ADR 2021 - Übersicht über die Neuerungen als tabellarische Gegenüberstellung ADR 2019 vs. ADR 2021 - EcoServe International AG
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
ADR 2021 Übersicht über die Neuerungen als tabellarische Gegenüberstellung ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26.05.2020 Autor: Jürgen Werny Ingenieurbüro Jürgen Werny Sperberstr. 50e, 81827 München Tel: +49-89-43 73 90 05 Mobil: +49-172-86 32 537 E-Mail: juergen.werny@t-online.de © Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 1 / 39 Vergleich ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26. Mai 2020
Die Gefahrguttransportvorschriften Straße (ADR) ändern sich turnusgemäß zum 01.01.2021. Die vorliegende Übersicht basiert auf Veröffentlichungen der UNECE-Arbeitsgruppe. Der offizielle Text wird voraussichtlich im September im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Das ADR 2021 tritt am 01.01.2021 in Kraft. Wie immer wird es eine allgemeine 6-monatige Über- gangsfrist geben, d.h. bis zum 30.06.2021 dürfen die aktuellen Vorschriften des ADR 2019 unein- geschränkt weiterverwendet werden. Unabhängig davon befinden sich weitere spezielle Übergangs- fristen im Kapitel 1.6 des ADR. Basis der neuen Vorschriften ist die 21. Ausgabe der UN-Empfehlungen zum Transport gefährlicher Güter. Diese werden parallel auch für die anderen Verkehrsträger umgesetzt, bei Eisenbahn und Binnenschifffahrt identisch zum ADR, für den Luftverkehr ohne Übergangsfrist ab 1.1.2021 und für den Seetransport mit dem Amendment 40-20 zum IMDG-Code verbindlich erst zum 1.1.2022. Der neue IMDG-Code darf aber bereits ab 1.1.2021 angewendet werden, um eine zeitgleiche Umset- zung für die Firmen zu ermöglichen. Beim ADR 2021 stehen wieder zahlreiche Änderungen an, die Wesentlichen sind in der folgenden Übersicht dargestellt, die Details sind der Tabelle zu entnehmen. Zu den wesentlichen Änderungen zählen: - Es werden 4 neue UN-Nummern eingeführt, UN 0511, UN 0512, UN 0513 und UN 3549 - Entlader muss nun ebenfalls einen Unfallbericht erstellen, wenn sich in seinem Verantwor- tungsbereich ein meldepflichtiges Ereignis gemäß 1.8.5 ereignet - SCO-III-Gegenstände werden bei den radioaktiven Stoffen neu aufgenommen - Erleichterungen für UN 3077 und UN 3082 (umweltgefährdende Stoffe) bzgl. der Angabe der technischen Benennung im Beförderungspapier - 5 neue Sondervorschriften in Kapitel 3.3 werden eingeführt, u.a. die SV 390 für Lithiumbatte- rien und einige Sondervorschriften werden geändert - Doppelkennzeichnung von Gefahrgutverpackungen werden erlaubt, z.B. 4A- und 11A- Zulassung - Änderungen der Abmessungen des Lithium-Batterie-Kennzeichens - Eintrag (-) als Tunnelbeschränkungscode erforderlich für die Gefahrgüter, denen dieser Code zugeordnet ist, wie z.B. UN 3077 und UN 3082 - Ein neuer Abschnitt 5.5.4 regelt künftig den Einsatz von Datenloggern und Trackingsyste- men mit Lithiumbatterien - CV 36 für den Transport von Gasen in nicht belüfteten Fahrzeugen wird strenger gefasst, der Laderaum darf nun keine Verbindung mehr zur Fahrerkabine haben Die Detailänderungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen, die die bisherige Regelung der Neuen gegenüberstellt. Kursiv geschriebene Texte sind Original-Vorschriftentexte. © Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 2 / 39 Vergleich ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26. Mai 2020
ADR 2019 ADR 2021 – Wesentliche Neuerungen im Überblick Fundstelle / Inhalt ADR 2019 ADR 2021 Teil 1 – Allgemeine Vorschriften 1.1.3.6.2 Liste der Vorschriften, die bei An- Bei den Gefahrgütern, bei denen Kapitel 1.10 Freistellung „1000- wendung von 1.1.3.6 nicht zu be- trotzdem anzuwenden ist (erste Strichaufzäh- Punkte-Regelung““ achten sind lung), werden die beiden neuen UN- Nummern 0512 und 0513 hinzugefügt UN 0512: SPRENGKAPSELN, ELEKTRO- NISCH, programmierbar, 1.4B UN 0513: SPRENGKAPSELN, ELEKTRO- NISCH, programmierbar, 1.4S 1.1.3.6.3 Bei Beförderungskategorie 0 wird die neue Liste der Beförde- UN-Nummer 3549 hinzugefügt: rungskategorien und welche Stoffe jeweils UN 3549 MEDIZINISCHE ABFÄLLE, KATE- zugeordnet sind GORIE A, GEFÄHRLICH FÜR MENSCHEN, fest oder UN 3549 MEDIZINISCHE ABFÄLLE, KATE- GORIE A, nur GEFÄHRLICH FÜR TIERE, fest". 1.1.3.7 1.1.3.7 b) enthält eine Freistellung Es wird ein neuer Hinweis hinzugefügt, dass Freistellung für Ver- von Geräten mit Lithiumbatterien, Datenlogger oder Ortungseinrichtungen (Tra- wendung von Geräten die während der Beförderung cker) den Vorschriften des neuen Abschnitts mit Lithiumbatterien verwendet werden wie z.B. trag- 5.5.4 entsprechen müssen. bare Rechner oder Datenlogger Anm. d. V.: Das ist somit eine strengere Re- gelung als bisher, da es bisher keine Bedin- gungen für die Freistellung gab 1.2 Begriffsbestimmungen 1.2.1 Betreiber eines Tankcontainers Geänderte Begriffsbestimmung: Begriffsbestimmungen oder eines ortsbeweglichen Betreiber eines Tankcontainers oder eines Tanks: ortsbeweglichen Tanks: Das Unternehmen, auf dessen Das Unternehmen, in dessen Namen der Namen der Tankcontainer oder Tankcontainer oder ortsbewegliche Tank be- der ortsbewegliche Tank einge- trieben wird." stellt oder sonst zum Verkehr zu- gelassen ist. Dosisleistung ist definiert als Geänderte Begriffsbestimmung: Dosisleistung für die Beförderung Dosisleistung für die Beförderung radioaktiver radioaktiver Stoffe: Die entspre- Stoffe: Die Umgebungsäquivalentdosis bzw. chende Dosisleistung in Millisie- die Richtungsäquivalentdosis je Zeiteinheit, vert pro Stunde oder Mikrosievert die am fraglichen Punkt gemessen wird. pro Stunde Handbuch Prüfungen und Krite- Handbuch Prüfungen und Kriterien verweist rien verweist auf 6. Ausgabe auf 7. Ausgabe Amendment 1 GHS verweist auf 7. Ausgabe GHS verweist auf 8. Ausgabe Verweis auf 20. Ausgabe der UN- Verweis auf 21. Ausgabe der UN- Modellvorschriften Modellvorschriften © Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 3 / 39 Vergleich ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26. Mai 2020
Fundstelle / Inhalt ADR 2019 ADR 2021 Fortsetzung 1.2.1 ADR = Europäisches Überein- ADR = Übereinkommen über die internationa- kommen über die internationale le Beförderung gefährlicher Güter auf der Beförderung gefährlicher Güter Straße. auf der Straße Fortsetzung 1.2.1 Begriffsbestimmung SADT: Geänderte Begriffsbestimmung: Temperatur der selbstbeschleuni- Temperatur der selbstbeschleunigenden Zer- genden Zersetzung (SADT): Die setzung (SADT): Die niedrigste Temperatur, niedrigste Temperatur, bei der bei der in einem Stoff in der zur Beförderung sich ein Stoff in versandmäßiger aufgegebenen Verpackung, in dem zur Be- Verpackung unter Selbstbe- förderung aufgegebenen IBC, Tank oder schleunigung zersetzen kann. Die ortsbeweglichen Tank eine selbstbeschleuni- Vorschriften zur Bestimmung der gende Zersetzung auftreten kann. Die SADT SADT und der Auswirkungen muss in Übereinstimmung mit den im Hand- beim Erwärmen unter Einschluss buch Prüfungen und Kriterien Teil II Abschnitt sind im Handbuch Prüfungen 28 enthaltenen Prüfverfahren bestimmt wer- und Kriterien Teil II enthalten. den." Starrer Innenbehälter (für Kombi- Geänderter Text: nations-IBC): Behälter, der seine Starrer Innenbehälter (für Kombinations-IBC): gewöhnliche Form in leerem Zu- Behälter, der seine Form in leerem Zustand stand beibehält, ohne dass die im Großen und Ganzen beibehält, ohne Verschlüsse am richtigen Ort sind dass die Verschlüsse eingesetzt sind und und ohne dass er durch die äuße- ohne dass er durch die äußere Umhüllung re Umhüllung gestützt wird. In- gestützt wird. Innenbehälter, die nicht «starr» nenbehälter, die nicht «starr» sind, gelten als «flexibel» sind, gelten als «flexibel» Transportkennzahl (TI), die einem Zusätzlich werden die SCO-III-Gegenstände Versandstück, einer Umverpa- nun in der Begriffsbestimmung genannt. ckung oder einem Container oder unverpackten LSA-I-Stoffen oder SCO-I-Gegenständen zugeord- net ist, für die Beförderung radio- aktiver Stoffe: Eine Zahl, anhand derer die Strahlenexposition überwacht wird. Neue Begriffsbestimmung: "IAEO-Regelungen für die sichere Beförde- rung radioaktiver Stoffe: Eine der folgenden Ausgaben dieser Regelungen: a) für die Ausgaben 1985 und 1985 (in der Fassung 1990): die IAEA Safety Series No. 6; b) für die Ausgabe 1996: die IAEA Safety Se- ries No. ST-1; c) für die Ausgabe 1996 (überarbeitet): die IAEA Safety Series No. TS-R-1 (ST-1, über- arbeitet); d) für die Ausgaben 1996 (in der Fassung 2003), 2005 und 2009: die IAEA Safety Stan- dards Series No. TS-R-1; e) für die Ausgabe 2012: die IAEA Safety Standards Series No. SSR-6; f) für die Ausgabe 2018: die IAEA Safety Standards Series No. SSR-6 (Rev.1)." © Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 4 / 39 Vergleich ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26. Mai 2020
Fundstelle / Inhalt ADR 2019 ADR 2021 1.6 Übergangsvorschriften 1.6.1.1 Vorschriften des ADR 2017 dür- Vorschriften des ADR 2019 dürfen bis Allgemeine 6-monatige fen bis 30.06.2019 angewandt 30.06.2021 angewandt werden. Übergangsfrist werden. 1.6.1.22 Innenbehälter von Kombinations- Übergangsvorschrift wird gestrichen IBC, die vor dem 1. Juli 2011 her- gestellt wurden und in Überein- Anm. d. V.: Diese Behälter sind aufgrund der stimmung mit den bis zum 31. maximalen Verwendungsdauer von 5 Jahren Dezember 2010 geltenden Vor- nicht mehr im Einsatz. schriften des Absatzes 6.5.2.2.4 gekennzeichnet sind, dürfen wei- terverwendet werden. 1.6.1.30 Übergangsvorschrift für alte Ge- Übergangsvorschrift wird gestrichen wegen fahrzettel Fristablauf am 30.06.2019 1.6.1.47 Übergangsvorschrift für Prüfzu- Übergangsvorschrift wird gestrichen wegen sammenfassung für Lithiumbatte- Fristablauf am 31.12.2019 rien 1.6.2.16 Nicht vorhanden Neue Übergangsvorschrift, die besagt, dass die Bemerkung 3 in 6.2.3.5.1 gemäß ADR 2019 bis 31.12.2022 anwendbar ist. 1.6.3.100.2 Nicht vorhanden Neue Übergangsvorschrift: Tanks aus faserverstärkten Kunststoffen, die nicht den neuen Anforderungen gemäß 6.9.6.1 bzgl. der Tankkennzeichnung ent- sprechen (siehe unten zu 6.9.6.1), dürfen bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung wei- terverwendet werden. 1.6.4.55 Nicht vorhanden Neue Übergangsvorschrift: Tankcontainer aus faserverstärkten Kunst- stoffen, die nicht den neuen Anforderungen gemäß 6.9.6.1 bzgl. der Tankkennzeichnung entsprechen (siehe unten zu 6.9.6.1), dürfen bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung weiterverwendet werden. 1.6.5.21 Übergangsvorschrift für Zulas- Übergangsvorschrift wird gestrichen wegen sungsbescheinigungen für EX/III Fristablauf Fahrzeuge zur Beförderung ex- plosiver Stoffe in Tanks 1.6.6.1 Übergangsvorschriften für Ver- Neue Formulierungen der Übergangsvor- 1.6.6.2 sandstücke der Klasse 7 – radio- schriften 1.6.6.3 aktive Stoffe 1.6.6.4 1.7 Allgemeine Vorschriften für radioaktive Stoffe 1.7 Allgemeine Vorschriften für Es gibt eine Reihe von Umformulierungen im radioaktive Stoffe Wesentlichen redaktioneller Art, die aber kei- ne Auswirkungen auf die tatsächlichen Transporte haben, daher keine Details an dieser Stelle. © Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 5 / 39 Vergleich ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26. Mai 2020
Fundstelle / Inhalt ADR 2019 ADR 2021 1.8 Maßnahmen zur Kontrolle und zur sonstigen Unterstützung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften 1.8.5.1 Meldepflichtig sind Verlader, Be- Der Entlader wird nun ebenfalls genannt Meldung von Ereignis- füller, Beförderer und Empfänger sen mit gefährlichen Gütern 1.8.5.3 Sind bei einem Ereignis radioakti- Geänderter Querverweis bei Buchstabe b): Mengengrenzen / Krite- ve Stoffe beteiligt, gelten folgende rien für die Meldung Kriterien für den Produktaustritt: von Ereignissen mit gefährlichen Gütern a) jedes Austreten radioaktiver Stoffe aus Versandstücken; b) Exposition, die zu einer Über- b) Exposition, die zu einer Überschreitung der schreitung der in den Regelungen in den Regelungen für den Schutz von Be- für den Schutz von Beschäftigten schäftigten und der Öffentlichkeit vor ionisie- und der Öffentlichkeit vor ionisie- render Strahlung (Radiation Protection and render Strahlung (Schedule II der Safety of Radiation Sources: International IAEA Safety Series No. 115 – «In- Basic Safety Standards» (Strahlenschutz ternational Basic Safety Stan- und Sicherheit von Strahlenquellen: Inter- dards for Protection against Ioni- nationale grundlegende Sicherheitsnor- zing Radiation and for Safety of men), IAEA Safety Standards Series No. Radiation Sources» (Internationa- GSR Teil 3, IAEA, Wien (2014))".) festgeleg- le grundlegende Sicherheitsnor- ten Grenzwerte führt, men für den Schutz vor ionisie- render Strahlung und für die Si- cherheit von Strahlungsquellen)) festgelegten Grenzwerte führt, 1.10 Vorschriften für die Sicherung 1.10.3.1.2 Bei Unterklasse 1.4 explizit UN- Es werden die beiden neuen UN-Nummern Liste der Gefahrgüter Nummern aufgeführt 0512 und 0513 hinzugefügt mit hohem Gefahrenpo- tenzial UN 0512: SPRENGKAPSELN, ELEKTRO- NISCH, programmierbar, 1.4B UN 0513: SPRENGKAPSELN, ELEKTRO- NISCH, programmierbar, 1.4S Unterklasse 1.6 nicht aufgeführt Die Unterklasse 1.6 wird nun auch in die Liste aufgenommen Für die Klasse 6.2 lautet der Ein- Neuer Text: trag in der Tabelle: ansteckungsgefährliche Stoffe der ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie Kategorie A (UN-Nummern 2814 A (UN-Nummern 2814 und 2900 mit Aus- und 2900 mit Ausnahme von tieri- nahme von tierischen Stoffen) und medizini- schen Stoffen) sche Abfälle der Kategorie A (UN-Nummer 3549)". © Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 6 / 39 Vergleich ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26. Mai 2020
Fundstelle / Inhalt ADR 2019 ADR 2021 Teil 2 – Klassifizierung 2.1.3.4 Es gibt zwei Absätze, 2.1.3.4.1 Ein neuer Absatz 2.1.3.4.3 wird hinzugefügt: Vorrang bei der Klassi- und 2.1.3.4.2 fizierung von nicht na- Gebrauchte Gegenstände, wie z. B. Trans- mentlich genannten formatoren und Kondensatoren, die eine in Stoffen Absatz 2.1.3.4.2 genannte Lösung oder ein in Absatz 2.1.3.4.2 genanntes Gemisch enthal- ten, sind immer derselben Eintragung der Klasse 9 zuzuordnen, vorausgesetzt: a) sie enthalten darüber hinaus keine anderen gefährlichen Bestandteile mit Ausnahme von polyhalogenierten Dibenzodioxinen und - furanen der Klasse 6.1 oder von Bestandtei- len der Verpackungsgruppe III der Klasse 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 6.1 oder 8 und b) sie weisen nicht die in Absatz 2.1.3.5.3 a) bis g) und i) angegebenen Gefahreigenschaf- ten auf." 2.1.3.8 Stoffe der Klassen 1 bis 6.2, 8 Geänderter Text: Umweltgefährdende und 9 mit Ausnahme von Stoffen Stoffe der Klassen 1 bis 6.2, 8 und 9 mit Aus- Stoffe der UN-Nummern 3077 und 3082, nahme von Stoffen der UN-Nummern 3077 die den Kriterien des Absatzes und 3082, die den Kriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 entsprechen, gelten 2.2.9.1.10 entsprechen, gelten zusätzlich zu zusätzlich zu ihren Gefahren der ihren Gefahren der Klassen 1 bis 6.2, 8 und 9 Klassen 1 bis 6.2, 8 und 9 als als umweltgefährdende Stoffe. Andere Stoffe, umweltgefährdende Stoffe. Ande- die den Kriterien keiner anderen Klasse oder re Stoffe, die den Kriterien keiner keines anderen Stoffes der Klasse 9, aber anderen Klasse, aber den Krite- den Kriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 ent- rien des Absatzes 2.2.9.1.10 ent- sprechen, sind der UN-Nummer 3077 bzw. sprechen, sind der UN-Nummer 3082 zuzuordnen 3077 bzw. 3082 zuzuordnen 2.1.5 Bemerkung unter der Überschrift Neuer Text: Klassifizierung von Ge- lautet: genständen Für Gegenstände, die keine offi- Für Gegenstände, die keine offizielle Benen- zielle Benennung für die Beförde- nung für die Beförderung haben und die nur rung haben, ausgenommen UN- gefährliche Güter im Rahmen der in Kapitel Nummern 3537 bis 3548, und die 3.2 Tabelle A Spalte 7a zugelassenen be- nur gefährliche Güter im Rahmen grenzten Mengen enthalten, dürfen die UN- der in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte Nummer 3363 und die Sondervorschriften 7a zugelassenen begrenzten 301 und 672 des Kapitels 3.3 angewendet Mengen enthalten, siehe UN- werden." Nummer 3363 und Sondervor- schriften 301 und 672 des Kapi- tels 3.3 2.1.5.4 Dieser Abschnitt gilt nicht für ge- Es wird folgender Text hinzugefügt: Ausschluss bestimmter fährliche Güter der Klasse 1, der Klassen Klasse 6.2 und der Klasse 7 oder Dieser Abschnitt gilt jedoch für Gegenstände, für radioaktive Stoffe, die in Ge- die explosive Stoffe enthalten, die in Überein- genständen enthalten sind stimmung mit Absatz 2.2.1.1.8.2 aus der Klasse 1 ausgeschlossen sind © Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 7 / 39 Vergleich ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26. Mai 2020
Fundstelle / Inhalt ADR 2019 ADR 2021 2.2.1.1.7.2 Kein Hinweis auf UN 0431 Neuer Text, der hinzugefügt wird: Klassifizierung von sowie die Zuordnung von Gegenständen zur Feuerwerkskörpern UN-Nummer 0431, sofern diese für bühnen- ohne Prüfreihe gemäß pyrotechnische Effekte verwendet werden, UN-Handbuch Prüfun- die der Begriffsbestimmung für den Typ des gen und Kriterien Gegenstands und der Spezifikation 1.4G in der Tabelle für die vorgegebene Klassifizie- rung von Feuerwerkskörpern in Absatz 2.2.1.1.7.5 entsprechen 2.2.1.4 GEGENSTÄNDE MIT EXPLO- GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, Begriffsbestimmungen SIVSTOFF, EXTREM UNEMP- EXTREM UNEMPFINDLICH (GEGEN- für Güter der Klasse 1 FINDLICH (GEGENSTÄNDE, STÄNDE, EEI): UN-Nummer 0486" EEI): UN-Nummer 0486" "Gegen- "Gegenstände, die überwiegend extrem stände, die nur extrem unemp- unempfindliche Stoffe enthalten findliche Stoffe enthalten" UN-Nummern 0511, 0512 und Zu den drei neuen UN-Nummern gibt es fol- 0513 nicht vorhanden gende neue Begriffsbestimmung: SPRENGKAPSELN, ELEKTRONISCH, pro- grammierbar: UN-Nummern 0511, 0512, 0513 Sprengkapseln mit verbesserten Sicherheits- und Sicherungsmerkmalen, die elektronische Komponenten verwenden, um ein Zündsignal mit validierten Befehlen und sicherer Kom- munikation zu übertragen. Sprengkapseln dieser Art können nicht mit anderen Mitteln ausgelöst werden." 2.2.2.3 Unter 2 F lautet der Eintrag für die Geänderter Eintrag für UN 1010: Verzeichnis der Sam- UN-Nummer 1010: meleintragungen der 1010 BUTADIENE, STABILISIERT oder BU- Klasse 2 - Gase BUTADIENE UND KOHLEN- TADIENE UND KOHLENWASSERSTOFF, WASSERSTOFF, GEMISCH, GEMISCH, STABILISIERT mit mehr als 40 % STABILISIERT, das bei 70 °C Butadienen einen Dampfdruck von nicht mehr als 1,1 MPa (11 bar) hat und des- Bem. Butadiene, stabilisiert sind ebenfalls der sen Dichte bei 50 °C den Wert UN-Nummer 1010 zugeordnet, siehe Kapitel von 0,525 kg/l nicht unterschreitet 3.2 Tabelle A. Bem. Butadiene, stabilisiert sind ebenfalls der UN-Nummer 1010 zugeordnet, siehe Kapitel 3.2 Ta- belle A. Unter Klassifizierungscode 6F Neuer Eintrag: fehlt die UN-Nummer 3358 3358 KÄLTEMASCHINEN mit entzündbarem, nicht giftigem verflüssigtem Gas 2.2.62 An verschiedenen Stellen wird die neue UN- Kriterien der Klasse 6.2 Nummer 3549 hinzugefügt - ansteckungsgefährli- che Stoffe UN 3549: MEDIZINISCHE ABFÄLLE, KATE- GORIE A, GEFÄHRLICH FÜR MENSCHEN, fest oder MEDIZINI-SCHE ABFÄLLE, KATE- GORIE A, nur GEFÄHRLICH FÜR TIERE, fest © Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 8 / 39 Vergleich ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26. Mai 2020
Fundstelle / Inhalt ADR 2019 ADR 2021 2.2.62.1.3 Medizinische oder klinische Abfäl- Geänderter Text: Begriffsbestimmungen le sind Abfälle, die aus der medi- für ansteckungsgefähr- zinischen Behandlung von Tieren Medizinische oder klinische Abfälle sind Ab- liche Stoffe der Klasse oder Menschen oder aus der bio- fälle, die aus der veterinärmedizinischen Be- 6.2 logischen Forschung stammen handlung von Tieren, der medizinischen Be- handlung von Menschen oder aus der biolo- gischen Forschung stammen 2.2.7.2.1.1 Bei UN 2913 lautet der Eintrag: Der Eintrag lautet nun: Liste aller UN- Nummern der Klasse 7 RADIOAKTIVE STOFFE, OBER- RADIOAKTIVE STOFFE, OBERFLÄCHEN- FLÄCHENKONTAMINIERTE KONTAMINIERTE GEGENSTÄNDE (SCO-I, GEGENSTÄNDE (SCO-I oder SCO-II oder SCO-III), nicht spaltbar oder SCO-II), nicht spaltbar oder spalt- spaltbar, freigestellt bar, freigestellt Unter 2.2.7.2.3.2 wird dann für die SCO-III- Gegenstände die neue Definition aufgeführt 2.2.7.2.2.1 Tabelle der Radionuklid Folgende neue Nuklide werden in die Tabelle Tabelle der Radionukli- eingefügt: de Ba-135m Ge-69 Ir-193m Ni-57 Sr-83 Tb-149 Tb-161 2.2.7.2.3.2 Nur SCO-I und SCO-II aufgelistet Neue Definition für SCO-III: c) SCO-III: Ein großer fester Gegenstand, der wegen seiner Größe nicht in einer im ADR beschriebenen Versandstückart befördert werden kann und bei dem (i) alle Öffnungen abgedichtet sind, um die Freisetzung radioaktiver Stoffe während der in Absatz 4.1.9.2.4 e) festgelegten Bedingun- gen zu verhindern; (ii) das Innere des Gegenstandes so trocken wie möglich ist; (iii) die nicht festhaftende Kontamination auf den äußeren Oberflächen die in Absatz 4.1.9.1.2 festgelegten Grenzwerte nicht über- schreitet und (iv) die Summe aus nicht festhaftender Kon- tamination und festhaftender Kontamination auf der unzugänglichen Oberfläche, gemittelt über 300 cm2, 8 × 105 Bq/cm2 für Beta- und Gammastrahler sowie Alphastrahler geringer Toxizität oder 8 × 104 Bq/cm2 für alle anderen Alphastrahler nicht überschreitet © Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 9 / 39 Vergleich ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26. Mai 2020
Fundstelle / Inhalt ADR 2019 ADR 2021 2.2.8.1.6.3.3 Für die Bestimmung, ob ein Ge- Folgender Text wird am Ende hinzugefügt: Klassifizierung ätzen- misch, das ätzende Stoffe enthält, der Stoffe der Klasse 8 als ätzendes Gemisch anzusehen Für diese Berechnungsmethode gelten all- ist, und für die Zuordnung einer gemeine Konzentrationsgrenzwerte, wenn im Verpackungsgruppe muss die ersten Schritt für die Bewertung von Stoffen Berechnungsmethode im Ablauf- der Verpackungsgruppe I 1 % bzw. in den diagramm in Abbildung übrigen Schritten 5 % verwendet wird." 2.2.8.1.6.3 angewendet werden 2.2.9.3 Für UN 3363 sind zwei Einträge Es wird ein dritter Eintrag hinzugefügt: Verzeichnis der Sam- vorhanden: meleintragungen der 3363 GEFÄHRLICHE GÜTER IN GEGEN- Klasse 9 3363 GEFÄHRLICHE GÜTER IN STÄNDEN MASCHINEN oder 3363 GEFÄHRLICHE GÜTER IN GERÄTEN 2.3.2 Überschrift lautet: Überschrift lautet nun: Prüfung von Cellulo- semischungen Prüfungen bezüglich der nitrierten Prüfungen bezüglich der nitrierten Cellulose- Cellulosemischungen der Klasse mischungen der Klasse 1 und Klasse 4.1 4.1 2.3.2.1 Nitrocellulose darf während eines Geänderter Text: Grundsatz für die Prü- halbstündigen Erhitzens bei 132 fung °C keine sichtbaren gelbbraunen Zur Feststellung der Kriterien der Nitrocellulo- nitrosen Dämpfe (nitrose Gase) se muss der Bergmann-Junk-Test oder der abgeben. Die Entzündungstempe- Methylviolettpapier-Test im Handbuch Prü- ratur muss über 180 °C liegen. fungen und Kriterien Anhang 10 (siehe Kapi- Siehe Unterabschnitte 2.3.2.3 bis tel 3.3 Sondervorschriften 393 und 394) 2.3.2.8, 2.3.2.9 a) und 2.3.2.10 durchgeführt werden. Wenn Zweifel da-ran bestehen, dass die Entzündungstemperatur der Nitrocellulose im Falle des Berg-mann- Junk-Tests deutlich höher als 132 °C oder im Falle des Methylviolettpapier-Tests deutlich höher als 134,5 °C ist, sollte vor der Durch- führung dieser Tests der in Abschnitt 2.3.2.5 beschriebene Test der Entzündungstempera- tur durchgeführt wer-den. Wenn die Entzün- dungstemperatur von Nitrocellulosemischun- gen über 180 °C oder die Entzündungstempe- ratur von plastifizierter Nitrocellulose über 170 °C liegt, kann der Bergmann-Junk-Test oder der Methylviolettpapier-Test sicher durchge- führt werden." © Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 10 / 39 Vergleich ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26. Mai 2020
Fundstelle / Inhalt ADR 2019 ADR 2021 Teil 3 – Gefahrguttabelle, Sondervorschriften, Freistellungen 3.1 und 3.2 Gefahrguttabelle 3.1.2.8.1 Bei Gefahrgütern, denen die Neuer Absatz 3.1.2.8.1.4 Technische Benennung Sondervorschrift 274 zugeordnet ist, muss eine technische Be- Nur bei den UN-Nummern 3077 und 3082 nennung in Klammern nach der darf die technische Benennung eine Be- offiziellen Benennung hinzuge- nennung sein, die in Kapitel 3.2 Tabelle A fügt werden Spalte 2 in Großbuchstaben angegeben ist, vorausgesetzt, diese Benennung enthält nicht die Bezeichnung "N.A.G." und die Sondervor- schrift 274 ist nicht zugeordnet. Es ist die Be- nennung zu verwenden, die den Stoff oder das Gemisch am zutreffendsten beschreibt, z.B.: UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (FARBE) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (PARFÜMERIE- ERZEUGNISSE)." 3.2 Neue UN-Nummern: Gefahrguttabelle Folgende 4 neue UN-Nummern werden hin- zugefügt: UN 0511: SPRENGKAPSELN, ELEKTRO- NISCH, programmierbar, 1.1B UN 0512: SPRENGKAPSELN, ELEKTRO- NISCH, programmierbar, 1.4B UN 0513: SPRENGKAPSELN, ELEKTRO- NISCH, programmierbar, 1.4S UN 3549: MEDIZINISCHE ABFÄLLE, KATE- GORIE A, GEFÄHRLICH FÜR MENSCHEN, fest oder MEDIZINISCHE ABFÄLLE, KATE- GORIE A, nur GEFÄHRLICH FÜR TIERE, fest Siehe hierzu Tabelle auf der letzten Seite mit den vollständigen Einträgen in der Ge- fahrguttabelle © Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 11 / 39 Vergleich ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26. Mai 2020
Fundstelle / Inhalt ADR 2019 ADR 2021 3.2 UN-Nummern UN-Nummern Gefahrguttabelle 0005, 0007, 0012, 0014, 0033 0005, 0007, 0012, 0014, 0033 0037, 0136, 0167, 0180, 0238 0037, 0136, 0167, 0180, 0238 0240, 0242, 0279, 0291, 0294 0240, 0242, 0279, 0291, 0294 0295, 0324, 0326, 0327, 0330 0295, 0324, 0326, 0327, 0330 0338, 0339, 0348, 0369, 0371 0338, 0339, 0348, 0369, 0371 0413, 0414, 0417, 0426, 0427 0413, 0414, 0417, 0426, 0427 0453, 0457, 0458, 0459, 0460 0453, 0457, 0458, 0459, 0460 Spalte 8: Verpackungsanweisung Spalte 8: zusätzlich wird die Verpackungs- P130 anweisung LP101 (Großverpackung) zuge- ordnet 3.2 UN-Nummern UN-Nummern Gefahrguttabelle 0340, 0341, 0342, 0343 0340, 0341, 0342, 0343 Spalte 6: keine SV eingetragen Spalte 6: Neue Sondervorschrift 393 zuge- ordnet (Text siehe unten zu Kapitel 3.3) 3.2 UN-Nummern UN-Nummern Gefahrguttabelle 1002, 1006, 1013, 1046, 1056 1002, 1006, 1013, 1046, 1056 1058, 1065, 1066, 1080, 1952 1058, 1065, 1066, 1080, 1952 1956, 2036, 3070, 3163, 3297 1956, 2036, 3070, 3163, 3297 3298, 3299 3298, 3299 (alles Gase der Klasse 2) (alles Gase der Klasse 2) Spalte 6: SV 660 eingetragen Spalte 6: SV 660 wird gestrichen und durch die SV 392 ersetzt 3.2 UN-Nummer 1010 UN-Nummer 1010 Gefahrguttabelle Offizielle Benennung lautet: Neue Benennung: BUTADIENE, STABILISIERT oder BUTADIENE UND KOHLENWASSERSTOFF, BUTADIENE, STABILISIERT oder BUTADI- GEMISCH, STABILISIERT, ENE UND KOHLENWASSERSTOFF, GE- das bei 70 °C einen MISCH, STABILISIERT mit mehr als 40 % Dampfdruck von nicht mehr als Butadienen 1,1 MPa (11 bar) hat und dessen Dichte bei 50 °C den Wert von 0,525 kg/l nicht unterschreitet 3.2 UN-Nummer 1323 UN-Nummer 1323 Gefahrguttabelle Offizielle Benennung lautet: Neue Benennung: EISENCER CEREISEN 3.2 UN-Nummer 2037 UN-Nummer 2037 Gefahrguttabelle Betrifft alle 9 Eintragungen: Spalte 6: SV 191 (nur bei ersten 3 Spalte 6: SV 327 wird hinzugefügt Eintragungen), SV 303 und SV 344 aufgeführt Spalte 8: nur P003 aufgeführt Spalte 8: LP 200 wird hinzugefügt Spalte 9a: PP17 und RR6 Spalte 9a: PP96 (für P003) und LP2 für LP200 wird hinzugefügt © Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 12 / 39 Vergleich ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26. Mai 2020
Fundstelle / Inhalt ADR 2019 ADR 2021 3.2 UN-Nummer 2211 UN-Nummer 2211 Gefahrguttabelle Spalte 6: SV 382 und 633 Spalte 6: Neue SV 675 wird hinzugefügt (Text siehe unten zu Kapitel 3.3) 3.2 UN-Nummer 2383 UN-Nummer 2383 Gefahrguttabelle Spalte 6: SV 386 aufgeführt mit Spalte 6: SV 386 wird gestrichen Vorgaben zur Stabilisierung Spalte 16: V8 Spalte 16: V8 wird gestrichen Spalte 19: S2, S4, S20 Spalte 19: S4 wird gestrichen 3.2 UN-Nummer 2522 UN-Nummer 2522 Gefahrguttabelle Spalte 2: Offizielle Benennung lau- Spalte 2: Offizielle Benennung lautet nun: tet: 2-DIMETHYLAMINOETHYL- 2-DIMETHYLAMINOETHYL- METHACRYLAT METHACRYLAT, STABILISIERT Spalte 6: keine SV vorhanden Spalte 6: SV 386 wird hinzugefügt Spalte 16: kein Eintrag Spalte 16: V8 wird hinzugefügt Spalte 19: S9, S19 Spalte 19: S4 wird hinzugefügt 3.2 UN-Nummern UN-Nummern Gefahrguttabelle 2555, 2556, 2557 2555, 2556, 2557 Spalte 6: SV 541 vorhanden und Spalte 6: Neue SV 394 wird hinzugefügt bei UN 2557 zusätzlich noch SV 241 3.2 UN-Nummer 2683 UN-Nummer 2683 Gefahrguttabelle AMMONIUMSULFID, LÖSUNG Spalte 20: Neue Nummer 836 Spalte 20: Nummer zur Kenn- zeichnung der Gefahr (Kemler- Zahl) ist 86 3.2 UN-Nummern UN-Nummern Gefahrguttabelle 2794, 2795, 3028 2794, 2795, 3028 Spalte 8: P801 und P801a Spalte 8: P801a wird gestrichen 3.2 UN-Nummer 2800 UN-Nummer 2800 Gefahrguttabelle Spalte 8: P003 und P801a Spalte 8: P801a wird gestrichen, dafür wird die P801 neu hinzugefügt 3.2 UN-Nummer 2913 UN-Nummer 2913 Gefahrguttabelle Spalte 2: Offizielle Benennung Spalte 2: Neue Offizielle Benennung RADIOAKTIVE STOFFE, RADIOAKTIVE STOFFE, OBERFLÄCHENKONTAMINIERTE OBERFLÄCHENKONTAMINIERTE GEGENSTÄNDE (SCO-I oder GEGENSTÄNDE (SCO-I, SCO-II oder SCO- SCO-II), nicht spaltbar oder spalt- III), nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt bar, freigestellt © Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 13 / 39 Vergleich ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26. Mai 2020
Fundstelle / Inhalt ADR 2019 ADR 2021 3.2 UN-Nummer 3091 UN-Nummer 3091 Gefahrguttabelle Spalte 6: SV 188, 230, 310, 360, Spalte 6: SV 390 wird hinzugefügt 376, 377, 387, 670 (Text siehe unten zu Kapitel 3.3) 3.2 UN-Nummer 3164 UN-Nummer 3164 Gefahrguttabelle Spalte 9a: keine SV eingetragen Spalte 9a: SV PP32 wird hinzugefügt (unverpackte Beförderung) 3.2 UN-Nummer 3291 UN-Nummer 3291 Gefahrguttabelle beide Eintragungen beide Eintragungen Spalte 4: Verpackungsgruppe II Spalte 4: Verpackungsgruppe II wird gestri- eingetragen chen 3.2 UN-Nummer 3314 UN-Nummer 3314 Gefahrguttabelle Spalte 6: SV 207 und 633 einge- Spalte 6: Neue SV 675 wird hinzugefügt tragen (Text siehe unten zu Kapitel 3.3) 3.2 UN-Nummer 3363 UN-Nummer 3363 Gefahrguttabelle Spalte 2: Offizielle Benennung lau- Spalte 2: Neue Offizielle Benennung lautet: tet: GEFÄHRLICHE GÜTER IN GEFÄHRLICHE GÜTER IN GEGENSTÄNDEN oder MASCHINEN oder GEFÄHRLICHE GÜTER IN GEFÄHRLICHE GÜTER IN MASCHINEN oder GERÄTEN GEFÄHRLICHE GÜTER IN GERÄTEN 3.2 UN-Nummer 3380 UN-Nummer 3380 Gefahrguttabelle Spalte 6: SV 274 und 311 einge- Spalte 6: Neue SV 394 hinzugefügt tragen (Text siehe unten zu Kapitel 3.3) 3.2 UN-Nummer 3481 UN-Nummer 3481 Gefahrguttabelle Spalte 6: SV 188, 230, 310, 348, Spalte 6: SV 390 wird hinzugefügt 360, 376, 377, 387, 670 (Text siehe unten zu Kapitel 3.3) 3.2 UN-Nummer 3500 UN-Nummer 3500 Gefahrguttabelle Spalte 9a: keine SV eingetragen Spalte 9a: Neue SV PP97 wird hinzugefügt 3.2 UN-Nummern UN-Nummern Gefahrguttabelle 3537, 3538, 3539, 3540, 3541 3537, 3538, 3539, 3540, 3541 3542, 3543, 3544, 3545, 3546, 3542, 3543, 3544, 3545, 3546, 3547, 3548 3547, 3548 Spalte 6: SV 274 und 667 einge- Spalte 6: SV 667 wird gestrichen tragen © Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 14 / 39 Vergleich ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26. Mai 2020
Fundstelle / Inhalt ADR 2019 ADR 2021 3.3 Sondervorschriften (SV) - Änderungen / Streichungen - SV 169 Neuer Text: betrifft UN-Nummern Phthalsäureanhydrid in festem Phthalsäureanhydrid in festem Zustand und 2214 und 2698 Zustand und Tetrahydrophthal- Tetrahydrophthalsäureanhydride mit höchs- säureanhydride mit höchstens tens 0,05 % Maleinsäureanhydrid 0,05 % Maleinsäureanhydrid unterliegen nicht den Vorschriften des ADR. unterliegen nicht den Vorschriften Phthalsäureanhydrid mit höchstens 0,05 % des ADR. Phthalsäureanhydrid Maleinsäureanhydrid, das bei einer Tempe- mit höchstens 0,05 % Maleinsäu- ratur über seinem Flammpunkt geschmol- reanhydrid, das in geschmolze- zen ist, ist der UN-Nummer 3256 zuzuord- nem Zustand über seinen Flamm- nen. punkt erwärmt zur Beförderung aufgegeben oder befördert wird, ist der UN-Nummer 3256 zuzu- ordnen. SV 188 In Absatz d) heißt es „… in star- Neue Formulierung: betrifft UN-Nummern ken Außenverpackungen“ In Absatz d) heißt es nun „… in widerstands- 3090, 3091, fähigen Außenverpackungen“ 3480, 3481 (Lithiumbatterien) In Absatz g) und h) heißt es „…die In Absatz g) und h) heißt es nun „…die Zellen Batterien“ oder Batterien“ SV 301 Erster Satz lautet: Neue Formulierung: betrifft UN-Nummer Diese Eintragung gilt nur für Ma- Diese Eintragung gilt nur für Gegenstände, 3363 schinen oder Geräte, die gefährli- wie Maschinen, Geräte oder Einrichtungen, che Güter als Rückstände oder die gefährliche Güter als Rückstände oder als als Bestandteil der Maschinen Bestandteil der Gegenstände enthalten. oder Geräte enthalten. Die Formulierung „Maschinen oder Geräte“ wird überall durch „Gegenstände“ ersetzt. Bemerkung am Ende lautet: Die Bemerkung wird gestrichen In dieser Sondervorschrift schließt der Verweis «bereits eine offizielle Benennung für die Beförderung besteht» die spezifischen n.a.g.- Eintragungen der UN-Nummern 3537 bis 3548 aus. SV 310 Der vorletzte Absatz lautet: Geänderter Text: betrifft Lithiumbatterien als Kleinserie oder Pro- Beschädigte oder defekte Zellen Beschädigte oder defekte Zellen und Batte- totyp und Batterien oder Ausrüstungen rien oder Ausrüstungen mit solchen Zellen mit solchen Zellen und Batterien und Batterien müssen in Übereinstimmung müssen in Übereinstimmung mit mit der Sondervorschrift 376 befördert wer- der Sondervorschrift 376 befördert den. werden und gemäß Verpackungs- anweisung P 908 des Unterab- Anm. d. V.: Es gibt neben der P908 und LP schnitts 4.1.4.1 bzw. der Verpa- 904 auch noch andere Varianten in Form der ckungsanweisung LP 904 des P911 und LP906, daher wurde der Querver- Unterabschnitts 4.1.4.3 verpackt weis gestrichen. In der SV 376 wird auf alle sein. Varianten hingewiesen. © Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 15 / 39 Vergleich ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26. Mai 2020
Fundstelle / Inhalt ADR 2019 ADR 2021 SV 327 SV 327 gilt für Abfalldruckgaspa- Die SV 327 gilt nun auch für Abfall- betrifft die UN- ckungen UN 1950 Gaspatronen der UN 2037, der Text wird ent- Nummern 1950 und sprechend modifiziert 2037 SV 356 Erster Satz lautet: Erster Satz lautet nun: betrifft UN-Nummer Metallhydrid-Speichersysteme, die Metallhydrid-Speichersysteme, die für einen 3468 für einen Einbau in Fahrzeugen, Einbau in Fahrzeugen, Wagen, Schiffen, Ma- Wagen, Schiffen oder Flugzeugen schinen, Motoren oder Flugzeugen vorgesehen sind…. vorgesehen sind…. SV 360 SV 360 beschreibt, dass batterie- Es wird folgender neuer Satz hinzugefügt: betrifft UN-Nummern betriebene Fahrzeuge der UN- 3091 und 3481 Nummer 3171 zuzuordnen sind Lithiumbatterien, die in einer Güterbeförde- rungseinheit eingebaut sind und die nur dafür ausgelegt sind, Energie außerhalb der Güter- beförderungseinheit bereitzustellen, müssen der Eintragung UN 3536 LITHIUMBATTE- RIEN, IN GÜTERBEFÖRDERUNGSEINHEI- TEN EINGEBAUT, Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien zugeordnet werden SV 363 Absatz l), 2. Strichaufzählung be- Neuer Text: betrifft UN-Nummern sagt: 3528, 3529, 3530 müssen, wenn vor der Beförde- müssen bei Beförderungen, bei denen Tunnel rung bekannt ist, dass ein Tunnel mit Beschränkungen durchfahren werden, an mit Beschränkungen für die Be- der Beförderungseinheit orangefarbene Ta- förderung gefährlicher Güter feln gemäß Abschnitt 5.3.2 angebracht sein durchfahren wird, an der Beförde- und es gelten die Tunnelbeschränkungen rungseinheit orangefarbene Tafeln gemäß Abschnitt 8.6.4." gemäß Abschnitt 5.3.2 angebracht sein und es gelten die Tunnelbe- schränkungen gemäß Abschnitt 8.6.4. SV 370 betrifft Ammoniumnitrat der Klas- Es wird ein neuer Aufzählungspunkt hinzuge- betrifft UN-Nummer se 1 fügt mit folgendem Inhalt: 0222 Diese Eintragung darf nicht für Ammonium- nitrat verwendet werden, für das in Kapitel 3.2 Tabelle A bereits eine offizielle Benennung für die Beförderung vorhanden ist, einschließlich Ammoniumnitrat in einem Gemisch mit Heizöl (ANFO) oder einer der handelsüblichen Sor- ten von Ammoniumnitrat © Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 16 / 39 Vergleich ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26. Mai 2020
Fundstelle / Inhalt ADR 2019 ADR 2021 SV 376 Die Bemerkung lautet: Die Bemerkung lautet nun betrifft UN-Nummern Bei der Beurteilung, ob eine Batte- Bei der Beurteilung, ob eine Zelle oder Batte- 3090, 3091, rie beschädigt oder defekt ist, rie beschädigt oder defekt ist, muss eine Ein- 3480, 3481 muss der Batterietyp und die schätzung oder Bewertung auf der Grundlage (defekte Lithiumbatte- vorherige Verwendung und Fehl- von Sicherheitskriterien des Zellen-, Batterie- rien) nutzung der Batterie berücksich- oder Produktherstellers oder eines techni- tigt werden schen Sachverständigen mit Kenntnis der Sicherheitsmerkmale der Zelle oder der Batte- rie durchgeführt werden. Eine Einschätzung oder Bewertung kann unter anderem die fol- genden Kriterien umfassen: a) akute Gefahr, wie Gas, Brand oder Austre- ten von Elektrolyt; b) Nutzung oder Fehlnutzung der Zelle oder der Batterie; c) Anzeichen von physischen Schäden, wie Verformung des Zellen- oder Batteriegehäu- ses oder Farben am Gehäuse; d) äußerer und innerer Schutz gegen Kurz- schluss, wie Spannungs- oder Isolationsmaß- nahmen; e) Zustand der Sicherheitsmerkmale der Zelle oder der Batterie oder f) Beschädigung der inneren Sicherheitskom- ponenten, wie das Batteriemanagementsys- tem Der letzte Satz lautet: Der letzte Satz lautet nun: Sofern zutreffend, muss den Be- Sofern zutreffend, muss eine Kopie der Zu- förderungsunterlagen eine Kopie lassung der zuständigen Behörde die Be- der Zulassung der zuständigen förderung begleiten. Behörde beigefügt werden SV 377 Der letzte Absatz lautet: Geänderter Text: betrifft UN-Nummern 3090, 3091, Batterien, bei denen eine Beschä- Batterien, bei denen eine Beschädigung oder 3480, 3481 digung oder ein Defekt festgestellt ein Defekt festgestellt wurde, müssen in (Lithiumbatterien zur wurde, müssen in Übereinstim- Übereinstimmung mit Sondervorschrift 376 Entsorgung oder zum mung mit Sondervorschrift 376 befördert werden. Recycling) befördert und in Übereinstimmung mit der Verpackungsanweisung Anm. d. V.: Es gibt neben der P908 und LP P908 des Unterabschnitts 4.1.4.1 904 auch noch andere Varianten in Form der bzw. LP 904 des Unterabschnitts P911 und LP906, daher wurde der Querver- 4.1.4.3 verpackt sein. weis gestrichen. In der SV 376 wird auf alle Varianten hingewiesen. © Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 17 / 39 Vergleich ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26. Mai 2020
Fundstelle / Inhalt ADR 2019 ADR 2021 SV 388 Kein Verweis auf UN 3536 vor- Es wird ein neuer Hinweis aufgenommen: betrifft UN-Nummern handen 3166 und 3171 Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall- (Fahrzeuge) Batterien, die in einer Güterbeförderungsein- heit eingebaut sind und die nur dafür ausge- legt sind, Energie außerhalb der Güterbeför- derungseinheit bereitzustellen, müssen der Eintragung UN 3536 LITHIUMBATTERIEN, IN GÜTERBEFÖRDERUNGSEINHEITEN EINGEBAUT, Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien zugeordnet werden SV 594 An 2 Stellen heißt es „… in einer Neue Formulierung: betrifft UN-Nummern starken Außenverpackung“ „… in einer widerstandsfähigen Außenver- 1044 und 3164 packung“ SV 653 Erste Strichaufzählung lautet: Neue Formulierung: betrifft UN-Nummern 1013 die für Flaschen geltenden Bau- die für Flaschen geltenden Vorschriften für und Prüfvorschriften werden ein- den Bau, die Prüfung und Befüllung werden gehalten eingehalten SV 660 UN-Nummern siehe oben zu Kapi- SV 660 wird gestrichen und durch SV 392 Betrifft zahlreiche UN- tel 3.2 ersetzt Nummern der Klasse 2 (zu UN-Nummern siehe oben zu Kapitel 3.2) – Gase SV 667 Formulierung an mehreren Stellen Neue Formulierung lautet: betrifft UN-Nummern lautet: „Motoren oder Maschinen“ 3166 und 3171 sowie „Motoren, Maschinen oder Ge- 3528, 3529, 3530 genstände“ SV 671 Keine Regelung vorhanden, wenn Am Ende wird folgender neuer Text hinzuge- Betrifft UN-Nummer den Stoffen keine Verpackungs- fügt: 3316 gruppe zugeordnet ist. CHEMIE-TESTSATZ Testsätze oder Ausrüstungen, die nur gefähr- oder ERSTE-HILFE- liche Güter enthalten, denen keine Ver- AUSRÜSTUNG packungsgruppe zugeordnet ist, müssen für Zwecke der Ausstellung der Beförderungspa- piere und der Freistellung in Zusammenhang mit Mengen, die je Fahrzeug oder Container befördert werden (siehe Unterabschnitt 1.1.3.6), der Beförderungskategorie 2 zuge- ordnet werden Anm. d. V.: Vorab umgesetzt durch multilate- rale Vereinbarung M321 SV 672 Einleitungssatz lautet Geänderter Text: Betrifft UN-Nummer 3363 Maschinen und Geräte, die unter Gegenstände, wie Maschinen, Geräte oder dieser Eintragung und in Überein- Einrichtungen, die unter dieser Eintragung stimmung mit der Sondervorschrift und in Übereinstimmung mit der Sondervor- 301 befördert werden, unterliegen schrift 301 befördert werden, unterliegen nicht nicht den übrigen Vorschriften des den übrigen Vorschriften des ADR, vorausge- ADR, vorausgesetzt… setzt… Im 2. Spiegelstrich heißt es “die Geänderter Text “der Gegenstand” Maschine oder das Gerät” © Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 18 / 39 Vergleich ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26. Mai 2020
Fundstelle / Inhalt ADR 2019 ADR 2021 Neue Sondervorschriften (SV) in Kapitel 3.3 SV 390 Wenn eine Kombination vorliegt Die neue SV 390 setzt nun im ADR das um, Betrifft UN-Nummern aus Lithiumbatterien in Ausrüs- was im Luftverkehr schon länger gilt (dort ist 3091 und 3481 tungen und Lithiumbatterien mit es die Sondervereinbarung A181). (Lithiumbatterien) Ausrüstungen verpackt, müssen beide Bezeichnungen im Beförde- Text der neuen SV 390: rungspapier angegeben werden. Wenn ein Versandstück eine Kombination aus Beispiel: Ein Akkuschrauber, bei Lithiumbatterien in Ausrüstungen und Lithi- dem eine Batterie schon einge- umbatterien, die mit Ausrüstungen verpackt baut ist im Gerät und ein Ersatz- sind, enthält, gelten folgende Vorschriften für akku ist noch beigelegt. Zwecke der Kennzeichnung des Versand- stücks und der Dokumentation: a) Das Versandstück muss mit "UN 3091" bzw. "UN 3481" gekennzeichnet sein. Wenn ein Versandstück sowohl Lithium-Ionen- Batterien als auch Lithium-Metall-Batterien enthält, die mit Ausrüstungen verpackt und in Ausrüstungen enthalten sind, muss das Ver- sandstück so gekennzeichnet sein, wie es für beide Batterietypen vorgeschrieben ist. Knopfzellen-Batterien, die in Ausrüstungen (einschließlich Platinen) eingebaut sind, müs- sen jedoch nicht berücksichtigt werden. b) Im Beförderungspapier muss "UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN, MIT AUS- RÜSTUNGEN VERPACKT" bzw. "UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, MIT AUS- RÜSTUNGEN VERPACKT" angegeben wer- den. Wenn das Versandstück sowohl Lithium- Metall-Batterien als auch Lithium-Ionen- Batterien enthält, die mit Ausrüstungen ver- packt und in Ausrüstungen enthalten sind, muss im Beförderungspapier sowohl "UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN, MIT AUS-RÜSTUNGEN VERPACKT" als auch "UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT" angegeben werden." SV 393 Nicht vorhanden Text der neuen SV: betrifft UN-Nummern 0340, 0341, 0342, Die Nitrocellulose muss den Kriterien des 0343 Bergmann-Junk-Tests oder des Methylviolett- papier-Tests im Handbuch Prüfungen und Kriterien Anhang 10 entsprechen. Die Prüfun- gen des Typs 3 c) müssen nicht durchgeführt werden © Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 19 / 39 Vergleich ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26. Mai 2020
Fundstelle / Inhalt ADR 2019 ADR 2021 SV 394 Nicht vorhanden Text der neuen SV: betrifft UN-Nummern 2555, 2556, 2557 Die Nitrocellulose muss den Kriterien des Bergmann-Junk-Tests oder des Methylviolett- papier-Tests im Handbuch Prüfungen und Kriterien Anhang 10 entsprechen SV 395 Nicht vorhanden Text der neuen SV: betrifft neue UN- Nummer 3549 Diese Eintragung darf nur für feste medizini- sche Abfälle der Kategorie A verwendet wer- den, die zur Entsorgung befördert werden. SV 675 Kein Zusammenladeverbot vor- Text der neuen SV: betrifft UN-Nummern handen für 2211 und 3314 UN 2211 SCHÄUMBARE POLY- Für Versandstücke, die diese gefährlichen MERKÜGELCHEN, entzündbare Güter enthalten, gilt ein Zusammenlade- Dämpfe abgebend verbot mit Stoffen und Gegenständen der und für Klasse 1, ausgenommen 1.4 S UN 3314 KUNSTSTOFFPRESS- MISCHUNG, in Teig-, Platten- oder Strangpressform, entzündba- re Dämpfe abgebend 3.4 Begrenzte Mengen (Limited Quantities) Keine Änderung auch mal schön 3.5 Freigestellte Mengen (Excepted Quantities) 3.5.2 Buchstabe c) fordert eine „starke, Die Formulierung lautet nun Beschreibung des Auf- starre Außenverpackung“ „widerstandsfähige, starre Außenverpa- baus der Verpackun- ckung“ gen Kapitel 4.1 – Verwendung von Gefahrgutumschließungen - Änderungen bei Verpackungsanweisungen - 4.1.1.1 Formulierung „…ausreichend Neue Formulierung „…ausreichend wider- Allgemeine Verpa- stark“ standsfähig“ ckungsanforderungen 4.1.1.3 Nur Unterabschnitt 4.1.1.3 vor- 4.1.1.3 wird zu 4.1.1.3.1 Verweis auf Bauartprü- handen fung Neuer Absatz 4.1.1.3.2 wird eingeführt: Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, können einer oder mehreren erfolgreich geprüften Bauarten entsprechen und dürfen mit mehreren Kenn- zeichen versehen sein Anm. d V.: Vorab eingeführt durch multilatera- le Vereinbarung M319 Betrifft z.B. eine Doppelzulassung als 4A (Kis- te aus Stahl) und 11A (IBC aus Stahl) © Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 20 / 39 Vergleich ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26. Mai 2020
Fundstelle / Inhalt ADR 2019 ADR 2021 4.1.4 In der PP16 heißt es „in starken Neue Formulierung „in widerstandsfähigen P003 Außenverpackungen“ Außenverpackungen“ PP32 Neue PP32: Die UN-Nummern 2857 und 3358 Die UN-Nummern 2857 und 3358 sowie wi- dürfen unverpackt, in Verschlägen derstandsfähige Gegenstände, die unter der oder geeigneten Umverpackun- UN-Nummer 3164 versandt werden, dürfen gen befördert werden. unverpackt, in Verschlägen oder geeigneten Umverpackungen befördert werden Neue PP96 für UN 2037 Bei Abfall-Gaspatronen der UN-Nummer 2037, die gemäß Sondervorschrift 327 beför- dert werden, müssen die Verpackungen aus- reichend belüftet sein, um die Bildung gefähr- licher Atmosphären und einen Druckaufbau zu verhindern. 4.1.4 In der P006 heißt es „Starke Au- Neue Formulierung „widerstandsfähige Au- P006 ßenverpackungen“ ßenverpackungen“ 4.1.4 Neue SV PP97 P206 Für die der UN-Nummer 3500 zugeordneten Feuerlöschmittel beträgt die höchstzulässi- ge Frist für die wiederkehrende Prüfung 10 Jahre. Sie dürfen in Großflaschen mit einem mit Wasser ausgeliterten Fassungsraum von höchsten 450 l gemäß den anwendba- ren Vorschriften des Kapitels 6.2 befördert werden. 4.1.4 In der P301 heißt es „in einer Neue Formulierung „in einer widerstandsfähi- P301 starken, dicht verschlossenen Au- gen dicht verschlossenen Außenverpackung“ ßenverpackung“ 4.1.4 Es wird folgender neuer Text in Absatz 2 und P400 Absatz 3 hinzugefügt: Die Innenverpackungen müssen Schraubver- schlüsse haben oder Verschlüsse, die durch eine Vorrichtung physisch fixiert sein müssen, die in der Lage ist, ein Lösen oder Lockern des Verschlusses durch Schlag oder Vibration während der Beförderung zu verhindern. 4.1.4 Es wird folgender neuer Text hinzugefügt: P404 Die Innenverpackungen müssen Schraubver- schlüsse haben oder Verschlüsse, die durch eine Vorrichtung physisch fixiert sein müssen, die in der Lage ist, ein Lösen oder Lockern des Verschlusses durch Schlag oder Vibration während der Beförderung zu verhindern. 4.1.4 Im Text heißt es an mehreren Neue Formulierung: P601, P602 und P804 Stellen: „..ein Abschlagen oder ein Lösen“: „… ein Lösen oder Lockern“ © Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 21 / 39 Vergleich ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26. Mai 2020
Fundstelle / Inhalt ADR 2019 ADR 2021 4.1.4 Nicht vorhanden Neue Verpackungsanweisung für UN 3549 P622 (infektiöse Abfälle der Kategorie A, die zur Entsorgung befördert werden) Erleichterung gegenüber den „normalen“ Ver- packungen für Klasse 6.2 Stoffe der Kategorie A Anm. d. V.: Vorab umgesetzt durch multilate- rale Vereinbarung M317 4.1.4 Verpackungsanweisung für Batte- Die P801 wird völlig neu gefasst und die In- P801 rien (keine Lithiumbatterien) halte der bisherigen P801a darin integriert. P801a P801 gilt für neue und gebrauchte Die P801a wird gestrichen Batterien Die 1 m³ Grenze in der bisherigen P801a ent- P801a gilt für gebrauchte Batte- fällt rien 4.1.4 Verpackungsanweisung für Lithi- Absatz (4) enthält die Vorschriften bei Batte- P903 umbatterien rien, die in der Ausrüstung eingebaut sind Im letzten Absatz (4) heißt es: Geänderte Formulierung: Einrichtungen, die während der Einrichtungen, die absichtlich aktiv sind,… Beförderung absichtlich aktiv sind,… Zusätzlich wird folgende Bemerkung nach dem Absatz (4) hinzugefügt: Bei Beförderungen in einer Transportkette, die eine Luftbeförderung einschließt, müssen diese Einrichtungen im aktiven Zustand den festgelegten Normen für elektromagnetische Strahlung erfüllen, um sicherzustellen, dass der Betrieb der Einrichtungen nicht zu einer Beeinträchtigung der Flugzeugsysteme führt. Dann wird noch ein neuer Absatz (5) hinzuge- fügt für die Kombination aus „in Ausrüstun- gen“ und „mit Ausrüstungen verpackt (siehe neue SV 390 unter Kapitel 3.3 (5) Für Verpackungen, die sowohl Zellen oder Batterien, die mit Ausrüstungen verpackt sind, als auch Zellen oder Batterien in Ausrüstun- gen enthalten: a) für Zellen und Batterien Verpackungen, welche die Zellen oder Batterien vollständig umschließen und anschließend mit der Aus- rüstung in eine Verpackung eingesetzt wer- den, die den Vorschriften des Absatzes (1) dieser Verpackungsanweisung entspricht, oder © Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 22 / 39 Vergleich ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26. Mai 2020
Fundstelle / Inhalt ADR 2019 ADR 2021 4.1.4 : b) Verpackungen, die den Vorschriften des P903 (5) Absatzes (1) dieser Verpackungsanweisung - Fortsetzung entsprechen und anschließend mit der Aus- rüstung in eine widerstandsfähige Außenver- packung eingesetzt werden, die aus einem geeigneten Werkstoff hergestellt ist und hin- sichtlich ihres Fassungsraums und ihrer be- absichtigten Verwendung eine geeignete Fes- tigkeit und Auslegung aufweist. Die Au- ßenverpackung muss so gebaut sein, dass eine unbeabsichtigte Inbetriebsetzung wäh- rend der Beförderung verhindert wird; sie muss den Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.1.3 nicht entsprechen. Die Ausrüstung muss gegen Bewegungen in der Außenverpackung gesichert werden. Einrichtungen, die absichtlich aktiv sind, wie Sender für die Identifizierung mit Hilfe elekt- romagnetischer Wellen (RFID), Uhren und Temperaturmesswerterfasser, und die nicht in der Lage sind, eine gefährliche Hitzeentwick- lung zu erzeugen, dürfen in widerstandsfähi- gen Außenverpackungen befördert werden. Bem. Bei Beförderungen in einer Transportkette, die eine Luftbeförderung einschließt, müssen diese Einrichtungen im aktiven Zustand den festgelegten Normen für elektromagnetische Strahlung erfüllen, um sicherzustellen, dass der Betrieb der Einrichtungen nicht zu einer Beeinträchtigung der Flugzeugsysteme führt. 4.1.4 In der P905 heißt es „starke In- Neue Formulierung „widerstandsfähige In- P905 nenverpackungen“ nenverpackungen“ 4.1.4 Verpackungsanweisung für UN Maschine oder Gerät wird ersetzt durch „Ge- P907 3363 genstand“ Beschreibung lautet immer „Ma- schine oder Gerät“ 4.1.4 Verpackungsanweisung für Lithi- Neue Formulierung: P909 umbatterien zum Recycling Begrifflichkeit bzgl. der Verpa- ckung „angemessene Stärke“ „angemessene Widerstandsfähigkeit“ 4.1.4 LP200 gilt für UN 1950 LP200 gilt für UN 1950 und UN 2037 LP200 4.1.4 Nicht vorhanden Neue Verpackungsanweisung (Großverpa- LP622 ckung) für die neue UN-Nummer 3549 4.1.6.15 Verschiedene Normen werden aktualisiert Nomen für UN- Druckgefäße © Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 23 / 39 Vergleich ADR 2019 vs. ADR 2021 Stand: 26. Mai 2020
Sie können auch lesen