Whitepaper Google Analytics und Datenschutz

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Whitepaper Google Analytics und Datenschutz
Whitepaper Google Analytics und Datenschutz

Whitepaper für die Einhaltung von Datenschutzbestimmung und dem Schutz von
sensiblen Kundendaten im Hinblick auf Webcontrolling mit Google Analytics.

                                                                          Erstellt im Auftrag von Privacy Research Center
                                                                                                                                        April 2014

© Erste Seite Internet Marketing GmbH | Tübinger Straße 6 | Tel.: 0711-12896960 | Fax: 0711-12896966 | E-Mail: kontakt@ersteseite.com         Seite 1
Einleitung

Laut der letzten Überprüfung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht setzen gerade
nur drei Prozent der analysierten Webseiten Google Analytics datenschutzkonform ein. Mit der
steigenden Datenmenge wird der Datenschutz immer wichtiger – sowohl für Unternehmen als auch
für private Anwender. Die zukünftige Entwicklung im Internet geht in Richtung schärferer Gesetze
und Bestimmungen, mit denen die private Sphäre der Menschen besser geschützt werden soll.
Insbesondere stehen unter anderem die Webanalyse-Lösungen im Vordergrund. Der Grund ist, dass
diese Lösungen Daten über das Kundenverhalten auf den Webseiten sammeln und Auskunft über
jede Interaktion des Besuchers geben. In vielen Fällen ist die Sammlung von personenbezogenen
Daten durch Anbieter verboten, weil zu den personenbezogenen Daten viele weitere Daten
gesammelt werden, welche Aufschluss über die Identifizierung eines Besuchers geben können. Da
die Gesetzeslage in einzelnen Ländern unterschiedlich ist, bedient man sich den
Standardeinstellungen (USA), die auf alle anderen Länder/Märkte übertragen werden. Daher müssen
die einzelnen Lösungen angepasst und vorkonfiguriert werden, damit es auf dem lokalen Markt zu
keinen gesetzlichen Problemen kommt.
Insbesondere Google Analytics wird immer kritisch mit dem Datenschutz-Problem assoziiert, die
Standardeinstellungen von Google Analytics sind für den deutschen Markt nicht datenschutzkonform.
Sowohl das Bayerische Landesamt für Datenschutz als auch die Hamburger Datenschutz-
Aufsichtsbehörde warnen Webseitenbetreiber davor, Google Analytics ohne die nötigen
Voreinstellungen einzusetzen. Zwar wird man aktuell nur von den zuständigen Behörden gewarnt, es
ist jedoch nicht auszuschließen, dass in der Zukunft rechtliche Schritte gegen Webseitenbetreiber
eingeleitet werden können.
Aus diesem Grund empfehlen wir allen Webseitenbetreibern, die mit Google Analytics ihre
Besucherdaten sammeln, den bestehenden Tracking-Code und weitere Einstellungen zu prüfen,
damit der Datenschutz eingehalten werden kann und es in der Zukunft zu keinen rechtlichen
Problemen kommt. Alle wichtigen Einstellungen finden Sie selbstverständlich in diesem Paper über
den datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics.

Ein Auszug aus der Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht:

“Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat nun in einem ersten Durchgang
13.404 Webseiten auf den datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics hin überprüft. Die
Prüfung hatte zum Ergebnis, dass auf den geprüften 13.404 Webseiten bei 10.955 Google Analytics
nicht eingesetzt wird und bei den 2.449 Webseiten bayerischer Anbieter, die Google Analytics
nutzen, nur 78 (d.h. 3%) das Tracking-Programm datenschutzkonform einsetzen. Soweit der Einsatz
nicht datenschutzkonform erfolgt, wird das BayLDA an die übrigen 2.371 Webseitenbetreiber
herantreten, sie über das Ergebnis der Prüfung informieren… (Bayerisches Landesamt für
Datenschutzaufsicht, 2012).”

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Anleitung für den datenschutzkonformen Einsatz
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung

Für den datenschutzkonformen Einsatz müssen Google Analytics-Nutzer einen Vertrag zur
Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG akzeptieren und an Google senden. Dieser Vertrag wird
von Google selbst zur Verfügung gestellt. Dieser bietet die Grundlage dafür, dass das deutsche
Datenschutzrecht auf die Verwendung von Google Analytics anwendbar ist. Der ganze Prozess
verläuft in sechs Schritten, diese Schritte werden nochmals detailliert im Vertrag beschrieben.
Insbesondere müssen Sie darauf achten, dass alle Anlagen, Anlage 1 – Regelung zur
Auftragsdatenverarbeitung und Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen,
vollständig ausgefüllt und an Google Germany GmbH in Hamburg gesendet werden.
Bitte lesen Sie den Vertrag genau durch, damit Sie sich im Klaren über die Sammlung und Freigaben
von “Ihren” Daten, die von Google gesammelt werden, sind und eventuell für andere
unternehmensinterne Zwecke genutzt werden können. Hier können Sie den Vertrag zur
Auftragsdatenverarbeitung herunterladen (http://static.googleusercontent.com/external_content/
untrusted_dlcp/www.google.com/de//analytics/terms/de.pdf). Bitte achten Sie auf die aktuelle Version
des Vertrages.

Anonymisierung der IP-Adressen

Über die IP-Adressen wird die Herkunft der Besucher identifiziert. Damit eine genaue Identifizierung
nicht mehr stattfinden kann (Vorgabe vom Gesetzgeber), sollte der aktuelle Google Analytics-Code
ergänzt bzw. angepasst werden. Ohne die Code-Anpassung werden komplette IP-Adressen des
Besuchers von Google verarbeitet. Die entsprechende Erweiterung des Codes wird von Google
bereitgestellt, mit dieser Anpassung werden die letzten acht Bit der IP-Adresse gelöscht. Dadurch
werden zwar die Besucher immer noch geortet, es handelt sich jedoch nur um eine ungefähre
Ortung.
Asynchrone Version (Neu)

     var _gaq = _gaq || [];
     _gaq.push (['_setAccount', 'UA-XXXXXXX-YY']);
     _gaq.push (['_gat._anonymizeIp']);
     _gaq.push (['_trackPageview']);

Tradionelle Version (Alt)
     var pageTracker = _gat._getTracker("UA-xxxxxx-x");
     _gat._anonymizeIp();
     pageTracker._trackPageview();

Weitere Informationen bezüglich des Einbaus bekommen Sie in den Google Help Files (https://
developers.google.com/analytics/devguides/collection/gajs/methods/gaJSApi_gat?
hl=de#_gat._anonymizeIp).

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Anleitung für den datenschutzkonformen Einsatz
Widerspruch für Webseitenbesucher

Seitens Google wird ein sogenanntes Deaktivierungs-Add-on für Browser angeboten. Mit diesem
Add-on wird es für die Nutzer möglich, der Speicherung der Daten zu widersprechen. Sobald der
Besucher diesen Add-on im Browser installiert hat, werden keine weiteren Daten im Google Analytics
System von diesem Nutzer aufgezeichnet. Dieses Add-on steht für alle gängigen Browser zu
Verfügung und kann über den Link: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de heruntergeladen
werden. Auf diese Möglichkeit sollte der Webseitenbetreiber in der Datenschutzerklärung zusätzlich
hinweisen.

Datenschutzhinweise

Die Nutzung von Google Analytics und anderen Tracking-Lösungen ist bei den
Datenschutzhinweisen oder im Impressum zwingend notwendig. Vor Kurzem stellte Google diesen
Hinweis allen Webseitenbetreibern zur Verfügung (http://www.google.com/analytics/terms/de.html).
Wobei mittlerweile dieser Hinweis (Mustererklärung) seit Januar 2013 in den Google Analytics-
Bedingungen nicht mehr zu finden ist.
Daher sollte die eigentliche Datenschutzerklärung bzw. der Hinweis auf das Auswerten und
Speichern von Daten durch einen speziellen Fachanwalt geschrieben und überprüft werden. Im
Internet existieren bereits viele mögliche Mustervorlagen. Für dieses Beispiel wird die letzte
Textvorlage von Google inklusive weiteren wichtigen Anpassungen verwendet (Quelle: BayLDA:
http://www.lda.bayern.de/onlinepruefung/googleanalytics.html). Wir möchten jedoch darauf
hinweisen, dass diese Vorlage nur ein Musterbeispiel ist und wir hierfür keine Haftung übernehmen.
Daher kontaktieren Sie Ihren fachspezifischen Anwalt, um weitere Anpassungen vorzunehmen.

Mustertext: Google Analytics Datenschutzhinweis

 Diese Webseite benutzt Google Analytics einen Webanalysedienst der Google Inc. ( Google“). Google Analytics
 verwendet sogenannte Cookies“, das heißt, Textdateien, die auf dem Computer der Nutzer gespeichert werden und die
 eine Analyse der Benutzung der Website durch sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die
 Benutzung dieser Website durch die Nutzer werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen
 und dort gespeichert. Auf dieser Webseite wurde die IP-Anonymisierung aktiviert, so dass die IP-Adresse der Nutzer von
 Google innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über
 den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt wird. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server
 von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese
 Informationen benutzen, um die Nutzung der Website durch die Nutzer auszuwerten, um Reports über die Website-
 Aktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Website-Nutzung und der Internetnutzung verbundene
 Dienstleistungen gegenüber dem Website-Betreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem
 Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die
 Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; dieses Angebot
 weist die Nutzer jedoch darauf hin, dass sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website
 vollumfänglich werden nutzen können. Die Nutzer können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten
 und auf ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser
 Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und
 installieren. Der aktuelle Link ist: "http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.“

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Anleitung für den datenschutzkonformen Einsatz
Löschung alter Daten

Falls die Webseitenbetreiber bereits Daten mit Google Analytics auf der eigenen Webseite sammeln,
ist davon auszugehen, dass die Daten nicht datenschutzkonform erhoben wurden. Daher müssen die
Altdaten sofort gelöscht werden. Google bietet die Möglichkeit, alte Profile/Konten/Web-Properties zu
löschen, die Archivierung des Profils für Auswertungszwecke ist nicht gestattet. Dabei sollte darauf
geachtet werden, dass bei der Löschung von Accounts/Web-Properties eine neue ID zugeteilt wird.
Diese UA-Nummer sollte im Quelltext mit der alten ausgetauscht werden. Weitere Einzelheiten über
die Löschung der Profile finden Sie in den Google Help Files (https://support.google.com/analytics/
answer/1009621?hl=de&ref_topic=1009620). Sie müssen natürlich darauf achten, dass alle alten
Profile gelöscht werden.

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