HERZLICH WILLKOMMEN - Infomappe für Fünftklässler Karl-von-Closen Gymnasium Eggenfelden - Karl-von-Closen-Gymnasium

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HERZLICH WILLKOMMEN - Infomappe für Fünftklässler Karl-von-Closen Gymnasium Eggenfelden - Karl-von-Closen-Gymnasium
HERZLICH
           WILLKOMMEN
           am

           Karl-von-Closen
           Gymnasium Eggenfelden

    Infomappe für Fünftklässler

     Hinweise zum ersten Schultag
     Die erste Schulwoche
     Infos zum Schulstart
     Offene Ganztagsschule
     Chorklasse
     Probeunterricht
     Schulpsychologin
     Maserninformation
HERZLICH WILLKOMMEN - Infomappe für Fünftklässler Karl-von-Closen Gymnasium Eggenfelden - Karl-von-Closen-Gymnasium
Hinweise
                  zum ersten Schultag am
         Karl-von-Closen-Gymnasium-Eggenfelden
Erster Schultag nach den Sommerferien:

                    Dienstag 14. September 2021
    Beginn: 8:30 Uhr
    in der Aula des Gymnasiums
    Begrüßung aller Fünftklässler und Klasseneinteilung
    Ausgabe der Stundenpläne
    Vorstellung der Klassenleiterinnen und Klassenleiter
    Klassenfoto vom ersten Schultag
    Unterricht im Klassenzimmer durch die Klassenleiterin oder den Klassenleiter
     (Schreibzeug und Papier mitnehmen). Die Malsachen und das Sportzeug
     brauchen die Kinder erst zur 1. Unterrichtsstunde im entsprechenden Fach
     dabei zu haben.
    Ende des Unterrichts am ersten Schultag: 12:15 Uhr

                 Alle Eltern sind herzlich eingeladen,
                   bei der Begrüßung ihrer Kinder
             am Karl-von-Closen-Gymnasium Eggenfelden
                 um 8:30 Uhr als Gäste dabei zu sein
Anschließend findet von ca. 9:50 – 10:35 Uhr in der Aula eine
Informationsveranstaltung für die Eltern zu wichtigen Aspekten des Übertritts und
der Organisation des Schulalltages statt:

„Worauf Sie achten sollten“
„Was tue ich, wenn…“

Eggenfelden, im Mai 2021

M. Enghofer, OStD
Schulleiter
HERZLICH WILLKOMMEN - Infomappe für Fünftklässler Karl-von-Closen Gymnasium Eggenfelden - Karl-von-Closen-Gymnasium
Allgemeine Informationen
Die erste Schulwoche
Dienstag, 14. September 2021:
   • Begrüßung in der Aula
   • Klassenfoto
   • Klassleiterunterricht (1.-3. Std.)
   • Fachunterricht nach Stundenplan (4. + 5. Std.)
   • Unterrichtsende: 12:15 Uhr

Freitag, 17. September 2021:
  8:00 Uhr bis 9:30 Uhr          Gottesdienst
  9:50 Uhr bis 11:20 Uhr         Klassleiterunterricht

Ausgabe der Busfahrkarten: im Laufe der 1. Schulwoche

Pausenverkauf / Cafeteria: Brotzeiten, Getränke oder eine warme Mittagsverpflegung sind
                           beim Pausenverkauf bzw. in der Cafeteria erhältlich.

Einteilung der Schulstunden:
      1. Stunde           8:00 Uhr – 8:45 Uhr
      2. Stunde           8:45 Uhr – 9:30 Uhr
        Pause             9:30 Uhr – 9:50 Uhr
      3. Stunde           9:50 Uhr – 10:35 Uhr
      4. Stunde          10:35 Uhr – 11:20 Uhr
        Pause            11:20 Uhr – 11:30 Uhr
      5. Stunde          11:30 Uhr – 12:15 Uhr
      6. Stunde          12:15 Uhr – 13:00 Uhr

Große Leistungsnachweise:
                               Deutsch                  Mathematik              Englisch
   5. Jahrgangsstufe       3 Schulaufgaben            4 Schulaufgaben       3 Schulaufgaben
                         1 schulinterner Test                            1 mündl. Schulaufgabe

Wahlkurse für die 5. Jahrgangsstufe:
  Unterstufenchor
  Orchester
  Instrumentalmusik (z.B. Violine oder Querflöte etc.)
  Differenzierter Sport „Tennis“
  TEE - Technik entdecken und erleben
  Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit des Besuches der Chorklasse!

Wir freuen uns darauf, Sie am 14. September begrüßen zu dürfen und wünschen Ihren Kindern
einen erfolgreichen Start am Gymnasium.

M. Enghofer, OStD                                               Eggenfelden, im Mai 2021
Schulleiter
Informationen zum Schulbeginn im September 2021

Sehr geehrte Eltern,
wir heißen Sie und Ihr Kind sehr herzlich am Karl-von-Closen-Gymnasium willkommen.
Um den Übergang an das Gymnasium möglichst reibungslos gestalten zu können, erhalten Sie einige
Informationen zum Schulbetrieb an unserer Schule.
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Fächer, in denen Ihre Kinder in der
5. Jahrgangsstufe unterrichtet werden.

                                                        Stunden pro
                                  Unterrichtsfach
                                                          Woche
                                      Religion               2
                                     Deutsch                 5
                                     Englisch                5
                                    Mathematik               4
                                 Natur und Technik           3
                                    Geographie               2
                                       Kunst                 2
                                       Musik                 2
                                       Sport                 4
                                 Textverarbeitung            1

In den Fächern Deutsch und Textverarbeitung sowie Englisch und Natur und Technik wird eine
Intensivierungsstunde angeboten. In der Intensivierungsstunde wird die Klasse geteilt, so dass sich
zwei kleine, gut überschaubare Lerngruppen ergeben. In den Fächern Deutsch und Englisch können
dadurch die Schülerinnen und Schüler differenziert gefördert und die Unterrichtsinhalte intensiv
eingeübt, wiederholt und vertieft werden. Im Fach Natur und Technik wird durch die Teilung einer
Stunde das experimentelle Arbeiten besonders unterstützt.

Eine Besonderheit stellt das Fach Textverarbeitung dar, in dem die Schülerinnen und Schüler
systematisch das Schreiben am Computer mit zehn Fingern lernen und in die Möglichkeiten der
modernen Medien eingeführt, aber auch auf die damit verbunden Gefahren und
Vorsichtmaßnahmen hingewiesen werden.
Die Stunden im Bereich des Wahlunterrichts (s. Anmeldung zum Wahlunterricht 2021/2022) werden
in der Regel am Nachmittag angeboten.
Als Besonderheit bieten wir die Teilnahme an einer Chorklasse an (siehe dazu Infoblatt!).
Wenn im Zusammenhang mit dem Wahlunterricht an einem Tag der Woche Unterricht am
Nachmittag stattfindet, hat Ihr Kind die Möglichkeit, die Mittagspause in der Aula des Gymnasiums
zu verbringen. In der Cafeteria können warme Speisen gekauft und verzehrt werden. Die anderen
Aufenthaltsbereiche bieten Gelegenheit, die Hausaufgaben zu erledigen. Sollte Ihr Kind nach
Unterrichtsschluss keine direkte Busanbindung haben, stehen die Aufenthaltsbereiche bis zur
Busabfahrt zur Verfügung. Wir möchten sie auf das Angebot der offenen Ganztagesschule hinweisen,
das mit Ausnahme des Mittagessens kostenlos ist und von Montag bis Donnerstag gebucht werden
kann (siehe Anlage).
Aufgrund der derzeitigen Situation ist es nicht sicher, ob folgende Veranstaltung durchgeführt
werden kann. Nähere Informationen erhalten Sie, nach Beginn des Schuljahres, in einem
gesonderten Elternbrief:

Gleich zu Beginn des Schuljahres ist der Schullandheimaufenthalt geplant. Der
Schullandheimaufenthalt dient dem bewussten Erleben von Gemeinschaft sowie dem Einüben
sozialer Fähigkeiten und Eigenkompetenzen.

Termin: 20.09.2021 –22.09.2021 und 22.09.2021 – 24.10.2021
Die Kosten belaufen sich auf ca. 80,-- €.

Aktuelle Informationen können Sie über die Homepage des Gymnasiums unter der Internetadresse
www.closen.de abrufen. Zur Verbesserung der Kommunikation mit den Eltern, besteht an der Schule
ein ElternPORTAL. Hinweise zur Anmeldung erhalten sie zu Beginn des Schuljahres.
Probeunterricht vom 18.05. bis 20.05.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

Sie haben Ihr Kind zum Probeunterricht am Gymnasium angemeldet, der vom 18.05. bis 20.05.2021
stattfindet.

Am ersten Unterrichtstag, 18.05.2021, finden sich die Schülerinnen und Schüler um 8:00 Uhr in der
Aula des Gymnasiums ein. An den beiden Folgetagen jeweils um 8:30 Uhr. Der Probeunterricht endet
am Dienstag, 18.05.2021 um 11:30 Uhr, am Mittwoch, 19.05.2021 um 11:30 Uhr und Donnerstag,
20.05.2021 um 10:50 Uhr.

   •   Ihr Kind hat den Probeunterricht erfolgreich bestanden, wenn es in einem der beiden
       Prüfungsfächer Deutsch und Mathematik die Gesamtnote 3 und im anderen Fach die
       Gesamtnote 4 erreicht.

   •   Bei einem Gesamtergebnis von Note 4 in beiden Fächern gilt der Probeunterricht als nicht
       bestanden, jedoch kann die Schülerin/der Schüler auf Antrag der Eltern bzw.
       Erziehungsberechtigten das Gymnasium besuchen.

   •   Bei schlechteren Ergebnissen, auch den Gesamtnoten 2 und 5 in beiden Fächern, besteht
       keine Möglichkeit des Übertritts an das Gymnasium.

   •   Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass ein Kind mit dem Notendurchschnitt 2,66 im
       Übertrittszeugnis nach nicht bestandenem Probeunterricht am Gymnasium die Realschule
       besuchen kann.

   •   Für Schülerinnen und Schüler mit einem Notendurchschnitt von 3,00 und schlechter im
       Übertrittszeugnis wird ein Nachtermin des Probeunterrichts an der Realschule eingerichtet.

Übungsbeispiele Probeunterricht:

http://www.isb.bayern.de/gymnasium/leistungserhebungen/probeunterricht-
gymnasium/mathematik/

Mit freundlichen Grüßen

Markus Enghofer, OStD
Schulleiter
Informationen zur Chorklasse
Was ist eine Chorklasse?

Die Chorklasse unterscheidet sich nur im Musikunterricht von einer „normalen“ 5. oder 6. Klasse.
Im Rahmen des regulären Pflichtunterrichts im Fach Musik lernt jede Schülerin und jeder Schüler in der Gemeinschaft
der Gruppe den richtigen Umgang mit der eigenen Stimme.
Die Chorklasse läuft über zwei Schuljahre, d.h. in der 5. und 6. Klasse.

Anstatt der vierten Sportstunde wird zusätzlich zum regulären zweistündigen Musikunterricht Stimmbildung und
Sprecherziehung angeboten.

Der Besuch des Unterstufenchors wird empfohlen.

Geeignet für die Chorklasse ist jedes Kind, da keine musikalischen Vorkenntnisse nötig sind. Spaß am Singen sollte
natürlich vorhanden sein.

Warum wollen wir eine Chorklasse einrichten?
Musik erleben
    Nur wer Musik selbst macht, kann auch Musik begreifen.
    Musiktheorie (Notenschrift, Formen- und Harmonielehre) wird in der Praxis erworben.
Gemeinsam sind wir stark …
    Singen und Musizieren in der Gemeinschaft fördert Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit, gegenseitige
       Rücksichtnahme und Unterstützung.
    Durch Singen lassen sich Gefühle ausdrücken.
    Beim Singen entwickelt sich ein umfassenderes Körperbewusstsein.
    Gemeinsame Konzerterlebnisse machen Freude.

Auswirkungen auf andere Fächer?
       Wer Musik macht, lernt besser zu hören und zuzuhören.
       Musizieren fördert die Lern- und Konzentrationsfähigkeit.
       Ausdauer und Merkfähigkeit werden geschult.
       Singen ist eine sinnvolle Freizeitgestaltung auch über den Schulalltag hinaus.
       Schule wird aktiv mitgestaltet.

Nicht nur für die Schule …
       Schüler übernehmen Verantwortung für ihr „Instrument“ Stimme.
       Geschulte Atemtechnik ist ein Beitrag zur eigenen Gesundheit.
       Die Stärkung des Selbstbewusstseins hilft Hemmschwellen zu überwinden.

Wie geht es nach der 6. Klasse weiter?
Je nach Interessenlage der Schülerinnen und Schüler:
     Weiterführung im Wahlfachbereich
     Weiterführung im Schulchor, in Vokalensembles oder Schulbands.
     Mitwirkung in Kinder-, Jugend- oder Erwachsenenchören der Region

Anmeldung für die Chorklasse
Die Anmeldung für die Chorklasse erfolgt bei der Schuleinschreibung in der Woche vom
10. bis 14. Mai 2021.
Eine nachträgliche Anmeldung ist in der ersten Schulwoche noch möglich!
OFFENE GANZTAGSSCHULE
                                     für das Schuljahr 2021/22

Offene Ganztagsschulen wollen auf die veränderten Anforderungen an die Schule reagieren und
einen Beitrag leisten, indem sie die Schule als Lebensraum zur Förderung der Persönlichkeit des
Kindes sehen (Ganzheitsaspekt) und die Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Lehrer
(Schule) stärken. Sie sollen u.a.

   den Schülern einen strukturierten Tagesablauf bieten
   sie bei der Erledigung der Hausaufgaben unterstützen
   Schülern einen vielfältigen Erfahrungsraum für soziales Miteinander bieten
   und sie zur sinnvollen Freizeitgestaltung anleiten.

Was wird angeboten?
Die Schüler und Schülerinnen werden beim Erledigen der Hausaufgaben beaufsichtigt und
unterstützt. Die Betreuerinnen begleiten und ermutigen die Schüler/innen beim Lernen und stehen
bei Verständnisschwierigkeiten zur Verfügung.

Im Rahmen der Betreuung können die Schüler/innen
• Arbeitssystematik entwickeln
• Arbeitsverhalten trainieren
• das erlernte Wissen festigen

Das Unterstützungsangebot hat nicht den Charakter eines Nachhilfeunterrichts.
Erst nach vollständiger Erledigung der Hausaufgaben können die Schüler/innen unter Aufsicht
spielen und anderen Freizeitaktivitäten nachgehen.

Wie ist der Ablauf?
13:00 – 13:15 Uhr     Ankunft im Gruppenraum
13:15 – 13:35 Uhr     Gemeinsames Mittagessen in der Aula
13:35 – 13:55 Uhr     Bewegung im Freien
14:00 – 15:30 Uhr     Hausaufgabenbetreuung und Lernzeit mit individuellen Hilfen und
                      Förderung
15:30 – 17:00 Uhr     Freizeitgestaltung
                      (Freies Spiel, Bewegungsangebote, Kreativangebote, Entspannung)

Für wen?
Die offene Ganztagsbetreuung wird vorwiegend für Schüler/innen der Jahrgangsstufe 5-7
angeboten.

Offene Ganztagsschule
am Karl-von-Closen-Gymnasium
Gerner Allee 1
84307 Eggenfelden
 08721/1262-00
 08721/1262-28
 ogs@closen.de
Wann?
Die Betreuung findet wöchentlich von Montag bis Donnerstag jeweils von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
statt. In den Ferien wird keine Betreuung angeboten. Bei Ausfall des Pflichtunterrichts am
Nachmittag können die angemeldeten Schüler und Schülerinnen das Betreuungsangebot auch an
diesem Nachmittag nutzen.

Kosten?
Der Besuch der offenen Ganztagsschule ist grundsätzlich kostenfrei. Es fallen lediglich die Kosten für
das Mittagessen in der Cafeteria (ca. € 3,50 pro Mittagessen) an, das von unserer
Hausmeisterfamilie täglich frisch zubereitet wird.

Essensausgabe mit MensaMax
Damit die gesamte Organisation der Essensausgabe und auch der Abrechnung reibungslos und
zügig ablaufen kann, haben wir im SJ 2018/19 die Software MensaMax eingeführt.
MensaMax ist ein webbasiertes Abrechnungssystem. Daher könne Sie sich von zu Hause bequem
über Ihren PC/Tablet/Handy einloggen und haben eine schnelle und deutliche Übersicht sowohl
über die von Ihnen bestellten Menüs, die Kioskeinkäufe Ihres Kindes als auch über Ihren
Kontostand. Die Bezahlung erfolgt einfach per Überweisung auf ein Guthabenkonto bei MensaMax.
Sie erhalten zu Beginn des Schuljahres einen Elternbrief mit Ihren Zugangsdaten und einem
Passwort, sowie einen RFID-Chip zur Legitimation an der Essensausgabe. Mit diesem Chip kann Ihr
Kind bargeldlos Einkäufe am Kiosk tätigen. Der Chip wird gegen einen Unkostenbeitrag von 5,-- €
bei der OGS-Leitung ausgegeben.
Nähere Informationen erhalten Sie mit einem gesonderten Elternbrief am Anfang des Schuljahres.

Wo?
Für die Nachmittagsbetreuung stehen im Gymnasium ein eigener Aufenthaltsraum, eine große, neu
errichtete Bibliothek und ein Gymnastikraum zur Verfügung.

Anmeldung?
Grundsätzlich ist eine Anmeldung für mindestens zwei Tage vorgeschrieben. Ihr Kind kann dann bis
17.00 Uhr zur Nachmittagsbetreuung kommen. Die Eltern können ihre Kinder bei Bedarf
selbstverständlich auch vor 17.00 Uhr abholen.
Die Zahl der Nachmittage, die Sie voraussichtlich in Anspruch nehmen werden, ist bei der
Anmeldung anzugeben. Welche Tage dann im Einzelnen gebucht werden, können Sie noch zu
Beginn des Schuljahres nach Bekanntgabe des Stundenplans entscheiden oder ändern.
Da die kostenlose, vom Freistaat Bayern geförderte Einrichtung einer Betreuungsgruppe eine
Mindestzahl von 14 Schülern voraussetzt, brauchen wir für das Genehmigungsverfahren frühzeitig
eine verbindliche Anmeldung. Wir bitten Sie daher, bei Interesse die Anmeldung ihres Kindes für die
Nachmittagsbetreuung bis spätestens Freitag, 28.05.2021 im Sekretariat abzugeben.

Offene Ganztagsschule
am Karl-von-Closen-Gymnasium
Gerner Allee 1
84307 Eggenfelden
 08721/1262-00
 08721/1262-28
 ogs@closen.de
Die rechtlichen Bestimmungen für die Einrichtung der offenen Ganztagsschulen können Sie auf der
Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus nachlesen:
http://www.km.bayern.de/eltern/schule-und -familie/ganztagsschule.html
Gerne stehen wie Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Markus Enghofer, OStD
Schulleiter

Offene Ganztagsschule
am Karl-von-Closen-Gymnasium
Gerner Allee 1
84307 Eggenfelden
 08721/1262-00
 08721/1262-28
 ogs@closen.de
Franziska Mocker
                                                                         Staatliche Schulpsychologin

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir freuen uns sehr, dass Sie Ihre Kinder bei uns am Karl-von-Closen-Gymnasium Eggenfelden
angemeldet haben. Auf diesem Weg wende ich mich an Sie in meiner Funktion als
Schulpsychologin. Für uns als Schule ist es wichtig, Ihr Kind optimal und nach seinen individuellen
Bedürfnissen zu unterstützen. Daher ist die Weitergabe von bestimmten Informationen von Ihnen
an uns besonders wichtig!

Wenn Sie eine der untern genannten Fragen mit „Ja“ beantworten, wenden Sie sich bitte direkt an
mich,

        Franziska Mocker (Staatliche Schulpsychologin), Telefonnummer: 08721-1262-27

(Außerhalb der Sprechzeiten empfängt Sie ein Anrufbeantworter und ich rufe Sie so schnell ich
kann zurück) oder melden Sie sich telefonisch im Sekretariat des Gymnasiums 08721-126200.

  •   Hat Ihr Kind eine fachärztlich attestierte Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung) oder
      Dyskalkulie?
  •   Hat Ihr Kind eine fachärztlich attestierte Aufmerksamkeitsstörung (ADS oder ADHS)?
  •   Nimmt Ihr Kind aufgrund einer körperlichen oder psychischen Erkrankung regelmäßig
      Medikamente ein?
  •   Wurden bei Ihrem Kind autistische Entwicklungszüge fachärztlich attestiert?
  •   Wurde Ihr Kind fachärztlich als hochbegabt eingestuft?
  •   Zeigten sich bei Ihrem Kind in den letzten Schuljahren vermehrt Schwierigkeiten bei
      Prüfungen zum Beispiel Prüfungsängste?
  •   Traten in den ersten Schuljahren öfter Probleme mit Klassenkammeraden auf, die ihr Kind
      nicht ohne angemessene Hilfe bewältigen konnte?

Ich möchte Ihnen und besonders ihrem Kind die optimale Unterstützung bieten. Alle die an mich
weitergeleiteten Informationen unterliegen der Schweigepflicht und werden daher, so lange nichts
Anderes mit Ihnen vereinbart wurde, auch nur mit Ihnen und Ihrem Kind besprochen.

In diesem Sinne, wünsche ich Ihnen einen guten Start bei uns am Gymnasium Eggenfelden!

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Mocker, StRn
Staatliche Schulpsychologin
Bayerisches Staatsministerium
                                                                               für Unterricht und Kultus

      Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München

II.   Information für Erziehungsberechtigte

      Ihr Zeichen / Ihre Nachricht v om                     Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben)     München, im     Februar 2020
      [Ihr Zeichen]                                         [Unser Zeichen]                               Telef on: 089   2186
                                                                                                          Name:

      Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 1. März 2020
      hier: Information an die Erziehungsberechtigten mit Datenschutzhin-
      weisen

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      sicher sind Sie schon über die Medien darüber informiert, dass der Deut-
      sche Bundestag im November 2019 das Masernschutzgesetz beschlossen
      hat. Dieses Gesetz tritt nun zum 1. März 2020 in Kraft.

      Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten, eine Infekti-
      onsübertragung ist ohne direkten Kontakt möglich. Die Erkrankung kann mit
      schwerwiegenden Komplikationen und Folgeerkrankungen einhergehen.
      Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen. Sie sorgen für eine le-
      benslange Immunität.

      Nicht geimpft zu sein bedeutet somit nicht nur eine Gefahr für das eigene
      körperliche Wohlergehen, sondern stellt auch ein Risiko für andere Perso-
      nen dar, die z.B. auf Grund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher
      Einschränkungen nicht geimpft werden können

      Telef on: 089 2186 0                    E-Mail: poststelle@stmuk.bay ern.de                        Salv atorstraße 2 ∙ 80333 München
      Telef ax: 089 2186 2800                 Internet: www.km.bay ern.de                          U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz
-2-

Konsequenz dieses Gesetzes ist u.a., dass alle in Schulen betreuten bzw.
tätigen Personen einen Impfstatus nachweisen müssen. Konkret bedeutet
das, dass Sie für Ihre Kinder, die an einer Schule angemeldet sind oder
werden, einen Nachweis zum Masernschutz erbringen müssen. Die Schul-
leitungen sind als sog. „Leiter der Einrichtung“ vom Gesetzgeber verpflich-
tet, den Masernschutz der Schülerinnen und Schüler zu überprüfen. Ferner
geht es darum, im Falle einer Nichterbringung des Nachweises bestimmte
Folgepflichten zu erfüllen.

In der Umsetzung bedeutet dies,

   dass für alle Kinder, die ab dem 01. März 2020 entweder im laufenden
    Schuljahr oder zum Beginn des Schuljahrs 2020/21 an der Schule auf-
    genommen werden wollen, vor dem tatsächlichen Unterrichtsbeginn
    ein Nachweis gemäß Masernschutzgesetz erbracht werden muss

   dass für alle Kinder, die am 01. März 2020 bereits ein Schulverhältnis
    an einer Schule haben und mithin die Schule zu diesem Zeitpunkt schon
    tatsächlich besuchen, der Nachweis bis zum Ablauf des 31. Juli 2021
    erbracht werden muss.

Der erforderliche Nachweis kann wie folgt erbracht werden:

 Impfausweis oder Impfbescheinigung (§ 22 Abs. 1 und 2 Infektions-
    schutzgesetz) über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern
    (zwei Masern-Impfungen),

 ärztliches Zeugnis über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern,

 ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt,

 ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontra-
    indikation nicht geimpft werden kann (Dauer, während der nicht gegen
    Masern geimpft werden kann, ist mit anzugeben),

 Bestätigung einer anderen staatlichen oder vom Masernschutzgesetz
    benannten Stelle, dass einer der o.g. Nachweise bereits vorgelegen hat.
-3-

An öffentlichen Schulen erfolgt eine Dokumentation in der Schülerakte, so
dass die Erbringung dieses Nachweises nur einmal in der Schullaufbahn
erforderlich ist.

In den Fällen, in denen zu den oben genannten Fristen die Nachweise nicht
oder nicht zureichend erbracht werden, sind die Schulleiterinnen bzw.
Schulleiter gesetzlich verpflichtet, unverzüglich das zuständige Gesund-
heitsamt zu benachrichtigen. Das Gesundheitsamt wird dann seinerseits
weitere Schritte einleiten, die wiederum von den Schulen umzusetzen sind.
Bei Schülerinnen und Schülern, die nicht mehr der gesetzlichen Schulpflicht
unterliegen, führt dies i.d.R. zu einem Beschulungsverbot. Schülerinnen
und Schüler, die gesetzlich schulpflichtig sind, dürfen die Schule auch ohne
den Nachweis gemäß Masernschutzgesetz besuchen. Weitere Maßnah-
men ergehen auch in diesen Fällen von den zuständigen Gesundheitsäm-
tern (Beratung, Bußgeld, Zwangsgeld).

Weitere Informationen finden Sie unter www.masernschutz.de.

Bitte beachten Sie die beiliegenden Informationen zur Datenverarbeitung
bei Schülerinnen und Schülern zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes
des Bundes in den Schulen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Stefan Graf
Ministerialdirigent
-4-

Hinweise zum Datenschutz im Rahmen der Umsetzung des Masernschutzgesetzes
in den Schulen (Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung) für Schülerinnen und Schü-
ler

Verantwortlicher für die Datenerhebung im Zusammenhang mit dem Gesetz für den
Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) ist die be-
suchte Schule.

Die personenbezogenen Daten der Schülerin oder des Schülers werden von der Schule
zum Zweck der Umsetzung des Masernschutzgesetzes verarbeitet. Die Schule hat den
Nachweis zu prüfen, ob die Schülerin oder der Schüler über einen ausreichenden Impf-
schutz gegen Masern verfügt, eine Immunität gegen Masern aufweist oder aufgrund einer
medizinischen Kontraindikation nicht gegen Masern geimpft werden kann.

Der Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz wird im erforderlichen Umfang (Er-
füllung bzw. Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 20 Abs. 9 und Abs. 10 Infektions-
schutzgesetz - IfSG und Begründung hierfür) in einem Musterbogen dokumentiert. Dieser
wird, soweit ein Schulverhältnis begründet wird oder bereits besteht, Bestandteil der Schü-
lerakte. Die für den Nachweis bei der Schule vorgelegten Dokumente sind nur zur Prüfung
der Voraussetzungen notwendig und werden nach Abschluss dieser nicht gespeichert.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 2 Nummer 16, § 20 Abs. 8 bis 10, 13 In-
fektionsschutzgesetz.

Die Daten werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen an folgende Stellen
weitergegeben (Empfänger von personenbezogen Daten:)

   ggf. zuständiges Gesundheitsamt bei nicht oder nicht zureichend erbrachten Nachweis
    (s.o.; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
   ggf. zuständige Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
   aufnehmende Schule bei Schulwechseln (§ 39 BaySchO)

An öffentlichen Schulen erfolgt eine Dokumentation des Nachweises in der Schülerakte.
Daher gilt die Speicherfrist des § 40 S. 1 Nr. 2 der Bayerischen Schulordnung
(BaySchO).

Weitere Hinweise zum Datenschutz der Schule, insbesondere die Kontaktdaten des Da-
tenschutzbeauftragten der Schule sowie Hinweise zu Ihren Rechten, finden Sie auf der
Schulhomepage.
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