HERZLICH WILLKOMMEN - Infomappe für Fünftklässler Karl-von-Closen Gymnasium Eggenfelden - Karl-von-Closen-Gymnasium
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HERZLICH WILLKOMMEN am Karl-von-Closen Gymnasium Eggenfelden Infomappe für Fünftklässler Hinweise zum ersten Schultag Die erste Schulwoche Infos zum Schulstart Offene Ganztagsschule Chorklasse Probeunterricht Schulpsychologin Maserninformation
Hinweise zum ersten Schultag am Karl-von-Closen-Gymnasium-Eggenfelden Erster Schultag nach den Sommerferien: Dienstag 14. September 2021 Beginn: 8:30 Uhr in der Aula des Gymnasiums Begrüßung aller Fünftklässler und Klasseneinteilung Ausgabe der Stundenpläne Vorstellung der Klassenleiterinnen und Klassenleiter Klassenfoto vom ersten Schultag Unterricht im Klassenzimmer durch die Klassenleiterin oder den Klassenleiter (Schreibzeug und Papier mitnehmen). Die Malsachen und das Sportzeug brauchen die Kinder erst zur 1. Unterrichtsstunde im entsprechenden Fach dabei zu haben. Ende des Unterrichts am ersten Schultag: 12:15 Uhr Alle Eltern sind herzlich eingeladen, bei der Begrüßung ihrer Kinder am Karl-von-Closen-Gymnasium Eggenfelden um 8:30 Uhr als Gäste dabei zu sein Anschließend findet von ca. 9:50 – 10:35 Uhr in der Aula eine Informationsveranstaltung für die Eltern zu wichtigen Aspekten des Übertritts und der Organisation des Schulalltages statt: „Worauf Sie achten sollten“ „Was tue ich, wenn…“ Eggenfelden, im Mai 2021 M. Enghofer, OStD Schulleiter
Allgemeine Informationen Die erste Schulwoche Dienstag, 14. September 2021: • Begrüßung in der Aula • Klassenfoto • Klassleiterunterricht (1.-3. Std.) • Fachunterricht nach Stundenplan (4. + 5. Std.) • Unterrichtsende: 12:15 Uhr Freitag, 17. September 2021: 8:00 Uhr bis 9:30 Uhr Gottesdienst 9:50 Uhr bis 11:20 Uhr Klassleiterunterricht Ausgabe der Busfahrkarten: im Laufe der 1. Schulwoche Pausenverkauf / Cafeteria: Brotzeiten, Getränke oder eine warme Mittagsverpflegung sind beim Pausenverkauf bzw. in der Cafeteria erhältlich. Einteilung der Schulstunden: 1. Stunde 8:00 Uhr – 8:45 Uhr 2. Stunde 8:45 Uhr – 9:30 Uhr Pause 9:30 Uhr – 9:50 Uhr 3. Stunde 9:50 Uhr – 10:35 Uhr 4. Stunde 10:35 Uhr – 11:20 Uhr Pause 11:20 Uhr – 11:30 Uhr 5. Stunde 11:30 Uhr – 12:15 Uhr 6. Stunde 12:15 Uhr – 13:00 Uhr Große Leistungsnachweise: Deutsch Mathematik Englisch 5. Jahrgangsstufe 3 Schulaufgaben 4 Schulaufgaben 3 Schulaufgaben 1 schulinterner Test 1 mündl. Schulaufgabe Wahlkurse für die 5. Jahrgangsstufe: Unterstufenchor Orchester Instrumentalmusik (z.B. Violine oder Querflöte etc.) Differenzierter Sport „Tennis“ TEE - Technik entdecken und erleben Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit des Besuches der Chorklasse! Wir freuen uns darauf, Sie am 14. September begrüßen zu dürfen und wünschen Ihren Kindern einen erfolgreichen Start am Gymnasium. M. Enghofer, OStD Eggenfelden, im Mai 2021 Schulleiter
Informationen zum Schulbeginn im September 2021 Sehr geehrte Eltern, wir heißen Sie und Ihr Kind sehr herzlich am Karl-von-Closen-Gymnasium willkommen. Um den Übergang an das Gymnasium möglichst reibungslos gestalten zu können, erhalten Sie einige Informationen zum Schulbetrieb an unserer Schule. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Fächer, in denen Ihre Kinder in der 5. Jahrgangsstufe unterrichtet werden. Stunden pro Unterrichtsfach Woche Religion 2 Deutsch 5 Englisch 5 Mathematik 4 Natur und Technik 3 Geographie 2 Kunst 2 Musik 2 Sport 4 Textverarbeitung 1 In den Fächern Deutsch und Textverarbeitung sowie Englisch und Natur und Technik wird eine Intensivierungsstunde angeboten. In der Intensivierungsstunde wird die Klasse geteilt, so dass sich zwei kleine, gut überschaubare Lerngruppen ergeben. In den Fächern Deutsch und Englisch können dadurch die Schülerinnen und Schüler differenziert gefördert und die Unterrichtsinhalte intensiv eingeübt, wiederholt und vertieft werden. Im Fach Natur und Technik wird durch die Teilung einer Stunde das experimentelle Arbeiten besonders unterstützt. Eine Besonderheit stellt das Fach Textverarbeitung dar, in dem die Schülerinnen und Schüler systematisch das Schreiben am Computer mit zehn Fingern lernen und in die Möglichkeiten der modernen Medien eingeführt, aber auch auf die damit verbunden Gefahren und Vorsichtmaßnahmen hingewiesen werden. Die Stunden im Bereich des Wahlunterrichts (s. Anmeldung zum Wahlunterricht 2021/2022) werden in der Regel am Nachmittag angeboten. Als Besonderheit bieten wir die Teilnahme an einer Chorklasse an (siehe dazu Infoblatt!). Wenn im Zusammenhang mit dem Wahlunterricht an einem Tag der Woche Unterricht am Nachmittag stattfindet, hat Ihr Kind die Möglichkeit, die Mittagspause in der Aula des Gymnasiums zu verbringen. In der Cafeteria können warme Speisen gekauft und verzehrt werden. Die anderen Aufenthaltsbereiche bieten Gelegenheit, die Hausaufgaben zu erledigen. Sollte Ihr Kind nach Unterrichtsschluss keine direkte Busanbindung haben, stehen die Aufenthaltsbereiche bis zur Busabfahrt zur Verfügung. Wir möchten sie auf das Angebot der offenen Ganztagesschule hinweisen, das mit Ausnahme des Mittagessens kostenlos ist und von Montag bis Donnerstag gebucht werden kann (siehe Anlage).
Aufgrund der derzeitigen Situation ist es nicht sicher, ob folgende Veranstaltung durchgeführt werden kann. Nähere Informationen erhalten Sie, nach Beginn des Schuljahres, in einem gesonderten Elternbrief: Gleich zu Beginn des Schuljahres ist der Schullandheimaufenthalt geplant. Der Schullandheimaufenthalt dient dem bewussten Erleben von Gemeinschaft sowie dem Einüben sozialer Fähigkeiten und Eigenkompetenzen. Termin: 20.09.2021 –22.09.2021 und 22.09.2021 – 24.10.2021 Die Kosten belaufen sich auf ca. 80,-- €. Aktuelle Informationen können Sie über die Homepage des Gymnasiums unter der Internetadresse www.closen.de abrufen. Zur Verbesserung der Kommunikation mit den Eltern, besteht an der Schule ein ElternPORTAL. Hinweise zur Anmeldung erhalten sie zu Beginn des Schuljahres.
Probeunterricht vom 18.05. bis 20.05.2021 Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, Sie haben Ihr Kind zum Probeunterricht am Gymnasium angemeldet, der vom 18.05. bis 20.05.2021 stattfindet. Am ersten Unterrichtstag, 18.05.2021, finden sich die Schülerinnen und Schüler um 8:00 Uhr in der Aula des Gymnasiums ein. An den beiden Folgetagen jeweils um 8:30 Uhr. Der Probeunterricht endet am Dienstag, 18.05.2021 um 11:30 Uhr, am Mittwoch, 19.05.2021 um 11:30 Uhr und Donnerstag, 20.05.2021 um 10:50 Uhr. • Ihr Kind hat den Probeunterricht erfolgreich bestanden, wenn es in einem der beiden Prüfungsfächer Deutsch und Mathematik die Gesamtnote 3 und im anderen Fach die Gesamtnote 4 erreicht. • Bei einem Gesamtergebnis von Note 4 in beiden Fächern gilt der Probeunterricht als nicht bestanden, jedoch kann die Schülerin/der Schüler auf Antrag der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten das Gymnasium besuchen. • Bei schlechteren Ergebnissen, auch den Gesamtnoten 2 und 5 in beiden Fächern, besteht keine Möglichkeit des Übertritts an das Gymnasium. • Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass ein Kind mit dem Notendurchschnitt 2,66 im Übertrittszeugnis nach nicht bestandenem Probeunterricht am Gymnasium die Realschule besuchen kann. • Für Schülerinnen und Schüler mit einem Notendurchschnitt von 3,00 und schlechter im Übertrittszeugnis wird ein Nachtermin des Probeunterrichts an der Realschule eingerichtet. Übungsbeispiele Probeunterricht: http://www.isb.bayern.de/gymnasium/leistungserhebungen/probeunterricht- gymnasium/mathematik/ Mit freundlichen Grüßen Markus Enghofer, OStD Schulleiter
Informationen zur Chorklasse Was ist eine Chorklasse? Die Chorklasse unterscheidet sich nur im Musikunterricht von einer „normalen“ 5. oder 6. Klasse. Im Rahmen des regulären Pflichtunterrichts im Fach Musik lernt jede Schülerin und jeder Schüler in der Gemeinschaft der Gruppe den richtigen Umgang mit der eigenen Stimme. Die Chorklasse läuft über zwei Schuljahre, d.h. in der 5. und 6. Klasse. Anstatt der vierten Sportstunde wird zusätzlich zum regulären zweistündigen Musikunterricht Stimmbildung und Sprecherziehung angeboten. Der Besuch des Unterstufenchors wird empfohlen. Geeignet für die Chorklasse ist jedes Kind, da keine musikalischen Vorkenntnisse nötig sind. Spaß am Singen sollte natürlich vorhanden sein. Warum wollen wir eine Chorklasse einrichten? Musik erleben Nur wer Musik selbst macht, kann auch Musik begreifen. Musiktheorie (Notenschrift, Formen- und Harmonielehre) wird in der Praxis erworben. Gemeinsam sind wir stark … Singen und Musizieren in der Gemeinschaft fördert Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit, gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung. Durch Singen lassen sich Gefühle ausdrücken. Beim Singen entwickelt sich ein umfassenderes Körperbewusstsein. Gemeinsame Konzerterlebnisse machen Freude. Auswirkungen auf andere Fächer? Wer Musik macht, lernt besser zu hören und zuzuhören. Musizieren fördert die Lern- und Konzentrationsfähigkeit. Ausdauer und Merkfähigkeit werden geschult. Singen ist eine sinnvolle Freizeitgestaltung auch über den Schulalltag hinaus. Schule wird aktiv mitgestaltet. Nicht nur für die Schule … Schüler übernehmen Verantwortung für ihr „Instrument“ Stimme. Geschulte Atemtechnik ist ein Beitrag zur eigenen Gesundheit. Die Stärkung des Selbstbewusstseins hilft Hemmschwellen zu überwinden. Wie geht es nach der 6. Klasse weiter? Je nach Interessenlage der Schülerinnen und Schüler: Weiterführung im Wahlfachbereich Weiterführung im Schulchor, in Vokalensembles oder Schulbands. Mitwirkung in Kinder-, Jugend- oder Erwachsenenchören der Region Anmeldung für die Chorklasse Die Anmeldung für die Chorklasse erfolgt bei der Schuleinschreibung in der Woche vom 10. bis 14. Mai 2021. Eine nachträgliche Anmeldung ist in der ersten Schulwoche noch möglich!
OFFENE GANZTAGSSCHULE für das Schuljahr 2021/22 Offene Ganztagsschulen wollen auf die veränderten Anforderungen an die Schule reagieren und einen Beitrag leisten, indem sie die Schule als Lebensraum zur Förderung der Persönlichkeit des Kindes sehen (Ganzheitsaspekt) und die Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Lehrer (Schule) stärken. Sie sollen u.a. den Schülern einen strukturierten Tagesablauf bieten sie bei der Erledigung der Hausaufgaben unterstützen Schülern einen vielfältigen Erfahrungsraum für soziales Miteinander bieten und sie zur sinnvollen Freizeitgestaltung anleiten. Was wird angeboten? Die Schüler und Schülerinnen werden beim Erledigen der Hausaufgaben beaufsichtigt und unterstützt. Die Betreuerinnen begleiten und ermutigen die Schüler/innen beim Lernen und stehen bei Verständnisschwierigkeiten zur Verfügung. Im Rahmen der Betreuung können die Schüler/innen • Arbeitssystematik entwickeln • Arbeitsverhalten trainieren • das erlernte Wissen festigen Das Unterstützungsangebot hat nicht den Charakter eines Nachhilfeunterrichts. Erst nach vollständiger Erledigung der Hausaufgaben können die Schüler/innen unter Aufsicht spielen und anderen Freizeitaktivitäten nachgehen. Wie ist der Ablauf? 13:00 – 13:15 Uhr Ankunft im Gruppenraum 13:15 – 13:35 Uhr Gemeinsames Mittagessen in der Aula 13:35 – 13:55 Uhr Bewegung im Freien 14:00 – 15:30 Uhr Hausaufgabenbetreuung und Lernzeit mit individuellen Hilfen und Förderung 15:30 – 17:00 Uhr Freizeitgestaltung (Freies Spiel, Bewegungsangebote, Kreativangebote, Entspannung) Für wen? Die offene Ganztagsbetreuung wird vorwiegend für Schüler/innen der Jahrgangsstufe 5-7 angeboten. Offene Ganztagsschule am Karl-von-Closen-Gymnasium Gerner Allee 1 84307 Eggenfelden 08721/1262-00 08721/1262-28 ogs@closen.de
Wann? Die Betreuung findet wöchentlich von Montag bis Donnerstag jeweils von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt. In den Ferien wird keine Betreuung angeboten. Bei Ausfall des Pflichtunterrichts am Nachmittag können die angemeldeten Schüler und Schülerinnen das Betreuungsangebot auch an diesem Nachmittag nutzen. Kosten? Der Besuch der offenen Ganztagsschule ist grundsätzlich kostenfrei. Es fallen lediglich die Kosten für das Mittagessen in der Cafeteria (ca. € 3,50 pro Mittagessen) an, das von unserer Hausmeisterfamilie täglich frisch zubereitet wird. Essensausgabe mit MensaMax Damit die gesamte Organisation der Essensausgabe und auch der Abrechnung reibungslos und zügig ablaufen kann, haben wir im SJ 2018/19 die Software MensaMax eingeführt. MensaMax ist ein webbasiertes Abrechnungssystem. Daher könne Sie sich von zu Hause bequem über Ihren PC/Tablet/Handy einloggen und haben eine schnelle und deutliche Übersicht sowohl über die von Ihnen bestellten Menüs, die Kioskeinkäufe Ihres Kindes als auch über Ihren Kontostand. Die Bezahlung erfolgt einfach per Überweisung auf ein Guthabenkonto bei MensaMax. Sie erhalten zu Beginn des Schuljahres einen Elternbrief mit Ihren Zugangsdaten und einem Passwort, sowie einen RFID-Chip zur Legitimation an der Essensausgabe. Mit diesem Chip kann Ihr Kind bargeldlos Einkäufe am Kiosk tätigen. Der Chip wird gegen einen Unkostenbeitrag von 5,-- € bei der OGS-Leitung ausgegeben. Nähere Informationen erhalten Sie mit einem gesonderten Elternbrief am Anfang des Schuljahres. Wo? Für die Nachmittagsbetreuung stehen im Gymnasium ein eigener Aufenthaltsraum, eine große, neu errichtete Bibliothek und ein Gymnastikraum zur Verfügung. Anmeldung? Grundsätzlich ist eine Anmeldung für mindestens zwei Tage vorgeschrieben. Ihr Kind kann dann bis 17.00 Uhr zur Nachmittagsbetreuung kommen. Die Eltern können ihre Kinder bei Bedarf selbstverständlich auch vor 17.00 Uhr abholen. Die Zahl der Nachmittage, die Sie voraussichtlich in Anspruch nehmen werden, ist bei der Anmeldung anzugeben. Welche Tage dann im Einzelnen gebucht werden, können Sie noch zu Beginn des Schuljahres nach Bekanntgabe des Stundenplans entscheiden oder ändern. Da die kostenlose, vom Freistaat Bayern geförderte Einrichtung einer Betreuungsgruppe eine Mindestzahl von 14 Schülern voraussetzt, brauchen wir für das Genehmigungsverfahren frühzeitig eine verbindliche Anmeldung. Wir bitten Sie daher, bei Interesse die Anmeldung ihres Kindes für die Nachmittagsbetreuung bis spätestens Freitag, 28.05.2021 im Sekretariat abzugeben. Offene Ganztagsschule am Karl-von-Closen-Gymnasium Gerner Allee 1 84307 Eggenfelden 08721/1262-00 08721/1262-28 ogs@closen.de
Die rechtlichen Bestimmungen für die Einrichtung der offenen Ganztagsschulen können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus nachlesen: http://www.km.bayern.de/eltern/schule-und -familie/ganztagsschule.html Gerne stehen wie Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung. Markus Enghofer, OStD Schulleiter Offene Ganztagsschule am Karl-von-Closen-Gymnasium Gerner Allee 1 84307 Eggenfelden 08721/1262-00 08721/1262-28 ogs@closen.de
Franziska Mocker Staatliche Schulpsychologin Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, wir freuen uns sehr, dass Sie Ihre Kinder bei uns am Karl-von-Closen-Gymnasium Eggenfelden angemeldet haben. Auf diesem Weg wende ich mich an Sie in meiner Funktion als Schulpsychologin. Für uns als Schule ist es wichtig, Ihr Kind optimal und nach seinen individuellen Bedürfnissen zu unterstützen. Daher ist die Weitergabe von bestimmten Informationen von Ihnen an uns besonders wichtig! Wenn Sie eine der untern genannten Fragen mit „Ja“ beantworten, wenden Sie sich bitte direkt an mich, Franziska Mocker (Staatliche Schulpsychologin), Telefonnummer: 08721-1262-27 (Außerhalb der Sprechzeiten empfängt Sie ein Anrufbeantworter und ich rufe Sie so schnell ich kann zurück) oder melden Sie sich telefonisch im Sekretariat des Gymnasiums 08721-126200. • Hat Ihr Kind eine fachärztlich attestierte Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung) oder Dyskalkulie? • Hat Ihr Kind eine fachärztlich attestierte Aufmerksamkeitsstörung (ADS oder ADHS)? • Nimmt Ihr Kind aufgrund einer körperlichen oder psychischen Erkrankung regelmäßig Medikamente ein? • Wurden bei Ihrem Kind autistische Entwicklungszüge fachärztlich attestiert? • Wurde Ihr Kind fachärztlich als hochbegabt eingestuft? • Zeigten sich bei Ihrem Kind in den letzten Schuljahren vermehrt Schwierigkeiten bei Prüfungen zum Beispiel Prüfungsängste? • Traten in den ersten Schuljahren öfter Probleme mit Klassenkammeraden auf, die ihr Kind nicht ohne angemessene Hilfe bewältigen konnte? Ich möchte Ihnen und besonders ihrem Kind die optimale Unterstützung bieten. Alle die an mich weitergeleiteten Informationen unterliegen der Schweigepflicht und werden daher, so lange nichts Anderes mit Ihnen vereinbart wurde, auch nur mit Ihnen und Ihrem Kind besprochen. In diesem Sinne, wünsche ich Ihnen einen guten Start bei uns am Gymnasium Eggenfelden! Mit freundlichen Grüßen Franziska Mocker, StRn Staatliche Schulpsychologin
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München II. Information für Erziehungsberechtigte Ihr Zeichen / Ihre Nachricht v om Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, im Februar 2020 [Ihr Zeichen] [Unser Zeichen] Telef on: 089 2186 Name: Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 1. März 2020 hier: Information an die Erziehungsberechtigten mit Datenschutzhin- weisen Sehr geehrte Damen und Herren, sicher sind Sie schon über die Medien darüber informiert, dass der Deut- sche Bundestag im November 2019 das Masernschutzgesetz beschlossen hat. Dieses Gesetz tritt nun zum 1. März 2020 in Kraft. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten, eine Infekti- onsübertragung ist ohne direkten Kontakt möglich. Die Erkrankung kann mit schwerwiegenden Komplikationen und Folgeerkrankungen einhergehen. Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen. Sie sorgen für eine le- benslange Immunität. Nicht geimpft zu sein bedeutet somit nicht nur eine Gefahr für das eigene körperliche Wohlergehen, sondern stellt auch ein Risiko für andere Perso- nen dar, die z.B. auf Grund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können Telef on: 089 2186 0 E-Mail: poststelle@stmuk.bay ern.de Salv atorstraße 2 ∙ 80333 München Telef ax: 089 2186 2800 Internet: www.km.bay ern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz
-2- Konsequenz dieses Gesetzes ist u.a., dass alle in Schulen betreuten bzw. tätigen Personen einen Impfstatus nachweisen müssen. Konkret bedeutet das, dass Sie für Ihre Kinder, die an einer Schule angemeldet sind oder werden, einen Nachweis zum Masernschutz erbringen müssen. Die Schul- leitungen sind als sog. „Leiter der Einrichtung“ vom Gesetzgeber verpflich- tet, den Masernschutz der Schülerinnen und Schüler zu überprüfen. Ferner geht es darum, im Falle einer Nichterbringung des Nachweises bestimmte Folgepflichten zu erfüllen. In der Umsetzung bedeutet dies, dass für alle Kinder, die ab dem 01. März 2020 entweder im laufenden Schuljahr oder zum Beginn des Schuljahrs 2020/21 an der Schule auf- genommen werden wollen, vor dem tatsächlichen Unterrichtsbeginn ein Nachweis gemäß Masernschutzgesetz erbracht werden muss dass für alle Kinder, die am 01. März 2020 bereits ein Schulverhältnis an einer Schule haben und mithin die Schule zu diesem Zeitpunkt schon tatsächlich besuchen, der Nachweis bis zum Ablauf des 31. Juli 2021 erbracht werden muss. Der erforderliche Nachweis kann wie folgt erbracht werden: Impfausweis oder Impfbescheinigung (§ 22 Abs. 1 und 2 Infektions- schutzgesetz) über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern (zwei Masern-Impfungen), ärztliches Zeugnis über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern, ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontra- indikation nicht geimpft werden kann (Dauer, während der nicht gegen Masern geimpft werden kann, ist mit anzugeben), Bestätigung einer anderen staatlichen oder vom Masernschutzgesetz benannten Stelle, dass einer der o.g. Nachweise bereits vorgelegen hat.
-3- An öffentlichen Schulen erfolgt eine Dokumentation in der Schülerakte, so dass die Erbringung dieses Nachweises nur einmal in der Schullaufbahn erforderlich ist. In den Fällen, in denen zu den oben genannten Fristen die Nachweise nicht oder nicht zureichend erbracht werden, sind die Schulleiterinnen bzw. Schulleiter gesetzlich verpflichtet, unverzüglich das zuständige Gesund- heitsamt zu benachrichtigen. Das Gesundheitsamt wird dann seinerseits weitere Schritte einleiten, die wiederum von den Schulen umzusetzen sind. Bei Schülerinnen und Schülern, die nicht mehr der gesetzlichen Schulpflicht unterliegen, führt dies i.d.R. zu einem Beschulungsverbot. Schülerinnen und Schüler, die gesetzlich schulpflichtig sind, dürfen die Schule auch ohne den Nachweis gemäß Masernschutzgesetz besuchen. Weitere Maßnah- men ergehen auch in diesen Fällen von den zuständigen Gesundheitsäm- tern (Beratung, Bußgeld, Zwangsgeld). Weitere Informationen finden Sie unter www.masernschutz.de. Bitte beachten Sie die beiliegenden Informationen zur Datenverarbeitung bei Schülerinnen und Schülern zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes des Bundes in den Schulen. Mit freundlichen Grüßen gez. Stefan Graf Ministerialdirigent
-4- Hinweise zum Datenschutz im Rahmen der Umsetzung des Masernschutzgesetzes in den Schulen (Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung) für Schülerinnen und Schü- ler Verantwortlicher für die Datenerhebung im Zusammenhang mit dem Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) ist die be- suchte Schule. Die personenbezogenen Daten der Schülerin oder des Schülers werden von der Schule zum Zweck der Umsetzung des Masernschutzgesetzes verarbeitet. Die Schule hat den Nachweis zu prüfen, ob die Schülerin oder der Schüler über einen ausreichenden Impf- schutz gegen Masern verfügt, eine Immunität gegen Masern aufweist oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Masern geimpft werden kann. Der Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz wird im erforderlichen Umfang (Er- füllung bzw. Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 20 Abs. 9 und Abs. 10 Infektions- schutzgesetz - IfSG und Begründung hierfür) in einem Musterbogen dokumentiert. Dieser wird, soweit ein Schulverhältnis begründet wird oder bereits besteht, Bestandteil der Schü- lerakte. Die für den Nachweis bei der Schule vorgelegten Dokumente sind nur zur Prüfung der Voraussetzungen notwendig und werden nach Abschluss dieser nicht gespeichert. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 2 Nummer 16, § 20 Abs. 8 bis 10, 13 In- fektionsschutzgesetz. Die Daten werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen an folgende Stellen weitergegeben (Empfänger von personenbezogen Daten:) ggf. zuständiges Gesundheitsamt bei nicht oder nicht zureichend erbrachten Nachweis (s.o.; § 20 Abs. 8-10 IfSG) ggf. zuständige Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG) aufnehmende Schule bei Schulwechseln (§ 39 BaySchO) An öffentlichen Schulen erfolgt eine Dokumentation des Nachweises in der Schülerakte. Daher gilt die Speicherfrist des § 40 S. 1 Nr. 2 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO). Weitere Hinweise zum Datenschutz der Schule, insbesondere die Kontaktdaten des Da- tenschutzbeauftragten der Schule sowie Hinweise zu Ihren Rechten, finden Sie auf der Schulhomepage.
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