7 Mitteilungen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
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Mitteilungen 01-02/2017 der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Offizielles Organ der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt – Körperschaft des öffentlichen Rechts Kammermitglieder stellen im Jahr 2017/2018 die Weichen für die zukünftige Berufspolitik der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Liebe Ingenieurinnen und Ingenieure, 5. Vertreterversammlung hat die Ingeni- Mecklenburg-Vorpommern bereits in der eurkammer Sachsen-Anhalt in der Öffent- vierten Legislaturperiode unseres „Kam- zunächst wünsche ich Ihnen ein ge- lichkeit an Beachtung gewonnen und die mer-Parlaments“ tätig. sundes, frohes und erfolgreiches Wirtschaftskraft ihrer Mitglieder durch Vor- neues Jahr! Vieles liegt in unseren schläge und Stellungnahmen zu Gesetzen Wir wissen aber auch: Ausruhen dürfen eigenen Händen. und Verordnungen gestärkt. Das war und wir uns darauf nicht, gerade jetzt nicht. Es ist unser - und mein erklärtes berufspoliti- geht in der gegenwärtigen Zeit nicht nur Als wir uns im vergangenen Jahr zum sches Ziel. Genau dafür arbeiten wir seit um das, was immer schon unseren Erfolg 25-jährigen Kammerjubiläum getroffen vielen Jahren zum Wohle aller Kammermit- ausgemacht hat und was weiter gilt, näm- haben, konnten die Wegbegleiter auf eine glieder. Deshalb ein ganz herzlicher Dank lich diejenigen Kammermitglieder zu stär- Erfolgsgeschichte der Kammerentwicklung an alle, die sich haupt- und ehrenamtlich ken, die Arbeitsplätze schaffen, die etwas zurückblicken. einbringen. unternehmen. Diesen Unternehmern – und ganz besonders dem Mittelstand und den Die Bilanz, die wir vorweisen können, ist Wie Sie wissen, bin ich als Präsident der Familienunternehmen – sage ich ein herz- eindrucksvoll. Das spiegeln meine von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt und liches Dankeschön. Vertreterversammlung bestätigten Berich- zugleich als berufenes Verwaltungsaus- te wider. In dieser Legislaturperiode der schussmitglied der Ingenieur-Versorgung Das berufspolitische Engagement aller Kammermitglieder ist in diesem Jahr be- sonders gefragt. Am 7. November 2017 ist der Wahltag für die 6. Vertreterver- sammlung der Ingenieurkammer Sachsen- Anhalt. Ich bitte Sie um Ihre persönliche Unterstützung: Kandidieren Sie für die Vertreterversammlung und andere eh- renamtliche Aufgaben! Nutzen Sie die demokratische Mitbestimmung in unserer berufsständischen Selbstverwaltung und geben Sie Ihre Stimme zur Wahl ab! Wir werden Sie rechtzeitig und ausführlich über die Kammer-Homepage und die an- deren Kammermedien informieren. Mit einer breiten Diskussion in der Mit- gliedschaft und der Vertreterversammlung wird der Kammervorstand unter meiner Führung auch zukünftig die richtigen Antworten auf die kleinen und großen Zukunftsfragen unseres Berufsstandes ge- ben. Wir wissen: Es gibt kein Zurück in die Welt vor der Globalisierung. Aber #15 Präsident der IK ST Dipl.-Ing. Jörg Herrmann (Foto: IK ST) was bedeutet das genau? Was heißt es für uns, wenn weltweit Menschen nach
Deutsches Ingenieurblatt – Sachsen-Anhalt / Januar-Februar 2017 Wohlstand streben? Wie stellen wir uns Digitalisierung von Unternehmen, bekannt mer Sachsen-Anhalt maßgeblich gestalten auf den weltweiten Wettbewerb um die unter dem Stichwort „Industrie 4.0“, ein. werden. Wenn wir all das in die Waag- innovativsten und besten Produkte ein? schale werfen, wenn wir mit Neugier in Wie verändert die Digitalisierung unsere Wir müssen in unseren Arbeitsberei- die Zukunft schauen, wenn wir verändern, Wirtschafts-, Lebens- und Arbeitsweise im chen – Ingenieurbüro, Bauverwaltung, was uns belastet, und bewahren, was Ingenieurbüro und der Verwaltung? Was Lehr- und Forschungseinrichtung oder uns stark macht, dann werden wir einmal bedeutet es, wenn eine größere Zahl äl- Kammergeschäftsstelle – die Arbeitsbe- mehr die Weichen der Kammer für die terer Ingenieurinnen und Ingenieure mit dingungen und das Arbeitsrecht darauf Zukunft richtig stellen. Lassen Sie uns an einer kleineren Zahl junger Bachelor und ausrichten, mit all den Chancen, die es unserer berufspolitischen Kammerarbeit Master of Engineering zusammenarbeitet? hat, flexibler arbeiten zu können, mit all weiter dranbleiben. Was bedeutet die demografische Entwick- den Möglichkeiten, die es gibt, zu Hause lung in Sachsen-Anhalt und speziell für und im Unternehmen arbeiten zu können. Ich freue mich auf die Impulse und Ideen unsere Kammer? Aber dazu gehören auch all die Sorgen, der alten und neuen Kollegen. Frischer die Ingenieurinnen und Ingenieure haben, Wind tut immer gut. Ich bin sicher, dass Was tun wir für unsere alternden Kam- dass sie rund um die Uhr erreichbar sein wir auch weiterhin alle an einem Strang mermitglieder und wie gewinnen wir müssen. Hier eine neue Kodifizierung des ziehen werden. neue Kammermitglieder? – Das sind nur Arbeitsrechts hinzubekommen, wird zeit- wenige der Zukunftsfragen, auf die wir Zu- nah eine der ganz großen Aufgaben sein. Mein berufspolitisches Engagement gebe kunftsantworten geben müssen, und zwar Wir alle spüren die Veränderungen. Die ich wie bisher meiner Ingenieurkammer. nicht irgendwann, sondern mit unserem einen nutzen die neuen Möglichkeiten vor Dafür will ich als Vermessungsingenieur neuen Wahlprogramm bis Anfang des allem im Beruf und fühlen sich freier als je arbeiten und andere Ingenieurinnen und Jahres 2018. zuvor. Die anderen sorgen sich um ihren Ingenieure begeistern. Dafür trete ich ein Arbeitsbereich, ihre Möglichkeiten, am und dafür bitte ich Sie um Ihr Vertrauen Unser Umgang mit der Digitalisierung gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und bei den Kammerwahlen 2017. ist bereits heute eine Revolution unseres fürchten sich vor dem Tempo, mit dem die Wirtschaftens, Arbeitens und unseres Veränderungen vorangehen. Herzlichen Dank. ganzen Lebens. Heute und in den nächs- ten Jahren wird sich entscheiden, ob das, Die Zukunft der Ingenieurkammer hängt Dipl.-Ing. Jörg Herrmann was in den 25 Jahren unseren Wohlstand einzig und allein von unserer eigenen Präsident ausgemacht hat, weiter seine Heimat in Stärke als Ingenieurin und Ingenieur ab. Deutschland und Europa haben wird. Un- Wir haben es selbst in der Hand, ob wir aufhaltsam, manchmal gar nicht genau zu auch in Zukunft skeptisch gegenüber ver- fassen, verändert die Tatsache, dass von meintlich ganz einfachen Antworten blei- allem, was wir tun, was wir produzieren ben. Es sind sehr selten die ganz einfa- und kommunizieren, Daten miteinander chen Antworten, die unsere Kammer und verknüpft - und zu neuen Angeboten ver- den Berufsstand voranbringen. Wir wis- arbeitet werden. Zu Angeboten und Mög- sen, dass die Beratung der Mitglieder, der lichkeiten, die auf jeden einzelnen Men- Schutz der beruflichen Belange, die Über- schen ausgerichtet sind und somit für das wachung der Erfüllung beruflicher Pflich- Leben jedes einzelnen Menschen eine ten, die Förderung von Baukultur, Wis- Rolle spielen. Darin liegt einerseits die senschaft und Technik sowie die Stärkung Chance einer sehr viel individuelleren Le- der Eigenverantwortung, Unabhängigkeit bensgestaltung, andererseits aber liegen und Fachkompetenz zu den wesentlichen Impressum darin auch die Risiken, dass die Kenntnis- Aufgaben der Kammer gehören. Deshalb Herausgeber se über unsere Persönlichkeit missbraucht ist es meines Erachtens aller Mühe wert, Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt werden. im Geiste der Entwicklungsstrategie des Körperschaft des öffentlichen Rechts Vorstandes weiterzuarbeiten und da, Hegelstraße 23, 39104 Magdeburg Die Digitalisierung ist der dominante Trei- wo es Probleme gibt – und die gibt es –, Telefon: 0391 62889-0, Fax: 0391 62889-99 ber der Globalisierung. Wie wir die Mög- sie natürlich zu lösen. Mit einem solchen E-Mail: info@ing-net.de, Internet: www.ing-net.de lichkeiten der Digitalisierung zum Wohle Verständnis für Berufspolitik, dass sich Geschäftsführerin des Menschen nutzen, wird letztlich über unsere Aufgaben als Körperschaft des Dipl.-Ing.-Ök. Susanne Rabe unseren Wohlstand entscheiden. Die In- öffentlichen Rechts von denen eines Inge- genieurkammer unterstützt mit dem „BIM- nieurvereins unterscheiden, ist auch unser Redaktion Cluster Sachsen-Anhalt“ eine effektive und „Wahlkampf“ in der Ingenieurkammer fair Dipl.-Ing.-Ök. Susanne Rabe nachhaltige Zusammenarbeit aller am Bau zu führen. Mit Namen oder Initialen gekennzeichnete Beiträ- Beteiligten im Land und setzt sich als „Gro- ge stellen nicht unbedingt die Auffassung des Her- ße“ Kammer fachrichtungsübergreifend Wir wissen, dass Ehrenamt und Hauptamt ausgebers dar. Die Beilage ist Bestandteil des DIB. für eine schnelle Standardisierung der die weitere Entwicklung der Ingenieurkam- 2
Deutsches Ingenieurblatt – Sachsen-Anhalt / Januar-Februar 2017 Wahlordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt (Anlage zum Beschluss 51/2016 der 17. Sitzung der 5. Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt vom 11.11.2016) ABSCHNITT 1: lung vertreten sein. Wird bei der Wahl des § 7 Abs. 1 Satz 4 der Satzung WAHL DER VERTRETERVERSAMMLUNG aus einer Fachrichtung kein Vertreter nicht mehr erfüllt wären, gelten folgen- gewählt, so gilt zusätzlich der Vertreter de Maßgaben: § 1 Zusammensetzung der dieser Fachrichtung mit den meisten Vertreterversammlung Stimmen als gewählt (Überhangman- Es rückt das Kammermitglied nach, dat). Wenn für eine Fachrichtung kein welches sich in der bisherigen Kammer- (1) Die Vertreterversammlung wird von gültiger Wahlvorschlag vorliegt, dann mitgliedergruppe wie das gruppenän- den Kammermitgliedern gewählt. gibt es für diese Fachrichtung kein dernde Kammermitglied zum Zeitpunkt Überhangmandat. Die Wahl ist dann der Wahl mit der nächstniedrigeren (2) Für je volle einhundert Kammermitglie- trotzdem gültig. Die in Zeugnissen aus- Stimmenanzahl befand und welches der wird ein Vertreter gewählt. gewiesenen Studiengänge sind durch dieselbe Zugehörigkeit zur jeweiligen den Eintragungsausschuss den vorge- Kammermitgliedergruppe sowohl zum (3) Die Vertreterversammlung der Inge- nannten Fachrichtungen zugeordnet. Zeitpunkt des Nachrückens als auch nieurkammer Sachsen-Anhalt setzt der Wahl hat, wie das gruppenändern- sich aus in allgemeiner, unmittelbarer, de Kammermitglied zum Zeitpunkt der freier, gleicher und geheimer Wahl § 2 Wahlrecht und Wählbarkeit Wahl. Ein Wechsel der Zugehörigkeit gewählten Kammermitgliedern zusam- zur jeweiligen Kammermitgliedergrup- men. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. (1) Wahlberechtigt und wählbar ist jedes pe liegt erst dann vor, wenn das Kam- Kammermitglied, soweit nicht durch mermitglied der Vertreterversammlung (4) Wahlbezirk ist das Land Sachsen-Anhalt. andere Vorschriften oder berufsgericht- seine Zugehörigkeit zur jeweiligen liche Entscheidungen das Wahlrecht Kammermitgliedergruppe nach den (5) Die Vertreter werden nach den Grund- oder die Wählbarkeit nicht gegeben Maßgaben des Ingenieurgesetzes sätzen einer mit der Personenwahl ver- ist. entsprechend verändert, dies der Ge- bundenen Verhältniswahl gewählt. schäftsstelle schriftlich anzeigt und der (2) Voraussetzung zur Stimmabgabe ist die Vorstand der Ingenieurkammer Sach- (6) Die Vertreterversammlung gliedert sich Eintragung in das Wählerverzeichnis. sen-Anhalt den Zeitpunkt des Wechsels in zwei Kammermitgliedergruppen. Die durch Beschluss festgestellt hat. Beratenden Ingenieure, die Mitglieder (3) Im Wählerverzeichnis sind die Kam- nach § 18 Abs. 2 IngG LSA und die mermitglieder in alphabetischer Reihen- selbständigen Mitglieder nach § 18 folge unter Angabe der Kammermitglie- § 3 Wahlausschuss Abs. 3 IngG LSA, die keine Beratenden dergruppe und der Fachrichtung: Ingenieure sind (Teilgruppen), bilden (1) Der Wahlausschuss wird von der Vertre- gemeinsam die Kammermitgliedergrup- a) Bauwesen - Bauwesen, Umwelttech- terversammlung der vorangegangenen pe 1. Sie stellen gemeinsam mindestens nik, Verkehrswesen und Landeswe- Wahlperiode gewählt. Er besteht aus 2/3 aller Vertreter. Die übrigen Vertreter sen dem Wahlleiter, seinem Stellvertreter sind Mitglieder der Kammermitglieder- b) Vermessungswesen und drei weiteren Kammermitgliedern. gruppe 2 (übrige, nichtselbständige Mit- c) Gebäudetechnik - Gebäudetechnik, Die Mitglieder des Wahlausschusses glieder gemäß § 18 Abs. 3 IngG LSA). Anlagenbau und Verfahrenstechnik dürfen nicht zugleich für eine Mitglied- Mindestens ein vorgeschlagener Vertre- d) Elektrotechnik - Elektrotechnik, Ma- schaft in der Vertreterversammlung kan- ter dieser Mitgliedergruppe 2 muss der schinenbau, Informatik, Kfz-Wesen, didieren. Vertreterversammlung angehören. Unter weitere Ingenieurwissenschaften Bezugnahme auf die Beitragsordnung (2) Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, erfolgt eine Zuordnung in die Teilgruppe aufzuführen. In das Wählerverzeichnis wenn einschließlich des Wahlleiters nach dem Beitragshöchstsatz. sind alle Kammermitglieder aufzuneh- oder seines Stellvertreters drei Kammer- men, die am 80. Tag vor dem Wahltag mitglieder vertreten sind. Bei Stimmen- (7) Die nachfolgenden Fachrichtungen als Kammermitglieder geführt werden. gleichheit entscheidet die Stimme des Wahlleiters oder seines Stellvertreters. a) Bauwesen - Bauwesen, Umwelttech- (4) Jedes Kammermitglied kann jedes Über die Beschlüsse ist eine Nieder- nik, Verkehrswesen und Landeswesen Kammermitglied ohne Rücksicht auf schrift anzufertigen. b) Vermessungswesen die jeweilige Kammermitgliedergruppe c) Gebäudetechnik - Gebäudetechnik, gemäß § 1 Abs. 6 wählen. Die Ände- (3) Die Mitglieder des Wahlausschusses Anlagenbau und Verfahrenstechnik rung der Zugehörigkeit zur jeweiligen sind vom Präsidenten der Ingenieur- d) Elektrotechnik - Elektrotechnik, Ma- Kammermitgliedergruppe bleibt ohne kammer zur unparteiischen Wahrneh- schinenbau, Informatik, Kfz-Wesen, Einfluss auf das gewonnene Mandat. mung ihrer Aufgaben zu verpflichten. weitere Ingenieurwissenschaften Ändert sich die Zugehörigkeit zur je- weiligen Kammermitgliedergruppe ei- (4) Die jeweilige Geschäftsordnung der müssen mit mindestens je einem Kam- nes Kammermitglieds der Vertreterver- Vertreterversammlung gilt entspre- mermitglied in der Vertreterversamm- sammlung derart, dass die Maßgaben chend. 3
Deutsches Ingenieurblatt – Sachsen-Anhalt / Januar-Februar 2017 § 4 Wahltag und Vorbereitung mer Sachsen-Anhalt auszulegen. Der unterschrieben sein. des Wahltages Wahlausschuss kann weitere Stellen im b) Jeder Wahlberechtigte kann mehre- Lande Sachsen-Anhalt für die Auslegung re Wahlvorschläge unterschreiben. (1) Der Vorstand der Ingenieurkammer des Wählerverzeichnisses bestimmen. Das gilt auch für Wahlberechtigte, Sachsen-Anhalt beschließt spätestens In diesem Fall sind auch die Zeiten der die ihrerseits zur Wahl vorgeschla- bis zum 100. Tag vor dem Wahltag Auslegung festzulegen. Dem Wählerver- gen werden (Bewerber), mit Aus- den Termin und macht diesen den zeichnis sind während der Auslegefris- nahme des für sie selbst geltenden Kammermitgliedern spätestens bis zum ten die Wahlbekanntmachung und Vor- Wahlvorschlags. 90. Tag vor dem Wahltag bekannt. drucke für Wahlvorschläge beizulegen. c) Wahlvorschläge müssen zusätzlich Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass dem zu den Unterschriften gemäß lit. a) Wählerverzeichnis die Kammermitglie- (4) Einsprüche der Kammermitglieder ge- auch von den dort zur Wahl vorge- derliste der Ingenieurkammer Sachsen- gen Richtigkeit und Vollständigkeit des schlagenen Personen rechtsverbind- Anhalt am 80. Tage vor dem Wahltag Wählerverzeichnisses sind bis zum 54. lich unterschrieben sein. zugrunde gelegt wird und bis wann Tage vor dem Wahltag beim Wahlaus- d) Von den Bewerbern ist anzugeben: ein Einspruch gegen dieses Wählerver- schuss möglich. Der Wahlausschuss Familienname, Vorname, Geburts- zeichnis möglich ist. hat unverzüglich über Einsprüche zu datum, Anschrift, Telefonnummer entscheiden und dem Einspruchsführer und - soweit vorhanden - E-Mail-Ad- (2) Bis spätestens zum 75. Tag vor dem und den Betroffenen die Entscheidung resse, Mitgliedsnummer, Fachrich- Wahltag werden die Wahlbenachrich- bekannt zu geben. Bei berechtigten tung, Zugehörigkeit zur Kammermit- tigungen vom Wahlausschuss veröffent- Einsprüchen ist das Wählerverzeichnis gliedergruppe gemäß § 1 Abs. 6. licht. Dies geschieht durch Briefinforma- zu berichtigen. tion an jedes Kammermitglied. Diese (3) Jeder Bewerber kann nur einmal kandi- Wahlbenachrichtigung muss enthalten: (5) Im Falle von offenbaren Unrichtigkeiten dieren. kann der Wahlausschuss bis zum Zeit- a) alle für den Wahlberechtigten im punkt der Versendung der Wahlunter- (4) Bis zum 50. Tag vor der Wahl müssen Wählerverzeichnis eingetragenen lagen von Amts wegen das Wählerver- die Entscheidungen über die Zulassung Angaben zeichnis berichtigen. der Wahlvorschläge getroffen werden, b) die Bekanntgabe des Vorstands- wobei der Wahlausschuss alle Wahl- beschlusses der Ingenieurkammer (6) Kann eine Berichtigung zur Streichung vorschläge sofort nach Eingang zu Sachsen-Anhalt (gem. Abs. 1) unter einer im Wählerverzeichnis eingetrage- prüfen hat und bei der Feststellung von Angabe des Wahltages nen Person führen, so ist diese unver- Mängeln bei den Wahlvorschlägen c) die Angabe von Orten und Zeiten züglich davon zu unterrichten und ihr oder Erklärungen die Unterzeichner der Auslegung des Wählerver- vor einer möglichen Streichung rechtli- der Erklärung sofort zu einer Beseiti- zeichnisses ches Gehör zu gewähren. gung der Mängel aufzufordern hat. d) die Angabe der Anzahl der zu wählenden Vertreter der Ingenieur- (5) Auf dem Wahlschein werden Fami- kammer Sachsen-Anhalt, getrennt § 5 Wahlvorschläge lienname, Vorname, Geburtsdatum, nach der jeweiligen Kammermitglie- Wohnort, Fachrichtung und die Kam- dergruppe gemäß § 1 Abs. 6 (1) Wahlvorschläge können nur von Kam- mermitgliedergruppe gemäß § 1 Abs. e) die Aufforderung, Wahlvorschläge mermitgliedern bis zum 60. Tag vor 6 der Bewerber angegeben. einzureichen (Wahlvorschlag ge- der Wahl eingereicht werden, wobei mäß Anlage 1 zur Wahlordnung ist mehrere Wahlvorschläge möglich sind. (6) Die Wahlvorschläge werden auf dem beizufügen), getrennt nach der je- Über die Zulassung von Wahlvorschlä- Stimmzettel getrennt nach Kammermit- weiligen Kammermitgliedergruppe gen entscheidet der Wahlausschuss. gliedergruppe gemäß § 1 Abs. 6 al- gemäß § 1 Abs. 6 Gegen die Nichtzulassung stehen die phabetisch nach den Familiennamen f) die Angabe, bis zu welchem Ter- gesetzlich vorhandenen verwaltungs- der Bewerber aufgeführt. min vor dem Wahltag die Wahlvor- rechtlichen Rechtsbehelfe offen. schläge bei der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt (2) Die schriftlich einzureichenden Wahl- § 6 Stimmabgabe vorliegen müssen und die Informa- vorschläge müssen die nachstehenden tion, dass später eingehende Wahl- Angaben a) bis d) enthalten. (1) Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. vorschläge nicht mehr berücksich- tigt werden können. a) Die Wahlvorschläge müssen in Be- (2) Bis zum 14. Tag vor der Wahl müssen zug auf die zur Wahl vorgeschla- die Wahlunterlagen verschickt sein. Sie (3) Das Wählerverzeichnis ist vom 75. bis genen Personen getrennt nach beinhalten: zum 54. Tage vor dem Wahltag wäh- Kammermitgliedergruppen gemäß a) den Wahlschein mit Briefwahlumschlag rend der allgemeinen Geschäftszeiten § 1 Abs. 6 eingereicht werden und b) den Stimmzettel mit besonderem in der Geschäftsstelle der Ingenieurkam- von jeweils 10 Wahlberechtigten Umschlag (Wahlbrief). 4
Deutsches Ingenieurblatt – Sachsen-Anhalt / Januar-Februar 2017 (3) Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen. bis spätestens 120 Tage nach der Feststel- ausschusses anwesend, so bestimmen lung des Wahlergebnisses. die Mitglieder des Wahlausschusses (4) Der Wahlberechtigte gibt seine Stim- weitere Mitglieder des Wahlausschus- me in der Weise ab, dass er auf dem ses aus der Reihe der Mitarbeiter der Stimmzettel den oder die Bewerber, de- § 9 Ergänzende Vorschriften Geschäftsstelle. Ist kein Mitglied des nen er seine Stimme geben will, durch Wahlausschusses anwesend, bestimmt Ankreuzen zweifelsfrei kennzeichnet, (1) Die gewählten Vertreter erklären vor die Vertreterversammlung die Mitglie- wobei er einem Bewerber bis zu drei der Annahme der Wahl schriftlich, der des Wahlausschusses. Stimmen oder seine Stimmen auch ver- dass sie nicht als hauptamtliche oder schiedenen Bewerbern geben kann. informelle Mitarbeiter des Ministeri- ums für Staatssicherheit der DDR tätig § 12 Wahltag (5) Stimmzettel, auf denen keine oder mehr waren und geben damit die Einwil- als drei Stimmen vergeben wurden, ligung zur Überprüfung ab. Im Falle Bei einer Neuwahl der Vertreterversamm- sind ungültig. einer erwiesenen Tätigkeit erlischt das lung erfolgt innerhalb der konstituieren- Mandat für die Vertreterversammlung. den Sitzung der Vertreterversammlung die (6) Der Wahlbrief muss spätestens am Es erfolgt dann eine Nachwahl gemäß Wahl des Vorstandes. Wahltag um 16:00 Uhr im Wahllokal § 2 Abs. 4. (Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt) eingegangen sein. (2) Soweit vorstehend nichts anderes ge- § 13 Wahlvorschläge regelt ist, gelten die Vorschriften des Landeswahlgesetzes Sachsen-Anhalt in (1) Wahlvorschläge können nur von den § 7 Feststellung des Wahlergebnisses; der jeweiligen Fassung entsprechend. anwesenden Mitgliedern der Vertre- Wahleinspruch terversammlung am Wahltag in der Sitzung der Vertreterversammlung ab- (1) Der Wahlausschuss stellt nach der Aus- ABSCHNITT 2: gegeben werden. zählung der Stimmen fest, wie viele WAHL DES VORSTANDES Stimmen auf jeden vorgeschlagenen (2) Zunächst sind der Präsident und die Bewerber entfallen sind und welcher § 10 Wahlrecht und Wählbarkeit Vizepräsidenten nacheinander vorzu- Kammermitgliedergruppe nach § 1 schlagen und zu wählen. Nach deren Abs. 6 sowie welcher Fachrichtung (1) Wahlberechtigt und wählbar ist jedes Wahl erfolgen die Vorschläge für die nach § 1 Abs. 7 diese angehören. Ge- Mitglied der Vertreterversammlung, weiteren Mitglieder des Vorstandes wählt ist, wer die meisten gültigen Stim- soweit nicht durch andere Vorschriften und deren Wahl. men erhält, bis die in § 1 Abs. 2 be- oder berufsgerichtliche Entscheidungen stimmte Zahl der Vertreter erreicht ist. das Wahlrecht oder die Wählbarkeit (3) Zuständig für die Entgegennahme der nicht gegeben sind. Wahlvorschläge ist der Wahlleiter des (2) Wird nicht aus jeder in der Satzung Wahlausschusses. vorgesehenen Fachrichtung mindestens (2) Jedes Mitglied der Vertreterversamm- ein Vertreter gewählt, so gilt § 1 Abs. 7. lung kann jedes Mitglied der Vertre- terversammlung ohne Rücksicht auf die § 14 Zusammensetzung (3) Jeder Wahlberechtigte kann binnen jeweilige Kammermitgliedergruppe ge- des Vorstands zwei Wochen nach Bekanntgabe des mäß § 1 Abs. 6 wählen. Wahlergebnisses Wahleinspruch erhe- (1) Von der Vertreterversammlung werden ben (Ausschlussfrist). – vorbehaltlich der Überhangmandate, § 11 Wahlausschuss die sich aus den nachstehenden Ab- (4) Der Wahleinspruch ist mit der Begrün- sätzen 4 und 5 ergeben können – fünf dung schriftlich beim Wahlausschuss (1) Der Wahlausschuss setzt sich aus Mit- Vorstandsmitglieder gewählt: einzureichen, der binnen eines Monats gliedern des Wahlausschusses der über die Zulässigkeit und Begründetheit Wahl zur Vertreterversammlung zu- a) ein Präsident des Wahleinspruchs entscheidet. sammen und besteht aus dem Wahl- b) zwei Vizepräsidenten leiter und zwei weiteren Beisitzern. c) mindestens zwei weitere Vorstands- Die Auswahl der drei Mitglieder des mitglieder. § 8 Konstituierung der Wahlausschusses trifft die Vertreterver- Vertreterversammlung sammlung. Die Mitglieder des Wahl- Im Falle von Überhangmandaten nach ausschusses bestimmen danach den den Absätzen 4 und 5 hat der Vorstand Der Vorstand der Vertreterversammlung Wahlleiter. mehr als fünf Mitglieder. lädt zur konstituierenden Sitzung der Ver- treterversammlung ein. Die konstituierende (2) Sind am Tag der Vorstandswahl nicht (2) Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Schei- Sitzung der Vertreterversammlung erfolgt mindestens drei Mitglieder des Wahl- det ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, 5
Deutsches Ingenieurblatt – Sachsen-Anhalt / Januar-Februar 2017 so wird in der nächsten Vertreterver- Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit (2) Gleichzeitig tritt die Wahlordnung vom sammlung für den Rest seiner Amtszeit im dritten Wahlgang entscheidet das 25.04.2014 an diesem Tage außer ein neues Vorstandsmitglied gewählt. Los. Kraft. (3) Die Kammermitgliedergruppe 1 gemäß (3) Jeder Wahlberechtigte hat pro zu wäh- Durch die Vertreterversammlung beschlos- § 1 Abs. 6 stellt mindestens 2/3 aller lendes Vorstandsmitglied eine Stimme. sen am 11.11.2016. Vorstandsmitglieder. Wird diese Grup- Gewählt wird in drei Wahlgängen in penstärke bei der Wahl nach Abs. 1 Reihenfolge gemäß § 12 Abs. 2. Ausgefertigt am 14.11.2016 nicht erreicht, so gilt zusätzlich der Ver- treter der Kammermitgliedergruppe 1 mit den nachfolgend meisten Stimmen § 16 Feststellung des als Vorstandsmitglied gewählt (Über- Wahlergebnisses; Wahleinspruch hangmandat). Dipl.-Ing. Jörg Herrmann (1) Der Wahlausschuss stellt nach der Aus- Präsident (4) Die Fachrichtungen gemäß § 1 Abs. zählung der Stimmen fest, wie viele der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt 7 sollen mit mindestens je einem Kam- Stimmen auf jeden vorgeschlagenen mermitglied im Vorstand vertreten sein. Bewerber entfallen sind und welcher Anlage: Muster eines Wahlvorschlags für Wird für eine Fachrichtung kein Vertre- Kammermitgliedergruppe nach § 1 die Vertreterversammlung ter bei der Wahl nach Abs. 1 gewählt Abs. 6 sowie welcher Fachrichtung und ist kein Vertreter dieser Fachrich- nach § 1 Abs. 7 diese angehören. Durch die Aufsichtsbehörde genehmigt am tung durch ein Überhangmandat im 12.12.2016. Sinne des Absatz 4 vertreten, so gilt (2) Jeder Wahlberechtigte kann binnen zusätzlich der Vertreter dieser Fach- zwei Wochen nach Bekanntgabe des Die Wahlunterlagen erhalten alle Mitglie- richtung mit den nachfolgend meisten Wahlergebnisses Wahleinspruch erhe- der rechtzeitig per Post. Stimmen als Vorstandsmitglied gewählt ben (Ausschlussfrist). (Überhangmandat). Gibt es für eine Die Anlage zur Wahlordnung gemäß Fachrichtung keinen gültigen Wahlvor- (3) Der Wahleinspruch ist mit der Begrün- § 4 (2) kann bei Bedarf zur Einsicht in schlag für einen Vertreter, dann gibt es dung schriftlich beim Wahlausschuss der Geschäftsstelle der Ingenieurkam- für diese Fachrichtung kein Überhang- einzureichen, der binnen eines Monats mer Sachsen-Anhalt abgefordert wer- mandat. Die Wahl ist dann trotzdem über die Zulässigkeit und Begründetheit den. gültig. Die in Zeugnissen ausgewiese- des Wahleinspruchs entscheidet. nen Studiengänge sind durch den Ein- tragungsausschuss den vorgenannten Fachrichtungen zugeordnet. § 17 Ergänzende Vorschriften (5) Nachträgliche Veränderungen der Zu- Soweit vorstehend nichts anderes geregelt gehörigkeit zu einer Kammermitglie- ist, gelten die Vorschriften des Landeswahl- dergruppe im Sinne des vorstehenden gesetzes Sachsen-Anhalt in der jeweiligen Abs. 4 oder der Fachrichtungszugehö- Fassung entsprechend. rigkeit im Sinne des vorstehenden Abs. 5 bleiben ohne Auswirkungen auf die gewählten Vorstandsmitglieder. ABSCHNITT 3: BEKANNTMACHUNGEN UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 15 Stimmabgabe (1) Die Wahl erfolgt geheim, soweit keine § 18 Bekanntmachungen offene Wahl per Handzeichen bean- tragt wird und alle anwesenden Ver- Sämtliche nach dieser Wahlordnung erfor- treter der Ingenieurkammer Sachsen- derlichen Bekanntmachungen erfolgen ge- Anhalt der offenen Wahl zustimmen. mäß § 15 der Satzung der Ingenieurkam- mer Sachsen-Anhalt. (2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der gülti- gen Stimmen der anwesenden Mitglie- der der Vertreterversammlung erhält. § 19 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgän- gen nicht erreicht, so ist gewählt, wer in (1) Diese Wahlordnung tritt am Tag ihrer einem weiteren Wahlgang die meisten Bekanntmachung in Kraft. 6
Deutsches Ingenieurblatt – Sachsen-Anhalt / Januar-Februar 2017 Wahlordnung der Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen- Anhalt für das Vertretergremium des Versorgungswerkes Mecklenburg-Vorpommern (Anlage zum Beschluss 55/2016 der § 4 Wahlvorbereitung und Wahltag (3) Jeder Wahlberechtigte kann zwei Ver- 17. Sitzung der 5. Vertreterversamm- treter wählen, er kann auch für sich lung der Ingenieurkammer Sachsen- (1) Der Vorstand der Ingenieurkammer selbst stimmen. Anhalt vom 11.11.2016) Sachsen-Anhalt beschließt spätestens bis zum 100. Tag vor dem Wahltag (4) Der Wahlberechtigte gibt seine Stimme den Termin und macht diesen den in der Weise ab, dass er auf der Wahl- § 1 Rechtsgrundlage Versorgungswerk-Teilnehmern spätes- liste den oder die Vertreter, denen er tens bis zum 90. Tag vor dem Wahltag seine Stimme geben will, durch Ankreu- (1) Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt durch Veröffentlichung in dem durch zen zweifelsfrei kennzeichnet und er ist auf der Grundlage des § 17 Satz die Satzung festgelegten Veröffentli- die Wahlliste mit Wahlschein als Wahl- 1 Nr. 3 IngG LSA an das Versorgungs- chungsorgan oder per Brief bekannt. brief dem Wahllokal (Geschäftsstelle werk Mecklenburg-Vorpommern ange- der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt) schlossen. (2) Bis spätestens zum 75. Tag vor dem persönlich oder auf dem Postweg zur Wahltag werden die Wahlbenach- Verfügung stellt. (2) Das oberste Organ des Versorgungs- richtigungen vom Wahlausschuss werkes Mecklenburg-Vorpommern ist veröffentlicht. Dies geschieht durch (5) Wahllisten, auf denen keine oder mehr das Vertretergremium. Briefinformation an jeden Versorgungs- als zwei Vertreter angekreuzt wurden, werk-Teilnehmer. Diese Wahlbenach- sind ungültig. (3) Als Mitglied im Versorgungswerk richtigung muss enthalten: stellt die Ingenieurkammer Sachsen- (6) Der Wahlbrief muss spätestens am Anhalt gemäß § 4 der „Satzung über a) die Bekanntgabe des Vorstands- Wahltag um 16:00 Uhr im Wahllokal den Anschluss der Ingenieurkammer beschlusses der Ingenieurkammer eingegangen sein. Sachsen-Anhalt an die Ingenieurver- Sachsen-Anhalt zur Angabe des sorgung Mecklenburg-Vorpommern“ Wahltages vom 15.05.2006 zwei Vertreter für das b) die Angabe der Anzahl der zu § 6 Wahlergebnis / Wahleinspruch Vertretergremium für den dort jeweils wählenden Vertreter bestimmten Zeitraum. c) die Abfrage der Bereitschaft der (1) Der Wahlausschuss stellt nach der Aus- wählbaren Versorgungswerk-Teilneh- zählung der Stimmen fest, wie viele mer zur Aufnahme in die Wahlliste Stimmen jeder wählbare Versorgungs- § 2 Wahlrecht und Wählbarkeit d) die Angabe, bis zu welchem Termin werk-Teilnehmer auf sich vereinen kann. vor dem Wahltag die Bereitschafts- Die zwei Versorgungswerk-Teilnehmer, (1) Wahlberechtigt sind alle Kammermitglie- erklärung zur Aufnahme in die die die meisten Stimmen auf sich ver- der, die Mitglied im Versorgungswerk Wahlliste bei der Geschäftsstelle einen können, gelten als gewählt. Bei Mecklenburg-Vorpommern sind (Versor- der Ingenieurkammer Sachsen-An- Gleichheit der Stimmenanzahl entschei- gungswerk-Teilnehmer), und die am 80. halt vorliegen muss und dass später det das Los. Tag vor dem Wahltag als Versorgungs- eingehende Bereitschaftserklärun- werk-Teilnehmer bei der Ingenieurkam- gen nicht mehr berücksichtigt wer- (2) Jeder Wahlberechtigte kann gegen die mer Sachsen-Anhalt geführt werden. den können. Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, (2) Wählbar sind alle Versorgungswerk- (3) Zur Wahl der Vertreter für das Vertre- dass die Wahl nicht den Wahlrechts- Teilnehmer, die ihre Bereitschaft zur tergremium wird durch die Ingenieur- vorschriften entsprechend vorbereitet Mitarbeit im Vertretergremium des Ver- kammer Sachsen-Anhalt eine Wahlliste oder durchgeführt oder in anderer sorgungswerkes Mecklenburg-Vorpom- erstellt, in der alle wählbaren Versor- unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis mern und damit die Aufnahme in die gungswerk-Teilnehmer alphabetisch mit beeinflusst worden ist. Wahlliste schriftlich erklärt haben. Familienname, Vorname und Adresse aufgeführt sind. (3) Der Wahleinspruch ist binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des § 3 Wahlausschuss Wahlergebnisses mit der Begründung § 5 Stimmabgabe schriftlich beim Wahlausschuss einzu- Der Wahlausschuss wird vom Vorstand der reichen, der binnen eines Monats über Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gewählt (1) Die Wahl wird als Briefwahl durchge- die Zulässigkeit und Begründetheit des und besteht aus dem Wahlleiter und zwei führt. Wahleinspruchs entscheidet. weiteren Beisitzern, die nicht Mitglied im Versorgungswerk Mecklenburg-Vorpom- (2) Bis zum 14. Tag vor der Wahl müssen mern sein dürfen. die Wahlunterlagen verschickt sein. Sie § 7 Bekanntmachungen beinhalten: a) den Wahlschein Sämtliche nach dieser Wahlordnung er- b) die Wahlliste mit Umschlag. forderlichen Bekanntmachungen erfolgen 7
Deutsches Ingenieurblatt – Sachsen-Anhalt / Januar-Februar 2017 Bekanntmachungen Beschlüsse der Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gemäß § 15 der Satzung der Ingenieur- Beschluss 50/2016 Die Vertreterversammlung der Ingenieur- kammer Sachsen-Anhalt. 17. Sitzung der 5. Vertreterversamm- kammer Sachsen-Anhalt hat die Änderung lung der Ingenieurkammer Sachsen- der „Wahlordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt“ mit Stand: 20.10.2016 § 8 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Anhalt am 11.11.2016 beschlossen. Diese Wahlordnung tritt am Tag ihrer Be- Änderung der Satzung der Ingenieur- Begründung: Die Vertreterversammlung kanntmachung in Kraft. kammer Sachsen-Anhalt der 5. Legislaturperiode hatte beschlos- sen, die bestehende Wahlordnung Der Vorstand der Ingenieurkammer stellte grundsätzlich zu überarbeiten. Sie hat in Durch die Vertreterversammlung beschlos- den Antrag zur Änderung der Satzung der ihren Sitzungen vom 20.06.2014 sowie sen am 11.11.2016. Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. Die Mit- 24.04.2015 die Eckpunkte für diese Über- glieder der Vertreterversammlung mögen arbeitung beschlossen. Ausgefertigt am 14.11.2016 beschließen: Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf § 4 Rechte und Pflichten der Kammermit- einer Wahlordnung durch den Ausschuss glieder, der Pro-Forma-Mitglieder und Berufsrecht der Ingenieurkammer Sachsen- aller Berufs-Haftpflichtversicherungs- Anhalt erstellt, durch den Justiziar der In- Dipl.-Ing. Jörg Herrmann pflichtigen im Sinne von § 33 IngG LSA genieurkammer Sachsen-Anhalt geprüft Präsident der Ingenieurkammer Sachsen- und am 20.10.2016 mit der zuständigen Anhalt Es wird im Absatz 2 folgender Satz 2 an- Aufsichtsbehörde abgestimmt. gefügt: Durch die Vertreterversammlung beschlos- Durch die Aufsichtsbehörde genehmigt am (2) Alle Kammermitglieder sind nach Maß- sen am 11.11.2016. 12.12.2016. gabe der Wahlordnung wahlberechtigt und wählbar für die Organe der Ingeni- Ausgefertigt am 14.11.2016 eurkammer. Dies gilt nicht für Ehrenmit- glieder, die keine Kammermitglieder sind. Begründung: Die Änderung der Satzung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist erforder- Dipl.-Ing. Jörg Herrmann lich, aufgrund der Änderung der Wahlord- Präsident nung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Durch die Vertreterversammlung beschlos- Anlage: sen am 11.11.2016. Wahlordnung der Ingenieurkammer Sach- sen-Anhalt - Stand: 20.10.2016 Ausgefertigt am 14.11.2016 Von der Aufsichtsbehörde genehmigt am 12.12.2016. Dipl.-Ing. Jörg Herrmann Beschluss 52/2016 Präsident der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt 17. Sitzung der 5. Vertreterversamm- lung der Ingenieurkammer Sachsen- Von der Aufsichtsbehörde genehmigt am Anhalt am 11.11.2016 12.12.2016. Festsetzung der Beitragssätze für das Haushaltsjahr 2017 Beschluss 51/2016 zur 17. Sitzung der 5. Vertreterver- Der Haushaltsausschuss der Ingenieurkam- mer Sachsen-Anhalt stellte den Antrag, sammlung der Ingenieurkammer die Mitglieder der 5. Vertreterversamm- Sachsen-Anhalt am 11.11.2016 lung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt mögen die Beitragssätze für das Haus- Änderung der Wahlordnung der In- haltsjahr 2017 auf der Grundlage der Bei- genieurkammer Sachsen-Anhalt tragsordnung der Ingenieurkammer Sach- 8
Deutsches Ingenieurblatt – Sachsen-Anhalt / Januar-Februar 2017 sen-Anhalt (genehmigt am 05.08.2014, Haushaltsplan 2017 vom 30.08.2016 ratungsgesellschaft in Magdeburg) ertei- veröffentlicht in der DIB-Ausgabe Dezem- len. ber 2014) in folgender Höhe festsetzen: 1. Der Haushaltsplan für das Haushalts- jahr 2017 wird in Einnahmen und Aus- Durch die Vertreterversammlung beschlos- Beitragssätze: gaben auf insgesamt sen am 11.11.2016. Basisbeitrag: 420,00 Euro 796.200,21 Euro Ausgefertigt am 14.11.2016 Beitragsgruppe 1 Beratende Ingenieure festgelegt. Beitrag (3/3 des Basisbeitrages): 420,00 Euro 2. Kredite zur Deckung von Ausgaben Dipl.-Ing. Jörg Herrmann Zusatzbeitrag pro Mitarbeiter werden nicht aufgenommen. Präsident (max. für 30 Mitarbeiter): 42,00 Euro der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt 3. Die Ausgabenansätze des Haus- Beitragsgruppe 2 haltsplanes 2017 sind innerhalb der Von der Aufsichtsbehörde genehmigt am Selbständige Mitglieder Hauptgruppen entsprechend der 12.12.2016. Beitrag Haushalts- und Kassenordnung der In- (2/3 des Basisbeitrages): 280,00 Euro genieurkammer Sachsen-Anhalt vom Zusatzbeitrag pro Mitarbeiter 15.12.2008 in Verbindung mit der Beschluss 55/2016 (max. für 30 Mitarbeiter): 28,00 Euro Landeshaushaltsordnung gegenseitig zur 17. Sitzung der 5. Vertreterver- deckungsfähig. sammlung der Ingenieurkammer Sach- Mitglieder nach BauO LSA und IngG LSA sen-Anhalt am 11.11.2016 (Mitglieder mit Bauvorlageberechtigung bzw. Durch die Vertreterversammlung beschlos- Nachweisberechtigte für Standsicherheit) sen am 11.11.2016. Wahlordnung der Mitglieder der In- Beitrag genieurkammer Sachsen-Anhalt für (5/6 des Basisbeitrages): 350,00 Euro Ausgefertigt am 14.11.2016 das Vertretergremium des Versor- Zusatzbeitrag pro Mitarbeiter gungswerkes Mecklenburg-Vorpom- (max. für 30 Mitarbeiter): 35,00 Euro mern Beitragsgruppe 3 Dipl.-Ing. Jörg Herrmann Die Vertreterversammlung der Ingenieur- Mitglieder Präsident kammer Sachsen-Anhalt hat die Änderung Beitrag der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt der „Wahlordnung der Mitglieder der In- (1/3 des Basisbeitrages): 140,00 Euro genieurkammer Sachsen-Anhalt für das Von der Aufsichtsbehörde genehmigt am Vertretergremium des Versorgungswerkes Beitragsgruppe 4 12.12.2016. Mecklenburg-Vorpommern“ mit Stand: Ingenieure ohne aktive Berufsausübung 24.10.2016 beschlossen. Beitrag (1/6 des Basisbeitrages): 70,00 Euro Beschluss 54/2016 Begründung: Die Vertreterversammlung 17. Sitzung der 5. Vertreterversamm- der 5. Legislaturperiode hatte beschlos- Durch die Vertreterversammlung beschlos- lung der Ingenieurkammer Sachsen- sen, die bestehende Wahlordnung sen am 11.11.2016. Anhalt am 11.11.2016 grundsätzlich zu überarbeiten. Sie hat in ihren Sitzungen vom 20.06.2014 sowie Ausgefertigt am 14.11.2016 Erteilung des Auftrages zur Prüfung 24.04.2015 die Eckpunkte für diese Über- der Rechnungslegung der Ingeni- arbeitung beschlossen. eurkammer Sachsen-Anhalt für das Haushaltsjahr 2016 an eine Wirt- Der Abschnitt 3 der bisherigen Wahlord- Dipl.-Ing. Jörg Herrmann schaftsprüfungsgesellschaft und Steu- nung regelt die Wahl der Mitglieder des Präsident erberatungsgesellschaft Vertretergremiums des Versorgungswer- der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt kes. In der Neufassung der Wahlordnung Der Rechnungsprüfungsausschuss der In- der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gibt Von der Aufsichtsbehörde genehmigt am genieurkammer Sachsen-Anhalt stellte den es diesen Abschnitt 3 nicht mehr. Hierfür 12.12.2016. Antrag, die Mitglieder der 5. Vertreterver- wurde stattdessen eine eigenständige sammlung der Ingenieurkammer Sachsen- Wahlordnung erstellt. Anhalt mögen den Auftrag zur Prüfung Beschluss 53/2016 der Rechnungslegung der Ingenieurkam- Damit durch die Verabschiedung der neu- 17. Sitzung der 5. Vertreterversamm- mer Sachsen-Anhalt für das Haushaltsjahr en Wahlordnung insoweit kein „rechtsfrei- lung der Ingenieurkammer Sachsen- 2016 an Gliemer + Partner GmbH (Wirt- er“ Zustand eintritt, sollte die gesonderte Anhalt am 11.11.2016 schaftsprüfungsgesellschaft und Steuerbe- neue Wahlordnung für das Vertretergre- 9
Deutsches Ingenieurblatt – Sachsen-Anhalt / Januar-Februar 2017 mium des Versorgungswerkes gemeinsam nung zu tragen. Dennoch ist für das Er- keine Bedenken oder Einwände. mit der Wahlordnung für die Vertreterver- reichen von Bekanntmachungen für alle Durch die Vertreterversammlung beschlos- sammlung und den Vorstand verabschie- Kammermitglieder und die Öffentlichkeit sen am 11.11.2016. det werden. darüber hinaus im Printmedium „Mittei- lungen der Ingenieurkammer Sachsen- Ausgefertigt am 14.11.2016 Durch die Vertreterversammlung beschlos- Anhalt“ auf die veröffentlichte Bekannt- sen am 11.11.2016. machung hinzuweisen. Mit Stand vom 04.11.2016 hat die IK ST 1853 Kammer- Ausgefertigt am 14.11.2016 mitglieder, 1595 Kammermitglieder haben dem Erhalt von E-Mails zugestimmt, 589 Dipl.-Ing. Jörg Herrmann Kammermitglieder haben eine Webseite. Präsident der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Dipl.-Ing. Jörg Herrmann Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisie- Von der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis ge- Präsident rung bestehen zu dieser Verfahrensweise nommen am 12.12.2016. der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Anlage Wahlordnung der Mitglieder der Ingeni- Beschluss 57/2016 Begründung: Der bisherige Vorsitzende eurkammer Sachsen-Anhalt für das Vertre- 17. Sitzung der 5. Vertreterversamm- des Ausschusses „Berufshaftpflichtversi- tergremium des Versorgungswerkes Meck- lung der Ingenieurkammer Sachsen- cherung“, Herr RA Ralf M. Leinenbach, lenburg-Vorpommern (Stand: 24.10.2016) Anhalt am 11.11.2016 legt mit Stichtag 30. November 2016 sein Amt als Vorsitzender des Ausschusses „Be- Von der Aufsichtsbehörde genehmigt am Änderung zur personellen Besetzung rufshaftpflichtversicherung“ nieder. 12.12.2016. des Ausschusses „Berufshaftpflicht- versicherung“ (BHV) der IK ST - Stand: Durch die Vertreterversammlung beschlos- 10.11.2016 sen am 11.11.2016. Beschluss 56/2016 Der Vorstand der Ingenieurkammer stellte Ausgefertigt am 14.11.2016 17. Sitzung der 5. Vertreterversamm- den Antrag, den Vorsitz für den Ausschuss lung der Ingenieurkammer Sachsen- „Berufshaftpflichtversicherung“ der Ingeni- Anhalt am 11.11.2016 eurkammer Sachsen-Anhalt ab Stichtag: 1. Dezember 2016 neu zu besetzen. Die Mit- Dipl.-Ing. Jörg Herrmann Bestimmung zu Form und Art der Be- glieder der Vertreterversammlung mögen Präsident kanntmachung gemäß Satzung der folgendes beschließen: der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Der Vorstand der Ingenieurkammer stellte Derzeitige personelle Besetzung des Ausschusses „Berufshaftpflichtversicherung“ (BHV) den Antrag zur Bestimmung von Form und der IK ST Art der Bekanntmachung gemäß § 15 der Name, Vorname akad. Grad Funktion Status/Fachrichtung Ort Satzung der Ingenieurkammer Sachsen- Anhalt. Die Mitglieder der Vertreterver- Leinenbach, Ralf M. RA Vorsitzender - Magdeburg sammlung mögen bestimmen: Ackermann, Irmgard RAin stellv. Vorsitzende - Halle (Saale) Klemm, Axel - Ausschussmitglied - Magdeburg „Bekanntmachungen der Ingenieur- kammer Sachsen-Anhalt erfolgen Michalik, Heiko Dipl.-Ing. Ausschussmitglied Mitglied/Bauwesen Dessau-Roßlau durch Aushang in der Geschäftsstelle Wollherr, Stephan - Ausschussmitglied - Magdeburg und auf der Homepage der Ingeni- eurkammer Sachsen-Anhalt (www. Änderung zur personellen Besetzung des Ausschusses „Berufshaftpflichtversicherung“ ing-net.de)“. Die Bekanntmachung (BHV) der IK ST - ab 01.12.2016 tritt am Tage nach der Einstellung auf Name, Vorname akad. Grad Funktion Status/Fachrichtung Ort der Internetseite in Kraft. Leinenbach, Ralf M. RA Vorsitzender - Magdeburg Begründung: Die Veröffentlichung von In- Klemm, Axel - Vorsitzender - Magdeburg formationen und Bekanntmachungen über Ackermann, Irmgard RAin stellv. Vorsitzende - Halle (Saale) das Medium unsere Homepage ist ein zeit- gemäßes und wirtschaftliches Verfahren. Michalik, Heiko Dipl.-Ing. Ausschussmitglied Mitglied/Bauwesen Dessau-Roßlau Der zunehmenden Digitalisierung ist Rech- Wollherr, Stephan - Ausschussmitglied - Magdeburg 10
Deutsches Ingenieurblatt – Sachsen-Anhalt / Januar-Februar 2017 Einladung der Kammermitglieder zur 27. Landes-Bau-Ausstellung Sachsen-Anhalt, vom 3. bis 5. März 2017 Unter dem Leitthema »Bauen, Modernisie- Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt nieurkammer Sachsen-Anhalt« zur ren und Gestalten« öffnet die Landes-Bau- präsentiert sich auch in diesem Jahr ge- 27. LANDES-BAU-AUSSTELLUNG statt. Im Ausstellung Sachsen-Anhalt – die LBA – am meinsam mit dem Landesbetrieb für Mittelpunkt steht ein Vortrag von Dipl.- Freitag, den 3. März 2017 zum 27. Mal Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Ing. Clemens Westermann mit anschlie- ihre Pforten. Sachsen-Anhalt, dem Talsperrenbetrieb ßender Diskussion zum Thema: „Das Sachsen-Anhalt sowie der Talsperren-Was- neue Gebäudeenergiegesetz, Für Ihr Konzept sieht seit Jahren eine klare in- serkraft GmbH am Gemeinschaftsstand und Wider“. haltliche Gliederung vor und bietet eine „meet-ING.-Point“. Ein großes Plus ist die für alle Seiten attraktive Mischung aus al- nachhaltige Vernetzung mit anderen Aus- Die LBA Sachsen-Anhalt bietet sowohl den len Fachrichtungen der Baubranche. Vom stellern. Der gemeinsame Messeauftritt der Rahmen für intensive Gespräche zwischen Planen und Finanzieren, Neu- und Umbau, Partner wird als bewährtes kommunika- Fachexperten als auch für Beratungs- und Sanieren, Modernisieren spannt sich der tions-politisches Mittel genutzt, um spezielle Kundengespräche. Bogen über die Anwendung regenerativer Informationsangebote an Fachbesucher so- Energien, Energieeinsparungen im Allge- wie an das interessierte Publikum der brei- Alle Kammermitglieder sind herzlich meinen bis hin zu Ideen für den Innenaus- ten Öffentlichkeit zu richten. eingeladen und erhalten eine perso- bau. nengebundene Eintrittskarte für den Besuch der LBA an einem Tag ihrer Ein weiterer Schwerpunkt der Messe: wirk- Messe – und außerdem? Wahl. samer Einbruchschutz! Beim erfolgreichen Start der Sonderschau „S.I.C.H.E.R.“ zur Das Fachforum – ein Vortragsprogramm Nutzen Sie unseren „meet-ING.-Point“ als LBA im vergangenen Jahr konnten sich die zu vielfältigen Fachthemen und Treffpunkt Plattform für Ihren Erfahrungsaustausch Besucher über verschiedene Möglichkeiten für private Bauherren, Handwerker, Eigen- unter Fachexperten oder für Beratungs- vom mechanischen Einbruchschutz bis hin heimkäufer, Heimwerker, allgemein Inter- und Kundengespräche. Zu Zwecken der zu Videoüberwachung und Smart-Home essierte und natürlich für uns als Aussteller. zeitlichen Koordination wird um vorheri- beraten lassen. Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt be- ge Abstimmung mit der Ingenieurkammer teiligt sich mit Vorträgen im Messeforum, Sachsen-Anhalt, gebeten. Unter dem Motto „Hier ist der Fachmann Halle1. gefragt“ werden den Messebesuchern Ansprechpartnerin ist Tipps für ihre Bauvorhaben gegeben sowie So findet beispielsweise am 3. März 2017 Frau Nancy Meier, Trends und aktuelle Angebote vorstellt. ab 15 Uhr das »3. offene Symposium Telefon: 0391 / 62889-80, des Arbeitskreises Energie der Inge- E-Mail: meier@ing-net.de Ob öffentliche Träger oder private Bauher- ren: Sachsen-Anhalt gestaltet aktiv nach wie vor ganze Städte um, erneuert bzw. verbessert die Verkehrsinfrastruktur, baut Eigenheime, modernisiert Neubau- und Alt- stadtbereiche. 70 % der Wohnungsneubauten in Sachsen- Anhalt erfolgen durch private Haushalte. Damit sind diese in Sachsen-Anhalt die wichtigste Bauherrengruppe und gleichzei- tig auch die größte Besucherzielgruppe der LBA. Aber nicht nur der Neubau steht auf der Messe im Vordergrund, sondern auch die Sanierung bzw. Modernisierung, d. h. Maßnahmen, die den Komfort und Ge- brauchswert steigern. Auch die punktuelle Modernisierung im Wohngebäude bildet einen Schwerpunkt auf der LBA 2017. Da- bei geht es um Nutzungsanpassung (z.B. barrierefreies Wohnen) oder um Dach- Fassade-, Fenster- und Treppensanierung, Badsanierung und -neugestaltung, energe- tische Gebäudesanierung, etc.. 11
Deutsches Ingenieurblatt – Sachsen-Anhalt / Januar-Februar 2017 Termine: Veranstaltungen und Weiterbildungen Weitere Veranstaltungen finden Sie auf unserer Website www.ing-net.de > Termine Anmeldungen für Weiterbildungsveranstaltungen der IK ST online: www.ing-net.de > Termine > Weiterbildung Interne Termine Termin Ort Veranstaltung Link Informationen: www.ing-net.de > Termine >... 13.02.2017 Magdeburg 1. Vorstandssitzung 2017 der IK ST > Interne Termine 13.03.2017 Magdeburg 2. Vorstandssitzung 2017 der IK ST > Interne Termine 03.04.2017 Magdeburg 3. Vorstandssitzung 2017 der IK ST > Interne Termine 12.05.2017 Magdeburg 4. Vorstandssitzung 2017 der IK ST > Interne Termine 12.05.2017 Magdeburg 18. Sitzung der 5. Vertreterversammlung der IK ST > Interne Termine Termine/Weiterbildungsveranstaltungen der Ingenieurkammer und Bildungspartner Termin Ort Veranstaltung/Seminar Link Veranstalter: www.ing-net.de > Termine > ... 21.02.2017 Hannover Fachseminar: Planerverträge und HOAI-Abrechnungssystem > Sonstige Termine 01.03.2017 Leipzig Beton-Seminar 2017 - Aktuelle Betontechnik > Weiterbildung extern 02.-03.03.2017 Leipzig 13. Erdbaufachtagung - Sicherungen im Erd-, Fels- und Grundbau > Weiterbildung extern 03.-05.03.2017 Magdeburg 27. Landes-Bau-Ausstellung Sachsen-Anhalt / Schülerwettbewerb > Sonstige Termine 03.03.2017 Magdeburg LBA-Forum: 3. offenes Symposium des Arbeitskreises Energie > Sonstige Termine der IK ST zum Thema: „Das neue Gebäudeenergiegesetz, Für und Wider“ 08.03.2017 Magdeburg Building Information Modeling (BIM) > Weiterbildung in zwei Blöcken - Grundlagen und praktische Demonstration 13.-14.03.2017 Dresden 27. Dresdner Brückenbausymposium 2017 > Sonstige Termine Planung, Bauausführung, Instandsetzung und Ertüchtigung von Brücken 14.03.2017 Potsdam Beton-Seminar 2017 - Aktuelle Betontechnik > Weiterbildung extern 16.03.2017 Leipzig Neue Herausforderungen im Betonbau > Weiterbildung extern 16.03.2017 Leipzig 12. Tagung Betonbauteile > Weiterbildung extern 20.-21.03.2017 Bochum 13. Fachtagung Baustatik-Baupraxis 2017 > Weiterbildung extern 22.03.2017 Barleben BIM-Workshop (Unternehmer-Frühstück) > Sonstige Termine 23.03.2017 Magdeburg Energieeffizienz und Bauschäden > Weiterbildung 23.03.2017 Magdeburg Beton-Seminar 2017 - Aktuelle Betontechnik > Weiterbildung extern 06.04.2017 Magdeburg Minimierung von Wärmebrücken – Neue Planungs- und > Weiterbildung Ausführungsbeispiele der DIN 4108 Bbl 2 05.05.2017 Dessau-Roßlau Sicherheit auf der Baustelle > Weiterbildung 10.05.2017 Magdeburg Bauen im Bestand - Schwerpunkt Innendämmung > Weiterbildung 16.05.2017 Gatersleben 5. Vergabekongress Sachsen-Anhalt > Sonstige Termine 12
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