4 Attraktive Neubau-Eigentumswohnungen in Bielefeld Theesen
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Objekt 21364 4 Attraktive Neubau-Eigentumswohnungen in Bielefeld Theesen Im Bielefelder Norden, Ortsteil Jöllenbeck Theesen, entstehen in einem beleibten Neubaugebiet 4 moderne Eigentumswohnungen mit Wohnflächen von ca. 102 m² bis ca. 118 m². Die gut geschnittenen Wohnungen verfügen jeweils über 3 Zimmer, moderne Tageslichtbäder, Gäste-WCs sowie über Terrassen oder Balkone mit Süd-Ausrichtung. Alle Ebenen sind über einen Aufzug zu erreichen. Von hellen Erdgeschosswohnungen mit eigenem Gartenanteil, eine davon als Maisonettewohnung gestaltet, bis hin zur attraktiven Penthousewohnung bietet diese Immobilie geschmackvollen Wohnraum für Jung und Alt. Eine gelungene Architektur und Formsprache, der energetische Standard sowie die ruhige Wohnlage sind die wesentlichen Kriterien, die für Nachhaltigkeit und Wohnqualität stehen. - Klare und moderne Grundrisse - KfW-Effizienzhaus 55 - Luftwärmepumpe und Fußbodenheizung - Aufzug - Balkone und Terrassen mit Süd-Ausrichtung - eigener Kellerraum - Gemeinschaftswaschkeller - Klingel,-Sprechanlage mit Videoüberwachung - Schlüsselfertig nach Bauleistungsbeschreibung Sie erreichen uns unter www.geno-24.de Gütersloh 05241-234 880 | Bielefeld 0521- 544 258 | Rheda-Wiedenbrück 05242–906 877
Lageplan Straßenkarte 33739 Bielefeld, Johanne-Kötter-Str. 19 Sie erreichen uns unter www.geno-24.de Gütersloh 05241-234 880 | Bielefeld 0521- 544 258 | Rheda-Wiedenbrück 05242–906 877
Wohnungsangebot Komfort bietet die umfangreiche Ausstattung mit Fahrstuhl, großen Terrassen und Balkonen, Gegensprechanlage mit Videoüberwachung, Kunststoffenster mit Dreifachverglasung und elektrischen Rollläden sowie Fußbodenheizung in allen Wohnräumen. Das architektonisch ansprechende Gebäude wird schlüsselfertig nach Bau- und Leistungsbeschreibung erstellt. Haus Nr. 19 Lage Aufteilung Whfl. Kaufpreis Whg. 1 EG 3 ZKB + Loggia ca. 102 m² 398.200,00 € Whg. 2 OG 2 ZKB + Loggia ca. 114 m² 448.200,00 € Whg. 3 OG 3 ZKB + Loggia ca. 110 m² 418.200,00 € Whg. 4 SG 3 ZKB + Dachterrasse ca. 118 m² 548.200,00 € Stand 17.12.2020 Jeder Wohnung ist ein PKW-Außenstellplatz fest zugeordnet, dieser wird zu einem Kaufpreis in Höhe von 12.800 € als Sondernutzungsrecht erworben. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Für einen ausführlichen Beratungstermin stehen wir Ihnen sehr gerne persönlich zur Verfügung. Sie erreichen uns unter www.geno-24.de Gütersloh 05241-234 880 | Bielefeld 0521- 544 258 | Rheda-Wiedenbrück 05242–906 877
Erdgeschoss Whg. 1 mit ca. 102 m² Wfl. Whg. 2 erste Ebene, insgesamt ca. 114 m² Wfl. als Maisonettewohnung Sie erreichen uns unter www.geno-24.de Gütersloh 05241-234 880 | Bielefeld 0521- 544 258 | Rheda-Wiedenbrück 05242–906 877
Obergeschoss Whg. 2 zweite Ebene Whg. 3 mit ca. 110 m² Wfl. Sie erreichen uns unter www.geno-24.de Gütersloh 05241-234 880 | Bielefeld 0521- 544 258 | Rheda-Wiedenbrück 05242–906 877
Grundriss Penthousewohnung Whg. 4 mit ca. 118 m² Wfl. Sie erreichen uns unter www.geno-24.de Gütersloh 05241-234 880 | Bielefeld 0521- 544 258 | Rheda-Wiedenbrück 05242–906 877
BAUBESCHREIBUNG Baumaßnahme: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 WE an der Johanne-Kötter-Straße in 33739 Bielefeld. VORBEMERKUNG ZUR BAUBESCHREIBUNG: 1. Das Bauvorhaben wird in konventioneller Bauweise nach den Planungs- unterlagen, der statischen Berechnungen, den aktuellen Energieeinspar- verordnung (EnEv) und des EEWärmeG, auf der Grundlage der Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB/C, DIN 18300 - 18451 sowie den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik erstellt.
2. Dem Auftragnehmer sind nachträgliche Änderungen gestattet, wenn diese: a) schriftlich vom Auftraggeber genehmigt wurden, b) durch behördliche und statische Auflagen veranlasst worden sind, c) konstruktiv erforderlich sind. 3. Behördengebühren, Baugrunduntersuchung, Kampfmittelbeseitigung, Vermessung des Grundstückes, ein evtl. behördlich geforderter amtlicher Lageplan und die spätere katasteramtliche Einmessung des Gebäudes sind im Festpreis nicht enthalten. 4. Die Kosten für die Anschlüsse an die öffentlichen Versorgungsnetze für Strom, Gas, Wasser und Medien (Telekom, Kabel), die Anschlüsse für Ab- und Regenwasser an das öffentliche Kanalnetz, sowie Mehrsparteneinführungssystem sind im Festpreis nicht enthalten. 5. Sofern es die Umstände erfordern, können die in der Baubeschreibung aufgeführten Leistungen / Ausstattungsgegenstände im Einvernehmen mit dem Auftraggeber durch gleichwertige ersetzt werden. 6. Seitens Auftraggebers sind Änderungen in der Ausstattung gegenüber der nachfolgenden Baubeschreibung möglich, wenn diese konstruktiv ausführbar und rechtzeitig vor der Ausführung mit dem Auftragnehmer verbindlich vereinbart sind. 7. Bei der Preisermittlung wird vorausgesetzt, dass der Baugrund im Baustellenbereich eben, frei von Altlasten, frei von Baumbestand, frei von Gebäudeteilen und sonstigen Hindernissen ist und für schwere Baufahrzeuge (40t) zugänglich und befahrbar ist. Das Baugrundrisiko bleibt beim Auftraggeber. 8. Sollten sich nach endgültiger Fertigstellung der Baumaßnahme geringfügige Abweichungen im Rahmen der zulässigen Toleranz der gültigen DIN-Normen ergeben, kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftragsnehmer hieraus keine Rechte herleiten; ebenso kann der Auftragsnehmer keine Nachforderungen stellen. Sämtliche in den Plänen stehende Maße sind Rohbaumaße. 9. Für den Einbau der Installationsleitungen wie Abgasleitungen oder Entlüftungsleitung können die Wände oder Decken in Teilbereichen abgekoffert werden. Seite 2 von 18
10. Die in den Plänen dargestellten Außenanlagen, Fahrzeuge und Möblierungen sind Gestaltungsvorschläge. Die Herstellung der Außenanlagen wie Feinplanung, Bepflanzung, Terrassentrennwände, Stützmauern, Zuwegungen, Plattierungen, etc. sind nicht Vertragsbestand und im Festpreis nicht enthalten. 11. Die Baustelleneinrichtung beinhaltet das Stellen und das Vorhalten von Bau- WC, Bauwasser und das Stellen eines Baustromkastens. Die Verbrauchkosten (Strom, Wasser) für die Leistungen des Auftragsnehmers sind bis zur Herstellung der Hausanschlüsse (Strom, Wasser) im Festpreis enthalten. Die Energieverbrauchskosten für die Estrichtrocknung sowie eventuelle Kosten für Bauheizung oder Bautrocknung sind im Festpreis nicht enthalten. 12. Auf Wunsch des Auftraggebers kann Bautrocknung durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. Die anfallenden Miet- und Energie- verbrauchskosten sind vom Auftraggeber zu tragen. 13. Die Vermessungskosten für Grob- und Feinabsteckung während der Bauausführung sind im Festpreis enthalten. Die Kosten der späteren katasteramtlichen Hauseinmessung sind im Festpreis nicht enthalten. 14. Für die Leistungen des Auftragnehmers wird eine Bauleistungsversicherung für die gesamte Bauzeit abgeschlossen. 15. Die Baubeschreibung einschließlich Vorbemerkungen gilt vorrangig vor den Planungsunterlagen. 16. Werden Baustoffe, Bauteile oder Bauelemente vom Auftraggeber in Eigenleistung beschafft, so ist der fachgerechter Einbau der Elemente einschließlich aller Anschlüsse in Eigenleistung zu erbringen. Werden Eigenleistung durch den Auftraggeber ausgeführt, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr und keine Haftung. 17. Für die Beantragung von Fördermitteln oder Zuschüsse ist der Auftraggeber verantwortlich. Auf Anforderung des Auftraggebers werden die erforderlichen, technischen Unterlagen vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Seite 3 von 18
18. Die Beantragung sowie termingerechte Bereitstellung der Hausanschlüsse, Strom, Wasser, Gas, Telekom und der Anschluss an die öffentliche Kanalisation obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer erstellt die erforderlichen Anträge für die zuständigen Versorger und stellt diese dem Auftraggeber zur Verfügung. BAUBESCHREIBUNG 1. AUSFÜHRUNG ALLGEMEIN 4 14. FENSTERBÄNKE 16 2. ERDARBEITEN 5 15. MALERARBEITEN 17 3. ROHBAUARBEITEN 6 16. BALKONE / TERASSEN 17 4. ESTRICHARBEITEN 7 17. BRIEFKASTENANLAGE 17 5. INNENPUTZARBEITEN 7 18. MÜLLTONENPLATZ 17 6. DACHABDICHTUNGSARBEITEN 7 19. STELLPLÄTZE 18 7. FENSTER UND EINGANGSTÜREN 8 20. AUSSENANLAGEN 18 8. HEIZUNG / LÜFTUNG 9 21. GRUNDREINIGUNG 18 9. SANITÄRINSTALLATIONEN 10 22. BLOWER-DOOR-TEST 18 10. ELEKTROINSTALLATIONEN 12 23. HAUSÜBERGABE 18 11. AUFZUG 14 24. ZUSÄTZLICHE 12. INNENTÜREN 15 VEREINBARUNGEN 18 13. FLIESENARBEITEN 16 1. AUSFÜHRUNG ALLGEMEIN 1.1 Planung und Bauantrag Die Planungsskizzen für das Bauvorhaben werden gemeinsam mit den Bauherren entworfen. Nach Bedarf kann im Auftrag des Auftraggebers eine Bauvoranfrage ausgearbeitet und bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht werden. Für die Erstellung des Bauantrages sind folgende Unterlagen seitens Auftraggebers einzuholen und dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen: - Rechtskräftiger Bebauungsplan, - Amtlicher Lageplan, - Höhenplan des Grundstücks, - Kanal- Tiefenplan. - Bodengutachten Seite 4 von 18
1.2 Bauleitung Der Bauleiter der Fa. Concept Haus GmbH koordiniert die beteiligten Gewerke und überwacht die qualitative und terminliche Einhaltung der zu erbringenden Bauleistung während der gesamten Bauphase. Er ist der Ansprechpartner für den Auftraggeber. Für die Koordinierung und Überwachung der Gewerke, die vom Auftraggeber in Eigenleistung ausgeführt werden, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. 1.3 Baubeginn Voraussetzungen für den Baubeginn sind: - Finanzierungssicherstellung - Baugenehmigung - Statik und Prüfstatik - Wärmeschutznachweis - Freigabe durch Kampfmittelräumdienst - Bodengutachten - Baufreiheit auf dem Grundstück - Zuwegung zur Baustelle für Transportfahrzeuge (40t). Im anderen Falle gehen die Kosten für die Befestigung der Zufahrt zu Lasten der Bauherren. 2. ERDARBEITEN Grundsätzlich wird bei der Angebotserstellung von einem Boden der Bodenklasse 3 - 5, mit einer Tragfähigkeit >= 200 kN/qm vorausgegangen. Das Baugrundrisiko bleibt beim Bauherrn. 2.1 Erdarbeiten und Gründung bei unterkellerten Gebäuden Der Mutterboden wird im Bereich des Baukörpers in einer Stärke bis zu 30 cm abgeschoben und zur bauseitigen Wiederverwendung auf dem Grundstück gelagert. Nach Fertigstellung der Außenanlagen wird der überflüssige Mutterboden entsorgt. Die Baugrube wird ausgehoben und das Aushubmaterial seitlich auf dem Grundstück zur Verfüllung der Arbeitsräume gelagert. Der überflüssige Boden wird entsorgt. Die Arbeitsräume der Baugrube werden mit dem vorhandenen Aushubmaterial verfüllt. Sollte das vorhandene Aushubmaterial nicht zur Wiederverfüllung geeignet sein, so gehen die Kosten für die Beschaffung des steinfreien versickerungsfähigen Materials zu Lasten des Auftraggebers. 2.2 Drainage Seite 5 von 18
Im Bereich der Kellersohle wird eine Drainage mit Revisionsschacht verlegt. Vorbehaltlich Freigabe durch die Gemeinde. 2.3 Kanalisation Die Grundleitungen unterhalb der Sohlplatte werden aus PVC-Rohren für Schmutz- und Regenwasser bis zur bis zur Grundstücksgrenze nach DIN 1986 verlegt. Der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz ist im Festpreis nicht enthalten. 3. ROHBAUARBEITEN 3.1 Fundamente und Sohlplatte Die Fundamentierung wird aus Sohlplatte mit Frostschürze nach Statik, auf Schottertragschicht erstellt. Die Sohlplatte wird aus wasserundurchlässigen WU- Beton hergestellt. Falls im Wärmeschutznachweis gefordert ist, wird unter der Bodenplatte druckfeste Wärmedämmung eingebaut und mit PE-Folie abgedeckt. Die Bodenplatte wird vollflächig mit Bitumenschweißbahn abgedichtet. Der Fundamenterder wird gemäß DIN eingebaut und im Bereich des Zählerkastens hoch geführt. 3.2 Geschossdecken Alle Decken werden als Stahlbetondecken erstellt. Diese werden als Halbfertigteile vorgefertigt und vor Ort ausbetoniert. Die Deckenuntersichten sind glatt. Das Verfugen und Verspachteln der Deckenstöße gehört zum Gewerk Malerarbeiten. 3.3 Kellergeschosswände Die Außenwände werden aus WU-Beton gemäß Statik hergestellt. Die Innenwände werden nach statischen Erfordernissen aus Kalksandsteinmauerwerk gemauert. Die gemauerten Innenwände der Kellerräume erhalten einen Kalkzementputz in Qualitätsstufe (Q2). Die Stoßfugen der Aussenwände aus Stahlbeton werden verspachtelt. Die Kelleraußenwände werden gegen nicht drückendes Wasser abgedichtet und gemäß Wärmeschutznachweis mit Perimeterdämmung gedämmt. 3.4 Innenwände Erd- und Dachgeschoss Die Innenwände werden nach statischen und schallschutztechnischen Erfordernissen aus Kalksandsteinmauerwerk gemauert. Seite 6 von 18
3.5 Außenwände mit WDVS-Fassade Die Außenwände werden aus 17,5 cm starken Ziegelmauerwerk (Dämmwert gemäß Wärmeschutznachweis) gemauert. WDVS-Fassade (Wärmedämmverbundsystem), ein güteüberwachtes deutsches Markensystem bestehend aus Polystyrol-Hartschaum-Dämmplatten mit der Wärmeleitgruppe WLG 035, Dämmstärke nach Vorgabe Wärmeschutznachweis und Armierungsschicht mit eingebettetem Gewebe. Der Außenputz wird 2-lagig ausgeführt und setzt sich aus Unterputz mit wärmedämmenden Eigenschaften und Oberputz (Mineral-Leichtputz) zusammen. Der Anstrich erfolgt mit einer hochwertigen Silikonharzemulsionsfarbe mit Abperleffekt in hellen Farbtönen (Hellbezugswert > 60) gemäß Standartpalette des Herstellers. Dunklere Farbtöne sind gegen Aufpreis möglich. Der Sockel kann bis 30 cm über Geländeoberkante farblich abgesetzt werden. 3.6 Geschosstreppen Die Treppenläufe im Treppenhaus schalltechnisch von angrenzenden Bauteilen getrennt, Ausführung in Stahlbeton. Der Handlauf wird aus Edelstahl ( V2A Rundrohr ) ausgeführt. 4. ESTRICHARBEITEN Im Kellergeschoss und Treppenhaus wird gem. Wärmeschutznachweis Zementestrich auf Trennlage oder als schwimmender Estrich eingebaut. Erd- und Obergeschoß erhalten schwimmenden Fließestrich (Anhydritestrich) oder Zementestrich jeweils mit Wärme- bzw. Trittschalldämmung. Alle Wohnräume erhalten Fußbodenheizung. 5. INNENPUTZARBEITEN Sämtliche Wände erhalten einen Kalkzementputz in Qualitätsstufe Q2 inkl. Gewebe, Eckschutzschienen und Anputzleisten. Die Oberflächenqualität ist zur Weiterbearbeitung mit mittelschweren bis schweren Tapeten, oder füllenden Anstrichen geeignet. 6. DACHABDICHTUNGSARBEITEN 6.1 Dachstuhl Die Dachkonstruktion wird als Warmdach (Flachdach) mit Gefälledämmung gem. Wärmeschutznachweis ausgeführt. Die Dachaufkantung (Attika) wird mit umlaufender Blechabdeckung eingefasst. Seite 7 von 18
6.2 Dachentwässerung Zur Dachentwässerung werden halbrunde vorgehängte Dachrinnen und außenliegende Fallrohre (rund) aus Zinkblech verwendet. Der Anschluss der Fallrohre an die Regenwasserleitung erfolgt bauseits vom Gewerk Außenanlagen. 7. FENSTER UND EINGANGSTÜREN 7.1 Kunststofffenster Alle Fenster werden mit Dreh- Kippflügel aus Kunststoff mit weißer Oberfläche und entsprechenden Beschlägen eingebaut. Zur Erhöhung des Einbruchschutzes werden Beschläge mit Pilzkopfverriegelung eingesetzt. Gegen Aufpreis können die Fenster von außen mit Folie in anderen Farbtönen hergestellt werden. Die Verglasung der Fenster und Außentüren erfolgt mit Dreischeiben- Isolierverglasung mit einem Ug-Wert von 0,5 W/m²K. Der Uw-Wert des gesamten Fensterelements liegt bei < 0,8 W/m²K. Die Fenster im Bad, Gäste-WC können auf Wunsch des Auftraggebers kostenneutral mit satiniertem Glas verglast werden. Die Bodentiefe Fenster in Obergeschossen erhalten Unterlicht mit VSG-Verglasung 7.3 Kellerfenster Sofern im Leistungsumfang enthalten, werden in den Kellerräumen isolierte Kunststofffenster als Drehkippfenster im Standardmaß 0,80 x 0,60 m eingebaut (ohne Fensterbank). Die Lichtschächte werden aus weißen Kunststofffertigteilen mit Gitterrostabdeckungen montiert. Der Anschluss der Lichtschächte an die Entwässerungsleitung erfolgt bauseits vom Gewerk Außenanlagen. 7.4 Rollläden Alle Fenster im Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss, mit Ausnahme von Dachflächenfenster, Kellerfenster, Fenster im Spitzboden, Dreiecksfenster und runden Fenster werden mit elektrisch angetriebenen Kunststoffrollläden und von innen wärmegedämmten Rollladenkästen ausgestattet. Aus brandschutztechnischen Gründen ist das Fenster, das als zweiter Rettungsweg ausgewiesen ist mit handangetriebenen Rollladen ausgestattet. Seite 8 von 18
7.5 Hauseingangstür Hauseingangs-Türelement der Firma Busmann mit einem Seitenlicht (falls im Vertrag / Plan enthalten) ist aus Aluminium-Profilen und Wärmeschutzverglasung vorgesehen. - Ausführung der Füllung außen flügelüberdeckend, innen mit Glashalteleisten eingesetzt (45 mm) - 3-fach Verglasung in allen Füllungen - 6 RAL-Farben ohne Aufpreis - Innenseite weiß bei einflügeligen Türen ohne Aufpreis - Edelstahl Stangengriff L: 1.400 mm - Innendrücker auf Langschild - Profilserie EXKLUSIV, geschäumt, inkl. Falzdämmprofilen - rollstuhlgerechte, thermisch getrennte Aluminium Bodenschwelle - 3-fach Verriegelung mit durchgehender Schließleiste - 3 Stck. 2-teilige Türbänder 8. HEIZUNG / LÜFTUNG 8.1 Heizung und Warmwasseraufbereitung Entsprechend dem heutigen Stand der Technik kommt als Wärmeerzeuger für Heizung und Warmwasser eine Luftwasserwärmepumpe Mitsubishi Zubadan Inverter Split Außengerät mit Multifunktionsspeicher. Alle Zuleitungen werden aus Verbundrohr in den erforderlichen Querschnitten verlegt. Die Beheizung der Wohnräume erfolgt mit Fußbodenheizung. Das Bad, die Küche, das Wohnzimmer und die Schlafräume sind durch einen Temperaturregler Seite 9 von 18
individuell regelbar. Das Badezimmer erhält zusätzlich einen elektrischen Handtuchheizkörper 8.2 Kontrollierte Wohnungslüftung Kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung. Bypass für kühle Nachtluft im Sommer. 9. SANITÄRINSTALLATIONEN 9.1 Rohleitungen Alle Sammel- und Fallrohre werden aus schallgedämmten Abflussrohren mit RAL-Gütezeichen eingebaut. Die Anbindeleitungen sind aus HT- Kunststoffabflussrohren vorgesehen. Alle Trinkwasserleitungen werden aus Kunststoffverbundrohr verlegt. 9.2 Sanitäre Einrichtungen Die Ausstattung der Nassräume erfolgt in Standardfarbe weiß. Küche 1 x Kalt- und Warmwasseranschluss für Spüle, 1 x Kaltwasseranschluss für Geschirrspülmaschine, 1 x Ablauf für Spüle und Spülmaschine. Hauswirtschaftsraum / Hausanschlussraum 1 x Kaltwasseranschluss für Waschmaschine, 1 x Ablauf für Waschmaschine. Waschen/Trocknen 11 x Waschmaschinenanschluss (1 Stck. je Wohnung). 1 x Stahl Ausgussbecken mit Auslaufhahn emailliert in Weiß mit Kaltwasserinstallation Außenbereich 1x Außenzapfstelle für kaltes Wasser als frostsichere Außenarmatur Seite 10 von 18
Badezimmer 1 x Einbau-Badewanne aus Stahl, 170 x 75 cm, weiß emailliert, mit Ab- und Überlaufgarnitur in Chrom mit Aufputz- Wannenbatterie, Fabrikat Hansgrohe Talis S in Chrom mit Brausegarnitur, Fabrikat Croma Select 1jet mit Brausenhalter und Brausenschlauch 1,25 m. 1 x Keramik Waschtisch Fabrikat GEBERIT RENOVA NR.1 PLAN in 650 x 480mm mit Waschtisch- Batterie Hansgrohe, Talis S inkl. Ablaufgarnitur in Chrom 1 x Keramik Wand-Tiefspül-Klosett Fabrikat GEBERIT Serie RENOVA NR.1 PLAN mit Unterputzspülkasten und Betätigungsplatte GEBERIT oder TECE für Unterputzspülkasten sowie weißem Kunststoffsitz und Deckel 1 x bodengleicher Duschbereich mit Gefälleestrich und einem Punktablauf Fabrikat Viega Advantix mit Aufsatzrost aus Edelstahl. mit Aufputz-Eingriff- Brausebatterie Hangrohe, Talis S, mit Brausegarnitur Croma Select Vario mit Brausenstange 90 cm und Brausenschlauch 160 cm Seite 11 von 18
Gäste-WC 1 x Keramik Waschtisch Fabrikat GEBERIT RENOVA NR.1 PLAN in 500 x 380mm mit Waschtisch- Batterie Hansgrohe, Talis S inkl. Ablaufgarnitur in Chrom 1 x Keramik Wand-Tiefspül-Klosett Fabrikat GEBERIT Serie RENOVA NR.1 PLAN mit Unterputzspülkasten und Betätigungsplatte GEBERIT oder TECE für Unterputzspülkasten sowie weißem Kunststoffsitz und Deckel 10. ELEKTROINSTALLATIONEN 10.1 Rohleitungen / Verkabelung Die gesamte Elektroinstallation wird gemäß den VDE- Vorschriften und den technischen Anschlussbestimmungen des örtlichen Versorgungsunternehmens ausgeführt. Sie umfasst alle Elektroleitungen, hinter dem öffentlichen Hausanschluss, einschl. Zählerschrank auf Putz mit den dazugehörigen Einbauteilen sowie Fundamenterdung und Potentialausgleich. Die Steckdosen und Schalter kommen in Ausführung GIRA „Standard 55“ reinweiß. 10.2 Ausstattung der Räume Kellerräume 1 x Ausschaltung mit Deckenauslass, 1 x Steckdose. Hauswirtschaftsraum (HWR) 1 x Ausschaltung mit Deckenauslass, 1 x Steckdose, 1 x Anschluss für Waschmaschine, 1 x Anschluss für Waschtrockner, 1 x Jalousienschaltung je Fensterelement (falls Fenster vorhanden), 1 x Anschluß der Heizungsanlage. Seite 12 von 18
Waschen/Trocknen 1 x Ausschaltung mit Deckenauslass 1 x Steckdose, 11 x Anschluss für Waschmaschine 11 x Anschluss für Waschtrockner Anschlüsse für Waschmaschine und Trockner sind separat in den jeweiligen Wohnungen abgesichert. Hauseingang 1 x Ausschaltung mit Decken- oder Wandauslass, Treppenhaus 8 x Decken- oder Wandleuchten 8 x Lichtschalter Flure je 1 x Kreuzschaltung mit drei Schaltern und einem Deckenauslass, je 1 x Steckdose. Küche 1 x Ausschaltung mit Deckenauslass, 1 x Herdanschlussdose (400 V, separat abgesichert), 1 x Steckdose für Dunstabzug (separat abgesichert), 1 x Steckdose für Geschirrspüler (separat abgesichert), 1 x Steckdose für Kühlschrank (separat abgesichert), 9 x Steckdosen, 1 x Jalousienschaltung je Fensterelement, 1 x Raumthermostat. Wohn-/ Essbereich 2 x Ausschaltung mit Deckenauslass, 1 x Antennenanschluss (digitaltauglich), 1 x Telefonanschluss, 8 x Steckdosen, 1 x Jalousienschaltung je Fensterelement. 1 x Raumthermostat, Seite 13 von 18
Badezimmer 2 x Ausschaltung mit Wand- oder Deckenauslass, eine davon mit Kontrollleuchte, 2 x Steckdosen, 1 x Steckdose für Handtuchheizkörper 1 x Jalousienschaltung je Fensterelement. 1 x Raumthermostat, Gäste-WC 1 x Ausschaltung mit Wand- oder Deckenauslass, 1 x Steckdose, 1 x Jalousienschaltung je Fensterelement (falls Fenster vorhanden). Kinderzimmer 1 x Ausschaltung mit Deckenauslass, 4 x Steckdosen, 1 x Antennenanschluss (digitaltauglich), 1 x Jalousienschaltung je Fensterelement. 1 x Raumthermostat, Schlafzimmer 1 x Ausschaltung mit Deckenauslass, 4 x Steckdosen, 1 x Antennenanschluss (digitaltauglich), 1 x Jalousienschaltung je Fensterelement. 1 x Raumthermostat, Ankleidezimmer (falls vorhanden) 1 x Ausschaltung mit Deckenauslass, 1 x Steckdosen. 1 x Jalousienschaltung je Fensterelement (falls Fenster vorhanden). Abstellraum (falls vorhanden) 1 x Ausschaltung mit Deckenauslass, 1 x Steckdose, 1 x Jalousienschaltung je Fensterelement (falls Fenster vorhanden). Terrasse / Balkon 1 x Außensteckdose (wasserdicht) über Kontrollausschaltung, 1 x Ausschaltung mit Wandauslass. Seite 14 von 18
Lampen und Leuchten innerhalb und außerhalb des Gebäudes sind im Leistungsumfang nicht enthalten. 11. AUFZUG Behindertengerechter Seilaufzug (Fa. OTTIS) mit Haltestationen in allen Wohngeschossen und Kellergeschoss. Kabinen-Innenverkleidung mit Edelstahlblech und großem Spiegel. Der Bodenbelag wird passend zum Bodenbelag im Treppenhaus ausgewählt. 12. INNENTÜREN Alle Innentüren werden mit kompletten Drückergarnituren in einer Edelstahl- Ausführung, Buntbartschlössern mit einem Schlüssel je Tür, Schließblech und zweiteiligen V-Bänder ausgestattet. Außenansicht der Wohnungseingangstüren einheitlich in Weißlack. 12.1 Türblätter Die Kellertüren sind aus doppelwandigem, 40 mm dickem mit 3-seitigem Dickfalz, verzinktem Stahlblech (0,6 mm) und vollflächig verklebter Wabeneinlage Türblatt. Die Innentüren werden aus Röhrenspanplatten (RSP) gem. DIN 18101 mit HPL / DURAT-Oberfläche eingebaut. Die Türblattstärke ist ca. 40mm. Die Oberflächen- beschichtung kann aus der Standartfarbpalette des Herstellers gewählt werden. Seite 15 von 18
12.2 Türzargen Die Kellertüren erhalten Stahl-Eckzarge. Die Türzargen in den Wohnungen sind aus Span- / MDF- Holzwerkstoff und 3- seitig mit Gummidichtung. Das Futterbrett ist 25mm und die Bekleidung 13mm stark. Die Bekleidungsbreite ist 60 mm breit. Die Oberfläche ist wie bei Türblätter aus HPL / DURAT-Beschichtung. 12.3 Drückergarnitur Alle Innentüren werden mit kompletten Drückergarnituren und zugehörigen Rosettengarnituren rund in Edelstahl-Optik (Materialpreis bis 35,00 €/Tür brutto) ausgestattet. Die Drücker sind fest drehbar gelagert mit Druckrosetten. Die WC- Türen erhalten WC- Garnitur. 13. FLIESENARBEITEN Wand- und Bodenfliesen werden im Dünnbettverfahren verlegt und anschließend verfugt. Fugenfarbe gem. Standartpalette des Herstellers. Im Festpreis ist die Verlegung der Fliesen in Formaten von 15 x 15 cm bis 30 x 60 cm berücksichtigt. Die Höhe des Fliesenspiegels im Bad und Gäste-WC erfolgt nach Wunsch des Auftragsgebers. Die Außenecken in gefliesten Bereichen werden mit Kunststoff- Eckschutzschienen eingefasst. Der Materialpreis für Wand- und Bodenfliesen ist bis 25,00 €/m² brutto. Die Fliesen werden bei den Vertragspartnern des Auftragnehmers bemustert und bestellt. Das Treppenhaus und die Kellerräume im Kellergeschoß werden verfliest. Ausführung Böden und Stufen im Treppenhaus mit Feinsteinzeugfliesen in Format 30x60. In Badezimmern, Gäste-WCs und Abstellräumen werden die Bodenflächen gefliest. Die Sockelfliesen werden aus Zuschnitt der Bodenfliesen erstellt. Alle Silikon- oder Dehnungsfugen sind als Wartungsfugen zu betrachtet und unterliegen nicht der Gewährleistung. Seite 16 von 18
14. FENSTERBÄNKE 14.1 Außenfensterbänke Die Außenfensterbänke können aus Granit oder für den Außenbereich geeigneten Kunststeinplatten gewählt werden. Der Materialpreis für Fensterbänke ist bis 125,00 €/m² brutto. Die Stärke der Fensterbänke beträgt 3,0 cm. Die Natursteine können unregelmäßiges Musterbild, punktuelle Verfärbungen oder kleine Haarrisse bis einer Tiefe von 0,3 mm aufweisen, dieses gilt nicht als Mangel. Bei Gebäuden mit Klinkerfassade können die Fensterbänke aus Natursteinplatten oder als Klinkerrollschicht zur Ausführung kommen. Die bodentiefen Fenster im Erdgeschoß erhalten keine Außenfensterbänke. 14.2 Innenfensterbänke Die Innenfensterbänke können aus Naturstein oder Kunststein gewählt werden. Der Materialpreis für Fensterbänke ist bis 125,00 €/m² brutto. Die Stärke der Fensterbänke beträgt 2,0 cm. Die Natursteine können unregelmäßiges Musterbild, punktuelle Verfärbungen oder kleine Haarrisse bis einer Tiefe von 0,3 mm aufweisen, dieses gilt nicht als Mangel. Die Fenster in den Nassräumen wie Bad und WC werden verfliest. Das Küchenfenster kann nach Wunsch des Auftraggebers kostenneutral mit oder ohne Fensterbank zur Ausführung kommen. Die bodentiefe Fenster erhalten keine Innenfensterbänke. 15. MALERARBEITEN Die Decken und Wände im Keller erhalten einen Anstrich mit Dispersionsfarbe in Weiß. Die Decken und Wände im Treppenhaus erhalten einen hellen, farbigen 2 mm starken Strukturputz. In den Wohn- und Schlafräumen werden die Decken mit Raufaser mittlerer Körnung tapeziert und in Weiß gestrichen. 16. BALKONE / TERASSEN Die Ausführung der Balkone erfolgt als thermisch getrennte Konstruktion in Stahlbeton mit einer Entwässerung nach der Werkplanung. Die obere Abdichtung erfolgt mit Bitumenschweißbahnen. Darauf befindet sich ein Betonwerksteinbelag in Granitoptik mit hoher Rutschfestigkeit, lt. Mustervorlage auf der Baustelle. Format 40x40. Materialpreis 30 € brutto/m². Erdgeschoss Wohnungen erhalten Terrassen mit gleichem Belag wie OG. Die Balkone und Dachterrasse erhalten ein Brüstungsgeländer aus verzinkter Stahlkonstruktion. Das Geländer wird Pulverbeschichtet. Seite 17 von 18
17. BRIEFKASTEN / FREISPRECHANLAGE Die Briefkasten-, die Klingel- und die Video-Gegensprechanlage sowie die Hausnummer werden im Eingangsbereich angebracht. Alle Wohnungen erhalten eine Videogegensprechanlage mit Monitor. Die Briefkastenanlage wird freistehend vor dem Hauseingang aufgebaut. 18. MÜLLTONENPLATZ Für die gesamte Einheit wird ein zentraler Standort für die Mülltonnen errichtet. Die Mülltonnen sind von der Eigentümergemeinschaft bei dem zuständigen Entsorgungsunternehmen anzufordern 19. STELLPLÄTZE Auf dem Grundstück werden im vorderen Bereich KFZ Stellplätze in Beton-Fugen- Pflaster errichtet. 20. AUSSENANLAGEN Die Zugangswege werden in Betonsteinpflaster hergestellt. Alle übrigen Gemeinschaftsflächen werden mit Raseneinsaat übergeben. Diese Flächen werden vorher mit Mutterboden einplaniert. Die endgültige Profilierung der Vegetations- flächen behalten wir uns vor. 21. GRUNDREINIGUNG Das Wohngebäude erhält vor der Übergabe eine Grundreinigung. Die Grundreinigung umfasst die erstmalige Reinigung aller Fenster, Türen, Wand- und Bodenbeläge sowie Außenanlagen von Grobverschmutzungen, Bauschutt und Bauabfällen. 22. BLOWER-DOOR-TEST Nach Fertigstellung des Gebäudes wird eine Luftdichtigkeitsprüfung (Blower- Door-Test) durch einen unabhängigen Prüfingenieur durchgeführt. 23. HAUSÜBERGABE Vor dem Einzug erfolgt gemäß BGB § 640 / VOB § 12 eine förmliche Abnahme. Beim Einzug ohne die Unterzeichnung des förmlichen Abnahmeprotokolls beginnt die Gewährleistung ab dem Tag bzw. Datum des Einzuges. 24. ZUSÄTZLICHE VEREINBARUNGEN Alle Änderungen oder Sonderwünsche müssen frühzeitig bekanntgegeben und mit dem Auftragnehmer abgestimmt werden. Seite 18 von 18
Neues Verbraucherrecht Widerruf bei Immobilienmaklerverträgen Immobilienverband IVD Kundeninformation Neues Verbraucherrecht Der Verbraucher kennt das Widerrufsrecht schon aus Seit dem 13. Juni 2014 ist der Makler vom Gesetzgeber anderen Bereichen, z. B. aus dem Online-Handel. Nach (BGBl. Teil I 2013 Nr. 58, S. 3642) verpflichtet, jeden dem Willen der EU gilt dies nun auch für Maklerverträge, Immobilieninteressenten über sein Widerrufsrecht zu die mit Verbrauchern im Fernabsatz (E-Mail, Fax, Tele- belehren. Auch wenn der Interessent sich erst einmal fon, Internet etc.) oder außerhalb der Geschäftsräume unverbindlich informieren will, schließt er bereits einen des Unternehmers geschlossen werden (Verbraucher- Maklervertrag, wenn er die Leistung des Maklers rechterichtlinie 2011/83/EU). (Informationen, Exposé, Besichtigung etc.) in Anspruch nehmen will und die Provisionspflicht bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages informiert wurde. Was Sie als Kunde wissen sollten! J Ein Maklervertrag kommt nach der Rechtsprechung beide an die Vorschriften gesetzlich gebunden sind. des Bundesgerichtshofes (BGH) bereits zustande, Hat der Makler seine Leistung vollständig erbracht, wenn Sie sich bloß über das Objekt informieren können Sie Ihr Widerrufsrecht vor Ablauf der Wider- wollen, Sie von der Provisionspflicht wissen und die rufsfrist von 14 Tagen verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB Dienste (Besichtigung, Exposé etc.) des Maklers in n.F.). Seine Leistung ist vollständig erbracht, wenn er Anspruch nehmen wollen (BGH, Urt. V. 3.5.12 - III Ihnen „die Gelegenheit zum Abschluss eines Haupt- 62/11). vertrages vermittelt oder nachgewiesen“ hat (§ 652 J Sie müssen – wie bisher – nur dann eine Provision BGB) oder anders formuliert, Sie den Miet- oder Kauf- zahlen, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder vertrag verhandelt haben und abschließen können. Kaufvertrages kommt und dies auf die Tätigkeit des J Der Wortlaut der Widerrufsbelehrung geht auf das Maklers zurückgeht. Gesetz zurück (BGBl. Teil I 2013 Nr. 58, S. 3642). Ihr J Sie gehen keine weiteren Verpflichtungen ein, wenn Makler hat hierauf keinen Einfluss. Auch die optiona- Sie dem Makler den Erhalt der Widerrufsbelehrung len Erklärungen zum Wertersatz und zum vorzeitigen bestätigen. Besichtigungen etc. werden – wie bisher – Erlöschen orientieren sich eng am Gesetzeswortlaut nicht abgerechnet. Wenn Sie sich die Immobilie also des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 356 Abs. 4, 357 zunächst nur ansehen wollen, dann ist dies weiterhin Abs. 8 BGB). Möchte Ihr Makler ein Einverständ- unverbindlich. nis zur Widerrufsbelehrung, bevor er für Sie tätig J Sie als Interessent/Verbraucher haben das Recht, den wird, dann gehen Sie damit keine gesonderte Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Vereinbarung ein. J Sollten Sie nach der Besichtigung letztlich kein J Wenn Sie die Erfahrung gemacht haben, dass Sie ein Interesse an dem Objekt haben, müssen Sie – wie anderer Makler nicht belehrt hat, dann liegt das bisher – nichts weiter unternehmen, also auch nicht daran, dass die Regelungen noch neu sind und Ihr widerrufen. Ihr Makler wird Ihnen keine Rechnung IVD-Makler schon einen Schritt weiter ist. stellen. J Haben Sie Zweifel? Fragen Sie bei Ihrer Verbraucher- J Ihr Makler kann das Widerrufsrecht nicht ausschlie- zentrale oder dem IVD-Bundesverband nach und ßen und Sie können nicht darauf verzichten, da Sie holen Sie eine neutrale Meinung ein. Herausgeber: Wer ist noch betroffen? Immobilienverband Deutschland IVD Das Verbraucherwiderrufsrecht gilt nicht nur für Bundesverband der Immobilienberater, Maklerverträge, sondern auch für eine Vielzahl von Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. anderen Verträgen im Immobilienbereich. Sachver- Littenstrasse 10, 10179 Berlin ständigen- bzw. Gutachterverträge und mietrechtliche Tel.: (030) 27 57 26 - 0 Vereinbarungen sind ebenfalls widerrufbar, der E-Mail info@ivd.net Wohnungsmietvertrag dagegen nur, soweit keine Internet: www.ivd.net Besichtigung stattgefunden hat. Stand 25. Juni 2014
Exemplar für Makler / Exemplar für Kunde (Unzutreffendes bitte streichen) Ab 13. Juni 2014: Verbraucherwiderrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen (gem. Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung, BGBl. I. 2013, S. 3642, 3663) Informationspflicht nach § 312d Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 246a § 21 Abs. 2 S. 2 EGBGB Auftragnehmer informiert Auftraggeber Geno Immobilien GmbH .................................. Moltkestr. 3-7 .................................. 33330 Gütersloh .................................. Tel: 05241 - 234 88 0 .................................. Fax: 05241 - 234 88 10 .................................. www.Geno-24.de zum Maklervertrag vom . . . . . . . . . . . . . . zum Objekt/Objektnummer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 1|S e i t e
Exemplar für Makler / Exemplar für Kunde (Unzutreffendes bitte streichen) Erklärungen des Verbrauchers Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen (§ 357 Abs. 8 BGB). Mir ist bekannt, dass ich im Falle des Wiederrufs einen angemessenen Betrag für die erbrachte Leistung schulde (§358 Abs. 8 BGB). ja nein Ich stimme ausdrücklich zu, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufrecht verliere (§ 356 Abs. 4 BGB). ja nein 2|S e i t e
Exemplar für Makler / Exemplar für Kunde (Unzutreffendes bitte streichen) Allgemeine Geschäftsbedingungen Geno Immobilien GmbH Moltkestr. 3-7 33330 Gütersloh Tel: 05241 - 234 88 0 Fax: 05241 - 234 88 10 www.Geno-24.de § 1 Weitergabeverbot Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. § 2 Doppeltätigkeit Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. § 3 Eigentümerangaben Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. § 4 Informationspflicht Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen. 3|S e i t e
Exemplar für Makler / Exemplar für Kunde (Unzutreffendes bitte streichen) § 5 Ersatz- und Folgegeschäfte Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z.B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss. § 6 Aufwendungsersatz Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Inserationen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt. § 7 Haftungsbegrenzung Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. § 8 Verjährung Die Verjährungsfrist für vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt drei Jahre. Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche beginnend mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. § 9 Gerichtsstand Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart. Zuständiges Gericht ist das Amtsgericht Gütersloh (bzw. Bielefeld) § 10 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. 4|S e i t e
Informationspflicht gemäß Art. 13 EU DSGVO (Direkterhebung) Hiermit informieren wir Sie, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten verfahren, die wir im Rahmen des Vertragsverhältnisses erheben und speichern. Personenbezogenen Daten sind Informationen, die sich auf Ihre Person beziehen und zu Ihrer Identifizierung führen können: Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen, Verantwortlicher: des Vertreters des Verantwortlichen sowie des Da- Geno Immobilien GmbH tenschutzbeauftragten vertreten durch die Geschäftsführerin: Heike Winter Moltkestraße 3-7 33330 Gütersloh Telefon: 05241 – 23488-0 E-Mail: info@geno-24.de Datenschutzbeauftragter: Peter Wittkemper Friedrich-Ebert-Straße 73-75 33330 Gütersloh Telefon: 05241 – 104-135 E-Mail: datenschutz@volksbank-bi-gt.de Zweck der Verarbeitung und Rechtsgrundlage Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Erbringung und Vermittlung von Immobiliengeschäften, insbesondere zur Durchführung unserer Verträge oder vorvertraglicher Maßnah- men mit Ihnen und der Ausführung Ihrer Aufträge, und auf der Rechtsgrundlage des § 652 BGB. Kategorie der Daten Folgende personenbezogene Daten werden erhoben und verar- beitet: · Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Ge- burtstag und -ort und Staatsangehörigkeit), · Legitimationsdaten (z.B. Ausweisdaten, · Registerdaten, · Daten über Ihre Nutzung von unseren angebotenen Tele- medien (z.B. Zeitpunkt des Aufrufs unserer Webseiten, Apps oder Newsletter, angeklickte Seiten von uns bzw. Einträge) · sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten sein. Empfänger der Daten Die Daten werden ganz oder teilweise übermittelt an z. B. Vermie- ter, Eigentümer, Notar, Messdienstleister. Dauer der Speicherung Die Daten werden so lange gespeichert, ergänzt und fortgeschrie- ben, wie es der Zweck erfordert, für den die personenbezogenen Daten erhoben werden und der von Ihnen gewünscht ist, sofern keine anderslautenden gesetzlichen Verpflichtungen, wie zum Bei- spiel Aufbewahrungspflichten nach Geldwäschegesetz (5 Jahre), Stand: 25.05.2018 Seite 1 von 2 Version 1.0
Handelsrecht (6 Jahre) oder Steuerrecht (10 Jahre), entgegenste- hen. Recht auf Auskunft Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre von uns gespei- cherten Daten zu verlangen. Recht auf Berichtigung oder Löschung der Daten Für den Fall, dass diese Daten unrichtig oder unvollständig gespei- chert wurden, haben Sie das Recht, eine Berichtigung oder Lö- schung zu verlangen. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Sie dürfen die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn Sie die Richtigkeit der erhobenen Daten bestreiten, die Verarbei- tung unrechtmäßig oder der Zweck der Verarbeitung erfüllt ist. Recht auf Widerruf der Einwilligung Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu ei- nem bestimmten Zweck aufgrund Ihrer Einwilligung erfolgt, kön- nen Sie diese jederzeit widerrufen; bis zum Zeitpunkt Ihres Wider- rufes bleibt die Datenverarbeitung jedoch rechtmäßig. Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie je- derzeit widersprechen; eine Verarbeitung erfolgt dann nicht mehr. Der Widerspruch kann formlos erfolgen und sollte möglichst an un- seren Datenschutzbeauftragten gerichtet werden. Recht auf Übertragung der Daten Sie haben das Recht, Ihre dem Verantwortlichen zur Verfügung gestellten Daten auf einen Dritten übertragen zu lassen. Beschwerderecht Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffen- den Daten rechtswidrig ist. Datenquelle Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen un- serer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir – soweit für die Erbringung unserer Dienstleistungen erforder- lich – personenbezogene Daten, die wir von Dritten (z. B. der SCHUFA) zulässigerweise (z.B. zur Ausführung von Aufträgen, zur Erfüllung von Verträgen oder aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung) erhalten haben. Zum anderen verarbeiten wir perso- nenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handels- und Vereins- register, Presse, Medien) zulässigerweise gewonnen haben und verarbeiten dürfen. Automatisierte Entscheidungsfindung (inkl. Profi- Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nut- ling) zen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfin- dung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Ein- zelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist. Stand: 25.05.2018 Seite 2 von 2 Version 1.0
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