8-tägige kultur- und erlebnisreise - zwischen ursprünglicher natur und 3000-jähriger geschichte

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8-tägige kultur- und erlebnisreise - zwischen ursprünglicher natur und 3000-jähriger geschichte
Kalabrien
   Kulturreise in das südliche Mezzogiorno

     8 - tä g ig e k ult ur - un d er l ebn i sr ei se
        z w i s c h en ursp r ün g l i c h er n at ur un d 3 0 0 0 - j ä h r i g er g e s c h i c h t e

Kultur-, Studien- und Erlebnisreise
03.10. - 10.10.2023 Nonstop Flüge mit Eurowings ab/bis Stuttgart
Anmeldung und Information bei:

Schwieberdinger Straße 25
71636 Ludwigsburg
Ansprechpartner: Jürgen Jetter
Telefon 07141/248-0
E-Mail: Juergen.Jetter@vrbank-lb.de
8-tägige kultur- und erlebnisreise - zwischen ursprünglicher natur und 3000-jähriger geschichte
WILLKOMMEN IN KALABRIEN
 eine der schönsten und reizvollsten Gegenden Italiens. An der Stiefelspitze
 Italiens liegt diese Region, die immer noch zu den Geheimtipps der Apenninen-Halb-
 insel zählt; umspült vom Wasser des Ionischen und Tyrrhenischen Meeres und von
 Sizilien durch die Straße von Messina getrennt. Nicht nur die ursprünglichen geheim-
 nisvollen Landschaften Kalabriens mit schroffen Bergrücken, Steilküsten, herrlichen        imposante Bauwerke. In Tropea gibt es viel zu sehen und zu ent-
 Sandstränden und das angenehme Klima werden Sie begeistern. Kalabrien ist ein              decken. Eine Stadtführung durch die historische, gut erhaltene
 Ort vieler Kulturen. Hier werden Sie der Vergangenheit dieser Region, der Wiege der        Altstadt mit ihren verwinkelten Gässchen macht Sie mit einem
 Kultur der Magna Graecia (Großgriechenland) und Heimat antiker Siedlungen nach-            der schönsten Orte Süditaliens bekannt. Eine der besonderen
 spüren. Kirchen, Klöster, Burgen, Paläste und mittelalterliche Orte, in denen noch heu-    Schönheiten ist die alte Wallfahrtskirche Santa Maria dell’Isola
 te Jahrhunderte altes Brauchtum gepflegt wird, zeugen von der Geschichtsträchtigkeit       mit Zeugnissen aus vielen Jahrhunderten. Am frühen Nachmit-
 Kalabriens. Sie erleben eine ganz besondere Kulturreise, auf der Sie die großartigen       tag unternehmen Sie dann eine etwa 3-stündige Bootsfahrt zum
                                                                                            Capo Vaticano. Die Fahrt führt zunächst entlang der Costa Degli
 Zeugnisse der antiken Vergangenheit, die Schönheit der verschiedenartigsten Land-
                                                                                            Dei und vorbei an der Grotta dello Scheletro, auch Grotta Azzurra
 schaften, eine bemerkenswerte Fauna und Flora, den unverfälschten Geschmack der            genannt, die für ihre besonderen Farbspiegelungen bekannt ist.
 heimischen Küche, ursprüngliches Leben und nicht zuletzt herzliche und gastfreund-         Anschließend fahren Sie zum Scoglio di Riadì, einem riesigen Fel-
 liche Menschen kennen lernen werden.                                                       sen, an dem das Wasser immer kristallklar ist und dessen Farben
                                                                                            sich je nach Sonnenstand von Stunde zu Stunde ändern. Sie pas-
                                                                                            sieren den schönen Sandstrand von Formicoli und sehen dann von
PROGRAMMABLAUF:                                                                             weitem einen felsigen Kamm. Kurz darauf erreichen Sie die be-
                                                                                            rühmten Buchten vom Capo Vaticano, die man nur vom Meer aus
01. Tag, Di., 03.10.2023: Stuttagrt - Lamezia Terme – Ricadi/Capo Vaticano (A)
                                                                                            erreichen kann. Die zerklüftete Küste, das saubere und transpa-
Flug mit Eurowings von Stuttgart nach Lamezia Terme. Begrüßung durch Ihre deutschsprechende
                                                                                            rente Meer sowie die weißen Sandstrände werden Sie faszinieren.
Reiseleitung. Fahrt zu Ihrem schönen 4-Sterne Hotel am Capo Vaticano. Begrüßungsabendessen
                                                                                            An diesem Ort haben Sie auch Gelegenheit für ein erfrischendes
im Hotel.
                                                                                            Bad (Badesachen nicht vergessen!).
02 Tag, Mi., 04.10.2023: Tagesausflug Pentedattilo - Reggio Calabria (F/A)
Nach dem Frühstück fahren Sie in den äußersten Süden Kalabriens nach Pentidattilo, eine der cha-
rakteristischsten hellenistischen Zentren der Region, in der teilweise noch „Altgriechisch“ gespro-
chen wird. Eine geheimnisvolle Aura umgibt diesen fast unbewohnten Ort, der seinen griechischen
Namen dem „Fünffingerfelsen“ verdankt, der sich über dem Ort erhebt. Weiterfahrt nach Reggio,
der Hauptstadt der Provinz Reggio di Calabria. Die griechische Stadt Rhegion ist die älteste grie-
chische Kolonie in Italien, gegründet im 8. Jh. v.Chr. Später wurde sie das bedeutendste Siedlungs-
zentrum des römischen Reiches. Durch die großen Erdbeben von 1783 und 1908 gibt es nur noch
wenige Zeugnisse ihrer langen Geschichte. Sie besuchen das Nationalmuseum mit der spektakulä-
ren Skulpturengruppe der „Bronzi di Riace“ sowie die Kathedrale, das Castello Aragonese aus dem
15. Jh., die Reste einer griechischen Stadtmauer und die Ruinen der Römischen Thermen mit einem Zum Abschluss des Tages besuchen Sie ein schönes Weingut in
Bodenmosaik. Rückfahrt zum Hotel. Gemeinsames Abendessen im Hotel.                                  der Nähe von Tropea und genießen dort eine Verkostung ver-
                                                                                                    schiedener Weine der Region. Dazu werden calebresische
03. Tag, Do., 05.10.2023 Capo Vaticano / Tropea / Bootfahrt Capo Vaticano & und Wein- Köstlichkeiten gereicht....Wohl bekomm´s. Gemeinsames
gut mit Verkostung (F/Verk./A)                                                                      Abendessen in einem örtlichen Restaurant.
Nach dem Frühstück fahren Sie entlang der Tyrrhenischen Küste und vorbei an einer Postkarten-
Landschaft bis zum berühmten Leuchtturm, wo Sie eine der schönsten Aussichten in Kalabrien er- 04. Tag, Fr., 06.10.2023: Tagesausflug Palmi - Sant’Elia -
wartet. Bewundern Sie die Klippen und Buchten des Capo Vaticanos mit Blick auf die Äolischen Costa Viola – Scilla - Ölmühle (F/M/A)
Inseln. Anschließend Rückfahrt nach Tropea. Die „Perle des Tyrrhenischen Meeres“ liegt auf einem Frühstück im Hotel. Nach dem Frühstück fahren Sie nach Palmi
Tuffsteinfelsen über dem Meer. Seit dem frühen Mittelalter war Tropea, das vermutlich auch grie- und besuchen das Volkskundemuseum,welches nicht nur einen
chischen Ursprungs ist, ein bedeutender Adels- und Bischofssitz. Davon zeugen heute noch viele      anschaulichen Einblick in die Geschichte der kalabresischen
8-tägige kultur- und erlebnisreise - zwischen ursprünglicher natur und 3000-jähriger geschichte
Alltagskultur, sondern auch in das Spannungsfeld zwischen
Glauben und Aberglauben, religiösen Riten und heidnischen
Bräuchen gibt. Anschließend erwartet Sie bei einem Stopp auf
dem Monte Sant’Elia ein überwältigender Ausblick auf die Stra-
ße von Messina, der bis nach Sizilien und den Äolischen Inseln
reicht. Über die Costa Viola erreichen Sie das sagenumwobene
Fischerstädtchen Scilla, bekannt aus Homers Odyssee berühmten
Felsen mit dem schrecklichen Meeresungeheuer namens Skylla.
Mittagessen in einem lokalen Restaurant. Scilla besitzt einen
ganz besonderen Charme wegen seinem malerischen Fischer-
viertel und den steilen, schmalen Gässchen. Sie besuchen das
auf dem Felsen gelegene Kastell Ruffo sowie die Kirche Chiesa
di San Rocco. Entlang uralter Olivenhaine fahren Sie anschlie-
ßend weiter zu einer traditionellen Ölmühle. Während einer Be-
sichtigung erfahren Sie alles Wissenswerte über die Herstellung
des Olivenöles. Anschließend erwartet Sie eine Verkostung des
guten Olivenöls und der aus den Oliven hergestellten lokalen         Oberherrschaft über die wirtschaftlichen und kulturellen Zentren entlang der Ionischen
Spezialitäten, einschließlich eines köstlichen Orangensalates.       Küste Kalabriens. So entstand zwischen dem 1. und 4. Jh. n. Chr. der luxuriöse Gebäude-
(nur saisonbedingt möglich). Rückfahrt zum Hotel. Gemeinsames        komplex der Villa von Casignana mit Thermen und Herrschaftshaus. Der Boden fast aller
Abendessen im Hotel.                                                 Räume des Anwesens ist mit schwarzweißen und farbigen Mosaiksteinchen bedeckt, die
                                                                     geometrische Formen und musische Themenwahlen nach römischem Gusto darbieten.
                                                                     Erst unlängst wurde diese Augenweide der Antike der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
                                                                     Weiterfahrt nach Gerace, einem der schönsten Dörfer Kalabriens, zu Füßen des Aspro-
                                                                     montegebirges gelegen, gilt die besondere Aufmerksamkeit der im Jahr 1045 geweihten
                                                                     normannisch-romanischen Kathedrale. Sie ist der größte Sakralbau Kalabriens (Auffahrt
                                                                     mit dem Bummelzug inkl.). Unter normannischer Herrschaft war die Stadt so reich, dass
                                                                     sie 79 Kirchen zählte. Weiter geht es mit einem Spaziergang durch die malerischen Gassen
05. Tag, Sa., 07.10.2023: Vibo Valentia und Pizzo (F/A)              in dem gut erhaltenen und liebevoll restaurierten mittelalterlichen Städtchen. Das Mit-
Nach dem Frühstück Abfahrt nach Vibo Valentia, eine im 5. Jh v.      tagessen nehmen Sie im Restaurant Asquelle ein. Es erwarten Sie viele regionale Köst-
Chr. gegründete Pflanzstadt der Kolonie Locri. Sie besuchen den      lichkeiten. Fahrt nach Stilo, dem wichtigsten byzantinischen Zentrum Kalabriens im 10. Jh.
Ausgrabungspark mit den langen Mauerresten der griechischen          Schon seine Lage ist beeindruckend. Nach einem Spaziergang auf den Hügel besuchen Sie
Zeit, deren mächtiges Bauwerk die Bedeutung der Koloniestadt         die gut erhaltene, weltbekannte byzantinische Kirche Cattolica, eines der kulturgeschicht-
darstellt. Sie besuchen dann die mittelalterliche Burg, in der das   lichen Wahrzeichen Kalabriens. Im Inneren finden Sie schöne Fresken. Von hier oben er-
interessante archäologische Museum, das die Geschichte der grie-     öffnet sich Ihnen ein fantastischer Ausblick auf das untenliegende Tal mit seinen Flüssen
chischen Kolonie Hipponion, des römischen Munizipiums Valentia       und Hügeln. Rückfahrt zu Ihrem Hotel und gemeinsames Abendessen.
und der mittelalterlichen Stadt Monteleone erzählt. Von der Burg
aus geht es zu Fuß durch die Altstadt an herrlichen Herrschaftspa-   07. Tag, Mo., 09.10.2023: Mongiana/Serra San Bruno / Abschiedsabendessen
lazzi und mehreren Kirchen aus dem siebzehnten und achtzehnten       mit Folklore-Show (F/A)
Jahrhundert vorbei. Weiterfahrt nach Pizzo. Am Nachmittag statten    Nach dem Frühstück Fahrt nach Mongiana und besuchen das Museum der königlichen
Sie dem hübschen Fischerdorf Pizzo einen Besuch ab. Pizzo wurde      Eisengießerei und eine historische Waffenfabrik. Anschließend fahren Sie weiter durch das
ebenfalls in griechischer Zeit gegründet. Sie sehen das Castello     urwüchsige Landesinnere in das hübsche Bergstädtchen Serra San Bruno. Bekannt ist der
Aragonese. Hier endete das napo-                                     gemütliche Ort durch die Kartause des Hl. Bruno von Köln, die Ende des 11. Jh. errichtet
leonische Zeitalter in Süditalien mit                                wurde. Der Gründer des Kartäuserordens starb hier im Jahr 1101 in der abgeschiedenen
der Hinrichtung des Schwagers von                                    Waldeinsiedelei. Auf dem Gelände der Kartause besuchen Sie das Museo della Certosa,
Napoleon, Joachim Murat, König                                       das einen guten Eindruck vom Leben der Kartäuser vermittelt. Anschließend unternehmen
von Neapel am 13.10.1815. In der                                     Sie noch einen Waldspaziergang zum Laghetto dei Miracoli (See der Wunder). Rückfahrt zu
Kirche San Giorgio wurde er beige-                                   Ihrem Hotel. Am Abend erwartet Sie ein gemeinsames Abschiedsabendessen in einem
setzt. Nach den Besichtigungen und                                   schönen Restaurant inkl. Folklore.
einem Rundgang durch die idylli-
schen Gassen werden Sie spätestens bei der berühmten Eisspe-
zialität Pizzos, dem Tartufo-Eis (eingeschlossen), dem Charme
dieses pittoresken Fischerstädtchens erlegen sein. Rückfahrt zum
Hotel und gemeinsames Abendessen.

06. Tag, So., 08.10.2023: Tagesausflug Casignana - Gerace
Stilo (F/M/A)
Frühstück im Hotel. Heute erwartet Sie ein Tagesausflug ins unbe-
                                                                     08. Tag, Mo., 10.10.2023: Hotel Santa Chiara - Lamezia Terme - Stuttgart (F)
kannte Kalabrien. Zunächst fahren Sie in östlicher Richtung zum
Ionischen Meer. nach Casignana, wo Sie die Ausgrabungsstätte         Frühstück im Hotel (je nach Flugzeit kein Frühstück möglich). Rechtzeitiger Transfer zum
„Villa Romana“ besichtigen. Nach der langen Epoche der Magna         Flughafen und Rückflug nach Stuttgart.
Graecia erlangten die Römer ab dem 2. Jh.v.Chr. die                  Änderungen bleiben vorbehalten!
8-tägige kultur- und erlebnisreise - zwischen ursprünglicher natur und 3000-jähriger geschichte
REISETERMIN: 03.10. - 10.10.2023                                           REISEVERSICHERUNGEN DER HANSE MERKUR
                                                                           REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG inkl. Urlaubsgarantie
REISEPREIS                                                                 mit Selbstbehalt bei ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall be-
                                                                           trägt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mind. jedoch €
€ 2.199,- pro Person im Doppelzimmer                                       25,- p.P. Bei stationärem Aufenthalt ohne Selbstbehalt.
                                                                           Prämie je nach Alter        bis 64 Jahre ab 65 Jahre
€ 215,- Einzelzimmerzuschlag                                               bis 2.500 EUR Reisepreis € 97,- p.P.        € 124,- p.P.
Mindestteilnehmerzahl: 17 Personen                                         Premium-Schutz ohne USA & Kanada
                                                                           Urlaubsgarantie, Reisekranken-, Notfall-, Reiseunfall- und
Eventuelle Änderungen der Abgaben für bestimmte Leistungen,                Reisegepäckversicherung bis 64 Jahre ab 65 Jahre
wie z.B. Flughafensteuern bleiben vorbehalten.                             Reisedauer bis 10 Tage:    € 32,- p.P.        € 56,- p.P.
                                                                           Corona-Reiseschutz (Ergänzungstarif Hanse Merkur)
                                                                           (nur buchbar in Verbindung mit der Reiserücktrittskostenversicherung)
                                                                           bis 3.000 EUR Reisepreis                € 19,- p.P.
                                                                           Dieser Ergänzungstarif ist altersunabhängig und beinhaltet folgende Leistungen:
EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN                                                 a) Stornokostenabsicherung vor der Reise bei Quarantäne infolge einer behördlichen oder ärztlichen An-
                                                                           ordnung, Verweigerung der Beförderung (z.B. Flughafenpersonal) am Tag der Hinreise
- Transfer zum Flughafen und zurück                                        b) Erstattung der entstandenen Storno- oder Umbuchungskosten, des EZ-Zuschlags bei Teilstorno, der
                                                                           Hinreise-Mehrkosten z.B. für Hotel und Flug
- Flüge mit Eurowings ab/bis Stuttgart. inkl. 23kg Freigepäck              c) Reisepreisabsicherung während der Reise bei Quarantäne infolge einer behördlichen oder ärztlichen
                                                                           Anordnung, Verweigerung der Beförderung (z.B. Flughafenpersonal) am Tag der Rückreise
- Flughafensteuern- und Gebühren (Stand Dez. 2022)                         d) Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen, des vollen Reisepreises bei Abbruch in der 1. Hälfte der
                                                                           Reise (max. bis 8. Reisetag), der Rückreise-Mehrkosten (z.B. Flug, Bahn), der Unterkunftskosten für den
- 7 Übernachtungen in einem 4-Sterne Hotel in Ricadi/Capo Vaticano         verlängerten Aufenthalt, 24/7 Notruf-Hotline

  im Doppel- oder Einzelzimmer
- 5 x Abendessen im Hotel (Tag 1,2,4,5 und 6)                              FLUGÜBERSICHT (Flugplan Eurowings Stand Dez. 2022)
- 2 Abendessen im lok. Restaurant (Tag 3 und 7 /am siebten Tag inkl.        Strecke / FR/FR                              Abflug                Ankunft             Flug
  Folklore-Show)                                                            Stuttgart - Lamezia Terme                    10.25h                12.35h               EW 2852
- 2 x Mittagessen an den Tagen 4 und 6                                      Lamezia Terme - Stuttgart                    13.15h                15.25h               EW 2853
- Bootsausflug Capo Vaticano am 3. Tag                                     Änderungen vorbehalten
- Weinverkostung am 3. Tag inkl. calebresischen Snacks
- Kostprobe des berühmten Tartufo-Eis am 5. Tag                            HOTELÜBERSICHT
- Ausflug Palmi mit Verkostungen                                            Ort               Hotel                                                                     Nächte
- Programm gemäß Beschreibung inkl. Eintrittsgelder                                           Hotel Santa Chiara  Std.-Zim.
                                                                            Capo
- deutschsprechende Reiseleitung vor Ort                                                      https://www.hotelresidencesantachiara.                                         7
                                                                            Vaticano
- EXO-TOURS Reiseleitung                                                                      net/de/home-deutsch/
- Trinkgelder für Busfahrer, Reiseleitung und Bootsführer                  Änderungen bleiben vorbehalten!
- örtliche Steuern
- Bettensteuer in Ricadi/Capo Vaticano € 28,- p.P. für 7 Nächte
- Reisepreissicherungsschein
- EXO-TOURS Informationsmaterial und Reiseführer

NICHT EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN
- Getränke während der Mahlzeiten
- Persönliche Ausgaben
- Reiseversicherungen
Ein Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung mit Urlaubsgarantie,
des Premium-Schutzes und dem Corona-Reiseschutz wird empfohlen)!

                                                                            Es gelten die Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters
                                                                            EXO-TOURS, Adamsweg 3, 53804 Much.
                                                                             02245 91560
                                                                            E-Mail: gruppenreisen@exo-tours.de

                                                                            EXO - TOURS
                                                                            Ihr kompetenter Partner für exklusive Fernreisen
8-tägige kultur- und erlebnisreise - zwischen ursprünglicher natur und 3000-jähriger geschichte
REISEANMELDUNG KALABRIEN
                                                                                   03.10.2023 - 10.10.2023

REISEPREIS										Person A                    Person B
€ 2.199,- pro Person im Doppelzimmer							 		 
€ 215,- Einzelzimmerzuschlag 								       
Mindestteilnehmerzahl: 17 Personen

Reiseversicherungen (Preise gemäß Angaben im Flyer)
Reiserücktrittskostenversicherung inkl. Urlaubsgarantie					 		 
Corona Ergänzungstarif						                               				 
Premium - Schutz			                      									 

Hiermit melde ich folgende Personen zur o.g. Reise verbindlich an
                                                              - als Vermittler -

  Schwieberdinger Straße 25
  71636 Ludwigsburg
  Ansprechpartner: Jürgen Jetter
  Telefon 07141/248-0
  E-Mail: Juergen.Jetter@vrbank-lb.de
				Person A						Person B

Name laut Reisepass:..............................................................................               ...............................................................................................................

Vorname/n laut Reisepass:......................................................................                  ...............................................................................................................

Geb.-Datum:...........................................................................................            ...............................................................................................................

Straße:....................................................................................................      ................................................................................................................

PLZ und Ort:...........................................................................................          ...............................................................................................................

Telefon:..................................................................................................       ...............................................................................................................

E-Mail:...................................................................................................       ...............................................................................................................

Bitte fügen Sie eine Reisepasskopie der Anmeldung bei. Bei Buchung eines halben Doppelzimmers werden wir uns bemühen, einen geeigneten
Zimmerpartner für Sie zu finden. Falls dies nicht möglich sein sollte, müssen wir Ihnen den Einzelzimmerzuschlag in Rechnung stellen. Dies gilt auch, falls
Ihr Zimmerpartner kurzfristig ausfällt.
Mit der Reisebestätigung und gegen Aushändigung eines Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von € 380,00 pro Person fällig. Die Restzahlung ist bis zum
01.09.2023 zu leisten. Für beide Zahlungen erhalten Sie von der VR-Bank Ludwigsburg rechtzeitig eine Rechnung, die Sie dann per Überweisung begleichen.
 Die Reiseanmeldung wird durch meine Unterschrift verbindlich. Die allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters (siehe Rückseite)
    habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne diese an. Für den Abschluss von Reiseversicherungen gelten die Konditionen der Hanse Merkur
    Reiseversicherung AG, die Sie unter www.hmrv.de/downloadcenter/avbs einsehen können.

 Hiermit erkläre ich, dass ich für die Verpflichtungen der von mir gemeldeten Reiseteilnehmer gegenüber dem Reiseveranstalter wie für meine
    eigenen einstehen werde.
 Ich stimme zu, dass meine Daten zum Zweck der Vertragserfüllung vom Veranstalter EXO-TOURS e.K. und des Vermittlers verarbeitet werden dürfen.

    Ich werde zum Zeitpunkt der Reise einen vollständigen Impfschutz haben		                                                     Person A                     Person B

Ort, Datum ..............................................               Unterschrift Person A .........................................................................................................................

Ort, Datum ..............................................               Unterschrift Person B ..........................................................................................................................

Reiseveranstalter: EXO-TOURS, Adamsweg 3, 53804 Much
8-tägige kultur- und erlebnisreise - zwischen ursprünglicher natur und 3000-jähriger geschichte
REISEBEDINGUNGEN / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Abschluss des Reisevertrages                                                                                                           anstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst,
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses              den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für diese Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im
Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit             übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
diese dem Kunden vorliegen. Reisevermittler und Leistungsträger sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen
zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die            12. Haftung, Beschränkung der Haftung
vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts-             Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungs-            beschränkt,
pflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseaus-
schreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden. Die Buchung kann mündlich, schriftlich,            a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den               b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungs-
Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annah-               trägers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahr-
me des Buchungsauftrags dar. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt,            lässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.
wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.             Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.                 bleiben von der Beschränkung unberührt. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
Nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftlichen Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht           im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,Thea-
verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.                                           terbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistun-
                                                                                                                                          gen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als
2. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften                                                                                               Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen
Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-              des Reiseveranstalters sind.
und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für An-
gehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird unterstellt, dass keine Besonderheiten in der Person           Der Reiseveranstalter haftet jedoch
des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppel-Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass usw.)             a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Ziel-
vorliegen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige          ort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten.
diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reisever-          b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des
anstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen         Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem
Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn         13. Obliegenheiten des Kunden
der Reiseveranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.                                                          a) Mängelanzeige
                                                                                                                                          Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reise-
3. Bezahlung                                                                                                                              veranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des
a) Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur gegen Aushändigung              Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumut-
eines Sicherungsscheines fordern oder annehmen.                                                                                           bar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist
b) Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Bestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, max. EUR         eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis
350,00 pro Person, zu leisten. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet (Ausnahme Sondervereinbarungen Buchungsbestätigungen).             zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung,
c) Die Restzahlung wird bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und            spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich
die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 10 genannten Gründen abgesagt werden kann. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden un-               ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
verzüglich nach Eingang der Restzahlung bei dem Veranstalter zugesandt. Der Reiseveranstalter ist bis zur vollständigen Zahlung
des Reisepreises berechtigt, jegliche Leistung zurückzuhalten.                                                                            b) Fristsetzung vor Kündigung
                                                                                                                                          Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus
4. Leistungsänderungen                                                                                                                    wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig                angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter
werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen             verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben                 Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über           c) Gepäckverlust und Gepäckverspätung
wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Im Falle einer erheblichen              Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter, dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die                Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab,
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise            wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen
ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung                   innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reise-
des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.                  gepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
5. Preisänderungen                                                                                                                        d) Reiseunterlagen
a) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn                Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine)
nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für be-                 nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
stimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechsel-
kurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich                  e) Schadensminderungspflicht
die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.                    Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat
b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 5. a) zu-             er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
lässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.
c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder                14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine         a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.                                                              vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber
d) Die Rechte nach Ziffer 5. c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend          dem Reiseveranstalter unter der angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend
zu machen.                                                                                                                                machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur An-
                                                                                                                                          meldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß
6. Teil- oder Gesamtrücktritt des Kunden vom Reisevertrag                                                                                 Ziffer 13 c. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Rei-
severanstalter. Dem Kunden wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebe-          b) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem
ginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der     die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den
Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Ent-       Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstal-
schädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen              ter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Reisepreis verlangen. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt und bei der Berechnung der
Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen                      15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:             Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den
                                                                                                                                          Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise
1. Absage bis 65 Tage vor Reisebeginn                                                                                                     zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesell-
20% vom Reisepreis                                                                                                                        schaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/en zu nennen, die wahrscheinlich
                                                                                                                                          den Flug durchführen wird/werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss
2. Absage bis 30 Tage vor Reisebeginn                                                                                                     er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der
25% vom Reisepreis                                                                                                                        Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um
                                                                                                                                          sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
3. Absage bis 14 Tage vor Reisebeginn
50% vom Reisepreis
                                                                                                                                          16. Rechtswahl
4. Absage bis 7 Tage vor Reisebeginn                                                                                                      Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
65 % vom Reisepreis                                                                                                                       Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die
                                                                                                                                          Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, ins-
5. Spätere Absage oder Nichtantritt der Reise                                                                                             besondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
90 % vom Reisepreis
                                                                                                                                          17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Bitte beachten Sie, dass daneben der Preis zusätzlich vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa, Eintrittskarten für Ver-
                                                                                                                                          Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
anstaltungen, u.ä.) in voller Höhe anfallen kann.
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein                    18. Gerichtsstand
wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Der Reiseveranstalter behält sich vor, in            Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der
Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reisever-               Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische
anstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen,                Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.                                                         Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
                                                                                                                                          Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
7. Umbuchungen, Ersatzperson
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des                19. Datenschutz (DSGVO)
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine                 Die im Zusammenhang mit der gebuchten Reise erfassten Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Reisedurchführung ver-
Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgeld pro Kunde erheben. Bis zum Reisebeginn (unter                     arbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.exo-tours.de/index.php/datenschutz.html
Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen,     20. Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Richtlinie (EU) 2015/2302.
wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche               Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU)
Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber            2015/2302. Sie können daher alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. EXO-TOURS trägt die volle Ver-
dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.              antwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt EXO-TOURS über die gesetzlich
Wenn der Reisende ein Doppelzimmer gebucht hat und sein Zimmerpartner ausfällt, so dass der Reisende allein an der Reise                  vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist,
teilnimmt, stellt der Reiseveranstalter den Einzelzimmerzuschlag in Rechnung.                                                             zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall einer Insolvenz. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen
                                                                                                                                          Mitgliedsstaaten des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen                                                                                                 einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm                  wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. EXO-TOURS hat eine Insolvenzabsicherung mit TourVers abgeschlossen.
zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige           Die Reisenden können die Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel. 040 - 244 2880,
Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger           E-Mail service@tourvers.de kontaktieren, wenn Ihnen die Leistungen aufgrund der Insolvenz von EXO-TOURS verweigert werden.
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetz-          Das Formbatt zur Unterrichtung der Reisenden bei einer Pauschalreise nach §651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie die
liche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.                                                                                       wichtigsten Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 finden Sie in der Reiseausschreibung/Flyer oder auf der Rückseite des
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen                                                                                              Anmeldeformulars.
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung               Webseite, auf der die Richtlinie (EU)2015/2302, in welcher das nationale Recht in der umgesetzten Form zu finden ist:
des Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des         www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert
der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in             21. Einreisebestimmungen und Covid 19 Pandemie:
Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.                             Jeder Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll und Devisenbestimmungen selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die
                                                                                                                                          Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes und die Rückreise nach Deutschland. Durch die noch anhaltende Covid 19 Pan-
10. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl                                                                             demie, kann es zu kurzfristigen Änderungen der Einreisebestimmungen kommen. Bitte informieren Sie sich vor Abreise über den
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 31 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zu-              aktuellen Stand und die Regelungen vor Ort im Zielland. Befolgen Sie bitte die behördlichen Vorgaben des Gastlandes.
rücktreten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert hat. Wird die Reise aus diesem               Informationsseite des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
                                                                                                                                          Reiseveranstalter:
11. Höhere Gewalt                                                                                                                         EXO-TOURS e.K.
§ 651 j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen,          Adamsweg 3 · 53804 Much
Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der
Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz § 651 e Abs. 3 BGB. Danach kann der Reisever-
                                                                                                                                          Telefon 02245-9156-0 / Telefax 02245-9156-25 / E-Mail gruppenreisen@exo-tours.de
anstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Reisever-                  www.exo-tours.de                                                          Stand Juli 2022
8-tägige kultur- und erlebnisreise - zwischen ursprünglicher natur und 3000-jähriger geschichte 8-tägige kultur- und erlebnisreise - zwischen ursprünglicher natur und 3000-jähriger geschichte 8-tägige kultur- und erlebnisreise - zwischen ursprünglicher natur und 3000-jähriger geschichte 8-tägige kultur- und erlebnisreise - zwischen ursprünglicher natur und 3000-jähriger geschichte
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