4 Attraktive Neubau-Eigentumswohnungen in Bielefeld Theesen

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4 Attraktive Neubau-Eigentumswohnungen in Bielefeld Theesen
Objekt 21364

4 Attraktive Neubau-Eigentumswohnungen in Bielefeld
                       Theesen
Im Bielefelder Norden, Ortsteil Jöllenbeck Theesen, entstehen in einem beleibten Neubaugebiet 4
moderne Eigentumswohnungen mit Wohnflächen von ca. 102 m² bis ca. 118 m². Die gut geschnittenen
Wohnungen verfügen jeweils über 3 Zimmer, moderne Tageslichtbäder, Gäste-WCs sowie über Terrassen
oder Balkone mit Süd-Ausrichtung. Alle Ebenen sind über einen Aufzug zu erreichen. Von hellen
Erdgeschosswohnungen mit eigenem Gartenanteil, eine davon als Maisonettewohnung gestaltet, bis hin
zur attraktiven Penthousewohnung bietet diese Immobilie geschmackvollen Wohnraum für Jung und Alt.
Eine gelungene Architektur und Formsprache, der energetische Standard sowie die ruhige Wohnlage sind
die wesentlichen Kriterien, die für Nachhaltigkeit und Wohnqualität stehen.

- Klare und moderne Grundrisse
- KfW-Effizienzhaus 55
- Luftwärmepumpe und Fußbodenheizung
- Aufzug
- Balkone und Terrassen mit Süd-Ausrichtung
- eigener Kellerraum
- Gemeinschaftswaschkeller
- Klingel,-Sprechanlage mit Videoüberwachung
- Schlüsselfertig nach Bauleistungsbeschreibung

Sie erreichen uns unter www.geno-24.de
Gütersloh 05241-234 880 | Bielefeld 0521- 544 258 | Rheda-Wiedenbrück 05242–906 877
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Lageplan

Straßenkarte
33739 Bielefeld, Johanne-Kötter-Str. 19

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4 Attraktive Neubau-Eigentumswohnungen in Bielefeld Theesen
Wohnungsangebot
Komfort bietet die umfangreiche Ausstattung mit Fahrstuhl, großen Terrassen und Balkonen,
Gegensprechanlage mit Videoüberwachung, Kunststoffenster mit Dreifachverglasung und
elektrischen Rollläden sowie Fußbodenheizung in allen Wohnräumen. Das architektonisch
ansprechende Gebäude wird schlüsselfertig nach Bau- und Leistungsbeschreibung erstellt.

  Haus Nr. 19    Lage         Aufteilung               Whfl.         Kaufpreis
  Whg. 1         EG           3 ZKB + Loggia           ca. 102 m²            398.200,00 €
  Whg. 2         OG           2 ZKB + Loggia           ca. 114 m²            448.200,00 €
  Whg. 3         OG           3 ZKB + Loggia           ca. 110 m²            418.200,00 €
  Whg. 4         SG           3 ZKB + Dachterrasse     ca. 118 m²            548.200,00 €

                                                                                  Stand 17.12.2020

Jeder Wohnung ist ein PKW-Außenstellplatz fest zugeordnet, dieser wird zu einem
Kaufpreis in Höhe von 12.800 € als Sondernutzungsrecht erworben.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Für einen ausführlichen Beratungstermin stehen wir Ihnen sehr
gerne persönlich zur Verfügung.

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4 Attraktive Neubau-Eigentumswohnungen in Bielefeld Theesen
Erdgeschoss
Whg. 1 mit ca. 102 m² Wfl.
Whg. 2 erste Ebene, insgesamt ca. 114 m² Wfl. als Maisonettewohnung

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Obergeschoss
Whg. 2 zweite Ebene
Whg. 3 mit ca. 110 m² Wfl.

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Grundriss Penthousewohnung
Whg. 4 mit ca. 118 m² Wfl.

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BAUBESCHREIBUNG

Baumaßnahme:             Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 WE an der
                         Johanne-Kötter-Straße in 33739 Bielefeld.

         VORBEMERKUNG ZUR BAUBESCHREIBUNG:

1. Das Bauvorhaben wird in konventioneller Bauweise nach den Planungs-
unterlagen,   der   statischen   Berechnungen,   den   aktuellen   Energieeinspar-
verordnung (EnEv) und des EEWärmeG, auf der Grundlage der Allgemeine
technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB/C, DIN 18300 - 18451
sowie den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik erstellt.
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2. Dem Auftragnehmer sind nachträgliche Änderungen gestattet, wenn diese:
        a) schriftlich vom Auftraggeber genehmigt wurden,
        b) durch behördliche und statische Auflagen veranlasst worden sind,
        c) konstruktiv erforderlich sind.

3.      Behördengebühren,        Baugrunduntersuchung,             Kampfmittelbeseitigung,
Vermessung des Grundstückes, ein evtl. behördlich geforderter amtlicher Lageplan
und die spätere katasteramtliche Einmessung des Gebäudes sind im Festpreis nicht
enthalten.

4. Die Kosten für die Anschlüsse an die öffentlichen Versorgungsnetze für Strom,
Gas, Wasser und Medien (Telekom, Kabel), die Anschlüsse für Ab- und
Regenwasser an das öffentliche Kanalnetz, sowie Mehrsparteneinführungssystem
sind im Festpreis nicht enthalten.

5. Sofern es die Umstände erfordern, können die in der Baubeschreibung
aufgeführten Leistungen / Ausstattungsgegenstände im Einvernehmen mit dem
Auftraggeber durch gleichwertige ersetzt werden.

6. Seitens Auftraggebers sind Änderungen in der Ausstattung gegenüber der
nachfolgenden Baubeschreibung möglich, wenn diese konstruktiv ausführbar und
rechtzeitig vor der Ausführung mit dem Auftragnehmer verbindlich vereinbart
sind.

7.   Bei   der   Preisermittlung    wird    vorausgesetzt,    dass     der   Baugrund    im
Baustellenbereich eben, frei von Altlasten, frei von Baumbestand, frei von
Gebäudeteilen und sonstigen Hindernissen ist und für schwere Baufahrzeuge (40t)
zugänglich und befahrbar ist. Das Baugrundrisiko bleibt beim Auftraggeber.

8. Sollten sich nach endgültiger Fertigstellung der Baumaßnahme geringfügige
Abweichungen im Rahmen der zulässigen Toleranz der gültigen DIN-Normen
ergeben, kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftragsnehmer hieraus keine
Rechte herleiten; ebenso kann der Auftragsnehmer keine Nachforderungen stellen.
Sämtliche in den Plänen stehende Maße sind Rohbaumaße.

9.   Für   den    Einbau   der     Installationsleitungen    wie     Abgasleitungen     oder
Entlüftungsleitung können die Wände oder Decken in Teilbereichen abgekoffert
werden.

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10. Die in den Plänen dargestellten Außenanlagen, Fahrzeuge und Möblierungen
sind Gestaltungsvorschläge. Die Herstellung der Außenanlagen wie Feinplanung,
Bepflanzung, Terrassentrennwände, Stützmauern, Zuwegungen, Plattierungen,
etc. sind nicht Vertragsbestand und im Festpreis nicht enthalten.

11. Die Baustelleneinrichtung beinhaltet das Stellen und das Vorhalten von Bau-
WC, Bauwasser und das Stellen eines Baustromkastens. Die Verbrauchkosten
(Strom, Wasser) für die Leistungen des Auftragsnehmers sind bis zur Herstellung
der Hausanschlüsse (Strom, Wasser) im Festpreis enthalten.
Die Energieverbrauchskosten für die Estrichtrocknung sowie eventuelle Kosten für
Bauheizung oder Bautrocknung sind im Festpreis nicht enthalten.

12. Auf Wunsch des Auftraggebers kann Bautrocknung durch den Auftragnehmer
zur   Verfügung    gestellt    werden.       Die     anfallenden    Miet-     und   Energie-
verbrauchskosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

13. Die Vermessungskosten für Grob- und Feinabsteckung während der
Bauausführung     sind   im    Festpreis         enthalten.   Die   Kosten    der   späteren
katasteramtlichen Hauseinmessung sind im Festpreis nicht enthalten.

14. Für die Leistungen des Auftragnehmers wird eine Bauleistungsversicherung für
die gesamte Bauzeit abgeschlossen.

15. Die Baubeschreibung einschließlich Vorbemerkungen gilt vorrangig vor den
Planungsunterlagen.

16.   Werden    Baustoffe,    Bauteile     oder     Bauelemente     vom     Auftraggeber   in
Eigenleistung   beschafft,    so   ist     der     fachgerechter    Einbau    der   Elemente
einschließlich aller Anschlüsse in Eigenleistung zu erbringen.
Werden Eigenleistung durch den Auftraggeber ausgeführt, übernimmt der
Auftragnehmer keine Gewähr und keine Haftung.

17. Für die Beantragung von Fördermitteln oder Zuschüsse ist der Auftraggeber
verantwortlich. Auf Anforderung des Auftraggebers werden die erforderlichen,
technischen Unterlagen vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.

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18. Die Beantragung sowie termingerechte Bereitstellung der Hausanschlüsse,
Strom, Wasser, Gas, Telekom und der Anschluss an die öffentliche Kanalisation
obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer erstellt die erforderlichen Anträge
für die zuständigen Versorger und stellt diese dem Auftraggeber zur Verfügung.

BAUBESCHREIBUNG

   1. AUSFÜHRUNG ALLGEMEIN               4         14. FENSTERBÄNKE             16
   2. ERDARBEITEN                        5         15. MALERARBEITEN            17
   3. ROHBAUARBEITEN                     6         16. BALKONE / TERASSEN       17
   4. ESTRICHARBEITEN                    7         17. BRIEFKASTENANLAGE        17
   5. INNENPUTZARBEITEN                  7         18. MÜLLTONENPLATZ           17
   6. DACHABDICHTUNGSARBEITEN            7         19. STELLPLÄTZE              18
   7. FENSTER UND EINGANGSTÜREN          8         20. AUSSENANLAGEN            18
   8. HEIZUNG / LÜFTUNG                  9         21. GRUNDREINIGUNG           18
   9. SANITÄRINSTALLATIONEN            10          22. BLOWER-DOOR-TEST         18
 10. ELEKTROINSTALLATIONEN             12          23. HAUSÜBERGABE             18
 11. AUFZUG                            14          24. ZUSÄTZLICHE
 12. INNENTÜREN                        15             VEREINBARUNGEN            18
 13. FLIESENARBEITEN                   16

1. AUSFÜHRUNG ALLGEMEIN
1.1 Planung und Bauantrag
Die Planungsskizzen für das Bauvorhaben werden gemeinsam mit den Bauherren
entworfen. Nach Bedarf kann im Auftrag des Auftraggebers eine Bauvoranfrage
ausgearbeitet und bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht werden.

Für die Erstellung des Bauantrages sind folgende Unterlagen seitens Auftraggebers
einzuholen und dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen:
   - Rechtskräftiger Bebauungsplan,
   - Amtlicher Lageplan,
   - Höhenplan des Grundstücks,
   - Kanal- Tiefenplan.
   - Bodengutachten

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1.2 Bauleitung
Der Bauleiter der Fa. Concept Haus GmbH koordiniert die beteiligten Gewerke und
überwacht die qualitative und terminliche Einhaltung der zu erbringenden
Bauleistung während der gesamten Bauphase. Er ist der Ansprechpartner für den
Auftraggeber.
Für die Koordinierung und Überwachung der Gewerke, die vom Auftraggeber in
Eigenleistung ausgeführt werden, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

1.3 Baubeginn
Voraussetzungen für den Baubeginn sind:
   -   Finanzierungssicherstellung
   -   Baugenehmigung
   -   Statik und Prüfstatik
   -   Wärmeschutznachweis
   -   Freigabe durch Kampfmittelräumdienst
   -   Bodengutachten
   -   Baufreiheit auf dem Grundstück
   -   Zuwegung zur Baustelle für Transportfahrzeuge (40t). Im anderen Falle
       gehen die Kosten für die Befestigung der Zufahrt zu Lasten der Bauherren.

2. ERDARBEITEN
Grundsätzlich wird bei der Angebotserstellung von einem Boden der Bodenklasse
3 - 5, mit einer Tragfähigkeit >= 200 kN/qm vorausgegangen. Das
Baugrundrisiko bleibt beim Bauherrn.

2.1 Erdarbeiten und Gründung bei unterkellerten Gebäuden
Der Mutterboden wird im Bereich des Baukörpers in einer Stärke bis zu 30 cm
abgeschoben und zur bauseitigen Wiederverwendung auf dem Grundstück
gelagert. Nach Fertigstellung der Außenanlagen wird der überflüssige Mutterboden
entsorgt.
Die Baugrube wird ausgehoben und das Aushubmaterial seitlich auf dem
Grundstück zur Verfüllung der Arbeitsräume gelagert. Der überflüssige Boden wird
entsorgt. Die Arbeitsräume der Baugrube werden mit dem vorhandenen
Aushubmaterial verfüllt. Sollte das vorhandene Aushubmaterial nicht zur
Wiederverfüllung geeignet sein, so gehen die Kosten für die Beschaffung des
steinfreien versickerungsfähigen Materials zu Lasten des Auftraggebers.

2.2 Drainage

                                     Seite 5 von 18
Im Bereich der Kellersohle wird eine Drainage mit Revisionsschacht verlegt.
Vorbehaltlich Freigabe durch die Gemeinde.

2.3 Kanalisation
Die Grundleitungen unterhalb der Sohlplatte werden aus PVC-Rohren für Schmutz-
und Regenwasser bis zur bis zur Grundstücksgrenze nach DIN 1986 verlegt. Der
Anschluss an das öffentliche Kanalnetz ist im Festpreis nicht enthalten.

3. ROHBAUARBEITEN
3.1 Fundamente und Sohlplatte
Die Fundamentierung wird aus Sohlplatte mit Frostschürze nach Statik, auf
Schottertragschicht erstellt. Die Sohlplatte wird aus wasserundurchlässigen WU-
Beton hergestellt. Falls im Wärmeschutznachweis gefordert ist, wird unter der
Bodenplatte druckfeste Wärmedämmung eingebaut und mit PE-Folie abgedeckt.
Die Bodenplatte wird vollflächig mit Bitumenschweißbahn abgedichtet.
Der Fundamenterder wird gemäß DIN eingebaut und im Bereich des Zählerkastens
hoch geführt.

3.2 Geschossdecken
Alle Decken werden als Stahlbetondecken erstellt. Diese werden als Halbfertigteile
vorgefertigt und vor Ort ausbetoniert. Die Deckenuntersichten sind glatt. Das
Verfugen und Verspachteln der Deckenstöße gehört zum Gewerk Malerarbeiten.

3.3 Kellergeschosswände
Die Außenwände werden aus WU-Beton gemäß Statik hergestellt. Die Innenwände
werden nach statischen Erfordernissen aus Kalksandsteinmauerwerk gemauert. Die
gemauerten Innenwände der Kellerräume erhalten einen Kalkzementputz in
Qualitätsstufe (Q2). Die Stoßfugen der Aussenwände aus Stahlbeton werden
verspachtelt.
Die Kelleraußenwände werden gegen nicht drückendes Wasser abgedichtet und
gemäß Wärmeschutznachweis mit Perimeterdämmung gedämmt.

3.4 Innenwände Erd- und Dachgeschoss
Die   Innenwände     werden    nach   statischen    und   schallschutztechnischen
Erfordernissen aus Kalksandsteinmauerwerk gemauert.

                                   Seite 6 von 18
3.5 Außenwände mit WDVS-Fassade
Die Außenwände werden aus 17,5 cm starken Ziegelmauerwerk (Dämmwert gemäß
Wärmeschutznachweis) gemauert.
WDVS-Fassade (Wärmedämmverbundsystem), ein güteüberwachtes deutsches
Markensystem bestehend aus Polystyrol-Hartschaum-Dämmplatten mit der
Wärmeleitgruppe WLG 035, Dämmstärke nach Vorgabe Wärmeschutznachweis und
Armierungsschicht mit eingebettetem Gewebe.
Der Außenputz wird 2-lagig ausgeführt und setzt sich aus Unterputz mit
wärmedämmenden Eigenschaften und Oberputz (Mineral-Leichtputz) zusammen.
Der Anstrich erfolgt mit einer hochwertigen Silikonharzemulsionsfarbe mit
Abperleffekt in hellen Farbtönen (Hellbezugswert > 60) gemäß Standartpalette des
Herstellers. Dunklere Farbtöne sind gegen Aufpreis möglich. Der Sockel kann bis
30 cm über Geländeoberkante farblich abgesetzt werden.

3.6 Geschosstreppen
Die Treppenläufe im Treppenhaus schalltechnisch von angrenzenden Bauteilen
getrennt, Ausführung in Stahlbeton. Der Handlauf wird aus Edelstahl ( V2A
Rundrohr ) ausgeführt.

4. ESTRICHARBEITEN
Im   Kellergeschoss    und     Treppenhaus     wird   gem.     Wärmeschutznachweis
Zementestrich auf Trennlage oder als schwimmender Estrich eingebaut. Erd- und
Obergeschoß     erhalten    schwimmenden       Fließestrich   (Anhydritestrich)     oder
Zementestrich jeweils mit Wärme- bzw. Trittschalldämmung. Alle Wohnräume
erhalten Fußbodenheizung.

5. INNENPUTZARBEITEN
Sämtliche Wände erhalten einen Kalkzementputz in Qualitätsstufe Q2 inkl.
Gewebe, Eckschutzschienen und Anputzleisten. Die Oberflächenqualität ist zur
Weiterbearbeitung mit mittelschweren bis schweren Tapeten, oder füllenden
Anstrichen geeignet.

6. DACHABDICHTUNGSARBEITEN
6.1 Dachstuhl
Die Dachkonstruktion wird als Warmdach (Flachdach) mit Gefälledämmung gem.
Wärmeschutznachweis        ausgeführt.   Die   Dachaufkantung     (Attika)   wird    mit
umlaufender Blechabdeckung eingefasst.

                                    Seite 7 von 18
6.2 Dachentwässerung
Zur     Dachentwässerung    werden      halbrunde       vorgehängte      Dachrinnen   und
außenliegende Fallrohre (rund) aus Zinkblech verwendet. Der Anschluss der
Fallrohre an die Regenwasserleitung erfolgt bauseits vom Gewerk Außenanlagen.

7. FENSTER UND EINGANGSTÜREN
7.1 Kunststofffenster

Alle Fenster werden mit Dreh- Kippflügel aus Kunststoff mit weißer Oberfläche und
entsprechenden Beschlägen eingebaut. Zur Erhöhung des Einbruchschutzes
werden Beschläge mit Pilzkopfverriegelung eingesetzt. Gegen Aufpreis können die
Fenster von außen mit Folie in anderen Farbtönen hergestellt werden. Die
Verglasung      der   Fenster   und     Außentüren        erfolgt     mit   Dreischeiben-
Isolierverglasung mit einem Ug-Wert von 0,5 W/m²K. Der Uw-Wert des gesamten
Fensterelements liegt bei < 0,8 W/m²K.
Die   Fenster   im Bad,    Gäste-WC      können        auf Wunsch des       Auftraggebers
kostenneutral mit satiniertem Glas verglast werden. Die Bodentiefe Fenster in
Obergeschossen erhalten Unterlicht mit VSG-Verglasung

7.3 Kellerfenster
Sofern im Leistungsumfang enthalten, werden in den Kellerräumen isolierte
Kunststofffenster als Drehkippfenster im Standardmaß 0,80 x 0,60 m eingebaut
(ohne Fensterbank). Die Lichtschächte werden aus weißen Kunststofffertigteilen
mit Gitterrostabdeckungen montiert. Der Anschluss der Lichtschächte an die
Entwässerungsleitung erfolgt bauseits vom Gewerk Außenanlagen.

7.4 Rollläden
Alle Fenster im Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss, mit Ausnahme von
Dachflächenfenster, Kellerfenster, Fenster im Spitzboden, Dreiecksfenster und
runden Fenster werden mit elektrisch angetriebenen Kunststoffrollläden und von
innen        wärmegedämmten            Rollladenkästen              ausgestattet.     Aus
brandschutztechnischen Gründen ist das Fenster, das als zweiter Rettungsweg
ausgewiesen ist mit handangetriebenen Rollladen ausgestattet.

                                      Seite 8 von 18
7.5 Hauseingangstür
Hauseingangs-Türelement der Firma Busmann mit einem Seitenlicht (falls im
Vertrag / Plan enthalten) ist aus Aluminium-Profilen und Wärmeschutzverglasung
vorgesehen.

   -   Ausführung     der   Füllung      außen         flügelüberdeckend,   innen   mit
       Glashalteleisten eingesetzt (45 mm)
   -   3-fach Verglasung in allen Füllungen
   -   6 RAL-Farben ohne Aufpreis
   -   Innenseite weiß bei einflügeligen Türen ohne Aufpreis
   -   Edelstahl Stangengriff L: 1.400 mm
   -   Innendrücker auf Langschild
   -   Profilserie EXKLUSIV, geschäumt, inkl. Falzdämmprofilen
   -   rollstuhlgerechte, thermisch getrennte Aluminium Bodenschwelle
   -   3-fach Verriegelung mit durchgehender Schließleiste
   -   3 Stck. 2-teilige Türbänder

8. HEIZUNG / LÜFTUNG
8.1 Heizung und Warmwasseraufbereitung
Entsprechend dem heutigen Stand der Technik kommt als Wärmeerzeuger für
Heizung und Warmwasser eine Luftwasserwärmepumpe Mitsubishi Zubadan
Inverter Split Außengerät mit Multifunktionsspeicher. Alle Zuleitungen werden
aus Verbundrohr in den erforderlichen Querschnitten verlegt.
Die Beheizung der Wohnräume erfolgt mit Fußbodenheizung. Das Bad, die Küche,
das Wohnzimmer und die Schlafräume sind durch einen Temperaturregler

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individuell regelbar. Das Badezimmer erhält zusätzlich einen elektrischen
Handtuchheizkörper

8.2 Kontrollierte Wohnungslüftung
Kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung. Bypass für kühle
Nachtluft im Sommer.

9. SANITÄRINSTALLATIONEN
9.1 Rohleitungen
Alle Sammel- und Fallrohre werden aus schallgedämmten Abflussrohren mit
RAL-Gütezeichen eingebaut. Die Anbindeleitungen sind aus HT-
Kunststoffabflussrohren vorgesehen. Alle Trinkwasserleitungen werden aus
Kunststoffverbundrohr verlegt.

9.2 Sanitäre Einrichtungen

Die Ausstattung der Nassräume erfolgt in Standardfarbe weiß.
Küche
  1 x Kalt- und Warmwasseranschluss für Spüle,
  1 x Kaltwasseranschluss für Geschirrspülmaschine,
  1 x Ablauf für Spüle und Spülmaschine.

Hauswirtschaftsraum / Hausanschlussraum
  1 x Kaltwasseranschluss für Waschmaschine,
  1 x Ablauf für Waschmaschine.

Waschen/Trocknen
11 x Waschmaschinenanschluss (1 Stck. je Wohnung).
1 x Stahl Ausgussbecken mit Auslaufhahn emailliert in Weiß mit
Kaltwasserinstallation

Außenbereich
  1x Außenzapfstelle für kaltes Wasser als frostsichere Außenarmatur

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Badezimmer
 1 x Einbau-Badewanne aus Stahl, 170 x 75 cm, weiß emailliert,
    mit Ab- und Überlaufgarnitur in Chrom
    mit Aufputz- Wannenbatterie, Fabrikat Hansgrohe Talis S in Chrom
    mit Brausegarnitur, Fabrikat Croma Select 1jet
    mit Brausenhalter und Brausenschlauch 1,25 m.
 1 x Keramik Waschtisch Fabrikat GEBERIT RENOVA NR.1 PLAN in 650 x 480mm
    mit Waschtisch- Batterie Hansgrohe, Talis S inkl. Ablaufgarnitur in Chrom
 1 x Keramik Wand-Tiefspül-Klosett Fabrikat GEBERIT Serie RENOVA NR.1 PLAN
    mit Unterputzspülkasten und Betätigungsplatte GEBERIT oder TECE für
    Unterputzspülkasten sowie weißem Kunststoffsitz und Deckel
 1 x bodengleicher Duschbereich mit Gefälleestrich und einem Punktablauf
    Fabrikat Viega Advantix mit Aufsatzrost aus Edelstahl.
    mit Aufputz-Eingriff- Brausebatterie Hangrohe, Talis S,
    mit Brausegarnitur Croma Select Vario
    mit Brausenstange 90 cm und Brausenschlauch 160 cm

                                Seite 11 von 18
Gäste-WC
  1 x Keramik Waschtisch Fabrikat GEBERIT RENOVA NR.1 PLAN in 500 x 380mm
     mit Waschtisch- Batterie Hansgrohe, Talis S inkl. Ablaufgarnitur in Chrom
  1 x Keramik Wand-Tiefspül-Klosett Fabrikat GEBERIT Serie RENOVA NR.1 PLAN
     mit Unterputzspülkasten und Betätigungsplatte GEBERIT oder TECE für
     Unterputzspülkasten sowie weißem Kunststoffsitz und Deckel
10. ELEKTROINSTALLATIONEN

10.1 Rohleitungen / Verkabelung
Die gesamte Elektroinstallation wird gemäß den VDE- Vorschriften und den
technischen Anschlussbestimmungen des örtlichen Versorgungsunternehmens
ausgeführt.   Sie    umfasst    alle    Elektroleitungen,       hinter    dem    öffentlichen
Hausanschluss,      einschl.   Zählerschrank     auf     Putz   mit      den   dazugehörigen
Einbauteilen sowie Fundamenterdung und Potentialausgleich. Die Steckdosen und
Schalter kommen in Ausführung GIRA „Standard 55“ reinweiß.

10.2 Ausstattung der Räume
Kellerräume
  1 x Ausschaltung mit Deckenauslass,
  1 x Steckdose.

Hauswirtschaftsraum (HWR)
  1 x Ausschaltung mit Deckenauslass,
  1 x Steckdose,
  1 x Anschluss für Waschmaschine,
  1 x Anschluss für Waschtrockner,
  1 x Jalousienschaltung je Fensterelement (falls Fenster vorhanden),
  1 x Anschluß der Heizungsanlage.

                                       Seite 12 von 18
Waschen/Trocknen
  1 x Ausschaltung mit Deckenauslass
  1 x Steckdose,
 11 x Anschluss für Waschmaschine
 11 x Anschluss für Waschtrockner
 Anschlüsse für Waschmaschine und Trockner sind separat in den jeweiligen
Wohnungen abgesichert.

Hauseingang
  1 x Ausschaltung mit Decken- oder Wandauslass,
Treppenhaus
8 x Decken- oder Wandleuchten
8 x Lichtschalter

Flure
  je 1 x Kreuzschaltung mit drei Schaltern und einem Deckenauslass,
  je 1 x Steckdose.

Küche
  1 x Ausschaltung mit Deckenauslass,
  1 x Herdanschlussdose (400 V, separat abgesichert),
  1 x Steckdose für Dunstabzug (separat abgesichert),
  1 x Steckdose für Geschirrspüler (separat abgesichert),
  1 x Steckdose für Kühlschrank (separat abgesichert),
  9 x Steckdosen,
  1 x Jalousienschaltung je Fensterelement,
  1 x Raumthermostat.

Wohn-/ Essbereich
  2 x Ausschaltung mit Deckenauslass,
  1 x Antennenanschluss (digitaltauglich),
  1 x Telefonanschluss,
  8 x Steckdosen,
  1 x Jalousienschaltung je Fensterelement.
  1 x Raumthermostat,

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Badezimmer
  2 x Ausschaltung mit Wand- oder Deckenauslass, eine davon mit
     Kontrollleuchte,
  2 x Steckdosen,
  1 x Steckdose für Handtuchheizkörper
  1 x Jalousienschaltung je Fensterelement.
  1 x Raumthermostat,

Gäste-WC
  1 x Ausschaltung mit Wand- oder Deckenauslass,
  1 x Steckdose,
  1 x Jalousienschaltung je Fensterelement (falls Fenster vorhanden).

Kinderzimmer
  1 x Ausschaltung mit Deckenauslass,
  4 x Steckdosen,
  1 x Antennenanschluss (digitaltauglich),
  1 x Jalousienschaltung je Fensterelement.
  1 x Raumthermostat,

Schlafzimmer
  1 x Ausschaltung mit Deckenauslass,
  4 x Steckdosen,
  1 x Antennenanschluss (digitaltauglich),
  1 x Jalousienschaltung je Fensterelement.
  1 x Raumthermostat,

Ankleidezimmer (falls vorhanden)
  1 x Ausschaltung mit Deckenauslass,
  1 x Steckdosen.
  1 x Jalousienschaltung je Fensterelement (falls Fenster vorhanden).

Abstellraum (falls vorhanden)
  1 x Ausschaltung mit Deckenauslass,
  1 x Steckdose,
  1 x Jalousienschaltung je Fensterelement (falls Fenster vorhanden).

Terrasse / Balkon
  1 x Außensteckdose (wasserdicht) über Kontrollausschaltung,
  1 x Ausschaltung mit Wandauslass.

                                   Seite 14 von 18
Lampen und Leuchten innerhalb und außerhalb des Gebäudes sind im
Leistungsumfang nicht enthalten.

11. AUFZUG
Behindertengerechter Seilaufzug (Fa. OTTIS) mit Haltestationen in allen
Wohngeschossen und Kellergeschoss. Kabinen-Innenverkleidung mit
Edelstahlblech und großem Spiegel. Der Bodenbelag wird passend zum
Bodenbelag im Treppenhaus ausgewählt.

12. INNENTÜREN
Alle Innentüren werden mit kompletten Drückergarnituren in einer Edelstahl-
Ausführung, Buntbartschlössern mit einem Schlüssel je Tür, Schließblech und
zweiteiligen V-Bänder ausgestattet. Außenansicht der Wohnungseingangstüren
einheitlich in Weißlack.

12.1 Türblätter
Die Kellertüren sind aus doppelwandigem, 40 mm dickem mit 3-seitigem Dickfalz,
verzinktem Stahlblech (0,6 mm) und vollflächig verklebter Wabeneinlage Türblatt.

Die Innentüren werden aus Röhrenspanplatten (RSP) gem. DIN 18101 mit HPL /
DURAT-Oberfläche eingebaut. Die Türblattstärke ist ca. 40mm. Die Oberflächen-
beschichtung kann aus der Standartfarbpalette des Herstellers gewählt werden.

                                   Seite 15 von 18
12.2 Türzargen
Die Kellertüren erhalten Stahl-Eckzarge.
Die Türzargen in den Wohnungen sind aus Span- / MDF- Holzwerkstoff und 3-
seitig mit Gummidichtung. Das Futterbrett ist 25mm und die Bekleidung 13mm
stark. Die Bekleidungsbreite ist 60 mm breit. Die Oberfläche ist wie bei Türblätter
aus HPL / DURAT-Beschichtung.

12.3 Drückergarnitur
Alle Innentüren werden mit kompletten Drückergarnituren und zugehörigen
Rosettengarnituren rund in Edelstahl-Optik (Materialpreis bis 35,00 €/Tür brutto)
ausgestattet. Die Drücker sind fest drehbar gelagert mit Druckrosetten. Die WC-
Türen erhalten WC- Garnitur.

13. FLIESENARBEITEN
Wand- und Bodenfliesen werden im Dünnbettverfahren verlegt und anschließend
verfugt. Fugenfarbe gem. Standartpalette des Herstellers. Im Festpreis ist die
Verlegung der Fliesen in Formaten von 15 x 15 cm bis 30 x 60 cm berücksichtigt.
Die Höhe des Fliesenspiegels im Bad und Gäste-WC erfolgt nach Wunsch des
Auftragsgebers. Die Außenecken in gefliesten Bereichen werden mit Kunststoff-
Eckschutzschienen eingefasst.
Der Materialpreis für Wand- und Bodenfliesen ist bis 25,00 €/m² brutto. Die Fliesen
werden bei den Vertragspartnern des Auftragnehmers bemustert und bestellt.

Das Treppenhaus und die Kellerräume im Kellergeschoß werden verfliest.
Ausführung Böden und Stufen im Treppenhaus mit Feinsteinzeugfliesen in Format
30x60. In Badezimmern, Gäste-WCs und Abstellräumen werden die Bodenflächen
gefliest. Die Sockelfliesen werden aus Zuschnitt der Bodenfliesen erstellt.

Alle Silikon- oder Dehnungsfugen sind als Wartungsfugen zu betrachtet und
unterliegen nicht der Gewährleistung.

                                   Seite 16 von 18
14. FENSTERBÄNKE
14.1 Außenfensterbänke
Die Außenfensterbänke können aus Granit oder für den Außenbereich geeigneten
Kunststeinplatten gewählt werden. Der Materialpreis für Fensterbänke ist bis
125,00 €/m² brutto. Die Stärke der Fensterbänke beträgt 3,0 cm. Die Natursteine
können   unregelmäßiges     Musterbild,    punktuelle   Verfärbungen   oder   kleine
Haarrisse bis einer Tiefe von 0,3 mm aufweisen, dieses gilt nicht als Mangel.
Bei Gebäuden mit Klinkerfassade können die Fensterbänke aus Natursteinplatten
oder als Klinkerrollschicht zur Ausführung kommen.
Die bodentiefen Fenster im Erdgeschoß erhalten keine Außenfensterbänke.

14.2 Innenfensterbänke
Die Innenfensterbänke können aus Naturstein oder Kunststein gewählt werden. Der
Materialpreis für Fensterbänke ist bis 125,00 €/m² brutto. Die Stärke der
Fensterbänke beträgt 2,0 cm. Die Natursteine können unregelmäßiges Musterbild,
punktuelle Verfärbungen oder kleine Haarrisse bis einer Tiefe von 0,3 mm
aufweisen, dieses gilt nicht als Mangel.
Die Fenster in den Nassräumen wie Bad und WC werden verfliest. Das
Küchenfenster kann nach Wunsch des Auftraggebers kostenneutral mit oder ohne
Fensterbank zur Ausführung kommen. Die bodentiefe Fenster erhalten keine
Innenfensterbänke.

15. MALERARBEITEN
Die Decken und Wände im Keller erhalten einen Anstrich mit Dispersionsfarbe in
Weiß. Die Decken und Wände im Treppenhaus erhalten einen hellen, farbigen 2
mm starken Strukturputz. In den Wohn- und Schlafräumen werden die Decken mit
Raufaser mittlerer Körnung tapeziert und in Weiß gestrichen.

16. BALKONE / TERASSEN
Die Ausführung der Balkone erfolgt als thermisch getrennte Konstruktion in
Stahlbeton mit einer Entwässerung nach der Werkplanung. Die obere Abdichtung
erfolgt mit Bitumenschweißbahnen. Darauf befindet sich ein Betonwerksteinbelag
in Granitoptik mit hoher Rutschfestigkeit, lt. Mustervorlage auf der Baustelle.
Format 40x40. Materialpreis 30 € brutto/m². Erdgeschoss Wohnungen erhalten
Terrassen mit gleichem Belag wie OG. Die Balkone und Dachterrasse erhalten ein
Brüstungsgeländer aus verzinkter Stahlkonstruktion. Das Geländer wird
Pulverbeschichtet.

                                   Seite 17 von 18
17. BRIEFKASTEN / FREISPRECHANLAGE
Die Briefkasten-, die Klingel- und die Video-Gegensprechanlage sowie die
Hausnummer werden im Eingangsbereich angebracht. Alle Wohnungen erhalten
eine Videogegensprechanlage mit Monitor. Die Briefkastenanlage wird
freistehend vor dem Hauseingang aufgebaut.

18. MÜLLTONENPLATZ
Für die gesamte Einheit wird ein zentraler Standort für die Mülltonnen errichtet.
Die Mülltonnen sind von der Eigentümergemeinschaft bei dem zuständigen
Entsorgungsunternehmen anzufordern

19. STELLPLÄTZE
Auf dem Grundstück werden im vorderen Bereich KFZ Stellplätze in Beton-Fugen-
Pflaster errichtet.

20. AUSSENANLAGEN
Die Zugangswege werden in Betonsteinpflaster hergestellt. Alle übrigen
Gemeinschaftsflächen werden mit Raseneinsaat übergeben. Diese Flächen werden
vorher mit Mutterboden einplaniert. Die endgültige Profilierung der Vegetations-
flächen behalten wir uns vor.

21. GRUNDREINIGUNG
Das Wohngebäude erhält vor der Übergabe eine Grundreinigung. Die
Grundreinigung umfasst die erstmalige Reinigung aller Fenster, Türen, Wand-
und Bodenbeläge sowie Außenanlagen von Grobverschmutzungen, Bauschutt und
Bauabfällen.

22. BLOWER-DOOR-TEST
Nach Fertigstellung des Gebäudes wird eine Luftdichtigkeitsprüfung (Blower-
Door-Test) durch einen unabhängigen Prüfingenieur durchgeführt.

23. HAUSÜBERGABE
Vor dem Einzug erfolgt gemäß BGB § 640 / VOB § 12 eine förmliche Abnahme.
Beim Einzug ohne die Unterzeichnung des förmlichen Abnahmeprotokolls beginnt
die Gewährleistung ab dem Tag bzw. Datum des Einzuges.

24. ZUSÄTZLICHE VEREINBARUNGEN
Alle Änderungen oder Sonderwünsche müssen frühzeitig bekanntgegeben und mit
dem Auftragnehmer abgestimmt werden.

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Neues Verbraucherrecht
Widerruf bei Immobilienmaklerverträgen                                     Immobilienverband IVD
Kundeninformation

Neues Verbraucherrecht
Der Verbraucher kennt das Widerrufsrecht schon aus         Seit dem 13. Juni 2014 ist der Makler vom Gesetzgeber
anderen Bereichen, z. B. aus dem Online-Handel. Nach       (BGBl. Teil I 2013 Nr. 58, S. 3642) verpflichtet, jeden
dem Willen der EU gilt dies nun auch für Maklerverträge,   Immobilieninteressenten über sein Widerrufsrecht zu
die mit Verbrauchern im Fernabsatz (E-Mail, Fax, Tele-     belehren. Auch wenn der Interessent sich erst einmal
fon, Internet etc.) oder außerhalb der Geschäftsräume      unverbindlich informieren will, schließt er bereits einen
des Unternehmers geschlossen werden (Verbraucher-          Maklervertrag, wenn er die Leistung des Maklers
rechterichtlinie 2011/83/EU).                              (Informationen, Exposé, Besichtigung etc.) in Anspruch
                                                           nehmen will und die Provisionspflicht bei Abschluss eines
                                                           Miet- oder Kaufvertrages informiert wurde.

Was Sie als Kunde wissen sollten!
J Ein Maklervertrag kommt nach der Rechtsprechung            beide an die Vorschriften gesetzlich gebunden sind.
  des Bundesgerichtshofes (BGH) bereits zustande,            Hat der Makler seine Leistung vollständig erbracht,
  wenn Sie sich bloß über das Objekt informieren             können Sie Ihr Widerrufsrecht vor Ablauf der Wider-
  wollen, Sie von der Provisionspflicht wissen und die       rufsfrist von 14 Tagen verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB
  Dienste (Besichtigung, Exposé etc.) des Maklers in         n.F.). Seine Leistung ist vollständig erbracht, wenn er
  Anspruch nehmen wollen (BGH, Urt. V. 3.5.12 - III          Ihnen „die Gelegenheit zum Abschluss eines Haupt-
  62/11).                                                    vertrages vermittelt oder nachgewiesen“ hat (§ 652
J Sie müssen – wie bisher – nur dann eine Provision          BGB) oder anders formuliert, Sie den Miet- oder Kauf-
  zahlen, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder             vertrag verhandelt haben und abschließen können.
  Kaufvertrages kommt und dies auf die Tätigkeit des       J Der Wortlaut der Widerrufsbelehrung geht auf das
  Maklers zurückgeht.                                        Gesetz zurück (BGBl. Teil I 2013 Nr. 58, S. 3642). Ihr
J Sie gehen keine weiteren Verpflichtungen ein, wenn         Makler hat hierauf keinen Einfluss. Auch die optiona-
  Sie dem Makler den Erhalt der Widerrufsbelehrung           len Erklärungen zum Wertersatz und zum vorzeitigen
  bestätigen. Besichtigungen etc. werden – wie bisher –      Erlöschen orientieren sich eng am Gesetzeswortlaut
  nicht abgerechnet. Wenn Sie sich die Immobilie also        des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 356 Abs. 4, 357
  zunächst nur ansehen wollen, dann ist dies weiterhin       Abs. 8 BGB). Möchte Ihr Makler ein Einverständ-
  unverbindlich.                                             nis zur Widerrufsbelehrung, bevor er für Sie tätig
J Sie als Interessent/Verbraucher haben das Recht, den       wird, dann gehen Sie damit keine gesonderte
  Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.        Vereinbarung ein.
J Sollten Sie nach der Besichtigung letztlich kein         J Wenn Sie die Erfahrung gemacht haben, dass Sie ein
  Interesse an dem Objekt haben, müssen Sie – wie            anderer Makler nicht belehrt hat, dann liegt das
  bisher – nichts weiter unternehmen, also auch nicht        daran, dass die Regelungen noch neu sind und Ihr
  widerrufen. Ihr Makler wird Ihnen keine Rechnung           IVD-Makler schon einen Schritt weiter ist.
  stellen.                                                 J Haben Sie Zweifel? Fragen Sie bei Ihrer Verbraucher-
J Ihr Makler kann das Widerrufsrecht nicht ausschlie-        zentrale oder dem IVD-Bundesverband nach und
  ßen und Sie können nicht darauf verzichten, da Sie         holen Sie eine neutrale Meinung ein.

                                                                                                               Herausgeber:
Wer ist noch betroffen?                                                              Immobilienverband Deutschland IVD
Das Verbraucherwiderrufsrecht gilt nicht nur für                                      Bundesverband der Immobilienberater,
Maklerverträge, sondern auch für eine Vielzahl von                                Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.
anderen Verträgen im Immobilienbereich. Sachver-                                              Littenstrasse 10, 10179 Berlin
ständigen- bzw. Gutachterverträge und mietrechtliche                                                Tel.: (030) 27 57 26 - 0
Vereinbarungen sind ebenfalls widerrufbar, der                                                          E-Mail info@ivd.net
Wohnungsmietvertrag dagegen nur, soweit keine                                                          Internet: www.ivd.net
Besichtigung stattgefunden hat.                                                                         Stand 25. Juni 2014
Exemplar für Makler / Exemplar für Kunde
(Unzutreffendes bitte streichen)

Ab 13. Juni 2014: Verbraucherwiderrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen
Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen (gem.
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der
Wohnungsvermittlung, BGBl. I. 2013, S. 3642, 3663) Informationspflicht nach § 312d Abs. 1 BGB i. V. m. Art.
246a § 21 Abs. 2 S. 2 EGBGB

Auftragnehmer                                     informiert                    Auftraggeber
Geno Immobilien GmbH                                                            ..................................
Moltkestr. 3-7                                                                  ..................................
33330 Gütersloh                                                                 ..................................
Tel: 05241 - 234 88 0                                                           ..................................
Fax: 05241 - 234 88 10                                                          ..................................
www.Geno-24.de

zum Maklervertrag vom . . . . . . . . . . . . . . zum Objekt/Objektnummer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

                                                    Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post
versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie
können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts
vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte
berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns
einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der
Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen
im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

                                                                                                                     1|S e i t e
Exemplar für Makler / Exemplar für Kunde
(Unzutreffendes bitte streichen)

Erklärungen des Verbrauchers

Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung
beginnen (§ 357 Abs. 8 BGB).

Mir ist bekannt, dass ich im Falle des Wiederrufs einen angemessenen Betrag für die erbrachte Leistung schulde
(§358 Abs. 8 BGB).
          ja       nein

Ich stimme ausdrücklich zu, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung
beginnen.

Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufrecht verliere (§ 356 Abs. 4
BGB).
          ja       nein

                                                                                                            2|S e i t e
Exemplar für Makler / Exemplar für Kunde
(Unzutreffendes bitte streichen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geno Immobilien GmbH
Moltkestr. 3-7
33330 Gütersloh
Tel: 05241 - 234 88 0
Fax: 05241 - 234 88 10
www.Geno-24.de

§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den
Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen
ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter
zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen,
an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der
Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu
entrichten.

§ 2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer
bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre
Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin
zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit
keinerlei Haftung.

§ 4 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter
Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler
rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst
wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in
behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem
WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

                                                                                              3|S e i t e
Exemplar für Makler / Exemplar für Kunde
(Unzutreffendes bitte streichen)

§ 5 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei
einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z.B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom
Makler          entfalteten        Tätigkeit   von   seinem   potenziellen   und   vom   Makler   nachgewiesenen
Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die
nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den
Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu
pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht
erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich
gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität
entwickelten Voraussetzungen sein muss.

§ 6 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden
Aufwendungen (z.B. Inserationen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen
und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

§ 7 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der
Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

§ 8 Verjährung
Die Verjährungsfrist für vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt
drei Jahre. Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche beginnend mit dem Zeitpunkt, in dem
die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen
Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 9 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle
aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der
Firmensitz des Maklers vereinbart. Zuständiges Gericht ist das Amtsgericht Gütersloh (bzw. Bielefeld)

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein
Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den
Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien
am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

                                                                                                       4|S e i t e
Informationspflicht
                         gemäß Art. 13 EU DSGVO (Direkterhebung)

Hiermit informieren wir Sie, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten verfahren, die wir im Rahmen des
Vertragsverhältnisses erheben und speichern. Personenbezogenen Daten sind Informationen, die sich auf Ihre
Person beziehen und zu Ihrer Identifizierung führen können:

 Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen,        Verantwortlicher:
 des Vertreters des Verantwortlichen sowie des Da-   Geno Immobilien GmbH
 tenschutzbeauftragten                               vertreten durch die Geschäftsführerin:
                                                     Heike Winter
                                                     Moltkestraße 3-7
                                                     33330 Gütersloh
                                                     Telefon: 05241 – 23488-0
                                                     E-Mail: info@geno-24.de

                                                     Datenschutzbeauftragter:
                                                     Peter Wittkemper
                                                     Friedrich-Ebert-Straße 73-75
                                                     33330 Gütersloh
                                                     Telefon: 05241 – 104-135
                                                     E-Mail: datenschutz@volksbank-bi-gt.de

 Zweck der Verarbeitung und Rechtsgrundlage          Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Erbringung
                                                     und Vermittlung von Immobiliengeschäften, insbesondere zur
                                                     Durchführung unserer Verträge oder vorvertraglicher Maßnah-
                                                     men mit Ihnen und der Ausführung Ihrer Aufträge, und auf der
                                                     Rechtsgrundlage des § 652 BGB.

 Kategorie der Daten                                 Folgende personenbezogene Daten werden erhoben und verar-
                                                     beitet:
                                                     ·   Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Ge-
                                                         burtstag und -ort und Staatsangehörigkeit),
                                                     ·   Legitimationsdaten (z.B. Ausweisdaten,
                                                     ·   Registerdaten,
                                                     ·   Daten über Ihre Nutzung von unseren angebotenen Tele-
                                                         medien (z.B. Zeitpunkt des Aufrufs unserer Webseiten, Apps
                                                         oder Newsletter, angeklickte Seiten von uns bzw. Einträge)
                                                     ·   sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare
                                                         Daten sein.

 Empfänger der Daten                                 Die Daten werden ganz oder teilweise übermittelt an z. B. Vermie-
                                                     ter, Eigentümer, Notar, Messdienstleister.

 Dauer der Speicherung                               Die Daten werden so lange gespeichert, ergänzt und fortgeschrie-
                                                     ben, wie es der Zweck erfordert, für den die personenbezogenen
                                                     Daten erhoben werden und der von Ihnen gewünscht ist, sofern
                                                     keine anderslautenden gesetzlichen Verpflichtungen, wie zum Bei-
                                                     spiel Aufbewahrungspflichten nach Geldwäschegesetz (5 Jahre),

Stand: 25.05.2018                                    Seite 1 von 2                                            Version 1.0
Handelsrecht (6 Jahre) oder Steuerrecht (10 Jahre), entgegenste-
                                                     hen.

 Recht auf Auskunft                                  Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre von uns gespei-
                                                     cherten Daten zu verlangen.

 Recht auf Berichtigung oder Löschung der Daten      Für den Fall, dass diese Daten unrichtig oder unvollständig gespei-
                                                     chert wurden, haben Sie das Recht, eine Berichtigung oder Lö-
                                                     schung zu verlangen.

 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung            Sie dürfen die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn
                                                     Sie die Richtigkeit der erhobenen Daten bestreiten, die Verarbei-
                                                     tung unrechtmäßig oder der Zweck der Verarbeitung erfüllt ist.

 Recht auf Widerruf der Einwilligung                 Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu ei-
                                                     nem bestimmten Zweck aufgrund Ihrer Einwilligung erfolgt, kön-
                                                     nen Sie diese jederzeit widerrufen; bis zum Zeitpunkt Ihres Wider-
                                                     rufes bleibt die Datenverarbeitung jedoch rechtmäßig.

 Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung        Der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie je-
                                                     derzeit widersprechen; eine Verarbeitung erfolgt dann nicht mehr.

                                                     Der Widerspruch kann formlos erfolgen und sollte möglichst an un-
                                                     seren Datenschutzbeauftragten gerichtet werden.

 Recht auf Übertragung der Daten                     Sie haben das Recht, Ihre dem Verantwortlichen zur Verfügung
                                                     gestellten Daten auf einen Dritten übertragen zu lassen.

 Beschwerderecht                                     Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde,
                                                     wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffen-
                                                     den Daten rechtswidrig ist.

 Datenquelle                                         Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen un-
                                                     serer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten
                                                     wir – soweit für die Erbringung unserer Dienstleistungen erforder-
                                                     lich – personenbezogene Daten, die wir von Dritten (z. B. der
                                                     SCHUFA) zulässigerweise (z.B. zur Ausführung von Aufträgen, zur
                                                     Erfüllung von Verträgen oder aufgrund einer von Ihnen erteilten
                                                     Einwilligung) erhalten haben. Zum anderen verarbeiten wir perso-
                                                     nenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen
                                                     (z.B. Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handels- und Vereins-
                                                     register, Presse, Medien) zulässigerweise gewonnen haben und
                                                     verarbeiten dürfen.

 Automatisierte Entscheidungsfindung (inkl. Profi-   Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nut-
 ling)                                               zen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfin-
                                                     dung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Ein-
                                                     zelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren,
                                                     sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

Stand: 25.05.2018                                    Seite 2 von 2                                              Version 1.0
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