Costa Rica Naturwunder zwischen Pazifik & Karibik - 13 Tage Studien- und Erlebnisreise - Reisebüro Passage-Kontor
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Costa Rica Naturwunder zwischen Pazifik & Karibik 13 Tage Studien- und Erlebnisreise Reisetermin: 11.01 - 23.01.2022 Information und Beratung vom Spezialisten Passage-Kontor Kapitän Peter Henssel GmbH & Co. KG Bahnhofstr. 32 / 24223 Schwentinental Telefon: +49 4307 6600 WhatsApp +49 174 7706600 Mail: urlaub@passage-kontor.de Internet: www.passage-kontor.de
Costa Rica- Paradies zwischen den Ozeanen In kaum einem anderen Land findet man eine vergleichbare Arten- und Tiervielfalt wie in Costa Rica. Sandstrände, aktive Vulkane und dichter Dschungel können in den zahl- reichen Nationalparks erkundet werden. Für Naturliebhaber ist Costa Rica -zu Recht- ein Paradies. Die Vielfalt der Landschaften und die unterschiedlichen Mikroklimazonen die der Besucher an einem einzigen Tag genießen kann, machen das Land zu einem 03.Tag, Do., 13.01.2022: San José - Tortuguero Nationalpark (F/M/A) wahren Urlaubsparadies. Costa Rica bedeutet übersetzt „reiche Küste“. Neben karibi- Heute brechen Sie früh auf, denn es geht an die Karibikküste in den Na- schen Sandstränden und unberührten Tropen- und Nebelwäldern in den Küstenregio- tionalpark Tortuguero. Frühstück unterwegs. Mit dem Bus fahren Sie bis nen, stößt man im Landesinneren auf eine reiche Tierwelt. Diese Artenfülle verdankt zum Bootsanleger des Hotels, wo Sie ins Boot umsteigen und zu Ihrem das Land seiner Lage am Übergang zwischen zwei Kontinenten. Hotel fahren. Mittagessen auf der Lodge. Nachmittags besuchen Sie die Ortschaft Tortuguero und das Schildkrötenmuseum. Der Name des Ortes Höhepunkte der Reise: leitet sich vom spanischen Wort „tortuga“ (Schildkröte) ab. An dem über - Flüge mit Swiss/Lufthansa ab/bis Hamburg bis San José und zurück 30 km langen Strand hat die Grüne Meeresschildkröte ihren Nistplatz. Der - Vulkan Irazu mit seinem grünen Kratersee & Aussichtspunkt Mirador Orosi Schutz der Eier und der Schildkröten wird hier groß geschrieben. Rück- - Cartago mit Wallfahrtskirche Basilika Nuestra Senora des Los Angeles fahrt zur Lodge. Der Rest des Tages steht zur freien Verfügung. Entspan- - Bootsfahrt zum Hotel im Tortuguero N.P. & Besuch des Schildkrötenmuseums nen Sie am Pool der Lodge. Abendessen in der Lodge. - Spaziergänge und Bootsfahrt im Tortuguero Nationalpark Fahrtzeit Bus: 3 Std. / ca. 115 km / Fahrtzeit Boot 1:30 Std. ca. 35 km - Besuch des Privatreservates Trimbina - La Fortuna mit Arenal-See- und Vulkan im Arenal Nationalpark - Möglichkeit zu verschiedenen Aktivitäten gegen Zusatzkosten - Bootsfahrt auf dem Arenal-See nach Rio Chiquito - Nationalpark Monteverde mit seinen Nebelwäldern und artenreichen Tierwelt - Plantagen-Farm El Trapiche, wo Kaffee, Bananen und Zuckerrohr angebaut wird - Besuch des Manuel Antonio Nationalparks - Katamaranfahrt entlang der Küste und zur Biesanz Bay inkl. Schnorcheln und Mittagessen - 1 Tag Freizeit zum Baden und Erholen in einem schönen Hotel am Strand - 2-stündige Bootsfahrt auf dem Rio Tárcoles und vieles mehr... 04.Tag, Fr., 14.01.2022: Tortuguero Nationalpark (F/M/A) PROGRAMMABLAUF: Frühstück in der Lodge. In den frühen Morgenstunden ist die beste Gelegenheit, das Erwachen des Waldes zu erleben. In der Umgebung 01.Tag, Di., 11.01.2022: Hamburg - San José (A) der Lodge gibt es zahlreiche Naturpfade, die Sie bei geführten Wande- Mittags Flug mit SWISS von Hamburg nach Zürich und dann nonstop nach San José/Costa Rica. rungen erkunden werden. Nachmittags unternehmen Sie einen Boots- Am Abend Ankunft in San José, der Hauptstadt Costa Ricas. Erledigung der Einreiseformalitäten ausflug in den Kanälen des Tortuguero-Nationalparks, während dem und Empfang durch die örtliche deutschsprechende Reiseleitung. Transfer zu Ihrem Hotel in Sie die einzigartige Flora und Fauna des Urwalds beobachten können. zentraler Lage von San José und Rest des Tages zur Erholung. Abendessen im Hotel. Rückkehr zur Lodge und Rest des Tages zur freien Verfügung. Mittag- und Abendessen in der Lodge. Fahrtzeit Boot: 2:30 Std. 02.Tag, Mi., 12.01.2022: San José / Cartago / Vulkan Irazu / Orosi (F/A) (Fahrtzeit 3:30 Std. 140 km Nach einem frühen Frühstück fahren Sie zum Vulkan Irazu, welcher der höchste Vulkan Costa Ricas ist. Bei gutem Wetter haben Sie von hier einen tollen Ausblick. Ein Highlight ist vor allem der grüne Kratersee. Weiterfahrt zum Aussichtspunkts Mirador Orosi und der Iglesia Colonial de Orosi im gleichnamigen Ort. Die Kirche wurde in der Kolonialzeit erbaut und ist eine der ältesten Bauten Costa Ricas. Anschließend besuchen Sie Cartago. In der ehemaligen Hauptstadt befindet sich die wichtigste Kirche des Landes, die Wallfahrtskirche Basilika Nuestra Señora de los Ángeles. Nach einem Rundgang erfolgt die Rückfahrt nach San José. Abendessen im örtl. Restaurant
05.Tag, Sa., 15.01.2022: Tortuguero - Privatreservat Tirimbina - 845 m können Sie an einem Kabel hängend über und durch den Regenwald rau- La Fortuna (F/M) schen! Berge, Flüsse und natürlich den Vulkan Arenal können Sie während dieser Tour Frühstück in der Lodge. Kurze Bootsfahrt zum Pier. Sie verlassen Tortuguero und fahren genauso gut sehen, wie allerlei exotische Tiere, die sich im Wald aufhalten. Genießen in westlicher Richtung nach La Fortuna. Auf dem Weg besuchen Sie das Privatreservat Sie die Aussicht, die Natur und gleichzeitig ist der Spaßfaktor garantiert hoch (Helm, Tirimbina. Bei einer leichten Wanderung durch das 190 Hektar große Privatreservat Sicherheitsgurt und Handschuhe werden bereitgestellt). Abendessen im Hotel. Tirimbina, können Sie neben vielen Vogel- und Schmetterlingsarten auch Ameisenbä- ren, Gürteltiere, Wildkatzen und viele andere Tiere in ihrer natürlichen Wildbahn be- obachten. Mittagessen unterwegs. Die kleine Stadt La Fortuna am Fuß des Arenal- Vulkans ist DAS Reiseziel für alle, die ihren Urlaub aktiv gestalten möchten. Schon die Lage unweit des Arenal-Sees ist herausragend. Der Arenal ist ein aktiver Vulkan, so dass Besucher des Örtchens immer wieder Zeugen kleiner Eruptionen werden. Vor allem Nachts können die vulkanischen Aktivitäten einen einzigartigen Anblick bieten. Am spä- ten Nachmittag Ankunft in Ihrer schönen Lodge, welche Ihnen einen fantastischen Blick auf den Vulkan Arenal bietet. Alle Zimmer verfügen über eine Klimaanlage, Kühlschrank und Kaffeemaschine und einen Föhn. Selbstverständlich können Sie auch die schöne Pool-Anlage des Hotels nutzen oder Sie nehmen eines der Wellnessangebote im Spa- Bereich war (eigene Kosten). Fahrtzeit Boot 1:30 Std. 35 km / Bus 4:30 Std. 205 km 07.Tag, Mo., 17.01.2022: Arenal See - Monteverde / El Trapiche Farm (F/A) Nach dem Frühstück fahren Sie zum Arenal-See. Dort besteigen Sie ein sehr komfortab- les und sicheres Ponton-Boot und unternehmen (zusammen mit anderen Reisenden) eine 30 bis 40 minütige Fahrt nach Río Chiquito, eine kleine Stadt auf der gegenüber- liegenden Seite des Sees. Von hier aus erfolgt die Weiterfahrt mit dem Bus in das Schutz- gebiet Monteverde. Das Nebelwaldreservat liegt auf einer Höhe von 1.300 bis 1.500 m über dem Meeresspiegel, sodass es hier deutlich kühler ist, als in anderen Teilen des 06.Tag, So., 16.01.2022: Vulkan Arenal Nationalpark / Hängebrücken Landes. Transfer zum Hotel. Am Nachmittag besuchen Sie die Farm El Trapiche, wo Sie Fak. Canopy (F/A) auf einem Rundgang die verschiedenen Plantagen (Zuckerrohr, Bananen, Kaffee und Nach dem Frühstück besuchen Sie den Arenal Nationalpark, wo Sie eine leichte vieles mehr) besuchen und einiges über den Anbau und die Weiterverarbeitung dieser Wanderung (2,5 Std.) in den längst erloschenen Lavafeldern am Fuße des gleich- Produkte lernen. Zum Abschluss haben Sie sogar die Möglichkeit eigene Süßigkeiten namigen Vulkans unternehmen. Nach der Rückfahrt zu Ihrer schönen Lodge haben herzustellen. Abendessen im Hotel. Fahrtzeit Bus 2 Std. 100 km / Boot 1 Std. Sie Zeit für ein weiteres erholsames und entspannendes Bad in den heißen Thermal- quellen. Am Nachmittag machen Sie einen Ausflug zu den Hängebrücken. Sie wollen den tropischen Regenwald richtig kennenlernen? Am besten lässt sich dies auf einem ca. drei Kilometer langen Weg in und über den Baumspitzen. Nicht nur, dass Ihnen eine völlig andere Perspektive geboten wird, sondern Sie können auch andere Tiere entdecken, denen sich vom Boden aus nur schwer zu nähern ist: Affen, Schlangen und viele Vogelarten können Sie so beobachten, während Sie hoch oben durch den Wald spazieren. Alternativ können die Mutigen unter Ihnen fakultativ (€ 69,- p.P.) am Ca- nopy (Seilrutschen) beim Arenal teilnehmen. Auf einer Strecke von bis zu insgesamt
08.Tag, Di., 18.01.2022: Biologisches Reservat Monteverde / Schmetter- 11.Tag, Fr., 21.01.2022: Manuel Antonio Nationalpark & Fahrt mit dem lingshaus (F/A) Katamaran (F/A) Nach dem Frühstück besuchen Sie das Biologische Reservat Monteverde. Sie wan- Nach dem Frühstück besuchen Sie mit einem lokalen Reiseleiter den Nationalpark dern durch das Nebelwaldreservat, wo eine riesige Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten Manuel Antonio und begeben sich auf die Suche nach seinen Bewohnern: Faul- herrscht. Die Region ist vor allem für ihre über 500 verschiedenen Orchideenarten tiere, Kapuziner- oder Brüllaffen, Leguane, Gürteltiere, Nasenbären, Schmetterlinge bekannt. Auch für über 400 Vogelarten stellt das Schutzgebiet einen Rückzugsort dar. oder Frösche können Sie dabei bestaunen. Rückfahrt zum Hotel und etwas Pause. Durch die hohen Farne und moosbewachsenen Bäume wirkt es wie ein Märchenwald. Am Nachmittag erwartet Sie eine Katamaranfahrt vor der Küste des Nationalparks Am Nachmittag besuchen Sie ein Schmetterlingshaus. Auf dieser Tour werden Sie viel Manuel Antonio, um viele weitere einzigartige Tiere zu entdecken. Vielleicht sehen Sie über die Lebensweise und Schutzmechanismen der Schmetterlinge erfahren – und was sogar Wasserschildkröten oder Delphine! Ihr Reiseleiter kann Ihnen sicher alle Ihre essen diese Tiere eigentlich? Bewundern Sie die bunten, flatternden Geschöpfen in Fragen zur Unterwasserwelt beantworten. Auch an den nahegelegenen Inseln werden ihrem natürlichen Lebensraum. Abendessen im Hotel. Fahrtzeit Bus 45 Min. 30 km. Sie vorübergleiten bis zum Strand Playa Biesanz. Während Sie sich beim Schnorcheln mit farbenfrohen Fischen vergnügen, wird Ihnen eine leckere Abendmahlzeit zu- bereitet, die Sie auf dem Boot zu sich nehmen werden. Nach dieser Stärkung geht es mit dem Katamaran zurück. Fahrtzeit Bus 30 Min. ca. 20 km. 12.Tag, Sa., 22.01.2022: Manuel Antonio - La Paz Wasserfälle - San José Frankfurt (F/M) Nach dem Frühstück steht Ihnen der Vormittag bis zur Abfahrt zur freien Verfügung. Die Zimmer können bis 11 Uhr genutzt werden. Gegen Mittag Abfahrt in Richtung 09.Tag, Mi., 19.01.2022: Monteverde - Krokodilsafari auf dem Tarcoles San José. Unterwegs besuchen Sie die wunderschönen La Paz Wasserfälle, welche Fluss - Manuel Antonio (F/A) sich in 5 Fälle aufteilen und durch eine Reihe von Wanderwegen durchzogen sind. Nach dem Frühstück Fahrt zum Fluss Rio Tarcoles, wo Sie eine Bootsfahrt zur Kro- Verspüren Sie die Magie des Waldes und halten Sie Ausschau nach den hier leben- kodilbeobachtung erwartet. Neben den bis zu 5 m langen Salzwasserkrokodilen er- den exotischen Vögeln. Der beliebteste Wasserfall ist „Magia Blanca“, da von der öffnet sich Ihnen auch eine bunte Vogelwelt mit bis zu 120 verschiedenen Arten. Plattform aus unglaubliche Fotos unter der Kaskade aufgenommen werden können. Anschließend fahren Sie entlang der Küste zum Manuel Antonio Nationalpark, wel- Der La Paz Wasserpark beherbergt auch eine Voliere, ein Paradies für Vogelliebhaber. cher Costa Ricas kleinster Nationalpark ist. Direkt an der pazifischen Küste gelegen, Hier können Sie die schönsten Vogelarten Costa Rica´s bestaunen, wie z.B. Tukane, schützt er zusätzlich etwa 55.000 ha Meeresgebiet inklusive 12 kleiner Inseln und den scharlachroten Aras, Tanager, bunte Papageien und Spechte. Die Vögel in dieser bietet somit Raum für zahlreiche Seevögel und Wasserlebewesen. Die nächsten 3 Ausstellung wurden vor illegalen Jägern gerettet und verfügen nicht mehr über die Tage übernachten Sie in einem sehr schönen Hotel mit toller Poolanlage. Nach der grundlegenden Fähigkeiten in der Wildnis überleben zu können. Mittagessen unter- Ankunft Zimmerverteilung. Gemeinsames Abendessen im Hotel. wegs. Anschließend fahren Sie weiter zum Flughafen in San José. Am Abend Rückflug Fahrtzeit Bus 4 Std. 210 km. mit Lufthansa nonstop nach Frankfurt. Nachtflug. Fahrtzeit Bus 5 Std. 220 km. 10.Tag, Do., 20.01.2022: Badefreizeit (F/A) 13.Tag, So., 23.01.2022: Frankfurt - Hamburg Dieser Tag steht Ihnen zur Erholung am Pool oder am Strand zur freien Verfügung. Ankunft in Frankfurt am Nachmittag und kurzer Weiterflug nach Hamburg. Ende Der Strand (schönster Abschnitt der Küste) ist per Hotel-Shuttle-Bus erreichbar. Am dieser schönen Reise nach Costa Rica. Abend kurzer Transfer zu einem schönen örtl. Restaurant und gemeinsames 3-Gang Abendessen inkl. 1 Glas Fruchtsaft, Bier oder ein Glas Wein. Änderungen bleiben vorbehalten!
HOTELÜBERSICHT REISETERMIN: 11.01. - 23.01.2022 Ort Hotel Nächte REISEPREIS Hotel Presidente pro Person im Doppelzimmer € 4.278,- San José http://www.hotel-presidente.com/default- 2 en.htmlcom/de/ Einzelzimmerzuschlag € 798,- Tortuguero Pachira Lodge 2 Mindestteilnehmerzahl: 13 Personen www.pachiralodge.com/ger/ Hotel Magic Mountain / FAKULTATIV nur vorab bei Anmeldung buchbar! http://www.hotelmagicmountain.com/ oder Hotel Los Lagos / Std. Zim. Tag 6: Canopy Seilrutsche im Arenal N.P. € 69,- p.P. La Fortuna http://www.hotelloslagos.com/ oder 2 Mindestteilnehmerzahl 11 Personen Hotel Arenal Paraiso / Sup. Zimmer Hotel Arenal Manoa / Jun./S Hotel El Establo 2 EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN Monteverde http://www.elestablo.com/ - Transfer aus dem Großraum Kiel zum Hamburger Flughafen Manuel Parador Resort & Spa www.hotelparador.com/ 3 - Linienflüge mit SWISS/LUFTHANSA ab/bis Hamburg nach Antonio © Celso Diniz-fotolia.com oder ähnlich San José in der Touristenklasse, 23 kg Freigepäck - Flughafensteuern und Gebühren (Stand Mai 2021) FLUGÜBERSICHT SWISS/Lufthansa ab/bis HAM - Ausreisegebühr Costa Rica (USD 29 p.P. / Stand Mai 2021) Strecke Abflug Ankunft Flug Nr. - Unterbringung in Hotels der guten bis gehobenen Mittelklasse Hamburg - Zürich 09.45h 11.10h LX 1051 - 11 x Frühstück gemäß Programm Zürich - San José 13.25h 18.50h LX 8036 - 4 x Mittagessen gemäß Programm San José - Frankfurt 20.50h 15.00h+1 LH 519 - 10 x Abendessen gemäß Programm Frankfurt - Hamburg 17.00h 18.05h LH 24 - Transfers und Ausflüge im privaten, klimatisierten Reisebus Änderungen vorbehalten (alle Bootsausflüge zusammen mit anderen Reisenden) - Besichtigungen einschließlich der Eintrittsgelder - qualifizierte deutschsprechende Reiseleitung an den Tagen 1-9 und 12 / Tag 11 örtl. RL / Tag 10 ohne RL - Reisebegleitung ab 13 Personen durch Bettina Zwickler - Gepäckträgergebühren an den Flughäfen - EXO-TOURS Informationsmaterial und Reiseführer NICHT EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN - Fakultative Ausflüge - Trinkgelder für die Busfahrer und die örtliche Reiseleitung lt. Agentur $ 3-5 p.P. u. Tag für RL + $ 2-3 p.P. u. Tag für den Fahrer - Gepäckträgergebühren in den Hotels ca. 1-2 $ pro Tag - Getränke während der Mahlzeiten - Ausgaben persönlicher Art - Reiseversicherungen Es gelten die Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters EXO-TOURS, Adamsweg 3, 53804 Much. 02245 91560 E-Mail: gruppenreisen@exo-tours.de EXO - TOURS Ihr kompetenter Partner für exklusive Fernreisen
REISEBEDINGUNGEN / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Abschluss des Reisevertrages anstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für diese Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. diese dem Kunden vorliegen. Reisevermittler und Leistungsträger sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die 12. Haftung, Beschränkung der Haftung vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungs- beschränkt, pflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseaus- schreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungs- Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annah- trägers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahr- me des Buchungsauftrags dar. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, lässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. bleiben von der Beschränkung unberührt. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden Nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftlichen Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,Thea- verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. terbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistun- gen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als 2. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- des Reiseveranstalters sind. und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für An- gehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird unterstellt, dass keine Besonderheiten in der Person Der Reiseveranstalter haftet jedoch des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppel-Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass usw.) a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Ziel- vorliegen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige ort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten. diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reisever- b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des anstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reiseveranstalters ursächlich geworden ist. Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn 13. Obliegenheiten des Kunden der Reiseveranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. a) Mängelanzeige Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reise- 3. Bezahlung veranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des a) Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur gegen Aushändigung Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumut- eines Sicherungsscheines fordern oder annehmen. bar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist b) Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Bestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, max. eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis EUR 260,00 pro Person, zu leisten. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet. zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, c) Die Restzahlung wird bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 10 genannten Gründen abgesagt werden kann. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden un- ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. verzüglich nach Eingang der Restzahlung bei dem Veranstalter zugesandt. Der Reiseveranstalter ist bis zur vollständigen Zahlung des Reisepreises berechtigt, jegliche Leistung zurückzuhalten. b) Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus 4. Leistungsänderungen wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Im Falle einer erheblichen c) Gepäckverlust und Gepäckverspätung Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter, dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reise- gepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. 5. Preisänderungen a) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn d) Reiseunterlagen nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für be- Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) stimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechsel- nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. kurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. e) Schadensminderungspflicht b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 5. a) zu- Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat lässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären. er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen. c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine 14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich d) Die Rechte nach Ziffer 5. c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber zu machen. dem Reiseveranstalter unter der angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur An- 6. Teil- oder Gesamtrücktritt des Kunden vom Reisevertrag meldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Rei- Ziffer 13 c. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden. severanstalter. Dem Kunden wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebe- ginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der b) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Ent- die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den schädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstal- Reisepreis verlangen. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt und bei der Berechnung der ter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: 15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den 1. Absage bis 65 Tage vor Reisebeginn Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise 10% vom Reisepreis zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesell- 2. Absage bis 30 Tage vor Reisebeginn schaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/en zu nennen, die wahrscheinlich 25% vom Reisepreis den Flug durchführen wird/werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der 3. Absage bis 14 Tage vor Reisebeginn Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um 50% vom Reisepreis sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. 4. Absage bis 7 Tage vor Reisebeginn 16. Rechtswahl 65 % vom Reisepreis Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 5. Spätere Absage oder Nichtantritt der Reise Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die 80 % vom Reisepreis Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, ins- besondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Bitte beachten Sie, dass daneben der Preis zusätzlich vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa, Eintrittskarten für Ver- anstaltungen, u.ä.) in voller Höhe anfallen kann. 17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Der Reiseveranstalter behält sich vor, in 18. Gerichtsstand Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reisever- Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der anstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im 7. Umbuchungen, Ersatzperson Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart. Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgeld pro Kunde erheben. Bis zum Reisebeginn (unter 19. Datenschutz (DSGVO) Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein Die im Zusammenhang mit der gebuchten Reise erfassten Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Reisedurchführung ver- Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, arbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.exo-tours.de/index.php/datenschutz.html wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber 20. Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Richtlinie (EU) 2015/2302. dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) Wenn der Reisende ein Doppelzimmer gebucht hat und sein Zimmerpartner ausfällt, so dass der Reisende allein an der Reise 2015/2302. Sie können daher alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. EXO-TOURS trägt die volle Ver- teilnimmt, stellt der Reiseveranstalter den Einzelzimmerzuschlag in Rechnung. antwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt EXO-TOURS über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, 8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall einer Insolvenz. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm Mitgliedsstaaten des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. EXO-TOURS hat eine Insolvenzabsicherung mit TourVers abgeschlossen. bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetz- Die Reisenden können die Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel. 040 - 244 2880, liche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. E-Mail service@tourvers.de kontaktieren, wenn Ihnen die Leistungen aufgrund der Insolvenz von EXO-TOURS verweigert werden. Das Formbatt zur Unterrichtung der Reisenden bei einer Pauschalreise nach §651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie die 9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen wichtigsten Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 finden Sie in der Reiseausschreibung/Flyer oder auf der Rückseite des Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung Anmeldeformulars. des Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Webseite, auf der die Richtlinie (EU)2015/2302, in welcher das nationale Recht in der umgesetzten Form zu finden ist: Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. 10. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 31 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zu- rücktreten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert hat. Wird die Reise aus diesem Reiseveranstalter: Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. EXO-TOURS e.K. 11. Höhere Gewalt Adamsweg 3 · 53804 Much § 651 j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Telefon 02245-9156-0 / Telefax 02245-9156-25 Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz § 651 e Abs. 3 BGB. Danach kann der Reisever- E-Mail gruppenreisen@exo-tours.de anstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Reisever- www.exo-tours.de Stand April 2021
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen EXO-TOURS e.K. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen EXO-TOURS e.K. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschal- reise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheits- probleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters – oder in einigen Mitgliedstaaten des Reisevermittlers – werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. EXO-TOURS e.K. hat eine Insolvenzabsicherung mit TourVERS abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg Tel.: +49 40 - 244 2880, E-Mail: service@tourvers.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von EXO-TOURS eK. verweigert werden.
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