AGB FÜR ÜBERSETZER BALASOL - BARKHOFF LANGUAGE SOLUTIONS LTD.
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BaLaSol - Barkhoff Language Solutions Ltd. AGB für Übersetzer www.balasol.de 1. Allgemeiner Teil Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Übersetzer bilden die Grundlage für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen BaLaSol – Barkhoff Language Solutions ltd, Fernhills Business Centre, forster chambers, Todd Street, Bury (GTR Manchester), BL9 5BJ, Großbritannien, im folgenden auch als „BaLaSol“, „Unternehmen“, „wir“, „unser“ bezeichnet, und dem Übersetzer, welcher als Oberbegriff für sowohl weibliche und männliche Übersetzer, Dolmetscher als auch für eine Gruppe von Übersetzern und/oder Dolmetschern zu verstehen ist und nachfolgend auch als „er“ bezeichnet wird. 2. Ausreichende Qualifikation des Übersetzers Der Übersetzer hat vor Beginn seiner Tätigkeit für BaLaSol zu versichern, dass er ausreichend qualifiziert ist, um die ihm anvertrauten Aufgaben, wie z.B. Übersetzungen, sachgemäß, ordentlich und einem hohen qualitativen Niveau des Berufsstandes des Übersetzers entsprechend zu erfüllen. Im Idealfall wird er vorab seine Qualifikationen durch aussagekräftige Zeugnisse und/oder Referenzleistungen nachweisen. BaLaSol ist es jederzeit gestattet vorgenannte Nachweise vom Übersetzer anzufordern und diese bis auf Widerruf durch den Übersetzer zu speichern. 3. Konditionen bzgl. der Auftragserfüllung 3.1. BaLaSol unterbreitet dem Übersetzer ein Angebot zur Übersetzung eines Textes, welcher in unterschiedlichen Formaten vorliegen kann, oder aber ein Angebot zum Dolmetschen. Sobald der Übersetzer das von BaLaSol unterbreitete Angebot annimmt, kommt zwischen beiden Parteien ein Vertrag zustande, dessen Grundlage diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. 3.2. Da der Vertrag ausschließlich zwischen BaLaSol und dem Übersetzer zustande kommt, ist dieser verpflichtet sämtliche Übersetzungs- und/oder Dolmetscherleistungen persönlich zu © BaLaSol – Barkhoff Language Solutions Ltd. / Tel. +49.421.16.11.4000 / E-Mail: jobs@balasol.net
erbringen und darf nur nach vorheriger Absprache mit BaLaSol Teile des Gesamtauftrages von Dritten bearbeiten lassen. Grundsätzlich setzt das Abtreten von Teilen des Gesamtauftrages an Dritte voraus, dass diese ebenfalls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übersetzer als Geschäftsgrundlage akzeptieren. 3.3. Im Regelfall sind die durch BaLaSol an den Übersetzer vermittelten Aufträge bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erfüllen. Mit Annahme des Auftrages versichert der Übersetzer, dass er in der Lage ist den Auftrag vollständig und den Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche genügend bis zum vorgegebenen Zeitpunkt erfüllen zu können. Sollte der Übersetzer bis zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung nicht die von ihm zugesicherte Leistung erbringen oder nur Teile des Gesamtauftrages abliefern können, gilt der Auftrag als nicht erfüllt, wodurch BaLaSol berechtigt ist vom Übersetzer einen angemessenen Schadenersatz zu verlangen. 3.4. BaLaSol leitet alle notwendigen und vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen zur Erfüllung des Auftrages schnellstmöglich an den Übersetzer weiter. Auf der Basis dieser Informationen ist der Übersetzer verpflichtet, eine sach- und fachgerechte Leistung zu erbringen. Bei der Übersetzung von Texten gilt, dass diese ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstigen inhaltlichen Veränderungen wörtlich bzw. sinngemäß in der vereinbarten Sprache wiederzugeben sind. Sollte vom Auftraggeber ein spezielles Vokabular vorgegeben werden, ist dies entsprechend zu berücksichtigen. 3.5. Im Falle, dass beim Übersetzer Fragen oder Unklarheiten hinsichtlich des Auftrages auftauchen sollten, hat sich dieser unverzüglich mit BaLaSol in Verbindung zu setzen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nur nach vorheriger Absprache mit BaLaSol zulässig. 3.6. BaLaSol ist berechtigt aber nicht verpflichtet die vom Übersetzer eingereichte Leistung zur Qualitätssicherungszwecken zu überprüfen. Mit der finalen Einreichung der durch den Übersetzer erbrachten Leistungen bei BaLaSol, versichert dieser alle im Auftrag beinhalteten Aufgabenstellungen ordnungsgemäß und vollständig erledigt zu haben. 4. Rechteinhaberregelung 4.1. Aus Punkt 3.2 geht hervor, dass der Übersetzer alle von ihm eingereichten Übersetzungen eigenständig verfasst hat und somit keine Rechte Dritter an diesen Übersetzungen bestehen. 4.2. Mit Einreichung einer Übersetzung bei BaLaSol räumt der Übersetzer dem Unternehmen das ausschließliche Recht ein, die Übersetzung in zeitlicher, räumlicher und örtlicher Hinsicht uneingeschränkt zu nutzen und zu verwerten. Diese Rechteübertragung © BaLaSol – Barkhoff Language Solutions Ltd. / Tel. +49.421.16.11.4000 / E-Mail: jobs@balasol.net
beinhaltet das Recht, die Übersetzungsleistungen zu bearbeiten, zu ändern, zu vervielfältigen, öffentlich wiederzugeben, oder auf sonstige Weise zu verwerten. Darüber hinaus überträgt der Übersetzer auch alle Rechte, die für die Nutzung zum jeweiligen Vertragszwecks des Auftraggebers erforderlich sind. Schließlich verzichtet der Übersetzer auch auf sein Recht als Urheber der Übersetzung genannt zu werden. 4.3. BaLaSol ist berechtigt Dritten, im Regelfall dem Auftraggeber, Nutzungsrechte einzuräumen und/oder zu übertragen sowie die Übersetzung zur freien Verwertung weiterzuleiten. 5. Vergütung 5.1. Die Vergütung für den Übersetzer ergibt sich aus dem Gesamtpreis (netto), den ein Auftraggeber für einen vom Übersetzer übernommenen Übersetzungsauftrag bei BaLaSol zahlt, abzüglich der von BaLaSol einbehaltenen Summe, welche sich aus den Kosten für das Proofreading (sofern der Übersetzer dies nicht selbst vornimmt), einer Vermittlungsgebühr, internen Verwaltungskosten sowie Spenden- geldern für Hilfsorganisationen in Höhe von 3% des Gesamtpreises (netto) zusammensetzt. Der Gesamtpreis (netto) ist das Produkt der Summe aller Zeichen eines Übersetzungsauftrages multipliziert mit einem Vergütungsfaktor, welcher je nach Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes und der vom Auftraggeber dafür angesetzten Zeit variieren kann. Gesamtpreis (netto) = Anzahl der Zeichen eines Übersetzungsauftrages x Vergütungsfaktor in Euro 5.2. Zur leichteren Orientierung kann ein Text auch nach Normzeilen gegliedert werden. Eine Normzeile entspricht dabei 55 Zeichen inklusive Leerzeichen. 5.3. Nach Erfüllung seiner Übersetzungsleistung ist der Übersetzer verpflichtet BaLaSol eine ordnungsgemäße Rechnung zukommen zu lassen. Er kann, muss aber nicht, dafür die von BaLaSol zur Verfügung gestellte Rechnungsvorlage für Übersetzer verwenden. Ist der Übersetzer umsatzsteuerpflichtig ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) klar erkenntlich auszuweisen. Im Fall, dass der Übersetzer nicht umsatzsteuerpflichtig ist, ist dem Rechnungsschreiben folgender Satz „Gemäß § 19 UStG muss ich keine Mehrwertsteuer entrichten.“ oder ein inhaltlich gleichlautender Satz hinzuzufügen. Es ist die Aufgabe des Übersetzers sich eigenständig, um eine ordnungsgemäße Versteuerung seines Einkommens durch Übersetzungsleistungen für BaLaSol gemäß der für ihn geltenden Gesetze Sorge zu tragen. © BaLaSol – Barkhoff Language Solutions Ltd. / Tel. +49.421.16.11.4000 / E-Mail: jobs@balasol.net
5.4. Mit der Bezahlung der Rechnung durch BaLaSol sind alle eventuellen Kosten und Aufwendungen, welche dem Übersetzer im Rahmen seiner Tätigkeit für BaLaSol entstanden sein könnten, abgegolten. 5.5. Der Übersetzer ist weder berechtigt Teilleistungen in Anrechnung zu stellen noch hat er Anspruch auf einen Kostenvorschuss. Eine Ausnahme dieser Regelung muss schriftlich von BaLaSol zugesichert werden. 6. Vertraulichkeit Sämtliche Informationen, welche der Übersetzer während eines Übersetzungsauftrages über BaLaSol, den Auftraggeber oder bzgl. des Übersetzungsauftrages erhält, was auch die an den Übersetzer ausgehändigten Unterlagen und Materialien mit einschließt, sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch BaLaSol weder vom Übersetzer für Zwecke genutzt werden, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Übersetzungsauftrag stehen, noch an Dritte weitergegeben werden. Darüber hinaus hat der Übersetzer alle Daten bezüglich eines Übersetzungsauftrages innerhalb eines Monates nach erfolgreichem Abschlusses des Übersetzungsauftrages zu löschen. 7. Mängelhaftung, Verzug 7.1. BaLaSol hat gegenüber dem Übersetzer die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte (Gewährleistungsrechte – vgl. § 634 BGB) inne. Danach ist BaLaSol berechtigt den Übersetzer bei Ablieferung einer mangelhaften Übersetzung zunächst zur Nachbesserung (Anspruch auf Nacherfüllung § 635 BGB) aufzufordern. Falls der Übersetzer nicht in der Lage sein sollte die vorliegenden Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, darf BaLaSol auf Kosten des Übersetzer alle Mängel durch einen weiteren Übersetzer beseitigen lassen (§ 637 BGB) oder eine Minderung der Vergütung verlangen (§ 638 BGB) oder aber komplett vom Vertrag zurücktreten. 7.2. Im Falle, dass der Übersetzer seine Übersetzungsleistung zum vereinbarten Abgabetermin nicht oder nur unzureichend bei BaLaSol erfüllt hat, gerät der Übersetzer in Verzug und hat folglich den daraus entstehenden Schaden für BaLaSol zu ersetzen. Im übrigen gelten die oben aufgeführten Mängelhaftungsrechte. Deshalb ruft BaLaSol dem Übersetzer eindringlich dazu auf unverzüglich jedwede Eventualitäten © BaLaSol – Barkhoff Language Solutions Ltd. / Tel. +49.421.16.11.4000 / E-Mail: jobs@balasol.net
mitzuteilen, die eine fristgerechte Ablieferung der Übersetzungsleistung beeinträchtigen könnten. 8. Haftung 8.1. BaLaSol haftet nur für Schäden, die auf der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch BaLaSol, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt entsprechend im Falle der Verletzung vor- oder nebenvertraglicher Pflichten sowie bei Mangel- und Mangelfolgeschäden. 8.2. Die obigen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für: • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit 9. Freistellung durch den Übersetzer Der Übersetzer stellt BaLaSol von allen Ansprüchen seitens Dritter frei, die an BaLaSol im Zusammenhang mit der Übersetzung gestellt werden könnten. Dies umfasst vor allem eine Inanspruchnahme wegen des Inhaltes der Übersetzungsleistung(en) und/oder sonstiger Schutzrechte Dritter (wie z.B. Urheberrechte). Die Freistellung umfasst auch die Übernahme der entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung. 10. Gerichtsstand Das die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übersetzer sowie weitere Vertragsvereinbarungen zwischen BaLaSol und dem Übersetzer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechtes (UN-Kaufrecht). Für alle Streitigkeiten wird als ausschließlicher Gerichtsstand Bremen (Deutschland) vereinbart. 11. Wirksamkeit und Schriftform Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Weitergehende oder von diesen AGB abweichende Regelungen sind nur durch schriftliche Vereinbarungen möglich. © BaLaSol – Barkhoff Language Solutions Ltd. / Tel. +49.421.16.11.4000 / E-Mail: jobs@balasol.net
Bremen, Germany, 23.05.2012 © BaLaSol – Barkhoff Language Solutions Ltd. / Tel. +49.421.16.11.4000 / E-Mail: jobs@balasol.net
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