. Ein Merkblatt zu diesem Thema gibt es
beim Bundesversicherungsamt (www.bva.de).

Elterngeld
gibt es ab der Geburt des Kindes für 12 oder 14 Monate.12 Monate Elterngeld
sind die Regel für die Person, die ihr Kind selbst betreut und die weiteren
Voraussetzungen erfüllt. Die zusätzlichen zwei Monate gibt es nur dann, wenn
auch der andere Elternteil pausiert oder durchschnittlich bis zu 30 Wochenstd.
arbeitet. Alleinerziehende erhalten in bestimmten Fällen, wenn sie im Jahr vor
der Geburt erwerbstätig waren, 14 Monate Elterngeld.
Paare dürfen die 14 Monate nach Belieben untereinander aufteilen, das heißt, sie
können beispielweise 7 Monate gemeinsam zu Hause bleiben und Elterngeld
beziehen. Wichtig: Elternzeitanspruch unabhängig davon 3 Jahre!

Wie viel Elterngeld steht Ihnen zu ?
Dem betreuenden Elternteil werden 67 % des Nettolohnes (ab 1240.- Nettogehalt
nur 65%) ersetzt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € monatlich. Zur
Berechnung wird das durchschnittliche Nettogehalt der vergangenen 12
Kalendermonate vor der Geburt des Kindes herangezogen. Spitzenverdiener
erhalten kein Elterngeld ( ab 250.000 € Jahreseink./ 500.000 Ehepaar)
Bei Selbständigen wird der Gewinn nach Abzug der Steuern (zu 65% bzw. 67%)
ersetzt. Mütter oder Väter, die nicht erwerbstätig sind (, Hausfrauen,
Studierende) erhalten 12 Monate den Sockelbetrag von 300 €. Bei SGB II Bezug
erfolgt allerdings die Anrechnung des Elterngeldes seit 1.1.2011. Eltern dürfen
während des Bezuges von Elterngeld nicht mehr als 30 Std. wöchentl. arbeiten.

                                       -3-
Für Geringverdiener gibt es einen Bonus, das heißt, wer weniger als 1000€                          Adressen und Kontakte:
monatl. verdient, erhält mehr als 67% des Nettolohnes ersetzt. Pro 20 €, die
das Nettoeinkommen unter 1000 € lag, steigt das Elterngeld um einen
Prozentpunkt an.                                                                     Familienbildungsstätte des kath. Bezirksamtes
Der so genannte „Geschwisterbonus“ in Form eines erhöhten
                                                                                      Tel.:06192-290313 www.fbs-taunus.de
Elterngeldes wird gezahlt, wenn das zweite Kind auf die Welt kommt bevor
das erste 36 Monate alt ist. Der Geschwisterbonus wird auch gezahlt, wenn            Elternschule AWO Bad Homburg , Tel.:06172-41480, www.awo-
Eltern außer dem Baby noch zwei weitere Kinder unter 6 Jahren haben.                  hochtaunus.de
Boni wird auch gewährt, wenn die Eltern mind. 1 Kind mit Behinderung                 Elternservice e.V., Am Wingertsberg 11a, Bad Homburg
(unter 14 J.) haben.                                                                  (Betreuung) Tel.: 06172-458295, www.elternservice-bad-homburg.de
Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des dem Elternteil zustehenden
Elterngeldes, mindestens jedoch 75 €. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich              Hebammenlädchen, Michelbacher Str. 7a,61250 Usingen
das Elterngeld um je 300 € für das zweite und jedes weitere Kind.                     Tel. 06081-103938, www.hebammenlaedchen.de
Elterngeld von 300 € wird seit 1.1.2011 auf andere Sozialleistungen                  Familienentlastender Dienst GANZ , Friedrich-Ebert-Str.18,
angerechnet! (nicht jedoch bei BaföG und Wohngeld)                                    61267 Neu-Anspach, Tel.: 06081-962452
                                                                                     Frauencafe’ und Mütterzentrum Lichtblick, Albert-Franke-Str. 6-10,
Mutterschafts- und Elterngeld müssen nicht versteuert werden, unterliegen
                                                                                      61250 Usingen Tel: 06081-12962, www.muetterzentrum-usingen.de
aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, für die Berechnung des
Steuersatzes werden diese steuerfreien Einnahmen zu ihrem Verdienst                  Kinderbetreuungsservice Tel. 06081-4460635
hinzugezählt.                                                                        Mütter- u. Familienzentrum, Ringstr. 7, Friedrichsdorf
Während der Ausbildung erhalten Sie Elterngeld unabhängig davon, wie viel             Tel.:06172-954968 (Tagesmütterbüro:764754), www.mfzfriedrichsdorf.de
Stunden Sie wöchentlich arbeiten.                                                    Kinderbetreuungsmöglichkeiten Oberursel www.oberursel.de
Möglichst sofort nach der Geburt des Kindes, sollten Sie den Antrag dem
                                                                                     Elternberatung Oberursel, Hospitalstr. 9, Tel.: 06171-585358
Versorgungsamt abgeben, da er nur 3 Monate rückwirkend ausgezahlt wird.
Anträge können beim Versorgungsamt Frankfurt angefordert werden                      Familientreff Oberursel , Schulstr. 27a, Tel 06171-59905,
(Walter-Möller-Platz 1, 60439 Frankfurt/Main).                                        www.familientreff-oberursel.de
Wenn Sie vor der Geburt in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert                Frauen helfen Frauen, Marktplatz 10, Oberursel, Tel.:06171-51768
waren, bleiben Sie in der Zeit in der Sie Elterngeld erhalten beitragsfrei            www.frauenhaus-oberursel.de, Notrufnr.: 06171-51600
weiter versichert. Üben Sie jedoch eine über der Geringfügigkeitsgrenze
                                                                                     Kinderbetreuung Bad Homburg www.bad-homburg.de
liegende versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung aus sind Beiträge zur
Krankenversicherung zu zahlen. Das gilt auch für pflichtversicherte                  Katharina Kasper-Stiftung, rund um die Pränataldiagnostik
Studenten, wenn sie immatrikuliert bleiben.                                           www.katharina-kasper-stiftung.de
                                                                                      Im Marienkrankenhaus Frankfurt, Hotline 02602 – 94 94 8 –0
Kindergeld (steuerfrei)
für das erste und zweite Kind beträgt monatlich:                    € 184,--   Alle Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen
für das dritte Kind beträgt monatlich:                              € 190,--
                                                                               zusammengestellt und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
ab dem vierten und jedem weiteren Kind                              € 215,--
                                       -4-                                     Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Broschüren zum Thema:
                                                                        Steuerliche Auswirkungen
Internetportal der Bundeszentrale f. gesundheitl. Aufklärung:           Es ist sinnvoll, sich bei der Geburt eines Kindes beim zuständigen Finanzamt über
www.schwanger-info.de                                                   steuerliche Auswirkungen und Vorteile beraten zu lassen ( Eintrag in die
www.familienplanung.de                                                  Lohnsteuerkarte, Freibeträge, Absetzen von Kinderbetreuungskosten).
„Der Unterhaltsvorschuss, eine Hilfe für Alleinerziehende“
                                                                        Kinderzuschlag
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
11018 Berlin                                                            Der Kinderzuschlag ist eine Leistung mit der Kinderarmut bekämpft werden soll.
Servicetel: 01801 – 907050 www.bmfsfj.de                                Wenn das Elterneinkommen den Familienbedarf nicht gänzlich
                                                                        abdecken kann, weil Kinder im Haushalt leben, ist ein Antrag bei der
„Merkblatt Kindergeld“                                                  Familienkasse zu stellen.
www.familienkasse.de                                                    Die Zahlung des Kinderzuschlags ist auf insgesamt 36 Monate begrenzt und
                                                                        beträgt max. € 140,--/Kind/Monat.
„Allein erziehend, Tipps und Informationen“
Vamv – Verband alleinerziehender Mütter und Väter,                      Rentenversicherung
Bundesverband e.V. www.vamv.de
                                                                        Mutterschafts-, Eltern- und Erziehungszeiten werden von der Rentenversicherung
Hasenheide 70                                                           berücksichtigt und angerechnet. Bewahren Sie deswegen alle Unterlagen darüber
10967 Berlin                                                            sorgfältig auf.
Tel: 030 - 6959786                                                      Die Erziehungszeit kann auf Vater und Mutter aufgeteilt werden.
Beratungshotline „Allein erziehend“: 0190 - 898929
                                                                        Arbeitslosengeld II ( SGB II) / Sozialgeld
„Elterngeld, Elternzeit“
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend              ist die Grundsicherung für Erwerbsfähige, Arbeitsuchende und Erwerbstätige mit
11018 Berlin                                                            niedrigem Einkommen und deren Bedarfsgemeinschaft. Auch Mütter gelten
Servicetel: 01801 / 907050 www.bmfsfj.de                                grundsätzlich als erwerbsfähig und können bei Hilfebedürftigkeit ALG II
                                                                        beantragen.
„Eltern bleiben Eltern, Hilfen für Kinder bei Trennung und Scheidung“   Den Antrag stellen Sie bei der örtlichen Gemeinde oder dem Landratsamt. Sollten
Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V.           Sie den Antrag noch nicht vollständig ausfüllen können oder die benötigten
(DAJEB), Neumarkterstr. 84c, 81673 München, Tel.: 089-4361091           Unterlagen nicht beifügen können, lassen Sie den Antrag trotzdem möglichst
www.dajeb.de                                                            umgehend mit Datum und Stempel versehen, da dieser Zeitpunkt Beginn des
                                                                        Berechnungszeitraumes ist! Ein schriftlicher Bescheid sollte Ihnen immer
„Staatliche Hilfen für Familien“                                        zugehen, um möglicherweise Widerspruch einlegen zu können.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
11018 Berlin
Servicetel: 01801 / 907050                                                                           -5-
Das bietet profamilia:
Ein erhöhter Anspruch besteht sowohl für schwangere ALG II –
Bezieherinnen (ab der 13. SSW) als auch für Alleinerziehende.
Einmalige Leistungen können beantragt werden für                                         Schwangerenberatung
Schwangerenbekleidung, Erstlingsausstattung und eine Erstausstattung der
Wohnung, die z.B. aufgrund des neugeborenen Kindes gewechselt werden                     Schwangerschaftskonfliktberatung
musste. Beantragen Sie gegebenenfalls Umzugskosten und Mietkaution
(auf Darlehen).                                                                          Familienplanungsberatung

Kindergeld, Elterngeld und sonstiges Einkommen wird zur Berechnung der                   Partnerschafts- und Sexualberatung
Hilfe zum Lebensunterhalt mit angerechnet.
                                                                                         Information und Beratung bei Trennung und Scheidung

                                                                                         Juristische Kurzberatung zum Familienrecht

                                                                                         Geburtsvorbereitungskurse
Arbeitslosengeld (ALG I)
                                                                                         Bundesstiftung

Auch wenn Sie schwanger sind, stehen Sie dem Arbeitsmarkt grundsätzlich
zur Verfügung und haben deshalb auch Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld I ist, dass Sie in den
letzten zwei Jahren für mindestens 12 Monate eine                                 profamilia
Arbeitslosenversicherung hatten (oder ein volles Jahr gearbeitet haben).
Während der Mutterschutzfrist erhalten Sie von der Krankenkasse                   Dr.-Fuchs-Str. 5
Mutterschaftsgeld in Höhe der bisher bezogenen Arbeitsamtsbezüge.                 61381 Friedrichsdorf
Sollten Sie nach der Mutterschutzzeit weiterhin Anspruch auf
Arbeitslosengeld I haben, sollten Sie sich entscheiden, ob Sie evtl. Elternzeit   Telefon: 06172 / 74951
nehmen und Elterngeld beantragen. In dieser Zeit erlischt Ihr Anspruch auf
Arbeitslosengeld I nicht! (Voraussetzung für den weiteren Bezug von               In Kronberg:
Arbeitslosengeld I ist jedoch, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung            Jugendhaus Villa Winter
stehen, d.h. die Kinderbetreuung muss gewährleistet sein.)                        Heinrich-Winter-Str. 4
                                                                                  61476 Kronberg
                                                                                  (Termine über profamilia Friedrichsdorf)

                           -6-
Das bietet das Diakonische Werk Hochtaunus:
                                                                   Wohngeld
                                                                   können Sie beantragen wenn Sie kein/e Bezieher/in von SGB II / XII sind.
                                                                   Sind Sie Mieter einer Wohnung so erhalten Sie Mietzuschuss, sind Sie
                                                                   Eigentümer erhalten Sie einen Lastenzuschuss.
                                                                   Das Wohngeld können Sie in der Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde beantragen.
                                                                   Stellen Sie nach jeder lebenssituativen Veränderung (Geburt eines Kindes,
      Schwangerenberatung                                         vermindertes Einkommen, Arbeitslosigkeit...) einen neuen Antrag, auch wenn
                                                                   Ihnen bereits ein früherer Antrag abgelehnt wurde.
      Schwangerenberatung Epilepsieerkrankter
                                                                   Unterhaltsleistungen
      Schwangerenberatung psychisch Erkrankter
                                                                   können sie einfordern, wenn Sie nicht mit dem anderen Elternteil
      Schwangerschaftskonfliktberatung                            zusammenleben, dann muss dieser – als der nicht betreuende Elternteil –
                                                                   Unterhalt für das Kind zahlen. Die Unterhaltshöhe richtet sich nach dem Alter des
      Familienplanungsberatung                                    Kindes und dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Das gleiche gilt
                                                                   auch im Falle einer Scheidung (s. Düsseldorfer Tab.) Unterhaltsleistungen können
      Mutter-Kind-Kuren                                           gerichtlich durchgesetzt werden.
                                                                   Bei Kindern, deren Eltern getrennt leben, können Sie das Jugendamt in Anspruch
      Allgemeine Lebensberatung                                   nehmen, das für die Rechte des Kindes eintritt (Beistandschaft), ggf. auch auf
                                                                   gerichtlichem Weg. Ist der Unterhaltspflichtige zahlungsunfähig, dann erhalten Sie
      Bundesstiftung                                              das Geld aus der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes. Sollte der
                                                                   betreuende Elternteil wieder heiraten, erlischt der Anspruch auf die Leistung.
      Kirchenstiftung
                                                                   Beistandschaft
      Online-Beratung unter: www.evangelische-beratung.net/skb-
       hochtaunus.de (anonym)                                      ist ein Angebot des Jugendamtes an Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
                                                                   und kann freiwillig wahrgenommen werden.
Diakonisches Werk Hochtaunus                                       Die Beistandschaft dient der Hilfe und Unterstützung des sorgeberechtigten
Heuchelheimer Str. 20                                              Elternteils, zur
61348 Bad Homburg                                                       -        Feststellung der Vaterschaft und / oder
                                                                        -        Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes
Telefon: 06172 / 30 88 03                                          Die Beistandschaft wird dem Jugendamt übertragen, das in Vertretung des Kindes
_______________________________                                    beim Familiengericht die Feststellung der Vaterschaft oder den Unterhalt
                                                                   beantragen kann. Die elterliche Sorge des antragstellenden Elternteils wird
Industriestr. 8 b                                                  dadurch nicht eingeschränkt.
61273 Wehrheim
Telefon: 06081 / 953190                                                                                   -7-
Das bietet
Beantragt wird die Beistandschaft beim Jugendamt am Wohnsitz des
Kindes. Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
haben, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.                                                   Gartenstr. 23, 61449 Steinbach , Tel. 06171/ 277890,
Die Beistandschaft endet, wenn der allein sorgeberechtigte Elternteil dies                             beratungsstelle@caritas-hochtaunus.de
schriftlich verlangt, der Elternteil die Alleinsorge verliert oder wenn das Kind
seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt. Die Beistandschaft
                                                                                   •   Informationen über gesetzliche Leistungen
kann nicht von Seiten des Jugendamtes beendet werden.
                                                                                   •   Unterstützung bei der Suche von Hebammen und
                                                                                       Kinderbetreuungsmöglichkeiten
                                                                                   •   Beratung nach Schwangerschaftsabbruch oder Fehlgeburt
Unterhaltsvorschuss                                                                •   Beratung für Alleinerziehende
erhalten Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil keinen oder zu               •   Vermittlung von finanziellen Hilfen bei geringem Einkommen
geringen Kindesunterhalt zahlt.                                                    •   Vermittlung von Stiftungsmitteln - Bundesstiftung für Mutter und Kind,
Unterhaltsvorschuss wird insgesamt längstens für 72 Monate vom                         Bischöflicher Hilfsfond
Jugendamt gezahlt, endet aber spätestens bis zur Vollendung des 12.                •   Vermittlung von Familienpflege - Betreuung der Familie nach der Geburt oder
Lebensjahres. Das gilt auch dann, wenn die Unterhaltsleistungen noch nicht             bei Krankheit der Mutter
volle 72 Monate gezahlt worden sind.                                               •   Vermittlung in andere Fachdienste
                                                                                   •   Beratung bei ausländerrechtlichen Fragen
Von 0-5 Jahre                                     € 133,-- monatlich               •   Gruppe für junge Schwangere und junge Mütter mit einem Kind im ersten
                                                                                       Lebensjahr
6-12 Jahre                                        € 180,-- monatlich

Diese Beträge werden auf das ALG II angerechnet.                                   Weitere Angebote des Caritasverbandes für Familien
                                                                                   Familienpflege in Königstein      Der Caritas Laden
                                                                                   Georg-Pingler-Str. 29             Dorotheenstr. 11
                                                                                   61462 Königstein                  61348 Bad Homburg
Sorge- und Umgangsrecht                                                            Tel: 06174 1225                   Tel. 06172 59760-266
Eltern die nicht miteinander verheiratet sind, können die elterliche Sorge         Das Caritas Familienbüro              Das Caritas Familienbüro
gemeinsam ausüben. Dazu ist eine gemeinsame Sorgeerklärung beim                    c/o Rathaus Usingen                   c/o Grundschule Reifenberg
zuständigen Jugendamt abzugeben. Geben Sie keine Sorgeerklärung ab, so             Wilhelmjstr. 1                        Brunhildestr. 70
hat die Mutter die alleinige Sorge für das Kind.                                   61250 Usingen                         61389 Schmitten
Eine Änderung der gemeinsamen Sorge kann nur auf Antrag eines                      Tel. 06081 10244020                   Tel. 06082 924570
Elternteils beim Familiengericht gestellt werden. Die Übertragung auf ein
Elternteil wird nur stattgegeben, wenn es dem Wohl des Kindes entspricht.          Caritas Tagesstätte für behinderte
                                                                                   und nicht behinderte Kinder
                                                                                   Weberstr. 45
                                                                                   61350 Bad Homburg
                                                                                   Tel. 06172 82521
                                 -8-
Anlaufstellen für
                                    Mutterschutzgesetz
Schwangerschaftskonfliktberatung:
                                    gilt für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (auch in der Probezeit, in
Diakonisches Werk Hochtaunus        befristeten Arbeits- u. Ausbildungsverhältnissen) und schützt die schwangere
                                    Frau für eine bestimmte Zeit vor und nach der Geburt vor Gesundheitsgefahren
                                    und sichert den Lebensstandard.

                                    Die Mutterschutzfrist beginnt i.d.R. sechs Wochen vor dem voraussichtlichen
                                    Geburtstermin, in dieser Zeit darf die Berufstätige nicht mehr vom Arbeitgeber
Heuchelheimer Str. 20               beschäftigt werden, es sei denn sie wünscht es. Bis zur achten Woche nach der
61348 Bad Homburg                   Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Telefon: 06172 / 30 88 03           Während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Geburt genießen Sie
____________________                Kündigungsschutz. Bereits ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam,
                                    wenn dem Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen die Schwangerschaft mitgeteilt
                                    wird. Wenn Sie die Frist unverschuldet überschreiten, die Mitteilung dann aber
Industriestr. 8 b                   unverzüglich nachholen, ist diese Frist unwirksam. Bei befristeten
61273 Wehrheim                      Arbeitsverträgen besteht Kündigungsschutz nur während der Befristung.

Telefon: 06081 / 95319 0            Für die ärztlichen Untersuchungen muss der Arbeitgeber Sie freistellen.
                                    Weitere Einschränkungen am Arbeitsplatz sind z.B. Nacht- und Wochenendarbeit,
www.diakonie-htk.de                 Mehrarbeit, schwere körperliche Arbeit, Akkord- und Fließbandarbeit, sowie
                                    Kontakt bzw. direkte Arbeit mit Gefahrstoffen. Mit der Schutzfrist wird die
                                    Ausbildungszeit nicht automatisch verlängert. Ist eine Verlängerung nötig, um
ProFamilia                          das Ausbildungsziel zu erreichen, muss dies bei der IHK oder dem Arbeitsamt
                                    beantragt werden.
Dr.-Fuchs-Str. 5
61381 Friedrichsdorf
                                    Elternzeit
Telefon: 06172 / 74951              ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch von Arbeitnehmer/innen gegenüber ihrem
                                    Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung eines
                                    Kindes.

                                                                            -9-
Stiftungen
Anspruch auf Elternzeit haben erwerbstätige Mütter oder Väter auch bei
   -       befristeten Arbeitsverträgen (keine Verlängerung)                  wurden für schwangere Frauen in Notsituationen eingerichtet
   -       geringfügiger Beschäftigung                                        und zwar:
   -       Ausbildung (Verlängerung des Ausbildungsvertrages)
   -       Umschulung                                                            -       von der Bundesregierung, die Bundesstiftung „Mutter und Kind,
   -       beruflicher Fortbildung                                                       Schutz des ungeborenen Lebens“. Diese Stiftung ist
   -       Heimarbeit                                                                    einkommensabhängig. Der Antrag kann im Diakonischen Werk
                                                                                         Hochtaunus oder bei der Caritas bzw. profamilia gestellt werden
Voraussetzung: Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt und wird von Ihnen betreut.
Die Elternzeit beginnt nach Ablauf der Mutterschutzfrist und endet nach dem      -       von der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau die
36. Lebensmonat des Kindes. Während dieser Zeit kann Ihnen nicht                         „Stiftung für das Leben“. Diese Stiftung ist einkommensabhängig.
gekündigt werden. Möchten Sie kündigen, ist das jederzeit möglich.                       Dieser Antrag kann nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr beim
Die Elternzeit muss beim Arbeitgeber sieben Wochen vor ihrem Beginn                      Diakonischen Werk gestellt werden.
schriftlich angemeldet werden.
Arbeiten beide Elternteile, können Sie wählen, wer die Elternzeit in          Einen Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung aus diesen
Anspruch nimmt. Auch kann sie vollständig oder teilweise gemeinsam in         Stiftungen gibt es nicht.
Anspruch genommen werden. Wechseln Sie sich ab, so geht das höchstens
zweimal (zwei Zeitabschnitte). Eine nachträgliche Änderung ist i.d.R. nicht
möglich.                                                                      Mutter-Kind-Kuren und Mütterkuren
Nehmen Sie in der Ausbildung Elternzeit, verlängert sich die Ausbildung
automatisch.                                                                  sind ein weiterer Bestandteil der Beratungsarbeit des Diakonischen Werkes.
                                                                              Wenn Sie Interesse und Fragen zu diesen Kuren haben, wenden Sie sich
Pränataldiagnostik (vorgeburtliche Untersuchungen)                            ans Diakonische Werk in Bad Homburg bzw. Wehrheim.

wird bei der/m Frauenärztin/arzt bzw. im Krankenhaus durchgeführt.            Heimliche Schwangerschaft – vertrauliche Geburt
Pränataldiagnostik umfasst Untersuchungsmethoden, um eine mögliche
Behinderung des Ungeborenen festzustellen. Aufklärung über die einzelnen      Wenn Sie verzweifelt sind, da niemand in Ihrer Familie und im Umfeld von Ihrer
Methoden, wie z.B. Ultraschall, Triple-Test, Fruchtwasseruntersuchung         Schwangerschaft erfahren darf, dann wenden Sie sich bitte an unsere
usw., deren Möglichkeiten und Risiken muss vor deren Anwendung beim           Beratungsstellen (Diak. Werk, Caritas, profamilia, Frauen helfen Frauen). Sie
Arzt stattfinden.                                                             müssen Ihren Namen am Telefon und auch im Beratungsgespräch nicht nennen.
Ob und wann Sie sich für eine solche Untersuchung entscheiden wollen,         Auch kurz vor der Entbindung ist dies noch möglich. Wir beraten strengstens
können Sie mit dem Arzt/Ärztin oder auch mit einer Schwangerenberaterin       anonym, geben keine Daten weiter und haben sogar vor Gericht das Recht die
überlegen.                                                                    Aussage zu verweigern. Wir informieren Sie über Möglichkeiten der vertraulichen
Psychosoziale Unterstützung und Klärung in Konfliktsituationen zu diesem      Geburt, bei der niemand in Ihrem Umfeld von der Entbindung erfährt.
Thema erhalten Sie außerdem im Marienkrankenhaus im Büro der
Katharina Kasper-Stiftung des Bistums Limburg.

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Die Frauenbeauftragten als Ansprechpartner/innen
                                                            Frauenbeauftragte der Stadt Usingen
           Frauenbeauftragte des Hochtaunuskreises          Frau Monika Huschka
           Frau Dr. Silke Heil / Frau Elke Engmann          Wilhelmjstr. 1, 61250 Usingen
           Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, Bad Homburg            Tel.: 06081/1024-4002
           Tel.: 06172/9995410                              m@il: Huschka@Usingen.de
           m@il:Elke.Engmann@Hochtaunuskreis.de

           Frauenbeauftragte der Stadt Bad Homburg          Frauenbeauftragte der Stadt Wehrheim
           Frau Gaby Pilgrim                                Frau Isolde Momberger
           Rathausplatz 1, 61348 Bad Homburg                Am Rathaus 2, 61237 Wehrheim
           Tel.: 06172/100-1022                             Tel.: 06081/58942
           m@il: Gaby.Pilgrim@Bad-Homburg.de                m@il: i.momberger@wehrheim.de

           Frauenbeauftragte der Stadt Friedrichsdorf       Frauenbeauftragte Glashütten
           Frau Walburga Kandler                            Frau Ingrid Neuhäuser
           Hugenottenstr. 55, 61381 Friedrichsdorf          Schloßborner Weg 2, 61479 Glashütten
           Tel.: 06172/731-303                              Tel.: 06174/292-27
           m@il: Walburga.Kandler@Friedrichsdorf.de         m@il: i.neuhaeuser@gemeinde-glashuetten.de

           Frauenbeauftragte der Stadt Königstein           Frauenbeauftragte Weilrod
           Frau Suzanne Müller-Hess                         Frau Regina Frohs
           Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus            Am Senner 1, 61276 Weilrod
           Tel.:06174/202-273                               Tel.: 06083/9509-34
           m@il: Suzanne.Mueller-Hess@Koenigstein.de        m@il: frohs@weilrod.de

           Frauenbeauftragte der Stadt Oberursel            Frauenbeauftragte Neu-Anspach
           Frau Gabriela Wölki                              Frau Simone Müller
           Rathausplatz 1, 61440 Oberursel                  Bahnhofstr. 26-28, 61267 Neu-Anspach
           Tel.:06171/502-152                               Tel.: 06081/1025-5100
           m@il: Gabriela.Woelki@Oberursel.de               m@il: simone.mueller@neu-anspach.de

           Frauenbeauftragte der Stadt Steinbach (Taunus)   Frauenbeauftragte der Stadt Kronberg
           Frau Inge Michaelis                              Frau Heike Stein
           Kronberger Straße 2, 61449 Steinbach/Ts.         Katharinenstr. 7, 61476 Kronberg
           Tel.: 06171/75391                                Tel.: 06173-703-1150
           m@il: Inge.Michaelis@Stadt-Steinbach.de          m@il: Gleichstellung@Kronberg.de
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