ABHOLSERVICE FÜR PRIVATKUNDEN - Besondere Bedingungen - Post AG
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ABHOLSERVICE FÜR PRIVATKUNDEN Besondere Bedingungen Gültig ab 15.05.2019 Österreichische Post AG Unsere aktuelle Datenschutzerklärung Firmensitz: Wien | Firmenbuchnummer: 180219d post.at Finden Sie unter post.at/datenschutz Firmenbuchgericht Wien UID: ATU 46674503
BESONDERE BEDINGUNGEN ABHOLSERVICE FÜR PRIVATKUNDEN Gültig ab 15.05.2019 (Ausgabe Nr. 1/2019) INHALT 1 Geltungsbereich ......................................................................3 2 Dienstleistungsangebot .........................................................3 3 Produkte für das Abholservice. ............................................3 4 Entgelt .......................................................................................3 5 Bezahlung .................................................................................3 6 Auftragsannahme und -bestätigung ....................................3 7 Abholbedingungen ..................................................................3 8 Abholbestätigung ....................................................................3 9 Vertragsverhältnis ..................................................................3 9.1 Beförderungsart ................................................................... 3 9.2 Von der Beförderung ausgeschlossene Sachen .................. 3 9.3 Verpackung und Verschluss ................................................ 4 9.4 Anbringen der Anschrift und sonstiger Angaben .................. 4 10 Haftung .................................................................................... 4 10.1 Haftung der Post .................................................................. 4 10.2 Haftungsausschluss ............................................................. 4 10.3 Haftung des Absenders ....................................................... 5 11 Rücktrittsrecht ........................................................................5 12 Datenschutz .............................................................................5 13 Sonstiges ..................................................................................5 Seite 2
1 Geltungsbereich 6 Auftragsannahme und -bestätigung Diese besonderen Bedingungen (im Folgenden: BB) Die Erteilung des Abholauftrages des Kunden stellt ein gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen der Angebot an die Post zum Abschluss eines Vertrages Österreichischen Post AG (im Folgenden: Post) und dar. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher ihren Privatkunden, die das „Abholservice für schriftlicher Annahme des Abholauftrages des Kunden Privatkunden“ nutzen. Es handelt sich hierbei nicht um durch die Post durch Übersenden der eine Dienstleistung im Rahmen des gesetzlich Auftragsbestätigung per E-Mail zustande Die Post ist vorgesehenen Universaldienstes. ausdrücklich nicht verpflichtet, einlangende Vertragsangebote anzunehmen. Lehnt die Post ein 2 Dienstleistungsangebot einlangendes Vertragsangebot ab, so teilt sie dies dem Unter post.at registrierte Privatkunden der Post (im Kunden ohne Angabe von Gründen schriftlich (per E- Folgenden „SSO-Kunden“ bzw. „Kunde“) haben die Mail) mit. Möglichkeit, online im Rahmen der Online Services 7 Abholbedingungen einen Abholauftrag für Pakete zu erteilen. Es ist ein Abholauftrag pro Werktag (Montag bis Freitag) und SSO Die bis zu drei Kolli müssen im vereinbarten Zeitraum Kunde zulässig. Es werden beim Abholservice bis zu drei abholbereit, d.h. ordnungsgemäß verpackt und mit einer Kolli (Pakete) pro Auftrag abgeholt. Paketmarke oder einem Retourenlabel versehen sein. Bei Paketen mit Paketmarke sind die AGB Paketmarke Der Kunde wählt online die gewünschte Abholadresse (post.at/agb) der Post zu beachten. Nur bei der (SSO Hauptadresse oder SSO Nebenadresse oder einen Abholung aus der Post-Flexibox oder einem anderen im Wunschort (z.B. Post-Flexibox) an der SSO Haupt- / Rahmen der Bestellung ausgewählten Wunsch- Nebenadresse) aus und akzeptiert das online Abstellort ist eine persönliche Übergabe nicht vorgeschlagene Zeitfenster für den gewählten erforderlich. Abholtag. Beschädigte Pakete sowie Pakete, die auf der Post- 3 Produkte für das Abholservice. Flexibox liegen, werden nicht mitgenommen. Von der Post werden bis zu drei Kolli abgeholt, die mit Es erfolgt ein Abholversuch im vereinbarten Zeitraum. • Paketmarke (Paketmarke online, Paketmarke aus dem 8 Abholbestätigung Frankierautomaten), Die Abholbestätigung wird dem Kunden an die E-Mail- • einem gültigen Retourenlabel von einem Adresse seiner Registrierung für die Online-Services Versandhändler (Versandhandelsretoure), zugeschickt. Diese enthält die konkreten • einem mit „Easy Return Solution“ der Post erstellten Sendungsnummern der Sendungen, die im Zuge der Retourenlabel oder Abholung mitgenommen wurden. Etwaige Übermengen (mehr als 3 Kolli) werden nicht berücksichtigt und • einem Hermes Retourenlabel können nicht abgeholt bzw. mitgenommen werden. versehen sind. 9 Vertragsverhältnis 4 Entgelt Die Post schließt mit dem Kunden auf Basis dieser BB Für das „Abholservice für Privatkunden“ ist das am Tag eine Vereinbarung ab. Entspricht eine Sendung nicht der Auftragserteilung gültige sowie online angezeigte den Bestimmungen dieser BB, liegt es im Ermessen der Entgelt zu entrichten. Das Entgelt versteht sich als Post die Annahme zu verweigern oder eine sich bereits Bruttoentgelt inklusive aller gesetzlich geschuldeten in Gewahrsam der Post befindliche Sendung auf Kosten Steuern und Abgaben und versteht sich für Abholung des Kunden weiterzubefördern oder auf seine Kosten von bis zu 3 Kolli an der vom Kunden ausgewählten zurückzugeben / zurückzusenden. Abholadresse innerhalb des ausgewählten Zeitfensters. 9.1 Beförderungsart 5 Bezahlung Die Post holt die jeweiligen Sendungen an der Die Bezahlung des Entgelts für das Abholservice kann Abholadresse ab und bringt diese taggleich zu einem mittels einer auf den Internetseiten post.at postalischen Zugangspunkt der Post. Nach Übergabe angegebenen Bezahlmöglichkeit oder mittels eines von der abgeholten Sendungen am Zugangspunkt erfolgt der Post unentgeltlich zur Verfügung gestellten die Beförderung und Zustellung der Sendung auf Basis Gutscheincodes erfolgen. der produktspezifischen AGB für die Retouren bzw. der AGB Paketmarke der Post idjgF. Der Haftungsübergang Erfolgt die Zahlung per Kreditkarte ist der Kunde für die Sendungen beginnt mit dem Zeitpunkt der verpflichtet, für eine den Einzug des jeweiligen Abholung. Rechnungsbetrages ausreichende Deckung der angegebenen Karte zu sorgen. 9.2 Von der Beförderung ausgeschlossene Sachen Eventuell anfallende Überweisungs- und Bankspesen Ohne gesonderte Vereinbarung sind vom Abholservice sowie allfällige Internet-Onlinegebühren sind vom ausgeschlossen: Kunden zu tragen. • Sendungen von Businessadressen; Seite 3
• alle anderen Produkte als im Punkt 3 genannt; Bei Verlust wird der Wert des Gutes am Ort und zur Zeit der Aufgabe, bei Beschädigung der Betrag der • alle verbotenen Inhalte gemäß AGB Paketmarke Wertminderung, jeweils aber nur bis zu den nachfolgend 9.3 Verpackung und Verschluss angeführten Höchstbeträgen ersetzt. Der Kunde ist verpflichtet, für eine geeignete Die Entschädigung ist - gemäß Art 23 und 25 CMR - Transportverpackung (= Außen- und Innenverpackung) beschränkt wie folgt: sowie einen sicheren Verschluss zu sorgen. Die • Bei Verlust mit maximal 8,33 SZR für jedes fehlende Verpackung und der Verschluss müssen den Inhalt Kilogramm Rohgewicht, während des gesamten Beförderungslaufes wirksam gegen Verlust und Beschädigung sowie gegen • bei Beschädigung maximal mit dem Betrag, der bei Beanspruchungen, denen das Gut während des gänzlichem bzw. teilweisem Verlust zu zahlen wäre, Transports und des mechanischen Umschlages • bei Schäden, die nachweislich durch eine insbesondere durch Druck, Stoß oder Fall üblicherweise Überschreitung der Lieferfrist entstanden sind, mit der ausgesetzt ist, schützen. Die Verpackung darf keinen Höhe des für die Beförderung (Abholung) entrichteten Rückschluss auf Art und Wert des Inhaltes zulassen und Entgelts. muss verhindern, dass dem Inhalt beizukommen ist, ohne sichtbare Spuren des Eingriffes zu hinterlassen. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die Post für von ihr oder von ihr aufgrund des Gesetzes 9.4 Anbringen der Anschrift und sonstiger Angaben zuzurechnenden Personen verursachte Schäden bei Auf den Sendungen muss auf der größten Fläche der Paketen über die Haftungsgrenze gemäß Punkt 9.1, 6. jeweiligen Sendung eine gültige Paketmarke oder ein Absatz hinaus bis zu maximal einem Betrag von EUR gültiger Retourenlabel angebracht sein. 510,00. 10 Haftung Eine darüber hinausgehende Haftung der Post, insbesondere für entgangenen Gewinn, 10.1 Haftung der Post Verzugsschäden, Vermögensschäden, Folgeschäden, Wird das Abholservice nicht oder mangelhaft erfüllt, so nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste sowie Schäden hat der Kunde aus dem Titel der Gewährleistung aus Ansprüchen Dritter gegen den Absender ist, soweit (verschuldensunabhängige Haftung wegen dem nicht zwingende Rechtsvorschriften Nichterfüllung bzw. Schlechterfüllung) Anspruch auf entgegenstehen, ausgeschlossen. Rückerstattung des Entgelts für jenen Auftrag, welcher Für nicht durch die CMR geregelte Schäden ist die nicht bzw. mangelhaft erbracht wurde. Bei Verwendung Haftung der Post für leichte Fahrlässigkeit eines unentgeltlichen Gutscheincodes ist die ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden; Gewährleistung ausgeschlossen. die Post haftet weiters nur für unmittelbare Schäden Die Post haftet nach den Bestimmungen der CMR für bis zu einem Betrag von EUR 510,00; eine darüber Verlust und Beschädigung der Pakete während des hinausgehende Haftung, insbesondere für entgangenen Obhutzeitraumes (Abholung bis Übergabe am Gewinn, Verzugsschäden, Vermögensschäden, postalischen Zugangspunkt) sowie Überschreitung der Folgeschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste Lieferfrist. sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Absender ist, soweit dem nicht zwingende Eine anspruchsbegründende Überschreitung der Rechtsvorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen. Lieferfrist liegt vor, wenn abgeholte Pakete nicht taggleich am postalischen Zugangspunkt zur weiteren Die Post haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen Beförderung übergeben werden. Diese Frist erhöht sich an Paketen, die außerhalb des Obhutzeitraumes auf das Doppelte, wenn die Verzögerung auf eine (Abholung bis Übergabe am postalischen erhebliche Zunahme des Postverkehrs (z.B. vor Zugangspunkt) eintreten. Weihnachten) zurückzuführen ist. Die Frist wird auch 10.2 Haftungsausschluss durch alle vom Parteiwillen unabhängigen Umstände, wie z.B. Fälle höherer Gewalt, unvorhersehbare Die Haftung der Post ist insbesondere ausgeschlossen, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, wenn Verkehrsbehinderungen, Transportunfälle oder • der Schaden auf mangelhafte Verpackung, die Arbeitskonflikte um die Dauer einer solchen natürliche Beschaffenheit der beförderten Sache oder Behinderung verlängert. ein Verschulden des Kunden zurückzuführen ist; Eine starke Beschädigung gilt als nachweislich gegeben, • der Inhalt des Paketes unter eines der in Punkt 3 wenn das Paket durch diese Schäden unbrauchbar, angeführten Verbote fällt oder das Paket von einer unleserlich etc. wird. Beschädigungen, die durch den Behörde beschlagnahmt oder vernichtet worden ist; ordnungsgemäßen und üblichen Transport, die ordnungsgemäße und übliche Bearbeitung bzw. • der Kunde (Absender) in der Absicht eine Verladung bedingt sind, begründen keinerlei Entschädigungsleistung zu erhalten, mutmaßlich Ansprüche. Ebenso gilt eine Beschädigung allein der betrügerische Handlungen gesetzt hat; Verpackung nicht als anspruchsbegründende Beschädigung. Seite 4
• in Fällen von Leistungsstörungen bzw. Leistungsausfall 13 Sonstiges wegen unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Gewalt. Höhere Gewalt umfasst v.a. Vereinbarung gilt österreichisches Recht unter Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Feuer, Ausschluss des UN-Kaufrechts und Sabotage, Streik bzw. Arbeitskampfmaßnahmen, kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Aussperrung, Stromausfall, externer Ausfall oder Störung von Kommunikationsnetzen. Bei Klagen gegen Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben 10.3 Haftung des Absenders oder in Österreich beschäftigt sind, ist das Gericht des Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, Kosten und Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Aufwendungen die infolge der Versendung von, von der Ortes der Beschäftigung zuständig. Beförderung ausgeschlossenen Sachen oder infolge Soweit eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein Nichtbeachtung dieser Besonderen Bedingungen sollte, wird hierdurch die Geltung der übrigen entstanden sind und hat der Post mindestens ein Drittel Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame des vereinbarten Entgelts als Aufwandsentschädigung Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem zu leisten. Die Geltendmachung darüber wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt. hinausgehender Schäden, Kosten (insbesondere besonderer Transportkosten) und Aufwendungen bleibt der Post vorbehalten. Der Kunde hält die Post hinsichtlich Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. Die Annahme eines solchen Paketes durch die Post befreit den Kunden nicht von seiner Haftung. Der Kunde haftet durch drei Jahre, vom Tag der Abholung des Paketes an, für nicht entrichtete Entgelte (z.B. Unterfrankierung) sowie für Beträge, welche die Post berechtigterweise im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Beförderung für den Kunden ausgelegt hat. Die Verjährungsfrist ist unterbrochen, wenn die Post die nicht entrichteten Entgelte bzw. die oben genannten Beträge innerhalb dieser Frist außergerichtlich gegenüber dem Kunden geltend macht. Die Post ist berechtigt, zur Sicherung aller Ansprüche der Post das Paket zurückzubehalten und zu verwerten, wenn die Zahlung der auf dem Paket lastenden Entgelte oder Auslagen vom Kunden (Absender) und / oder vom Empfänger verweigert wird. 11 Rücktrittsrecht Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, da für die Beförderung des Pakets im Rahmen des Abholservice ein bestimmter Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (§ 18 (1) Z 10 Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz-FAGG). 12 Datenschutz Die Post hält die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Datenschutzgesetz (Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (BGBl I 120/2017 idgF ¬ DSG) bzw. die EU- Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ¬ DSGVO) sowie das Telekommunikationsgesetz (BGBl I 70/2003 idgF ¬ TKG) bzw. die an dessen Stelle tretenden gesetzlichen Regelungen, ein. Die vom Kunden angegebenen Daten werden von der Post zum Zwecke der Geschäftsabwicklung verarbeitet. Seite 5
Österreichische Post AG Postkundenservice Hotline Tel.: 0800 010 100 post.at/kundenservice Unternehmenszentrale Geschäftsfeld „Paket Österreich“ Rochusplatz 1, 1030 Wien post.at | post.at/sendungsverfolgung Rechtsform: Aktiengesellschaft Sitz in politischer Gemeinde Wien FN 180219d des Handelsgerichts Wien Druck- und Satzfehler vorbehalten Österreichische Post AG Unsere aktuelle Datenschutzerklärung Firmensitz: Wien | Firmenbuchnummer: 180219d post.at Finden Sie unter post.at/datenschutz Firmenbuchgericht Wien UID: ATU 46674503
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