7 Mitteilungen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

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Mitteilungen
      01-02/2017

                   der Ingenieurkammer
                   Sachsen-Anhalt
                   Offizielles Organ der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt – Körperschaft des öffentlichen Rechts

      Kammermitglieder stellen im Jahr 2017/2018
      die Weichen für die zukünftige Berufspolitik
      der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

      Liebe Ingenieurinnen und Ingenieure,             5. Vertreterversammlung hat die Ingeni-        Mecklenburg-Vorpommern bereits in der
                                                       eurkammer Sachsen-Anhalt in der Öffent-        vierten Legislaturperiode unseres „Kam-
      zunächst wünsche ich Ihnen ein ge-               lichkeit an Beachtung gewonnen und die         mer-Parlaments“ tätig.
      sundes, frohes und erfolgreiches                 Wirtschaftskraft ihrer Mitglieder durch Vor-
      neues Jahr! Vieles liegt in unseren              schläge und Stellungnahmen zu Gesetzen         Wir wissen aber auch: Ausruhen dürfen
      eigenen Händen.                                  und Verordnungen gestärkt. Das war und         wir uns darauf nicht, gerade jetzt nicht. Es
                                                       ist unser - und mein erklärtes berufspoliti-   geht in der gegenwärtigen Zeit nicht nur
      Als wir uns im vergangenen Jahr zum              sches Ziel. Genau dafür arbeiten wir seit      um das, was immer schon unseren Erfolg
      25-jährigen Kammerjubiläum getroffen             vielen Jahren zum Wohle aller Kammermit-       ausgemacht hat und was weiter gilt, näm-
      haben, konnten die Wegbegleiter auf eine         glieder. Deshalb ein ganz herzlicher Dank      lich diejenigen Kammermitglieder zu stär-
      Erfolgsgeschichte der Kammerentwicklung          an alle, die sich haupt- und ehrenamtlich      ken, die Arbeitsplätze schaffen, die etwas
      zurückblicken.                                   einbringen.                                    unternehmen. Diesen Unternehmern – und
                                                                                                      ganz besonders dem Mittelstand und den
      Die Bilanz, die wir vorweisen können, ist        Wie Sie wissen, bin ich als Präsident der      Familienunternehmen – sage ich ein herz-
      eindrucksvoll. Das spiegeln meine von der        Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt und             liches Dankeschön.
      Vertreterversammlung bestätigten Berich-         zugleich als berufenes Verwaltungsaus-
      te wider. In dieser Legislaturperiode der        schussmitglied der Ingenieur-Versorgung        Das berufspolitische Engagement aller
                                                                                                      Kammermitglieder ist in diesem Jahr be-
                                                                                                      sonders gefragt. Am 7. November 2017
                                                                                                      ist der Wahltag für die 6. Vertreterver-
                                                                                                      sammlung der Ingenieurkammer Sachsen-
                                                                                                      Anhalt. Ich bitte Sie um Ihre persönliche
                                                                                                      Unterstützung: Kandidieren Sie für die
                                                                                                      Vertreterversammlung und andere eh-
                                                                                                      renamtliche Aufgaben! Nutzen Sie die
                                                                                                      demokratische Mitbestimmung in unserer
                                                                                                      berufsständischen Selbstverwaltung und
                                                                                                      geben Sie Ihre Stimme zur Wahl ab! Wir
                                                                                                      werden Sie rechtzeitig und ausführlich
                                                                                                      über die Kammer-Homepage und die an-
                                                                                                      deren Kammermedien informieren.

                                                                                                      Mit einer breiten Diskussion in der Mit-
                                                                                                      gliedschaft und der Vertreterversammlung
                                                                                                      wird der Kammervorstand unter meiner
                                                                                                      Führung auch zukünftig die richtigen
                                                                                                      Antworten auf die kleinen und großen
                                                                                                      Zukunftsfragen unseres Berufsstandes ge-
                                                                                                      ben. Wir wissen: Es gibt kein Zurück in
                                                                                                      die Welt vor der Globalisierung. Aber
#15

       Präsident der IK ST Dipl.-Ing. Jörg Herrmann (Foto: IK ST)                                     was bedeutet das genau? Was heißt es
                                                                                                      für uns, wenn weltweit Menschen nach
Deutsches Ingenieurblatt – Sachsen-Anhalt / Januar-Februar 2017

Wohlstand streben? Wie stellen wir uns                   Digitalisierung von Unternehmen, bekannt       mer Sachsen-Anhalt maßgeblich gestalten
auf den weltweiten Wettbewerb um die                     unter dem Stichwort „Industrie 4.0“, ein.      werden. Wenn wir all das in die Waag-
innovativsten und besten Produkte ein?                                                                  schale werfen, wenn wir mit Neugier in
Wie verändert die Digitalisierung unsere                 Wir müssen in unseren Arbeitsberei-            die Zukunft schauen, wenn wir verändern,
Wirtschafts-, Lebens- und Arbeitsweise im                chen – Ingenieurbüro, Bauverwaltung,           was uns belastet, und bewahren, was
Ingenieurbüro und der Verwaltung? Was                    Lehr- und Forschungseinrichtung oder           uns stark macht, dann werden wir einmal
bedeutet es, wenn eine größere Zahl äl-                  Kammergeschäftsstelle – die Arbeitsbe-         mehr die Weichen der Kammer für die
terer Ingenieurinnen und Ingenieure mit                  dingungen und das Arbeitsrecht darauf          Zukunft richtig stellen. Lassen Sie uns an
einer kleineren Zahl junger Bachelor und                 ausrichten, mit all den Chancen, die es        unserer berufspolitischen Kammerarbeit
Master of Engineering zusammenarbeitet?                  hat, flexibler arbeiten zu können, mit all     weiter dranbleiben.
Was bedeutet die demografische Entwick-                  den Möglichkeiten, die es gibt, zu Hause
lung in Sachsen-Anhalt und speziell für                  und im Unternehmen arbeiten zu können.         Ich freue mich auf die Impulse und Ideen
unsere Kammer?                                           Aber dazu gehören auch all die Sorgen,         der alten und neuen Kollegen. Frischer
                                                         die Ingenieurinnen und Ingenieure haben,       Wind tut immer gut. Ich bin sicher, dass
Was tun wir für unsere alternden Kam-                    dass sie rund um die Uhr erreichbar sein       wir auch weiterhin alle an einem Strang
mermitglieder und wie gewinnen wir                       müssen. Hier eine neue Kodifizierung des       ziehen werden.
neue Kammermitglieder? – Das sind nur                    Arbeitsrechts hinzubekommen, wird zeit-
wenige der Zukunftsfragen, auf die wir Zu-               nah eine der ganz großen Aufgaben sein.        Mein berufspolitisches Engagement gebe
kunftsantworten geben müssen, und zwar                   Wir alle spüren die Veränderungen. Die         ich wie bisher meiner Ingenieurkammer.
nicht irgendwann, sondern mit unserem                    einen nutzen die neuen Möglichkeiten vor       Dafür will ich als Vermessungsingenieur
neuen Wahlprogramm bis Anfang des                        allem im Beruf und fühlen sich freier als je   arbeiten und andere Ingenieurinnen und
Jahres 2018.                                             zuvor. Die anderen sorgen sich um ihren        Ingenieure begeistern. Dafür trete ich ein
                                                         Arbeitsbereich, ihre Möglichkeiten, am         und dafür bitte ich Sie um Ihr Vertrauen
Unser Umgang mit der Digitalisierung                     gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und       bei den Kammerwahlen 2017.
ist bereits heute eine Revolution unseres                fürchten sich vor dem Tempo, mit dem die
Wirtschaftens, Arbeitens und unseres                     Veränderungen vorangehen.                      Herzlichen Dank.
ganzen Lebens. Heute und in den nächs-
ten Jahren wird sich entscheiden, ob das,                Die Zukunft der Ingenieurkammer hängt          Dipl.-Ing. Jörg Herrmann
was in den 25 Jahren unseren Wohlstand                   einzig und allein von unserer eigenen          Präsident
ausgemacht hat, weiter seine Heimat in                   Stärke als Ingenieurin und Ingenieur ab.
Deutschland und Europa haben wird. Un-                   Wir haben es selbst in der Hand, ob wir
aufhaltsam, manchmal gar nicht genau zu                  auch in Zukunft skeptisch gegenüber ver-
fassen, verändert die Tatsache, dass von                 meintlich ganz einfachen Antworten blei-
allem, was wir tun, was wir produzieren                  ben. Es sind sehr selten die ganz einfa-
und kommunizieren, Daten miteinander                     chen Antworten, die unsere Kammer und
verknüpft - und zu neuen Angeboten ver-                  den Berufsstand voranbringen. Wir wis-
arbeitet werden. Zu Angeboten und Mög-                   sen, dass die Beratung der Mitglieder, der
lichkeiten, die auf jeden einzelnen Men-                 Schutz der beruflichen Belange, die Über-
schen ausgerichtet sind und somit für das                wachung der Erfüllung beruflicher Pflich-
Leben jedes einzelnen Menschen eine                      ten, die Förderung von Baukultur, Wis-
Rolle spielen. Darin liegt einerseits die                senschaft und Technik sowie die Stärkung
Chance einer sehr viel individuelleren Le-               der Eigenverantwortung, Unabhängigkeit
bensgestaltung, andererseits aber liegen                 und Fachkompetenz zu den wesentlichen           Impressum
darin auch die Risiken, dass die Kenntnis-               Aufgaben der Kammer gehören. Deshalb
                                                                                                         Herausgeber
se über unsere Persönlichkeit missbraucht                ist es meines Erachtens aller Mühe wert,        Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
werden.                                                  im Geiste der Entwicklungsstrategie des         Körperschaft des öffentlichen Rechts
                                                         Vorstandes weiterzuarbeiten und da,             Hegelstraße 23, 39104 Magdeburg
Die Digitalisierung ist der dominante Trei-              wo es Probleme gibt – und die gibt es –,        Telefon: 0391 62889-0, Fax: 0391 62889-99
ber der Globalisierung. Wie wir die Mög-                 sie natürlich zu lösen. Mit einem solchen       E-Mail: info@ing-net.de, Internet: www.ing-net.de
lichkeiten der Digitalisierung zum Wohle                 Verständnis für Berufspolitik, dass sich
                                                                                                         Geschäftsführerin
des Menschen nutzen, wird letztlich über                 unsere Aufgaben als Körperschaft des            Dipl.-Ing.-Ök. Susanne Rabe
unseren Wohlstand entscheiden. Die In-                   öffentlichen Rechts von denen eines Inge-
genieurkammer unterstützt mit dem „BIM-                  nieurvereins unterscheiden, ist auch unser      Redaktion
Cluster Sachsen-Anhalt“ eine effektive und               „Wahlkampf“ in der Ingenieurkammer fair         Dipl.-Ing.-Ök. Susanne Rabe
nachhaltige Zusammenarbeit aller am Bau                  zu führen.
                                                                                                         Mit Namen oder Initialen gekennzeichnete Beiträ-
Beteiligten im Land und setzt sich als „Gro-                                                             ge stellen nicht unbedingt die Auffassung des Her-
ße“ Kammer fachrichtungsübergreifend                     Wir wissen, dass Ehrenamt und Hauptamt          ausgebers dar. Die Beilage ist Bestandteil des DIB.
für eine schnelle Standardisierung der                   die weitere Entwicklung der Ingenieurkam-

2
Deutsches Ingenieurblatt – Sachsen-Anhalt / Januar-Februar 2017

Wahlordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
(Anlage zum Beschluss 51/2016 der 17. Sitzung der 5. Vertreterversammlung
der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt vom 11.11.2016)

          ABSCHNITT 1:                              lung vertreten sein. Wird bei der Wahl            des § 7 Abs. 1 Satz 4 der Satzung
 WAHL DER VERTRETERVERSAMMLUNG                      aus einer Fachrichtung kein Vertreter             nicht mehr erfüllt wären, gelten folgen-
                                                    gewählt, so gilt zusätzlich der Vertreter         de Maßgaben:
      § 1 Zusammensetzung der                       dieser Fachrichtung mit den meisten
        Vertreterversammlung                        Stimmen als gewählt (Überhangman-                 Es rückt das Kammermitglied nach,
                                                    dat). Wenn für eine Fachrichtung kein             welches sich in der bisherigen Kammer-
(1) Die Vertreterversammlung wird von               gültiger Wahlvorschlag vorliegt, dann             mitgliedergruppe wie das gruppenän-
    den Kammermitgliedern gewählt.                  gibt es für diese Fachrichtung kein               dernde Kammermitglied zum Zeitpunkt
                                                    Überhangmandat. Die Wahl ist dann                 der Wahl mit der nächstniedrigeren
(2) Für je volle einhundert Kammermitglie-          trotzdem gültig. Die in Zeugnissen aus-           Stimmenanzahl befand und welches
    der wird ein Vertreter gewählt.                 gewiesenen Studiengänge sind durch                dieselbe Zugehörigkeit zur jeweiligen
                                                    den Eintragungsausschuss den vorge-               Kammermitgliedergruppe sowohl zum
(3) Die Vertreterversammlung der Inge-              nannten Fachrichtungen zugeordnet.                Zeitpunkt des Nachrückens als auch
    nieurkammer Sachsen-Anhalt setzt                                                                  der Wahl hat, wie das gruppenändern-
    sich aus in allgemeiner, unmittelbarer,                                                           de Kammermitglied zum Zeitpunkt der
    freier, gleicher und geheimer Wahl              § 2 Wahlrecht und Wählbarkeit                     Wahl. Ein Wechsel der Zugehörigkeit
    gewählten Kammermitgliedern zusam-                                                                zur jeweiligen Kammermitgliedergrup-
    men. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.        (1) Wahlberechtigt und wählbar ist jedes             pe liegt erst dann vor, wenn das Kam-
                                                     Kammermitglied, soweit nicht durch               mermitglied der Vertreterversammlung
(4) Wahlbezirk ist das Land Sachsen-Anhalt.          andere Vorschriften oder berufsgericht-          seine Zugehörigkeit zur jeweiligen
                                                     liche Entscheidungen das Wahlrecht               Kammermitgliedergruppe nach den
(5) Die Vertreter werden nach den Grund-             oder die Wählbarkeit nicht gegeben               Maßgaben des Ingenieurgesetzes
    sätzen einer mit der Personenwahl ver-           ist.                                             entsprechend verändert, dies der Ge-
    bundenen Verhältniswahl gewählt.                                                                  schäftsstelle schriftlich anzeigt und der
                                                 (2) Voraussetzung zur Stimmabgabe ist die            Vorstand der Ingenieurkammer Sach-
(6) Die Vertreterversammlung gliedert sich           Eintragung in das Wählerverzeichnis.             sen-Anhalt den Zeitpunkt des Wechsels
    in zwei Kammermitgliedergruppen. Die                                                              durch Beschluss festgestellt hat.
    Beratenden Ingenieure, die Mitglieder        (3) Im Wählerverzeichnis sind die Kam-
    nach § 18 Abs. 2 IngG LSA und die                mermitglieder in alphabetischer Reihen-
    selbständigen Mitglieder nach § 18               folge unter Angabe der Kammermitglie-                     § 3 Wahlausschuss
    Abs. 3 IngG LSA, die keine Beratenden            dergruppe und der Fachrichtung:
    Ingenieure sind (Teilgruppen), bilden                                                        (1) Der Wahlausschuss wird von der Vertre-
    gemeinsam die Kammermitgliedergrup-             a) Bauwesen - Bauwesen, Umwelttech-              terversammlung der vorangegangenen
    pe 1. Sie stellen gemeinsam mindestens             nik, Verkehrswesen und Landeswe-              Wahlperiode gewählt. Er besteht aus
    2/3 aller Vertreter. Die übrigen Vertreter         sen                                           dem Wahlleiter, seinem Stellvertreter
    sind Mitglieder der Kammermitglieder-           b) Vermessungswesen                              und drei weiteren Kammermitgliedern.
    gruppe 2 (übrige, nichtselbständige Mit-        c) Gebäudetechnik - Gebäudetechnik,              Die Mitglieder des Wahlausschusses
    glieder gemäß § 18 Abs. 3 IngG LSA).               Anlagenbau und Verfahrenstechnik              dürfen nicht zugleich für eine Mitglied-
    Mindestens ein vorgeschlagener Vertre-          d) Elektrotechnik - Elektrotechnik, Ma-          schaft in der Vertreterversammlung kan-
    ter dieser Mitgliedergruppe 2 muss der             schinenbau, Informatik, Kfz-Wesen,            didieren.
    Vertreterversammlung angehören. Unter              weitere Ingenieurwissenschaften
    Bezugnahme auf die Beitragsordnung                                                           (2) Der Wahlausschuss ist beschlussfähig,
    erfolgt eine Zuordnung in die Teilgruppe        aufzuführen. In das Wählerverzeichnis            wenn einschließlich des Wahlleiters
    nach dem Beitragshöchstsatz.                    sind alle Kammermitglieder aufzuneh-             oder seines Stellvertreters drei Kammer-
                                                    men, die am 80. Tag vor dem Wahltag              mitglieder vertreten sind. Bei Stimmen-
(7) Die nachfolgenden Fachrichtungen                als Kammermitglieder geführt werden.             gleichheit entscheidet die Stimme des
                                                                                                     Wahlleiters oder seines Stellvertreters.
   a) Bauwesen - Bauwesen, Umwelttech-           (4) Jedes Kammermitglied kann jedes                 Über die Beschlüsse ist eine Nieder-
      nik, Verkehrswesen und Landeswesen             Kammermitglied ohne Rücksicht auf               schrift anzufertigen.
   b) Vermessungswesen                               die jeweilige Kammermitgliedergruppe
   c) Gebäudetechnik - Gebäudetechnik,               gemäß § 1 Abs. 6 wählen. Die Ände-          (3) Die Mitglieder des Wahlausschusses
      Anlagenbau und Verfahrenstechnik               rung der Zugehörigkeit zur jeweiligen           sind vom Präsidenten der Ingenieur-
   d) Elektrotechnik - Elektrotechnik, Ma-           Kammermitgliedergruppe bleibt ohne              kammer zur unparteiischen Wahrneh-
      schinenbau, Informatik, Kfz-Wesen,             Einfluss auf das gewonnene Mandat.              mung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
      weitere Ingenieurwissenschaften                Ändert sich die Zugehörigkeit zur je-
                                                     weiligen Kammermitgliedergruppe ei-         (4) Die jeweilige Geschäftsordnung der
   müssen mit mindestens je einem Kam-               nes Kammermitglieds der Vertreterver-           Vertreterversammlung gilt entspre-
   mermitglied in der Vertreterversamm-              sammlung derart, dass die Maßgaben              chend.

                                                                                                                                                     3
Deutsches Ingenieurblatt – Sachsen-Anhalt / Januar-Februar 2017

     § 4 Wahltag und Vorbereitung                             mer Sachsen-Anhalt auszulegen. Der              unterschrieben sein.
            des Wahltages                                     Wahlausschuss kann weitere Stellen im        b) Jeder Wahlberechtigte kann mehre-
                                                              Lande Sachsen-Anhalt für die Auslegung          re Wahlvorschläge unterschreiben.
(1) Der Vorstand der Ingenieurkammer                          des Wählerverzeichnisses bestimmen.             Das gilt auch für Wahlberechtigte,
    Sachsen-Anhalt beschließt spätestens                      In diesem Fall sind auch die Zeiten der         die ihrerseits zur Wahl vorgeschla-
    bis zum 100. Tag vor dem Wahltag                          Auslegung festzulegen. Dem Wählerver-           gen werden (Bewerber), mit Aus-
    den Termin und macht diesen den                           zeichnis sind während der Auslegefris-          nahme des für sie selbst geltenden
    Kammermitgliedern spätestens bis zum                      ten die Wahlbekanntmachung und Vor-             Wahlvorschlags.
    90. Tag vor dem Wahltag bekannt.                          drucke für Wahlvorschläge beizulegen.        c) Wahlvorschläge müssen zusätzlich
    Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass dem                                                                    zu den Unterschriften gemäß lit. a)
    Wählerverzeichnis die Kammermitglie-                 (4) Einsprüche der Kammermitglieder ge-              auch von den dort zur Wahl vorge-
    derliste der Ingenieurkammer Sachsen-                    gen Richtigkeit und Vollständigkeit des          schlagenen Personen rechtsverbind-
    Anhalt am 80. Tage vor dem Wahltag                       Wählerverzeichnisses sind bis zum 54.            lich unterschrieben sein.
    zugrunde gelegt wird und bis wann                        Tage vor dem Wahltag beim Wahlaus-            d) Von den Bewerbern ist anzugeben:
    ein Einspruch gegen dieses Wählerver-                    schuss möglich. Der Wahlausschuss                Familienname, Vorname, Geburts-
    zeichnis möglich ist.                                    hat unverzüglich über Einsprüche zu              datum, Anschrift, Telefonnummer
                                                             entscheiden und dem Einspruchsführer             und - soweit vorhanden - E-Mail-Ad-
(2) Bis spätestens zum 75. Tag vor dem                       und den Betroffenen die Entscheidung             resse, Mitgliedsnummer, Fachrich-
    Wahltag werden die Wahlbenachrich-                       bekannt zu geben. Bei berechtigten               tung, Zugehörigkeit zur Kammermit-
    tigungen vom Wahlausschuss veröffent-                    Einsprüchen ist das Wählerverzeichnis            gliedergruppe gemäß § 1 Abs. 6.
    licht. Dies geschieht durch Briefinforma-                zu berichtigen.
    tion an jedes Kammermitglied. Diese                                                                 (3) Jeder Bewerber kann nur einmal kandi-
    Wahlbenachrichtigung muss enthalten:                 (5) Im Falle von offenbaren Unrichtigkeiten        dieren.
                                                             kann der Wahlausschuss bis zum Zeit-
    a) alle für den Wahlberechtigten im                      punkt der Versendung der Wahlunter-        (4) Bis zum 50. Tag vor der Wahl müssen
       Wählerverzeichnis eingetragenen                       lagen von Amts wegen das Wählerver-            die Entscheidungen über die Zulassung
       Angaben                                               zeichnis berichtigen.                          der Wahlvorschläge getroffen werden,
    b) die Bekanntgabe des Vorstands-                                                                       wobei der Wahlausschuss alle Wahl-
       beschlusses der Ingenieurkammer                   (6) Kann eine Berichtigung zur Streichung          vorschläge sofort nach Eingang zu
       Sachsen-Anhalt (gem. Abs. 1) unter                    einer im Wählerverzeichnis eingetrage-         prüfen hat und bei der Feststellung von
       Angabe des Wahltages                                  nen Person führen, so ist diese unver-         Mängeln bei den Wahlvorschlägen
    c) die Angabe von Orten und Zeiten                       züglich davon zu unterrichten und ihr          oder Erklärungen die Unterzeichner
       der Auslegung des Wählerver-                          vor einer möglichen Streichung rechtli-        der Erklärung sofort zu einer Beseiti-
       zeichnisses                                           ches Gehör zu gewähren.                        gung der Mängel aufzufordern hat.
    d) die Angabe der Anzahl der zu
       wählenden Vertreter der Ingenieur-                                                               (5) Auf dem Wahlschein werden Fami-
       kammer Sachsen-Anhalt, getrennt                              § 5 Wahlvorschläge                      lienname, Vorname, Geburtsdatum,
       nach der jeweiligen Kammermitglie-                                                                   Wohnort, Fachrichtung und die Kam-
       dergruppe gemäß § 1 Abs. 6                        (1) Wahlvorschläge können nur von Kam-             mermitgliedergruppe gemäß § 1 Abs.
    e) die Aufforderung, Wahlvorschläge                      mermitgliedern bis zum 60. Tag vor             6 der Bewerber angegeben.
       einzureichen (Wahlvorschlag ge-                       der Wahl eingereicht werden, wobei
       mäß Anlage 1 zur Wahlordnung ist                      mehrere Wahlvorschläge möglich sind.       (6) Die Wahlvorschläge werden auf dem
       beizufügen), getrennt nach der je-                    Über die Zulassung von Wahlvorschlä-           Stimmzettel getrennt nach Kammermit-
       weiligen Kammermitgliedergruppe                       gen entscheidet der Wahlausschuss.             gliedergruppe gemäß § 1 Abs. 6 al-
       gemäß § 1 Abs. 6                                      Gegen die Nichtzulassung stehen die            phabetisch nach den Familiennamen
    f) die Angabe, bis zu welchem Ter-                       gesetzlich vorhandenen verwaltungs-            der Bewerber aufgeführt.
       min vor dem Wahltag die Wahlvor-                      rechtlichen Rechtsbehelfe offen.
       schläge bei der Geschäftsstelle der
       Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt                    (2) Die schriftlich einzureichenden Wahl-                  § 6 Stimmabgabe
       vorliegen müssen und die Informa-                     vorschläge müssen die nachstehenden
       tion, dass später eingehende Wahl-                    Angaben a) bis d) enthalten.               (1) Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt.
       vorschläge nicht mehr berücksich-
       tigt werden können.                                    a) Die Wahlvorschläge müssen in Be-       (2) Bis zum 14. Tag vor der Wahl müssen
                                                                 zug auf die zur Wahl vorgeschla-           die Wahlunterlagen verschickt sein. Sie
(3) Das Wählerverzeichnis ist vom 75. bis                        genen Personen getrennt nach               beinhalten:
    zum 54. Tage vor dem Wahltag wäh-                            Kammermitgliedergruppen gemäß              a) den Wahlschein mit Briefwahlumschlag
    rend der allgemeinen Geschäftszeiten                         § 1 Abs. 6 eingereicht werden und          b) den Stimmzettel mit besonderem
    in der Geschäftsstelle der Ingenieurkam-                     von jeweils 10 Wahlberechtigten                Umschlag (Wahlbrief).

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Deutsches Ingenieurblatt – Sachsen-Anhalt / Januar-Februar 2017

(3) Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen.      bis spätestens 120 Tage nach der Feststel-           ausschusses anwesend, so bestimmen
                                                 lung des Wahlergebnisses.                            die Mitglieder des Wahlausschusses
(4) Der Wahlberechtigte gibt seine Stim-                                                              weitere Mitglieder des Wahlausschus-
    me in der Weise ab, dass er auf dem                                                               ses aus der Reihe der Mitarbeiter der
    Stimmzettel den oder die Bewerber, de-            § 9 Ergänzende Vorschriften                     Geschäftsstelle. Ist kein Mitglied des
    nen er seine Stimme geben will, durch                                                             Wahlausschusses anwesend, bestimmt
    Ankreuzen zweifelsfrei kennzeichnet,         (1) Die gewählten Vertreter erklären vor             die Vertreterversammlung die Mitglie-
    wobei er einem Bewerber bis zu drei              der Annahme der Wahl schriftlich,                der des Wahlausschusses.
    Stimmen oder seine Stimmen auch ver-             dass sie nicht als hauptamtliche oder
    schiedenen Bewerbern geben kann.                 informelle Mitarbeiter des Ministeri-
                                                     ums für Staatssicherheit der DDR tätig                        § 12 Wahltag
(5) Stimmzettel, auf denen keine oder mehr           waren und geben damit die Einwil-
    als drei Stimmen vergeben wurden,                ligung zur Überprüfung ab. Im Falle         Bei einer Neuwahl der Vertreterversamm-
    sind ungültig.                                   einer erwiesenen Tätigkeit erlischt das     lung erfolgt innerhalb der konstituieren-
                                                     Mandat für die Vertreterversammlung.        den Sitzung der Vertreterversammlung die
(6) Der Wahlbrief muss spätestens am                 Es erfolgt dann eine Nachwahl gemäß         Wahl des Vorstandes.
    Wahltag um 16:00 Uhr im Wahllokal                § 2 Abs. 4.
    (Geschäftsstelle der Ingenieurkammer
    Sachsen-Anhalt) eingegangen sein.            (2) Soweit vorstehend nichts anderes ge-                    § 13 Wahlvorschläge
                                                     regelt ist, gelten die Vorschriften des
                                                     Landeswahlgesetzes Sachsen-Anhalt in        (1) Wahlvorschläge können nur von den
§ 7 Feststellung des Wahlergebnisses;                der jeweiligen Fassung entsprechend.            anwesenden Mitgliedern der Vertre-
             Wahleinspruch                                                                           terversammlung am Wahltag in der
                                                                                                     Sitzung der Vertreterversammlung ab-
(1) Der Wahlausschuss stellt nach der Aus-                  ABSCHNITT 2:                             gegeben werden.
    zählung der Stimmen fest, wie viele                  WAHL DES VORSTANDES
    Stimmen auf jeden vorgeschlagenen                                                            (2) Zunächst sind der Präsident und die
    Bewerber entfallen sind und welcher             § 10 Wahlrecht und Wählbarkeit                   Vizepräsidenten nacheinander vorzu-
    Kammermitgliedergruppe nach § 1                                                                  schlagen und zu wählen. Nach deren
    Abs. 6 sowie welcher Fachrichtung            (1) Wahlberechtigt und wählbar ist jedes            Wahl erfolgen die Vorschläge für die
    nach § 1 Abs. 7 diese angehören. Ge-             Mitglied der Vertreterversammlung,              weiteren Mitglieder des Vorstandes
    wählt ist, wer die meisten gültigen Stim-        soweit nicht durch andere Vorschriften          und deren Wahl.
    men erhält, bis die in § 1 Abs. 2 be-            oder berufsgerichtliche Entscheidungen
    stimmte Zahl der Vertreter erreicht ist.         das Wahlrecht oder die Wählbarkeit          (3) Zuständig für die Entgegennahme der
                                                     nicht gegeben sind.                             Wahlvorschläge ist der Wahlleiter des
(2) Wird nicht aus jeder in der Satzung                                                              Wahlausschusses.
    vorgesehenen Fachrichtung mindestens         (2) Jedes Mitglied der Vertreterversamm-
    ein Vertreter gewählt, so gilt § 1 Abs. 7.       lung kann jedes Mitglied der Vertre-
                                                     terversammlung ohne Rücksicht auf die                 § 14 Zusammensetzung
(3) Jeder Wahlberechtigte kann binnen                jeweilige Kammermitgliedergruppe ge-                       des Vorstands
    zwei Wochen nach Bekanntgabe des                 mäß § 1 Abs. 6 wählen.
    Wahlergebnisses Wahleinspruch erhe-                                                          (1) Von der Vertreterversammlung werden
    ben (Ausschlussfrist).                                                                           – vorbehaltlich der Überhangmandate,
                                                           § 11 Wahlausschuss                        die sich aus den nachstehenden Ab-
(4) Der Wahleinspruch ist mit der Begrün-                                                            sätzen 4 und 5 ergeben können – fünf
    dung schriftlich beim Wahlausschuss          (1) Der Wahlausschuss setzt sich aus Mit-           Vorstandsmitglieder gewählt:
    einzureichen, der binnen eines Monats            gliedern des Wahlausschusses der
    über die Zulässigkeit und Begründetheit          Wahl zur Vertreterversammlung zu-                a) ein Präsident
    des Wahleinspruchs entscheidet.                  sammen und besteht aus dem Wahl-                 b) zwei Vizepräsidenten
                                                     leiter und zwei weiteren Beisitzern.             c) mindestens zwei weitere Vorstands-
                                                     Die Auswahl der drei Mitglieder des                  mitglieder.
         § 8 Konstituierung der                      Wahlausschusses trifft die Vertreterver-
         Vertreterversammlung                        sammlung. Die Mitglieder des Wahl-               Im Falle von Überhangmandaten nach
                                                     ausschusses bestimmen danach den                 den Absätzen 4 und 5 hat der Vorstand
Der Vorstand der Vertreterversammlung                Wahlleiter.                                      mehr als fünf Mitglieder.
lädt zur konstituierenden Sitzung der Ver-
treterversammlung ein. Die konstituierende       (2) Sind am Tag der Vorstandswahl nicht         (2) Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Schei-
Sitzung der Vertreterversammlung erfolgt             mindestens drei Mitglieder des Wahl-            det ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus,

                                                                                                                                                     5
Deutsches Ingenieurblatt – Sachsen-Anhalt / Januar-Februar 2017

    so wird in der nächsten Vertreterver-                     Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit     (2) Gleichzeitig tritt die Wahlordnung vom
    sammlung für den Rest seiner Amtszeit                     im dritten Wahlgang entscheidet das           25.04.2014 an diesem Tage außer
    ein neues Vorstandsmitglied gewählt.                      Los.                                          Kraft.

(3) Die Kammermitgliedergruppe 1 gemäß                   (3) Jeder Wahlberechtigte hat pro zu wäh-      Durch die Vertreterversammlung beschlos-
    § 1 Abs. 6 stellt mindestens 2/3 aller                   lendes Vorstandsmitglied eine Stimme.      sen am 11.11.2016.
    Vorstandsmitglieder. Wird diese Grup-                    Gewählt wird in drei Wahlgängen in
    penstärke bei der Wahl nach Abs. 1                       Reihenfolge gemäß § 12 Abs. 2.             Ausgefertigt am 14.11.2016
    nicht erreicht, so gilt zusätzlich der Ver-
    treter der Kammermitgliedergruppe 1
    mit den nachfolgend meisten Stimmen                          § 16 Feststellung des
    als Vorstandsmitglied gewählt (Über-                    Wahlergebnisses; Wahleinspruch
    hangmandat).                                                                                        Dipl.-Ing. Jörg Herrmann
                                                         (1) Der Wahlausschuss stellt nach der Aus-     Präsident
(4) Die Fachrichtungen gemäß § 1 Abs.                        zählung der Stimmen fest, wie viele        der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
    7 sollen mit mindestens je einem Kam-                    Stimmen auf jeden vorgeschlagenen
    mermitglied im Vorstand vertreten sein.                  Bewerber entfallen sind und welcher        Anlage: Muster eines Wahlvorschlags für
    Wird für eine Fachrichtung kein Vertre-                  Kammermitgliedergruppe nach § 1            die Vertreterversammlung
    ter bei der Wahl nach Abs. 1 gewählt                     Abs. 6 sowie welcher Fachrichtung
    und ist kein Vertreter dieser Fachrich-                  nach § 1 Abs. 7 diese angehören.           Durch die Aufsichtsbehörde genehmigt am
    tung durch ein Überhangmandat im                                                                    12.12.2016.
    Sinne des Absatz 4 vertreten, so gilt                (2) Jeder Wahlberechtigte kann binnen
    zusätzlich der Vertreter dieser Fach-                    zwei Wochen nach Bekanntgabe des           Die Wahlunterlagen erhalten alle Mitglie-
    richtung mit den nachfolgend meisten                     Wahlergebnisses Wahleinspruch erhe-        der rechtzeitig per Post.
    Stimmen als Vorstandsmitglied gewählt                    ben (Ausschlussfrist).
    (Überhangmandat). Gibt es für eine                                                                  Die Anlage zur Wahlordnung gemäß
    Fachrichtung keinen gültigen Wahlvor-                (3) Der Wahleinspruch ist mit der Begrün-      § 4 (2) kann bei Bedarf zur Einsicht in
    schlag für einen Vertreter, dann gibt es                 dung schriftlich beim Wahlausschuss        der Geschäftsstelle der Ingenieurkam-
    für diese Fachrichtung kein Überhang-                    einzureichen, der binnen eines Monats      mer Sachsen-Anhalt abgefordert wer-
    mandat. Die Wahl ist dann trotzdem                       über die Zulässigkeit und Begründetheit    den.
    gültig. Die in Zeugnissen ausgewiese-                    des Wahleinspruchs entscheidet.
    nen Studiengänge sind durch den Ein-
    tragungsausschuss den vorgenannten
    Fachrichtungen zugeordnet.                                    § 17 Ergänzende Vorschriften

(5) Nachträgliche Veränderungen der Zu-                  Soweit vorstehend nichts anderes geregelt
    gehörigkeit zu einer Kammermitglie-                  ist, gelten die Vorschriften des Landeswahl-
    dergruppe im Sinne des vorstehenden                  gesetzes Sachsen-Anhalt in der jeweiligen
    Abs. 4 oder der Fachrichtungszugehö-                 Fassung entsprechend.
    rigkeit im Sinne des vorstehenden Abs.
    5 bleiben ohne Auswirkungen auf die
    gewählten Vorstandsmitglieder.                                      ABSCHNITT 3:
                                                                  BEKANNTMACHUNGEN UND
                                                                    SCHLUSSVORSCHRIFTEN
             § 15 Stimmabgabe

(1) Die Wahl erfolgt geheim, soweit keine                           § 18 Bekanntmachungen
    offene Wahl per Handzeichen bean-
    tragt wird und alle anwesenden Ver-                  Sämtliche nach dieser Wahlordnung erfor-
    treter der Ingenieurkammer Sachsen-                  derlichen Bekanntmachungen erfolgen ge-
    Anhalt der offenen Wahl zustimmen.                   mäß § 15 der Satzung der Ingenieurkam-
                                                         mer Sachsen-Anhalt.
(2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der gülti-
    gen Stimmen der anwesenden Mitglie-
    der der Vertreterversammlung erhält.                 § 19 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
    Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgän-
    gen nicht erreicht, so ist gewählt, wer in           (1) Diese Wahlordnung tritt am Tag ihrer
    einem weiteren Wahlgang die meisten                      Bekanntmachung in Kraft.

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Deutsches Ingenieurblatt – Sachsen-Anhalt / Januar-Februar 2017

Wahlordnung der Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-
Anhalt für das Vertretergremium des Versorgungswerkes
Mecklenburg-Vorpommern
(Anlage zum Beschluss 55/2016 der              § 4 Wahlvorbereitung und Wahltag              (3) Jeder Wahlberechtigte kann zwei Ver-
17. Sitzung der 5. Vertreterversamm-                                                             treter wählen, er kann auch für sich
lung der Ingenieurkammer Sachsen-             (1) Der Vorstand der Ingenieurkammer               selbst stimmen.
Anhalt vom 11.11.2016)                            Sachsen-Anhalt beschließt spätestens
                                                  bis zum 100. Tag vor dem Wahltag           (4) Der Wahlberechtigte gibt seine Stimme
                                                  den Termin und macht diesen den                in der Weise ab, dass er auf der Wahl-
         § 1 Rechtsgrundlage                      Versorgungswerk-Teilnehmern spätes-            liste den oder die Vertreter, denen er
                                                  tens bis zum 90. Tag vor dem Wahltag           seine Stimme geben will, durch Ankreu-
(1) Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt            durch Veröffentlichung in dem durch            zen zweifelsfrei kennzeichnet und er
    ist auf der Grundlage des § 17 Satz           die Satzung festgelegten Veröffentli-          die Wahlliste mit Wahlschein als Wahl-
    1 Nr. 3 IngG LSA an das Versorgungs-          chungsorgan oder per Brief bekannt.            brief dem Wahllokal (Geschäftsstelle
    werk Mecklenburg-Vorpommern ange-                                                            der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt)
    schlossen.                                (2) Bis spätestens zum 75. Tag vor dem             persönlich oder auf dem Postweg zur
                                                  Wahltag werden die Wahlbenach-                 Verfügung stellt.
(2) Das oberste Organ des Versorgungs-            richtigungen    vom     Wahlausschuss
    werkes Mecklenburg-Vorpommern ist             veröffentlicht. Dies geschieht durch       (5) Wahllisten, auf denen keine oder mehr
    das Vertretergremium.                         Briefinformation an jeden Versorgungs-         als zwei Vertreter angekreuzt wurden,
                                                  werk-Teilnehmer. Diese Wahlbenach-             sind ungültig.
(3) Als Mitglied im Versorgungswerk               richtigung muss enthalten:
    stellt die Ingenieurkammer Sachsen-                                                      (6) Der Wahlbrief muss spätestens am
    Anhalt gemäß § 4 der „Satzung über           a) die Bekanntgabe des Vorstands-               Wahltag um 16:00 Uhr im Wahllokal
    den Anschluss der Ingenieurkammer               beschlusses der Ingenieurkammer              eingegangen sein.
    Sachsen-Anhalt an die Ingenieurver-             Sachsen-Anhalt zur Angabe des
    sorgung     Mecklenburg-Vorpommern“             Wahltages
    vom 15.05.2006 zwei Vertreter für das        b) die Angabe der Anzahl der zu               § 6 Wahlergebnis / Wahleinspruch
    Vertretergremium für den dort jeweils           wählenden Vertreter
    bestimmten Zeitraum.                         c) die Abfrage der Bereitschaft der         (1) Der Wahlausschuss stellt nach der Aus-
                                                    wählbaren Versorgungswerk-Teilneh-           zählung der Stimmen fest, wie viele
                                                    mer zur Aufnahme in die Wahlliste            Stimmen jeder wählbare Versorgungs-
   § 2 Wahlrecht und Wählbarkeit                 d) die Angabe, bis zu welchem Termin            werk-Teilnehmer auf sich vereinen kann.
                                                    vor dem Wahltag die Bereitschafts-           Die zwei Versorgungswerk-Teilnehmer,
(1) Wahlberechtigt sind alle Kammermitglie-         erklärung zur Aufnahme in die                die die meisten Stimmen auf sich ver-
    der, die Mitglied im Versorgungswerk            Wahlliste bei der Geschäftsstelle            einen können, gelten als gewählt. Bei
    Mecklenburg-Vorpommern sind (Versor-            der Ingenieurkammer Sachsen-An-              Gleichheit der Stimmenanzahl entschei-
    gungswerk-Teilnehmer), und die am 80.           halt vorliegen muss und dass später          det das Los.
    Tag vor dem Wahltag als Versorgungs-            eingehende Bereitschaftserklärun-
    werk-Teilnehmer bei der Ingenieurkam-           gen nicht mehr berücksichtigt wer-       (2) Jeder Wahlberechtigte kann gegen die
    mer Sachsen-Anhalt geführt werden.              den können.                                  Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben
                                                                                                 (Wahleinspruch) mit der Begründung,
(2) Wählbar sind alle Versorgungswerk-        (3) Zur Wahl der Vertreter für das Vertre-         dass die Wahl nicht den Wahlrechts-
    Teilnehmer, die ihre Bereitschaft zur         tergremium wird durch die Ingenieur-           vorschriften entsprechend vorbereitet
    Mitarbeit im Vertretergremium des Ver-        kammer Sachsen-Anhalt eine Wahlliste           oder durchgeführt oder in anderer
    sorgungswerkes Mecklenburg-Vorpom-            erstellt, in der alle wählbaren Versor-        unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis
    mern und damit die Aufnahme in die            gungswerk-Teilnehmer alphabetisch mit          beeinflusst worden ist.
    Wahlliste schriftlich erklärt haben.          Familienname, Vorname und Adresse
                                                  aufgeführt sind.                           (3) Der Wahleinspruch ist binnen zwei
                                                                                                 Wochen nach Bekanntgabe des
          § 3 Wahlausschuss                                                                      Wahlergebnisses mit der Begründung
                                                         § 5 Stimmabgabe                         schriftlich beim Wahlausschuss einzu-
Der Wahlausschuss wird vom Vorstand der                                                          reichen, der binnen eines Monats über
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gewählt        (1) Die Wahl wird als Briefwahl durchge-           die Zulässigkeit und Begründetheit des
und besteht aus dem Wahlleiter und zwei           führt.                                         Wahleinspruchs entscheidet.
weiteren Beisitzern, die nicht Mitglied im
Versorgungswerk Mecklenburg-Vorpom-           (2) Bis zum 14. Tag vor der Wahl müssen
mern sein dürfen.                                 die Wahlunterlagen verschickt sein. Sie              § 7 Bekanntmachungen
                                                  beinhalten:
                                                  a) den Wahlschein                          Sämtliche nach dieser Wahlordnung er-
                                                  b) die Wahlliste mit Umschlag.             forderlichen Bekanntmachungen erfolgen

                                                                                                                                                 7
Deutsches Ingenieurblatt – Sachsen-Anhalt / Januar-Februar 2017

                                                         Bekanntmachungen
                                                         Beschlüsse der Vertreterversammlung der
                                                         Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

gemäß § 15 der Satzung der Ingenieur-                    Beschluss 50/2016                               Die Vertreterversammlung der Ingenieur-
kammer Sachsen-Anhalt.                                   17. Sitzung der 5. Vertreterversamm-            kammer Sachsen-Anhalt hat die Änderung
                                                         lung der Ingenieurkammer Sachsen-               der „Wahlordnung der Ingenieurkammer
                                                                                                         Sachsen-Anhalt“ mit Stand: 20.10.2016
§ 8 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten                  Anhalt am 11.11.2016                            beschlossen.

Diese Wahlordnung tritt am Tag ihrer Be-                 Änderung der Satzung der Ingenieur-             Begründung: Die Vertreterversammlung
kanntmachung in Kraft.                                   kammer Sachsen-Anhalt                           der 5. Legislaturperiode hatte beschlos-
                                                                                                         sen, die bestehende Wahlordnung
                                                         Der Vorstand der Ingenieurkammer stellte        grundsätzlich zu überarbeiten. Sie hat in
Durch die Vertreterversammlung beschlos-                 den Antrag zur Änderung der Satzung der         ihren Sitzungen vom 20.06.2014 sowie
sen am 11.11.2016.                                       Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. Die Mit-        24.04.2015 die Eckpunkte für diese Über-
                                                         glieder der Vertreterversammlung mögen          arbeitung beschlossen.
Ausgefertigt am 14.11.2016                               beschließen:
                                                                                                         Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf
                                                         § 4 Rechte und Pflichten der Kammermit-         einer Wahlordnung durch den Ausschuss
                                                         glieder, der Pro-Forma-Mitglieder und           Berufsrecht der Ingenieurkammer Sachsen-
                                                         aller Berufs-Haftpflichtversicherungs-          Anhalt erstellt, durch den Justiziar der In-
Dipl.-Ing. Jörg Herrmann                                 pflichtigen im Sinne von § 33 IngG LSA          genieurkammer Sachsen-Anhalt geprüft
Präsident der Ingenieurkammer Sachsen-                                                                   und am 20.10.2016 mit der zuständigen
Anhalt                                                   Es wird im Absatz 2 folgender Satz 2 an-        Aufsichtsbehörde abgestimmt.
                                                         gefügt:
                                                                                                         Durch die Vertreterversammlung beschlos-
Durch die Aufsichtsbehörde genehmigt am                  (2) Alle Kammermitglieder sind nach Maß-        sen am 11.11.2016.
12.12.2016.                                                  gabe der Wahlordnung wahlberechtigt
                                                             und wählbar für die Organe der Ingeni-      Ausgefertigt am 14.11.2016
                                                             eurkammer. Dies gilt nicht für Ehrenmit-
                                                             glieder, die keine Kammermitglieder sind.

                                                         Begründung: Die Änderung der Satzung der
                                                         Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist erforder-    Dipl.-Ing. Jörg Herrmann
                                                         lich, aufgrund der Änderung der Wahlord-        Präsident
                                                         nung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.        der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

                                                         Durch die Vertreterversammlung beschlos-        Anlage:
                                                         sen am 11.11.2016.                              Wahlordnung der Ingenieurkammer Sach-
                                                                                                         sen-Anhalt - Stand: 20.10.2016
                                                         Ausgefertigt am 14.11.2016
                                                                                                         Von der Aufsichtsbehörde genehmigt am
                                                                                                         12.12.2016.

                                                         Dipl.-Ing. Jörg Herrmann                        Beschluss 52/2016
                                                         Präsident
                                                         der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt              17. Sitzung der 5. Vertreterversamm-
                                                                                                         lung der Ingenieurkammer Sachsen-
                                                         Von der Aufsichtsbehörde genehmigt am           Anhalt am 11.11.2016
                                                         12.12.2016.
                                                                                                         Festsetzung der Beitragssätze für das
                                                                                                         Haushaltsjahr 2017
                                                         Beschluss 51/2016
                                                         zur 17. Sitzung der 5. Vertreterver-            Der Haushaltsausschuss der Ingenieurkam-
                                                                                                         mer Sachsen-Anhalt stellte den Antrag,
                                                         sammlung der Ingenieurkammer                    die Mitglieder der 5. Vertreterversamm-
                                                         Sachsen-Anhalt am 11.11.2016                    lung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
                                                                                                         mögen die Beitragssätze für das Haus-
                                                         Änderung der Wahlordnung der In-                haltsjahr 2017 auf der Grundlage der Bei-
                                                         genieurkammer Sachsen-Anhalt                    tragsordnung der Ingenieurkammer Sach-

8
Deutsches Ingenieurblatt – Sachsen-Anhalt / Januar-Februar 2017

sen-Anhalt (genehmigt am 05.08.2014,          Haushaltsplan 2017 vom 30.08.2016              ratungsgesellschaft in Magdeburg) ertei-
veröffentlicht in der DIB-Ausgabe Dezem-                                                     len.
ber 2014) in folgender Höhe festsetzen:       1. Der Haushaltsplan für das Haushalts-
                                                 jahr 2017 wird in Einnahmen und Aus-        Durch die Vertreterversammlung beschlos-
Beitragssätze:                                   gaben auf insgesamt                         sen am 11.11.2016.
Basisbeitrag:                420,00 Euro
                                                 796.200,21 Euro                             Ausgefertigt am 14.11.2016
Beitragsgruppe 1
Beratende Ingenieure                             festgelegt.
 Beitrag
 (3/3 des Basisbeitrages): 420,00 Euro        2. Kredite zur Deckung von Ausgaben            Dipl.-Ing. Jörg Herrmann
 Zusatzbeitrag pro Mitarbeiter                   werden nicht aufgenommen.                   Präsident
 (max. für 30 Mitarbeiter): 42,00 Euro                                                       der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
                                              3. Die Ausgabenansätze des Haus-
Beitragsgruppe 2                                 haltsplanes 2017 sind innerhalb der         Von der Aufsichtsbehörde genehmigt am
Selbständige Mitglieder                          Hauptgruppen     entsprechend   der         12.12.2016.
 Beitrag                                         Haushalts- und Kassenordnung der In-
 (2/3 des Basisbeitrages): 280,00 Euro           genieurkammer Sachsen-Anhalt vom
 Zusatzbeitrag pro Mitarbeiter                   15.12.2008 in Verbindung mit der            Beschluss 55/2016
 (max. für 30 Mitarbeiter): 28,00 Euro           Landeshaushaltsordnung gegenseitig          zur 17. Sitzung der 5. Vertreterver-
                                                 deckungsfähig.                              sammlung der Ingenieurkammer Sach-
Mitglieder nach BauO LSA und IngG LSA                                                        sen-Anhalt am 11.11.2016
(Mitglieder mit Bauvorlageberechtigung bzw.   Durch die Vertreterversammlung beschlos-
Nachweisberechtigte für Standsicherheit)      sen am 11.11.2016.                             Wahlordnung der Mitglieder der In-
 Beitrag                                                                                     genieurkammer Sachsen-Anhalt für
 (5/6 des Basisbeitrages): 350,00 Euro        Ausgefertigt am 14.11.2016                     das Vertretergremium des Versor-
 Zusatzbeitrag pro Mitarbeiter                                                               gungswerkes Mecklenburg-Vorpom-
 (max. für 30 Mitarbeiter):    35,00 Euro                                                    mern

Beitragsgruppe 3                              Dipl.-Ing. Jörg Herrmann                       Die Vertreterversammlung der Ingenieur-
Mitglieder                                    Präsident                                      kammer Sachsen-Anhalt hat die Änderung
 Beitrag                                      der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt             der „Wahlordnung der Mitglieder der In-
 (1/3 des Basisbeitrages): 140,00 Euro                                                       genieurkammer Sachsen-Anhalt für das
                                              Von der Aufsichtsbehörde genehmigt am          Vertretergremium des Versorgungswerkes
Beitragsgruppe 4                              12.12.2016.                                    Mecklenburg-Vorpommern“ mit Stand:
Ingenieure ohne aktive Berufsausübung                                                        24.10.2016 beschlossen.
  Beitrag
  (1/6 des Basisbeitrages):  70,00 Euro       Beschluss 54/2016                              Begründung: Die Vertreterversammlung
                                              17. Sitzung der 5. Vertreterversamm-           der 5. Legislaturperiode hatte beschlos-
Durch die Vertreterversammlung beschlos-      lung der Ingenieurkammer Sachsen-              sen, die bestehende Wahlordnung
sen am 11.11.2016.                            Anhalt am 11.11.2016                           grundsätzlich zu überarbeiten. Sie hat in
                                                                                             ihren Sitzungen vom 20.06.2014 sowie
Ausgefertigt am 14.11.2016                    Erteilung des Auftrages zur Prüfung            24.04.2015 die Eckpunkte für diese Über-
                                              der Rechnungslegung der Ingeni-                arbeitung beschlossen.
                                              eurkammer Sachsen-Anhalt für das
                                              Haushaltsjahr 2016 an eine Wirt-               Der Abschnitt 3 der bisherigen Wahlord-
Dipl.-Ing. Jörg Herrmann                      schaftsprüfungsgesellschaft und Steu-          nung regelt die Wahl der Mitglieder des
Präsident                                     erberatungsgesellschaft                        Vertretergremiums des Versorgungswer-
der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt                                                           kes. In der Neufassung der Wahlordnung
                                              Der Rechnungsprüfungsausschuss der In-         der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gibt
Von der Aufsichtsbehörde genehmigt am         genieurkammer Sachsen-Anhalt stellte den       es diesen Abschnitt 3 nicht mehr. Hierfür
12.12.2016.                                   Antrag, die Mitglieder der 5. Vertreterver-    wurde stattdessen eine eigenständige
                                              sammlung der Ingenieurkammer Sachsen-          Wahlordnung erstellt.
                                              Anhalt mögen den Auftrag zur Prüfung
Beschluss 53/2016                             der Rechnungslegung der Ingenieurkam-          Damit durch die Verabschiedung der neu-
17. Sitzung der 5. Vertreterversamm-          mer Sachsen-Anhalt für das Haushaltsjahr       en Wahlordnung insoweit kein „rechtsfrei-
lung der Ingenieurkammer Sachsen-             2016 an Gliemer + Partner GmbH (Wirt-          er“ Zustand eintritt, sollte die gesonderte
Anhalt am 11.11.2016                          schaftsprüfungsgesellschaft und Steuerbe-      neue Wahlordnung für das Vertretergre-

                                                                                                                                                 9
Deutsches Ingenieurblatt – Sachsen-Anhalt / Januar-Februar 2017

mium des Versorgungswerkes gemeinsam                     nung zu tragen. Dennoch ist für das Er-           keine Bedenken oder Einwände.
mit der Wahlordnung für die Vertreterver-                reichen von Bekanntmachungen für alle             Durch die Vertreterversammlung beschlos-
sammlung und den Vorstand verabschie-                    Kammermitglieder und die Öffentlichkeit           sen am 11.11.2016.
det werden.                                              darüber hinaus im Printmedium „Mittei-
                                                         lungen der Ingenieurkammer Sachsen-               Ausgefertigt am 14.11.2016
Durch die Vertreterversammlung beschlos-                 Anhalt“ auf die veröffentlichte Bekannt-
sen am 11.11.2016.                                       machung hinzuweisen. Mit Stand vom
                                                         04.11.2016 hat die IK ST 1853 Kammer-
Ausgefertigt am 14.11.2016                               mitglieder, 1595 Kammermitglieder haben
                                                         dem Erhalt von E-Mails zugestimmt, 589            Dipl.-Ing. Jörg Herrmann
                                                         Kammermitglieder haben eine Webseite.             Präsident
                                                                                                           der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
                                                         Nach Rücksprache mit dem Ministerium für
Dipl.-Ing. Jörg Herrmann                                 Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisie-         Von der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis ge-
Präsident                                                rung bestehen zu dieser Verfahrensweise           nommen am 12.12.2016.
der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Anlage
Wahlordnung der Mitglieder der Ingeni-                   Beschluss 57/2016                                 Begründung: Der bisherige Vorsitzende
eurkammer Sachsen-Anhalt für das Vertre-                 17. Sitzung der 5. Vertreterversamm-              des Ausschusses „Berufshaftpflichtversi-
tergremium des Versorgungswerkes Meck-                   lung der Ingenieurkammer Sachsen-                 cherung“, Herr RA Ralf M. Leinenbach,
lenburg-Vorpommern (Stand: 24.10.2016)                   Anhalt am 11.11.2016                              legt mit Stichtag 30. November 2016 sein
                                                                                                           Amt als Vorsitzender des Ausschusses „Be-
Von der Aufsichtsbehörde genehmigt am                    Änderung zur personellen Besetzung                rufshaftpflichtversicherung“ nieder.
12.12.2016.                                              des Ausschusses „Berufshaftpflicht-
                                                         versicherung“ (BHV) der IK ST - Stand:            Durch die Vertreterversammlung beschlos-
                                                         10.11.2016                                        sen am 11.11.2016.

Beschluss 56/2016                                        Der Vorstand der Ingenieurkammer stellte          Ausgefertigt am 14.11.2016
17. Sitzung der 5. Vertreterversamm-                     den Antrag, den Vorsitz für den Ausschuss
lung der Ingenieurkammer Sachsen-                        „Berufshaftpflichtversicherung“ der Ingeni-
Anhalt am 11.11.2016                                     eurkammer Sachsen-Anhalt ab Stichtag: 1.
                                                         Dezember 2016 neu zu besetzen. Die Mit-           Dipl.-Ing. Jörg Herrmann
Bestimmung zu Form und Art der Be-                       glieder der Vertreterversammlung mögen            Präsident
kanntmachung gemäß Satzung der                           folgendes beschließen:                            der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Der Vorstand der Ingenieurkammer stellte                 Derzeitige personelle Besetzung des Ausschusses „Berufshaftpflichtversicherung“ (BHV)
den Antrag zur Bestimmung von Form und                   der IK ST
Art der Bekanntmachung gemäß § 15 der
                                                          Name, Vorname         akad. Grad    Funktion              Status/Fachrichtung   Ort
Satzung der Ingenieurkammer Sachsen-
Anhalt. Die Mitglieder der Vertreterver-                  Leinenbach, Ralf M.       RA        Vorsitzender                   -            Magdeburg
sammlung mögen bestimmen:                                 Ackermann, Irmgard       RAin       stellv. Vorsitzende            -            Halle (Saale)
                                                          Klemm, Axel                -        Ausschussmitglied              -            Magdeburg
„Bekanntmachungen der Ingenieur-
kammer Sachsen-Anhalt erfolgen                            Michalik, Heiko        Dipl.-Ing.   Ausschussmitglied     Mitglied/Bauwesen     Dessau-Roßlau
durch Aushang in der Geschäftsstelle                      Wollherr, Stephan          -        Ausschussmitglied              -            Magdeburg
und auf der Homepage der Ingeni-
eurkammer Sachsen-Anhalt (www.                           Änderung zur personellen Besetzung des Ausschusses „Berufshaftpflichtversicherung“
ing-net.de)“. Die Bekanntmachung                         (BHV) der IK ST - ab 01.12.2016
tritt am Tage nach der Einstellung auf
                                                          Name, Vorname         akad. Grad    Funktion              Status/Fachrichtung   Ort
der Internetseite in Kraft.
                                                          Leinenbach, Ralf M.       RA        Vorsitzender                   -            Magdeburg
Begründung: Die Veröffentlichung von In-                  Klemm, Axel                -        Vorsitzender                   -            Magdeburg
formationen und Bekanntmachungen über
                                                          Ackermann, Irmgard       RAin       stellv. Vorsitzende            -            Halle (Saale)
das Medium unsere Homepage ist ein zeit-
gemäßes und wirtschaftliches Verfahren.                   Michalik, Heiko        Dipl.-Ing.   Ausschussmitglied     Mitglied/Bauwesen     Dessau-Roßlau
Der zunehmenden Digitalisierung ist Rech-                 Wollherr, Stephan          -        Ausschussmitglied              -            Magdeburg

10
Deutsches Ingenieurblatt – Sachsen-Anhalt / Januar-Februar 2017

Einladung der Kammermitglieder zur
27. Landes-Bau-Ausstellung Sachsen-Anhalt,
vom 3. bis 5. März 2017

Unter dem Leitthema »Bauen, Modernisie-        Die     Ingenieurkammer       Sachsen-Anhalt      nieurkammer Sachsen-Anhalt« zur
ren und Gestalten« öffnet die Landes-Bau-      präsentiert sich auch in diesem Jahr ge-          27. LANDES-BAU-AUSSTELLUNG statt. Im
Ausstellung Sachsen-Anhalt – die LBA – am      meinsam mit dem Landesbetrieb für                 Mittelpunkt steht ein Vortrag von Dipl.-
Freitag, den 3. März 2017 zum 27. Mal          Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft             Ing. Clemens Westermann mit anschlie-
ihre Pforten.                                  Sachsen-Anhalt, dem Talsperrenbetrieb             ßender Diskussion zum Thema: „Das
                                               Sachsen-Anhalt sowie der Talsperren-Was-          neue Gebäudeenergiegesetz, Für
Ihr Konzept sieht seit Jahren eine klare in-   serkraft GmbH am Gemeinschaftsstand               und Wider“.
haltliche Gliederung vor und bietet eine       „meet-ING.-Point“. Ein großes Plus ist die
für alle Seiten attraktive Mischung aus al-    nachhaltige Vernetzung mit anderen Aus-           Die LBA Sachsen-Anhalt bietet sowohl den
len Fachrichtungen der Baubranche. Vom         stellern. Der gemeinsame Messeauftritt der        Rahmen für intensive Gespräche zwischen
Planen und Finanzieren, Neu- und Umbau,        Partner wird als bewährtes kommunika-             Fachexperten als auch für Beratungs- und
Sanieren, Modernisieren spannt sich der        tions-politisches Mittel genutzt, um spezielle    Kundengespräche.
Bogen über die Anwendung regenerativer         Informationsangebote an Fachbesucher so-
Energien, Energieeinsparungen im Allge-        wie an das interessierte Publikum der brei-       Alle Kammermitglieder sind herzlich
meinen bis hin zu Ideen für den Innenaus-      ten Öffentlichkeit zu richten.                    eingeladen und erhalten eine perso-
bau.                                                                                             nengebundene Eintrittskarte für den
                                                                                                 Besuch der LBA an einem Tag ihrer
Ein weiterer Schwerpunkt der Messe: wirk-      Messe – und außerdem?                             Wahl.
samer Einbruchschutz! Beim erfolgreichen
Start der Sonderschau „S.I.C.H.E.R.“ zur       Das Fachforum – ein Vortragsprogramm              Nutzen Sie unseren „meet-ING.-Point“ als
LBA im vergangenen Jahr konnten sich die       zu vielfältigen Fachthemen und Treffpunkt         Plattform für Ihren Erfahrungsaustausch
Besucher über verschiedene Möglichkeiten       für private Bauherren, Handwerker, Eigen-         unter Fachexperten oder für Beratungs-
vom mechanischen Einbruchschutz bis hin        heimkäufer, Heimwerker, allgemein Inter-          und Kundengespräche. Zu Zwecken der
zu Videoüberwachung und Smart-Home             essierte und natürlich für uns als Aussteller.    zeitlichen Koordination wird um vorheri-
beraten lassen.                                Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt be-            ge Abstimmung mit der Ingenieurkammer
                                               teiligt sich mit Vorträgen im Messeforum,         Sachsen-Anhalt, gebeten.
Unter dem Motto „Hier ist der Fachmann         Halle1.
gefragt“ werden den Messebesuchern                                                               Ansprechpartnerin ist
Tipps für ihre Bauvorhaben gegeben sowie       So findet beispielsweise am 3. März 2017          Frau Nancy Meier,
Trends und aktuelle Angebote vorstellt.        ab 15 Uhr das »3. offene Symposium                Telefon: 0391 / 62889-80,
                                               des Arbeitskreises Energie der Inge-              E-Mail: meier@ing-net.de
Ob öffentliche Träger oder private Bauher-
ren: Sachsen-Anhalt gestaltet aktiv nach
                                                                                                                                              
wie vor ganze Städte um, erneuert bzw.
verbessert die Verkehrsinfrastruktur, baut
Eigenheime, modernisiert Neubau- und Alt-
stadtbereiche.

70 % der Wohnungsneubauten in Sachsen-
Anhalt erfolgen durch private Haushalte.
Damit sind diese in Sachsen-Anhalt die
wichtigste Bauherrengruppe und gleichzei-
tig auch die größte Besucherzielgruppe der
LBA.

Aber nicht nur der Neubau steht auf der
Messe im Vordergrund, sondern auch die
Sanierung bzw. Modernisierung, d. h.
Maßnahmen, die den Komfort und Ge-
brauchswert steigern. Auch die punktuelle
Modernisierung im Wohngebäude bildet
einen Schwerpunkt auf der LBA 2017. Da-
bei geht es um Nutzungsanpassung (z.B.
barrierefreies Wohnen) oder um Dach-
Fassade-, Fenster- und Treppensanierung,
Badsanierung und -neugestaltung, energe-
tische Gebäudesanierung, etc..

                                                                                                                                                    11
Deutsches Ingenieurblatt – Sachsen-Anhalt / Januar-Februar 2017

Termine: Veranstaltungen und Weiterbildungen
Weitere Veranstaltungen finden Sie auf unserer Website www.ing-net.de > Termine
Anmeldungen für Weiterbildungsveranstaltungen der IK ST online: www.ing-net.de > Termine > Weiterbildung

Interne Termine
  Termin                     Ort                  Veranstaltung                                                         Link Informationen:
                                                                                                                        www.ing-net.de >
                                                                                                                        Termine >...

  13.02.2017                 Magdeburg            1. Vorstandssitzung 2017 der IK ST                                    > Interne Termine

  13.03.2017                 Magdeburg            2. Vorstandssitzung 2017 der IK ST                                    > Interne Termine

  03.04.2017                 Magdeburg            3. Vorstandssitzung 2017 der IK ST                                    > Interne Termine

  12.05.2017                 Magdeburg            4. Vorstandssitzung 2017 der IK ST                                    > Interne Termine

  12.05.2017                 Magdeburg            18. Sitzung der 5. Vertreterversammlung der IK ST                     > Interne Termine

Termine/Weiterbildungsveranstaltungen der Ingenieurkammer und Bildungspartner
  Termin                   Ort                    Veranstaltung/Seminar                                                 Link Veranstalter:
                                                                                                                        www.ing-net.de >
                                                                                                                        Termine > ...
  21.02.2017               Hannover               Fachseminar: Planerverträge und HOAI-Abrechnungssystem                > Sonstige Termine

  01.03.2017               Leipzig                Beton-Seminar 2017 - Aktuelle Betontechnik                            > Weiterbildung extern

  02.-03.03.2017           Leipzig                13. Erdbaufachtagung - Sicherungen im Erd-, Fels- und Grundbau        > Weiterbildung extern

  03.-05.03.2017           Magdeburg              27. Landes-Bau-Ausstellung Sachsen-Anhalt / Schülerwettbewerb         > Sonstige Termine

  03.03.2017               Magdeburg              LBA-Forum: 3. offenes Symposium des Arbeitskreises Energie            > Sonstige Termine
                                                  der IK ST zum Thema: „Das neue Gebäudeenergiegesetz,
                                                  Für und Wider“
  08.03.2017               Magdeburg              Building Information Modeling (BIM)                                   > Weiterbildung
                                                  in zwei Blöcken - Grundlagen und praktische Demonstration
  13.-14.03.2017           Dresden                27. Dresdner Brückenbausymposium 2017                                 > Sonstige Termine
                                                  Planung, Bauausführung, Instandsetzung und Ertüchtigung von Brücken
  14.03.2017               Potsdam                Beton-Seminar 2017 - Aktuelle Betontechnik                            > Weiterbildung extern

  16.03.2017               Leipzig                Neue Herausforderungen im Betonbau                                    > Weiterbildung extern

  16.03.2017               Leipzig                12. Tagung Betonbauteile                                              > Weiterbildung extern

  20.-21.03.2017           Bochum                 13. Fachtagung Baustatik-Baupraxis 2017                               > Weiterbildung extern

  22.03.2017               Barleben               BIM-Workshop (Unternehmer-Frühstück)                                  > Sonstige Termine

  23.03.2017               Magdeburg              Energieeffizienz und Bauschäden                                       > Weiterbildung

  23.03.2017               Magdeburg              Beton-Seminar 2017 - Aktuelle Betontechnik                            > Weiterbildung extern

  06.04.2017               Magdeburg              Minimierung von Wärmebrücken – Neue Planungs- und                     > Weiterbildung
                                                  Ausführungsbeispiele der DIN 4108 Bbl 2
  05.05.2017               Dessau-Roßlau          Sicherheit auf der Baustelle                                          > Weiterbildung

  10.05.2017               Magdeburg              Bauen im Bestand - Schwerpunkt Innendämmung                           > Weiterbildung

  16.05.2017               Gatersleben            5. Vergabekongress Sachsen-Anhalt                                     > Sonstige Termine

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