Ab in den Urlaub Alles, was Sie wissen müssen, damit (fast) keine Urlaubswünsche offen bleiben Eine arbeitsrechtliche Handreichung
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l Ab in den Urlaub … Alles, was Sie wissen müssen, damit (fast) keine Urlaubswünsche offen bleiben Eine arbeitsrechtliche Handreichung
Stand: 08/2014 Herausgeber: DBfK Südost, Bayern-Mitteldeutschland e.V. Edelsbergstraße 6, 80686 München E-Mail: suedost@dbfk.de Internet: www.dbfk.de www.facebook.de/dbfk.suedost Verantwortlich: Dr. Marliese Biederbeck, Geschäftsführerin Fachgruppe Stationsleitung / Pflegemanagement Koordinatorin: Stefanie Renner M.A., Bildungsreferentin DBfK Südost, Bayern- Mitteldeutschland Mitgewirkt haben Roswitha Brux, Monika Fendt, Irmingard Polz, Regine Schwarzeit und Renate Seidl Fotos: DBfK Südost e.V., Pixabay 2
Inhalt 1 Urlaubsanspruch ............................................................................................. 5 1.1 Wie viele Urlaubstage stehen mir mindestens zu? ............................................ 5 1.2 Welchen Urlaubsanspruch haben Teilzeitarbeitende bzw. geringfügig Beschäftigte?6 1.3 Wartezeit .................................................................................................... 7 1.4 Wie bestimmt sich der Urlaub bei mehreren Arbeitsverhältnissen? ..................... 7 1.5 Wann gibt es zusätzlich Urlaub? ..................................................................... 7 1.6 Sonderformen einer Freistellung .................................................................... 8 1.7 „Für Heiligabend und Silvester muss ich doch keinen Urlaub nehmen!“ ............... 8 1.8 Was ist, wenn zu viel Urlaub gewährt wurde? .................................................. 8 2 Antragstellung ................................................................................................. 9 2.1 Reicht eine mündliche Absprache? .................................................................. 9 2.2 „Ich muss es jetzt aber langsam mal wissen!“ ................................................. 9 2.3 Muss sich der Arbeitgeber an meinen Antrag halten? ........................................ 9 3 Zeitpunkt und Mitbestimmung ....................................................................... 10 3.1 „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst?“ ............................................................... 10 3.2 „Ich will auch einmal in den Schulferien Urlaub haben!“ ................................... 10 3.3 „Ich will vier Wochen nach Australien und brauche meinen Urlaub am Stück!“ .... 10 3.4 „Nimm Urlaub – wir haben gerade nichts zu tun!“ ........................................... 11 3.5 Kann der Arbeitgeber Betriebsferien anordnen? .............................................. 11 4 Urlaubsunterbrechung und Krankheit ............................................................ 11 4.1 „Chef, ich sitze in Mallorca und kann nicht einspringen!“ .................................. 11 4.2 Was wird aus dem Urlaub, wenn der/die Arbeitnehmer/in im Urlaub oder vor ....... Urlaubsantritt erkrankt? .............................................................................. 12 4.3 Verliere ich meinen Anspruch auf Urlaub bei einer langen Krankheit? ................. 12 5 Fristen ........................................................................................................... 13 5.1 Ab wann habe ich einen Anspruch auf Urlaub? ................................................ 13 5.2 Urlaub bei Ausscheiden vor Ablauf der Wartezeit? ........................................... 13 5.3 Wie lange kann der Resturlaub eingebracht werden? ....................................... 13 6 Kündigung ..................................................................................................... 14 6.1 Kann der Arbeitgeber nach einer Kündigung den Urlaub verweigern? ................. 14 6.2 Was sollte beim Thema Urlaubsabgeltung beachtet werden? ............................. 14 6.3 Was geschieht im Fall einer Kündigung mit dem Urlaubsanspruch? .................... 14 7 Mutterschutz und Elternzeit........................................................................... 15 7.1 Mutterschutz .............................................................................................. 15 7.2 Elternzeit ................................................................................................... 15 8 Urlaubsgeld und Erwerbstätigkeit im Urlaub ................................................. 16 8.1 Es gibt doch sicher Urlaubsgeld?! .................................................................. 16 8.2 „Kann ich mir im Urlaub zusätzliches Geld verdienen?“ .................................... 16 Quellen ............................................................................................................. 16 3
Vorwort Ob im Sommer an den Strand oder im Winter zum Skifahren: Immer wenn die Hauptreisezeit beginnt, gibt es viele Fra- Sind Sie urlaubs- gen rund um den Urlaub. Es herrscht Un- reif? In Anbetracht sicherheit und nicht selten entstehen der täglichen Her- Konflikte, wenn einmal mehr die eigenen ausforderungen und Wünsche und Pläne von Arbeitgeber oder Arbeitsbelastungen Kollegen/innen durchkreuzt werden. in der Pflege werden Sie diese Frage nicht Der Begriff Urlaub wird im Arbeitsrecht selten mit einem gleichbedeutend mit Erholungsurlaub seufzenden „ja” be- verwendet. Grundsätzlich gilt: Jede/r Ar- antworten. beitnehmer/in muss in jedem Kalender- jahr für eine bestimmte Dauer von der „Ich pflege als die, die ich bin. Ich kann Verpflichtung zur Arbeitsleistung freige- nur gut pflegen, wenn es mir gut geht.“ stellt werden, ohne seinen/ihren An- (Sr. Liliane Juchli,1986) spruch auf Gehalt bzw. Lohn zu verlieren. Der/die Arbeitnehmer/in soll sich wäh- So einleuchtend diese Erkenntnis von Sr. rend des Urlaubs von den Belastungen Liliane Juchli auch ist, so ist es für viele der Arbeit erholen. Seine/ihre Arbeitskraft Pflegende nicht einfach, eine ausgegli- soll somit erhalten bleiben. chene Work-Life-Balance herzustellen. Pflegende sind Experten/innen, wenn es um die Bedürfnisse anderer geht. Sie set- Sie, liebe/r Leser/in, können viele Prob- zen sich unermüdlich für das Wohlerge- leme vermeiden, wenn Sie schon im Vor- hen ihrer Patienten/innen und Bewoh- feld Antworten auf gängige Fragen in Ihre ner/innen ein und vergessen nicht selten, Urlaubspläne einfließen lassen. Sollten dass es genauso wichtig ist, die eigenen Sie weitere Fragen Kraftreserven regelmäßig aufzutanken. haben, rufen Sie Urlaub leistet einen wichtigen Beitrag da- uns an oder schi- zu. cken ein Mail. Wir unterstützen Sie Die Fachgruppe Stationsleitung / Pflege- gerne. management des DBfK Südost, Bayern- Mitteldeutschland hat für Sie die meist- Nun wünschen wir gestellten Fragen rund um den Urlaub Ihnen zunächst eine aufgegriffen. Anhand von Beispielen wol- schöne Urlaubszeit len wir Pflegende bei einer reibungslosen und gute Erholung! Urlaubsplanung unterstützen. Ihre Dr. Marliese Biederbeck Stefanie Renner Geschäftsführung Bildungsreferentin und Koordinatorin der Fachgruppe Stationsleitung / Pflegema- nagement 4
1 Urlaubsanspruch nicht gleichermaßen für eine/n 1.1 Wie viele Urlaubstage stehen mir Arbeitnehmer/in gelten, der/die nur an mindestens zu? fünf Tagen in der Woche arbeitet. Diese/r hätte im Verhältnis länger Urlaub, was Der Anspruch auf Erholungsurlaub ist im nicht gerecht wäre. Der Urlaubsanspruch Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. wird daher angepasst. Am Ende haben Hier wird die Anzahl der Mindesturlaubs- aber beide Arbeitnehmer/innen (5-Tage- tage anhand der wöchentlichen Arbeits- Woche und 6-Tage-Woche) Anspruch auf zeit abgeleitet. insgesamt vier Wochen Urlaub. Um eine Woche Urlaub zu nehmen, muss der/die Merke: Urlaub wird grundsätzlich in Ta- „6-Tage-Arbeiter/in” sechs Tage Urlaub gen berechnet, nicht in Stunden. nehmen, der/die “5-Tage-Arbeiter/in” al- lerdings nur fünf Tage. Es gilt zwischen den Begriffen Arbeitstage und Werktage zu unterscheiden: Zusammenfassung: Werktage sind alle Tage ohne Sonn- und Feiertage (inkl. samstags). Arbeitstage 6-Tage-Woche = 24 Tage Mindesturlaub hingegen sind die Tage, an denen normalerweise in einem Unternehmen 5-Tage-Woche = 20 Tage Mindesturlaub gearbeitet wird. Merke: Es gibt keinen gesetzlichen An- Das heißt beispielweise: spruch darauf, dass Wochenenden, die • Werktage: Mo, Di, Mi, Do, Fr, Sa vor oder nach dem Urlaubsblock liegen, vom Arbeitgeber freigestellt werden müs- • Arbeitstage im Büro: Mo, Di, Mi, sen. Dies erfolgt meist in Absprache. Ar- Do, Fr beitnehmer/innen, die auch an diesen • Arbeitstage in der Pflege: Mo, Di, Wochenenden frei haben wollen, sollten Mi, Do, Fr, Sa, So dies berücksichtigen und ggf. weitere Ur- laubstage einplanen. Arbeitet ein/e Arbeitnehmer/in an fünf Tagen pro Woche, wird von einer 5-Tage- Der Mindesturlaubsanspruch von 24 Woche gesprochen. Arbeitet er/sie an Werktagen darf nicht unterschritten wer- sechs Tagen pro Woche, wird von einer 6- den. Das heißt, auch eine Vereinbarung Tage-Woche gesprochen. im beiderseitig unterschriebenen Arbeits- vertrag, die weniger Urlaubstage enthält, Ein/e Arbeitnehmer/in, der/die regelmä- ist nicht wirksam. Ausnahmen von dieser ßig an allen Werktagen (auch samstags) Regel sind möglich (§ 13 Abs. 2 BUrlG). arbeitet, hat einen Mindestanspruch von 24 Tagen Urlaub. Der/die Arbeitneh- Werden umgekehrt jedoch mehr Urlaubs- mer/in, der/die nur fünf Tage die Woche tage gewährt als gesetzlich vorgesehen, arbeitet, hat einen Anspruch von nur 20 ist diese Vereinbarung wirksam. Begrün- Tagen. dung: Sie ist für den/die Arbeitnehmer/in günstiger (so genanntes Günstigkeits- Begründung: Wenn ein/e Arbeitneh- prinzip). mer/in, der/die auch samstags arbeitet, 24 Tage Mindesturlaub hat, so kann dies 5
1.2 Welchen Urlaubsanspruch haben Da das Bundesurlaubsgesetz von sechs Teilzeitarbeitende bzw. geringfügig Werktagen (Montag bis Samstag) aus- Beschäftigte? geht, muss der Urlaub auf die entspre- chend vereinbarten Tage umgerechnet Mitarbeiter/innen, die aufgrund von Teil- werden. Dabei ist ausschließlich relevant, zeitbeschäftigung bzw. eines Minijobs wie viele Tage der Arbeitnehmer/in pro weniger Tage pro Woche arbeiten, haben Woche arbeitet und nicht wie viele Stun- einen anteiligen Anspruch auf Urlaub. Das den er/sie an den einzelnen Tagen leistet. Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) legt fest, dass Arbeitnehmer/innen, die in Teilzeit beschäftigt sind, nicht benachtei- Merke: Wer z. B. nur jeweils vier Stun- ligt werden dürfen (§ 5 TzBfG). den pro Tag arbeitet, hat denselben Ur- laubsanspruch in Tagen wie ein/e Arbeit- Wie bereits erwähnt, beträgt der gesetzli- nehmer/in, der/die acht Stunden täglich che Urlaubsanspruch jährlich mindestens arbeitet. Ein Urlaubstag des/r Teilzeitar- vier Wochen bzw. 24 Werktage bei einer beitnehmers/in ist in diesem Fall aber nur 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). vier Stunden Urlaubsvergütung wert. Berechnung des Urlaubsanspruchs: Individuelle Arbeitstage pro Woche x 24 (Urlaubsanspruch in Werkta- gen*) ____________________________________________________________________________________ = Urlaubstage 6 (übliche Arbeitstage, Montag bis Samstag*) *Die Formel wird für die Berechnung bei fünf Arbeitstagen angepasst (20 Tage Urlaubsan- spruch und fünf Arbeitstage) Rechenbeispiele: 1) Ein/e Arbeitnehmer/in arbeitet zwei Tage pro Woche Rechnung: 2 x 24 = 8 Urlaubstage 6 2) Eine/r Arbeitnehmer/in, der/die fünf Tage pro Woche jeweils vier Stunden arbeitet, ste- hen 20 Urlaubstage zu, auch wenn er/sie nur 20 Stunden in der Woche insgesamt arbeitet. Rechnung: 5 x 20 = 20 Tage 5 3) Einem/r Arbeitnehmer/in, der/die 20 Stunden an nur zwei Tagen pro Woche in einer 5- Tage-Woche ableistet, stehen nicht 20 Urlaubstage, sondern nur acht Urlaubstage zur Ver- fügung. Rechnung: 2 x 20 = 8 Tage 5 4) Ein/e Arbeitnehmer/in arbeitet am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils vier Stunden täglich in einer 5-Tage-Woche. Soweit der Tarif- oder Arbeitsvertrag nichts ande- res regeln, steht ihm/ihr der anteilige Mindesturlaub zu. Diese zwölf Urlaubstage nimmt der/die Teilzeitbeschäftigte an den Tagen, an denen er/sie normalerweise arbeiten müsste, also Dienstag, Mittwoch und Donnerstag. Lohnfortzahlung besteht in diesem Fall jeweils für vier Stunden täglich. 6
Rechnung: 3 x 20 = 12 Tage 5 5) Wurde mit einem/r Teilzeitbeschäftigten keine festen Arbeitszeiten vereinbart, weil er/sie nur dann eingesetzt wird, wenn die Arbeit anfällt, muss zur Ermittlung des Urlaubs- anspruchs eine Durchschnittsberechnung erstellt werden. Es wird ermittelt, an wie vielen Tagen die Teilzeitkraft in der 5-Tage-Woche tatsächlich arbeitet. Hier werden drei Tage in der Woche zu Grunde gelegt. Die Teilzeitkraft hat somit einen Anspruch auf zwölf Urlaubs- tage. Rechnung: 3 x 20 = 12 Tage 5 Merke: Gewährt der Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern/innen höhere Ur- laubsansprüche, dürfen Teilzeitarbeitende aufgrund des Verbots der Diskriminierung ohne sachlichen Grund nicht benachteiligt werden (§ 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz). 1.3 Wartezeit Tarifverträge oder Betriebsvereinba- Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig rungen nach sechsmonatigem Bestehen des Ar- Durch Tarifverträge oder Betriebsverein- beitsverhältnisses erworben (§ 4 BUrlG). barungen kann ein zusätzlicher Urlaubs- Arbeitnehmer/innen haben also nicht anspruch entstehen. Einige Tarifverträge gleich mit Beginn des Arbeitsverhältnis- ergänzen den Erholungsurlaub bis auf 30 ses einen Anspruch auf volle Urlaubsge- Arbeitstage im Jahr, geben Zusatzurlaube währung, sondern erst nach einem hal- für Schicht und Wechselschicht, bei stän- ben Jahr. diger Strahlenbelastung und bei ständiger Scheidet ein/e Arbeitnehmer/in innerhalb Arbeit auf Infektionsstationen, etc. dieser Wartezeit aus dem Arbeitsverhält- Jugendliche nis wieder aus, hat er/sie Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden Den Urlaubsanspruch Jugendlicher regelt vollen Monat des Bestehens des Arbeits- § 19 des Jugendarbeitsschutzgesetzes verhältnisses (§ 5 BUrlG). (JArbSchG). Jugendliche, die noch keine 18 Jahre alt sind, haben einen Urlaubsan- 1.4 Wie bestimmt sich der Urlaub bei spruch von mindestens: mehreren Arbeitsverhältnissen? • 30 Werktagen, wenn Sie zu Beginn Hat ein/e Arbeitnehmer/in zwei oder des Kalenderjahres noch nicht 16 mehrere Teilzeitjobs, entsteht gegenüber sind, jedem Arbeitgeber ein eigenständiger Ur- • 27 Werktagen, wenn Sie zu Beginn laubsanspruch. des Kalenderjahres noch nicht 17 Jah- re alt sind, • 25 Werktagen, wenn Sie zu Beginn Der/die Arbeitnehmer/in darf Urlaub des Kalenderjahres noch nicht 18 Jah- nehmen und gleichzeitig woanders arbei- re alt sind. ten, ohne dass ihm/ihr dies als dem Ur- laubszweck widersprechende Erwerbstä- Schwerbehinderte Menschen tigkeit i.S. des § 8 BUrlG verboten wer- Den Urlaubsanspruch schwerbehinderter den darf (vgl. Seite 16). Der/die Arbeit- Menschen regelt § 125 des Sozialgesetz- nehmer/in darf während des Urlaubs im buches IX (SGB IX) – Rehabilitation und ersten Job im Zweitjob jedoch nicht in Teilhabe behinderter Menschen. Schwer- Vollzeit arbeiten. behinderte Menschen haben einen An- 1.5 Wann gibt es zusätzlich Urlaub? spruch auf fünf Tage Zusatzurlaub im Jahr, wenn Sie an fünf Tagen pro Woche Bei der Berechnung des Jahresurlaubsan- arbeiten. Arbeiten sie mehr oder weniger, spruchs sind die Besonderheiten der reduziert bzw. erhöht sich ihr Urlaubsan- nachfolgenden Beschäftigungsgruppen zu spruch entsprechend. berücksichtigen: 7
gibt es aber nicht deutschlandweit. Ba- Unbezahlte Freistellung den-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen haben keine entsprechenden Des Weiteren kann mit dem Arbeitgeber Bildungsurlaubsgesetze. im gegenseitigen Einvernehmen eine un- bezahlte Freistellung bzw. ein unbezahlter 1.7 „Für Heiligabend und Silvester Urlaub vereinbart werden. muss ich doch keinen Urlaub neh- men!“ Merke: Ältere Arbeitnehmer/innen haben grundsätzlich keine höheren Urlaubsan- Immer noch verbreitet ist die Annahme, sprüche. Frühere Regelungen, z.B. in Ta- dass für Heiligabend oder Silvester kein rifverträgen (§ 26 Abs. 1 Satz 2 des Urlaub oder jeweils nur ein halber Tag TVöD) wurden nach einer Entscheidung Urlaub genommen werden muss. Das Ge- des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 20. setz betrachtet den Heiligabend und Sil- März 2012, 9 AZR 529/10) aufgehoben. vester als gewöhnliche Arbeitstage. Aus Die Bemessung der Urlaubsdauer nach diesem Grund kann der Arbeitgeber ver- dem Lebensalter spricht gegen das Ver- langen, dass der/die Arbeitnehmer/in bot der Diskriminierung wegen des Alters. auch an diesen Tagen wie gewöhnlich ar- Jüngere Arbeitnehmer/innen würden beitet. Möchte jemand an diesen Tagen sonst benachteiligt werden. nicht arbeiten, muss er/sie je einen Ur- laubstag in Anspruch nehmen. Abwei- 1.6 Sonderformen einer Freistellung chende Regelungen sind im Arbeitsver- Es gibt Aspekte, die eine Freistellung – trag, Tarifvertrag, einer Betriebsvereinba- oftmals auch Sonderurlaub genannt – rung sowie durch Dienstanweisung mög- ermöglichen. § 616 des Bürgerlichen Ge- lich. setzbuches (BGB) gibt Arbeitneh- 1.8 Was ist, wenn zu viel Urlaub ge- mern/innen die Möglichkeit, der Arbeit währt wurde? aus wichtigen persönlichen Gründen fern- zubleiben, sofern die Person ohne ihr Ver- Auch wenn der Arbeitgeber dem/r Arbeit- schulden an der Dienstleistung verhindert nehmer/in irrtümlich zu viel Urlaub ge- ist. Der Lohnanspruch kann in diesen Fäl- währt hat, muss er die Lohnfortzahlung len bestehen bleiben. Wichtige Gründe für den gesamten Urlaub leisten. Da der sind z.B. die Geburt des eigenen Kindes, Urlaubsanspruch auch in jedem Urlaubs- plötzliche Erkrankung oder Tod eines na- jahr neu entsteht und unabhängig von hen Angehörigen. Allerdings gilt diese in dem gewährten Urlaub des Vorjahres ist, § 616 BGB genannte „vorübergehende kann der zu viel gewährte Urlaub auch Verhinderung“ nicht immer. In vielen Ta- nicht im nächsten Jahr angerechnet wer- rifverträgen ist diese ausgeschlossen oder den. § 1 BUrlG regelt, dass jede/r Arbeit- zumindest sehr eingeschränkt. nehmer/in in jedem Kalenderjahr An- spruch auf bezahlten Urlaub hat. Einzelne Eine weitere Sonderform des Urlaubs per Tarifverträge können abweichende Rege- Gesetz ist der Bildungsurlaub. Diesen lungen enthalten. 8
2 Antragsstellung 2.1 Reicht eine mündliche Abspra- gilt oder Urlaubsansprüche anderer Mit- che? arbeiter/innen, die unter sozialen Ge- Urlaub muss vor dem Antreten immer sichtspunkten den Vorrang verdienen. beantragt und genehmigt werden. Ge- Der Urlaub ist auf jeden Fall zu gewähren, setzliche oder tarifvertragliche Antrags- wenn der/die Arbeitnehmer/in dies im und Genehmigungsfristen gibt es nicht. Anschluss an eine Maßnahme der medizi- Es kann aber Fristen in Betriebsvereinba- nischen Vorsorge oder Rehabilitation ver- rungen oder Arbeitsverträgen geben. Ein langt (§ 7 (1) BUrlG). schriftliches Verfahren ist nicht vorge- schrieben, ist aber für die gegenseitige Ist der/die Arbeitnehmer/in mit der Ab- Rechtssicherheit zu empfehlen. lehnung nicht einverstanden, muss er/sie schriftlich widersprechen. Der/die Arbeit- Merke: Ein Urlaubsantrag muss weder nehmer/in sollte dann zunächst ggf. den schriftlich eingereicht, noch schriftlich ge- Betriebsrat / Personalrat einbeziehen und nehmigt werden, es sei denn, das Unter- um Vermittlung bitten. Notfalls muss nehmen schreibt eine entsprechende Re- der/die Arbeitnehmer/in beim Arbeitsge- gelung vor. Aus Beweisgründen ist eine richt auf Urlaubserteilung klagen. schriftliche Abhandlung sinnvoll und ist Merke: Ist der/die Arbeitnehmer/in mit sehr zu empfehlen. der Ablehnung des Urlaubsanspruchs 2.2 „Ich muss es jetzt aber langsam nicht einverstanden, darf er/sie trotzdem mal wissen!“ nicht einfach der Arbeit fernbleiben. Diese sogenannte Selbstbeurlaubung stellt ei- Wann der Arbeitgeber über einen Ur- nen außerordentlichen, d.h. fristlosen laubsantrag entscheiden muss, ist ge- Kündigungsgrund dar. setzlich nicht geregelt, kann aber ver- traglich im Arbeitsvertrag, in Tarifverträ- Ist der Urlaub einmal genehmigt, genießt gen oder in Betriebsvereinbarungen fest- der/die Arbeitnehmer/in Vertrauens- gelegt werden. Die Rechtsprechung for- schutz. Das bedeutet, dass er/sie auf- dert Arbeitgeber auf, zügig über Ur- grund des genehmigten Antrags z.B. Rei- laubsanträge zu entscheiden. Der Arbeit- sen buchen kann. Sollte aber ein für den geber, der dem Urlaubswunsch des/r Ar- Betrieb existenzgefährdender Notfall ein- beitnehmers/in nicht entsprechen will, treten, muss der/die Arbeitnehmer/in ar- hat dies möglichst bald nach der Antrag- beiten und seinen Urlaub verschieben. In stellung mitzuteilen. diesem Fall hat der Arbeitgeber entstan- 2.3 Muss sich der Arbeitgeber an dene Planungs- und ggf. auch Reisekos- meinen Antrag halten? ten zu erstatten. Der genehmigte Ur- laubsantrag bietet somit noch nicht eine Der Arbeitgeber kann einen Urlaubsan- endgültige Sicherheit auf tatsächliche trag mit entsprechendem Hinweis ableh- Gewährung. Die Verpflichtung des/r Ar- nen, wenn nachweislich dringende be- beitnehmers/in, den geplanten Urlaub triebliche Gründe gegen eine Urlaubsge- evtl. zugunsten äußerst dringender be- währung zu diesem Zeitpunkt sprechen trieblicher Belange absagen zu müssen, (vgl. § 7 (1) BUrlG). Gründe für eine Ab- besteht aufgrund der Treuepflicht und Ar- lehnung können unvorhersehbare Perso- beitspflicht aus dem Arbeitsvertrag. An- nalengpässe sein, die es zu kompensieren ders verhält es sich, wenn der Urlaub be- reits angetreten ist (siehe Punkt 4). 9
3 Zeitpunkt und Mitbestimmung 3.1 „Wer zuerst kommt, mahlt zu- Mehrarbeitsstunden geleistet und die erst?“ Grenze ihrer Belastbarkeit erreicht haben. Auch diesen Mitarbeitern/innen ist vor- Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs rangig Urlaub zu gewähren. Hat ein/e Ar- sind die Urlaubswünsche des/r Arbeits- beitnehmer/in bereits in den letzten Jah- nehmers/in zu berücksichtigen (§ 7 ren eine bevorzugte Behandlung erhalten, BUrlG). Ein weit verbreitetes Problem: ist es zumutbar, dass andere Arbeitneh- Jede/r will in der Ferienzeit Urlaub neh- mer/innen auch einmal „am Zug“ sind. men. Der Arbeitgeber muss in diesen Fäl- len den Betrieb aufrechterhalten. Er kann Merke: Kein/e Mitarbeiter/in sollte dau- dazu eine Mindestbesetzung festlegen erhaft auf Urlaub in den Schulferien ver- und dazu die Anzahl der sich im Urlaub zichten müssen. Aus Gründen der Kolle- befindlichen Arbeitnehmer/innen begren- gialität ist es empfehlenswert, abwech- zen. Er kann Vorgaben zur Urlaubspla- selnd Mitarbeiter/innen zu berücksichti- nung machen, die das gesamte Urlaubs- gen, die schon in der Vergangenheit in jahr von Januar bis Dezember umfassen. der Ferienzeit keinen Urlaub erhalten ha- Bei mehreren Urlaubsanträgen zur ben, bzw. als nachrangig eingestuft wur- Haupturlaubszeit hat er eine Sozialaus- den. wahl zu treffen (§ 7 Abs. 1 BUrlG). 3.2 „Ich will auch einmal in den Oft können wechselseitige Zugeständnis- Schulferien Urlaub haben!“ se solche Situationen entschärfen. Es lohnt sich miteinander die Urlaubswün- Wer hat bei der Urlaubsplanung Vorrang? sche zu besprechen, Überschneidungen Aus sozialen Gesichtspunkten (§ 7 aufzuzeigen und gemeinsam im Team BUrlG) sind Urlaubsanträge zu bevorzu- nach Lösungen zu suchen. gen, wenn folgende Faktoren gegeben sind. Die Priorität nimmt von eins bis fünf 3.3 „Ich will vier Wochen nach Aust- ab: ralien und brauche meinen Urlaub am Stück!“ 1 alleinstehend und schulpflichtige/s Arbeitnehmer/innen haben Anspruch auf Kind/er, die Schulpflicht endet längeren Urlaub am Stück, allerdings nach dem 10. Schuljahr nicht zwingend in gewünschter Länge. 2 verheiratet und schulpflichtige/s Der Urlaub ist vom Arbeitgeber grund- Kind/er, die Schulpflicht endet sätzlich zusammenhängend zu gewähren, nach dem 10. Schuljahr es sei denn, dass dringende betriebliche 3 Ehe-/Lebenspartner mit Betriebs- oder in der Person des Arbeitnehmers lie- urlaub gende Gründe eine Teilung des Urlaubs 4 Ehe-/Lebenspartner erforderlich machen (§ 7 Abs. 2 BUrlG). 5 alleinstehend Bei einer zulässigen Aufteilung des Ur- Weiter gilt zu berücksichtigen: Wenn laubs muss einer der Urlaubsteile min- ein/e Mitarbeiter/in im Anschluss an eine destens zwölf aufeinanderfolgende Werk- medizinische Vorsorge- oder Rehabilitati- tage umfassen, sofern der Urlaubsan- onsmaßnahme Urlaub beantragt. Es be- spruch des/r Arbeitnehmers/in diesen steht keine Ablehnungsmöglichkeit (§ 7 Zeitraum hergibt. Der Gesetzgeber ver- Abs. 1, S. 2 BUrlG). langt einen zusammenhängenden Urlaub, weil so am ehesten mit Erholung gerech- Darüber hinaus gibt es Mitarbeiter/innen, net werden kann. Ein Rechtsanspruch auf die akut erholungsbedürftig sind, etwa vier zusammenhängende Urlaubswochen dann wenn sie öfter krank sind, viele besteht nicht und kann nur mit gegensei- tigem Einverständnis realisiert werden. 10
3.5 Kann der Arbeitgeber Betriebsfe- 3.4 „Nimm Urlaub – wir haben gera- rien anordnen? de nichts zu tun!“ Betriebsferien sind Zeiten des Erholungs- Kann der Arbeitgeber den Urlaub festle- urlaubs, die für alle Arbeitnehmer/innen gen? Nein, der Arbeitgeber hat das Wirt- des Betriebes gelten. Die Dauer der Be- schaftsrisiko seines Unternehmens selbst triebsferien ist je nach Betrieb unter- zu tragen und darf z.B. eine niedrige Auf- schiedlich. Die Betriebsferien können tragslage nicht durch einseitige Festle- nach der Rechtsprechung nicht den ge- gungen auf den/die Mitarbeiter/in abwäl- samten Urlaubsanspruch umfassen. zen (Urteil des LAG Nürnberg, 6 Sa Dem/r Arbeitnehmer/in muss auch eine 111/06 vom 30.05.2006). Eine entspre- teilweise freie Urlaubsplanung ermöglicht chende Vereinbarung im Arbeitsvertrag werden. Außerdem hat der Arbeitgeber ist rechtswidrig. Der Arbeitgeber muss bei der Einführung von Betriebsferien den bei der Festlegung des Urlaubs gemäß § Betriebsrat zu beteiligen. Er allein kann 7 (1) BUrlG die Wünsche des/r Arbeit- solche Festlegungen nicht treffen. Der nehmers/in berücksichtigen. Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 (1) Nr. 5 BetrVG). Eine Anordnung Er darf von den Wünschen des/r Arbeit- ohne Beteiligung des Betriebsrats ist un- nehmers/in nur abweichen, soweit drin- wirksam. gende betriebliche Belange, z.B. beson- dere Auftragslage, Urlaubswünsche ande- Merke: Selbst wenn es einen Betriebsur- rer Arbeitnehmer/innen, die unter sozia- laub gibt, muss der Arbeitgeber dem/r len Gesichtspunkten den Vorrang verdie- Arbeitnehmer/in zwei Fünftel des Gesam- nen oder ein Betriebsurlaub (festgelegt turlaubs zur freien Verfügung lassen (vgl. durch eine Betriebsvereinbarung mit dem BAG, Urteil vom 28. Juli 1981, 1 ABR Personal- bzw. Betriebsrat) dagegen ste- 79/92). hen. In diesen Fällen darf der Arbeitgeber den Urlaubsantrag ablehnen. 4 Urlaubsunterbrechung und Krankheit 4.1 „Chef, ich sitze in Mallorca und liegen im unternehmerischen Risiko eines kann nicht einspringen!“ jeden Arbeitgebers und müssen prinzipiell bei der Personalplanung einkalkuliert Kann ein/e Mitarbeiter/in aus dem Urlaub werden. zurückgeholt werden? Nein, ist der Urlaub Der Arbeitgeber ist dem/r Mitarbeiter/in genehmigt, ist die Genehmigung für bei- zum Ersatz des Schadens verpflichtet, de Seiten bindend und kann weder vom welcher diesem im Vertrauen auf den An- Arbeitgeber noch vom/von der Mitarbei- tritt und die Durchführung des Urlaubs ter/in einseitig wieder aufgehoben wer- entstanden ist (Stornogebühren für Flü- den. ge, Verfall von Konzertkarten, usw.). Ist der Urlaub einmal angetreten, darf der Merke: Der Rückruf ist auch dann unzu- Arbeitgeber den/die Mitarbeiter/in nicht lässig, wenn im Arbeitsvertrag etwas an- zurückrufen. Der Arbeitgeber muss sich deres vereinbart wurde. vorher entscheiden: Entweder streicht er dem/r Mitarbeiter/in wegen betrieblicher Lediglich in tatsächlich dringenden Aus- Belange rechtzeitig den Urlaub oder er nahmefällen wie im Katastrophenfall oder lässt ihn/sie ziehen: Einmal am Strand zur Abwendung einer Insolvenz, kann der oder in den Bergen, ist der/die Arbeit- Arbeitgeber den Urlaub einseitig verle- nehmer/in unwiderruflich weg (BAG 9 gen, wenn dieser noch nicht angetreten AZR 404/99 und 9 AZR 405/99). ist. Mit Katastrophen, auch wenn vom Arbeitgeber oft so bezeichnet, sind keine Merke: Niemand muss im Urlaub für den personellen Engpässe z.B. krankheitsbe- Arbeitgeber erreichbar sein! Gönnen Sie dingte Ausfälle von Mitarbeitern/innen sich Urlaub von Handy, E-Mail & Co.! oder Kündigungen gemeint. Diese Fälle 11
Merke: Die Missachtung dieser Anzeige- 4.2 Was wird aus dem Urlaub, wenn und Mitteilungspflichten können Abmah- der/die Arbeitnehmer/in im Urlaub nung und Kündigung zur Folge haben. oder vor Urlaubsantritt erkrankt? Diesbezüglich gibt es eindeutige Regelun- Erkrankt der/die Arbeitnehmer/in nach gen in § 9 BUrlG, wonach die durch ärzt- Festlegung des Urlaubszeitraums aber vor liches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Urlaubsantritt, und dauert die Erkrankung Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlau- über den ganzen an sich vorgesehenen banspruch angerechnet werden. Urlaubszeitraum an, gilt der Urlaub als nicht beantragt. Der/die Arbeitnehmer/in Begründung: Der Erholungszweck des kann den Urlaub dann neu beantragen Urlaubs kann nicht erreicht werden, wenn und erhält ihn, wenn der Urlaub nicht in- der/die Arbeitnehmer/in erkrankt ist. Für zwischen verfallen ist. eine Erholung muss ein/e Arbeitneh- Dauert die vor Beginn des Urlaubs einge- mer/in erst wieder gesund werden. tretene Arbeitsunfähigkeit nur einen Teil des Urlaubs an, muss der/die Arbeitneh- Merke: Diese Regelung gilt nicht für ein mer/in den verbleibenden Teil des Ur- im Dienstplan eingetragenes Frei. Die ge- laubs wahrnehmen und kann nicht ver- planten arbeitsfreien Tage können und langen, dass der Urlaub insgesamt neu müssen auch für die Genesung verwendet festgesetzt wird. Nachträglich gewährt werden. werden nur die nachgewiesenen Krank- heitstage. Der/die Arbeitnehmer/in muss dem Ar- 4.3 Verliere ich meinen Anspruch auf beitgeber unverzüglich die Arbeitsunfä- Urlaub bei einer langen Krankheit? higkeit mitteilen und den entsprechenden Nachweis erbringen (ärztliche Bescheini- Können Arbeitnehmer/innen wegen einer gung). Dies gilt auch für eine Erkrankung anhaltenden Krankheit ihren Jahresurlaub im Ausland. In diesem Fall muss der Ar- nicht nehmen, ist der Anspruch auf den beitgeber die Kosten für die Übermittlung gesetzlichen Mindesturlaub nach EU- der Arbeitsunfähigkeit (z.B. Porto, Inter- Recht erst nach 15 Monaten verfallen netkosten) tragen. (BAG 9 AZR 353/10). Demnach bleiben Urlaubsansprüche dauerhaft kranker Ar- Der/die Erkrankte hat Anspruch darauf, beitnehmer/innen auch dann für bis zu 15 dass die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres als Urlaub zählen und gutgeschrieben erhalten, wenn sie eine befristete Er- werden. Ist der/die Arbeitnehmer/in wie- werbsminderungsrente bekommen und der arbeitsfähig, hat er/sie dies unver- ihr Arbeitsverhältnis daher ruht. Die An- züglich anzuzeigen, selbst wenn der Zeit- sprüche sind allerdings auf den gesetzli- punkt in den zuvor genehmigten Urlaub chen Mindesturlaub begrenzt. fällt. Der Europäische Gerichtshof zieht aber Der Urlaub verlängert sich bei Krankheit Grenzen, so dass Arbeitnehmer/innen, nicht automatisch. Auch darf der/die Ar- die über Jahre hinweg krank sind, in die- beitnehmer/in den Urlaub nicht eigen- ser Zeit nicht unbegrenzt Urlaub ansam- mächtig verlängern. Die nicht anzurech- meln können. Zumindest dürfen Gesetze nenden Urlaubstage sind vom Arbeitgeber und Tarifverträge den Übertragungszeit- zu gewähren, wenn der/die Arbeitneh- raum begrenzen. mer/in wieder arbeitsfähig und der Ur- laubsanspruch nicht durch Fristablauf bei Merke: Der Urlaub langzeitig erkrankter langer Erkrankung erloschen ist. Eine Arbeitnehmer/innen verfällt 15 Monate Verlängerung des Urlaubs muss auch bei nach dem Urlaubsjahr, d.h. zum 31. März Erkrankung beantragt und vom Arbeitge- des übernächsten Jahres. ber genehmigt werden. 12
5 Fristen 5.1 Ab wann habe ich einen Anspruch diese Gründe außerhalb des Einflussbe- auf Urlaub? reichs des/r Arbeitnehmers/in, ist eine Übertragung des Urlaubs auf das Folge- Der Urlaubsanspruch entsteht erstmalig jahr möglich. In diesem Fall muss der Ur- nach sechs Monaten in einem Arbeitsver- laub nach § 7 BUrlG bis zum 31. März des hältnis (§ 4 BUrlG). Die Wartefrist beginnt Folgejahres gewährt und genommen mit dem Tag der vereinbarten Arbeitsauf- werden, sofern es keine anderen für nahme, nicht dem Tag der Unterzeich- den/die Arbeitnehmer/in günstigeren ta- nung des Arbeitsvertrags. War der/die rifvertraglichen Regelungen gibt: Arbeitnehmer/in vor Arbeitsaufnahme schon in einem Ausbildungsverhältnis im AVR Caritas und Diakonie: Kann der Betrieb tätig, werden diese Zeiten ange- Urlaub aus dringenden betrieblichen rechnet. Wird das Arbeitsverhältnis in- Gründen oder aus Gründen, die in der nerhalb der Wartezeit auch nur kurzfristig Person des/der Mitarbeiters/in liegen, in unterbrochen, etwa vorübergehend auf- den genannten Fristen nicht angetreten gehoben (Krankheit unterbricht nicht), werden, verlängert sich das Urlaubsjahr beginnt die Wartezeit erneut. bis 30. April. 5.2 Urlaub bei Ausscheiden vor Ab- lauf der Wartezeit? TVöD: Kann der Urlaub aus dringenden betrieblichen Gründen oder aus Gründen, Die Wartezeit muss verstreichen, um den die in der Person des/der Mitarbeiters/in gesamten Jahresurlaub zu erhalten. liegen, in den genannten Fristen nicht Scheidet der/die Arbeitnehmer/in inner- angetreten werden, verlängert sich das halb der ersten sechs Monate oder mit Urlaubsjahr bis 31. März. Kann der Urlaub Ablauf der Wartezeit aus, hat er/sie An- aus den genannten Gründen wieder nicht spruch auf einen Teilurlaub. Dieser be- angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai trägt ein Zwölftel des Jahresurlaubs für anzutreten. jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses (§ 5 BUrlG). Sofern Merke: Liegen für die Übertragung keine der/die Arbeitnehmer/in den Urlaub we- dringenden betrieblichen oder krank- gen Beendigung des Arbeitsverhältnisses heitsbedingten Gründe vor, dann ist im nicht mehr nehmen kann, ist der Ur- laufenden Kalenderjahr nicht genomme- laubsanspruch finanziell abzugelten (§ 7 ner Urlaub verfallen. Es ist deshalb wich- (4) BUrlG). Der Arbeitgeber hat aber die tig, den Resturlaub rechtzeitig schriftlich Möglichkeit, den/die Arbeitnehmer/in zu- zu beantragen und den Antrag zu be- sammen mit der Kündigung von der Ar- gründen. beitsleistung unter Anrechnung noch aus- stehenden Urlaubs unwiderruflich freizu- Im Urteil vom 20. Januar 2009, Az. C- stellen, so dass der Urlaub insoweit nicht 350/06 hat der Europäische Gerichtshof mehr abgegolten werden muss. entschieden, dass der Urlaubsanspruch bei Ablauf des Übertragungszeitraumes Merke: Wenn ein/e Arbeitnehmer/in vor nicht erlöschen darf, wenn der/die Arbeit- erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsver- nehmer/in während des gesamten Be- hältnis wieder ausscheidet, hat er/sie zugszeitraumes oder eines Teils davon gemäß § 5 BUrlG Anspruch auf ein Zwölf- krankgeschrieben war. Der Urlaub bleibt tel des Jahresurlaubs für jeden vollen Be- erhalten und kann später genommen schäftigungsmonat. werden. Kann der Urlaub krankheitsbe- 5.3 Wie lange kann der Resturlaub dingt auch nicht innerhalb des Übertra- eingebracht werden? gungszeitraumes genommen werden, verfällt dieser entsprechend der Recht- Es kann der Fall eintreten, dass aus be- sprechung des EuGH vom 22. November stimmten Gründen der Urlaub während 2011 (Az. C-214/10) 15 Monate nach Fäl- des laufenden Kalenderjahres nicht in An- ligkeit. spruch genommen werden kann. Liegen 13
6 Kündigung 6.1 Kann der Arbeitgeber nach einer lange das Arbeitsverhältnis dauert, Kündigung den Urlaub verweigern? durchaus noch gewährt und genommen werden. Viele Arbeitnehmer/innen machen die Er- fahrung, dass nach Ausspruch einer or- 6.3 Was geschieht im Fall einer Kün- dentlichen Kündigung Probleme auftau- digung mit dem Urlaubsanspruch? chen, die es vorher nicht gab. Ein typi- Ist die Inanspruchnahme zum Beispiel sches Problem ist die Verweigerung von infolge einer arbeitnehmerseitigen Kündi- Erholungsurlaub oder der Widerruf bereits gung nicht mehr möglich, ist der noch gewährten Urlaubs durch den Arbeitge- bestehende Urlaubsanspruch abzugelten. ber. Beispiel: Ein/e Arbeitnehmer/in hat ei- Merke: Der Arbeitgeber ist in der Regel nen jährlichen Urlaubsanspruch von 30 nicht berechtigt, Urlaubswünsche abzu- Urlaubstagen im Jahr. Er/sie scheidet zum lehnen, wenn das Arbeitsverhältnis ge- 30. Juni aufgrund der eigenen Kündigung kündigt wurde. Auch bei einem gekündig- beim Arbeitgeber aus und hat bis dahin ten Arbeitsverhältnis gelten die weiter lediglich fünf Tage Urlaub genommen. oben genannten Grundsätze. Aufgrund der Einarbeitungszeit des Nach- folgers ist es ihm und dem Arbeitgeber 6.2 Was sollte beim Thema Urlaubs- nicht möglich, den Urlaub zu nehmen abgeltung beachtet werden? bzw. zu gewähren. Wenn zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Anspruch auf Rechnung: Er hat bis zum 30. Juni gene- Urlaub besteht, sollte dieser nach Mög- rell einen Urlaubsanspruch in Höhe von lichkeit gewährt werden. „Kann der Ur- 15 Urlaubstagen; davon hat er bereits laub wegen Beendigung des Arbeitsver- fünf in Anspruch genommen, verbleiben hältnisses ganz oder teilweise nicht mehr noch zehn Tage. Diese sind nach der übli- gewährt werden, so ist er abzugelten." (§ chen Vergütung zu bezahlen. Der Arbeit- 7 Abs.4 BUrlG) nehmer hat Anspruch auf Bezahlung von Aus dieser Vorschrift kann nicht abgelei- zehn Urlaubstagen, wobei die durch- tet werden, dass immer dann, wenn das schnittliche Vergütung zugrunde zu legen Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, noch ist (d.h. inklusive durchschnittlicher vorhandener Resturlaub ausbezahlt wer- Überstunden, Zuschläge, etc.). den muss. Dieser kann, je nachdem, wie 14
7 Mutterschutz und Elternzeit 7.1 Mutterschutz 7.2 Elternzeit Laut Mutterschutzgesetz § 3 (MuSchG) Bestimmungen zum Urlaub in der Eltern- darf die werdende Mutter sechs Wochen zeit sind im § 17 des Bundeselterngeld- vor dem errechneten Geburtstermin und und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. acht Wochen nach dem Geburtstermin keine Beschäftigung ausüben. Daraus Wenn berufstätige Mütter oder Väter El- dürfen ihr keine Nachteile für einen ternzeit beantragen, darf der Arbeitgeber Urlaubsanspruch entstehen. Diese Aus- vom Urlaubsanspruch für jeden vollen fallzeiten während des Beschäftigungs- Monat der Elternzeit ein Zwölftel des Jah- verbots vor und nach der Geburt gelten resurlaubs kürzen. Dies gilt nicht, wenn als reguläre Beschäftigungszeiten. Des- der/die Arbeitnehmer/in während der El- halb hat die werdende Mutter auch in die- ternzeit bei seinem/ ihrem Arbeitgeber ser Zeit einen Anspruch auf den jeweili- Teilzeitarbeit leistet. gen Erholungsurlaub (§ 17 MuSchG). Beispiel: Hat eine Frau in der Zeit des Mutter- Ein Elternteil hat einen Urlaubsanspruch schutzes noch Urlaubsanspruch und von 30 Tagen im Jahr. Beendigung der kann diesen nicht mehr einbringen, weil Elternzeit: 15. April und Aufnahme der sie anschließend in die Elternzeit geht, Beschäftigung: 16. April. verfällt dieser nicht. Dieser Urlaub kann Volle Monate Elternzeit: Januar, Februar, direkt im Anschluss an die Elternzeit oder März = 3 Monate (April zählt nicht!) im Folgejahr genommen werden (§ 17 Der Urlaubsanspruch muss aufgerundet MuSchG). werden, wenn der Teilanspruch mindes- tens 0,5 Tage beträgt. Rechnung: 29 x 3= 7,25 rd. 7 Urlaubstage; 29 – 7 = 22 Tage (gekürzter) Urlaubsanspruch verbleiben 12 Der Arbeitgeber muss den restlichen Er- schluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt holungsurlaub, den die Arbeitnehmerin wird. § 17 Abs. 4 BEEG bestimmt, dass vor Beginn der Elternzeit nicht nehmen der Arbeitgeber berechtigt ist, zu viel ge- konnte, gem. § 17 Abs. 2 BEEG nach En- währte Urlaubstage beim nachfolgenden de der Elternzeit im laufenden oder Erholungsurlaub zu kürzen, wenn der Ar- nächsten Urlaubsjahr gewähren. Der Er- beitnehmer vor Beginn der Elternzeit holungsurlaub erlischt damit nicht zum mehr Urlaub erhalten hat, als er unter Jahresende oder zum 31. März des Folge- Beachtung der Kürzungsregel des § 17 jahres. Gleiches gilt, wenn auf die erste Abs. 1 BEEG hätte erhalten dürfen. Wur- Elternzeit unmittelbar eine zweite Eltern- de also vor dem Mutterschutz mehr Ur- zeit folgt, weil ein weiteres Kind geboren laub genommen, als er durch die Inan- wurde. Ist dann noch aus der Zeit vor der spruchnahme der Elternzeit zustehen ersten Elternzeit Urlaub offen, so kann er würde, kann er im Jahr der Beschäftigung nach Ende der zweiten Elternzeit ge- nach der Elternzeit wieder abgezogen nommen werden. § 17 Abs. 3 BEEG legt werden. Wird während der Elternzeit fest, dass noch nicht gewährter Urlaub wieder in Teilzeit gearbeitet, so muss der vom Arbeitgeber abgegolten werden Arbeitgeber die Urlaubstage anteilsmäßig muss, wenn das Arbeitsverhältnis wäh- nach dem Teilzeitgesetz für die entspre- rend der Elternzeit endet oder im An- chende Zeit gewähren. 15
8 Urlaubsgeld und Erwerbstätigkeit im Urlaub 8.1 Es gibt doch sicher Urlaubsgeld?! spruch auf das Urlaubsgeld besteht, wird es nur gezahlt, wenn dies im Arbeitsver- Begrifflich gilt es das Urlaubsgeld vom trag, in einem Tarifvertrag oder einer Be- Urlaubsentgelt zu unterscheiden. Als triebsvereinbarung vereinbart wurde. § Urlaubsentgelt wird das während des 11 BUrlG bestimmt, dass sich das Ur- Urlaubs weiter bezahlte Entgelt (Lohn, laubsentgelt aus dem Durchschnittsver- Gehalt) bezeichnet, das trotz nicht geleis- dienst der letzten 13 Wochen vor dem teter Arbeit weiterbezahlt wird (bezahlter Urlaub bemisst. In die Berechnung müs- Urlaub). Das so genannte Urlaubsgeld sen auch die unsteten Gehaltsbestandtei- ist eine zusätzliche Sonderzahlung, die le (z.B. Zeitzuschläge, Schichtzulagen) entweder im Arbeitsvertrag oder einer und Sachbezüge einbezogen werden, Betriebsvereinbarung geregelt oder durch nicht jedoch der zusätzlich für Überstun- die Tarifvertragsparteien ausgehandelt den gezahlte Arbeitsverdienst. und festgelegt wurde. Das Urlaubsgeld stellt eine zusätzliche Leistung des Ar- Merke: Einen gesetzlichen Anspruch auf beitgebers dar. Da kein gesetzlicher An- Urlaubsgeld gibt es nicht. 8.2 „Kann ich mir im Urlaub zusätzli- lich im Familienbetrieb mit (z.B. auch am ches Geld verdienen?“ Strand-Kiosk des Ehemannes, in einer Nebenerwerbslandwirtschaft oder einer Nach § 8 BUrlG darf der Arbeitnehmer gemeinnützigen Organisation), wider- während des Urlaubs keine Erwerbstätig- spricht dies nicht dem Urlaubszweck. Nur keit ausüben, die dem Urlaubszweck wi- wer die vom Arbeitgeber bezahlte Ur- derspricht. Grund für diese eindeutige laubszeit nutzt, um durch ein weiteres Regelung ist, dass der vom Arbeitgeber Vollzeitarbeitsverhältnis zusätzlich Geld bezahlte Urlaub der Wiederherstellung zu verdienen, verhält sich vertragswidrig. der Arbeitskraft dient. Das bedeutet aber Wird diesem Gebot zuwidergehandelt, nicht, dass er die Urlaubszeit nutzen liegt ein Grund für eine außerordentliche muss, um sich körperlich zu erholen. (fristlose) Kündigung vor. Eine Ausnahme Auch extrem anstrengende Tätigkeiten ergibt sich bei einem zusätzlichen Ar- wie z.B. die Teilnahme an einem Mara- beitsverhältnis wie zum Beispiel einem thon sind während des Urlaubs zulässig. Minijob (vgl. Seite 7). Hilft der/die Arbeitnehmer/in unentgelt- 16
Quellen BEEG: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz), Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 15.2.2013 I 254 BetrVG: Betriebsverfassungsgesetz, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs.4 G v. 20.4.2013 I 868 BGB: Bürgerliches Gesetzbuch, zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 5 G v. 1.10.2013 I 3719 BUrlG: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz), zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 G v. 20.4.2013 I 868. JArbSchG: Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz), zu- letzt geändert durch Art. 3 Abs. 7 G v. 20.4.2013 I 868. MuSchG: Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz), zuletzt ge- ändert durch Art. 6 G v. 23.10.2012 I 2246 SGB IX: Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX). Rehabilitation und Teilhabe behinder- ter Menschen, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes v. 14.12.2012 I 2598 TzBfG: Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungs- gesetz), zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 20.12.2011 I 2854. 17
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