ABHOLSERVICE FÜR PRIVATKUNDEN - Besondere Bedingungen - Post AG

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ABHOLSERVICE FÜR PRIVATKUNDEN
  Besondere Bedingungen

  Gültig ab 15.05.2019

Österreichische Post AG   Unsere aktuelle Datenschutzerklärung   Firmensitz: Wien | Firmenbuchnummer: 180219d
        post.at           Finden Sie unter post.at/datenschutz               Firmenbuchgericht Wien
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BESONDERE BEDINGUNGEN ABHOLSERVICE FÜR PRIVATKUNDEN

    Gültig ab 15.05.2019                                               (Ausgabe Nr. 1/2019)

    INHALT

    1     Geltungsbereich ......................................................................3
    2     Dienstleistungsangebot .........................................................3
    3     Produkte für das Abholservice. ............................................3
    4     Entgelt .......................................................................................3
    5     Bezahlung .................................................................................3
    6     Auftragsannahme und -bestätigung ....................................3
    7     Abholbedingungen ..................................................................3
    8     Abholbestätigung ....................................................................3
    9     Vertragsverhältnis ..................................................................3
   9.1    Beförderungsart ................................................................... 3
   9.2    Von der Beförderung ausgeschlossene Sachen .................. 3
   9.3    Verpackung und Verschluss ................................................ 4
   9.4    Anbringen der Anschrift und sonstiger Angaben .................. 4
    10    Haftung .................................................................................... 4
   10.1   Haftung der Post .................................................................. 4
   10.2   Haftungsausschluss ............................................................. 4
   10.3   Haftung des Absenders ....................................................... 5
    11    Rücktrittsrecht ........................................................................5
    12    Datenschutz .............................................................................5
    13    Sonstiges ..................................................................................5

Seite 2
1 Geltungsbereich                                            6 Auftragsannahme und -bestätigung
  Diese besonderen Bedingungen (im Folgenden: BB)              Die Erteilung des Abholauftrages des Kunden stellt ein
  gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen der                Angebot an die Post zum Abschluss eines Vertrages
  Österreichischen Post AG (im Folgenden: Post) und            dar. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher
  ihren Privatkunden, die das „Abholservice für                schriftlicher Annahme des Abholauftrages des Kunden
  Privatkunden“ nutzen. Es handelt sich hierbei nicht um       durch      die   Post    durch     Übersenden       der
  eine Dienstleistung im Rahmen des gesetzlich                 Auftragsbestätigung per E-Mail zustande Die Post ist
  vorgesehenen Universaldienstes.                              ausdrücklich     nicht    verpflichtet,   einlangende
                                                               Vertragsangebote anzunehmen. Lehnt die Post ein
2 Dienstleistungsangebot
                                                               einlangendes Vertragsangebot ab, so teilt sie dies dem
  Unter post.at registrierte Privatkunden der Post (im         Kunden ohne Angabe von Gründen schriftlich (per E-
  Folgenden „SSO-Kunden“ bzw. „Kunde“) haben die               Mail) mit.
  Möglichkeit, online im Rahmen der Online Services
                                                             7 Abholbedingungen
  einen Abholauftrag für Pakete zu erteilen. Es ist ein
  Abholauftrag pro Werktag (Montag bis Freitag) und SSO        Die bis zu drei Kolli müssen im vereinbarten Zeitraum
  Kunde zulässig. Es werden beim Abholservice bis zu drei      abholbereit, d.h. ordnungsgemäß verpackt und mit einer
  Kolli (Pakete) pro Auftrag abgeholt.                         Paketmarke oder einem Retourenlabel versehen sein.
                                                               Bei Paketen mit Paketmarke sind die AGB Paketmarke
  Der Kunde wählt online die gewünschte Abholadresse
                                                               (post.at/agb) der Post zu beachten. Nur bei der
  (SSO Hauptadresse oder SSO Nebenadresse oder einen
                                                               Abholung aus der Post-Flexibox oder einem anderen im
  Wunschort (z.B. Post-Flexibox) an der SSO Haupt- /
                                                               Rahmen der Bestellung ausgewählten Wunsch-
  Nebenadresse) aus und akzeptiert das online
                                                               Abstellort ist eine persönliche Übergabe nicht
  vorgeschlagene Zeitfenster für den gewählten
                                                               erforderlich.
  Abholtag.
                                                               Beschädigte Pakete sowie Pakete, die auf der Post-
3 Produkte für das Abholservice.
                                                               Flexibox liegen, werden nicht mitgenommen.
  Von der Post werden bis zu drei Kolli abgeholt, die mit
                                                               Es erfolgt ein Abholversuch im vereinbarten Zeitraum.
• Paketmarke (Paketmarke online, Paketmarke aus dem
                                                             8 Abholbestätigung
  Frankierautomaten),
                                                               Die Abholbestätigung wird dem Kunden an die E-Mail-
• einem    gültigen    Retourenlabel   von          einem
                                                               Adresse seiner Registrierung für die Online-Services
  Versandhändler (Versandhandelsretoure),
                                                               zugeschickt.    Diese    enthält    die   konkreten
• einem mit „Easy Return Solution“ der Post erstellten         Sendungsnummern der Sendungen, die im Zuge der
  Retourenlabel oder                                           Abholung mitgenommen wurden. Etwaige Übermengen
                                                               (mehr als 3 Kolli) werden nicht berücksichtigt und
• einem Hermes Retourenlabel                                   können nicht abgeholt bzw. mitgenommen werden.
  versehen sind.                                             9 Vertragsverhältnis
4 Entgelt                                                      Die Post schließt mit dem Kunden auf Basis dieser BB
  Für das „Abholservice für Privatkunden“ ist das am Tag       eine Vereinbarung ab. Entspricht eine Sendung nicht
  der Auftragserteilung gültige sowie online angezeigte        den Bestimmungen dieser BB, liegt es im Ermessen der
  Entgelt zu entrichten. Das Entgelt versteht sich als         Post die Annahme zu verweigern oder eine sich bereits
  Bruttoentgelt inklusive aller gesetzlich geschuldeten        in Gewahrsam der Post befindliche Sendung auf Kosten
  Steuern und Abgaben und versteht sich für Abholung           des Kunden weiterzubefördern oder auf seine Kosten
  von bis zu 3 Kolli an der vom Kunden ausgewählten            zurückzugeben / zurückzusenden.
  Abholadresse innerhalb des ausgewählten Zeitfensters.     9.1 Beförderungsart
5 Bezahlung                                                    Die Post holt die jeweiligen Sendungen an der
  Die Bezahlung des Entgelts für das Abholservice kann         Abholadresse ab und bringt diese taggleich zu einem
  mittels einer auf den Internetseiten post.at                 postalischen Zugangspunkt der Post. Nach Übergabe
  angegebenen Bezahlmöglichkeit oder mittels eines von         der abgeholten Sendungen am Zugangspunkt erfolgt
  der Post unentgeltlich zur Verfügung gestellten              die Beförderung und Zustellung der Sendung auf Basis
  Gutscheincodes erfolgen.                                     der produktspezifischen AGB für die Retouren bzw. der
                                                               AGB Paketmarke der Post idjgF. Der Haftungsübergang
  Erfolgt die Zahlung per Kreditkarte ist der Kunde            für die Sendungen beginnt mit dem Zeitpunkt der
  verpflichtet, für eine den Einzug des jeweiligen             Abholung.
  Rechnungsbetrages ausreichende Deckung der
  angegebenen Karte zu sorgen.                              9.2 Von der Beförderung ausgeschlossene Sachen

  Eventuell anfallende Überweisungs- und Bankspesen            Ohne gesonderte Vereinbarung sind vom Abholservice
  sowie allfällige Internet-Onlinegebühren sind vom            ausgeschlossen:
  Kunden zu tragen.                                           • Sendungen von Businessadressen;

                                                                                                               Seite 3
• alle anderen Produkte als im Punkt 3 genannt;                 Bei Verlust wird der Wert des Gutes am Ort und zur Zeit
                                                                   der Aufgabe, bei Beschädigung der Betrag der
   • alle verbotenen Inhalte gemäß AGB Paketmarke
                                                                   Wertminderung, jeweils aber nur bis zu den nachfolgend
 9.3 Verpackung und Verschluss                                     angeführten Höchstbeträgen ersetzt.
     Der Kunde ist verpflichtet, für eine geeignete                Die Entschädigung ist - gemäß Art 23 und 25 CMR -
     Transportverpackung (= Außen- und Innenverpackung)            beschränkt wie folgt:
     sowie einen sicheren Verschluss zu sorgen. Die
                                                                  • Bei Verlust mit maximal 8,33 SZR für jedes fehlende
     Verpackung und der Verschluss müssen den Inhalt
                                                                    Kilogramm Rohgewicht,
     während des gesamten Beförderungslaufes wirksam
     gegen Verlust und Beschädigung sowie gegen                   • bei Beschädigung maximal mit dem Betrag, der bei
     Beanspruchungen, denen das Gut während des                     gänzlichem bzw. teilweisem Verlust zu zahlen wäre,
     Transports und des mechanischen Umschlages
                                                                  • bei Schäden,      die nachweislich durch eine
     insbesondere durch Druck, Stoß oder Fall üblicherweise
                                                                    Überschreitung der Lieferfrist entstanden sind, mit der
     ausgesetzt ist, schützen. Die Verpackung darf keinen
                                                                    Höhe des für die Beförderung (Abholung) entrichteten
     Rückschluss auf Art und Wert des Inhaltes zulassen und
                                                                    Entgelts.
     muss verhindern, dass dem Inhalt beizukommen ist,
     ohne sichtbare Spuren des Eingriffes zu hinterlassen.         Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die Post
                                                                   für von ihr oder von ihr aufgrund des Gesetzes
 9.4 Anbringen der Anschrift und sonstiger Angaben
                                                                   zuzurechnenden Personen verursachte Schäden bei
     Auf den Sendungen muss auf der größten Fläche der             Paketen über die Haftungsgrenze gemäß Punkt 9.1, 6.
     jeweiligen Sendung eine gültige Paketmarke oder ein           Absatz hinaus bis zu maximal einem Betrag von EUR
     gültiger Retourenlabel angebracht sein.                       510,00.
 10 Haftung                                                        Eine darüber hinausgehende Haftung der Post,
                                                                   insbesondere        für      entgangenen        Gewinn,
10.1 Haftung der Post
                                                                   Verzugsschäden, Vermögensschäden, Folgeschäden,
     Wird das Abholservice nicht oder mangelhaft erfüllt, so       nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste sowie Schäden
     hat der Kunde aus dem Titel der Gewährleistung                aus Ansprüchen Dritter gegen den Absender ist, soweit
     (verschuldensunabhängige         Haftung        wegen         dem       nicht      zwingende       Rechtsvorschriften
     Nichterfüllung bzw. Schlechterfüllung) Anspruch auf           entgegenstehen, ausgeschlossen.
     Rückerstattung des Entgelts für jenen Auftrag, welcher
                                                                   Für nicht durch die CMR geregelte Schäden ist die
     nicht bzw. mangelhaft erbracht wurde. Bei Verwendung
                                                                   Haftung der Post für leichte Fahrlässigkeit
     eines unentgeltlichen Gutscheincodes ist die
                                                                   ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden;
     Gewährleistung ausgeschlossen.
                                                                   die Post haftet weiters nur für unmittelbare Schäden
     Die Post haftet nach den Bestimmungen der CMR für             bis zu einem Betrag von EUR 510,00; eine darüber
     Verlust und Beschädigung der Pakete während des               hinausgehende Haftung, insbesondere für entgangenen
     Obhutzeitraumes (Abholung bis Übergabe am                     Gewinn,     Verzugsschäden,       Vermögensschäden,
     postalischen Zugangspunkt) sowie Überschreitung der           Folgeschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste
     Lieferfrist.                                                  sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den
                                                                   Absender ist, soweit dem nicht zwingende
     Eine anspruchsbegründende Überschreitung der                  Rechtsvorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen.
     Lieferfrist liegt vor, wenn abgeholte Pakete nicht
     taggleich am postalischen Zugangspunkt zur weiteren           Die Post haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen
     Beförderung übergeben werden. Diese Frist erhöht sich         an Paketen, die außerhalb des Obhutzeitraumes
     auf das Doppelte, wenn die Verzögerung auf eine               (Abholung     bis     Übergabe      am     postalischen
     erhebliche Zunahme des Postverkehrs (z.B. vor                 Zugangspunkt) eintreten.
     Weihnachten) zurückzuführen ist. Die Frist wird auch
                                                               10.2 Haftungsausschluss
     durch alle vom Parteiwillen unabhängigen Umstände,
     wie z.B. Fälle höherer Gewalt, unvorhersehbare                Die Haftung der Post ist insbesondere ausgeschlossen,
     Betriebsstörungen,        behördliche        Eingriffe,       wenn
     Verkehrsbehinderungen,      Transportunfälle     oder
                                                                  • der Schaden auf mangelhafte Verpackung, die
     Arbeitskonflikte um die Dauer einer solchen
                                                                    natürliche Beschaffenheit der beförderten Sache oder
     Behinderung verlängert.
                                                                    ein Verschulden des Kunden zurückzuführen ist;
     Eine starke Beschädigung gilt als nachweislich gegeben,
                                                                  • der Inhalt des Paketes unter eines der in Punkt 3
     wenn das Paket durch diese Schäden unbrauchbar,
                                                                    angeführten Verbote fällt oder das Paket von einer
     unleserlich etc. wird. Beschädigungen, die durch den
                                                                    Behörde beschlagnahmt oder vernichtet worden ist;
     ordnungsgemäßen und üblichen Transport, die
     ordnungsgemäße und übliche Bearbeitung bzw.                  • der Kunde (Absender) in der Absicht eine
     Verladung bedingt sind, begründen keinerlei                    Entschädigungsleistung zu erhalten, mutmaßlich
     Ansprüche. Ebenso gilt eine Beschädigung allein der            betrügerische Handlungen gesetzt hat;
     Verpackung      nicht    als    anspruchsbegründende
     Beschädigung.

 Seite 4
• in Fällen von Leistungsstörungen bzw. Leistungsausfall   13 Sonstiges
     wegen unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer
                                                                 Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser
     Gewalt.      Höhere       Gewalt     umfasst      v.a.
                                                                 Vereinbarung gilt österreichisches Recht unter
     Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Feuer,
                                                                 Ausschluss         des        UN-Kaufrechts      und
     Sabotage, Streik bzw. Arbeitskampfmaßnahmen,
                                                                 kollisionsrechtlicher Bestimmungen.
     Aussperrung, Stromausfall, externer Ausfall oder
     Störung von Kommunikationsnetzen.                           Bei Klagen gegen Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder
                                                                 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben
10.3 Haftung des Absenders
                                                                 oder in Österreich beschäftigt sind, ist das Gericht des
    Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, Kosten und           Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des
    Aufwendungen die infolge der Versendung von, von der         Ortes der Beschäftigung zuständig.
    Beförderung ausgeschlossenen Sachen oder infolge
                                                                 Soweit eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein
    Nichtbeachtung dieser Besonderen Bedingungen
                                                                 sollte, wird hierdurch die Geltung der übrigen
    entstanden sind und hat der Post mindestens ein Drittel
                                                                 Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame
    des vereinbarten Entgelts als Aufwandsentschädigung
                                                                 Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem
    zu     leisten.   Die    Geltendmachung       darüber
                                                                 wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.
    hinausgehender Schäden, Kosten (insbesondere
    besonderer Transportkosten) und Aufwendungen bleibt
    der Post vorbehalten. Der Kunde hält die Post
    hinsichtlich Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. Die
    Annahme eines solchen Paketes durch die Post befreit
    den Kunden nicht von seiner Haftung.
    Der Kunde haftet durch drei Jahre, vom Tag der
    Abholung des Paketes an, für nicht entrichtete Entgelte
    (z.B. Unterfrankierung) sowie für Beträge, welche die
    Post berechtigterweise im Zusammenhang mit der
    ordnungsgemäßen Beförderung für den Kunden
    ausgelegt hat. Die Verjährungsfrist ist unterbrochen,
    wenn die Post die nicht entrichteten Entgelte bzw. die
    oben genannten Beträge innerhalb dieser Frist
    außergerichtlich gegenüber dem Kunden geltend
    macht. Die Post ist berechtigt, zur Sicherung aller
    Ansprüche der Post das Paket zurückzubehalten und zu
    verwerten, wenn die Zahlung der auf dem Paket
    lastenden Entgelte oder Auslagen vom Kunden
    (Absender) und / oder vom Empfänger verweigert wird.
 11 Rücktrittsrecht
    Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, da für die
    Beförderung des Pakets im Rahmen des Abholservice
    ein bestimmter Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (§
    18 (1) Z 10 Bundesgesetz über Fernabsatz- und
    außerhalb    von    Geschäftsräumen     geschlossene
    Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz-FAGG).
 12 Datenschutz
    Die     Post     hält   die    datenschutzrechtlichen
    Bestimmungen, insbesondere das Datenschutzgesetz
    (Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der
    Verarbeitung personenbezogener Daten (BGBl I
    120/2017      idgF    ¬    DSG)    bzw.     die    EU-
    Datenschutzgrundverordnung       (Verordnung      (EU)
    2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates
    vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei
    der Verarbeitung personenbezogener Daten ¬ DSGVO)
    sowie das Telekommunikationsgesetz (BGBl I 70/2003
    idgF ¬ TKG) bzw. die an dessen Stelle tretenden
    gesetzlichen Regelungen, ein. Die vom Kunden
    angegebenen Daten werden von der Post zum Zwecke
    der Geschäftsabwicklung verarbeitet.

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