AGB FÜR ÜBERSETZER BALASOL - BARKHOFF LANGUAGE SOLUTIONS LTD.

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BaLaSol - Barkhoff Language Solutions Ltd.

                             AGB für Übersetzer
www.balasol.de
                      1. Allgemeiner Teil

                           Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für
                           Übersetzer bilden die Grundlage für alle gegenwärtigen und
                           zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen BaLaSol – Barkhoff Language
                           Solutions ltd, Fernhills Business Centre, forster chambers, Todd Street,
                           Bury (GTR Manchester), BL9 5BJ, Großbritannien, im folgenden auch
                           als „BaLaSol“, „Unternehmen“, „wir“, „unser“ bezeichnet, und dem
                           Übersetzer, welcher als Oberbegriff für sowohl weibliche und
                           männliche Übersetzer, Dolmetscher als auch für eine Gruppe von
                           Übersetzern und/oder Dolmetschern zu verstehen ist und nachfolgend
                           auch als „er“ bezeichnet wird.

                      2. Ausreichende Qualifikation des Übersetzers

                           Der Übersetzer hat vor Beginn seiner Tätigkeit für BaLaSol zu
                           versichern, dass er ausreichend qualifiziert ist, um die ihm anvertrauten
                           Aufgaben, wie z.B. Übersetzungen, sachgemäß, ordentlich und einem
                           hohen qualitativen Niveau des Berufsstandes des Übersetzers
                           entsprechend zu erfüllen. Im Idealfall wird er vorab seine
                           Qualifikationen durch aussagekräftige Zeugnisse und/oder
                           Referenzleistungen nachweisen. BaLaSol ist es jederzeit gestattet
                           vorgenannte Nachweise vom Übersetzer anzufordern und diese bis auf
                           Widerruf durch den Übersetzer zu speichern.

                      3. Konditionen bzgl. der Auftragserfüllung

                           3.1. BaLaSol unterbreitet dem Übersetzer ein Angebot zur Übersetzung
                           eines Textes, welcher in unterschiedlichen Formaten vorliegen kann,
                           oder aber ein Angebot zum Dolmetschen. Sobald der Übersetzer das
                           von BaLaSol unterbreitete Angebot annimmt, kommt zwischen beiden
                           Parteien ein Vertrag zustande, dessen Grundlage diese Allgemeinen
                           Geschäftsbedingungen sind.

                           3.2. Da der Vertrag ausschließlich zwischen BaLaSol und dem
                           Übersetzer zustande kommt, ist dieser verpflichtet sämtliche
                           Übersetzungs- und/oder Dolmetscherleistungen persönlich zu

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erbringen und darf nur nach vorheriger Absprache mit BaLaSol Teile
          des Gesamtauftrages von Dritten bearbeiten lassen. Grundsätzlich setzt
          das Abtreten von Teilen des Gesamtauftrages an Dritte voraus, dass
          diese ebenfalls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übersetzer
          als Geschäftsgrundlage akzeptieren.

          3.3. Im Regelfall sind die durch BaLaSol an den Übersetzer vermittelten
          Aufträge bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erfüllen. Mit Annahme
          des Auftrages versichert der Übersetzer, dass er in der Lage ist den
          Auftrag vollständig und den Qualitätsmaßstäben der
          Übersetzungsbranche genügend bis zum vorgegebenen Zeitpunkt
          erfüllen zu können. Sollte der Übersetzer bis zum Zeitpunkt der
          Auftragserfüllung nicht die von ihm zugesicherte Leistung erbringen
          oder nur Teile des Gesamtauftrages abliefern können, gilt der Auftrag
          als nicht erfüllt, wodurch BaLaSol berechtigt ist vom Übersetzer einen
          angemessenen Schadenersatz zu verlangen.

          3.4. BaLaSol leitet alle notwendigen und vom Auftraggeber
          bereitgestellten Informationen zur Erfüllung des Auftrages
          schnellstmöglich an den Übersetzer weiter. Auf der Basis dieser
          Informationen ist der Übersetzer verpflichtet, eine sach- und
          fachgerechte Leistung zu erbringen. Bei der Übersetzung von Texten
          gilt, dass diese ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstigen inhaltlichen
          Veränderungen wörtlich bzw. sinngemäß in der vereinbarten Sprache
          wiederzugeben sind. Sollte vom Auftraggeber ein spezielles Vokabular
          vorgegeben werden, ist dies entsprechend zu berücksichtigen.

          3.5. Im Falle, dass beim Übersetzer Fragen oder Unklarheiten
          hinsichtlich des Auftrages auftauchen sollten, hat sich dieser
          unverzüglich mit BaLaSol in Verbindung zu setzen. Eine direkte
          Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nur nach vorheriger
          Absprache mit BaLaSol zulässig.

          3.6. BaLaSol ist berechtigt aber nicht verpflichtet die vom Übersetzer
          eingereichte Leistung zur Qualitätssicherungszwecken zu überprüfen.
          Mit der finalen Einreichung der durch den Übersetzer erbrachten
          Leistungen bei BaLaSol, versichert dieser alle im Auftrag beinhalteten
          Aufgabenstellungen ordnungsgemäß und vollständig erledigt zu haben.

     4. Rechteinhaberregelung

          4.1. Aus Punkt 3.2 geht hervor, dass der Übersetzer alle von ihm
          eingereichten Übersetzungen eigenständig verfasst hat und somit keine
          Rechte Dritter an diesen Übersetzungen bestehen.

          4.2. Mit Einreichung einer Übersetzung bei BaLaSol räumt der
          Übersetzer dem Unternehmen das ausschließliche Recht ein, die
          Übersetzung in zeitlicher, räumlicher und örtlicher Hinsicht
          uneingeschränkt zu nutzen und zu verwerten. Diese Rechteübertragung

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beinhaltet das Recht, die Übersetzungsleistungen zu bearbeiten, zu
          ändern, zu vervielfältigen, öffentlich wiederzugeben, oder auf sonstige
          Weise zu verwerten. Darüber hinaus überträgt der Übersetzer auch alle
          Rechte, die für die Nutzung zum jeweiligen Vertragszwecks des
          Auftraggebers erforderlich sind. Schließlich verzichtet der Übersetzer
          auch auf sein Recht als Urheber der Übersetzung genannt zu werden.

          4.3. BaLaSol ist berechtigt Dritten, im Regelfall dem Auftraggeber,
          Nutzungsrechte einzuräumen und/oder zu übertragen sowie die
          Übersetzung zur freien Verwertung weiterzuleiten.

     5. Vergütung

          5.1. Die Vergütung für den Übersetzer ergibt sich aus dem Gesamtpreis
          (netto), den ein Auftraggeber für einen vom Übersetzer
          übernommenen Übersetzungsauftrag bei BaLaSol zahlt, abzüglich der
          von BaLaSol einbehaltenen Summe, welche sich aus den Kosten für das
          Proofreading (sofern der Übersetzer dies nicht selbst vornimmt), einer
          Vermittlungsgebühr, internen Verwaltungskosten sowie Spenden-
          geldern für Hilfsorganisationen in Höhe von 3% des Gesamtpreises
          (netto) zusammensetzt. Der Gesamtpreis (netto) ist das Produkt der
          Summe aller Zeichen eines Übersetzungsauftrages multipliziert mit
          einem Vergütungsfaktor, welcher je nach Schwierigkeitsgrad des zu
          übersetzenden Textes und der vom Auftraggeber dafür angesetzten Zeit
          variieren kann.

          Gesamtpreis (netto) = Anzahl der Zeichen eines Übersetzungsauftrages
          x Vergütungsfaktor in Euro

          5.2. Zur leichteren Orientierung kann ein Text auch nach Normzeilen
          gegliedert werden. Eine Normzeile entspricht dabei 55 Zeichen
          inklusive Leerzeichen.

          5.3. Nach Erfüllung seiner Übersetzungsleistung ist der Übersetzer
          verpflichtet BaLaSol eine ordnungsgemäße Rechnung zukommen zu
          lassen. Er kann, muss aber nicht, dafür die von BaLaSol zur Verfügung
          gestellte Rechnungsvorlage für Übersetzer verwenden. Ist der
          Übersetzer umsatzsteuerpflichtig ist die Umsatzsteuer
          (Mehrwertsteuer) klar erkenntlich auszuweisen. Im Fall, dass der
          Übersetzer nicht umsatzsteuerpflichtig ist, ist dem
          Rechnungsschreiben folgender Satz „Gemäß § 19 UStG muss ich keine
          Mehrwertsteuer entrichten.“ oder ein inhaltlich gleichlautender Satz
          hinzuzufügen. Es ist die Aufgabe des Übersetzers sich eigenständig, um
          eine ordnungsgemäße Versteuerung seines Einkommens durch
          Übersetzungsleistungen für BaLaSol gemäß der für ihn geltenden
          Gesetze Sorge zu tragen.

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5.4. Mit der Bezahlung der Rechnung durch BaLaSol sind alle
          eventuellen Kosten und Aufwendungen, welche dem Übersetzer im
          Rahmen seiner Tätigkeit für BaLaSol entstanden sein könnten,
          abgegolten.

          5.5. Der Übersetzer ist weder berechtigt Teilleistungen in Anrechnung
          zu stellen noch hat er Anspruch auf einen Kostenvorschuss. Eine
          Ausnahme dieser Regelung muss schriftlich von BaLaSol zugesichert
          werden.

     6. Vertraulichkeit

          Sämtliche Informationen, welche der Übersetzer während eines
          Übersetzungsauftrages über BaLaSol, den Auftraggeber oder bzgl. des
          Übersetzungsauftrages erhält, was auch die an den Übersetzer
          ausgehändigten Unterlagen und Materialien mit einschließt, sind
          streng vertraulich zu behandeln und dürfen ohne ausdrückliche
          schriftliche Genehmigung durch BaLaSol weder vom Übersetzer für
          Zwecke genutzt werden, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang
          mit dem Übersetzungsauftrag stehen, noch an Dritte weitergegeben
          werden.

          Darüber hinaus hat der Übersetzer alle Daten bezüglich eines
          Übersetzungsauftrages innerhalb eines Monates nach erfolgreichem
          Abschlusses des Übersetzungsauftrages zu löschen.

     7. Mängelhaftung, Verzug

          7.1. BaLaSol hat gegenüber dem Übersetzer die gesetzlichen
          Mängelhaftungsrechte (Gewährleistungsrechte – vgl. § 634 BGB) inne.
          Danach ist BaLaSol berechtigt den Übersetzer bei Ablieferung einer
          mangelhaften Übersetzung zunächst zur Nachbesserung (Anspruch auf
          Nacherfüllung § 635 BGB) aufzufordern. Falls der Übersetzer nicht in
          der Lage sein sollte die vorliegenden Mängel innerhalb einer
          angemessenen Frist zu beheben, darf BaLaSol auf Kosten des
          Übersetzer alle Mängel durch einen weiteren Übersetzer beseitigen
          lassen (§ 637 BGB) oder eine Minderung der Vergütung verlangen
          (§ 638 BGB) oder aber komplett vom Vertrag zurücktreten.

          7.2. Im Falle, dass der Übersetzer seine Übersetzungsleistung zum
          vereinbarten Abgabetermin nicht oder nur unzureichend bei BaLaSol
          erfüllt hat, gerät der Übersetzer in Verzug und hat folglich den daraus
          entstehenden Schaden für BaLaSol zu ersetzen. Im übrigen gelten die
          oben aufgeführten Mängelhaftungsrechte. Deshalb ruft BaLaSol dem
          Übersetzer eindringlich dazu auf unverzüglich jedwede Eventualitäten

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mitzuteilen, die eine fristgerechte Ablieferung der
          Übersetzungsleistung beeinträchtigen könnten.

     8. Haftung

          8.1. BaLaSol haftet nur für Schäden, die auf der vorsätzlichen oder grob
          fahrlässigen Pflichtverletzungen durch BaLaSol, seiner gesetzlichen
          Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt entsprechend im
          Falle der Verletzung vor- oder nebenvertraglicher Pflichten sowie bei
          Mangel- und Mangelfolgeschäden.

          8.2. Die obigen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht
          für:

               •   Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz

               •   Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
                   Gesundheit

     9. Freistellung durch den Übersetzer

          Der Übersetzer stellt BaLaSol von allen Ansprüchen seitens Dritter frei,
          die an BaLaSol im Zusammenhang mit der Übersetzung gestellt werden
          könnten. Dies umfasst vor allem eine Inanspruchnahme wegen des
          Inhaltes der Übersetzungsleistung(en) und/oder sonstiger Schutzrechte
          Dritter (wie z.B. Urheberrechte). Die Freistellung umfasst auch die
          Übernahme der entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung und
          -verteidigung.

     10. Gerichtsstand

          Das die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übersetzer sowie
          weitere Vertragsvereinbarungen zwischen BaLaSol und dem Übersetzer
          unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
          unter Ausschluss des internationalen Kaufrechtes (UN-Kaufrecht). Für
          alle Streitigkeiten wird als ausschließlicher Gerichtsstand Bremen
          (Deutschland) vereinbart.

     11. Wirksamkeit und Schriftform

          Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so
          bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Weitergehende
          oder von diesen AGB abweichende Regelungen sind nur durch
          schriftliche Vereinbarungen möglich.

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Bremen, Germany, 23.05.2012

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